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Nachhaltige Erholungsnutzung und Tourismus - Bundesamt für ...

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3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

zung dar. Umgekehrt kann eine intensive Badenutzung oder Bootsverkehr zu starken Schädigungen der<br />

Ufervegetation (Röhrichte) führen.<br />

3.2.1.2 Wasserqualität<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> jegliche Nutzung von Stillgewässern ist in der Regel die Einhaltung einer bestimmten<br />

Wasserqualität. Je nach geologischen Verhältnissen <strong>und</strong> Art sowie Geschwindigkeit der Flutung kann die<br />

Wasserqualität von Bergbaufolgeseen stark schwanken. Viele Seen neigen zur Versauerung, gleichzeitig<br />

kommt es durch die Flutung mit Fremdwasser – meist aus Flüssen – zu einem Eintrag von Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffen sowie Mikroorganismen in die Restseen. Eine weitere Schadstoffquelle <strong>für</strong> die Gewässer in<br />

der Bergbaufolgelandschaft sind Altlasten.<br />

Die rechtlichen Bestimmungen <strong>für</strong> die Nutzung von Gewässern ergeben sich z.B. aus der EU-<br />

Badegewässerrichtlinie (76/160/EWG) oder der EU-Fischgewässerrichtlinie (78/659/EWG) <strong>und</strong> deren<br />

Umsetzung in nationales Recht 1 . Gewässer, die zum Baden, Surfen, Tauchen oder <strong>für</strong> Wasserski genutzt<br />

werden, sollten nach DVWK (1996) Badewasserqualität besitzen. Folgende Leit- bzw. Grenzwerte müssen<br />

dabei eingehalten werden:<br />

Tab. 3: Leit- <strong>und</strong> Grenzwerte der EU-Badegewässer-Richtlinie (76/160/EWG)<br />

Parameter Leitwert Grenzwert<br />

Gesamtcoliforme Bakterien 500 / 100 ml 10.000 / 100 ml<br />

Fäkalcoliforme Bakterien 100 / 100 ml 2.000 / 100 ml<br />

Fäkalstreptokokken 100 / 100 ml -<br />

Salmonellen bzw. Darmviren - 0 / 1000 ml<br />

pH-Wert - 6 - 9<br />

Färbung - keine anomale Änderung<br />

der Färbung<br />

Mineralöle � 0,3 mg/l kein sichtbarer Film auf<br />

der Wasseroberfläche, kein<br />

Geruch<br />

Tenside � 0,3 mg/l keine anhaltende<br />

Schaumbildung<br />

Phenol � 0,005 mg/l kein spezifischer Geruch<br />

Sichttiefe 2 m 1 m<br />

Teerrückstände keine -<br />

Bruch oder Splitter keine -<br />

Schwimmende Körper wie Holz, Kunststoff, Fla-<br />

schen, Gefäße aus Glas, Kunststoff, Gummi oder<br />

sonstigen Stoffen<br />

keine -<br />

� 0,05 mg/l<br />

1 Derzeit wird von der Europäischen Kommission eine Wasserrahmenrichtlinie zur Zusammenfassung der zahlreichen bestehenden<br />

wasserrechtlichen Richtlinien erarbeitet, die nach ihrer Verabschiedung innerhalb von drei Jahren von den Mitgliedsstaaten<br />

in nationales Recht umgesetzt werden muss.<br />

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