BfO Jahrbuch 2009
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Lehrgangsprogramm <strong>2009</strong><br />
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Vertragliche Hinweise<br />
1. anMeldung<br />
Die Anmeldungen zu den Lehrgängen sollen schriftlich erfolgen, bis spätestens<br />
1 Tage vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn möglichst unter Verwendung<br />
unserer Anmeldevordrucke.<br />
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt<br />
und durch das Sekretariat bestätigt.<br />
Die Teilnehmerzahl ist bei allen Lehrgängen begrenzt.<br />
2. zahlungen<br />
Die Einschreibgebühr von € 50,00 ist bei allen Lehrgängen mit Eingang der<br />
Anmeldung zu entrichten (ausgenommen des Vorbereitungslehrganges auf<br />
die Meisterprüfung, hier tritt eine gesonderte Regelung in Kraft). Die Lehrgangsgebühren<br />
sind 1 Tage vor Lehrgangsbeginn auf eines unserer Konten<br />
zu überweisen.<br />
3. rücktritt<br />
Eine Rücktrittserklärung kann nur schriftlich bis 1 Tage vor dem Lehrgangsbeginn<br />
erfolgen. Nach diesem Termin bleibt die Lehrgangsgebühr in voller<br />
Höhe zur Zahlung fällig. Nicht im persönlichen Verschulden des Teilnehmers<br />
liegende Rücktrittsbegründungen wie Krankheit usw. können anerkannt werden.<br />
4. haftung<br />
Die Bundesfachschule haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen,<br />
Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Im<br />
übrigen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die<br />
Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik kann wegen mangelnder Beteiligung<br />
oder Ausfall eines Referenten Sonderlehrgänge absagen. Sie ist dann<br />
verpflichtet, die bereits bezahlten Lehrgangsgebühren zu erstatten.<br />
5. gültigkeit / gerichtsstand<br />
Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.