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BfO Jahrbuch 2009

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Lehrgangsprogramm <strong>2009</strong><br />

88<br />

Vertragliche Hinweise<br />

1. anMeldung<br />

Die Anmeldungen zu den Lehrgängen sollen schriftlich erfolgen, bis spätestens<br />

1 Tage vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn möglichst unter Verwendung<br />

unserer Anmeldevordrucke.<br />

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt<br />

und durch das Sekretariat bestätigt.<br />

Die Teilnehmerzahl ist bei allen Lehrgängen begrenzt.<br />

2. zahlungen<br />

Die Einschreibgebühr von € 50,00 ist bei allen Lehrgängen mit Eingang der<br />

Anmeldung zu entrichten (ausgenommen des Vorbereitungslehrganges auf<br />

die Meisterprüfung, hier tritt eine gesonderte Regelung in Kraft). Die Lehrgangsgebühren<br />

sind 1 Tage vor Lehrgangsbeginn auf eines unserer Konten<br />

zu überweisen.<br />

3. rücktritt<br />

Eine Rücktrittserklärung kann nur schriftlich bis 1 Tage vor dem Lehrgangsbeginn<br />

erfolgen. Nach diesem Termin bleibt die Lehrgangsgebühr in voller<br />

Höhe zur Zahlung fällig. Nicht im persönlichen Verschulden des Teilnehmers<br />

liegende Rücktrittsbegründungen wie Krankheit usw. können anerkannt werden.<br />

4. haftung<br />

Die Bundesfachschule haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen,<br />

Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Im<br />

übrigen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die<br />

Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik kann wegen mangelnder Beteiligung<br />

oder Ausfall eines Referenten Sonderlehrgänge absagen. Sie ist dann<br />

verpflichtet, die bereits bezahlten Lehrgangsgebühren zu erstatten.<br />

5. gültigkeit / gerichtsstand<br />

Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.

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