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BfO Jahrbuch 2009

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Beschreibung der Lehrgangsinhalte<br />

HL 1<br />

vOrBereitungslehrgang für die Meisterprüfung<br />

iM OrthOpädieschuhMacher-handwerk<br />

Dieser Lehrgang ist entsprechend dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan<br />

und den Bestimmungen der Handwerksordnung aufgebaut.<br />

In einem Zeitraum von 7 Monaten, jeweils von September bis April des Folgejahres,<br />

werden die Meisteranwärter im Vollzeitunterricht sowohl auf die<br />

Prüfungen als auch auf das spätere Berufsleben in allen Bereichen der Orthopädie-Schuhtechnik<br />

vorbereitet.<br />

Teil 1 - Fachpraxis<br />

Teil 2 - Fachtheorie<br />

Voraussetzung für die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang (HL 1) ist der<br />

erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung im Orthopädieschuhmacher-<br />

Handwerk ( Kopie des Gesellenbriefes).<br />

Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang sichert noch nicht das Anrecht,<br />

zur Prüfung zugelassen zu werden. Für die Prüfungszulassung müssen<br />

in der Regel formale Voraussetzungen nach § 9 HwO erfüllt sein:<br />

a) Wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk,<br />

in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem<br />

damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk sowie eine<br />

entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf<br />

und eine Prüfung auf Grund einer nach §51a<br />

Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung<br />

bestanden hat.<br />

b) Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung<br />

oder eine andere Abschlussprüfung in einem<br />

anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem<br />

zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung<br />

ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.<br />

Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre<br />

gefordert werden. Während der Berufstätigkeit können bereits<br />

einzelne Prüfungsteile abgelegt werden. Der Gesamtabschluss<br />

ist jedoch erst nach Ablauf der Frist von 36 Monaten möglich.<br />

Lehrgangsprogramm <strong>2009</strong><br />

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