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Nachhaltige Erholungsnutzung und Tourismus - Bundesamt für ...

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<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Tourismus</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />

- Gr<strong>und</strong>lagenband -<br />

Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 899 87 400<br />

des B<strong>und</strong>esamtes <strong>für</strong> Naturschutz<br />

Susanne Gerstner<br />

Stefan Jansen<br />

Michael Süßer<br />

Claudia Lübbert


Adresse der Autoren:<br />

Dipl.-Ing. Landespflege Susanne Gerstner<br />

Dipl.-Geoökol. Michael Süßer<br />

Dipl.-Biol. Stefan Jansen<br />

Dr. Claudia Lübbert<br />

Weitere Mitarbeit:<br />

cand. rer. nat. Carolin Pappe<br />

Dipl.-Geoökol. Andrea Mehling<br />

Dipl.-Geoökol. Thomas Baldermann<br />

cand. rer. nat. Carola Schriever<br />

GFN –<br />

Gesellschaft <strong>für</strong> Freilandökologie <strong>und</strong><br />

Naturschutzplanung<br />

Friedrichstr. 3<br />

95444 Bayreuth<br />

GFN - Büro Sachsen:<br />

Dresdner Str. 43<br />

01458 Ottendorf-Okrilla<br />

Giselastr. 22<br />

80802 München<br />

Fachbetreuung des F+E-Vorhabens im BfN:<br />

Dipl.-Ing. Kathrin Ammermann, Dipl.-Ing. (FH) Asja Langer<br />

Die BfN-Skripten sind nicht im Buchhandel erhältlich.<br />

Herausgeber: B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Naturschutz<br />

Konstantinstr. 110<br />

53179 Bonn<br />

Telefon: 0228/8491-0<br />

Fax: 0228/8491-200<br />

Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr <strong>für</strong> die Richtigkeit, die Genauigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der<br />

Angaben sowie <strong>für</strong> die Beachtung privater Rechte Dritter. Die in den Beiträgen geäußerten Ansichten <strong>und</strong><br />

Meinungen müssen nicht mit denen des Herausgebers übereinstimmen.<br />

Nachdruck, auch in Auszügen, nur mit Genehmigung des BfN.<br />

Druck: BMU-Druckerei<br />

Gedruckt auf 100% Altpapier<br />

Bonn - Bad Godesberg 2002


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Übersicht der Projektinhalte ................................................................................................. 11<br />

2 Einleitung ................................................................................................................................ 14<br />

2.1 Aufgabenstellung............................................................................................................... 14<br />

2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum ........................................................................... 15<br />

2.2.1 Braunkohlengewinnung in Deutschland............................................................................15<br />

2.2.2 Braunkohlegewinnung im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier.....................................15<br />

2.2.3 Rekultivierung <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung.....................................................................17<br />

3 Charakterisierung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft ......................................... 19<br />

3.1 Definition........................................................................................................................... 19<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau.......................................... 19<br />

3.2.1 Gewässer <strong>und</strong> Wasserhaushalt...........................................................................................20<br />

3.2.1.1 Morphologische <strong>und</strong> biotische Faktoren ................................................................................ 22<br />

3.2.1.2 Wasserqualität ........................................................................................................................ 23<br />

3.2.1.3 Gewässerunterhalt <strong>und</strong> Nachsorge ......................................................................................... 26<br />

3.2.1.4 Konflikte zwischen <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> weiteren Nutzungen........................................... 26<br />

3.2.2 Weitere abiotische Faktoren ..............................................................................................28<br />

3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL............................................................... 30<br />

3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft ............ 34<br />

3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in<br />

Bergbaufolgelandschaften ................................................................................................. 36<br />

3.6 Definition von Betrachtungseinheiten............................................................................... 38<br />

3.6.1 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung .....................................38<br />

3.6.2 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung........................................43<br />

3.6.3 Verknüpfung der Betrachtungseinheiten ...........................................................................45<br />

4 Eignung der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>................................. 47<br />

4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>.......................... 47<br />

4.1.1 Betretungsrecht..................................................................................................................47<br />

4.1.2 Gemeingebrauch................................................................................................................48<br />

4.1.3 Eingriffsregelung...............................................................................................................48<br />

4.1.4 Bauleitplanung...................................................................................................................49<br />

4.1.5 Raumordnungs-, Planfeststellungsverfahren <strong>und</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung...........50<br />

4.1.6 Schutzgebietsverordnungen, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Gebiete ......................51<br />

4.1.7 Verkehrssicherungspflicht <strong>und</strong> bergrechtliche Haftung ....................................................52<br />

4.1.8 Weitere gesetzliche Vorschriften.......................................................................................53<br />

3


4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL .................... 55<br />

4.2.1 Brandenburg ......................................................................................................................55<br />

4.2.2 Sachsen ..............................................................................................................................57<br />

4.2.3 Sachsen-Anhalt ..................................................................................................................59<br />

4.2.4 Thüringen...........................................................................................................................60<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL ....................................................... 61<br />

4.3.1 Erfassungsmethodik...........................................................................................................61<br />

4.3.2 Darstellung der möglichen Erholungsformen....................................................................61<br />

4.3.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A).............................................................................63<br />

4.3.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B) ...........................................................................66<br />

4.3.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C) ....................................................................................67<br />

4.3.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D) ........................................................................73<br />

4.3.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)...................................................................................76<br />

4.3.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F).......................................................................................79<br />

4.3.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G) ....................................................................................................83<br />

4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur ........................... 84<br />

4.4.1 Kriterien zur Erstellung von Anforderungsprofilen...........................................................84<br />

4.4.2 Anforderungsprofile der einzelnen Erholungsformen .......................................................88<br />

4.4.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A).............................................................................88<br />

4.4.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B) ...........................................................................94<br />

4.4.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C) ....................................................................................99<br />

4.4.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D) ......................................................................104<br />

4.4.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E).................................................................................107<br />

4.4.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F).....................................................................................114<br />

4.4.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G) .................................................................................................118<br />

4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> .................. 120<br />

4.5.1 Vorgehensweise <strong>und</strong> Bewertungsmethodik.....................................................................120<br />

4.5.2 Bewertung der Betrachtungseinheiten .............................................................................124<br />

4.5.2.1 Aktiver Tagebau....................................................................................................................124<br />

4.5.2.2 Ungesicherte Bergbaulandschaft...........................................................................................124<br />

4.5.2.3 Bergbaulandschaft in Sanierung............................................................................................125<br />

4.5.2.4 Rekultivierte Bergbaufolgelandschaft...................................................................................126<br />

4.5.2.5 Sonderformen........................................................................................................................127<br />

4.5.3 Ableitung von Möglichkeiten <strong>für</strong> Nutzungsabfolgen in der BFL....................................128<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL .............................. 136<br />

4.6.1 Zur Theorie der Entscheidungsfindung ...........................................................................136<br />

4.6.2 Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl einer Erholungsform ...............................139<br />

4.6.2.1 Umsätze.................................................................................................................................140<br />

4.6.2.2 Einkommenseffekte ..............................................................................................................141<br />

4.6.2.3 Steueraufkommen .................................................................................................................141<br />

4.6.2.4 Beschäftigungseffekte...........................................................................................................142<br />

4.6.2.5 Finanzierung..........................................................................................................................142<br />

4.6.2.6 Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw. –aufwand...............................................................142<br />

4


4.6.2.7 Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Erholungsform................ 144<br />

4.6.2.8 Umfeld <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> (lokal, regional, überregional)............................. 144<br />

4.6.2.9 Wirtschaft / Regionalplanung............................................................................................... 145<br />

4.6.2.10 Marketing ............................................................................................................................. 145<br />

4.6.3 Bedeutung ausgewählter Entscheidungsfaktoren <strong>für</strong> Erholungsformen in BFL .............149<br />

4.6.4 Umsetzungshinweise .......................................................................................................158<br />

5 Naturschutzfachliche Bewertung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der BFL .................................... 161<br />

5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft ................................... 161<br />

5.1.1 Übersicht möglicher Auswirkungen................................................................................161<br />

5.1.2 Zusammenfassende Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten<br />

Nutzungsformen in der BFL............................................................................................165<br />

5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL.......................... 168<br />

5.3 Bewertung der Biotoptypen............................................................................................. 172<br />

5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung .............................................................................. 174<br />

6 Nutzbarkeit <strong>und</strong> Konfliktpotenzial aus naturschutzfachlicher Sicht.............................. 176<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL......................... 176<br />

6.1.1 Vorgehensweise bei der Bewertung des Konfliktpotenzials ...........................................176<br />

6.1.2 Zusammenfassende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> die Betrachtungs -<br />

einheiten der BL / BFL....................................................................................................178<br />

6.1.2.1 Ungesicherte Bergbaulandschaft .......................................................................................... 178<br />

6.1.2.1.1 Rohkippen.................................................................................................................... 178<br />

6.1.2.1.2 Rohhalden .................................................................................................................... 181<br />

6.1.2.1.3 Restloch mit Böschung ................................................................................................ 185<br />

6.1.2.2 BL / BFL in Sanierung ......................................................................................................... 187<br />

6.1.2.2.1 Gesicherte Kippe, gesicherte Halde ............................................................................. 187<br />

6.1.2.2.2 Restloch mit Böschung (in Flutung) ............................................................................ 191<br />

6.1.2.3 Rekultivierte BFL................................................................................................................. 194<br />

6.1.2.3.1 Rekultivierte Kippen <strong>und</strong> Halden................................................................................. 194<br />

6.1.2.3.2 Bergbaufolgesee........................................................................................................... 197<br />

6.1.2.4 Größere Fließgewässer ......................................................................................................... 202<br />

6.2 Konfliktpotenzial auf biotoptypenunabhängiger Ebene.................................................. 205<br />

7 Leitbild <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL ...................... 206<br />

7.1 Leitbild ............................................................................................................................ 206<br />

7.2 Angebotsbezogene Ziele ................................................................................................. 206<br />

7.3 Ökologische Ziele............................................................................................................ 212<br />

7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele .................................................................................... 216<br />

7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL ......................................................... 219<br />

5


8 Vertiefte Untersuchung von Fallbeispielen........................................................................ 223<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte..................................... 223<br />

8.1.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise...........................................................................223<br />

8.1.2 Situationsanalyse .............................................................................................................225<br />

8.1.2.1 Ausgangssituation im Südraum Leipzig................................................................................225<br />

8.1.2.2 Planungen der Fallbspielkommunen .....................................................................................238<br />

8.1.2.3 Ergebnisse der Interviews .....................................................................................................243<br />

8.1.3 Auswertung der Ergebnisse aus den Fallbeispielen.........................................................245<br />

8.1.3.1 Vorhandenes touristisches Umfeld........................................................................................245<br />

8.1.3.2 Bedarfsanalyse ......................................................................................................................246<br />

8.1.3.3 Finanzierungskonzept ...........................................................................................................246<br />

8.1.3.4 Akzeptanz .............................................................................................................................247<br />

8.1.3.5 Zusammenfassung.................................................................................................................247<br />

8.1.4 Beurteilung der Fallbeispielgebiete im Hinblick auf die Gesamtsituation im<br />

Südraum Leipzig..............................................................................................................248<br />

8.1.4.1 Naherholungsnachfrage.........................................................................................................248<br />

8.1.4.2 <strong>Tourismus</strong>nachfrage..............................................................................................................249<br />

8.1.4.3 Schlussfolgerung...................................................................................................................251<br />

8.1.5 Folgerungen aus den Fallbeispielergebnissen..................................................................252<br />

8.1.5.1 Planungsablauf der Beispielkommunen ................................................................................252<br />

8.1.5.2 Planungsvorgaben <strong>und</strong> -hilfen auf überörtlicher Ebene ........................................................253<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte .............................. 254<br />

8.2.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise...........................................................................254<br />

8.2.2 Situationsanalyse .............................................................................................................255<br />

8.2.2.1 Untersuchungsraum ..............................................................................................................255<br />

8.2.2.2 Bestehende Planungen, Konzepte <strong>und</strong> Ideen ........................................................................259<br />

8.2.2.2.1 Übergeordnete Planungen.............................................................................................259<br />

8.2.2.2.2 Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> im Fallbeispielgebiet...............................................265<br />

8.2.2.2.3 Naturschutzfachliche Analysen, Planungen <strong>und</strong> Konzepte ..........................................270<br />

8.2.3 Ergebnisse <strong>und</strong> Folgerungen............................................................................................274<br />

8.2.3.1 Berücksichtigung der in der Handreichung empfohlenen Kriterien......................................274<br />

8.2.3.1.1 Einbeziehung von Naturschutzbelangen.......................................................................275<br />

8.2.3.1.2 Aufgreifen von Potenzialen <strong>und</strong> Besonderheiten der BFL ...........................................280<br />

8.2.3.1.3 Gesamtkonzeptioneller Ansatz der Planungen .............................................................281<br />

8.2.3.1.4 Durch die Rahmenbedingungen ausgelöste Konflikte..................................................283<br />

8.2.3.2 Folgerungen <strong>für</strong> die Handreichung .......................................................................................283<br />

8.2.3.3 Vorschläge zu Konfliktlösungen...........................................................................................285<br />

9 Literatur................................................................................................................................ 287<br />

6


Anhang<br />

Anhang I: Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen<br />

in der BL / BFL................................................................................................................301<br />

Anhang II: Bewertung der Betrachtungseinheiten im Hinblick auf ihre Erholungseignung ............309<br />

Anhang III: Zusammenfassende Darstellung von Auswirkungen der Erholungsformen ...................325<br />

Anhang IV: Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen in der BFL .....328<br />

Anhang V: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ermittlung des Konfliktpotenzials durch Beeinträchtigung<br />

wertvoller Biotope der BFL.............................................................................................344<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Braunkohlenreviere in Deutschland ...............................................................................................15<br />

Abb. 2: Braunkohlenförderung in Ostdeutschland zwischen 1987 <strong>und</strong> 2000 .............................................16<br />

Abb. 3: Landinanspruchnahme <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung in den ostdeutschen<br />

Braunkohlerevieren ........................................................................................................................17<br />

Abb. 4: Entwicklung der Wasserflächen in der Bergbaufolgelandschaft Ostdeutschlands.........................18<br />

Abb. 5: Landschaftsveränderungen durch den Braunkohlenabbau.............................................................20<br />

Abb. 6: Wichtige Faktoren <strong>und</strong> Parameter, die die Nutzbarkeit <strong>und</strong> die Wasserqualität<br />

von Restgewässern der BFL beeinflussen ......................................................................................21<br />

Abb. 7: Vorkommen charakteristischer Physiotoptypen in der Bergbau- <strong>und</strong><br />

Bergbaufolgelandschaft..................................................................................................................30<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Aktive Tagebaue im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier..........................................................16<br />

Tab. 2: Mindestgrößen (Richtwerte) von Seen <strong>für</strong> Wassersport <strong>und</strong> Badenutzung ...................................22<br />

Tab. 3: Leit- <strong>und</strong> Grenzwerte der EU-Badegewässer-Richtlinie (76/160/EWG).......................................23<br />

Tab. 4: Versauerungsgefahr im Speicher Lohsa II.....................................................................................27<br />

Tab. 5: Umfang des Sanierungsbergbaus im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier.................................28<br />

Tab. 6: Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL ...........................................................................31<br />

Tab. 7: Wertgebende Merkmale der BL / BFL <strong>und</strong> ihre Bedeutung <strong>für</strong> die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt.........34<br />

Tab. 8: Häufigkeit von Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in der BL / BFL Sachsen-Anhalts ...............................35<br />

Tab. 9: Häufigkeit von Brutvögeln im Tagebau Schlabendorf-Nord, Brandenburg ..................................35<br />

Tab. 10: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung der BFL .................................40<br />

Tab. 11: Charakterisierung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung............41<br />

Tab. 12: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der BL / BFL aus Naturschutzsicht ...........................43<br />

Tab. 13: Verknüpfung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung mit den<br />

Betrachtungseinheiten der naturschutzfachlichen Bewertung .....................................................46<br />

Tab. 14: Kriterien <strong>für</strong> die Erstellung von Anforderungsprofilen................................................................85<br />

7


Tab. 15: Bewertungsmatrix "Erholungseignung der BFL" ......................................................................122<br />

Tab. 16: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Kippenfläche (Beispiel) ................................................130<br />

Tab. 17: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Halde (Beispiel)............................................................132<br />

Tab. 18: Mögliche Nutzungsabfolgen im Bereich eines Restloches ........................................................134<br />

Tab. 19: Übersicht über wichtige Zielbereiche <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>.......................137<br />

Tab. 20: Schema <strong>für</strong> die Prognose der Aufteilung der Ausgaben von Gästen (in %) ..............................140<br />

Tab. 21: Berechnungsschema <strong>für</strong> touristische Bruttoumsätze (Prognose) ...............................................141<br />

Tab. 22: Freizeit <strong>und</strong> Lebensstilgruppen im <strong>Tourismus</strong>...........................................................................147<br />

Tab. 23: Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl von Formen der Erholung in der BFL...............150<br />

Tab. 24: Darstellungshilfe <strong>für</strong> die Bewertung einer Erholungsform (Zahlen nur fiktiv)..........................159<br />

Tab. 25: Darstellungsbeispiel <strong>für</strong> die Kalkulation finanzieller Aufwendungen <strong>für</strong> die<br />

Entwicklung einer Erholungsform .............................................................................................160<br />

Tab. 26: Gefährdung, Schutzstatus <strong>und</strong> naturschutzfachliche Bedeutung der Biotoptypen<br />

der BL / BFL..............................................................................................................................170<br />

Tab. 27: Naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der Biotoptypen der BFL.....................172<br />

Tab. 28: Für natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen relevante Landschaftseinheiten<br />

der BL / BFL <strong>und</strong> ihre Gefährdung durch Sanierungsmaßnahmen............................................211<br />

Tab. 29: Nutzungsklassen künftiger Tagebauseen im Südraum Leipzig..................................................235<br />

Tab. 30: Geplante <strong>Erholungsnutzung</strong>en an den Tagebauseen im Südraum Leipzig ................................237<br />

Tab. 31: Planungsschritte der Fallbeispielkommunen im Südraum Leipzig<br />

(sozioökonomische Aspekte) .....................................................................................................244<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

BFL Bergbaufolgelandschaft<br />

BL Bergbaulandschaft<br />

BMBF B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Bildung, Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong><br />

Technologie<br />

DEBRIV Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V.<br />

IBA Internationale Bauausstellung<br />

LAUBAG Lausitzer Braunkohle AG<br />

LMBV Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutsche Bergbauverwaltung<br />

MLUR Ministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> Raumordnung des<br />

Landes Brandenburg<br />

ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr<br />

PFV Planfeststellungsverfahren<br />

RB Regierungsbezirk<br />

ROV Raumordnungsverfahren<br />

TB Tagebau<br />

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

8


Danksagung<br />

Zahlreiche Personen haben durch ihre Mithilfe bei der Informationsbeschaffung sowie durch inhaltliche<br />

Anregungen <strong>und</strong> Hinweise im persönlichen Gespräch zum Gelingen des Projektes beigetragen.<br />

Für die fachliche Begleitung bedanken wir uns bei Frau Ammermann, Frau Langer <strong>und</strong> Herrn Herbert als<br />

projektverantwortliche Mitarbeiter des BfN, Außenstelle Leipzig.<br />

Darüberhinaus halfen uns die Teilnehmer der projektbegleitenden Arbeitsgruppe durch rege Diskussionen<br />

<strong>und</strong> wertvolle Hinweise:<br />

Frau Albrecht, Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Cottbus<br />

Frau Bellmann, Regionale Planungsstelle Leipzig<br />

Herr Dr. Berkner, Regionale Planungsstelle Leipzig<br />

Herr Prof. Fischer, Internationale Bauausstellung Fürst-Pückler-Land, Großräschen<br />

Herr Fritz, B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Naturschutz, Bonn<br />

Herr Hahn, Bauamt Stadt Zwenkau<br />

Herr Heinrich, Amt <strong>für</strong> Kreisentwicklung Kamenz<br />

Frau Heinze, <strong>Tourismus</strong>verein Leipziger Land e.V. / Stadtverwaltung Markkleeberg<br />

Herr Jennert, <strong>Tourismus</strong>verband Brandenburg, Potsdam<br />

Frau Klama, Regionale Planungsstelle Leipzig<br />

Frau Morawa, Umweltb<strong>und</strong>esamt, Berlin<br />

Frau Sahler, B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit, Bonn<br />

Auch möchten wir uns bei allen weiteren Personen bedanken, die uns im Rahmen zusätzlicher Gesprächstermine<br />

unterstützen:<br />

Herr Becker, Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Potsdam<br />

Herr Bez, Zweckverband Planung <strong>und</strong> Erschließung Neue Harth<br />

Herr Dr. Blumrich, Landesumweltamt Brandenburg, Cottbus<br />

Herr Donath, Naturpark Niederlausitzer Landrücken, Fürstlich Drehna<br />

Frau Günther, Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie, Dresden<br />

Herr Heidenfelder, Regionale Planungsstelle Bautzen<br />

Herr Kirschenpfad, Regierungspräsidium Halle<br />

Herr Dr. Möckel, Gesellschaft <strong>für</strong> Montan- <strong>und</strong> Bautechnik mbH, Senftenberg<br />

Frau Dr. Raatsch, Regionales Forum Leipzig<br />

Frau Reckling, Planungsamt Stadt Markkleeberg<br />

Herr Richter, Bauamt Gemeinde Großpösna<br />

Herr Tandel, Regierungspräsidium Dessau<br />

Herr Wälter, Landesumweltamt Brandenburg, Cottbus<br />

Frau Weißbauer, Zweckverband Planung <strong>und</strong> Erschließung Neue Harth<br />

Herr Dr. Zimmermann, Staatliches Umweltfachamt Bautzen<br />

9


1 Übersicht der Projektinhalte<br />

1 Übersicht der Projektinhalte<br />

Der vorliegende Textband enthält die Gr<strong>und</strong>lageninformationen zum Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhaben<br />

„<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in Bergbaufolgelandschaften“. Hierzu gehören die<br />

Ergebnisse der projektbezogenen Bestandsanlayse <strong>und</strong> Bewertung, die Formulierung von Leitbildern <strong>und</strong><br />

Zielen sowie eine zusammenfassende Darstellung der Fallbeispieluntersuchungen.<br />

Ergebnisse des Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhabens, die <strong>für</strong> die Planungspraxis der Kommunen in<br />

der BFL von besonderem Interesse sind, erscheinen als eigene Veröffentlichung mit dem Titel „Handreichung<br />

<strong>für</strong> Kommunen“ (GERSTNER et al. 2001, vgl. Kap. 9).<br />

Einführung in die Thematik<br />

Im Rahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung von Flächen des Braunkohletagebaus im Mitteldeutschen<br />

<strong>und</strong> Lausitzer Revier spielen Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in vielen Nachnutzungskonzepten eine wichtige<br />

Rolle.<br />

Ziel des Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhabens „<strong>Nachhaltige</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in BFL“ war es,<br />

Kriterien <strong>und</strong> Maßstäbe <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>nutzung in den BFL zu entwickeln.<br />

Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Nutzungsformen gerichtet werden, die zur Erhaltung<br />

der landschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Besonderheiten der BFL beitragen. Herauszuarbeiten waren einerseits<br />

gemeinsame Ziele zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz, andererseits aber auch Risiken <strong>und</strong> Konfliktpotenziale,<br />

die eine nachhaltige Nutzung erschweren oder verhindern.<br />

Für die Entwicklung von Kriterien <strong>und</strong> Strategien <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planung<br />

mussten naturschutzfachliche, landschaftsplanerische <strong>und</strong> sozioökonomische Belange zusammengeführt<br />

werden. Dementsprechend wurden die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Konzepte im Rahmen des F+E-Vorhabens in<br />

mehreren, teils parallel verlaufenden Teilschritten erarbeitet, die im folgenden kurz dargestellt werden:<br />

Charakterisierung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften<br />

In einem ersten Arbeitsschritt wurden typische Merkmale der Bergbauregionen im Hinblick auf Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft herausgearbeitet. Hierzu gehören die besonderen abiotischen Bedingungen sowie Besonderheiten<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht. Unter Berücksichtigung der speziellen landschaftlichen <strong>und</strong><br />

kulturellen Situation folgte eine Darstellung wichtiger Ausgangsbedingungen <strong>für</strong> eine <strong>Erholungsnutzung</strong>.<br />

Die Charakterisierung wurde mit einer Definition von Betrachtungseinheiten als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die nachfolgende<br />

Bewertung der Landschaft abgeschlossen.<br />

Eignung der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Nach der Darstellung rechtlicher <strong>und</strong> planerischer Vorgaben <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>n in der<br />

BFL befassste sich ein erster Bewertungsschritt mit der Frage, welche Formen von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

in der Bergbaufolgelandschaft gr<strong>und</strong>sätzlich möglich sind. Auf Gr<strong>und</strong>lage umfangreicher Recherchen<br />

wurde eine breite Palette von Erholungsformen ermittelt <strong>und</strong> nach sieben Gruppen systematisiert<br />

(z.B. Naturerlebnis / Naturerfahrung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis, Information / Kommunikation, Wassersport-<br />

<strong>und</strong> erholung, etc.). Hieraus ließen sich systematisch Anforderungen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />

ableiten, die <strong>für</strong> eine Angebotsplanung von Bedeutung sind (z.B. Flächenbedarf, Verkehrsanbindung<br />

etc.).<br />

Anhand dieser Kriterien konnte daraufhin die Eignung verschiedener Teilbereiche der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong><br />

eine <strong>Erholungsnutzung</strong> bewertet werden.<br />

11


1 Übersicht der Projektinhalte<br />

In einem weiteren Teilkonzept wurden sozioökonomische Faktoren zusammengestellt, die bei der Erholungs-<br />

<strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören wirtschaftliche Aspekte (wie z.B.<br />

die Projektfinanzierung), Faktoren aus dem Marketingbereich (z.B. Bedarfsanalysen, Werbung) <strong>und</strong><br />

schließlich soziale Komponenten (z.B. Akzeptanzprüfung).<br />

Naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Herausarbeitung von möglichen Konfliktbereichen zwischen Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

wurden zunächst mögliche Auswirkungen der unterschiedlichen Erholungsformen auf<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft dargestellt. Neben potenziellen Beeinträchtigungen wurden hier auch mögliche Synergieeffekte<br />

berücksichtigt.<br />

Anschließend erfolgte eine naturschutzfachliche Bewertung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften.<br />

Zunächst wurden potenziell vorkommende Biotoptypen im Hinblick auf ihre naturschutzfachliche Bedeutung<br />

<strong>und</strong> ihre Empfindlichkeit gegenüber möglichen Auswirkungen der Erholungsformen bewertet. Anschließend<br />

wurden Kriterien <strong>für</strong> eine biotoptypenunabhängige Bewertung der BFL zusammengestellt<br />

(z.B. Großflächigkeit, Prozessdynamik, rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben).<br />

Nutzbarkeit <strong>und</strong> Konfliktpotenzial aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

Durch eine Überlagerung der Aussagen zur Nutzungseignung <strong>und</strong> der naturschutzfachlichen Bewertung<br />

wurden mögliche Konfliktbereiche zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz in der BFL abgeleitet: Es wurde<br />

systematisch ermittelt, in welchen Teilbereichen der BL <strong>und</strong> BFL (z.B. Rohkippe, Bergbaufolgesee etc.)<br />

aufgr<strong>und</strong> der hier möglichen Erholungsformen <strong>und</strong> potenziell vorkommender Biotoptypen ein erhöhtes<br />

Konfliktpotenzial besteht. Darüberhinaus wurden typische Konfliktbereiche auf übergeordneter Ebene<br />

herausgearbeitet.<br />

Nach einer Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Kriterien erfolgte im Zielteil des Vorhabens eine<br />

Zusammenführung der unterschiedlichen Projektkomponenten:<br />

Leitbild <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL<br />

Die Teilergebnisse aus dem Gr<strong>und</strong>lagenteil wurden zunächst zu einem Leitbild <strong>für</strong> nachhaltige Erholung<br />

<strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> zusammengeführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Erhaltung der landschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen<br />

Eigenart der BFL: Ziel ist, die Unverwechselbarkeit der BFL zu einem touristischen Markenzeichen<br />

zu entwickeln <strong>und</strong> die regionale Identität zu stärken.<br />

Aus dem Leitbild wurden anschließend Ziele <strong>und</strong> Handlungskonzepte <strong>für</strong> eine nachhaltige Nutzung.<br />

Handreichung <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL<br />

Ausgewählte Ergebnisse des F+E-Vorhabens wurden in einer praxisorientierten Handreichung zusammengefasst,<br />

die sich insbesondere an die Zielgruppe der Kommunen in der Bergbaufolgelandschaft richtet<br />

<strong>und</strong> die positiven Effekte einer nachhaltigen Nutzungsplanung vermitteln soll. Die Handreichung wird<br />

als eigener Teil veröffentlicht (GERSTNER et al. 2001) <strong>und</strong> ist nicht Bestandteil des vorliegenden Berichtsbandes.<br />

Sie enthält einerseits einen „Ideenpool“ <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen in der BFL: Vorgestellt wird eine<br />

breite Palette von Erholungsformen, die in den Bergbauregionen denkbar sind <strong>und</strong> deren Umsetzung von<br />

den Kommunen näher geprüft werden kann. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen solche Erholungsformen, die zu einer<br />

Sicherung typischer Landschaften, Lebensräume <strong>und</strong> Kulturgüter der BFL beitragen, v.a. Formen von<br />

12


1 Übersicht der Projektinhalte<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis sowie Einrichtungen aus dem Bereich Information<br />

/ Kommunikation.<br />

Eine zweite, ebenso wichtige Aufgabe der Handreichung liegt darin, den Kommunen entscheidende Planungsschritte<br />

<strong>und</strong> Prüfinstrumente <strong>für</strong> die „Machbarkeit“ bestimmter Vorhaben an die Hand zu geben. So<br />

sind in der Handreichung konkrete Empfehlungen <strong>für</strong> einen systematischen Planungsablauf enthalten, in<br />

dem alle planungsrelevanten Aspekte (rechtliche, sozioökonomische, naturschutzfachliche <strong>und</strong> nutzerbezogene<br />

Kriterien) berücksichtigt sind. Zwei integrierte Checklisten in Form von Fragenkatalogen erleichtern<br />

die Anwendbarkeit <strong>für</strong> die Kommunen.<br />

In einem dritten Teil der Handreichung werden wichtige Einzelaspekte vertieft: Enthalten sind Praxisbeispiele<br />

<strong>für</strong> die Abarbeitung bestimmter Planungsschritte, weiterführende Literatur <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />

sowie Hinweise auf Förderprogramme <strong>und</strong> -stellen.<br />

Ein größerer Teilabschnitt ist den typischen Lebensräumen der BL <strong>und</strong> BFL gewidmet: Es werden Vorkommensschwerpunkte,<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit typischer Biotope beschrieben <strong>und</strong> daraus Hinweise<br />

<strong>für</strong> die Nutzungsmöglichkeiten <strong>und</strong> -grenzen abgeleitet. Abbildungen veranschaulichen die Darstellungen.<br />

Fallbeispiele<br />

Parallel zur Erarbeitung der Handreichung <strong>für</strong> Kommunen wurden zwei Fallbeispielgebiete untersucht,<br />

um die theoretisch erarbeiteten Kriterien einem Praxistest zu unterziehen <strong>und</strong> weiterführende Aussagen<br />

<strong>für</strong> die Handreichung zu erzielen. Im Südraum Leipzig (Mitteldeutsches Revier) wurden verschiedene<br />

Kommunen in der BFL daraufhin betrachtet, ob <strong>und</strong> in welcher Weise sozioökonomische Faktoren mit in<br />

die Erholungsplanung einbezogen wurden. Im Bereich der künftigen Lausitzer Seenkette (Lausitzer Revier)<br />

standen die naturschutzfachlichen Belange <strong>und</strong> bestehende Konflikte zwischen Naturschutz <strong>und</strong> Erholungsplanungen<br />

im Mittelpunkt der Betrachtung.<br />

Die Bearbeitung des Vorhabens wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der Vertreter unterschiedlicher<br />

Behörden <strong>und</strong> Fachstellen aus den Bereichen Naturschutz, Erholung / <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Regionalplanung<br />

vertreten waren. Fallweise wurde das Gremium um Vertreter von Kommunen <strong>und</strong> anderen in der<br />

BFL planenden Institutionen erweitert.<br />

13


2 Einleitung<br />

2.1 Aufgabenstellung<br />

1 Einleitung<br />

Im Rahmen des Braunkohlentagebaus wurden in Mittel- <strong>und</strong> Ostdeutschland umfangreiche Flächen in<br />

Anspruch genommen. In Folge des Zusammenbruchs der wirtschaftlichen Strukturen standen nach der<br />

Wende viele Tagebaue zeitgleich zur Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung an. Da die Stilllegung der Bergbauflächen<br />

unterschiedlich lange zurück liegt, konnten sich in der Bergbaufolgelandschaft naturschutzfachlich<br />

wertvolle Biotope aller Entwicklungsstadien entwickeln. Der aus Naturschutzsicht hohe Wert der<br />

Bergbaufolgelandschaft ist darüber hinaus durch die Großflächigkeit <strong>und</strong> Unzerschnittenheit der Landschaft<br />

sowie die Nährstoffarmut <strong>und</strong> das kleinräumige Mosaik der Substratverhältnisse bedingt. Die derzeitige<br />

Sanierungspraxis führt allerdings oft zu einer weitgehenden Zerstörung dieser Landschaftselemente<br />

<strong>und</strong> Biotope <strong>und</strong> damit auch zu einer Zerstörung der Charakteristika <strong>und</strong> Potenziale der Bergbaufolgelandschaften.<br />

In der Regional- bzw. Braunkohlenplanung wird der Rahmen der künftigen Nutzungsverhältnisse <strong>für</strong> die<br />

verschiedenen Tagebaue vorgegeben. Eine Nachnutzung im Sinne von Naherholung bzw. <strong>Tourismus</strong> bietet<br />

sich dabei insbesondere <strong>für</strong> die Vielzahl neu entstehender Stillgewässer in den Restlöchern an. Damit<br />

sind auch Hoffnungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den durch Arbeitslosigkeit<br />

besonders betroffenen Braunkohlenbergbauregionen verknüpft.<br />

In den landes- <strong>und</strong> regionalplanerischen Vorgaben wird die <strong>Erholungsnutzung</strong> meist mit anderen Folgenutzungen<br />

(z.B. Naturschutz) kombiniert: Damit gehen einerseits Konflikte, andererseits aber auch Synergie-Effekte<br />

zwischen Interessen des Naturschutzes <strong>und</strong> denen der Erholungsplanung einher.<br />

Ziel des F+E-Vorhabens „<strong>Nachhaltige</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in BFL“ war es, Kriterien <strong>und</strong> Konzepte<br />

<strong>für</strong> eine nachhaltige <strong>Erholungsnutzung</strong> der Bergbaufolgelandschaften zu entwickeln. Spezielles Augenmerk<br />

sollte dabei auf die besonderen landschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Besonderheiten der BFL gelegt<br />

werden um so zu ermitteln, inwieweit diese Potenziale <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> genutzt<br />

werden können. Mit dem Vorhaben waren einerseits gemeinsame Ziele, andererseits auch Konfliktpotenziale<br />

zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz aufzuzeigen. Neben den ökologischen Rahmenbedingungen<br />

sollten auch die wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Einflussfaktoren einer nachhaltigen Nutzung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Anhand ausgewählter Fallbeispiele waren die theoretisch erzielten Ergebnisse des Vorhabens in der Praxis<br />

zu überprüfen.<br />

Wichtige Forschungsergebnisse sollten in einer gesondert veröffentlichten Handreichung zusammengefasst<br />

<strong>und</strong> den Kommunen sowie anderen Planungsträgern in der BFL als praxisorientierter Leitfaden zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

14


2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />

2.2.1 Braunkohlengewinnung in Deutschland<br />

2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />

Die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland verfügt über große wirtschaftlich gewinnbare Braunkohlevorkommen.<br />

Von den etwa 100 Mrd. t umfassenden Vorräten sind ca. 58 Mrd. t wirtschaftlich gewinnbar. Braunkohle<br />

wird in Deutschland in sechs Regionen (Abb. 1) abgebaut:<br />

• Rheinisches Revier,<br />

• Lausitzer Revier,<br />

• Mitteldeutsches Revier,<br />

• Helmstedter Revier,<br />

• Wetterauer Revier <strong>und</strong><br />

• Oberpfälzer Revier<br />

Etwa 98% der deutschen Braunkohlengewinnung entfällt auf die drei erstgenannten Reviere. Im Rahmen<br />

dieses F+E-Vorhabens werden vorrangig die beiden großen ostdeutschen Abbaugebiete – das Mitteldeutsche<br />

<strong>und</strong> das Lausitzer Revier – betrachtet.<br />

Abb. 1: Braunkohlenreviere in Deutschland<br />

�<br />

␇<br />

�<br />

1: Rheinisches Revier, 2: Mitteldeutsches Revier, 3: Lausitzer Revier, 4: Helmstedter Revier, 5: Wetterauer<br />

Revier, 6: Oberpfälzer Revier<br />

2.2.2 Braunkohlegewinnung im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier<br />

Das Mitteldeutsche <strong>und</strong> das Lausitzer Fördergebiet sind die beiden bedeutendsten Braunkohlenreviere in<br />

Ostdeutschland. Im 17. (Mitteldeutschland, Geiseltal) bzw. im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert (Lausitz, Gegend um<br />

Lauchhammer) wurde die Braunkohle entdeckt. Zunächst wurden in der vorindustriellen Phase bis ca.<br />

1850 oberflächennahe Flöze in „Bauerngruben“ (Tagebaugräbereien <strong>und</strong> kleine Tiefbaugruben) abgebaut.<br />

Mit der Erschöpfung der oberflächennahen Vorkommen kam es auch zum Untertagebau, diese Abbauform<br />

dominierte bis zum Anfang des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts. Seit etwa 1910 herrschte in der Braunkohlengewinnung<br />

der Tagebaubetrieb vor. Mit dem Einsatz von Großgeräten im Jahr 1929 begann die großindus-<br />

�<br />

�<br />

�<br />

15


2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />

trielle Phase, in der es auch zu ersten Orts- <strong>und</strong> Gewässerverlegungen kam. Eine weitere Steigerung erfuhr<br />

die Braunkohlenförderung nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Braunkohle in der DDR zum alles<br />

überragenden Primärenergieträger wurde. Der Höhepunkt des Abbaus wurde in den 60er bis 80er Jahren<br />

erreicht.<br />

Mit der deutschen Wiedervereinigung wandelte sich die Energiepolitik. Die meisten Tagebaue wurden<br />

stillgelegt <strong>und</strong> der Braunkohlenabbau auf wenige Tagebaue konzentriert, was zu einem deutlichen Rückgang<br />

der Fördermengen zwischen 1989 <strong>und</strong> 1992 führte (vgl. Abb. 2 ).<br />

Mio t Braunkohle<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

Abb. 2: Braunkohlenförderung in Ostdeutschland zwischen 1987 <strong>und</strong> 2000<br />

Quelle: DEBRIV<br />

Im Rahmen der Realisierung der sog. „kleinen Braunkohlenschiene“ (1991 bis ca. 2040) wurde ein Großteil<br />

der Tagebaue in einem relativ kurzem Zeitraum stillgelegt.<br />

Aktuell existieren in den beiden ostdeutschen Braunkohlenrevieren noch acht aktive Tagebaue (vgl. Tab.<br />

1) (BERKNER 1998, GROSSER 1998).<br />

Tab. 1: Aktive Tagebaue im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier<br />

Tagebau Land Revier Förderung bis ca.<br />

Amsdorf Sachsen-Anhalt Mitteldeutschland 2017<br />

Cottbus-Nord Brandenburg Lausitz 2017<br />

Jänschwalde Brandenburg Lausitz 2019<br />

Nochten Sachsen Lausitz 2030<br />

Welzow-Süd Brandenburg Lausitz 2032<br />

Profen Sachsen-Anhalt / Sachsen Mitteldeutschland 2034<br />

Vereinigtes Schleenhain Sachsen Mitteldeutschland 2040<br />

Reichwalde Sachsen Lausitz derzeit gest<strong>und</strong>et<br />

Quellen: WITTIG 1998, SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 2000, DACHVEREIN MITTELDEUTSCHE<br />

STRASSE DER BRAUNKOHLE 1999<br />

Braunkohlen-Fördermengen im Mitteldeutschen <strong>und</strong><br />

Lausitzer Revier seit 1987<br />

0<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

Jahr<br />

Mitteldeutschland<br />

Lausitz<br />

16


2.2.3 Rekultivierung <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung<br />

2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />

Nach dem B<strong>und</strong>esberggesetz ist der Betreiber eines Tagebaus nach Beendigung des Abbaubetriebs verpflichtet,<br />

die in Anspruch genommenen Flächen wieder nutzbar zu machen. Durch die kurzfristige Stilllegung<br />

einer Vielzahl von Tagebauen nach dem Zusammenbruch der DDR entstand ein großes Rekultivierungsdefizit.<br />

Nach <strong>und</strong> nach werden die stillgelegten Tagebaue saniert <strong>und</strong> der Nachnutzung zugeführt.<br />

Der größte Teil der ehemaligen Bergbauflächen wurde bisher im Zuge der Rekultivierung aufgeforstet,<br />

ein ebenfalls großer Teil wurde melioriert <strong>und</strong> landwirtschaftlich nutzbar gemacht (vgl. Abb. 3).<br />

Bis zum Jahr 2000 wurden in den neuen B<strong>und</strong>esländern 126.830 ha Land vom Braunkohlenbergbau in<br />

Anspruch genommen. Davon waren 59 % (75.213 ha) bereits wieder rekultiviert <strong>und</strong> 51.617 ha zählten<br />

als Betriebsfläche, worunter neben den aktiven auch die stillgelegten Tagebaue mit ihren in Sanierung befindlichen<br />

Flächen fallen.<br />

Fläche [ha]<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

Abb. 3: Landinanspruchnahme <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung in den ostdeutschen<br />

Braunkohlerevieren<br />

Sonstige Nutzungen = Siedlungsflächen, Fremdbetriebe, Deponien, Verkehrswege u.s.w.<br />

Quelle: DEBRIV<br />

-<br />

Landinanspruchnahme <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung<br />

1991 2000<br />

Jahr<br />

Betriebsfläche<br />

sonstige Nutzung<br />

Wasserflächen<br />

Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

Durch den Abbau der Braunkohle entsteht in den Tagebauen ein Massendefizit, was zur Entstehung von<br />

unterschiedlich großen Restlöchern führt. Durch eine geeignete Verkippung lässt sich dieses Massendefizit<br />

verringern, aber nicht beseitigen. Im Rahmen des Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstiegs nach Einstellung der<br />

Sümpfung füllen sich diese Restlöcher natürlicherweise wieder mit Wasser. Meist werden sie zur Verkürzung<br />

der Flutungsdauer <strong>und</strong> Erzielung einer hohen Wasserqualität zusätzlich künstlich geflutet. Bis zum<br />

Jahr 2000 entstanden im Zuge der Wiedernutzbarmachung der ostdeutschen Braunkohlentagebaue 9812<br />

ha Wasserflächen (vgl. Abb. 4). Mit der Rekultivierung der derzeit noch aktiven Tagebaue werden in den<br />

kommenden Jahrzehnten Seen mit einer Gesamtfläche von ca. 30.000 ha entstehen (Abb. 4).<br />

17


Fläche [ha]<br />

35000<br />

30000<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

0<br />

bis<br />

2000<br />

Entwicklung der Wasserflächen<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 nach<br />

2050<br />

2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />

Abb. 4: Entwicklung der Wasserflächen in der Bergbaufolgelandschaft Ostdeutschlands<br />

Quellen: SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 2000, LUCKNER et al. 1997<br />

Jahr<br />

Westsachsen<br />

Ostsachsen<br />

Brandenburg<br />

Sachsen-Anhalt<br />

18


3 Charakterisierung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft<br />

3.1 Definition<br />

Die folgende Darstellung beschreibt sowohl die Bergbaulandschaft (BL) der aktiven Tagebaue <strong>und</strong> der<br />

Sanierungstagebaue als auch die im Rahmen der aktuellen Sanierungspraxis entstehenden Bergbaufolgelandschaften<br />

(BFL).<br />

Typische Landschaftseinheiten der Bergbaulandschaft (BL), die durch die derzeit übliche Sanierungspraxis<br />

i.d.R. verschwinden, könnten auch über die Sanierung hinaus erhalten <strong>und</strong> damit Bestandteil der<br />

Bergbaufolgelandschaft werden.<br />

3.1 Definition<br />

Die Bergbaulandschaft (BL) die Landschaft während <strong>und</strong> nach der Abbautätigkeit, aber vor<br />

der Entlassung aus der Bergaufsicht.<br />

Die Bergbaufolgelandschaft (BFL) ist die aus der Bergaufsicht entlassene Landschaft, unab-<br />

hängig davon, ob <strong>und</strong> wie viele technische Maßnahmen der Sanierung stattgef<strong>und</strong>en haben.<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Der Abbau der Braunkohle in großen Tagebauen führt zu starken Veränderungen der Landschaft (Abb.<br />

5). Den gravierendsten Eingriff stellt die Abbautätigkeit selbst dar, durch die die gewachsene, vorbergbauliche<br />

Landschaft komplett zerstört wird. Im direkten Tagebau-Umfeld kommt es durch Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />

zu einer starken Veränderung der standörtlichen Bedingungen. Staub-Emissionen, die Verlegung<br />

von Gewässern <strong>und</strong> Verkehrswegen sowie veränderte klimatische Bedingungen führen ebenfalls<br />

zu Veränderungen in der umgebenden Landschaft.<br />

Nach Beendigung der Abbautätigkeit entstehen auf den Flächen durch spontane Sukzession neue Biotope.<br />

Wie weit dieser Prozess voranschreitet, hängt stark davon ab, welcher Zeitraum bis zu nachfolgenden<br />

Maßnahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung verstreicht. In den ostdeutschen Revieren bestand nach<br />

der Stilllegung von Tagebauen in großem Umfang ein erhebliches Rekultivierungsdefizit. In der Folge<br />

blieben viele Flächen über mehrere Jahre nahezu unberührt liegen, so dass sich hier eine eigene charakteristische<br />

Sukzessionslandschaft ausbilden konnte. Im Rheinischen Revier werden die Tagebauflächen dagegen<br />

sukzessive nach Beendigung des Abbaus rekultiviert. Sukzessionsflächen entstehen dort nur, wenn<br />

sie gezielt „angelegt“ werden. In den derzeit aktiven Tagebauen der ostdeutschen Reviere (Tab. 1) wird<br />

die Wiedernutzbarmachung in Zukunft in gleicher Weise stattfinden.<br />

Im Rahmen der Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsarbeiten wird die Landschaft durch Verdichtungs- <strong>und</strong><br />

Gestaltungsmaßnahmen (Böschungsabflachung, Planierung, Melioration, Ansaat <strong>und</strong> Pflanzung, usw.)<br />

wieder stark überformt. Nach Beendigung der Sümpfung <strong>und</strong> durch die Flutung der Restlöcher kommt es<br />

in der Umgebung der ehemaligen Tagebaue wieder zu einem Gr<strong>und</strong>wasseranstieg.<br />

In den nachfolgenden Teilkapiteln werden die Landschaftsveränderungen näher beschrieben.<br />

19


unverritzte<br />

Landschaft<br />

Tagebauumfeld<br />

Gr<strong>und</strong>wasser-<br />

Absenkung<br />

Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieg<br />

Tagebau<br />

Landschaft vor dem Braunkohlenabbau<br />

komplette Zerstörung<br />

der gewachsenen<br />

Landschaft<br />

Bergbaulandschaft<br />

freie Sukzession,<br />

geomorphologische<br />

Dynamik<br />

Sanierung<br />

<strong>und</strong><br />

Rekultivierung<br />

Bergbaufolgelandschaft<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Tagebauumfeld<br />

Staub-<br />

Immission,<br />

Gewässerverlegung,<br />

Klima<br />

Abb. 5: Landschaftsveränderungen durch den Braunkohlenabbau (Erläuterung im Text)<br />

3.2.1 Gewässer <strong>und</strong> Wasserhaushalt<br />

unverritzte<br />

Landschaft<br />

Zur Gewinnung der Braunkohle musste das Gr<strong>und</strong>wasser im Tagebau durch Abpumpen (Sümpfung) bis<br />

unter die Tagebausohle abgesenkt werden (im Mitteldeutschen Revier im Durchschnitt 50-70 m, max.<br />

130 m; BERKNER 1998). Durch den dabei entstandenen Absenkungstrichter wurden auch weite Bereiche<br />

der umgebenden Landschaft beeinträchtigt. Häufig wurden im Zuge der Vorfeldberäumung auch Oberflächengewässer<br />

in größerem Umfang verlegt. Hierbei entstanden meist stark begradigte, technische Gerinne<br />

mit befestigter Gewässersohle <strong>und</strong> -böschung.<br />

Nach Beendigung der Abbautätigkeit bilden sich in den aufgr<strong>und</strong> des Massendefizits verbleibenden Restlöchern<br />

durch den Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieg Stillgewässer. Im Lausitzer Revier existieren bisher ca.<br />

2400 ha nutzbare Wasserflächen, nach Beendigung des Bergbaus werden insgesamt ca. 24.600 ha neue<br />

Gewässer entstanden sein. Dies entspricht etwa einem Viertel der vom Bergbau in Anspruch genommenen<br />

Fläche (DREBENSTEDT & MÖCKEL 1998).<br />

20


3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Die Sümpfung von Tagebauen führte in der vergangenen Jahrzehnten zu relativ hohen Abflussmengen in<br />

den Vorflutern. So lag die durchschnittliche Wasserführung in der Spree bis zu 30% über der natürlichen<br />

Leistungsfähigkeit des Einzugsgebiets (z.B. am Pegel Cottbus 18-19 m³/s Durchfluss gegenüber 13-<br />

14 m³/s vor Beginn des Bergbaus; DREBENSTEDT & MÖCKEL 1998). Nach Einstellung der Grubenwassereinleitung<br />

<strong>und</strong> durch die Fremdflutung der Restlöcher aus Fließgewässern gehen diese Abflussmengen<br />

wieder deutlich zurück. Ein wichtiges Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist daher die Herstellung eines stabilen<br />

Wasserhaushalts.<br />

In den nachfolgenden Teilkapiteln werden wichtige Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Kriterien, die die Nutzungseignung<br />

von Bergbauseen betreffen, zusammengestellt. Aufgr<strong>und</strong> meist sehr unterschiedlicher Voraussetzungen,<br />

auch auf kleinem Raum, ist die zukünftige Wasserbeschaffenheit von Restseen nur schwer<br />

vorhersagbar. Entscheidende Faktoren sind die geogene Versauerungstendenz, die Art der Flutung, die<br />

Gewässermorphologie <strong>und</strong> in entscheidendem Maß auch die Intensität der Folgenutzung.<br />

Die gewässerrelevanten Faktoren <strong>und</strong> Parameter sowie ihre Wirkungen untereinander sind in Abb. 6 in<br />

Übersichtsform dargestellt.<br />

Abb. 6: Wichtige Faktoren <strong>und</strong> Parameter, die die Nutzbarkeit <strong>und</strong> die Wasserqualität von Rest-<br />

gewässern der BFL beeinflussen<br />

21


3.2.1.1 Morphologische <strong>und</strong> biotische Faktoren<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Wichtigste Merkmale der Gewässermorphologie sind die Größe <strong>und</strong> die Tiefe sowie die Gestalt des Ufers<br />

(z.B. Steil- <strong>und</strong> Flachufer oder die Buchtigkeit der Uferlinie). Größe <strong>und</strong> Tiefe eines Sees haben neben<br />

dem Vorhandensein <strong>und</strong> der Größe von Zu- <strong>und</strong> Abflüssen einen entscheidenden Einfluss auf die Schichtung<br />

<strong>und</strong> das Umwälzungsverhalten sowie die Verweildauer des Wassers. Von diesen Faktoren hängt die<br />

Selbstreinigungskraft des Sees in hohem Maße ab (SCHWOERBEL 1993). Durch die in Mitteleuropa in tieferen<br />

Seen im Herbst <strong>und</strong> Frühjahr auftretende Vollzirkulation des Sees gelangt sauerstoffreiches Wasser<br />

an den Seegr<strong>und</strong> <strong>und</strong> bewirkt dort die Remineralisierung toter Biomasse (z.B. Plankton, Algen oder Wasserpflanzen).<br />

Von der Größe eines Sees hängt entscheidend die maximale Zahl der Nutzer <strong>für</strong> eine konfliktfreie Nutzung<br />

(Konflikte zwischen Erholungsformen <strong>und</strong> zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz) ab. In DVWK<br />

(1996) sind verschiedene Richtwerte <strong>für</strong> Mindestgrößen von Gewässern <strong>für</strong> die Wassersport- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

zusammengestellt. Dabei handelt es sich aber nur um Richtwerte, die je nach lokalen Gegebenheiten<br />

mehr oder weniger stark abweichen können:<br />

Tab. 2: Mindestgrößen (Richtwerte) von Seen <strong>für</strong> Wassersport <strong>und</strong> Badenutzung<br />

Quelle: DVWK (1996; verändert)<br />

Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> gleichzeitige Nutzung durch Erho-<br />

lung, Sport <strong>und</strong> Naturschutz<br />

100 ha<br />

Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> eine Wassersportnutzung 30 ha<br />

Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> reine Badenutzung 5 ha,<br />

Mindestseefläche <strong>für</strong> einen Badegast 20 m²<br />

Verhältnis von Badeuferbereich zu Gesamtuferbereich 1:6<br />

Zahl der Wasserfahrzeuge pro ha Seefläche (wenn max. ein Drit-<br />

tel der zugelassenen Wasserfahrzeuge das Gewässer gleichzeitig<br />

befahren)<br />

Mindestflächen nach Schiffstyp:<br />

Surfer<br />

Jollen<br />

Yachten<br />

davon sind mind. ein, besser zwei Drittel der<br />

Wasserfläche <strong>für</strong> die Regeneration des Ge-<br />

wässers vom Badebetrieb freizuhalten<br />

7 Ruderboote oder<br />

15 Kanus oder<br />

5 Segelboote oder<br />

5 Surfer<br />

10 ha<br />

100 - 250 ha<br />

900 - 1000 ha<br />

Als weiterer abiotischer Faktor spielt in Restseen der Bergbaufolgelandschaft das geologische Substrat<br />

eine wichtige Rolle. Kommt sauerstoffreiches Wasser mit schwefelhaltigen tertiären Substraten in Kontakt,<br />

so kommt es zur Bildung von Schwefelsäure mit der Folge der Versauerung des Gewässers bzw. des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers (vgl. Kap. 3.2.1.4).<br />

Wichtige biotische Faktoren, die die Nutzungsmöglichkeit eines Gewässers beeinflussen, sind die Ufervegetation<br />

<strong>und</strong> die Wasserorganismen, die sich in Produzenten (Wasserpflanzen <strong>und</strong> Algen), Konsumenten<br />

(Zooplankton <strong>und</strong> Wassertiere) <strong>und</strong> Destruenten (Mikroorganismen) unterscheiden lassen. Starkes<br />

Algen- <strong>und</strong> Wasserpflanzenwachstum stellt eine deutliche Beeinträchtigung der wassersportlichen Nut-<br />

22


3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

zung dar. Umgekehrt kann eine intensive Badenutzung oder Bootsverkehr zu starken Schädigungen der<br />

Ufervegetation (Röhrichte) führen.<br />

3.2.1.2 Wasserqualität<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> jegliche Nutzung von Stillgewässern ist in der Regel die Einhaltung einer bestimmten<br />

Wasserqualität. Je nach geologischen Verhältnissen <strong>und</strong> Art sowie Geschwindigkeit der Flutung kann die<br />

Wasserqualität von Bergbaufolgeseen stark schwanken. Viele Seen neigen zur Versauerung, gleichzeitig<br />

kommt es durch die Flutung mit Fremdwasser – meist aus Flüssen – zu einem Eintrag von Nähr- <strong>und</strong><br />

Schadstoffen sowie Mikroorganismen in die Restseen. Eine weitere Schadstoffquelle <strong>für</strong> die Gewässer in<br />

der Bergbaufolgelandschaft sind Altlasten.<br />

Die rechtlichen Bestimmungen <strong>für</strong> die Nutzung von Gewässern ergeben sich z.B. aus der EU-<br />

Badegewässerrichtlinie (76/160/EWG) oder der EU-Fischgewässerrichtlinie (78/659/EWG) <strong>und</strong> deren<br />

Umsetzung in nationales Recht 1 . Gewässer, die zum Baden, Surfen, Tauchen oder <strong>für</strong> Wasserski genutzt<br />

werden, sollten nach DVWK (1996) Badewasserqualität besitzen. Folgende Leit- bzw. Grenzwerte müssen<br />

dabei eingehalten werden:<br />

Tab. 3: Leit- <strong>und</strong> Grenzwerte der EU-Badegewässer-Richtlinie (76/160/EWG)<br />

Parameter Leitwert Grenzwert<br />

Gesamtcoliforme Bakterien 500 / 100 ml 10.000 / 100 ml<br />

Fäkalcoliforme Bakterien 100 / 100 ml 2.000 / 100 ml<br />

Fäkalstreptokokken 100 / 100 ml -<br />

Salmonellen bzw. Darmviren - 0 / 1000 ml<br />

pH-Wert - 6 - 9<br />

Färbung - keine anomale Änderung<br />

der Färbung<br />

Mineralöle � 0,3 mg/l kein sichtbarer Film auf<br />

der Wasseroberfläche, kein<br />

Geruch<br />

Tenside � 0,3 mg/l keine anhaltende<br />

Schaumbildung<br />

Phenol � 0,005 mg/l kein spezifischer Geruch<br />

Sichttiefe 2 m 1 m<br />

Teerrückstände keine -<br />

Bruch oder Splitter keine -<br />

Schwimmende Körper wie Holz, Kunststoff, Fla-<br />

schen, Gefäße aus Glas, Kunststoff, Gummi oder<br />

sonstigen Stoffen<br />

keine -<br />

� 0,05 mg/l<br />

1 Derzeit wird von der Europäischen Kommission eine Wasserrahmenrichtlinie zur Zusammenfassung der zahlreichen bestehenden<br />

wasserrechtlichen Richtlinien erarbeitet, die nach ihrer Verabschiedung innerhalb von drei Jahren von den Mitgliedsstaaten<br />

in nationales Recht umgesetzt werden muss.<br />

23


Dabei besitzen Leit- <strong>und</strong> Grenzwerte folgende Bedeutung:<br />

• Leitwerte eingehalten: Baden unbedenklich<br />

• Leitwerte überschritten, Grenzwerte eingehalten: Baden noch möglich<br />

• Grenzwerte überschritten: Baden nicht mehr möglich<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Angelgewässer müssen den Bestimmungen der Fischgewässerrichtlinie (78/659/EWG) entsprechen.<br />

Die wichtigsten Faktoren, welche die die Gewässerqualität <strong>und</strong> damit die Nutzbarkeit von Restseen in<br />

entscheidendem Maß beeinflussen, werden nachfolgend genauer beschrieben:<br />

Nährstoffgehalt<br />

Ein hoher Nährstoffgehalt in Seen (v.a. Phosphate) führt in der Regel zu einem starken Pflanzenwachstum,<br />

was die Ausübung aller Arten von Wassersport beeinträchtigen kann. Bergbaufolgeseen des Rheinischen<br />

Reviers wurden zwischen 1988 <strong>und</strong> 1992 bezüglich ihrer Trophieverhältnisse untersucht. Die ältesten<br />

der untersuchten Seen wurden bereits in den 30er Jahren fertiggestellt. Nach den Untersuchungsergebnissen<br />

ist etwa die Hälfte der Gewässer als eutroph einzustufen, je ein Viertel ist oligo- <strong>und</strong> mesotroph.<br />

In eutrophen Gewässern kann es leicht zu Einschränkungen der Nutzung durch Verkrautung,<br />

Wassertrübung, Veränderung der Wasserbeschaffenheit durch Bildung giftiger Abbaustoffe <strong>und</strong> algenbürtiger<br />

Giftstoffe, Ablagerung von Faulschlamm bis hin zu Fischsterben kommen (CHRISTMANN 1998,<br />

DVWK 1996).<br />

Haupt-Eintragsquellen <strong>für</strong> Nährstoffe sind belastete Oberflächengewässer, direkte Einleitungen in das<br />

Stillgewässer, die Wassersportnutzung sowie Einträge aus landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung<br />

des Gewässers.<br />

Durch die Eutrophierung kann sich die Sichttiefe eines Gewässers verringern, so dass möglicherweise der<br />

Grenzwert der Badegewässerrichtlinie unterschritten wird. In der Regel sind oligo- <strong>und</strong> mesotrophe Seen<br />

gut als Badegewässer nutzbar, während eutrophe Seen nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind.<br />

Bei der Nutzungsplanung an Restseen ist zu beachten, dass der Trophiegrad eines Gewässers in großem<br />

Maße auch von der Nutzungsintensität beeinflusst wird. Laut DVKW (1996) sollte <strong>für</strong> reine Badeseen eine<br />

Mindestgröße von 5 ha nicht unterschritten werden, wovon ein bis zwei Drittel <strong>für</strong> die Regeneration<br />

des Gewässers (entspricht der Selbstreinigung) freizuhalten sind.<br />

Die Eutrophierung ist insbesondere in flachen Gewässern ein sich selbst verstärkender Prozess. Daher<br />

muss der Überdüngung von Seen häufig durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung<br />

(z.B. Mahd von Wasserpflanzen, Tiefenwasserbelüftung, Tiefenwasserentnahme, Zwangsumwälzung)<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Der DVWK (1996) gibt als Richtwert <strong>für</strong> die Mindesttiefe von Badeseen (außerhalb der Badebereiche)<br />

eine Tiefe von 10 m an, um der Anfälligkeit eines Sees gegenüber der Eutrophierung entgegenzuwirken.<br />

Im Rahmen der Nutzung <strong>und</strong> der Gütebewirtschaftung von Gewässern sind übergeordnete Planungsvorgaben<br />

zu beachten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Wasserrahmenpläne <strong>und</strong> Bewirtschaftungspläne.<br />

Daneben sind auch Vorgaben der Regional- <strong>und</strong> Landesplanung zu beachten. Nach dem Regionalplan<br />

der Planungsregion Westsachsen ist bei der Sanierung stehender Gewässer z.B. zu beachten, dass<br />

24


• vor einer Gewässersanierung bei Bedarf das Umland saniert wird,<br />

• eine Nährstoffrücklösung aus dem Sediment verhindert wird,<br />

• eine gewässerverträgliche fischereiliche Nutzung erfolgt,<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

• eine Badenutzung auf max. 1/3 der Gesamtgewässerfläche beschränkt bleibt,<br />

• das Anfüttern von Wasservögeln vermieden wird <strong>und</strong><br />

• ein standorttypischer Wasserpflanzengürtel angelegt <strong>und</strong> gepflegt werden sollte.<br />

pH-Wert<br />

Während in natürlichen Seen die Eutrophierung das größte Problem <strong>für</strong> den Erhalt der Wasserqualität<br />

darstellt, spielt diese in Bergbaufolgeseen eine nachgeordnete Rolle. Ein weitaus größeres Problem ist die<br />

Versauerung der Restseen. Im Rahmen der bergbaulichen Tätigkeit wurden auch tertiäre Erdmassen verkippt,<br />

die häufig Eisen-Schwefel-Minerale enthalten. Diese Minerale werden mit dem aufgehenden<br />

Gr<strong>und</strong>wasser ausgewaschen, es bildet sich Schwefelsäure, die zur Versauerung des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwassers<br />

führt (manche Seen besitzen pH-Werte < 3). Von der Versauerung sind dabei vor allem Tagebaue<br />

des Lausitzer Reviers betroffen.<br />

Nach <strong>und</strong> nach würden sich die versauerten Restseen auf natürlichem Wege neutralisieren, allerdings sind<br />

dazu extrem lange Zeiträume erforderlich. Daher wird bei einer Sanierung der Tagebaue der Versauerung<br />

u.a. durch die schnelle künstliche Flutung mit Fluss- oder Sümpfungswasser entgegengewirkt, was aber<br />

gleichzeitig eine Verschlechterung der Wasserqualität durch den Eintrag von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen mit<br />

dem Flutungswasser bedeutet. Aufgr<strong>und</strong> limnologischer Gutachten, die <strong>für</strong> jeden Restsee angefertigt<br />

werden <strong>und</strong> in denen die zukünftige pH-Entwicklung prognostiziert wird, wird die Flutung so gesteuert,<br />

dass sich in fast allen Seen im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier neutrale Verhältnisse einstellen werden.<br />

Auch nach Erreichen des Endwasserstands besteht aber weiterhin die Gefahr der Wiederversauerung,<br />

wenn sich die Gr<strong>und</strong>wasserfließrichtung nach Einstellung eines ausgeglichenen Wasserhaushalts ändert.<br />

Versauerte Seen dürfen nicht an Fließgewässer angeb<strong>und</strong>en werden, da in den relevanten Gesetzeswerken<br />

(Wasser-, Naturschutz-, Fischereirecht, einschlägige Landesgesetze) versauerte Seen als Gefahrenquellen<br />

<strong>für</strong> nicht versauerte Oberflächengewässer <strong>und</strong> <strong>für</strong> das Gr<strong>und</strong>wasser angesehen werden. Die EU-<br />

Badegewässerrichtlinie schreibt einen pH-Wert zwischen 6 <strong>und</strong> 9 vor. Durch ein geeignetes Monitoring<br />

<strong>und</strong> entsprechende Nachsorge muss auch nach Erreichen des Endwasserspiegels der Versauerungsgefahr<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Selbstreinigungsvermögen<br />

Ähnlich wie Fließgewässer sind auch Seen in der Lage, in gewissem Umfang eingetragene Nährstoffe abzubauen<br />

bzw. aus dem Wasserkreislauf zu entfernen (z.B. durch Immobilisierung im Sediment). Dieser<br />

Vorgang der Selbstreinigung ist von mehreren Faktoren abhängig, wozu insbesondere die Gewässermorphologie,<br />

Ufervegetation, Wasserpflanzen- <strong>und</strong> Algenwachstum, Nutzungsintensität <strong>und</strong> Wasserqualität<br />

zählen.<br />

Der Erhalt der Selbstreinigungskraft zählt in der Regel zur Gewässerunterhaltspflicht (vgl. Kap. 3.2.1.3).<br />

Möglichkeiten hierzu bestehen zum einen in der Verringerung des Nährstoffeintrags, zum anderen in<br />

technischen Pflege- <strong>und</strong> Regenerierungsmaßnahmen, z.B. Mahd von Wasserpflanzen (Biomasseentzug),<br />

Belüftung, Zwangszirkulation, usw.<br />

25


3.2.1.3 Gewässerunterhalt <strong>und</strong> Nachsorge<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Die Zuständigkeit <strong>für</strong> den Unterhalt ist abhängig von der Gewässerordnung. In den ostdeutschen Braunkohlenrevieren<br />

ist damit zu rechnen, dass ein großer Teil der entstehenden Seen nach Entlassung aus der<br />

Bergaufsicht als Gewässer II. Ordnung eingestuft wird (DUNKEL mdl. Mitteilung. 2 ). Damit sind die Anliegerkommunen<br />

bzw. Unterhaltungsverbände (z.B. in Brandenburg) <strong>für</strong> den Gewässerunterhalt <strong>und</strong> damit<br />

in gewissem Maße auch <strong>für</strong> die Wasserqualität verantwortlich, da je nach landesrechtlicher Regelung<br />

zum gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhalt auch der Erhalt <strong>und</strong> die Verbesserung der Selbstreinigungskraft<br />

zählt. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz <strong>und</strong> den entsprechenden Landesgesetzen umfasst<br />

die Unterhaltsverpflichtung die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes <strong>für</strong> den Wasserabfluss <strong>und</strong><br />

an schiffbaren Gewässern auch die Erhaltung der Schiffbarkeit. Als Beispiel <strong>für</strong> landesrechtliche Regelungen<br />

sei hier das Brandenburgische Wassergesetz (§ 78 BbgWG) zitiert:<br />

„Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist es, die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der<br />

Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Dazu gehören auch die ökologische<br />

<strong>und</strong> landeskulturelle Funktion der Gewässer, insbesondere<br />

1. die Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung eines heimischen Pflanzen- <strong>und</strong> Tierbestandes in naturnaher Artenvielfalt;<br />

2. die Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens, soweit nicht andere dazu verpflichtet<br />

sind;<br />

3. die Freihaltung, Reinigung <strong>und</strong> Räumung des Gewässerbetts <strong>und</strong> der Ufer, soweit es dem Umfang<br />

nach geboten ist;<br />

4. die Freihaltung des Gewässers <strong>und</strong> seiner Ufer von Schädlingen;<br />

5. die Entnahme fester Stoffe aus dem Gewässer oder von seinem Ufer, soweit es im öffentlichen Interesse<br />

erforderlich ist.“<br />

3.2.1.4 Konflikte zwischen <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> weiteren Nutzungen<br />

Fischerei<br />

Ungeeignete fischereiliche Bewirtschaftung kann zu einer deutlichen Verschlechterung der Wasserqualität<br />

von Seen führen. Wird durch zu hohen Fischbesatz, Einbringen ungeeigneter Fischarten oder einseitige<br />

Förderung attraktiver Arten das Gleichgewicht der trophischen Ebenen (Produzenten, Konsumenten<br />

<strong>und</strong> Destruenten) gestört, so kann es zu einem überhöhten Bestand an Friedfischen kommen, deren Nahrungsgr<strong>und</strong>lage<br />

in erster Linie das Zooplankton ist. Gerade diese Organismen regulieren aber als Filtrierer<br />

den Phytoplanktonbestand im See <strong>und</strong> verhindern so die Überhandnahme von Schwebalgen. Der hohe<br />

Fraßdruck auf das Zooplankton kann also zu übermäßigem Algenwachstum führen.<br />

2 MLUR Brandenburg<br />

26


Speichernutzung<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Oftmals ist an Speicherseen die <strong>Erholungsnutzung</strong> vom Betreiber eingeschränkt oder gar verboten. Besonders<br />

an Trinkwasserspeichern besteht durch Bade- <strong>und</strong> Wassersportnutzung eine hohe Gefährdung der<br />

Wasserqualität, so dass an solchen Gewässern meist jede weitere Nutzung verboten ist.<br />

Speicherseen sind meist durch unregelmäßig schwankende Wasserstände charakterisiert. Die Gewässergüte<br />

reagiert dabei auf den Wasserstand. Für den Speicher Lohsa II (Lausitzer Revier) wurden z.B. folgende<br />

pH-Werte prognostiziert:<br />

Tab. 4: Versauerungsgefahr im Speicher Lohsa II<br />

Wasserbeschaffenheit Wasserstand [m ü. NN] pH<br />

„worst case“<br />

nach Flutungsende 116,4 7,06<br />

bei Niedrigwasser (6 Monate) 109,5 3,75<br />

bei Niedrigwasser (18 Monate) 109,5 3,35<br />

mittlerer Fall<br />

nach Flutungsende 116,4 7,22<br />

bei Niedrigwasser (6 Monate) 109,5 6,32<br />

bei Niedrigwasser (18 Monate) 109,5 3,41<br />

Quelle: LMBV & BTUC 1997<br />

Bei längerfristig niedrigen Wasserständen an speicherwirtschaftlich genutzten Tagebauseen besteht also<br />

eine deutliche Gefahr der Versauerung. Allerdings kann durch bestimmte Maßnahmen der Speicherbewirtschaftung<br />

auch einer Wiederversauerungstendenz entgegengewirkt werden, z.B. durch die Zuführung<br />

von neutralem Wasser (LMBV & BTUC 1997).<br />

Nutzung des Umlands<br />

Die Nutzungseignung von Gewässern wird auch durch die Nutzung der an das Gewässer angrenzenden<br />

Flächen beeinflusst. Eine Beeinträchtigung der Nutzungseignung kann z.B. Nährstoffeintrag aus landwirtschaftlichen<br />

Flächen erfolgen, was zu einer Eutrophierung des Gewässers <strong>und</strong> damit zu einer Verschlechterung<br />

der Wasserqualität führen kann. Des Weiteren können Lärm- <strong>und</strong> Geruchsimmissionen die<br />

Erholungseignung mitunter stark beeinträchtigen.<br />

27


3.2.2 Weitere abiotische Faktoren<br />

Relief / Böden<br />

3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

Die Bergbau- bzw. Bergbaufolgelandschaft zeichnet sich durch eine Reihe sehr spezifischer Standortmerkmale<br />

aus. Im Rahmen der bergbaulichen Tätigkeit entstanden großflächig (vgl. Tab. 5) neue Reliefformen<br />

wie Tagebaugruben, Restlöcher, Halden, Kippen, Erosionsrinnen usw. In den ehemals eher gering<br />

reliefierten Landschaften des Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Reviers führte der Braunkohlentagebau zu<br />

neuen topographischen Verhältnissen. Im Mitteldeutschen Revier existieren heute z.B. Hohlformen von<br />

50 bis über 100 m Tiefe <strong>und</strong> Sohlenhöhen von -35 bis +80 m. Überflurkippen bilden markante Geländeerhebungen<br />

mit relativen Höhen von 10 bis 68 m (BERKNER 1998). Die Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />

stillgelegter Tagebaue führt dagegen häufig wieder zu einer weitgehenden Nivellierung der ursprünglichen<br />

Reliefunterschiede. Zumeist werden Böschungen abgeflacht <strong>und</strong> verdichtet, Restlöcher verfüllt oder<br />

geflutet <strong>und</strong> Flächen mit stark unebener Oberfläche planiert.<br />

Tab. 5: Umfang des Sanierungsbergbaus im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier<br />

Betriebsfläche der Sanierungstagebaue (1.1.1996) 50486 ha<br />

darin zu sanierende Hohlformen 160 ha<br />

Länge der zu sanierenden Böschungen 450 km<br />

Erdbewegung zur Böschungsumformung 1090 Mio m³<br />

Altlastenverdachtsflächen 985 ha<br />

Stillgelegte Industriebrachen 100 ha<br />

Quelle: BILKENROTH & HILDMANN 1998<br />

Die Reliefformen der BL / BFL sind überwiegend technogenen Ursprungs <strong>und</strong> unterscheiden sich dadurch<br />

meist von der umgebenden, unverritzten Landschaft. Diese neugeschaffenen Standorte bestehen<br />

aus unterschiedlichen, oft vermischten Substraten (die Schichtung <strong>und</strong> Mischung ist in starkem Maße von<br />

der Verkippungstechnik abhängig), in denen noch keine bzw. kaum eine Bodenbildung stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Je nach verkipptem Substrat (quartär oder tertiär, sandig oder bindig) unterscheiden sich die Rohböden in<br />

ihren Standortverhältnissen. Sandige (kiesige) Standorte sind in der Regel sehr nährstoffarm <strong>und</strong> haben<br />

ein geringes Wasser- <strong>und</strong> Nährstoffhaltevermögen. Bindige Substrate (Ton, Schluff) besitzen dagegen ein<br />

günstigeres Sorptionsvermögen <strong>und</strong> verfügen über gewisse Nährstoffreserven. Rohböden sind meist<br />

kaum verwittert <strong>und</strong> zeigen geringe bodenbiologische Aktivität (DURKA et al. 1997). An Stellen, an denen<br />

tertiäre Substrate oberflächennah abgelagert wurden, kann es durch Luftzutritt (Oxidation von schwefelhaltigen<br />

Substraten, Bildung von Schwefelsäure) zu einer starken Versauerung von Böden <strong>und</strong> Gewässern<br />

kommen. Im Rahmen der Rekultivierung von Tagebauen werden die Rohböden im Anschluss an die<br />

Sanierungsmaßnahmen meist mit Kulturboden abgedeckt, tiefengelockert, gedüngt <strong>und</strong> anschließend zwischenbegrünt<br />

oder bepflanzt.<br />

Eine Besonderheit <strong>und</strong> ein bedeutender Gefährdungsfaktor in Bergbaulandschaften stellt der Vorgang des<br />

Setzungsfließens dar, dessen Ursachen <strong>und</strong> Auswirkungen nachfolgend kurz dargestellt werden:<br />

Im Rahmen des Braunkohlenabbaus werden große Mengen gewachsener Substrate umgelagert. Die entstehenden<br />

Kippen sind in der Regel locker gelagert <strong>und</strong> weisen im Gegensatz zu gewachsenen Substraten<br />

einen größeren Porenraum auf. Besonders Substrate mit einheitlicher Korngröße (meist Sande) weisen ein<br />

labiles Korngefüge auf. Bricht dieses Gefüge zusammen, entstehen im wassergesättigten Substrat hohe<br />

Porenwasserüberdrücke, das Sand-Wasser-Gemisch verliert seine Festigkeit. Bei aufsteigendem Gr<strong>und</strong>-<br />

28


3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />

wasser neigen daher vor allem locker gelagerte Sande zu spontaner Verflüssigung. Hierdurch kommen<br />

ganze Böschungsbereiche ins Rutschen, fließen in den Restsee oder sacken ab. Dieser Vorgang wird als<br />

Setzungsfließen bezeichnet.<br />

Die Setzungsfließen treten ohne vorherige Ankündigung auf, entwickeln sich mit hoher Geschwindigkeit<br />

ausgehend von Ufersaum <strong>und</strong> können mehrere h<strong>und</strong>ert Meter ins Hinterland reichen. Setzungsfließen<br />

können Erdmassen von über 10 Mio m³ umfassen (LMBV 1996). Eine besondere Gefahr <strong>für</strong> die der Rutschung<br />

gegenüberliegenden Uferbereiche stellen große Flutwellen dar, die durch Setzungsfließen ausgelöst<br />

werden können.<br />

Im Lausitzer <strong>und</strong> im Mitteldeutschen Revier waren (Stand 1996) insgesamt 450 km Böschungen zu sanieren<br />

(BILKENROTH & HILDMANN 1998). Im Verantwortungsbereich der LMBV waren 1996 im Lausitzer<br />

Revier ca. 250 km Böschungslänge <strong>und</strong> im Mitteldeutschen Revier ca. 90 km Böschungslänge gesperrt<br />

(LMBV 1996). Die Setzungsfließgefahr besteht vor allem im Lausitzer Revier, da die dort vorherrschenden<br />

Sande mit meist ger<strong>und</strong>eten Kornformen besonders leicht zur spontanen Verflüssigung neigen. Im<br />

Mitteldeutschen Revier wurden meist bindigere Substrate mit unterschiedlichen Korngrößen verkippt, die<br />

meist stabiler gelagert sind.<br />

Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung werden rutschungsgefährdete Böschungen auf der Basis von<br />

Standsicherheitsgutachten gesichert. Je nach Wasserstand im Restloch werden unterschiedliche Verfahren<br />

zur Böschungsstabilisierung angewandt. In wasserfreien Restlöchern können die Böschungen durch Anlegen<br />

eines Stützkörpers vor der rutschungsgefährdeten Kippe stabilisiert werden. In teilweise oder ganz<br />

wassergefüllten Restlöchern wird in der Regel durch Verdichtungsmaßnahmen (Rütteldruckverdichtung,<br />

dynamische Intensivverdichtung, Spreng-Verdichtung) ein „versteckter Damm“ angelegt, anschließend<br />

wird das uferseitige Dammvorfeld ebenfalls durch Verdichtung stabilisiert (LMBV 1996).<br />

Da wegen der großflächigen Stilllegung von Braunkohlentagebauen in den 90er Jahren viele Böschungen<br />

zunächst gesperrt wurden, um sie nach <strong>und</strong> nach zu stabilisieren, konnten sich auf diesen Böschungen<br />

ungestörte Biotope entwickeln. Durch die <strong>für</strong> eine Nachnutzung notwendige Verdichtung der Kippen<br />

werden diese naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume wieder teilweise zerstört. Da im Zuge der Sicherungsmaßnahmen<br />

die Böschungen auch abgeflacht <strong>und</strong> planiert werden, entstehen meist gleichförmige,<br />

strukturarme Flächen.<br />

Klima<br />

In den großflächigen Tagebaugebieten bildet sich durch die besonderen Verhältnisse – insbesondere Relief<br />

<strong>und</strong> Vegetation – ein spezifisches Tagebauklima aus. Durch die fehlende bis spärliche Vegetationsdecke<br />

<strong>und</strong> die geringe Bodenfeuchte ist die Verdunstung stark reduziert. Die höhere Rückstrahlung führt zu<br />

einer deutlichen Veränderung der Strahlungsbilanz mit der Folge größerer Temperaturamplituden <strong>und</strong> extremeren<br />

Temperaturmaxima <strong>und</strong> -minima. Durch die geänderten Reliefbedingungen im Vergleich zur<br />

unverritzten Landschaft bilden sich spezifische Windbedingungen mit Turbulenzen sowie Bereichen erhöhter<br />

bzw. erniedrigter Windgeschwindigkeiten. Die Auswehung von feinkörnigen Substraten führt zu<br />

einer teilweise enormen Staubproduktion. Kippenforste <strong>und</strong> Tagebauseen haben eine ausgleichende Wirkung<br />

auf die geschilderten lokalklimatischen Extrembedingungen. Große Wasser- <strong>und</strong> Waldflächen erhöhen<br />

die Verdunstung <strong>und</strong> führen damit zu einer höheren Luftfeuchtigkeit <strong>und</strong> zu ausgeglicheneren Temperaturverhältnissen.<br />

29


3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />

3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />

In Abb. 7 <strong>und</strong> Tab. 6 sind charakteristische Physiotoptypen der Bergbau- <strong>und</strong> der Bergbaufolgelandschaft<br />

sowie deren Eigenschaften dargestellt.<br />

Unter Sicherung sind dabei alle Maßnahmen zur Böschungsstabilisierung (Verdichtung, Abflachung,<br />

usw.) zu verstehen, unter Rekultivierung fallen Maßnahmen wie Kulturbodenauftrag, Tiefenlockerung,<br />

Düngung usw.<br />

Nach der Definition aus Kap. 3.1 können alle Physiotoptypen in der vollständig sanierten Bergbaufolgelandschaft<br />

auftreten. Die beschriebenen Physiotoptypen sind in erster Linie nach der Entstehung gegliedert<br />

<strong>und</strong> können unterschiedliche Ausprägungen besitzen. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Physiotoptypen-<br />

Gliederung erfolgt in Kap. 3.6 die Definition von Betrachtungseinheiten.<br />

2<br />

10<br />

5<br />

nicht sanierter Tagebau<br />

sanierter Tagebau<br />

8,11<br />

1<br />

10<br />

15<br />

14<br />

4<br />

12<br />

3<br />

6<br />

13 14<br />

gewachsener Boden gekippte Substrate Gewässer<br />

Abb. 7: Vorkommen charakteristischer Physiotoptypen in der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolge<br />

landschaft (Erläuterung der Ziffern vgl. Tab. 6)<br />

17<br />

18<br />

16<br />

9<br />

30


Tab. 6: Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />

Quellen: FBM 1999 <strong>und</strong> ABRESCH et al. 2000<br />

Erläuterungen:<br />

Die Ziffern in Klammer beziehen sich auf Abb. 7;<br />

kursiv gesetzte Einheiten stellen mögliche Sanierungsvarianten dar.<br />

3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />

Physiotoptyp<br />

Kippenplateau (1) ebene Fläche (>1:10) aus Kippsubstraten innerhalb des eigentlichen<br />

Abbaubereichs; ausgebildet als Überflur-, Flur- oder Unterflurkippe;<br />

entsteht oft erst durch Planierung im Rahmen der Sanierung; je nach<br />

Verkippungstechnik ± vielfältiges Relief aus Voll- <strong>und</strong> Hohlformen<br />

Haldenplateau (2) ebene Fläche (>1:10) aus Kippsubstraten außerhalb des eigentlichen<br />

Abbaubereichs in unverritztem Gelände; meist gr<strong>und</strong>wasserfern; je<br />

nach Technik der Verkippung ± vielfältiges Relief aus Voll- <strong>und</strong><br />

Restloch (Planum)<br />

auch Randschlauch (3)<br />

Hohlformen<br />

nach der Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> Abraumbewegung verbleibender<br />

offener Tagebau; hier: ebene Fläche auf der Sohle des offenen Tagebaus,<br />

meist gewachsenes Substrat, angeschnittene Kohleflöze, tertiäre<br />

Substrate; viele Kleinreliefformen<br />

Kippenböschung (4) Böschung aus Kippsubstraten innerhalb des eigentlichen Abbaubereichs;<br />

je nach Hangneigung als Steilwand (< 1:1,5), Steilböschung<br />

(1:1,5 - 1:4) oder Böschung (1:4 - 1:10) 3 ausgebildet; Erosion,<br />

Hangwasseraustritte, teilweise tertiäres Substrat; an Steilwänden<br />

<strong>und</strong> -böschungen ständige Neubildung von Rohbodenflächen durch<br />

Erosion <strong>und</strong> Rutschungen<br />

Haldenböschung (5) Böschung aus Kippsubstraten außerhalb des eigentlichen Abbaubereichs<br />

in unverritztem Gelände; je nach Hangneigung als Steilwand<br />

(< 1:1,5), Steilböschung (1:1,5 - 1:4) oder Böschung (1:4 - 1:10)<br />

ausgebildet; Erosion, Hangwasseraustritte; an Steilwänden <strong>und</strong> -<br />

böschungen ständige Neubildung von Rohbodenflächen<br />

Restlochböschung (6) Böschung an der Abbaufront des Tagebaus; in gewachsenem Substrat,<br />

häufig als Böschungs-Bermen-Komplex ausgebildet; an Steilwänden<br />

<strong>und</strong> -böschungen ständige Neubildung von Rohbodenflä-<br />

gesicherte Kippenböschung (7)<br />

(Regelböschung)<br />

gesicherte Haldenböschung (8)<br />

(Regelböschung)<br />

gesicherte Restlochböschung<br />

(9) (Regelböschung)<br />

gesicherte Kippenböschung<br />

(profilierte Böschung)<br />

gesicherte Haldenböschung<br />

(profilierte Böschung)<br />

3 Definitionen in Anlehnung an FBM (1999)<br />

chen durch Erosion <strong>und</strong> Rutschungen<br />

durch Sicherungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen abgeflachte (> 1:4)<br />

<strong>und</strong> zumeist verdichtete Kippenböschung einheitlicher Neigung,<br />

meist feinplaniert<br />

durch Sicherungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen abgeflachte (> 1:4)<br />

<strong>und</strong> zumeist verdichtete Haldenböschung einheitlicher Neigung,<br />

meist feinplaniert<br />

durch Sicherungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen abgeflachte (> 1:4)<br />

<strong>und</strong> zumeist verdichtete Restlochböschung einheitlicher Neigung,<br />

meist feinplaniert<br />

durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Gestaltungsmaßnahmen teilweise<br />

abgeflachte <strong>und</strong> verdichtete Kippenböschung mit wechselnden<br />

Hangneigungen (1:20 bis max. 1:2)<br />

durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Gestaltungsmaßnahmen teilweise<br />

abgeflachte <strong>und</strong> verdichtete Haldenböschung mit wechselnden<br />

Hangneigungen (1:20 bis max. 1:2)<br />

31


gesicherte Restlochböschung<br />

(profilierte Böschung)<br />

rekultiviertes<br />

Kippen- / Haldenplateau (10)<br />

rekultivierte<br />

Kippen- / Haldenböschung (11)<br />

3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />

durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Gestaltungsmaßnahmen teilweise<br />

abgeflachte <strong>und</strong> verdichtete Restlochböschung mit wechseln-<br />

den Hangneigungen (1:20 bis steiler 1:2)<br />

durch Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen (Planierung,<br />

Kulturbodenauftrag, Melioration, Ansaat, Pflanzung) nutzbar ge-<br />

machte Plateaufläche; Düngung, Ansaat, Pflanzung<br />

durch Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen (Planierung,<br />

Kulturbodenauftrag, Melioration, Ansaat, Pflanzung) nutzbar gemachte<br />

Böschung; Düngung, Ansaat, Pflanzung<br />

Vernässungsbereich durch bindiges Substrat, Verdichtung oder oberflächennahes<br />

Gr<strong>und</strong>wasser ausgebildete Vernässungsstelle ohne großflächig oder<br />

dauerhaft ausgebildeten Wasserspiegel; stehendes Wasser teilweise<br />

stark versauert <strong>und</strong> oligotroph<br />

Hangwasser- <strong>und</strong> Quellaustritt häufig stark eisenhaltig, vereinzelt salzhaltig<br />

Restsee, nicht gesichert (12) im Restloch durch Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieg ausgebildetes Stillgewässer<br />

unterschiedlicher Größe <strong>und</strong> Tiefe, teilweise stark versau-<br />

Bergbaufolgesee<br />

Tiefwasserbereiche (13)<br />

Bergbaufolgesee<br />

Flachwasserbereiche (14)<br />

ert, meist oligotroph (vereinzelt auch stark basisch)<br />

durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen<br />

nutzbar gemachter See in einem ehemaligen Tagebaurestloch; bei<br />

Fremdflutung evtl. Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />

Uferzone eines Bergbaufolgesees (oder Fischteich); entstanden<br />

durch Sicherung <strong>und</strong> starke Abflachung (1:10 - 1:15) von Restloch-<br />

<strong>und</strong> Kippenböschungen; bei Fremdflutung evtl. Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />

Rinnsale Abflüsse von Quellen <strong>und</strong> Hangwasseraustritten, oft temporär<br />

technische Gerinne im Zuge der Vorfeldberäumung umgelegte, kanalisierte <strong>und</strong> begradigte<br />

Fließgewässer, meist außerhalb des eigentlichen Abbaubereichs<br />

Fließgewässer, renaturiert im Rahmen der Rekultivierung neu geschaffene Fließgewässer oder<br />

± naturnah umgestaltete technische Gerinne<br />

Physiotop-Komplexe<br />

Kipprippen-Kippkegel-<br />

Komplex (15)<br />

Böschungs-Bermen-Komplex<br />

(16)<br />

Sonderformen<br />

Spülkippe<br />

Schwemmfächer<br />

(17)<br />

auf verritztes Gelände abgesetzte Kippsubstrate, nicht planiert; besteht<br />

aus Böschungen, Ebenen, Erosionsrinnen u.a.; sehr viele<br />

Kleinreliefformen; vorwiegend tertiäre Substrate; stark verzögerte<br />

Sukzession, extreme Lokalklimawechsel, flächendeckende Erosi-<br />

onsprozesse (Sackungen, Setzungen, Auswehungen, Rinnenerosion)<br />

wechselnde Abfolge von Böschungen <strong>und</strong> Verebnungen; i.d.R. als<br />

Restlochböschung in gewachsenem Substrat; Erosionsprozesse,<br />

teilw. tertiäre Substrate; an Steilwänden <strong>und</strong> -böschungen ständige<br />

Neubildung von Rohbodenflächen<br />

Flächen geringer bis mittlerer Neigung mit sortierten Substraten;<br />

flächenhafte Erosionsprozesse; teilweise tertiäres Substrat.<br />

Spülkippe: mit Wasser in den offenen Tagebau verfüllter Abraum,<br />

entsteht auch im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen;<br />

Schwemmfächer: am Fuß von Böschungen durch Erosionsprozesse<br />

entstandene Flächen<br />

Erosionsrinne in Böschungen, Spülkippen <strong>und</strong> Schwemmfächern unterschiedlicher<br />

Steilheit ausgebildete Rinnen; ständige Neubildung von Rohbodenflächen<br />

Berme (18) Trennebene innerhalb eines Böschungssystems (Arbeitsebene),<br />

teilweise verdichtet, einzelne Vernässungsstellen<br />

Baggerausfahrt / Bahntrasse langgestreckte, ebene bis mittel geneigte, oft verdichtete Betriebsflächen<br />

32


3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />

Ein Teil der o.a. Physiotoptypen ist derzeit nur in unsanierten Landschaftsbereichen zu finden. Die aktuelle<br />

Sanierungspraxis (hier als Standardsanierung bezeichnet) ist auf maximale Gefahrenabwehr ausgerichtet<br />

<strong>und</strong> umfasst deshalb i.d.R. folgende Maßnahmen:<br />

• Böschungssicherung gegen Fließrutschungen durch Verdichtungsmaßnahmen<br />

• Erosionsminderung durch Böschungsabflachung <strong>und</strong> Begrünungsmaßnahmen<br />

• Flutung der Restlöcher<br />

• Neutralisierung von sauren Restseen<br />

• Beseitigung von Altlasten<br />

Diese Maßnahmen führen generell zu einer starken Nivellierung der meist stark reliefierten Bergbaulandschaft.<br />

Bestimmte Landschaftseinheiten, die sehr charakteristisch <strong>für</strong> die Bergbaulandschaft sind <strong>und</strong> aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht eine hohe Bedeutung besitzen (vgl. Kap. 3.4), verschwinden im Rahmen der Standardsanierung<br />

meist vollkommen. Diese deshalb gefährdeten Landschaftseinheiten sind v.a.:<br />

Dynamische Lebensräume:<br />

Sie sind charakterisiert durch eine hohe geomorphologische Dynamik mit Substratverlagerung <strong>und</strong> ständiger<br />

Neuschaffung von Rohbodenstandorten. Typische Prozesse sind Hangrutschungen an Abbruchkanten<br />

<strong>und</strong> Steilböschungen, Erosionserscheinungen oder Erosion durch Wellenschlag an Steilufern von<br />

Seen.<br />

Schwefelsaure Restseen:<br />

Derartige Seen sind zwar in der natürlichen Landschaft Mitteleuropas unbekannt, es gibt aber vergleichbare<br />

natürliche Seen, z.B. Kraterseen in Asien oder Südamerika. Diese Seen stellen ein eigenes Ökosystem<br />

dar, das durch Extrembedingungen gekennzeichnet ist <strong>und</strong> in dem nur hochspezialisierte Organismen<br />

überleben können. Stark saure Seen werden in der aktuellen Gesetzgebung in vielen Fällen eher als Gefahrenquelle,<br />

weniger als prioritäres Schutzgut angesehen (hierzu GELLER & SCHULTZE 1999) <strong>und</strong> werden<br />

daher im Rahmen der Sanierung durch technische Maßnahmen oder künstliche Flutung neutralisiert.<br />

33


3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft<br />

3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft<br />

Im Anschluss an den Abbaubetrieb konnte auf den ehemaligen Tagebauflächen – besonders der ostdeutschen<br />

Reviere – durch die relative Ungestörtheit, durch die standörtliche Vielfalt <strong>und</strong> durch die nahezu<br />

unbeeinflusste natürliche Entwicklung (Sukzession, Morpho- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserdynamik) ein Mosaik neuer<br />

Lebensräume entstehen (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 1999). Diese Lebensräume sind durch<br />

eine Reihe spezifischer Merkmale gekennzeichnet, die ihnen eine besondere Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz<br />

verleihen (Tab. 7). Anhand dieser Merkmale erfolgt später die naturschutzfachliche Bewertung<br />

(Kap. 5).<br />

Tab. 7: Wertgebende Merkmale der BL / BFL <strong>und</strong> ihre Bedeutung <strong>für</strong> die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt<br />

Merkmal<br />

hohe Dynamik im terrestrischen <strong>und</strong> aquatischen Bereich mit resultierender Neu-<br />

schaffung früher Sukzessionsstadien<br />

Flora /<br />

Vegetation<br />

Fauna<br />

x x<br />

überwiegende Nährstoffarmut x x<br />

extreme Standortbedingungen x x<br />

mosaikartige Biotoptypenverteilung mit hoher Strukturvielfalt <strong>und</strong> häufig kleinräu-<br />

migem Standortmosaik<br />

Zufälligkeit der Besiedelung, das Arteninventar ist stark vom Besiedelungspotenzial<br />

der Umgebung beeinflusst<br />

Fehlen menschlicher Besiedlung <strong>und</strong> menschlicher Nutzungen, daher häufig unbe-<br />

einflusste Sukzession<br />

überdurchschnittlich hohes Angebot von in der unverritzten Landschaft nicht vor-<br />

handenen oder seltenen Sonderstandorten<br />

Großräumigkeit, dadurch Habitatangebot <strong>für</strong> Arten mit großen Raumansprüchen <strong>und</strong><br />

Aufbau großer Populationen möglich<br />

geringer Zerschneidungsgrad <strong>und</strong> Ungestörtheit, dadurch Eignung <strong>für</strong> störungsemp-<br />

findliche Arten<br />

<strong>für</strong> erstbesiedelnde Arten anfangs „überoptimales“ Lebensraumangebot (im Sinne<br />

einer nur kurzfristig vorhandenen Habitatkapazität) wegen weitgehend fehlender in-<br />

terspezifischer Konkurrenz <strong>und</strong> Prädation<br />

x x<br />

x x<br />

x x<br />

x x<br />

x<br />

x<br />

x x<br />

In der Bergbau- bzw. Bergbaufolgelandschaft der ostdeutschen Reviere konnte sich ein überdurchschnittlich<br />

hoher Bestand gefährdeter Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten entwickeln. Darunter befindet sich - als Folge der<br />

besonderen Bedingungen – ein hoher Anteil an Pionierarten <strong>und</strong> r-Strategen, die in der BL / BFL Sek<strong>und</strong>ärlebensräume<br />

gef<strong>und</strong>en haben.<br />

34


3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft<br />

In der Bergbau- bzw. Bergbaufolgelandschaft Sachsen-Anhalts wurden z.B. 11 % der in Sachsen-Anhalt<br />

auf der Roten Liste verzeichneten Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter r<strong>und</strong> ein Fünftel der landesweit<br />

als gefährdet eingestuften Arten (vgl. Tab. 8).<br />

Tab. 8: Häufigkeit von Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in der BL / BFL Sachsen-Anhalts<br />

Gefährdungskategorie<br />

Anzahl Arten in der Roten Liste<br />

Sachsen-Anhalts<br />

(FRANK et al. 1992)<br />

Anzahl Rote-Liste-Arten in der<br />

BL / BFL Sachsen-Anhalts<br />

(JAKOB & KÖCK 1999)<br />

ausgestorben oder verschollen 147 2 1%<br />

vom Aussterben bedroht 128 4 3%<br />

stark gefährdet 183 24 13%<br />

gefährdet 292 61 21%<br />

potenziell gefährdet 72 3 4%<br />

Summe 822 94 11%<br />

Anteil<br />

Noch ausgeprägter ist das Bild im Tagebau Schlabendorf-Nord. Auf einer Fläche von knapp 25 km² wurde<br />

mehr als ein Viertel der Brutvogelarten der Roten Liste Brandenburgs nachgewiesen, darunter sogar<br />

r<strong>und</strong> die Hälfte der landesweit als gefährdet <strong>und</strong> stark gefährdet geltenden Arten (Tab. 9).<br />

Tab. 9: Häufigkeit von Brutvögeln im Tagebau Schlabendorf-Nord, Brandenburg<br />

Gefährdungskategorie Anzahl Arten in der Roten Liste<br />

Brandenburgs (DÜRR et al. 1997)<br />

Anzahl Rote-Liste-Brutvögel im<br />

Tgb. Schlabendorf-N<br />

(MÖCKEL 1993a)<br />

ausgestorben oder verschollen 11 0 0%<br />

vom Aussterben bedroht 35 5 14%<br />

stark gefährdet 19 9 47%<br />

gefährdet 29 16 55%<br />

potenziell gefährdet 17 0 0%<br />

Summe 111 30 27%<br />

(%)<br />

Anteil<br />

(%)<br />

Fortschreitende Sukzession führt auf terrestrischen Flächen i.d.R. zunächst zu zoologisch weniger wertvollen<br />

Zuständen, erst langfristig entstehen wieder wertvollere Lebensräume (Bsp. Verbuschungsstadien<br />

<strong>und</strong> Vorwälder bieten überwiegend Ubiquisten einen Lebensraum, erst ältere Wälder haben dann wieder<br />

eine höhere Wertigkeit); im Bereich von Feuchtstandorten <strong>und</strong> Gewässern ist dagegen eine differenzierte<br />

Betrachtung nötig (Bsp. Entwicklung von Niedermoorstadien oder reich strukturierten Verlandungszonen<br />

bietet i.d.R. einer größeren Anzahl Arten geeignete Habitate als Gewässer in frühem Sukzessionstadium).<br />

Aus Sicht des Prozessschutzes kommt der Sukzession aber gr<strong>und</strong>sätzlich eine besonders hohe Bedeutung<br />

zu.<br />

Eine Charakterisierung der einzelnen Biotoptypen der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft erfolgt im<br />

Rahmen der Definition von Betrachtungseinheiten in Kap. 3.6.2.<br />

35


3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />

3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />

Im folgenden wird ein erster Überblick über wichtige Aspekte zur Charakterisierung der BFL im Hinblick<br />

auf Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> gegeben. Dabei fließen sowohl landschaftliche als auch planerische Bedingungen<br />

ein, die die BFL von der unverritzten Landschaft unterscheiden.<br />

Landschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Rahmenbedingungen<br />

Eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Planung freiraumbezogener Erholungsmöglichkeiten liegt in den<br />

landschaftlichen Bedingungen. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass sich die durch den Braunkohleabbau<br />

geprägte Landschaft ganz wesentlich von der unverritzten Landschaft unterscheidet. Durch massive Eingriffe<br />

sind hier völlig neue Landschaftstypen entstanden, die durch ein eigenes <strong>und</strong> charakteristisches Relief<br />

<strong>und</strong> Morphologie geprägt sind (vgl. Tab. 6). Großräumigkeit, teils bizarre Oberflächenformen <strong>und</strong> das<br />

Fehlen menschlicher Nutzungen prägen die Landschaft <strong>und</strong> erwecken eher die Vorstellung einer Mondlandschaft<br />

als einer vom Menschen geprägten Kulturlandschaft; die außergewöhnlich hohe Dynamik der<br />

jungen, noch unsanierten Landschaftsstrukturen wie Rohkippen <strong>und</strong> -böschungen kann durch Erdrutsche<br />

oder Staubstürme deutlich werden, die den Eindruck ungezähmter Naturgewalten verstärken.<br />

Herkömmliche Begriffe zur Beschreibung <strong>und</strong> Maßstäbe zur Bewertung derartiger Landschaftsbilder <strong>und</strong><br />

-erlebnisse sind kaum anwendbar <strong>und</strong> belegen die Besonderheit <strong>und</strong> Einzigartigkeit dieses Landschaftstyps.<br />

Ein weiterer prägender Faktor der BFL liegt in der zeitlichen Dynamik, die in der BFL wirkt <strong>und</strong> mit der<br />

Entwicklung veränderter Landschaftsbilder <strong>und</strong> Lebensräume auch immer wieder neue Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> schafft.<br />

Ein <strong>für</strong> die Planung in BFL zu berücksichtigender Zeit-Faktor liegt in der Langfristigkeit des Sanierungsprozesses<br />

zur Schaffung einer nutzbaren Folgelandschaft. So liegen v.a. die langfristigen Flutungszeiträume<br />

der Restlöcher mit den kurzfristigen Erwartungen der potenziellen Nutzer an eine nutzbare Erholungslandschaft<br />

im Widerspruch (vgl. CARSTENSEN et al. 1998). Erforderlich sind daher Strategien, die<br />

den Erholungssuchenden als Nutzer bereits in den Verlauf des Rekultivierungsprozesses einbinden <strong>und</strong><br />

ihm nicht erst die fertig geplante <strong>und</strong> gestaltete Landschaft präsentieren: So können bereits Teile der noch<br />

nicht vollständig rekultivierten Landschaft <strong>für</strong> bestimmte Nutzungen bereitgestellt <strong>und</strong> die sich entwickelnde<br />

Landschaft in ihren verschiedenen Stadien erlebbar gemacht werden (Zwischennutzungen <strong>und</strong><br />

Nutzungsabfolgen).<br />

Ein weiterer bedeutender Aspekt der Landschaftsdynamik umfasst die natürlichen Entwicklungsprozesse<br />

der Landschaft <strong>und</strong> Vegetation (z.B. Erosionsprozesse, Sukzession). Werden diese Prozesse über die Sanierung<br />

hinaus zugelassen, so können sich weitere typische Merkmale der BFL etablieren, die in der unverritzten<br />

Kulturlandschaft durch die menschliche Nutzung kaum mehr zum Tragen kommen. Eine wichtige<br />

planerische Strategie sollte deshalb künftig im gezielten Erlebbarmachen der Einzigartigkeit der<br />

Landschaft <strong>und</strong> der natürlichen Landschaftsentwicklung <strong>für</strong> den Erholungssuchenden liegen.<br />

Eine zentrale Bedeutung im Hinblick auf das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Bedingungen <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

besitzen die zahlreichen Seen, die aus ehemaligen Tagebaurestlöchern entstanden sind oder noch<br />

entstehen werden. In Zukunft wird es nach Abschluss der Renaturierung im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer<br />

Braunkohlenrevier ca. 200 Tagebauseen mit Oberflächen über 1 ha geben, die das Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> die ökologische Situation umfassend prägen werden (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 1999).<br />

Wasserqualität, geogene Versauerung sowie Fragen der Ufer- <strong>und</strong> Böschungssicherung bilden entscheidende<br />

Faktoren <strong>für</strong> eine mögliche künftige Nutzung der Seen <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> (vgl. auch<br />

Kap. 3.2.1). Wo entsprechende Eignung besteht, werden die Gewässer <strong>und</strong> ihre Umgebung vielfach <strong>für</strong><br />

36


3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />

die landschaftsbezogene Naherholung genutzt oder es stehen entsprechende Planungen an. Typische Nutzungen<br />

sind hier Erholungsformen wie Wandern, Radfahren, Baden, teils Wassersport <strong>und</strong> Freizeitwohnen.<br />

Die künftig hohe Anzahl an Gewässern, die besondere Situation der Gewässer (v.a. Wasserqualität)<br />

<strong>und</strong> die oftmals hohe Bedeutung aus Naturschutzsicht erfordern v.a. in diesem Bereich entsprechend abgestimmte<br />

Nutzungskonzepte.<br />

Neben den speziellen landschaftlichen Voraussetzungen stellt auch die kulturelle Vergangenheit der<br />

Braunkohlelandschaft einen prägenden Faktor dar: Großgeräte des Tagebaus sind z.T. von ähnlich beeindruckender<br />

Dimension wie die Landschaft selbst; daneben zeugen z.B. Fabriken oder Bergbausiedlungen<br />

von der vergangenen Nutzung. Als Merkmal der industriellen Vergangenheit ist auch das Verschwinden<br />

von Dörfern <strong>und</strong> die Umsiedlung der Bevölkerung anzuführen.<br />

Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte der Erholungsplanung<br />

Bei der üblichen Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Tagebaulandschaften wurde als bislang dominierende<br />

Strategie der Angleich der Landschaft an die umgebende Kulturlandschaft bzw. an den Zustand vor dem<br />

Abbau verfolgt. Rekultivierungsziel <strong>und</strong> – wie sich aus Befragungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens<br />

des BMBF ergab – auch häufig geäußerter Wunsch der potenziellen Nutzer ist die Wiederherstellung<br />

eines ausgewogenen, harmonischen Landschaftsbildes. Im Rahmen üblicher Sanierungsmaßnahmen<br />

erfolgen somit i.d.R. erneute massive Eingriffe zur „Wiederherstellung der Landschaft“ entsprechend<br />

dem vorbergbaulichen Zustand; damit verschwindet jedoch auch die Einzigartigkeit der BFL weitgehend.<br />

Gründe <strong>für</strong> dieses Vorgehen liegen einerseits in den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen als Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> eine Wiedernutzbarmachung, andererseits aber auch im Wunsch, das bestehende negative Image<br />

der industriell geprägten Landschaften möglichst schnell zu beseitigen.<br />

Ein künftig stärker einzubeziehendes Leitbild <strong>für</strong> die Entwicklung der BFL wäre in der nachhaltigen touristischen<br />

Nutzung <strong>und</strong> Vermarktung der typischen BFL zu sehen, wobei gerade die Einzigartigkeit der<br />

Industrienatur <strong>und</strong> -kultur stärker in den Vordergr<strong>und</strong> zu stellen wäre. Hierin besteht eine wichtige Chance<br />

zum Aufbau eines eigenen, positiven Images der BFL. Derart offensive Ansätze bestehen bereits in<br />

verschiedenen Projekten <strong>und</strong> Vorhaben, so z.B. über die touristische Inwertsetzung von industriellen Anlagen<br />

<strong>und</strong> Geräten in Form von Industriedenkmalen, über Angebote von Wanderungen <strong>und</strong> Exkursionen<br />

oder Aussichtspunkte zum Erleben der typischen BFL. Bei neuen <strong>und</strong> ergänzenden Nutzungsstrategien<br />

sollten die Tagebauseen besondere Berücksichtigung finden, wobei neben den üblichen Freizeit- <strong>und</strong><br />

Sportmöglichkeiten am Wasser verstärkt Möglichkeiten des Naturerlebens einbezogen werden sollten.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Ausgangsbedingungen <strong>für</strong> die Entwicklung von Erholungsräumen<br />

in der BFL ganz wesentlich von denen in anderen Landschaften unterscheiden: In der unverritzten<br />

Landschaft ist eine meist sukzessive Inanspruchnahme von geeigneten, landschaftlich attraktiven<br />

Flächen durch Erholungssuchende üblich; dieser Prozess wird ggf. von planerischen Konzepten wie<br />

z.B. Einrichtungsplänen <strong>für</strong> Naturparke begleitet.<br />

Die Tagebaulandschaft hingegen stellt in der Ausgangssituation eine massiv beeinträchtigte, durch hohe<br />

Umweltbelastung <strong>und</strong> industrielle Vergangenheit gekennzeichnete Landschaft dar, die dem Image einer<br />

intakten Erholungslandschaft zunächst völlig widerspricht oder zu widersprechen scheint. Die gezielte<br />

(Um-)Gestaltung zu einer Erholungslandschaft im herkömmlichen Sinne erfordert ein erneutes Eingreifen<br />

des Menschen, was im Prozess der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung oft in massiver Weise erfolgt.<br />

37


3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Als Gr<strong>und</strong>lagen der Erholungsplanung in der gewachsenen Landschaft bieten sich konkrete landschaftliche<br />

sowie sozio-ökonomische Voraussetzungen an, die in die Planung zu integrieren sind, während die<br />

Nutzungsplanung in der BFL eher einen Neubeginn darstellt: <strong>Nachhaltige</strong> Erholungsplanung in der BFL<br />

erfordert daher ein besonderes vorausschauendes Planen, wobei die gegenwärtigen <strong>und</strong> zu erwartenden<br />

landschaftlichen, ökologischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mögliche Konkurrenzsituationen<br />

<strong>und</strong> Synergieeffekte sowie die Bedürfnisse der potenziellen Nutzer einzubeziehen sind.<br />

3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

3.6.1 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung<br />

Die Definition von Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung beruht auf charakteristischen<br />

Landschaftseinheiten, die sich aus den in Kap. 3.3 beschriebenen Physiotoptypen (vgl. auch<br />

Abb. 7) ableiten lassen. Bei der Festlegung dieser Betrachtungseinheiten wurden zwei gr<strong>und</strong>legende Aspekte<br />

berücksichtigt:<br />

Zeitlicher Ablauf der Sanierung:<br />

Die Bergbaulandschaft ist ganz wesentlich durch den Ablauf der Sanierung (<strong>und</strong> Rekultivierung) geprägt.<br />

Durch Maßnahmen im Rahmen der Sanierung werden gr<strong>und</strong>legend neue Möglichkeiten zur Nutzung bestimmter<br />

Teilflächen geschaffen, andere Nutzungsmöglichkeiten können gleichzeitig verloren gehen (z.B.<br />

im Zuge der Flutung von Restlöchern). Ein Ziel des Projektes ist es deshalb auch, mögliche <strong>und</strong> sinnvolle<br />

Nutzungsabfolgen herauszuarbeiten, die sich in die wechselnden Bedingungen, die im Rahmen des Sanierungsablaufes<br />

auftreten, einfügen. Auch kann aufgezeigt werden, durch welche Maßnahmen oder auch<br />

Unterlassen von Maßnahmen das Erholungspotenzial der BFL verbessert werden kann. Ziel bei der Sanierung<br />

<strong>und</strong> ggf. Rekultivierung der Landschaft sollte es sein, dem Erholungssuchenden nicht erst die<br />

„fertige“ Landschaft nach langen Jahren Wartezeit (z.B. durch Flutungszeiträume) zur Verfügung zu stellen,<br />

sondern die <strong>Erholungsnutzung</strong> nach Möglichkeit schon früh in den Ablauf der Sanierung (<strong>und</strong> Rekultivierung)<br />

aktiv einzubinden.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde eine Grobgliederung der BL / BFL unter Berücksichtigung verschiedener Stadien<br />

der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung vorgenommen. Unterschieden wurde dabei 4 :<br />

• BL, ungesichert<br />

• BL / BFL in Sanierung<br />

• BFL, rekultiviert<br />

Als ergänzende Einheit wird auch der aktive Tagbau (BL) betrachtet.<br />

4 Unter „BFL, rekultiviert“ wird die gesicherte <strong>und</strong> rekultivierte BFL verstanden.<br />

Zur Herleitung der Einheiten vgl. auch Definitionen der Begriffe BL <strong>und</strong> BFL (Kap. 3.1) <strong>und</strong> der Begriffe Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />

(Kap. 3.3 mit Abb. 7).<br />

38


3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Die genannten Stadien stellen grobe Einheiten dar, was jedoch <strong>für</strong> den ersten Bewertungsschritt ausreicht,<br />

um eine Bewertung nachvollziehbar zu gestalten. Die Einheiten werden zum einen weiter räumlich differenziert<br />

(s.u.), zum anderen in der später folgenden, detaillierteren textlichen Bewertung weiter konkretisiert.<br />

Räumliche Aspekte:<br />

Die BFL lässt sich grob in drei Raumeinheiten untergliedern, die durch deutliche Unterschiede hinsichtlich<br />

Relief <strong>und</strong> Morphologie, Landschaftsbild <strong>und</strong> teilweise auch potenziell vorkommende Lebensräume<br />

gekennzeichnet sind. Diese Raumeinheiten basieren auf charakteristischen Physiotoptypen, wie sie in<br />

Tab. 6 (S. 31) beschrieben wurden.<br />

Die drei Grobeinheiten (nämlich Kippen, Halden <strong>und</strong> Restlöcher) besitzen aufgr<strong>und</strong> der spezifischen<br />

Ausprägung sehr unterschiedliche natürliche Voraussetzungen <strong>für</strong> eine <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> werden<br />

deshalb <strong>für</strong> die Bewertung in der nachfolgenden Matrix getrennt betrachtet.<br />

Ergänzt werden die genannten Betrachtungseinheiten um eine wichtige Sonderform der BFL, die eine besondere<br />

Bedeutung <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> spielen kann, nämlich größere Fließgewässer unterschiedlichen<br />

Charakters. Weitere Sonderformen (vgl. Tab. 6, S. 31) wie z.B. Erosionsrinnen, Quellaustritte <strong>und</strong><br />

kleine Fließgewässer („Rinnsale“) werden nicht als eigene Betrachtungseinheiten aufgegriffen.<br />

In Tab. 10 sind die in Kap. 3.3 beschriebenen Physiotoptypen den Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung<br />

der Erholungseignung zugeordnet. Eine zusammenfassende textliche Charakterisierung der Betrachtungseinheiten<br />

erfolgt in Tab. 11. Um eine Bewertung zu ermöglichen, werden hier den einzelnen genannten<br />

Einheiten bestimmte, definierte Bandbreiten an Bedingungen <strong>und</strong> Maßnahmen zugeordnet, die<br />

natürlich einer gewissen Verallgemeinerung <strong>und</strong> Schematisierung bedurften.<br />

39


Tab. 10: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung der BFL<br />

Erläuterung zur Tabelle: fett = Betrachtungseinheiten; kursiv = zugehörige Physiotoptypen (vgl. Tab. 6, S. 31)<br />

ungesicherte Bereiche → Bereiche in Sanierung → rekultivierte Bereiche<br />

Rohkippe Kippe, gesichert Kippe, rekultiviert<br />

Kippenplateau<br />

Kippenböschung<br />

Kipprippen-Kippkegel-Komplex<br />

Kippenplateau (planiert)<br />

gesicherte (Regel-) Kippenböschung<br />

gesicherte profilierte Kippenböschg.<br />

rekultiviertes Kippenplateau<br />

rekultivierte Kippenböschung<br />

Rohhalde Halde, gesichert Halde, rekultiviert<br />

Haldenplateau<br />

Haldenböschung<br />

Haldenplateau (planiert)<br />

gesicherte (Regel-)Haldenböschung<br />

gesicherte profilierte Haldenböschg.<br />

rekultiviertes Haldenplateau<br />

rekultivierte Haldenböschung<br />

Restloch mit Böschung Restloch mit Böschung (in Flutung) Bergbaufolgesee<br />

Restloch (Planum)<br />

Restsee<br />

Restlochböschung (gewachsen)<br />

Böschungs-Bermen-Komplex<br />

Sonderformen: naturnahes Fließgewässer<br />

technisches Gerinne<br />

gesicherte (Regel-) Restlochböschung<br />

gesicherte profilierte Restlochböschg.<br />

Restloch in Flutung<br />

Bergbaufolgesee / Tiefwasserbereiche<br />

Bergbaufolgesee / Flachwasserbereiche<br />

GFN (2001): F & E-Vorhaben „<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften“ - Abschlussbericht 40<br />

Insel


3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Tab. 11: Charakterisierung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung<br />

Betrachtungseinheit Charakterisierung<br />

BL, ungesichert<br />

Rohkippe Einheit umfasst Kippenplateau <strong>und</strong> -böschung verschiedener möglicher Neigungen<br />

<strong>und</strong> -ausbildungen. Je nach Lage zum gewachsenen Boden als Überflur-, Flur- oder<br />

Unterflurkippe ausgebildet. Infolge Förderbrückenabbau Ausbildung von Kipprip-<br />

pen-Kippkegel-Komplexen möglich, teilweise saures Substrat, evtl. Vorkommen<br />

von Kleingewässern. Frühe Stadien vegetationsfrei, später Initialstadien der Besied-<br />

lung bis hin zur Entwicklung von Pionierwäldern möglich. Häufig rutschungsge-<br />

fährdet.<br />

Rohhalde Einheit umfasst Haldenplateau <strong>und</strong> -böschungen unterschiedlicher Neigungen <strong>und</strong> -<br />

ausbildungen. Lage außerhalb des eigentlichen Abbaubereiches in unverritztem Ge-<br />

lände. Z.T. vielfältiges Relief, evtl. mit Vernässungsstellen <strong>und</strong> Kleingewässern.<br />

Vegetationsentwicklung vergleichbar zur Rohkippe. Ebenfalls häufig rutschungsge-<br />

fährdet.<br />

Restloch mit Böschung Nach Abbau verbleibender, offener Tagebau inkl. gewachsener Restlochböschung<br />

unterschiedlicher Neigung <strong>und</strong> Ausbildung. Planum potenziell mit unterschiedlichen<br />

Kleinstrukturen (Kippkegel, Vernässungsbereiche, Kleingewässer bis hin zu oft ver-<br />

sauertem Restsee), teilweise saures Substrat; rutschungsgefährdet<br />

BL / BFL in Sanierung<br />

Kippe, gesichert Gleiche räumliche Einheiten wie oben, wobei gr<strong>und</strong>legende Sicherungsmaßnahmen<br />

durchgeführt wurden: Abflachung, teils auch Profilierung der Böschungen, meist<br />

Verdichtung. Kipprippen-Kippkegel-Komplexen nicht mehr vorhanden. Kleinge-<br />

wässerbildung möglich. Nach Sicherungsmaßnahmen i.d.R. Ansaat zur Böschungs-<br />

sicherung <strong>und</strong> Erosionsschutz (keine Bepflanzung). Unterflurkippen <strong>und</strong> große Teile<br />

aller Kippenböschungen gelangen im Zuge der Restlochflutung unter Wasser.<br />

Halde, gesichert Gleiche räumliche Einheiten wie oben, wobei gr<strong>und</strong>legende Sicherungsmaßnahmen<br />

durchgeführt wurden: Abflachung, teils auch Profilierung der Böschungen. Poten-<br />

ziell Vorkommen von Kleingewässern, Vernässungsstellen. Nach Sicherungsmaß-<br />

nahmen i.d.R. Ansaat (Erosionsschutz).<br />

Restloch (in Flutung) Nach Maßnahmen der Böschungssicherung Flutung mit oder ohne Fremdwasser-<br />

zufluß. Böschungen häufig als Böschungs-Bermen-Komplex. Gewässer unterschied-<br />

licher Qualtität, überwiegend sauer (ohne Fremdwasser pH zwischen 1,9 <strong>und</strong> 4,0;<br />

mit Fremdwasser zwischen 4 <strong>und</strong> 7). Flutungszeitraum mehrere Jahre bis Jahrzehn-<br />

te. Im Zuge des Gr<strong>und</strong>wasseranstieges häufig Ausbildung von Verlandungsbiotopen<br />

im Uferbereich, z.T. Quellbildung an den Böschungen.<br />

41


Forts. Tab. 11<br />

BFL, rekultiviert<br />

3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Kippe, rekultiviert Durch Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen (Planierung, Kulturbodenauf-<br />

trag, Melioration, Ansaat, Pflanzung) nutzbar gemachte Kippenplateauflächen; Bö-<br />

schungen i.d.R. im Zuge der Flutung unter Wasser, daher weitgehend ebene Kippen-<br />

landschaft. Diverse Rekultivierungsziele, die über Maßnahmen unterschiedlicher<br />

Intensität umgesetzt werden (Aufforstung, landwirtschaftliche Nutzung, landeskultu-<br />

relle Begrünung).<br />

Halde, rekultiviert Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen wie oben. Halden stellen deutliche Er-<br />

hebungen in der Landschaft dar.<br />

Bergbaufolgesee Vollständig geflutetes Restloch, durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivie-<br />

Naturnahes<br />

Fließgewässer<br />

rungsmaßnahmen nutzbar gemacht. Je nach Art der Flutung <strong>und</strong> Substrat unter-<br />

schiedlicher pH-Wert <strong>und</strong> Trophiegrad, Ausbildung von Tief- <strong>und</strong> Flachwasserbe-<br />

reichen möglich, teilweise Inseln (Kippen verschiedener Sanierungsstadien).<br />

Sonderformen<br />

Im Rahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung neu geschaffene, naturnah gestaltete<br />

Fließgewässer oder renaturierte (naturnah umgestaltete) technische Gerinne<br />

Technisches Gerinne Im Zuge der Vorfeldberäumung umgelegte, kanalisierte <strong>und</strong> begradigte Fließgewäs-<br />

ser, meist außerhalb des eigentlichen Abbaubereichs<br />

42


3.6.2 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung<br />

3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Für die naturschutzfachliche Bewertung werden als Betrachtungseinheiten die charakteristischen Biotoptypen<br />

der BL / BFL herangezogen. Die Klassifizierung der Biotoptypen orientiert sich dabei am Biotoptypenschlüssel<br />

<strong>für</strong> Braunkohletagebaulandschaften des Forschungsverb<strong>und</strong>s Braunkohletagebaulandschaften<br />

Mitteldeutschlands (FBM 1998). In Tab. 12 werden die unterschiedenen Biotoptypen aufgeführt<br />

<strong>und</strong> kurz charakterisiert.<br />

Tab. 12: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der BL / BFL aus Naturschutzsicht<br />

Biotoptypen Charakterisierung<br />

Gewässer<br />

Quelle<br />

Fließgewässer, naturnah<br />

Fließgewässer, naturfern<br />

Tiefwasserzone<br />

Flachwasserzone<br />

Kleingewässer<br />

Verlandungsbiotope <strong>und</strong><br />

Moore<br />

Verlandungsröhricht<br />

Niedermoor (inkl. -initial)<br />

Binnensalzstelle<br />

Feucht- / Moorheide<br />

Äcker <strong>und</strong> Ackerbrachen<br />

Acker, extensiv<br />

Acker, intensiv<br />

Quellen entstehen z.B. im Bereich angeschnittener Gr<strong>und</strong>wasserleiter an<br />

den Tagebaurändern, besonders im Zuge des Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstiegs.<br />

Je nach ihrem Chemismus können Quellbiotope sehr unterschiedlich aus-<br />

geprägt sein. Solche Hangwasseraustritte führen oft zur Entstehung von<br />

kleineren naturnahen Fließgewässern.<br />

Naturferne Fließgewässer entstanden meist durch die Verlegung von Bä-<br />

chen <strong>und</strong> Flüssen im Zuge der Bergbautätigkeit oder durch die Anlage von<br />

Be- <strong>und</strong> Entwässerungsgräben oder -kanälen.<br />

Durch die Flutung von Tagebaurestlöchern entstehen in den Tagebauland-<br />

schaften oftmals große Seen mit ausgedehnten Tiefwasser- <strong>und</strong> Flachwas-<br />

serbereichen. Zu diesen Biotoptypen zählen auch Restseen, die häufig in<br />

den tiefsten Bereichen der Tagebaue entstehen.<br />

An Stellen, an denen lokal bindigere Substrate verkippt wurden, können<br />

sich dauerhafte oder zeitweise austrocknende Kleingewässer bilden.<br />

Verlandungsröhrichte stehen im Uferbereich von Fließ- oder Stillgewäs-<br />

sern, während Landröhrichte auf festem Untergr<strong>und</strong> mit hohem Gr<strong>und</strong>was-<br />

serstand wachsen. Letzteres umfasst auch Seggenriede.<br />

Niedermoore sind derzeit in der Bergbaufolgelandschaft in der Regel als<br />

Initiale ausgebildet, in denen aber bereits charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflan-<br />

zenarten auftreten.<br />

Binnensalzstellen können im Bereich von salzhaltigen Quellen, auf Spülflä-<br />

chen oder auf salzhaltigen verkippten Substraten entstehen.<br />

In feuchten Senken, oft in Kontakt mit initialen Mooren, können Zwerg-<br />

strauchheiden (Feucht- / Moorheiden) entstehen.<br />

Im Rahmen der landwirtschaftlichen Rekultivierung werden Kippenböden<br />

in erster Linie <strong>für</strong> eine ackerbauliche Nutzung vorbereitet <strong>und</strong> oft intensiv<br />

bewirtschaftet.<br />

Die trotz Melioration <strong>und</strong> Düngung oft relativ nährstoffarmen Standorte<br />

können bei extensiver Bewirtschaftung aus naturschutzfachlicher Sicht be-<br />

deutsam sein. Zu diesen Biotoptypen gehören auch Stillegungsflächen.<br />

43


Rohboden-Biotope<br />

Abbruchkante / Steilwand<br />

Rohbodenstandort<br />

Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

Sand-Pionierflur<br />

Sand-Trockenrasen<br />

trockene Sandheide<br />

Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />

Ruderal- / Staudenflur,<br />

trocken<br />

Ruderal- / Staudenflur feucht<br />

Ansaat<br />

Gehölzbiotope<br />

Sukzessionsgebüsch<br />

Hecke / Baumgruppe<br />

exotisch<br />

Hecke / Baumgruppe<br />

einheimisch<br />

Pionierwald<br />

naturnaher Laubwald<br />

Laubforst, exotisch<br />

Laubforst, einheimisch<br />

Nadelwald, naturnah<br />

Nadelforst<br />

Biotopkomplexe<br />

kleinräumiges Biotopmosaik<br />

Schüttrippen-Komplex<br />

Böschungs-Bermen-Komplex<br />

Insel<br />

3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Junge Kippen sind meist Rohboden-Biotope mit höchstens spärlicher Pio-<br />

nierpflanzen-Vegetation.<br />

An gewachsenen Böschungen, Kippenböschungen oder am Rand von Ero-<br />

sionsrinnen können Abbruchkanten <strong>und</strong> Steilwände ausgebildet sein. Durch<br />

Umlagerung von Substraten z.B. durch Erosion können Rohbodenbiotope<br />

immer wieder neu entstehen.<br />

Die spontane Sukzession auf nährstoffarmen, trockenen Standorten läuft<br />

häufig über silbergrasreiche Sand-Pionierfluren zu ausdauernden Sandtro-<br />

ckenrasen mit weitgehend geschlossener Vegetationsdecke.<br />

Der Übergang dieser Biotoptypen zu Zwergstrauchheiden (trockenen Sand-<br />

heiden) ist oft fließend.<br />

Ruderal- <strong>und</strong> Staudenfluren sind durch hochwüchsige, meist von krautigen<br />

Arten dominierte Vegetation gekennzeichnet. Sie werden in trockene <strong>und</strong><br />

feuchte Ausbildungen unterschieden, erstere umfassen auch die in der BFL<br />

oft großflächig ausgebildeten Landreitgrasfluren.<br />

Ansaaten werden meist im Zuge der Rekultivierung zur Böschungsstabili-<br />

sierung oder zur Verbesserung der Bodeneigenschaften angelegt.<br />

Die natürliche Sukzession auf Kippenflächen führt häufig über Sukzessi-<br />

onsgebüsche (z.B. Ginster-Gebüsche) <strong>und</strong> Pionierwälder aus Birken, Pap-<br />

peln <strong>und</strong> Kiefern zu naturnahen Laubwäldern. Zu letzteren zählen auch äl-<br />

tere Forsten mit einem naturnahen, gemischten Laubholzbestand.<br />

Zur Anlage von Hecken, Feldgehölzen oder Baumgruppen werden bei der<br />

Rekultivierung neben einheimischen auch exotische Arten verwendet. Je<br />

nach dem Anteil dieser Gehölze werden <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Be-<br />

wertung im Rahmen dieses Projekts Gehölze aus überwiegend einheimi-<br />

schen oder überwiegend exotischen Baum- <strong>und</strong> Straucharten unterschieden.<br />

Laubholzforste aus nur einer Baumart lassen sich ebenfalls in Bestände aus<br />

einheimischen Baumarten <strong>und</strong> exotischen Baumarten unterscheiden.<br />

Nadelbaumbestände sind vorwiegend gepflanzt, bei älteren Beständen sind<br />

naturnahe Nadelwälder von strukturarmen Nadelforsten zu unterscheiden.<br />

Auf Kippen kann sich durch Substratunterschiede ein kleinräumiges Bio-<br />

topmosaik aus Rohboden, Magerrasen, Gras- <strong>und</strong> Krautfluren sowie Gebü-<br />

schen entwickeln.<br />

Schüttrippenkomplexe entstehen durch die Abraumverkippung mit Förder-<br />

brücken. Sie besitzen eine wellige Oberfläche, je nach Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

mit einem kleinräumigen Wechsel von Feucht- <strong>und</strong> Trockenbiotopen. Brü-<br />

ckenkippen besitzen an der Oberfläche in der Regel heterogenere Substrate<br />

als z.B. Absetzerkippen (vgl. DURKA et al. 1997).<br />

44


3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Biotopkomplexe (Forts.) Böschungs-Bermen-Komplexe entstehen an gewachsenen Böschungen <strong>und</strong><br />

sonstige Biotope<br />

Bauwerke / Verkehrsanlagen<br />

3.6.3 Verknüpfung der Betrachtungseinheiten<br />

stellen eine Wechsel aus mehr oder weniger steilen Böschungen <strong>und</strong> Ver-<br />

ebnungen dar. Sie sind vegetationsfrei oder von Pflanzenbeständen unter-<br />

schiedlicher Sukzessionsstadien bewachsen.<br />

Gehölzfreie Inseln <strong>und</strong> das sie umgebende Gewässer stellen einen Komplex<br />

aus offenen Wasserflächen, Verlandungszonen <strong>und</strong> terrestrischen Biotopty-<br />

pen dar, in dem besonders bodenbrütende Vögel durch die räumliche Isola-<br />

tion vom Festland Schutz vor Boden-Prädatoren finden können.<br />

In Tab. 13 (S. 46) erfolgt eine Verknüpfung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung mit denen<br />

<strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung (Tab. 11 bzw. Tab. 12). Ziel der Verknüpfung ist es, zum einen<br />

besondere landschaftliche Potenziale der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> herauszuarbeiten<br />

(vgl. Kap. 4.5), zum anderen mögliche Konfliktbereiche zwischen Erholungsformen <strong>und</strong> den<br />

naturschutzfachlichen Belangen in der BL / BFL zu ermitteln (vgl. Kap. 6).<br />

Die Verknüpfung erfolgt anhand einer Zuordnung der in Tab. 12 beschriebenen Biotoptypen zu den Physiotoptypen<br />

der BL / BFL, die als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Ableitung von Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung<br />

herangezogen wurden (vgl. Tab. 11).<br />

Um die nachfolgenden Bewertungsschritte nachvollziehbar zu gestalten, wurden den unterschiedlichen<br />

Physiotoptypen dabei die typischerweise hier vorkommenden Biotoptypen zugeordnet, wobei von der aktuellen<br />

Sanierungspraxis ausgegangen wurde: So wurde z.B. der Biotoptyp „Schüttrippen-Komplex“ ausschließlich<br />

der Einheit „Rohkippe“ <strong>und</strong> nicht den Einheiten „Kippe, gesichert“ oder „Kippe, rekultiviert“<br />

zugeordnet, was bis auf wenige Ausnahmen der derzeitigen Situation in der BL / BFL entspricht.<br />

Bei einer entsprechenden Sanierungspraxis ist es jedoch denkbar <strong>und</strong> aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten<br />

auch wünschenswert, dass bestimmte, typische Biotoptypen der BL (also z.B. „Schüttrippen-<br />

Komplexe“) über die Sanierung hinaus bewahrt <strong>und</strong> damit auch Teil der BFL werden. Diese Möglichkeit<br />

wurde in den folgenden Kapiteln mit einbezogen.<br />

45


3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />

Tab. 13: Verknüpfung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung mit den Betrachtungseinheiten der naturschutzfachlichen Bewertung<br />

Biotoptyp<br />

� = i.d.R. großflächiges bzw. häufiges Auftreten<br />

• = i.d.R. kleinflächiges bzw. seltenes Auftreten<br />

Quelle<br />

Fließgewässer, naturnah<br />

Gewässer<br />

Fließgewässer,<br />

naturfern<br />

Tiefwasserzone<br />

Flachwasserzone<br />

Kleingewässer<br />

Verlandungsröhricht<br />

Verlandungsbiotope <strong>und</strong><br />

Moore<br />

Landröhricht<br />

Niedermoor<br />

(inkl. -initial)<br />

Binnensalzstelle<br />

Feucht-./.Moorheide<br />

Äcker u.<br />

Brachen<br />

Acker extensiv<br />

Acker intensiv<br />

GFN (2001): F & E-Vorhaben „<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften“ - Abschlussbericht 46<br />

Rohboden-Biot.<br />

Abbruchkante / Steilwand<br />

Rohbodenstandort<br />

Trocken- <strong>und</strong><br />

Magerbiotope<br />

Sand-Pionierflur<br />

Sand-Trockenrasen<br />

trockene Sandheide<br />

Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />

Ruderal / Staudenflur<br />

trocken<br />

Ruderal / Staudenflur<br />

feucht<br />

Ansaat<br />

Sukzessionsgebüsch<br />

Hecke / Baumgruppe<br />

exotisch<br />

Hecke / Baumgruppe<br />

einheimisch<br />

Gehölz-Biotope Biotopkomplexe<br />

Physiotoptyp<br />

Rohkippe<br />

Kippenplateau � � � � � � � � � � � � �<br />

Kippenböschung � � � � � � � � � �<br />

Kipprippen-Kippkegel-Komplex � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Rohhalde<br />

Haldenplateau � � � � � � � � � �<br />

Haldenböschung � � � � � � � � �<br />

Restloch mit Böschung<br />

Restloch (Planum) � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Restsee � � � � � �<br />

Restlochböschung � � � � � � � � � � � � � �<br />

Böschungs-Bermen-Komplex � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Kippe, gesichert<br />

Kippenplateau (planiert) � � � � � � � � � � � �<br />

gesicherte (Regel-)Kippenböschung � � � � � � � � � �<br />

gesicherte profilierte Kippenböschung � � � � � � � � � � �<br />

Halde, gesichert<br />

Haldenplateau (planiert) � � � � � � � � � � � �<br />

gesicherte (Regel-)Haldenböschung � � � � � � � � � �<br />

gesicherte profilierte Haldenböschung � � � � � � � � � � �<br />

Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />

gesicherte (Regel-)Restlochböschung � � � � � � � � � � � � �<br />

gesicherte profilierte Restlochböschung � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Restloch in Flutung � � � � � � � � � � �<br />

Kippe, rekultiviert<br />

rekultiviertes Kippenplateau � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

rekultivierte Kippenböschung � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Halde, rekultiviert<br />

rekultiviertes Haldenplateau � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

rekultivierte Haldenböschung � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Bergbaufolgesee<br />

Bergbaufolgesee, Tiefwasserbereiche �<br />

Bergbaufolgesee, Flachwasserbereiche � �<br />

Bergbaufolgesee, Uferbereich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Insel � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Sonderformen<br />

naturnahes Fließgewässer � � � � � � � � �<br />

technisches Gerinne � � � � � �<br />

Pionierwald<br />

naturnaher Laubwald<br />

Laubforst exotisch<br />

Laubforst einheimisch<br />

Nadelwald naturnah<br />

Nadelforst<br />

kleinräumiges Biotopmosaik<br />

Schüttrippen-Komplex<br />

Böschungs-Bermen-<br />

Komplex<br />

Insel (gehölzfrei)


4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

4 Eignung der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Im folgenden Kapitel wird die Eignung der BFL <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> genauer analysiert <strong>und</strong> bewertet,<br />

was folgende Bearbeitungsschritte beinhaltet:<br />

• Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen <strong>und</strong>übergeordneter Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong><br />

Erholung in der BFL (Kap. 4.2)<br />

• Zusammenstellung möglicher Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL (Kap. 4.3)<br />

• Ausarbeitung von Anforderungsprofilen <strong>für</strong> die relevanten Erholungsformen in der BFL (Kap. 4.4)<br />

• Bewertung der Eignung der BFL <strong>und</strong> ihrer verschiedenen Einheiten <strong>für</strong> die möglichen Erholungsformen<br />

(Kap. 4.5)<br />

• Darstellung sozioökonomischer Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Planung von Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in<br />

der BFL (Kap. 4.6).<br />

4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

In diesem Kapitel werden die rechtlichen Voraussetzungen zusammengefasst, die bei der Verwirklichung<br />

von Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>projekten in Bergbaufolgelandschaften normalerweise zu berücksichtigen<br />

sind. Das Kapitel vermittelt einen Überblick über gr<strong>und</strong>legende gesetzliche Vorgaben, wobei auf die im<br />

einzelnen wirksamen landesrechtlichen Regelungen nur beispielhaft verwiesen wird (vgl. auch Anhang I).<br />

4.1.1 Betretungsrecht<br />

Nach § 27 BNatSchG Abs. 1 ist das Betreten der Flur auf Straßen <strong>und</strong> Wegen sowie auf ungenutzten Flächen<br />

zum Zwecke der Erholung gr<strong>und</strong>sätzlich gestattet. Da die Einzelheiten des Betretungsrechts in den<br />

Landesnaturschutzgesetzen geregelt sind, kommt es hier je nach B<strong>und</strong>esland zu abweichenden Regelungen:<br />

während das Betretungsrecht in Sachsen-Anhalt beispielsweise auch das Reiten umfasst, ist dies in<br />

Sachsen ausgeschlossen. In Brandenburg dürfen z.B. gesetzlich geschützte Biotope nicht betreten werden.<br />

Die landesrechtlichen Vorgaben sind im Einzelnen den Naturschutzgesetzen der Länder zu entnehmen.<br />

Durch Rechtsverordnungen können alle B<strong>und</strong>esländer das Betretungsrecht im Einzelfall ebenfalls beschränken.<br />

Das Betreten des Waldes ist nach § 14 BWaldG zum Zwecke der Erholung gestattet. Radfahren ist im<br />

Wald nur auf Wegen erlaubt. Auch hier kommt es durch die Gesetzgebung der Länder zu Abweichungen,<br />

die insbesondere das Radfahren <strong>und</strong> das Reiten im Wald betreffen. Die entsprechenden Regelungen sind<br />

in den Waldgesetzen der Länder zu finden.<br />

47


4.1.2 Gemeingebrauch<br />

4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Die Benutzung von oberirdischen Gewässern ist in § 23 WHG geregelt. Demnach darf jedermann oberirdische<br />

Gewässer in dem Umfang nutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch gestattet ist. In<br />

den einzelnen Ländergesetzen wird der Gemeingebrauch unterschiedlich definiert. In der Regel umfasst<br />

er das Baden, Waschen, Viehtränken <strong>und</strong> Schöpfen mit Handgeräten. Zum Gemeingebrauch zählt auch<br />

das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft. Vom Gemeingebrauch ausgenommen sind<br />

künstliche Gewässer wie z.B. Talsperren oder Baggerseen. Damit fallen Restseen der Bergbaufolgelandschaft<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht unter den Gemeingebrauch (RECH, mdl. Mitt. 5 ). Für eine <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

muss der Gemeingebrauch im Einzelfall durch die zuständige Untere Wasserbehörde zugelassen werden.<br />

In diesem Zusammenhang kann auch der Umfang des Gemeingebrauchs geregelt werden. Eigentumsrechtliche<br />

Fragen bleiben dabei unberücksichtigt. Diese müssen im Einzelfall geregelt werden.<br />

Abweichungen in den Ländergesetzen finden sich z.B. beim Tauchsport mit Gerät: So zählt in Sachsen-<br />

Anhalt auch Tauchen zum Gemeingebrauch. In den meisten B<strong>und</strong>esländern können bestimmte Nutzungen<br />

(z.B. Tauchen oder Befahren mit Motorbooten) <strong>für</strong> einzelne Gewässer als Gemeingebrauch zugelassen<br />

werden. Auf B<strong>und</strong>eswasserstraßen <strong>und</strong> auf schiffbaren Gewässern (Festlegung durch Rechtsverordnungen<br />

der Länder) hat jedermann das Recht, diese mit Wasserfahrzeugen zu befahren. Die Schifffahrt auf<br />

nicht schiffbaren Gewässern kann in bestimmten Fällen von den Wasserbehörden genehmigt werden.<br />

Sämtliche Nutzungen – auch die gr<strong>und</strong>sätzlich zulässigen – können im Einzelfall Einschränkungen erfahren,<br />

die bis zu deren vollständigem Ausschluss reichen.<br />

4.1.3 Eingriffsregelung<br />

Die Errichtung von Erholungs- oder Freizeitanlagen oder die Ausübung von Erholungs- oder Freizeitaktivitäten<br />

kann aufgr<strong>und</strong> von Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Flächen dazu führen, dass<br />

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt<br />

werden. In solchen Fällen liegt ein naturschutzrechtlich relevanter Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

vor.<br />

Nach § 8 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur <strong>und</strong> Landschaft verpflichtet, vermeidbare<br />

Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Betroffen<br />

von dieser Verpflichtung sind alle Vorhaben, <strong>für</strong> die nach anderen Rechtsvorschriften eine behördliche<br />

Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Zustimmung, Planfeststellung, sonstige Entscheidung oder eine<br />

Anzeige an eine Behörde vorgeschrieben ist. Nach den Landesnaturschutzgesetzen können sich erhebliche<br />

Unterschiede <strong>für</strong> die Eingriffsregelung sowie <strong>für</strong> erforderliche Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

inkl. Ausgleichsabgaben ergeben.<br />

Für sämtliche im Rahmen dieses Vorhabens berücksichtigten Erholungs- <strong>und</strong> Nutzungsformen ist zunächst<br />

zu prüfen, ob ein Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft vorliegt. Die Angaben im Anhang I geben an,<br />

mit welcher Wahrscheinlichkeit bei der Umsetzung der jeweiligen Nutzungs- oder Erholungsform ein erheblicher<br />

oder nachhaltiger Eingriff erfolgt. Laut Naturschutzgesetzgebung muss primär die Vermeidung<br />

von Eigriffen angestrebt werden. Dies kann z.B. durch die Suche nach einem Alternativstandort oder<br />

auch durch die Wahl einer weniger konfliktträchtigen Erholungsform erfolgen (vgl. auch „freiwillige<br />

5 SMU Sachsen<br />

48


4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Umweltverträglichkeitsstudie“ im entsprechenden Teilkapitel auf S. 50). Können die Beeinträchtigungen<br />

nicht vermieden oder im erforderlichen Umfang ausgeglichen werden, so kann der Eingriff untersagt<br />

werden, wenn die Belange des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege bei der Abwägung vorgehen (§ 8<br />

Abs. 3 BNatSchG).<br />

Die Eingriffsregelung wird im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes oder vergleichbarer<br />

Festsetzungen im entsprechenden Fachplan abgearbeitet. Die Anwendung der Eingriffsregelung <strong>für</strong> Vorhaben,<br />

die dem Baurecht unterliegen, ist im Baugesetzbuch geregelt (vgl. folgendes Teilkapitel).<br />

4.1.4 Bauleitplanung<br />

Soweit die Erholungs- oder Freizeitnutzung auf Anlagen angewiesen ist, die eigens da<strong>für</strong> erstellt oder<br />

gewidmet werden, sind diese baulichen Anlagen baugenehmigungsbedürftig. Zu den Anlagen zählen dabei<br />

nicht nur Gebäude, sondern auch Einrichtungen wie z.B. Skilifte oder bauliche Anlagen <strong>für</strong> Luftsport,<br />

die zweckentsprechend künstlich angelegt oder hergerichtet wurden. Ausgenommen sind davon Anlagen<br />

von untergeordneter Bedeutung <strong>und</strong> Größe wie z.B. kleine, offene Schutzhütten <strong>und</strong> solche Nutzungsformen,<br />

die sich in der freien Landschaft oder auf primär <strong>für</strong> andere Zwecke errichtete Anlagen (Straßen,<br />

Wege) abspielen.<br />

Die Errichtung, Nutzung <strong>und</strong> Unterhaltung oder Änderung von Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen unterliegt<br />

dem Landesbaurecht („Bauordnungsrecht“). Normalerweise ist eine Baugenehmigung nach den Landesbauordnungen<br />

erforderlich, vor deren Erteilung die Bauaufsichtsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens<br />

mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft.<br />

Die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen hängt in bauplanungsrechtlicher Hinsicht entscheidend von der<br />

räumlichen Lage der Flächen ab, auf denen das Vorhaben verwirklicht werden soll (Innenbereich, Außenbereich,<br />

Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; vgl. §§ 30, 34, 35 BauGB sowie SCHEMEL & ERB-<br />

GUTH 2000). Stärkste Einschränkungen liegen <strong>für</strong> den Außenbereich vor: Hier können Anlagen nur dann<br />

genehmigt werden, wenn sie zu den privilegierten Vorhaben gehören, d.h. <strong>für</strong> Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen<br />

z.B. wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen nachteiliger Wirkungen<br />

auf die Umgebung oder da sie wegen besonderer Zweckbestimmung nur im Außenbereich durchgeführt<br />

werden können (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB).<br />

SCHEMEL & ERBGUTH (2000) führen unter Bezugnahme auf verschiedene Gerichtsurteile aus, dass nicht<br />

jedes Vorhaben, das sinnvoll nur im Außenbereich verwirklicht werden kann, allein schon deshalb nach<br />

§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB gesondert zuzulassen ist. Die Bevorzugung individueller Freizeitwünsche Einzelner<br />

oder bestimmter Gruppen (z.B. in Bezug auf Golfsport) widerspricht vielmehr der eigentlichen<br />

Funktion des Außenbereichs, die neben Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft auch dem allgemeinen Bedürfnis nach<br />

Erholung dienen soll.<br />

Bei nichtprivilegierten Vorhaben kommt eine Genehmigung im Außenbereich nur im Einzelfall <strong>und</strong> dann<br />

in Betracht, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt <strong>und</strong> die Erschließung<br />

gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB).<br />

Aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Regelungen kann die bauordnungsrechtliche Genehmigung auch entfallen oder<br />

durch eine spezielle Zulassung ersetzt werden: Letzteres ist immer dann der Fall, wenn <strong>für</strong> das Vorhaben<br />

nach anderen gesetzlichen Vorgaben ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist (s. Kap. 4.1.5).<br />

49


4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

4.1.5 Raumordnungs-, Planfeststellungsverfahren <strong>und</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Die Notwendigkeit zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) ergibt sich aus dem Raumordnungsgesetz<br />

(ROG) in Verbindung mit der Raumordnungsverordnung (RoV). Raumbedeutsame Planungen<br />

oder Maßnahmen sind demnach in einem besonderen Verfahren untereinander <strong>und</strong> mit den Erfordernissen<br />

der Raumordnung abzustimmen. Bei der Planung von Freizeit- oder Erholungseinrichtungen<br />

sind ROV in der Regel <strong>für</strong> folgende raumbedeutsame <strong>und</strong> überörtliche Vorhaben durchzuführen:<br />

• Herstellung, Beseitigung <strong>und</strong> wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, die einer<br />

Planfeststellung nach § 31 WHG bedürfen sowie <strong>für</strong> Häfen ab einer Größe von 100 ha<br />

• Errichtung von Feriendörfern, Hotelkomplexen <strong>und</strong> sonstigen großen Einrichtungen <strong>für</strong> die Ferien-<br />

<strong>und</strong> Fremdenbeherbergung sowie von großen Freizeitanlagen.<br />

Großflächige Freizeiteinrichtungen mit i.d.R. überörtlich bedeutsamen Auswirkungen können z.B. Ferien-<br />

oder Freizeitparks, große Sportanlagen, Golfplätze, Erlebnisbäder, Anlagen <strong>für</strong> Motor- oder Luftsport<br />

sowie Dauercampingplätze sein.<br />

Die Länder schaffen die entsprechenden Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Raumordnungsverfahren (vgl. Landesplanungsgesetze<br />

der Länder).<br />

Die Notwendigkeit zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren ist in unterschiedlichen Gesetzen<br />

geregelt <strong>und</strong> eng mit dem Raumordnungsverfahren gekoppelt. So bedürfen z.B. Flugplätze, Landeplätze<br />

<strong>und</strong> Segelfluggelände einer Genehmigung nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) <strong>und</strong> Bootshäfen<br />

einer Genehmigung nach den Wassergesetzen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder, wenn damit ein Ausbau des<br />

Gewässers nach § 31 WHG verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) umfasst die Ermittlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der<br />

Auswirkungen eines Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter lt. UVPG. Sie ist unselbständiger Teil<br />

verwaltungsbehördlicher Verfahren (ROV, PFV, Beschlüsse nach § 10 BauGB). Die Verpflichtung zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich primär aus dem UVP-Gesetz, daneben<br />

auch aus weiteren Gesetzen, wie den Landesplanungsgesetzen der Länder, aus dem Baugesetzbuch<br />

(BauGB), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). In der Regel ist<br />

eine Prüfung der Umweltverträglichkeit <strong>für</strong> alle Vorhaben notwendig, <strong>für</strong> die ein Raumordnungsverfahren<br />

<strong>und</strong> / oder Planfeststellungsverfahren nach den entsprechenden Gesetzen vorgeschrieben ist.<br />

Eine besondere Bedeutung kommt der Untersuchung der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Standortplanung<br />

<strong>und</strong> -suche zu. Für die im ROG bzw. den Landesplanungsgesetzen vorgeschriebenen Vorhaben<br />

ist eine vergleichende UVP i.d.R. Bestandteil des ROV („Plan-UVP“). Nur durch diese dem eigentlichen<br />

Vorhaben vorgeschaltete Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht die Möglichkeit, Konflikte mit<br />

Umweltbelangen - insbesondere auch bei der Standortwahl - frühzeitig aufzudecken <strong>und</strong> nach alternativen<br />

Lösungen zu suchen, um erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt von vornherein zu vermeiden. In späteren<br />

Planungsschritten, auf Ebene der Vorhabenszulassung (Genehmigungsverfahren), sind derartige<br />

Maßnahmen dagegen nicht mehr realisierbar.<br />

Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben der Eingriffsregelung, in der die Vermeidung von Eingriffen<br />

vorgeschrieben ist, sollte eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit auf Ebene der Standortsuche<br />

nicht nur <strong>für</strong> die wenigen Vorhaben gemäß UVPG erfolgen. Vielmehr sollten sämtliche Vorhaben, die<br />

aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen oder Aktivitäten erhebliche Beeinträchtigungen eines oder mehrerer<br />

Schutzgüter erwarten lassen, einer entsprechenden Begutachtung unterzogen werden. Das geeignete Instrument<br />

wäre hier eine freiwillige (kommunale) Umweltverträglichkeitsstudie. Art <strong>und</strong> Umfang der Prüfung<br />

sollte dem Einzelfall angepasst <strong>und</strong> in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgen.<br />

50


4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Im Hinblick auf die Einrichtung von Wassersportanlagen geht SCHEMEL (1987) z.B. davon aus, dass Projekte<br />

an kleineren Seen (weniger als 100 ha Wasserfläche) in jedem Fall als erheblich zu bewerten sind,<br />

während auf größeren Seen der konkrete Standort <strong>und</strong> / oder ein Mehraufkommen an Wassersportfahrzeugen<br />

<strong>für</strong> die Bewertung relevant sind.<br />

Im Anhang I sind diejenigen Erholungs- <strong>und</strong> Nutzungsformen dargestellt, <strong>für</strong> die i.d.R. ein ROV / PFV<br />

mit UVP erforderlich ist.<br />

4.1.6 Schutzgebietsverordnungen, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Gebiete<br />

In Schutzgebieten, die durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind (Naturschutzgebiete, Nationalparke,<br />

Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, sowie Naturdenkmäler <strong>und</strong> Geschützte<br />

Landschaftsbestandteile), sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder<br />

Veränderung führen können (Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile)<br />

bzw. die den Charakter des Gebiets verändern (Landschaftsschutzgebiete).<br />

Konkrete Ver- <strong>und</strong> Gebote sind in den entsprechenden Rechtsverordnungen (Schutzgebietsverordnungen)<br />

festgelegt. Die Naturschutzbehörden können in bestimmten Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zulassen<br />

<strong>und</strong> Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anordnen.<br />

Geplante Erholungsformen oder -einrichtungen in Schutzgebieten sind daher auf ihre Vereinbarkeit mit<br />

der Schutzgebietsverordnung zu prüfen.<br />

Nach § 20c BNatSchG <strong>und</strong> den entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen gelten bestimmte Biotoptypen<br />

als gesetzlich geschützt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Darüber hinaus gelten in<br />

einzelnen B<strong>und</strong>esländern weitere Verbote (z.B. Betretungsverbot in Brandenburg). Die Länder können<br />

Ausnahmen von diesem Verbot zulassen <strong>und</strong> gegebenenfalls Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anordnen.<br />

Nach der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) müssen die Mitgliedsstaaten eine Liste von Gebieten<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung vorlegen, die zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten<br />

(gemäß Richtlinie 79/409/EWG) Teile des geplanten kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer<br />

Schutzgebiete („Natura 2000“) werden (§ 19a ff. BNatSchG). Diese Gebiete sollen als Schutzgebiete<br />

nach § 12 BNatSchG ausgewiesen werden. Projekte 6 in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

(nach ihrer Bekanntmachung) oder in Europäischen Vogelschutzgebieten sind vor ihrer Zulassung<br />

oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets oder des Vogelschutzgebiets<br />

zu untersuchen. Für Schutzgebiete nach § 12 BNatSchG ergeben sich die Maßstäbe <strong>für</strong> die<br />

Verträglichkeit aus dem Schutzzweck <strong>und</strong> den dazu erlassenen Vorschriften.<br />

Der gesetzliche Schutz von Biotopen sowie der Schutz von Flächen nach der FFH-Richtlinine sind unabhängig<br />

von bestimmten Erholungsformen <strong>und</strong> sind daher im Anhang I nicht explizit dargestellt.<br />

6 Als Projekte im Sinne von § 19a BNatSchG gelten Vorhaben, Maßnahmen <strong>und</strong> Eingriffe innerhalb eines Gebiets von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets, die einer Anzeige an eine Behörde oder einer behördlichen<br />

Entscheidung bedürfen oder von einer Behörde durchgeführt werden sowie alle Anlagen, die nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen.<br />

51


4.1.7 Verkehrssicherungspflicht <strong>und</strong> bergrechtliche Haftung<br />

4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Das Betreten von Wald <strong>und</strong> Flur nach § 14 BWaldG bzw. § 27 BNatSchG erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich auf eigene<br />

Gefahr. Dieser Haftungsausschluss <strong>für</strong> den Gr<strong>und</strong>eigentümer berührt allerdings nicht die Verantwortlichkeit<br />

aus den Verkehrssicherungspflichten. Diese greifen immer dann, wenn ein <strong>für</strong> ein Gr<strong>und</strong>stück<br />

Verantwortlicher eine besondere Gefahrenquelle selbst schafft oder andauern lässt, worunter beispielsweise<br />

auch die Bereitstellung schadhafter Erholungseinrichtungen fällt (GASSNER 1995). Gegen versteckte<br />

Gefahrenquellen muss der Eigentümer entsprechende Vorkehrungen treffen. Der Erholungssuchende<br />

selbst muss sich dagegen auf typische Gefahren (z.B. im Wald) einstellen.<br />

Für Flächen, die unter Bergaufsicht stehen, ist die Haftung im Schadensfall nach dem B<strong>und</strong>esberggesetz<br />

(BBergG) geregelt. In der Regel ist der Bergbaubetreiber <strong>für</strong> alle Bergschäden verantwortlich, also <strong>für</strong><br />

Schäden, die durch den Bergbaubetrieb, durch Betriebsanlagen oder im Rahmen der Wiedernutzbarmachung<br />

entstehen (§ 114 BBergG, vgl. auch § 2 Absatz 1 BBergG).<br />

Nach § 69 Abs. 2 BBergG wird eine Fläche erst dann aus der Bergaufsicht entlassen, wenn „nach allgemeiner<br />

Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren <strong>für</strong> Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Dritter ... eintreten werden.“ In der derzeit üblichen Sanierungspraxis wird auf ein Maximum an<br />

Sicherheit in der Bergbaufolgelandschaft hingearbeitet. In vielen Fällen ist dies aber nicht unbedingt notwendig,<br />

beispielsweise in Bereichen, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden sollen. Ausführliche<br />

Überlegungen <strong>und</strong> Beispiele <strong>für</strong> nach dem zukünftigen Nutzungszweck abgestufte Sanierungsmaßnahmen<br />

finden sich bei ABRESCH et al. (2000).<br />

Für typische haftungsrechtliche Problemfälle im Zusammenhang mit der Nachnutzung von ehemaligen<br />

Tagebauflächen wurden im Rahmen von Pilotprojekten teilweise elegante Lösungen gef<strong>und</strong>en. Z.B.<br />

konnten Industrieruinen im Ruhrgebiet der Öffentlichkeit zur Benutzung auf eigene Gefahr als Klettergelände<br />

zur Verfügung gestellt werden. Allerdings stellt der von GANSER im Rahmen der IBA Emscher-<br />

Park in die Diskussion gebrachte Begriff des „Alpenrechts“ keine Rechtsgr<strong>und</strong>lage dar, sondern nur ein<br />

Bild zur Verdeutlichung der Benutzung auf eigene Gefahr, daher kann das „Alpenrecht“ hier auch nicht<br />

als mögliche Lösung haftungsrechtlicher Fragen herangezogen werden. Im Unterschied zu den einschätzbaren<br />

Gefahren in den Alpen kann der normale Besucher die bergbautypischen Gefahren in der Bergbaulandschaft<br />

nicht erkennen.<br />

Die formelle Ausweisung von gehölzbestandenen Sukzessionsflächen als Wald bzw. Walderwartungsland<br />

ermöglicht ein deutlich niedrigeres Niveau der Gefahrenabwehr z.B. im Vergleich zu einer öffentlichen<br />

Parkanlage (DETTMAR & GANSER 1999, WEISHAAR mdl. Mitt. 7 ). Damit lässt sich aber vermutlich kein<br />

Haftungsausschluss <strong>für</strong> Gefahren erreichen, die durch die Bergbautätigkeit <strong>und</strong> ihre Folgen hervorgerufen<br />

werden, da bergbautypische Gefahren in der Regel von einem Erholungssuchenden nicht als solche erkannt<br />

werden können <strong>und</strong> damit als versteckte Gefahren gelten. Durch deutliches Absperren (z.B. Zäune)<br />

gefährdeter Bereiche wird die Verkehrssicherungspflicht in der Regel ausreichend erfüllt.<br />

Flächen, die nicht aus dem Bergrecht entlassen sind, können nur mit Genehmigung des Bergbaubetreibenden<br />

<strong>und</strong> in vielen Fällen auch nur mit besonderer Genehmigung durch das zuständige Bergamt <strong>und</strong><br />

damit i.d.R. nur sehr eingeschränkt genutzt werden.<br />

Auf Spielplätzen <strong>und</strong> in Naturerlebniseinrichtungen – speziell <strong>für</strong> Kinder – müssen Gefahren, die Kinder<br />

nicht erkennen können <strong>und</strong> die über ihren eigenen Sicherheitsinstinkt hinausgehen, vermieden werden.<br />

Damit ist die Frage, was versteckte Gefahren sind, auch stark vom Alter der Zielgruppe abhängig. Eine<br />

ausführliche Abhandlung zum Problemfeld Haftungsfragen bei Spielplätzen <strong>und</strong> Naturerfahrungsräumen<br />

7 Alias – Atelier <strong>für</strong> Spaziergangsforschung <strong>und</strong> Unternehmungen, Dessau<br />

52


4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

findet sich bei SCHEMEL & STRASDAS (1998). AGDE (1996, zit. in SCHEMEL & STRASDAS, 1998) gibt<br />

verschiedene Empfehlungen zur Vermeidung von versteckten Gefahren auf Spielgeländen <strong>für</strong> Schulkinder<br />

(Beispiele):<br />

• Eine Abgrenzung zum Verkehr ist erforderlich, wenn Straßen an Spielräumen vorbeiführen.<br />

• Baumstämme, die zum Sitzen, Spielen, Balancieren ausgelegt sind, dürfen nicht rollen oder durch<br />

mehrere Kinder ins Rollen gebracht werden.<br />

• Steine als Gestaltungselemente dürfen keine besonders scharfen Kanten aufweisen.<br />

• Die Gr<strong>und</strong>sätze über freie Fallhöhen aus DIN 7926 sollten analog angewendet werden. Ausnahme<br />

sind Bäume, die eventuell beklettert werden (Wer ohne fremde Hilfe hinaufklettern kann, kommt auch<br />

- ohne Sturz - wieder herunter).<br />

• Bei der Bepflanzung sind auch Pflanzen mit Stacheln zugelassen. Denn Schulkinder, die <strong>für</strong> die naturnahen<br />

Spielräume in Betracht kommen, können damit umgehen.<br />

• Auch giftige Pflanzen sind in den naturnahen Spielräumen zulässig. Nur Kinder im Vorschulalter<br />

werden dadurch gefährdet.<br />

• Bei zum Spielen angelegten Wasserflächen sollte eine Wassertiefe von 40 cm nicht überschritten werden.<br />

• Am Boden stehendes oder fließendes Wasser muss Badewasserqualität aufweisen.<br />

4.1.8 Weitere gesetzliche Vorschriften<br />

Immissionsschutz<br />

Bei Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen (v.a. Motorsport, Schießsport) wird das Bauordnungsrecht<br />

durch das Immissionsschutzrecht ersetzt.<br />

Eine immissionschutzrechtliche Genehmigung mit einer umfassenden Prüfung der Auswirkungen ist <strong>für</strong><br />

folgende Anlagen erforderlich (Vierte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes;<br />

4. BImSchV):<br />

• Anlagen, die an fünf oder mehr Tagen im Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsportes dienen,<br />

ausgenommen Modellsportanlagen sowie<br />

• Schießstände <strong>für</strong> Handfeuerwaffen <strong>und</strong> Schießplätze.<br />

Auch bei Anlagen, die nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig, sondern (nur) baugenehmigungsbedürftig<br />

sind, hat die Genehmigungsbehörde auch die anlagenbezogenen Bestimmungen zu prüfen,<br />

die in §§ 22 bis 25 BImSchG festgelegt sind <strong>und</strong> einer Baugenehmigung entgegenstehen könnten.<br />

Bei Motorbootbetrieb <strong>und</strong> Sportanlagen ist darüberhinaus die Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beachten.<br />

53


Tiergehege<br />

4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Nach § 23 BNatSchG bedürfen die Errichtung, Erweiterung <strong>und</strong> der Betrieb von Tiergehegen einer behördlichen<br />

Genehmigung. Die Einzelheiten dieser Genehmigung sind in den Landesnaturschutzgesetzen<br />

geregelt.<br />

Luftverkehrsrecht<br />

Gemäß Art. 73 Nr. 6 Gr<strong>und</strong>gesetz (GG) ist das deutsche Luftrecht ausschließlich b<strong>und</strong>esrechtlich geregelt,<br />

insbesondere durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftV-<br />

ZO), die Bauordnung <strong>für</strong> Luftfahrtgerät, die Luftverkehrsordnung (LuftVO) <strong>und</strong> durch das Gesetz zum<br />

Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG). Des Weiteren existieren eine Vielzahl an Rechtsverordnungen <strong>und</strong><br />

Verwaltungsvorschriften, die alle Zulassungsverfahren <strong>und</strong> andere Belange bis ins Detail regeln<br />

(SCHEMEL & ERBGUTH 2000).<br />

Anlage, Unterhaltung <strong>und</strong> Markierung von Wegen<br />

Die Aufgabe der Erschließung, Gestaltung <strong>und</strong> Erhaltung von Flächen <strong>für</strong> Erholungszwecke ist in § 2<br />

BNatSchG (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz) <strong>und</strong> den verschiedenen Naturschutzgesetzen der Länder geregelt.<br />

Hierzu gehört auch die Markierung von Wegen, zu der es in den verschiedenen Ländergesetzen sehr unterschiedliche<br />

Vorgaben gibt, insbesondere was die Duldungspflicht betrifft (vgl. GASSNER 1995).<br />

Die o.g. Aufgaben werden zum größten Teil von Gemeinden, teils auch von Vereinen, Verbänden oder<br />

von Naturparkträgern übernommen. Je nach Lage der Wege <strong>und</strong> Zuständigkeiten werden Maßnahmen<br />

auch von anderen Fachverwaltungen (Flurbereinigung, Forstverwaltung) durchgeführt, deren rechtliche<br />

Vorgaben zu berücksichtigen sind.<br />

Denkmalschutz<br />

Nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder ist i.d.R. die Instandsetzung, Umgestaltung, Beeinträchtigung<br />

des Erscheinungsbilds, Entfernung oder Zerstörung von Kulturdenkmälern genehmigungspflichtig.<br />

Werden bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten Objekte gef<strong>und</strong>en, bei denen es sich möglicherweise um<br />

Kulturdenkmäler handelt, so müssen die Arbeiten vorübergehend unterbrochen werden <strong>und</strong> der F<strong>und</strong> den<br />

zuständigen Denkmalschutzbehörden angezeigt werden. Der Denkmalschutz ist vor allem relevant bei<br />

den Erholungsformen „Industriedenkmal“, „Bau- oder Bodendenkmal“ <strong>und</strong> „Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen“.<br />

Wasserrecht <strong>und</strong> Wasserqualität<br />

Fragen des Wasserrechts <strong>und</strong> der Wasserqualität, die <strong>für</strong> Nutzungsfragen in der Bergbaufolgelandschaft<br />

eine besondere Rolle spielen, wurden bereits in 3.2.1 behandelt.<br />

54


4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />

4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />

Nachfolgend werden die Aussagen übergeordneter Planungen zur Entwicklung von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

in der BFL zusammenfassend dargestellt. Hierzu gehören<br />

• Landesentwicklungsprogramm <strong>und</strong> Landschaftsprogramm (Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Brandenburg)<br />

• Landesentwicklungsplan Sachsen<br />

• Regionalpläne bzw. entsprechende Entwürfe (Brandenburg, Sachsen)<br />

• Landschaftsrahmenpläne (Brandenburg)<br />

• Regionale Entwicklungsprogramme bzw. Teilgebietsentwicklungsprogramme (Sachsen-Anhalt)<br />

• Regionaler Raumordnungsplan Ostthüringen.<br />

Eine Darstellung der Inhalte von Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungsplänen bzw. Sanierungsrahmenplänen<br />

würde an dieser Stelle zu weit führen; die Pläne wurden jedoch konkret <strong>für</strong> das Fallbeispiel 2 (vgl.<br />

Kap. 8.2) im Hinblick auf Aussagen zu Erholung <strong>und</strong> Naturschutz ausgewertet.<br />

Auch fließen die darin vermittelten Leitbilder oder -ziele zur Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der BFL in<br />

die Leitbilddiskussion (Kap. 7) mit ein.<br />

4.2.1 Brandenburg<br />

Landschaftsprogramm Brandenburg (Entwurf, 1996)<br />

• Das Landschaftsprogramm Brandenburg (Entwurf) formuliert Ziele, die sich auf die Erhaltung <strong>und</strong><br />

Entwicklung des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der landschaftlichen Eigenart in der BFL beziehen (S. 8 f.):<br />

- Ziel ist die Entwicklung einer naturnahen Vegetationsdecke <strong>und</strong> vielfältiger Lebensräume <strong>für</strong> die Fauna<br />

sowie die Sicherung der BFL als stark durch den Menschen geprägte Landschaft von besonderer Eigenart<br />

im Nebeneinander mit den nicht vom Tagebau betroffenen Kulturlandschaften der Niederlausitz.<br />

- Sanierungsmaßnahmen werden der Eigenart der BFL nicht gerecht, wenn sie vor allem die gewaltigen <strong>und</strong><br />

über Jahrzehnte stattgef<strong>und</strong>enen Eingriffe unsichtbar machen wollen. Die besondere Eigenart dieser Landschaften<br />

wird durch das Ausmaß menschlichen Wirkens, die Künstlichkeit der Landschaften, aber auch ihrer<br />

ständigen Veränderung bestimmt. Diesen besonderen Bedingungen muss der Aufbau <strong>und</strong> die Entwicklung<br />

des Landschaftsbildes in diesen Teilräumen Rechnung tragen.<br />

- Dem Zulassen natürlicher Sukzession als nachhaltigem Sanierungskonzept soll gegenüber den mit aufwendigen<br />

erdbaulichen Maßnahmen verb<strong>und</strong>enen forstlichen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Rekultivierungsmaßnahmen<br />

ein Vorrang eingeräumt werden.<br />

• Als gr<strong>und</strong>legendes Ziel im Sinne des Schutzgutes Erholung wird festgehalten, dass im Rahmen der<br />

Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung die landschaftsbezogene Erholung zu ermöglichen <strong>und</strong> als Folgenutzung<br />

ausreichend zu berücksichtigen ist. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem (S. 40 f.)<br />

- Tagebaurestseen zu erlebnisreichen Erholungsgebieten <strong>für</strong> die gewässerorientierte Erholung <strong>und</strong> das Natur-<br />

<strong>und</strong> Landschaftserleben entwickelt werden;<br />

- durch den Verzicht der Rekultivierung an geeigneten Stellen die kulturhistorische Landschaftsveränderung<br />

<strong>und</strong> Eigendynamik erfahrbar gemacht wird <strong>und</strong> zu Zwecken der Umweltbildung genutzt wird;<br />

- räumlich-funktionale Beziehungen zwischen der BFL <strong>und</strong> dem Umland wiederhergestellt oder entwickelt<br />

werden.<br />

55


4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />

• Weitere Vorgaben des Landschaftsprogrammes zielen v.a. darauf ab, Konflikte zwischen der landschaftsbezo-<br />

genen Erholung <strong>und</strong> dem Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz zu vermeiden. Einzelziele umfassen<br />

- die Sicherung <strong>und</strong> Lenkung gewässerorientierter Erholungsformen <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten, insbesondere<br />

traditioneller <strong>und</strong> ruhiger Aktivitäten wie das Wasserwandern, wobei die Empfindlichkeit <strong>und</strong> Schutzbedürftigkeit<br />

der Gewässer zu berücksichtigen ist;<br />

- die Förderung von umweltschonenden Angeboten <strong>für</strong> Naturbeobachtung <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsaktivitäten,<br />

wobei Störungen durch beeinträchtigende Freizeitaktivitäten (wie z.B. den Motorsport)<br />

oder bauliche Anlagen (z.B. in Uferzonen) zu vermeiden sind.<br />

Regionalplan Region Lausitz-Spreewald (Entwurf, 1999)<br />

Die BFL in Brandenburg ist Teil der Region Lausitz-Spreewald. Im Regionalplan werden unterschiedliche<br />

Gebietskategorien festgelegt, die bereits aktuell oder in Zukunft eine besondere Bedeutung <strong>für</strong> Fremdenverkehr<br />

<strong>und</strong> Erholung besitzen. Hier sind z.T. auch Bereiche der BFL enthalten.<br />

Als Fremdenverkehrsgebiete werden im Regionalplan solche Gebiete benannt, die aufgr<strong>und</strong> landschaftlicher<br />

oder kulturhistorischer Besonderheiten <strong>für</strong> touristische Investitionen <strong>und</strong> Aktivitäten geeignet sind.<br />

Ziel ist hier insbesondere die Erhaltung ihrer Identiät <strong>und</strong> Eigenart. Darunter fallen auch "Vorbehaltsgebiete<br />

<strong>für</strong> den Fremdenverkehr <strong>und</strong> die Erholung".<br />

• Als Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> den Fremdenverkehr <strong>und</strong> die Erholung werden folgende Gebiete der BFL vorge-<br />

schlagen:<br />

- das "Niederlausitzer Seengebiet" als Kerngebiet der IBA Fürst-Pückler-Land (Ilse-Park);<br />

dieses soll zum zweiten Schwerpunkt des Fremdenverkehrs in der Region schrittweise ausgebaut <strong>und</strong> weiterentwickelt<br />

werden;<br />

- der künftige, überregional bedeutsame Cottbuser See mit der Peitzer Teichlandschaft (TB Cottbus-Nord);<br />

- Teile der Naturparke "Niederlausitzer Landrücken" <strong>und</strong> "Niederlausitzer Heidelandschaft" in der BFL,<br />

insbesondere das Erholungsgebiet Grünewalder Lauch.<br />

• Bedeutsame Freizeitanlagen in der BFL sind lt. Regionalplan:<br />

- die Strandbereiche des Senftenberger Sees (überregional bedeutsam)<br />

- die (Nah-)erholungsgebiete von Lauchhammer (Grünewalder Lauch) (regional bedeutsam).<br />

Als neu zu errichtende Freizeitanlagen, die eine Verlängerung der <strong>Tourismus</strong>saison bewirken <strong>und</strong><br />

den Langzeittourismus fördern sollen, werden in der BFL genannt:<br />

- der Lausitzring (Motorsportanlage) mit angegliedertem Freizeitpark;<br />

- Freizeitanlagen im Rahmen der IBA Fürst-Pückler-Land, nämlich im Auftaktgebiet Großräschen Süd (Ilsesee),<br />

am Bergheider See (mit Förderbrücke F 60), an der Lausitzer Seenkette <strong>und</strong> am Greifenhainer See<br />

(Pritzen).<br />

• Touristische Wegesysteme sollen ein regionales <strong>und</strong> überregionales Netz an Wander-, Rad-, Reit- <strong>und</strong> Wasser-<br />

<strong>und</strong> Autowanderwegen bilden. Die BFL soll hier folgendermaßen einbezogen werden:<br />

- in einen Kutsch- <strong>und</strong> Radwanderweg "Fürst-Pückler-Weg";<br />

- in einen großräumigen Nord-Süd-Wasserwanderweg;<br />

- in thematische Routen im Rahmen der IBA, insbesondere eine "Route der industriellen Denkmäler";<br />

- in die Entwicklung geeigneter stillgelegter, ehemaliger Bergwerkstrassen im Sinne eines regionalen <strong>und</strong><br />

überregionalen Wanderwegesystems.<br />

56


Landschaftsrahmenpläne<br />

4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />

Für die vom Bergbau betroffenen Regionen wurden in Brandenburg Landschaftsrahmenpläne erstellt, in<br />

denen u.a. Erfordernisse <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> bzw. <strong>für</strong> das Landschaftsbild in der BFL<br />

formuliert wurden. Wichtige <strong>und</strong> häufiger wiederkehrende Zielsetzungen lauten:<br />

• Bei der Wiederherstellung der Landschaftsräume soll soweit möglich die vorbergbauliche Situation berücksich-<br />

tigt, aber auch auf die bergbauliche Geschichte <strong>und</strong> die neuen ökologischen Bedingungen eingegangen werden.<br />

• Anzustreben ist die Entwicklung von Landschaftsbildtypen mit hoher Erlebnisqualität, wozu insbesondere<br />

Mischwälder, kleinräumige Ackerlandschaften, Niederungs-, Teich- <strong>und</strong> Seenlandschaften mit naturnahem<br />

Charakter <strong>und</strong> regionstypische Ortschaften zählen.<br />

• Ziel <strong>für</strong> eine landschaftsgeb<strong>und</strong>ene <strong>Erholungsnutzung</strong> ist es insbesondere, naturgeb<strong>und</strong>ene Erholungsansätze<br />

weiter zu verfolgen. In Wegesysteme sollten Anziehungspunkte wie z.B. Spuren ehemaliger Dörfer oder neu<br />

entstehende Seenlandschaften einbezogen werden. Großräumige, durch den Tagebau unterbrochene Wegever-<br />

bindungen sollten wiederhergestellt werden.<br />

• Bei der Planung intensiver Erholungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung wie z.B. Freizeitgroßprojek-<br />

ten ist die Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden <strong>und</strong> ggf. mit dem angrenzenden Freistaat Sachsen<br />

erforderlich. Ziel sollte die Konzentration intensiver Erholungseinrichtungen auf wenige <strong>und</strong> naturschutzfach-<br />

lich wenig sensible Flächen sein.<br />

• Für die in der BFL besonders bedeutsame wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung sind Abstimmungsmaßnahmen mit dem<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen erforderlich, um so Schwerpunktbereiche <strong>für</strong> Erholungsaktivitäten von<br />

Ruhezonen zu trennen. Darüberhinaus sind Lösungen vom Sanierungsträger zu finden, um die Wasserbeschaf-<br />

fenheit der als Badesee genutzten oder geplanten Seen entsprechend den EU-Anforderungen zu entwickeln.<br />

In den Landschaftsrahmenplänen werden Bereiche benannt, die <strong>für</strong> eine überregionale <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

entwickelt werden könnten, wobei abgestimmte Erholungskonzepte <strong>für</strong> die gesamte Region gefordert<br />

werden. Daneben werden Bereiche genannt, die v.a. <strong>für</strong> eine extensive <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholung<br />

geeignet <strong>und</strong> entwickelbar sind. Die Gebiete werden hier nicht im einzelnen benannt.<br />

4.2.2 Sachsen<br />

Landesentwicklungsplan (LEP, 1994)<br />

Im Freistaat Sachsen enthält der Landesentwicklungsplan zunächst überfachliche Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele,<br />

wobei die "Problemgebiete Bergbaufolgelandschaften" zu den Gebieten mit besonderem Entwicklungs-,<br />

Sanierungs- <strong>und</strong> Förderaufgaben gehören. Darüberhinaus sind auch die fachlichen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele<br />

der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung im LEP enthalten, so auch zum Thema Fremdenverkehr, Freizeit<br />

<strong>und</strong> Erholung.<br />

Im LEP sind nur wenige Aussagen zur Entwicklung von Landschaftsbild oder Erholung in den BFL enthalten.<br />

• In den "Gebieten <strong>für</strong> Fremdenverkehr, Freizeit <strong>und</strong> Erholung" des LEP sind bislang die BFL nicht enthalten;<br />

allerdings wird ausgesagt, dass langfristig auch Teile der Braunkohlesanierungsgebiete in diese Fremdenver-<br />

kehrskategorie eingeordnet werden können (Z-49/B-85).<br />

57


4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />

• Der BFL wird im LEP insbesondere eine "Entlastungsfunktion" <strong>für</strong> andere durch Freizeit <strong>und</strong> Erholung stark<br />

belastete Gebiete zuerkannt. So heißt es (Z-51/B89):<br />

- "Für die Errichtung sehr großer Anlagen wie Motorsportanlagen, Freizeitparks... kommen insbesondere<br />

die Natur wenig belastende Standorte mit sehr guter Verkehrserschließung in Betracht. Besonders geeignet<br />

können da<strong>für</strong> Braunkohlerekultivierungsgebiete sein."<br />

- Lt. LEP existiert in Sachsen bislang eine nur geringe Anzahl <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> geeigneter Gewässer.<br />

Überlastungserscheinungen müssen daher durch geeignete Gegenmaßnahmen vermieden werden, wobei<br />

die ehemaligen Tagebaue "eine gewisse Entlastungsfunktion" übernehmen können.<br />

Regionalpläne<br />

Die BFL in Sachsen erstreckt sich über die Regionen "Oberlausitz-Niederschlesien" <strong>und</strong> "Westsachsen".<br />

Die Vorgaben <strong>für</strong> die Region Oberlausitz-Niederschlesien (Satzungsbeschluss des Regionalplans von<br />

2000) wurden <strong>für</strong> das Fallbeispiel „Lausitzer Seenkette“ ausgewertet (vgl. Kap. 8.2) <strong>und</strong> werden deshalb<br />

an dieser Stelle nicht benannt.<br />

In den überfachlichen Zielen des Regionalplans Westsachsen (Satzungsbeschluss von 1998) werden u.a.<br />

folgende Aussagen zur räumlichen Entwicklung der Bergbaufolgelandschaften gemacht.<br />

• Über die Gestaltung der BFL im Südraum Leipzig soll die bergbauliche <strong>und</strong> industrielle Überprägung des<br />

Raumes als Chance genutzt werden, eine neue <strong>und</strong> unverwechselbare Landschaftsstruktur zu entwickeln, die<br />

von vielfältigen Kontrasten <strong>und</strong> einer langen Geschichte gravierender Landschaftsveränderungen lebt. Dazu<br />

sollen die erhalten gebliebenen Bereiche der vorindustriellen Kulturlandschaft...ebenso bewahrt werden wie<br />

ausgewählte...besonders prägende Industriebauten, Geräte <strong>und</strong> industrielle Absetzanlagen. Geologische An-<br />

schnitte, Findlinge, ausgewählte Erosionsrinnen <strong>und</strong> Rutschungen sollten unter Berücksichtigung der öffentli-<br />

chen Sicherheit ... so lange wie möglich ablesbar <strong>und</strong> erlebbar bleiben... (G 4.1.2.1)<br />

• In der BFL...soll im Kontrast zur Landschaftstypik der benachbarten Naturräume <strong>und</strong> zur historischen Nut-<br />

zungsverteilung die neue Identität <strong>und</strong> die Außergewöhnlichkeit des Gebietes betont werden. Kleinere Restlö-<br />

cher sollen dabei vollständig der natürlichen Sukzession überlassen werden... (G 4.1.2.3)<br />

• Die entstehenden Gewässer im Süd- <strong>und</strong> Nordraum von Leipzig sollen durch naturnahe, vielgestaltige Ufer-<br />

randlinien <strong>und</strong>, soweit möglich, durch randliche Flachwasserbereiche geprägt werden. Es sollen Sport- <strong>und</strong><br />

Freizeitmöglichkeiten geschaffen werden, indem ausgewählte Restseen oder Teile von ihnen einer landschafts-<br />

verträglichen <strong>Erholungsnutzung</strong> zugeführt werden... (G 4.1.2.4).<br />

Gemäß den fachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Zielen gehört der Südraum Leipzig lt. Regionalplan zu den regional<br />

bedeutsamen Erholungsgebieten. Dies sind Gebiete, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe, landschaftlichen Attraktivität<br />

<strong>und</strong> infrastrukturellen Ausstattung Voraussetzungen <strong>für</strong> einen mehrtägigen Erholungsaufenthalt<br />

bieten oder zu solchen Gebieten entwickelt werden sollen. Als Ziel wird u.a. genannt:<br />

• In dem regional bedeutsamen Erholungsgebiet „Südraum Leipzig“ sind die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine land-<br />

schaftsbezogene Erholung zu schaffen. Dazu ist eine abwechslungsreiche <strong>und</strong> erlebniswirksame BFL zu entwi-<br />

ckeln <strong>und</strong> gemeindeübergreifend ein vielfältiges Angebot an Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten zu schaffen (Z<br />

5.6.1.2).<br />

58


4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />

Laut Regionalplan sollen in der BFL Westsachsen die thematischen <strong>Tourismus</strong>angebote ausgebaut werden:<br />

• Für thematisch interessierte Touristen soll im Braunkohleplangebiet Westsachsen eine „Mitteldeutsche Straße<br />

der Braunkohle“ ausgestaltet werden... (Z 5.6.3.3)<br />

Für Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen wird u.a. ausgesagt:<br />

• In der BFL sind Feriendörfer an geeigneten Standorten in den Vorbehaltsgebieten <strong>für</strong> Erholung ... zulässig. Sie<br />

sollen in der Regel an bebaute Ortslagen angeb<strong>und</strong>en sein oder ehemalige Betriebsanlagen ... nachnutzen.<br />

4.2.3 Sachsen-Anhalt<br />

Landschaftsprogramm (1994)<br />

Im Landschaftsprogramm wird <strong>für</strong> die Bergbaulandschaften Sachsen-Anhalts als eigenem Landschaftstyp<br />

ein gesondertes Leitbild entwickelt. Darin finden sich einige Ziele, die sich auf die Entwicklung des<br />

Landschaftsbildes <strong>und</strong> der Erholungseignung dieser Landschaften beziehen:<br />

• Die Restlöcher <strong>und</strong> Rekultivierungsflächen der BFL sollen wo möglich visuell-ästhetisch der sie umgebenden<br />

Landschaft angepasst werden, was bei den Restseen durch eine landschaftsgerechte <strong>und</strong> vielfältige Reliefgestal-<br />

tung erreicht werden kann.<br />

• Die gewässerarmen Agrarlandschaften sollen durch die neuen Standorte der Restseen eine wesentliche ökologi-<br />

sche <strong>und</strong> ästhetische Bereicherung erfahren.<br />

• Die BFL sollen gemäß den neuen Standortbedingungen mit naturnahen Laubwäldern, Röhrichten, Wasserflä-<br />

chen <strong>und</strong> Trockenstandorten ausgestattet sein.<br />

• In der BFL soll zum einen ein " beispielhaftes Biotopverb<strong>und</strong>system" entstehen, wo<strong>für</strong> eine größere Anzahl der<br />

Tagebaurestseen vorrangig <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz entwickelt werden sollen. Zum anderen soll die<br />

Bergbaulandschaft insgesamt <strong>und</strong> insbesondere weitere Tagebaurestseen vorrangig der Erholung dienen (Teil 2,<br />

S. 204).<br />

In den gr<strong>und</strong>sätzlichen Zielstellungen des Landschaftsprogrammes werden Handlungskonzepte <strong>für</strong> die<br />

Nutzungen, so auch "Erholung, Sport <strong>und</strong> Fremdenverkehr" vorgegeben. Gesondert behandelt werden<br />

Maßnahmen <strong>für</strong> die naturbezogene Erholung. Hier werden keine speziellen Maßnahmen <strong>für</strong> die BFL formuliert,<br />

jedoch finden sich Vorgaben, die sich auch auf die BFL beziehen:<br />

• Maßnahmen <strong>für</strong> die naturbezogene Erholung:<br />

- In Entwicklungskonzeptionen <strong>für</strong> großflächig devastierte Gebiete soll die Erneuerungsstrategie Entwicklungsmöglichkeiten<br />

einer naturbezogenen Erholung besonders berücksichtigen.<br />

- Es sollen Naturerlebnisräume eingerichtet werden, um dem Bedürfnis des Menschen nach Nähe zur Natur<br />

zu entsprechen <strong>und</strong> Besucher an sensiblen Räumen vorbeizuleiten.<br />

• Anforderungen des Landschaftsprogrammes an Erholung, Sport <strong>und</strong> Fremdenverkehr:<br />

- Erholungswesen, Fremdenverkehr <strong>und</strong> Sport sind auf die Sensibilität <strong>und</strong> den Charakter der Landschaft<br />

abzustellen bzw. zu begrenzen. Touristische Großvorhaben dürfen nicht in bestehenden oder potenzielle,<br />

<strong>für</strong> die naturbezogene Erholung wertvolle Landschaften gelegt werden<br />

- See- <strong>und</strong> Flußufer dürfen durch Flächenprivatisierung der allgemeinen <strong>Erholungsnutzung</strong> nicht<br />

entzogen werden.<br />

- Für die langfristige Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der Gewässer sind<br />

59


4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />

- die Besucher in den Erholungsgebieten durch ökologisch vertretbare Ufergestaltung <strong>und</strong> naturverträgliche<br />

Wegeführung zu lenken,<br />

- die Ausübung des Motorsportes an <strong>und</strong> auf naturnahen Gewässern zu unterlassen, intensive Freizeitnutzungen<br />

an <strong>und</strong> auf Gewässern gr<strong>und</strong>sätzlich auf hier<strong>für</strong> hergerichtetet Gewässerteile zu lenken,<br />

- bei größeren Gewässern großflächige, beruhigte Zonen <strong>für</strong> den Schutz von Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

vorzusehen.<br />

Regionales Entwicklungsprogramme <strong>und</strong> Teilgebietsentwicklungsprogramme<br />

In den Regionalen Entwicklungsprogrammen <strong>für</strong> die Regierungsbezirke Halle, Dessau <strong>und</strong> Magdeburg<br />

sind Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> die Erholung sowie regional bedeutsame Standorte <strong>für</strong><br />

großflächige Freizeitanlagen festgelegt, die hier nicht im einzelnen dargestellt werden.<br />

4.2.4 Thüringen<br />

Für Thüringen spielt der Braunkohletagebau nur eine untergeordnete Rolle, da nur der länderübergreifenden<br />

Tagebau Haselbach (an der Landesgrenze zu Sachsen) als größerer Tagebau vorhanden ist. Daneben<br />

gibt es einige kleine Altbergbaue, in denen die Braunkohlegewinnung überwiegend im Tiefbau erfolgte.<br />

Daher gibt es in Thüringen keine eigenständige Braunkohlenplanung wie in anderen B<strong>und</strong>esländern.<br />

Für den Tagebau Haselbach wurde in Zusammenarbeit der Regionalen Planungsstelle Leipzig <strong>und</strong> der<br />

Regionalplanung im Umweltamt Gera ein Braunkohleplan <strong>für</strong> den ganzen Tagebau erstellt. Dessen Aussagen<br />

wurden in den Regionalen Raumordnungsplan (RROP) Ostthüringen übernommen. Daher enthält<br />

dieser keine allgemein gültigen Aussagen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL, sondern nur die konkret auf<br />

den Tagebau Haselbach bezogenen Festlegungen. Dies ist die Ausweisung eines Vorranggebiets Erholung<br />

im Uferbereich (Strand mit ggf. ergänzenden Infrastruktureinrichtungen).<br />

60


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

4.3.1 Erfassungsmethodik<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Ziel dieses Arbeitsschrittes ist die Erfassung aller denkbaren Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL.<br />

Da<strong>für</strong> wurde in folgenden Schritten vorgegangen:<br />

• Weitgehende Erfassung der bisher praktizierten Erholungsformen in der BFL, konkret geplanter sowie<br />

als "Idee" vorhandener Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier.<br />

Als Quellen dienten:<br />

- Literatur <strong>und</strong> Planunterlagen (wie Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungs(rahmen)pläne sowie Nutzungskonzepte),<br />

Internet-Recherche<br />

- Kontaktierung von Stellen der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung, Fremdenverkehrs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>verbände<br />

sowie in der BFL aktiver Gesellschaften (v.a. IBA „Fürst-Pückler-Land“)<br />

- eigene Gebietsbefahrungen<br />

• Einbeziehen von Nutzungsformen, die im Rheinischen Revier praktiziert oder geplant sind (Quelle:<br />

Literaturrecherche)<br />

• Literaturrecherche zu weiteren möglichen Formen der Erholungs- <strong>und</strong> Freizeitnutzung, wobei auch<br />

neuartige Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen <strong>und</strong> -aktivitäten berücksichtigt wurden.<br />

Bei der Auswertung von Planunterlagen (Stand August 2000) wurde deutlich, dass konkrete Aussagen zu<br />

bestimmten Einrichtungen oder Aktivitäten i.d.R. erst auf Ebene der Nutzungskonzepte angesiedelt sind.<br />

Nutzungskonzepte werden derzeit <strong>für</strong> verschiedene Standorträume im Auftrag der LMBV oder zuständiger<br />

Planungsstellen erstellt, weitere sollen in nächster Zukunft ausgearbeitet werden. Hinzu kommen sog.<br />

"Masterpläne", die bei umfangreicheren Nutzungsplanungen meist von Zweckverbänden <strong>und</strong> z.T. mit Unterstützung<br />

durch die jeweiligen Länder in Auftrag gegeben werden.<br />

Da es im Rahmen des Projektes nicht vorgesehen <strong>und</strong> möglich ist, gemeindliche Bauleitplanungen auszuwerten,<br />

können die Erhebungen somit nicht vollständig sein: V.a. Einrichtungen von nur örtlicher Bedeutung,<br />

die nicht beworben werden, konnten nicht erfasst werden.<br />

Trotzdem lassen sich aus den Ergebnissen die Bestandssituation sowie wichtige Entwicklungstendenzen<br />

ableiten; auch ist davon auszugehen, dass zumindest das gesamte Spektrum an Aktivitäts- <strong>und</strong> Einrichtungstypen<br />

auf diese Weise erfasst werden konnte.<br />

4.3.2 Darstellung der möglichen Erholungsformen<br />

Die derzeit bestehenden, geplanten oder denkbaren Erholungsaktivitäten oder -einrichtungen wurden<br />

nach der Erfassung in einer Datenbank bestimmten Erholungsformen zugeordnet, die entweder übergeordnete<br />

Aktivitäten oder Einrichtungen umfassen. So wurden beispielsweise Einrichtungen wie Grill- oder<br />

Rastplätze der Erholungsform "Wandern" zugeordnet oder Golfplätze der Erholungsform „Sportanlagen“.<br />

61


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Im Hinblick auf die spätere Bearbeitung erfolgte anschließend eine weitere Systematisierung der Erholungsformen:<br />

So wurden die Erholungsformen zu "Aktivitätsgruppen" zusammengefasst, die zum einen<br />

ähnliche Ansprüche an die Landschaft stellen, zum anderen durch ähnliche Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft gekennzeichnet sind.<br />

Auf diese Weise konnten sieben Aktivitätsgruppen mit jeweils mehreren Nutzungsformen unterschieden<br />

werden:<br />

A. Naturerlebnis, Naturerfahrung<br />

A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

A.2 Naturbeobachtung in freier Landschaft<br />

A.3 Naturerlebnisgebiete / Naturerlebnisspielgelände<br />

A.4 Tiergehege / Tierparks<br />

B. Landschaftsbezogene Erholung<br />

B.1 Wandern<br />

B.2 Radfahren / Radwandern<br />

B.3 Reiten<br />

C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale<br />

C.2 Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />

C.3 Ausstellungen / Museen<br />

C.4 Veranstaltungen / Events<br />

D. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

D.1 Aussichtspunkte in der BFL<br />

D.2 Führungen / Besichtigungstouren<br />

D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentren / Begegnungsstätten<br />

E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />

E.1 Badebetrieb<br />

E.2 Bootbetrieb<br />

E.3 Weiterer Wassersport<br />

F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (ohne Wassersport)<br />

F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />

F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks<br />

G. Freizeitwohnen<br />

Auf den folgenden Seiten werden die o.g. Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen in der BFL genauer<br />

vorgestellt.<br />

Zunächst erfolgt eine kurze Erläuterung zu der benannten Erholungsform, aus der hervorgeht, welche<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote hier einbezogen oder erfasst wurden. Genauere Definitionen der Nutzungsformen<br />

sind v.a. dort notwendig, wo es sich um bislang noch wenig praktizierte Aktivitäten in der BFL<br />

handelt.<br />

In einem zweiten Schritt wird die aktuelle Bedeutung der jeweiligen Erholungsform in der BFL dargestellt,<br />

wobei ggf. auf wichtige bestehende oder geplante Projekte hingewiesen wird.<br />

62


4.3.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A)<br />

A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

Erläuterungen<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Unter den Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden wurden zum einen klassische Schilderlehrpfade, zum anderen nach<br />

neueren Konzepten gestaltete Erlebnispfade oder Themenwege zusammengefasst, die i.d.R. zu Fuß oder<br />

mit dem Fahrrad genutzt werden (Themenstraßen wurden dagegen unter den "Besichtigungstouren" erfasst;<br />

vgl. Ziffer D. 2).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Bei Recherchen wurden bislang Lehrpfade (bestehend oder geplant) in 14 Tagebauen erfasst, wobei es<br />

sich häufig um geologische Lehrpfade oder um Naturlehrpfade handelt. Die geologischen Lehrpfade sind<br />

überwiegend als "Findlingslehrpfade" ausgebildet (z.B. im Stadtwald Senftenberg, wo an den wegbegleitend<br />

ausgestellten Findlingen kleine Schilder mit Informationen angebracht sind).<br />

Naturlehrpfade beschäftigen sich teilweise mit "klassischen" Themen (z.B. Wald), z.T. auch speziell mit<br />

der Bergbau- oder Bergbaufolgelandschaft (z.B. Lehrpfade "Berzdorfer Halden" oder "Bergbaufolgelandschaft<br />

Muldestausee"). Verschiedene Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade wurden im Umfeld der Ökologischen Station<br />

Borna-Birkenhain e.V. (Südraum Leipzig) gestaltet (z.B. Naturlehrpfade im direkten Umfeld der Station<br />

sowie im Bereich eines Restloches, Waldpfad <strong>und</strong> Fußtastpfad).<br />

Neben den klassischen Schilderlehrpfaden wurden vereinzelt auch thematische Wanderwege eingerichtet,<br />

die bei ihrem Verlauf durch die BFL spezielle Inhalte zur Natur <strong>und</strong> Geschichte der BFL vermitteln: So<br />

wurde z.B. im Bereich der Halde Trages (TB Espenhain) ein thematischer Wanderweg angelegt, auf dem<br />

u.a. Geräte oder Geräteteile der BFL besichtigt <strong>und</strong> vom Besucher betreten werden können.<br />

Im Bereich Domsdorf-Tröbitz sollen die Charakteristika der Bergbaulandschaft in einen "Industrieerlebnispfad"<br />

eingeb<strong>und</strong>en werden. Neben den Industriemonumenten (Brikettfabrik Louise, Kraftwerk Plessa<br />

<strong>und</strong> Förderbrücke F 60) sind hier in der unrekultivierten BFL noch typische Strukturen der BFL erlebbar<br />

(Rippenkippen, natürliche Sukzessionsflächen).<br />

A 2 Naturbeobachtung in freier Landschaft<br />

Erläuterungen<br />

Unter "Naturbeobachtung in freier Landschaft" werden folgende Aktivitäten verstanden:<br />

• Beobachtung von bemerkenswerten Pflanzen- oder Tierarten in ihren Lebensräumen (z.B. Beobachtung<br />

von Vogelrast- oder Schlafplätzen, Horstbeobachtung bemerkenswerter Vögel etc.)<br />

• Beobachtung von Entwicklungsprozessen in der Natur, Naturschauspielen oder außergewöhnlichen<br />

Landschaften <strong>und</strong> Erscheinungen der unbelebten Natur (Geologische Aufschlüsse, Erosionsgeschehen,<br />

Wasserfälle etc.), ggf. mit erforderlichen Einrichtungen<br />

Spezielle Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade wurden unter A.1 erfasst.<br />

Führungen <strong>und</strong> Exkursionen in die BFL, die ebenfalls mit Naturbeobachtung verb<strong>und</strong>en sein können,<br />

werden gesondert unter D.2 behandelt.<br />

63


Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Angebote <strong>für</strong> eine gezielte Naturbeobachtung (Beobachtungstürme, Kranichschlafplätze) von überörtlicher<br />

Bedeutung exisiteren derzeit im Naturpark "Niederlausitzer Landrücken", bislang allerdings noch<br />

außerhalb der BFL. Geplant ist eine Erweiterung auf die BFL, wobei weitere Beobachtungstürme an den<br />

naturbelassenen Seen mit großen Vogelkolonien geplant sind. Weitere Möglichkeiten der Naturbeobachtung<br />

sollen in den künftig vernässten Kippenbereichen eingerichtet werden, da sich hier im Rahmen des<br />

Gr<strong>und</strong>wasseranstieges landschaftlich interessante Feuchtflächen entwickeln werden.<br />

Im Naturpark werden die Möglichkeiten der Naturbeobachtung in eine Besucherbetreuung (Führungen,<br />

Exkursionen) eingeb<strong>und</strong>en.<br />

Eine Einrichtung, die dem Besucher ein Erlebnis typischer Ausschnitte der BFL ermöglichen soll, stellt<br />

der bestehende "Revierpark Profen" dar. Hier wurde eine Überflurkippe des Altbergbaus, die über mehrere<br />

Jahre der natürlichen Entwicklung überlassen war, aufgr<strong>und</strong> der hochinteressanten ökologischen Bedingungen<br />

<strong>und</strong> des ungewöhnlichen Landschaftsbildes <strong>für</strong> Besucher zugänglich gemacht (Parkplatz,<br />

Rastplatz <strong>und</strong> Wanderwege). Die Beobachtungsmöglichkeiten erstrecken sich über typische, extreme<br />

Kippsubstrate, schroffe Rippenformen mit beachtenswerten Erosionserscheinungen sowie eine entsprechend<br />

ungewöhnliche <strong>und</strong> in der genutzten Landschaft kaum anzutreffende Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt. Ziel<br />

war hier die Gestaltung <strong>für</strong> eine ruhige Erholung bei gleichzeitiger Verbesserung der naturschutzfachlichen<br />

Situation auf Basis eines Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplanes.<br />

Im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft ist im Rahmen des Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplanes<br />

vorgesehen, zusätzlich zu einem bestehenden Aussichtsturm (Blick über Kippenteiche)<br />

weitere Aussichtsplattformen an landschaftlich interessanten Stellen zu errichten. Hierzu gehören die<br />

bergbaulich charakteristischsten Teilbereiche (planierte Kippenflächen in Sukzession), die als Naturschutzgebiete<br />

gesichert sind sowie künftig im Rahmen des Gr<strong>und</strong>wasseranstieges zu erwartende Vernässungsflächen<br />

im Kippenbereich.<br />

A.3 Naturerlebnisgebiete <strong>und</strong> -spielgelände<br />

Erläuterungen<br />

Unter Naturerlebnisgebieten werden naturnahe Bereiche verstanden, die vorrangig <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />

<strong>Erholungsnutzung</strong> eingerichtet werden. Naturerlebnisgebiete - oder im kleineren Maßstab -spielgelände -<br />

sollen einen intensiven Kontakt <strong>und</strong> eine elementare Erfahrung mit der Natur ermöglichen. Im Vergleich<br />

zu klassischen Umweltbildungsinstrumenten <strong>und</strong> -einrichtungen soll hier also nicht bevorzugt Wissen über<br />

Natur vermittelt werden oder ein stilles Beobachten von Natur erlaubt sein, sondern das aktive Erleben<br />

<strong>und</strong> Aneignen der Natur <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Bei einigen Konzepten sind<br />

auch Einrichtungen vorgesehen, die ein Experimentieren mit Naturelementen oder gezielte Untersuchungen<br />

der Natur anregen.<br />

Unter dem Begriff Naturerlebnisgebiete lassen sich Gebietskategorien mit ähnlicher Zielsetzung, jedoch<br />

unterschiedlichen Konzepten zusammenfassen (vgl. SCHEMEL 1998; DER MINISTER FÜR NATUR UND<br />

UMWELT SCHLESWIG-HOLSTEIN 1993).<br />

• Großflächige Naturerlebnisgebiete können je nach landschaftlichen Voraussetzungen unterschiedlichen<br />

Typen zugeordnet werden, z.B. "Typ Wasserlandschaft", "Typ Urwald" oder "Typ Sanierungslandschaft".<br />

Zielgruppe sind hier v.a. Erwachsene <strong>und</strong> Jugendliche.<br />

64


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

• "Naturerlebnis-Parks" sind Parkanlagen unterschiedlicher Größe, die vorwiegend aus naturnahen<br />

Teilbereichen sowie extensiv genutzten Bereichen bestehen <strong>und</strong> ebenfalls <strong>für</strong> Erwachsene <strong>und</strong> Kinder<br />

gestaltet werden können.<br />

• Kleinflächige Naturerlebnisgebiete können speziell als Spiel- <strong>und</strong> Bewegungsräume <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche (ohne Spielgeräte) oder aber als Erlebnisgebiete <strong>für</strong> Erwachsene konzipiert werden.<br />

Möglich ist auch die Integration derartiger Gebiete in Schutzgebiete.<br />

• Naturnahe Spielräume stellen die kleinste Einheit dar; Zielgruppe sind hier Kinder. Idealerweise sollten<br />

über die Gestaltung der Gelände v.a. Eigenaktionen der Kinder angeregt werden, so z.B. Möglichkeiten<br />

zur Selbstgestaltung des Geländes bestehen.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Naturerlebnisgebiete wurden bislang in der BFL weder als Bestand noch als Planung erfasst. Nicht auszuschließen<br />

ist, dass trotzdem einzelne Planungen bestehen, die bislang nicht bekannt sind.<br />

Spielgelände, bei denen die Erfahrung mit Natur oder die Besonderheiten der Natur <strong>und</strong> Kultur der BFL<br />

im Vordergr<strong>und</strong> stehen, sind einzelne bekannt, v.a. das Projekt "experimentelle Wassergärten in der Goitsche"<br />

bei Bitterfeld. Unter Beteiligung von Schulen liefen hier Ideenwettbewerbe mit dem Ziel, Erlebnisräume<br />

zu entwickeln, die auch in Zukunft von Schülern <strong>und</strong> Jugendgruppen genutzt werden sollen<br />

(DACHVERBAND BERGBAUFOLGELANDSCHAFT E.V. 1998).<br />

Ein Beispiel aus dem Rheinischen Revier <strong>für</strong> die Entwicklung von Erlebnisspielgeländen liegt im Gewerbe-<br />

<strong>und</strong> Landschaftspark Nordstern (Gelsenkirchen). Hier wurde eine ausgedehnte Spiellandschaft geschaffen,<br />

in die große Wasserflächen mit Sand- <strong>und</strong> Matschzonen sowie innovative Holzgeräte, die zum<br />

Spiel in der Gruppe anregen, eingeb<strong>und</strong>en wurden (DETTMAR & GANSER 1999).<br />

A.4 Tiergehege / Tierparks<br />

Erläuterungen<br />

Hier wurden sowohl klassische Wildgehege (Dam- oder Schwarzwild, Rotwild, Mufflons) als auch Tierparke<br />

mit größerem Flächenbedarf <strong>und</strong> evtl. Anteil exotischer Arten erfasst. Übergänge bestehen hier<br />

teilweise zu den Freizeitparks (z.B. Safari-Park, vgl. Gruppe F.3).<br />

Möglich ist auch die Einbeziehung alter Haustierrassen in Tiergehe <strong>und</strong> "Tiererlebnis-Konzepte".<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />

Bekannt sind hier nur wenige bestehende <strong>und</strong> geplante Einrichtungen, wobei davon auszugehen ist, dass<br />

insbesondere "klassische Wildgehege" noch häufiger in der BFL vorkommen.<br />

Im NP Niederlausitzer Heidelandschaft existiert ein "Rinderpark" (Grünewalde), in dem seltene Rinderrassen<br />

besichtigt werden können.<br />

Konkrete Planungen bestehen <strong>für</strong> ein "Tiergehege" im Nutzungskonzept Geiseltalsee (keine näheren Informationen<br />

vorliegend).<br />

Eine größerflächig extensive Beweidung zur Offenhaltung bestimmter Kippenbereiche ist im NP "Niederlausitzer<br />

Landrücken" vorgesehen, wobei spezielle Rinderrassen eingesetzt werden sollen. Ähnliches gilt<br />

<strong>für</strong> die prioritäre Naturschutzfläche <strong>und</strong> geplantes NSG „Sorno-Rosendorfer-Buchten“ im Gebiet des<br />

Lausitzer Seenlandes, <strong>für</strong> die die Einrichtung eines Großsäugerreservates angedacht ist (lt. Gebietssteck-<br />

65


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

brief des Naturschutzfachkonzeptes). Auch in diesem Zusammenhang wird die Einbeziehung in Naturbeobachtungs-<br />

oder -erlebniskonzepte erwogen.<br />

Die ursprüngliche Idee eines Safari-Parks im TB Borna-Ost wurde inzwischen verworfen.<br />

4.3.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B)<br />

B.1 Wandern<br />

Erläuterungen<br />

Unter der Erholungsform "Wandern" werden Aktivitäten vom Spazierengehen über Freizeitwandern bis<br />

hin zum Weitwandern (Trekking) zusammengefasst. Zu den vorhandenen relevanten Einrichtungen in der<br />

BFL gehören Wanderwege, Wanderparkplätze, Schutzhütten, Rastplätze, Sitzgruppen sowie übliche Aussichtspunkte<br />

in der Landschaft.<br />

Lehrpfade oder spezielle Aussichtspunkte der BFL mit Informationseinrichtungen wurden gesondert erfasst<br />

(vgl. Ziffern A.1 bzw. D.1), ebenso Aktivitäten mit vorwiegend sportlichem Charakter wie "Jogging"<br />

(vgl. Ziffer F.1.2).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

In der BFL existiert eine große Zahl an Wanderwegen <strong>und</strong> begleitenden Einrichtungen, weitere sind geplant<br />

(erfasst wurden entsprechende Einrichtungen in 31 von 62 Tagebauen). Der tatsächliche Anteil liegt<br />

vermutlich noch deutlich höher, da nicht alle örtlichen Einrichtungen erfasst werden konnten.<br />

Angebote <strong>für</strong> spezielle Wanderrouten in der BFL sind nur in den touristisch stärker vermarkteten Gebieten<br />

vorhanden (z.B. "(Rad)Wandern im Landschaftspark Goitsche" der LMBV oder "Touren durch den<br />

Naturpark Niederlausitzer Landrücken"; vgl. auch Ziffer D.2).<br />

B.2 Radfahren, Radwandern<br />

Erläuterungen<br />

Als relevante Einrichtungen wurden hier Radwege <strong>und</strong> Radwanderstrecken berücksichtigt; darüberhinaus<br />

wurden besondere Routenvorschläge <strong>für</strong> Radtouren erfasst, die durch die BFL verlaufen bzw. sich thematisch<br />

mit der BFL befassen. Z.T. existieren auch hier begleitende Einrichtungen wie Schutzhütten, Rastplätze<br />

oder auch Radverleihstellen.<br />

Spezielle Mountain-bike-Strecken oder Gelände wurden gesondert erfasst (vgl. Ziffer F.1.1).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Radwege oder Radwanderwege mit örtlicher bis touristischer Bedeutung zählen ebenfalls zu den häufigsten<br />

Einrichtungen in der BFL (vorhanden oder geplant in 37 von 62 Tagebauen).<br />

Darüberhinaus werden einzelne speziell auf die BFL abgestimmte Radtouren angeboten: Der Niederlausitzer<br />

<strong>Tourismus</strong>verband stellt eine mehrtägige Fahrradroute unter dem Titel "Bergbautour" vor. Einbezogen<br />

werden hier verschiedenste landschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Anziehungspunkte in der BL <strong>und</strong> BFL,<br />

die mit dem Fahrrad erreichbar sind. Weitere kleinere Tourenvorschläge bietet die LAUBAG (ebenfalls<br />

Titel "Die Bergbautour", jedoch kürzere Route mit Verlauf nahe Cottbus) <strong>und</strong> der <strong>Tourismus</strong>verband O-<br />

66


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

berlausitz-Niederschlesien, wobei eine von mehreren Touren des gesamten Radwanderkonzeptes "Radwandern<br />

in der Oberlausitz" durch die BFL verlaufen.<br />

Der <strong>Tourismus</strong>verband Spreewald stellt eine R<strong>und</strong>tour von 420 km Länge mit dem Titel "Niederlausitzer<br />

Kreisel" vor, die durch Brandenburg <strong>und</strong> Sachsen verläuft <strong>und</strong> hier die BFL abschnittsweise einbindet. Im<br />

Rahmen eines IBA-Projektes "Fürst-Pückler-Radweg <strong>und</strong> Kutschweg" sollen nutzerspezifische R<strong>und</strong>wege<br />

auf über 365 km Länge die Landschaft der Lausitz erschließen, wobei verschiedene Sehenswürdigkeiten,<br />

u.a. weitere IBA-Projekte, in die Routen eingeb<strong>und</strong>en werden sollen. Die R<strong>und</strong>wege verlaufen z.T.<br />

auf unterschiedlichen, teils auf gemeinsamen Strecken.<br />

B.3 Reiten<br />

Erläuterungen<br />

Unter der Erholungsform "Reiten" wurden Reitwege sowie begleitende Anlagen in der BFL (Gestüte,<br />

Reitsporteinrichtungen, Reitstationen etc.) erfasst. Hinzu kommen spezielle Reitangebote, wie v.a. das<br />

"Wanderreiten", <strong>für</strong> das meist nur Reitstationen ohne Ausweisung bestimmter Reitwege angeboten werden.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Bestehende oder geplante Reiteinrichtungen oder -angebote wurden in 19 der betrachteten Tagebaue erfasst.<br />

Dabei handelt es sich um größere geplante Reitsportzentren, Reitanlagen oder Gestüte meist im Zusammenhang<br />

mit komplexeren Nutzungskonzepten (z.B. Seeland-Projekt Aschersleben, Nutzungskonzept<br />

Geiseltalsee).<br />

Als weitere bedeutende Planung ist der "Fürst-Pückler-Radweg <strong>und</strong> Kutschweg" als IBA-Projekt in der<br />

Lausitz zu nennen (vgl. Ziffer B.2), der auch Reiterhöfe mit in die Routenplanung einbezieht.<br />

Nicht komplett erfasst wurden privat geführte Reiterhöfe im Umfeld der Tagebaue, von wo aus auch eine<br />

"Mitnutzung" der BFL möglich ist.<br />

Spezielle Konzepte zum Wanderreiten konnten im Rahmen der Recherche nicht festgestellt werden.<br />

4.3.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C)<br />

C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale<br />

Erläuterungen<br />

Industriedenkmäler sind bedeutende technische Zeugnisse der Braunkohlenindustrie, die als Kulturdenkmale<br />

unter Schutz gestellt wurden. Sie umfassen Anlagen des Braunkohleabbaus <strong>und</strong> der Weiterverarbeitung<br />

wie Brikettfabriken, Kohleveredlungswerke, Schwelereien, Schachtanlagen sowie technische Geräte,<br />

insbesondere Großgeräte wie Schaufelradbagger oder Förderbrücken (vgl. auch Ziffer C.3).<br />

Weitere Bau- bzw. Bodendenkmale umfassen z.B. archäologische F<strong>und</strong>e, die im Zusammenhang mit der<br />

großflächigen Abbautätigkeit zu Tage treten.<br />

Hinzu kommen Reste der in jüngerer Vergangenheit durch die Abbautätigkeit verschw<strong>und</strong>enen Siedlungen<br />

als "Verlorene Orte", die häufig in Form von Gedenktafeln dokumentiert sind. In engem Zusammenhang<br />

dazu steht die "Revitalisierung von Dörfern", also die Wiederbelebung von Orten, die im Zuge des<br />

67


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Kohleabbaus von den Einwohner geräumt <strong>und</strong> verlassen wurden, da sie dem Kohleabbau zum Opfer fallen<br />

sollten.<br />

Schließlich stellen auch die Baudenkmäler in den Ortschaften am Rand der BFL touristische Anziehungspunkte<br />

dar (historische Gebäude, Schlösser, Kirchen etc.).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Industriedenkmäler wurden in 13 Tagebauen erfasst <strong>und</strong> stellen hier häufig Bestandteile komplexerer Projekte<br />

dar. Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler sind in 16 Tagebauen bekannt.<br />

Verschiedene Projekte im Zusammenhang mit der Sicherung <strong>und</strong> Nachnutzung von Industriedenkmälern<br />

sind entlang der "Mitteldeutschen Straße der Braunkohle" zu finden, deren Dachverein sich zum Ziel gesetzt<br />

hat, signifikante Zeitzeugen der Industriekultur des Mitteldeutschen Braunkohlegebietes zu bewahren<br />

<strong>und</strong> in Nutzungskonzepte einzubinden. Teilvorhaben umfassen z.B. die Instandsetzung <strong>und</strong> Nachnutzung<br />

von Anlagen oder die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von Tagebaugroßgeräten. Beispielhaft zu nennen sind<br />

die "Baggerstadt" Ferropolis (TB Golpa Nord) oder die Förderbrücke F 60 am künftigen Bergheider See.<br />

Ähnliche Ziele hat sich die IBA "Fürst-Pückler-Land" in diversen Teilprojekten zum Thema "Industriemonumente"<br />

gesetzt. Die IBA plant, einige Anlagen wie die ehemaligen Brikettfabriken Knappenrode<br />

oder Domsdorf als Museen oder Sichtobjekte auszubauen <strong>und</strong> so dem Besucher den vollständigen Weg<br />

der Braunkohle vor Augen zu führen. Wo möglich, sollen die Anlagen in die umgebende Industrielandschaft<br />

eingeb<strong>und</strong>en werden (z.B. Projekt eines Industrie-Landschaftsparkes in Lauchhammer).<br />

Zahlreiche weitere Beispiele im Zusammenhang mit Industriedenkmälern existieren im Rheinischen Revier<br />

(Emscher Park).<br />

Als weiteres Baudenkmal im Lausitzer Revier ist z.B. das Schloss Fürstlich-Drehna hervorzuheben. Die<br />

Sanierung <strong>und</strong> touristische Nachnutzung der Gebäude <strong>und</strong> die Gestaltung des Landschaftsparkes (vgl.<br />

C.3) nach der teilweisen Inanspruchnahme durch den Kohleabbau sind Bestandteil des IBA Projektes<br />

"Kulturlandschaft Fürstlich Drehna".<br />

Ein wichtiger Schwerpunkt der Sicherung von Bodendenkmälern liegt in der Ausgrabung, Erfassung <strong>und</strong><br />

Dokumentation archäologischer F<strong>und</strong>e in der BFL: Aufgr<strong>und</strong> der riesigen Flächen, die im Zuge des Kohleabbaus<br />

untersucht wurden, stellen die F<strong>und</strong>e ein enormes Potenzial <strong>für</strong> den archäologisch interessierten<br />

Besucher dar. Teil des Gesamtprojektes "Mitteldeutsche Straße der Braunkohle" sind z.B. die Ausgrabungen<br />

im Südraum Leipzig (TB Zwenkau <strong>und</strong> Schleenhain), die bereits besichtigt werden können.<br />

Langfristig wird an die Errichtung eines "archäologischen Parks" gedacht, der wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierte<br />

Erkenntnisse zum Siedlungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsgeschehen im Dreiländereck Sachsen / Sachsen-Anhalt /<br />

Thüringen erlebbar präsentieren soll.<br />

In der Niederlausitz wurden im Rahmen der Abbautätigkeit mehrere slawische Ringwälle untersucht.<br />

Konkret geplant ist nun die Rekonstruktion einer slawischen Wallanlage im Rahmen eines IBA-Projektes<br />

(Slawenburg Raddusch, TB See-Ost). Im Inneren soll ein Museum zur Ur- <strong>und</strong> Frühgeschichte der Niederlausitz<br />

integriert werden (vgl. Ziffer C.3, Museum).<br />

An die "Verlorenen Orte" erinnern verschiedene Gedenksteine oder Denkmäler, so z.B. der Gedenkstein<br />

Rusendorf (Altenburger Land), der auf die erste vollständige Umsiedlung einer Ortslage in Mitteldeutschland<br />

hinweist. Weitergehende Dokumentationen zur Siedlungs-, Sozial- <strong>und</strong> Wirtschaftsgeschichte könnten<br />

in Zukunft noch touristisch aufbereitet werden.<br />

68


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Ein aufgr<strong>und</strong> der isolierten Lage <strong>und</strong> Situation besonderes Beispiel <strong>für</strong> die Revitalisierung eines Dorfes<br />

besteht mit dem Dorf Pritzen im TB Gräbendorf-Greifenhain. Im Rahmen eines IBA-Projektes wird die<br />

Sanierung <strong>und</strong> Wiederbelebung des Dorfes im Zusammenhang mit der Sanierung der sie umgebenden<br />

Tagebaue angestrebt. Kunstobjekte <strong>und</strong> "Seh-Zeichen" sind ebenfalls Teile dieses Projektes (vgl. Ziffer<br />

C.3).<br />

C.2 Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />

Erläuterungen<br />

Als Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen wurden zum einen bestehende, traditionelle <strong>und</strong> historische Anlagen<br />

erfasst, die in direktem Bezug zur BFL stehen.<br />

Weiterhin wurden sämtliche Formen der Gartenkunst, die zur Gestaltung der BL oder BFL beitragen, mit<br />

berücksichtigt. Dabei handelt es sich sowohl um eher traditionelle Konzepte (z.B. Gehölzgärten verschiedener<br />

Art) als auch um neuartige Konzepte der Landschaftsgestaltung, die oft fließende Übergänge zu<br />

Kunstausstellungen oder -aktionen (vgl. Ziffer C.3 <strong>und</strong> C.4) darstellen.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />

Landschaftsparks oder Gartenanlagen mit Bedeutung <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> auf überörtlicher Ebene<br />

sind in 9 der erfassten Tagebaue bekannt.<br />

Insbesondere die Landschaft der Lausitz ist traditionell durch die Gartenkunst <strong>und</strong> durch zahlreiche Verbindungen<br />

zwischen gewachsener Kulturlandschaft, historischen Landschaftsgärten <strong>und</strong> Industrielandschaft<br />

des Braunkohleabbaus geprägt: Diese Verknüpfung steht bei vielen Projekten der in der Region tätigen<br />

Internationalen Bauausstellung mit dem bezeichnenden Namen "IBA Fürst-Pückler-Land" im Mittelpunkt.<br />

Ein bedeutendes Projekt in diesem Themenfeld befasste sich mit der teilweisen Neugestaltung des Landschaftsparks<br />

Fürstlich Drehna in der BFL „Schlabendorfer Felder“. Der im Zuge der Abbautätigkeit teilweise<br />

zerstörte Park wurde um 12 ha rekultiviertes Bergbaugelände erweitert, wobei die künstlerische<br />

Vernetzung zwischen rekultivierter Bergbaulandschaft <strong>und</strong> historischem Landschaftspark angestrebt wurde.<br />

In engem Zusammenhang dazu steht die Sanierung <strong>und</strong> angedachte touristische Nachnutzung des<br />

Schlosses (vgl. Ziffer C.1).<br />

Die Strategie "Industrielles Gartenreich", die seit 1989 von der Stiftung Bauhaus Dessau verfolgt wird,<br />

möchte exemplarische Impulse <strong>für</strong> die Neugestaltung der Landschaft im Raum Dessau-Bitterfeld geben.<br />

Im Mittelpunkt stehen auch hier die Brüche <strong>und</strong> Kontraste zwischen Traditionen der Dessau-Wörlitzer<br />

Parklandschaft <strong>und</strong> der Tagebaulandschaft, die nach Zielsetzung der Stiftung in eine ganzheitliche Entwicklung<br />

münden sollen. Als zentrales Areal <strong>für</strong> die Gestaltung der neuen Landschaft wurde die Grube<br />

Golpa-Nord ausgewählt, in der verschiedene Einzelprojekte verfolgt werden (vgl. Ziffer C.3).<br />

Traditionelle Elemente der Gartenkunst werden teilweise auch in neue Konzepte eingeb<strong>und</strong>en: So werden<br />

im Nutzungskonzept Geiseltalsee ein Geographischer Garten sowie Arboretum <strong>und</strong> Heckenlabyrinth vorgesehen.<br />

Andere Konzepte versuchen verstärkt, die Dynamik <strong>und</strong> die besondere Eigenart der BFL in die Landschaftsgestaltung<br />

einfließen zu lassen: Hierzu gehören v.a. experimentelle Gärten wie die "experimentellen<br />

Wassergärten" im TB Goitsche bei Bitterfeld, die im Rahmen eines mehrwöchigen Ideenprojektes unter<br />

Beteiligung von Schulen gestaltet wurden (vgl. Ziffer A.4).<br />

69


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Teil des Nachnutzungskonzeptes <strong>für</strong> die Brikettfabrik Witznitz in Borna ist die Entwicklung eines "Bergbaugartens":<br />

Hier werden neben der Erhaltung <strong>und</strong> Verstärkung des Wechselspieles zwischen künstlichen<br />

<strong>und</strong> natürlichen Landschaftselementen <strong>und</strong> der Verstärkung von Sichtbeziehungen sog. "Aktivitätsfelder"<br />

(z.B. "Wohn"- oder "Gewerbefeld", "Geschichtsfeld") entwickelt, die einer gewissen Ordnung der Landschaft<br />

<strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die spätere Nutzung dienen sollen.<br />

Weitere Beispiele existieren z.B. auch im Rheinischen Revier (Emscher Park; vgl. DETTMAR & GANSER<br />

1999): Hier wurden im Landschaftspark Mechtenberg "Spielfeldaktionen" durchgeführt, bei denen Kinder<br />

einen landwirtschaftlichen, brachliegenden Schlag nach eigenen Ideen gestalten, bepflanzen <strong>und</strong> bespielen<br />

konnten. Deutlich wird bei diesen Konzepten, dass nicht das "fertige Produkt" des Gartens, sondern<br />

vielmehr die Aktionen der Gestaltung im Vordergr<strong>und</strong> stehen (vgl. auch Ziffer C.4).<br />

Wichtige Anregungen <strong>für</strong> die Landschafts- <strong>und</strong> Gartengestaltung in der BFL können aus der Veranstaltung<br />

von Gartenschauen bezogen werden: So fand die Sächsische Landesgartenschau 1999 in Olbersdorf,<br />

die Brandenburgische im Jahr 2000 in Luckau statt.<br />

C.3 Ausstellungen / Museen<br />

Erläuterungen<br />

Unter dieser Gruppe werden Museen sowie Ausstellungen in Gebäuden oder in der freien Landschaft erfasst.<br />

Eine wichtige Rolle spielt in der Bergbau- <strong>und</strong> -folgelandschaft die Landschaftskunst oder "landart". Ziel<br />

dieser Kunstrichtung ist es, die eigentümliche Landschaft in Szene zu setzen, um das spannungsvolle<br />

Verhältnis zwischen Natur-, Kultur- <strong>und</strong> Industrielandschaft zu beleuchten <strong>und</strong> zu vermitteln. Landschaft<br />

stellt hier nicht nur den Hintergr<strong>und</strong> <strong>für</strong> ein Kunstobjekt dar, sondern wird selbst (mit) als künstlerisches<br />

Material verarbeitet.<br />

Fließende Übergänge bestehen dabei zum einen zu den "Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen" (Ziffer<br />

C.2), zum anderen zu den Industriedenkmälern (Ziffer C.1): So werden charakteristische Anlagen oder<br />

Großgeräte der BFL teilweise <strong>für</strong> Ausstellungen nachgenutzt oder in Aktionen eingeb<strong>und</strong>en (Ziffer C.4).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />

Die Schaffung <strong>und</strong> Inszenierung von Kunstobjekten verschiedener Art spielt in der BFL inzwischen eine<br />

bedeutende Rolle: Die Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft ist geprägt durch ihren eigenwilligen, teils<br />

widersprüchlichen Charakter aus Industrie- <strong>und</strong> Kulturlandschaft, durch bizarre Landschaften, Industriebauten<br />

<strong>und</strong> Geräte sowie durch den stetigen Wandel der Landschaft. Die IBA Fürst-Pückler-Land geht<br />

davon aus, dass diese Landschaft neue städtebauliche <strong>und</strong> architektonisch-künstlerische Akzente braucht,<br />

um die gegenwärtigen Probleme zu meistern <strong>und</strong> möchte gleichzeitig die "unwiderholbaren Erlebnisse",<br />

die diese Landschaft bietet, nutzen. "Dieses Halbfertige, Ungewöhnliche, das Neuentstehende erregt<br />

Phantasie <strong>und</strong> Lust am Mitdenken <strong>und</strong> Mittun beim Gestalten dieser Landschaft" (IBA FÜRST-PÜCKLER-<br />

LAND 1999).<br />

Ein Schwerpunkt der Landschaftskunst liegt im Bereich des Tagebaugebietes Gräbendorf-Greifenhain:<br />

Die extrem isolierte Lage des Dorfes Pritzen inmitten der Bergbaulandschaft, der weitgehende Rückzug<br />

der Einwohner <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Verödung des Dorfes war zunächst Schauplatz dreier Europa-<br />

Biennalen, deren Kunstobjekte im Pritzener Umland zu sehen sind. Derzeit wird durch die IBA versucht,<br />

"Sehzeichen" zu setzen, z.B. eine Schwimmende Brücke, die das Dorf Pritzen quer über den künftigen<br />

Tagebaurestsee mit ihrer Amtsgemeinde Altdöbern verbinden, so die Isolierung des Ortes mindern <strong>und</strong><br />

70


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

gleichzeitig eine Sensation <strong>und</strong> Anziehungspunkt <strong>für</strong> Besucher darstellen soll (vgl. auch Ziffer C.1, "Verlorene<br />

Orte").<br />

Neuartige Visionen <strong>für</strong> die entstehenden Restseen in der BFL wurden in workshops zu "Schwimmenden<br />

Inseln" im Geiseltal sowie im TB Golpa-Nord entwickelt: Im Mittelpunkt stand hier die Idee, die großen<br />

entstehenden Wasserflächen in die vielfältigen Nutzungsansprüche an die Landschaft einzubeziehen <strong>und</strong><br />

somit Plattformen <strong>für</strong> Kunst, Gärten, Erholung <strong>und</strong> Wohnen zu schaffen (DACHVERBAND<br />

BERGBAUFOLGELANDSCHAFT E.V. 1998).<br />

Der TB Goitsche bei Bitterfeld ist ein weiterer bedeutender Standort <strong>für</strong> Landschaftskunst: In einem<br />

Landschaftskunstprojekt im Rahmen der EXPO 2000 wurden internationale Künstler beteiligt mit dem<br />

Ziel, hier einen unverwechselbaren Erlebnisraum entstehen zu lassen (vgl. auch Ziffer C.2).<br />

Die Ausstellung von typischen Geräten des Braunkohletagebaus ist inzwischen weiterer Bestandteil verschiedener<br />

Strategien <strong>und</strong> Konzepte zur Gestaltung der BFL (vgl. auch "Industriedenkmal" unter Ziffer<br />

C.1). Gr<strong>und</strong>legendes Ziel der Erhaltung <strong>und</strong> Pflege derartiger Geräte ist die Bewahrung von bedeutenden<br />

Sachzeugen des Braunkohleindustriezeitalters, die gleichzeitig städtebaulich-räumliche Landmarken von<br />

"atemberaubender Geometrie" darstellen (DACHVEREIN MITTELDEUTSCHE STRASSE DER BRAUNKOHLE<br />

1998). Sie sollen erinnern, mahnen <strong>und</strong> gleichzeitig den Neuaufbruch symbolisieren.<br />

Einige große Projekte haben sich die Ausstellung besonders beeindruckender Großgeräten des Braunkohlebergbaus<br />

zur Aufgabe gemacht: Hierzu gehört z.B. die "Baggerstadt Ferropolis" (EXPO-Projekt). Die<br />

fünf Tagebaugroßgeräte der Baggerstadt Ferropolis auf einer Halbinsel im künftigen Restsee sollen Teil<br />

einer neuen Landschaft im Sinne eines "industriellen Gartenreiches" sein (vgl. Ziffer C.2) <strong>und</strong> in einen<br />

"Pfad der industriellen Wandlung" eingeb<strong>und</strong>en werden (KEGLER 1997): Die Baggerstadt dient bereits als<br />

Kulisse <strong>für</strong> Großveranstaltungen in der daran anschließenden Arena, das Restloch wurde zu einem Experimentierfeld<br />

der Gartenkunst, über geführte Spaziergänge kann die bisher unbetretbare Landschaft erk<strong>und</strong>et<br />

werden. Während ein Teil der Großgeräte ausgebaut <strong>und</strong> <strong>für</strong> touristische Zwecke nachgenutzt<br />

werden soll (z.B. geplanter Ausbau als Herberge, Cafe), soll einer der Bagger dem Verfall preisgegeben<br />

werden <strong>und</strong> so das Ende der Braunkohleindustrie symbolisieren.<br />

Ein IBA-Projekt befasst sich mit der Erhaltung der Förderbrücke F 60 am künftigen Bergheider See (ehemaliger<br />

TB Klettwitz-Nord): Die Förderbrücke soll als "liegender Eiffelturm" ein Wahrzeichen der<br />

Lausitz werden <strong>und</strong> künftig als Besucherbergwerk <strong>und</strong> Aussichtsturm dienen.<br />

Die Erhaltung der Förderbrücke Böhlen II im Tagebau Zwenkau war als eines von zahlreichen Teilprojekten<br />

der „Mitteldeutschen Straße der Braunkohle vorgesehen“; nach derzeitigem Stand (September<br />

2001) ist jedoch aus finanziellen Gründen eine langfristige Sicherung nicht möglich, so dass eine Sprengung<br />

der Förderbrücke anstehen wird.<br />

Die Ausstellung von kleinerem, technischen Gerät des Braunkohleabbaus ist auch Teil einiger Lehr- oder<br />

Erlebnispfade (z.B. Halde Trages; vgl. Ziffer A.1) oder wird in Freizeit- oder Erholungsgebiete eingeb<strong>und</strong>en<br />

(z.B. Ausstellung von Schaufelrädern im Erholungsgebiet am Mondsee). In letzterem Fall wird<br />

der Besucher eher nebenbei an die Entstehungsgeschichte des Erholungsgebietes erinnert.<br />

Museen oder Ausstellungen in Gebäuden sind als bestehende oder geplante Projekte derzeit in 14 Tagebauen<br />

bekannt.<br />

Hierzu gehören mehrere Bergbau- oder Braunkohlemuseen, in denen die Geschichte des Braunkohlenbergbaus<br />

dokumentiert wird (z.B. technisches Museum Brikettfabrik Zechau, weitere teils geplante Projekte<br />

sind z.B. Bergbaumuseum Knappenrode <strong>und</strong> Deuben). Die Ausstellungsräume finden sich hier in<br />

historischen Brikettfabriken, die gleichzeitig Industriedenkmäler darstellen. Teilweise finden im Museum<br />

Vorträge oder Veranstaltungen zum Thema statt (z.B. Bergmannstag im Zechauer Museum). Auch <strong>für</strong><br />

das Bergbaumuseum Knappenrode ist eine Einbindung in weitere, sich ergänzende Projekte vorgesehen.<br />

71


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Hierzu gehören neben Ausstellungen in <strong>und</strong> außerhalb der ehemaligen Brikettfabrik eine Haltestelle der<br />

Lausitzer Grubenbahnen (vgl. Ziffer D.3), die Gestaltung von Parkanlagen mit Kunstobjekten, das Einbeziehen<br />

von Gedenkstätten (vgl. Ziffer C.1) sowie die Entwicklung eines Informations- <strong>und</strong> Schulungszentrums<br />

(vgl. Ziffer D.3).<br />

Einen indirekten Bezug zum Thema Braunkohle hat das Geiseltalmuseums in Halle, das ebenfalls in die<br />

"Mitteldeutsche Straße der Braunkohle" eingeb<strong>und</strong>en ist. Hier sind Fossilienf<strong>und</strong>e aus der Geiseltalbraunkohle<br />

zu besichtigen.<br />

Nahe der Baggerstadt Ferropolis existiert ein Schienenfahrzeugmuseum, in dem die größte Schienenfahrzeugausstellung<br />

des Braunkohlebergbaus in Deutschland besichtigt werden kann.<br />

Eine Ausstellung über "Verlorene Orte" der BFL wurde in einer Kirchenruine in Wachau (Nähe TB Espenhain)<br />

installiert.<br />

Verschiedene Beispiele von Kunstinstallationen in Industriedenkmälern existieren im Rheinischen Revier<br />

(z.B. Nordsternpark Gelsenkirchen; vgl. DETTMAR & GANSER 1999).<br />

C.4 Veranstaltungen / Events<br />

Erläuterungen<br />

Zu den Veranstaltungen / Events zählen Musik- oder Theaterveranstaltungen in Gebäuden oder freier<br />

Landschaft der BFL sowie einmalige Inszenzierungen von überörtlicher Bedeutung. Hinzu kommen<br />

Großveranstaltungen aus dem Sportbereich.<br />

Aktionen im Bereich Kunst <strong>und</strong> Landschaftskunst sowie Naturerlebnis stehen im engen thematischen Bezug<br />

zu verschiedenen anderen Erholungsformen <strong>und</strong> Einrichtungen in der BFL (vgl. Ziffer A.4, C.2 <strong>und</strong><br />

C.3).<br />

Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren werden dagegen der Themengruppe „Information <strong>und</strong> Kommunikation“<br />

(D) zugeordnet.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />

Bestehende oder geplante Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung konnten nur wenige ermittelt<br />

werden.<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> Veranstaltungen bestehen v.a. im Zusammenhang mit der Nachnutzung von industriellen<br />

Anlagen: So ist in der Brikettfabrik Witznitz in Borna die Entstehung eines Kulturgenerators im Maschinenhaus<br />

<strong>und</strong> die Entwicklung eines Landschaftstheaters geplant (vgl. auch Ziffer C.1 <strong>und</strong> C.2); in der<br />

ehemaligen Brikettfabrik Neukirchen im Südraum Leipzig entstand eine Großdiskothek ("Tanzfabrik").<br />

Gelände <strong>für</strong> Großveranstaltungen bestehen derzeit bereits im Zusammenhang mit dem 2000 eröffneten<br />

"Lausitz-Ring" (vgl. Ziffer F.4) <strong>und</strong> der " Baggerstadt Ferropolis" (open-air-Veranstaltungen; vgl. Ziffer<br />

C.3).<br />

Kleinere Veranstaltungsgebäude oder -gelände sind z.B. im Zusammenhang mit der Entwicklung von<br />

Wassersport- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen geplant, so am Cospudener See oder im Bereich des TB Goitsche.<br />

Einige Informations- <strong>und</strong> Begegnungsstätten in der BFL (vgl. Ziffer D.3) sehen ebenfalls Veranstaltungen<br />

vor, so z.B. der Lausitzer Opernsommer in Gut Geisendorf (Informationsstelle der LAUBAG zwischen<br />

Cottbus <strong>und</strong> Senftenberg).<br />

Auf verschiedene Erlebnisaktionen im Bereich Landschaftskunst wurde bereits unter Ziffer C.3 hingewiesen.<br />

Spezielle Naturerlebnisaktionen von überörtlicher Bedeutung sind zum derzeitigen Stand nicht bekannt.<br />

72


4.3.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D)<br />

D.1 Aussichtspunkte in der BFL<br />

Erläuterungen<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Hier werden nur spezielle Aussichtspunkte berücksichtigt, die über Abbautätigkeit, Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />

der Tagebaue informieren. Diese Aussichtspunkte werden in der Regel durch die LMBV oder<br />

LAUBAG angelegt, sind mit Parkplätzen <strong>und</strong> meist mit Informationsschildern ausgestattet, die v.a. über<br />

Technik des Abbaus <strong>und</strong> Sanierung, teilweise auch über die Geschichte des Abbaus informieren.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />

In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl an Aussichtspunkten in der BFL angelegt: Erfasst wurden<br />

beinahe 40 Einrichtungen, die über die BL <strong>und</strong> BFL im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier informieren.<br />

Sie finden sich sowohl im Bereich noch aktiver als auch bereits stillgelegter Tagebaue <strong>und</strong> bilden derzeit<br />

wichtige Anlaufstellen <strong>für</strong> den interessierten Besucher, da oftmals aus Gründen der Bergsicherheit keine<br />

anderen Möglichkeiten bestehen, die beeindruckenden Landschaften zu erleben. Die Aussichtspunkte<br />

sind überwiegend gut an das Straßennetz angeb<strong>und</strong>en.<br />

Begleitend werden von LMBV / LAUBAG Broschüren zu den Aussichtspunkten in den unterschiedlichen<br />

Bergbauregionen herausgegeben.<br />

D.2 Führungen / Besichtigungstouren<br />

Erläuterungen<br />

Dieser Abschnitt umfasst zum einen Angebote <strong>für</strong> geführte Spaziergänge, Wanderungen, Radwanderungen<br />

oder Reitexkursionen durch die BFL. Zum anderen wurden Angebote <strong>für</strong> motorisierte Besichtigungstouren<br />

(i.d.R. Bustouren) sowie Routenvorschläge an Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisstraßen durch die BFL erfasst.<br />

Hinzu kommen spezielle Touren-Angebote mit historischen oder nachgebauten Grubenbahnen oder auf<br />

Kutschwegen (vgl. auch Ziffer B.3).<br />

Möglich ist eine Kombination verschiedener Exkursions-Arten, so z.B. Besichtigungstouren mit Bussen,<br />

die durch geführte Wanderungen in bestimmten, besonders interessanten Ausschnitten der Landschaft unterbrochen<br />

werden.<br />

73


Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Die hier zusammengefassten Angebote (es wurden 34 Routen oder Angebote erfasst) spielen eine wichtige<br />

Rolle im Rahmen der Besucherbetreuung <strong>und</strong> -lenkung, da die Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft<br />

zu frühen Sanierungsstadien über weite Strecken aus Gründen der Bergsicherheit nicht <strong>für</strong> den Einzelbesucher<br />

betret- <strong>und</strong> erk<strong>und</strong>bar ist.<br />

Spezielle Führungen durch die BFL werden derzeit nur in geringem Umfang <strong>und</strong> im Bereich bestehender<br />

Besucherschwerpunkte angeboten. Ein regelmäßiges Angebot an Rad- <strong>und</strong> Wanderexkursionen gibt es so<br />

z.B. im Naturpark „Niederlausitzer Landrücken“, Angebote <strong>für</strong> geführte Spaziergänge im TB Golpa-Nord<br />

(unter Einbeziehen von Ferropolis <strong>und</strong> Kunstobjekten) <strong>und</strong> im TB Goitsche (Zweckverband Goitsche).<br />

Weitere Führungen durch die BFL werden im Zusammenhang mit Infostellen oder Museen angeboten, so<br />

von der Ökologischen Station Borna-Birkenhain e.V. (Südraum Leipzig) <strong>und</strong> vom Technischen Museum<br />

Zechau aus.<br />

Ein länderübergreifendes Projekt zur Entwicklung einer Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisstraße (Sachsen, Sachsen-<br />

Anhalt <strong>und</strong> Thüringen) existiert mit der "Mitteldeutschen Straße der Braunkohle" (gleichnamiger Dachverein).<br />

Zielsetzung des Vereines ist es, herausragende Zeugnisse der Braunkohleindustriegeschichte zu<br />

vernetzen <strong>und</strong> zu einem überregionalen Angebot <strong>für</strong> "Industrie-KulTour" zusammenzufügen<br />

(DACHVEREIN MITTELDEUTSCHE STRASSE DER BRAUNKOHLE 1998). Die 22 Stationen wurden in einer<br />

Broschüre vorgestellt.<br />

Für motorisierte Besichtigungstouren durch die BFL existieren verschiedene Anbieter: Angebote <strong>für</strong> Bustouren<br />

im Zusammenhang mit der o.g. "Straße der Braunkohle" gibt es z.B. vom Verein „Mitteldeutscher<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Technikpark e.V“ <strong>und</strong> privaten Anbietern.<br />

Die IBA Fürst-Pückler-Land organisiert Exkursionen durch die Lausitz, in deren Rahmen die IBA-<br />

Projekte vorgestellt werden. Weitere Anbieter sind der Interessenverein Bergbaugeschichte / Bergbautradition<br />

e.V. („Glück-auf-Tour“ in Sachsen-Anhalt), der Verein Industrielles Gartenreich e.V. <strong>und</strong> die<br />

EXPO 2000 Sachsen-Anhalt GmbH mit Touren durch die Korrespondenzregionen in Sachsen-Anhalt <strong>und</strong><br />

hier auch durch die BFL im Raum Wolfen / Bitterfeld.<br />

Besichtigungstouren mit Grubenbahnen sind derzeit in zwei Gebieten bekannt: Die Lausitzer Grubenbahn<br />

erschließt - ausgehend vom Museum Brikettfabrik Knappenrode - Teile der BFL im Raum südlich Hoyerswerda<br />

auf einer Strecke von ca. 18 km, eine Erweiterung ist angestrebt. Eine weitere Kohlebahn existiert<br />

zwischen Regis-Breitingen <strong>und</strong> Meuselwitz (Thüringen) <strong>und</strong> soll hier <strong>für</strong> touristische Zwecke erhalten<br />

werden. Geplant ist hier auch eine Einbindung des späteren Badesees <strong>und</strong> Erholungsgebietes Haselbach<br />

in die Fahrstrecke.<br />

Ähnliche Ziele werden auch im Rheinischen Revier (im Emscher Landschaftspark) verfolgt. Hier werden<br />

seit 1999 im Rahmen einer sog. "Route der Industrienatur" die 20 schönsten Industriebrachen im Landschaftspark<br />

präsentiert <strong>und</strong> zugänglich gemacht. Eingeb<strong>und</strong>en werden spezifische Ausstellungen, markierte<br />

R<strong>und</strong>wege <strong>und</strong> Führungen zum Thema (DETTMAR & GANSER 1999).<br />

74


D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentren, Begegnungsstätten<br />

Erläuterungen<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Die hier erfassten Informations- <strong>und</strong> Bildungszentren können unterschiedliche thematische <strong>und</strong> regionale<br />

Schwerpunkte besitzen: Bei Zentren mit eher regionalem Bezug wird die Region im Überblick vorgestellt<br />

oder es stehen Informationen über Geschichte, Umwelt, Natur <strong>und</strong> Landschaft oder Soziales im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Andere Einrichtungen besitzen enge thematische Schwerpunkte (z.B. zu bestimmten Technologien).<br />

Neben den Informations- <strong>und</strong> Bildungszentren existieren einige "Begegnungs- oder Kommunikationsstätten"<br />

in der BFL oder sind geplant, die ebenfalls hier eingeordnet werden.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />

In der BFL konnten derzeit zwei Informationszentren mit dem Schwerpunkt Naturschutz <strong>und</strong> Umwelt<br />

sowie 8 weitere Einrichtungen erfasst werden:<br />

Die ökologische Station Borna-Birkenhain e.V. (Südraum Leipzig) verfügt v.a. über Angebote im Außenbereich,<br />

so verschiedene Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie Angebote <strong>für</strong> Führungen / Exkursionen durch<br />

die BFL. Ein Ausbau der bislang nur wenigen Ausstellungsräume ist vorgesehen.<br />

Das Informationszentrum <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz "Haus am See" im Kreis Bitterfeld ist bereits gut<br />

ausgestattet <strong>und</strong> bietet verschiedenste Angebote von Führungen über Ausstellungen bis hin zu Seminaren.<br />

Ursprünglich geplant war eine weitere Naturschutzstation mit Bildungsstätte im Kernbereich der Restlochkette<br />

Sedlitz / Skado / Koschen (vgl. auch Fallbeispiel 2, Kap. 8.2).<br />

Weitere Informations- <strong>und</strong> Begegnungsstätten existieren mit der Orangerie Mölbis (Nähe TB Espenhain)<br />

<strong>und</strong> dem Gut Geisendorf (LAUBAG; zwischen Cottbus <strong>und</strong> Senftenberg). Beide beherbergen Ausstellungen<br />

mit Schwerpunkt Bergbaugeschichte <strong>und</strong> sollen als Begegnungsstätte <strong>für</strong> Einwohner <strong>und</strong> Besucher<br />

dienen. Das ehemalige Kulturhaus in Profen diente den Beschäftigten des Bergbaus als Treffpunkt <strong>und</strong><br />

kulturelles Zentrum. Der Umbau zu einer "Erlebnisgaststätte" <strong>und</strong> damit die Wiederbelebung als Begegnungsstätte<br />

ist Teilprojekt der Mitteldeutschen Straße der Braunkohle.<br />

Informationen mit Schwerpunkt "Technik <strong>und</strong> Umwelt " werden z.T. im Rahmen neu gebauter oder erneuerter<br />

Kraftwerke an Traditionsstandorten vermittelt. Als Beispiel ist hier das Informationszentrum des<br />

Neubaukraftwerkes Lippendorf (Südraum Leipzig) zu nennen.<br />

75


4.3.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)<br />

E.1 Badebetrieb<br />

Erläuterungen<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Erfasst wurden hier Einrichtungen <strong>für</strong> Badebetrieb in der freien Landschaft (Bestand <strong>und</strong> Planung). Diese<br />

umfassen v.a. Badestrände inkl. FKK, aber auch direkt ergänzende Anlagen wie z.B. Wasserrutschen. Die<br />

oft begleitenden Kleinsportanlagen (beach-volleyball etc.) sowie Bademöglichkeiten in komplexen Anlagen<br />

(Hallenbäder, Thermen o.ä.) wurden gesondert mit der Gruppe F (Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit) erfasst.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Einrichtungen <strong>für</strong> den Badebetrieb gehören zu den häufigsten Erholungseinrichtungen in der BFL. So<br />

konnten in ca. 35 von 62 erfassten Tagebauen entsprechende Einrichtungen als bestehend oder geplant<br />

erfasst werden. Mit steigender Anzahl der künftig konkreter beplanten Tagebaue wird auch die Zahl der<br />

Bademöglichkeiten in der BFL noch weiter ansteigen.<br />

Nicht berücksichtigt wurden lokale Badestellen von örtlicher Bedeutung, da diese häufig ohne Einrichtungen,<br />

teils auch ohne offizielle Ausweisung existieren.<br />

Aus der hohen Zahl badebezogener Einrichtungen geht hervor, dass sich in der gesamten BFL kaum besondere<br />

Aktivitätsschwerpunkte <strong>für</strong> diese Nutzung ableiten lassen: Ein intensiver Badebetrieb ist jedoch<br />

überwiegend an die Zentren des Wassersportes geb<strong>und</strong>en, in denen zusätzliche Einrichtungen wie v.a.<br />

Bootbetrieb mit vertreten sind. Die entsprechenden Schwerpunkte sind unter Ziffer E.2 dargestellt.<br />

Daneben existieren einige (geplante) Restseen, in denen intensiver Badebetrieb zumindest zum derzeitigen<br />

Planungsstand ohne weitere Wassersportmöglichkeiten angeboten wird, was in der Regel auf beengte<br />

räumliche Bedingungen <strong>und</strong> dadurch entstehende Nutzungskonkurrenz oder das Fehlen notwendiger Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> den Bootbetrieb zurückzuführen ist.<br />

E.2 Bootbetrieb<br />

Erläuterungen<br />

Mögliche Aktivitäten in der BFL umfassen hier alle denkbaren Arten des Bootbetriebes ohne Motor von<br />

Segeln über Surfen, Ruder- <strong>und</strong> Kanusport (einschließlich Wildwasserstrecken) bis hin zum Regattabetrieb<br />

<strong>und</strong> Modellbootbetrieb.<br />

Als weitere Kategorie ist der Motorbootbetrieb zu nennen, wobei Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote <strong>für</strong> Wasserski<br />

einbezogen werden. Eine relativ neuartige Mischform aus Boot-, Motorrad- <strong>und</strong> Wasserskitechnologie<br />

stellt der jet-ski dar, dessen Nutzung in Deutschland bislang wenig verbreitet ist. An die bis zu<br />

60 km/h schnellen Wasserfahrzeuge können schwimmende Inseln (v.a. als Badeplattform) angehängt<br />

werden.<br />

Erfasst wurden sämtliche Einrichtungen, die dem Bootbetrieb dienen, wie v.a. bestehende oder geplante<br />

Yachthäfen, Segel- oder Surfstützpunkte, Wildwasser-, Regatta- oder Motorbootrennstrecken sowie Bootverleihstellen<br />

von überörtlicher Bedeutung.<br />

76


Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Der Bootbetrieb spielt nach dem Badebetrieb die zweitwichtigste Rolle hinsichtlich der Wassersportaktivitäten<br />

in der BFL. Bekannt sind derzeit bestehende oder geplante Aktivitäten in 28 von 62 erfassten<br />

Tagebauen.<br />

Eine Nutzung durch Motorboote spielt bislang eine vergleichsweise geringe Rolle: Derzeit ist Motorbootbetrieb<br />

auf den bestehenden Restseen i.d.R. nicht genehmigt, so dass sich die Nutzung z.B. des Senftenberger<br />

Sees, des Knappensees <strong>und</strong> des Mondsees auf Surfen <strong>und</strong> teilweise Segeln beschränkt.<br />

Neben den bestehenden Einrichtungen wurden auch Planungen erfasst, die derzeit noch nicht (vollständig)<br />

geflutete Restlöcher betreffen: Hier sind bislang zwei Schwerpunkte <strong>für</strong> Motorbootsport bekannt<br />

(s.u.).<br />

Für die noch nicht konkreter beplanten Tagebaue (Stadium der Braunkohlen- oder Sanierungsrahmenpläne)<br />

lagen meist keine differenzierten Aussagen zur künftigen Gestaltung der Restseen vor. Die entstehenden<br />

großen Wasserflächen mit ihrem hohen Potenzial <strong>für</strong> den Wassersport lassen <strong>für</strong> die Zukunft noch<br />

eine Anzahl weiterer Planungen zum Bootbetrieb erwarten (vgl. Kap. 2.2.3 mit Abb. 4).<br />

Zusammenfassend lassen sich nach heutigem Planungsstand folgende Schwerpunkte <strong>für</strong> den Wassersport<br />

(<strong>und</strong> hier insbesondere den Bootbetrieb) in der BFL feststellen:<br />

• Südraum Leipzig mit bereits genutztem Speicher Borna ("Adria" mit Surfmöglichkeit), überwiegend<br />

erschlossenem Cospudener See (Surfen, Segeln, Bootverleih), geplantem Wassersportzentrum am<br />

Markkleeberger See (Wildwasserkanal, Surfstrand <strong>und</strong> Segelstützpunkt), <strong>und</strong> dem geplanten Wassersportzentrum<br />

Gruna (TB Espenhain mit geplanter Regattastrecke). Diese Region wurde im Rahmen<br />

des Fallbeispiels 1 (Kap. 8.1) konkreter untersucht.<br />

• Bereich des Lausitzer Seenlandes mit dem bestehenden Senftenberger See (Surfen, Segeln), der geplanten<br />

Restlochkette Sedlitz / Skado / Koschen (Planung verschiedenster Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />

bis hin zum Motorbootverkehr) <strong>und</strong> dem Ilse-See (u.a. geplanter Yachthafen). Diese Region wurde<br />

im Rahmen des Fallbeispiels 2 (Kap. 8.2) konkreter untersucht.<br />

• Bereich Geiseltalsee (lt. Nutzungskonzept geplant: Surfen, Segeln, Rudern <strong>und</strong> Kanu inkl. Regattastrecke)<br />

• Bereich Muldestausee / Goitsche (Segeln <strong>und</strong> Surfen am Muldestausee möglich, im Bereich der Goitsche<br />

zusätzliche Einrichtungen geplant)<br />

Weitere Wassersportmöglichkeiten entstehen derzeit bei Zittau im TB Olbersdorf (Schwerpunkt Surfen<br />

aufgr<strong>und</strong> der vergleichsweise geringen Gewässergröße). Diesem Restsee wird aufgr<strong>und</strong> seiner isolierten<br />

Lage <strong>und</strong> der Nähe zur Stadt Zittau hohe Bedeutung <strong>für</strong> die Naherholung in der Region zugesprochen.<br />

Ähnliches gilt <strong>für</strong> den nahe Görlitz gelegenen TB Berzdorf, der voraussichtlich 2001 / 2002 geflutet werden<br />

soll. Für die TB im direkten Raum um Cottbus liegen aufgr<strong>und</strong> der späten Flutungszeiträume noch<br />

keine konkreteren Planungen vor; aufgr<strong>und</strong> der Nähe zur Stadt Cottbus wurden im Rahmen der Regionalplanung<br />

Planungen <strong>für</strong> Wassersporteinrichtungen vorbereitet. Bis dahin besitzt der Gräbendorfer See<br />

(Flutungsende voraussichtlich 2005) eine regionale bis überregionale Bedeutung <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> insbesondere<br />

den Wassersport.<br />

Komplexere Bootsporteinrichtungen im Raum Lübbenau sind außerhalb des dort gelegenen Naturparkes<br />

im TB Seese-Ost vorgesehen: Hier soll eine Regattastrecke <strong>für</strong> die Region entstehen; auch soll der Betrieb<br />

von Motorbooten möglich werden.<br />

Neben den o.g. Schwerpunkten liegen noch einzelne weitere Planungen vor (z.B. Haselbacher See im<br />

Südraum Leipzig <strong>und</strong> einzelne Restseen im Raum Schlabendorf).<br />

77


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Mit dem IBA-Projekt "Wasserwanderweg Berlin-Lausitz" wurde die Vision einer Wasserwegeverbindung<br />

zwischen Berlin <strong>und</strong> dem neu entstehenden Lausitzer Seenland entwickelt, was lt. IBA ein europaweites<br />

Novum darstellen würde. Angedacht wurde unter Einbindung der bestehenden Still- <strong>und</strong> Fließgewässer<br />

sowie der neu entstehenden Restseen eine durchgängige Verbindung von Berlin bis in das neue<br />

Lausitzer Seenland zu schaffen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden Probleme insbesondere<br />

aufgr<strong>und</strong> der Topographie <strong>und</strong> des häufigen Wassermangels festgestellt, die letztlich einen enormen technischen<br />

<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Kostenaufwand erforderlich machen würden. Derzeit werden deshalb<br />

weniger aufwendige Varianten (z.B. Beschränkung der befahrbaren Strecke auf Teile der Lausitzer Seenkette;<br />

vgl. Fallbeispiel 2 in Kap. 8.2) diskutiert.<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> Ausflugsschifffahrt existieren derzeit auf dem Senftenberger See, dem Muldestausee<br />

<strong>und</strong> im Südraum Leipzig auf dem Cospudener See (zum Südraum Leipzig vgl. Kap. 8.1).<br />

E.3 Weiterer Wassersport<br />

Erläuterungen<br />

Als weitere Wassersportmöglichkeiten wurden Angeln <strong>und</strong> Tauchen erfasst, <strong>für</strong> die spezielle Einrichtungen<br />

oder Angebote in der BFL existieren oder in Planung sind. Das Tauchen umfasst Möglichkeiten zum<br />

Schnorcheln oder Gerätetauchen.<br />

Gesondert erfasst wurden Planungen <strong>für</strong> Unterwasser-Freizeitparks (vgl. Ziffer F.2).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Offizielle Angelbereiche an den Restseen der BFL konnten als bestehende oder geplante Einrichtungen in<br />

8 der 62 erfassten Tagebaue erfasst werden. Da der Angelsport keine aufwendigen Einrichtungen erfordert<br />

<strong>und</strong> meist nicht in der Weise beworben wird wie andere Wassersportmöglichkeiten ist davon auszugehen,<br />

dass nur ein Teil des tatsächlichen Freizeitangebotes erfasst wurde.<br />

Angelplätze gibt es sowohl im Bereich der intensiv genutzten Erholungsseen (z.B. bestehende Angelzonen<br />

am Mondsee, am Knappensee oder am Pahnaer See) als auch in extensiveren Erholungsbereichen mit<br />

einer nur mäßigen Erschließung durch Wanderwege. Beispiele sind hier der Revierpark Profen oder der<br />

Bernsteinsee (TB Burghammer). Letzteres Beispiel verdeutlicht auch die Möglichkeit, den Angelsport<br />

unter bestimmten Bedingungen als Nebennutzung von eigentlich als Wasserspeichern vorgesehenen Seen<br />

zu etablieren.<br />

Für den Tauchsport konnten nur wenige Angebote in der BFL erfasst werden, nämlich eine bestehende<br />

Tauchschule am Mondsee (Pirkau) sowie Tauchmöglichkeiten im Cospudener See (Südraum Leipzig).<br />

Planungen <strong>für</strong> Tauchen <strong>und</strong> Angeln exisiteren z.B. <strong>für</strong> den Schladitzer See lt. Braunkohlenplan (im TB<br />

Delitzsch-Südwest / Breitenfeld). Nicht auszuschließen ist auch hier, dass weitere Angebote existieren,<br />

die weder in Plänen noch in Prospekten genannt sind.<br />

78


4.3.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F)<br />

F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />

Erläuterungen<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Zu den landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten werden alle in der BFL möglichen Sport- <strong>und</strong><br />

Spielaktivitäten gerechnet, die in der freien Landschaft ausgeübt werden. Voraussetzung ist dabei, dass<br />

keine umfangreicheren Anlagen <strong>für</strong> die Sportausübung erforderlich sind, so dass z.B. Nutzungen wie<br />

Golfsport oder Tennis unter den Freizeitanlagen (Ziffer F.2) behandelt werden.<br />

Im Mittelpunkt der landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen stehen folgende Erholungsformen,<br />

die in der BFL möglich sind <strong>und</strong> anschließend konkreter beschrieben werden:<br />

• Mountainbiking<br />

• Fitnesseinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten in der freien Landschaft<br />

• Wintersporteinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten<br />

• Neuartige Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten (als Sammelbegriff).<br />

• Motorsport im Gelände<br />

• Luftsport außerhalb von Flugplätzen<br />

Das Mountainbiking unterschiedet sich vom Radfahren oder Radwandern aufgr<strong>und</strong> der typischen Nutzungsform<br />

(vgl. Ziffer B.2). Mountainbiking wird sowohl als Freizeit- als auch als Wettkampfsport ausgeübt.<br />

Ausübungsformen sind Downhill- <strong>und</strong> uphill-Fahren (Bergfahren) sowie cross-country, bei dem<br />

R<strong>und</strong>strecken meist in topographisch bewegtem Gelände gefahren werden. Der weitaus größte Teil der<br />

Freizeitfahrer ist der Kategorie Cross-Country zuzuordnen (über 90 % lt. WÖHRSTEIN 1998). Ausschließlich<br />

sportlich motivierte Trial- (Geschicklichkeitsfahrten ) oder Downhill-Fahrer stellen einen nur sehr<br />

geringen Anteil der mountainbiker dar. Als weitere Wettkampfsportarten kommen noch Marathonrennen<br />

<strong>und</strong> Parallelslalom dazu.<br />

Mountainbiking ist im wesentlichen eine wegegeb<strong>und</strong>ene Sportart; nur bestimmte Kategorien der mountainbikes<br />

sind auch <strong>für</strong> den "Offroad-Betrieb" geeignet.<br />

Fitnesseinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten umfassen das Joggen auf normalen Wegen <strong>und</strong> Pfaden, spezielle<br />

Sportpfade (Trimm- oder Jogging-Pfade) sowie Sport- <strong>und</strong> Spielgelände im Freien.<br />

Für den Wintersport spielt die BFL gr<strong>und</strong>sätzlich aufgr<strong>und</strong> der klimatischen Verhältnisse nur eine untergeordnete<br />

Rolle. So werden aufwendigere Einrichtungen des Skisportes (Alpin <strong>und</strong> Langlauf) nicht näher<br />

betrachtet, mögliche Nutzungsformen sind das Freizeitrodeln (aufgr<strong>und</strong> der Bedingungen nur extensiv<br />

<strong>und</strong> insbesondere <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche) sowie der Eissport. Letzterer umfasst Aktiviäten wie Eislaufen,<br />

Eishockey <strong>und</strong> Eisstockschießen sowie Eissegeln <strong>und</strong> -surfen.<br />

Unter den neuartigen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten werden solche Formen zusammengefasst, die bislang<br />

zumindest in Deutschland aus unterschiedlichen Gründen nur sehr begrenzt ausgeübt werden. Eine Liste<br />

derartiger Aktivitäten kann nicht abschließend sein, da auch in Zukunft weitere, neuere Trends hinzukommen<br />

können. Zu den bekannten Aktivitäten, die zumindest potenziell auch in der BFL ausgeübt werden<br />

können, gehören „Survival training" <strong>und</strong> "Survival games" (Gotcha): Beim survival training steht das<br />

Leben in der "Wildnis" im Vordergr<strong>und</strong>; trainiert werden z.B. Feuermachen, Orientierung im Gelände,<br />

Nahrungsmittelbeschaffung, das Überqueren von Gewässern oder das Verhalten in Notsituationen. Survival<br />

games (vgl. STRASDAS 1994) können als "Kriegsspiele in der Landschaft" charakterisiert werden, bei<br />

79


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

denen gegnerische Mannschaften mit Farbkugeln aufeinander schießen. Da sich diese Aktivität in einer<br />

rechtlichen Grauzone abspielt, wird die Nutzungsform hier nicht weiter vertieft.<br />

Geländefahrten im Motorradsport umfassen die Wettbewerbsarten Moto-Cross, Enduro <strong>und</strong> Trial, im Automobilsport<br />

Auto-Cross (Auto-Trial) sowie Ralley-Fahrten. Neben Wettbewerben im Lizenzsport sind<br />

auch lizenzfreie, touristische Wettbewerbe möglich. Eine umfassende Darstellung der verschiedenen<br />

Wettbewerbsarten findet sich in SCHEMEL & ERBGUTH 2000.<br />

Der Luftsport außerhalb von Flugplätzen umfasst zum einen die Luftsportarten, die auch <strong>für</strong> Starts <strong>und</strong><br />

Landungen nicht auf Fluggelände i.e.S. angewiesen sind, also Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug, Modellflug<br />

(mit <strong>und</strong> ohne Motor) sowie Fallschirm <strong>und</strong> Freiballon. Als Sonderform des Luftsportes ist der Luftsport<br />

am Wasser zu nennen, der mit Wasserflugzeugen (motorisiert), mit Ultraleicht-Flugzeugen oder Gleitschirmen<br />

erfolgt. Für eine Betrachtung der Auswirkungen der verschiedenen Erholungsformen, die in<br />

Kap. 5.1 (S. 161) erfolgt, ist darüberhinaus zu berücksichtigen, dass jede Luftsportart auch in der freien<br />

Landschaft ausgeübt wird (Überflug).<br />

Weitere Sportarten sind ausschließlich auf bestimmte Landschaftstypen angewiesen, die in der BFL nicht<br />

vorkommen (z.B. Kletterfelsen, Schluchten etc.). Derartige Aktivitäten können - sollte eine Planung in<br />

der BFL erfolgen - nur in entsprechenden Anlagen erfolgen <strong>und</strong> wären somit zu den Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen<br />

zu zählen (vgl. Ziffer F.2).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielmöglichkeiten konnten nur in 8 der erfassten Tagebaue festgestellt<br />

werden. Aufgr<strong>und</strong> der oft kleinflächigen Ausprägung der Einrichtungen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen fehlenden<br />

Erwähnung dieser Anlagen in Planungskonzepten ist davon auszugehen, dass tatsächlich deutlich<br />

mehr derartige Einrichtungen in der BFL existieren.<br />

• Gesondert ausgewiesene <strong>und</strong> eigens gestaltete Mountainbike-Gelände sind bislang kaum vorhanden<br />

oder geplant. Ein Beispiel stellt die kurze "cross-Strecke" im Stadtwald Senftenberg dar, die eher auf<br />

die Bedürfnisse von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen als auf die leistungsorientierter Sportler ausgerichtet<br />

ist.<br />

• An Fitnessgeländen in der freien Landschaft wurden nur einzelne Trimm-Pfade in größeren Freizeit-<br />

<strong>und</strong> Erholungsanlagen registriert (z.B. Erholungsgebiet am Mondsee). R<strong>und</strong>wege im Rahmen der Planung<br />

von Erholungsgebieten (so z.B. Seer<strong>und</strong>weg um den Cospudener See) werden teilweise zusätzlich<br />

als Jogger- oder Inlinerstrecke beworben.<br />

• Aufgr<strong>und</strong> der ungenügenden Schneeverhältnisse im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier existieren<br />

nur vereinzelt Einrichtungen des Wintersportes. So gibt es einige auf den örtlichen Bedarf ausgerichtete<br />

Rodelhänge, die auf den Halden der BFL angelegt wurden oder werden (z.B. TB Meuro Süd, TB<br />

Welzow, TB Reichwalde).<br />

Im Zusammenhang mit dem IBA-Projekt "Besucherbergwerk F 60" (vgl. Ziffer C.3) ist eine Eislaufstrecke<br />

unter der liegenden Förderbrücke geplant. Weitere Eissportaktivitäten sind nicht bekannt.<br />

• "Neuartige" Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten wurden weder im Bestand noch in der Planung als offizielle<br />

Nutzungsformen in der BFL erfasst.<br />

In einzelnen Teilen der BFL sind jedoch Beispiele <strong>für</strong> die inoffizielle Ausübung von "survival-games"<br />

bekannt.<br />

80


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

• In Fürstlich Drehna befindet sich traditionell eine auch international bekannte Rennstrecke des Motocross-Sportes,<br />

die im Zuge der Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsarbeiten auf ein ortsfernes Kippengelände<br />

verlegt werden soll. Eine überregional bekannte Sandbahnstrecke findet sich im Bereich des TB<br />

Schlabendorf bei Hindenberg.<br />

Eine weitere Motocross-Strecke ist im Rahmen des Nutzungskonzeptes Geiseltalsee vorgesehen. Weitere<br />

Vorhaben sind nicht bekannt.<br />

• Für den zentralen Bereich des Lausitzer Seenlandes (Bereich Skado / Koschen / Sedlitz) ist derzeit ein<br />

Betrieb von Wasserflugzeugen im Gespräch (zu Planungen vgl. Fallbeispiel 2, Kap. 8.2).<br />

Weitere Luftsportaktvitäten wurden nicht erfasst, doch ist davon auszugehen, dass entsprechende Aktivitäten<br />

stattfinden.<br />

F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks<br />

Erläuterungen<br />

Den hier genannten Einrichtungen ist gemeinsam, dass sie im Gegensatz zu den landschaftsgeb<strong>und</strong>enen<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten auf mehr oder weniger komplexe Anlagen angewiesen sind. Als Anlagen<br />

werden dabei nicht nur geschlossene Gebäude oder Stadien verstanden, sondern auch solche Einrichtungen,<br />

die umfangreichere Nutzungsänderungen in der Landschaft nach sich ziehen.<br />

• Unter den Sportanlagen werden folglich alle denkbaren Formen von Hallensport (z.B. Reitsport,<br />

Schwimmbäder etc.), aber auch Sportplätze (z.B. Tennisplätze, Groß- <strong>und</strong> Kleinspielfelder, Sportanlagen<br />

inkl. Gebäude) <strong>und</strong> Golfplätze zusammengefasst.<br />

Eine Übersicht über mögliche, auf Sportplätzen ausgeübte Sportarten geben SCHEMEL & ERBGUTH<br />

(2000).<br />

Als weitere Gruppe kommen Anlagen des Motorsport (permanente Rennstrecken in Stadien oder Hallen)<br />

<strong>und</strong> Luftsport (Fluggelände, Landeplätze <strong>für</strong> Segel- <strong>und</strong> Motorflug, Ultraleicht) hinzu. Ein relativ<br />

neuer Trend zeichnet sich etwa seit 1993 mit dem Bau von Indoorkartbahnen ab.<br />

• Zu den Freizeitanlagen werden Einrichtungen wie Erlebnisbäder <strong>und</strong> Thermen, aber auch Diskotheken<br />

<strong>und</strong> andere Vergnügungseinrichtungen zusammengefasst. Als relativ neuartige Freizeitanlagen<br />

gelten z.B. Einrichtungen zum "Risikospringen", künstlich errichtete Kletterwände bis hin zu komplexen<br />

<strong>und</strong> aufwendigen Sporthallen z.B. <strong>für</strong> Skisport. Der Übergang zu "Freizeitparks" ist hier fließend.<br />

• Als Freizeitparks werden großflächige Einrichtungen erfasst, die ausschließlich <strong>für</strong> Freizeitnutzungen<br />

unterschiedlichster Art angelegt <strong>und</strong> gestaltet werden. Freizeitparks umfassen somit ein breites Spektrum<br />

von überwiegend baulich, weitgehend landschaftlich geprägten bis hin zu Unterwasser-Anlagen.<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Für das bisherige Angebot an Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen in der BFL können nur nur Beispiele angeführt<br />

werden, da keine Quellen <strong>für</strong> eine umfassende Auswertung zur Verfügung standen.<br />

• Größere Sport- <strong>und</strong> Freizeitzentren wurden in wenigen Tagebauen ermittelt (z.B. konkrete Planung im<br />

Masterplan Goitsche); genauere Informationen zu darin enthaltenen Einzeleinrichtungen liegen nicht<br />

vor.<br />

81


4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

• Sport- <strong>und</strong> Spielanlagen wie Tennisplätze oder Kleinsportanlagen (z.B. beachvolleyball, Tischtennis,<br />

Minigolf, inline-skate) finden sich v.a. als Bestandteile größerer Erholungsgebiete (z.B. Naherholungsgebiete<br />

Hasse bei Rossbach, Mondsee bei Pirkau oder geplantes Erholungsgebiet am Cospudener<br />

See). Bei den Spieleinrichtungen wurden dabei z.T. stärker erlebnisorientierte Anlagen realisiert (z.B.<br />

"Spielschiff" im Freizeitpark Pirkau oder Wasser- <strong>und</strong> Abenteuerspielplatz am Cospudener See).<br />

• Freizeitanlagen wurden bislang u.a. über Nachnutzungskonzepte <strong>für</strong> ehemalige Braunkohlefabriken<br />

realisiert: Zu nennen ist hier z.B. die Brikettfabrik Neukirchen (Borna / Bockwitz), in der eine große<br />

Diskothek <strong>und</strong> Tanzpalast sowie Fitnessbereich eingerichtet wurden (vgl. auch Ziffer C.1).<br />

Beispiele <strong>für</strong> neuartige Freizeitanlagen gibt es aus dem Rheinischen Revier, wo derartige Anlagen<br />

Bestandteile umfassender Landschaftspark-Konzepte bilden. So wurde im Landschaftspark Duisburg-<br />

Nord in einem ehemaligen Abschnitt der Erzbunkeranlage an alten Betonwänden ein Klettergarten unter<br />

freiem Himmel eingerichtet, der vom Deutschen Alpenverein betreut <strong>und</strong> genutzt wird. Im ehemaligen<br />

Gasometer wurde eine Tauchlandschaft nach eigenen Vorstellungen der Taucher gestaltet.<br />

• Die in der BFL größte Anlage <strong>für</strong> den Motorsport stellt der 2000 eröffnete Lausitzring (TB Meuro-<br />

Süd) dar. Die Anlage dient als Test- <strong>und</strong> Motorrennstrecke sowie <strong>für</strong> weitere Veranstaltungen (vgl.<br />

Ziffer C.4). Der Luftsport spielt derzeit in der BFL nur eine untergeordnete Bedeutung. Bekannt ist ein<br />

Fluggelände <strong>für</strong> Ultraleichtflugzeuge (TB Koschen).<br />

• Freizeitparks gibt es in den erfassten Revieren bislang keine 8 .<br />

Für das Mitteldeutsche <strong>und</strong> Lausitzer Revier wurden bislang mehrere Freizeitpark-Projekte angedacht,<br />

diskutiert <strong>und</strong> letztlich aus verschiedenen Gründen wieder verworfen: Relativ weit gediehen waren die<br />

Planungen zur Entwicklung eines Ferienparkes "Karl-May-Land" <strong>für</strong> das Lausitzer Revier (Bereich<br />

Spreetal, Bluno, Koschen). Durch die Entwicklung von Wäldern, Seen <strong>und</strong> "Prärielandschaft" mit entsprechenden<br />

Einrichtungen sollte hier die Vision des Wilden Westens im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert vermittelt<br />

werden. Aufgr<strong>und</strong> fehlender Investoren wurden das Projekt letztlich verworfen; derzeit werden intensive<br />

Untersuchungen angestellt, welche Möglichkeiten einer großflächigen Freizeitnutzung in den ursprünglich<br />

<strong>für</strong> den Ferienpark vorgesehenen Vorrangflächen bestehen. Ebenfalls verworfen wurde die<br />

Idee der Errichtung eines Safari-Parkes im Raum Borna / Bockwitz (Südraum Leipzig).<br />

Konkrete Planungen bestehen derzeit <strong>für</strong> einen Freizeitpark (Event-Park) im Südraum Leipzig: Für die<br />

im Vorfeld stark umstrittene Anlage zwischen Zwenkauer <strong>und</strong> Cospudener See wurde das Raumordnungsverfahren<br />

inzwischen abgeschlossen, das Gelände soll 2002 eröffnet <strong>und</strong> an den geplanten Autobahnanschluß<br />

A 38 angeb<strong>und</strong>en werden, um so die erforderliche Verkehrsanbindung des Vergnügungs-<br />

<strong>und</strong> Erlebnisparks sicherzustellen. Geplant sind hier fünf thematisch eingeb<strong>und</strong>ene Attraktionen<br />

(wie Wildwasserbahn <strong>und</strong> Minenzug-Achterbahn), die in größere Grünanlagen eingeb<strong>und</strong>en werden<br />

sollen.<br />

Die Idee eines "Unterwasser-Freizeitparks" liegt <strong>für</strong> den Raum Witznitz (ebenfalls Südraum Leipzig)<br />

vor; hier existiert jedoch keine konkrete Planung.<br />

8 Das in Broschüren als "Freizeitpark" bezeichnete Erholungsgebiet Pirkau (Mondsee) mit Schwerpunkt wasserbezogener Erholungseinrichtungen<br />

ist kein Freizeitpark im oben definierten Sinn.<br />

82


4.3.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G)<br />

Erläuterungen<br />

4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />

Unter den Einrichtungen <strong>für</strong> Freizeitwohnen werden Campingplätze sowie Feriensiedlungen zusammengefasst,<br />

da diese v.a. im Hinblick auf ihre Auswirkungen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft von Bedeutung sind.<br />

Alle übrige Formen der Unterbringung (z.B. Hotelbetriebe) sowie Gastronomieeinrichtungen werden an<br />

dieser Stelle nicht einbezogen, da sie meistens dem Siedlungsbereich zugeordnet sind <strong>und</strong> daher eine geringe<br />

direkte Bedeutung <strong>für</strong> die Erholungsplanung in BFL haben. Derartige Einrichtungen werden jedoch<br />

an verschiedenen anderen Stellen im Projekt mit berücksichtig (z.B. als "ergänzende Infrastruktur" in<br />

Kap. 4.4). Unter sozioökonomischen Gesichtspunkten spielen die Einrichtungen bei der Einbindung des<br />

„Umfeldes <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>“ in die Erholungsplanung eine wichtige Rolle (vgl. Kap.<br />

4.6.2.8, S.144).<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />

Der Umfang an tatsächlich bestehenden <strong>und</strong> geplanten Einrichtungen <strong>für</strong> Freizeitwohnen in der BFL kann<br />

nicht aus den ausgewerteten Unterlagen abgeleitet werden, da ein großer Teil dieser Planungen erst im<br />

Rahmen der Nutzungskonzepte bzw. der Bauleitplanung der Gemeinden ausgearbeitet wird.<br />

Erfasst wurden auf Basis der ausgewerteten Unterlagen Campingplätze (Bestand <strong>und</strong> Planung) in 11, Feriensiedlungen<br />

in 6 Tagebauen. Diese Einrichtungen sind häufig Bestandteil größerer Erholungsgebiete,<br />

so z.B. am Senftenberger Sees (Bestand), im Seeland-Projekt Aschersleben oder in den Nutzungskonzepten<br />

<strong>für</strong> den Bereich Goitsche, Geiseltalsee oder im Südraum Leipzig (Cospudener oder Markkleeberger<br />

See).<br />

83


4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />

4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />

Im folgenden Arbeitsschritt werden die Ansprüche der verschiedenen Nutzungsformen an die Landschaft<br />

formuliert. Ziel ist die Erarbeitung von Anforderungsprofilen <strong>für</strong> die verschiedenen Aktivitätsgruppen<br />

bzw. Erholungsformen, um auf dieser Gr<strong>und</strong>lage eine differenzierte Bewertung des Freizeitpotenzials der<br />

BFL <strong>und</strong> ihrer zuvor definierten Landschaftseinheiten vornehmen zu können.<br />

Diese Anforderungsprofile können <strong>für</strong> eine Nutzungsplanung in der BFL in verschiedener Weise eingesetzt<br />

werden. Mögliche Fragestellungen seitens der Gemeinden oder planenden Institutionen können z.B.<br />

lauten:<br />

1. Bewertung der Erholungseignung eines konkreten Ausschnittes der BFL (z.B. Gebiet eines Tagebaus,<br />

konkrete Kippenfläche oder Restloch) <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> mit Ableitung von Planungsvorschlägen<br />

2. Konkrete Standortsuche in einem mehr oder weniger großen Ausschnitt der BFL <strong>für</strong> eine bestimmte<br />

Nutzungsform oder Freizeiteinrichtung aufgr<strong>und</strong> einer bestehenden Nachfrage.<br />

4.4.1 Kriterien zur Erstellung von Anforderungsprofilen<br />

Für eine allgemeine Bewertung der Erholungseignung der Landschaft lieferte KIEMSTEDT (1968) erste<br />

<strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Ansätze, worin wesentliche Anforderungen formuliert wurden (z.B. Vorhandensein erholungswirksamer,<br />

natürlicher Landschaftselemente, Ausmaß der inneren Verkehrserschließung).<br />

Eine Fortentwicklung der Kriterien erfolgte später durch verschiedene Autoren, in der Typisierungen des<br />

Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsverhaltens durch die Bildung von Nachfragetypen vorgenommen wurden. So definierten<br />

FINGERHUTH et al. (1973) bestimmte "Erholungstypen" als Zielgruppe mit ähnlichen Standortansprüchen.<br />

Bei der Abgrenzung von Erholungstypen gehen sie davon aus, "dass bestimmte, ähnlich motivierte<br />

Aktivitäten häufig miteinander gekoppelt auftreten <strong>und</strong> von bestimmten Gruppen ausgeführt werden".<br />

So ist <strong>für</strong> den "Sporttyp" der Eignungsgrad einer Landschaft eng an das Angebot von Sport- <strong>und</strong><br />

Spieleinrichtungen geb<strong>und</strong>en, während <strong>für</strong> den "Wander- <strong>und</strong> Landschaftstyp" neben den Möglichkeiten<br />

zum Wandern, Lagern <strong>und</strong> Spielen das Landschaftserleben eine entscheidende Rolle spielt. Hier wurde<br />

bereits der Aspekt konkurrierender bzw. sich ergänzender Nutzungen aufgegriffen.<br />

Eine andere Art der Formulierung von Anforderungsprofilen basiert auf der Bildung von Angebotstypen,<br />

die z.B. "wasserorientierte Aktivitäten" oder "Sport, Spiel, Vergnügen" umfassen (vgl. BUNDESINSTITUT<br />

FÜR SPORTWISSENSCHAFT 1983). Diese Bearbeitungsmethodik wurde im Rahmen des F+E-Projekts gewählt:<br />

So werden in Tab. 14 <strong>für</strong> die in Kap. 4.3.1 entwickelten Aktivitätsgruppen Anforderungsprofile<br />

formuliert, die je nach den Ansprüchen der einzelnen Erholungsformen bei Bedarf konkretisiert werden.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Ausarbeitung von Anforderungsprofilen lassen sich verschiedene Kriteriengruppen<br />

definieren, die bei der Bewertung der Erholungseignung berücksichtigt werden müssen. Eine Zusammenstellung<br />

dieser Kriterien erfolgte durch Auswertung verschiedener Literaturquellen <strong>und</strong> eigener Erfahrungswerte<br />

(vgl. z.B. BUNDESINSTITUT FÜR SPORTWISSENSCHAFT 1983, AMMER & PRÖBSTL 1991,<br />

SCHULZ 1978). Die in Tab. 14 zusammengestellten Kriterien sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die<br />

konkreten Ansprüche der Nutzungen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur darstellen.<br />

84


4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />

Neben diesen Kriterien, die <strong>für</strong> die nutzerorientierte Planung einzelner Erholungsformen relevant sind,<br />

müssen weitere wichtige Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungsplanung in der BFL berücksichtigt<br />

werden, die an späterer Stelle herausgearbeitet bzw. zusammengestellt werden:<br />

• Ein wesentlicher Aspekt bei der Planung nachhaltiger Formen von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> ist die<br />

Naturschutzverträglichkeit. Diesem Teilarbeitsschritt wird ein gesondertes Teilkapitel gewidmet<br />

(Kap. 5).<br />

• Ein zweiter Themenkomplex betrifft die rechtlichen <strong>und</strong> planerischen Rahmenbedingungen, die eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Voraussetzung <strong>für</strong> die Erholungsplanung bilden. Die hier relevanten Aspekte (z.B. Betretungsrecht<br />

der Landschaft, Haftungsfragen) werden in Kap. 4.1. zusammengestellt.<br />

• Weitere wichtige Faktoren betreffen den sozioökonomischen Bereich: Die hier relevanten Kriterien<br />

werden in Kap. 4.6 dargestellt <strong>und</strong> in Hinblick auf die zu erarbeitende Checkliste aufbereitet.<br />

Tab. 14: Kriterien <strong>für</strong> die Erstellung von Anforderungsprofilen<br />

Funktionale Kriterien Landschafterleben<br />

Technische Ausstattung<br />

- Infrastruktur<br />

- Verkehrserschließung<br />

Natürliche Ausstattung<br />

- Flächenbedarf<br />

- Relief / Morphologie / Gelände<br />

- Klima<br />

- Ausstattung an Arten <strong>und</strong> Lebensräumen<br />

Nutzungen:<br />

- Ergänzende Nutzungen<br />

- Konkurrierende Nutzungen<br />

- Kulissenwirkung<br />

- Beeinträchtigungen<br />

85


Funktionale Kriterien<br />

4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />

umschreiben die Nutzbarkeit der Landschaft, die sich vorwiegend aus der natürlichen <strong>und</strong> technischen<br />

Ausstattung der Landschaft zusammensetzt.<br />

• Die technische Ausstattung beinhaltet<br />

- die Erschließung mit freizeitrelevanten Einrichtungen, die in Kap. 4.4.2 in „erforderliche“ <strong>und</strong><br />

„ergänzende Infrastruktur“ differenziert werden. Hier werden Hinweise auf die <strong>für</strong> die jeweilige<br />

Erholungsform benötigten Erholungseinrichtungen (wie z.B. Wege, Stege, Rastplätze, Informationstafeln)<br />

gegeben; darüberhinaus werden Einrichtungen genannt, die das touristische Umfeld<br />

der Einrichtung betreffen (v.a. Freizeitwohnen, Gastronomie; vgl. Kap. 4.6.2.8, S. 144).<br />

- die Verkehrserschließung, wobei hier sowohl die äußere Verkehrsanbindung (Zufahrt, Erreichbarkeit)<br />

als auch die innere Erschließung (z.B. Parkplätze) berücksichtigt wird. Neben den Anforderungen<br />

hinsichtlich des Kfz-Verkehrs werden bei der Erarbeitung der Anforderungsprofile<br />

auch Einsatzmöglichkeiten <strong>für</strong> den ÖPNV <strong>und</strong> alternative Verkehrsmittel einbezogen.<br />

Die Bedeutung der äußeren Verkehrsanbindung <strong>für</strong> die unterschiedlichen Erholungsformen wird<br />

über grobe Bewertungsstufen verdeutlicht (gute Anbindung erforderlich / mittlere / geringe Anbindung<br />

ausreichend).<br />

• Bei der Darstellung der natürlichen Ausstattung fließen neben der <strong>für</strong> die jeweilige Einrichtung oder<br />

Aktivität erforderlichen Flächengröße <strong>und</strong> der Landschaftsgestalt auch die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt ein,<br />

die insbesondere bei Aktivitäten im Bereich "Naturerfahrung" eine entscheidende Rolle <strong>für</strong> die Eignung<br />

des Gebietes spielt.<br />

Insbesondere bei den erforderlichen Flächengrößen werden (wo vorhanden) Richt- <strong>und</strong> Orientierungswerte<br />

angegeben, die jedoch im konkreten Einzelfall an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort<br />

anzupassen sind.<br />

• Als weiterer bedeutender Faktor <strong>für</strong> die Erholungsplanung werden die Wechselwirkungen zwischen<br />

unterschiedlichen Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> betrachtet: Unterschieden werden hier Nutzungen,<br />

die sich ergänzen <strong>und</strong> solche, die eine gegenseitige oder einseitige Beeinträchtigung bewirken (z.B.<br />

Intensiverholung mit hoher Besucherkonzentration als möglicher Störfaktor <strong>für</strong> ruhige Erholung).<br />

Hierbei wird im wesentlichen auf die in Kap. 4.3.2 dargestellten Aktivitätsgruppen Bezug genommen,<br />

die ggf. nochmals untergliedert werden.<br />

Ergänzende Nutzungen setzen voraus, das hier gleiche oder korrelierende Zielgruppen oder Nachfragetypen<br />

angesprochen werden (z.B. Radwanderer <strong>und</strong> Wanderer); bei sehr enger Korrelation zweier<br />

Nutzungsformen wurden „primäre Nutzungsergänzungen“ hervorgehoben (zu Zielgruppen vgl. auch<br />

Kap. 4.6.2.10, S. 145).<br />

Die gr<strong>und</strong>sätzliche Ergänzung zweier Nutzungsformen schließt jedoch nicht aus, dass es kleinräumig<br />

zu Nutzungskonflikten kommen kann, die jedoch durch sinnvolle Lenkungsmaßnahmen vermieden<br />

werden können (z.B. gleichzeitige Nutzung stark frequentierter Wanderwege durch Radfahrer).<br />

86


Landschaftserleben<br />

4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />

Erfasst wird hier die Bedeutung des Landschaftsbildes <strong>und</strong> -erlebens <strong>für</strong> die jeweilige Erholungsform.<br />

Dabei werden zum einen Einflußfaktoren berücksichtigt, welche die Erholungseinrichtungen direkt betreffen<br />

(z.B. unterschiedliche Erlebniswirkung verschieden gestalteter Wege), daneben wird die Bedeutung<br />

der Kulissenwirkung der Landschaft <strong>für</strong> die jeweilige Nutzung berücksichtigt.<br />

Den Anforderungsprofilen werden die üblichen Kriterien zur Bewertung des Landschaftsbildes zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegt (Landschaftliche Eigenart, Naturnähe, Vielfalt <strong>und</strong> Fehlen von Beeinträchtigungen). Die Herleitung<br />

der Kriterien wird aufgr<strong>und</strong> der zahlreich existierenden Literatur nicht weiter ausgeführt (vgl. z.B.<br />

KIEMSTEDT & SCHARPF 1990, HOISL & NOHL 1987).<br />

Bei Anwendung mancher Bewertungsverfahren, die sich v.a. auf die Kriterien Vielfalt <strong>und</strong> Naturnähe<br />

stützen, ohne diese in Bezug zur landschaftlichen Eigenart zu stellen, würde die BL <strong>und</strong> BFL mit ihren<br />

stark durch Eingriffen geprägten Landschaftsbildern eine gr<strong>und</strong>sätzlich negative Wertzuweisung erhalten.<br />

Bei zahlreichen neueren Bewertungsverfahren (vgl. z.B. NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKO-<br />

LOGIE 2000) erhält die landschaftliche Eigenart (Unverwechselbarkeit, Charakter) eine Schlüsselrolle,<br />

während übrige Kriterien nachgeordnet werden. Dieses Vorgehen erlaubt gleichermaßen die Bewertung<br />

der gewachsenen Kulturlandschaft, unsanierter Bergbaulandschaften als auch rekultivierter Landschaftsbereiche.<br />

Die Bedeutung der Kulissenwirkung <strong>für</strong> die jeweilige Nutzungsform wird in drei Abstufungen (hoch, mittel,<br />

gering) vorgenommen.<br />

87


4.4.2 Anforderungsprofile der einzelnen Erholungsformen<br />

4.4.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A)<br />

A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

- Eindeutiger <strong>und</strong> markierter Wegeverlauf<br />

- Einführende Übersichtstafel mit -<br />

karte<br />

- Ruhebänke <strong>und</strong> Sitzgruppen,<br />

Entsorgung<br />

Je nach Konzeption:<br />

- Informationstafeln (als klassischer<br />

Schilderlehrpfad)<br />

- Nummern <strong>und</strong> Begleitbroschüre<br />

(Nummernlehrpfad)<br />

- Erlebnispunkte (Möglichkeiten<br />

zum Spielen, Experimentieren<br />

etc.)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Rastplätze, Schutzhütten<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Durch eine gute Verkehrserschließung<br />

soll eine möglichst<br />

hohe Nutzung der Einrichtung<br />

gewährleistet werden, daher:<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Bemessung von Wegen:<br />

- Für reine Wander- <strong>und</strong> Spazierwege Mindestbreite<br />

1,5 m<br />

- Ergänzend auch gezielte Anlage von schmaleren<br />

Wanderpfaden (Lenkungsfunktion)<br />

Streckenführung:<br />

- Wegelänge zwischen 2 <strong>und</strong> 5 km (ein- bis zweistündige<br />

Dauer)<br />

- Möglichst Ausbildung als R<strong>und</strong>weg<br />

- Bei längeren R<strong>und</strong>wegen: Ermöglichen von Abkürzungen<br />

Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />

- Hier gilt gleiches wie <strong>für</strong> "Wandern" (Gruppe B)<br />

- Besonders abwechslungsreicher Verlauf von Bedeutung<br />

Natürliches Umfeld, Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt:<br />

- Die Informationsvermittlung bei Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />

sollte auf jeden Fall objektbezogen sein,<br />

d.h. die zu vermittelnden Objekte sollten nicht nur<br />

über Schilder <strong>und</strong> Abbildungen, sondern im direkten<br />

Umfeld vorhanden <strong>und</strong> erlebbar sein.<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Einrichtungen <strong>für</strong> Naturerlebnis,<br />

z.B. Kombination mit Erlebnisspielgelände<br />

- Info- <strong>und</strong> Bildungszentren (Gruppe<br />

D) als günstige Ausgangspunkte <strong>für</strong><br />

Lehr- oder Erlebnispfade (Kombination<br />

von indoor- <strong>und</strong> outdoor-<br />

Einrichtungen)<br />

- Führungen / Exkursionen<br />

auf Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />

Erholung (B), insbesondere<br />

Wanderwege<br />

- Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

(Gruppe C):<br />

Darstellung von Objekten (z.B. technische<br />

Geräte, Industriedenkmäler)<br />

im Rahmen von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />

Lehrpfadgestaltung:<br />

Konzeption <strong>und</strong> Gestaltung<br />

des Lehrpfades<br />

sollten ein Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftserlebnis mit<br />

allen Sinnen ermöglichen<br />

<strong>und</strong> den Besucher<br />

zu eigenem Handeln<br />

anregen (z.B. Untersuchen,<br />

Spielen, Experimentieren).<br />

Objekte in der Umgebung<br />

sollten einbezogen,<br />

schriftliche Erläuterungen<br />

dagegen eher<br />

gering gehalten werden<br />

Kulissenwirkung:<br />

Die umgebende Landschaft<br />

sollte in direktem<br />

Bezug zum Thema des<br />

Lehr- oder Erlebnispfades<br />

stehen <strong>und</strong> damit<br />

eine geeignete Kulisse<br />

bilden.<br />

88


- Möglichst Anbindung an ÖPNV,<br />

insbesondere bei Einrichtungen<br />

mit höherer zu erwartender Besucherzahl<br />

- Geringe Entfernung von Stellplätzen<br />

<strong>für</strong> PKW zu Ausgangs-<br />

<strong>und</strong> Endpunkt des Pfades<br />

- Möglichst Einbindung in touristische<br />

Wegenetze (Wander- <strong>und</strong><br />

Radwege)<br />

Quellen: ANL (1998), BIRKENHAUER (Hrsg., 1996), EBERS et al. (1998), AMMER & PRÖBSTL 1991<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Gleichzeitige Wegenutzung durch<br />

mehrere Nutzergruppen (Wanderer,<br />

Radfahrer, Reiter) führt bei höherem<br />

Nutzerdruck zu Konflikten<br />

- Lärmintensive Nutzungen (v.a. Motorsport)<br />

führen zu Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftserlebnisses<br />

89


A.2 Naturbeobachtung in freier Landschaft<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Infrastruktur:<br />

Variiert stark in Abhängigkeit von der<br />

Art der Einrichtung / des Konzeptes.<br />

Möglich sind:<br />

- Beobachtungskanzeln, Aussichtstürme<br />

insbesondere <strong>für</strong> Tierbeobachtungen<br />

- Klettergerüste <strong>und</strong> Plattformen in<br />

Bäumen<br />

- Wege, Pfade, Bohlenwege, Stege<br />

an Gewässerufern oder Feuchtgebiete<br />

- Informationstafeln (insbesondere<br />

bei gut erreichbaren <strong>und</strong> stärker besuchten<br />

Einrichtungen)<br />

- Ergänzend: Möglichkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

<strong>für</strong> Untersuchungen <strong>und</strong><br />

Experimente (Mess- <strong>und</strong> Erlebnislabor)<br />

- Ergänzend: Sitzgruppen, Schutzhütten<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Erschließung je nach Kapazität <strong>und</strong><br />

Lenkungsbedarf<br />

- Einbindung in touristische Wegenetze<br />

Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> diese Aktivität ist i.d.R. das<br />

Vorkommen von Landschaftsteilen oder Lebensräumen,<br />

die sich im Vergleich zur "üblichen"<br />

Landschaft deutlich abheben <strong>und</strong> damit<br />

ein besonderes Interesse beim Besucher erzeugen.<br />

Die Landschaftsausstattung sollte daher folgende<br />

mögliche Anziehungspunkte <strong>für</strong> den Beobachter<br />

enthalten:<br />

- Vorkommen bemerkenswerter Pflanzen <strong>und</strong><br />

v.a. Tiere in ihren Lebensräumen (speziell<br />

attraktive Arten wie Vögel, Säugetiere)<br />

- Ungewöhnliche Naturschauspiele oder Erscheinungen<br />

der unbelebten Natur (Geologische<br />

Aufschlüsse, Erosionsgeschehen, Wasserfälle<br />

etc.)<br />

- (Ungewöhnliche) Prozesse in der Natur (z.B.<br />

Sukzessionsflächen)<br />

Durch spezielle Einrichtungen können auch<br />

"normale" Erscheinungen der belebten <strong>und</strong> unbelebten<br />

Natur (z.B. Baumkrone, Gewässer) als<br />

interessantes Naturbeobachtungsobjekt aufbereitet<br />

werden.<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Möglichkeiten des Naturerlebens<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation (Gruppe D),<br />

(v.a. Führungen, Exkursionen, Informations-<br />

<strong>und</strong> Bildungszentren).<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Gruppe B)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Lärm- <strong>und</strong> störungsintensive Nutzungsformen<br />

(v.a. Motorsport)<br />

- Um eine stille Beobachtung zu ermöglichen,<br />

sollten Einrichtungen,<br />

die zu hohen Besucherkonzentrationen<br />

führen, vermieden werden.<br />

Einzelfallweise ist zu entscheiden, inwieweit<br />

auch andere "ruhige" Erholungsformen<br />

zu einer Beeinträchtigung<br />

der Aktivität führen können (z.B. Störung<br />

von Wasservögeln durch Badende<br />

oder Angler, was eine Beobachtung der<br />

Vögel beeinträchtigen kann).<br />

Kulissenwirkung:<br />

Da die Naturbeobachtung<br />

mit längerem Aufenthalt in<br />

der Landschaft verb<strong>und</strong>en<br />

ist, spielt die Kulissefunktion<br />

der umgebenden<br />

Landschaft eine wesentliche<br />

Rolle. Bevorzugt werden<br />

hier besonders naturnahe<br />

bzw. Landschaften<br />

hoher Eigenart.<br />

90


A.3 Naturerlebnisgelände, Erlebnisspielgelände<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

Variiert in Abhängigkeit des Einzelkonzeptes,<br />

jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich nur geringe<br />

Möblierung der Landschaft, ggf. auch<br />

vollständiger Verzicht auf Infrastruktur.<br />

- Einzelne Wege, Pfade, Stege oder<br />

Bohlenwege (Anzahl <strong>und</strong> Ausprägung<br />

je nach konkretem Planungskonzept)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> Naturbeobachtung<br />

(vgl. A 2)<br />

- Maßvolle Gestaltung mit Informationstafeln<br />

- Sitzgruppen, Schutzhütte<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Gute Verkehrsanbindung sinnvoll, die<br />

sich jedoch in jedem Fall an der Kapazität<br />

des Gebietes orientieren muss<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf, Geländebeschaffenheit,<br />

Ausstattung:<br />

Gr<strong>und</strong>voraussetzung <strong>für</strong> diese Gebiete ist, dass<br />

weitgehend naturnahe sowie in unterschiedlichen<br />

Anteilen auch extensiv genutzte oder gepflegte<br />

Lebensräume <strong>für</strong> ein weitgehend unreglementiertes<br />

Naturerlebnis <strong>und</strong> aktives Handeln<br />

in der Natur zur Verfügung stehen (vgl. auch<br />

Kap. 4.3.2.1). Für die dort dargestellten Kategorien<br />

lassen sich folgende grobe Anforderungsprofile<br />

ableiten, die im konkreten Einzelfall <strong>und</strong><br />

insbesondere bei größerflächigen Einrichtungen<br />

einer f<strong>und</strong>ierten Planung bedürfen:<br />

Großflächige Naturerlebnisgebiete (mindestens<br />

100 ha Flächengröße):<br />

Je nach landschaftlichem Potenzial können Erlebnislandschaften<br />

unterschiedlichen Charakters<br />

entwickelt werden, so z.B.<br />

- Vielfältige Sukzessionslandschaften (mit<br />

verschiedenen Vegetationstypen, Kleingewässern,<br />

Erosionsflächen etc.)<br />

Wasserlandschaften mit hohem Anteil naturnaher<br />

Gewässer<br />

- Waldlandschaften mit weitgehend naturnahen<br />

Wäldern<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerlebnis:<br />

Je nach Einzelkonzept: Lehr- <strong>und</strong><br />

Erlebnispfade, Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Naturbeobachtung oder<br />

-untersuchung innerhalb des Naturerlebnisgebietes<br />

oder im Anschluß<br />

daran.<br />

- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(vgl. Gruppe D):<br />

Je nach Einzelkonzept: Infozentren<br />

(mit Mess- <strong>und</strong> Erlebnislabor) als<br />

Teil des NE-Gebietes oder als zusätzliche<br />

Einrichtung, Angebot von<br />

Führungen <strong>und</strong> Exkursionen.<br />

- Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

(vgl. Gruppe C):<br />

Der Naturerlebnis-Park leitet zur<br />

Einrichtung "Landschaftspark" über.<br />

Je nach Einzelkonzept sind in Naturerlebnisgebieten<br />

Veranstaltungen<br />

mit engem Naturerlebnis-Bezug<br />

denkbar (z.B. Obsternte, Streuobstfest<br />

o.ä.)<br />

Der hohe Erlebniswert<br />

beruht hier nicht auf der<br />

Kulissenwirkung, sondern<br />

dem intensiven<br />

<strong>und</strong> aktiven Erleben der<br />

Natur im Naturerlebnisgebiet<br />

Kulissenwirkung:<br />

Größere Naturerlebnisgebiete<br />

stellen in sich<br />

geschlossene Einrichtungen<br />

dar, so dass die<br />

Kulissenwirkung der<br />

umgebenden Landschaft<br />

nur eine geringe<br />

Rolle spielt.<br />

Bei kleinflächigen Einrichtungen<br />

(v.a. Erlebnisspielplätzen)<br />

ist die<br />

Einbindung in eine erholungswirksame<br />

Landschaft wünschenswert,<br />

jedoch<br />

nicht erforderlich.<br />

91


"Naturerlebnis-Parks":<br />

- Verschiedene Größen möglich<br />

- Mit naturnahen Teilbereichen sowie extensiven<br />

Nutzungsformen (z.B. Blumenwiesen,<br />

Streuobstweisen, stufige Waldränder)<br />

- Mit Elementen wie naturnahen Kleingewässern,<br />

Trockenmauern <strong>und</strong> Totholz)<br />

Kleinflächige Naturerlebnisgebiete<br />

- Größe ca. 2 - 10 ha (in Bezug zu Siedlungs-<br />

oder Erholungsschwerpunkten)<br />

- Mit vielfältigem Mosaik aus vorwiegend naturnahen<br />

Landschaftselementen<br />

Naturnahe Spielräume:<br />

- Für gängige Spielplatzgrößen<br />

- Spielraumgestaltung mit naturnahen Materialien<br />

(z.B. Weidenhäuser, Baumstämme,<br />

kleine Wasserflächen), an der die Kinder<br />

selbst mitwirken können.<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Vollständige Vermeidung lärm- <strong>und</strong><br />

störungsintensiver Nutzungsformen<br />

(v.a. Motorsport)<br />

- Je nach Einzelkonzept ggf. Beschränkung<br />

auf die Aktivität Naturerlebnis<br />

(keine Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Anlagen, kein Einsatz von Sportgeräten)<br />

Quellen: MINISTERIUM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg., o.J.), NATUR- UND UMWELTSCHUTZAKADEMIE DES LANDES<br />

NORDRHEIN-WESTFALEN (1998), DER MINISTER FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (1993), SCHEMEL (1998):<br />

92


A.4 Tiergehege / Tierparks 9<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Infrastruktur:<br />

Variiert stark nach Größe <strong>und</strong> Konzept<br />

der Einrichtung.<br />

Für klassische Wildgehege:<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> die Tierhaltung<br />

- Ruhebänke, Sitzgruppen, Entsorgung<br />

- Schutzhütten<br />

- Informationstafeln<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

Bei größeren Einrichtungen:<br />

- Spielplätze<br />

- Gastronomie<br />

- Sanitäranlagen<br />

Verkehrserschließung:<br />

Bei größeren Einrichtungen gute<br />

Verkehrsanbindung erforderlich:<br />

- Vordringliche Anbindung an<br />

ÖPNV<br />

- Stellplätze in direktem Umfeld<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Der Flächenbedarf ist v.a. von den Ansprüchen der<br />

Tierarten, die gehalten werden sollen, abhängig: Ziel<br />

sollte es sein, die Tiere unter möglichst naturnahen <strong>und</strong><br />

artgerechten Bedingungen zu halten, was <strong>für</strong> große<br />

Flächen mit möglichst naturnaher Ausstattung spricht.<br />

Orientierungswerte <strong>für</strong> übliche Wildgehege:<br />

- Schwarzwild, Damwild, Mufflon: 0,5 - 3,0 ha<br />

- Rotwild: 5 - 10 ha<br />

Artenausstattung:<br />

- Übliche Wildgehege enthalten meist relativ leicht<br />

zu haltende Arten wie Schwarzwild, Damwild,<br />

Rotwild oder Mufflons oder auch Wasservögel (vgl.<br />

Flächengrößen)<br />

- Weitere Möglichkeiten bestehen in der Präsentation<br />

von Tierarten, die im Rahmen der (auch großflächigen)<br />

Landschaftspflege eingesetzt werden (z.B. alte<br />

Haustierrassen)<br />

- Bei entsprechender Flächenverfügbarkeit <strong>und</strong> Ausstattung<br />

besteht die Möglichkeit der Haltung nicht<br />

heimischer <strong>und</strong> anspruchsvoller Tierarten in<br />

parkähnlich gestalteten Geländen<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Gruppe B)<br />

- Weitere Angebote <strong>für</strong> Naturerleben<br />

/ Naturerfahrung<br />

(z.B. Einbeziehung von<br />

Wildgehegen in Lehr- <strong>und</strong><br />

Erlebnispfade oder Naturerlebnisgelände)<br />

- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(Gruppe D): Bei größeren<br />

Einrichtungen Angebot<br />

von Hintergr<strong>und</strong>information<br />

über ungewöhnliche<br />

Tiere in Infozentren<br />

Tiergehege / Tierpark:<br />

Hoher Erlebniswert <strong>für</strong> den<br />

Besucher wird durch naturnahe<br />

Ausgestaltung des Geländes<br />

in Anpassung an die<br />

natürlichen Habitatbedingungen<br />

der Tiere gefördert<br />

Kulissenwirkung:<br />

Größere Gehege oder Parks<br />

stellen weitgehend in sich<br />

geschlossene Einrichtungen<br />

dar, so dass die Kulissenwirkung<br />

der umgebenden Landschaft<br />

nur eine geringe Rolle<br />

spielt.<br />

Bei kleinflächigen Wildgehegen:<br />

Einbindung in eine<br />

größere erholungswirksame<br />

Landschaft erforderlich<br />

9 Die konkrete Planung von Einrichtungen, die über die o.g., eher klassischen Wildgehege hinausgehen, bedürfen einer detaillierten Konzeption <strong>und</strong> Planung durch Fachleute, um die Ansprüche der<br />

Tierarten hinsichtlich Größe, Geländebeschaffenheit <strong>und</strong> -ausstattung, aber auch Pflege <strong>und</strong> Unterhalt zu erfüllen.<br />

93


Für jede Einrichtung:<br />

- Einbindung in touristische Wegenetze<br />

Quellen: AMMER & PRÖBSTL 1991, eigene Ausarbeitung<br />

4.4.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B)<br />

B.1 Wandern<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

- Markierte Wanderwege oder -<br />

pfade, ggf. auch auf forst- oder<br />

landwirtschaftliche Wirtschaftswege<br />

- Wegemarkierungen <strong>und</strong> Übersichtstafeln<br />

- Ruhebänke, Sitzgruppen, Rastplätze,<br />

Entsorgung<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Grillplätze, Schutzhütten, Spielplätze<br />

- Gastronomie (an zentralen Punkten)<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Wanderwege <strong>und</strong> -pfade:<br />

- Für reine Wander- <strong>und</strong> Spazierwege Mindestbreite<br />

1,5 m<br />

- Ergänzend auch gezielte Anlage von schmaleren<br />

Wanderpfaden (Lenkungsfunktion)<br />

Wandergebiete:<br />

Ein System von Wanderwegen sollte Hauptwanderwege<br />

(inkl. Fernwanderwege) <strong>und</strong> örtliche Wanderwege<br />

umfassen. Es können Ziel- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>wanderwege eingerichtet<br />

werden.<br />

Richtwerte <strong>für</strong> Wandergebiete:<br />

- Größe eines Wanderbezirkes ca. 500 ha<br />

- Dichte des befestigten Wegenetzes (ohne Erdwege):<br />

Durchschnittswert = 20 - 40 lfm/ha (z.B. im normalen<br />

Wirtschaftswald)<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere landschaftsbezogene<br />

Einrichtungen; dabei Berücksichtigung<br />

von möglicher<br />

Konkurrenz)<br />

- Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerleben<br />

/ Naturerfahrung<br />

(Gruppe A)<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation<br />

(Gruppe D)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Gleichzeitige Wegenutzung<br />

durch mehrere Nutzergruppen<br />

(Wanderer, Radfahrer,<br />

Reiter) führt bei höherem<br />

Nutzerdruck zu Konflikten<br />

Wege <strong>und</strong> Pfade<br />

Unversiegelte Wege <strong>und</strong><br />

Pfade, die "Naturnähe" der<br />

Landschaft vermitteln, werden<br />

vom Wanderer i.d.R.<br />

bevorzugt<br />

Kulissenwirkung:<br />

Hohe Bedeutung einer attraktiven<br />

landschaftlichen<br />

Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene<br />

Erholung.<br />

Bevorzugt werden relativ<br />

"naturnah" anmutende Landschaften<br />

sowie vielfältige<br />

Kulturlandschaften mit belebtem<br />

Relief, das Ausblicke<br />

<strong>und</strong> wechselnde Eindrücke<br />

ermöglicht.<br />

94


Verkehrserschließung:<br />

- Möglichst Anschluß von Rad-<br />

<strong>und</strong> Wanderwegenetzen (v.a. Anfangs-<br />

<strong>und</strong> Endpunkte von Fernwegen)<br />

an den ÖPNV<br />

- Wanderparkplätze,<br />

dabei Lage der Parkplätze variabel:<br />

Über Anzahl <strong>und</strong> Entfernung<br />

der Stellplätze zum Erholungsgebiet<br />

ist eine Lenkung <strong>und</strong> Regulierung<br />

der Besucherzahlen möglich.<br />

- In stadtnahen, intensiv genutzten Erholungsgebieten<br />

bis zu 80 - 100 lfm/ha<br />

Wanderparkplätze:<br />

- Abstellfläche je PKW = 10 m 2 , mit Nebenflächen<br />

ca. 16 m 2<br />

Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />

Relief<br />

- Ein belebtes Relief ist aus Sicht des "Landschaftserlebens"<br />

<strong>und</strong> der Kulissenwirkung positiv zu bewerten<br />

(vgl. rechte Spalte).<br />

Deckenaufbau von Geh- <strong>und</strong> Radwegen, Wanderparkplätzen:<br />

- Wassergeb<strong>und</strong>ene Decke auf Rad- <strong>und</strong> Wanderwegen<br />

wird von den meisten Erholungssuchenden bevorzugt.<br />

(Vorteile: Hinreichende Festigkeit, angenehme Begehbarkeit,<br />

relativ naturnaher Charakter in Anpassung<br />

an die umgebende, freie Landschaft).<br />

- Wassergeb<strong>und</strong>ene Decken auch <strong>für</strong> die Gestaltung<br />

von Wanderparkplätzen geeignet<br />

- In schlecht betretbaren oder trittempfindlichen Gebieten<br />

(z.B. Feuchtgebiete): Einsatz von Bohlenwegen<br />

als Sonderform <strong>für</strong> Wanderwege<br />

- Zur technischen Ausführung s. "Quellen"<br />

- Lärmintensive Nutzungen<br />

(v.a. Motorsport) führen zu<br />

Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftserlebnisses<br />

- In extensiven Erholungsgebieten:<br />

Vermeidung von<br />

Einrichtungen, die hohe Besucherkonzentrationenbewirken<br />

(z.B. intensiver Bade-<br />

<strong>und</strong> Bootbetrieb, Einrichtungen<br />

<strong>für</strong> Freizeitwohnen,<br />

Freizeitanlagen)<br />

Wegeführungen entlang von<br />

Straßen (Lärm, Emissionen)<br />

sollten vermieden werden.<br />

Quellen: SCHEMEL & ERBGUTH (2000), AMMER & PRÖBSTL (1991), DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (1997), Technische Vorschriften <strong>und</strong> Richtlinien<br />

<strong>für</strong> die Befestigung ländlicher Wege (TV-LW 75)<br />

95


B.2 Radfahren, Radwandern<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

Markierte Radwegemit alternativen<br />

Möglichkeiten der Führung:<br />

- Selbstständig geführt<br />

- Mitnutzung land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche<br />

Wege<br />

- Straßenbegleitende Radwege<br />

- Radfahrstreifen an Straßen<br />

- Radverkehr im Mischverkehr<br />

Auswahl der geeignetsten Führung<br />

in Abhängigkeit von Flächenverfügbarkeit,<br />

Stärke <strong>und</strong> Zusammensetzung<br />

des Radverkehrs sowie potenzieller<br />

Gefährdung des Radverkehrs<br />

durch den Kfz-Verkehr.<br />

Weitere Einrichtungen s. B.1 (Wandern)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Fahrradabstellanlagen<br />

- Fahrradverleih<br />

- Siehe auch B.1 (Wandern)<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Siehe B.1 (Wandern)<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Für Radwege oder Radfahrstreifen:<br />

- Regelbreite von Radfahrstreifen 1,60 m, Radwege<br />

zwischen 1,60 <strong>und</strong> 2,00 m (nutzbare Breite, bei<br />

stärkerem Nutzeraufkommen auch breiter)<br />

- Weitere Angaben zur Bemessung s. "Quellen"<br />

Radwegenetze:<br />

Planung entsprechend örtlichen Bedingungen, bereits<br />

vorhandenen Wegenetzen <strong>und</strong> Zielgruppen.<br />

Mögliche Routen umfassen:<br />

- Routennetze aus Strecken- oder R<strong>und</strong>routen, die eine<br />

bestimmte Region flächenhaft erschließen, v.a.<br />

der Verbindung von Orten dienen <strong>und</strong> daher straßenbegleitend<br />

angelegt werden.<br />

- Radwanderrouten (<strong>und</strong> ggf. -netze) auf besonders<br />

geeigneten <strong>und</strong> ausgewiesenen Wegen abseits des<br />

Straßenverkehrs<br />

- Radfernrouten, die regionsübergreifende, ausgeschilderte<br />

<strong>und</strong> touristisch relevante Verbindungen<br />

über größere Distanzen umfassen (Ausbildung als<br />

Themenrouten möglich).<br />

Nutzungsergänzung<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere landschaftsbezogene<br />

Einrichtungen; dabei Berücksichtigung<br />

von möglicher<br />

Konkurrenz)<br />

- Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerleben<br />

/ Naturerfahrung<br />

(Gruppe A)<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation<br />

(Gruppe D)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Gleichzeitige Wegenutzung<br />

durch mehrere Nutzergruppen<br />

(Wanderer, Radfahrer,<br />

Reiter) führt bei höherem<br />

Nutzerdruck zu Konflikten<br />

- Lärmintensive Nutzungen<br />

(v.a. Motorsport) führen zu<br />

Beeinträchtigungen des<br />

Landschaftserlebnisses<br />

Kulissenwirkung:<br />

Hohe Bedeutung einer attraktiven<br />

landschaftlichen<br />

Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene<br />

Erholung.<br />

Bevorzugt werden relativ<br />

"naturnah" anmutende Landschaften<br />

sowie vielfältige<br />

Kulturlandschaften mit belebtem<br />

Relief, das Ausblicke<br />

<strong>und</strong> wechselnde Eindrücke<br />

ermöglicht.<br />

Wegeführungen entlang von<br />

Straßen (Lärm, Emissionen)<br />

sollten vermieden werden.<br />

96


Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />

- Siehe B.1 (Wandern)<br />

- Für Zielgruppen mit geringeren sportliche Ambitionen<br />

(Familien mit Kindern, Freizeitfahrer): Nach<br />

Möglichkeit Routen ohne stärkere Steigungen<br />

- In extensiven Erholungsgebieten:<br />

Vermeidung von<br />

Einrichtungen, die hohe Besucherkonzentrationenbewirken<br />

(z.B. intensiver Bade-<br />

<strong>und</strong> Bootbetrieb, Einrichtungen<br />

<strong>für</strong> Freizeitwohnen,<br />

Freizeitanlagen)<br />

Quellen: AMMER & PRÖBSTL (1991), BUNDESANSTALT FÜR STRAßENWESEN (1993), RICHARD et al. (1986), BayStMLU (1999)<br />

B.3 Reiten<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

- Reitwege mit eindeutiger <strong>und</strong> lückenloser<br />

Beschilderung (sofern<br />

keine Geländeritte)<br />

- Rastplätze, ggf. Schutzhütten,<br />

Entsorgung<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Reitanlagen<br />

- Gastronomie <strong>und</strong> Übernachtung<br />

(v.a. "Reitstationen")<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Anbindung von Reitwegen an<br />

Reitanlagen oder Reiterhöfe<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Bemessung von Reitwegen:<br />

- Selbstständiger Reitweg: Mindestbreite von 2,00 m<br />

- Reitweg neben vorhandenem Fuß- oder Wanderweg:<br />

Mindestens 2,00 m Breite <strong>und</strong> Abstandsgrün<br />

von 1 m Breite<br />

- Nur in Ausnahmefällen: Reitspur neben vorhandenem<br />

Weg: Mindestbreite 1,00 m (dabei klare räumliche<br />

Trennung von Weg)<br />

- Optimales Lichtraumprofil: 2 - 3 m Breite, 3 m Höhe<br />

Reitwegenetze:<br />

- Wegelängen von 10 - 25 km (nach Möglichkeit<br />

R<strong>und</strong>kurs) <strong>für</strong> 1 - 2 stündigen Ausritt.<br />

Nutzungsergänzung:<br />

- Siehe B.1 (Wandern)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Siehe B.1 (Wandern)<br />

- Insbesondere <strong>für</strong> Reiter<br />

sollten getrennte Wege, ggf.<br />

auch parallel zu Wander-<br />

oder Radwegen ausgewiesen<br />

werden (sonst Beeinträchtigungen<br />

des Wegebelages,<br />

bei schmalen Wegen auch<br />

mögliche Gefährdung der<br />

Wanderer)<br />

- Siehe B1 (Wandern)<br />

97


- Reitwegesystem in Zuordnung zu Reitbetrieb <strong>und</strong> in<br />

Verbindung zu Reitwegen benachbarter Reitanlagen<br />

(dadurch Ermöglichen von Fernritten)<br />

Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />

Deckenaufbau von Reitwegen:<br />

- Reitwege können dort unbefestigt bleiben, wo Böden<br />

mit lockerer Oberfläche, trittfestem Untergr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> guter dauerhafter Wasserableitung bestehen<br />

(z.B. humusarme Sandböden).<br />

- Bei sehr hohem Nutzerdruck oder ungeeignetem<br />

Ausgangsmaterial (z.B. humose oder schwere Böden)<br />

ist eine Erhöhung der Trittfestigkeit durch<br />

Aufbau einer Trag- <strong>und</strong> Tretschicht herzustellen.<br />

- Einzelne (umgehbare) Hindernisse, kurze Steilhänge<br />

<strong>und</strong> flache Furten erhöhen die Attraktivität des<br />

Weges.<br />

Quellen: SCHEMEL & ERBGUTH (2000), DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG e.V. (1999), AMMER & PRÖBSTL (1991)<br />

98


4.4.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C)<br />

C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmal<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur<br />

Vorhandensein von Denkmälern wie<br />

(vgl. auch Kap. 4.3.2.3):<br />

- Baudenkmäler (z.B. Burgen,<br />

Schlösser etc.)<br />

- Baudenkmäler des Industriezeitalters<br />

(z.B. ehemalige Kraftwerke<br />

oder Fabriken)<br />

- Technische Geräte von besonderer<br />

Eigenart (z.B. Großgeräte des<br />

Bergbaus)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Ggf. Beschilderung / Informationstafeln<br />

- Gastronomie (evtl. mit thematischem<br />

Bezug)<br />

Verkehrserschließung:<br />

V.a. bei bedeutenderen Einrichtungen<br />

gute Verkehrsanbindung erforderlich,<br />

d.h.<br />

- Parkplätze in geringer Entfernung<br />

- Anbindung an ÖPNV<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

- Keine besonderen Anforderungen an die<br />

natürliche Ausstattung<br />

Nutzungsergänzung / -konkurrenz:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />

im Bereich Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

wie v.a. Ausstellungen /<br />

Museen in historischer Bausubstanz,<br />

Veranstaltungen / Events mit thematischem<br />

Bezug<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation, Gruppe D),<br />

speziell Einbindung in Führungen<br />

<strong>und</strong> Erlebnistouren sowie Info-, Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Begegnungsstätten mit<br />

thematischem Schwerpunkt Kultur /<br />

Kunst.<br />

Weitere Nutzungsergänzungen:<br />

- Einrichtungen <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />

Erholung (Gruppe B, v.a.<br />

Wander- <strong>und</strong> Radwege)<br />

- Bei entsprechenden Nachnutzungskonzepten<br />

ist auch ein Einbeziehen<br />

von Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

möglich (z.B. Kletterwände<br />

an ehemaligen Industrieanlagen,<br />

vgl. Kap. 4.3.2.6).<br />

Kulissenwirkung:<br />

Sehr hohe Bedeutung des<br />

landschaftlichen Umfeldes<br />

<strong>für</strong> die touristische Wirkung<br />

des Denkmales.<br />

In Abhängigkeit von der Art<br />

des Denkmales sollte ein<br />

Gesamtensemble entwickelt<br />

werden, dass die Wirkung<br />

des Denkmales unterstreicht<br />

(z.B. Schloss / Landschaftspark,<br />

technisches (Groß-)gerät<br />

/ typische Bergbaulandschaft,<br />

Bodendenkmal / Rekonstruktion<br />

mit geschichtlichem<br />

Bezug).<br />

99


- Einbindung in touristische Wegenetze,<br />

evtl. auch in Themenrouten<br />

<strong>und</strong> Themenstraßen<br />

- Nutzung alternativer Verkehrsmittel,<br />

nach Möglichkeit mit<br />

thematischem Bezug (z.B.<br />

Kutschfahrten, historische Bahnen)<br />

Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />

C.2 Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

- Einbindung in touristische Wegenetze<br />

mit sinnvollen begleitenden<br />

Einrichtungen (vgl. auch Nutzungsergänzung)<br />

- Je nach konzeptionellem Ansatz<br />

sehr variabel<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Je nach konzeptionellem Ansatz<br />

sehr variabel<br />

Verkehrserschließung:<br />

- V.a. bei bedeutenderen Einrichtungen:<br />

Gute Verkehrsanbindung<br />

erforderlich<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Landschaftsparks oder Gartenanlagen als Elemente<br />

der Erholungslandschaft können sehr<br />

unterschiedlich ausgeprägt sein, so dass sich<br />

hier keine verallgemeinerbaren Vorgaben zur<br />

Größe, zur Gelände- <strong>und</strong> Landschaftsgestaltung<br />

ableiten lassen.<br />

Beispielhaft können jedoch einige mögliche<br />

konzeptionelle Ansätze <strong>für</strong> Landschaftsparks<br />

oder Gartenanlagen genannt werden, die als<br />

Park- <strong>und</strong> Freiflächentypen auch <strong>und</strong> besonders<br />

in der Bergbaufolgelandschaft umgesetzt<br />

werden können (vgl. auch Kap. 4.3.2.3):<br />

- Naturerlebnisparks (vgl. Gruppe A 3)<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Möglichkeiten des Kultur-<br />

<strong>und</strong> Kunsterlebens,<br />

z.B. Ausstellung von Kunstobjekten<br />

oder Einbindung von Industriedenkmälern<br />

in Parkanlagen; Durchführung<br />

von Veranstaltungen mit thematischem<br />

Bezug (speziell Landesgartenschauen)<br />

- Naturerlebnis, Naturerfahrung<br />

(Gruppe A), v.a. Integration von Naturerlebnis-<br />

<strong>und</strong> -spielgeländen,<br />

Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

- Landschaftsbezogene Erholung (vgl.<br />

Gruppe B)<br />

Anlage:<br />

Ziel dieser Anlagen ist die<br />

Vermittlung eines intensiven<br />

Landschafterlebnisses <strong>für</strong><br />

den Besucher. Die Eigenart<br />

der Park- oder Gartenlandschaft<br />

ist damit das gr<strong>und</strong>legende<br />

Kriterium <strong>für</strong> die Attraktivität<br />

der Anlage.<br />

100


Quellen: DETTMAR & GANSER (1999), eigene Ausarbeitung<br />

- Kunst- <strong>und</strong> Experimentiergärten, bei deren<br />

Entstehung <strong>und</strong> Entwicklung v.a. die Gestaltung<br />

im Vordergr<strong>und</strong> steht (z.B. Skulpturenparks)<br />

- Parks <strong>und</strong> Gärten der vorindustriellen Kulturlandschaft,<br />

die vorwiegend Reste der historische<br />

gewachsenen Kulturlandschaft<br />

aufgreifen <strong>und</strong> fortführen (z.B. Landschaftsparks<br />

nach klassischem Vorbild, Gehölzgärten,<br />

Heckenlabyrinthe, etc.)<br />

- Industriell geprägte Landschaftsparks<br />

auf Industriebrachen, in denen Industriekultur<br />

<strong>und</strong> -natur wesentliche Gestaltungselemente<br />

sind (typische Bauwerke, Anlagen,<br />

Vegetation der Industriebrachen)<br />

- Kleine, auch lineare Freiraumstrukturen<br />

wie z.B. prägende Alleen oder Grünzüge<br />

- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(vgl. Gruppe D)<br />

Weitere Nutzungsergänzung:<br />

Je nach konzeptionellem Hintergr<strong>und</strong><br />

ist auch ein Einbeziehen von Wassersport<br />

<strong>und</strong> -erholung sowie weiteren<br />

Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

möglich.<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

Evtl. Nutzungskonkurrenz ist nicht pauschal,<br />

sondern nur in Abhängigkeit vom<br />

jeweiligen Konzept zu beurteilen.<br />

Prinzipiell sollte ein direktes Nebeneinander<br />

von Bereichen <strong>für</strong> die ruhige Erholung<br />

(z.B. Naturerlebnisparks) <strong>und</strong><br />

Einrichtungen, die eine Besucherkonzentration<br />

bewirken, vermieden werden.<br />

Kulissenwirkung:<br />

Größere Park- <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />

stellen in sich geschlossene<br />

Einrichtungen<br />

dar, so dass die Kulissenwirkung<br />

der umgebenden<br />

Landschaft nur eine geringe<br />

Rolle spielt.<br />

Bei kleinflächigen Einrichtungen<br />

ist die Einbindung in<br />

eine erholungswirksame<br />

Landschaft wünschenswert,<br />

jedoch nicht erforderlich.<br />

101


C.3 Ausstellungen / Museen<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Infrastruktur:<br />

Je nach konzeptionellem Ansatz<br />

sehr variabel:<br />

- Ausstellungsräume (bei "indoor-<br />

Angeboten")<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Ggf. Einbindung von Denkmälern<br />

(vgl. Gruppe C.1)<br />

- Ggf. Einbindung von Park- oder<br />

Gartenanlagen<br />

- Gastronomie<br />

Verkehrserschließung:<br />

- V.a. bei bedeutenderen Einrichtungen<br />

gute bis sehr gute Verkehrsanbindung<br />

erforderlich (vgl.<br />

Gruppe C.1)<br />

Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

- Keine eindeutig zu benennenden Faktoren<br />

möglich, da abhängig von Art des Angebotes<br />

(indoor / outdoor) <strong>und</strong> konzeptionellem Hintergr<strong>und</strong><br />

(vgl. auch "Landschaftserleben")<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Möglichkeiten des Kultur-<br />

<strong>und</strong> Kunsterlebens, z.B. Nutzung<br />

von Industrie-Denkmälern, Parkanlagen<br />

- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(Gruppe D), v.a. Integration von<br />

Ausstellungen in Infozentren <strong>und</strong><br />

Begegnungsstätten, Führungen <strong>und</strong><br />

Erlebnistouren<br />

- Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />

(Gruppe A), v.a. durch die Integration<br />

von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden,<br />

evtl. auch Naturerlebnisgebieten<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Gruppe B), durch Einbindung von<br />

Museen <strong>und</strong> land-art in touristische<br />

Wegenetze (auch Themenrouten)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Siehe Gruppe C.2<br />

Landschaftskunst/land art:<br />

Für Landschaftskunst oder<br />

land art spielt die Landschaft<br />

eine entscheidende<br />

Rolle <strong>für</strong> die Inszenzierung.<br />

Die Landschaft bildet<br />

<strong>für</strong> den Künstler nicht<br />

nur Kulisse, sondern wird<br />

selbst als künstlerisches<br />

Material verarbeitet bzw.<br />

integriert.<br />

Indoor-Angebote:<br />

Für Indoor-Angebote besteht<br />

in Abhängigkeit vom<br />

jeweiligen Nutzungskonzept<br />

eine geringe bis mittlere<br />

Bedeutung der Kulisse<br />

- durch Einbindung in eine<br />

landschaftliche Umgebung<br />

von hoher Eigenart <strong>und</strong><br />

thematischem Bezug kann<br />

das Kultur- oder Kunsterleben<br />

authentisch werden.<br />

102


C.4 Veranstaltungen / Events<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

Je nach Art der Veranstaltung sehr<br />

unterschiedlich (Gebäude, Stadien<br />

oder sonstige Anlagen)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

Gastronomie, Übernachtung<br />

Verkehrserschließung:<br />

V.a. bei bedeutenderen Veranstaltungsanlagen:<br />

Sehr gute Verkehrsanbindung<br />

erforderlich (vgl. Gruppe<br />

C.1)<br />

Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Je nach Art <strong>und</strong> Umfang der Veranstaltung<br />

sehr unterschiedlich, daher keine Flächenangaben<br />

etc. möglich.<br />

Bei Veranstaltungen <strong>und</strong> Festen mit Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsbezug: Entsprechende "Kulisse"<br />

erforderlich (vgl. rechte Spalte)<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Möglichkeiten des Kultur-<br />

<strong>und</strong> Kunsterlebens, z.B. Einbeziehen<br />

von Industrie-Denkmälern, Parkanlagen<br />

(<strong>für</strong> Veranstaltungen, Events)<br />

- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(Gruppe D), v.a. Integration thematischer<br />

Veranstaltungen in Infozentren<br />

<strong>und</strong> Begegnungsstätten, Führungen<br />

<strong>und</strong> Erlebnistouren<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

Je nach Art der Veranstaltung <strong>und</strong> Lage<br />

des Veranstaltungsortes sehr variabel:<br />

- Großveranstaltungen führen immer<br />

zu hohem Besucheraufkommen, was<br />

in Konkurrenz zu eher ruhigen Nutzungsformen<br />

steht.<br />

- Beeinträchtigungen ruhiger Erholungsformen<br />

können v.a. durch lärmintensive<br />

Veranstaltungen (openair-Konzerte)<br />

entstehen.<br />

Veranstaltungen / Events in<br />

freier Landschaft:<br />

Für Veranstaltungen <strong>und</strong><br />

Events mit Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsbezug spielt die<br />

Landschaft eine entscheidende<br />

Rolle <strong>für</strong> die Inszenzierung.<br />

Indoor-Angebote:<br />

Für Indoor-Angebote besteht<br />

in Abhängigkeit vom<br />

jeweiligen Nutzungskonzept<br />

eine geringe bis mittlere Bedeutung<br />

der Kulisse - durch<br />

Einbindung in eine landschaftliche<br />

Umgebung von<br />

hoher Eigenart <strong>und</strong> thematischem<br />

Bezug kann das Kultur-<br />

oder Kunsterleben authentisch<br />

werden.<br />

103


4.4.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D)<br />

D.1 Aussichtspunkte in der BFL<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

- Aussichtsplattform mit sicherer<br />

Zuwegung<br />

- Informationsschilder<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Ausstellungsobjekte (mit thematischem<br />

Bezug zur BFL)<br />

- Rastplatz, Sitzgruppe<br />

Verkehrserschließung:<br />

Mittlere bis gute Verkehrsanbindung<br />

erforderlich (Erreichbarkeit nach<br />

Möglichkeit auch mit Bussen):<br />

- Einige Stellplätze in geringer bis<br />

mittlerer Entfernung<br />

- Ggf. Einbindung in Themenstraße<br />

- Einbindung in touristische Wegenetze<br />

(auch Themenrouten)<br />

- Ggf. Nutzung alternativer Verkehrsmittel<br />

mit thematischem<br />

Bezug (z.B. Grubenbahn)<br />

Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf<br />

- Für Aussichtsplattform, Zuwegung, Stellplätze<br />

vgl. Gruppe B.1<br />

Relief <strong>und</strong> Gelände:<br />

- Lage der Aussichtspunkte so, dass dem Besucher<br />

ein Überblick über die verschiedenen<br />

Teile der BFL, insbesondere in den<br />

Restlochbereich ermöglicht wird<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote<br />

<strong>für</strong> Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(v.a. Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum,<br />

Führungen, Besichtigungstouren)<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Gruppe B)<br />

- Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

(Gruppe C); v.a. Einrichtungen mit<br />

thematischem Bezug zur BFL wie<br />

Museen, Industrie-Denkmale)<br />

Kulissenwirkung:<br />

Bei der Attraktivität von<br />

Aussichtspunkten spielt die<br />

Landschaftskulisse die entscheidende<br />

Rolle.<br />

Spezielle Aussichtspunkte in<br />

der BL oder BFL sollen dem<br />

Besucher Einblicke in die<br />

besondere landschaftliche<br />

Eigenart (Landschaftsaufschlüsse,<br />

Lebensräume,<br />

nach Möglichkeit technische<br />

Geräte) <strong>und</strong> bei aktiven Tagebauen<br />

in das Abbaugeschehen<br />

bieten.<br />

104


D.2 Führungen / Besichtigungstouren<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

- Touristische Wegenetze (vgl.<br />

Gruppe B.1, Wandern)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Ausstellungsgegenstände (z.B.<br />

Kunstobjekte, technische Geräte,<br />

u.v.m.)<br />

- Rastplätze, Sitzgruppen<br />

- Gastronomie <strong>und</strong> Unterkunft (optimal<br />

mit thematischem Bezug)<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Für Besichtigungstouren mit Kfz:<br />

Straßennetze (optimal: Einbindung<br />

in Themenstraße)<br />

- Für Besichtigungstouren mit alternativen<br />

Verkehrsmitteln:<br />

z.B. Schienennetz <strong>für</strong> Grubenbahn,<br />

Kutschwege<br />

- Für Führungen / Exkursionen:<br />

Verkehrsanbindung der Ausgangspunkte<br />

(optimal: Anbindung<br />

an Info- oder Bildungszentrum)<br />

<strong>und</strong> Einbindung in Themenroute<br />

Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf<br />

- Für geführte Wanderungen, Radwanderungen<br />

oder Reitexkursionen vgl. Gruppe B<br />

- Für Besichtigungstouren (Kfz, Grubenbahn):<br />

Kein Flächenbedarf außer entsprechende<br />

Verkehrserschließung (Straßen,<br />

Wege, Stellplätze, ggf. Schienen; vgl. Spalte<br />

1)<br />

Weitere Voraussetzungen:<br />

Der thematische Schwerpunkt ist nach den<br />

vorhandenen oder noch zu gestaltenden Anziehungspunkten<br />

bzw. Sehenswürdigkeiten auszurichten:<br />

- Für Themenschwerpunkt Naturerlebnis /<br />

Naturerfahrung Voraussetzungen entsprechend<br />

Gruppe A (Kap. 4.4.2.1)<br />

- Bei kulturellem Schwerpunkt Voraussetzungen<br />

entsprechend Gruppe C<br />

(Kap. 4.4.2.3)<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote<br />

<strong>für</strong> Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

(v.a. Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum,<br />

Aussichtspunkte in der BFL)<br />

- Landschaftsbezogene Erholung (vgl.<br />

Gruppe B, v.a. Themenrouten)<br />

Weitere Nutzungsergänzung je nach<br />

thematischem Schwepunkt der Führung<br />

/ Besichtigungstour:<br />

- Weitere Angebote im Bereich Kultur-<br />

<strong>und</strong> Kunsterleben (v.a Ausstellungen,<br />

Museen, Denkmale)<br />

- Weitere Angebote im Bereich Naturerlebnis<br />

/ Naturerfahrung (vgl.<br />

Gruppe A)<br />

Kulissenwirkung:<br />

Bedeutung der Kulissenwirkung<br />

in Abhängigkeit von<br />

Art der Führung oder Erlebnistour:<br />

- Intensivstes Landschafterlebnis<br />

<strong>und</strong> damit sehr<br />

hohe Bedeutung der<br />

Landschaftskulisse bei<br />

geführten (Rad-)Wanderungen,<br />

Reitexkursionen<br />

- Hohe Bedeutung bei<br />

Touren mit Grubenbahn,<br />

Kutschfahrten etc.<br />

- Mittlere Bedeutung bei<br />

motorisierten Erlebnistouren<br />

(z.B. Bustouren).<br />

Eine Kombination verschiedener<br />

Arten ist möglich<br />

(z.B. Bustouren mit geführten<br />

Wanderungen)<br />

Bedeutung der Kulissenwirkung<br />

ebenfalls abhängig von<br />

thematischen Schwepunkten<br />

der Führungen /Touren<br />

105


D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentren / Begegnungsstätten<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

Ausstattung der Einrichtung entsprechend<br />

der thematischen<br />

Schwerpunkte <strong>und</strong> Zielgruppen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten angeboten<br />

werden:<br />

- Ausstellungen (evtl. Dauer- <strong>und</strong><br />

Wechselausstellungen)<br />

- Information / Wissensvermittlung<br />

über verschiedene Medien<br />

(z.B. Bilder, Broschüren, Filme<br />

etc.)<br />

- Erlebnis- <strong>und</strong> Aktionsräume<br />

(Möglichkeit zum eigenen Handeln)<br />

- Weitere in Abhängigkeit von den<br />

ergänzenden Einrichtungen (vgl.<br />

Spalte 3)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Angebot von Besucherbetreuung<br />

- Angebot von Kursen, Seminaren<br />

workshops<br />

- Gastronomie <strong>und</strong> Unterkunft (optimalerweise<br />

mit thematischem<br />

Bezug)<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Sehr variabel in Abhängigkeit von der Art der Gebäudenutzung:<br />

- Bei Nach- oder Mitnutzung von bestehenden Gebäuden<br />

kein weiterer Flächenbedarf <strong>für</strong> bauliche<br />

Anlagen (z.B. Nachnutzung von Bau- oder Industriedenkmälern)<br />

- Bei Neubau entsprechender Flächenbedarf <strong>für</strong><br />

Gebäude <strong>und</strong> ggf. Außenanlagen<br />

Ebenfalls variabel in Abhängigkeit des jeweiligen<br />

Nutzungskonzeptes:<br />

- Bei reinem "Indoor-Angebot" : Beschränkung auf<br />

Gebäudeflächen<br />

- Bei kombiniertem Indoor- <strong>und</strong> outdoor-Angebot:<br />

Weitere Flächen <strong>für</strong> Außenanlagen erforderlich,<br />

die je nach Gestaltung variieren.<br />

Weitere Voraussetzungen:<br />

Je nach thematischem Schwerpunkt <strong>und</strong> konkretem<br />

Gestaltungskonzept sind unterschiedliche Voraussetzungen<br />

erforderlich. Möglichkeiten wären z.B.<br />

- Für Themenschwerpunkt Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis<br />

Einbindung entsprechender Einrichtungen<br />

mit Voraussetzungen wie in Gruppe A beschrieben<br />

(z.B. Einbindung von Erlebnispfaden oder Erlebnisspielgeländen<br />

in räumlicher Anbindung an<br />

ein Infozentrum)<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Angebote <strong>für</strong> Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation (v.a. Führungen<br />

<strong>und</strong> Besichtigungstouren,<br />

auch Aussichtspunkte in der<br />

BFL)<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Einbindung in touristische<br />

Wegenetze <strong>für</strong> Wanderer,<br />

Radwanderer, Reiter oder<br />

Kutschen; auch Themenrouten)<br />

Weitere Nutzungsergänzung:<br />

Je nach thematischem Schwerpunkt<br />

des Zentrums (vgl. Gruppe<br />

D.2)<br />

Kulissenwirkung:<br />

Bedeutung der Kulissenwirkung<br />

abhängig von Lage<br />

<strong>und</strong> Konzept des Zentrums:<br />

Sehr hohe Bedeutung der<br />

Landschaftskulisse bei gezielter<br />

Einbindung der umgebenden<br />

Landschaft in ein<br />

Nutzungskonzept (z.B. bei<br />

Führungen über die direkten<br />

Außenanlagen des Zentrums<br />

hinaus zum Thema Naturerlebnis,<br />

Landschaftskunst<br />

o.ä.)<br />

Mittlere Bedeutung der<br />

Landschaftskulisse bei Nutzungskonzepten,<br />

die sich<br />

überwiegend auf Ausstellungsräume<br />

im Gebäude <strong>und</strong><br />

direkt zugeordnete, gestaltete<br />

Außenanlagen beziehen.<br />

Geringe Bedeutung bei Einrichtungen<br />

ohne Bezug zur<br />

umgebenden Landschaft<br />

106


Verkehrserschließung:<br />

Sehr gute Verkehrserschließung erforderlich,<br />

um eine optimale Ausnutzung<br />

zu gewährleisten (vgl.<br />

Gruppe C.1)<br />

Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />

4.4.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)<br />

E.1 Badebetrieb<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur<br />

(Extensivbetrieb):<br />

- Für Badenutzung geeigneter See<br />

oder anderes Gewässer<br />

- Liegeflächen<br />

- Sanitäranlagen<br />

- Wegeerschließung<br />

Ergänzende Infrastruktur<br />

(Intensivbetrieb):<br />

- Badestrand / Badesteg<br />

- Gesonderter Badebereich <strong>für</strong><br />

Kinder / Nichtschwimmer<br />

- Gesonderter FKK-Bereich<br />

- Bei kulturellem Schwerpunkt (inkl. Technik) Einbindung<br />

von Angeboten entsprechend Gruppe C<br />

mit den dort genannten Voraussetzungen<br />

(z.B. Landschaftskunst im Umfeld des Zentrums)<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> Badenutzung<br />

Für reine Badenutzung offenes Gewässer ≥ 5 ha ,<br />

<strong>für</strong> Wassersportnutzung möglichst 30 ha,<br />

bei gleichzeitiger Nutzung <strong>für</strong> Sport, Erholung <strong>und</strong><br />

Naturschutz ≥ 100 ha<br />

Sonstige Richtwerte<br />

- Seefläche je Badegast ≥ 20 m 2<br />

- Badewasserfläche nach Möglichkeit ≤ 20% des<br />

Gesamtgewässers zur optimalen Regenerierung<br />

des Gewässers<br />

- Verhältnis Badeuferbereich zu Gesamtuferbereich<br />

ca. 1: 6<br />

- 50 m 2 Fläche pro Besucher (<strong>für</strong> sämtliche Maßnahmen<br />

an Land inkl. Parkplätze)<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Weitere Wassersporteinrichtungen<br />

(bei ausreichend großen<br />

Gewässern <strong>und</strong> Sicherheitsabständen)<br />

- Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

(Gruppe F)<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Gruppe B)<br />

Badegewässer.<br />

Möglichst klares <strong>und</strong> geruchloses<br />

Wasser mit Sichttiefen<br />

mindestens 1m, nach<br />

Möglichkeit 2 m (EU-Richtlinie)<br />

Keine bis geringe Algenbildung,<br />

Verkrautung <strong>und</strong> Verschlammung<br />

(ggf. durch<br />

Pflege zu entfernen)<br />

Badestrände, Liegewiesen:<br />

Vielfältige <strong>und</strong> abwechslungsreiche<br />

Ausbildung der<br />

Uferlinie<br />

107


- Ergänzende Erlebniseinrichtungen<br />

am Gewässer (Wasserrutsche,<br />

Sprungturm, Badefloß etc.)<br />

- Ergänzende Erlebniseinrichtungen<br />

im Umfeld (Grillplatz, Sitzgruppen,<br />

Spielplatz, Abenteuerspielplatz)<br />

- Gastronomie / ggf. Einkaufsmöglichkeit<br />

/ Unterkunft<br />

Verkehrserschließung:<br />

- PKW-Stellplätze an Badeseen:<br />

ca. 3000 - 4000 m 2 je ha Wasserfläche<br />

- Je nach Intensität des Badebetriebes<br />

geringe mit mittlere Entfernung<br />

der Stellplätze vom Gewässer<br />

Quellen: DVWK (1996), vgl. auch Kap. 3.2.1, S. 20<br />

Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />

- Idealform = Beckenform mit Flachufer (Neigung<br />

ca. 1:10), keine sprunghaften Tiefenveränderungen,<br />

keine Steilufer<br />

- Tiefe (außerhalb Badebereich) mindestens 5m,<br />

möglichst 10 m<br />

- Uferbereich <strong>und</strong> Gewässergr<strong>und</strong> bis zu einer<br />

Wassertiefe von 3 m: Grobsand oder Feinkies<br />

- Bei Gestaltung von Badebuchten: Ausreichend<br />

Wasseraustausch erforderlich<br />

Gewässerqualität:<br />

- Erforderlich sind i.d.R. oligotrophe bis mesotrophe<br />

Gewässer<br />

- Nach Möglichkeit keine Zuflüsse von Oberflächenwasser<br />

- Gr<strong>und</strong>lage: Badegewässerrichtlinie der EU<br />

Klima, Exposition:<br />

- Klimabegünstigte Lagen mit langer Sonnenscheindauer,<br />

hoher Anzahl heiterer Tage, geringer<br />

Schwüle<br />

- Anlage von Badeständen parallel zur Hauptwindrichtung<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Unfallgefahr durch Nutzung<br />

von Badezonen durch Bootsverkehr,<br />

insbesondere durch<br />

Motorboote / Wasserski (hier<br />

zusätzlich Lärm- <strong>und</strong> Geruchsbelästigung)<br />

- Bei intensiver Badenutzung<br />

Störung ruhiger, naturbezogener<br />

Erholungsformen<br />

(v.a. Gruppen A <strong>und</strong> B)<br />

- Gleichzeitige intensive Angelnutzung:<br />

Beeinträchtigung der<br />

Gewässerqualität durch Fischbesatz<br />

möglich (Düngung <strong>und</strong><br />

Anfütterung)<br />

Vielfältige Gestaltung der<br />

Liegewiesen <strong>und</strong> des Freizeitgeländes<br />

Kulissenwirkung:<br />

Hohe Bedeutung: Möglichst<br />

naturnahe <strong>und</strong> vielfältige<br />

Gestaltung der Übergänge in<br />

die freie Landschaft (z.B.<br />

stufige Waldränder, Hecken<br />

aus heimischen Arten)<br />

Geringe Beeinträchtigungen<br />

durch Lärm <strong>und</strong> Emissionen<br />

108


E.2 Bootbetrieb<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

Segel- <strong>und</strong> Motorboothäfen, Ausflugsschifffahrt:<br />

Bei stärkerer Konzentration von<br />

Booten bzw. größeren Booten Bau<br />

von Sportboothäfen mit Clubgebäude<br />

(inkl. Sanitäranlagen), Bootshallen,<br />

Land- <strong>und</strong> / oder Wasserliegeplätzen,<br />

Kräne, Slipanlagen, Werkstatt,<br />

ggf. Bootstankstelle, Entsorgung<br />

Kleinere Anlagen (Motor-, Segel-,<br />

Ruderboote)<br />

- Anlegestellen mit künstlicher Uferbefestigung<br />

(Steganlagen)<br />

- Landliegeplätze inkl. Einsetzstellen<br />

am Wasser (Slipanlagen) <strong>für</strong><br />

kleinere Boote<br />

- Bei Mietbetrieb bauliche Anlage<br />

erforderlich (Stege, ggf. auch<br />

Bootshäuser)<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Bootbetrieb (ohne Motor)<br />

Erforderliche Mindestgröße je nach Bootstyp unterschiedlich.<br />

Bei Beteiligung weiterer Wassersportarten<br />

folgende Richtwerte:<br />

- Für Kleinboote <strong>und</strong> Surfer >10 ha<br />

- Für Segeln ab 80 ha (kleine Jollen) bzw. 300 ha<br />

(große Jollen)<br />

- Segel- oder Surfzonen (Korridore) mit Mindestbreite<br />

von 100 m<br />

- Modellboote: Abgegrenzte Wasserfläche (keine<br />

Angaben zu Mindestgröße oder -tiefe)<br />

Erforderliche Gewässertiefe je nach Bootstyp unterschiedlich:<br />

- Kanus ab 0,3 m / Ruderboote ab 1 m<br />

- Surfen ab 0,8 m (Lernbereich bis 1,2 m)<br />

- Segeln ab 1,5 m<br />

Maximale Bootsdichte (Anzahl Wasserfahrzeuge in<br />

Abhängigkeit von Seefläche) abhängig vom Bootstyp<br />

10 :<br />

- 5 Segelboote o. 5 Surfer je ha Wasserfläche<br />

- 7 Ruderboote oder 15 Kanus je ha Wasserfläche<br />

10 Belegungszahlen unter der Voraussetzung, dass nur ein Drittel der Boote gleichzeitig in Betrieb ist.<br />

Ergänzende Nutzungen:<br />

- Weitere Wassersportmöglichkeiten<br />

bei entsprechenden<br />

räumlichen Voraussetzungen<br />

(getrennte Zonen; vgl. E.1 <strong>und</strong><br />

E.3)<br />

- Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten(landgeb<strong>und</strong>en;<br />

vgl. Gruppe F)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

Bootsverkehr / weiterer Wassersport:<br />

- Gefährdung von Schwimmern<br />

<strong>und</strong> Tauchern bei Nutzung der<br />

gleichen Gewässerzone<br />

- Massive Störung ruhiger Erholungsformen<br />

durch Motorbootbetrieb<br />

(Lärm, Immisionen)<br />

- Störung von Anglern<br />

Gewässer:<br />

Für Aktivitäten mit engem<br />

Kontakt zum Gewässer<br />

(Surfen, Wasserwandern,<br />

Wasserski):<br />

Möglichst klares <strong>und</strong> geruchloses<br />

Wasser mit geringer<br />

Verkrautung <strong>und</strong><br />

Veralgung<br />

Kulissenwirkung:<br />

Hohe Bedeutung bei stärker<br />

naturbezogenem<br />

Wassersport (v.a. Wasserwandern,<br />

Surfen, Segeln):<br />

Möglichst naturnahe<br />

Einbindung des<br />

Gewässers in die umgebende<br />

Landschaft <strong>und</strong><br />

geringe Störungen durch<br />

Lärm <strong>und</strong> Emissionen<br />

Mittlere Bedeutung bei<br />

Ausflugsschifffahrt,<br />

Bootbetrieb mit Motor)<br />

109


Wasserski:<br />

- Bei Motorbootbetrieb alle da<strong>für</strong><br />

notwendigen Anlagen<br />

- Alternativ: Wasserskischleppanlage<br />

- Flache Stege am Ufer als Start-<br />

<strong>und</strong> Landepunkte<br />

- Zur Optimierung: Sprungschanzen<br />

(höhenverstellbar)<br />

Regattabetrieb:<br />

- Befestigte Uferbereiche (Stege)<br />

- Bei intensiverem Betrieb: Bootshaus<br />

in Wassernähe (mit Sanitärräumen,<br />

Umkleiden, Aufenthaltsräumen,<br />

Werkstatt)<br />

Wasserwandern:<br />

- Sichere Zugänge zum Gewässer<br />

- Offizielle Einlass- <strong>und</strong> Anlegestellen<br />

mit künstlicher Uferbefestigung<br />

(Stege, Rampen, Plattformen)<br />

oder natürlichem Ufer bei<br />

guter Betretbarkeit (keine Verlandungsvegetation)<br />

- Bei Seenketten: Bootsschleusen<br />

oder -gassen <strong>für</strong> Wasserwanderer<br />

Modellbootbetrieb:<br />

- Steg oder Uferbefestigung zum<br />

Einsetzen der Boote<br />

- Vorbereitungsraum am Ufer<br />

zum Rüsten der Boote<br />

Regattastrecken:<br />

- Surfen <strong>und</strong> Segeln: Ermöglichen eines Dreieckskurses<br />

(innerhalb Untiefen <strong>und</strong> Inseln möglich) mit unterschiedlichen<br />

Längen <strong>für</strong> Surfer <strong>und</strong> Segler<br />

- Rudern: Ruderregatten mit mindestens 5 geraden<br />

Bahnen von je 10 m Breite <strong>und</strong> 2500 m Länge<br />

(Mindesttiefe 1 m)<br />

- Kanu: 9 Bahnen mit mindestens 9 m Breite (Mindesttiefe<br />

2 m)<br />

Motorboote:<br />

- Keine Mindestgrößenangabe <strong>für</strong> Stillgewässer vorliegend,<br />

da vorwiegend auf Fließgewässern (B<strong>und</strong>eswasserstraßen)<br />

- Fahrwassertiefe mindestens 1,5 bis 2,0 m (bei Wasserskibetrieb<br />

mindestens 2,0 m)<br />

- Für Motorbootrennen ovaler Kurs auf ca. 800 m<br />

Länge<br />

- Für Wasserski-Wettkämpfe: Gerade Strecke von<br />

mindestens 270 m Länge <strong>und</strong> ca. 25 m Breite (Slalom)<br />

- Bei stationären Schleppanlagen <strong>für</strong> Wasserski Mindestwasserfläche<br />

von 4 ha, dabei Abstand zum Ufer<br />

<strong>und</strong> zu anderen Nutzungen mindestens 40 m<br />

Ausflugsschifffahrt<br />

- Mindestgröße von mehreren h<strong>und</strong>ert ha Wasserfläche<br />

- Mindestabstand der Fahrwasserrinne von Ufervegetation<br />

300 m<br />

Bootbetrieb, intern:<br />

Konkurrenz bei gleichzeitiger Nutzung<br />

durch verschiedene Bootstypen,<br />

daher:<br />

- Getrennte Surfbereiche mit<br />

Konzentration der Anlagen im<br />

Lee übriger Wassersportarten<br />

- Getrennte Mietbootstationen<br />

- Trennung der Modellbootzone<br />

durch Bojenkette erforderlich<br />

- Regattabetrieb: Sperrung der<br />

Wasserflächen <strong>für</strong> andere Nutzergruppen<br />

erforderlich (dadurch<br />

verschärfte Konkurrenz)<br />

- Motorboote: Unfallgefahr bei<br />

gleichzeitiger Nutzung von Motor-<br />

<strong>und</strong> anderen Bootstypen<br />

- Wasserskibetrieb: Ausschluß<br />

aller anderen Wassersportarten<br />

in den betroffenen Gewässerabschnitten<br />

erforderlich (Unfallgefahr)<br />

- Ausflugsschifffahrt:<br />

Räumliche Trennung von<br />

Sport- <strong>und</strong> Berufsschifffahrt<br />

(bei gemeinsamem Fahrwasser<br />

Trennung durch Betonnung)<br />

110


Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Gastronomie<br />

- Unterkunft (v.a. Camping,<br />

Feriensiedlung)<br />

Verkehrserschließung:<br />

Intensiver Bootbetrieb (Hafenanlagen,<br />

Miet- <strong>und</strong> Regattabetrieb):<br />

- Gute Erreichbarkeit über öffentliche<br />

Verkehrswege<br />

- Befestigte Zufahrt zu Hafenanlage<br />

oder Anlegestellen<br />

- Ausreichende Zahl an Parkplätzen<br />

in direktem Umfeld<br />

Extensiver Bootbetrieb (v.a. kleinere<br />

Surfgelände, Wasserwandern):<br />

- Zufahrt zum Surfbereich (Be-<br />

<strong>und</strong> Entladen der Bretter) bzw.<br />

zu offiziellen Einsatzstellen <strong>für</strong><br />

Wasserwanderer<br />

- Begrenzte Zahl an Parkplätzen in<br />

direktem Bezug zu Surfgelände<br />

bzw. offiziellen Einsatzstellen <strong>für</strong><br />

Wasserwanderer<br />

- Ausreichende Anzahl Parkplätze<br />

in näherem Umfeld (mittlere Entfernung)<br />

Quellen: DVWK (1996), SCHEMEL & ERBGUTH (2000)<br />

Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />

Ruder- <strong>und</strong> Kanusport, Surfen:<br />

- Keine Verlandungsvegetation im Bereich von Einsatz-<br />

<strong>und</strong> Anlegestellen<br />

Für Surfer:<br />

- Gut begehbarer See- <strong>und</strong> Ufergr<strong>und</strong> im Start- <strong>und</strong><br />

Landebereich (z.B. flacher Sandstrand)<br />

Gewässerqualität:<br />

- Geringe Verkrautung <strong>und</strong> Veralgung<br />

- Keine ges<strong>und</strong>heitsschädigende Wirkung <strong>für</strong> Sportler<br />

- Bei Surfgewässern: Anforderungen wie bei Badebetrieb<br />

Klima, Exposition:<br />

Allgemeine klimatische Bedingungen wie bei Badebetrieb<br />

(Gruppe E.1)<br />

Surfen <strong>und</strong> Segeln:<br />

- Ausreichende Windverhältnisse<br />

- Berücksichtigung der Hauptwindverteilung bei Anlage<br />

von Liegeplätzen <strong>für</strong> Boote (Schutz vor Wind<br />

<strong>und</strong> Wellengang) bzw. bei Wasserungsstellen<br />

Modellboote:<br />

- Lage an geschützter Leeseite des Gewässers<br />

111


E.3 Weiterer Wassersport<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Infrastruktur:<br />

Angeln:<br />

- Angelstege oder vorgegebene<br />

Angelplätze<br />

- Zugänge zu Angelplätzen<br />

Tauchen:<br />

- Eindeutiger <strong>und</strong> gut nutzbarer<br />

Zugang zum Gewässer<br />

- Tauchein- <strong>und</strong> -ausstiege mit<br />

guter Betretbarkeit (z.B. Kiesschüttung,<br />

Stege)<br />

- Tauchort / -zone durch Bojen<br />

markiert<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

Tauchen:<br />

- Picknick- oder Grillplatz mit<br />

Sanitäranlagen, Entsorgung<br />

- Ggf. Schulungsräume, Umkleide,Gerätewartungsmöglichkeit<br />

- Gastronomie <strong>und</strong> Unterkunft<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Angeln:<br />

- Keine Größenvorgabe<br />

- In Teilbereichen tiefer als 5 m (wegen Gefahr<br />

des Sauerstoffmangels)<br />

Gewässergüte:<br />

Angeln:<br />

- Wasserbeschaffenheit nach „Fischgewässerrichtlinie“<br />

der EU<br />

- Für Salmoniden: Oligotrophe bis mesotrophe<br />

Gewässer<br />

- Für Cypriniden: Höherer Trophiegrad<br />

Tauchen:<br />

- Gewässer mit möglichst hoher Gewässergüte<br />

(oligotroph bis mesotroph)<br />

Häufig wird Tauchsport in Deutschland jedoch<br />

auch in mesotrophen bis eutrophen Gewässern<br />

ausgeübt. Hier ist jedoch als ausschlaggebendes<br />

Kriterium eine ausreichende Sichtweite /<br />

Sichttiefe erforderlich.<br />

- Anforderungen an die Gewässergüte wie bei<br />

Badeseen<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Angeln:<br />

- Ergänzung v.a. durch ruhige <strong>und</strong><br />

landschaftsbezogene Erholungsformen,<br />

also Einrichtungen der landschaftsbezogenen<br />

Erholung (vgl.<br />

Gruppe B) <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung (vgl.<br />

Gruppe A)<br />

Tauchen:<br />

- Primär: Weitere Wassersportmöglichkeiten<br />

bei entsprechenden räumlichen<br />

Voraussetzungen<br />

- Primär: Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong><br />

Freizeitmöglichkeiten (Gruppe F)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Räumliche Trennung zwischen<br />

Tauch- <strong>und</strong> Angelzonen<br />

Angeln:<br />

- Störung der Angler durch Wassersportaktivitäten<br />

in direktem Umfeld<br />

(v.a. Bootsverkehr, Badebetrieb),<br />

daher bei größeren Seen Ausweisung<br />

fischereilich genutzer Zonen<br />

(räumliche Trennung der Angelzone<br />

von sonstigen Freizeitbereichen)<br />

Angeln:<br />

Möglichst klares <strong>und</strong> geruchloses<br />

Wasser mit geringer<br />

Verkrautung <strong>und</strong><br />

Veralgung<br />

Hohe Bedeutung der<br />

landschaftlichen Kulisse:<br />

Möglichst naturnahe<br />

Einbindung des Gewässers<br />

in die umgebende<br />

Landschaft<br />

Nur geringe Belastungen<br />

(Lärm, Emissionen)<br />

Tauchen:<br />

Klares <strong>und</strong> geruchloses<br />

Wasser mit geringer Verkrautung<br />

<strong>und</strong> Veralgung<br />

Möglichst vielfältige Unterwassertier-<br />

<strong>und</strong><br />

-pflanzenwelt<br />

Mittlere Bedeutung der<br />

landschaftlichen Umgebung<br />

112


Verkehrserschließung:<br />

Angeln:<br />

- Keine Zufahrt zu Angelbereichen<br />

erforderlich<br />

- Pkw-Stellplätze in mittlerer Entfernung<br />

ausreichend<br />

Tauchen:<br />

- Zufahrt <strong>und</strong> PKW-Stellplätze in<br />

direktem Umfeld<br />

Geländebeschaffenheit:<br />

Quellen: DVWK (1996), SCHEMEL & ERBGUTH (2000)<br />

Angeln:<br />

- Normalufer oder Flachufer<br />

- Ufer mit Flachwasserzonen <strong>und</strong> Buchten<br />

(als Laichgebiet)<br />

- Vermeidung von Besucherkonzentrationen<br />

im direkten Umfeld der<br />

Angelbereiche<br />

Tauchen:<br />

- Räumliche Trennung zu Sportbootzonen<br />

(inkl. Surfen) <strong>und</strong> Berufsschifffahrt<br />

(Unfallgefahr)<br />

113


4.4.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F)<br />

F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

Mountainbiking:<br />

- Zu unterschiedlichen Disziplinen<br />

vgl. Kap. 4.3.2.6<br />

- Eindeutig ausgewiesene <strong>und</strong><br />

beschilderte, vom Streckenverlauf<br />

attraktive R<strong>und</strong>kurse<br />

- Rastplätze incl. Entsorgung<br />

Fitness:<br />

- Zu möglichen Aktivitäten<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen vgl. Kap.<br />

4.3.2.6<br />

- Eindeutig ausgewiesene <strong>und</strong><br />

beschilderte R<strong>und</strong>kurse <strong>für</strong><br />

Sportpfade<br />

- Übungsgeräte oder -möglichkeiten<br />

(<strong>für</strong> Stationen der<br />

Sportpfade oder Sport- <strong>und</strong><br />

Spielflächen)<br />

Wintersport:<br />

Eissport:<br />

- Mitnutzung von Stegen <strong>und</strong><br />

Badestellen zum Einstieg<br />

- Rettungseinrichtungen<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf, Gelände:<br />

Mountainbiking:<br />

Für Freizeitsportler v.a. Schaffung geeigneter "crosscountry"-<br />

Strecken:<br />

Je nach Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)<br />

Gestaltung der Streckenverläufe mit unterschiedlicher<br />

Länge <strong>und</strong> Anspruch.<br />

Wichtige Teilaspekte:<br />

- R<strong>und</strong>kursstrecken unterschiedlicher Länge (<strong>für</strong><br />

Wettkämpfe zwischen 5 <strong>und</strong> 10 km Länge)<br />

- Bewegtes Relief, ggf. Abschnitte auf freiem Feld<br />

- Verschiedene Wegebeläge (<strong>für</strong> Rennen dürfen befestigte<br />

Wege maximal 15% der Strecke einnehmen)<br />

<strong>und</strong> Wegbreiten<br />

- Konkrete Planung <strong>und</strong> Gestaltung von Streckennetzen<br />

unter Einbeziehung der Sportler: Ein attraktives<br />

Angebot <strong>für</strong> mountain-bike-Urlauber muss entsprechend<br />

umfangreiche Wegenetze (über 100 km) enthalten.<br />

Fitness-Einrichtungen:<br />

- Fitnesseinrichtungen wie Sportpfade müssen unter<br />

Einbeziehung von Experten geplant werden, um eine<br />

tatsächlich ges<strong>und</strong>heitsfördernde Wirkung sicherzustellen.<br />

Ergänzende Nutzungen:<br />

Mountainbiking, Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Fitness <strong>und</strong> Wintersport:<br />

Sollen die genannten Sport- <strong>und</strong><br />

Spieleinrichtungen über eine örtliche<br />

Nutzung hinausgehen, ist eine<br />

Einbindung in weiterführende Angebote<br />

unbedingt erforderlich. Dies<br />

sind insbesondere die Aktivitätsgruppen<br />

- Weitere Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten<br />

(Gruppen E<br />

<strong>und</strong> F)<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Gruppe B; s. auch „Nutzungskonkurrenz“)<br />

- Angebot an witterungsunabhängigen<br />

Einrichtungen speziell in<br />

Ergänzung zu Wintersportmöglichkeiten<br />

(z.B. Gruppe F.2, D.3,<br />

C.3)<br />

Für Survival-training:<br />

- Keine weiteren Nutzungen oder<br />

Einrichtungen<br />

Kulissenwirkung:<br />

- Für überwiegende Aktivitäten<br />

mittlere Bedeutung<br />

der landschaftlichen<br />

Umgebung<br />

- Für Natursportarten (z.B.<br />

Drachenflug, Mountainbiking)<br />

kann die Landschaftskulisse<br />

auch hohe<br />

Bedeutung besitzen.<br />

114


Rodeln:<br />

- Gepflegte Naturrodelbahn<br />

Survival-training:<br />

- Keine Infrastruktur erforderlich<br />

<strong>und</strong> erwünscht<br />

Motorsport <strong>und</strong> Luftsport<br />

im Gelände:<br />

- Einzelfallbezogene Prüfung<br />

erforderlich (s. Quellenangaben)<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

Bei Anlagen mit überörtlicher<br />

Bedeutung:<br />

- Gastronomie, Unterkunft<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Nach Möglichkeit Anbindung<br />

der Einrichtungen an<br />

den Siedlungsbereich (Ausnahme:<br />

Motorsport aufgr<strong>und</strong><br />

Lärm <strong>und</strong> Emissionen)<br />

- Parkplätze zur Erschließung<br />

(Größe in Abhängigkeit von<br />

der Bedeutung der Einrichtung)<br />

- Bei größeren Anlagen: Nach<br />

Möglichkeit ÖPNV-<br />

Anbindung<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> Sportpfade (z.B. Trimm-Pfade oder<br />

Jogging-Pfade):<br />

- Anlage bevorzugt im Wald wegen klimatischer<br />

Verhältnisse<br />

- R<strong>und</strong>kurse in angepasster Länge (je nach Laufstrecke<br />

<strong>und</strong> Übungsstationen zwischen 1 <strong>und</strong> 4 km;<br />

evtl. auch individuelle Laufstrecken ermöglichen)<br />

- Nach Möglichkeit Steigungen <strong>und</strong> Gefälleabschnitte<br />

- Bodenbeschaffenheit ohne Verletzungsgefahr<br />

- Je nach Zielgruppe unterschiedliche Gestaltung<br />

Extensive Sport- oder Spielflächen:<br />

- Flächengröße: Mindestens 50 x 50 m<br />

- Relativ ebene Lage, keine Vernässungsneigung<br />

- Extensivgrünland, bei hoher Nachfrage auch Gestaltung<br />

als Sandplatz<br />

- Siehe auch DIN 18 034<br />

Wintersport:<br />

Für Freizeitrodeln auf Naturrodelbahn<br />

- Nach Möglichkeit Lage am Nordhang <strong>und</strong> im Wald<br />

(Schutz vor Sonneneinstrahlung)<br />

- Hanglage mit Gefälle von ca. 10-15 %<br />

- Bahnlänge ab 300 m (<strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche),<br />

Kurven mit angepassten Radien, Hartschneesohle<br />

Eissport<br />

- Ausreichend tragfähige Eisdecke<br />

- Für Eissegeln <strong>und</strong> -surfen ausreichend große, freie<br />

Wasserfläche<br />

Motorsport / Luftsport im Gelände:<br />

- V.a. weitere Sport- <strong>und</strong> Freieitmöglichkeiten<br />

(Gruppen E / F)<br />

zu prüfen<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

Mountainbiking:<br />

- Bei gemeinsamer Wegeführung<br />

Konkurrenz zu Wanderern, Radfahrern<br />

(evtl. auch Reitern;<br />

Gruppe B), ggf. auch zur Führung<br />

von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />

(A.1), Führungen <strong>und</strong> Exkursionen<br />

(D.2)<br />

Wintersport:<br />

- Interne Konflikte zwischen den<br />

verschiedenen Eissportgruppen<br />

<strong>und</strong> Wanderern auf den Eisflächen<br />

- Räumliche Trennung von Eisseglern<br />

<strong>und</strong> -surfern gegenüber<br />

den weiteren Nutzergruppen erforderlich<br />

- Evtl. Konflikte zwischen Rodeln<br />

<strong>und</strong> Winterwandern<br />

Survival-training:<br />

- Da von den Aktiven möglichst<br />

abgelegene <strong>und</strong> einsame Gebiete<br />

aufgesucht werden, besteht eine<br />

Nutzungskonkurrenz zu allen<br />

übrigen Nutzungsformen<br />

115


Survival training<br />

- Großflächige, relativ naturnahe Landschaften mit<br />

Anteilen von Wald, Brachflächen, Gewässern<br />

Motorsport <strong>und</strong> Luftsport im Gelände:<br />

- Einzellfallbezogene Prüfung unter Hinzuziehen von<br />

Sportlern (Vereine, Verbände)<br />

Motorsport im Gelände / motorisierter<br />

Luftsport:<br />

- Aufgr<strong>und</strong> von Lärm <strong>und</strong> Emissionen<br />

hohes Konfliktpotenzial<br />

zu natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogenen<br />

Erholungsformen (v.a.<br />

Gruppen A, B, auch D.1, C.2).<br />

Quellen: SCHEMEL & ERBGUTH (2000), AMMER & PRÖBSTL (1991), STRASDAS (1994), WÖHRSTEIN (1998), DVWK (1996), DIN 18 034 (Spielplätze <strong>und</strong><br />

Freiflächen zum Spielen - Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Hinweise <strong>für</strong> die Objektplanung)<br />

116


F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks 11<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

- Im Rahmen der Planung festzulegen<br />

- Einbindung in Gastronomie / Unterkunft,<br />

ggf. auch Versorgungseinrichtungen<br />

zu prüfen<br />

Verkehrserschließung:<br />

- Sehr gute Verkehrsanbindung erforderlich,<br />

die einzelfallbezogen<br />

zu planen ist.<br />

- Nach Möglichkeit Anbindung an<br />

ÖPNV<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Die unter F.2 zusammengefassten Freizeit-<br />

<strong>und</strong> Sportanlagen benötigen vergleichsweise<br />

große Flächen, die überbaut <strong>und</strong> versiegelt<br />

oder einer völlig neuen Nutzung zugeführt<br />

werden.<br />

Aussagen zu Flächenbedarf <strong>und</strong> weiteren Anforderungen<br />

sind in pauschaler Form nicht<br />

möglich.<br />

Ergänzende Nutzungen:<br />

- Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten<br />

- Weitere in Abhängigkeit der konkreten<br />

Einrichtung<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Bei Überbauung landschaftlich reizvoller<br />

Flächen (naturnahe <strong>und</strong> vielfältige<br />

Landschaften, v.a. Gewässerufer)<br />

Konflikt mit landschaftsbezogener<br />

Erholung (Gruppe B) <strong>und</strong> Naturerlebnis<br />

/ Naturerfahrung (Gruppe<br />

A)<br />

- Durch hohe Besucherzahlen <strong>und</strong> v.a<br />

bei lärmintensiven Einrichtungen<br />

(v.a. Motorsport): Massive Störung<br />

natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogener ruhiger<br />

Erholungsformen (v.a. Gruppen<br />

A, B, z.T. auch C <strong>und</strong> D)<br />

Kulissenwirkung:<br />

In der Regel keine Bedeutung<br />

der landschaftlichen<br />

Umgebung <strong>für</strong> anlagengeb<strong>und</strong>ene<br />

Einrichtungen<br />

Für Golfplätze <strong>und</strong> vergleichbare<br />

Anlagen in freier<br />

Landschaft mittlere Bedeutung<br />

der Kulissenwirkung<br />

Quellen: DEUTSCHES INSTITUR FÜR NORMUNG (1999), SCHEMEL & ERBGUTH (2000), FOCKENBERG, K. (1996), BUNDESINSTITUT FÜR SPORTWISSEN-<br />

SCHAFT (2000), LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (1995) (Golfplätze), INTERNATIONALE VEREINIGUNG SPORT-<br />

UND FREIZEITEINRICHTUNGEN E.V. (IAKS) (Hrsg. versch. Schriftenreihen <strong>und</strong> Fachzeitschrift "Sportstättenbau <strong>und</strong> Bäderanlagen"), HAASS<br />

(1990) (Allg. Richt- <strong>und</strong> Orientierungswerte)<br />

11 Aufgr<strong>und</strong> der großen Vielfalt an möglichen Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen inkl. Freizeitparks sowie der <strong>für</strong> alle Anlagen erforderlichen Planungsschritte <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren (Bauleitplanung;<br />

bei großflächigen Anlagen Raumordnungsverfahren) werden <strong>für</strong> diese Einrichtungen keine vollständigen Anforderungsprofile formuliert, sondern nur die <strong>für</strong> das F+E-Vorhaben relevanten<br />

Aspekte dargestellt.<br />

117


4.4.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G) 12<br />

Infrastruktur /<br />

Verkehrserschließung<br />

Erforderliche Infrastruktur:<br />

Camping:<br />

- Kleinsportanlagen, Grillplatz<br />

- Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

- Sanitäranlagen<br />

(Für Jugendzeltplätze reduzierte Anforderungen)<br />

Für Camping <strong>und</strong> Feriensiedlung:<br />

- Gastronomie / Einzelhandel<br />

Ergänzende Infrastruktur:<br />

- Aufenthaltsräume (Camping)<br />

- Dienstleistungsangebote<br />

Verkehrserschließung:<br />

Feriensiedlung, Camping:<br />

- Gute Verkehrsanbindung erforderlich,<br />

befestigte Zufahrt<br />

- Ausreichende Parkplätze in direktem<br />

Umfeld<br />

- Möglichst Anbindung an ÖPNV<br />

Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />

Flächenbedarf:<br />

Camping:<br />

Mindestflächenbedarf je nach Größenklasse:<br />

- Kleine Plätze (ca. 50 Stellplätze): Ab 0,5 ha<br />

- Normalgröße (300 - 450 Stellplätze): 4 - 6 ha<br />

- Zugr<strong>und</strong>egelegt wird empfohlene Stellplatzgröße<br />

von 100 m 2<br />

Jugendzeltplätze:<br />

- Mindestgröße 1,2 bis 2,0 ha (<strong>für</strong> 30 Jugendliche)<br />

- Je Standplatz (4 - 6 Zelte) 0,1 - 0,2 ha<br />

Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />

Camping, Zeltplätze:<br />

- Ebenes, schwach geneigtes oder terrassiertes<br />

Gelände<br />

- Nach Möglichkeit Südost- bis Südwestexposition<br />

- Standfester, gut entwässerter Untergr<strong>und</strong><br />

- Tiefer Gr<strong>und</strong>wasserstand (Mindestens 1 m unter<br />

Flur)<br />

Nutzungsergänzung:<br />

Primäre Nutzungsergänzung:<br />

- Möglichkeiten <strong>für</strong> Wassersport<br />

<strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)<br />

- Einrichtungen <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit<br />

(Gruppe F)<br />

- Landschaftsbezogene Erholung<br />

(Gruppe B)<br />

Nutzungskonkurrenz:<br />

- Anlagen <strong>für</strong> Freizeitwohnen (v.a.<br />

Feriensiedlungen <strong>und</strong> Dauercamping)<br />

schließen andere Erholungsformen<br />

auf diesen Flächen<br />

aus <strong>und</strong> stellen einen Eingriff in<br />

das Landschaftsbild dar.<br />

- Bei Überbauung attraktiver<br />

Landschaften Konflikte zur landschaftsbezogenen<br />

Erholung <strong>und</strong><br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />

(Ziffern 1 <strong>und</strong> 2). Höchstes Konfliktpotenzial<br />

besteht bei direkter<br />

Uferlage.<br />

Campingplatz:<br />

Die Gestaltung des Platzes<br />

sollte ein positives Landschaftserlebnis<br />

ermöglichen.<br />

Dazu gehören v.a.<br />

- Gehölzbestand als Sichtschutz<br />

nach außen <strong>und</strong><br />

zur inneren Gliederung,<br />

Windschutz, Schattenspender<br />

- Gute Aussichtsmöglichkeit<br />

in die landschaftlich<br />

attraktive Umgebung<br />

- vielgestaltige <strong>und</strong> abwechslungsreichePlatzgestaltung,<br />

Trennung von<br />

Lärm- <strong>und</strong> Ruhezonen<br />

Kulissenwirkung:<br />

Mittlere Bedeutung einer<br />

landschaftlich reizvollen<br />

Lage bei Camping- <strong>und</strong><br />

Zeltplätzen.<br />

12 Da <strong>für</strong> die Entwicklung von Feriensiedlungen v.a. Fragen der baulichen Planung im Vordergr<strong>und</strong> stehen, die im Rahmen der Bauleitplanung abgehandelt werden müssen, sind hier v.a. Anforderungen<br />

<strong>für</strong> die Gestaltung von Campingplätzen formuliert; <strong>für</strong> Feriensiedlungen werden nur die <strong>für</strong> das F+E-Vorhaben relevanten Aspekte (v.a. Nutzungskonkurrenz) dargestellt.<br />

118


Jugendzeltplatz<br />

- Verkehrsanbindung von geringerer<br />

Bedeutung<br />

- Nur wenige Parkplätze in direktem<br />

Umfeld erforderlich<br />

- Keine Gefährdungen durch Naturrisiken (z.B.<br />

Überschwemmungen, Rutschungen, Steinschlag<br />

etc.)<br />

Klima:<br />

- Nebelarme, besonnte, windgeschützte, insgesamt<br />

nicht extreme Lagen<br />

- Konkurrenz zu allen Formen der<br />

ruhigen Erholung (aufgr<strong>und</strong> Verkehr,<br />

hohen Nutzerzahlen)<br />

Quellen: DVWK (1996), SCHEMEL (1984), DOERFEL (2000), KUHN (1979), www.ffs-hohenahr.de/frame_planung.htm (Stand 04/01)<br />

Bevorzugte Landschaftstypen<br />

sind relativ naturnahe<br />

bis vielfältige Landschaften<br />

(v.a. Gewässer, Waldrand).<br />

Störungen (durch Lärm,<br />

Immissionen) sollten gering<br />

sein<br />

119


4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

4.5.1 Vorgehensweise <strong>und</strong> Bewertungsmethodik<br />

Im nachfolgenden Teilkapitel erfolgt eine Verknüpfung der Ergebnisse aus Kapitel 4.4 (Anforderungen<br />

der Erholungsformen) mit den Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung der BFL,<br />

die in Kap. 3.6.1 (S. 38. ff.) herausgearbeitet wurden.<br />

Bei der Festlegung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholung in der BFL wurden zwei gr<strong>und</strong>legende<br />

Aspekte (zeitliche Dynamik <strong>und</strong> räumliche Landschaftsgliederung) berücksichtigt <strong>und</strong> miteinander verknüpft.<br />

Beide Aspekte wurden bereits bei der Herleitung der Betrachtungseinheiten genauer erläutert (vgl.<br />

Kap. 3.6.1). Die sich daraus ergebenden Betrachtungseinheiten sind in Tab. 11 (S. 41) dargestellt.<br />

Für die nachfolgende Eignungsbewertung der BFL wird auf Basis der Anforderungsprofile, die <strong>für</strong> die<br />

Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen formuliert wurden geprüft, welche der Nutzungsformen in welchen<br />

Teilbereichen der BFL tatsächlich möglich sind. Darüberhinaus wird differenziert bewertet, welche<br />

der Betrachtungseinheiten gut, welche weniger gut <strong>für</strong> die jeweilige Nutzung geeignet sind.<br />

In einer Verknüpfungsmatrix erfolgt zunächst die Bewertung der Landschaftseinheiten der BFL in Bezug<br />

auf die sieben Aktivitätsgruppen (vgl. auch Kap. 4.3.1, S.61).<br />

Die Ergebnisse der Grobbewertung sind in Tab. 15 dargestellt. Diese bildet die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die anschließende,<br />

weitere Ausarbeitung der Bewertung, in der die Erholungseignung der einzelnen Betrachtungseinheiten<br />

<strong>und</strong> Erholungsformen genauer betrachtet werden.<br />

Die Einzelergebnisse der Bewertung sind im Anhang I dargestellt. Die zusammenfassenden Ergebnisse<br />

finden sich in Kap. 4.5.2.<br />

Das anschließende Kap. 4.5.3 gibt Hinweise auf mögliche Nutzungsabfolgen, die sich aus den Ergebnissen<br />

ableiten lassen.<br />

Erläuterung zur Matrix (Tab. 15) <strong>und</strong> der anschließenden textlichen Darstellung:<br />

Die Bewertung erfolgt getrennt nach Eignung der Einheit als Standort oder als Kulisse <strong>für</strong> die jeweilige<br />

Nutzung (zu den Begriffen vgl. Kap. 4.4.1).<br />

Ziffern 0-2: Eignung des Standortes / der Einheit <strong>für</strong> eine aktive Nutzung<br />

Ziffern 0-II: Eignung der Einheit als Kulisse<br />

Bewertungsziffer<br />

Schattierung in<br />

Tabelle<br />

0 ohne Farbe keine bis geringe Eignung<br />

des Standortes<br />

1 oder I hellgrau bedingte Eignung <strong>für</strong> aktive<br />

Nutzung oder als Kulisse<br />

2 oder II mittelgrau gute Eignung <strong>für</strong> aktive<br />

Nutzung bzw. als Kulisse<br />

Erläuterung Folgerungen <strong>für</strong> die weitere Bearbeitung<br />

keine weitere Ausarbeitung der<br />

Matrix<br />

Ausarbeitung der Matrix unter besonderer<br />

Berücksichtigung der<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> die Nutzung<br />

schwerpunktmäßige Ausarbeitung<br />

der Matrix unter Berücksichtigung<br />

der Voraussetzungen <strong>für</strong> Nutzung<br />

120


4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Bewertung sind die Anforderungen aus Sicht der jeweiligen Aktiviätsgruppe (vgl.<br />

Kap. 4.4). Da das Ziel dieses Arbeitsschrittes v.a. in einer Bewertung des Potenzials der Landschaft <strong>für</strong><br />

die Erholung liegt, führen Gefährdungsfaktoren <strong>und</strong> aktuelle Praktiken bei der Sicherung der Landschaft,<br />

die in vielen Fällen Einschränkungen bei der Nutzung erwarten lassen, nicht automatisch zu einer Abwertung,<br />

wenn andere Gründe die Einstufung "gut geeignet" begründen. Zur Verdeutlichung werden bei der<br />

Wertung "gut geeignet" ggf. Hinweise auf mögliche Einschränkungen bei der aktiven Nutzung gegeben.<br />

121


Tab. 15: Bewertungsmatrix "Erholungseignung der BFL"<br />

Erläuterungen zur Tabelle: 0 - 2 (jeweils linke Spalte) = Bewertung der Einheit <strong>für</strong> eine aktive Nutzung; 0 - II (jeweils rechte Spalte) = Bewertung der Einheit als Landschaftskulisse<br />

Betrachtungseinheit<br />

"Erholung"<br />

Aktivitätsgruppe<br />

Aktiver Tagebau<br />

(BL)<br />

BFL, ungesichert<br />

Rohkippe<br />

Rohhalde<br />

Restloch m. Böschung<br />

BL / BFL in Sanierung<br />

Kippe, gesichert<br />

Halde, gesichert<br />

Restloch<br />

(in Flutung)<br />

0 = keine bis geringe Eignung, 1 / I = bedingte Eignung, 2 / II = gute Eignung<br />

Naturerlebnis /<br />

Naturerfahrung<br />

(A)<br />

Landschaftsbezogene<br />

Erholung<br />

(B)<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Kunsterleben<br />

(C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Wassersport <strong>und</strong> -<br />

erholung<br />

(E)<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit<br />

(F)<br />

Freizeitwohnen<br />

(G)<br />

0 I 0 I 0 I I II 0 0 0 I 0 0<br />

2 II 0 I 2 II 2 II 0 I 1 I 0 I<br />

1 I 1 I 2 II 1 I 0 I 1 I 0 I<br />

2 II 0 I 2 II 2 II 0 I 1 I 0 I<br />

1 I 1 I 1 I 1 I 0 I 2 2 1 I<br />

1 I 1 I 1 I 1 I 0 I 2 2 1 I<br />

2 II 0 I 2 II 2 II 1 I 1 I 0 I<br />

122


BFL, rekultiviert<br />

Kippe, rekultiviert<br />

Halde, rekultiviert<br />

Bergbaufolgesee<br />

(inkl. Insel)<br />

Sonderformen<br />

Fließgewässer,<br />

naturnah<br />

Technisches<br />

Gerinne<br />

Naturerlebnis /<br />

Naturerfahrung<br />

(A)<br />

Landschaftsbezogene<br />

Erholung<br />

(B)<br />

Kultur- <strong>und</strong><br />

Kunsterleben<br />

(C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Wassersport <strong>und</strong> -<br />

erholung<br />

(E)<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit<br />

(F)<br />

Freizeitwohnen<br />

(G)<br />

1 I 1 I 1 I 1 I 0 I 2 II 2 II<br />

1 I 2 II 2 II 1 I 0 I 2 II 2 II<br />

2 II 1 II 1 I 1 I 2 II 1 II 1 II<br />

2 II 0 II 1 I 1 I 2 II 0 I 0 I<br />

0 I 0 I 1 I 0 I 2 II 0 I 0 I<br />

123


4.5.2 Bewertung der Betrachtungseinheiten<br />

4.5.2.1 Aktiver Tagebau<br />

4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Aktive Tagebaue sind außer im Rahmen spezieller Führungen (s.o.) nicht aktiv als Erholungsräume nutzbar.<br />

Hauptgründe sind rechtliche Vorgaben, Störungen des Abbaubetriebes, Gefährdungen möglicher<br />

Nutzer sowie massive Beeinträchtigungen des Erlebniswertes durch Lärm, Staubentwicklung <strong>und</strong> Emissionen.<br />

Damit ist das Spektrum der Einbeziehung in Erholungsaktivitäten sehr eingeschränkt bzw. die Bedeutung<br />

als Erholungsraum vorwiegend auf eine "Kulissenfunktion" beschränkt.<br />

4.5.2.2 Ungesicherte Bergbaulandschaft<br />

Rohkippe<br />

Rohkippen können aufgr<strong>und</strong> ihrer oft extremen landschaftlichen Bedingungen v.a <strong>für</strong> speziell interessierte<br />

Besucher äußerst attraktive Erholungsräume darstellen (Naturerlebnis, Information, Kunst <strong>und</strong> Kultur).<br />

Deutliche Einschränkungen sind hier jedoch <strong>für</strong> eine aktive Nutzung aus Sicherheitsgründen gegeben<br />

(Rutschungsgefahr), weshalb hier v.a. organisierte Aktivitäten (wie Führungen etc.) zum Einsatz kommen<br />

müssen.<br />

Ungeeignet sind Rohkippen daher <strong>für</strong> dauerhafte Anlagen wie Freizeitwohnen, Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

(Sicherheitsgründe, Staubentwicklung). Eine nur bedingte Eignung ist <strong>für</strong> bestimmte landschaftsbezogene<br />

Sportaktivitäten (aktiv) gegeben, ebenso als Kulisse <strong>für</strong> Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen.<br />

Rohhalde<br />

Rohhalden besitzen ähnliche Voraussetzungen <strong>und</strong> damit auch ähnliche Eignungsbedingungen wie Rohkippen.<br />

Da die naturk<strong>und</strong>lich <strong>und</strong> landschaftlich besonders prägnanten Rippen-Kippen-Komplexe hier<br />

fehlen, wurde das Potenzial <strong>für</strong> die Gruppen "Naturerlebnis" <strong>und</strong> "Information" jedoch etwas geringer<br />

eingestuft. Auch hier schränken mögliche Sicherheitsrisiken die Nutzungseignung ein.<br />

Für Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben ist die Geländestruktur von besonderer Bedeutung (markante Erhebungen).<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind Halden prinzipiell auch <strong>für</strong> die landschaftsbezogene Erholung interessant; die<br />

noch beeinträchtigenden Bedingungen v.a. früher Sukzessionsstadien (Staub, geringe landschaftliche<br />

Vielfalt) <strong>und</strong> die möglichen Sicherheitsrisiken lassen hier jedoch zunächst nur eine bedingte Eignung ableiten.<br />

Zu den Gruppen Sport <strong>und</strong> Freizeitwohnen lassen sich die Aussagen <strong>für</strong> die Rohkippen weitgehend übertragen.<br />

Restloch mit Böschung<br />

Unsanierte Restlöcher stellen Landschaften von äußerst ungewöhnlichem Charakter dar: Geprägt durch<br />

massive <strong>und</strong> großflächige Eingriffe in die ursprüngliche Landschaft werden hier extreme Bedingungen<br />

vorgef<strong>und</strong>en (Dimension, Substrat, Landschaftsbild <strong>und</strong> Vegetation), die in vergleichbarer Weise in anderen<br />

Landschaften kaum anzutreffen sind.<br />

124


4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Diese Voraussetzungen schaffen ein hohes Potenzial <strong>für</strong> die Aktivitätsgruppen Naturerlebnis / Naturerfahrung,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben sowie Information <strong>und</strong> Kommunikation, die in direkter Weise auf der<br />

hohen landschaftlichen Eigenart beruhen. Eine aktive Nutzung wird jedoch i.d.R. durch Sicherheitsrisiken<br />

extrem eingeschränkt (Rutschungen, Setzungsfließen), so dass sich die Nutzung v.a. auf organisierte Aktivitäten<br />

in Abstimmung mit dem Sanierungsträger (z.B. geführte Wanderungen etc.) oder auf ein Einbeziehen<br />

der Restlöcher als Kulisse beschränken muss.<br />

Für übrige Nutzungen gilt ähnliches wie <strong>für</strong> die anderen Teile der unsanierten BFL: Für die Errichtung<br />

von Anlagen aller Art (Sport, Freizeit <strong>und</strong> Freizeitwohnen) ist die unsanierte Landschaft ungeeignet<br />

(Bergsicherheit), als Kulisse <strong>für</strong> Anlagen <strong>und</strong> Aktivitäten im Bereich Sport <strong>und</strong> Freizeitwohnen bedingt<br />

geeignet (wenig attraktiv, jedoch auch nur von mittlerer bis geringer Bedeutung).<br />

Für landschaftsbezogene Erholungsformen (Wandern, Radwandern, Reiten) ist die Landschaft aus Sicherheitsgründen<br />

ebenfalls kaum aktiv nutzbar. Die Einrichtung von Wegesystemen im Umfeld unsanierter<br />

Restlöcher sollte mit Informationen oder Erlebniseinrichtungen <strong>für</strong> den Besucher verb<strong>und</strong>en sein, um<br />

ihm die extreme Landschaftssituation näher zu bringen, da sich die Besonderheiten der Landschaft dem<br />

Besucher nicht ohne weiteres erschließen. Für landschaftsbezogene Erholungsformen ohne zusätzliche<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerlebnis oder Information wird die BL deshalb als bedingt geeignet bewertet (vgl.<br />

"Rohkippe").<br />

4.5.2.3 Bergbaulandschaft in Sanierung<br />

Gesicherte Kippe<br />

Gesicherte Kippenflächen unterscheiden sich von den Rohkippen zum einen durch den Faktor "Sicherheit",<br />

was eine positive Gr<strong>und</strong>voraussetzung <strong>für</strong> die aktive Nutzung darstellt (v.a. <strong>für</strong> Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit).<br />

Durch die üblichen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung verschwinden verschiedene Merkmale, welche<br />

<strong>für</strong> die ursprünglich hohe Eigenart vieler Rohkippen verantwortlich sind (vgl. 4.5.2.2). Gesicherte<br />

Kippen stellen daher im Anfangsstadium der Entwicklung, das durch einförmige Ansaatflächen gekennzeichnet<br />

ist, wenig interessante Objekte <strong>für</strong> Naturerlebnis / Naturerfahrung, (landschaftsbezogene) Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation sowie (landschaftsbezogenes) Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben dar. Mit dem weiteren<br />

Ablauf der natürlichen Sukzession entwickeln sich die Bedingungen <strong>für</strong> diese Nutzungformen zum<br />

positiven.<br />

Als landschaftliche Kulissen sind gesicherte Kippen (v.a. in frühen Sukzessonsstadien) aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />

Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart i.d.R. wenig attraktiv, was v.a. <strong>für</strong> landschaftsbezogene Nutzungsformen von<br />

Bedeutung ist; auch hier ist mit zunehmendem Zeitablauf eine positive Entwicklung zu erwarten.<br />

Alle auf "Dauer" angelegten Erholungsformen, also insbesondere Nutzungen, die mit der Errichtung von<br />

aufwendigeren Anlagen verb<strong>und</strong>en sind, können nur dort angelegt werden, so die Kippenflächen nicht im<br />

Rahmen des Gr<strong>und</strong>wasseranstieges bzw. der Flutung unter Wasser gehen werden.<br />

Gesicherte Halde<br />

Die Veränderungen des natürlichen Potenzials von der Rohhalde zur gesicherten Halde sind mit der Entwicklung<br />

auf Kippenflächen vergleichbar: Auch hier nimmt mit dem Verlust von eigenartsprägenden<br />

Merkmalen die Bedeutung <strong>für</strong> die Erholungsformen des Naturerlebnis / Naturerfahrungs <strong>und</strong> der damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Informations- <strong>und</strong> Bildungsmöglichkeiten ab; ähnliches gilt <strong>für</strong> ein landschaftsbezogenes<br />

125


4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Kunst- <strong>und</strong> Kulturerlebnis. Im Zeitablauf der natürlichen Entwicklung ist jedoch eine Aufwertung des<br />

Landschaftsbildes zu erwarten (Erhöhung der Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart der Landschaft).<br />

Ein wichtiger wertbestimmender Faktor <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> liegt in der Topographie begründet<br />

(vgl. auch Rohhalde): Im gesicherten Zustand eignet sich diese Landschaftseinheit v.a. <strong>für</strong> Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Aktivitäten, die auf solche Erhebungen in der Landschaft angewiesen sind (<strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel, aber<br />

auch als Aussichtspunkte im Zusammenhang mit landschaftsbezogener Erholung).<br />

Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />

Die Flutung von Restlöchern stellt ein kaum mit anderen Geschehen vergleichbares "Schauspiel" dar (vgl.<br />

auch Anhang II, entsprechende Einheit), das dem Besucher <strong>für</strong> einen bestimmten Zeitraum präsentiert<br />

werden kann. Im Vorgang der Flutung (durch Gr<strong>und</strong>wasseranstieg oder durch Fremdwasser) <strong>und</strong> den damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Prozessen, kurzlebigen Landschaftsbildern <strong>und</strong> Lebensräumen liegt ein natürliches Potenzial,<br />

das v.a. im Rahmen von Erholungsformen des Naturerlebnis / Naturerfahrung, der landschaftsbezogenen<br />

Infomations- <strong>und</strong> Bildungsaktivitäten sowie Kunst- <strong>und</strong> Kulturaktivitäten genutzt werden kann.<br />

Die Nutzbarkeit <strong>für</strong> Wassersportaktivitäten hängt von zahlreichen Rahmenbedingungen ab, die im einzelnen<br />

zu klären sind; als "Standort" <strong>für</strong> weitere Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten ist das Restloch nur sehr eingeschränkt<br />

nutzbar.<br />

Einschränkend <strong>für</strong> jede Form der aktiven Nutzung ist die Gefahr von Böschungsrutschungen oder Setzungsfließen.<br />

4.5.2.4 Rekultivierte Bergbaufolgelandschaft<br />

Rekultivierte Kippe<br />

Rekultivierte Kippenflächen sind <strong>für</strong> einen großen Teil der Aktivitätsgruppen potenziell geeignete Standorte<br />

<strong>und</strong> Kulissen (vgl. auch Anhang II).<br />

Anlagengeb<strong>und</strong>ene Nutzungsformen finden hier vergleichsweise günstige Ausgangsbedingungen <strong>und</strong><br />

können in Abstimmung mit den Rekultivierungszielen <strong>und</strong> -maßnahmen entwickelt werden.<br />

Bei den Gruppen Naturerlebnis / Naturerfahrung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben sowie Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation ist ein Großteil der Erholungformen auch auf rekultivierten Kippen umsetzbar, wenn die<br />

entsprechenden Voraussetzungen (vgl. Anforderungsprofile in Kap. 4.4.2) im Rahmen der Rekultivierung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Festzuhalten ist aber, dass die speziellen <strong>und</strong> charakteristischen landschaftlichen Voraussetzungen, die<br />

häufig auf Rohkippen anzutreffen sind, auf rekultivierten Kippen fehlen.<br />

Die Eignung der Flächen als "Kulisse" <strong>für</strong> die Erholung hängt im wesentlichen von den Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

der Rekultivierung ab.<br />

Rekultivierte Halde<br />

Auch rekultivierte Halden sind potenzielle Erholungsräume <strong>für</strong> zahlreiche Aktivitätsgruppen.<br />

Als Besonderheit bleiben hier die topographischen Bedingungen, die als Nutzungsvoraussetzung <strong>für</strong> einige<br />

Erholungsformen von Bedeutung (v.a. landschaftsbezogene Erholung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis,<br />

landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten, die auf Hanglagen angewiesen sind; vgl. auch Anhang<br />

II).<br />

Im übrigen sind die Aussagen zu den rekultivierten Kippenflächen übertragbar.<br />

126


Bergbaufolgesee<br />

4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Bergbaufolgeseen, ihre direkten Uferbereiche <strong>und</strong> darin möglicherweise enthaltene Inseln stellen <strong>für</strong> viele<br />

Aktivitätsgruppen attraktive Erholungsräume dar:<br />

Besondere Bedeutung besitzen die Seen natürlich potenziell <strong>für</strong> alle dargestellten Formen des Wassersportes<br />

<strong>und</strong> -erholung, wobei im konkreten Einzelfall die erforderlichen Rahmenbedingungen (v.a. Gewässergüte,<br />

Größe des Gewässers; vgl. auch Kap. 3.2.1) gegeben sein müssen.<br />

Weitgehend unabhängig von der Wasserqualität können die Seen auch in Konzepte <strong>für</strong> Naturerlebnis /<br />

Naturerfahrung einbezogen werden: Voraussetzung ist hier v.a. der naturnahe Gewässer- <strong>und</strong> Uferzustand.<br />

Festzuhalten ist jedoch auch, dass die besondere landschaftliche Eigenart, die mit den früheren Sanierungsstadien<br />

verb<strong>und</strong>en sind, bei rekultivierten Seen oft weitgehend verloren ist, so dass es sich hier zwar<br />

um landschaftliche sehr attraktive, jedoch nicht mehr "einmalige" Erholungsräume handelt.<br />

Vorhandene Inseln aus Kippenmaterial können in einen großen Teil der Nutzungskonzepte einbezogen<br />

werden: Für Naturerlebnis / Naturerfahrung, wasser- <strong>und</strong> landgeb<strong>und</strong>ene Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten<br />

muss jedoch die Erreichbarkeit <strong>und</strong> die jeweils erforderliche natürliche Ausstattung <strong>und</strong> Infrastruktur gegeben<br />

sein (vgl. Kap. 4.4.2).<br />

Besonders hervorzuheben ist auch die "Kulissenfunktion" von relativ naturnah ausgeprägten Bergbaufolgeseen,<br />

die jedoch auch zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen führen kann.<br />

Eine Besonderheit, die in verschiedenen Projekten erprobt wurde, ist die Schaffung künstlicher<br />

"schwimmender Inseln", die <strong>für</strong> viele der o.g. Aktivitätsgruppen eingesetzt werden könnten (z.B. <strong>für</strong> Baden<br />

<strong>und</strong> Lagern, Naturerlebnis, schwimmende Gärten, kleine Einheiten von Freizeitwohnen, etc.).<br />

Zum naturschutzfachlichen Konfliktpotenzial insbesondere in Bezug auf Inseln <strong>und</strong> „schwimmende Inseln“<br />

vgl. Kap. 6.1.2.3.2, S. 197).<br />

4.5.2.5 Sonderformen<br />

Naturnahes Fließgewässer<br />

Größere, naturnahe Fließgewässer sind Landschaftselemente der BFL, die i.d.R. erst im Zuge der Rekultivierung<br />

wieder entwickelt werden (kleinere Gewässer, wie sie im Restlochbereich vorkommen können,<br />

werden nicht als eigene Einheit betrachtet).<br />

Für bestimmte Formen von Wassersport- <strong>und</strong> -erholung stellen sie ideale Erholungsräume dar; auch <strong>für</strong><br />

Aktivitäten im Bereich des Natur - <strong>und</strong> Landschaftserlebens besitzen naturnahe Gewässer gute Voraussetzungen<br />

als Aktivitätsräume <strong>und</strong> als "Kulissen" (hohe Anziehungskraft des Elementes Wasser). Die besondere<br />

Bedeutung als Kulisse <strong>und</strong> Leitstruktur in der Landschaft wirkt sich auch im Zusammenhang mit<br />

landschaftsbezogenen Erholungs-, Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten aus.<br />

Im Vergleich zu den bisher betrachteten Landschaftseinheiten <strong>und</strong> hier v.a. den Bestandteilen der unsanierten<br />

BFL kommen naturnahe Fließgewässer jedoch auch in anderen Landschaften vor <strong>und</strong> stellen somit<br />

weniger "einzigartige" Erholungsräume dar: Dies schlägt sich v.a. in der Eignung <strong>für</strong> Aktiviäten im<br />

Bereich Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben sowie Information <strong>und</strong> Kommunikation nieder.<br />

127


Technische Gerinne<br />

4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Ausgehend von ihrem natürlichen Potenzial (Morphologie, Pflanzen- <strong>und</strong> Tiervorkommen, Landschaftsbild)<br />

stellen technische Gerinne wenig interessante <strong>und</strong> anziehende Landschaftselemente dar. Für den<br />

Großteil der dargestellten Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen besteht daher nur eine bedingte Eignung.<br />

Eine Ausnahme bildet der Bereich Wassersport <strong>und</strong> -erholung: Gerade technische Gerinne (Kanäle) können<br />

unter bestimmten Voraussetzungen <strong>für</strong> einzelne Formen des Wassersportes (v.a. Motorboote größeren<br />

Ausmaßes, ggf. Wasserski) gut geeignet sein.<br />

Da auch verbaute oder begradigte Gewässer eine gewisse Leitlinienfunktion in der Landschaft übernehmen,<br />

ist eine bedingte Eignung auch als Kulisse <strong>für</strong> verschiedene landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Erholungsformen<br />

gegeben. Für die Gruppen Naturerlebnis / Naturerfahrung sowie Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

spielt der Aspekt der Umweltbildung am "negativen Anschauungsobjekt" eine Rolle; auch <strong>für</strong><br />

bestimmte Formen von Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben kann gerade die technische Überformung der Landschaft<br />

einen interessanten Hintergr<strong>und</strong> darstellen (vgl. auch z.B. "Aktiver Tagebau").<br />

4.5.3 Ableitung von Möglichkeiten <strong>für</strong> Nutzungsabfolgen in der BFL<br />

Über die isolierte Betrachtung der einzelnen Landschaftseinheiten hinaus lassen sich auch Folgerungen<br />

<strong>für</strong> mögliche Nutzungsabfolgen im Ablauf der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der BFL ziehen.<br />

Die Bedeutung von Nutzungsabfolgen <strong>für</strong> die Erholungsfunktion der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften<br />

wurde bereits in Kap. 3.6.1 („zeitliche Dynamik“) angesprochen: So stellen derzeit die langen<br />

Wartezeiten, die zwischen Beendigung der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Abschluss der Sanierungsarbeiten vergehen,<br />

ein gravierendes nutzerbezogenes <strong>und</strong> wirtschaftliches Problem <strong>für</strong> die Kommunen in der BFL dar:<br />

Je nach wasserwirtschaftlichen <strong>und</strong> sanierungstechnischen Rahmenbedingungen können durchaus Jahrzehnte<br />

vergehen, bis die ehemaligen Bergbaulandschaften aus dem Bergrecht entlassen <strong>und</strong> damit einer<br />

regulären Nutzung zugeführt werden können.<br />

Besonderes Augenmerk sollte deshalb auf solche Erholungsformen gelegt werden, die als „Zwischennutzung“<br />

geeignet sind. Unter Zwischennutzung wird dabei eine kurz- bis mittelfristig umsetzbare Nutzung<br />

<strong>für</strong> Naherholung / <strong>Tourismus</strong> verstanden, die über eine bestimmte Zeitspanne (temporär) praktiziert werden<br />

kann.<br />

Entsprechend geeignete Nutzungsformen haben über die o.g. positiven Aspekte hinaus einen weiteren,<br />

wesentlichen Vorteil: Sie ermöglichen die einmaligen, zeitlich begrenzten Entwicklungsprozesse zwischen<br />

Ende der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Abschluss der Sanierung erlebbar zu machen. Dabei sind einerseits<br />

die natürlichen Entwicklungsprozesse von Interesse (Dynamik der Landschaft), die sich z.B. in Sukzessionsprozessen<br />

der Vegetation oder Erosionserscheinungen manifestieren. Andererseits stellen auch die<br />

sich ständig verändernden Bedingungen im Rahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Landschaft<br />

(insbesondere Flutung der Restlöcher) nahezu einmalige Vorgänge dar.<br />

Je nach konkreten Rahmenbedingungen muss die Zwischennutzung im Laufe der Sanierung beendet werden<br />

(z.B. bei der Nutzung von Restlöchern, die geflutet werden) oder sie kann nach Abschluss der Sanierung<br />

durch eine langfristige Folgenutzung weitergeführt oder abgelöst werden. Die Folgenutzung kann<br />

dabei inhaltlich an die Zwischennutzung anschließen oder sich deutlich von der Zwischennutzung unterscheiden.<br />

128


4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Wichtige gr<strong>und</strong>legende Voraussetzungen <strong>für</strong> die Eignung einer Erholungsform als Zwischennutzung umfassen<br />

• die Berücksichtigung der bergrechtlichen <strong>und</strong> sanierungstechnischen Vorgaben<br />

• die Möglichkeit zur Umsetzbarkeit der <strong>Erholungsnutzung</strong> mit vergleichsweise geringem Aufwand.<br />

Folglich sind sind v.a. solche Erholungsformen geeignet, welche die BL als Kulisse nutzen (z.B. Aussichtspunkte,<br />

Wander-, Rad- <strong>und</strong> Reitwege am Rand der BL etc.) oder in organisierter Form stattfinden<br />

<strong>und</strong> damit eine Abstimmung mit dem Sanierungsträger erleichtern (z.B. Führungen, Exkursionen, ggf.<br />

auch Ausstellungen / Landschaftskunst etc.). Für eine Nutzung der o.g. besonderen Potenziale sind insbesondere<br />

thematische Angebote (Information über Natur, Landschaft <strong>und</strong> Kultur der BL / BFL) geeignet.<br />

Einige Beispiele <strong>für</strong> mögliche Nutzungsabfolgen im Sanierungsablauf zeigt Tab. 16. Textliche Erläuterungen<br />

finden sich im Anschluss an die Tabelle.<br />

129


Tab. 16: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Kippenfläche (Beispiel)<br />

A ) "Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

z.B. Naturbeobachtung<br />

z.B. Erlebnispfad<br />

<strong>und</strong><br />

Rohkippe Kippe, gesichert Kippe, rekultiviert<br />

"Information / Kommunikation" (4)<br />

z.B. Führungen<br />

B ) "Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />

z.B. land art<br />

<strong>und</strong><br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Führungen<br />

<strong>und</strong><br />

"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)“<br />

z.B. Erlebnispfad<br />

C ) "Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

z.B. Naturerlebnisgebiet, großräumig<br />

(Schwerpunkt Sukzessionslandschaft)<br />

oder<br />

keine Nutzung möglich, da hohe Rutschungsgefährdung<br />

���<br />

���<br />

���<br />

"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />

z.B. Sportanlage (Golfsport)<br />

oder<br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum (in Abstimmung<br />

mit Erholungsformen im oder am<br />

Restloch)<br />

z.B. keine weitere Nutzung möglich, da<br />

Kippe mit Gr<strong>und</strong>wasseranstieg überflutet<br />

wird<br />

"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

z.B. Naturerlebnisgebiet, großräumig<br />

(Erhaltung der Erholungsform)<br />

GFN (2000): F+E-Vorhaben "<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften" - 2. Zwischenbericht 130<br />

���<br />

���<br />

���<br />

"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />

z.B. Erhaltung <strong>und</strong> landschaftliche Einbindung der<br />

Anlage<br />

oder<br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Erhaltung des Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum (in<br />

Abstimmung mit Erholungsformen im oder am<br />

Restloch; keine Rekultivierungsmaßnahmen)<br />

---------<br />

"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

z.B. Naturerlebnisgebiet, großräumig<br />

(keine Rekultivierungsmaßnahmen <strong>und</strong> Erhaltung<br />

der Erholungsform)


Erläuterungen zur beispielhaften Nutzungsabfolge auf Kippenflächen<br />

Variante A):<br />

4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Das natürliche Potenzial der Rohkippe wird (unter Berücksichtigung der Bergsicherheit) im Rahmen von<br />

Naturbeobachtung <strong>und</strong> Führungen genutzt. Da keine aufwendigen Einrichtungen <strong>für</strong> die jeweiligen Erholungsformen<br />

erforderlich, ist eine Nutzungsänderung im Rahmen der Kippensicherung relativ unproblematisch.<br />

Hier ist z.B. die Errichtung von Sport- oder Freizeitanlage <strong>und</strong> damit eine völlige Umstrukturierung<br />

der Flächen denkbar, wobei das natürliche Erholungspotenzial der Rohkippe allerdings vollständig<br />

verloren geht. Alternativ wäre auch die Errichtung eines Info- <strong>und</strong> Bildungszentrums denkbar (in Abstimmung<br />

mit den Nutzungen im Restloch), wobei im Umfeld der Einrichtungen <strong>und</strong> in Abstimmung mit<br />

dem Nutzungskonzept <strong>für</strong> das Zentrum die Erhaltung wertvoller <strong>und</strong> interessanter Bereiche der Rohkippe<br />

erhalten werden können (z.B. Schaffung eines Naturerlebnispfades als "outdoor-Angebot").<br />

Im Rahmen der Rekultivierung werden dann Maßnahmen in Abstimmung mit der Gestaltung <strong>und</strong> notwendigen<br />

Erschließung des Geländes <strong>für</strong> die Sporteinrichtung (erforderliche ROV oder Verfahren der<br />

Bauleitplanung) durchgeführt. Für die alternative Errichtung eines Info- <strong>und</strong> Bildungszentrums können<br />

die Außenanlagen unter weitgehender Erhaltung des natürlichen Potenzials weiter entwickelt werden<br />

(keine oder nur geringe Rekultivierungsmaßnahmen).<br />

Variante B):<br />

Das natürliche Potenzial der Rohkippe wird <strong>für</strong> verschiedene Aktivitätsgruppen unter Berücksichtigung<br />

möglicher Nutzungsergänzungen bzw. -konkurrenz genutzt: Natur <strong>und</strong> Landschaftskunst wird in einem<br />

kombinierten Erlebnispfad <strong>für</strong> den Besucher aufbereitet; zusätzlich werden Führungen auf diesem Erlebnispfad<br />

angeboten (Verlauf des Pfades in Abstimmung mit Sicherheitsanforderungen <strong>und</strong> landschaftlichen<br />

Besonderheiten). Im späteren Sanierungsablauf ist keine weitere Nutzung möglich, da die Kippe überflutet<br />

wird. Da auch hier kaum feste Einrichtungen erforderlich waren <strong>und</strong> die "Zukunft der Kippe" im<br />

Rahmen der Landschaftskunst berücksichtigt wurde, ist der Ablauf aus Nutzungssicht unproblematisch.<br />

Variante C):<br />

Aufgr<strong>und</strong> besonders günstiger natürlicher Voraussetzung (besonders hohe Eigenart der Landschaft mit<br />

Vorkommen von Rippen-Kippen-Komplexen, Kleingewässern etc.) wird ein großflächiges Naturerlebnisgebiet<br />

entwickelt (Planung in intensiver Abstimmung mit dem Sanierungsgeschehen <strong>und</strong> Sicherheitsfaktoren).<br />

Maßnahmen zur Sicherung der Landschaft werden nur wo erforderlich <strong>und</strong> so durchgeführt,<br />

dass das natürliche Potenzial der Landschaft weitgehend erhalten bleibt. Rekultivierungsmaßnahmen<br />

werden nicht durchgeführt, das Gebiet wird großräumig der natürlichen Sukzession überlassen (Konkrete<br />

Planungsvorgaben werden in einem Nutzungskonzept entwickelt).<br />

Denkbar ist auch, dass eine Gestaltung der Kippe aufgr<strong>und</strong> hoher Rutschungsgefährdung erst nach der<br />

Durchführung von Sicherungsmaßnahmen einsetzen kann.<br />

131


Tab. 17: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Halde (Beispiel)<br />

Rohhalde Halde, gesichert Halde, rekultiviert<br />

A ) z.B. keine Nutzung möglich, da hohe Rutschungsgefährdung<br />

B ) "Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />

z.B. land art<br />

<strong>und</strong><br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Führungen<br />

<strong>und</strong><br />

"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />

z.B. zunächst nur als Kulisse<br />

C ) z.B. keine Nutzung möglich, da hohe Rutschungsgefährdung<br />

���<br />

���<br />

���<br />

"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />

z.B. Mountainbike-Gelände<br />

z.B. Rodelbahn<br />

z.B. Drachenfluggelände<br />

<strong>und</strong><br />

"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />

z.B. Einbindung der Halde in touristisches Wegenetz<br />

mit Aussichtspunkt<br />

"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />

z.B. Erlebnispfad "Natur <strong>und</strong> Kunst"<br />

<strong>und</strong><br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Führungen<br />

<strong>und</strong><br />

Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />

z.B. Einbindung in touristisches Wegenetz<br />

"Landschaftsbezogener Erholung" (B):<br />

z.B. Einbindung in vorhandenes, stärker frequentiertes<br />

Wegenetz, Schaffung eines Aussichtsturmes<br />

<strong>und</strong><br />

"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (6)<br />

z.B. Planung einer Sommerrodelbahn<br />

���<br />

���<br />

���<br />

"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />

z.B. Erhaltung <strong>und</strong> landschaftliche Einbindung der<br />

Einrichtungen<br />

<strong>und</strong><br />

"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />

z.B. Erhaltung der Wege <strong>und</strong> Aussichtspunkte,<br />

Förderung einer vielfältigen Landschaft durch entsprechende<br />

Rekultivierungsmaßnahmen<br />

z.B. Erhaltung der genannten Erholungsformen,<br />

keine Rekultivierungsmaßnahmen (Sukzession)<br />

z.B. Erhaltung der Einrichtungen <strong>und</strong> landschaftliche<br />

Einbindung im Rahmen der Rekultivierung<br />

132


Erläuterungen zur beispielhaften Nutzungsabfolge auf Kippenflächen<br />

Variante A):<br />

4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Eine Nutzung wird in diesem Beispiel erst im Zuge der Sicherungsmaßnahmen möglich: Unter Ausnutzung<br />

der Topographie werden landschaftsbezogene Sporteinrichtungen geschaffen (unter Berücksichtigung<br />

des Umfeldes <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>; vgl. Kap. 4.6.2.8, S. 144). Ergänzend wird ein Wanderweg<br />

mit Aussichtspunkt zur Halde entwickelt, der an vorhandene Wege im Umfeld anknüpft. Störungen<br />

zwischen dem Sportgelände <strong>und</strong> dem Wanderweg werden durch Lenkungsmaßnahmen vermieden.<br />

Variante B):<br />

Die Rohhalde wird in ein Landschaftskunstprojekt einbezogen; zusätzlich finden thematische Führungen<br />

statt (in Abstimmung mit den erforderlichen Sicherheitsanforderungen). Da eine Betretbarkeit <strong>für</strong> den<br />

Einzelbesucher aus Sicherheitsgründen noch nicht möglich ist, wirkt die Halde mit Kunstobjekten als Kulisse<br />

<strong>für</strong> nahe verlaufende touristische Wege.<br />

Im Zuge der Sicherungsmaßnahmen werden die Kunstobjekte erhalten <strong>und</strong> in einen Erlebnispfad zum<br />

Thema Natur <strong>und</strong> Kunst eingeb<strong>und</strong>en. Dieser fügt sich in das vorhandene touristische Wegenetz ein. Es<br />

werden weiterhin Führungen angeboten. Die Sicherungsmaßnahmen werden nach Erfordernis <strong>und</strong> in Abstimmung<br />

mit den Erholungsformen (Schwerpunkte: Inszenierung der Kunstobjekte, Naturerlebnis)<br />

durchgeführt.<br />

Es werden keine Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt, sondern die Landschaft der Sukzession überlassen.<br />

Variante C):<br />

Eine Nutzung der Rohhalde ist nicht möglich, so dass eine Einbindung der Halde in das vorhandene <strong>und</strong><br />

bereits gut frequentierte Wegenetz erst nach Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen stattfinden<br />

kann. Neben Wanderwegen im Haldenbereich wird ein Aussichtsturm geschaffen (besonders interessante<br />

Aussicht, z.B. auf Industrie-Denkmal); zusätzlich wird eine Sommerrodelbahn gebaut (Voraussetzung<br />

ist die Einbindung in das touristische Umfeld; vgl. Kap. 4.6.2.8, S. 144).<br />

133


Tab. 18: Mögliche Nutzungsabfolgen im Bereich eines Restloches<br />

Restloch mit Böschung Restloch (in Flutung) Bergbaufolgesee<br />

A ) "Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Aussichtspunkt in der BFL (Kulisse)<br />

z.B. keine aktive Nutzung möglich, da<br />

hohe Rutschungsgefährdung<br />

B ) "Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

z.B. Naturerlebnispfad im Restloch<br />

<strong>und</strong><br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Führungen mit Schwerpunkt Naturschutz<br />

C ) "Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />

z.B. land art, Ausstellung technischer<br />

Großgeräte, Veranstaltungen oder "experimentelle<br />

Gärten"<br />

<strong>und</strong><br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Aussichtspunkt in der BFL<br />

z.B. Führungen im Restloch<br />

���<br />

���<br />

���<br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Aussichtspunkt in der BFL<br />

<strong>und</strong><br />

"Wassersport <strong>und</strong> -erholung" (F)<br />

z.B. beginnende Nutzung nach Möglichkeiten<br />

im Flutungsverlauf<br />

"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

z.B. Naturerlebnisgebiet (unter Einbeziehen<br />

von Restloch <strong>und</strong> Umgebung)<br />

<strong>und</strong><br />

z.B. Naturbeobachtung (Untersuchungen, Experimentieren)<br />

"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />

z.B. Einbeziehen des Flutungsvorgangs in die<br />

genannten Erholungs- bzw. Nutzungsformen<br />

<strong>und</strong><br />

"Information / Kommunikation" (D)<br />

z.B. Aussichtspunkt in der BFL<br />

z.B. Führungen am Rand des Restloches, evtl.<br />

Einbeziehen des Gewässers (Bootstouren)<br />

���<br />

���<br />

���<br />

"Wassersport <strong>und</strong> -erholung" (F)<br />

z.B. Badebetrieb <strong>und</strong> Bootbetrieb (ohne Motor)<br />

<strong>und</strong><br />

"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />

z.B. Schaffung eines Seer<strong>und</strong>weges in Anbindung<br />

an bestehende touristische Wegenetze<br />

"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />

z.B. Naturerlebnisgebiet (unter teilweiser Einbeziehung<br />

des Bergbaufolgesees <strong>und</strong> der Umgebung)<br />

"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />

z.B. teilweise Erhaltung der Einrichtungen, Ausrichtung<br />

der Rekultivierungsmaßnahmen auf die<br />

Aktivitätsgruppe<br />

134


4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Erläuterungen zur beispielhaften Nutzungsabfolge im Bereich von Restlöchern<br />

Variante A):<br />

Eine aktive Nutzung wird erst im Zuge der Sicherungsmaßnahmen möglich, davor ist die Nutzung nur im<br />

Rahmen von Aussichtspunkten in der BFL möglich. Mit Sicherungsmaßnahmen <strong>und</strong> Flutung wird begrenzt<br />

mit der Nutzung <strong>für</strong> Wassersport- <strong>und</strong> -erholung begonnen; gleichzeitig wird im Bereich der gesicherten<br />

Kippen ergänzende Infrastruktur geschaffen (z.B. Freizeitwohnen, Sporteinrichtungen).<br />

Mit Ende der Flutung sind die Wasserverhältnisse <strong>für</strong> eine vielfältige Nutzung des Gewässers geeignet,<br />

das Erholungsgebiet wird in das touristische Wegentz eingeb<strong>und</strong>en, Rekultivierungsmaßnahmen zielen<br />

u.a. auf die landschaftliche Gestaltung des Erholungsgebietes ab.<br />

Variante B):<br />

Unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen ist die Entwicklung eines Naturerlebnispfades<br />

in Teilen des Restloches möglich, auf dem auch naturk<strong>und</strong>liche Führungen stattfinden. Mit<br />

Flutung des Restloches muss diese Nutzung aufgegeben werden, geht aber in die Planung eines Naturerlebnisgebietes<br />

über, wobei Restloch <strong>und</strong> umgebende Kippenflächen einbezogen werden. Möglichkeiten<br />

der Naturbeobachtung <strong>und</strong> -untersuchung werden in das Gebiet integriert (z.B. Gewässeruntersuchungen<br />

etc.).<br />

Die Nutzung kann nach Flutungsende weitergeführt werden; Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen in Maßen<br />

<strong>und</strong> in enger Abstimmung mit dem Nutzungskonzept als "Naturerlebnisgebiet".<br />

Variante C):<br />

Das Restloch mit besonders beeindruckenden Dimensionen <strong>und</strong> Landschaftsbild wird <strong>für</strong> künstlerische<br />

Projekte genutzt. Durch Führungen im Restloch <strong>und</strong> Aussichtpunkte am Rand des Gebietes wird dies dem<br />

Besucher präsentiert. Die Projekte (z.B. land art, experimentelle Gärten) sind von vornherein so konzipiert,<br />

dass der Flutungsvorgang berücksichtigt wurde (z.B. schwimmende Objekte). Für die Besucher besteht<br />

die Möglichkeit, weiterhin von Aussichtpunkten am Rand des Restloches oder über geführte Bootstouren<br />

die Objekte zu besichtigen.<br />

Die Rekultivierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Akrtivitätsgruppe "Kunsterleben"<br />

durchgeführt.<br />

135


4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

Im folgenden werden Faktoren zur Abschätzung der Eignung bestimmter Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen<br />

<strong>für</strong> Bergbaufolgelandschaften unter ausgewählten sozioökonomischen Gesichtspunkten<br />

entwickelt. Ziel ist es festzustellen, welche Kriterien <strong>für</strong> die Abschätzung einer Realisierbarkeit bestimmter<br />

Erholungsformen unter dem Aspekt wirtschaftlichen Erfolges besonders zu berücksichtigen sind.<br />

Bevor es zu einer Planung <strong>und</strong> Entwicklung von Erholungsformen in BFL kommt, muss abgeschätzt<br />

werden, ob der zu erwartende Nutzen, der durch das Projekt entsteht, ökonomische, soziale <strong>und</strong> umweltbezogene<br />

Kosten rechtfertigt. Die sozioökonomischen Faktoren sind daher als ein Teil der „Kosten-<br />

Nutzen-Abschätzung“ des Gesamtprojektes zu sehen. Da nicht jede Region die gleichen Potenziale <strong>für</strong><br />

die <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwicklung aufweist, kann kein allgemeingültiges Abwägungsschema<br />

im Detail vorgegeben werden. Die nachfolgenden Ausführungen müssen <strong>für</strong> den einzelnen Anwendungsfall<br />

auf Relevanz <strong>und</strong> möglicherweise erforderliche Modifikationen überprüft werden. Je nach Größe des<br />

zu planenden Projektes <strong>und</strong> dessen Auswirkungen kann es sich als notwendig erweisen, eine umfangreiche<br />

Berechnung der potenziellen Kosten <strong>und</strong> Nutzen alternativer Erholungsformen <strong>für</strong> ein Gebiet durchzuführen.<br />

Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden Faktoren dargestellt <strong>und</strong> erläutert, die unabhängig von der<br />

Erholungsform <strong>für</strong> die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sind. Im zweiten Abschnitt werden <strong>für</strong><br />

ausgewählte Erholungsformen <strong>und</strong> Aktivitätsgruppen die jeweils bedeutsamen Faktoren aufgelistet. Das<br />

Ergebnis einer Methodik zur Anwendung der Faktoren ist eine Checkliste, die <strong>für</strong> die Gemeinden in der<br />

BFL eine Hilfestellung bei der Auswahl von <strong>für</strong> sie günstigen Erholungsform sein soll, um zu der aus<br />

wirtschaftlicher Sicht tragfähigsten Entscheidung zu kommen.<br />

Abschließend werden Möglichkeiten der praktischen Umsetzung einzelner sozioökomischer Faktoren<br />

prägnant dargestellt.<br />

4.6.1 Zur Theorie der Entscheidungsfindung<br />

Jede Gemeinde muss zunächst die Ziele formulieren, die mit der Entwicklung von Erholungsformen in<br />

dem jeweiligen Gebiet erreicht werden sollen. Diese sind die Basis, von welcher Faktoren abgeleitet werden,<br />

die <strong>für</strong> die Auswahl verschiedener Alternativen herangezogen werden können. Hieran wird deutlich,<br />

dass je nach Anwendungsfall eine individuelle Gewichtung dieser Faktoren erfolgen muss, um zu einem<br />

Ergebnis zu kommen, welches der Situation der Gemeinde entspricht.<br />

Die Zielformulierung wird vereinfacht, wenn zunächst Zielbereiche festgehalten werden, die in einer<br />

zweiten Stufe zu Einzelzielen konkretisiert werden <strong>und</strong> in einer dritten Stufe mit einem Zeithorizont <strong>und</strong><br />

quantitativen Vorgaben beschrieben werden können. Eine Auswahl möglicher Zielbereiche <strong>und</strong> konkreter<br />

Einzelziele <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planung zeigt Tab. 19.<br />

136


Tab. 19: Übersicht über wichtige Zielbereiche <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Zielbereiche<br />

(Bsp.)<br />

Einzelziele (Bsp.) Quantifizierung / zeitliche oder<br />

räumliche Vorgaben<br />

Landschaft - Minimierung des Flächenverbrauchs<br />

durch Überbauung<br />

- Erhaltung typischer Landschaftsstrukturen<br />

<strong>und</strong> Lebensräume der Bergbau-<br />

<strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft<br />

Ortsbild <strong>und</strong><br />

-rand<br />

Kulturelle Identität<br />

Planungs- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsdauer<br />

bzw.<br />

-aufwand<br />

- Sicherung <strong>und</strong> Neuschaffung von Zonen<br />

des ungestörten Natur- Landschaftserlebnisses<br />

- Entwicklung eines attraktiven Ortsbildes<br />

<strong>und</strong> Ortsrandes mit möglichst hoher<br />

Wohn- <strong>und</strong> Erholungsqualität<br />

- Einhaltung eines vorgegebenen Verhältnisses<br />

von Bettenkapazitäten zu Ortsansässigen<br />

- Erhaltung von Bau- <strong>und</strong> Industriedenkmälern<br />

(s.o.)<br />

- Minimierung der Zeitdauer von Planung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung einer Einrichtung<br />

- Einhaltung eines vorgegebenen Termins<br />

<strong>für</strong> die Inbetriebnahme<br />

Image - Aufbau eines bestimmten gewünschten<br />

Images "xy"<br />

- Überbauung von maximal x% der Gesamtfläche<br />

- Erfassung der bemerkenswerten Strukturen<br />

innerhalb von Zeitraum y <strong>und</strong> Sicherung<br />

eines Anteils von mindestens x % der Gesamtfläche<br />

- Festlegung einer Zone von x ha im Bereich<br />

xy (unter Berücksichtigung der regional-<br />

<strong>und</strong> fachplanerischen Vorgaben)<br />

- Konkrete Erfassung <strong>und</strong> Sicherung von<br />

Kulturdenkmalen, wertvoller Bausubstand<br />

<strong>und</strong> Grünbestände im Ort <strong>und</strong> am Ortsrand<br />

innerhalb von Zeitraum y<br />

- Erfassung von "Bausünden", wenig attraktiven<br />

Ortsrandbereichen, Plätzen etc. im<br />

gleichen Zeitraum<br />

- x Betten auf y Einwohner <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

z<br />

- s.o.<br />

- Festlegung der Zeitdauer auf x Monate /<br />

Jahre<br />

- Inbetriebnahme zum Zeitpunkt x<br />

- Bekanntheitsgrad als Zielgebiet bei x% der<br />

Zielgruppe y bis zum Jahr z<br />

Maßnahmenbeispiele<br />

- Nachnutzung von Anlagen <strong>und</strong> Gebäuden<br />

- Flächensparendes Bauen<br />

- Beauftragung von örtlichen oder externen Gutachtern<br />

zur Erfassung<br />

- Abstimmung mit Sanierungsträger <strong>und</strong> Naturschutzbehörden<br />

zu Möglichkeiten der Erhaltung<br />

- Vergleichende Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Möglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Naturerlebnis <strong>und</strong> -beobachtung<br />

- Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Möglichkeiten zur Erhaltung,<br />

ggf. Sanierung, Nachnutzung <strong>und</strong> Pflege bedeutender<br />

Bau- <strong>und</strong> Grünstrukturen<br />

- Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Möglichkeiten zur Verbesserung<br />

von Negativbereichen, z.B. durch Bepflanzung<br />

von Ortsrändern, Grüngestaltung von Plätzen etc.<br />

- Einschränkung des Kapazitätsausbaus durch bauliche<br />

Vorgaben, Kapazitätsgrößen etc.<br />

- Sorgsame Planungsvorbereitung durch eine gründliche<br />

Detailanalyse von relevanten Faktoren<br />

- Frühzeitge Abstimmung mit relevanten Fachbehörden<br />

<strong>und</strong> -stellen <strong>und</strong> Akzeptanzprüfung bei der heimischen<br />

Bevölkerung<br />

- evtl. Wahl weniger aufwendiger Vorhaben<br />

- s. auch Punkt „Finanzierung“<br />

- Erstellung eines Marketingkonzeptes unter der Zielsetzung<br />

der Imageentwicklung<br />

137


Zielbereiche<br />

(Bsp.)<br />

Einzelziele (Bsp.) Quantifizierung / zeitliche oder<br />

räumliche Vorgaben<br />

Finanzierung - Minimierung der Kosten <strong>für</strong> die Planung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung von Erholungs- <strong>und</strong><br />

Freizeiteinrichtungen<br />

- Maximierung des Anteils privater Investoren<br />

- Minimierung des Anteils kommunaler<br />

Mittel <strong>für</strong> die Finanzierung des laufenden<br />

Betriebes von Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

Beherbergung<br />

<strong>und</strong> Gastronomie<br />

- Geringer Anteil von Ferien- <strong>und</strong> Zweitwohnungsbetten<br />

zu Hotel- <strong>und</strong> Pensionsbetten<br />

- Förderung des Einkommens ortsansässiger<br />

Beherbergungs- <strong>und</strong> Gastronomiebetriebe<br />

- Erreichen hoher Qualitätsstandards<br />

Auslastung - Auslastungssteigerung der Bettenkapazitäten<br />

- Steigerung der Nachfrage nach Erholungs-<br />

<strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

Landwirtschaft<br />

- Förderung der Einkommenssituation der<br />

Landwirte<br />

Verkehr - Senkung des Anteils des motorisierten<br />

Individualverkehrs<br />

- Verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />

in der Kommune<br />

- Maximale Kosten in Höhe von x Euro<br />

- x % Anteil privater Investoren<br />

- Maximale Kosten bis x Euro pro Jahr<br />

- x % Betten im Zeitraum y<br />

- Steigerung um x % in den kommenden 10<br />

Jahren<br />

- Steigerung der Auslastung / Nachfrage um<br />

x % bis zum Jahr y<br />

- x % Tagesgäste, x % Übernachtungsgäste<br />

- Steigerung des Einkommens um x % in<br />

den folgenden y Jahren<br />

- Senkung auf x % innerhalb von y Jahren<br />

- Erhöhung des Anteils auf x % innerhalb<br />

von y Jahren<br />

Maßnahmenbeispiele<br />

- Erstellung zielgerichteter Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungskonzepte<br />

- Nutzung bestehender Förderprogramme<br />

- Schaffung von Anreizen <strong>für</strong> private Investoren unter<br />

Einbeziehung der heimischen Bevölkerung / Betriebe<br />

- Unterstützung <strong>und</strong> Durchführung von Werbemaßnahmen<br />

<strong>für</strong> private Investoren<br />

- Förderung der Vermarktung von Hotel- <strong>und</strong> Pensionsbetten<br />

/ Einschränkung der Erwerbsmöglichketien bzw.<br />

des Baus von Ferien- <strong>und</strong> Zweitwohnungen<br />

- Entwicklung von (regionalen) Qualitätskriterien <strong>für</strong><br />

Beherbergungsbetriebe <strong>und</strong> Vergabe von Auszeichnungen<br />

<strong>für</strong> prädikatisierte Betriebe<br />

- Unterstützung der Betriebe bei Marketingmaßnahmen,<br />

Intensivierung des kommunalen <strong>Tourismus</strong>marketings<br />

- Information der Anbieter über Beratungsmöglichkeiten<br />

- Festsetzung einer Kapazitätshöchstgrenze <strong>und</strong> Unterstützung<br />

des betrieblichen <strong>und</strong> kommunalen <strong>Tourismus</strong>marketings<br />

- Intenisvierung von Werbemaßnahmen, Veränderung<br />

von Preiskonditionen etc.<br />

- Prüfung <strong>und</strong> Vermittlung der Fördermöglichkeiten <strong>für</strong><br />

den Aufbau von Direktvermarktungsstrukturen<br />

- Motivation örtlicher Gastwirte zur Erstellung einer Regionalen<br />

Speisekarte<br />

- Wiedergabe der ÖPNV-Verbindungen <strong>und</strong> Fahrpläne<br />

im Ortsprospekt<br />

- Schaffung von Fahrradverleihmöglichkeiten<br />

138


4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

4.6.2 Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl einer Erholungsform<br />

Vom <strong>Tourismus</strong> oder der Naherholung gehen häufig positive regionalwirtschaftliche Impulse aus. Durch<br />

den <strong>Tourismus</strong> induzierte ökonomische Effekte in einer Region sind insbesondere Beschäftigungs- <strong>und</strong><br />

Einkommenseffekte sowie deren Multiplikatoreffekte. Darüber hinaus spielen Steuereinnahmen <strong>für</strong> die<br />

Kommunen eine Rolle. Der ökonomische Stellenwert von <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Naherholung kann zum einen<br />

über die Nachfrageseite ermittelt werden (Ausgaben der Besucher <strong>und</strong> die dadurch bewirkten Umsätze),<br />

zum anderen über die Angebotsseite (Ermittlung der Umsätze in <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Freizeitbetrieben).<br />

Neben der Analyse, <strong>für</strong> welche Erholungsform Bedarf in welcher Höhe besteht (Nachfrageprognose),<br />

sind daher Abschätzungen wichtiger wirtschaftlicher Größen von Bedeutung <strong>für</strong> das Auswahlverfahren.<br />

Darüber hinaus sind Faktoren, welche das soziale Gleichgewicht <strong>und</strong> die regionale Entwicklung als Ganzes<br />

betreffen, abzuwägen. Aus der Summe der zu erwartenden Nutzeffekte, die den zu erwartenden Kosten<br />

gegenübergestellt werden, ergeben sich Hinweise darauf, welche Erholungsform die jeweils günstigste<br />

<strong>für</strong> die Gemeinde ist.<br />

Die folgende Übersicht zeigt die Faktoren prägnant auf, mit denen die wirtschaftlichen Effekte des <strong>Tourismus</strong><br />

im allgemeinen dargestellt werden. Im folgenden werden diese dann in ihrer generellen Bedeutung,<br />

unabhängig von einzelnen Aktivitätsgruppen oder Erholungsformen, näher erläutert:<br />

• Umsätze pro Gast in den Bereichen: <strong>Tourismus</strong> / Freizeit, Einzelhandel, sonstige Anbieter.<br />

• Einkommenseffekte: Direkte Effekte, indirekte Effekte.<br />

• Steueraufkommen aus: Gewerbesteuer, Gr<strong>und</strong>steuer, Lohn- <strong>und</strong> Einkommenssteuer, andere<br />

Steuern.<br />

• Beschäftigungseffekte: Direkte Effekte, indirekte Effekte, induzierte Effekte.<br />

• Finanzierung des Projektes durch: Staatliche Fördermittel, private Fördermittel, betriebliches Investitionskapital,<br />

Eigenmittel der Gemeinde.<br />

• Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw. –aufwand: Finanziell, zeitlich, personell.<br />

• Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Erholungsform.<br />

• Vorhandenes touristisches Umfeld i.w.S. (lokal, regional, überregional).<br />

• Wirtschaft / Regionalplanung.<br />

• Marketing: Bedarfsanalyse, Werbung, Image, soziale Aspekte<br />

139


4.6.2.1 Umsätze<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

Die Einnahmen, die eine Gemeinde aus touristischen Angeboten erzielen kann, hängen von der Zielgruppe<br />

(Herkunft, Motive, Alter etc.) <strong>und</strong> von der Aufenthaltsdauer der Gäste ab. Weitere Faktoren sind die<br />

Art der Übernachtung (gewerblich, privat) in der Gemeinde <strong>und</strong> die unterschiedlichen Aktivitäten, die<br />

von den Besuchern nachgefragt werden können. Um den Erfolg einer Erholungsform aus wirtschaftlicher<br />

Sicht einschätzen zu können, müssen insbesondere die Ausgaben der einzelnen Nachfragegruppen pro<br />

Kopf <strong>und</strong> Aufenthaltstag prognostiziert werden. Darüber hinaus ist die Gesamtheit der Übernachtungszahlen<br />

in dem Gebiet von Bedeutung. Beide Informationen zusammen ermöglichen eine Prognose zu erwartender<br />

Umsätze.<br />

Es sollten dabei nicht nur die Einnahmen <strong>für</strong> die Erholungsform beachtet werden, da von touristischen<br />

Einnahmen eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen in unterschiedlichem Umfang profitieren (in Abhängigkeit<br />

vom Umfang des <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> den jeweiligen Erholungsformen).<br />

Die folgende Tabelle zeigt ein Schema <strong>für</strong> die Prognose der durch die Erholungsform erwarteten Ausgaben<br />

der Gäste sowie einer Untergliederungsmöglichkeit nach Gastgewerbe <strong>und</strong> Einzelhandel. Das Ergebnis<br />

zeigt <strong>für</strong> den jeweiligen Anwendungsfall, welche Branchen hauptsächlich von der Entwicklung der<br />

Erholungsform profitieren werden (siehe Tab. 20).<br />

Tab. 20: Schema <strong>für</strong> die Prognose der Aufteilung der Ausgaben von Gästen (in %)<br />

Branche Tagesgäste Übernachtungsgäste<br />

Gastgewerbe x% x%<br />

Einzelhandel x% x%<br />

Dienstleistungen x% x%<br />

Liegt eine zuverlässige Schätzung der zu erwartenden Aufenthaltstage <strong>und</strong> der durchschnittlichen Ausgaben<br />

der unterschiedlichen Gästegruppen vor, können die touristischen Bruttoumsätze berechnet werden.<br />

Ein Schema hierzu zeigt Tab. 21). Die entsprechenden Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen müssten <strong>für</strong> jeden Anwendungsfall<br />

gesondert ermittelt werden, um zuverlässige Zahlen zu erhalten, da sich die Ausgabenstrukturen<br />

in unterschiedlichen Urlaubs- <strong>und</strong> Naherholungsregionen in Deutschland teilweise deutlich von einander<br />

unterscheiden. Eine entsprechende Prognose ist jedoch teilweise mit großen Unsicherheiten behaftet,<br />

die sich alleine aus den vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten des regionalen, nationalen <strong>und</strong> globalen<br />

Umfeldes ergeben. Die Schätzzahlen sind daher mit der entsprechenden Vorsicht <strong>für</strong> die Bewertung<br />

der Wirtschaftlichkeit einer Erholungsform zu verwenden (zu Prognoseverfahren vgl. z.B. GAUSEMEIER<br />

et al. 1995; FREYER 1997).<br />

140


Tab. 21: Berechnungsschema <strong>für</strong> touristische Bruttoumsätze (Prognose)<br />

Nachfrageart Aufenthaltstage x Ausgaben in Euro<br />

pro Tag<br />

Tagesgäste<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

= Bruttoumsatz in<br />

Mio. Euro<br />

- privat geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />

- geschäftlich geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />

- Urlauberlokalverkehr geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />

Übernachtungsgäste<br />

- gewerbliche Betriebe geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />

- private Betriebe geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />

- Einheimischenbesucher geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />

Nachfrage insgesamt Summe Anzahl Tage x Summe Euro = Gesamtsumme<br />

4.6.2.2 Einkommenseffekte<br />

Zu unterscheiden ist zwischen direktem <strong>und</strong> indirektem Einkommen aus touristischen Angeboten. Direkte<br />

Einkommenswirkungen resultieren unmittelbar aus den Ausgaben der Besucher in einem Gebiet (z.B.<br />

Unterkunft, Eintrittskarten, Mahlzeiten, Fahrkarten <strong>für</strong> Transportmittel etc.). Indirekte Einkommenswirkungen<br />

resultieren aus den Vorleistungen <strong>für</strong> die touristische Leistungserstellung (z.B. Zulieferungen des<br />

Metzgers an Hotels, Stromlieferungen des Energieerzeugers etc.) sowie aus Investitionen zur Substanzerhaltung<br />

(z.B. Hotelneubau, Renovierungsarbeiten, Kredite). Man spricht hier von einem Multiplikatoreffekt<br />

des <strong>Tourismus</strong>. Die Ausmaße dieses Effektes beeinflussen den wirtschaftlichen Nutzen, den der <strong>Tourismus</strong><br />

<strong>für</strong> eine Region hat. Die Wirkung von einem Euro, den ein Gast in der Region ausgibt, vervielfältigt<br />

sich somit zu einem gewissen Anteil. Je mehr Leistungen jedoch außerhalb der Gemeinde bezogen<br />

werden, desto geringer ist die Wirkung des Multiplikatoreffektes.<br />

Zur Berechnung der Einkommenseffekte siehe auch KOCH 1986, MURPHY 1985 (S. 91 ff.).<br />

4.6.2.3 Steueraufkommen<br />

Aus dem <strong>Tourismus</strong> resultieren Steuer- <strong>und</strong> Beitragseinnahmen, die den kommunalen Kassen zukommen.<br />

Quellen <strong>für</strong> das kommunale Steueraufkommen sind insbesondere die Gewerbe- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>steuer. Daneben<br />

sind vor allem Lohn- <strong>und</strong> Einkommenssteuern bei der Prognose zu berücksichtigen.<br />

141


4.6.2.4 Beschäftigungseffekte 13<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

Als arbeitsintensiver Sektor schafft der <strong>Tourismus</strong> häufig Arbeitsplätze in den Zielgebieten. Die Berechnung<br />

aller mit dem <strong>Tourismus</strong>, hier einer Erholungsform, induzierten Arbeitsplätze wird jedoch allgemein<br />

als problematisch angesehen, da aufgr<strong>und</strong> der hohen Arbeitsintensität zum einen im touristischen Sektor<br />

relativ viele Personen auch Teilzeitbeschäftigung finden, zum anderen durch die verstärkte Zulieferung<br />

von anderen Sektoren (z.B. Landwirtschaft, Handel, Banken <strong>und</strong> Industrie) Rückkopplungseffekte entstehen<br />

<strong>und</strong> es hier häufig zur Bildung weiterer Arbeitsplätze kommt. Zusätzlich entsteht ein Multiplikatoreffekt<br />

durch die Erhöhung der effektiven Nachfrage, wodurch im allgemeinen die Investitionsbereitschaft<br />

von Unternehmen gefördert wird <strong>und</strong> weitere zusätzliche Arbeitsplätze in anderen Wirtschaftssektoren<br />

geschaffen werden (vgl. WIRTH 1976, S. 107). Zu unterscheiden ist auch hinsichtlich der Qualität der entstehenden<br />

Arbeitsplätze. So ist zu berücksichtigen, ob die Arbeitsplätze als Saison-, Teilzeit- <strong>und</strong> Vollzeitarbeitsplätzen<br />

angeboten werden <strong>und</strong> ob es sich um Arbeitsplätze <strong>für</strong> gelernte oder ungelernte Arbeitskräfte<br />

handelt. Die zu erwartenden Löhne wirken sich wiederum auf die zukünftigen Steuereinnahmen<br />

<strong>für</strong> die Gemeinde aus (siehe auch Steueraufkommen).<br />

Direkte Beschäftigungseffekte treten in den Betrieben des <strong>Tourismus</strong>sektors auf (Hotels, Restaurants,<br />

touristische Transportunternehmen, Souvenirläden, Erholungsform selbst). Indirekte Effekte treten bei<br />

den jeweils vorgelagerten Zulieferbetrieben auf. Von induzierten Effekten spricht man, wenn es aufgr<strong>und</strong><br />

der tourismus- bzw. naherholungsinduzierten Einkommensausweitungen zu einer größeren Konsumgüternachfrage<br />

(Investitionsnachfrage) kommt.<br />

Die exakte Prognose sämtlicher o.g. wirtschaftlichen Effekte erfordert, wie oben dargestellt, die Berücksichtigung<br />

des Mulitplikatoreffektes durch den <strong>Tourismus</strong> bzw. die Naherholung.<br />

4.6.2.5 Finanzierung<br />

Die Möglichkeiten, externe Finanzierungshilfen <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Entwicklung der Erholungsform zu<br />

bekommen, beeinflussen die Höhe der Kosten <strong>für</strong> das Gesamtprojekt häufig wesentlich (vgl. zu unterschiedlichen<br />

Fördermöglichkeiten <strong>für</strong> den <strong>Tourismus</strong> EGGERT 2000). Die Prüfung der jeweiligen Fördermöglichkeiten<br />

ist daher eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn die Auswahl einer Erholungsform hiervon<br />

abhängig zu machen ist. Dabei können Fördermittel sowohl von staatlicher, als auch von privat(wirtschaftich)er<br />

Seite (z.B. <strong>für</strong> Kunstausstellungen) bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang<br />

ist zu prüfen, ob sich Unternehmen an der Finanzierung der Erholungsform beteiligen würden.<br />

4.6.2.6 Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw. –aufwand<br />

Je nach Erholungsform variiert die benötigte Zeitdauer bzw. der Aufwand <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

der Anlage(n). So ist z.B. <strong>für</strong> Hotelanlagen, Freizeitparks oder Informationszentren ein „facility design“<br />

(detaillierte Einrichtungsplanung hinsichtlich Technik, Logistik, Architektur / Landschaftsarchitektur<br />

etc.) erforderlich. Dieses kann aber auf bereits entwickelten Konzepten oder Standards aufbauen <strong>und</strong><br />

sich auf einem allgemeineren Planungslevel bewegen (vgl. hierzu INSKEEP 1991, S. 37 f.).<br />

13 vgl. hierzu EISENSTEIN 1993, S. 34 ff.<br />

142


4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

Zu überlegen ist bei dem Aspekt der Planung <strong>und</strong> Entwicklung, ob die notwendigen Schritte gemeindeintern<br />

durchgeführt werden können. Hierbei kann das Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsteam bereits vorhanden<br />

sein oder sollte ansonsten leicht rekrutierbar sein. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, wie groß die<br />

Anzahl der benötigten Fachplanungen sein wird <strong>und</strong> ob Auflagen, wie z.B. die Durchführung einer UVP,<br />

einzuhalten sind.<br />

Je größer <strong>und</strong> komplexer die Erholungsform ist, desto aufwändiger wird in der Regel die Planung <strong>und</strong><br />

Entwicklung sein. So werden <strong>für</strong> eine größere Anlage, wie z.B. einen Freizeitpark, i.d.R. <strong>für</strong> die folgenden<br />

Bereiche Experten benötigt:<br />

• <strong>Tourismus</strong>planung<br />

• <strong>Tourismus</strong>marketing<br />

• <strong>Tourismus</strong>wirtschaft (BWL, VWL)<br />

• Architektur / Landschaftsarchitektur<br />

• Infrastruktur (Straße, Wasser, Sanitär, Elektrik etc.)<br />

• Weitere Spezialisten, je nach Art der geplanten Anlage (Zoologe <strong>für</strong> Tierpark o.ä.)<br />

Der Aufwand <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Entwicklung der Erholungsform hängt auch davon ab, inwiefern das<br />

Gebiet <strong>für</strong> die Erholungsform eine „natürliche Eignung“ aufweist <strong>und</strong> daher keiner oder nur geringfügiger<br />

Umbau- oder Ergänzungsmaßnahmen bedarf (Kosten- <strong>und</strong> Aufwandsminimierung) (vgl. Kap. 4.4.1).<br />

Auch aus ökonomischer Sicht ist abzuwägen, durch welche Erholungsform es zum geringst möglichen<br />

Verbrauch an Landschaft durch Zersiedelung <strong>und</strong> Überbauung etc. kommt, da die Landschaft hier als<br />

wertvoller Produktionsfaktor (endliche Ressource) betrachtet wird, mit der sparsam (ökonomisch) gewirtschaftet<br />

werden muss.<br />

Bei Auswahl mehrerer Erholungsformen sollte untersucht werden, welche Formen Synergieeffekte besitzen<br />

(siehe auch touristisches Umfeld – Kooperationen), so dass sich die erforderliche Gesamtinvestitionssumme<br />

<strong>für</strong> Infrastruktur etc. minimieren lässt. Die Erholungsformen ergänzen sich im Optimum auch dahingehend,<br />

dass sie zu einer Aufenthaltsverlängerung bzw. zu einem „Wiederkauf“ (hier Wiederkehr in<br />

die Region) animieren. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die mögliche Saisonverlängerung<br />

durch sich ergänzende Erholungsformen sowie sog. „Schlechtwetterprogramme“, so dass die Gäste<br />

bei jedem Wetter attraktive Angebote in der Region nutzen können <strong>und</strong> als zufriedene K<strong>und</strong>en selbst<br />

wiederkommen, aber die Gemeinde <strong>und</strong> Region auch weiterempfehlen (M<strong>und</strong>-zu-M<strong>und</strong>-Propaganda wird<br />

als der wichtigste Werbefaktor im <strong>Tourismus</strong> angesehen).<br />

Um ein stimmiges Angebot <strong>für</strong> den Gast zu entwickeln, ist es von besonderer Wichtigkeit, die eigene<br />

Planung mit den die Plänen anderer Gemeinden abzustimmen. Dies ist insbesondere auch in Hinblick auf<br />

die Vermeidung konkurrierender Angebote in einer Region von Bedeutung (zu ergänzenden <strong>und</strong> konkurrierenden<br />

Erholungsformen vgl. auch Kap. 4.4.1).<br />

Für die Abschätzung der anfallenden Kosten spielt der Zeitpunkt, an welchem die Erholungsform am<br />

Markt angeboten wird <strong>und</strong> beginnt, die erwarteten Einnahmen zu erzielen, eine Rolle. Daher ist der Planungs-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungshorizont des Projektes abzuschätzen. In diesem Zusammenhang könnte der Amortisationszeitpunkt,<br />

insbesondere bei kostenintensiven Anlagen, von Bedeutung sein (Zeitpunkt, zu<br />

dem die getätigten Investitionen durch die Einnahmen ausgeglichen sind <strong>und</strong> Gewinne erzielt werden).<br />

Auch die Aufwendungen, die <strong>für</strong> die Vermarktung der Erholungsform erforderlich sind, damit die anvisierten<br />

Zielgruppen von der Erholungsform erfahren <strong>und</strong> sie nutzen, müssen berücksichtigt werden.<br />

143


4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

4.6.2.7 Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Erholungsform<br />

Zu untersuchen ist, welcher Aufwand (Zeit, Kosten) auf die Gemeinde zukommt, um die Nutzung der Erholungsform<br />

durch Erholungssuchende zu gewährleisten. Je nach Art der Erholungsform können hierzu<br />

erforderliche Maßnahmen sein:<br />

• Bereitstellung einer Organisationsstruktur (Tourist-Information, Wanderclub o.ä. )<br />

• Finanzielle Unterstützung<br />

• Personelle Betreuung<br />

4.6.2.8 Umfeld <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> (lokal, regional, überregional)<br />

Für den Gast ergibt sich die Qualität des touristischen Produktes in einem Urlaubsgebiet zu einem wesentlichen<br />

Anteil daraus, wie gut die einzelnen Teilleistungen aufeinander abgestimmt sind. Das Angebot<br />

muss aus Sicht des Gastes hinsichtlich Vielfalt <strong>und</strong> Vollständigkeit in den einzelnen Bereichen aber auch<br />

im Zusammenhang „stimmen“. Um ein entsprechend abgestimmtes Angebotsbündel gewährleisten zu<br />

können, sind Möglichkeiten zur gemeindeübergreifenden Kooperation zu prüfen <strong>und</strong> zu nutzen (vgl. hierzu<br />

BIEGER 2000, S. 287). So lässt sich der Aufwand <strong>für</strong> die umfassende Befriedigung der Nachfrageansprüche<br />

minimieren. Häufig wird erst durch die gemeindeübergreifende Angebotsplanung ein aus Sicht<br />

des K<strong>und</strong>en interessantes Angebot realisiert.<br />

Die zukünftige Nutzung der Gemeinde als Erholungsgebiet, <strong>und</strong> damit die zu treffende Entscheidung <strong>für</strong><br />

eine oder mehrere Erholungsformen, hängen daher häufig auch von der touristischen Nutzungsintensität<br />

des Umfeldes ab. Hinsichtlich der Situation, in der sich die Gemeinde befindet, sind <strong>für</strong> die Abschätzung<br />

des Nutzens einer Erholungsform die folgenden Fragen zu beantworten (vgl. hierzu auch KLAUS 1975, S.<br />

18 f.):<br />

• liegt die Gemeinde in einem Gebiet mit hohem eigenem Erholungsnutzen (Seen, Naturparke etc.)?<br />

• beschränkt sich das Erholungsangebot auf spezifische Landschaftselemente bzw. Investitionen oder<br />

wird die gesamte Umgebung einbezogen?<br />

• liegen kleinere Orte oder Städte in der Nähe, die als Entwicklungspole im <strong>Tourismus</strong> gelten?<br />

Somit lässt sich das gesamte Erholungsangebot, welches sich dem Erholungssuchenden in der Gemeinde<br />

darstellt, wie folgt unterscheiden:<br />

• Nutzung der Erholungsform selbst<br />

• Nutzung der umgebenden Landschaft<br />

• Nutzung von durch die Erholungsform induzierten Zusatzinvestitionen (weitere Angebote).<br />

Die bereits vorhandenen touristischen Angebote sind dabei danach zu unterscheiden, ob sie <strong>für</strong> die Erholungsform<br />

direkt erforderlich sind oder diese eher ergänzen (Landschaft, Freizeitangebote, Infrastruktur,<br />

Beherbergung etc.; vgl. Kap. 4.4.1).<br />

144


4.6.2.9 Wirtschaft / Regionalplanung<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

Ein weiterer Auswahlfaktor ist die Stellung, welche die Erholungsform im Rahmen vorhandener Entwicklungspläne<br />

oder <strong>Tourismus</strong>leitbilder einnimmt. So ist die Frage zu stellen, ob durch die Schaffung<br />

der <strong>für</strong> die Erholungsform erforderlichen Einrichtungen auch Ziele der Regionalentwicklung realisiert<br />

werden können. Diese können die Landwirtschaft betreffen oder auch Schutzziele darstellen (vgl. KLAUS<br />

1975, S. 125 ff.).<br />

Um die Entwicklung der Gemeinde oder Region mit der Erholungsform zu fördern <strong>und</strong> zu unterstützten,<br />

sind Zukunftsszenarien zu entwickeln: „Wie soll meine Gemeinde in 5, 10 oder 50 Jahren aussehen?“<br />

Entsprechend ist von Bedeutung, wie groß die sog. Lebensdauer der Erholungsform ist <strong>und</strong> inwiefern<br />

durch Angebotsveränderungen die Nachfrage nach der Erholungsform auch in Zukunft aufrechterhalten<br />

werden kann (zum Management des Wandels in einer Destination siehe BIEGER 2000, S. 267).<br />

4.6.2.10 Marketing<br />

Unter den Bereich des Marketing werden <strong>für</strong> den Fall der Auswahl von geeigneten Erholungsformen in<br />

BFL Faktoren der Bedarfsanalyse, der Werbung bzw. des Images der Gemeinde / Region sowie soziale<br />

Aspekte gefasst.<br />

Bedarfsanalyse<br />

Basis <strong>für</strong> die Entwicklung eines Angebotes, die Auswahl von Werbemaßnahmen <strong>und</strong> die Durchführung<br />

von Preiskalkulationen ist die Analyse von hier<strong>für</strong> relevanten Daten. Die benötigten Informationen lassen<br />

sich in drei Bereiche untergliedern:<br />

1. „Betriebs“analyse: Erkennen der eigenen Potenziale (Stärken-Schwächen-Analyse)<br />

2. Zielgruppenanalyse: Erfassen der relevanten Nachfrage <strong>und</strong> deren Bedürfnisse<br />

3. Konkurrenzanalyse: Ermitteln von bereits bestehenden vergleichbaren Angeboten<br />

Im Rahmen der Betriebsanalyse werden die Stärken <strong>und</strong> Schwächen der Gemeinde bzw. Region anhand<br />

des Ist-Zustandes analysiert. Hieran lässt sich zum einen erkennen, welche Potenziale <strong>für</strong> die Entwicklung<br />

einzelner Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen vorhanden sind. Zum anderen kann abgeschätzt<br />

werden, ob vorhandene Schwächen durch das vorhandene touristische Umfeld in angrenzenden Gemeinden<br />

ausgeglichen werden können etc. Nach Durchführung der Zielgruppenanalyse (s.u.) ist zu beurteilen,<br />

ob die Anforderungen der Nachfrage hinsichtlich Qualität, Erlebnis- bzw. Erholungspotenzial etc. befriedigt<br />

werden können. Wichtig ist in diesem Rahmen, eine Abschätzung vorzunehmen, ob die angestrebte<br />

Nachfragemenge mit den vorhandenen oder noch zu schaffenden Kapazitäten abgedeckt werden kann<br />

(z.B. ausreichende Flächen vorhanden).<br />

Die Zielgruppenanalyse bildet eine unverzichtbare Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Bedarfsermittlung <strong>und</strong> beeinflusst<br />

die meisten der sozioökonomischen Faktoren, die <strong>für</strong> die Auswahl einer Erholungsform von Bedeutung<br />

sind. Aus den im Rahmen der Stärken-Schwächen-Analyse ermittelten Potenzialen <strong>und</strong> Mängeln der eigenen<br />

Gemeinde bzw. Region lässt sich bereits auf mögliche Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> evtl. auf einzelne Erholungsformen<br />

schließen, die mit den vorhandenen Möglichkeiten realisiert werden können. Ein wichtiger<br />

Faktor, der <strong>für</strong> eine detailliertere Auswahlentscheidung notwendig ist, ist die Kenntnis der potenziellen<br />

Zielgruppen <strong>und</strong> deren Bedürfnisse etc. Welche Zielgruppe <strong>für</strong> die eigenen Region in Frage kommt,<br />

hängt neben der Art <strong>und</strong> Qualität der Angebot u.a. von der Entfernung der Quellorte (Heimatorte bzw.<br />

Aufenthaltsorte) der Zielgruppen ab. So kann ein möglicherweise vorhandener See <strong>für</strong> unterschiedliche<br />

Zielgruppen attraktiv sein. Besteht die Hauptzielgruppe z.B. aus jugendlichen Naherholern, könnte der<br />

145


4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

See als Bade- <strong>und</strong> Surfsee mit Erlebnis- <strong>und</strong> Funcharakter entwickelt werden. Sind es eher Senioren, die<br />

evtl. bereits die Hauptgästegruppe in der Gemeinde repräsentieren, wird die Entwicklung des Sees eher<br />

auf deren Bedürfnisse zugeschnitten werden (fiktives Beispiel). Die konkreten Überlegungen hängen von<br />

der jeweiligen Situation in der Gemeinde <strong>und</strong> dem touristischen Umfeld ab.<br />

Für die Zielgruppenanalyse im Rahmen der Bedarfsermittlung ist häufig die Hinzuziehung eines Experten<br />

<strong>für</strong> die Erhebung von Primärdaten erforderlich. Andernfalls ist die Vorlage von entsprechendem Sek<strong>und</strong>ärdatenmaterial<br />

im großräumigeren Zusammenhang notwendig, wenn die Durchführung von eigenen<br />

Untersuchungen zu kostenintensiv ist. Die Zielgruppen können zunächst in Naherholer / Tagesausflügler<br />

<strong>und</strong> Urlauber untergliedert werden.<br />

Naherholung / Tagesausflügler<br />

Der Begriff Naherholung bezieht sich auf Ausflüge, die Personen an Wochenenden, Feiertagen oder sonstigen<br />

freien Tagen unternehmen, um sich zu erholen. Naherholung dauert zwischen mehreren St<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> einem Tag <strong>und</strong> hängt hinsichtlich der zurückgelegten Entfernung von dem genutzten Transportmittel<br />

ab. Für die Nachfrage einer Erholungsform im Rahmen der Naherholung sind zunächst die Bevölkerungsgruppen<br />

der Ortsansässigen <strong>und</strong> der Einwohner im entsprechenden Umkreis zugr<strong>und</strong>e zu legen. Zur<br />

Zielgruppe der Tagesausflüger sind weiterhin Urlauber aus anderen Regionen zu zählen, die sich im<br />

Rahmen ihres Urlaubs, in der eigenen Gemeinde nur <strong>für</strong> die Dauer von max. einem Tag aufhalten. Bei der<br />

Abschätzung der Anzahl zu erwartender Naherholer bzw. Tagesausflüger spielt die jeweilige Entfernung<br />

zwischen Heimatort <strong>und</strong> Sehenswürdigkeit bzw. Erholungsform eine bedeutende Rolle. Wobei die akzeptierte<br />

Entfernung mit der subjektiv empf<strong>und</strong>enen Attraktivität einer Erholungsform bzw. eines Gebietes<br />

steigt (vgl. OPASCHOWSKI 1995).<br />

Urlaubsgäste<br />

halten sich <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum in der Gemeinde auf (mindestens eine Übernachtung). Hierbei ist<br />

zwischen den Kurzurlaubern (bis 4 Tage) <strong>und</strong> längeren Erholungs- oder sonstigen Freizeitreisen zu unterscheiden.<br />

Ein <strong>für</strong> die BFL interessante Angebotsform könnten Aufenthalte im Rahmen von R<strong>und</strong>reisen<br />

sein.<br />

Die soweit vorgenommene Analyse ist weitergehend zu differenzieren, um zu einer aussagekräftigen Entscheidungshilfe<br />

zu kommen. Die oben genannten drei Zielgruppen sind jeweils nach demographischen<br />

Merkmalen (Alter, Geschlecht, Beruf / Einkommen, Familienstand / Haushaltsgröße, Wohnort etc.) <strong>und</strong><br />

nach den ausgeübten Freizeitaktivitäten oder Motiven zu untergliedern. Allgemein z.B. im Rahmen der<br />

Naherholung durchgeführte Aktivitäten sind Natur- <strong>und</strong> Landschaftserleben, Sport, Kultur, Besuche,<br />

Freizeitwohnen (vgl. hierzu auch LYDECKER/STASSERT 1975, S. 6 ff.).Wichtige Informationen geben<br />

auch verhaltensorientierte Merkmale, wie Verkehrsmittelwahl, Wahl der Unterkunftsform, Buchungsverhalten,<br />

Reisedauer u.v.m. So kann es eine Hilfestellung <strong>für</strong> die Auswahl der eigenen Zielgruppen sein, die<br />

Nachfrage in unterschiedliche Freizeit- oder Urlaubstypen einzuteilen, denen dann bestimmte Angebotsformen<br />

<strong>und</strong> Aktivitäten zugeordnet werden können (siehe Tab. 22).<br />

146


Tab. 22: Freizeit <strong>und</strong> Lebensstilgruppen im <strong>Tourismus</strong><br />

Typ Anteil am<br />

Freizeit- <strong>und</strong><br />

<strong>Tourismus</strong>markt<br />

Typ A:<br />

Die aktiven<br />

Genießer<br />

Typ B:<br />

Die Trendsensiblen<br />

Typ C:<br />

Die Familiären<br />

Typ D<br />

Die Nur-Erholer<br />

Quelle: ROMEIß-STRACKE 1989, S. 22 ff.<br />

Charakteristika<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

ca. 30 % • Auf Genuss, körperliches Wohlbefinden <strong>und</strong> Spaß orientiert,<br />

• anspruchsvolles Konsumverhalten, Reisen als Lebensäußerung,<br />

• sportlich aktiv, „Technik-Freaks“,<br />

• mäßig ausgeprägtes Umweltbewusstsein,<br />

• Selbstdarstellung in entsprechenden Lebensstilräumen.<br />

ca. 20% • Freizeit <strong>und</strong> Urlaub als persönliche Bewusstseinserweiterung,<br />

• spontan, orientiert am Zeitgeist,<br />

• Konsumverhalten sehr gezielt <strong>und</strong> kritisch,<br />

• politisch <strong>und</strong> kulturell interessiert,<br />

• sehr umweltbewusst <strong>und</strong> ökologisch informiert.<br />

ca. 20% • Freizeit <strong>und</strong> Urlaub mit Familie, Verwandten, Fre<strong>und</strong>en,<br />

• Preis- / Leistungs-Denken,<br />

• Qualitätsbewusstsein im Konsumverhalten,<br />

• Gruppenerlebnisse in vertrauten Situationen (Gemütlichkeit),<br />

• Ansätze von Umweltbewusstsein,<br />

• mäßig aktiv nach außen.<br />

ca. 30% • Passive Erholung in Freizeit <strong>und</strong> Urlaub aus Gewohnheit,<br />

• wenig ausgeprägtes Konsumverhalten,<br />

• Desinteresse an Mode <strong>und</strong> gesellschaftlichen Trends,<br />

• Umweltbewusstsein von wenig bis stark,<br />

• wenig experimentierfreudig.<br />

Anhand der auszuwählenden Merkmale <strong>und</strong> Motive der unterschiedlichen Zielgruppen sowie der ermittelten<br />

Angebotspotenziale in der Gemeinde (Ausstattung mit Landschaft, Infrastruktur etc., touristisches<br />

Umfeld) lässt sich nun eine Abschätzung des Nachfragepotenzials <strong>für</strong> die unterschiedlichen Erholungsformen<br />

vornehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob möglicherweise bei den unterschiedlichen Zielgruppen<br />

bestehende spezielle Anforderungen durch die Gemeinde bzw. die Erholungsform geboten werden<br />

können (z.B. senioren- oder familiengerechte Infrastruktur). Die zu erwartende Anzahl Naherholer, Tagesausflügler<br />

<strong>und</strong> Urlaubsgäste lässt dann auf den Bedarf an Erholungsformen schließen. Hierbei ist auch<br />

die Anzahl der Aufenthaltstage zu berücksichtigen. Das Ergebnis kann weiterhin davon beeinflusst werden,<br />

ob die Erholungsform eine Einrichtung ist, die nur einmalig oder aber mehrfach von einer Person<br />

genutzt wird (z.B. Industriedenkmal bzw. Schwimmbad). Die Zielgruppenanalyse sollte immer vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> allgemeiner Nachfragetrends <strong>und</strong> deren möglichen Wandel vorgenommen werden.<br />

Im Rahmen der Bedarfsanalyse sind nicht nur die positiv vorhandenen Angebotsfaktoren zu berücksichtigen<br />

sondern möglicherweise existierende Beeinträchtigungen <strong>und</strong> potenzielle Störungen (Lärm- oder Geruchsbelästigung<br />

o.ä., konfliktäre Nutzungen). Eingeschränkt wird der ermittelte Bedarf <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Erholungsformen in der eigenen Gemeinde häufig durch bereits bestehende oder zukünftig<br />

bestehende Angebote, welche den Bedarf der selben Zielgruppen zu bestimmten Teilen decken (siehe<br />

hierzu „Konkurrenzanalyse“; vgl. auch Kap. 4.4.1).<br />

147


4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

Neben dem Bedarf bzw. dem Nachfragepotenzial in quantitativer Hinsicht könnte die Zahlungsbereitschaft<br />

der Zielgruppen <strong>für</strong> unterschiedlichen Erholungsformen ein Entscheidungskriterium sein. Daher<br />

sollten Erholungsform <strong>und</strong> mögliche Preise, die <strong>für</strong> die Nutzung der Angebote gefordert werden sollen,<br />

mit der ausgewählten Zielgruppe übereinstimmen.<br />

Ein Faktor, der die Auswahl zu entwickelnder Erholungsformen beeinflussen sollte, ist das bereits bestehende<br />

Angebot an vergleichbaren Urlaubs- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen in einem relevanten Einzugsbereich<br />

der Nachfrage (je nach Zielgruppe: lokal, regional, überregional, b<strong>und</strong>esweit, europaweit, weltweit).<br />

Es ist zu erwarten, dass der ermittelte Bedarf <strong>für</strong> eine Erholungsform von den im selben Einzugsgebiet<br />

liegenden vorhandenen Angeboten, welche die Bedürfnisse der eigenen Zielgruppen ebenfalls befriedigen,<br />

gemindert wird. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:<br />

• gleichartigen Erholungsform-Angeboten<br />

• andersartigen Erholungsform-Angebote, die jedoch Teile der Aktivitätsbedürfnisse abdecken <strong>und</strong> daher<br />

in Konkurrenz zum eigenen Angebot stehen können.<br />

Werbung / Image<br />

Der Aufbau eines Images kann ein wichtiges Ziel <strong>für</strong> eine Gemeinde sein. In diesem Fall ist es von Bedeutung,<br />

ob mit der jeweiligen Erholungsform ein bestimmtes Image (eine Positionierung der Region am<br />

Markt), oder sogar ein Alleinstellungsmerkmal (USP) 14 am Markt aufgebaut werden kann bzw. Veränderungen<br />

an dem bestehenden Image vorgenommen werden können. Im Rahmen der Zielbildung muss festgelegt<br />

werden, welcher Art das angestrebte Image ist. Anschließend kann beurteilt werden, inwiefern die<br />

unterschiedlichen Erholungsformen auf die Imagebildung wirken. In diesem Zusammenhang spielt es<br />

auch eine Rolle, ob sich die Erholungsform <strong>für</strong> Werbekampagnen eignet. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass Werbemaßnahmen häufig sehr kostenintensiv sind <strong>und</strong> i.d.R. durch Marketingagenturen etc. durchgeführt<br />

werden (je nach Umfang der Werbemaßnahmen).<br />

Existiert bereits ein Marketingplan <strong>für</strong> die Gemeinde, so muss beurteilt werden, ob die Erholungsform<br />

sich in diesen sinnvoll einfügt oder diesen zielführend ergänzen kann.<br />

Im Rahmen des Marketings ist häufig ein weiteres Kriterium, ob durch die Erholungsform möglicherweise<br />

vorliegende Saisonschwankungen bei der Nachfrage abgemildert werden können (Saisonverlängerung,<br />

ganzjährige Auslastung). Dabei können Schwankungen der externen Nachfrage evtl. auch durch Einheimische<br />

<strong>und</strong> / oder alternative Nutzungsformen ausgeglichen werden.<br />

Soziale Aspekte<br />

Die Berücksichtigung sozialer Aspekte führt in der Regel zu einer Erhöhung der Akzeptanz der geplanten<br />

Projekte durch die Einheimischen. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung von Kooperationen<br />

zur Bildung von Angebotsbündeln zu berücksichtigen.<br />

Die Akzeptanz der Erholungsform <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Nachfrageströme durch die Einwohner<br />

stellt ein wichtiges Kriterium im Sinne einer harmonischen Regionalentwicklung dar. Von Bedeutung ist<br />

auch die Akzeptanz durch spezielle Interessengruppen, wie z.B. <strong>Tourismus</strong>anbieter, Einzelhandel, Landwirtschaft.<br />

aber auch des Naturschutzes, der Denkmalpflege u.a. Hierbei muss geprüft werden, ob es in<br />

dem betroffenen Gebiet zu konkurrierende Nutzungen der BFL oder einzelner Gebiete (auch angrenzende<br />

14 Um sich bei der Zielgruppe gegenüber der Konkurrenz abzuheben <strong>und</strong> dadurch eine größere Anzahl an Gästen zu erreichen,<br />

ist es empfehlenswert, sich im Rahmen der Marketingplanung auf die vorhandene oder noch zu entwickelnde Besonderheit zu<br />

konzentrieren (Alleinstellungsmerkmal/USP) <strong>und</strong> diese gegenüber der Zielgruppe deutlich herauszustellen. Entsprechend ist das<br />

gesamte Image der Region zu entwickeln.<br />

148


4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

Gebiete sind bei dieser Überlegung zu berücksichtigen bzgl. evtl. auftretender Ausstrahlungseffekte durch<br />

Verkehr etc.) kommt. Ggf. sind die Eigentumsverhältnisse oder mögliche Besitzansprüche zu klären.<br />

Kann die Erholungsform durch die Einwohner des Gebietes genutzt werden, wirkt sich dies in der Regel<br />

positiv auf die Akzeptanz der Anlagen <strong>und</strong> der Gäste aus. Anzuführen sind hier zusätzliche Effekte, die<br />

über den eigentlichen Zweck der Erholungsform hinausgehen, z.B. die Verbesserung der Infrastruktur<br />

etc., welche auch der einheimischen Bevölkerung zugute kommt, wie z.B. eine neue Brücke oder die Einrichtung<br />

einer neuen Buslinie, die Mehrfachnutzbarkeit von Hallen oder Sälen <strong>für</strong> sportliche oder kulturelle<br />

Veranstaltungen oder Nutzung zusätzlicher Parkplätze außerhalb der Nachfragespitzen.<br />

Auch kann die Erholungsform möglicherweise zu einer Aufwertung des Images der Region bei den Einheimischen<br />

führen, wodurch das Lebensgefühl <strong>und</strong> die Verb<strong>und</strong>enheit mit der Region gesteigert werden<br />

kann. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtlage kann eine möglicherweise vorhandene Tendenz<br />

zur Abwanderung der Bevölkerung in andere Gebiete vermindern. Die Auswirkungen der Erholungsform<br />

auf die Einwohner der Gemeinde hängen maßgeblich von der Größe der Erholungsform <strong>und</strong><br />

dem Nachfragevolumen ab, welches diese induziert.<br />

4.6.3 Bedeutung ausgewählter Entscheidungsfaktoren <strong>für</strong> Erholungsformen in BFL<br />

In diesem Kapitel wird überprüft, welche der im ersten Abschnitt dargestellten Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl<br />

einer oder mehrerer Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen in einer BFL jeweils von besonderer Bedeutung<br />

sind (zur Darstellung der Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen siehe Kap. 4.3.1, S. 61). Die<br />

Aktivitätsgruppen wurden in die folgenden Bereiche untergliedert <strong>und</strong> werden zur besseren Vergleichbarkeit<br />

in dieser Systematik weiter aufgeführt:<br />

A. Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />

B. Landschaftsbezogene Erholung<br />

C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

D. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />

F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (ohne Wassersport)<br />

G. Freizeitwohnen<br />

Die nachfolgende Tabelle (Tab. 23) geht auf wichtige Entscheidungsfaktoren aus sozioökonomischer<br />

Sicht ein. Spalte 4 enthält Bemerkungen zu den Faktoren <strong>und</strong> gibt Hinweise <strong>für</strong> die Anwendung. Da die<br />

möglichen Ausprägungen der einzelnen Kriterien, je nach konkretem Anwendungsfall stark variieren,<br />

kann an dieser Stelle keine allgemeingültige Einschätzung vorgenommen werden.<br />

149


Tab. 23: Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl von Formen der Erholung in der BFL<br />

Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

A Naturerlebnis, Naturerfahrung<br />

A.1<br />

Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

A.2 Naturbeobachtung in<br />

freier Landschaft<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

Wirtschaft / Regionalplanung<br />

Bedarfsanalyse<br />

Werbung / Image<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

-aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

Bedarfsanalyse<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• Direkte Effekte <strong>für</strong> ergänzende touristische Leistungen (Unterkunft, Verpflegung),<br />

indirekte Effekte <strong>für</strong> Einzelhandel etc.<br />

• Je nach Größe des Gebietes mit vergleichsweise geringem Aufwand durchführbar,<br />

Kosten <strong>für</strong> Wege, Beschilderungen, Parkplätze, Sitzgruppen, Aussichtspunkte,<br />

Schutzhütten.<br />

• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />

zu untersuchen (vgl. Kap. 4.4.2.1, S. 88).<br />

• Das Angebot sollte in regelmäßigen Abständen auf Möglichkeiten zur zielgruppengerechten<br />

Erneuerung bzw. Erweiterung untersucht werden<br />

• Aufgr<strong>und</strong> der speziellen Ausrichtung des Angebotes sollte auf die Bedarfsanalyse (je<br />

nach Größe des Angebotes) besonderer Wert gelegt werden.<br />

• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit diesem Angebot am Markt zu positionieren<br />

<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP).<br />

• Direkte Effekte <strong>für</strong> ergänzende touristische Leistungen (Unterkunft, Verpflegung),<br />

indirekte Effekte <strong>für</strong> Einzelhandel etc.<br />

• Je nach Größe des Gebietes mit vergleichsweise geringem Aufwand durchführbar,<br />

Kosten <strong>für</strong> Wege, Beschilderungen, Parkplätze, Sitzgruppen, Aussichtspunkte,<br />

Schutzhütten.<br />

• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />

zu untersuchen (vgl. Kap. 4.4.2.1, S. 88).<br />

• Der Bedarf an Einrichtungen zur Naturbeobachtung in der freien Landschaft wird<br />

u.U. durch eine spezielle Zielgruppe generiert. Daher ist auf die Bedarfsanalyse (je<br />

nach Umfang der geplanten Maßnahmen) besonderer Wert zu legen.<br />

150


Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

A.3 Naturerlebnisgebiet,<br />

Naturerlebnisspielgelände<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

Bedarfsanalyse<br />

Werbung / Image<br />

A.4 Tiergehege / Tierpark Einkommenseffekte<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Steueraufkommen<br />

Finanzierung<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

-aufwand<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />

Betriebes<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• siehe A.1 je nach Größe der Anlage<br />

• siehe A.1<br />

• Diese Erholungsform könnte sich besonderes gut eigenen, um ein ergänzendes touristisches<br />

Umfeld zu initiieren. Auch können ergänzende Angebote von hoher Bedeutung<br />

<strong>für</strong> die Anziehungskraft des Naturerlebnisgelände sein, insbesondere, wenn<br />

es um eine längere Verweildauer der Besucher geht.<br />

• Aufgr<strong>und</strong> der Ausrichtung auf eine spezielle Zielgruppe ist die Zielgruppen- <strong>und</strong><br />

Bedarfsanalyse besonders sorgfältig durchzuführen. Aufgr<strong>und</strong> der wenigen Erfahrung,<br />

die mit dieser neuen Form der Erholung (Naturerlebnisgelände) bislang gesammelt<br />

werden konnten, ist die Analyse mit Unsicherheiten behaftet. Da der Bedarf<br />

an Naturerlebnisgelände bislang noch nicht umfassend ermittelt wurde, sollten<br />

konkurrierende Angebote besonders berücksichtigt werden.<br />

• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit dieser Erholungsform am Markt zu positionieren<br />

<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP).<br />

• Je nach Größe der Anlage sind insbesondere direkte, ggf. auch indirekte Einkommenseffekte<br />

zu erwarten.<br />

• Je nach Größe <strong>und</strong> Besucheraufkommen sind direkte, indirekte <strong>und</strong> induzierte Beschäftigungseffekte<br />

zu erwarten.<br />

• Je nach Betreiber <strong>und</strong> Größe der Anlage sowie der damit zusammenhängenden ergänzenden<br />

Einrichtungen (z.B. Kioske, Transportmittel) ist ein Aufkommen unterschiedlicher<br />

Steuerarten zu erwarten.<br />

• Bei größeren Projekten sind die Möglichkeiten von Fördermitteln <strong>für</strong> die Finanzierung<br />

zu prüfen.<br />

• Je nach Größe der Anlage muss mit einem relativ großen Aufwand <strong>und</strong> einer längeren<br />

Entwicklungsdauer gerechnet werden. Aufgr<strong>und</strong> der evtl. Komplexität einer<br />

solchen Anlage ist auf die Planung besondere Sorgfalt zu legen (Hinzunahme externer<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Planungsbüros zu empfehlen).<br />

• Der Unterhalt des laufenden Betriebes, auch wenn keine Saison herrscht, ist zu berücksichtigen.<br />

Eine Organsiationsstruktur, die <strong>für</strong> die Koordination des Marketing<br />

zuständig ist, ist je nach Größe der Anlage empfehlenswert.<br />

151


Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

A.4 Fortsetzung Touristisches Umfeld<br />

Wirtschaft / Regionalplanung<br />

Bedarfsanalyse<br />

B. Landschaftsbezogene Erholung<br />

B.1 Wandern Einkommenseffekte<br />

B.2<br />

Radfahren, Radwandern<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

-aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

Bedarfsanalyse<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

B.3 Reiten Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• Ein touristisches Umfeld, welches die Anlage ergänzt, sollte überprüft <strong>und</strong> ggf.<br />

durch Kooperationen gefördert werden (siehe Kap. 4.4.2.1, S. 88).<br />

• Je nach Größe der Anlage ist u.U. eine umfangreichere Infrastruktur zu entwickeln<br />

(Zufahrten, Entsorgung etc.). Die Planung dieser Anlagen sollte mit der regionalen<br />

Entwicklungsplanung abgestimmt sein.<br />

• Sind hohe Investitionen zu erwarten, ist eine besonders sorgfältige Bedarfsanalyse<br />

durchzuführen. Hierzu sollten Experten hinzugezogen werden.<br />

• Direkte Effekte <strong>für</strong> ergänzende touristische Leistungen (Unterkunft, Verpflegung),<br />

indirekte Effekte <strong>für</strong> Einzelhandel etc.<br />

• Je nach Größe des Gebietes mit vergleichsweise geringem Aufwand durchführbar,<br />

Kosten <strong>für</strong> Wege, Beschilderungen, Parkplätze, Sitzgruppen, Aussichtspunkte,<br />

Schutzhütten.<br />

• Zur Attraktivitätssteigerung des Wandergebietes sind ergänzende touristische Angebote<br />

zu empfehlen (Restaurants, Sehenswürdigkeiten, Informationen zu Natur,<br />

Kultur, Geschichte o.ä.)<br />

• Naherholung, Tagesausflüge, Urlaubsreisen: Wanderer, Spaziergänger, Senioren,<br />

Familien mit Kindern etc. Potenzielle Nutzungskonflikte sind zu klären (vgl. Kap.<br />

4.4.2.2, S. 94).<br />

• siehe A.1<br />

• siehe A.1<br />

• Zur Attraktivitätssteigerung ist die Ausweisung eines ausgedehnten Radwandergebietes<br />

empfehlenswert sowie ein Fahrradverleihsystem <strong>und</strong> ergänzende touristische<br />

Angebote (vgl. Kap. 4.4.2.2, S. 94).<br />

• siehe A.1<br />

• siehe A.1<br />

152


Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

Fortsetzung B.3 Touristisches Umfeld<br />

C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong><br />

Bodendenkmal<br />

C.2 Landschaftspark / Gartenanlage<br />

Bedarfsanalyse<br />

Einkommenseffekte<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Steueraufkommen<br />

Finanzierung<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />

Betriebes<br />

Touristisches Umfeld<br />

Wirtschaft / Regionalplanung<br />

Bedarfsanalyse<br />

Werbung / Image<br />

Soziale Aspekte<br />

Einkommenseffekte<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Steueraufkommen<br />

Finanzierung<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• Zur Attraktivitätssteigerung ist die Ausweisung eines ausgedehnten<br />

Reitgebietes empfehlenswert sowie die entsprechend notwendigen infrastrukturellen<br />

Maßnahmen (auch hinsichtlich Pferdehöfen etc.) <strong>und</strong> ergänzende touristische<br />

Angebote (vgl. Kap. 4.4.2.2, S. 94).<br />

• Der Bedarf an Reiteinrichtungen wird u.U. nur durch eine spezielle Zielgruppe generiert.<br />

Daher ist die Bedarfsanalyse von besonderer Bedeutung.<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• Eine Organsiationsstruktur, die <strong>für</strong> die Koordination des Marketing zuständig ist,<br />

ist je nach Größe der Anlage empfehlenswert.<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit dem Angebot am Markt zu positionieren<br />

<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP). Es sollten Werbemaßnahmen eingeplant<br />

werden, um die ökonomischen Potenziale dieses Angebots zu nutzen.<br />

• Die Verb<strong>und</strong>enheit mit der Region kann gefördert werden.<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

153


Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

Fortsetzung C.2 Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />

Betriebes<br />

Touristisches Umfeld<br />

Wirtschaft / Regionalplanung<br />

Bedarfsanalyse<br />

C.3 Ausstellung /<br />

Museum<br />

Einkommenseffekte<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Steueraufkommen<br />

Finanzierung<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />

Betriebes<br />

Touristisches Umfeld<br />

Wirtschaft / Regionalplanung<br />

Bedarfsanalyse<br />

Werbung / Image<br />

C.4 Veranstaltung / Event Bedarfsanalyse<br />

Werbung / Image<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• siehe A.4<br />

• siehe C.1<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe C.1 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• Diese Angebote sollten eng mit den sonstigen touristischen Angeboten der Gemeinde<br />

<strong>und</strong> der Region verknüpft sein. Es ist daher eine Gesamtplanung zu empfehlen,<br />

die u.U. von Beratungs- oder Planungsbüros durchgeführt werden sollte.<br />

• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten, sich mit dem Angebot am Markt zu positionieren<br />

<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP). Es sollten Werbemaßnahmen<br />

eingeplant werden, um die ökonomischen Potenziale dieses Angebots zu nutzen.<br />

• Die Bedarfsanalyse sollte je nach Kostenumfang der Veranstaltung auf einer Marketingplanung<br />

aufbauen. Die Veranstaltung könnte eine Ergänzung anderer Angebote<br />

sein (z.B. C.1). Hierbei spielt die zeitliche Lage im Zusammenhang mit konkurrierenden<br />

Veranstaltungen eine wichtige Rolle.<br />

• Events eröffnen die Möglichkeit zu einer gezielten Imageentwicklung. Eine entsprechende<br />

Werbestrategie kann zu einer Vergrößerung des Bekanntheitsgrades der<br />

Gemeinde oder der Region führen.<br />

154


Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

D Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

D.1 Aussichtspunkt in der<br />

BFL<br />

D.2 Führung / Besichtigungstour<br />

D.3 Informations- <strong>und</strong><br />

Bildungszentrum /<br />

Begegnungsstätte<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

Werbung / Image<br />

Soziale Aspekte<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

Werbung / Image<br />

Soziale Aspekte<br />

Einkommenseffekte<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Steueraufkommen<br />

Finanzierung<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />

Betriebes<br />

Touristisches Umfeld<br />

Wirtschaft / Regionalplanung<br />

Bedarfsanalyse<br />

Soziale Aspekte<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• siehe A.1<br />

• siehe A.1<br />

• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />

zu untersuchen (vgl. Kap. 4.4.2.4, S. 104).<br />

• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit dem Angebot am Markt zu positionieren<br />

<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP). Es sollten Werbemaßnahmen eingeplant<br />

werden, um die ökonomischen Potenziale dieses Angebots zu nutzen.<br />

• Die Verb<strong>und</strong>enheit mit der Region kann gefördert werden.<br />

• siehe A.1<br />

• siehe A.1<br />

• siehe D.1<br />

• siehe D.1<br />

• siehe D.1<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe C.1 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />

• siehe A.4<br />

• siehe C.1<br />

155


Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />

E.1 Badebetrieb Einkommenseffekte<br />

E.2<br />

Bootsbetrieb<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

- aufwand<br />

Einkommenseffekte<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

- aufwand<br />

Touristisches Umfeld<br />

Bedarfsanalyse<br />

Image / Werbung<br />

E.3 Weiterer Wassersport Einkommenseffekte<br />

Beschäftigungseffekte<br />

Touristisches Umfeld<br />

Bedarfsanalyse<br />

Image / Werbung<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• Es sind vorrangig indirekte Effekte zu erwarten (Kiosk, Imbiß, Tankstelle, Einzelhandel<br />

u.ä.)<br />

• Je nach Größe der Badelandschaften können sich Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufwand<br />

deutlich unterscheiden<br />

• Je nach Größe der Anlage sind insbesondere direkte, ggf. auch indirekte Einkommenseffekte<br />

zu erwarten.<br />

• Je nach Größe <strong>und</strong> Besucheraufkommen sind direkte, indirekte <strong>und</strong> induzierte Beschäftigungseffekte<br />

zu erwarten.<br />

• Unter Umständen sind hohe Investitionen <strong>für</strong> die Schiffe erforderlich. Daher ist eine<br />

sorgfältige Planung, auch <strong>für</strong> den Bereich der Infrastruktur, wichtig. Evtl. ist die<br />

Beauftragung eines Planungs- oder Beratungsbüros notwendig.<br />

• Um Potenziale <strong>für</strong> die Entwicklung der lokalen Wirtschaft zu nutzen, ist ein attraktives<br />

Angebotsbündel zu entwickeln (vgl. Kap. 4.4.2.5, S. 107).<br />

• Potenzielle Nutzungskonflikte vorhanden (vgl. Kap. 4.4.2.5).<br />

• Es besteht die u.U. die Möglichkeit, sich als Wassersportgebiet am Markt zu positionieren.<br />

Hierbei ist eine Bedarfsanalyse jedoch Voraussetzung. Die Hinzuziehung<br />

eines Experten ist in diesem Fall anzuraten.<br />

• siehe E.2<br />

• siehe E.2<br />

• siehe E.2<br />

• siehe E.2<br />

• siehe E.2<br />

156


Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />

faktoren<br />

F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (ohne Wassersport)<br />

G. Freizeitwohnen<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

–aufwand<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des Betriebes<br />

Touristisches Umfeld<br />

Bedarfsanalyse<br />

Steueraufkommen<br />

Einkommenseffekte<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />

-aufwand<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des Betriebes<br />

Touristisches Umfeld<br />

Bedarfsanalyse<br />

Akzeptanz<br />

Beschreibung, Hinweise<br />

• je nach Art <strong>und</strong> Größe der Anlage siehe A.1 (kleinere Einrichtungen) bzw. A.4<br />

(größere Einrichtungen)<br />

• je nach Art <strong>und</strong> Größe der Anlage siehe A.1 (kleinere Einrichtungen) bzw. A.4<br />

(größere Einrichtungen)<br />

• siehe A.4 bei größeren Einrichtungen<br />

• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />

zu prüfen (vgl. Kap. 4.4.2.6, S. 114).<br />

• Der Bedarf an den entsprechenden Sport-, Spiel- oder Freizeiteinrichtungen wird<br />

u.U. durch eine spezielle Zielgruppe generiert. Daher ist auf die Bedarfsanalyse besonderer<br />

Wert zu legen.<br />

• Insbesondere bei Feriensiedlungen: Gr<strong>und</strong>steuer<br />

• Insbesondere bei Feriensiedlungen: ungewiss<br />

• Die erforderliche Infrastruktur sollte in die regionale Entwicklungsplanung passen.<br />

Auf die Infrastrukturplanung ist daher besonderer Wert zu legen<br />

• siehe A.4 bei größeren Einrichtungen<br />

• Ein touristisches Umfeld, welches die Anlage ergänzt, sollte überprüft <strong>und</strong> ggf.<br />

durch Kooperation gefördert werden. Gleichzeitig muss mögliche Nutzungskonkurrenz<br />

mit anderen EF geprüft werden (vgl. Kap. 4.4.2.7, S. 118).<br />

• Bei umfangreicheren Vorhaben ist eine sorgfältige Bedarfsanalyse durchzuführen.<br />

• Um soziale Konflikte zu vermeiden, ist im Vorfeld eine Akzeptanzprüfung durchzuführen.<br />

157


4.6.4 Umsetzungshinweise<br />

4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />

In diesem Abschnitt wird eine Ideensammlung zur praktischen Handhabbarkeit der Faktorenliste <strong>für</strong> Gemeinden<br />

sowie <strong>für</strong> die Umsetzung der jeweils von der Gemeinde als machbar eingestuften Erholungsform<br />

dargestellt.<br />

Tab. 24 zeigt ein Instrument, mit dem die jeweiligen sozioökonomischen Auswahlfaktoren in ihrer Bedeutung<br />

<strong>und</strong> in ihren Ausmaßen eingeschätzt <strong>und</strong> im Überblick dargestellt werden können. Die Tabelle<br />

ist <strong>für</strong> jede einzelne Erholungsform getrennt auszufüllen. Anhand der vereinfachten Darstellung komplexer<br />

Zusammenhänge kann eine erste Überprüfung der Realisierbarkeit von Erholungsformen in BFL vorgenommen<br />

werden. Insbesondere <strong>für</strong> Anlagen mit vergleichsweise großem Investitionsvolumen <strong>und</strong> / oder<br />

bedeutenden ökologischen oder sozialen Auswirkungen sind verfeinerte Untersuchungsschritte erforderlich.<br />

Die Zahlen in der Tabelle beschreiben ein fiktives Beispiel <strong>für</strong> mögliche Eintragungen bei der<br />

Einschätzung einer Erholungsform.<br />

Um zu einem Ergebnis zu kommen, das die Entscheidungsfindung unterstützt, müssen die jeweiligen<br />

Nutzen <strong>und</strong> Kosten zueinander in Beziehung gesetzt werden. Dies ist ein überwiegend subjektiver Vorgang,<br />

<strong>für</strong> den an dieser Stelle keine allgemeingültigen Hinweise gegeben werden können. Tab. 25 hilft<br />

jedoch dabei, die Entscheidungen nachvollziehbar <strong>und</strong> transparent zu gestalten. Auch wird die Bewertung<br />

der unterschiedlichen Kriterien bereits einen wertvollen Beitrag <strong>für</strong> die Alternativenfindung leisten.<br />

Eine Möglichkeit, um eine Abschätzung der finanziellen Aufwendungen vorzunehmen, stellt die folgende<br />

Tabelle dar (die Angaben dienen nur als Beispiele <strong>und</strong> sind nicht in die Realität übertragbar). Entsprechend<br />

können andere Kostenarten (Flächenverluste etc). kalkuliert werden. Analog ist der Nutzen einer<br />

Erholungsform abzuschätzen.<br />

158


Tab. 24: Darstellungshilfe <strong>für</strong> die Bewertung einer Erholungsform (Zahlen nur fiktiv)<br />

Sozioökonomische<br />

Auswahlfaktoren<br />

Bedeutung /<br />

Priorität<br />

(1-10) 1<br />

Erwartete<br />

Ausprägung<br />

Sonstige Kosten (Risiken),<br />

sonstige Nutzen<br />

(-- / 0 / ++) 2<br />

Planungssicherheit<br />

(-- / 0 / ++) 3<br />

Erläuterung zu den einzelnen Spalten<br />

Steueraufkommen xy Euro / Jahr Sonstige Nutzen<br />

Z.B. kann durch die Schaffung von Arbeitsplätzen ein Beitrag<br />

zum sozialen Gleichgewicht erwartet werden.<br />

Einkommenseffekte xy Euro / Jahr<br />

Umsätze xy Euro /<br />

Monat<br />

Finanzierung % staatliche<br />

Fördermittel<br />

Entwicklungsdauer –<br />

<strong>und</strong> aufwand<br />

Aufwendungen <strong>für</strong><br />

den laufenden Betrieb<br />

% private Investoren<br />

xy Monate /<br />

Jahre<br />

xy Euro / Jahr<br />

Es stehen z.B. Fördermittel mit x % zur Verfügung. Der<br />

Restbetrag muss durch Eigenmittel bzw. betriebliches Investititionskapital<br />

aufgebracht werden.<br />

Sonstiger Nutzen<br />

Z.B. werden positive Effekte auf die Umsetzung anderer<br />

Projekte im Rahmen der regionalen Entwicklungsplanung<br />

erwartet.<br />

Sonstiger Nutzen<br />

Betrieb der Einrichtung kommt z.B. der gesamten Entwicklung<br />

der Gemeinde zugute.<br />

1<br />

Bedeutung / Priorität : Vergeben Sie jedem Faktor eine Ziffer zwischen 1 (sehr geringe Priorität) bis 10 (sehr hohe Priorität)<br />

2<br />

Sonstige Kosten / Risiken, sonstige Nutzen : Vergeben Sie eine Bewertung zwischen -- (Kosten überwiegen deutlich) bis ++ (Nutzen überwiegt deutlich)<br />

(0 bedeutet kosten- <strong>und</strong> nutzenneutral)<br />

3<br />

Planungssicherheit : Vergeben Sie eine Bewertung zwischen -- (Planung völlig unsicher) <strong>und</strong> ++ (Planung völlig sicher)<br />

Die Bewertung der Planungspunkte "Akzeptanz" <strong>und</strong> "Bedarfsanalyse" erfordert ein komplexeres Vorgehen <strong>und</strong> muss deshalb in einem gesonderten Verfahren<br />

bewertet werden.<br />

159


Tab. 25: Darstellungsbeispiel <strong>für</strong> die Kalkulation finanzieller Aufwendungen <strong>für</strong> die Entwicklung einer Erholungsform 15<br />

Erholungsform Dimension Kosten Bemerkung<br />

Wandern<br />

Wanderwege 100 m xy Euro Ausbau von vorhandenen Wegen, an feuchten Stellen mit Schottermaterial befestigt (xy Euro<br />

pro lf. Meter).<br />

Anlegen von Hauptwanderwegen, die auch als Fahrwege nutzbar sind (xy Euro pro lf. Meter).<br />

Trimmpfad xy Euro Geräte ca. xy Euro zusätzliche Befestigungen der Plätze um die Geräte enthalten, jedoch keine<br />

Kosten <strong>für</strong> Wegeausbau<br />

Schutzhütte 5 x 5 Meter Gr<strong>und</strong>fläche xy Euro Giebeldach, inkl. Sitzbänke<br />

Rastplatz 3 x 4 qm xy Euro Sitzgruppen mit Tischen<br />

Gesamt: Meter xy Euro<br />

15 zu den Inhalten vgl. Leydecker/Strassert 1975, auch S. 42.<br />

160


5 Naturschutzfachliche Bewertung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der BFL<br />

5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Im Kap. 5.1 werden zunächst die potenziellen Auswirkungen der in der BFL möglichen Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

auf Natur <strong>und</strong> Landschaft dargestellt.<br />

Anschließend wird die Bergbaufolgelandschaft aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet.<br />

Die Bewertung erfolgt dabei auf zwei Ebenen: Die Wahl von Biotoptypen als kleinräumige Betrachtungseinheiten<br />

(Kap. 3.6.2) ermöglicht zum einen eine Verknüpfung der naturschutzfachlichen Bedeutung<br />

einzelner Teilbereiche der BFL mit deren Eignung <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> (vgl. Tab. 13, S. 46).<br />

Die darauf basierende Bewertung typischer Lebensräume der BFL im Hinblick auf ihre Bedeutung <strong>und</strong><br />

Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen möglicher Erholungsformen ist in Kap. 5.3 dargestellt.<br />

Einige naturschutzfachliche Wertmerkmale der Bergbaufolgelandschaft sind keine Eigenschaften der<br />

Biotoptypen, sondern betreffen die BL / BFL im Ganzen (z.B. Prozessdynamik) oder sind unabhängig<br />

vom Biotoptyp (z.B. Schutzgebiete). Daher ist neben der biotopbezogenen Bewertung auch das Einbeziehen<br />

von Bewertungskriterien auf biotoptypenunabhängiger Ebene erforderlich (vgl. Kap. 5.4). Die Bewertung<br />

selbst kann allerdings nicht pauschaliert, sondern nur im konkreten Einzelfall erfolgen, was insbesondere<br />

bei der Ausarbeitung der „Handreichung <strong>für</strong> Kommunen“ 16 berücksichtigt wurde.<br />

Die Ergebnisse von Kap. 5 dienen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Herausarbeitung des Konfliktpotenzials zwischen<br />

Erholung <strong>und</strong> Naturschutz in der BFL, die in Kap. 6 erfolgt.<br />

5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

5.1.1 Übersicht möglicher Auswirkungen<br />

Die Wechselwirkungen zwischen Erholung <strong>und</strong> Umwelt sind vielfältig: Freizeit <strong>und</strong> Erholung beeinflussen<br />

die natürlichen Ressourcen (wie Boden, Wasser, Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt) durch Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Aktivitäten; gleichzeitig werden die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ausübung der Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsaktivität<br />

wiederum von den Umweltbedingungen beeinflusst: So stellen bestimmte Konstellationen der natürlichen<br />

Landschaftsausstattung <strong>und</strong> des Landschaftsbildes <strong>für</strong> bestimmte, mehr oder weniger landschaftsbezogene<br />

Erholungsformen eine ganz wesentliche Eignungsvoraussetzung dar. Dieser Aspekt wurde bereits in<br />

Kap. 4.4.2 berücksichtigt.<br />

Die möglichen Wechselwirkungen zwischen Erholung <strong>und</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft können sowohl positi-<br />

ver als auch negativer Art sein <strong>und</strong> umfassen damit<br />

• Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft durch Erholungsanlagen <strong>und</strong> -aktivitäten<br />

• Förderung bestimmter Lebensräume durch bestimmte Auswirkungen im Rahmen der Erholungs<br />

nutzung 17<br />

• Gleichlaufenden Interessen zwischen <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> Natur- <strong>und</strong> Umweltschutz, die eine gegenseitige<br />

Förderung (Synergieeffekte) bewirken.<br />

16 Die Handreichung <strong>für</strong> Kommunen ist nicht Bestandteil des vorliegenden Textbandes, sondern wird als eigener Band veröffentlicht.<br />

17 Dieser Aspekt kann nur im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Auswirkung <strong>und</strong> des jeweiligen Biotoptyps beurteilt<br />

werden <strong>und</strong> wird deshalb in Kap. 5 mit behandelt<br />

161


5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Die potenziellen Auswirkungen von Erholungs- <strong>und</strong> Sportaktivitäten auf Natur <strong>und</strong> Umwelt sind in der<br />

Literatur ausgiebig behandelt; sie werden nachfolgend kurz zusammenfassend dargestellt.<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen:<br />

Bei der Darstellung der Auswirkungen (Anhang IV) werden baubedingte, anlagebedingte <strong>und</strong> aktivitätsbedingte<br />

Auswirkungen unterschieden.<br />

• Baubedingte Auswirkungen werden in der tabellarischen Darstellung pauschal erfasst, da konkretere<br />

Aussagen nicht möglich <strong>und</strong> sinnvoll sind. Unter den baubedingten Auswirkungen sind als potenzielle<br />

Problemfelder zu nennen:<br />

- Zerstörung oder Beeinträchtigung von Flächen durch Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze, Bau-<br />

trassen<br />

- Lärm <strong>und</strong> Emissionen infolge Baumaßnahmen (Verkehr / Transportströme)<br />

- Evtl. Beeinträchtigung von Gewässern (durch Verbauung, Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung, Abwasserbe-<br />

lastung), ggf. Deponierung von Erdmasse.<br />

• Anlagebedingte Auswirkungen umfassen potenziell<br />

- Versiegelung / Überbauung von Flächen; mögliche Folgen sind<br />

� vollständige Zerstörung von Lebensräumen<br />

� Zerschneidung von Lebensräumen oder Biotopkomplexen<br />

- Umnutzung von Flächen (ohne Versiegelung); mögliche Folgen sind<br />

� Schädigung oder Zerstörung des Bewuchses,<br />

� Bodenverdichtung<br />

� Veränderung / Beeinträchtigung von Lebensräumen <strong>und</strong> Arten<br />

- Schadstoff-Emissionen baulicher Anlagen (wie z.B. Heizanlagen).<br />

Dabei sind nicht nur die <strong>für</strong> die eigentliche Nutzung erforderlichen Anlagen zu berücksichtigen, sondern<br />

auch Nebenanlagen wie z.B. Erschließungsanlagen (Zufahrten, Parkplätze). Diese gehen aus<br />

den Tabellen „Anforderungsprofile“ (Kap. 4.4.2) hervor, wobei notwendige Infrastruktureinrichtungen<br />

von ergänzenden unterschieden wurden.<br />

• Aktivitätsbedingte Auswirkungen umfassen potenziell<br />

- Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern, Befahren; mögliche Folgen sind<br />

� Schädigung oder Zerstörung des Bewuchses,<br />

� potenzielle Bodenverdichtung, Bodenerosion<br />

� potenziell: Veränderung / Beeinträchtigung von Lebensräumen <strong>und</strong> Arten.<br />

- Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag in Boden, Wasser <strong>und</strong> Luft<br />

� gezielte Veränderung des Arteninventars (durch Entnahme von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren<br />

bzw. Aussetzen von Tieren)<br />

162


5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

- akustische <strong>und</strong> optische Störung (durch Geräusche, Licht, Anwesenheit von Erholungssuchen-<br />

den); mögliche Folgen sind<br />

� potenziell Vertreibung von Tieren<br />

� Zerschneidung von Lebensräumen oder Lebensraumkomplexen<br />

• Als zusätzliche, indirekte Auswirkungen (ohne direkten Flächenbezug) sind die Auswirkungen infolge<br />

von Besucherverkehr, Unterbringung oder Gastronomie festzuhalten.<br />

Die potenziellen Beeinträchtigungen, die von den unterschiedlichen Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen<br />

ausgehen, werden nach der zu erwartenden Intensität bewertet. Der Bewertung werden drei mögliche<br />

Intensitätsstufen zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

Intensitätsstufe der potenziellen<br />

Beeinträchtigung<br />

Erläuterung<br />

0 keine oder nur geringe Auswirkung zu erwarten<br />

1 Auswirkung mittlerer Intensität zu erwarten<br />

2 Auswirkung hoher Intensität zu erwarten<br />

Die Bewertung <strong>für</strong> die einzelnen Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen ist in den Anhängen III <strong>und</strong><br />

IV dargestellt. Dabei wird jede der o.g. Auswirkungen (z.B. akustische <strong>und</strong> optische Störung) gesondert<br />

bewertet. Eine Aggregation erfolgt nur in Form einer abschließenden textlichen Zusammenfassung (vgl.<br />

Kap. 5.1.2); eine rechnerische Aggregation ist <strong>für</strong> das weitere Bewertungsverfahren nicht nötig <strong>und</strong> sinnvoll.<br />

Positive Wechselwirkungen zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz<br />

In eine Gesamtbilanz der Auswirkungen von Sporteinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten auf Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

müssen neben den (potenziellen) Belastungen auch gegenseitige förderliche Aspekte einbezogen werden<br />

(Synergieeffekte). Diese können direkter oder indirekter Art sein, was an folgenden Beispielen verdeutlicht<br />

wird:<br />

• Direkte positive Wirkungen<br />

treten dann auf, wenn die Form der <strong>Erholungsnutzung</strong> einen direkten Beitrag zur Erhaltung von Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft leistet. Dabei wird nicht nur der Beitrag zur Sicherung oder Entwicklung naturschutzfachlich<br />

bedeutender Lebensräume berücksichtigt, sondern auch die Erhaltung der typischen <strong>und</strong> charakteristischen<br />

Kulturlandschaft (auch Industrie-Kultur-Landschaft). V.a. <strong>für</strong> Erholungsformen, die in<br />

direkter Weise auf die Nutzung naturnaher oder typischer Landschaften angewiesen sind, können somit<br />

hohe Synergieeffekte festgestellt werden. In geringerem Maß trifft dies auch auf solche Erholungsformen<br />

zu, die eine weitgehend naturnahe oder charakteristische Landschaft als Kulisse <strong>für</strong> ihre<br />

Aktivität benötigen (vgl. Kap. 4.4.2 mit Anforderungsprofilen).<br />

Weitere, direkte positive Effekte können nur in direktem Bezug zu einzelnen Lebensräumen beurteilt<br />

werden (vgl. Fußnote 17).<br />

163


5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

• Indirekte positive Wirkungen<br />

können v.a. im Zusammenhang mit Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten auftreten, die der Vermittlung von<br />

Wissen über Natur <strong>und</strong> Umwelt oder dem Naturerlebnis dienen. So kann eine entsprechenden Wertschätzung<br />

von Natur beim Besucher erreicht werden, die wiederum in positives Handeln in der Natur<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Natur münden kann.<br />

Weitere indirekte Wirkungen treten potenziell im Rahmen aller touristischer Aktivitäten auf: Hier sind<br />

beispielhaft die Ausgaben zu nennen, die von Touristen im Verlauf ihres Aufenthaltes in einer Region<br />

getätigt werden <strong>und</strong> (teilweise) <strong>für</strong> die Erhaltung bzw. den Schutz sensibler Landschaftsräume genutzt<br />

werden können.<br />

Bei der zusammenfassenden Darstellung der Wechselwirkungen in Kap. 5.1.2 werden mögliche positive<br />

Wechselwirkungen direkter <strong>und</strong> indirekter Art mit berücksichtigt. Von den unterschiedlichen Aktivitätsgruppen<br />

bzw. Erholungsformen sind potenzielle Synergieeffekte in unterschiedlicher Intensität zu erwarten<br />

(3 Intensitätsstufen, s.u.). Die Einzelbewertung der Synergieeffekte <strong>für</strong> die einzelnen Erholungsformen<br />

erfolgt im Anhang IV.<br />

Intensitätsstufe der potenziellen<br />

Synergieeffekte<br />

Erläuterung<br />

0 Keine oder nur geringe Synergieeffekte zu erwarten<br />

1 Mittlere Synergieeffekte zu erwarten<br />

2 Hohe Synergieeffekte zu erwarten<br />

164


5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

5.1.2 Zusammenfassende Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen<br />

in der BFL<br />

Nachfolgend werden die Ergebnisse der Bewertung zusammenfassend dargestesllt. Als Bezugsebene <strong>für</strong><br />

die Bewertung der Wechselwirkungen wurden die sieben Aktivitätsgruppen <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

herangezogen (vgl. Kap. 4.3.1, S. 61). Da die verschiedenen Erholungsformen innerhalb einer Aktivitätsgruppe<br />

in Hinblick auf ihre Wechselwirkungen mit Natur <strong>und</strong> Landschaft nicht immer einheitlich zu beurteilen<br />

sind, wurden die Aktivitätsgruppen bei Bedarf weiter untergliedert. Die Einzelbewertungen sind<br />

den Anhängen III <strong>und</strong> VI zu entnehmen.<br />

A) Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />

Die verschiedenen Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten im Bereich Naturerlebnis <strong>und</strong> -erfahrung (vgl.<br />

Kap. 4.3.2.1) sind den relativ landschaftsverträglichen <strong>und</strong> extensiven Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> zuzuordnen.<br />

So sind v.a. die bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen überwiegend gering; eine mögliche<br />

Umnutzung von Flächen, die im Zuge der Gestaltung von Naturerlebnisgebieten erforderlich sein kann,<br />

dient dem Ziel, naturnahe <strong>und</strong> vielfältige Flächen zu entwickeln.<br />

Die aktivitätsbezogenen Auswirkungen der hier zusammengefassten Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten sind<br />

differenziert zu betrachten:<br />

Den intensivsten Kontakt mit der Natur ermöglichen Naturerlebnisgebiete, was hohe mögliche Synergieeffekte<br />

nach sich zieht. Gleichzeitig führen Naturerlebnisgebiete zu vergleichsweise intensiven Auswirkungen<br />

in Form von Betreten, möglichen Störungen <strong>und</strong> z.T. auch Eingriffen in die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt.<br />

Geringere Auswirkungen gehen i.d.R. von der Naturbeobachtung <strong>und</strong> der Nutzung von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />

aus: Hier regeln Einrichtungen wie Wege, Aussichtstürme etc. die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die<br />

Nutzung.<br />

Tiergehege bewirken durch Besucherkonzentration <strong>und</strong> die Einrichtung selbst stärkere Einflüsse auf Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft; die Synergieeffekte sind zumindest bei klassischen Wildgehegen von geringerer Bedeutung.<br />

B) Landschaftsbezogene Erholung<br />

Die verschiedenen Formen der landschaftsbezogenen Erholung wie Wandern, Radwandern <strong>und</strong> Reiten<br />

gehören zu den vergleichsweise extensiven Erholungsformen mit entsprechend geringen Auswirkungen<br />

auf Natur <strong>und</strong> Umwelt. Eine deutliche Verstärkung der Auswirkungen ist bei sehr hohem Besucheraufkommen<br />

mit entsprechend hohem Verkehrsaufkommen (Erholungsschwerpunkte) zu erwarten.<br />

Landschaftsbezogene Erholungsformen sind auf "schöne" (v.a. naturnahe <strong>und</strong> vielfältige) Landschaften<br />

angewiesen <strong>und</strong> ermöglichen ein positives Landschaftserlebnis, worin Synergieeffekte zwischen Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Erholung begründet sind.<br />

C) Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

Bei einer Nach- oder Umnutzung von Gebäuden <strong>für</strong> Erholungszwecke können die Auswirkungen durch<br />

Bau <strong>und</strong> Anlage weitestgehend reduziert werden. Damit sind diese Eingriffe v.a. auf den Neubau von<br />

Museums- oder Ausstellungsgebäuden beschränkt.<br />

165


5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Die erforderlichen Eingriffe <strong>für</strong> die Herstellung von Landschaftsparks <strong>und</strong> -gärten können je nach konkretem<br />

Konzept sehr unterschiedlich sein, was im Einzelfall berücksichtigt werden muss.<br />

Allen Erholungsformen gemeinsam ist die relativ hohe Intensität an aktivitätsbezogenen Auswirkungen,<br />

da sämtliche Angebote auf eine hohe Besucherkonzentration abzielen; <strong>für</strong> Veranstaltungen wurde der Extremfall<br />

"Großveranstaltung" nicht zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, muss aber als Möglichkeit mit berücksichtigt werden.<br />

Hohe Synergieeffekte können erreicht werden, da in vielen Fällen gemeinsame Ziele hinsichtlich des<br />

Schutzes bzw. der Erhaltung der Kulturlandschaft in ihren unterschiedlichen Ausprägungen verfolgt werden.<br />

D) Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

Für die hier zusammengefassten Erholunsformen sind die Auswirkungen differenziert zu betrachten:<br />

Umfangreichere Eingriffe im Rahmen eines Neubaus von Gebäuden (Eingriffe durch Baumaßnahmen<br />

<strong>und</strong> Anlage) treten nur im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Info- oder Bildungsstätten auf.<br />

Diese Eingriffe können bei einer Nach- oder Umnutzung von Gebäuden <strong>für</strong> Erholungszwecke weitestgehend<br />

reduziert werden.<br />

Stärkere aktivitätsbedingte Auswirkungen sind mit den o.g. Zentren, aber auch mit Aussichtspunkten in<br />

der BFL verb<strong>und</strong>en, da diese auf hohe Besucherzahlen abzielen.<br />

Bei Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren müssen die Auswirkungen getrennt <strong>für</strong> motorisierte Bus- oder Bahntouren<br />

<strong>und</strong> geführte Wanderungen, Radwanderungen oder Reittouren betrachtet werden. Letztere sind<br />

eindeutig der ruhigen <strong>und</strong> landschaftsbezogenen Erholung mit relativ geringen Auswirkungen zuzuordnen,<br />

während Bus- oder Bahntouren höhere Störeffekte (Lärm, Besucherzahlen) <strong>und</strong> zusätzlich Schadstoffemissionen<br />

nach sich ziehen.<br />

Da viele Einrichtungen zur Information <strong>und</strong> Bildung darauf abzielen, die Charakteristika der BFL (Natur,<br />

Landschaft, Kultur) zu erhalten <strong>und</strong> zu nutzen, können hohe Synergieeffekte erreicht werden.<br />

E) Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />

Extensive Formen der wasserbezogenen Erholung sind vorwiegend durch aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

gekennzeichnet, während bau- <strong>und</strong> anlagebedingte Auwirkungen zu vernachlässigen sind: Eine besondere<br />

Rolle spielen mögliche Störeffekte sensibler Lebensräume am <strong>und</strong> im Gewässer, daneben sind<br />

mechanische Belastungen durch Tritt oder Bootfahren im Uferbereich sowie in geringerem Ausmaß<br />

Nährstoffeinträge in Gewässer zu nennen. Speziell <strong>für</strong> den Angelbetrieb kommen Veränderungen des Arteninventars<br />

des Gewässers hinzu.<br />

Synergieeffekte haben bei der extensiven Wassererholung eine mittlere Bedeutung: Alle Nutzergruppen<br />

benötigen ein sauberes <strong>und</strong> geruchsarmes Gewässer <strong>und</strong> wünschen eine naturnahe <strong>und</strong> vielfältige Landschaftskulisse;<br />

<strong>für</strong> den Tauchsport kommt der Wunsch nach einer möglichst vielfältigen Unterwasser-<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt hinzu.<br />

Bei den bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen eines intensiven Bade- oder Bootbetriebes muss zwischen<br />

komplexen Hafenanlagen <strong>und</strong> kleineren Anlagen (Steganlagen, Landliegeplätze) differenziert werden:<br />

Die Auswirkungen können dementsprechend in mittlerer bis hoher Intensität auftreten.<br />

Die aktivitätsbedingten Auswirkungen sind infolge der durchweg hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> langfristigen<br />

Anwesenheit hoch zu bewerten (v.a. mögliche Störungen, mechanische Belastung).<br />

166


5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Die Auswirkungen durch Motorbootbetrieb müssen in vielfacher Hinsicht als gravierend eingestuft werden<br />

(zusätzlich Lärm, Schadstoffe).<br />

Synergieeffekte treten beim Intensivbetrieb nur in sehr geringem Umfang auf.<br />

F) Sport, Spiel- <strong>und</strong> Freizeit<br />

Von den landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten gehen vorwiegend aktivitätsbezogene Wirkungen<br />

aus: So sind i.d.R. kaum bauliche Anlagen erforderlich, die über Baumaßnahmen oder Bodenversiegelung<br />

auf die Landschaft einwirken; Änderungen in der Flächennutzung können ein mittleres Ausmaß<br />

einnehmen. Die aktivitätsbedingten Auswirkungen sind infolge der angestrebten eher hohen Nutzerzahlen<br />

<strong>und</strong> deren langfristiger Anwesenheit als überwiegend hoch zu bewerten.<br />

Die Ausübung des Luftsportes außerhalb von Flugplätzen wirkt im wesentlichen über die Flugaktivität<br />

(Überflug), während direkte, flächenbezogene Auswirkungen (wie Überbauung, Umnutzung, Trittwirkung)<br />

eine geringere Rolle spielen. Die deutlichste Auswirkung liegt in der Sichtbarkeit von Flugobjekten<br />

über weite Strecken <strong>und</strong> damit in der möglichen optischen Störwirkung empfindlicher Tierarten.<br />

Zusätzliche Auswirkungen durch starke Lärmwirkung sowie Schadstoffeinträge gehen vom Motorsport<br />

im Gelände aus (Automobil- <strong>und</strong> Motorradsport, motorisierter Luftsport).<br />

Da eine intakte Natur <strong>und</strong> Landschaft häufig als Kulisse <strong>für</strong> Sport oder Spiel wahrgenommen wird, sind<br />

Synergieeffekte zur Erhaltung einer intakten Landschaft in gewissem Umfang vorhanden.<br />

Ein Neubau von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks ist i.d.R. mit gravierenden Eingriffen in Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft verb<strong>und</strong>en. Dazu gehören relativ umfangreiche Baumaßnahmen, Auswirkungen durch die<br />

Anlage von Gebäuden, Stadien, Sportplätzen etc., die eine flächige Versiegelung oder zumindest Umnutzung<br />

der Landschaft erfordern.<br />

Durch ein i.d.R. hohes Verkehrs- <strong>und</strong> Besucheraufkommen sind intensive aktivitätsbezogene Auswirkungen<br />

zu erwarten; auch müssen im Einzelfall die indirekten Auswirkungen (z.B. durch Zusatz- <strong>und</strong> Nebeneinrichtungen),<br />

die eine Gesamtbewertung noch wesentlich beeinflussen können, mit einbezogen werden.<br />

Für die genannten Anlagen ist i.d.R. davon auszugehen, dass nur geringe Synergieeffekte auftreten.<br />

Im Rahmen des Projektes ist es nicht möglich <strong>und</strong> sinnvoll, verschiedene Kategorien von Sport- oder<br />

Freizeitanlagen vergleichend zu untersuchen, da dies im konkreten Fall nach vorgegebenen Planungsverfahren<br />

<strong>und</strong> in entsprechendem Detaillierungsgrad geschehen muss.<br />

G) Freizeitwohnen<br />

Die Anlage <strong>und</strong> Nutzung von Einrichtungen des Freizeitwohnens ist mit relativ massiven Eingriffen in<br />

die Landschaft verb<strong>und</strong>en. Die Errichtung von Gebäuden, Anlagen <strong>und</strong> die Verkehrserschließung erfordert<br />

v.a. bei der Errichtung von Feriensiedlungen vergleichsweise umfangreiche Baumaßnahmen, führt<br />

zur Versiegelung, Überbauung <strong>und</strong> Veränderung von Flächen.<br />

Durch eine relativ große Anzahl von Besuchern <strong>und</strong> deren langfristigen Aufenthalt treten auch umfangreiche<br />

aktivitätsbedingte Auswirkungen auf.<br />

Feriensiedlungen <strong>und</strong> Dauercamping-Plätze führen dabei zu stärkeren Auswirkungen als Ferien-Camping<br />

<strong>und</strong> v.a. Zeltplätze.<br />

Im Vergleich zu den negativen Auswirkungen sind die Synergieeffekte vergleichsweise gering. Die Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes infolge der Errichtung von Campingplätzen muss als schwerwiegender<br />

bewertet werden als die übereinstimmende Zielsetzung des Schutzes eines intakten Landschaftsbildes<br />

als Kulisse.<br />

167


5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />

5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />

Für die naturschutzfachliche Bewertung der Bergbaufolgelandschaft werden als Betrachtungseinheit charakteristische<br />

Biotoptypen gewählt (vgl. Tab. 12). Als Bewertungskriterien werden folgende <strong>für</strong> den Naturschutz<br />

bedeutsamen Merkmale der BFL herangezogen: extreme Standortbedingungen, Seltenheit /<br />

Einmaligkeit / Gefährdung, Lebensraum- / Habitatfunktion, Ersetzbarkeit / Regenerierbarkeit, Entwicklungspotenzial,<br />

Biotopverb<strong>und</strong>funktion, Prozessdynamik / Sukzession, Standortvielfalt <strong>und</strong> Großflächigkeit<br />

/ Störungsarmut (in Anlehnung an KÖCK et al. 1999). Im Folgenden werden die ausgewählten Bewertungskriterien<br />

kurz erläutert.<br />

Extreme Standortbedingungen<br />

Sofern keine Melioration oder Düngung im Rahmen der Rekultivierung stattgef<strong>und</strong>en hat, sind die verkippten<br />

Substrate in der Regel nährstoffarm. Durch die Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung sind weite Bereiche der<br />

BFL – besonders Flächen mit durchlässigen Substraten (Sanden) – ausgesprochen trocken. Auf den oft<br />

nur lückig bewachsenen Kippen stellen sich extreme mikroklimatische Verhältnisse ein. Kohlehaltige<br />

Substrate versauern leicht im Kontakt mit Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasser. Gerade auf solchen Extremstandorten<br />

entwickeln sich Biozönosen mit konkurrenzschwachen <strong>und</strong> hochspezialisierten Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten. In der unverritzten Landschaft sind solche Extremstandorte durch Meliorationsmaßnahmen<br />

oder durch die allgemeine Eutrophierung stark zurückgegangen. Extrem saure Standorte fehlen in der<br />

gewachsenen Landschaft Mitteleuropas (s.u.).<br />

Gefährdung / Seltenheit / Einmaligkeit<br />

In der Bergbaufolgelandschaft existieren viele Biotope, die in der gewachsenen Landschaft sehr selten<br />

geworden sind. Hierzu zählen neben nährstoffarmen (s.o.) <strong>und</strong> jungen Biotopen Verlandungszonen,<br />

Steilwände <strong>und</strong> Abbrüche, Salzstellen oder auch Biotopmosaike. Das Vorkommen dieser Biotope in der<br />

Bergbaulandschaft ist wegen ihrer allgemeinen Gefährdung daher besonders hoch zu bewerten.<br />

Zahlreiche Biotope sind bergbautypisch, d.h. sie sind in der umgebenden Landschaft nicht vorhanden.<br />

Hierzu zählen z.B. große Seen im natürlicherweise gewässerarmen nördlichen Lausitzer Revier oder stark<br />

versauerte Biotope (terrestrische <strong>und</strong> Gewässerbiotope). In schwefelsauren Restseen der deutschen<br />

Braunkohlenreviere können sich speziell angepasste Organismengemeinschaften aus Algen, Bakterien<br />

<strong>und</strong> Zooplankton entwickeln, die ähnlich hohe Biomassen erreichen können wie in neutralen, eutrophen<br />

Seen (GELLER & SCHULTZE 1999). Stark gefährdeten Biotoptypen (Gefährdungsgrade 1, 1-2 <strong>und</strong> 2 der<br />

Rote-Liste-Biotoptypen Deutschlands: RIECKEN et al. 1994; vgl. Tab. 26) wird eine hohe Bedeutung<br />

(Wertstufe 2 in Tab. 27), gefährdeten oder gesetzlich geschützten Biotoptypen <strong>und</strong> FFH-Lebensräumen<br />

eine mittlere Bedeutung (Wertstufe 1) zugeordnet.<br />

Lebensraum- / Habitatfunktion<br />

Aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Besonderheiten bieten Bergbaufolgelandschaften einer Vielzahl von<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten Lebensraum. Hierunter sind auch viele seltene, gefährdete <strong>und</strong> hochspezialisierte<br />

Arten zu finden. Für Tiere erfüllen Biotope der Bergbaufolgelandschaft unterschiedliche Funktionen z.B.<br />

als Reproduktionsgebiet, Nahrungs- <strong>und</strong> Jagd-Habitat <strong>und</strong> <strong>für</strong> wandernde Arten (Zugvögel) als Rast- <strong>und</strong><br />

Schlafplatz.<br />

168


5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />

Die Bewertung der Biotoptypen im Rahmen dieses Projekts kann nur anhand ihres Potenzials, nicht aufgr<strong>und</strong><br />

des tatsächlichen Arteninventars einer Fläche erfolgen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden in Tab. 26 charakteristische<br />

Tierartengruppen benannt, von denen im jeweiligen Biotoptyp gefährdete <strong>und</strong> spezialisierte<br />

Arten vorkommen, die Angaben wurden aus verschiedenen publizierten Untersuchungen zusammengestellt.<br />

Wenn aus mehreren Gruppen eine große Anzahl solcher Arten auftreten kann, wird dem Biotoptyp<br />

eine hohe Bedeutung zugeordnet; kommen solche Arten in geringerem Umfang vor, erhält der Biotoptyp<br />

eine mittlere Bedeutung. Sind fast ausschließlich häufige, ungefährdete <strong>und</strong> unspezialisierte Arten zu erwarten,<br />

wird die Wertstufe „geringe Bedeutung“ vergeben.<br />

Ersetzbarkeit / Regenerierbarkeit<br />

Biotope benötigen zu ihrer Entwicklung unterschiedlich lange Zeit. Während z.B. Pionierfluren sehr junge<br />

Biotoptypen sind, entstehen Moore oder naturnahe Wälder nur in langen Zeiträumen. Die Ersetzbarkeit<br />

oder Regenerierbarkeit gibt die Zeitdauer wieder, die zur Neuschaffung oder Wiederherstellung eines<br />

Biotops notwendig ist. Nicht ersetzbar sind Biotoptypen, die zu ihrer Entstehung auf spezielle Standortbedingungen<br />

angewiesen sind, z.B. Quellen, Salzstellen oder Moore, oder die zu ihrer Entstehung lange<br />

Zeiträume (> 25 a) benötigen. Bedingt regenerierbare Biotoptypen sind nur mittelfristig (5 - 25 a) entwickelbar.<br />

Leicht ersetzbar dagegen sind Biotoptypen, die kurzfristig (< 5 a) wiederherstellbar sind.<br />

Entwicklungspotenzial<br />

Der naturschutzfachliche Wert von Biotopen mit einer derzeit nur geringen Bedeutung kann sich durch<br />

gezielte Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen oder durch ungestörte Sukzession erhöhen. Biotope, deren<br />

naturschutzfachliche Bedeutung durch geringen Aufwand in kurzer Zeit gesteigert werden kann, besitzen<br />

ein hohes Entwicklungspotenzial. Ist die Wertsteigerung nur durch hohen Aufwand oder innerhalb längerer<br />

Zeiträume erreichbar, so wird das Entwicklungspotenzial als mittel eingestuft. Biotope, die bereits<br />

sehr wertvoll sind, besitzen kein Entwicklungspotenzial.<br />

169


5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />

Tab. 26: Gefährdung, Schutzstatus <strong>und</strong> naturschutzfachliche Bedeutung der Biotoptypen<br />

der BL / BFL<br />

Biotoptyp<br />

Gewässer<br />

RL-D §20c FFH<br />

Bedeutung als Lebensraum gefährdeter<br />

Arten der Tiergruppen<br />

...<br />

Quelle 1/2 § Libellen, Zikaden<br />

Fließgewässer,<br />

naturnah<br />

1/2 § FFH<br />

Vögel, Fische, Libellen<br />

Fließgewässer,<br />

naturfern<br />

*<br />

i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />

anspruchsvolle Arten<br />

Tiefwasserzone 2/3 Vögel (Rast- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />

Flachwasserzone<br />

2/3 §<br />

Vögel, Reptilien, Amphibien,<br />

Libellen<br />

Kleingewässer<br />

2-3<br />

Reptilien, Amphibien, Libellen,<br />

Laufkäfer<br />

Verlandungs-Biotope <strong>und</strong> Moore<br />

Verlandungsröhricht<br />

2-3 §<br />

Vögel, Libellen, Zikaden, Nachtfalter<br />

Landröhricht<br />

2/3 §<br />

Heuschrecken, Nachtfalter,<br />

Laufkäfer, Spinnen<br />

Niedermoor<br />

(inkl. -initial)<br />

1 § FFH<br />

Zikaden, Laufkäfer<br />

Orchideen<br />

Binnensalzstelle 1 FFH Zikaden, Spinnen<br />

Feucht-/Moorheide<br />

Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />

Äcker <strong>und</strong> Ackerbrachen<br />

1-2 § FFH Laufkäfer, Ameisen, Tagfalter,<br />

Spinnen<br />

Acker extensiv 2/2-3 Vögel, Laufkäfer, Spinnen<br />

Acker intensiv<br />

Rohboden-Biotope<br />

*<br />

i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />

anspruchsvolle Arten<br />

Abbruchkante /<br />

Steilwand<br />

1/2-3<br />

Vögel, Stechimmen<br />

Rohbodenstandort<br />

Vögel, Heuschrecken, Sand-<br />

2/3<br />

ohrwurm, Stechimmen, Laufkäfer,<br />

Spinnen<br />

Sand-Pionierflur<br />

Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />

1-2 § FFH<br />

Sandohrwurm, Stechimmen,<br />

Ameisen, Tagfalter, Nachtfalter,<br />

Laufkäfer, Spinnen<br />

Sand-Trockenrasen<br />

Reptilien, Heuschrecken, Stech-<br />

1-2 § FFH immen, Ameisen, Laufkäfer,<br />

Tagfalter, Spinnen<br />

trockene Sandheide<br />

Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />

Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />

1-2 § FFH<br />

Stechimmen, Ameisen, Laufkäfer,<br />

Tagfalter, Nachtfalter, Spinnen<br />

Ruderal- / Staudenflur<br />

trocken<br />

2/*<br />

Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />

Zikaden, Laufkäfer<br />

170


5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />

Biotoptyp RL-D §20c FFH<br />

Bedeutung als Lebensraum gefährdeter<br />

Arten der Tiergruppen<br />

...<br />

Ruderal- / Staudenflur<br />

feucht<br />

2/* (§) (FFH)<br />

Vögel, Heuschrecken, Zikaden,<br />

Laufkäfer<br />

Ansaat<br />

Gehölz-Biotope<br />

*<br />

i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />

anspruchsvolle Arten<br />

Sukzessionsgebüsch 3 (§) Vögel, Tagfalter<br />

Hecke / Baumgruppe<br />

exotisch<br />

*<br />

Vögel<br />

Hecke / Baumgruppe<br />

einheimisch<br />

3<br />

Vögel, Tagfalter<br />

Pionierwald<br />

i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />

*<br />

anspruchsvolle Arten<br />

Orchideen<br />

naturnaher Laubwald<br />

2/3 FFH<br />

Fledermäuse, Vögel, Laufkäfer,<br />

Tagfalter, Spinnen<br />

Laubforst exotisch<br />

*<br />

i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />

anspruchsvolle Arten<br />

Laubforst einheimisch<br />

*<br />

Fledermäuse, Vögel, Laufkäfer,<br />

Tagfalter, Spinnen<br />

Nadelwald naturnah<br />

1-2/2-3<br />

Fledermäuse, Vögel, Laufkäfer,<br />

Tagfalter, Spinnen<br />

Nadelforst<br />

sonstige Biotope<br />

*<br />

i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />

anspruchsvolle Arten<br />

Bauwerk /<br />

Verkehrsanlage<br />

Biotopkomplexe<br />

*<br />

i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />

anspruchsvolle Arten<br />

kleinräumiges Biotop-<br />

Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />

mosaik aus Rohboden,<br />

Stechimmen, Ameisen, Laufkä-<br />

Magerrasen, Gras- <strong>und</strong><br />

(§) (FFH) fer, Tagfalter, Nachtfalter, Spin-<br />

Krautfluren sowie Gebüschennen<br />

Schüttrippen-Komplex je nach vor-<br />

Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />

kommenden<br />

Biotoptypen<br />

(§) (FFH)<br />

Stechimmen, Ameisen, Laufkäfer,<br />

Tagfalter, Nachtfalter, Spinnen,<br />

Amphibien<br />

Böschungs-Bermen-<br />

Komplex<br />

(§) (FFH)<br />

Insel<br />

(§) (FFH)<br />

neben den Gruppen der einzelnen<br />

Biotoptypen speziell Vögel<br />

Quellen: RIECKEN et al. 1994, SSYMANK et al. 1998, verschiedene publizierte Untersuchungen<br />

Erläuterungen: RL-D - Rote Liste der Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1994), angegeben ist die Spanne<br />

des Gefährdungsgrads verschiedener Ausprägungen des Biotoptyps (max./.min):<br />

1 - von vollständiger Vernichtung bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, * - ungefährdet<br />

§20c - nach § 20c BNatSchG geschützter Biotoptyp, (§) - nur in bestimmten Ausprägungen gesetzlich<br />

geschützt<br />

FFH - Lebensraum der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), (FFH) - nur in bestimmten Ausprägungen Lebensraum<br />

der FFH-Richtlinie<br />

171


5.3 Bewertung der Biotoptypen<br />

5.3 Bewertung der Biotoptypen<br />

Die in Kap. 3.6.2 unterschiedenen Biotoptypen werden in Tab. 27 anhand der in Kap. 5.2 beschriebenen<br />

Kriterien bewertet <strong>und</strong> ihre Empfindlichkeit gegenüber den verschiedenen Auswirkungen der Erholungs-<br />

nutzung (vgl. Kap. 5.1) abgeschätzt. In Kap. 6 werden dann die möglichen Erholungsaktivitäten mit ihren<br />

Auswirkungen <strong>und</strong> die Biotoptypen mit ihrer Empfindlichkeit zusammengeführt, um die Eignung der<br />

einzelnen Bereiche der BFL <strong>für</strong> eine naturschutzkonforme <strong>Erholungsnutzung</strong> zu ermitteln.<br />

Erläuterungen: 0 - geringe Bedeutung bzw. Empfindlichkeit,<br />

1 - mittlere Bedeutung bzw. Empfindlichkeit,<br />

2 - hohe Bedeutung bzw. Empfindlichkeit,<br />

F - Auswirkung kann zum Erhalt des Biotoptyps beitragen,<br />

* = je nach Ausprägung 0 bis 2, Mittelwert 1<br />

Tab. 27: Naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der Biotoptypen der BFL<br />

Biotoptyp<br />

Gewässer<br />

extreme Standortbedingungen<br />

Gefährdung / Seltenheit / Einmaligkeit<br />

Bedeutung Empfindlichkeit gegenüber<br />

Lebensraumfunktion<br />

Regenerierbarkeit<br />

Entwicklungspotenzial<br />

mechanische Belastung (Tritt, Befahren)<br />

akustische <strong>und</strong> optische Störung<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstands-Änderung<br />

Entnahme./.Einbringung von Pflanzen<br />

<strong>und</strong> Tieren<br />

Quelle 2 2 1 2 0 2 0 2 2 0 2 2<br />

Fließgewässer, naturnah 0 2 1 1 0 1 1 0 1 1 2 2<br />

Fließgewässer, naturfern 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0<br />

Tiefwasserzone 1* 2 1 2 0 0 1 1* 0 1 2 2<br />

Flachwasserzone, naturnah 1* 2 2 1 1* 1 2 1* 2 1 2 2<br />

Flachwasserz., bed. naturnah 1* 1 1 0 1* 1 1 1* 2 1 1 1<br />

Kleingewässer 2 1 2 0 0 2 1 1 2 1 2 2<br />

Verlandungsbiotope, Moore<br />

Verlandungsröhricht 0 1 1 1 0 2 1 1 2 0 2 2<br />

Landröhricht 0 2 1 1 0 1 0 1 1 0 2 2<br />

Niedermoor (inkl. -initial) 2 2 2 1 0 2 0 2 2 0 2 2<br />

Binnensalzstelle 2 2 1 2 0 2 0 2 2 0 2 2<br />

Feucht- / Moorheide 1 2 2 2 0 1 1 1 2 0 2 2<br />

Äcker <strong>und</strong> Ackerbrachen<br />

Acker extensiv 1 2 2 1 1 0 1 0 1 0 2 2<br />

Acker intensiv 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0<br />

gezielte Veränderung des Biotoptyps<br />

Überbauung<br />

172


Biotoptyp<br />

Rohboden-Biotope<br />

extreme Standortbedingungen<br />

Gefährdung / Seltenheit / Einmaligkeit<br />

Bedeutung Empfindlichkeit gegenüber<br />

Lebensraumfunktion<br />

Regenerierbarkeit<br />

Entwicklungspotenzial<br />

mechanische Belastung (Tritt, Befahren)<br />

akustische <strong>und</strong> optische Störung<br />

Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstands-Änderung<br />

5.3 Bewertung der Biotoptypen<br />

Entnahme./.Einbringung von Pflanzen<br />

<strong>und</strong> Tieren<br />

Abbruchkante / Steilwand 2 2 1 0 0 2 2 0 0 0 2 2<br />

Rohbodenstandort 2 1 2 0 1 0/F 1 1 1 0 2 2<br />

Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

Sand-Pionierflur 2 2 2 1 0 0/F 1 1 1 0 2 2<br />

Sand-Trockenrasen 1 2 2 1 0 1 0 1 1 0 2 2<br />

trockene Sandheide 1 2 2 1 0 1 1 1 1 0 2 2<br />

Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />

Ruderal- / Staudenflur trocken 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1<br />

Ruderal- / Staudenflur feucht 0 1 1 1 1 2 1 0 2 0 1 1<br />

Ansaat 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0<br />

Gehölz-Biotope<br />

Sukzessionsgebüsch 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1<br />

Hecke / Baumgruppe exotisch 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1<br />

Hecke / Baumgruppe einheim. 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1<br />

Pionierwald 0 0 1 1 0 0 0 1 0 1 1 1<br />

naturnaher Laubwald 0 2 2 2 0 0 1 0 1 0 2 2<br />

Laubforst exotisch 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0<br />

Laubforst einheimisch 0 0 1 1 1 0 1 0 0 0 0 1<br />

Nadelwald naturnah 0 2 1 2 1 0 1 0 1 0 2 2<br />

Nadelforst 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0<br />

sonstige Biotope<br />

Bauwerk / Verkehrsanlage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Biotopkomplexe<br />

kleinräumiges Biotopmosaik 2 2 2 2 0 2 1 1 1 0 2 2<br />

Schüttrippen-Komplex 2 2 2 2 0 2 1 1 2 1 2 2<br />

Böschungs-Bermen-Komplex 1 2 1 2 0 2 2 2 2 1 2 2<br />

Insel, gehölzfrei 0 2 2 2 0 2 2 0 1 0 2 2<br />

gezielte Veränderung des Biotoptyps<br />

Überbauung<br />

173


5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung<br />

5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung<br />

Die folgenden Kriterien sind keine charakteristischen Eigenschaften des einzelnen Biotoptyps. Sie sind<br />

charakteristische Eigenschaften der Bergbaufolgelandschaft im Ganzen oder betreffen rechtliche <strong>und</strong> planerische<br />

Festlegungen.<br />

Konkrete Bewertungsergebnisse, die in die Handreichung <strong>für</strong> Kommunen (s. Fußnote 16, S. 160) einfließen<br />

können, sind deshalb nicht zu erzielen. Eine Berücksichtigung dieser Kriterien muss deshalb auf anderem<br />

Weg (Hinweise auf Fachkonzepte <strong>und</strong> -planungen des Naturschutzes) erfolgen.<br />

Biotopverb<strong>und</strong>- / Ökotonfunktion<br />

Zwischen der Bergbaufolgelandschaft <strong>und</strong> der unverritzten Landschaft sowie zwischen unterschiedlichen<br />

Teilen der Tagebaubereiche entstehen Übergangszonen (Ökotone), die aufgr<strong>und</strong> der Verzahnung verschiedener<br />

Biotoptypen oft eine besondere Artenvielfalt aufweisen. Gleichzeitig besitzen diese Grenzbereiche<br />

eine besondere Bedeutung <strong>für</strong> den Biotopverb<strong>und</strong>. Gr<strong>und</strong>sätzlich können sämtliche naturschutzfachlich<br />

bedeutsamen Biotope Elemente eines Biotopverb<strong>und</strong>s sein. Hinweise zur Biotopverb<strong>und</strong>funktion<br />

von Flächen können der Fachplanung (v.a. Biotopverb<strong>und</strong>planung in Sachsen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt, Pflege-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsplänen <strong>für</strong> Schutzgebieten, Landschaftsplänen), sowie übergeordneten Planungen<br />

(v.a. Landschaftsrahmenpläne, z.T. Regionalpläne) entnommen werden.<br />

Prozessdynamik / Sukzession<br />

Unter Prozessen werden vor allem zeitliche, aber auch räumliche Veränderungen in ökologischen Systemen<br />

verstanden, während mit dem Begriff Dynamik die verursachenden Kräfte bezeichnet werden. Dynamische<br />

Veränderung ist eine Gr<strong>und</strong>eigenschaft aller lebenden Systeme (PLACHTER 1996). Typische<br />

Beispiele <strong>für</strong> Prozesse in Ökosystemen sind z.B. Erosion <strong>und</strong> Akkumulation, Bodenentwicklung, Stoffumsätze<br />

von Ökosystemen oder die Veränderung von Biozönosen <strong>und</strong> Populationen durch Sukzession.<br />

Durch den Braunkohlentagebau entstanden große Flächen, die sich in einem frühen Zustand der Ökosystementwicklung<br />

befinden. Ohne weitere menschliche Eingriffe können hier ungestörte, d.h. ausgesprochen<br />

naturnahe Prozesse ablaufen. Durch das Nebeneinander unterschiedlich besiedelungsfre<strong>und</strong>licher<br />

Substrate, unterschiedlich alter Kippenflächen oder unterschiedlich feuchter Standorte entwickelt sich ein<br />

räumliches <strong>und</strong> zeitliches Sukzessionsmuster mit einer Vielzahl an Biotopen <strong>und</strong> Habitaten. Die sich so<br />

von selbst entwickelnden Lebensgemeinschaften der einzelnen Entwicklungsstadien sind optimal an die<br />

Standortbedingungen angepasst <strong>und</strong> führen zu sich selbst regulierenden Ökosystemen. Flächen, die <strong>für</strong><br />

Sukzession vorgesehen sind, können im konkreten Einzelfall verschiedenen Planungen entnommen werden<br />

(z.B. Landschaftsrahmenpläne, Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungspläne).<br />

Standortvielfalt<br />

Durch die hohe standörtliche Vielfalt in Bergbaufolgelandschaften entsteht eine kleinräumig wechselnde<br />

Biotop- <strong>und</strong> Habitatvielfalt, die häufig einen hohen Artenreichtum bedingt. Habitatmosaike <strong>und</strong><br />

-komplexe bieten außerdem solchen Arten Lebensraum, die wie z.B. Amphibien <strong>für</strong> ihre Entwicklung auf<br />

unterschiedliche Biotope angewiesen sind. Die standörtliche Heterogenität in Tagebaubereichen entstand<br />

<strong>und</strong> entsteht z.B. durch die Verkippung unterschiedlicher Substrate (Brückenkippen) oder durch das oft<br />

ausgeprägte Kleinrelief mit Böschungen, Mulden, Erosionsrinnen, usw. Diese räumliche Standortvielfalt<br />

ist darüber hinaus ständigen Veränderungen (z.B. Erosion, Gr<strong>und</strong>wasseranstieg) unterworfen, so dass<br />

gleichzeitig auch eine zeitliche Standortvielfalt gegeben ist (vgl. Prozessdynamik / Sukzession).<br />

174


Großflächigkeit / Störungsarmut<br />

5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung<br />

Durch den Braunkohlenbergbau sind im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier großflächig zusammenhängende<br />

<strong>und</strong> unzerschnittene Flächen entstanden, die ansonsten in Deutschland nur auf ehemaligen<br />

Truppenübungsplätzen zu finden sind. Die Größe der Tagebaue reicht z.B. im Südraum Leipzig von<br />

700 ha im Tagebau Cospuden bis 4.000 ha im Tagebau Espenhain (WINKELBRANDT 1999). Bestimmte<br />

Ökosysteme, Arten mit sehr großen Raumansprüchen oder individuenstarke Populationen sind auf derartige<br />

großflächige oder störungsarme Gebiete angewiesen. Da in der unverritzten Landschaft durch Zersiedelung,<br />

Verkehrswegebau usw. Biotope <strong>und</strong> Lebensräume zunehmend kleiner <strong>und</strong> fragmentiert werden,<br />

besteht gerade in der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft die Chance zum Erhalt <strong>und</strong> zur Entwicklung<br />

großflächiger unzerschnittener Räume.<br />

Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben<br />

Neben der naturschutzfachlichen Bedeutung der Bergbaufolgelandschaft sind im Falle einer Nutzungsplanung<br />

in der BFL auch rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgabe zu berücksichtigen, die naturschutzfachliche<br />

Belange betreffen. Hierzu gehören:<br />

• Bestehende <strong>und</strong> geplante Schutzgebiete (Naturparks, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />

Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile, usw.)<br />

• Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete „Natur <strong>und</strong> Landschaft“ in übergeordneten Plänen (Regionalpläne<br />

<strong>und</strong> ggf. Landschaftsrahmenpläne, Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungsplanung).<br />

175


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

6 Nutzbarkeit <strong>und</strong> Konfliktpotenzial aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

Im folgenden Kapitel wird die Nutzbarkeit der BFL <strong>und</strong> ihrer Bestandteile <strong>für</strong> die Erholung aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht bewertet.<br />

Ziel ist es, anhand der bisher erarbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen das Konfliktpotenzial der verschiedenen in der BFL<br />

möglichen Erholungsformen zu bewerten, wobei in zwei Teilschritten vorgegangen wird:<br />

• Einschätzung des Konfliktpotenzials durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope in der BFL (Kap. 6.1)<br />

Bei diesem Prüfschritt erfolgt eine Verknüpfung der biotopbezogenen Bewertung aus Kap. 5.3 (inkl.<br />

Tab. 27, S. 172) mit der Bewertung der Erholungseignung aus Kap. 4.5., bei der physiotopbezogene<br />

Betrachtungseinheiten verwendet wurden. Die Verknüpfung beider Betrachtungsebenen erfolgt über<br />

eine Zuordnung potenziell vorkommender Biotoptypen zu den Physiotoptypen, was in Tab. 13 (S.46)<br />

dargestellt ist.<br />

• Konflikte auf biotoptypenunabhängiger Betrachtungsebene<br />

Neben den Konflikten, die sich aus möglichen Beeinträchtigungen von Einzelbiotopen <strong>und</strong> definierten<br />

Biotopkomplexen ergeben, sind weitere Konflikte zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz möglich, die<br />

sich aus den Vorgaben in Kap. 5.4 ableiten lassen. Diese werden textlich in Kap. 6.2 dargestellt.<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

6.1.1 Vorgehensweise bei der Bewertung des Konfliktpotenzials<br />

Die Konfliktbewertung erfolgt getrennt nach den verschiedenen Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

(Unterkapitel 6.1.2.1.1 bis 6.1.2.4), um so möglichst anwendungsbezogene Einheiten zu erhalten.<br />

Der Bewertungsschritt besteht aus einer Verschneidung der ermittelten Auswirkungsintensitäten der einzelnen<br />

Erholungsformen <strong>und</strong> der Empfindlichkeit der potenziell betroffenen Biotoptypen.<br />

Für die Bewertung wurde folgendermaßen vorgegangen:<br />

• Zunächst wurden den Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> die potenziell dort auftretenden<br />

Biotoptypen zugeordnet (vgl. Anhang V <strong>und</strong> zur Herleitung Tab. 13, S. 46).<br />

• Anschließend wurden die Ergebnisse von Kap. 4.5 zusammenfassend dargestellt (ebenfalls Anhang<br />

V). Aus diesen geht hervor, welche der behandelten Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen in<br />

welchem Teil der BFL möglich sind. Dabei wird zwischen aktiver Nutzung (Standort) <strong>und</strong> Kulissenfunktion<br />

unterschieden.<br />

• Für die Bewertung wurden die Auswirkungen der möglichen Erholungsformen, die in Kap. 5.1 erarbeitet<br />

wurden, mit der Empfindlichkeit der potenziell vorkommenden Biotoptypen (vgl. Kap. 5.3 mit<br />

Tab. 27) verknüpft.<br />

176


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Das jeweils auswirkungs- <strong>und</strong> biotopbezogene Konfliktpotenzial wurde daraufhin durch Multiplikation<br />

aus der Intensitätsstufe der Auswirkung (s. Kap. 5.1.1 mit den Anhängen III <strong>und</strong> IV) <strong>und</strong> dem Empfindlichkeitsgrad<br />

der potenziell vorkommenden Biotoptypen (vgl. hierzu Tab. 27 mit Erläuterungen) nach<br />

folgendem Schema ermittelt:<br />

Auswirkung der Aktivitätsgruppe<br />

oder Erholungsform<br />

Empfindlichkeit des Biotoptyps<br />

Konfliktpotenzial<br />

hoch (2) hoch (2) sehr hoch (4)<br />

hoch (2) mittel (1) hoch (2)<br />

mittel (1) hoch (2) hoch (2)<br />

mittel (1) mittel (1) mittel (1)<br />

gering bis hoch (0 bis 2) gering (0) gering (0)<br />

gering (0) gering bis hoch (0 bis 2) gering (0)<br />

Diese Darstellung lässt sehr konkrete, einzelbiotop- <strong>und</strong> nutzungsbezogene Aussagen zum Konfliktpotenzial<br />

zu <strong>und</strong> kann <strong>für</strong> die Beurteilung von Einzelkonflikten herangezogen werden.<br />

Die Ergebnisse dieser Verschneidung sind in Kap. 6.1.2 zusammengefasst. Dargestellt wird hier das Konfliktpotenzial<br />

getrennt nach Betrachtungseinheiten, das mit einer möglichen <strong>Erholungsnutzung</strong> verb<strong>und</strong>en<br />

ist.<br />

Bei der Zusammenfassung <strong>für</strong> die einzelnen Betrachtungseinheiten werden folgende, <strong>für</strong> eine naturschutzverträgliche<br />

Nutzung wichtige Flächenkategorien abgeleitet:<br />

• Absolute Tabuflächen sind Biotope, die gegenüber jeglicher Art einer aktiven Nutzung sehr empfindlich<br />

sind (also Überbauung, Veränderung der Flächennutzung <strong>und</strong> mechanische Belastung). Dies sind<br />

Teilflächen, die durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen dringend gegenüber jeglicher direkter<br />

Einwirkung geschützt werden müssen.<br />

• Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung oder Umnutzung sind besonders wertvolle Biotope, die<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung nicht durch Überbauung, Versiegelung oder<br />

Umnutzung zerstört werden sollten. Bei der Errichtung von Anlagen sollten diese Lebensräume geschont<br />

werden.<br />

• Flächen, die gegenüber Störungen besonders empfindlich sind umfassen solche Lebensräume, in denen<br />

mit einem Vorkommen sehr störungsempfindlicher Arten zu rechnen ist. Diese Flächen sollten<br />

vordringlich durch Lenkungsmaßnahmen vor störungsbedingten Beeinträchtigungen geschützt werden.<br />

Flächen mit hoher Störungsempfindlichkeit müssen nicht unbedingt gleichzeitig zu den o.g. Tabuflächen<br />

gehören: So können v.a. Rohbodenstandorte oder Sand-Pionierfluren zur Brutzeit bemerkenswerter<br />

Vogelarten eine hohe Störungsempfindlichkeit aufweisen; außerhalb der Brutzeiten kann eine mäßige<br />

Trittwirkung auf diesen Flächen sogar förderlich <strong>für</strong> die Erhaltung des Biotopcharakters sein.<br />

177


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

6.1.2 Zusammenfassende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> die Betrachtungs -<br />

einheiten der BL / BFL<br />

In den nachfolgenden Teilkapiteln wird das Konfliktpotenzial zwischen denkbaren Erholungsformen der<br />

BL / BFL <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Belangen dargestellt <strong>und</strong> bewertet.<br />

Als räumliche Bezugseinheit werden die Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung zugr<strong>und</strong>e gelegt,<br />

denen die typischen <strong>und</strong> charakteristischen Biotoptypen zugeordnet wurden (vgl. Tab. 10 bis Tab.<br />

13). In der Regel sind die Einheiten der „ungesicherten Bergbaulandschaft“ aus Sicherheitsgründen nur<br />

sehr eingeschränkt <strong>für</strong> eine Erholung nutzbar. Bei der Konfliktermittlung wurde zusätzlich der denkbare<br />

Fall in die Bewertung einbezogen, dass typische Lebensräume der Rohkippen über die Sanierung hinaus<br />

erhalten werden <strong>und</strong> damit als gesicherte, aber „rohkippentypische“ Landschaftsbereiche verfügbar sind.<br />

Hieraus ergibt sich teilweise ein deutlich erhöhtes Konfliktpotenzial.<br />

6.1.2.1 Ungesicherte Bergbaulandschaft<br />

6.1.2.1.1 Rohkippen<br />

Rohkippen sind durch extreme Standortbedingungen gekennzeichnet <strong>und</strong> bilden oftmals großflächige <strong>und</strong><br />

störungsarme Landschaftsbereiche. Viele der potenziell vorkommenden, sehr unterschiedlichen Biotoptypen<br />

besitzen aus naturschutzfachlicher Sicht hohe Bedeutung (z.B. verschiedene Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope,<br />

Kleingewässer, Biotopkomplexe etc.; vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27).<br />

Für die Bewertung wurde davon ausgegangen, dass die Errichtung komplexer baulicher Anlage (v.a.<br />

Sport- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen) im Bereich unsanierter Kippenflächen alleine schon aus Gründen der<br />

Bergsicherheit nicht möglich ist; auch die Betretbarkeit dieser Fächen ist stark eingeschränkt. Die Situation<br />

ändert sich jedoch, wenn typische Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> Lebensräume der Rohkippen auch über<br />

die Sanierung hinaus bewahrt <strong>und</strong> damit Teil der gesicherten BFL werden, was eine aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht wichtige Zielsetzung sein muss. In diesen Fällen wäre eine Nutzung der Flächen auch <strong>für</strong> andere<br />

Erholungsformen denkbar <strong>und</strong> muss auf ihr Konfliktpotenzial hin bewertet werden.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass besondere Nutzungspotenziale von Rohkippen <strong>und</strong> deren typischen<br />

Lebensräumen in den Bereichen „Naturerlebnis, Naturerfahrung“, „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“ sowie<br />

„Information <strong>und</strong> Kommunikation“ liegen (vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> II). Sind die Rohkippen Bestandteile<br />

der unsanierten BL, so spielt v.a. die Kulissenfunktion der Landschaft eine wichtige Rolle <strong>für</strong> die<br />

Nutzung. Da den Rohkippen durch die oft großflächige Ausprägung naturschutzfachlich bedeutender Biotope<br />

<strong>und</strong> ihre Störungsarmut wichtige Lebensraumfunktionen zukommen, ergibt sich ein relativ hohes<br />

Konfliktpotenzial v.a. mit intensiveren Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong>.<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

Auf noch ungesicherten Kippenflächen sind im Bereich Naturerlebnis die Nutzungsformen "Lehr- <strong>und</strong><br />

Erlebnispfad" sowie "Naturbeobachtung" denkbar (in Abstimmung mit Sanierungsträger / Bergamt). Mit<br />

diesen Nutzungsformen ist i.d.R. ein relativ geringes Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en: Eine Umgestaltung<br />

der Flächen ist nicht erforderlich, auch treten die übrigen Auswirkungen (Trittwirkung, Störungen) in relativ<br />

geringer Intensität auf. Besonders tritt- bzw. störungsempfindliche Flächen sollten bei der Nutzung<br />

gemieden werden (vgl. "Tabuflächen", S. 181).<br />

178


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Werden typische Lebensräume der Rohkippen über die Sanierung hinaus erhalten <strong>und</strong> in eine gesicherte<br />

BFL überführt, so können auch andere Erholungsformen etabliert werden, so z.B. Naturerlebnisgebiete<br />

oder Tiergehege / Tierparks. Für derartige Einrichtungen besteht dann ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial,<br />

wenn eine gravierende Umnutzung der Flächen vorgenommen wird, da sämtliche auf der Rohkippe<br />

typischerweise vorkommenden <strong>und</strong> meist verbreiteten Biotope (z.B. Rohbodenstandort, Sand-<br />

Pionierflur, Trockenrasen) eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit gegenüber einer<br />

Umnutzung aufweisen. Sind die Einrichtungen mit einem hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en, so<br />

kommen intensivere Auswirkungen infolge mechanischer Belastung (v.a. Trittwirkung) <strong>und</strong> möglicher<br />

Störeinflüsse hinzu.<br />

Eine Minderung der Konflikte ist möglich, wenn die geplanten Einrichtungen unter weitestgehender Erhaltung<br />

der bestehenden Lebensräume umgesetzt werden (keine Umnutzung oder Umgestaltung der Flächen);<br />

auch sollten besonders trittempfindliche Biotope (v.a. Feuchtflächen) durch Lenkungsmaßnahmen<br />

von der Nutzung ausgenommen werden (vgl. "Tabuflächen" auf S. 181). Eine Nutzung sollte v.a. auf solchen<br />

Flächen stattfinden, in denen mechanische Belastungen wie Tritt keine Schäden bewirken oder sogar<br />

biotopfördernde Wirkung besitzen (Rohbodenstandorte, Sand-Pionierflur).<br />

Eine hohe Stöurngsempfindlichkeit weisen i.d.R. die (überwiegend) offenen Lebensräume auf, während<br />

spätere Sukzessionsstadien (Gebüsche <strong>und</strong> Pionierwälder) aufgr<strong>und</strong> der Artenzusammensetzung oft weniger<br />

sensibel sind. Die tatsächliche Störungsempfindlichkeit bestimmter Flächen kann erst anhand des<br />

aktuellen Vorkommens störungsempfindlicher Arten festgestellt werden, was durch flächenbezogene Untersuchungen<br />

ermittelt werden muss.<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

Rohkippen sind eingeschränkt <strong>und</strong> unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>für</strong> Ausstellungen<br />

(z.B. land-art-Projekte, technisches Gerät), experimentelle Gärten <strong>und</strong> thematische Veranstaltungen nutzbar.<br />

Ein hohes oder sehr hohes Konfliktpotenzial ergibt sich, wenn die Erholungsformen mit einem hohen<br />

Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind, wodurch die überwiegend sensiblen Biotope beeinträchtigen werden<br />

können (mechanische Belastung, Störwirkung). Besonders trittempfindliche Biotope (v.a. Feuchtflächen)<br />

sollten durch Lenkungsmaßnahmen von der Nutzung ausgenommen werden (vgl. "Tabuflächen"<br />

auf S. 181) <strong>und</strong> die Nutzung auf weniger trittempfindliche Flächen beschränkt werden (v.a. Rohbodenstandorte,<br />

Sand-Pionierfluren).<br />

Zur Störungsempfindlichkeit der Flächen gelten die oben gemachten Aussagen („Naturerleben / Naturerfahrung“).<br />

Erholungsformen, die komplexere Einrichtungen erfordern, sind nur dann umsetzbar, wenn typische Lebensräume<br />

der Rohkippe auch über die Sanierung hinaus erhalten werden (z.B. Errichutng von Museen,<br />

komplexeren Ausstellungsflächen, Parkanlagen o.ä.). Ein hohes oder sehr hohes Konfliktpotenzial tritt<br />

dann auf, wenn eine Überbauung, Umgestaltung oder Umnutzung der Flächen vorgesehen ist, da hiervon<br />

überwiegend naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume betroffen sein werden <strong>und</strong> ein Ausweichen auf<br />

weniger wertvolle <strong>und</strong> sensible Flächen auf der Rohkippe i.d.R. nicht möglich ist. Alle Vorhaben sollten<br />

unbedingt darauf abzielen, die typischen <strong>und</strong> wertvollen Biotope der Rohkippen zu erhalten <strong>und</strong> in Projekte<br />

zu integrieren (z.B. im Zuge von land-art Projekten).<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

Rohkippen sind unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>und</strong> in Abstimmung mit dem Sanierungsträger<br />

/ Bergamt <strong>für</strong> die Anlage <strong>und</strong> Erschließung von speziellen Aussichtspunkten sowie die Routenplanung<br />

von Führungen oder Besichtigungstouren geeignet. Das Konfliktpotenzial aufgr<strong>und</strong> der über-<br />

179


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

wiegend wertvollen Lebensräume läßt sich durch eine sorgfältige Planung reduzieren: So sollten <strong>für</strong> die<br />

Lage von Aussichtspunkten oder die Routenplanung von Führungen wenig tritt- <strong>und</strong> störungsempfindliche<br />

Flächen ausgewählt werden (vgl. "Tabuflächen" auf S. 181).<br />

Wie oben bereits erwähnt, ist eine allgemeingültige Abschätzung der Störungsempfindlichkeit der Flächen<br />

nicht möglich, so dass bei Erholungsformen mit intensiveren Störwirkungen in kritischen Bereichen<br />

planungsbegleitende Untersuchungen durchgeführt werden sollten.<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />

Auf noch ungesicherten Rohkippen ist unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>und</strong> in Abstimmung<br />

mit dem Sanierungsträger / Bergamt die Ausübung bestimmter landschaftsbezogener Erholungsformen<br />

denkbar (z.B. Mountainbiking, Motorsport im Gelände, survival-training). Die Einschränkungen<br />

aus Sicherheitsgründen entfallen, wenn typische Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> Lebensräume der Rohkippen<br />

auch über die Sanierung hinaus erhalten werden.<br />

Ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial besteht <strong>für</strong> landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />

aufgr<strong>und</strong> mechanischer Wirkung (durch Tritt, Befahren) <strong>und</strong> Störungen, die infolge der Nutzungen in hoher<br />

Intensität auftreten können. Für einen Teil der Einrichtungen mit eingeschränktem Flächenbedarf lassen<br />

sich diese Auswirkungen durch sorgfältige Planung <strong>und</strong> Lenkung vermeiden (vgl. "Tabuflächen" S.<br />

181): So müssen einerseits besonders trittempfindliche Biotope (v.a. Feuchtflächen) geschont werden,<br />

andererseits muss durch einzelfallbezogene Untersuchungen ausgeschlossen werden, dass Lebensräume<br />

störungsempfindlicher Arten beeinträchtigt werden.<br />

Für sehr flächenextensive Nutzungen (v.a. Formen wie "survival training") ist eine Vermeidung dieser<br />

Konflikte kaum möglich, weshalb derartige Nutzungen nicht auf Rohkippen oder gesicherten Kippen mit<br />

Rohkippencharakter eingerichtet werden sollten. Zumindest sind die Auswirkungen einzelfallbezogen zu<br />

untersuchen <strong>und</strong> zu bewerten (v.a. Vorkommen störungsempfindlicher Arten).<br />

Einrichtungen <strong>für</strong> Motorsport im Gelände sind meist mit umfangreicheren Flächenveränderungen verb<strong>und</strong>en,<br />

was zu einer Beeinträchtigung bis hin zur Zerstörung von Lebensräumen führen kann. Hinzu<br />

kommen gravierende mechanische Auswirkungen sowie Lärmwirkung <strong>und</strong> Stoffeinträge, was zu einem<br />

hohem oder sehr hohem Konfliktpotenzial führt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte auf Motorsporteinrichtungen<br />

auf Rohkippen verzichtet werden; zumindest ist durch einzelfallbezogene Untersuchungen auszuschließen,<br />

dass Flächen mit Vorkommen bemerkenswerter <strong>und</strong> störungsempfindlicher Arten beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Bewertung indirekter Auswirkungen<br />

Indirekte Auswirkungen gehen z.B. mit der Einrichtungen von Nebenanlagen (wie Verkehrsanlagen, Ver-<br />

<strong>und</strong> Entsorgungsanlagen) einher. Aus Gründen der Bergsicherheit können ungesicherte Rohkippen nicht<br />

<strong>für</strong> Nebenanlagen in Anspruch genommen; denkbar ist aber, dass typische Strukturen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

der Rohkippen über die Sanierung hinaus erhalten werden <strong>und</strong> damit theoretisch auch <strong>für</strong> die Errichtung<br />

von Anlagen genutzt werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit sollten typische Lebensräume <strong>und</strong> Landschaftsstrukturen<br />

der Rohkippen nicht überbaut oder umgenutzt werden.<br />

Hohe Besucherdichten führen bei einem großen Teil der Lebensräume zu Beeinträchtigungen (Tritt, Störungen,<br />

teils auch Nährstoffeinträge) <strong>und</strong> sollten deshalb nach Möglichkeit vermieden oder zumindest<br />

durch Lenkungsmaßnahmen geordnet werden (vgl. "Tabuflächen", S. 181).<br />

180


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Um Störwirkungen durch hohes Besucheraufkommen definitiv bewerten zu können, müssen einzelfallbezogene<br />

Untersuchungen zu störungsempfindlichen Arten durchgeführt werden.<br />

Tabuflächen auf Rohkippen<br />

Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />

unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />

• Kleingewässer<br />

• Niedermoore <strong>und</strong> Binnensalzstellen<br />

• Abbruchkanten <strong>und</strong> Steilwände<br />

• sämtliche Biotopkomplexe<br />

Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung <strong>und</strong> Umnutzung sind:<br />

• o.g. Biotope<br />

• Naturnahe Laubwälder<br />

• Rohbodenstandorte<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

• Feucht- / Moorheiden, Landröhrichte<br />

Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

6.1.2.1.2 Rohhalden<br />

Auch auf Rohhalden sind aufgr<strong>und</strong> extremer Standortbedingungen verschiedene naturschutzfachlich<br />

wertvolle Lebensräume zu erwarten, wenn auch das Spektrum der potenziell vorkommenden Lebensräume<br />

im Vergleich zu Rohkippen etwas geringer ist (v.a. Fehlen von Verlandungsbiotopen <strong>und</strong> Mooren;<br />

vgl. auch Anhang V). Da die noch unsanierten Flächen der Bergbaulandschaft über lange Zeiträume nicht<br />

betreten wurden, handelt es sich auch bei den Rohhalden um ungestörte Lebensräume, die gute Ausgangsbedingungen<br />

<strong>für</strong> die Besiedung mit störungsempfindlichen Arten besitzen.<br />

Die Nutzungsmöglichkeiten <strong>und</strong> -einschränkungen sind ähnlich den Rohkippen, da auch hier Einschränkungen<br />

aufgr<strong>und</strong> der mangelnden Bergsicherheit bestehen (vgl. Kap. 6.1.2.1.1, Anhang V <strong>und</strong> II). So ist<br />

die Errichtung baulicher Anlage (v.a. Sport- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen) im Bereich unsanierter BL<br />

nicht möglich <strong>und</strong> die Betretbarkeit der Fächen stark eingeschränkt. Werden typische Lebensräume der<br />

Rohhalden über die Sanierung hinaus bewahrt <strong>und</strong> damit Teil der gesicherten BFL, so wird eine Nutzung<br />

der Flächen auch <strong>für</strong> andere Erholungsformen denkbar <strong>und</strong> muss hinsichtlich des zusätzlichen Konfliktpotenzials<br />

bewertet werden.<br />

Besondere Nutzungspotenziale der Rohhalden liegen im Bereich „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis“, wobei in<br />

der ungesicherten BL v.a. die Kulissenfunktion eine wichtige Rolle spielt. Ist eine ausreichende Bergsicherheit<br />

gewährleistet, so bestehen Nutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die meisten weiteren Gruppen (vgl. auch<br />

Kap. 4.5.2.2, Anhang V <strong>und</strong> II).<br />

Da die typischen Lebensräume der Rohhalden denen der Rohkippe ähnlich sind <strong>und</strong> ebenfalls durch relative<br />

Störungsarmut gekennzeichnet sind, besteht ein relativ hohes Konfliktpotenzial v.a. mit intensiveren<br />

Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong>.<br />

181


Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

In der noch unsanierten Landschaft bieten sich in Abstimmung mit dem Sanierungsträger / Bergamt als<br />

mögliche Nutzungsformen "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade" sowie "Naturbeobachtungsmöglichkeiten" an.<br />

Werden die auf Rohhalden vergleichsweise wenigen, besonders trittempfindlichen Biotope durch Lenkungsmaßnahmen<br />

geschont (vgl. "Tabuflächen“, S. 184), so können diese Nutzungsformen bei einer mäßigen<br />

Besucherdichte als weitgehend naturschutzverträglich eingestuft werden.<br />

Für das Konfliktpotenzial hinsichtlich Störungen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung gelten die Aussagen<br />

wie bei den "Rohkippen" (vgl. Kap. 6.1.2.1.1): Eine hohe Stöurngsempfindlichkeit weisen v.a. die<br />

(überwiegend) offenen Lebensräume auf, während spätere Sukzessionsstadien (Gebüsche <strong>und</strong> Pionierwälder)<br />

aufgr<strong>und</strong> der Artenzusammensetzung oft weniger sensibel sind. Die tatsächliche Störungsempfindlichkeit<br />

bestimmter Flächen kann jedoch erst anhand des aktuellen Vorkommens störungsempfindlicher<br />

Arten festgestellt werden, was durch flächenbezogene Untersuchungen ermittelt werden muss.<br />

Komplexere Einrichtungen wie Naturerlebnisgebiete oder Tiergehege / Tierparks sind erst nach der<br />

Durchführung von Sicherungsmaßnahmen realisierbar. Ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial besteht<br />

<strong>für</strong> solche Einrichtungen nur dann, wenn eine gravierende Umnutzung / Umgestaltung der typischen Lebensräume<br />

stattfindet: So weist ein großer Teil der zumindest in früheren Sukzessionsstadien verbreiteten<br />

Biotope (z.B. Rohbodenstandorte, Sand-Pionierfluren, Trockenrasen) eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />

einer Umnutzung auf. Das Konfliktpotenzial verringert sich in späteren Sukzessionsstadien (Gebüsche,<br />

Pionierwald; vgl. Tab. 27). Das Konfliktpotenzial kann wesentlich reduziert werden, wenn die geplanten<br />

Nutzungen <strong>und</strong> Aktivitäten unter Erhaltung der typischen Lebensräume der Rohhalden durchgeführt<br />

werden (keine Umnutzung) <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen zur Schonung tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher<br />

Bereiche stattfinden.<br />

Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />

Eine aktive Nutzung <strong>für</strong> die Erholungsformen Wandern, Radwandern <strong>und</strong> Reiten ist i.d.R. erst nach der<br />

Herstellung einer ausreichenden Bergsicherheit möglich. Die Auswirkungen der Nutzungsformen beschränken<br />

sich weitgehend auf mechanische Belastungen durch Tritt oder Befahren sowie Störungswirkung<br />

mittlerer Intensität.<br />

Die Empfindlichkeit der charakteristischen Lebensräume der Rohhalden führt dabei zu einem geringen<br />

bis mittleren Konfliktpotenzial: Durch Vermeidung besonders trittempfindlicher Flächen (vgl. "Tabuflächen",<br />

S. 184) <strong>und</strong> bevorzugte Lenkung auf Flächen geringer Empfindlichkeit (v.a. Rohbodenstandorte,<br />

Sand-Pionierfluren) können Konflikte durch Trittwirkung weitgehend ausgeschlossen werden. Es verbleiben<br />

als Beeinträchtigung potenzielle Störungen auf den überwiegend offenen Flächen früher Sukzessionsstadien,<br />

die jedoch bei einer nur mäßigen Besucherdichte meistens als noch verträglich eingestuft<br />

werden können.<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten können Rohhalden eingeschränkt <strong>für</strong> Ausstellungen<br />

(z.B. land-art-Projekte, technisches Gerät), experimentelle Gärten <strong>und</strong> thematische Veranstaltungen genutzt<br />

werden. Damit verb<strong>und</strong>en sind Auswirkungen in Form von mechanischer Belastung (Betreten, Befahren)<br />

<strong>und</strong> potenzielle Störeffekte.<br />

Die typischen Lebensräume der Rohhalden weisen gegenüber mechanischen Belastungen nur geringe bis<br />

mittlere Empfindlichkeit auf. Die oft großflächig auftretenden Rohbodenstandorte <strong>und</strong> Pionierfluren werden<br />

durch eine mäßige mechanische Belastung sogar gefördert. Durch Umgehung besonders sensibler<br />

182


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Bereiche (vgl. "Tabuflächen", S. 184) können Konflikte aufgr<strong>und</strong> eines hohen Besucheraufkommens vermieden<br />

werden.<br />

Problematisch bleiben jedoch die schwer kalkulierbaren Auswirkungen durch akustische <strong>und</strong> optische<br />

Störungen, die mit nahezu allen Einrichtungen <strong>und</strong> Projekten im Bereich Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben verb<strong>und</strong>en<br />

sind: Hier gelten ähnliche Voraussetzungen wie auf der Rohkippe, d.h. die wenig sensiblen Flächen<br />

beschränken sich hier auf spätere Sukzessionsstadien (Gebüsche, Pionierwälder), während höheres<br />

Besucheraufkommen auf den weitgehend offenen Lebensräumen ein hohes Konfliktpotenzial bedeutet.<br />

Hinzu kommt eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Nährstoffeinträgen der meisten Lebensräume, was<br />

in den überwiegend nährstoffarmen Biotopen begründet liegt. Eine Verminderung des Konfliktpotenzials<br />

kann durch Lenkungsmaßnahmen erfolgen (vgl. besonders störungsempfindliche Bereiche bei den "Tabuflächen").<br />

Für den großen Anteil der Flächen mit mittlerer Empfindlichkeit sollten im Falle konkreter<br />

Planungen entsprechende Untersuchungen zu störungsempfindlichen Arten durchgeführt werden <strong>und</strong> ggf.<br />

auf besucherintensive Einrichtungen verzichtet werden.<br />

Komplexere Vorhaben (z.B. Museen, größere Ausstellungsflächen, Parkanlagen o.ä.) sind erst nach ausreichender<br />

Sicherung der Landschaft umsetzbar. Sind durch die Planung typische Lebensräume der Rohhalden<br />

betroffen, so ist dann von einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial auszugehen, wenn größere<br />

Flächen überbaut oder umgestaltet werden sollen. Insbesondere die entsprechenden „Tabuflächen“<br />

sollten keinesfalls überbaut werden (vgl. S. 184).<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

Die Errichtung von Aussichtspunkten <strong>und</strong> die Planung von Führungen / Besichtigungstouren ist teilweise<br />

<strong>und</strong> in Abstimmung mit dem Sanierungsträger / Bergamt bereits im Bereich unsanierter Halden möglich.<br />

Auch ist die Umsetzung auf sanierten Halden mit „Rohhaldencharakter“ denkbar.<br />

Mit den o.g. Erholungsformen ist i.d.R. ein relativ geringes Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en: Negative Folgen<br />

durch hohe Trittintensität können meistens durch Lenkungsmaßnahmen vermieden werden (vgl. oben).<br />

Für die Standorte von Aussichtspunkten in der BL / BFL bzw. den Verlauf von Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren<br />

sollten Biotope geringer Störungsempfindlichkeit bevorzugt werden (v.a. spätere Sukzessionsstadien).<br />

Wird ein höheres Besucheraufkommen in potenziell störungsempfindliche Gebiete geführt<br />

(z.B. Aussichtspunkt auf offenen Rohbodenflächen), sollten Untersuchungen zum Vorkommen störungsempfindlicher<br />

Arten vorgeschaltet werden.<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />

Für diese Erholungsformen gelten überwiegend die Aussagen zum Konfliktpotenzial auf Rohkippen (hinsichtlich<br />

Nutzbarkeit aus Sicherheitsgründen, Empfindlichkeit gegenüber Umnutzung von Flächen <strong>und</strong><br />

Störungen). Aussagen zur Eignung der Rohhalden aus Nutzersicht sind Anhang V <strong>und</strong> II zu entnehmen.<br />

Ein Unterschied besteht in der geringeren Empfindlichkeit der Lebensräume auf der Rohhalde gegenüber<br />

mechanischen Belastungen (v.a. wegen der meist fehlenden Feuchtbiotope): Die wenigen hochempfindlichen<br />

Flächen (vgl. „Tabuflächen“, S. 184) sollten freigehalten <strong>und</strong> v.a Biotope geringer Empfindlichkeit<br />

(Rohbodenstandorte, Sand-Pionierflur) in Anspruch genommen werden.<br />

Für den Motorsport im Gelände gelten die Erläuterungen <strong>für</strong> die Rohkippenflächen: Eine Nutzung kann<br />

hier aufgr<strong>und</strong> des hohen oder sehr hohen Konfliktpotenzials im Regelfall nicht als naturschutzverträglich<br />

bewertet werden; sollten Planungen vorgenommen werden, sind flächenbezogene Untersuchungen <strong>und</strong><br />

einzelfallbezogene Bewertungen aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich.<br />

183


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Für Luftsportarten, die außerhalb von Flugplätzen stattfinden (z.B. Modell- oder Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug)<br />

ergibt sich ein hohes Konfliktpotenzial bei störungsempfindlichen Flächen (vgl. „Tabuflächen“)<br />

aufgr<strong>und</strong> der hohen Störintensität bei Starts <strong>und</strong> Landungen wie auch den Überflug. Für die Einrichtung<br />

von Fluggeländen sollten deshalb i.d.R. Erhebungen potenziell störungsempfindlicher Arten erfolgen,<br />

um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />

Auf eine Umnutzung von Flächen <strong>für</strong> den Luftsport (außerhalb von Flugplätzen) kann <strong>und</strong> sollte bei einer<br />

entsprechenden Beschaffenheit der Flächen (z.B. Rohboden, Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope) verzichtet<br />

werden. Insbesondere Rohbodenstandorte sind auch aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen Empfindlichkeit gegenüber<br />

mechanischer Belastung vorteilhaft.<br />

Bewertung indirekter Auswirkungen<br />

Zusätzliche Auswirkungen durch die <strong>Erholungsnutzung</strong> treten infolge von Nebenanlagen (wie Verkehrsanlagen,<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen) auf. Auch Rohhalden können aus Gründen der Bergsicherheit<br />

nicht <strong>für</strong> Nebenanlagen genutzt werden, doch können Nebenanlagen auf gesicherten Halden eingerichtet<br />

werden, auf denen Strukturen <strong>und</strong> Lebensräume der Rohhalden erhalten wurden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens überwiegend wertvoller Lebensräume sollten typische Lebensräume der<br />

Rohhalden nicht durch Nebenanlagen beansprucht werden (vgl. „Tabuflächen“). Um Störwirkungen<br />

durch hohe Besucherdichten definitiv bewerten zu können, sollten einzelfallbezogene Untersuchungen<br />

störungsempfindlicher Arten durchgeführt werden.<br />

Tabuflächen auf Rohhalden<br />

Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />

unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />

• Kleingewässer<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• kleinräumige Biotopmosaike<br />

Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />

• o.g. Biotoptypen<br />

• Rohbodenstandorte<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

• naturnahe Laubwälder<br />

Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

184


6.1.2.1.3 Restloch mit Böschung<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

In unsanierten Restlöchern kann ein sehr breites Spektrum verschiedenster Biotoptypen vertreten sein<br />

(vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27). Der weitaus größte Teil der potenziellen Lebensräume ist aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht von hoher Bedeutung <strong>und</strong> weist deshalb prinzipiell eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />

einer Umnutzung <strong>und</strong> damit vollständigen Veränderung des Lebensraumes auf. Im räumlichen<br />

Zusammenhang zu Rohkippen handelt es sich um großflächig ungestörte Landschaftsräume, die deshalb<br />

auch von anspruchsvolleren Arten besiedelt werden können.<br />

Bei einer Abwägung der Belange zwischen Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ist mit zu berücksichtigen,<br />

dass der Zustand unsanierter Restlöcher in aller Regel ein Übergangsstadium darstellt (anschließende<br />

Flutung).<br />

Bei der nachfolgenden Bewertung wird davon ausgegangen, dass aus Gründen der Bergsicherheit <strong>und</strong> der<br />

nachfolgenden Flutung prinzipiell keine komplexeren Anlagen in unsanierten Restlöchern geplant werden<br />

können.<br />

Besondere Nutzungspotenziale von Restlöchern <strong>und</strong> deren typischen Lebensräumen liegen in den Bereichen<br />

„Naturerlebnis, Naturerfahrung“, „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“ sowie „Information <strong>und</strong> Kommunikation“<br />

(vgl. Kap. 4.5.2.2 sowie Anhang V <strong>und</strong> II).<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

Mögliche Nutzungsformen <strong>für</strong> unsanierte Restlöcher umfassen „Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade“ sowie „Naturbeobachtungsmöglichkeiten“,<br />

deren Einrichtung in Abstimmung mit dem Sanierungsträger / Bergamt erfolgen<br />

müsste. Durch das Vorkommen zahlreicher tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher Lebensräume ist infolge<br />

möglicher mechanischer Belastungen <strong>und</strong> Störwirkungen zunächst von einem mittleren bis hohen<br />

Konfliktpotenzial auszugehen, was sich allerdings durch Lenkungsmaßnahmen <strong>und</strong> die Schonung von<br />

„Tabuflächen“ (S. 187) reduzieren lässt.<br />

Denkbar wäre auch die befristete Nutzung unsanierter Restlöcher als Naturerlebnisgebiete, wobei auch<br />

hier die rechtlichen / sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen geklärt werden müssen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

hohen naturschutzfachlichen Bedeutung der Lebensräume lässt sich dabei ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial<br />

<strong>für</strong> Einrichtungen ableiten, die mit einer gravierenden Umnutzung der Flächen verb<strong>und</strong>en<br />

wären. Eine Vermeidung der Konflikte ist möglich, indem die geplante Nutzungen an die bestehenden<br />

Lebensräume angepasst werden (keine Umnutzung).<br />

Als weiteres, sehr hohes bis hohes Konfliktpotenzial ist die mechanische Belastung (v.a. von Feuchtflächen<br />

<strong>und</strong> Biotopkomplexen) <strong>und</strong> die Störung verschiedener, sensibler Lebensräume zu nennen. Diese<br />

Auswirkungen treten bei höherer Nutzerdichte in entsprechend hoher Intensität auf. Ob Lenkungsmaßnahmen<br />

umgesetzt <strong>und</strong> damit zu einer Reduzierung des Konfliktpotenzials beitragen können, hängt von<br />

Anteil <strong>und</strong> Ausdehnung der unterschiedlichen Biotoptypen ab <strong>und</strong> muss deshalb im Einzelfall geprüft<br />

werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des relativ hohen Konfliktpotenzial sollten bei der Planung von größerflächigen Einrichtungen<br />

wie Naturerlebnisgebieten einzelfallbezogene Untersuchungen durchgeführt werden, um mögliche Beeinträchtigungen<br />

von "Tabuflächen" oder von störungsempfindlchen Arten vermeiden zu können.<br />

185


Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten können unsanierte Restlöcher <strong>für</strong> Ausstellungen (z.B.<br />

land-art-Projekte, technisches Gerät), experimentelle Gärten <strong>und</strong> thematische Veranstaltungen genutzt<br />

werden. Damit verb<strong>und</strong>en sind Auswirkungen in Form von mechanischer Belastung (Betreten, Befahren)<br />

<strong>und</strong> potenzielle Störeffekte.<br />

Je nach Anteil <strong>und</strong> Verteilung der typischen Lebensräume <strong>und</strong> dem jeweiligen Besucheraufkommen kann<br />

ein sehr hohes oder hohes Konfliktpotenzial auftreten, da die typischen Lebensräume der unsanierten<br />

Restlöcher vielfach hoch empfindliche Flächen umfassen.<br />

Anteil <strong>und</strong> Ausdehnung der besonders empfindlichen Flächen können nicht pauschal eingeschätzt, sondern<br />

müssen einzelfallbezogen bewertet werden. Erst so kann beurteilt werden, ob Lenkungsmaßnahmen<br />

effektiv eingesetzt werden könnten.<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

Da Aussichtspunkte in der BFL i.d.R im Bereich der gewachsenen Böschung <strong>und</strong> nicht im Restloch eingerichtet<br />

werden, erfolgt hier keine Bewertung des Konfliktpotenzials.<br />

Somit verbleibt als mögliche <strong>und</strong> mit dem Sanierungsträger bzw. Bergamt abzustimmende Nutzungsform<br />

die Veranstaltung von Führungen oder Besichtigungstouren in unsanierten Restlöchern. Die Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> das Konfliktpotenzial sind hier mit den Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie der Naturbeobachtung<br />

(vgl. Absatz zu „Naturerlebnis / Naturerfahrung“) vergleichbar: Bei der Berücksichtigung von entsprechenden<br />

„Tabuflächen“ (S. 187) können die Erholungsformen i.d.R. naturschutzverträglich durchgeführt<br />

werden.<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />

In unsanierten Restlöchern ist unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>und</strong> in Abstimmung mit<br />

dem Sanierungsträger / Bergamt die Ausübung bestimmter landschaftsbezogener Erholungsformen denkbar<br />

(z.B. Mountainbiking, Motorsport im Gelände, survival-training). Die hier zusammengefassten Erholungsformen<br />

führen v.a. dann zu einem hohen Konfliktpotenzial, wenn die überwiegend hochwertigen<br />

Flächen in größerem Ausmaß umgenutzt <strong>und</strong> dadurch Lebensräume zerstört werden.<br />

Beeinträchtigungen der Biotope können darüberhinaus infolge intensiver mechanischer Belastung <strong>und</strong><br />

Störungen auftreten: Da ein großer Teil der potenziell vorkommenden Biotoptypen eine entsprechend hohe<br />

Empfindlichkeit aufweist, sind Konflikte voraussichtlich kaum durch Lenkungsmaßnahmen zu vermeiden<br />

(gilt v.a. <strong>für</strong> großflächige Nutzungen wie z.B. „survival-training“). Unter Berücksichtigung der<br />

erforderlichen „Tabuflächen“ (S. 187) wäre deshalb im Einzelfall zu untersuchen, ob eine Vermeidung<br />

der Konflikte in ausreichendem Maß möglich ist.<br />

Für Motorsport im Gelände sind i.d.R. Umnutzungen erforderlich, hinzu kommen mechanische Auswirkungen<br />

sowie Störungen <strong>und</strong> Stoffeinträge in hohem Ausmaß, was zu einem insgesamt überwiegend hohen<br />

bis sehr hohen Konfliktpotenzial führt.<br />

Eine Lenkung dieser Nutzung auf weniger empfindliche Flächen innerhalb der Betrachtungseinheit ist<br />

kaum möglich, was auf den hohen Anteil sensibler Flächen <strong>und</strong> die weit reichende Störungswirkung (v.a.<br />

akustisch) zurückzuführen ist.<br />

Restlöcher sind deshalb unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten <strong>für</strong> Motorsport relativ ungeeignet.<br />

Sollten trotzdem entsprechende Planungen verfolgt werden, so sind Untersuchungen vor Ort (Schwerpunkt:<br />

Störungsempfindliche Arten, „Tabuflächen“) dringend erforderlich.<br />

186


Bewertung indirekter Auswirkungen<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Bei der Betrachtungseinheit "Restloch" spielen die indirekten Auswirkungen nur eine untergeordnete<br />

Rolle, da davon ausgegangen wird, dass Nebenanlagen (z.B. Parkplätze etc.) ebenso wie Erholungs- <strong>und</strong><br />

Sportanlagen nicht in Restlöchern eingerichtet werden (Bergsicherheit, künftige Flutung der Flächen).<br />

Tabuflächen in unsanierten Restlöchern<br />

Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />

unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />

• Quellen<br />

• Kleingewässer<br />

• Verlandungsröhrichte<br />

• Niedermoore<br />

• Binnensalzstellen<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• kleinräumige Biotopmosaike<br />

• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />

• Gehölzfreie Inseln<br />

Tabuflächen <strong>für</strong> die Errichtung von Anlagen werden nicht dargestellt, da unsanierte Restlöcher <strong>für</strong> entsprechende<br />

Nutzungsformen nicht geeignet sind.<br />

Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />

• Flachwasserzonen<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />

• Gehölzfreie Inseln<br />

6.1.2.2 BL / BFL in Sanierung<br />

6.1.2.2.1 Gesicherte Kippe, gesicherte Halde<br />

Im Rahmen der Sicherung von Kippen <strong>und</strong> Haldenflächen kann sich die Biotopausstattung im Vergleich<br />

zur unsanierten BL je nach Sanierungspraxis mehr oder weniger stark verändern: Häufig werden Flächen<br />

im Rahmen der aktuellen Sanierungspraxis eingesät, so dass der Biotoptyp „Ansaat“ neu hinzukommt<br />

<strong>und</strong> oft große Flächen einnimmt. Die relativ geringe Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit der in vielen Fällen<br />

artenarmen Flächen aus Naturschutzsicht <strong>und</strong> die hergestellte Bergsicherheit führen zu einem prinzipiell<br />

erweiterten Nutzungsspektrum, was die Errichtung von Sport- <strong>und</strong> Erholungsanlagen betrifft. Je nach Sanierungspraxis<br />

können sich gleichzeitig die Potenziale <strong>für</strong> Natur- <strong>und</strong> Kulturerlebnis (Gruppen A <strong>und</strong> C)<br />

sowie Informtion <strong>und</strong> Kommunikation (D) verringern (vgl. auch Kap. 4.5.2.3)<br />

Weitere potenziell vorkommende Lebensraumtypen sind verschiedene Rohboden- <strong>und</strong> Magerbiotope sowie<br />

Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder, die sich durch natürliche Sukzession entwickeln können. Feuchtbiotope<br />

<strong>und</strong> Wälder spielen i.d.R. eine vergleichsweise geringe Rolle.<br />

187


Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Für die Gestaltung von landschaftsbezogenen Erholungseinrichtungen sind Umnutzungen der Flächen<br />

mittlerer Intensität erforderlich (z.B. Rodelbahn auf Halde); hinzu kommen v.a. hohe mechanische Belastungen<br />

<strong>und</strong> Störungsintensitäten.<br />

Ein nur geringes Konfliktpotenzial besteht <strong>für</strong> diese Erholungsformen dann, wenn die Einrichtungen auf<br />

artenarmen Ansaatflächen gestaltet werden (geringe naturschutzfachliche Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />

dieser Flächen).<br />

Für alle übrigen portenziell vorkommenden Biotoptypen besteht ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial:<br />

Sehr starke Beeinträchtigungen können vermieden werden, indem die „Tabuflächen“ bei der Nutzungsplanung<br />

berücksichtigt werden (vgl. S. 191).<br />

Eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mechanischer Belastung weisen neben artenarmen Ansaatflächen<br />

auch Rohbodenstandorte <strong>und</strong> Pionierfluren auf. Ebenso wie auf dem Großteil der übrigen, mageren<br />

<strong>und</strong> offenen Biotopflächen ist hier jedoch mit einem Vorkommen störungsempfindlicher Arten zu rechnen,<br />

weshalb v.a <strong>für</strong> flächenextensive Nutzungen entsprechende Untersuchungen vorgeschaltet werden<br />

sollten.<br />

Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks (F.2)<br />

Die deutlichsten Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft bestehen hier aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen,<br />

die mit einer Versiegelung, Überbauung, Flächenumnutzung verb<strong>und</strong>en sind. Je nach betroffenen<br />

Flächen kann in Bezug auf die Überbauung von Flächen das Konfliktpotenzial auf gesicherten Kippen<br />

<strong>und</strong> Halden von relativ gering (nur bei jungen, artenarmen Ansaatflächen) bis sehr hoch reichen (z.B. bei<br />

Überbauung von Wäldern, Rohboden- oder Magerbiotopen; vgl. auch „Tabuflächen“, S. 191).<br />

Weitere, zu berücksichtigende Wirkfaktoren sind aktivitätsbezogene Auswirkungen meist hoher Intensität<br />

(mechanische Belastung, Störungen, Stoffeinträge), wobei auch hier auf artenarmen Ansaatflächen das<br />

geringste, bei Eingriffen in "Tabuflächen" ein sehr hohes Konfliktpotenzial besteht.<br />

Da sich die Auswirkungen je nach Größe <strong>und</strong> Art der geplanten Anlage deutlich unterscheiden können<br />

<strong>und</strong> meist noch weitere indirekte Auswirkungen berücksichtigt werden müssen (z.B. Einrichtung von Nebenanlagen,<br />

Besucherverkehr), kann das Konfliktpotenzial nicht pauschal abgeschätzt werden. Vielmehr<br />

müssen bei Planung größerer Anlagen Untersuchungen der Umweltauswirkungen vorgeschaltet werden<br />

(je nach Größe <strong>und</strong> Art der Anlage im Rahmen von Raumordnungsverfahren oder Verfahren der Bauleitplanung).<br />

Für Einrichtungen des Motorsports im Gelände besteht ebenfalls dann ein geringes Konfliktpotenzial,<br />

wenn ausschließlich artenarme Ansaatflächen in Anspruch genommen werden (geringe Empfindlichkeit<br />

gegenüber Umnutzung, mechanische Auswirkungen, Störungen, Stoffeinträge). Allerdings müssen die<br />

weitreichenden Störwirkungen, die mit dem Motorsport verb<strong>und</strong>en sind, mit bewertet werden: Festzustellen<br />

wäre, ob die Auswirkungsradien ggf. in höherwertige <strong>und</strong> störungsempfindliche Biotope hineinreichen.<br />

Bei der Planung von Motorsportgeländen auf Rohbodenstandorten <strong>und</strong> Pionierflächen ist von einem<br />

deutlich höheren Konfliktpotenzial aufgr<strong>und</strong> der Störungsempfindlichkeit der Flächen auszugehen. Einer<br />

konkreten Planung sollte deshalb eine einzelfallbezogene Untersuchung <strong>und</strong> Bewertung der Flächen v.a.<br />

im Hinblick auf das Vorkommen störungsempfindlicher Arten vorangestellt werden.<br />

Bei der Entwicklung von Luftsportgeländen (gute Nutzereignung v.a. bei Halden) besteht geringstes Konfliktpotenzial,<br />

wenn artenarme Ansaatflächen sowohl als Start- <strong>und</strong> Landeplätze als auch <strong>für</strong> den Überflug<br />

in Anspruch genommen werden können.<br />

188


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Bei allen weiteren Biotope, v.a. den hoch empfindlichen Flächen, sollte auf eine Umnutzung verzichtet<br />

werden (vgl. „Tabuflächen“ auf S. 191), was bei überwiegend offenen Flächen aufgr<strong>und</strong> ihrer natürlichen<br />

Nutzungseignung i.d.R. auch möglich sein müsste.<br />

Bei der Nutzung von Rohbodenstandorten oder Pionierfluren kann auch das Konfliktpotenzial hinsichtlich<br />

der mechanischen Belastung weitgehend reduziert werden. Nicht auszuschließen sind auf diesen Flächen<br />

aber Konflikte aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens störungsempfindlicher Arten (teilweise hohes Konfliktpotenzial),<br />

da mit dem Überflug weitreichende Störungen verb<strong>und</strong>en sein können: Bei der Inanspruchnahme<br />

(direkt oder Überflug) von Lebensräumen mit mittlerer bis hoher Störungsempfindlichkeit sollten deshalb<br />

Erhebungen potenziell störungsempfindlicher Arten erfolgen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />

Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />

Die Nutzung von gesicherten Kippen <strong>und</strong> Halden <strong>für</strong> Wanderer, Radwanderer <strong>und</strong> Reiter ist je nach beanspruchten<br />

Flächen mit geringem oder mittlerem Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en: Dabei wird davon ausgegangen,<br />

dass die wenigen <strong>und</strong> meist kleinflächig ausgebildeten „Tabuflächen“ (S. 191) durch Lenkungsmaßnahmen<br />

geschont werden. Geringes Konfliktpotenzial ist mit der Inanspruchnahme von artenarmen<br />

Ansaatflächen verb<strong>und</strong>en.<br />

Bei der Einbeziehung weiterer, wenig trittempfindlicher Flächen (Rohbodenstandorte, Pionierfluren) verbleiben<br />

mögliche Störungen auf den überwiegend offenen Flächen früher Sukzessionsstadien. Bei einer<br />

nur mäßigen Besucherdichte können diese i.d.R. aber als noch verträglich eingestuft werden.<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

Auch hier unterscheidet sich das Konfliktpotenzial nach Art der Nutzung <strong>und</strong> beanspruchter Fläche recht<br />

deutlich: Für die flächenintensiveren Nutzungsformen (Tiergehege, Naturerlebnisgebiete) ist ein hohes<br />

Konfliktpotenzial gegeben, wenn Biotope mit entsprechend hoher Empfindlichkeit in ihrem Bestand verändert<br />

(umgenutzt) werden (vgl. „Tabuflächen“, S. 191).<br />

Wird eine Umnutzung erforderlich, so sollte diese auf wenig wertvolle <strong>und</strong> empfindliche Flächen (artenarme<br />

Ansaatflächen) beschränkt werden. Naturschutzfachlich wertvollere Lebensräume sollten in ihrer<br />

jeweiligen Ausprägung erhalten <strong>und</strong> ggf. in Nutzungskonzepte eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />

Ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial ergibt sich aus der mechanischen Belastung <strong>und</strong> der möglichen<br />

Störung sensibler Lebensräume, was bei höherer Nutzerdichte (Erholungsformen s.o.) in entsprechend<br />

hoher Intensität auftritt.<br />

Sind Biotope hoher bis mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Störungen im Gebiet verbreitet, sollten vor<br />

der Planung Untersuchungen erfolgen, um Beeinträchtigungen von Lebensräumen ausschließen zu können<br />

(ggf. Suche nach Alternativgeländen).<br />

Für die Einrichtung von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie Möglichkeiten zur Naturbeobachtung sind die<br />

Aussagen zur landschaftsbezogenen Erholung (s.o.) übertragbar.<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

Für die Errichtung von Anlagen (Museums- oder Ausstellungsgebäude) sowie Umnutzungen in größerem<br />

Ausmaß (z.B. <strong>für</strong> Park- oder Gartenanlagen) sollten artenarme Ansaatflächen als Flächen mit geringer<br />

Empfindlichkeit in Anspruch genommen werden (geringes Konfliktpotenzial).<br />

Jede Überbauung oder Umnutzung anderer Biotope ist mit einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial<br />

(vgl. auch „Tabuflächen“, S. 191) verb<strong>und</strong>en.<br />

Da fast alle Erholungsformen aus dieser Gruppe mit hohem Besucheraufkommen einhergehen, bestehen<br />

hier v.a. Konflikte bei der Nutzung tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher Lebensräume. Eine Vermeidung von<br />

189


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Konflikten ist möglich, wenn möglichst artenarme Ansaatflächen als naturschutzfachlich wenig wertvolle<br />

<strong>und</strong> empfindliche Flächen in Anspruch genommen werden (Störungsradien zu berücksichtigen).<br />

Beeinträchtigungen durch mechanische Belastung können vermieden werden, wenn wenig trittempfindlichen<br />

Rohbodenstandorten oder Sandpionierfluren <strong>für</strong> besucherintensive Aktivitäten beansprucht werden.<br />

Hier bleiben jedoch mögliche Beeinträchtigungen aufgr<strong>und</strong> der mittleren Störungsempfindlichkeit der<br />

Flächen bestehen, weshalb diese Flächen nicht ohne einzelfallbezogene Untersuchungen in besucherintensive<br />

Aktivitäten einbezogen werden sollten.<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

Für die Errichtung von Gebäuden, hier Info- <strong>und</strong> Bildungszentren oder Begegnungsstätten gilt das selbe<br />

wie <strong>für</strong> die im letzten Abschnitt genannten Anlagen (vgl. „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“).<br />

Aussichtspunkte in der BFL sind durch ein relativ hohes Besucheraufkommen mit entsprechend intensiven<br />

Auswirkungen durch Tritt, Störungen <strong>und</strong> Stoffeinträgen verb<strong>und</strong>en. Eine optimale Konfliktvermeidung<br />

ist hier durch Einrichtungen im Bereich der artenarmen Ansaatflächen zu erreichen. Für alle weiteren<br />

Biotope gelten die Angaben parallel zu den nicht-anlagengeb<strong>und</strong>enen Erholungsformen der Aktivitätsgruppe<br />

„Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“ (Gruppe C; vgl. dort).<br />

Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen oder Besichtigungstouren (D.2) sind parallel<br />

zur "landschaftsbezogenene Erholung" zu beurteilen (vgl. dort).<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

Hier gelten die Aussagen wie bei "Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks" (F.2).<br />

Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist auch hier nicht möglich <strong>und</strong> muss einzelfallbezogenen<br />

im Rahmen des jeweiligen Planverfahrens durchgeführt werden.<br />

Bewertung indirekter Auswirkungen<br />

Die indirekten Auswirkungen der möglichen Erholungsformen variieren sehr stark je nach Erholungsform:<br />

Für die Errichtung von Nebenanlagen gelten die Aussagen wie <strong>für</strong> die bereits behandelten Freizeit-,<br />

Sport- <strong>und</strong> Erholungsanlagen: Geringes Konfliktpotenzial besteht nur bei Überbauung von artenarmen<br />

Ansaatflächen, während <strong>für</strong> alle anderen Biotoptypen hohes oder sehr hohes Konfliktpotenzial besteht.<br />

Keinesfalls sollten „Tabuflächen“ (S. 191) durch Überbauung zerstört werden.<br />

Auch gegenüber den Auswirkungen, die mit einer hohen Besucherdichte verb<strong>und</strong>en sind (mechanische<br />

Belastung, Stoffeinträge, Störungen) besitzen nur die artenarmen Ansaatflächen eine geringe Empfindlichkeit;<br />

auf übrigen Flächen ist das Konfliktpotenzial je nach betroffenen Lebensräume mittel bis hoch<br />

einzustufen. „Tabuflächen“ sollten durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen geschont werden.<br />

190


Tabuflächen auf gesicherten Kippen <strong>und</strong> Halden<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />

unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />

• Kleingewässer<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• kleinräumige Biotopmosaike<br />

Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />

• o.g. Biotoptypen<br />

• Landröhrichte<br />

• Rohbodenstandorte<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

• naturnahe Laubwälder<br />

Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

6.1.2.2.2 Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />

Restlöcher in Flutung inkl. darin vorkommender Inseln können ein breites Spektrum potenzieller Biotoptypen<br />

umfassen, wobei eine sehr hohe Anzahl wertvoller Lebensräume inbegriffen ist. Eine große Rolle<br />

spielen dabei Gewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope, deren Umfang <strong>und</strong> Ausprägung sich mit fortschreitender<br />

Flutung ändert. Das potenzielle Biotopspektrum geht aus Anhang V hervor, die naturschutzfachliche<br />

Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit kann Tab. 27 entnommen werden.<br />

Da Restlöcher vor Absschluss der Flutung noch der Bergaufsicht unterstellt sind, sind die Nutzungsmöglichkeiten<br />

noch relativ stark eingeschränkt. Die Errichtung von Gebäuden ist nicht möglich <strong>und</strong> wird deshalb<br />

hier nicht bewertet (Sonderfall: „Schwimmende Einrichtungen“). Auch Möglichkeiten <strong>für</strong> Wassersport<br />

sind gering, so dass keine gesonderte Bewertung erfolgt.<br />

Im Zusammenhang mit dem besonderen Landschaftspotenzial (wertvolle Lebensräume, interessante Entwicklungsprozesse<br />

der Flächen) liegen Nutzungsmöglichkeiten v.a. in den Bereichen „Naturerlebnis / Naturerfahrung“<br />

(A), „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis“ (C) sowie „Information <strong>und</strong> Kommunikation“ (D) (vgl.<br />

zur Nutzungseignung auch Kap. 4.5.2.3).<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

Die Gestaltung von Naturerlebnisgebieten unter Einbeziehen von Restlöchern/Inseln ist dann mit einem<br />

hohen Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en, wenn Lebensräume mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung <strong>und</strong><br />

Empfindlichkeit in ihrem Bestand wesentlich verändert werden (vgl. entsprechende „Tabuflächen“. Da in<br />

Restlöchern ein hoher Anteil wertvoller Biotope zu erwarten ist, sollte auf eine Umnutzung weitgehend<br />

verzichtet werden. Entsprechende Eingriffe sollten möglichst auf Biotope geringer Empfindlichkeit (artenarme<br />

Ansaatflächen) beschränkt werden.<br />

Auch die intensiven mechanischen Belastungen <strong>und</strong> Störungen innerhalb von Naturerlebnisgebieten lassen<br />

ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial erwarten (v.a. trittempfindliche Verlandungszonen,<br />

Feuchtflächen <strong>und</strong> Biotopkomplexe sowie eine Reihe sehr störungsempfindlicher Biotope; vgl. An-<br />

191


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

hang V). Allein die Vermeidung <strong>und</strong> Schonung der "Tabuflächen" wird hier in der Regel einen hohen<br />

Bedarf an Lenkungsmaßnahmen erfordern.<br />

Zusammenfassend ist von einem relativ hohen Konfliktpotenzial auszugehen, was im Falle der Planung<br />

von Naturerlebnisgebieten durch einzelfallbezogene Untersuchungen <strong>und</strong> Bewertungen konkretisiert<br />

werden sollte.<br />

Für "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade" sowie "Naturbeobachtung" fällt das Konfliktpotenzial mittel bis hoch aus:<br />

Die Auswirkungen umfassen eine mechanische Belastung <strong>und</strong> Störwirkung mittlerer Intensität, denen potenziell<br />

ein sehr hoher Anteil an hoch empfindlichen Flächen gegenübersteht: Auch <strong>für</strong> diese Einrichtungen<br />

sind deshalb sorgfältige Planungen inkl. Lenkungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Tabuflächen<br />

erforderlich.<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

Der Einsatz von schwimmenden Inseln <strong>für</strong> verschiedene Zwecke (z.B. experimentelle Gärten, Ausstellungen,<br />

Museen etc.; vgl. auch Kap. 4.3.2.3) beinhaltet aus naturschutzfachlicher Sicht ein mittleres bis<br />

hohes Konfliktpotenzial. Ursache sind v.a. Störeffekte von Flachwasserzonen (bei naturnahen Flachwasserzonen<br />

hohe Empfindlichkeit) oder / <strong>und</strong> Tiefwasserbereichen (mittlere Empfindlichkeit). Da die tatsächliche<br />

Störungsempfindlichkeit nicht pauschal bewertet werden kann, sollten im Vorfeld größerer<br />

Vorhaben Untersuchungen durchgeführt werden. Eingriffe in naturnahe Flachwasserzonen sollten in jedem<br />

Fall vermieden werden.<br />

Der hohe Anteil sehr empfindlicher Flächen gegenüber mechanischer Belastung <strong>und</strong> Störungen führt zu<br />

einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial <strong>für</strong> alle Erholungsformen im Bereich Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben,<br />

die mit einem einem hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Eine Vermeidung des Konfliktpotenzial ist dort möglich, wo auf artenarme Ansaatflächen (im Böschungsbereich)<br />

<strong>für</strong> eine intensivere Nutzung ausgewichen werden kann. In allen anderen Fällen ist gebietsbezogen<br />

zu prüfen, ob durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen Beeinträchtigungen hoch empfindlicher<br />

Flächen (vgl. „Tabuflächen“, S. 193) <strong>und</strong> störungsempfindlicher Arten vermieden werden können.<br />

Die Naturschutzverträglichkeit kann somit erst im Einzelfall abgeschätzt werden.<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

Für Einrichtungen auf "Schwimmenden Inseln" (z.B. Infogebäude o.ä.) gilt das oben gesagte (Gruppe C).<br />

Aussichtpunkte in der BFL sollten aufgr<strong>und</strong> der hohen Intensität von Störungen <strong>und</strong> mechanischer Belastung<br />

in jedem Fall außerhalb der hoch empfindlichen Flächen eingerichtet werden (d.h. außerhalb der<br />

„Tabuflächen“, s. S. 193). Optimal wäre eine Inanspruchnahme von wenig wertvollen, artenarmen Ansaatflächen,<br />

während bei Planungen im Bereich von wenig trittempfindlichen Rohbodenstandorten die<br />

möglichen Störwirkungen auf die Lebensräume zu berücksichtigen sind.<br />

Für die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren können die<br />

Aussagen <strong>für</strong> Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie Naturbeobachtung übertragen werden (vgl. Gruppe A).<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />

Restlöcher in Flutung sind nur sehr begrenzt <strong>für</strong> landschaftsbezogene Spiel- <strong>und</strong> Sportaktivitäten nutzbar<br />

(z.B. Einbeziehen in Gelände <strong>für</strong> survival training). Für die Nutzung ist von einem hohen bis sehr hohen<br />

Konfliktpotenzial auszugehen:<br />

Ein möglicher massiver Konflikt besteht in der Umgestaltung von Flächen, wovon überwiegend sehr<br />

hochwertige <strong>und</strong> empfindliche Biotope betroffen wären. Sollte eine Beschränkung auf wenig empfindli-<br />

192


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

che Flächen nicht möglich sein (artenarme Ansaatflächen im Böschungsbereich), so sollte auf derartige<br />

Eingriffe verzichtet werden.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen der Biotope können darüberhinaus durch eine intensive mechanische Belastung<br />

<strong>und</strong> Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art ausgelöst werden (z.B. auch durch Luftsport am Wasser).<br />

Als besonders sensible Lebensräume wären hier z.B. naturnahe Flachwasserzonen zu nennen (vgl.<br />

„Tabuflächen“, S. 193). Da insgesamt ein großer Teil der potenziell vorkommenden Biotoptypen eine<br />

zumindest mittlere bis hohe Empfindlichkeit aufweist, sind die Konflikte i.d.R. nicht oder nur schlecht<br />

durch Lenkungsmaßnahmen zu vermeiden; dies gilt v.a. <strong>für</strong> flächenextensive Nutzungen.<br />

Unter Berücksichtigung der erforderlichen "Tabuflächen" muss im Einzelfall untersucht werden, ob eine<br />

Vermeidung der Konflikte in ausreichendem Maß möglich ist.<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen / Freizeitparks (F.2)<br />

Eine denkbare Nutzung ist hier auf Wasser- bzw. Unterwassereinrichtungen beschränkt (vgl.<br />

Kap. 4.5.2.3). Eine "Umnutzung" bzw. Errichtung von Anlagen beträfe hier also die freien Wasserflächen<br />

oder Unterwasserbereiche <strong>und</strong> Gewässergr<strong>und</strong>. Unterwassereinrichtungen, die eine Überbauung des Gewässergr<strong>und</strong>es<br />

bedeuten, beinhalten aus naturschutzfachlicher Sicht ein hohes Konfliktpotenzial (hohe<br />

Empfindlichkeit des Lebensraumes). "Schwimmende Inseln" wurden bereits unter Gruppe C (Kultur- <strong>und</strong><br />

Kunsterlebnis) bewertet.<br />

Mit einem hohen Besucheraufkommen sind zusätzlich akustische <strong>und</strong> optische Störungen verb<strong>und</strong>en.<br />

Sind naturnahe Flachwasserzonen betroffen, so ist von einem sehr hohen Konfliktpotenzial auszugehen.<br />

Für Tiefwasserzonen <strong>und</strong> nur bedingt naturnahe Flachwasserzonene besteht ein hohes Konfliktpotenzial.<br />

Ein auf dieser Ebene kaum einschätzbares, aber ebenfalls zu berücksichtigendes Konfliktpotenzial besteht<br />

aufgr<strong>und</strong> möglicher Stoffeinträge in das Gewässer infolge von Wasser- oder Unterwassereinrichtungen.<br />

Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> derartige Einrichtungen ist an dieser Stelle<br />

nicht möglich <strong>und</strong> kann erst im konkreten Einzelfall erfolgen. Für entsprechende Anlagen sind Untersuchungen<br />

der Umweltauswirkungen im Zuge der Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren erforderlich.<br />

Bewertung indirekter Auswirkungen<br />

In Flutung befindliche Restlöcher sind <strong>für</strong> die Errichtung von Nebenanlagen der o.g. Erholungsformen<br />

i.d.R. ungeeignet. Hier<strong>für</strong> müssten anschließende Bereichen der BL / BFL (z.B. gesicherten Kippen /<br />

Halden) beansprucht werden (s. dort.)<br />

Für eine naturschutzverträgliche Lenkung hoher Besucherdichten (v.a. im Zusammenhang mit evtl. Wassersporteinrichtungen,<br />

Unterwassereinrichtungen, "schwimmenden Inseln") müssen naturschutzfachliche<br />

abgestimmte Konzepte auf groß- <strong>und</strong> kleinräumiger Ebene entwickelt werden (vgl. auch Kap. 6.2).<br />

Tabuflächen im Bereich von Restlöchern (in Flutung):<br />

Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />

unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />

• Quellen<br />

• Kleingewässer<br />

• Verlandungsröhrichte<br />

• Binnensalzstellen<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• kleinräumige Biotopmosaike<br />

193


• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />

• Gehölzfreie Inseln<br />

Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />

• o.g. Biotoptypen<br />

• Tief- <strong>und</strong> Flachwasserzonen<br />

• Rohbodenstandorte<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

• naturnahe Laubwälder<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />

• Naturnahe Flachwasserzonen<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />

• Gehölzfreie Inseln<br />

6.1.2.3 Rekultivierte BFL<br />

6.1.2.3.1 Rekultivierte Kippen <strong>und</strong> Halden<br />

Je nach Maßnahmen, die im Verlauf der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung durchgeführt wurden, können rekultivierte<br />

Flächen ein sehr breites Biotopspektrum umfassen. Typische <strong>und</strong> vielfältige Lebensräume der<br />

unsanierten BL, die durch Verzicht auf entsprechende Maßnahmen in die BFL übergeführt wurden, machen<br />

in aller Regel aber nur einen kleinen Teil der Gesamtflächen aus (vgl. Anhang V).<br />

Ein Großteil rekultivierter Kippen <strong>und</strong> Halden unterliegt dagegen einer land- oder forstwirtschaftlichen<br />

Nutzung, so dass Äcker <strong>und</strong> Forste unterschiedlicher Ausprägung vom Flächenanteil her dominieren.<br />

Da die Flächen aus dem Bergrecht entlassen sind, besteht eine Vielzahl an möglichen Nutzungen inkl. der<br />

Errichtung von Anlagen <strong>für</strong> Freizeit- <strong>und</strong> Erholungszwecke (vgl. auch Kap. 4.5.2.4). Aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden<br />

Biotopausstattung mit teilweise weniger hochwertigen <strong>und</strong> empfindlichen Lebensräumen (v.a.<br />

artenarme Ansaatflächen) können Bereiche benannt werden, in denen auch intensivere Nutzungsformen<br />

vergleichsweise naturverträglich umgesetzt werden können.<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />

Für die Gestaltung von landschaftsbezogenen Erholungseinrichtungen sind Umnutzungen der Flächen<br />

mittlerer Intensität erforderlich (z.B. Naturrodelbahn, Mountainbike-Strecke etc.); hinzu kommen v.a. hohe<br />

mechanische Belastung <strong>und</strong> Störungsintensität.<br />

Ein nur geringes Konfliktpotenzial besteht <strong>für</strong> diese Erholungsformen dann, wenn die Einrichtungen auf<br />

Flächen von relativ geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit eingerichtet werden<br />

(z.B. artenarme Ansaatflächen). Für übrige potenziell vorkommende Biotoptypen besteht ein mittleres bis<br />

hohes Konfliktpotenzial: Beeinträchtigungen können weitgehen vermieden werden, wenn die „Tabuflächen“<br />

bei der Nutzungsplanung berücksichtigt werden (vgl. S. 197). Mit sehr störungsempfindlichen Flächen<br />

ist aufgr<strong>und</strong> des Biotopspektrums nicht zu rechnen.<br />

194


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Für Einrichtungen des Motorsports im Gelände müssen neben den direkten Auswirkungen die weitreichenden<br />

Störungswirkungen <strong>und</strong> Emissionen berücksichtigt werden: Zu prüfen wäre, ob die Auswirkungsradien<br />

ggf. in höherwertige <strong>und</strong> störungsempfindliche Biotope hineinreichen (große Anzahl von Biotopen<br />

mittlerer Störungsempfindlichkeit; vgl. Anhang V ).<br />

Sollten potenziell störungsempfindliche Lebensräume direkt oder indirekt betroffen sein, so wären Untersuchungen<br />

zum Arteninventar notwendig, um Beeinträchtigungen vermeiden zu können.<br />

Für den Luftsport außerhalb von Flugplätzen (z.B. Modellflug, Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirm) besteht geringes<br />

Konfliktpotenzial, wenn die Biotoptypen mit geringer Empfindlichkeit gegenüber Umnutzung sowohl<br />

als Start- <strong>und</strong> Landeplätze als auch <strong>für</strong> den Überflug in Anspruch genommen werden ("Vorzugsstandorte"<br />

s.o.). Was die Störwirkung betrifft, gelten die Aussagen wie bei „Motorsport im Gelände“.<br />

Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks (F.2)<br />

Gravierendste Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft bestehen aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen,<br />

die mit einer Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung <strong>und</strong> Flächenumnutzung verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Durch entsprechende Standortwahl kann das Konfliktpotenzial weitgehend reduziert werden: So sollten<br />

bevorzugt artenarme Ansaatflächen <strong>und</strong> andere Flächen mit geringer naturschutzfachlicher Bedeutung<br />

(vgl. Tab. 27, S. 172) beansprucht werden. Diese Flächen gehören zu den aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

vergleichsweise wenig bedeutenden Lebensräumen <strong>und</strong> weisen eine geringe Empfindlichkeit gegenüber<br />

aktivitätsbedingten Auswirkungen auf.<br />

Da sich die Auswirkungen je nach Größe <strong>und</strong> Art der geplanten Anlage deutlich unterscheiden können<br />

<strong>und</strong> meist noch weitere indirekte Auswirkungen hinzu kommen (z.B. Errichtung von Nebenanlagen, Besucherverkehr),<br />

ist im Einzelfall zu prüfen, ob Untersuchungen der Umweltauswirkungen vorgeschaltet<br />

werden müssen (je nach Größe <strong>und</strong> Art der Anlage im Rahmen von Raumordnungsverfahren, Verfahren<br />

der Bauleitplanung oder ggf. auch kommunale UVP).<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

Hier gelten die Aussagen wie bei "Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks" (F.2).<br />

Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist hier nicht möglich <strong>und</strong> muss einzelfallbezogen<br />

im Rahmen des Planverfahrens durchgeführt werden.<br />

Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />

V.a. rekultivierte Halden können interessante Anziehungspunkte <strong>für</strong> Wanderer, Radwanderer <strong>und</strong> Reiter<br />

darstellen. Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft bestehen über mechanische Belastungen <strong>und</strong> mögliche<br />

Störeffekte mittlerer Intensität.<br />

Je nach beanspruchten Flächen sind die Aktivitäten mit einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial<br />

verb<strong>und</strong>en: Dabei wird davon ausgegangen, dass die absoluten Tabuflächen (vgl. S. 197) durch Lenkungsmaßnahmen<br />

geschont werden <strong>und</strong> keine extrem hohen Besucherdichten auftreten (keine Ausflugsschwerpunkte).<br />

Mit extrem störungsempfindlichen Lebensräumen ist nicht zu rechnen.<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

Für die Nutzungformen mit intensiveren Auswirkungen (Tiergehege, Naturerlebnisgebiete) sollten Flächen<br />

mit geringer Empfindlichkeit gegenüber mechanischer Belastung in Anspruch genommen werden.<br />

Hierzu gehören z.B. Gehölzbiotope (Wälder, Forste, Hecken), Äcker, Rohbodenstandorte <strong>und</strong> Pionierflu-<br />

195


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

ren. Sollten Umnutzungen / Flächenumwandlungen erforderlich sein, sollten diese ausschließlich auf die<br />

wenig wertvollen <strong>und</strong> empfindlichen Flächen (v.a. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172)<br />

beschränkt werden.<br />

Ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial besteht, wenn Lebensräume mittlerer Störungsempfindlichkeit<br />

hohen Besucherzahlen ausgesetzt sind. Sind diese Biotope (z.B. Rohbodenstandorte, extensive Äcker,<br />

Laub- oder Nadelwälder; vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27) in größerer Umfang im Planungsgebiet vertreten,<br />

so sollten Untersuchungen zu störungsempfindlichen Arten durchgeführt werden.<br />

Für die Einrichtung von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie Möglichkeiten zur Naturbeobachtung sind die<br />

Aussagen zur landschaftsbezogenen Erholung (B) übertragbar.<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

Für die Errichtung von Anlagen (Museums- oder Ausstellungsgebäude) sowie Umnutzungen in größerem<br />

Ausmaß (z.B. <strong>für</strong> Park- oder Gartenanlagen) sollten ausschließlich weniger wertvolle <strong>und</strong> empfindliche<br />

Lebensräume in Anspruch genommen werden (z.B. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27). Auf übrigen<br />

Biotopen ist die Überbauung oder Umnutzung mit einem überwiegend hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial<br />

(vgl. auch „Tabuflächen“, S. 197) verb<strong>und</strong>en.<br />

Da der Großteil der weiteren Erholungsformen mit hohem Besucheraufkommen einhergeht, bestehen hier<br />

v.a. Konflikte bei der Nutzung tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher Lebensräume. Auch dies lässt sich vermeiden,<br />

indem besucherintensive Aktivitäten auf Flächen stattfinden, die sowohl gegenüber mechanischer<br />

Belastung als auch Störungen wenig empfindlich sind (v.a. artenarme Ansaatflächen, intensiv genutzte<br />

Ackerflächen, Pionierwälder, Hecken <strong>und</strong> Gebüsche).<br />

Bei übrigen Biotopen sollten besucherintensive Aktivitäten nach Möglichkeit vermieden werden, da eine<br />

mittlere Störungsempfindlichkeit der Flächen besteht. Zumindest sollten diese Flächen nicht ohne einzelfallbezogene<br />

Untersuchungen in besucherintensive Aktivitäten einbezogen werden.<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

Für die Errichtung von Gebäuden, hier Info- <strong>und</strong> Bildungszentren oder Begegnungsstätten sind die o.g.<br />

"Vorzugsstandorte" (vgl. Gruppe A) vorrangig zu nutzen, um Konflikte zu reduzieren.<br />

Auch Aussichtspunkte in der BFL, die mit einem relativ hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind,<br />

sollten bevorzugt auf o.g. Flächen errichtet werden.<br />

Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen oder Besichtigungstouren sind parallel zur<br />

"landschaftsbezogenene Erholung" zu beurteilen (vgl. dort).<br />

Bewertung indirekter Auswirkungen<br />

Für die Errichtung von Nebenanlagen gelten die Aussagen wie <strong>für</strong> die bereits behandelten Freizeit-,<br />

Sport- <strong>und</strong> Erholungsanlagen: Geringes Konfliktpotenzial besteht nur bei Überbauung von "Vorzugsstandorten",<br />

während <strong>für</strong> alle anderen Biotoptypen hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial besteht. Keinesfalls<br />

sollten die "Tabuflächen" durch Überbauung zerstört werden.<br />

Gegenüber den Auswirkungen, die mit einer hohen Besucherdichte verb<strong>und</strong>en sind (mechanische Belastung,<br />

Stoffeinträge, Störungen) besitzen einige Flächen geringe Empfindlichkeit (vgl. Aufzählung bei<br />

„Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“), die hier<strong>für</strong> bevorzugt beansprucht werden sollten. Dringend zu vermeiden<br />

sind Eingriffe in „Tabuflächen“ (S. 197).<br />

196


Tabuflächen auf rekultivierten Kippen <strong>und</strong> Halden<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Die mit * versehenen Biotoptypen kommen i.d.R. nur auf Kippen <strong>und</strong> nicht auf Halden vor.<br />

Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />

unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />

• Quellen *<br />

• Kleingewässer<br />

• Niedermoore *<br />

• Feuchte Ruderal- / Staudenfluren<br />

Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />

• o.g. Biotoptypen<br />

• Naturnahe Fließgewässer *<br />

• Landröhrichte<br />

• Feucht- / Moorheiden *<br />

• Extensive Äcker<br />

• Rohbodenstandorte<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

• naturnahe Laubwälder<br />

• naturnahe Nadelwälder<br />

Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt unbedingt vermieden werden soll-<br />

ten, sind pauschal nicht zu benennen.<br />

6.1.2.3.2 Bergbaufolgesee<br />

Die potenziellen Lebensräume von Bergbaufolgeseen umfassen neben den eigentlichen Gewässerbereichen<br />

mögliche Uferlebensräume wie Verlandungs- <strong>und</strong> Flachwasserzonen. In den Böschungsbereichen ist<br />

eine Vielfalt an Lebensräumen denkbar, die von artenarmen Ansaatflächen oder Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotopen<br />

über Ruderalvegetation bis hin zu verschiedenen Gehölzbiotopen reicht.<br />

Die Biotoptypen im Inselbereich entsprechen den Biotopen der Kippenflächen in verschiedenen Sanierungsstadien.<br />

Als gesonderte Biotopkomplexe werden "gehölzfreie Inseln" benannt, da diese oft<br />

(Teil)Lebensräume bemerkenswerter <strong>und</strong> störempfindlicher Wasservögel darstellen.<br />

Relativ naturnahe Ufer- <strong>und</strong> Gewässerbereiche sowie Inselflächen weisen eine hohe Zahl sehr wertvoller<br />

<strong>und</strong> empfindlicher Biotoptypen auf, so dass hier i.d.R. nur "extensive" Erholungsformen in naturschutzverträglicher<br />

Weise durchführbar sind. Intensivere Nutzungsformen (Anlagen, hohe Besucherdichten)<br />

sollten dagegen auf bereits stärker nutzungsgeprägte Bereiche beschränkt werden.<br />

Für aus der Bergaufsicht entlassene Gewässer (inkl. Inseln <strong>und</strong> Böschungsbereiche) besteht ein breites<br />

Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten (vgl. auch Kap. 4.5.2.4).<br />

197


Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Die Gestaltung von Naturerlebnisgebieten unter Einbeziehen von Bergbaufolgeseen <strong>und</strong> / oder Inseln ist<br />

dann mit einem hohen Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en, wenn Lebensräume mit hoher naturschutzfachlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit in ihrem Bestand wesentlich verändert werden (vgl. entsprechende „Tabuflächen“,<br />

S. 201). Das Spektrum dieser hoch empfindlichen Biotope ist sehr groß <strong>und</strong> umfasst Gewässer-<br />

<strong>und</strong> Feuchtbiotope sowie typische Lebensräume der Rohkippen, die je nach Sanierungspraxis auch an<br />

Bergbaufolgeseen auftreten können.<br />

Flächenumnutzungen sollten daher nur Biotope relativ geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit <strong>und</strong><br />

Empfindlichkeit betreffen (v.a. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172).<br />

Auch die intensiven mechanischen Belastungen <strong>und</strong> Störungen innerhalb von Naturerlebnisgebieten können<br />

in vielen Bereichen zu einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial führen (v.a. trittempfindliche<br />

Verlandungszonen, Feuchtflächen <strong>und</strong> Biotopkomplexe sowie eine Reihe sehr störungsempfindlicher Biotope;<br />

vgl. Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27). Sowohl an Gewässerufern als auch auf Inseln wird die Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Schonung der "Tabuflächen" in der Regel einen hohen Bedarf an Lenkungsmaßnahmen erfordern;<br />

speziell die gehölzfreien Inseln sollten komplett ungenutzt bleiben.<br />

Eine geringe Empfindlichkeit gegenüber diesen Auswirkungen weisen artenarme Ansaatflächen, Sukzessionsgebüsche<br />

<strong>und</strong> Hecken auf.<br />

In relativ naturnahen Bereichen der Seen, ihrer Uferbereiche <strong>und</strong> evtl. Inseln muss daher von einem relativ<br />

hohen Konfliktpotenzial ausgegangen werden, sollten hier Naturerlebnisgebiete geschaffen werden, in<br />

denen auf Reglementierungen <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen völlig verzichtet wird. Derartige Planungsvorhaben<br />

sollten mit Begleituntersuchungen einhergehen, um Konflikte möglichst zu vermeiden.<br />

Für "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade" sowie "Naturbeobachtung" fällt das Konfliktpotenzial unterschiedlich je<br />

nach konkreter Routenführung oder Lage aus. "Absolute Tabuflächen" sollten auch hier aus der Nutzung<br />

ausgeschlossen werden; damit verbleibt ein geringes oder mittleres Konfliktpotenzial <strong>und</strong> damit eine in<br />

aller Regel naturverträgliche Nutzungsform.<br />

Wassersport <strong>und</strong> -erholung (E)<br />

Mögliche Formen des Wassersportes umfassen Badebetrieb, Bootbetrieb sowie Tauchen <strong>und</strong> Angeln (vgl.<br />

Kap. 4.4.2.5, Anforderungsprofile zum Wassersport).<br />

Konfliktpotenzial besteht zum einen in der Errichtung von Anlagen, die je nach Nutzungsintenistät unterschiedlich<br />

komplex ausfallen können. Um Konflikte bei der Errichtung von Anlagen zu vermeiden, sollten<br />

hier naturschutzfachlich wenig wertvolle <strong>und</strong> sensible Flächen in Anspruch genommen werden (v.a.<br />

artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172).<br />

Sehr hohes bis hohes Konfliktpotenzial besteht dagegen bei der Überbauung übriger, potenziell vorkommender<br />

Lebensräume durch große Wassersportanlagen (vgl. Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27: Biotope hoher <strong>und</strong><br />

mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Errichtung von Anlagen).<br />

Die „Tabuflächen“ (S. 201) sollten weder überbaut noch umgenutzt werden (z.B. durch Einrichtung von<br />

Stegen oder Badestellen).<br />

Auch die aktivitätsbezogenen Auswirkungen, die bei Wassersportaktivitäten überwiegend hohe Intesität<br />

erreichen, führen bei der Nutzung zahlreicher potenziell vorkommender Biotope zu hohem <strong>und</strong> sehr hohem<br />

Konfliktpotenzial: Zu den Biotopen sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber einer mechanischen Belastung<br />

(durch Badende, Bootfahren) zählen z.B. Verlandungsröhrichte oder naturnahe Flachwasserzonen,<br />

die als Tabuzonen gesichert werden müssen (vgl. weitere Tabuflächen).<br />

198


6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Bei einigen weiteren, wenig empfindlichen Flächen gegenüber mechanischer Belastung (z.B. Rohbodenstandorte<br />

<strong>und</strong> Pionierfluren an Land; Tiefwasserzonen oder bedingt naturnahe Flachwasserzonen im See)<br />

führt das mögliche Vorkommen störungsempfindlicher Arten zu einem erhöhten Konfliktpotenzial, was<br />

erst im konkreten Einzelfall untersucht <strong>und</strong> bewertet werden kann.<br />

Aktivitätsbezogene Konflikte können weitgehend ausgeräumt werden, wenn auch <strong>für</strong> Aktivitäten im Uferbereich<br />

Lebensräume geringer Empfindlichkeit beansprucht werden (v.a. artenarme Ansaatflächen,<br />

vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27).<br />

Mittleres Konfliktpotenzial besteht bei einer Angelnutzung durch Besatz <strong>und</strong> Entnahme von Fischen <strong>und</strong><br />

ggf. den Eintrag von Stoffen in das Gewässer, was jedoch nicht pauschal beurteilt werden kann.<br />

Eine zusätzliche Belastungsquelle kommt bei dem Betrieb von Motorbooten hinzu: Neben den massiven<br />

Störeffekten sind zusätzlich Schadstoffeinträge in das Gewässer zu berücksichtigen: Die Empfindlichkeit<br />

von Gewässern gegenüber Schadstoffeinträgen hängt von verschiedenen Parametern ab <strong>und</strong> kann nur einzelfallbezogen<br />

bewertet werden (vgl. zu Gewässern <strong>und</strong> Wasserhaushalt in der BL / BFL vgl. Kap. 3.2.1).<br />

Wie bereits in Kap. 5.1 festgestellt, können die Auswirkungen komplexer Wassersportanlagen <strong>und</strong> des<br />

Motorbootsportes nicht pauschal anhand weniger Eckdaten bewertet werden. Für derartige Vorhaben<br />

müssen f<strong>und</strong>ierte Planungen erstellt werden, bei denen die komplexen Umweltauswirkungen konkret ermittelt<br />

<strong>und</strong> bewertet werden.<br />

Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />

Bei einer entsprechenden Nutzung von Uferbereichen <strong>und</strong> ggf. Inseln sind die mechanische Belastung<br />

<strong>und</strong> mögliche Störeffekte (mittlere Intensität) zu berücksichtigen.<br />

Werden die potenziell vielfältigen Lebensräume hoher Empfindlichkeit durch Lenkungsmaßnahmen geschont<br />

(vgl. „Tabuflächen“, S. 201) , so können die Konflikte gering gehalten werden.<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

Die Errichtung von Anlagen ist theoretisch auf Inseln denkbar; Sonderfälle wären sog. "schwimmende<br />

Inseln", die <strong>für</strong> verschiedene Zwecke eingesetzt werden können (vgl. Kap. 4.3.2.3).<br />

Bei einer Überbauung von Flächen sollten nur naturschutzfachlich wenig bedeutende Flächen (z.B. artenarme<br />

Ansaatflächen) beansprucht <strong>und</strong> "Tabuflächen" (S. 201) geschont werden. Auf Inseln, die durch typische<br />

Biotope der Rohkippen (wie Rohbodenstandorte, Trockenrasen, Schüttrippen-Komplexe) geprägt<br />

sind, wird eine Errichtung von Anlagen aufgr<strong>und</strong> der naturschutzfachlichen Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />

der Flächen in naturverträglicher Weise kaum möglich sein.<br />

Der Einsatz von schwimmenden Inseln beinhaltet aus naturschutzfachlicher Sicht ein mittleres bis hohes<br />

Konfliktpotenzial. Bei Eingriffen in naturnahe Flachwasserzonen ist das Konfliktpotenzial aufgr<strong>und</strong> deren<br />

hohen Störungsempfindlichkeit am größten; bei bedingt naturnahen Flachwasser- oder Tiefwasserzonen<br />

ist das Konfliktpotenzial „mittel“ einzustufen.<br />

Da die tatsächliche Störungsempfindlichkeit nicht pauschal bewertet werden kann, sollten hier entsprechenden<br />

Planungen Unteruschungen vorgeschaltet werden.<br />

Als weitere Auswirkungen der Erholungsformen sind mechanische Belastungen <strong>und</strong> Störungen hoher Intensität<br />

zu erwarten: Unproblematisch sind derartige Auswirkungen auf naturschutzfachlich weniger sensiblen<br />

Flächen (v.a. artenarme Ansaatflächen). In allen anderen Fällen ist gebietsbezogen zu prüfen, ob<br />

durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen hoch empfindliche Flächen (vgl. „Tabuflächen“, S. 201) geschont<br />

werden <strong>und</strong> Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten vermieden werden können (v.a. bei<br />

Biotopen mittlerer Störungsempfindlichkeit).<br />

199


Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Für Einrichtungen auf "Schwimmenden Inseln" <strong>und</strong> die Errichtung von Anlagen (z.B. Infogebäude o.ä.)<br />

gelten die Aussagen von Gruppe C (s.o.).<br />

Aussichtpunkte in der BFL sollten aufgr<strong>und</strong> der hohen Intensität von Störungen <strong>und</strong> mechanischer Belastung<br />

in jedem Fall außerhalb der hoch empfindlichen Flächen eingerichtet werden (vgl. „Tabuflächen“, S.<br />

201). Optimal wäre eine Inanspruchnahme vonnaturschutzfachlich wenig wertvollen, artenarmen Ansaatflächen,<br />

während bei Planungen im Bereich von wenig trittempfindlichen Rohbodenstandorten die<br />

möglichen Störwirkungen auf die Lebensräume zu berücksichtigen sind (ggf. Untersuchungen durchzuführen).<br />

Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren sind mit den Lehr-<br />

<strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie der Naturbeobachtung (vgl. Gruppe A) vergleichbar.<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />

Eine Nutzung ist hier vorwiegend auf Inseln oder <strong>für</strong> bestimmte Nutzungsformen auch im Uferbereich<br />

von Seen denkbar (vgl. Kap. 4.5.2.4 <strong>und</strong> Anhang V <strong>und</strong> II).<br />

Eine Umgestaltung von Flächen <strong>für</strong> die Nutzung sollte auf die Biotope geringer Empfindlichkeit beschränkt<br />

werden (v.a. artenarme Ansaatflächen), während die „Tabuflächen“ (S. 201) geschont werden<br />

sollten.<br />

Da mit landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten auch intensive mechanische Belastungen <strong>und</strong><br />

Störeffekte verb<strong>und</strong>en sind, sollten auch hier die jeweiligen „Tabuflächen“ berücksichtigt <strong>und</strong> Nutzungen<br />

nach Möglichkeit auf wenig sensible Bereiche (v.a. artenarme Ansaatflächen) beschränkt werden.<br />

Sind derartige Nutzungsfomen in relativ naturnah ausgebildeten Uferbereichen geplant (naturnahe Flachwasserzonen,<br />

Verlandungsröhrichte etc.), führt dies v.a aufgr<strong>und</strong> der mechanischen Belastungen zu einem<br />

hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial. Ähnliches gilt <strong>für</strong> Inselbereiche, auf denen typische Biotope der<br />

Rohkippen (wie Rohbodenstandorte, Trockerasen, Schüttrippen-Komplexe) ausgebildet sind. Hier spielt<br />

v.a. die Störungsempfindlichkeit der Biotope eine zu berücksichtigende<br />

Motorsport im Gelände ist in naturschutzverträglicher Weise nur in Bereichen möglich, die eine geringe<br />

Empfindlichkeit gegenüber Flächenumnutzung, mechanischer Belastung <strong>und</strong> Störungen aufweisen (v.a.<br />

artenarme Ansaatflächen; vgl. auch Tab. 27, S. 172). Bei einer Geländegestaltung müssen neben den Auswirkungen<br />

auf die direkt beanspruchten Flächen die weitreichenden Störungswirkungen <strong>und</strong> Schadstoffemissionen,<br />

die mit dem Motorsport verb<strong>und</strong>en sind, bewertet werden: Gerade im Umfeld von Gewässern<br />

mit ihrer Vielzahl an potenziell hoch empfindlicher Lebensräume (naturnahe Flachwasserzonen <strong>und</strong> Verlandungsbereiche<br />

etc.) ist deshalb von einem hohen bis sehr hohe Konfliktpotenzial auszugehen.<br />

Werden entsprechende Planungen trotzdem durchgeführt, so sind Untersuchungen vor Ort erforderlich,<br />

um zu prüfen, ob die Auswirkungsradien ggf. in höherwertige <strong>und</strong> störungsempfindliche Biotope hineinreichen.<br />

Luftsportaktivitäten (Überflug) sind mit weitreichenden optischen, teils auch akustischen Auswirkungen<br />

verb<strong>und</strong>en. Da diese massive Störungen sensibler Lebensräume wie v.a. naturnahe Flachwasserzonen oder<br />

gehölzfreier Inseln bewirken können (v.a. Auslösen von Fluchtverhalten bei Brutvögeln), muss ein<br />

Überflug solcher Lebensräume in geringer Höhe vermieden werden. Bei Tiefwasserzonen, bedingt naturnahen<br />

Flachwasserzonen, Verlandungsröhrichten <strong>und</strong> einer Reihe weiterer Lebensräume mittlerer Störungsempfindlichkeit<br />

kann eine Beurteilung nicht pauschal erfolgen, sondern muß im Einzelfall geprüft<br />

werden.<br />

200


Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen (F.2)<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Eine denkbare Nutzung ist hier auf Wasser- bzw. Unterwassereinrichtungen oder aber auf Einrichtungen<br />

auf Inseln beschränkt (vgl. Kap. 4.5.2.4). Eine "Umnutzung" bzw. Errichtung von Anlagen beträfe hier<br />

also die freien Wasserflächen oder Unterwasserbereiche <strong>und</strong> Gewässergr<strong>und</strong>.<br />

Eine Überbauung des Gewässergr<strong>und</strong>es (so bei Unterwassereinrichtungen erforderlich) ist mit einem sehr<br />

hohen Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en; die Bewertung von "schwimmenden Inseln" erfolgte bereits im Abschnitt<br />

"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (Gruppe C).<br />

Eine Überbauung von Insel- oder Uferbereichen ist nur dann aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar,<br />

wenn Biotope geringer Empfindlichkeit (v.a. artenarme Ansaatflächen) betroffen sind.<br />

Höchstes Konfliktpotenzial ist mit der Überbauung von „Tabuflächen“ (u.a. weitgehend gehölzfreie Inseln,<br />

vgl. S. 201) verb<strong>und</strong>en, die aufgr<strong>und</strong> ihrer (potenziell) sehr hohen Bedeutung als Lebensraum eine<br />

hohe Empfindlichkeit aufweisen.<br />

Zahlreiche weitere Auswirkungen wie intensive mechanische Belastung sowie akustische <strong>und</strong> optische<br />

Störungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.<br />

Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> derartige Einrichtungen ist an dieser Stelle<br />

nicht möglich <strong>und</strong> kann erst im konkreten Einzelfall erfolgen. Für entsprechende Anlagen sind Untersuchungen<br />

der Umweltauswirkungen im Zuge der Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren erforderlich.<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

Hier gelten die Aussagen wie bei "Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks" (F.2).<br />

Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist hier nicht möglich <strong>und</strong> muss einzelfallbezogen<br />

im Rahmen des Planverfahrens durchgeführt werden.<br />

Bewertung indirekter Auswirkungen<br />

Für die erforderlichen Nebenanlagen der o.g. Erholungsformen (inkl. Flächen <strong>für</strong> Besucherverkehr) sollten<br />

ebenfalls Biotope geringer Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit beansprucht werden (v.a. artenarme Ansaatflächen).<br />

Auf jeden Fall geschont werden sollten die Lebensräume hoher Empfindlichkeit (Tabuflächen<br />

gegenüber Überbauung, Umnutzung; s.u.).<br />

Für eine naturschutzverträgliche Lenkung hoher Besucherdichten (im Zusammenhang mit Wassersporteinrichtungen,<br />

Unterwassereinrichtungen, "schwimmenden Inseln") müssen naturschutzfachliche abgestimmte<br />

Konzepte auf groß- <strong>und</strong> kleinräumiger Ebene entwickelt werden (vgl. auch Kap. 6.2).<br />

Tabuflächen im Bereich von Bergbaufolgeseen<br />

Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />

unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />

• Quellen<br />

• Naturnahe Fließgewässer<br />

• Kleingewässer<br />

• Verlandungsröhrichte<br />

• Binnensalzstellen<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• feuchte Ruderal- / Staudenfluren<br />

• kleinräumige Biotopmosaike<br />

201


• Schüttrippen-Komplexe<br />

• Gehölzfreie Inseln<br />

Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />

• alle o.g. Biotoptypen<br />

• Tiefwasserzonen <strong>und</strong> naturnahe Flachwasserzone<br />

• Rohbodenstandorte<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />

• naturnaher Laub- <strong>und</strong> Nadelwald<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt unbedingt vermieden werden soll-<br />

ten, sind:<br />

• Naturnahe Flachwasserzonen<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• Gehölzfreie Inseln<br />

6.1.2.4 Größere Fließgewässer<br />

Fließgewässer in der BFL wurden als bedeutende Sonderform mit in die Bewertung einbezogen. Unterschieden<br />

wurde hier nach naturnahen Gewässern <strong>und</strong> technischen Gerinnen (vgl. Tab. 10), wobei naturferne<br />

Gewässer aufgr<strong>und</strong> der Maßnahmen im Rahmen der Abbautätigkeit eine größere Rolle spielen.<br />

Lebensräume größerer Fließgewässer umfassen neben dem Gewässer selbst auch den angrenzenden Uferbereich.<br />

Je nach Naturnähe des Gewässers können dort Verlandungsröhrichte, feuchte Staudenfluren,<br />

Ufergehölze oder artenarme Ansaatflächen zu finden sein. Bei technischen Gerinnen können diese Lebensräume<br />

durch Bauwerke ersetzt sein.<br />

Die potenzielle Nutzungseignung ist im Überblick Anhang V, konkreter Kap. 4.5.2.5 mit Anhang II zu<br />

entnehmen.<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />

Die Gestaltung von Naturerlebnisgebieten oder Tiergehegen unter Einbeziehung von größeren Fließgewässern<br />

führt dann zu einem hohen Konfliktpotenzial, wenn naturnahe Fließgewässer <strong>und</strong> die begleitenden<br />

Biotope hoher Empfindlichkeit (vgl. „Tabuflächen“, S. 203) stark verändert werden. Eine Überbauung<br />

oder massive Umnutzung sollte deshalb nur an naturfernen Gewässern <strong>und</strong> Ufern (z.B. artenarme<br />

Ansaatflächen oder bereits verbaute Gewässer) durchgeführt werden.<br />

Verschiedene Uferbiotope naturnaher Fließgewässer sind darüber hinaus hoch empfindlich gegenüber<br />

mechanischer Belastung durch Tritt oder Befahren, weshalb die "Tabuflächen" (offene Ufervegetation,<br />

Steilwände) nicht in eine aktive Nutzung einbezogen werden sollten.<br />

Auch <strong>für</strong> die Führung von "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden" sowie Möglichkeiten der "Naturbeobachtung"<br />

müssen die sensiblen Uferzonen von einer Belastung durch Tritt oder Befahren frei gehalten werden (vgl.<br />

„Tabuflächen“, S. 203).<br />

Ein nur geringes Konfliktpotenzial bei allen hier genannten Nutzungen besteht bei naturfernen Gewässern<br />

<strong>und</strong> entsprechender Uferausprägung: Sowohl Gewässer als auch Uferzonen mit artenarmen Ansaatflächen<br />

oder Gehölzen sind gegen Trittbelastung weitgehend unempfindlich.<br />

202


Wassersport <strong>und</strong> -erholung (E)<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Das Konfliktpotenzial hinsichtlich der Errichtung von Anlagen im Uferbereich hängt wesentlich von der<br />

Gestalt des Gewässers <strong>und</strong> des Ufers ab: Sehr hohes Konfliktpotenzial besteht bei der Überbauung naturnaher<br />

Gewässer sowie weiterer hoch sensibler, naturnaher Uferlebensräume (vgl. „Tabuflächen“, S. 203).<br />

Konflikte können vermieden werden, wenn Anlagen an naturfernen Gewässern <strong>und</strong> Ufern (bereits verbaute<br />

Abschnitte, artenarme Ansaatflächen) errichtet werden.<br />

Auch <strong>für</strong> Umnutzungsmaßnahmen geringeren Ausmaßes (z.B. Einlassstellen <strong>für</strong> kleinere Boote) sollten<br />

die u.g. „Tabuflächen“ nicht tangiert, sondern weniger sensible Flächen beansprucht werden.<br />

Auch die aktivitätsbezogenen Auswirkungen, die bei Wassersportaktivitäten überwiegend hohe Intesität<br />

erreichen, führen bei der Nutzung verschiedener potenziell vorkommender Biotope zu hohem bis sehr<br />

hohem Konfliktpotenzial: Zu den Biotopen sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber einer mechanischen<br />

Belastung (durch Badende, Bootfahren) zählen z.B. Verlandungsröhrichte, feuchte Ruderal- / Staudenfluren<br />

oder Abbruchkanten / Steilwände an Ufern. Diese sollten durch Lenkungsmaßnahmen geschützt werden.<br />

Hohes Besucheraufkommen sollte in Bereichen konzentriert werden, in denen Biotope geringer Empfindlichkeit<br />

vertreten sind (v.a. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172).<br />

Eine zusätzliche Belastungsquelle kommt bei dem Betrieb von Motorbooten hinzu: Neben den massiven<br />

Störeffekten <strong>und</strong> einer hohen mechanischen Belastung durch Wellenschlag fallen zusätzlich Schadstoffeinträge<br />

in das Gewässer an: Naturnahe Gewässer sind deshalb aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet<br />

<strong>für</strong> Motorbootsport.<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />

Eine Überbauung wird hier nicht bewertet, da nur das Gewässer selbst <strong>und</strong> der direkte Uferstreifen betrachtet<br />

wird.<br />

Als potenzielle Belastungsursache sind bei diesen Aktivitäten v.a. mechanische Belastungen <strong>und</strong> Störungen<br />

hoher Intensität zu erwarten, die mit einem hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind: Unproblematisch<br />

sind derartige Auswirkungen auf naturschutzfachlich weniger sensiblen Flächen, wozu naturferne<br />

Gewässer, artenarme Ansaatflächen <strong>und</strong> Gehölzsäume zählen (geringes Konfliktpotenzial).<br />

Sehr hohes Konfliktpotenzial ist mit hohem Besucherdruck im Bereich besonders wertvoller <strong>und</strong> empfindlicher<br />

Biotope verb<strong>und</strong>en (vgl. „Tabuflächen“, S. 203).<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />

Eine Überbauung wird hier nicht bewertet, da nur das Gewässer selbst <strong>und</strong> der direkte Uferstreifen betrachtet<br />

wird.<br />

Aussichtpunkte sollten aufgr<strong>und</strong> der hohen Intensität von Störungen <strong>und</strong> mechanischer Belastung in jedem<br />

Fall außerhalb der hoch empfindlichen Flächen eingerichtet werden (d.h. außerhalb der u.g. Tabuflächen).<br />

Geringstes Konfliktpotenzial besteht bei der Inanspruchnahme von wenig sensiblen, artenarmen<br />

Ansaatflächen.<br />

Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren sind mit den Lehr-<br />

<strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie der Naturbeobachtung (Gruppe A) vergleichbar (s. dort).<br />

Tabuflächen an Fließgewässern:<br />

Absolute Tabuflächen gegenüber jeder aktiven Nutzung der Flächen im Rahmen der Erholung:<br />

• Quellen<br />

203


• Verlandungsröhrichte<br />

• Binnensalzstellen<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

• feuchte Stauden- / Ruderalfluren<br />

6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

Absolute Tabuflächen <strong>für</strong> die Errichtung von Anlagen bzw. die Umnutzung von Flächen sind<br />

• o.g. Biotoptypen<br />

Flächen, die vordringlich von Störungen freizuhalten sind, umfassen:<br />

• Abbruchkanten / Steilwände<br />

204


6.2 Konfliktpotenzial auf biotoptypenunabhängiger Ebene<br />

6.2 Konfliktpotenzial auf biotoptypenunabhängiger Ebene<br />

Mögliche Konfliktbereiche lassen sich direkt aus den Kriterien der biotoptypenunabhängigen Bewertung<br />

ableiten (zu Gr<strong>und</strong>lagen vgl. Kap. 5.4):<br />

⇒ Zerschneidung von Ökotonen / Biotopverb<strong>und</strong>strukturen auf lokaler Ebene<br />

⇒ Zerschneidung von Biotopverb<strong>und</strong>achsen auf regionaler oder landesweiter Ebene<br />

⇒ Zerstörung oder Beeinträchtigung von großflächigen Sukzessionslandschaften bzw. Landschaften mit<br />

sehr hoher Standortvielfalt <strong>und</strong> dadurch überörtlicher bis landesweiter Bedeutung<br />

⇒ Zerschneidung von besonders großflächigen <strong>und</strong> störungsarmen Gebieten mit besonders hoher Bedeu-<br />

tung <strong>für</strong> die Erhaltung bestimmter Lebensräume <strong>und</strong> besonders anspruchsvoller Arten<br />

⇒ Konflikte aufgr<strong>und</strong> von Einrichtungen oder Erholungsformen, die rechtlichen oder planerischen Vor-<br />

gaben widersprechen (z.B. Verbote von Schutzgebietsverordnungen, Vorgaben der Regionalplanung<br />

hinsichtlich "Vorranggebieten <strong>für</strong> Naturschutz" etc. ).<br />

Eine Bewertung des Konfliktpotenzials kann allerdings erst im konkreten Fall durch die Auswertung übergeordneter<br />

Planungen oder Fachplanungen erfolgen (z.B. Landschaftspläne, Biotopverb<strong>und</strong>planungen<br />

<strong>und</strong> Fachkonzepte des Naturschutzes, Regionalpläne <strong>und</strong> Landschaftsrahmenpläne).<br />

205


7 Leitbild <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL<br />

7.1 Leitbild<br />

7.1 Leitbild<br />

Die Schaffung nachhaltiger Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>angebote in der BFL <strong>für</strong> Einheimische <strong>und</strong> Gäste<br />

soll langfristig einen positiven Beitrag zur sozialen, ökologischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Entwicklung der<br />

Region leisten.<br />

Die besondere landschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Eigenart der BFL soll dabei nach Möglichkeit erhalten wer-<br />

den. Ziel ist, die Unverwechselbarkeit dieses Landschaftstyps zu einem touristischen Markenzeichen zu<br />

entwickeln <strong>und</strong> die regionale Identität zu stärken.<br />

Aus dem Leitbild werden nachfolgend Ziele entwickelt, die drei Bereiche umfassen:<br />

• Angebotsbezogene Ziele (Kap. 7.2, S. 206)<br />

• Ökologische Ziele (Kap. 7.3, S. 212)<br />

• Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele (Kap. 7.4, S. 216).<br />

In den nach stehenden Teilkapiteln werden die Ziele kurz erläutert <strong>und</strong> anschließend Handlungsstrategien<br />

abgeleitet.<br />

Das abschließende Kap. 7.5 setzt das Leitbild <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL in Bezug<br />

zu anderen, gängigen Leitbildern <strong>für</strong> BFL <strong>und</strong> zeigt dabei kurz Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Konfliktpotenziale<br />

auf.<br />

7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />

In der BFL sollten v.a. solche Erholungsformen gefördert werden, welche die landschaftliche<br />

<strong>und</strong> kulturelle Eigenart einbeziehen <strong>und</strong> zu deren Erhaltung beitragen.<br />

• Besonders geeignete Teilflächen der typischen Bergbaulandschaft sollten über die Sanierung hinaus<br />

<strong>für</strong> Erholungsformen wie Naturerlebnis, Naturerfahrung, Umweltbildung <strong>und</strong> naturbezogenes Kunsterlebnis<br />

bewahrt werden.<br />

• Natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen oder Nutzungsabfolgen, die sich in die natürlichen<br />

<strong>und</strong> sanierungsbedingten Landschaftsveränderungen (Dynamik) der BFL integrieren lassen, sollten<br />

besonders gefördert werden.<br />

• Industrie- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen der BFL sind als wichtige Bestandteile der kulturellen Identität der<br />

Region <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Erholungsformen im Bereich "Kulturerlebnis" zu sichern.<br />

• Bei der Sanierung <strong>und</strong> ggf. auch Rekultivierung sollten vielfältige <strong>und</strong> erholungswirksame Landschaften<br />

erhalten <strong>und</strong> entwickelt <strong>und</strong> somit die Belange von Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> frühzeitig<br />

berücksichtigt werden.<br />

206


Erläuterung<br />

7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />

In den vom Braunkohleabbau geprägten Regionen bildeten sich durch massive Nutzungseingriffe neue<br />

Landschaftstypen heraus, die es in der normalen Kulturlandschaft nicht gibt: Besonderheiten der abiotischen<br />

Bedingungen, ungewöhnliche Dimension <strong>und</strong> Weiträumigkeit der Landschaft, oft bizarre Oberflächenformen<br />

<strong>und</strong> fehlende Nutzungen prägen das Bild junger <strong>und</strong> unsanierter BFL. Hinzu kommt eine außergewöhnlich<br />

hohe Dynamik auf Rohkippen, Rohhalden <strong>und</strong> im Bereich unsanierter Restlöcher, die sich<br />

z.B. in Erdrutschen oder Staubstürmen zeigt.<br />

Im Rahmen der Sanierung laufen dann weitere, deutlich landschaftsverändernde Prozesse wie insbesondere<br />

der Gr<strong>und</strong>wasseranstieg oder die Flutung von Restlöchern ab.<br />

Werden längerfristig natürliche Entwicklungsprozesse in der Landschaft zugelassen, so tritt ein weiteres<br />

typisches Merkmal von BFL in Erscheinung, das in der unverritzten Landschaft kaum mehr zum Tragen<br />

kommt: Es entsteht der Eindruck von Wildnis, also einer Landschaft, in der sich die Natur frei <strong>und</strong> weitgehend<br />

ungelenkt entwickeln kann.<br />

Neben der Eigenart des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der typischen Lebensräume in der BFL wird die besondere<br />

Nutzungsgeschichte auch an kulturellen Relikten wie Anlagen <strong>und</strong> Großgeräten der Braunkohlenindustrie,<br />

dem gehäuften Auftreten von archäologischen F<strong>und</strong>en oder der Siedlungsgeschichte („Verlorene Orte“)<br />

deutlich.<br />

Alle diese charakteristischen Bilder <strong>und</strong> Eindrücke der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften wirken in<br />

ihrer Andersartigkeit im Vergleich zur sonst überschaubaren <strong>und</strong> geordneten Kulturlandschaft ungewöhnlich,<br />

teilweise abweisend <strong>und</strong> erschreckend, wecken aber gleichzeitig Faszination <strong>und</strong> Neugierde beim<br />

Besucher.<br />

Eine wichtige Chance in der touristischen Entwicklung der BFL liegt darin, diese vorhandenen, typischen<br />

oder sogar einzigartigen Potenziale von Natur <strong>und</strong> Kultur <strong>für</strong> eine nachhaltige touristische Entwicklung<br />

zu erhalten, weiterzuentwickeln <strong>und</strong> als touristische Anziehungspunkte zu nutzen.<br />

Je nach landschaftlicher Eignung, vorhandenen erholungsrelevanten Strukturen, anderen Nutzungsanforderungen<br />

sowie planerischen Vorgaben können unterschiedliche Möglichkeiten zur Nutzung der besonderen<br />

Potenziale der BFL zum Einsatz kommen, die in den nachfolgenden Zielen <strong>und</strong> Handlungsstrategien<br />

näher erläutert werden.<br />

Entscheidende Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Umsetzung der Ziele ist deren frühzeitige Berücksichtigung bei der Sanierung<br />

<strong>und</strong> Rekultivierung der Bergbaulandschaft. Oft sind die Leitbilder, Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen der<br />

Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung primär darauf ausgerichtet, die Eingriffe in die Landschaft nach Möglichkeit<br />

unsichtbar zu machen. Die Folge ist eine erneute, völlige Umgestaltung <strong>und</strong> Überformung der Landschaft,<br />

die mit einem Verlust wichtiger natürlicher Potenziale <strong>für</strong> Naturerlebnis <strong>und</strong> -erfahrung, Kultur-<br />

<strong>und</strong> Kunsterlebnis sowie Umweltbildung einhergeht.<br />

207


Ziele <strong>und</strong> Handlungsstrategien<br />

7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />

Besonders geeignete Teilflächen der typischen Bergbaulandschaft sollten über die Sanierung hinaus <strong>für</strong><br />

Erholungsformen wie Naturerlebnis, Naturerfahrung, Umweltbildung <strong>und</strong> naturbezogenes Kunsterlebnis<br />

bewahrt werden.<br />

Ein besonderes Potenzial <strong>für</strong> die o.g. Nutzungsformen besitzen v.a. noch ungeflutete Restlöcher, Rohkippen<br />

<strong>und</strong> z.T. auch Rohhalden. Sowohl die abiotischen Bedingungen (Oberflächenformen, Geologie, Boden-<br />

<strong>und</strong> Wasserverhältnisse) als auch die hier vorkommenden Lebensräume (vegetationsfreie Flächen,<br />

Sukzessionsflächen, Wildnislandschaft) stellen Besonderheiten im Vergleich zur unverritzten Landschaft<br />

dar, die dem Besucher vermittelt oder erlebbar gemacht werden können. Vorkommende, besonders bemerkenswerte<br />

Landschaftsstrukturen sollten hier so lange <strong>und</strong> soweit wie möglich erhalten <strong>und</strong> einer extensiven<br />

<strong>und</strong> naturbezogenen Erholung geöffnet werden. Auf eine Rekultivierung der Landschaft sollte<br />

überall dort verzichtet werden, wo die o.g. Erholungsformen praktiziert werden sollen.<br />

Zur Umsetzung kämen hier v.a. Vorbehaltsgebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> Erholung.<br />

Je nach konkreter Erholungsform kann auch eine Nutzung von Vorrang- gebieten Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft möglich sein, die jedoch mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sein muss.<br />

Da der aktiven Nutzung der nicht vollständig sanierten BFL durch offene Fragen der Bergsicherheit<br />

Grenzen gesetzt sind, sollten hier v.a. auch organisierte Erholungsformen wie Führungen oder Exkursionen<br />

in Nutzungskonzepte einbezogen werden. Neben der aktiven Nutzung bestehen darüber hinaus auch<br />

Möglichkeiten, die BFL als eindrucksvolle Kulisse zu nutzen (Aussichtspunkte, Kulisse <strong>für</strong> Veranstaltungen<br />

oder Events, Kulisse <strong>für</strong> Informationseinrichtungen etc.). Welche Erholungsformen hier im einzelnen<br />

besonders geeignet sind, wird in der Handreichung 18 näher erläutert.<br />

Natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen oder Nutzungsabfolgen, die sich in die natürlichen <strong>und</strong><br />

sanierungsbedingten Landschaftsveränderungen (Dynamik) der BFL integrieren lassen, sollten besonders<br />

gefördert werden.<br />

Ein Ziel der Nutzungsplanung sollte es sein, die natürliche Dynamik der BFL, die durch ökologisch bedeutende<br />

<strong>und</strong> interessante Entwicklungsprozesse gekennzeichnet ist, mit in die Erholung einzubeziehen.<br />

Auch hier liegen mögliche Nutzungsformen v.a. in den Bereichen Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis, Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation sowie Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (weitere Ausführungen in der „Handreichung<br />

<strong>für</strong> Kommunen“).<br />

Nutzungskonzepte <strong>für</strong> die BFL sollten darüber hinaus in Anpassung an die sich verändernden Bedingungen<br />

entwickelt werden <strong>und</strong> dementsprechend als Nutzungsabfolgen geplant werden. Sie sollten nach<br />

Möglichkeit bereits bei dem noch aktiven Tagebau ansetzen <strong>und</strong> schrittweise über die unsanierte bis hin<br />

zur vollständig sanierten <strong>und</strong> ggf. rekultivierten Landschaft weiterentwickelt werden. Eine wesentliche<br />

Rolle spielen hierbei Erholungsformen, die sich <strong>für</strong> eine „Zwischennutzung“ eignen, also in der Zeitspanne<br />

zwischen Beendigung der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Abschluss der Sanierung sinnvoll realisierbar sind. Eine<br />

wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong> die Eignung liegt dabei in der kurz- bis mittelfristigen Umsetzbarkeit der<br />

Erholungsform (geringer Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufwand). Hinzu kommen Fragen der Bergsicherheit<br />

(Betretbarkeit der Landschaft) <strong>und</strong> der weiteren Entwicklung der „zwischengenutzten“ Flächen: Der<br />

Aufwand <strong>für</strong> die Entwicklung muss aus Rentabilitätsgründen sehr gering gehalten werden, wenn die Flä-<br />

18 Die Handreichung <strong>für</strong> Kommunen ist nicht im vorliegenden Abschlussbericht enthalten, sondern wird als gesonderter Band<br />

veröffentlicht.<br />

208


7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />

chen nach relativ kurzer Zeit infolge der Flutung verschwinden werden (Restlöcher, Unterflurkippen).<br />

Bleiben die Flächen erhalten, so ist die Frage von Bedeutung, ob die langfristige Folgenutzung aus der<br />

Zwischennutzung entwickelt wird (z.B. geführte Wanderungen <strong>und</strong> Erlebnistouren → Infozentrum mit<br />

Naturerlebniseinrichtungen) oder eine vollkommen andere Nutzungsform etabliert werden soll.<br />

Die vorausschauende Planung von Nutzungsabfolgen mit Zwischennutzung ist ein entscheidendes Instrument,<br />

um die Problematik langer Wartezeiten zwischen Beendigung der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Beginn<br />

einer Folgenutzung der Landschaft, die oft erst mit Abschluß der Flutung einsetzt, <strong>für</strong> die Nutzer <strong>und</strong> die<br />

Kommunen abzumildern.<br />

Beispielhafte, ganz unterschiedlich gestaltete Nutzungsabfolgen wurden in Kap. 4.5.3, S. 128) dargestellt,<br />

wobei auf möglicherweise auftretende Probleme <strong>und</strong> zu berücksichtigende Rahmenbedingungen eingegangen<br />

wurde. Deutlich wurde hier v.a., dass <strong>für</strong> eine frühzeitige Nutzung der Landschaft v.a. organisierte<br />

Nutzungsformen <strong>und</strong> solche Aktivitäten <strong>und</strong> Einrichtungen geeignet sind, bei der die Kulissenwirkung<br />

der Landschaft im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />

In der Handreichung <strong>für</strong> Kommunen (vgl. Fußnote 18, S. 161) wird die Eignung der Erholungsformen als<br />

"Zwischennutzung" mit dargestellt.<br />

Industrie- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen der BFL sind als wichtige Bestandteile der kulturellen Identität der Region<br />

<strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Erholungsformen im Bereich "Kulturerlebnis" zu sichern.<br />

Die Sicherung <strong>und</strong> touristische Vermarktung von kulturellen Zeugnissen der Bergbaugeschichte kann einen<br />

wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines touristischen Markenzeichens <strong>und</strong> einer regionalen Identität<br />

leisten. Die Möglichkeiten zur Einbindung dieser kulturellen Besonderheiten in touristische Konzepte<br />

sind vielfältig <strong>und</strong> wurden bei der Darstellung möglicher Erholungsformen unter der Gruppe „Kultur-<br />

<strong>und</strong> Kunsterleben“ zusammengefasst, wobei enge Verknüpfungen auch zum Bereich „Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation“ bestehen. Um die Bewahrung <strong>und</strong> Sanierung entsprechender Objekte umsetzen zu können,<br />

müssen langfristige Nachnutzungskonzepte entwickelt werden, die in das touristische Umfeld eingeb<strong>und</strong>en<br />

werden. Neben sehr aufwendigen <strong>und</strong> überregional bedeutsamen Projekten wie die Sicherung,<br />

Pflege <strong>und</strong> langfristige Nachnutzung von Großanlagen oder -geräten können auch weniger aufwendige<br />

Projekte wie z.B. die Anlage von Themenwegen oder kleinere Ausstellungen einen wichtigen Beitrag zur<br />

kulturellen Identität <strong>für</strong> die Region leisten.<br />

Einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherung, touristischen Inwertsetzug <strong>und</strong> zur Einbindung kultureller<br />

Objekte in eine touristische Infrastruktur leistet <strong>für</strong> das Mitteldeutsche Revier die „Mitteldeutsche Straße<br />

der Braunkohle“ (vgl. Kap. 4.3.2.3, S. 67 <strong>und</strong> Kap. 4.3.2.4, S. 73).<br />

Im Rahmen der Bergbausanierung werden Großgeräte <strong>und</strong> Betriebsgebäude meist verschrottet bzw. abgerissen.<br />

Ist eine Nachnutzung solcher Objekte vorgesehen, so muss auch hier frühzeitig auf den Sanierungsträger<br />

eingewirkt werden. So können z.B. Großgeräte noch in gewissem Umfang an günstige Stellen<br />

versetzt werden.<br />

209


7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />

Durch die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung vielfältiger <strong>und</strong> erholungswirksamer Landschaften können die Belange<br />

von Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> frühzeitig bei der Sanierung <strong>und</strong> ggf. auch Rekultivierung berücksichtigt<br />

werden<br />

Die derzeit übliche Sanierungspraxis zielt i.d.R. auf größtmögliche Sicherheit von Böschungen ab, d.h.<br />

nahezu alle rutschungsgefährdeten Böschungen werden soweit verdichtet <strong>und</strong> befestigt, dass sie gefahrlos<br />

betreten werden können. Halden <strong>und</strong> Überflurkippen werden zum Schutz vor Erosion durch Wind <strong>und</strong><br />

Wasser planiert <strong>und</strong> begrünt. Versauerte Restlöcher werden zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> der Vorfluter<br />

neutralisiert. Durch diese Maßnahmen verschwinden die <strong>für</strong> die Bergbaulandschaft charakteristischsten<br />

Landschaftseinheiten. Einzelne der ursprünglich typischen Physiotoptypen (Tab. 6, S. 31) können<br />

daher als akut gefährdet gelten.<br />

Diese Landschaftseinheiten stellen aber ein besonderes Potenzial <strong>für</strong> natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen<br />

dar <strong>und</strong> sind gleichzeitig aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Bereiche<br />

(Tab. 28, S. 211).<br />

Möglichkeiten zur Erhaltung dieser typischen Landschaftselemente bieten sich besonders auf ausgewählten<br />

Halden <strong>und</strong> Überflurkippen an, die i.d.R. nicht setzungsfließgefährdet sind. Hier sollte möglichst auf<br />

sämtliche Sanierungs- <strong>und</strong> insbesondere Begrünungsmaßnahmen verzichtet werden. Ein Beispiel <strong>für</strong> den<br />

gelungenen Erhalt von Elementen der Bergbaulandschaft stellt der Revierpark Profen (Sachsen-Anhalt)<br />

dar (vgl. Kap. 4.3.2.1, S. 63 ff.). Alternativen zur gängigen Sanierungspraxis bei der Gestaltung von<br />

Bergbaufolgelandschaften wurden bei ABRESCH et al. (2000) detailliert ausgearbeitet <strong>und</strong> beschrieben.<br />

Neben ausgewählten Teilbereichen der BFL, die primär <strong>für</strong> Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis sowie<br />

-schutz erhalten <strong>und</strong> gestaltet werden sollten, werden in großen Teilen der BFL auch in Zukunft Sanierungs-<br />

<strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen stattfinden, um primär eine Nachnutzung <strong>für</strong> andere Zwecke zu<br />

erreichen. Ziel kann z.B. die Rekultivierung der Landschaft <strong>für</strong> Land- oder Forstwirtschaft oder auch die<br />

Herstellung von Flächen <strong>für</strong> intensive Erholung oder <strong>Tourismus</strong> sein (z.B. Wassersport <strong>und</strong> -erholung oder<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen).<br />

Auch in diesen Fällen sollten zusätzlich zu den Erfordernissen der jeweils vorrangigen Nutzung die Belange<br />

einer landschaftsbezogenen Erholung in die Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Landschaft einbezogen<br />

werden, um zu einem landschaftlich attraktiven Wohnumfeld <strong>und</strong> Naherholungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die<br />

heimische Bevölkerung beizutragen.<br />

Einzelziele umfassen hier z.B. den Aufbau von möglichst naturnahen Wäldern <strong>und</strong> Waldrändern oder die<br />

Schaffung von landwirtschaftlichen Flächen mit einem ausreichenden Anteil an landschaftstypischen<br />

Strukturen (z.B. Hecken, Raine oder Säume). Im Sinne des Leitbildes <strong>und</strong> eines Gesamtkonzeptes <strong>für</strong> die<br />

Bergbauregionen sollte darauf abgezielt werden, den Themenbezug zur Bergbaugeschichte nicht völlig<br />

verloren gehen zu lassen, indem ausgewählte typische Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> kulturelle Objekte in<br />

Nachnutzungskonzepte eingeb<strong>und</strong>en werden. Auch bei der Planung von Einrichtungen <strong>für</strong> Freizeit <strong>und</strong><br />

Sport können z.B. durch entsprechende Gestaltung von Uferbereichen <strong>und</strong> Badestränden anstelle von Melioration<br />

<strong>und</strong> Rasenansaat magere, kippentypische Bereiche erhalten werden, die den Themenbezug verdeutlichen<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig nur einer extensiven Pflege bedürfen.<br />

210


7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />

Tab. 28: Für natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen relevante Landschaftseinheiten der<br />

BL / BFL <strong>und</strong> ihre Gefährdung durch Sanierungsmaßnahmen<br />

<strong>für</strong> Naturerleben<br />

relevanter Aspekt<br />

bizarres Landschaftsbild /<br />

„Mondlandschaft“<br />

geologisch-standörtliche Be-<br />

sonderheiten,<br />

geomorphologische<br />

Dynamik<br />

Lebensräume bemerkens-<br />

werter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenar-<br />

ten<br />

Landschaftseinheiten / Physiotoptypen Biotoptypen<br />

Steilhänge, Erosionsrinnen, Kipprippen-<br />

Kippkegel-Komplexe (Brückenkippen), Bö-<br />

schungs-Bermen-Komplexe,Schwemm- fächer <strong>und</strong> Spülkippen,<br />

vorwiegend aus tertiären Substraten, daher<br />

nur langsame Besiedelung durch Pflanzen<br />

tertiäre Substrate mit verlangsamter Besie-<br />

delung durch Pflanzen, unbefestigte <strong>und</strong><br />

nicht begrünte Böschungen auf Kippen <strong>und</strong><br />

Halden, Erosionsrinnen <strong>und</strong> Steilhänge,<br />

geologische Fenster an gewachsenen Bö-<br />

schungen, Findlinge, versauerte Restseen,<br />

Hangwasser- <strong>und</strong> Quellaustritte, Vernäs-<br />

sungsstellen<br />

Sukzessionsflächen großräumige, unbeeinflusste Flächen mit<br />

hoher standörtlicher <strong>und</strong> morphologischer<br />

Vielfalt<br />

Rohbodenbiotope, Trocken- <strong>und</strong><br />

Magerbiotope, Gewässer, Biotop-<br />

komplexe<br />

Rohbodenbiotope, Trocken- <strong>und</strong><br />

Magerbiotope, Gewässer, Biotop-<br />

komplexe<br />

in erster Linie:<br />

Gewässer, Verlandungsbiotope <strong>und</strong><br />

Moore, Rohbodenbiotope, Trocken-<br />

<strong>und</strong> Magerbiotope, Biotopkomplexe<br />

z.B.Gewässer, Verlandungsbiotope<br />

<strong>und</strong> Moore, Rohbodenbiotope, Tro-<br />

cken- <strong>und</strong> Magerbiotope, Gehölzbi-<br />

kursiv geschriebene Landschaftseinheiten <strong>und</strong> Physiotoptypen sind durch Sanierungsmaßnahmen besonders gefähr-<br />

det <strong>und</strong> daher in der Bergbaufolgelandschaft nur noch selten vorhanden<br />

otope<br />

211


7.3 Ökologische Ziele<br />

7.3 Ökologische Ziele<br />

Bei der Entwicklung von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> soll der ökologische Wert, die Empfindlichkeit<br />

<strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit von Natur <strong>und</strong> Landschaft berücksichtigt werden.<br />

• Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen mit größerem Flächenbedarf <strong>und</strong> gravierenderen Auswirkungen sollten<br />

auf ausgewählte Bereiche mit nur geringer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz konzentriert werden.<br />

• Alle Vorhaben, die zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

führen können, sollten einer einzelfallbezogenen Prüfung der Umweltverträglichkeit unterzogen werden<br />

(soweit nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben)<br />

• Naturnahe <strong>und</strong> ökologisch wertvolle Teile der BFL können <strong>für</strong> naturbezogene <strong>und</strong> extensive Erholungsformen<br />

genutzt werden, soweit die besondere Empfindlichkeit der Landschaft <strong>und</strong> der vorkommenden<br />

Arten eine Nutzung erlaubt.<br />

• Auf Flächen mit hoher Bedeutung oder besonderem Entwicklungspotenzial <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

sollten die Belange des Naturschutzes vorrangig vor den Nutzungsansprüchen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Erläuterung<br />

Große Teile der Bergbaufolgelandschaften weisen charakteristische Eigenschaften auf, die so in der unverritzten<br />

Landschaft nicht oder nur sehr selten vorkommen <strong>und</strong> das besondere Potenzial dieser Landschaft<br />

als Lebensraum <strong>für</strong> Pflanzen <strong>und</strong> Tiere begründen (vgl. auch Kap. 3.4, S. 34 mit Tab. 7 bis Tab. 9):<br />

Gr<strong>und</strong>legende, wertbestimmende Faktoren sind die Großflächigkeit <strong>und</strong> Störungsarmut der aus der Abbaunutzung<br />

entlassenen Tagebaue sowie die hohe standörtliche Vielfalt <strong>und</strong> die extremen Standortverhältnisse<br />

auf den Rohkippen, -halden <strong>und</strong> in den Restlöchern. Typisch ist ein oft kleinräumiger Wechsel<br />

von Biotopen, die durch Nährstoffarmut, extreme ph-Werte, Temperatur- <strong>und</strong> Wasserverhältnisse geprägt<br />

sind. Hier können sich insbesondere solche Pflanzen <strong>und</strong> Tieren ansiedeln, die in der genutzten Kulturlandschaft<br />

kaum mehr Lebensräume finden (Pionierarten, r-Strategen). Unterbleiben Nutzungseingriffe<br />

durch den Menschen, so können hier ungestörte Prozesse der Ökosystementwicklung ablaufen <strong>und</strong> langfristig<br />

naturnahe, sich weitgehend selbst regulierende Lebensräume entstehen.<br />

Diese typischen, wertbestimmenden Eigenschaften der BFL begründen auch die (potenziell) hohe Bedeutung<br />

dieser Landschaften im regionalen <strong>und</strong> landesweiten Biotopverb<strong>und</strong>, die sich zumindest teilweise in<br />

der Festlegung von Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> in der Ausweisung oder Planung von<br />

Schutzgebieten widerspiegeln.<br />

Ziel einer nachhaltigen Entwicklung muss es sein, schutzwürdige Flächen in der BFL in ausreichender<br />

Größe zu erhalten, zu einem Verb<strong>und</strong>system zu entwickeln <strong>und</strong> gleichzeitig die Nutzungsintensitäten an<br />

die ökologische Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der BFL anzupassen.<br />

Bei der Natur- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit der verschiedenen möglichen Erholungsformen spielen die jeweiligen<br />

Auswirkungen der Anlagen oder Aktivitäten auf Natur <strong>und</strong> Landschaft neben der Empfindlichkeit<br />

der Lebensräume die entscheidende Rolle. Die Bewertung der Landschaft nach ökologischen / naturschutzfachlichen<br />

Kriterien (vgl. Kap. 5, S. 161) muss als eine wesentliche Ausgangsbasis <strong>für</strong> die Festlegung<br />

von Folgenutzungen <strong>für</strong> die BFL herangezogen werden. In Zonierungskonzepten, die unter Einbeziehung<br />

der Auswirkungen <strong>für</strong> die in der BFL in Frage kommenden Erholungsformen erstellt werden,<br />

können Bereiche unterschiedlicher Schutzbedürftigkeit aus Naturschutzsicht <strong>und</strong> daraus entwickelter<br />

Nutzungseignung abgeleitet werden. Planungsvorgaben auf landes- <strong>und</strong> regionalplanerischer Ebene müs-<br />

212


7.3 Ökologische Ziele<br />

sen dabei in tagebaunübergreifenden Nutzungskonzepten <strong>für</strong> die BFL (z.B. Regionale Entwicklungskonzepte,<br />

Nutzungskonzepte der LMBV) sowie in Planungskonzepten der Kommunen (Bauleitplanung) konsequent<br />

weitergeführt <strong>und</strong> konkretisiert werden.<br />

Eine frühzeitige <strong>und</strong> enge Abstimmung mit den Fachplanungen des Naturschutzes bei der Erstellung solcher<br />

Nutzungskonzepte ist Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass die Naturschutzbelange ausreichend Berücksichtigung<br />

finden können.<br />

Ziele <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen<br />

Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen mit größerem Flächenbedarf <strong>und</strong> gravierenderen Auswirkungen sollten<br />

auf ausgewählte Bereiche mit nur geringer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz konzentriert werden.<br />

Die erheblichsten Beeinträchtigungen gehen von anlagengeb<strong>und</strong>enen Erholungsformen aus, die eine Überbauung<br />

größerer Flächen nach sich ziehen. Zu diesen Erholungsformen gehören v.a. umfangreichere<br />

Anlagen <strong>für</strong> Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (vgl. Kap. 4.3.2.6), <strong>für</strong> Freizeitwohnen (vgl. Kap. 4.3.2.7) sowie <strong>für</strong><br />

intensiven Wassersport <strong>und</strong> -erholung (vgl. Kap. 4.3.2.5).<br />

Solche Anlagen bedürfen i.d.R. einer guten Verkehrsanbindung <strong>und</strong> weiterer ergänzender Infrastruktur<br />

(z.B. Gastronomie), die eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen erfordern; hinzu kommen Auswirkungen<br />

infolge einer starken Besucherkonzentration (wie Emissionen, mechanische, optische <strong>und</strong> akustische<br />

Wirkung).<br />

Um Konflikte mit den Belangen des Naturschutzes, aber auch einer ruhigen <strong>und</strong> landschaftsgeb<strong>und</strong>enen<br />

Erholung zu vermeiden, sollten diese Erholungsformen außerhalb landschaftlich <strong>und</strong> naturschutzfachlich<br />

bedeutender Bereiche konzentriert werden. Dabei muss neben der aktuellen ökologischen Bedeutung<br />

auch das Entwicklungspotenzial von Flächen in der BFL berücksichtigt werden.<br />

Primär sollten bauliche Anlagen an bestehende Siedlungsflächen angeb<strong>und</strong>en werden, um so bereits vorhandene<br />

Infrastruktur mitzunutzen <strong>und</strong> ggf. eine (Wieder-)belebung von alten Siedlungsstrukturen zu erreichen.<br />

Besonders günstig ist auch die Nachnutzung vorhandener Bausubstanz zu beurteilen: Entsprechende Nutzungskonzepte<br />

können nicht nur einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten, sondern ebenso zur Erhaltung<br />

kulturell bedeutender Bausubstanz leisten (vgl. auch Ziel 3 der angebotsbezogenen Ziele). Darüberhinaus<br />

sollten bei der Planung weitere Maßnahmen vorbereitet <strong>und</strong> umgesetzt werden, die zu einer<br />

Reduzierung der Natur- <strong>und</strong> Umweltbelastungen durch Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in verschiedensten Bereichen<br />

führen. Je nach geplanter Einrichtung sollten dabei folgende Konzepte geprüft werden:<br />

• Landschaftliche Einbindung von Einrichtungen durch grünplanerische Maßnahmen unter Verwendung<br />

heimischer Arten.<br />

• Verkehrskonzept (mit Förderung umweltschondender Verkehrsmittel zur Reduzierung des Individualverkehrs)<br />

• Konzepte <strong>für</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgung (Abfallvermeidung, -trennung <strong>und</strong> -wiederverwertung, Reduzierung<br />

des Wasserverbrauchs, Optimierung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung, Senkung des<br />

Energieverbrauchs <strong>und</strong> Einsatz erneuerbarer Energien).<br />

213


7.3 Ökologische Ziele<br />

Alle Vorhaben, die zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft führen<br />

können, sollten einer einzelfallbezogenen Prüfung der Umweltverträglichkeit unterzogen werden<br />

(soweit nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben)<br />

Die Neuschaffung von Erholungseinrichtungen kann zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft führen. Dies ist zum einen von Art <strong>und</strong> Größe einer Anlage inkl. der damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Auswirkungen, zum anderen aber auch vom geplanten Standort abhängig.<br />

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG (UVP-Gesetz<br />

inkl. Änderungs-Richtlinie der EU) ergibt sich primär aus dem UVPG, daneben auch aus weiteren Gesetzen,<br />

wie den Landesplanungsgesetzen der Länder, aus dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) oder dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). (vgl. dazu auch Kap. 4.1.5, S. 50).<br />

Eine besondere Bedeutung kommt der Untersuchung der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Standortplanung<br />

<strong>und</strong> -suche zu. Nur durch diese dem eigentlichen Vorhaben vorgeschaltete Prüfung besteht die<br />

Möglichkeit, Konflikte mit Umweltbelangen – insbesondere auch bei der Standortwahl – frühzeitig aufzudecken<br />

<strong>und</strong> nach alternativen Lösungen zu suchen, um erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt von<br />

vornherein zu vermeiden. In späteren Planungsschritten, auf Ebene der Vorhabenszulassung (Genehmigungsverfahren),<br />

sind derartige Maßnahmen dagegen nicht mehr realisierbar.<br />

Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben der Eingriffsregelung, in der die Vermeidung von Eingriffen<br />

vorgeschrieben ist, sollte eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit auf Ebene der Standortsuche<br />

nicht nur <strong>für</strong> die wenigen Vorhaben gemäß UVPG erfolgen. Vielmehr sollten sämtliche Vorhaben, die<br />

aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen oder Aktivitäten erhebliche Beeinträchtigungen eines oder mehrerer<br />

Schutzgüter erwarten lassen, einer entsprechenden Begutachtung unterzogen werden. Das geeignete Instrument<br />

wäre hier eine freiwillige (kommunale) Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Erfordernis einer<br />

kommunalen UVP sollte dabei nicht nur nach Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens, sondern ebenso nach möglichen<br />

Standorten beurteilt werden. Bedarf, Art <strong>und</strong> Umfang der Prüfung sollten im Einzelfall in Abstimmung<br />

mit den Naturschutzbehörden ermittelt werden.<br />

Naturnahe <strong>und</strong> ökologisch wertvolle Teile der BFL können <strong>für</strong> naturbezogene <strong>und</strong> extensive Erholungsformen<br />

genutzt werden, soweit die besondere Empfindlichkeit der Landschaft <strong>und</strong> der vorkommenden<br />

Arten eine Nutzung erlaubt.<br />

Wie aus den Erläuterungen zu den angebotsbezogenen <strong>und</strong> ökologischen Zielen hervorgeht, besitzen bestimmte<br />

Landschaftsteile der unsanierten BL gleichzeitig hohe Bedeutung als Lebensraum <strong>und</strong> als Erlebnisraum<br />

<strong>für</strong> natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen.<br />

Eine Nutzung <strong>für</strong> den Besucher attraktiver <strong>und</strong> gleichzeitig naturschutzfachlich hochwertiger Flächen<br />

(Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft, Schutzgebiete, schutzwürdige Flächen gemäß Fachplanungen des<br />

Naturschutzes) sollte immer dann - aber auch nur dann - ermöglicht werden, wenn durch die Nutzung<br />

keine Gefährdung der jeweiligen Schutzziele zu be<strong>für</strong>chten ist. Dabei müssen neben dem bestehenden<br />

Wert der Lebensräume in der BFL auch die Entwicklungspotenziale berücksichtigt werden. Die Zielsetzung<br />

eines verträglichen Nebeneinanders von Naturschutz <strong>und</strong> -erholung lässt sich sowohl mit den Anforderungen<br />

seitens der Erholungsvorsorge als auch unter Gesichtspunkten von Umwelterziehung <strong>und</strong><br />

Umweltbildung begründen: So wird dem direkten Naturerlebnis <strong>und</strong> der Naturerfahrung in Fachkreisen<br />

eine entscheidende Rolle in der modernen Umweltbildung zugeschrieben (vgl. SCHEMEL 1998).<br />

Während sich einge Formen von Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis aufgr<strong>und</strong> der relativ begrenzten Auswirkungen<br />

auf Natur <strong>und</strong> Landschaft auch innerhalb vieler Vorranggebiete <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft umset-<br />

214


7.3 Ökologische Ziele<br />

zen lassen (z.B. Naturbeobachtung, Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade) können v.a. solche Erholungsformen zu<br />

Konflikten mit Schutzzielen führen, bei denen das Konzept v.a. daraus ausgerichtet ist, ein weitgehend<br />

unreglementiertes Naturerlebnis zu ermöglichen. Dies trifft insbesondere <strong>für</strong> Naturerlebnisgebiete oder -<br />

spielräume zu; aber auch naturbezogene Spiel- <strong>und</strong> Sportarten (wie z.B. mountain-biking, Drachen- <strong>und</strong><br />

Gleitschirmflug etc.) werden sich i.d.R. nicht mit den Schutzzielen naturschutzfachlich hochwertiger Gebiete<br />

vereinbaren lassen. In diesen Fällen wird es erforderlich sein, die Flächenansprüche außerhalb von<br />

Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft / Naturschutzgebieten zu erfüllen.<br />

Durch die Ausweisung von entsprechenden Vorrang- oder Vorbehaltsflächen <strong>für</strong> naturbezogene Erholung<br />

im Rahmen der Regionalplanung / Braunkohlenplanung kann dieser berechtigte Flächenanspruch von Naturerlebnis<br />

<strong>und</strong> Natursport bereits frühzeitig berücksichtigt werden, wodurch Konflikte zwischen sensiblen<br />

Naturschutzflächen <strong>und</strong> Naturerholung auf Ebene der kommunalen Planungen vermieden werden<br />

können. Die entsprechend ausgewählten Flächen sollten dann gemäß der jeweiligen Nutzungsanforderungen<br />

erhalten bzw. gestaltet werden.<br />

Auf Flächen mit hoher Bedeutung oder besonderem Entwicklungspotenzial <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

sollten die Belange des Naturschutzes vorrangig vor den Nutzungsansprüchen berücksichtigt werden.<br />

Ökologisch besonders wertvolle Teilbereiche bzw. Flächen mit besonderem naturschutzfachlichem Entwicklungspotenzial<br />

sollten in der BFL insgesamt mit einem Flächenanteil von 15 - 20 % <strong>für</strong> Naturschutzzwecke<br />

gesichert <strong>und</strong> nach naturschutzfachlichen Zielen weiterentwickelt werden (vgl. z.B. DURKA et. al<br />

1997, Landschaftsrahmenplan Sanierungsgebiet Greifenhain / Gräbendorf des Ministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />

Umweltschutz <strong>und</strong> Raumordnung des Landes Brandeburg ).<br />

Für die in der Regionalplanung / Braunkohlenplanung festgelegten Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

sollten in nachfolgenden Fachplanungen des Naturschutzes (naturschutzfachliche Konzepte, ggf. Schutzwürdigkeitsgutachten)<br />

die Flächenabgrenzungen konkretisiert <strong>und</strong> Aussagen zu Schutzzielen <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />

der Flächen abgeleitet werden.<br />

Mit diesen übergeordneten <strong>und</strong> ergänzenden fachplanerischen Vorgaben kann den Kommunen in der BFL<br />

eine geeignete Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Planung naturschutzverträglicher Erholung an die Hand gegeben werden.<br />

Dabei sollte ein völliger Ausschluss von <strong>Erholungsnutzung</strong>en („Tabufläche“) dann erfolgen, wenn der<br />

jeweilige Schutzzweck durch die Erholung gefährdet ist. Eine derartige Vorgabe wird v.a. dann notwendig<br />

sein, wenn die Erhaltung oder Ausbreitung störungsempfindlicher Arten zu den Schutzzielen gehört.<br />

Ansonsten sollte eine Nutzung der schutzwürdigen <strong>und</strong> naturnahen Teilbereiche der BFL <strong>für</strong> solche Erholungsformen<br />

möglich sein, die <strong>für</strong> die Ausübung ihrer Nutzung auf naturnahe Landschaften angewiesen<br />

sind oder wesentlich davon profitieren (vgl. auch Ziel 2). Eine naturverträgliche Ausübung der Nutzung<br />

muß durch entsprechende Maßnahmen gesichert sein (Besucherlenkung, ggf. auch Betretungsverbot in<br />

bestimmten Teilbereichen).<br />

215


7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />

7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />

Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> sollen bedarfsgerecht <strong>und</strong> zur Zufriedenheit der Einheimischen <strong>und</strong><br />

Gäste entwickelt werden.<br />

• Die Akzeptanz von Vorhaben sollte durch frühzeitiges <strong>und</strong> umfassendes Einbeziehen der heimischen<br />

Bevölkerung sichergestellt werden.<br />

• Planungen sollten bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientiert erfolgen, wobei Leitbilder <strong>und</strong> Pläne <strong>für</strong> die Region<br />

sowie das vorhandene touristische Umfeld einfließen müssen.<br />

• Langfristige wirtschaftliche Effekte der Vorhaben <strong>für</strong> die Region sollten berücksichtigt werden, wobei<br />

insbesondere Beschäftigungs- <strong>und</strong> Einkommenseffekte <strong>für</strong> die Bevölkerung vor Ort einzubeziehen<br />

sind (Kosten-Nutzen-Analyse).<br />

Erläuterung<br />

Die Sicherstellung der Akzeptanz von Projekten zur Entwicklung des <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> der Freizeit ist eine<br />

wichtige Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass die einzelnen Maßnahmen erfolgreich realisiert werden können <strong>und</strong><br />

dauerhaften Nutzen <strong>für</strong> die Beteiligten bringen. Beteiligte sind dabei die einheimische Bevölkerung, Anbieter<br />

sowie deren Partner <strong>und</strong> anderer Interessengruppen auf der einen Seite <strong>und</strong> die Erholungssuchenden<br />

auf der anderen Seite.<br />

Eine bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientierte Planung ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> des zunehmenden Wettbewerbs<br />

touristischer Destinationen von großer Bedeutung <strong>für</strong> den wirtschaftlichen Erfolg. Werden Überkapazitäten<br />

geschaffen, ist dies eine Verschwendung von Finanz- <strong>und</strong> Sachmitteln, die zusätzlich eine<br />

vermeidbare Belastung der natürlichen Umwelt verursacht. Die Ausrichtung der Planungen an den Bedürfnissen<br />

der jeweiligen Zielgruppen ist eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> zufriedene K<strong>und</strong>en (Touristen <strong>und</strong><br />

Naherholer), die Gewinnung von Stammk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> damit auch <strong>für</strong> die Weiterempfehlungen.<br />

Die Berücksichtigung der langfristigen wirtschaftlichen Effekte <strong>für</strong> die Region als Ganzes über eine kurzfristige<br />

Gewinnmaximierung der einzelnen Anbieter oder Investoren hinaus ist eine wesentliche Bedingung<br />

<strong>für</strong> die Nachhaltigkeit des Projektes. Auch zur Realisierung dieser Ziele ist die Einbindung der einheimischen<br />

Bevölkerung bereits in die Planungsphase ein wichtiger Schritt.<br />

Ziele <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen<br />

Die Akzeptanz von Vorhaben sollte durch frühzeitiges <strong>und</strong> umfassendes Einbeziehen der heimischen Bevölkerung<br />

sichergestellt werden.<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> eine Integration der Bevölkerung in Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planungen bestehen<br />

z.B. über die Gründung von Arbeits- oder Projektgruppen, die durch kommunale Stellen oder auch externe<br />

Planer organisiert oder geleitet werden können. Derartige Gremien können zum einen eigene Ideen<br />

<strong>und</strong> Projekte entwickeln <strong>und</strong> auf den Weg bringen oder aber bereits bestehende Projektideen oder -<br />

planungen prüfen, ergänzen <strong>und</strong> weiterentwickeln. Dass <strong>für</strong> derartige Projekte, die aus der Bevölkerung<br />

selbst entwickelt werden, die höchste Akzeptanz vor Ort zu erwarten ist, erklärt sich von selbst. Auch ist<br />

bei der Umsetzung selbst entwickelter Ideen das größte Eigenengagement der Bevölkerung zu erwarten.<br />

Weitere Möglichkeiten zur Integration der Bevölkerung in die Planung bestehen z.B. über "R<strong>und</strong>e Tische"<br />

oder regelmäßige Informationsveranstaltungen, die projektbegleitend eingerichtet werden <strong>und</strong> eine<br />

216


7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />

umfassende Information von der Projektidee bis zur Umsetzung ermöglichen sollten. Für eine Akzeptanzprüfung<br />

müssen hier zunächst die unterschiedlichen Bedürfnisse in Erfahrung gebracht <strong>und</strong> mit den<br />

Projektinhalten auf Übereinstimmung verglichen werden. Sollten die Vorstellungen der Einwohner <strong>und</strong><br />

Projektpartner nicht in Einklang gebracht werden können, sollten die unterschiedlichen Interessenlagen<br />

im Rahmen von moderierten Diskussionsr<strong>und</strong>en kritische Projektteile überdacht werden, um einen Konsens<br />

zu erzielen.<br />

Für die Akzeptanz von Erholungsplanungen spielt zum einen die Art der geplanten Projekte <strong>und</strong> ihre<br />

Auswirkungen auf das Wohnumfeld eine wichtige Rolle. Neben den geplanten Einrichtungen selbst (Art,<br />

Lage, Größe) können auch die entsprechenden Begleiterscheinungen (evtl. Verkehrsaufkommen, Lärm<br />

etc.) zu Konflikten führen. Ebenso bedeutend ist die Frage, welche Zielgruppen mit einem geplanten Angebot<br />

angesprochen werden sollen <strong>und</strong> inwieweit sich diese in die Strukturen vor Ort oder das bereits<br />

vorhandene touristische Umfeld einfügen. Schließlich bleibt die Frage, wie viele Erholungssuchende im<br />

betrachteten Planungsraum (Region, Kommune) unter Berücksichtigung sozialer Zielsetzungen tragbar<br />

sind, wobei sowohl die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung als auch der Erholungssuchenden /<br />

Touristen einbezogen werden müssen. Dies gilt sowohl <strong>für</strong> den Raum, in dem sich die Besucher bewegen,<br />

als auch <strong>für</strong> die einzelnen Erholungseinrichtungen.<br />

Ziel sollte es sein, die Besucher so in die örtlichen Strukturen (kulturelles Leben <strong>und</strong> Einrichtungen) zu<br />

integrieren, dass Synergieeffekte zwischen der Entwicklung des Wohnumfeldes <strong>und</strong> des touristischen<br />

Umfeldes erreicht werden können. Durch die frühzeitige Einbindung der Einwohner in die Projektplanung<br />

können über die Schaffung von Freizeitinfrastruktur i.e.S. Maßnahmen im Rahmen des Projektes<br />

ergriffen werden, die zur Verbesserung der Region als Wohn- <strong>und</strong> Lebensraum <strong>für</strong> die einheimische Bevölkerung<br />

führen. Beispielhaft zu nennen sind hier Maßnahmen der Dorferneuerung oder Städtebausanierung<br />

oder die Schaffung von Einrichtungen <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Gastronomie.<br />

Planungen sollten bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientiert erfolgen, wobei Leitbilder <strong>und</strong> Pläne <strong>für</strong> die Region<br />

sowie das vorhandene touristische Umfeld einfließen müssen.<br />

Basis <strong>für</strong> eine bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientierte Planung einer Kommune sind Leitbilder zur <strong>Tourismus</strong>-<br />

<strong>und</strong> Naherholungsentwicklung, indem sie die gr<strong>und</strong>legende Ausrichtung, die Vision der zukünftigen<br />

Freizeitregion vorgeben (vgl. auch Kap. 4.6.2).<br />

Neben den Leitbildern sind Konzepte <strong>und</strong> Planungen <strong>für</strong> die gesamte Region, die einzelne Gemeinde <strong>und</strong><br />

deren Umland i.w.S. zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die eigenen Planungen<br />

nicht konträr zu den Entwicklungen in der Region erfolgen. Konkurrierende Angebote können soweit<br />

möglich vermieden <strong>und</strong> Synergiepotenziale bei der Planung, Entwicklung <strong>und</strong> möglicherweise auch bei<br />

der Finanzierung von Anlagen aufgedeckt <strong>und</strong> genutzt werden.<br />

Die Berücksichtigung des bereits vorhandenen touristischen Umfeldes vor Ort ist bedeutsam, um die lokalen<br />

Potenziale <strong>für</strong> eine Freizeitentwicklung zu fördern <strong>und</strong> zu entwickeln. Auf diese Weise werden örtliche<br />

Initiativen gestärkt <strong>und</strong> die Entwicklung in der Gemeinde auf eine breite personelle <strong>und</strong> institutionelle<br />

Basis gestellt. Auch werden auf diese Weise die Chancen erhöht, dass sich ein Freizeitangebotsbündel<br />

entwickelt, das den örtlichen Charakter widerspiegelt <strong>und</strong> <strong>für</strong> den Nutzer authentisch <strong>und</strong> damit<br />

glaubwürdig <strong>und</strong> attraktiv wirkt.<br />

Durch die Ausrichtung auf ausgewählte Zielgruppen können Fehlinvestitionen vermieden werden <strong>und</strong><br />

spätere Werbemaßnahmen lassen sich zur Erhöhung der Kapazitätsauslastung gezielter durchführen.<br />

Auch wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein einprägsames Image entsteht. Die Ermittlung eines<br />

Bedarfs der eigenen Zielgruppen an Erholungseinrichtungen ist unabdingbar, um Kapazitätsberechnungen<br />

217


7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />

<strong>für</strong> die zu planenden Anlagen <strong>und</strong> deren späteren Betrieb vorzunehmen. Hierdurch können unnötige Belastungen<br />

des Finanzhaushaltes, der Umwelt <strong>und</strong> der Einwohner vermieden werden.<br />

Gemeindeübergreifende <strong>und</strong> regionale Kooperationen bieten Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> eine koordinierte, bedarfsorientierte<br />

<strong>und</strong> an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichteten Planung. Häufig können die finanziellen<br />

<strong>und</strong> personellen Mittel zur Durchführung wichtiger Planungsschritte (Analysen <strong>und</strong> Konzepte) von<br />

der einzelnen Gemeinde nicht aufgebracht werden, wohl aber im Rahmen gemeinsamer Koooperationsprojekte.<br />

Häufig sind Planungen zur <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwicklung nicht auf die Gemeindegrenzen<br />

zu beschränken, sondern gehen über diese hinaus.<br />

Langfristige wirtschaftliche Effekte der Vorhaben <strong>für</strong> die Region sollten berücksichtigt werden, wobei<br />

insbesondere Beschäftigungs- <strong>und</strong> Einkommenseffekte <strong>für</strong> die Bevölkerung vor Ort einzubeziehen sind<br />

(Kosten-Nutzen-Analyse)<br />

Die Effekte von <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsaktivitäten sollten nicht nur im Hinblick auf eine schnelle<br />

Realisierbarkeit positiver wirtschaftlicher Effekte bewertet werden. Wichtig sind auch die wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen der Maßnahmen, die sich erst langfristig zeigen. Von Interesse <strong>für</strong> die einheimische<br />

Bevölkerung ist hierbei, ob durch die Freizeiteinrichtungen Arbeitsplätze entstehen; <strong>und</strong> zwar nicht nur<br />

<strong>für</strong> den begrenzten Zeitraum der Entwicklung der Einrichtungen, sondern mit denen eine langfristige Absicherung<br />

von regelmäßigem Einkommen gewährleistet wird. Bei den freizeitwirtschaftlich induzierten<br />

Arbeitsplätzen ist auch darauf zu achten, dass es sich nicht nur um Saison- oder Aushilfsarbeitsplätze<br />

handelt <strong>und</strong> diese auch qualifiziertes Personal erfordern (vgl. auch Kap. 4.6.2.4.)<br />

Erholungsangebote können mit anderen Angeboten vor Ort verknüpft werden, so dass lokale Wirtschaftskreisläufe<br />

entstehen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung leisten. Möglichkeiten<br />

bieten sich bei der Direktvermarktung regionaler Produkte, der Einbindung von Freizeitangeboten in örtliche<br />

Veranstaltungen <strong>und</strong> Feste etc. Durch diese Verankerung der Freizeitangebote in der lokalen Wirtschaft<br />

entstehen wiederum positive Wirkungen auf die freizeitwirtschaftliche Angebotsstruktur, indem es<br />

z.B. zu Innovationen <strong>und</strong> Angebotserweiterungen kommt (vgl. auch Kap. 4.6.2.8 <strong>und</strong> 4.6.2.9).<br />

Eine Maximierung der positiven wirtschaftlichen Effekte von <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Naherholung auf die örtliche<br />

Bevölkerung führt i.d.R. auch zu einer Erhöhung der Akzeptanz der hiermit verb<strong>und</strong>enen negativen<br />

Auswirkungen (z.B. Lärm, Überfüllung <strong>und</strong> andere Störungen). Die Entwicklung einer Dienstleistungskultur<br />

im Freizeitsektor wird unterstützt, was auch in Hinblick auf die Gastfre<strong>und</strong>schaft ein wichtiger<br />

Faktor ist (vgl. auch Kap. 4.6.2.10). Umgekehrt können als zu gering empf<strong>und</strong>ene Beschäftigungs- oder<br />

Einkommenseffekte zu sozialer Unzufriedenheit führen.<br />

218


7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />

7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />

Für die Entwicklung der BFL existieren verschiedene Leitbilder oder Entwicklungsszenarien auf unterschiedlichen<br />

hierarchischen Ebenen, die z.B. übergeordneten Planungsvorgaben oder naturschutzfachlichen<br />

bzw. nutzungsorientierten Planungen <strong>und</strong> Projekten in der BFL zugr<strong>und</strong>e liegen. Die aktuell in verschiedener<br />

Fachliteratur diskutierten Leitbilder (z.B. LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG 1998,<br />

DURKA et al. 1997, BTU Cottbus 1998) können bestimmten Leitbildtypen zugeordnet werden, die ähnliche<br />

Zielvorstellungen vertreten.<br />

In der nachfolgenden Übersicht werden verschiedene Leitbildtypen <strong>für</strong> die BFL kurz charakterisiert <strong>und</strong><br />

dem in Kap. 7.1 (S. 206) formulierten Leitbild <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> gegenübergestellt.<br />

Ziel dabei ist, Gemeinsamkeiten, aber auch konträre Ziele <strong>und</strong> damit Konfliktpotenziale bei der Umsetzung<br />

der Leitbilder in konkretere Planungen <strong>und</strong> Projekte herauszustellen.<br />

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; eine detailliertere Analyse <strong>und</strong> Bewertung ist<br />

in der o.g. Fachliteratur enthalten.<br />

Stark technologisch orientierte Leitbilder<br />

Dieser Leitbildtyp lässt sich aus dem Bergrecht ableiten; die Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen finden sich in ähnlicher<br />

Formulierung in vielen Braunkohlenplänen wieder <strong>und</strong> bilden dementsprechend häufig die Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> die Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Bergbaulandschaften.<br />

Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen:<br />

Übergeordnetes Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Landschaft nach Bergrecht.<br />

Für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit wird eine umfassende bergtechnische Sicherung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />

inkl. Bodenmelioration durchgeführt, wobei die Produktionsfunktion im Vordergr<strong>und</strong> steht. Weiteres<br />

Ziel ist die Herstellung eines selbstregulierenden Wasserhaushaltes.<br />

Naturschutz findet i.d.R. auf gesicherten <strong>und</strong> rekultivierten Flächen statt, ehemalige Anlagen werden<br />

rückgebaut oder umgenutzt <strong>und</strong> verbleibendes technisches Gerät verschrottet. Die stark technologisch orientierten<br />

Leitbilder sind häufig kombiniert mit den historisch orientierten Leitbildern.<br />

Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Durch die umfassende bergtechnische Sicherung <strong>und</strong> Rekultivierung erfolgt die Herstellung einer weitestgehend<br />

betret- <strong>und</strong> benutzbaren BFL. Hier bestehen günstige Voraussetzungen v.a. <strong>für</strong> die Errichtung<br />

von Erholungsanlagen <strong>und</strong> -einrichtungen. Je nach konkreten Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen im Rahmen der<br />

Rekultivierung können hier durchaus vielfältige Landschaften entstehen, die auch <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />

Erholungsformen geeignet sein können (vgl. auch „Historische Leitbilder“).<br />

Ein deutlicher Zielkonflikt besteht jedoch in Hinblick auf die gr<strong>und</strong>legende Aussage des Leitbildes <strong>für</strong><br />

nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>: Eine umfassende Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung im Sinne stark<br />

technologisch orientierter Leitbilder bedeutet, dass die besonders typischen <strong>und</strong> eigenartsprägenden Bestandteile<br />

der BFL (typische Landschaftsbilder <strong>und</strong> Lebensräume, technisches Gerät als Zeugnisse der<br />

Abbautätigkeit) weitgehend verloren gehen. Damit ist nicht nur das Verschwinden naturschutzfachlich<br />

hoch bedeutsamer <strong>und</strong> <strong>für</strong> die BFL typischer Lebensräume, sondern auch der unwiederbringliche Verlust<br />

eines entscheidenden touristischen Markenzeichens der BFL verb<strong>und</strong>en.<br />

219


Stark historisch orientierte Leitbilder<br />

7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />

Wie oben bereits erwähnt, stehen die stark historisch orientierten Leitbilder oft im engen Zusammenhang<br />

zu den technologischen Leitbildern: Die Wiedernutzbarmachung der Landschaft <strong>und</strong> die Wiederherstellung<br />

ehemaliger Kulturlandschaft mit den entsprechenden Einzelzielen <strong>und</strong> Maßnahmen finden sich vielfach<br />

Braunkohlenplänen <strong>und</strong> bilden damit auch häufig die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultiviterungspraxis.<br />

Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen:<br />

Übergeordnetes Ziel ist die Wiederherstellung der historischen Kulturlandschaft.<br />

Zur Wiedernutzbarmachung der Landschaft werden die abiotischen Bedingungen in weitgehender Annäherung<br />

an den vorbergbaulichen Zustand wiederhergestellt (z.B. Wiederherstellung Wasserhaushalt, Bodenmelioration).<br />

Naturschutz wird über Biotopgestaltung, -pflege <strong>und</strong> -management umgesetzt.<br />

Die Gestaltung des Landschaftsbildes zielt auf eine Anpassung an die umgebende Kulturlandschaft, teilweise<br />

auch auf die Wiederherstellung einer vielfältigen Kulturlandschaft nach historischen Vorbildern ab.<br />

Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Ähnlich wie bei den technologisch orientierten Leitbildern wird durch die umfassende bergtechnische Sicherung<br />

<strong>und</strong> Rekultivierung eine weitestgehend betretbare <strong>und</strong> nutzbare Landschaft hergestellt. Die entstehenden<br />

Landschaften, die sich gemäß Leitbild idealerweise nicht mehr von der umgebenden Landschaft<br />

unterscheiden sollen, können sich je nach Qualität des Landschaftsbildes auch <strong>für</strong> die landschaftsbezogene<br />

Erholung eignen. Insbesondere die Schaffung vielfältiger Kulturlandschaften entspricht i.d.R.<br />

den Vorstellungen einer attraktiven Landschaftskulisse <strong>für</strong> viele landschaftsbezogene Erholungs- <strong>und</strong><br />

Freizeitaktivitäten.<br />

Festzuhalten ist zum einen, dass die Wiederherstellung eines vorbergbaulichen Zustandes der Landschaft<br />

angesichts der massiven Änderungen der abiotischen <strong>und</strong> biotischen Bedingungen im Rahmen der Abbautätigkeit<br />

nur noch sehr begrenzt möglich ist (vgl. Landesumweltamt Brandenburg).<br />

Ein weiterer, sehr deutlicher Zielkonflikt besteht – parallel zu den technologischen Leitbildern – in Hinblick<br />

auf Erhaltung bergbautypischer Landschaften <strong>und</strong> kultureller Hinterlassenschaften. Die Zielsetzung<br />

einer Annäherung an den vorbergbaulichen Zustand steht im Widerspruch zur gezielten Erhaltung bergbautypischer<br />

Strukturen. Die besonderen Potenziale <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> Naturschutz werden damit weder<br />

gefördert noch genutzt.<br />

Naturschutzfachliche Leitbilder mit Schwerpunkt „Naturnähe“<br />

Naturschutzfachliche Leitbilder <strong>für</strong> die BFL wurden in verschiedenen Studien untersucht <strong>und</strong> dargestellt.<br />

In einer Studie zur naturschutzfachlichen Leitbildentwicklung in der BFL (LANDESUMWELTAMT<br />

BRANDENBURG 1998) werden verschiedene Gr<strong>und</strong>motive <strong>für</strong> naturschutzfachliche Leitbilder festgehalten.<br />

Genannt <strong>und</strong> vergleichend betrachtet werden dort die Gr<strong>und</strong>motive „Naturnähe“, „Biodiversität“,<br />

„Nachhaltigkeit“ <strong>und</strong> „Kulturlandschaft“. Ein Gr<strong>und</strong>motiv, das im Hinblick auf die in Kap. 7.2 <strong>und</strong> 7.3<br />

formulierten Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen besonders interessant erscheint, ist das Gr<strong>und</strong>motiv „Naturnähe“, was<br />

deshalb an dieser Stelle näher betrachtet werden soll.<br />

220


Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />

Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung großräumiger <strong>und</strong> naturnaher Landschaften mit besonderer ökologischer<br />

Ausgleichsfunktion.<br />

Durch völligen Verzicht oder deutliche Reduzierung von Nutzungseingriffen sollen natürliche Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> Prozesse gefördert werden.<br />

Im Extremfall werden jegliche Maßnahmen nach der Kippung unterlassen <strong>und</strong> es werden großflächige<br />

Sukzessionsflächen ausgewiesen (Prozessschutz). Alternativ erfolgt eine Durchführung minimierter Sanierungsmaßnahmen,<br />

z.B. durch Konzentration auf Bereiche mit akuter Gefahrenabwehr (Setzungsfließen,<br />

Sukzession). Bergbautypische Erscheinungsformen bleiben aber auf großen Flächen erhalten <strong>und</strong><br />

prägen das Landschaftsbild. Auf Eingriffe zur Herstellung einer bestimmten Wasserqualität oder einer<br />

Nutzbarkeit (z.B. durch bodenverbessernde Maßnahmen) wird verzichtet.<br />

Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Wichtigste gemeinsame Zielsetzung ist die langfristige Sicherung von Landschaften hoher Eigenart <strong>und</strong><br />

hoher Erlebnisqualität <strong>für</strong> Naturerlebnis / Naturerfahrung <strong>und</strong> Umweltbildung. Hier können großflächige<br />

Wildnislandschaften entstehen, die in derartiger Ausdehnung <strong>und</strong> Qualität außerhalb der BFL nicht umsetzbar<br />

sind. Werden Teilbereiche <strong>für</strong> eine naturorientierte <strong>Erholungsnutzung</strong> bereitgestellt, so kann damit<br />

eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage zur Bildung eines Alleinstellungsmerkmales geschaffen werden.<br />

Deutlich gegenläufige Ziele zur einer <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL bestehen, falls große Teile der BFL<br />

aus verschiedenen Gründen nicht betreten werden dürfen. Betretungsverbote der Landschaft sind zum einen<br />

aus Gründen der Bergsicherheit möglich; <strong>und</strong> zwar in solchen Fällen, in denen keine oder nur geringe<br />

Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Gerade aus naturschutzfachlichen Gründen wird ein solcher<br />

Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen jedoch be<strong>für</strong>wortet, um typische Lebensräume der BL zu erhalten<br />

bzw. einer unbeeinflussten Entwicklung zu überlassen. Eine aktive Nutzung wäre in solchen Fällen völlig<br />

allein aus bergrechtlichen Gründen ausgeschlossen.<br />

Betretungsverbote sind zum anderen auch direkt aus naturschutzfachlichen Gründen denkbar, wobei die<br />

Sicherung bzw. Entwicklung von Lebensräumen störungsempfindlicher Arten meist im Vordergr<strong>und</strong> der<br />

Ausweisung solcher „Tabuflächen“ steht.<br />

Sind Betretungsverbote wirksam, so bleibt aus Sicht der Erholung nur die Nutzung der BFL als<br />

Kulisse.<br />

Leitbilder mit Betonung der Umgestaltung <strong>und</strong> Künstlichkeit der Landschaft (Projektorientierung)<br />

Projektorientierte Leitbilder, die sich v.a. auf die aktive (Um-)Gestaltung der Landschaft durch den Menschen<br />

ausrichten, werden von verschiedenen Institutionen in der BFL verfolgt: Von derzeit prägender Bedeutung<br />

<strong>für</strong> das Lausitzer Revier ist die IBA „Fürst-Pückler-Land“, in deren Einzelprojekten sich viele<br />

der u.g. Ziele in ähnlicher Weise wiederfinden (vgl. IBA FÜRST-PÜCKLER-LAND 1999). Aktiv ist darüberhinaus<br />

das Bauhaus Dessau mit verschiedenen Projekten <strong>und</strong> Aktionen (z.B. experimentelle Gärten).<br />

Verschiedene EXPO-Projekte wie z.B. die „Baggerstadt Ferropolis“ oder weitere Projekte, die in die Mitteldeutsche<br />

Straße der Braunkohle eingeb<strong>und</strong>en wurden, sind ebenfalls diesem Leitbild zuzuordnen. Einige<br />

Projektbeispiele sind in Kap. 4.3.2.3 (S. 67 ff.), Aktivitäten der IBA auch im Fallbeispiel 2<br />

(Kap. 8.2.2.2.2, S. 265) dargestellt.<br />

221


Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen:<br />

7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />

Übergeordnete Ziele liegen hier in der aktiven (Um-)Gestaltung der ehemaligen Bergbaulandschaften bis<br />

hin zur Schaffung völlig neuer Landschaften. Die Bergbaulandschaft wird zum Erlebnis- <strong>und</strong> Gestaltungsfeld<br />

<strong>für</strong> den Menschen.<br />

Im Gestaltungsprozess wird die bergbauliche Vergangenheit der BFL durch Erhaltung <strong>und</strong> Nachnutzung<br />

von Industriedenkmalen, Ausstellung <strong>und</strong> Inszenierung von Großgeräten der BFL betont. Integriert werden<br />

auch verbliebene Teile vorindustrieller Kulturlandschaft bis hin zu modernen Anlagen. Die typische<br />

Landschaft wird in „landart“-Projekten betont. Je nach konkretem Projekt werden naturnahe, bergbautypische<br />

Wildnislandschaften erhalten <strong>und</strong> weiterentwickelt oder aber vollkommen neue Landschaften gestaltet.<br />

Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

Die Erlebbarkeit der Landschaft <strong>und</strong> des stattfindenden Gestaltungsprozesses <strong>für</strong> den Menschen ist ein<br />

wichtiger Aspekt des Leitbildes, der eine Inwertsetzung der Landschaft auch <strong>für</strong> den <strong>Tourismus</strong> darstellt.<br />

Die langfristige Sicherung <strong>und</strong> die Entwicklung von Nachnutzungskonzepten <strong>für</strong> Industriedenkmale,<br />

Baudenkmale sowie vorindustrielle Besonderheiten der Landschaft (z.B. historische Parkanlagen) bildet<br />

eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Förderung der regionalen Identität <strong>und</strong> des Kulturerlebens.<br />

Eine Neugestaltung der Landschaft „um jeden Preis“, die sich vorwiegend an Projektvisionen <strong>und</strong> weniger<br />

an Vorhandenem <strong>und</strong> evtl. bewahrenswerten Strukturen orientiert, kann jedoch zur Zerstörung erhaltenswerter<br />

Landschaftsbereiche führen. Denkbar sind hier sowohl Konflikte mit den Zielen einer natur-<br />

<strong>und</strong> landschaftsbezogenen Erholung als auch mit dem Naturschutz .<br />

222


8 Vertiefte Untersuchung von Fallbeispielen<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

In den Kap. 8.1 <strong>und</strong> 8.2 wurden zwei Fallbeispiele zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten des<br />

F+E-Vorhabens analysiert <strong>und</strong> ausgewertet. Ziel beider Untersuchungen war es v.a., zusätzliche Hinweise<br />

<strong>für</strong> die Erstellung der „Handreichung <strong>für</strong> Kommunen“ (vgl. Fußnote 18, S. 161) zu erhalten, um so einen<br />

möglichst praxisbezogenen Leitfaden zu entwickeln.<br />

Die Auswahl der jeweiligen Untersuchungsräume <strong>und</strong> thematischen Schwerpunkte erfolgte im Rahmen<br />

der projektbegleitenden Arbeitsgruppe.<br />

Fallbeispiel 1 umfasst einige Kommunen im Mitteldeutschen Revier (Südraum Leipzig), anhand derer<br />

genauer untersucht wurde, ob <strong>und</strong> auf welche Weise sozioökonomische Faktoren Eingang in die kommunalen<br />

Planungen finden.<br />

Im Mittelpunkt von Fallbeispiel 2 standen die Planungen in der künftigen „Lausitzer Seenkette“ (Lausitzer<br />

Revier). Konkreter untersucht wurde hier, ob <strong>und</strong> inwieweit naturschutzfachliche Belange bei den<br />

Planungen der Kommunen <strong>und</strong> anderer Planungsträger berücksichtigt wurden.<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

8.1.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise<br />

Im Rahmen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe wurde beschlossen, eine Fallbeispielstudie mit sozioökonomischem<br />

Schwerpunkt im Südraum Leipzig durchzuführen <strong>und</strong> die Untersuchungen auf eine Auswahl<br />

wassergeb<strong>und</strong>ener Erholungsformen zu konzentrieren.<br />

Ziel der Fallbeispieluntersuchung war es, den Entwurf der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) im<br />

Hinblick auf die enthaltenen sozioökonomischen Aspekte zu überprüfen <strong>und</strong> zu optimieren. Hierzu wurde<br />

in Erfahrung gebracht, welche Planungsschritte bislang in verschiedenen ausgewählten Kommunen<br />

durchgeführt worden waren <strong>und</strong> welche noch erfolgen sollten. Zusätzlich sollten Erkenntnisse darüber<br />

gewonnen werden, inwiefern sich die Planungen der einzelnen, genauer untersuchten Kommunen in die<br />

Bedarfssituation (im Sinne einer Nachfragesituation) im gesamten Südraum mit relevantem Umfeld einordnen<br />

läßt.<br />

In Absprache mit Herrn Dr. Berkner, Regionale Planungsstelle im STUFA Leipzig, wurden geeignete<br />

Beispielkommunen ausgewählt, die im Hinblick auf ihre Planungen zu wassergeb<strong>und</strong>enen Erholungsformen<br />

genauer untersucht werden sollten. Die nachfolgend genannten, ausgewählten Kommunen grenzen<br />

südlich an die Stadt Leipzig an, verfügen über bedeutende Anteile an bereits gefluteten oder künftig<br />

entstehenden Restseen <strong>und</strong> sind mit verschiedenen Projekten oder Planungen im Bereich der wassergeb<strong>und</strong>enen<br />

Erholung aktiv:<br />

• Stadt Markkleeberg<br />

mit Lage am Cospudener See (Flutung bereits 2000 abgeschlossen) <strong>und</strong> am künftigen Markkleeberger<br />

See (Flutung voraussichtlich 2004 abgeschlossen)<br />

• Zweckverband Neue Harth (unter Beteiligung der Stadt Leipzig <strong>und</strong> der Stadt Zwenkau)<br />

mit Zuständigkeit <strong>für</strong> den künftigen Zwenkauer See (Flutungsende 2010 / 2015 geplant)<br />

223


• Stadt Zwenkau<br />

mit Lage am Zwenkauer See<br />

• Gemeinde Großpösna<br />

mit Lage am künftigen Störmthaler See (Flutungsende <strong>für</strong> 2011 geplant)<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Die Datenerhebung zu den Beispielkommunen erfolgte anhand Literaturrecherchen <strong>und</strong> persönlichen Gesprächen<br />

mit den jeweils zuständigen Stadtplanern, Bauamtsleitern bzw. Geschäftsführern sowie Vertretern<br />

von <strong>Tourismus</strong>organisationen bzw. übergeordneten Zweckverbänden. Darüber hinaus wurde ein Interview<br />

mit dem Zweckverband „Kommunales Forum Südraum Leipzig“ geführt, der sich mit der Koordination<br />

von Entwicklungszielen <strong>und</strong> Planungen im Südraum befasst.<br />

Im einzelnen wurden folgende Stellen kontaktiert:<br />

• Stadt Markkleeberg (Planungsamt: Frau Reckling)<br />

• Zweckverband Planung <strong>und</strong> Erschließung Neue Harth (Geschäftsführer Herr Bez, Frau Weißbauer)<br />

• Stadt Zwenkau (Bauamtsleiter Herr Hahn)<br />

• Gemeinde Großpösna (Bauamtsleiter Herr Richter)<br />

• Regionales Forum Leipzig (Frau Dr. Raatzsch)<br />

• <strong>Tourismus</strong>verein Leipziger Land e.V / Stadtverwaltung Markkleeberg (Frau Heinze)<br />

Um die Planungsschritte der Kommunen einordnen zu können, wurde ein Gesprächsleitfaden entwickelt,<br />

der sich an dem aktuellen Entwurf der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) orientierte <strong>und</strong> entsprechend<br />

die folgenden Bereiche umfasste:<br />

• Vorhandenes touristisches Umfeld<br />

- Angebot zum <strong>Tourismus</strong> / zur Naherholung vor Ort<br />

- gemeindeübergreifende Kooperationen im Bereich <strong>Tourismus</strong> / Naherholung<br />

- <strong>Tourismus</strong>konzept auf regionaler / kommunaler Ebene<br />

- Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> Erholung / <strong>Tourismus</strong><br />

- Verkehrsanbindung<br />

• Bedarfsanalyse<br />

- Zielgruppenanalyse<br />

- Konkurrenzanalyse<br />

- „Betriebsanalyse“<br />

• Finanzierung<br />

- Finanzieller Rahmen (Finanzbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten) <strong>für</strong> Ausbau <strong>und</strong><br />

laufenden Betrieb<br />

• Akzeptanz<br />

- Einstellung der Bevölkerung zum <strong>Tourismus</strong>.<br />

224


8.1.2 Situationsanalyse<br />

8.1.2.1 Ausgangssituation im Südraum Leipzig<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Einführend wird eine Übersicht über die Ausgangssituation im Südraum Leipzig gegeben, wobei näher<br />

auf die im Südraum existierenden Tagebaue, bereits bestehende <strong>und</strong> geplante Seen mit Flutungszeiträumen<br />

sowie bestehende <strong>und</strong> geplante Einrichtungen zur wassergeb<strong>und</strong>enen Erholung eingegangen<br />

wird. Die Darstellungen erfolgen auf Basis der Braunkohlenpläne des Regionalen Planungsverbandes<br />

Westsachsen, des Regionalplans Westsachsen (REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTSACHSEN 1998)<br />

<strong>und</strong> einer Studie zu den Möglichkeiten einer freizeitwirtschaftlichen Nutzung des Südraums (CAMPUS<br />

ESPENHAIN 2000a), die in enger Zusammenarbeit mit einer Untersuchung zu Nutzungspräferenzen von<br />

Bergbaurestseen (STOTTMEISTER et al. 2000) entstanden ist.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der außerordentlich hohen Dynamik bei der Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft im Südraum<br />

Leipzig zu einer Landschaft mit hohem Erholungswert können die folgenden Darstellungen nur den<br />

aktuellen Stand (Mai 2001) widergeben; eine Situationsanalyse müsste permanent aktualisiert <strong>und</strong> fortgeschrieben<br />

werden. Die Dynamik bezieht sich dabei sowohl auf einzelne Gestaltungsmaßnahmen in der<br />

Landschaft als auch auf den Zeitraum <strong>für</strong> Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung. So wurde z.B. der geplante Flutungszeitraum<br />

<strong>für</strong> den Markkleeberger See erheblich verkürzt.<br />

In einem Zeitraum von ca. 50 Jahren (2000 – ca. 2050) sollen im Südraum 18 Seen entstehen (siehe Karte<br />

1, S. 233). Die Folgenutzungen <strong>für</strong> diese Seen im Südraum Leipzig umfassen sport- <strong>und</strong> erholungsorientierte,<br />

auf Natur- <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung sowie auf Fischerei ausgerichtete <strong>und</strong> wasserwirtschaftliche<br />

Funktionen.<br />

Eine Analyse der Nutzungsziele an den entstehenden Tagebauseen im Sanierungsgebiet Südraum Leipzig<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass bei heutiger Zuordnung in den meisten Fällen eine Mischnutzung angestrebt<br />

wird.<br />

Im Folgenden werden die einzelnen Seen entsprechend ihrer freizeitwirtschaftlichen Relevanz dargestellt.<br />

Die Aussagen zu Folgenutzungen enthalten deshalb keine Aussagen zur wasserwirtschaftlichen Funktionen.<br />

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Studie CAMPUS ESPENHAIN (2000a). Die Angaben zur<br />

Folgenutzung sind ebenfalls der Studie entnommen, stellen also keine eigene Bewertung dar. Diese Nutzungsfunktionen<br />

müssten nach aktuellen Planungsständen teilweise modifiziert werden (vgl. auch Tab. 29<br />

<strong>und</strong> Tab. 30).<br />

Die Reihenfolge <strong>und</strong> laufende Nummer der Seen entspricht der Darstellung in Karte 1 (S. 233).<br />

1) Cospudener See<br />

(Kreis: Stadt Leipzig, Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Leipzig, Markkleeberg, Zwenkau)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Cospuden, unmittelbar südlich der Stadt Leipzig, westlich<br />

der Stadt Markkleeberg.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Floßgraben <strong>und</strong> dem Zwenkauer See.<br />

Gewässergüte nach EU-Badegewässerrichtlinie angestrebt.<br />

Folgenutzungen: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb <strong>und</strong> Naturschutz.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14 <strong>und</strong> B2 / B95, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege (vgl.<br />

Karte 2)<br />

Wasserfläche: 436 ha<br />

Uferlänge: 10.500 m<br />

225


Wassertiefe (Mittel): 24,9 m – 54,0 m<br />

Flutungszeitraum: 1993-2000<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

2) Markkleeberger See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Markkleeberg)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Espenhain, unmittelbar südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar<br />

östlich der Stadt Markkleeberg.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Störmthaler See <strong>und</strong> der Kleinen Pleiße.<br />

Gewässergüte soll der EU-Badegewässerrichtlinie entsprechen.<br />

Folgenutzung: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A 14, die B2 / B95 / B186, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege<br />

(vgl. Karte 2).<br />

Wasserfläche: 252 ha<br />

Uferlänge: 7.750 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 25,9 m -58,0 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 2000-2004<br />

3) Zwenkauer See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Zwenkau, Stadt Böhlen, Stadt Leipzig)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Zwenkau, 12 km südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar<br />

nördlich der Stadt Zwenkau.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Floßgraben.<br />

Gewässergüte soll der Gewässergüteklasse 2, an Badestellen der EU-Badegewässerrichtlinie entsprechen.<br />

Folgenutzung: Hauptfunktionen Natur <strong>und</strong> Erholung.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, B2, B186 <strong>und</strong> B95, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege<br />

(vgl. Karte 2).<br />

Wasserfläche: 914 ha<br />

Uferlänge: 19.900 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 19,8 m – 43,5 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 2004-2013<br />

4) Störmthaler See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Großpösna)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Espenhain, 14 km südlich der Stadt Leipzig, 5 km nordöstlich<br />

der Stadt Böhlen.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Markkleeberger See, dem Göselbereich, der Pleiße <strong>und</strong> dem Rückhaltebecken<br />

Stöhna.<br />

Gewässergüteklasse 2 oder entsprechend der EU-Badegewässerrichtlinie angestrebt<br />

Folgenutzung: Hauptfunktionen Natur <strong>und</strong> Erholung.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14 <strong>und</strong> B95, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege (vgl. Karte<br />

2).<br />

Wasserfläche: 733 ha<br />

Uferlänge: 19.800 m zuzüglich Insel mit 6.000 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 21,0 m – 52,0 m)<br />

Vor. Flutungszeitraum: 2000-2011<br />

226


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

5) Werbener See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: keine Angaben)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Profen Nord, 18 km südwestlich der Stadt Leipzig, 3 km<br />

nordwestlich der Stadt Pegau.<br />

Über einen geplanten Gewässerverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> angestrebte Gewässergüte keine Angaben.<br />

Folgenutzung: Landschaftssee mit begrenzter Erholungsfunktion.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A9, B2 <strong>und</strong> die B186 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />

vorliegend).<br />

Wasserfläche: 79 ha<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe (Mittel): 12,0 m – 34,0 m<br />

Flutungszeitraum: 1984-1999, 2043-2095<br />

6) Pereser See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Zwenkau mit der Gemeinde Rüssen-Kleinstrokwitz, Stadt<br />

Neukieritzsch mit der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch, Stadt Groitzsch mit den Gemeinden Audigast,<br />

Großstolpen)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Vereinigtes Schleenhain / Peres, 19 km südlich der Stadt<br />

Leipzig, 4 km südöstlich der Stadt Groitzsch.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit der Weißen Elster.<br />

Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />

Folgenutzung: Wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung, Erholung, Naturschutz.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, A9, B2 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />

vorliegend).<br />

Wasserfläche: 589 ha<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe (Mittel): 23,5 m – 41,0 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 2045-2051<br />

7) Kahnsdorfer See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Lobstädt, Neukieritzsch, Stadt Böhlen)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz II, 20 km südlich der Stadt Leipzig, 7 km nordwestlich<br />

der Stadt Borna.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Hainer See / Haubitzer See.<br />

Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />

Folgenutzung: Landschaftssee ohne intensive Erholung.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />

vorliegend).<br />

Wasserfläche: 112 ha<br />

Uferlänge: 4.800 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 17,5 m – 43,0 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 1998-2006<br />

227


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

8a) Hainer See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Lobstädt, Stadt Borna, Stadt Rötha, Espenhain)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz II, 20 km südlich der Stadt Leipzig, 5 km nördlich<br />

der Stadt Borna.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Kahnsdorfer <strong>und</strong> dem Haubitzer See.<br />

Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />

Folgenutzung: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />

vorliegend).<br />

Wasserfläche: 387 ha<br />

Uferlänge: 8.000 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 17,8 m – 49,0 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 1999-2006<br />

8 b) Haubitzer See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Borna, Lobstädt)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz II, 22 km südlich der Stadt Leipzig, 3 km nördlich<br />

der Stadt Borna.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Hainer <strong>und</strong> dem Kahnsdorfer See.<br />

Gewässergüteklasse 2, in Badebereichen EU-Badegewässerrichtlinie angestrebt.<br />

Folgenutzung: Naherholungs- <strong>und</strong> Naturschutzfunktionen.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />

Information vorliegend).<br />

Wasserfläche: 158 ha<br />

Uferlänge: 5.500 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 16,0 m – 26,0 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 1999-2006<br />

9) Groitzscher / Luckaer See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Groitzsch <strong>und</strong> dazugehörige Gemeinden Auligk, Großstolpen,<br />

Berndorf, Lucka, Nöthnitz, Cöllnitz, Obertitz)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Vereinigtes Schleenhain / Groitzscher Dreieck, 25 km südlich<br />

der Stadt Leipzig, 3 km südöstlich der Stadt Groitzsch.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit der Schnauder.<br />

Keine Angaben über die angestrebte Gewässergüte.<br />

Keine Angaben über die angestrebte Folgenutzung.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A4, die A9 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />

vorliegend).<br />

Wasserfläche: 187 ha (geplant: 869 ha)<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe (Mittel): 11,9 m – 74,5 m (geplant: 39,0 m – 74,5 m)<br />

Flutungszeitraum: Zwischenstand seit 1999 erreicht. Zweite Flutungsphase 2055 – ca. 2060<br />

228


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

10) Speicher Borna<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: keine Angaben)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-West, 27 km südlich der Stadt Leipzig, 2 km westlich<br />

der Stadt Borna.<br />

Kein Gewässerverb<strong>und</strong> geplant.<br />

Folgenutzung: Hochwasserschutz, Erholung <strong>und</strong> Intensivfischzucht.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176, Bahn-Anbindung.<br />

Wasserfläche: 265 ha (bei Vollstau: 550 ha)<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe: max. 32 m<br />

Flutungszeitraum: bis 1979<br />

11) Speicher Witznitz<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Borna)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz I, 24 km südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar<br />

nördlich der Stadt Borna.<br />

Kein Gewässerverb<strong>und</strong> geplant.<br />

Keine Angaben über die angestrebte Gewässergüte.<br />

Folgenutzung: Wasserwirtschaft <strong>und</strong> Wassersport.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />

Information vorliegend).<br />

Wasserfläche: 210 ha<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe: max. 20 m<br />

Flutungszeitraum: abgeschlossen<br />

12) Bockwitzer See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Borna, Kitzscher, Wyhratal)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Bockwitz, 28 km südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar östlich<br />

der Stadt Borna.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Restloch Hauptwasserhaltung, dem Restloch Südkippe <strong>und</strong> dem Vorfluter<br />

Sauerbach (Ablauf in Richtung Eula).<br />

Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />

Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Erholung.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />

Information vorliegend).<br />

Wasserfläche: 179 ha<br />

Uferlänge: 7.900 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 11,0 m – 19,0 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 1993-2005<br />

13) Restloch Hauptwasserhaltung<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Wyhratal)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-Ost, 26 km südlich der Stadt Leipzig, 4 km südöstlich<br />

der Stadt Borna.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Restloch Südkippe, dem Bockwitzer See <strong>und</strong> dem Vorfluter Saubach.<br />

Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />

229


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, B93 <strong>und</strong> die B95 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />

vorliegend).<br />

Wasserfläche: 18 ha<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe: max. 12 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 1995-2000 / 2002<br />

14) Restloch Südkippe<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Nenkersdorf)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-Ost, 30 km südlich der Stadt Leipzig, 4 km südöstlich<br />

der Stadt Borna.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Restloch Hauptwasserhaltung, dem Bockwitzer See <strong>und</strong> dem Vorfluter<br />

Saubach geplant.<br />

Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />

Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, B93, die B176 <strong>und</strong> die B95 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />

Information vorliegend).<br />

Wasserfläche: 31 ha<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe: max. 4 m<br />

Vor. Flutungszeitraum: 1995-2002<br />

15) Haselbacher See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Altenburger Land, Gemeinden in Sachsen: Regis-Breitingen, Heersdorf,<br />

Deutzen, Ramsdorf, Gemeinden in Thüringen: Wintersdorf, Haselbach)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Haselbach III, 8 km südwestlich der Stadt Borna, 2 km<br />

westlich der Stadt Regis-Breitingen.<br />

Ablauf in die Schnauder.<br />

Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />

Folgenutzung: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A4, A9 <strong>und</strong> B180, Bahn-Anbindung.<br />

Wasserfläche: 335 ha<br />

Uferlänge: 8.200 m<br />

Wassertiefe (Mittel): 7,3 m – 33,0 m<br />

Flutungszeitraum: 1993-1999<br />

16) Harthsee<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Wyhratal, Nenkersdorf)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-Ost, 6 km südöstlich der Stadt Borna, 2 km nördlich<br />

der Stadt Frohburg.<br />

Gewässerverb<strong>und</strong> „Harthsee-Harthbach-Bürschgraben-Wyhra“.<br />

Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />

Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft, Erholung.<br />

Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14 <strong>und</strong> B95 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information vorliegend).<br />

230


Wasserfläche: 65 ha<br />

Uferlänge: 4,200 m<br />

Wassertiefe: max. 13 m<br />

Flutungszeitraum: 1996 abgeschlossen<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

17) Großstolpener See<br />

(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Keine Angaben)<br />

Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Schleenhain, 25 km südwestlich der Stadt Leipzig.<br />

Über einen geplanten Gewässerverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> angestrebte Gewässergüte keine Angaben.<br />

Folgenutzung: Landschaftssee mit begrenzter Erholungsfunktion.<br />

Wasserfläche: 28 ha<br />

Uferlänge: keine Angabe<br />

Wassertiefe: 4-5 m<br />

Flutungszeitraum: 1992-1997 / 1998<br />

231


Karte 1: Restseeflutung im Südraum Leipzig<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

233


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

STOTTMEISTER et al. (2000, S. 43 ff.) nehmen die Kategorien Naturschutzsee <strong>und</strong> Erholungssee als äußere<br />

Pole <strong>für</strong> eine sechsstufigen Einteilung, um den im Südraum angestrebten Mischnutzungen gerecht zu<br />

werden:<br />

1. Naturschutzsee: Der See wird (im überwiegenden Maße) der Natur überlassen. Es kommt zur Ausbildung<br />

von relativ ausgedehnten Sukzessionsflächen (bezogen auf den See).<br />

2. Hauptnutzung Naturschutz: Der Aspekt des Naturschutzes steht im Vordergr<strong>und</strong>. Dieser Umstand<br />

lässt im beschränkten Maße eine Erholung zu (z.B. stille Erholung, Badestellen).<br />

3. Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong>: An diesen Seen ist eine Mischnutzung erkennbar, es besteht keine<br />

eindeutige Tendenz zum Naturschutz oder zur Erholungsfunktion. Die Größe der Seen macht<br />

i.d.R. eine Mischnutzung möglich.<br />

4. Hauptnutzung Erholung: Die Nutzung <strong>für</strong> Erholungszwecke steht im Vordergr<strong>und</strong>. Daneben können<br />

in beschränktem Maße Naturschutzfunktionen erfüllt werden.<br />

5. Erholungssee: Der See steht (in überwiegendem Maße) der <strong>Erholungsnutzung</strong> zur Verfügung.<br />

6. Eine Zuordnung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.<br />

Bei einer Zuordnung der oben beschriebenen Seen im Südraum Leipzig zu diesen Nutzungsklassen<br />

kommen die Autoren zu folgendem Ergebnis (siehe Tab. 29):<br />

Tab. 29: Nutzungsklassen künftiger Tagebauseen im Südraum Leipzig<br />

Quelle: STOTTMEISTER et al. 2000, S. 45<br />

Naturschutzsee<br />

Kahnsdorfer<br />

See<br />

Restloch Südkippe<br />

Restloch<br />

Hauptwasserhaltung<br />

Hauptnutzung<br />

Naturschutz<br />

Naturschutz <strong>und</strong><br />

<strong>Erholungsnutzung</strong><br />

Hauptnutzung<br />

Erholung<br />

Störmthaler See 19 Zwenkauer See Cospudener<br />

See<br />

Haubitzer See Bockwitzer See Markkleeberger<br />

See<br />

Werbener See Harthsee 20 Hainer See<br />

Haselbacher<br />

See<br />

Großstolpener<br />

See<br />

Erholungssee<br />

keine<br />

Zuordnung<br />

Pereser See<br />

Groitzscher<br />

See<br />

(Luckaer<br />

See)<br />

19 Im Vergleich der Tab. 29 <strong>und</strong> Tab. 30 wird deutlich, dass die Zuordnung der Seen zu den verschiedenen Nutzungsklassen<br />

nicht immer nachvollziehbar ist: So ist <strong>für</strong> den Störmthaler See, an dem eine Regattastrecke <strong>und</strong> weitere Planungen <strong>für</strong> eine <strong>Erholungsnutzung</strong><br />

vorgesehen sind, die derzeitige Nutzungsklasse „Hauptnutzung Naturschutz“ sicherlich nicht aufrecht zu erhalten.<br />

Hier wäre eine entsprechende Anpassung erforderlich.<br />

20 Der Harthsee wird entsprechend dem langfristig geplanten Nutzungsziel eingeordnet<br />

235


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Die folgende Tab. 30 zeigt im Überblick die geplanten Erholungsformen (Zusammenfassung) mit ihrer<br />

Verteilung auf die einzelnen Seen. Mit Fortschreibung der kommunalen Planungen müssten diese Angaben<br />

jeweils aktualisiert werden. Die Anzahl Badestellen, Häfen etc. sind, soweit bekannt, hinter den Seen<br />

aufgeführt. Wenn hierzu keine Angaben vorlagen wird dies durch ein Fragezeichen „(?)“ kenntlich gemacht.<br />

Zur Fährschifffahrt wurde keine Anzahl aufgenommen, da es sich voraussichtlich jeweils um eine<br />

Fährlinie mit mehreren Anlegestellen handelt.<br />

Aus Tab. 30 wird deutlich, dass bei den geplanten gewässerbezogenen Erholungsformen der Badebetrieb<br />

die größte Rolle spielt. Im Jahr 2005 wird voraussichtlich an sieben von neun gefluteten Seen im Südraum<br />

Badebetrieb stattfinden, im Jahr 2015 an elf von dreizehn Seen. Viele der Seen werden dabei über<br />

mehrere Badestrände (Cospuden z.B. fünf) verfügen.<br />

Boothäfen oder -anleger exisiteren im Jahr 2005 voraussichtlich an vier von sieben Seen, bis 2015 an sieben<br />

von dreizehn Gewässern.<br />

Die in Karte 1 (S. 233) aufgeführten Speicher Borna <strong>und</strong> Witznitz sowie das Rückhaltebecken Stöhna<br />

sind mit ihren überwiegend wasserwirtschaftlichen Funktion (s.o.) in der Nutzungsklassifizierung von<br />

Tab. 29 nicht enthalten. Hier ist anzumerken, dass <strong>für</strong> den Speicher Borna eine Erholungsfunktion besteht<br />

<strong>und</strong> der Speicher Witznitz bereits <strong>für</strong> wasserbezogene Sportarten genutzt wird.<br />

236


Tab. 30: Geplante <strong>Erholungsnutzung</strong>en an den Tagebauseen im Südraum Leipzig<br />

Flutungszeitraum<br />

Flutung bis<br />

2000<br />

Flutung bis<br />

2005<br />

Flutung bis<br />

2015<br />

Flutung nach<br />

2050<br />

Badebetrieb<br />

Haselbacher See (?)<br />

Cospudener See (5)<br />

Harthsee (?)<br />

Sp. Borna (?)<br />

Sp. Witznitz (?)<br />

Markkleeb. See (3)<br />

Bockwitzer See (?)<br />

Hainer See (?) *<br />

Haubitzer See (1)<br />

Zwenkauer See (4)<br />

Störmthaler See (2)<br />

Werbener See (1)<br />

Hafen /<br />

Bootsanlegestelle<br />

Haselbacher See (?)<br />

Cospudener See (2)<br />

Sp. Witznitz (?)<br />

Fährschifffahrt Regattastrecke Surfen Tauchen<br />

Cospudener See Haselbacher See (?)<br />

Cospudener See (?)<br />

Sp. Borna (?)<br />

Markkleeb. See (3) Markkleeb. See (1)<br />

Hainer See (evtl.)<br />

Zwenkauer See (3)<br />

Störmthaler See (1)<br />

Zwenkauer See Störmthaler See (1)<br />

Quellen: Unterlagen <strong>und</strong> mündliche Auskünfte der Kommunen vgl. Kap. 8.1.1, STOTTMEISTER et al. (2000); STADTPLANUNGSAMT LEIPZIG<br />

(2000); LANDESSPORTBUND SACHSEN (o.J.).<br />

*Am Hainer See ist ein Unterwasserfreizeitpark geplant, dessen Realisierung aber davon abhängt, ob ein privater Investor gef<strong>und</strong>en wird.<br />

Haselbacher See (?)<br />

Cospudener See (?)<br />

Die Erholungsform „Angeln“ ist nicht gesondert aufgeführt, da hierzu keine umfassenden Angaben vorlagen. Es ist davon auszugehen, dass eine Angelnutzung an vielen Seen<br />

möglich sein wird.<br />

237


8.1.2.2 Planungen der Fallbspielkommunen<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

In diesem Abschnitt werden die im einzelnen geplanten Erholungsangebote der Fallbeispielkommunen<br />

aufgelistet (Stand der Planungen: Mai 2001; vgl. auch Karte 2).<br />

Die Planungen der Stadt Markkleeberg im Bereich Wassersport <strong>und</strong> -erholung umfassen:<br />

• Gewässerverb<strong>und</strong> zwischen Markkleeberger <strong>und</strong> Störmthaler See <strong>für</strong> Wasserwanderungen mit Paddelboot<br />

<strong>und</strong> Kanus<br />

• Am künftigen Markkleeberger See:<br />

- Badebucht mit Seepromenade, Strandbad <strong>und</strong> Bootsanleger<br />

- Badebucht mit Wellnessbereich, Aktionswiese, Surfbereich, Segelstützpunkt<br />

- Badebucht mit Strandbereich<br />

• Am Cospudener See:<br />

- Segelhafen, Surfstrand, Bootsverleih <strong>und</strong> Golfplatz<br />

• Darüber hinaus sind geplant (gehen nicht in die nähere Betrachtung ein):<br />

- Spazier-, Wander- <strong>und</strong> Radwege, Lehrpad, Reitweg, Kunstobjekte<br />

- Campingplatz an Badebucht<br />

Quellen: Stadtverwaltung Markkleeberg (1999)<br />

SRP-Südraum Planungsgesellschaft (2000)<br />

Die Planungen des Zweckverbands „Neue Harth“ <strong>für</strong> den Bereich Wassersport <strong>und</strong> –erholung umfassen:<br />

Für den Zwenkauer See (nördlicher Teil / Neue Harth):<br />

• Segelstützpunkt<br />

• Strandbereich<br />

• Fähranleger mit Gastronomie, Spielplätzen u.a. Nutzungsflächen<br />

• Gewässerverb<strong>und</strong> zwischen Cospudener <strong>und</strong> Zwenkauer See<br />

Quellen: Karte des Zweckverbandes Planung <strong>und</strong> Erschließung „Neue Harth“ (2000)<br />

Knoll Ökoplan (o.J.)<br />

Die Stadt Zwenkau plant <strong>für</strong> den Zwenkauer See (südlicher Teil)<br />

• 1 Segelhafen<br />

• Fähranlegestellen<br />

• 3 Strandbereiche (Ostufer, Südufer – Mitte, Südufer – West)<br />

238


Darüber hinaus sind geplant (gehen nicht in die weiteren Betrachtungen ein):<br />

• 1 Campingplatz<br />

• Parkplatz an der Förderbrücke<br />

• Archäologiepark an der Förderbrücke<br />

• Fuß- <strong>und</strong> Radwege<br />

Quellen: WÖPKE, C. (2001)<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Broschüre „Seebrücke-Zeitbrücke, Industrie- <strong>und</strong> Archäölogiepark Zwenkau“<br />

Die Planungen der Gemeinde Großpösna <strong>für</strong> den Störmthaler See<br />

befinden sich noch im Entwurfstadium.<br />

Nach mündlicher Auskunft des Planungsamtes ist eine Regattastrecke geplant.<br />

Im Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan <strong>für</strong> den TB Espenhain (REGIONALER PLANUNGSVER-<br />

BAND WESTSACHSEN 1998) sind zwei Badestrände vorgesehen.<br />

239


Karte 2: Planungen der Fallbeispielkommunen<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

241


8.1.2.3 Ergebnisse der Interviews<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Die von den Fallbeispielkommunen vorgenommen Planungsschritte zu sozioökonomischen Aspekten<br />

werden zunächst im Überblick dargestellt (siehe Tab. 31, S. 244). Anschließend erfolgt eine nähere Betrachtung<br />

der einzelnen Schritte. In der Tabelle sind folgende Planungsschritte aufgeführt:<br />

• „Angebot zum <strong>Tourismus</strong> / Naherholung“:<br />

Wurde das vorhandene Angebot zum <strong>Tourismus</strong> / zur Naherholung vor Ort in die Planungen einbezogen?<br />

• „Kooperationen“:<br />

Ist die Kommune an gemeindeübergreifende Kooperationen im Bereich <strong>Tourismus</strong> / Naherholung beteiligt?<br />

• „<strong>Tourismus</strong>konzept“:<br />

Wurde ein <strong>Tourismus</strong>konzept <strong>für</strong> die Kommune oder <strong>für</strong> die Region bei der Planung berücksichtigt?<br />

• „Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung“:<br />

Wurden Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> eine Vorrangfunktion im Bereich Erholung<br />

<strong>und</strong> Fremdenverkehr bei der Planung berücksichtig?<br />

• „Verkehrsanbindung“:<br />

Wurde die Anbindung an überörtliche Verkehrswege berücksichtigt (v.a. Bahn, Autobahn, B<strong>und</strong>esstraße)?<br />

• „Zielgruppenanalyse“:<br />

Wurde eine Zielgruppenanalyse durchgeführt, anhand derer die konkrete Nachfrage im Bereich <strong>Tourismus</strong><br />

<strong>und</strong> Erholung ermittelt werden konnte?<br />

• „Konkurrenzanalyse“:<br />

Wurde eine Konkurrenzanalyse durchgeführt, aus der hervorgeht, welche Angebote bereits existieren<br />

<strong>und</strong> bei der touristischen Entwicklung berücksichtigt werden sollten?<br />

• „Betriebsanalyse“:<br />

Wurde eine „Betriebs“analyse durchgeführt, in der die Stärken <strong>und</strong> Schwächen der Kommune im<br />

Hinblick auf ihre touristische Entwicklung ermittelt wurden?<br />

• „Finanzieller Rahmen“:<br />

Wurde der finanzielle Rahmen (Finanzierung, Finanzbedarf) <strong>für</strong> einen möglichen Ausbau von touristischen<br />

Einrichtungen, deren laufenden Betrieb <strong>und</strong> Pflege klar definiert?<br />

• „Einstellung der Bevölkerung“:<br />

Wurde bei der Planung die Einstellung des überwiegenden Teils der Bevölkerung gegenüber einem<br />

Ausbau des <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsangebotes berücksichtigt?<br />

Diese Planungsschritte können im Rahmen der Planung:<br />

a) berücksichtigt worden sein, jedoch ohne dass sie als Konzept formuliert wurden („Berücks.“),<br />

b) schriftlich in Form eines Konzeptes erfolgt sein („Schriftl.“),<br />

c) als Konzept in Planung sein („Geplant“).<br />

243


Tab. 31: Planungsschritte der Fallbeispielkommunen im Südraum Leipzig (sozioökonomische Aspekte)<br />

Stadt Markkleeberg Zweckverband Neue Harth Stadt Zwenkau Gemeinde Großpösna<br />

Planungsschritt Berücks. Schriftl. Geplant Berücks. Schriftl. Geplant Berücks. Schriftl. Geplant Berücks. Schriftl. Geplant<br />

Angebote zum <strong>Tourismus</strong> /<br />

Naherholung<br />

Vorhandenes touristisches Umfeld<br />

ja ja ja ja nein nein ja nein nein ja nein nein<br />

Verkehrsanbindung ja partiell nein ja partiell nein ja partiell nein ja partiell nein<br />

Gemeindeübergreifende Kooperationen<br />

ja nein nein ja ja nein ja ja nein ja nein nein<br />

<strong>Tourismus</strong>konzept nein nein ja nein nein nein nein nein ja nein nein ja<br />

Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung<br />

ja - - ja - - ja - - ja - -<br />

Bedarfsanalyse<br />

„Betriebs“analyse nein nein ja nein nein nein nein nein ja nein nein nein<br />

Zielgruppenanalyse nein nein ja nein nein nein nein nein ja nein nein nein<br />

Konkurrenzanalyse nein nein ja nein nein ja nein nein ja nein nein nein<br />

Finanzierung<br />

Finanzieller Rahmen ja nein nein ja nein nein nein nein ja nein nein nein<br />

Akzeptanz<br />

Einstellung der Bevölkerung ja nein nein ja nein nein ja nein nein nein nein nein<br />

- = Frage wurde nicht gestellt<br />

244


8.1.3 Auswertung der Ergebnisse aus den Fallbeispielen<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Die Auswertung der Interviews erfolgte vorrangig im Hinblick darauf, ob die in der Handreichung (vgl.<br />

Fußnote 18, S. 161) empfohlenen Planungsschritte von den Fallbeispielkommunen durchgeführt wurden<br />

<strong>und</strong> in welcher Form dies erfolgte.<br />

8.1.3.1 Vorhandenes touristisches Umfeld<br />

• Die Einschätzung, inwiefern vorhandene Angebote zum <strong>Tourismus</strong> bzw. zur Naherholung mit in die<br />

Planungen eingegangen ist, erwies sich als vergleichsweise schwierig. Alle Interviewten besaßen zwar<br />

Kenntnis über lokale Angebote, jedoch waren diese i.d.R. nicht in direkten Zusammenhang mit der<br />

Planung der wasserbezogenen Erholungseinrichtungen oder im Sinne einer Ist-Analyse erfasst worden.<br />

Bei einer Bewertung dieses Planungsschrittes ist zu berücksichtigen, dass der Übergang zu einer<br />

<strong>Tourismus</strong>- bzw. Naherholungskonzeption fließend ist.<br />

• Ein <strong>Tourismus</strong>konzept, in welche einzelne Angebotsplanungen integriert wurden, gibt es momentan<br />

<strong>für</strong> keine der untersuchten Kommunen <strong>und</strong> ebenfalls nicht <strong>für</strong> den Südraum Leipzig als Region. Die<br />

Stadt Markkleeberg plant jedoch die Erstellung eines <strong>Tourismus</strong>konzeptes in Zusammenarbeit mit der<br />

Gemeinde Großpösna.<br />

• Von allen Kommunen wurden die Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> die Vorrangfunktion<br />

im Bereich Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr berücksichtig, vor allem über die jeweils geltenden<br />

Braunkohlepläne.<br />

• Die Anbindung der Kommunen an überörtliche Verkehrswege (Bahn, Autobahn, B<strong>und</strong>esstraße) wurde<br />

von allen Fallbeispielkommunen bei der Planung berücksichtigt. Dies bezieht sich insbesondere auf<br />

die geplante Autobahn, die allen Südraumkommunen eine gute Verkehrsanbindung ermöglichen wird,<br />

sowie auf die B<strong>und</strong>esstraßen. Darüber hinaus wird von den Kommunen eine Verbesserung der Anbindung<br />

an das DB-Streckennetz angestrebt. Insbesondere <strong>für</strong> die Kommunen, die in unmittelbarer Nähe<br />

zur Stadt Leipzig liegen, ist die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad ein wichtiges Thema.<br />

• Gemeindeübergreifende Kooperationen bestehen in unterschiedlicher Form vom Zweckverband bis<br />

hin zur Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen. Die <strong>Tourismus</strong>entwicklung stellt innerhalb dieser Kooperationen<br />

i.d.R. einen von mehreren Themenpunkten dar. Positiv herauszuheben ist die Zusammenarbeit<br />

zwischen Markkleeberg <strong>und</strong> Großpösna mit der anstehenden gemeinsamen Erstellung eines<br />

<strong>Tourismus</strong>konzeptes. Die Gemeinde Großpösna ist darüber hinaus in einem Arbeitskreis des Grünen<br />

Ringes engagiert, in dem auch weitere Kommunen aus dem Leipziger Umland beteiligt sind. Einige<br />

Kommunen sind an einer Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der Braunkohlepläne beteiligt, die sich<br />

auch mit touristischen Themen befasst. Markkleeberg <strong>und</strong> Zwenkau / Neue Harth planen gemeinsam<br />

einen Gewässerverb<strong>und</strong>, der <strong>für</strong> Kanufahrten auf den beiden Seen genutzt werden kann.<br />

Über den Zweckverband „Kommunales Forum Südraum Leipzig“ kooperieren alle Kommunen im<br />

Südraum Leipzig miteinander. Das Kommunale Forum befasst sich mit der Koordination von Entwicklungszielen<br />

<strong>und</strong> Planungen im Südraum. Darüber hinaus haben die Städte Leipzig <strong>und</strong> Zwenkau<br />

die Zusammenarbeit bei der Planung der nördlichen Teile des Zwenkauer Sees <strong>und</strong> des Cospudener<br />

Sees durch einen eigenen Zweckverband („Neue Harth“) intensiviert. Eine schriftliche Formulierung<br />

von Kooperationskonzepten durch die einzelnen Kommunen gibt es lediglich <strong>für</strong> den Zweckverband<br />

Neue Harth.<br />

245


8.1.3.2 Bedarfsanalyse<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

• Die untersuchten Kommunen haben zum Zeitpunkt der Interviews keine umfassende Bedarfsanalyse<br />

oder Teile davon vorgenommen. Die Stadt Markkleeberg <strong>und</strong> die Stadt Zwenkau planen die Erstellung<br />

einer Machbarkeitsstudie <strong>für</strong> die Freizeitentwicklung. Für den gesamten Südraum Leipzig wird zur<br />

Zeit an einer Machbarkeitsstudie <strong>für</strong> die touristische Entwicklung gearbeitet; ein erster Arbeitsbericht<br />

liegt bereits vor (vgl. CAMPUS ESPENHAIN gGMBH 2000a <strong>und</strong> Kap. 8.1.4). Dieser ist bislang nicht in<br />

die Planungen der Fallbeispielkommunen eingeflossen.<br />

• „Betriebs“analysen im Sinne von Stärken-Schwächen-Analysen wurden in dieser konkreten Form<br />

nicht durchgeführt. Erschwerender Faktor <strong>für</strong> diesen Bereich der Bedarfsanalyse ist, dass sich die<br />

Stärken <strong>und</strong> Schwächen einer Kommune momentan in weiten Bereichen dynamisch entwickeln, was<br />

auf die Umstrukturierung der gesamten Bergbaufolgelandschaft zurückzuführen ist. Daher wäre hier<br />

eine Analyseform anzuwenden, die speziell auf die Bedürfnisse der Kommunen in Bergbaufolgelandschaften<br />

zugeschnitten ist, indem eine regelmäßige Fortschreibung des Ist-Zustandes bereits in der<br />

Analyse vorgesehen ist. Weiterhin müßten die Folgerungen, die aus der Stärken-Schwächen-Analyse<br />

getroffen werden, den Unsicherheitsfaktor, der aus der permanenten Entwicklung <strong>für</strong> die Planungen<br />

resultiert, mit berücksichtigen.<br />

• Zielgruppenanalysen wurde ebenfalls bislang von keiner Fallbeispielkommune durchgeführt; auch<br />

wurde vorhandenes Sek<strong>und</strong>ärdatenmaterial bislang nicht genutzt (z.B. Studie zur Lebensqualität im<br />

Südraum Leipzig vgl. STOTTMEISTER et al. 2000; vgl. Kap. 8.1.4). Bei der Naherholungsnachfrage<br />

wird von vielen Kommunen davon ausgegangen, dass die Stadt Leipzig genug Nachfrager stellt, um<br />

den Naherholungsbedarf der eigenen Bevölkerung zu ergänzen. Als Argumentationsbasis wird vor allem<br />

<strong>für</strong> den Zwenkauer <strong>und</strong> den Markkleeberger See der im Sommer 2000 hochfrequentierte Cospudener<br />

See herangezogen. Eine mögliche touristische Nachfrage wurde bislang von keiner Kommune in<br />

die Kapazitätsplanung einbezogen.<br />

• Konkurrenzanalysen wurden lediglich im Rahmen der Abstimmungsgespräche über größere Projekte,<br />

wie die Regattastrecke am Störmthaler See, vorgenommen. Zur Zeit wird an einer Machbarkeitsstudie<br />

zur Entwicklung des <strong>Tourismus</strong> als Wirtschaftsfaktor im Südraum Leipzig gearbeitet, die nach Fertigstellung<br />

<strong>für</strong> die weiteren Naherholungs- <strong>und</strong> möglichen <strong>Tourismus</strong>planungen der Kommunen hinzugezogen<br />

werden kann (vgl. CAMPUS ESPENHAIN gGMBH 2000a, b). Der erste Arbeitsbericht hierzu<br />

wurde, wie bereits erwähnt, von den Kommunen bislang nicht verwertet. Der Zweckverband „Neue<br />

Harth“ lässt momentan eine Auflistung konkurrierender Angebote im angrenzenden Umland erarbeiten.<br />

8.1.3.3 Finanzierungskonzept<br />

Der Planungsschritt der Finanzierung ist zwar in jeder Kommune ein herausragend wichtiges Thema;<br />

Planungen im Sinne eines Finanzierungskonzeptes wurden jedoch nach bisherigem Kenntnisstand nicht<br />

vorgenommen.<br />

Insbesondere die Planung von Finanzbedarf <strong>und</strong> Finanzierungsmöglichkeiten wird eher situationsabhängig<br />

<strong>und</strong> bezogen auf Einzelprojekte durchgeführt; dabei wird die Planung von Einrichtungen häufig von<br />

erwarteten oder erhofften Finanzierungsmöglichkeiten beeinflusst. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen,<br />

dass die Kommunen selbst i.d.R. kaum finanzielle Mittel <strong>für</strong> den Ausbau der Freizeitinfrastruktur besitzen<br />

<strong>und</strong> von daher auf private Investoren angewiesen sind.<br />

246


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Eine sehr starke Orientierung der Planung an erwarteten oder erhofften Finanzierungsmöglichkeiten kann<br />

v.a. dann zu Problemen führen, wenn dadurch bereits die Erstellung oder aber die Umsetzung schlüssiger<br />

Gesamtkonzepte verhindert wird.<br />

Teilweise übersehen werden dabei die Vorteile einer schlüssigen Gesamtplanung auch im Hinblick auf<br />

positive Effekte bei der Werbung von Investoren: So kann eine Gesamtplanung <strong>für</strong> den potenziellen Investor<br />

eine überzeugende „Vision“ darstellen, anhand derer er Erfolgsaussichten seines Investitionsobjektes<br />

im Kontext mit anderen Anlagen in der Kommune einschätzen kann. Die Gesamtkonzeption kann dabei<br />

so gestaltet sein, dass über die konkreten Vorhaben der Kommune hinaus Spielräume <strong>für</strong> Projektwünsche<br />

von externen Investoren geschaffen werden.<br />

8.1.3.4 Akzeptanz<br />

Die Akzeptanz der <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsplanung durch die einheimische Bevölkerung wird<br />

i.d.R. nicht als gesonderter Planungspunkt betrachtet. Es werden vielmehr die erforderlichen Anhörungen<br />

durchgeführt <strong>und</strong> aus diesen dann auf die Akzeptanz geschlossen. Hinzu kommt eine allgemeine Einschätzung<br />

der Situation vor Ort, die sich v.a. aus eigenen Erfahrungen ableitet <strong>und</strong> nicht auf Befragungen<br />

basiert. Initiativen zur aktiven Einbeziehung der Bevölkerung in die Planung in Form von R<strong>und</strong>en Tischen<br />

oder Arbeitskreisen fanden nach bisherigem Kenntnisstand nicht statt.<br />

8.1.3.5 Zusammenfassung<br />

Die Auswertung der Interviews zeigt, dass den Planungen der Beispielkommunen in der Regel keine umfassenden<br />

Planungskonzepte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zugr<strong>und</strong>egelegt wurden, wie es in<br />

der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) empfohlen wird. Sozioökonomische Aspekte der Planung,<br />

wie in der Handreichung vorgesehen, wurden eher sporadisch <strong>und</strong> situationsabhängig in die Planung integriert.<br />

Die Umsetzung erfolgte dabei mehr über die Durchführung von Einzelmaßnahmen als über die<br />

Erarbeitung von Konzepten (Auflistung der Durchführung einzelner Planungs- <strong>und</strong> Konzeptionierungsschritte<br />

<strong>für</strong> die jeweiligen Fallbeispielkommunen siehe Tab. 31).<br />

Als Schwierigkeit bei der Einschätzung der einzelnen Planungsschritte erwies sich, dass verschiedene<br />

Maßnahmen zwar nicht als Konzeption schriftlich fixiert, jedoch nach Auskunft der Gesprächspartner auf<br />

anderem Wege erfolgt waren, zumindest gedanklich / mündlich diskutiert worden waren <strong>und</strong> darüber<br />

Eingang in die Planung fanden. Hier ist demnach zwischen schriftlichen Konzepten oder Skizzen <strong>und</strong><br />

Durchführungen in anderer Form zu unterscheiden. Im letzteren Fall ist eine Beurteilung des Umfangs<br />

<strong>und</strong> der inhaltlichen Tiefe dieser Planungsmaßnahmen nicht möglich.<br />

247


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

8.1.4 Beurteilung der Fallbeispielgebiete im Hinblick auf die Gesamtsituation im Südraum<br />

Leipzig<br />

In diesem Kapitel steht die Frage im Mittelpunkt, ob <strong>und</strong> welche Konzepte <strong>für</strong> eine wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />

im Südraum Leipzig vorliegen <strong>und</strong> wie sich die Planungen der Fallbeispielkommunen darin einfügen.<br />

Im Vordergr<strong>und</strong> steht dabei der Aspekt der Bedarfsanalyse <strong>und</strong> nachfrageorientierten Planung.<br />

8.1.4.1 Naherholungsnachfrage<br />

Der folgenden Abschätzung der Nutzungspräferenzen der Seen im Südraum Leipzig liegt eine Studie der<br />

Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig zugr<strong>und</strong>e (vgl. STOTTMEISTER et al. 2000), die in<br />

enger Zusammenarbeit mit einer Machbarkeitsstudie erstellt wurde (vgl. CAMPUS ESPENHAIN 2000a). Im<br />

Rahmen dieser Studien wurden umfangreiche Analysen <strong>und</strong> ergänzende Erhebungen durchgeführt. 21<br />

Eine Einschätzung, ob die geplanten Erholungsangebote im Südraum dem tatsächlichen Bedarf entsprechen,<br />

kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da <strong>für</strong> die geplanten Seen im Südraum noch<br />

keine vollständigen, konkreten Pläne mit Kapazitätsangaben bekannt sind.<br />

Verlässliche Bedarfszahlen sind von der Studie von STOTTMEISTER et al. zu erwarten, zu der momentan<br />

erste Zwischenergebnisse vorliegen. Die weitere Ausarbeitung im Sinne einer Bedarfsanalyse soll dann<br />

im Rahmen der Machbarkeitsstudie des Campus Espenhain gGmbH erfolgen.<br />

Nachfolgend wird die in der Studie von STOTTMEISTER et al. gewählte Methodik der Bedarfsermittlung<br />

kurz vorgestellt:<br />

• Zur Analyse des Naherholungsbedarfs der ansässigen Bevölkerung wurden die Einzugsbereiche der<br />

künftigen Seengebiete unter Berücksichtigung zeitlicher <strong>und</strong> räumlicher Entfernung bestimmt <strong>und</strong> deren<br />

Einwohnerzahlen berechnet.<br />

Hiernach ist von einem Einwohnerpotenzial von ca. 1,5 Mio. Menschen im Einzugsgebiet <strong>für</strong> die<br />

Seengebiete im Südraum Leipzig auszugehen.<br />

• Die wesentlichen Faktoren <strong>für</strong> das Naherholungsverhalten wurden im Rahmen einer Literaturauswertung<br />

vorgenommen.<br />

- Einer Einschätzung der Erholungsnachfrage muß die Vielfalt unterschiedlicher Freizeitinteressen<br />

<strong>und</strong> –bedürfnisse bzw. –motivationen zugr<strong>und</strong>egelegt werden. Freizeitmotive sind z.B. Regeneration<br />

(Ausruhen, Entspannen, Nichtstun, Erholung), Information, Geselligkeit <strong>und</strong> soziale Kommunikation,<br />

Unterhaltung, Zerstreuung, Vergnügen, Bewegung.<br />

- Ein wichtiger Faktor ist darüber hinaus die Einstellung zur Freizeit (Lebensgenuss, Spaß, Familienorientiertung,<br />

Sozialkontakte, Selbstverwirklichung).<br />

- Wichtige sozioökonomische Einflussfaktoren auf das Freizeitverhalten <strong>und</strong> hier auch auf das Naherholungsverhalten<br />

sind bevölkerungs-, siedlungs- <strong>und</strong> erwerbsarbeitsspezifische Faktoren.<br />

21 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung lag ein erster Zwischenbericht der Studie vor.<br />

248


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

- Zusätzlich beeinflussen Jahreszeiten <strong>und</strong> Witterungen die Naherholungsaktivitäten.<br />

- Verschiedene empirische Untersuchungen belegen, dass wassergeb<strong>und</strong>ene Freizeitaktivitäten neben<br />

Spazierengehen zu den häufigsten Aktivitäten gehören.<br />

• Anschließend wurden Richtwerte zur Berechnung der Bevölkerungsanteile aufgestellt, die als potenzielle<br />

Freizeitnutzer der Seen zu betrachten sind. Dies erfolgte in Abhängigkeit von der Größe der<br />

Kommune, der Erreichbarkeit der Naherholungsangebote, der Jahres- <strong>und</strong> Wochenzeit <strong>und</strong> soziodemographischen<br />

Merkmalen.<br />

- Als Einzugsgebiete <strong>für</strong> Naherholung werden - nach allgemeinen Erfahrungswerten über das Aufsuchen<br />

von Naherholungsgebieten - Orte mit einer Erreichbarkeit von 15 bis zu 60 Minuten definiert.<br />

15 Minuten sind Entfernungen, die an Werktagen gelten, während 60 Minuten eine relative<br />

Obergrenze <strong>für</strong> den Aktionsradius am Wochenende darstellt (vgl. BARSCH et al. 1999; BECKER<br />

1983).<br />

- Ein großes Problem bei der Berechnung des Naherholungspotenzials <strong>für</strong> den Südraum Leipzig<br />

liegt darin, dass sich das Einzugsgebiet mit demjenigen des Nord- <strong>und</strong> Westraums Leipzig teilweise<br />

überschneidet. Hier wird erst die konkrete Ausgestaltung der Angebote <strong>und</strong> ihre Verkehrsanbindung<br />

<strong>für</strong> unterschiedliche Verkehrsmittel zeigen, in welcher Richtung sich die Nachfrageströme<br />

bewegen.<br />

• Im Rahmen der Naherholung werden generell fünf Aktivitäten präferiert: Spazierengehen, Baden, Naturbeobachtungen,<br />

Radfahren <strong>und</strong> Wandern. Wassersport (ohne Baden) <strong>und</strong> Angeln spielen eine deutlich<br />

geringere Rolle. Bezieht man diese allgemeinen Naherholungsaktivitäten auf die Bergbaufolgelandschaft,<br />

so zeigt sich, dass die gleichen Präferenzen, jedoch ein höheres Interesse an wasserorientierten<br />

Aktivitäten bestehen. Im Rahmen der Studie wurden empirische Erhebungen im Untersuchungsraum<br />

begonnen <strong>und</strong> sollen im Verlauf des Jahres 2001 beendet <strong>und</strong> ausgewertet werden.<br />

Die Einschätzungen der Naherholungssuchenden als Besucherpotenzial <strong>für</strong> die Bergbauseen im Südraum<br />

Leipzig von STOTTMEISTER et al. basieren, wie beschrieben, auf einer sehr umfassenden Berücksichtigung<br />

der hierzu relevanten freizeitwissenschaftlichen Erkenntnisse. Im ersten Zwischenbericht<br />

wurden jedoch noch keine konkreten Berechnungen vorgenommen, so dass an dieser Stelle auf den ausstehenden<br />

Endbericht verwiesen werden muss.<br />

Dabei ist jedoch kritisch zu hinterfragen, ob die in der Studie zugr<strong>und</strong>e gelegte maximale Zahl der im<br />

Gebiet gleichzeitig anwesenden Besucher als entscheidend <strong>für</strong> den Ausbau von Erholungskapazitäten anzusehen<br />

ist. Das hieße, dass Besucherspitzen aufgefangen werden können, die Anlagen in Nicht-Spitzenzeiten<br />

jedoch unterausgelastet sind.<br />

8.1.4.2 <strong>Tourismus</strong>nachfrage<br />

Die Entwicklung, die der <strong>Tourismus</strong> im Südraum Leipzig nehmen wird, läßt sich zum heutigen Zeitpunkt<br />

kaum abschätzen, da diese maßgeblich auch davon abhängt, inwieweit die <strong>Tourismus</strong>entwicklung in der<br />

Region von den politisch Verantwortlichen als Schwerpunkt gesehen wird. Im Rahmen der Interviews<br />

zeichnete sich ab, dass von den meisten Kommunen die Naherholungsplanung momentan als vorrangig<br />

betrachtet wird. Gerade in den Anfangsphasen der Entwicklung einer Region könnten jedoch Synergieeffekte<br />

genutzt werden <strong>und</strong> durch strategische Ausrichtung der Planung auch auf mögliche zukünftige Erholungsgruppen<br />

(Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>) die Kosten <strong>und</strong> negativen Auswirkungen zu ergreifender<br />

Maßnahmen unter Umständen reduziert werden.<br />

249


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Ein konzeptioneller Mangel kann sich dann entwickeln, wenn Überlegungen zu einer touristischen Entwicklung<br />

verspätet angestellt werden, so dass sich daraus Erschwernisse <strong>für</strong> eine Umsetzung der Planung<br />

ergeben werden.<br />

Für eine Nachfrageabschätzung ist es wichtig, das zukünftige touristische Potenzial des gesamten Südraums<br />

über die geplanten Seen hinaus einschätzen zu können. Ein hier<strong>für</strong> wesentlicher Faktor ist die Attraktivität<br />

der Region, die sich im Zuge der Gestaltungsmaßnahmen stark verändern wird. Für diese Einschätzungen<br />

ist ein touristisches Gesamtkonzept mit Leitbild <strong>für</strong> den Südraum erforderlich, welches bislang<br />

fehlt (vgl. hierzu auch KAUSCH 2000, S. 1). Zumal ohne Gesamtkonzept durchaus Nutzungskonflikte<br />

aufgr<strong>und</strong> der teilweise stark divergierenden Interessen <strong>für</strong> den gesamten Erholungsbereich<br />

(<strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Naherholung) prognostiziert werden (vgl. hierzu KAUSCH 2000, S. 1). Nutzungskonflikte<br />

können an einem See aufgr<strong>und</strong> der geplanten Mischnutzungen sowohl zwischen Naturschutz- <strong>und</strong> Erholungsinteressen<br />

entstehen, aber auch zwischen stiller Erholung <strong>und</strong> intensiveren Erholungsformen sowie<br />

zwischen unterschiedlichen Erholungsformen an sich (Angeln <strong>und</strong> Bootfahren, Surfen <strong>und</strong> Tauchen etc.).<br />

Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnten gleichartige Erholungsformen an einzelnen Seen gebündelt<br />

werden, die hierdurch auch die Möglichkeit zur Bildung eines Alleinstellungsmerkmals (USP) hätten, mit<br />

dem sie sich am Markt positionieren könnten.<br />

Das Beispiel des Fränkischen Seenlandes, welches aus einer durch den Menschen geschaffenen insgesamt<br />

2.000 ha großen Wasserfläche mit entsprechenden Freizeitanlagen besteht, zeigt, dass gerade die enge<br />

Zusammenarbeit aller Beteiligten von Beginn an <strong>und</strong> mit dem Ziel der touristischen Vermarktung, ein<br />

wichtiger Erfolgsfaktor gewesen ist (vgl. BIRNMEYER 2000). Da sich der Südraum Leipzig unter Umständen<br />

auch als Naherholungsgebiet in Konkurrenz z.B. mit dem West- <strong>und</strong> dem Nordraum Leipzig befinden<br />

wird, wäre es besonders wichtig, dass die <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Umsetzung Verantwortlichen frühzeitig<br />

die Marketingaspekte in die Entwicklungspläne zum Südraum integrieren (zum Destinationsmanagement<br />

<strong>und</strong> –marketing vgl. BIEGER 2000). Zu überdenken wäre auch, ob der Südraum tatsächlich<br />

überwiegend als Naherholungsgebiet dienen soll, oder ob sich eine gleichzeitige Entwicklung zu<br />

einer <strong>Tourismus</strong>destination 22 nicht als langfristig erfolgreich erweisen würde.<br />

Eine Abschätzung der touristischen Nachfragepotenziale <strong>für</strong> die Bergbaufolgeregeionen ist darüber hinaus<br />

nicht unabhängig von der entsprechenden Entwicklung Sachsens zu betrachten. Ein wesentlicher Faktor<br />

wird sicherlich auch zukünftig das Image der Neuen B<strong>und</strong>esländer als deutsche Urlaubsregionen sein,<br />

welches nicht unwesentlich vom Preis-Leistungsangebot beeinflusst wird. Um Erholungskapazitäten auch<br />

von Touristen nutzen zu lassen, ist ein zielgruppenorientierter Ausbau der einzelnen Anlagen von großer<br />

Bedeutung.<br />

22 <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsangebote in einer Region können als zwei sich ergänzende Teile des Freizeitmarktes betrachtet<br />

werden. Die hier angestellten Überlegungen gelten von der gr<strong>und</strong>sätzlichen Herangehensweise sowohl <strong>für</strong> eine Entwicklung des<br />

gesamten Freizeitbereiches als auch <strong>für</strong> den Naherholungsbereich bzw. <strong>Tourismus</strong>bereich <strong>für</strong> sich genommen.<br />

250


8.1.4.3 Schlussfolgerung<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Für eine konkrete Bedarfseinschätzung <strong>und</strong> die entsprechende Bewertung der Entwicklungsplanungen zu<br />

den wasserorientierten Erholungsangeboten im Südraum Leipzig sind die Ergebnisse der beiden oben angeführten<br />

Studien erforderlich (vgl. CAMPUS ESPENHAIN GGMBH 2000a; STOTTMEISTER et al. 2000). Eine<br />

Schwierigkeit bei der Einschätzung des Bedarfs an Naherholungseinrichtungen im Südraum wird aber<br />

unabhängig von den Ergebnissen der Studien in der Veränderbarkeit des Freizeitverhaltens im Zeitablauf<br />

liegen. So können Bedürfnisse u.a. durch die Schaffung entsprechender Angebote geweckt werden. Das<br />

zukünftige Verhalten von Zielgruppen kann daher nur bedingt im Rahmen empirischer Untersuchungen<br />

ermittelt werden. So kann sich durch das Vorhandensein der wohnortnahen Wassererholungsmöglichkeiten<br />

im Südraum Leipzig theoretisch eine eigene „Wassersport-Freizeitkultur“ entwickeln. Dies<br />

hängt jedoch wesentlich auch von der Entstehung anderer Freizeitangebote <strong>und</strong> sozioökonomischen Faktoren<br />

ab. Zur Nutzung von Bergbaufolgelandschaften zur Freizeitgestaltung liegen erst wenige wissenschaftliche<br />

Untersuchungen vor (vgl. hierzu CHRISTMANN 1998), was die Beurteilung der Nutzung der<br />

Bergbaufolgeseen erschwert.<br />

Die insgesamt deutschlandweit zunehmende Entwicklung von Aktivitäten zur Freizeitgestaltung, basierend<br />

auf einer Zunahme von freier Zeit <strong>und</strong> Mobilität sowie dem höheren Stellenwert der Freizeit als<br />

Lebensqualität, lässt auf einen entsprechend hohen Bedarf an Freizeitangeboten auch in der Zukunft<br />

schließen (vgl. OPASCHOWSKI 1995).<br />

Im Urlaub ist die Möglichkeit zu wassergeb<strong>und</strong>enen Aktivitäten ein wesentlicher Faktor <strong>für</strong> die Auswahl<br />

der Urlaubsziele <strong>und</strong> neben Wandern / Spazierengehen eine der Hauptaktivitäten. Daher werden durch die<br />

entstehenden Seen im Südraum Leipzig wesentliche Angebotsfaktoren als Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Entwicklung<br />

eines attraktiven Urlaubsgebietes geschaffen.<br />

Bei der Berechnung von Erholungskapazitäten <strong>für</strong> Naherholungssuchende ist deshalb auch mit Touristen<br />

zu rechnen, deren Nachfragepotenziale teilweise erst durch die Entstehung der Seenlandschaft im Südraum<br />

Leipzig entwickelt werden. Hierbei ist jedoch die große Konkurrenz durch andere Seen zu berücksichtigen.<br />

Zum einen wird es zu einer große Anzahl Seen im Leipziger Umland kommen, zum anderen<br />

entstehen auch in anderen Regionen der BFL wie der Lausitz konkurrierende Wasserflächen. Darüber<br />

hinaus sind andere Regionen, wie z.B. das Fränkische Seenland <strong>und</strong> andere Destinationen mit Schwerpunkt<br />

wasserorientierte Erholung zu berücksichtigen, welche die gleichen Zielgruppen ansprechen können.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der relativen Verdichtung der Seen im Leipziger Umland erscheint beim Ausbau der Erholungskapazitäten<br />

ein Gesamtentwicklungskonzept von ausserordentlicher Wichtigkeit, um die vorhandenen<br />

Nachfragepotenziale <strong>für</strong> die Seenlandschaft als Gesamtheit nutzen zu können. Zu überdenken ist,<br />

ob durch Bündelung ausgewählter Erholungsformen an einzelnen Seen <strong>für</strong> den Nachfrager eine besser<br />

nutzbare Angebotsvielfalt entstehen könnte, als wenn eine ähnliche Mischnutzung an mehreren Seen in<br />

der Bergbaufolgelandschaft ermöglicht wird.<br />

251


8.1.5 Folgerungen aus den Fallbeispielergebnissen<br />

8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

Abschließend werden allgemeine Erkenntnisse aus den Fallbeispielergebnissen <strong>für</strong> die Planung von wasserbezogenen<br />

<strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungseinrichtungen in der Bergbaufolgelandschaft ausgeführt.<br />

Hierzu gehört die Ableitung von Besonderheiten der Planungssituation in der sich dynamisch verändernden<br />

Bergbaufolgelandschaft sowie die Beschreibung übergeordneter Konzepte u.ä., mittels derer die Planung<br />

der Kommunen optimiert bzw. unterstützt werden könnte.<br />

8.1.5.1 Planungsablauf der Beispielkommunen<br />

Aus den Interviews läßt sich schließen, dass von einigen Kommunen ein großer Teil der gefragten Planungsschritte<br />

zu sozioökonomischen Kriterien in gewisser Weise berücksichtigt, jedoch nicht in schriftlicher<br />

Form als Konzept ausgearbeitet wurde.<br />

Berücksichtigung finden die Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> eine Vorrangfunktion im<br />

Bereich Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr insbesondere über die Braunkohlenpläne. Ebenfalls berücksichtigt<br />

werden regionale <strong>und</strong> überregionale Verkehrskonzepte <strong>für</strong> Kfz. Beachtung liegt bei den Fallbeispielen<br />

auch auf der Erschließung der Gebiete durch andere Verkehrsträger (Bahn, Rad, Fußwege).<br />

Bei dem aktuellen Stand der Flutungszeiträume bzw. den bereits aufgestellten Flächennutzungsplänen erscheint<br />

das Fehlen von <strong>Tourismus</strong>- oder Naherholungskonzepten problematisch. Machbarkeitsstudien <strong>und</strong><br />

<strong>Tourismus</strong>konzepte sind teilweise angedacht oder gerade in Auftrag gegeben; jedoch ist fraglich, inwieweit<br />

die Ergebnisse dieser Studien <strong>und</strong> Konzepte aus zeitlichen Gründen noch in die Planungen einfließen<br />

können.<br />

Insbesondere die Analyse des Bedarfs (Zielgruppen-, Konkurrenz- <strong>und</strong> Betriebsanalyse) wurde bislang<br />

kaum in die Planungen integriert. Die Einbindung der wasserbezogenen Einrichtungsplanungen in das<br />

vorhandene <strong>und</strong> im Umfeld gelegene touristische Angebot wurde i.d.R. nicht systematisch vorgenommen.<br />

Die Finanzierungsplanung erfolgt i.d.R. einzelfallbezogen <strong>und</strong> weniger im Rahmen eines Gesamtkonzeptes;<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> ein Gesamtkonzept wären <strong>Tourismus</strong>- oder Naherholungskonzepte der<br />

Kommunen.<br />

Der Aspekt der Akzeptanz der Entwicklungsmaßnahmen durch die einheimische Bevölkerung wurde in<br />

den Kommunen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren berücksichtigt. Eine<br />

zusätzliche Bürgerbeteiligung hat nach aktuellem Kenntnisstand bislang nicht stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Hierin lägen jedoch Chancen zur Förderung von lokalen Initiativen, welche die Freizeitentwicklung ergänzen<br />

<strong>und</strong> unterstützen könnten. Die Förderung lokaler Potenziale stärkt die Verankerung der Maßnahmen<br />

in der Region <strong>und</strong> kann Möglichkeiten zu Finanzierungsalternativen durch örtliche Investoren aufdecken.<br />

Auch wird durch die Beteiligung der Einheimischen an der Freizeitentwicklung das Entstehen von<br />

Dienstleistungskultur <strong>und</strong> Gastfre<strong>und</strong>schaft unterstützt.<br />

Kommunale Zusammenschlüsse, die der Kooperation im Bereich der <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwickung<br />

dienen, könnten auch dahingehend wirken, dass die Mischnutzungen an den Seen zugunsten<br />

einer zielgruppenorientierten Bündelung von ausgewählten Angebotsformen spezifiziert werden.<br />

Im Hinblick auf die Handreichung kann hieraus gefolgert werden, dass die Darstellung eines sozioökonomischen<br />

Gesamtplanungskonzeptes, das die oben beschriebenen einzelnen Planungsschritte enthält, eine<br />

sinnvolle Hilfestellung bei der Planungsoptimierung <strong>für</strong> die Kommunen sein kann. Wichtig ist dabei<br />

auch die anwendungsorientierte <strong>und</strong> prägnante Darstellung der erforderlichen Teilkonzepte. Da die Handreichung<br />

keine umfassenden Erläuterungen zur Methodik einzelner Teilkonzepte liefern kann, müssen<br />

Hinweise auf weiterführende Literatur enthalten sein.<br />

252


8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />

In der Handreichung sollte verdeutlicht werden, dass die verschiedenen sozioökonomischen Teilkonzepte<br />

stufenweise aufeinander aufbauen <strong>und</strong> sich ergänzen. Dies erscheint insbesondere auch im Hinblick auf<br />

die zeitliche Abstimmung mit der Erstellung anderer Planungskonzepte wichtig (Flächennutzungspläne<br />

u.ä.), damit sozioökonomische Aspekte bereits von Beginn an in die Entwicklungsplanung einfließen. Besonders<br />

wichtig erscheint der Hinweis auf die Bedeutung von Bedarfsanalysen, Naherholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>konzepten<br />

sowie sich hieraus ergebender Finanzierungskonzepte.<br />

8.1.5.2 Planungsvorgaben <strong>und</strong> -hilfen auf überörtlicher Ebene<br />

Dass sozioökonomische Planungsschritte bei den Planungen der Kommunen nur teilweise einbezogen<br />

wurden, liegt nicht allein in der Zuständigkeit der Kommunen. Eine Analyse der Fallstudien macht deutlich,<br />

dass die einzelne Kommune im Optimalfall eine f<strong>und</strong>ierte Gesamtplanung <strong>für</strong> die <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong><br />

Naherholungsentwicklung vor Ort erstellen könnte; wenn jedoch ein konkretes regionales Gesamtkonzept<br />

fehlt, in das sich die Kommune mit ihrer Planung integrieren kann, kommt es zu Insellösungen, die keine<br />

zusammenhängende Entwicklung einer Region zulassen. Von den einzelnen Kommunen kann nicht erwartet<br />

werden, sich mit ihrer Planung an regionalen Konzepten zu orientieren, wenn diese nicht auf einfachem<br />

Wege zugänglich gemacht werden oder nicht vorhanden sind. Auch wenn in Regionalentwicklungsplänen<br />

Hinweise auf die <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwicklung gegeben werden, scheint es im<br />

allgemeinen an einem <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsleitbild mit konkreten Infrastruktur- <strong>und</strong> Angebotsvorstellungen<br />

<strong>für</strong> einen zusammenhängenden Raum zu mangeln.<br />

Die Fallbeispiele bestätigen damit die herrschende Ansicht von <strong>Tourismus</strong>experten, dass die Entwicklung<br />

der Erholungsangebote im Südraum bislang eher aus einzelwirtschaftlichen Interessen heraus betrieben<br />

wird <strong>und</strong> nur in wenigen Fällen als Realisierung eines Gesamtkonzeptes angesehen werden kann (vgl.<br />

auch ALTENBURG 2000, S. 1). Die in der Entstehung befindliche Machbarkeitsstudie der Campus Espenhain<br />

gGmbH lässt die Erwartung zu, dass dieser Mangel im Laufe des Jahres 2001 behoben wird. Notwendig<br />

ist hierzu, dass aus dieser Studie ein regionales Erholungskonzept entsteht, welches auch dazu<br />

verhilft, die bislang relativ unkoordinierten Einzelangebote (vgl. ALTENBURG 2000, S. 2) zu vermarktungsfähigen<br />

Leistungsbündeln zusammen zu fassen. Darüber hinaus ist, entsprechend der Erfahrungen<br />

des Fränkischen Seenlandes, eine Institution erforderlich, die als beratende Stelle bei der konkreten Umsetzung<br />

des Entwicklungskonzeptes fungiert (zum Konzept einer touristischen Koordinierungs- <strong>und</strong> Beratungsstelle<br />

vgl. auch SCHIFFER & ALTENBURG 2000).<br />

Mit dem Zweckverband „Kommunales Forum Südraum Leipzig“ <strong>und</strong> dem <strong>Tourismus</strong>verein „Leipziger<br />

Land“ sind wichtige Organisationsstrukturen <strong>für</strong> eine Unterstützung der Kommunen <strong>und</strong> einzelnen Anbieter<br />

bei der Realisierung eines regionalen Erholungskonzeptes gegeben. Damit die Arbeit dieser Organisationen<br />

den besonderen Erfordernissen der Situation im Südraum gerecht werden kann, ist eine entsprechende<br />

Ausstattung mit finanziellen <strong>und</strong> personellen Mitteln unabdingbare Voraussetzung. Inwieweit<br />

dies gegeben ist, konnte im Rahmen des vorliegenden Projektes nicht analysiert werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der großen Anzahl künftiger Seen im Südraum <strong>und</strong> im restlichen Umland Leipzigs erscheint<br />

eine zielgruppengerechte Angebotsgestaltung ein besonders wichtiger Erfolgsfaktor. Entsprechend ist<br />

fraglich, ob die bislang angestrebte Mischnutzung an den meisten Seen einer Bündelung ausgewählter<br />

Nutzungsarten an unterschiedlichen Seen vorzuziehen ist. Voraussetzung <strong>für</strong> eine sinnvolle Bündelung<br />

von Nutzungen oder Funktionen, wie sie in der BFL durchaus realisierbar scheinen, sind wiederum Konzepte<br />

auf regionaler Ebene, die in die Regional- bzw. Braunkohlenpläne einfließen. Mit diesen Plänen<br />

könnten den Kommunen auch sinnvolle Nischen <strong>für</strong> eine Folgenutzung aufgezeigt werden.<br />

253


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

8.2.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise<br />

Während im ersten Fallbeispiel, dem Südraum Leipzig, sozioökonomische Kriterien im Vordergr<strong>und</strong><br />

standensollte die Bearbeitung des zweiten Fallbeispiels v.a. auf die Frage abzielen, inwieweit Naturschutzbelange<br />

bei Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften Beachtung finden.<br />

Hierzu wurde in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe die Restlochkette Skado - Koschen - Sedlitz im<br />

Lausitzer Revier ausgewählt. Da sich zeigte, dass die angrenzenden Bereiche des ehemaligen Tagebaus<br />

Meuro (Ilsesee) im Nordwesten <strong>und</strong> des Tagebaus Spreetal im Osten aufgr<strong>und</strong> übergreifender Planungen<br />

mit den o.g. Tagebauen eine funktionale Einheit bilden, wurden sie mit in die Betrachtungen einbezogen.<br />

In der Bearbeitung wurden zum einen verschiedene Planungen - soweit nicht aus der ersten Phase des<br />

F+E-Projekts bereits vorhanden - beschafft <strong>und</strong> ausgewertet, zum anderen mit Vertretern diverser Fachbehörden<br />

<strong>und</strong> -stellen Recherchegespräche geführt. Die Darstellungen der folgenden Kapitel geben im<br />

Wesentlichen den Planungsstand April 2001 wider, einzelne Nachträge wurden bis Juli 2001 aufgenommen.<br />

Ausgewertete Unterlagen:<br />

• Sanierungsrahmenpläne Spreetal (Fassungen von 1997 <strong>und</strong> 2001), Skado - Koschen (Sachsen), Sanierungspläne<br />

Meuro <strong>und</strong> Sedlitz - Skado - Koschen (Brandenburg)<br />

• Landschaftsprogramm Brandenburg<br />

• Landschaftsrahmenplan Senftenberger Bergbauregion<br />

• Regionalplan Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

• Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen)<br />

• Regionales Entwicklungs- <strong>und</strong> Handlungskonzept (REK) „Lausitzer Seenland - Fürst-Pückler-Land“<br />

(Zweckverband Elstertal)<br />

• Nutzungskonzept Standortraum Lausitzer Seenkette (LMBV / Syseca)<br />

• Fachkonzeption des Landesumweltamts Brandenburg <strong>für</strong> Naturschutzflächen in der Bergbaufolgelandschaft<br />

• Fachkonzept des Sächsischen Landesamts <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie <strong>für</strong> Naturschutzvorranggebiete in<br />

der BFL<br />

Kontaktierte Stellen:<br />

Frau Albrecht, Herr Becker Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg<br />

Herr Wälter, Herr Dr. Blumrich Landesumweltamt Brandenburg, Referat Naturschutz<br />

Herr Dr. Möckel Gesellschaft <strong>für</strong> Montan- <strong>und</strong> Bautechnik mbH (Fachkonzept des<br />

Landesumweltamts Brandenburg)<br />

Herr Dr. Reißmann beak consultants (Schutzwürdigkeitsgutachten <strong>für</strong> das geplante<br />

NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“)<br />

Herr Heidenfelder Regionale Planungsstelle im STUFA Bautzen<br />

Herr Dr. Zimmermann STUFA Bautzen, Referat Naturschutz<br />

254


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Herr Prof. Fischer Internationale Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land<br />

Herr Heinrich Zweckverband Elstertal (Leiter im Amt <strong>für</strong> Kreisentwicklung<br />

Kamenz)<br />

Frau Günther Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie<br />

8.2.2 Situationsanalyse<br />

8.2.2.1 Untersuchungsraum<br />

Der Untersuchungsraum liegt nordöstlich der Stadt Senftenberg <strong>und</strong> nördlich von Hoyerswerda <strong>und</strong> befindet<br />

sich teils auf sächsischem, teils auf brandenburgischem Gebiet. Er umfasst die Tagebaue Meuro,<br />

Sedlitz, Skado, Koschen <strong>und</strong> Spreetal. Die gesamte umgebende Region ist vom Braunkohlebergbau geprägt<br />

<strong>und</strong> weist entsprechende Probleme mit dem Strukturwandel auf, da die Braunkohleindustrie einen<br />

starken Rückgang zu verzeichnen hat <strong>und</strong> bisher kein gleichwertiger Ersatz an Arbeitsplätzen geschaffen<br />

werden konnte. Auch das damit verb<strong>und</strong>ene Problem des Bevölkerungsrückgangs (Abwanderung v.a.<br />

junger <strong>und</strong> höher qualifizierter Einwohner) spielt eine große Rolle. Im Ausbau des <strong>Tourismus</strong> wird allgemein<br />

ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der ökonomischen Situation gesehen.<br />

Derzeit finden sich in den Tagebauen des Fallbeispielgebiets fast alle Stadien der Sanierung von noch unsanierten<br />

Flächen bis zu fertig befestigten <strong>und</strong> eingesäten Böschungen. Folgende Flutungszeiträume sind<br />

derzeit vorgesehen (Stand April / 2001; vgl. Karte „Restseeflutung in der Lausitz“, S. 257):<br />

- Restsee Koschen 2003 bis 2004<br />

- Restsee Spreetal Bluno 2002 bis 2009<br />

- Restsee Skado 2004 bis 2009<br />

- Restsee Sedlitz 2003 bis 2015<br />

- Ilsesee (= Restsee Meuro) bis 2017<br />

Im Endzustand werden die Restseen Meuro (Ilsesee), Skado, Koschen <strong>und</strong> Sedlitz einen einheitlichen<br />

Wasserspiegel von 101 m ü.NN haben. Im Tagebau Spreetal werden zwei große Restseen entstehen:<br />

Spreetal Bluno im Westen (bestehend aus einem nördlichen <strong>und</strong> einem südlichen Teilsee) <strong>und</strong> Spreetal<br />

Nordost im Osten; letzterer liegt außerhalb des Fallbeispielgebietes. Daneben werden sich im Südostschlauch<br />

drei weitere kleine Restseen entwickeln. Der Restsee Spreetal Bluno hat einen anvisierten Endwasserstand<br />

von 104 m ü.NN.<br />

Das großräumige touristische Umfeld lässt sich wie folgt kennzeichnen: Als größere Siedlungen finden<br />

sich in der näheren Umgebung die Stadt Senftenberg sowie – etwas weiter entfernt – die kreisfreie Stadt<br />

Hoyerswerda. Der Senftenberger See (ehemaliger Tagebau Niemtsch) ist seit 1967 geflutet <strong>und</strong> wurde zur<br />

<strong>Erholungsnutzung</strong> gestaltet (u.a. Badestrände, Ausflugsschiffe; keine Motorboote). Südwestlich an das<br />

Fallbeispielgebiet angrenzend (ehemaliger Tagebau Meuro Süd) findet sich der EuroSpeedway Lausitz,<br />

eine Autorenn- <strong>und</strong> -teststrecke, die 2000 eröffnet wurde (750 ha, ausgelegt <strong>für</strong> max. 120.000 Zuschauer).<br />

In größerer Entfernung (>20 km) liegen die Biosphärenreservate „Spreewald“ (im Norden) bzw. „Oberlausitzer<br />

Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft“ (im Süden).<br />

255


Karte 3: Restseeflutung in der Lausitz<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

257


8.2.2.2 Bestehende Planungen, Konzepte <strong>und</strong> Ideen<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Die übergeordneten Planungen (Regionalpläne, Landschaftsrahmenplan, Braunkohlepläne; vgl.<br />

Kap. 8.2.2.2.1) sind überwiegend genehmigt bzw. liegen in beschlussfähiger Form vor. Verschiedene<br />

konkretisierende Planungen <strong>und</strong> Konzepte sind im Fallbeispielraum derzeit in Ausarbeitung: Das Naturschutzfachkonzept<br />

<strong>für</strong> die Brandenburger BFL (vgl. Kap. 8.2.2.2.3) liegt im ersten Entwurf vor, ist aber<br />

noch nicht mit den Kommunen abgestimmt <strong>und</strong> die Umsetzung noch offen. Für Sachsen besteht ein internes<br />

Konzept des Landesamts <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie zu Naturschutzvorrangflächen; auch hier ist die<br />

Umsetzung noch offen. Ein Schutzwürdigkeitsgutachten <strong>für</strong> das geplante NSG „Sorno-Rosendorfer<br />

Buchten“ (Brandenburger Teil) wurde aktuell in Auftrag gegeben. Das von der LMBV beauftragte Nutzungskonzept<br />

liegt im 2. Entwurf vor, das REK des Zweckverbands Elstertal ist in der ersten Stufe beendet,<br />

die zweite steht noch aus (Kap. 8.2.2.2.2).<br />

Die Planungen zur Folgenutzung sehen an allen Restseen an jeweils mehreren Standorten die Errichtung<br />

größerer Freizeitanlagen vor. Durch Verbindung aller Restseen untereinander über mit Booten befahrbare<br />

Kanäle soll ein großes, zusammenhängendes Wasserfreizeitrevier entstehen, in dem eine breite Palette<br />

von Wassersportarten möglich ist (Baden, Surfen, Tauchen, Wasserski, Paddeln, Rudern, Segeln, Motorboote,<br />

Wasserflugzeuge u.a.). Die wasserbezogenen Erholungsmöglichkeiten sollen durch weitere Angebote<br />

an Land (Camping, Marinas, Rad-, Reit- <strong>und</strong> Kutschwege, Casinoanlage) ergänzt werden. Details<br />

werden im Kap. 8.2.2.2.2 beschrieben.<br />

8.2.2.2.1 Übergeordnete Planungen<br />

[Vorbemerkung zur Einordnung der Regionalpläne: In den Plänen wird zwischen Gr<strong>und</strong>sätzen, Zielen <strong>und</strong> Erläute-<br />

rungen (Brandenburg) bzw. Begründungen (Sachsen) unterschieden: „Gr<strong>und</strong>sätze“ müssen berücksichtigt werden<br />

<strong>und</strong> in Abwägung mit anderen Planungen eine besondere Wichtung erhalten, „Ziele“ unterliegen dem Beachtungs-<br />

gebot <strong>und</strong> sind bei Erstellung des Regionalplans bereits mit anderen Belangen abschließend abgewogen worden.<br />

„Erläuterungen / Begründungen“ dienen der fachlichen Begründung, haben aber keine Rechtsverbindlichkeit. In den<br />

festgelegten „Vorranggebieten“ ist eine bestimmte Aufgabe vor anderen zu erfüllen, weshalb alle raumbedeutsamen<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen mit der vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein müssen. In „Vorbehaltsgebieten“<br />

muss dem jeweiligen fachlichen Belang in der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen nur besonderes<br />

Gewicht beigemessen werden.]<br />

Regionalplan Oberlausitz - Niederschlesien (2000 <strong>und</strong> alter Entwurf 1998)<br />

Die ganze Seenkette (mit Ausnahme einer Halbinsel im Restsee Skado) ist im aktuellen Plan als Vorbehaltsgebiet<br />

<strong>für</strong> Erholung ausgewiesen, in der alten Fassung von 1998 waren die Vorbehaltsgebiete Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft noch aus dem Vorbehaltsgebiet Erholung ausgeklammert. Daneben sind drei kleinflächige<br />

Vorrangstandorte benannt: E1 Geierswalde, E2 Bluno, E3 Spreetal. Vorranggebiete <strong>für</strong> Erholung gibt<br />

es nicht.<br />

Vorranggebiete <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft sind die Halbinsel im Restsee Skado <strong>und</strong> alle Flächen nordwestlich<br />

davon, der Nordwestteil des Restsees Koschen, ein Streifen östlich <strong>und</strong> südlich Geierswalde<br />

(letztere als Flächen <strong>für</strong> die Renaturierung der Schwarzen Elster).<br />

259


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Der Textteil des Regionalplans enthält folgende relevante Aussagen zum Fallbeispielgebiet:<br />

• Die entstehenden Tagebaurestseen sollen, z.B. als Lebensraum wassergeb<strong>und</strong>ener Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />

als Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsräume <strong>und</strong> teilweise als Wasserspeicher, mehrfach genutzt werden<br />

(G II 4.1.11.1)<br />

• Die Bemühungen, die notwendige wasserwirtschaftliche Verbindung der Tagebaurestseen zur Erhöhung<br />

der touristischen Attraktivität <strong>für</strong> Wasserfahrzeuge nutzbar auszuführen, sollen unterstützt werden.<br />

(G II.4.1.11.1)<br />

• Im Lausitzer Seenland sollen sich beeinträchtigende Nutzungsformen räumlich voneinander getrennt<br />

sein (Fremdenverkehr, G III.5.5.1)<br />

• Neue Campingplätze, Ferienhaus <strong>und</strong> Wochenendhausgebiete sollen im Zusammenhang mit bebauten<br />

Ortslagen oder an den Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsstandorten <strong>für</strong> Erholung errichtet werden. (Z III.5.5.2)<br />

Für den Tagebau Spreetal wurde im Regionalplan bewusst eine „weiße Fläche“ ohne Aussagen belassen,<br />

da hier die Überarbeitung des Braunkohleplans lief <strong>und</strong> dessen Aussagen nicht vorgegriffen werden sollte.<br />

Der entsprechende Landschaftsrahmenplan ist gemäß § 6 (1) SächsLPlG im Regionalplan einbezogen.<br />

Regionalplan Lausitz-Spreewald (Entwurf 1999)<br />

Der gesamte Untersuchungsraum ist als Vorbehaltsgebiet Erholung ausgewiesen; spezielle Vorranggebiete<br />

gibt es nicht. Am Ufer des Ilsesees bei Großräschen ist eine „Freizeitanlage


Aus den Erläuterungen zu Fremdenverkehr <strong>und</strong> Erholung:<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

• Konkurrierende Inselangebote sind wenig geeignet, den wirtschaftlich wirkungsvollen Langzeittourismus<br />

zu fördern.<br />

• Die Planung neuer <strong>Tourismus</strong>infrastruktur muss die Einbeziehung der Wohnbevölkerung vor Ort betreiben.<br />

• [zur Machbarkeit:] Fehlinvestitionen prägen nicht gerade das Positivimage einer Erholungs- <strong>und</strong><br />

Fremdenverkehrslandschaft.<br />

Zur Sanierung der Bergbaufolgelandschaft:<br />

• Ziele bei der Sicherung von Teilen der BFL <strong>für</strong> den Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz sind die Erhaltung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung .... von Bereichen mit Böschungsabbrüchen <strong>und</strong> Setzungsfließen <strong>für</strong> Rohbodenbesiedler<br />

(Erläuterung zu Z 4.1.1.2).<br />

• Soweit nicht zur Gefahrenabwehr notwendig, sind aufwendige Sanierungstechnologien zugunsten am<br />

Naturhaushalt orientierter Sanierungsstrategien zu vermeiden. Die Sanierung des Wasserhaushaltes ist<br />

durch die großflächige Entwicklung der Vegetation wirksam zu ergänzen. Schwerpunkt ist hierbei die<br />

Förderung von Spontanvegetation bzw. das Zulassen von natürlicher Pflanzensukzession ... gegenüber<br />

... forstlichen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Rekultivierungsmaßnahmen (Erläuterung zu Z 4.5.0.3 Braunkohlesanierungsplanung).<br />

Landschaftsrahmenplan Senftenberger Bergbauregion (1998)<br />

[Vorbemerkung zur Einordnung: Der Landschaftsrahmenplan ist ein nicht verbindlicher Fachplan; seine wesentliche<br />

Ziele werden in den Regionalplan aufgenommen.]<br />

Als oberste Leitlinien sind darin festgelegt:<br />

• Sicherung der besonderen Eigenart der Bergbaufolgelandschaft <strong>und</strong> ihres Erlebniswertes<br />

• Herstellung von Voraussetzungen, die eine Besiedlung des Raumes durch Tiere <strong>und</strong> Pflanzen <strong>und</strong> eine<br />

zukünftige nachhaltige Nutzung ermöglichen, ...., Entwicklung einer naturnahen Vegetationsdecke mit<br />

vielfältigen Lebensräumen<br />

• Förderung der Sukzession auf ausgewählten Flächen<br />

• Entwicklung von Landschaftsräumen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Naturnähe, Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit<br />

sowie Lärmfreiheit die Voraussetzung <strong>für</strong> eine naturnahe landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung bieten<br />

• Sicherung von 15-20% der Fläche in der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />

• Konkret bedeutet dies, die noch bestehenden landschaftlichen <strong>und</strong> naturräumlichen Besonderheiten zu<br />

schützen <strong>und</strong> zu entwickeln, sowie das Arten-<strong>und</strong> Biotoppotenzial der devastierten Tagebauflächen<br />

weitgehend auszuschöpfen.<br />

261


Als einzelne Maßnahmen werden u.a. genannt:<br />

• absoluter Schutz ökologisch wertvoller Bereiche<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

• Ausgleich des Mangels an Möglichkeiten der landschaftsbezogenen Erholung<br />

• Es werden verschiedene Maßnahmen <strong>und</strong> erforderliche Untersuchungen zur Verbesserung des Kenntnisstandes<br />

(Biotopkartierung u.a.) angeführt [Wortlaut wird hier nicht wiedergegeben].<br />

• Daneben werden besonders zu fördernde Leitarten <strong>für</strong> die einzelnen Biotope benannt <strong>und</strong> Pflegepläne<br />

gefordert [Wortlaut wird hier nicht wiedergegeben].<br />

Aussagen zur Erholung:<br />

• „Die intensive überregionale <strong>Erholungsnutzung</strong>, die von einigen Seiten insbesondere <strong>für</strong> den Raum<br />

zwischen Großräschen <strong>und</strong> Senftenberg angestrebt wird, sollte möglichst so gestaltet werden, dass sie<br />

auf einige wenige Flächen konzentriert wird <strong>und</strong> dass im übrigen Raum eher naturgeb<strong>und</strong>enen Nutzungen<br />

der Vorrang gegeben wird. Bei den Erholungs- <strong>und</strong> Freizeitgroßprojekten wie Ilsesee, Karl-<br />

May-Park, Großwildpark, Lausitzring <strong>und</strong> ähnlichem ist eine Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen<br />

sinnvoll.“ (S. 53).<br />

• Vorrangige Entwicklungsgebiete <strong>für</strong> die Erholung sind Ilsesee, einige Uferabschnitte der Restlochkette<br />

Sedlitz, Skado, Koschen ... Sie können sich neben dem Senftenberger See zum Schwerpunkt <strong>für</strong> eine<br />

überregional bedeutsame <strong>Erholungsnutzung</strong> entwickeln. Dabei ist eine Abstimmung der Gemeindeplanungen<br />

wichtig.<br />

• Intensivere Gewässernutzung (Surfen, Bootfahren) sollte auf den Senftenberger See <strong>und</strong> Teile des Ilsesees<br />

beschränkt werden.<br />

• Uferbereiche mit Folgenutzung <strong>für</strong> die Erholung sollen nicht durch Privatisierung der allgemeinen Erholung<br />

entzogen werden.<br />

Braunkohlepläne / Sanierungs(rahmen)pläne<br />

[Vorbemerkung zur Einordnung: In Sachsen sind die Braunkohlepläne Bestandteil des Regionalplans; sie enthalten<br />

Festlegungen von Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten <strong>und</strong> ihre Aussagen werden unverändert in den Regionalplan ü-<br />

bernommen. In Brandenburg enthalten die Braunkohlenpläne keine regionalplanerischen Festlegungen wie Vorrang-<br />

<strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete. Ihre Aussagen werden gesondert in den Regionalplan übernommen, dabei sind Änderungen<br />

möglich].<br />

• Sanierungsplan Meuro (1993)<br />

Die Aussagen der ausgewerteten Planfassung sind teilweise veraltet bzw. überholt; so war z.B. im<br />

Plan von 1993 noch eine große Insel im Ilsesee vorgesehen. Der Plan sieht u.a. „Renaturierungsflächen“<br />

auf der Insel im Ilsesee, am Westufer sowie am Meurosee inkl. Umgebung vor. Gemäß der<br />

Brandenburger Planungssystematik legte er keine Vorranggebiete fest.<br />

262


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

• Sanierungsplan Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen (Brandenburg; 1993)<br />

[Die Festlegungen des Sanierungsplanes gelten nur <strong>für</strong> den Brandenburger Bereich]<br />

Der Großteil der Uferbereiche wird als Renaturierungsflächen vorgesehen. Strände sind vorgesehen<br />

<strong>für</strong> das gesamte Nordufer des Sedlitzer Sees von Lieske bis zum geplanten Überleiter zum Ilsesee, einen<br />

kleinen Abschnitt südlich Sedlitz, die an Geierswalde angrenzenden Uferbereiche des Koschener<br />

Restsees sowie die an Klein Partwitz angrenzenden Uferbereiche des Restlochs Skado.<br />

Die im Plan gemachte NSG-Empfehlung im Bereich der Sorno-Rosendorfer Buchten umfasst größere<br />

Flächen als die aktuellen Planungen, so wird die Halbinsel östlich Kleinkoschen sowie weitere Landflächen<br />

am Westende mit einbezogen. Im Dammbereich Skado / Koschen ist der Vorschlag weniger<br />

weitgehend als die heutige Planung. Außerdem wird die Halbinsel Skado als NSG empfohlen (Abgrenzung<br />

etwa wie aktuelle Planungen).<br />

Im Textteil heißt es u.a.:<br />

- Im Kernbereich des Sanierungsgebiets <strong>und</strong> Halbinsel Skado wird dem Naturschutz Vorrang<br />

eingeräumt. Die langfristige Sicherung durch Ausweisung als Naturschutzgebiet<br />

wird angestrebt.<br />

- Eine abwechslungsreiche Ufergestaltung ... <strong>und</strong> die Ausweisung von Sukzessionsflächen<br />

auch außerhalb der geplanten NSG sollen die Belange des Naturschutzes stärken.<br />

- Die Entwicklung des Sanierungsgebiets zu einem international bedeutsamen Wasservogelgebiet<br />

analog dem Senftenberger See ist zu erwarten.<br />

- Die Nutzung vorhandener Gebäude im Kernbereich als Naturschutzstation mit Bildungsstätte<br />

ist anzustreben.<br />

- Durch die entstehenden Tagebaurestseen sind die Voraussetzungen <strong>für</strong> die langfristige<br />

Entwicklung des Gebiets zu einem überregional bedeutsamen <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Erholungsgebiet<br />

gegeben.<br />

• Sanierungsrahmenplan Skado <strong>und</strong> Koschen (Sachsen; 1997)<br />

Im Plan werden folgende Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft vorgesehen: Der gesamte West- /<br />

Nordwestteil des Restsees Koschen, die Halbinsel im Restloch Skado inkl. der Wasserflächen westlich<br />

<strong>und</strong> nördlich, ein Streifen östlich Geierswalde bis Skado, sowie ein Streifen nördlich der Schwarzen<br />

Elster (<strong>für</strong> deren Renaturierung).<br />

Vorranggebiete <strong>für</strong> örtliche Freizeit- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> sind eine kleine Fläche am Ufer nordöstlich<br />

Geierswalde sowie eine kleine Uferfläche westlich Klein Partwitz. Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> großflächige<br />

Freizeit- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> sind das Südufer sowie Teile des Ostufers des Restsees Koschen,das<br />

West- <strong>und</strong> Nordufer des Restsees Skado; diese Festlegungen waren teilweise noch auf das<br />

zum damaligen Zeitpunkt aktuelle Karl-May-Land ausgerichtet.<br />

Als Ziele werden im Textteil u.a. festgelegt:<br />

- Ziel 10: In den Restseen soll eine Wasserqualität erreicht werden, die eine dauerhafte<br />

Nutzung als Badeseen ermöglicht.<br />

- Ziel 11: Im Bereich der Wasserfläche ist eine naturverträgliche <strong>Erholungsnutzung</strong> unter<br />

Beachtung der Ruhezonen <strong>für</strong> sensible Vogelarten zu ermöglichen.<br />

- Ziel 12: Im Vorranggebiet <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft am Restsee Koschen ist die Uferlinie<br />

nach naturschutzfachlichen Kriterien zu gestalten. Im Böschungsbereich entstandene<br />

Lebensräume bedrohter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten sollen bei der Sanierung weitgehend<br />

bewahrt werden. ... Die Halbinsel Skado soll durch Abgrenzung mittels Wassergraben<br />

gegen unbefugtes Betreten gesperrt bleiben.<br />

263


• Sanierungsrahmenplan Spreetal (Fassungen 1997, 2001)<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

[Vorbemerkung: Es werden nur die auf den Westteil des ehemaligen Tagebaus bezogenen Aussagen angeführt,<br />

da nur diese innerhalb des Fallbeispielgebietes liegen].<br />

1997 wurde der Sanierungsrahmenplan im Entwurf erstellt. Nachdem die Realisierung des Karl-May-<br />

Landes gescheitert war, wurde die Billigung des Sanierungsrahmenplans vorläufig ausgesetzt; 2001<br />

wurde ein wesentlich überarbeiteter Entwurf vorgelegt.<br />

Entwurf von 1997:<br />

Als Vorranggebiet Natur <strong>und</strong> Landschaft war der gesamte nördliche <strong>und</strong> südliche Teilsee inkl. der Uferbereiche<br />

bis an den Ortsrand Klein Partwitz festgelegt; Vorbehaltsgebiete gab es nicht.<br />

Als Vorranggebiet Erholung war die kleine Halbinsel am Ostufer des südlichen Teilsees, als Vorbehaltsgebiet<br />

Erholung die an den Restsee Skado angrenzenden Landflächen, die große Halbinsel östlich<br />

des großen Restsees sowie ausgedehnte Landflächen im Osten des Betrachtungsraumes ausgewiesen.<br />

Der geplante Natur- <strong>und</strong> Wildpark (‚Karl-May-Land‘) sollte fast das gesamte Sanierungsgebiet Spreetal<br />

(außer dem östlichen Ende) sowie angrenzende Flächen in Koschen <strong>und</strong> Sedlitz umfassen.<br />

Im Textteil waren folgende Ziele festgehalten:<br />

- Ziel 15: u.a. Die Ufergestaltung der Restseen Spreetal Bluno <strong>und</strong> Spreetal Nordost soll<br />

unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten vorgenommen werden.<br />

Möglichkeiten des Erlebens von Flora <strong>und</strong> Fauna sollen in den Vorranggebieten Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft ... nicht ausgeschlossen werden.<br />

- Ziel 17 sah ein großes Vorranggebiet Landwirtschaft (extensive Nutzung) im zentralen<br />

Bereich vor. [Hier sollte die Haltung von Großvieh <strong>und</strong> Wildtieren im Karl-May-Land erfolgen].<br />

Entwurf von 2001<br />

Als Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft sind nun festgesetzt: Das Westufer des südlichen Teilsees<br />

südlich von Klein Partwitz inkl. angrenzender Landflächen, das Nordostufer des südlichen Teilsees<br />

sowie die drei kleinen östlich gelegenen Restseen mit deren nördlichem Vorland. Vorbehaltsgebiete<br />

gibt es im Fallbeispielgebiet nicht.<br />

Vorranggebiete <strong>für</strong> Erholung sind ein kleiner Strandbereich am Nordufer bei Bluno <strong>und</strong> eine Fläche<br />

am Nordufer des östlichen Ausläufers des nördlichen Teilsees. Das gesamte Südostufer des nördlichen<br />

Teilsees sowie ein Uferabschnitt bei Bluno sind als Vorranggebiet <strong>für</strong> Wohnen vorgesehen. Vorbehaltsgebiet<br />

<strong>für</strong> Erholung ist das gesamte Sanierungsgebiet (diese Festlegung wurde aus dem Regionalplan<br />

Oberlausitz-Niederschlesien übernommen).<br />

Im Textteil sind folgende Ziele festgehalten:<br />

- Ziel 7: In den Restseen sollen die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine dauerhafte Badenutzung <strong>und</strong><br />

die Entwicklung eines natürlichen, seentypischen Fischbestands geschaffen werden.<br />

- Ziel 11: In den Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft soll eine naturnahe Freizeit-<br />

<strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ermöglicht werden. In der Erläuterung wird dies folgendermaßen<br />

konkretisiert: Insbesondere die drei kleinräumigen Restseebereiche (Südostschlauch)<br />

werden durch Gräben so miteinander verb<strong>und</strong>en, dass sie mit Kanus <strong>und</strong> Ruderbooten<br />

befahren werden können. Der Umfang <strong>und</strong> die Ausgestaltung dieser Möglichkeiten werden<br />

im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden festgelegt.<br />

264


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

- Ziel 21: Zwischen den beiden Teilseen des Restsees Spreetal Bluno sowie zum Restsee<br />

Skado sollen Verbindungen <strong>für</strong> den Bootsverkehr hergestellt werden. Gemäß Begründung<br />

ist auch eine Anbindung des Restsees Spreetal-Nordost vorgesehen, die wegen der<br />

Wasserspiegeldifferenz (4 m) <strong>und</strong> zu geringem Wasserdargebot vermutlich nur zeitweise<br />

<strong>und</strong> nur mit Kanus befahrbar sein wird.<br />

8.2.2.2.2 Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> im Fallbeispielgebiet<br />

Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> werden im Gebiet von mehreren Stellen entwickelt (v.a. IBA „Fürst-<br />

Pückler Land“ <strong>und</strong> Zweckverband „Elstertal“, auch von einzelnen Kommunen). Dabei ist eine klare<br />

Trennung nicht möglich, da viele vorhandenen Ideen von mehreren Stellen aufgegriffen werden. In der<br />

folgenden Darstellung kommt es daher zwangsläufig zu gewissen Wiederholungen.<br />

Internationale Bauausstellung (IBA) ‚Fürst-Pückler-Land‘<br />

Gr<strong>und</strong>idee der 1999 gegründeten IBA-Gesellschaft ist die Mitgestaltung <strong>und</strong> Begleitung des Landschaftswandels<br />

im Niederlausitzer Braunkohlerevier. Hier auf der größten Landschaftsbaustelle Europas<br />

„erstreckt sich über 5.000 km² eine von Menschen geschaffene völlig neue Welt. ... Diese Internationale<br />

Bauausstellung versteht sich als Werkstatt <strong>für</strong> neue Landschaften, wobei der Begriff Bau <strong>für</strong> Bergbau,<br />

Landschaftsbau, Städtebau, Hoch- <strong>und</strong> Tiefbau steht. ... Die IBA möchte den bis ins Jahr 2010 reichenden<br />

Umwandlungsprozess der Lausitzer Bergbaufolgelandschaft als nationalen, europäischen <strong>und</strong> weltweiten<br />

Erfahrungs- <strong>und</strong> Erlebnisaustausch organisieren.“ (aus: IBA FÜRST-PÜCKLER-LAND 1999)<br />

Die Konzeption der IBA besteht aus einzelnen Projekten, innerhalb derer wiederum konkrete Einzelvorhaben<br />

gefördert <strong>und</strong> entwickelt werden. Das Fallbeispielgebiet betreffen vier dieser Projekte:<br />

1. Das IBA-Auftaktgebiet Großräschen Süd<br />

umfasst die Neugestaltung der vom Bergbau devastierten Flächen zwischen Großräschen <strong>und</strong> dem<br />

Restsee Meuro mit Hafenanlage, IBA-Terrassen, IBA-Allee, IBA-Geschäftsstelle, Promenade <strong>und</strong> Ilse-Center.<br />

2. Die Lausitzer Seenkette<br />

bezieht die künftigen Restseen Meuro, Skado, Koschen, Sedlitz, Spreetal Bluno sowie die - außerhalb<br />

des Fallbeispielgebiets gelegenen - Restseen Spreetal Nordost <strong>und</strong> Senftenberger See ein <strong>und</strong> sieht<br />

hier vielfältige Erholungs-, Erlebnis- <strong>und</strong> Wohnangebote an <strong>und</strong> auf den zukünftigen Seen vor: Camping,<br />

Baden, Surfen, Tauchen, Rudern <strong>und</strong> Paddeln, Segeln, Motorboot <strong>und</strong> Hausboot fahren,<br />

schwimmende Ferienhäuser, Wasserflugzeuglandeplatz u.a.; die Verbindung aller Restseen mit <strong>für</strong><br />

Boote passierbaren Kanälen ist ein Kernstück der Konzeption. Die Empfehlungen des Gründungskuratoriums<br />

der IBA (1998) hatten dagegen noch vorgesehen: „Als Nutzungsschwerpunkt <strong>für</strong> den Koschener<br />

<strong>und</strong> Skadoer See ist der Naturschutz vorgesehen. Das Sedlitzer Restloch soll nach seiner Flutung<br />

als öffentlich zugänglicher Erholungssee ... genutzt werden.“<br />

3. Der Wasserwanderweg Berlin-Lausitz<br />

soll ergänzend zur „Lausitzer Seenkette“ möglichst viele der entstehenden Seen verbinden <strong>und</strong> so ein<br />

möglichst großes zusammen hängendes Wasserwegesystem schaffen; im Fallbeispielgebiet betrifft<br />

dies eine Verbindung der Restseen über Kanäle.<br />

4. Der Fürst-Pückler Rad- <strong>und</strong> Kutschweg<br />

sieht großräumige R<strong>und</strong>wege vor, welche die verschiedenen IBA-Projekte <strong>für</strong> Radfahrer <strong>und</strong> Kutschen<br />

verbinden.<br />

265


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Neben diesen Projekten mit standortbezogenen Vorhaben ist im Fallbeispielgebiet ein örtliches Wander-<br />

<strong>und</strong> Radwanderwegenetz vorgesehen, das den Fürst-Pückler Rad- <strong>und</strong> Kutschweg ergänzt <strong>und</strong> einige<br />

Aussichtspunkte beinhaltet. Westlich an den Ilsesee angrenzend befindet sich außerdem das Projekt<br />

„Landschaftspark am Ilseweiher“.<br />

Zweckverband Elstertal<br />

Der Zweckverband Elstertal gründete sich ursprünglich zur Realisierung eines Wild- <strong>und</strong> Erlebnisparks<br />

(‚Karl-May-Land‘). Die Idee hierzu bestand ab 1994, die Nutzung sollte ab 2002 beginnen. Geplant waren<br />

u.a. eine großflächige Prärie-Landschaft mit Großwild <strong>und</strong> Vieh, Indianercamps, ein Fort u.a. Einrichtungen,<br />

die ein Abenteuer <strong>und</strong> ‚Wildwest‘-Erleben ermöglichen sollten. Hinzu kamen begleitende Einrichtungen<br />

wie Gastronomie <strong>und</strong> 5-Sterne-Hotel. Die meisten Planungen waren in Landbereichen vorgesehen,<br />

die zukünftigen Restseen inkl. Uferbereiche sollten überwiegend dem Naturschutz überlassen bleiben.<br />

1998 scheiterte die Projektidee, da sich kein Investor engagieren wollte.<br />

Nach dem Scheitern des Karl-May-Landes bestand <strong>für</strong> den Planungsraum die Situation, dass diverse Einzelprojekte<br />

geplant waren, die kaum miteinander vernetzt waren. Der Zweckverband 23 setzte sich nun<br />

zum Ziel, Alternativen zur Entwicklung der Region zu erarbeiten <strong>und</strong> gab gemeinsam mit dem Niederschlesischen<br />

Oberlausitzkreis ein Regionales Entwicklungs- <strong>und</strong> Handlungskonzept (REK) ‚Lausitzer<br />

Seenland - Fürst-Pückler-Land‘ in Auftrag. Aufgabe war es, „ein Gesamtkonzept <strong>für</strong> diesen Raum zu erarbeiten,<br />

das die vorhandenen Nutzungspotenziale, die bereits in Umsetzung befindlichen Einzelprojekte,<br />

die vorhandenen Entwicklungskonzepte in der Region erfasst, aufeinander abgleicht <strong>und</strong> weitere Flächennutzungsarten<br />

<strong>und</strong> Projektfelder definiert“. Die Aufgabenstellung ist dabei nicht auf das Thema<br />

Fremdenverkehr beschränkt, sondern erfasst auch die Bereiche Wirtschaft, Infrastruktur <strong>und</strong> Wohnen.<br />

Das REK ist eine informelle Planung, hat jedoch insofern eine Selbstbindungswirkung <strong>für</strong> die Gemeinden,<br />

als das Konzept von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Eltstertal beschlossen wird.<br />

Ziel des Zweckverbandes ist es, Projekte zu initiieren, die Umsetzung jedoch den einzelnen Kommunen<br />

<strong>und</strong> Investoren zu überlassen. Entsprechend werden bereits laufende Projekte nur begleitet, nicht eigens<br />

neu überplant.<br />

In der ersten Stufe, deren Abschlussbericht im Herbst 2000 vorgelegt wurde, werden drei Handlungs- <strong>und</strong><br />

Entwicklungsräume definiert: Das Lausitzer Seenland, die Bergbaufolgelandschaft des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

(Bereich der Tagebaue Nochten <strong>und</strong> Reichwalde) <strong>und</strong> die Parkregion Fürst Pückler (mit dem Zentrum<br />

Bad Muskau). Nur das Lausitzer Seenland betrifft die Fallbeispielregion. Hier werden Projekte vorgeschlagen,<br />

die in der noch auszuarbeitenden zweiten Stufe konkretisiert <strong>und</strong> auf ihre Realisierbarkeit zu<br />

prüfen sind. Dabei soll eine ergebnisoffene Prüfung <strong>und</strong> Diskussion unter Beteiligung verschiedener Stellen<br />

(inkl. Naturschutzvertretern) stattfinden. Im Bereich <strong>Tourismus</strong> sind es 16 kurz-, 12 mittel- <strong>und</strong> 3<br />

langfristig zu realisierende Projekte, deren Realisierung unterschiedlich weit fortgeschritten ist (von Vorschlag<br />

/ Idee bis zu konkreter Planung mit interessiertem Investor).<br />

23 Mitglieder des Zweckverbands Elstertal sind derzeit (April 2001) die Gemeinden Elsterheide, Spreetal, Stadt Lauta, die kreisfreie<br />

Stadt Hoyerswerda <strong>und</strong> der Landkreis Kamenz.<br />

266


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Besonders zu nennen sind die folgenden touristischen Projekte im Fallbeispielgebiet:<br />

- Kulturtourismus <strong>und</strong> Kulturindustrie in der BFL mit Informationsvermittlung über Geschichte<br />

<strong>und</strong> Praxis des Bergbaus, künstlerisches Schaffen in der BFL<br />

[Stand: Derzeit erst Vorschlag / Idee, Ansatzpunkt: entstehender Findlingspark Nochten außerhalb des<br />

Fallbeispielgebiets; noch kein konkretes Konzept vorhanden]<br />

- Terranova im Tagebau Spreetal östlich der Restseen Spreetal Bluno mit Reiterhof, Erlebnisbereich<br />

‚Spiellagune‘ (entspricht kleinem Freizeitpark), Übernachtungsangebot<br />

[Stand: Planungen weit gediehen, Reiterhof bereits vorhanden; Träger vorhanden (Erlebniszentrum Gutshof<br />

Elsterheide]<br />

- Wasserwelt Geierswalde am Restloch Koschen (IBA-Projekt) mit Marina (Anlage <strong>für</strong> Wassersport<br />

<strong>und</strong> -erholung mit angeschlossenen Übernachtungsmöglichkeiten), „DÜNE“ - Erlebnis-,<br />

Sport- <strong>und</strong> Spielwelt, Hotel, Camping, Strände mit Baden, Tauchen, Surfen<br />

[Stand: Konzept vorhanden, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung noch durchzuführen; interessierte Privatinves-<br />

toren <strong>für</strong> Teile vorhanden]<br />

- Niederwildjagd auf Landflächen des ehemaligen Tagebau Spreetal Bluno nordwestlich der Terranova<br />

mit geplanter Wasservogel- <strong>und</strong> Niederwildjagd in eigens gestalteter Landschaft, Anzucht<br />

der Jagdbeute, Unterkunft, Trophäenaufbereitung<br />

[Stand: bisher nur erste Vorstellungen]<br />

- Medienpräsentation: Gesamtbewerbung der neu entstehenden Möglichkeiten<br />

Daneben wird der Inselbereich zwischen den beiden Teilseen Spreetal Bluno <strong>und</strong> Nordostschlauch als<br />

„Freiraum <strong>für</strong> ein künftiges Großprojekt“ vorgesehen, das nicht näher konkretisiert wird.<br />

Östlich anschließend besteht außerdem die Projektidee „Abenteuerland <strong>und</strong> Motorwassersportzentrum“<br />

am Restsee Spreetal Nordost (Abenteuererleben im Wasser- <strong>und</strong> Landareal, Motorboote)<br />

[Stand: Detailkonzept mit Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Finanzierungsbetrachtung noch ausstehend]<br />

Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten werden im REK Änderungen der<br />

Braunkohlepläne als erforderlich angesehen. Von diesen Vorschlägen betreffen zwei das Fallbeispielgebiet<br />

hinsichtlich touristischer Nachnutzungen:<br />

1. Im Tagebau Spreetal Bluno wird - noch bezogen auf den alten Entwurf des Sanierungsrahmenplanes -<br />

eine Rücknahme des Vorranggebiets Natur <strong>und</strong> Landschaft, das fast den gesamten Bereich der beiden<br />

Teilseen umfasste, auf weniger als die Hälfte der Ufer gefordert. Dies ist in der neuen Fassung des<br />

Braunkohleplans in etwa realisiert worden, allerdings umfasst das Vorranggebiet auf der Insel zwischen<br />

den Teilseen <strong>und</strong> dem Nordostschlauch größere Landflächen als im REK vorgeschlagen.<br />

2. Im Tagebau Koschen wird am Ufer bei Geierswalde statt eines Vorranggebiets <strong>für</strong> örtliche Freizeit-<br />

<strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ein wesentlich größer dimensioniertes Vorranggebiet <strong>für</strong> großflächige Freizeit-<br />

<strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> angestrebt. Dies ist in der aktuellen Fassung des Regionalplans (11/2000) nicht<br />

aufgenommen worden.<br />

267


Lausitz-Initiative der Länder Sachsen <strong>und</strong> Brandenburg<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Als übergeordnete Aktivität ist auch die länderübergreifende Lausitz-Initiative zu nennen, die unter Leitung<br />

der beiden Wirtschaftsministerien die Entwicklung der Lausitz mit verschiedenen Kernvorhaben<br />

zum Ziel hat (Etablierung einer schiffbaren Verbindung der westlichen Seenkette, Entwicklung der touristischen<br />

Potenziale, Ausbau der Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> Stärkung innovativer Forschungsansätze).<br />

Sie soll die Umsetzung vorhandener Planungen <strong>und</strong> hier insbesondere die Etablierung eines breiten Angebotes<br />

von Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten forcieren.<br />

Nutzungskonzepte der LMBV<br />

Seitens der LMBV werden im ganzen Lausitzer Revier sog. Nutzungskonzepte erstellt, die jeweils mehrere<br />

Tagebaugebiete umfassen. Zuständig ist der Länderbereich Brandenburg. Für den Bereich des Fallbeispiels<br />

wurde ein Nutzungskonzept <strong>für</strong> den Standortraum Lausitzer Seenkette (Ilsesee, Sedlitzer, Skadoer<br />

<strong>und</strong> Koschener See) von der Syseca (Gesellschaft <strong>für</strong> Unternehmensberatung, Berlin) im Auftrag der<br />

LMBV erstellt; derzeit liegt der 2. Entwurf vom Februar 2001 vor. Die Konzepte dienen dazu, „die noch<br />

durchzuführenden Maßnahmen zielgerichtet auf die künftige Nachnutzung auszurichten <strong>und</strong> die Vermarktung<br />

[der Flächen] effektiv vorzubereiten“. Sie „sollen die Sanierungs(rahmen)pläne untersetzen <strong>und</strong><br />

die Bauleitplanung vorbereiten. ... Das Konzept ist das Ergebnis der Erfassung <strong>und</strong> des Abgleichs der<br />

Nachnutzungsvorstellungen durch die LMBV <strong>und</strong> aller anderen Beteiligten (Landes-, Regional- <strong>und</strong><br />

Kreisplanung, IBA Fürst-Pückler-Land, Kommunen, Vereine etc.).“<br />

Vorhandene Planungen werden im Nutzungskonzept textlich beschrieben <strong>und</strong> kartografisch dargestellt.<br />

Dabei erfolgt eine (nicht flächenscharfe) Zuordnung zu folgenden drei Zonen:<br />

1) Zonen <strong>für</strong> Erlebnistourismus<br />

Definition: Zonen <strong>für</strong> bedeutsame touristische Infrastruktureinrichtungen <strong>und</strong> einmalige touristische<br />

Attraktionen; Naturschutzbelange genießen hier keinen Vorrang sondern sind ... gegen Flächenansprüche<br />

abzuwägen:<br />

- IBA Auftaktgebiet Großräschen Süd (Hafenanlage, IBA-Terrassen, IBA-Allee, IBA-Büro, Promenade<br />

<strong>und</strong> Ilse-Center)<br />

- Waterworld im Westteil des Restlochs Sedlitz (Hafen, Seebrücke, Reiterhof, Feriensiedlung,<br />

schwimmende Häuser, Aquacenter)<br />

- Wasserwelt Geierswalde am Südufer des Restsees Koschen (Wasser- <strong>und</strong> Landsport, schwimmende<br />

Häuser, Seebrücke, Campingplatz, Segel-, Surf-, Tauchschule, Wasserski)<br />

- Wassersportzentrum am Bootsbaustandort am Südufer des Restsees Skado (lt. Karte unter 2) eingestuft)<br />

- Wasserlandeplatz Welzow im Restsee Sedlitz [fehlt im Text; Einordnung lt. Karte]<br />

2) Zonen <strong>für</strong> Sanfte Erholung<br />

(Eine klare Definition wird nicht gegeben)<br />

- Ilse-Park südöstlich Ilsesee (Landschaftsterrassen, Landschaftsbauwerke)<br />

- Jugenddorf <strong>und</strong> Feriensiedlung am östlichen Ilsesee<br />

- Erholungsstandort Klein Partwitz (nicht weiter konkretisiert)<br />

- Campingplatz Bahnsdorf am Nordufer des Restlochs Sedlitz (lt. Karte unter 1) eingestuft)<br />

- Erholungsstandort Lieske am Nordufer des Restlochs Sedlitz (nicht weiter konkretisiert) (lt. Karte unter<br />

1) eingestuft)<br />

268


- Beach Resort & Casino bei Lieske (lt. Karte unter 1) eingestuft)<br />

- geplantes NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

3) Tabuzonen<br />

Definition: Zonen, in denen der sehr weitgehend definierte Schutzzweck <strong>für</strong> die Natur nur erreicht<br />

werden kann, wenn alle potenziell störenden Nutzungen ausgeschlossen sind.<br />

- Teilbereiche des NSG „Westmarkscheide-Mariensumpf“<br />

- geplantes NSG „Halbinsel Skado“<br />

Neben diesen textlich beschriebenen Projekten findet sich auf der Karte ein Sonderlandeplatz nordöstlich<br />

von Kleinkoschen (übernommen aus dem Entwurf des Regionalplans Lausitz-Spreewald, Festlegungskarte<br />

Teil B).<br />

Strategiekonzept „Das Lausitzer Seenland“ (Regionale Planungsstelle Bautzen)<br />

Das 2001 erstellte Strategiekonzept behandelt die gesamte Lausitzer Tagebauregion inkl. der Brandenburger<br />

Teile. Neben einer Konkurrenzanalyse mit anderen gewässerreichen Regionen Mitteleuropas werden<br />

<strong>für</strong> die einzelnen räumlichen Teilbereiche Strategien entwickelt. Insgesamt wird die Stärke der Region<br />

im Vorhandensein großer, überplanbarer Freiräume gesehen: „In der noch geringen Beanspruchung<br />

des Lausitzer Seenlandes durch den Flächennaturschutz liegt ein hohes Entwicklungspotenzial.“<br />

Für die Lausitzer Seenkette 24 wird als einzigen Teilbereich die Chance gesehen, eine überregionale Bedeutung<br />

<strong>für</strong> den Fremdenverkehr zu erreichen. Hierzu soll auf den im Fallbeispielgebiet gelegenen Restseen<br />

ein unbeschränkter Motorsport (neben Segeln) ermöglicht werden, dem sich andere Nutzungsformen<br />

wie der Naturschutz, aber auch andere Erholungsformen wie z.B. Wasserwanderer, unterordnen sollen.<br />

24 Als Lausitzer Seenland wird im Konzept die gesamte Region zwischen Guben, Lübbenau, Elsterwerda, Bautzen <strong>und</strong> Zittau<br />

(unter Einbeziehung der vorhandenen Talsperren <strong>und</strong> der Fischteiche in der Oberlausitzer Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft) verstanden.<br />

Die Lausitzer Seenkette umfasst die Restseen zwischen Großräschen <strong>und</strong> Klitten.<br />

269


8.2.2.2.3 Naturschutzfachliche Analysen, Planungen <strong>und</strong> Konzepte<br />

Ökologische Anforderungsprofile <strong>und</strong> Betriebspläne der LMBV<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Die Erstellung der sog. Ökologischen Anforderungsprofile (ÖAP) geht u.a. auf § 8 des SächsLPlG zurück,<br />

welcher ökologische Untersuchungen in Sanierungsgebieten vorgibt. Die Erarbeitung der Pläne erfolgte<br />

auf Basis eines von der Ländergruppe Brandenburg, Sachsen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalts erarbeiteten<br />

Kriterienkataloges. Aufgabe der Ökologischen Anforderungsprofile ist es, Aussagen zur Erheblichkeit<br />

des Eingriffes in die Natur <strong>und</strong> Verträglichkeit der Weiterführung der Tagebaue zu treffen, Einwirkungsbereiche<br />

<strong>und</strong> Intensität der Wirkungen aufzuzeigen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung <strong>und</strong><br />

zum Ausgleich von Eingriffen vorzuschlagen. Die ökologischen Anforderungsprofile werden im Auftrag<br />

des Bergbaubetreibenden <strong>für</strong> alle zu sanierenden Tagebauen erstellt. Hierbei handelt es sich um eine grobe<br />

Biotoptypenkartierung mit ergänzenden Artangaben; detaillierte Erhebungen z.B. zu einzelnen Tiergruppen<br />

oder eine systematische Flächenbewertung erfolgen nicht. Gleichwohl dienten die ÖAP als wichtige<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Braunkohlenpläne (mit Festlegung der Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft .bzw.<br />

Renaturierungsgebiete) <strong>und</strong> die langfristigen Betriebspläne.<br />

Das Ökologische Anforderungsprofil <strong>für</strong> den Sanierungsraum Sedlitz / Skado / Koschen stellte <strong>für</strong> die<br />

Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft an den Restlöchern eine hohe Bedeutung <strong>und</strong> gutes Entwicklungspotenzial<br />

u.a. als Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete <strong>für</strong> seltene Wasservogelarten fest. Das Vorranggebiet im Korridor<br />

nördlich <strong>und</strong> östlich Geierswalde (vorhandene bzw. potenzielle Sandmagerrasen) soll der Vernetzung von<br />

Offenlandbiotopen dienen.<br />

Die Abschluss- <strong>und</strong> Sonderbetriebspläne konkretisieren die Vorgaben der Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungs(rahmen)pläne<br />

<strong>und</strong>. In Brandenburg wurden entsprechende Fachpläne Naturschutz zu den meisten<br />

Sanierungsplangebieten, so auch <strong>für</strong> den Sanierungsraum Skado / Koschen / Sedlitz, zwischen 1994 <strong>und</strong><br />

1998 erstellt. Sie enthalten genauere Vorschläge des Bergbaubetreibenden zur Gestaltung der Renaturierungsgebiete<br />

nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Aussagen zur Verträglichkeit unterschiedlicher<br />

Nutzungsansprüche auf den verschiedenen Flächen sind nicht enthalten. Im Rahmen der Fallbeispielbearbeitung<br />

konnte wegen des begrenzten Zeitbudgets in diese Unterlagen kein Einblick genommen<br />

werden.<br />

Biotopkartierung u.a. landesweit erhobene Daten<br />

Die vom Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie durchgeführte selektive Biotopkartierung befindet<br />

sich derzeit landesweit im zweiten Durchgang. Dieser ist <strong>für</strong> den Landkreis Kamenz abgeschlossen,<br />

im Landkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis werden die Ergebnisse voraussichtlich im Herbst<br />

2001 vorliegen.<br />

Daneben fand in Sachsen 1994-1996 eine landesweite Brutvogelkartierung <strong>für</strong> alle Messtischblätter statt,<br />

aus der sicherlich auch einzelne Angaben aus dem Bereich des Fallbeispielgebietes vorliegen. Außerdem<br />

sind vermutlich weitere Streudaten vorhanden, die aber mangels einer zentralen zoologischen oder botanischen<br />

Datenbank im Freistaat Sachsen nicht ohne weiteres verfügbar sind.<br />

Im Rahmen der Fallbeispielbearbeitung konnte wegen des begrenzten Zeitbudgets in diese Daten kein<br />

Einblick genommen werden.<br />

Die entsprechenden Verhältnisse in Brandenburg wurden aus diesem Gr<strong>und</strong>e ebenfalls nicht recherchiert.<br />

270


Bestehende <strong>und</strong> geplante Schutzgebiete<br />

• Brandenburg:<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Bereits landesplanerisch festgesetzt ist das NSG „Meurosee“. Das nördlich angrenzende, einstweilig<br />

gesicherte NSG „Westmarkscheide-Mariensumpf“ befindet sich im Unterschutzstellungsverfahren.<br />

Beide liegen westlich des Ilsesees etwas außerhalb des Fallbeispielgebiets. Geplant ist ein weiteres<br />

NSG im Bereich der Ilseweiher (südöstlich des Ilsesees) sowie im zentralen Bereich des Dreiecks zwischen<br />

den Restseen Skado - Koschen - Sedlitz („Sorno-Rosendorfer Buchten“). Im Frühjahr 2001<br />

wurde <strong>für</strong> das letztgenannte Gebiet die Erstellung eines Schutzwürdigkeitsgutachtens beauftragt, von<br />

dem zum Stand der Fallbeispielbearbeitung noch keine Ergebnisse vorlagen.<br />

• Sachsen:<br />

Auch <strong>für</strong> die Halbinsel Skado im sächsischen Teil des Fallbeispielgebietes war eine NSG-Ausweisung<br />

angedacht. In Sachsen ist jedoch derzeit aufgr<strong>und</strong> einer Ministeriumsdirektive die Ausweisung neuer<br />

Schutzgebiete bis auf weiteres nicht möglich, so dass <strong>für</strong> dieses NSG <strong>und</strong> auch <strong>für</strong> den sächsischen<br />

Anteil an den „Sorno-Rosendorfer Buchten“‘ eine Unterschutzstellung nicht betrieben werden kann.<br />

Ob eine Sicherung auf anderem Wege (z.B. Ankauf) erfolgen kann, ist derzeit offen.<br />

Bereits gemeldete FFH-Gebiete sind im Fallbeispielgebiet nicht vorhanden. Für die 3. Gebietstranche, die<br />

in Sachsen derzeit zur Meldung vorbereitet wird, sind in der südlichen Hälfte des Tagebaus Spreetal Bluno<br />

jedoch größere Flächen vorgesehen. Wie die endgültige Meldung aussehen wird ist allerdings offen,<br />

da der Entwurf erst noch zwischen den verschiedenen Ministerien abgestimmt wird.<br />

Naturschutzfachkonzept Brandenburg<br />

Für den Brandenburger Teil des Lausitzer Reviers wurde im Auftrag des Landesumweltamts <strong>und</strong> in Kooperation<br />

mit der LMBV ein Naturschutzfachkonzept „Prioritäre Naturschutzflächen in der Bergbaufolgelandschaft<br />

Brandenburg“ erarbeitet. Unter Berücksichtigung früherer Ausarbeitungen von LMBV <strong>und</strong><br />

Landesumweltamt wurde eine Vorschlagsliste von 33 Gebieten mit etwa 12.000 ha zusammengestellt.<br />

Für jedes Gebiet wurden in einem sogenannten Steckbrief aktueller Zustand, Besitzverhältnisse, Sanierungsziele<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsziele ausgearbeitet.<br />

Unterschieden werden dabei derzeit zwei Prioritäten (diese Einteilung wird aber noch kontrovers diskutiert):<br />

1. Flächen mit guter Verfügbarkeit (LMBV-Eigentum) <strong>und</strong> naturschutzfachlich sehr hohem Potenzial.<br />

2. Flächen mit ungünstigerer Verfügbarkeit (nicht LMBV-Eigentum) <strong>und</strong> weniger hohem Entwicklungspotenzial.<br />

Zur Umsetzung ist derzeit vorgesehen, dass Flächen 1. Priorität möglichst gekauft werden sollen (vom<br />

Land, Naturschutzfond oder Verbänden), um die Naturschutzziele sicherzustellen. Wo kein Ankauf möglich<br />

ist, soll ggf. eine Unterschutzstellung erfolgen. Die Flächen 2. Priorität sollen unter Naturschutzauflagen<br />

an Dritte verkauft werden.<br />

Offene Punkte <strong>und</strong> Probleme sind derzeit u.a., dass die LMBV in der Verwertung einen möglichst hohen<br />

Kaufpreis erzielen will, der Ankauf aus Naturschutzsicht aber nur geringe Mittel in Anspruch nehmen<br />

sollte. Offen ist auch noch die Frage der Beherrschung der Folgekosten <strong>und</strong> welche Institutionen die Flächen<br />

übernehmen könnten.<br />

Im Fallbeispielgebiet befinden sich mit den geplanten NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“ <strong>und</strong> „Ilseweiher“<br />

inkl. Umgebung zwei prioritäre Flächen mit folgenden Aussagen im o.g. Steckbrief.<br />

271


• Sorno-Rosendorfer Buchten<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Abgrenzung: V.a. im Bereich der zukünftigen Wasserflächen geht die prioritäre Fläche über die in den<br />

Regionalplänen festgelegten Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete <strong>und</strong> die NSG-Planungen weit hinaus.<br />

Bedeutung: Hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben in diesem Gebiet die aktuell vorhandenen<br />

Trockenrasenlebensräume, daneben wird ein hohes Entwicklungspotenzial als Brutgebiet von Seevogelkolonien<br />

(derzeit auf Inseln im Restloch, die mit der Flutung verschwinden werden) <strong>und</strong> ‚Großsäugerreservat‘<br />

(im Sinne einer großräumige Beweidung durch geeignete (Haus-)Tierrassen festgestellt.<br />

Ziele: Konkrete Zielfestlegungen sollen unter Berücksichtigung des aktuell laufenden Schutzwürdigkeitsgutachtens<br />

erfolgen.<br />

Konflikte: Als Konflikte werden Außeneinflüsse der touristischen Nutzung der angrenzenden Restseen<br />

gesehen, ein Weg durchs Gebiet (Kleinkoschen - Lieske) wird abgelehnt (Störung).<br />

• Ilseweiher<br />

Bedeutung: Die Bedeutung wird im Nebeneinander verschiedener Trocken-, Feucht- <strong>und</strong> Gewässerlebensräume<br />

gesehen, <strong>für</strong> die eine Ansiedlung zahlreicher gefährdeter Arten erwartet wird.<br />

Ziele: Als Ziele im Gebiet Ilseweiher wird Prozessschutz <strong>für</strong> die nach Flutung des Ilsesees entstehenden<br />

Gewässer <strong>und</strong> die Offenhaltung von Teilbereichen durch Management benannt.<br />

Konflikte: Als Konflikte sind geplante Projekte der IBA in der Nachbarschaft <strong>und</strong> auch innerhalb des<br />

Gebiets genannt.<br />

Weitergehende Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen sind bislang in den Steckbriefen nicht enthalten.<br />

Naturschutzkonzeption Sachsen (Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie)<br />

1999 wurde im Auftrag des LfUG ein Forschungsvorhaben „Naturschutzstrategien in der Bergbaufolgelandschaft<br />

der Oberlausitz <strong>für</strong> Naturschutzvorranggebiete“ durchgeführt, in dem potenziell naturschutzfachlich<br />

interessante Flächen anhand von Kriterien wie Bodensubstrat, Unzerschnittenheit u.a. ermittelt<br />

wurden. Darauf aufbauend wurde vom LfUG bis 2001 eine „Konzeption <strong>für</strong> Naturschutzvorranggebiete<br />

in der Bergbaufolgelandschaft der Oberlausitz“ erarbeitet, die im Fallbeispielgebiet in den Tagebauen<br />

Skado <strong>und</strong> Koschen in etwa die Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft (s. Kap. 8.2.2.2.1), im Tagebau<br />

Spreetal den Restsee Spreetal Bluno, die östlich angrenzenden Landflächen inkl. der drei kleinen Restseen<br />

<strong>und</strong> die Landflächen südlich des Restsees Spreetal Nordost umfasst. Diese Konzeption ist als Ergänzung<br />

eines Flächenvorschlags „Kerngebiete <strong>für</strong> den Naturschutz“ der LMBV vom Mai 2000 aus Landessicht<br />

zu verstehen. Als naturschutzfachlich erforderliche Beschränkungen der künftigen Nutzung werden<br />

<strong>für</strong> die beiden Gebiete u.a. benannt:<br />

• Ein Verzicht auf bauliche Anlagen in den Vorranggebieten Natur <strong>und</strong> Landschaft (außer Erschließung<br />

durch Wege <strong>für</strong> Wanderer <strong>und</strong> Radfahrer),<br />

• eine Beschränkung auf kleine bauliche Anlagen außerhalb der Vorranggebiete (Spreetal)<br />

bzw. keine baulichen Anlagen außer <strong>für</strong> forstwirtschaftliche Zwecke (Skado-Koschen),<br />

• der Erhalt der Störungsarmut,<br />

• die Duldung einer landschaftsangepassten Erholung,<br />

• ein Betretungsverbot abseits von da<strong>für</strong> vorgesehenen Wegen <strong>und</strong> Flächen (Halbinsel Skado: generelles<br />

Betretungsverbot).<br />

272


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Wie die Umsetzung der Konzeption <strong>und</strong> Sicherung der Vorrangflächen erfolgen soll, ist derzeit offen. Die<br />

Ausweisung als Schutzgebiet oder ein Ankauf durch den Freistaat sind derzeit nicht angedacht. Möglicherweise<br />

sollen beim Verkauf der Flächen durch die LMBV Auflagen zur Folgenutzung in den Kaufvertrag<br />

aufgenommen werden, doch ist dies noch nicht entschieden.<br />

Geplantes Naturschutzgroßprojekt<br />

Von der Deutschen Umwelthilfe wurde beim BfN Bonn ein Naturschutzgroßprojekt in der Oberlausitzer<br />

BFL beantragt. Eins der zwei vorgesehene Kerngebiete liegt im Fallbeispielgebiet <strong>und</strong> umfasst die sächsischen<br />

Anteile der Tagebaue Skado <strong>und</strong> Koschen sowie den südlichen Teilsee <strong>und</strong> größere Landflächen im<br />

Tagebau Spreetal Bluno.<br />

Als Leitbilder sind im Projekt einerseits eine Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung bergbaufolgelandschaftstypischer<br />

Lebensräume, andererseits eine ungestörte Sukzession (im Sinne von Prozessschutz) vorgesehen.<br />

Als Ziele werden im Text ohne detaillierten Flächenbezug folgende genannt:<br />

• Erhaltung der Lebensräume von Tieren <strong>und</strong> Pflanzen trocken-warmer Standorte,<br />

• Erhaltung <strong>und</strong> Neuschaffung von Lebensräumen weiterer seltener Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten,<br />

• Ausweisung von großen Sukzessionsflächen auf den Kippen,<br />

• Schaffung von ungestörten Rückzugsgebieten <strong>für</strong> fischfressende Tierarten,<br />

• Integration eines sanften <strong>Tourismus</strong> in die Gestaltung der BFL.<br />

Über den Projektantrag <strong>und</strong> damit eine Umsetzung ist bisher noch nicht entschieden worden.<br />

Zielvorstellungen des ehrenamtlichen Naturschutzes<br />

Von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes wurden im Fallbeispielgebiet verschiedene, teils detaillierte<br />

<strong>und</strong> langjährige naturschutzfachliche Erhebungen durchgeführt. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Untersuchungen<br />

wurden auch Zielvorstellungen <strong>und</strong> Konzepte <strong>für</strong> Teilbereiche des Fallbeispielgebietes entwickelt, die jedoch<br />

i.d.R. nicht in Form von schriftlich ausgearbeiteten Gutachten oder Planungen, sondern im günstigsten<br />

Fall in Form von Fachartikeln vorliegen.<br />

Aus einem Fachartikel der Zeitschrift „Seevögel“ (MÖCKEL & MICHAELIS 1999) geht z.B. die herausragende<br />

Bedeutung der Lausitzer Seenkette mit den Restseen Koschen, Skado <strong>und</strong> Sedlitz <strong>für</strong> Möwen <strong>und</strong><br />

Seeschwalben hervor. Die Aussagen des Artikels gehen in ihrem Detaillierungsgrad deutlich über den<br />

Gebietssteckbrief des Naturschutzfachkonzeptes Brandenburg (s.o.) hinaus <strong>und</strong> werden deshalb an dieser<br />

Stelle zusammenfassend beschrieben:<br />

Die Restseen Skado <strong>und</strong> Sedlitz mit ihren noch vorhandenen Inseln wiesen 1998 30 der insgesamt 31<br />

Brutpaare von Sturmmöwen in den Lausitzer Tagebaurestseen auf; hinzu kamen im Restsee Skado die<br />

einzigen 14 Brutpaare der Schwarzkopfmöwe im Lausitzer Revier. Eine weitere Besonderheit der Restlöcher<br />

Koschen <strong>und</strong> Sedlitz ist das Vorkommen von Silber-, Steppen- <strong>und</strong> Mittelmeermöwe nebeneinander,<br />

was einzigartige Möglichkeiten <strong>für</strong> tiefgreifende Studien zur Taxonomie der Großmöwen bietet. Schließlich<br />

wird die Größe der Lachmöwen-Kolonien im Restsee Skado hervorgehoben (im Jahr 1998 1500<br />

Brutpaare); diese Konzentration wird im deutschen Binnenland sonst bislang nur an Grubenseen erreicht.<br />

Die größten Gefährdungen <strong>für</strong> die Brutkolonien in den Restseen sehen die Autoren im Verschwinden der<br />

noch vorhandenen Inseln durch aufsteigendes Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> in der zunehmenden Beunruhigung der<br />

Brutgebiete infolge geplanter touristischer Nutzungen (v.a. Badebetrieb, Bootsverkehr, Surfen). Sie gehen<br />

deshalb davon aus, dass es ohne konkrete Schutzmaßnahmen in der Lausitz etwa binnen 10 Jahren keine<br />

273


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Seevogelkolonien mehr geben wird, <strong>und</strong> fordern deshalb ein gezieltes Management, um ein ausreichendes<br />

Angebot an großen <strong>und</strong> ruhigen Gewässern zu erhalten. Als wichtigste Maßnahmen werden hier genannt:<br />

• Sicherung <strong>und</strong> Schutz noch vorhandener Inseln über dem später zu erwartenden Wasserstand gegenüber<br />

Erosion, Bedeckung mit tertiären Substraten; nach Möglichkeit auch Aufspülen bereits flach überfluteter<br />

Inseln mittels Schwimmbagger;<br />

• Anlegen von schwimmenden, verankerten Inseln zur Schaffung künstlicher Brutplätze dort, wo die natürlichen<br />

Inseln durch den Gr<strong>und</strong>wasseranstieg verschwinden werden;<br />

• Abtrennen von Geländevorsprüngen in künftigen Bergbaufolgeseen, um aus Halbinseln echte Inseln<br />

zu entwickeln.<br />

8.2.3 Ergebnisse <strong>und</strong> Folgerungen<br />

8.2.3.1 Berücksichtigung der in der Handreichung empfohlenen Kriterien<br />

Aufbauend auf der Analyse der verschiedenen Planungen im Fallbeispielgebiet findet in diesem Kapitel<br />

eine Beurteilung der Erholungsplanungen im Hinblick auf die in der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S.<br />

161) empfohlene Methodik <strong>und</strong> Kriterien statt. Die in der Handreichung enthaltenen naturschutzfachlichen<br />

Inhalte werden <strong>für</strong> die Beurteilung zu folgenden Themenfeldern zusammengefasst:<br />

• Rechtliche Festlegungen zu Naturschutzbelangen<br />

• Naturschutzfachkonzepte, -planungen <strong>und</strong> -daten<br />

• Einbeziehung von Naturschutzbehörden<br />

• Konflikte zwischen Erholungsplanungen <strong>und</strong> Naturschutz<br />

Daneben werden - ergänzend zum Fallbeispiel 1 - auch noch folgende planungsmethodische Felder betrachtet:<br />

• Aufgreifen von Potenzialen <strong>und</strong> Besonderheiten der BFL (Kap. 8.2.3.1.2)<br />

• Gesamtkonzeptioneller Ansatz (Kap. 8.2.3.1.3)<br />

Abschließend wird die Frage erörtert, inwieweit auftretende Konflikte im Fallbeispielgebiet durch überörtliche<br />

Rahmenbedingungen bzw. übergeordnete Vorgaben mit bedingt wurden (Kap. 8.2.3.1.4).<br />

274


8.2.3.1.1 Einbeziehung von Naturschutzbelangen<br />

Rechtliche Festlegungen<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Die in den Regionalplänen als Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft festgesetzten <strong>und</strong> teilweise zur<br />

Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehenen Flächen in den Tagebauen Koschen, Sedlitz <strong>und</strong> Skado<br />

(Bereiche südlich <strong>und</strong> westlich des Ilsesees, Sorno-Rosendorfer Buchten im Restseedreieck Skado-<br />

Koschen-Sedlitz, Halbinsel im Restsee Skado) werden seitens der Nutzungsplaner 25 nicht gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

in Frage gestellt. Die von Naturschutzseite be<strong>für</strong>chtete Beeinträchtigung der Flächen durch unrechtmäßig<br />

eindringende Erholungssuchende wird von ihnen als lösbare technische Frage (z.B. durch Absperrmaßnahmen<br />

gegenüber Wasserfahrzeugen) gesehen.<br />

Der dem Naturschutz eingeräumte Vorrang schließt jedoch nach Ansicht der Nutzungsplaner nicht aus,<br />

dass Nutzungen in diesen Flächen geplant werden können. So sind z.B. ein Wanderweg <strong>und</strong> ein <strong>für</strong> Paddler<br />

befahrbarer Kanal zwischen den Restseen Sedlitz <strong>und</strong> Koschen durch das Gebiet der Sorno-<br />

Rosendorfer Buchten vorgesehen; an dessen Nordostende ist der <strong>für</strong> alle Bootstypen passierbare Kanal<br />

Sedlitz - Koschen geplant. Die Landspitze des geplanten NSG im Sedlitzer See wird von der IBA als<br />

„Fläche <strong>für</strong> großzügige landschaftsprägende Maßnahmen“ vorgeschlagen, hier soll ein „Rastplatz <strong>für</strong> den<br />

tangierenden Wanderweg (ggf. mit Fernwirkung <strong>für</strong> den gesamten See) gestaltet“ werden. Die gesamten<br />

Landflächen des NSG werden als „Flächen mit besonderem Gestaltungsbedarf“ eingestuft, wobei verschiedene<br />

Maßnahmen wie „vorhandene Gehölzbestände aufwerten durch ergänzende Bepflanzungen,<br />

Auslichtungen, Waldrandaufbau etc.; Nutzungsziel diskutieren“ (L.Ö.W.E. 2000) vorgesehen werden.<br />

Die Planungen zum Ilsepark durch die IBA betreffen auch Flächen innerhalb des dortigen geplanten NSG<br />

„Ilseweiher“.<br />

Im Tagebau Spreetal Bluno wurde die im Hinblick auf das Karl-May-Land im Braunkohleplan vorgesehene<br />

Festlegung von Vorrangflächen nach dem Ende der Projektidee vollständig in Frage gestellt <strong>und</strong> das<br />

bisherige Vorranggebiet Natur <strong>und</strong> Landschaft, das die beiden Teilseen Spreetal Bluno umfasste, sehr<br />

stark verkleinert, um Möglichkeiten einer intensiven <strong>Erholungsnutzung</strong> an den Restseen offenzuhalten.<br />

Außerdem erfolgte eine Umformulierung des Ziels 11 im Braunkohleplan von „Möglichkeiten des Naturerlebens<br />

sollen in den Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft nicht ausgeschlossen werden“ zu „In<br />

den Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft soll eine naturnahe Freizeit- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ermöglicht<br />

werden“. Im Vorranggebiet Natur <strong>und</strong> Landschaft des überarbeiteten Braunkohleplans wird mit<br />

der paddelbootgeeigneten Verbindung zwischen den kleinen Restseen im Nordostschlauch eine Freizeiteinrichtung<br />

geplant.<br />

Neben diesen unmittelbar die Vorranggebiete betreffenden Nutzungsplanungen sind auch Planungen in<br />

direkt angrenzenden Bereichen zu nennen, die aus Naturschutzsicht als kritisch einzustufen sind:<br />

• Sonderlandeplatz <strong>für</strong> Leichtflugzeuge nordöstlich von Kleinkoschen <strong>und</strong> Wasserlandeplatz Welzow<br />

im Sedlitzer See, wo Überflüge der nördlich bzw. östlich angrenzenden Sorno-Rosendorfer Buchten je<br />

nach Windrichtung nicht immer vermeidbar sein dürften;<br />

• Beach Resort & Casino nahe des nordöstlichen Endes des geplanten NSG Sorno-Rosendorfer Buchten,<br />

wo sich die Frage der Abschirmung des NSG gegen Störungen stellt;<br />

25 Als Nutzungsplaner werden im folgenden zusammenfassend alle aktiv in der Planung von Erholungsaktivitäten <strong>und</strong><br />

-einrichtungen tätigen Stellen bezeichnet, wenn keine einzelne Stelle gemeint ist.<br />

275


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

• Der <strong>für</strong> alle Bootstypen vorgesehene Verbindungskanal zwischen den Restseen Skado <strong>und</strong> Spreetal<br />

Bluno mündet direkt am Südende des Vorranggebiets Natur <strong>und</strong> Landschaft in den Restsee Spreetal<br />

Bluno, wodurch hier Störungen in den Uferbereichen auftreten können.<br />

Auf mögliche Beeinträchtigungen durch unbefugtes Eindringen von Erholungssuchenden in die (geplanten)<br />

NSG wurde bereits oben hingewiesen.<br />

Insgesamt erweist es sich als problematisch, dass die Vorgaben der übergeordneten Planungen neben den<br />

Betriebsplänen über lange Zeiträume als einzige schriftlich fixierte Planungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die BFL zur<br />

Verfügung standen; die übergeordneten Planungsgr<strong>und</strong>lagen aber zwangsläufig <strong>und</strong> entsprechend ihres<br />

Maßstabes unkonkret sein müssen <strong>und</strong> daher eine unterschiedliche Auslegung zulassen. So sehen die<br />

Nutzungsplaner häufig nur die Errichtung größerer Anlagen als Gefährdung der Vorrangfunktion Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft, während Beeinträchtigungen durch landschaftsbezogenen Erholungsformen oder von<br />

Nachbarflächen aus als nicht relevant angesehen werden. Seitens der Naturschutzvertreter wird diese<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Nutzungsmöglichkeit nicht akzeptiert; als evtl. Sicherungsmöglichkeit wird hier durchaus<br />

auch die Ausweisung als „Tabuflächen“ <strong>für</strong> jegliche Nutzung mit in Erwägung gezogen.<br />

Konkrete Einschränkungen <strong>für</strong> Nutzungen lassen sich aus der Ausweisung von Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft definitiv nicht entnehmen; stehen sie neben Aussagen, die das Gesamtgebiet als Vorbehaltsgebiet<br />

<strong>für</strong> Erholung festsetzen, so werden folglich Ziele von Seiten des Naturschutzes zur Sicherung<br />

naturschutzfachlich wertvoller Flächen auf Vorstellungen der Nutzungsplaner treffen, welche die Entwicklung<br />

eines breitgefächerten Freizeitangebots anstreben <strong>und</strong> die Verbindung aller Seen durch Verbindungskanäle<br />

gefördert sehen wollen.<br />

Naturschutzfachkonzepte, -planungen <strong>und</strong> Daten<br />

Vergleichsweise konkrete Forderungen aus Naturschutzsicht wurden auf übergeordneter Ebene im Landschaftsrahmenplan<br />

„Senftenberger Bergbauregion“ formuliert. Einige dieser Aussagen wurden im Rahmen<br />

der bisherigen Nutzungsplanungen nicht berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Forderung,<br />

eine intensive Gewässernutzung auf Teile der Restseen (Senftenberger See, Teile des Ilsesees) zu beschränken,<br />

eine intensive überregionale <strong>Erholungsnutzung</strong> auf wenige Flächen zu konzentrieren <strong>und</strong> naturgeb<strong>und</strong>enen<br />

Nutzungen den Vorrang zu geben (vgl. Kap. 8.2.2.2.1).<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Maßstabs fehlen im LRP allerdings konkrete Aussagen zu Einzelflächen.<br />

Konkretisierende Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung <strong>und</strong> zur Gestaltung der BFL, welche<br />

die regionalplanerischen Festsetzungen von Vorranggebieten mit Zielen untersetzen sollten, liegen in<br />

Form der Betriebspläne der LMBV vor. Diese sind den Kommunen aufgr<strong>und</strong> der Planverfahren bekannt.<br />

Inwieweit die enthaltene Aussagen in der Nutzungsplanung berücksichtigt wurden, kann wegen der fehlenden<br />

Einsichtnahme in die Betriebspläne nicht beurteilt werden (s. Kap. 8.2.2.2.3).<br />

Wie im Kap. 8.2.2.2.3 bereits erläutert, liegen naturschutzfachliche Konzepte der Naturschutzbehörden<br />

<strong>für</strong> die BFL in Brandenburg <strong>und</strong> Sachsen erst seit kurzer Zeit vor. In den Steckbriefen <strong>für</strong> die prioritären<br />

Flächen (Brandenburg) sind Zielvorstellungen <strong>für</strong> die abgegrenzten Gebiete benannt, flächenscharfe Darstellungen<br />

von Ziel- oder Maßnahmenbereichen gibt es nicht. Ähnliches gilt <strong>für</strong> das sächsische Fachkonzept<br />

<strong>und</strong> das beantragte Naturschutzgroßprojekt. Die Unterlagen der Naturschutzfachkonzepte sind bislang<br />

noch nicht mit den betroffenen Kommunen abgestimmt <strong>und</strong> noch nicht ohne weiteres <strong>für</strong> die Nutzungsplaner<br />

verfügbar.<br />

Für das geplante Naturschutzgebiet „Sorno-Rosendorfer Buchten“ steht eine Konkretisierung der naturschutzfachlichen<br />

Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen im Rahmen des beauftragten Schutzwürdigkeitsgutachten an.<br />

Andere flächendeckende Daten der Naturschutzbehörden, die eine naturschutzfachliche Bewertung erlau-<br />

276


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

ben, existieren nicht. Es ist davon auszugehen, dass seitens des ehrenamtlichen Naturschutzes weitere Erhebungen<br />

durchgeführt wurden <strong>und</strong> dementsprechend weitere Daten v.a. zu Artvorkommen vorliegen; die<br />

Problematik liegt hier jedoch in der Verfügbarkeit der Daten.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass als Planungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Kommunen die Betriebspläne der<br />

LMBV herangezogen werden können, in denen auch Aussagen zu Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

bzw. Renaturierungsflächen enthalten sind.<br />

Konzepte von Naturschutzbehörden bzw. des ehrenamtlichen Naturschutzes liegen derzeit jedoch (noch)<br />

nicht in kompakter, einsehbarer Form vor, so dass die Auswertung <strong>und</strong> Einarbeitung in Nutzungskonzepte<br />

nicht ohne weiteres machbar ist; Möglichkeiten bestehen derzeit hauptsächlich über direkte Abstimmungsgespräche<br />

Gesprächen zwischen Nutzungsplanern <strong>und</strong> Naturschutzvertretern, die aber bislang<br />

kaum stattfanden (vgl. folgenden Abschnitt).<br />

Flächenansprüche des Naturschutzes, die über die Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft hinaus gehen<br />

oder ein Belassen großer Flächen im derzeitigen Zustand vorsehen, werden von den Nutzungsplanern <strong>für</strong><br />

den Untersuchungsraum überwiegend als nicht angemessen betrachtet. Hierdurch sehen sie das Gesamtkonzept,<br />

nämlich die Schaffung einer zusammenhängenden Restseekette mit der Möglichkeit des Wasserwanderns<br />

zwischen allen Restseen, als gefährdet an. Die IBA verweist auch auf die vorgesehenen Prozessschutz-Gebiete<br />

in den südbrandenburgischen Tagebauen Seese - Lauchhammer. In ähnlicher Weise<br />

sieht auch das Strategiekonzept der Regionalen Planungsstelle Bautzen (s. Kap. 8.2.2.2.1) in der Lausitzer<br />

Seenkette den einzig geeigneten Bereich zur Etablierung der <strong>für</strong> die Lausitz wirtschaftlich erforderlichen<br />

umfangreichen touristischen Nutzungen <strong>und</strong> verweist auf die vorgesehene großräumige Entflechtung von<br />

Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>, wobei die genannten „besser <strong>für</strong> den Naturschutz geeigneten Bereiche“ teilweise<br />

aber sehr kleinflächig sind <strong>und</strong> andere Biotoptypen umfassen (z.B. die schon länger stillgelegten<br />

Tagebaue Knappenrode <strong>und</strong> Laubusch). Dass auch aus Naturschutzsicht die Seenkette das großflächigste<br />

zusammenhängende Areal darstellt <strong>und</strong> entsprechend einmalig ist, findet bei dieser Einschätzung keine<br />

Berücksichtigung (vgl. Kap. 8.2.2.2.3).<br />

Als Fazit lässt sich festhalten: Abgesehen von den Betriebsplänen der LMBV, die u.a. Aussagen zur Gestaltung<br />

von Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft Aussagen enthalten, trat die Naturschutzseite (amtlicher<br />

<strong>und</strong> ehrenamtlicher Naturschutz) im Fallbeispielgebiet bislang (noch) zu wenig mit deutlich artikulierten<br />

<strong>und</strong> konkret flächenbezogenen eigenen Konzepten <strong>und</strong> Zielen auf, sondern konnte nur - sofern an<br />

den Nutzungsplanungen beteiligt - in Form von Stellungnahmen reagieren. Gerade auf Seiten des ehrenamtlichen<br />

Naturschutzes sind durchaus konkrete Zielvorstellungen zu bestimmten naturschutzfachlichen<br />

Fragestellungen vorhanden, deren Ausformulierung in Plänen <strong>und</strong> Konzepten jedoch v.a. aufgr<strong>und</strong> fehlender<br />

Finanzmittel bisher nicht erfolgte (vgl. Kap. 8.2.2.2.3, Analysen <strong>und</strong> Zielvorstellungen des ehrenamtlichen<br />

Naturschutzes).<br />

Als Beispiel <strong>für</strong> eine nicht ausreichende Abstimmung der Vorstellungen von Naturschutzvertretern <strong>und</strong><br />

Nutzungsplanern kann das Naturschutzgroßprojekt (vgl. Kap. 8.2.2.2.3) angeführt werden: Bei den Zielen<br />

im Projektantrag wird nicht auf eventuelle konfliktträchtige Nutzungsplanungen eingegangen; aber auch<br />

in den diversen Nutzungsplanungen werden die bekannten konträren Zielsetzungen des Großprojektes<br />

nicht direkt aufgegriffen.<br />

Eine gezielte <strong>und</strong> frühzeitige Prüfung in Eigeninitiative, ob Naturschutzkonflikte auftreten, hat aber auch<br />

seitens der Nutzungsplaner bisher nicht stattgef<strong>und</strong>en. Angesichts der inzwischen weit fortgeschrittenen<br />

Nutzungskonzepte <strong>und</strong> -planungen muss dies als sehr problematische Sachlage bewertet werden, die einen<br />

dringenden Handlungs- <strong>und</strong> Abstimmungsbedarf erfordert.<br />

277


Beteiligung der Naturschutzbehörden<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Die Erstellung der Nutzungskonzepte der LMBV erfolgte ohne direkte Einbeziehung von Naturschutzvertretern.<br />

Auf diese Weise ist nur eine Stellungnahme des Naturschutzes zu bereits konkretisierten Projekten<br />

möglich, jedoch keine frühzeitige Konflikterkennung <strong>und</strong> (gemeinsame) Suche nach Alternativen.<br />

Bei Erstellung des REK Stufe 1 (Zweckverband Elstertal) wurde die Untere Naturschutzbehörde beteiligt;<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der Stufe 1 soll nach Diskussion mit weiteren Naturschutzstellen, -verbänden (<strong>und</strong><br />

Vertretern anderer Fachrichtungen) die Stufe 2 des REK erstellt werden. Da dies noch aussteht, ist abzuwarten,<br />

in welchem Umfang Naturschutzziele in die Konkretisierung der zukünftigen Nutzungen einfließen.<br />

Inwieweit bei der Festlegung der Vorranggebiete <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft in der Regionalplanung /<br />

Braunkohleplanung weitergehende Ansprüche des Naturschutzes in den Tagebauen Skado, Koschen <strong>und</strong><br />

Sedlitz auf ‚Reststandorte‘, die nicht <strong>für</strong> andere Nutzungen vorgesehen wurden, zurückgedrängt wurden,<br />

ist nicht mehr erkennbar. Im Tagebau Spreetal wird zumindest deutlich, dass nach der Veränderung der<br />

Voraussetzungen (Scheitern des Karl-May-Lands) <strong>und</strong> nachfolgender Überarbeitung des Braunkohleplans<br />

der Naturschutz bereits festgelegte Vorrangflächen aufgeben <strong>und</strong> seine Ansprüche nach denen der anderen<br />

Nutzungen ausrichten musste.<br />

Die Detailplanungen zu den einzelnen Projekten werden erst zukünftig erstellt, so dass zur Beteiligung<br />

der Naturschutzbehörden auf dieser Ebene noch keine Aussagen möglich sind.<br />

Konflikte zwischen Planungen zu Erholung <strong>und</strong> Naturschutz<br />

Bei der Analyse der bisherigen Planungen im Bereich der Seenkette wird zunächst deutlich, dass die ursprünglichen<br />

Empfehlungen des Gründungskuratoriums der IBA inzwischen nicht weiter verfolgt wurden.<br />

So hieß es damals: „Seenkette Sedlitz-Skado-Koschen: Als Nutzungsschwerpunkt <strong>für</strong> den Koschener<br />

<strong>und</strong> Skadoer See ist der Naturschutz vorgesehen. Das Sedlitzer Restloch soll nach seiner Flutung als öffentlich<br />

zugänglicher Erholungssee ... genutzt werden.“ (aus: „Empfehlungen des Gründungskuratoriums<br />

der IBA“, zitiert im Regionalplan Lausitz-Spreewald S. 108).<br />

Der Schwerpunkt der aktuell im Bereich der Seenkette laufendenden Planungen liegt nun auf überwiegend<br />

intensiven Erholungsformen, die auf vergleichsweise großen Teilflächen stattfinden sollen; Naturschutzfunktionen<br />

bleiben auf ausgewiesenen Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft beschränkt.<br />

Werden diese geänderten Rahmenbedingungen als gegeben angenommen, so wird das größte Konfliktpotenzial<br />

derzeit sowohl von Seiten des Naturschutzes als auch der Nutzungsplaner im geplanten NSG<br />

„Sorno-Rosendorfer Buchten“ gesehen.<br />

Hauptproblemfelder sind die von der IBA vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des NSG (z.B.<br />

Teile des NSG als „Flächen <strong>für</strong> großzügige landschaftsprägende Maßnahmen“; vgl. Kap. 8.2.3.1.1) <strong>und</strong><br />

die zu erwartenden Störungen vom Wasser, aber auch von der Landseite her (geplanter Wanderweg mit<br />

Aussichtspunkt, direkt nördlich angrenzend beach resort <strong>und</strong> Casino mit evtl. zu erwartenden großen Besucherzahlen).<br />

Zu nennen sind auch mögliche Störungen durch Überflüge vom Wasserlandeplatz Welzow <strong>und</strong> vom Sonderlandeplatz<br />

nordöstlich Kleinkoschen. Lokal begrenzt sind Konflikte mit vorgesehenen Sondergebieten<br />

(Bootseinlassstelle sowie Steganlage Kleinkoschen) im / am Rande des geplanten NSG.<br />

Seitens der Nutzungsplaner wird die Ruhighaltung des NSG z.B. durch Absperrmaßnahmen gegenüber<br />

Wasserfahrzeugen als lösbare technische Frage angesehen <strong>und</strong> Störungen z.B. durch Wanderer an Land<br />

als nicht gravierend eingestuft. Auch der <strong>für</strong> Paddler befahrbare Kanal durch den Südteil des geplanten<br />

278


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“ zwischen den Restseen Koschen <strong>und</strong> Sedlitz kann nach den Vorstellungen<br />

der IBA so gestaltet werden, dass keine schwerwiegenden Störungen auftreten.<br />

Von Naturschutzseite bestehen dagegen massive Be<strong>für</strong>chtungen, dass eine Einhaltung von Befahrens-<br />

<strong>und</strong> Betretungsverboten angesichts der hohen anvisierten Besucherzahlen an der gesamten Restlochkette<br />

nicht kontrolliert werden kann; in der Naturschutzkonzeption werden daher Wege durch das NSG generell<br />

abgelehnt. Begründen lässt sich diese Forderung v.a. mit der überregionalen Bedeutung der Lausitzer<br />

Seenkette als Brutgebiet <strong>für</strong> Möwen <strong>und</strong> Seeschwalben (vgl. Kap. 8.2.2.2.3, „Analysen <strong>und</strong> Zielvorstellungen<br />

des ehrenamtlichen Naturschutzes“).<br />

Eine objektive Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen, die die <strong>Erholungsnutzung</strong>en zur Folge haben<br />

können, wird dadurch erschwert, dass diese Flächen nicht nur wegen ihres aktuellen Werts, sondern v.a.<br />

wegen ihres Entwicklungspotenzials als naturschutzfachlich bedeutsam gelten. Welche wertgebenden Arten<br />

<strong>und</strong> Lebensgemeinschaften sich künftig ansiedeln werden <strong>und</strong> auf welchen Flächen, ist schwer vorhersagbar.<br />

Das in Erstellung befindliche Schutzwürdigkeitsgutachten <strong>für</strong> die Sorno-Rosendorfer Buchten<br />

soll versuchen, hierzu genauere Informationen zu liefern.<br />

Bei der Halbinsel Skado sowie in Spreetal Bluno gilt ähnliches wie in den Sorno-Rosendorfer Buchten<br />

bezüglich Störungen von der Wasserseite her, wobei sich diese hier aufgr<strong>und</strong> der geringeren Flächengröße<br />

<strong>und</strong> Formn des Gebiets noch stärker auswirken können. Störungen der Halbinsel Skado von Land her<br />

dürften dagegen durch Anlage des vorgesehenen Wassergrabens am Anfang der Halbinsel effektiv vermieden<br />

werden können.<br />

Wie eine Berücksichtigung des Naturschutzes bei der Realisierung der einzelnen Projekte aussehen wird,<br />

ist derzeit noch nicht absehbar; <strong>für</strong> die meisten Projekte ist die Planung noch nicht in der entsprechenden<br />

Detailierungsphase. Die Naturschutzverträglichkeit der Erholungsplanungen im Fallbeispielgebiet wird<br />

entscheidend davon abhängen<br />

a) dass in der Detailplanung Naturschutzbelange ausreichend berücksichtigt werden (z.B. keine Überbauung<br />

oder Umgestaltung wertvoller Biotope, Integration vorhandener Lebensräume in die Planungen);<br />

b) inwieweit eine Ruhighaltung der vorgesehenen NSG durch entsprechende Wegeführung <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen<br />

v.a. <strong>für</strong> Wassersportler gelingt (Halbinsel Skado z.B. allseits vom Wasser her zugänglich;<br />

s.o.).<br />

Nicht einschätzbar ist auch, wie sich die Flächen / Uferbereiche entwickeln werden, auf denen derzeit<br />

weder konkrete Erholungsplanungen noch Vorrangfunktionen Natur <strong>und</strong> Landschaft liegen. Finden bei<br />

ihrer Gestaltung <strong>und</strong> Folgenutzung Naturschutzbelange Beachtung, könnte die naturschutzfachliche Gesamtbeurteilung<br />

der Restlochkette deutlich positiver ausfallen als wenn hier eine überwiegend technische<br />

Ausgestaltung oder die Planung weiterer Erholungseinrichtungen erfolgt.<br />

Für den Bereich des ehemaligen Tagebaus Spreetal lassen sich konkrete Konflikte zwischen Erholungsplanung<br />

<strong>und</strong> Naturschutzzielen aufgr<strong>und</strong> des Planungsstandes noch nicht absehen. Dass hier jedoch von<br />

einem relativ hohen Konfliktpotenzial ausgegangen werden muss, ergibt sich aus der Tatsache, dass die<br />

Flächen <strong>für</strong> den Naturschutz teilweise von sehr hoher Bedeutung sind (angedachtes Naturschutzgroßprojekt,<br />

evtl. Meldung als FFH-Gebiet), die Nutzungsplanungen bislang jedoch unabhängig von diesen naturschutzfachlichen<br />

Zielsetzungen verfolgt wurden.<br />

279


8.2.3.1.2 Aufgreifen von Potenzialen <strong>und</strong> Besonderheiten der BFL<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Typische Lebens- <strong>und</strong> Erlebnisräume (nicht rekultivierte Flächen, bergbautypische Flächen, Flächen mit<br />

Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzfunktion) oder kulturelle Besonderheiten der BFL (ehemalige Bergbauanlagen,<br />

Bodendenkmäler) sind im Rahmen der Nutzungsplanungen nicht systematisch erhoben worden, entsprechend<br />

wird auch ihre gezielte Erhaltung im Gebiet nicht vorgesehen. Am ehesten geht die Projektidee<br />

„Kulturerleben“ des REK in diese Richtung; da hierzu aber noch kaum konkrete Ideen oder Pläne bestehen,<br />

ist die langfristige Erhaltung entsprechender Landschaftsstrukturen über die Sanierung hinaus sehr<br />

fraglich. Bergbaufolgelandschaftstypische Objekte werden daher bei Bedarf später rekonstruiert oder neu<br />

geschaffen werden müssen. Die Bergbaufolgelandschaft wird insgesamt in der Nutzungsplanung eher als<br />

großer, neu überplanbarer Freiraum angesehen. 26 .<br />

Im Strategiekonzept der Regionalen Planungsstelle Bautzen ist zwar ebenfalls die Rede davon, die Eigenart<br />

der Bergbaufolgelandschaft als Charakteristikum zu erhalten <strong>und</strong> als Markenzeichen der Region zu<br />

nutzen, doch wird diese Eigenart lediglich hinsichtlich der Möglichkeit verstanden, Ideen umzusetzen, die<br />

in anderen Landschaften aufgr<strong>und</strong> Nutzungskonkurrenz <strong>und</strong> vorhandener Beschränkungen nicht realisierbar<br />

sind (also z.B. uneingeschränkter Motorbootsport). Die Erhaltung von Landschaftsstrukturen der BFL<br />

taucht als Vorschlag nicht auf.<br />

Auch die gezielte Erhaltung oder Schaffung naturnaher Flächen als Erlebnisraum oder -kulisse ist derzeit<br />

nicht vorgesehen, als entsprechend geeignete Räume <strong>für</strong> Natur- <strong>und</strong> Landschaftserleben werden die geplanten<br />

NSG betrachtet (s.o. Wanderweg im NSG Sorno-Rosendorfer Buchten, Aussichtspunkte am Rande<br />

<strong>und</strong> in den NSG).<br />

Als Planung zur landschaftsbezogenen Erholung lässt sich <strong>für</strong> das Gebiet das Wegenetz <strong>für</strong> Wanderer,<br />

Radfahrer, Reiter <strong>und</strong> Kutschen nennen. Speziellere Planungen <strong>für</strong> Naturerleben sind derzeit kaum vorhanden,<br />

am ehesten können einige angedachte Aussichtspunkte / -türme hier eingeordnet werden. Im<br />

REK wird außerdem die projektierte Niederwildjagd im Tagebau Spreetal als Naturerleben eingeordnet,<br />

was mit den im F+E-Vorhaben entwickelten Vorstellungen von „Naturerleben“ <strong>und</strong> „naturnaher Erholung“<br />

(vgl. Kap. 4.3.2.1 <strong>und</strong> 4.4.2.1) jedoch nicht viel gemeinsam hat. Ansonsten werden im REK das<br />

Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft, die Neißeaue, das Dubringer Moor <strong>und</strong><br />

andere Gebiete in der weiteren Umgebung als von Naturliebhabern nutzbare Gebiete angesehen.<br />

Ein Miteinander von Naturschutz <strong>und</strong> ruhiger, landschaftsbezogener Erholung auf denselben Flächen<br />

wird seitens der Nutzungsplaner nach mündlicher Aussage <strong>für</strong> möglich gehalten. Konkrete Ansätze, hier<strong>für</strong><br />

neue Flächen zu entwickeln, sind aber eher spärlich (Positivbeispiel: ein nördlich Geierswalde vorgesehener<br />

Bade- <strong>und</strong> Picknickstrand ohne größere Infrastruktur mit modelliertem Gelände <strong>und</strong> extensiven<br />

Liegewiesen). Der Aspekt wird eher als Argument <strong>für</strong> die Nutzung der Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

verwendet.<br />

Geplante Einrichtungen zur Information der Besucher über Natur <strong>und</strong> Landschaft sind derzeit nicht bekannt.<br />

Der ursprüngliche Vorschlag des Brandenburger Sanierungsplanes, vorhandene Gebäude im Kernbereich<br />

der Sorno-Rosendorfer Buchten als Naturschutzstation mit Bildungsstätte zu nutzen, wurde von<br />

den verschiedenen Nutzungsplaner nicht mehr aufgegriffen.<br />

Auch seitens der amtlichen Naturschutzvertreter liegen keine konkreteren Konzepte vor, um Möglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Naturerleben, -beobachtung, -erfahrung im Gebiet zu etablieren <strong>und</strong> auf diese Weise den Naturschutz<br />

<strong>und</strong> die Akzeptanz bei den Nutzern zu fördern. Im Gebietssteckbrief des Brandenburger Fachkon-<br />

26 Es sei angemerkt, dass durch die IBA geplant ist, im nördlich des Fallbeispielgebiets gelegenen Tagebau Welzow durch dauerhafte<br />

Sümpfung des - vergleichsweise kleinen - Restsees eine Bergbaufolgelandschaft „einzufrieren“; eine Zielsetzung, die das<br />

Erleben der BFL in sehr weitgehender Weise in den Mittelpunkt rückt.<br />

280


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

zept findet sich allerdings der Hinweis auf die Möglichkeit, das Gebiet der Sorno-Rosendorfer Buchten<br />

im Zusammenhang mit einem potenziellen Großsäugerreservat <strong>für</strong> interessierte Besucher randlich zu erschließen.<br />

Das Zulassen eines sanften <strong>Tourismus</strong> mit Wanderwegen, Infotafeln <strong>und</strong> Führungen ist auch<br />

im geplanten Naturschutzgroßprojekt vorgesehen.<br />

8.2.3.1.3 Gesamtkonzeptioneller Ansatz der Planungen<br />

Als wesentlicher Punkt ist festzuhalten, dass die durch die IBA GmbH <strong>und</strong> den Zweckverband Elstertal<br />

<strong>für</strong> den Untersuchungsraum entwickelten Konzepte (IBA: Projekt „Lausitzer Seenkette“, ZV: REK „Lausitzer<br />

Seenland“) recht systematisch erarbeitet wurden / werden (auf der Basis von Leitbildern <strong>und</strong> Potenzialbetrachtungen).<br />

Die IBA GmbH ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Struktur (Gesellschafter sind vier südbrandenburger<br />

Kreise <strong>und</strong> die Stadt Cottbus) derzeit überwiegend in Brandenburg tätig, entwickelt jedoch auch Ideen<br />

<strong>für</strong> den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers, wobei eine Abstimmung durch Gespräche erfolgt. Eine<br />

entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Zweckverband Elstertal ist in Vorbereitung.<br />

Beiden Konzepten liegt die Idee zugr<strong>und</strong>e, an der Restlochkette ein umfassendes Angebot an v.a. wassergeb<strong>und</strong>enen<br />

Erholungsformen mit vergleichweise intensiven Anlagen an zahlreichen Standorten zu etablieren.<br />

Dabei wird vorausgesetzt, dass dies gr<strong>und</strong>sätzlich auch wirtschaftlich rentabel sein kann. Eine<br />

konkrete Kosten-Nutzen-Abschätzung soll <strong>für</strong> die einzelnen Projekte im Zuge der Konkretisierung erfolgen.<br />

Die Planungen sind offen angelegt (was aufgr<strong>und</strong> der fehlenden Rechtsverbindlichkeit auch gar nicht<br />

anders möglich wäre), d.h. <strong>für</strong> von außen angetragene weitere Ideen offen. 27 Sofern solche Projekte nicht<br />

ohne weiteres ins Gesamtkonzept passen, können sie nur mit Fachargumenten konfrontiert, aber nicht auf<br />

jeden Fall verhindert werden. Positiv ist im REK hervorzuheben, dass auch die Medienpräsentation als<br />

ein eigenes Projekt zur Bekanntmachung <strong>und</strong> Bewerbung der Lausitzer Seenkette vorgesehen ist.<br />

Die in der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) geforderte Ausarbeitung eines Zonierungskonzeptes<br />

bei weitreichenden Planungen ist in den genannten Konzepten nicht vorgenommen worden. So sind trotz<br />

der Einstufungen der SYSECA-Planung in verschiedene Zonen (Erlebnistourismus / Sanfte Erholung /<br />

Tabuzonen; vgl. Kap. 8.2.2.2.2) an allen Seen mehr oder weniger intensive Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />

vorgesehen, spezielle Bereiche <strong>für</strong> ruhige Erholung (z.B. motorbootfreie Zonen, in denen andere Erholungssuchende<br />

ungestört bleiben) sind derzeit nicht oder nur kleinflächig geplant. Auch im Strategiekonzept<br />

der Regionalen Planungsstelle Bautzen sind Aussagen, wie sich die anvisierten Motorsportzonen ohne<br />

Beschränkungen in den zentralen Bereichen der Restseen mit den anderen (teilweise bereits weit gediehenen)<br />

Planungen wie z.B. das Wohnen am See oder der Wasserflugzeuglandeplatz vereinen lassen,<br />

nicht enthalten.<br />

In der Einleitung des Nutzungskonzeptes der Syseca (s. Kap. 8.2.2.2.2) wird angegeben, dass ein Abgleich<br />

der Nachnutzungsvorstellungen erfolgte; auffällig ist das Fehlen des Naturschutzes als Nachnutzung in<br />

der dortigen Aufzählung. Der genannte Abgleich wird in der Studie aber nicht deutlich, vielmehr wurden<br />

alle von der IBA bzw. im REK des Zweckverbands entwickelten Projektideen übernommen. Da diese<br />

beiden Gr<strong>und</strong>lagen einen regionalen Ansatz haben, findet sich dieser auch im Nutzungskonzept zum Fallbeispielgebiet<br />

wieder. In den Konzepten zu anderen Tagebaugebieten dürften die Nachnutzungsvorstellungen<br />

dagegen unabgestimmt vorliegen, wenn dort die Realisierbarkeit oder Kompatibilität von Ge-<br />

27 Dieser Aspekt wird von Herrn Heinrich (ZV Elstertal) als sehr wichtig erachtet. Beim Karl-May-Land dagegen fehlte diese<br />

Möglichkeit, da es als ein in sich geschlossenes Großprojekt geplant wurde (auf einen Großinvestor ausgerichtet), in dem sich<br />

keine örtlichen Unternehmer beteiligen konnten.<br />

281


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

meindeideen <strong>und</strong> -wünschen ebenfalls nicht überprüft wird.<br />

Daneben finden sich im Nutzungskonzept aber auch widersprüchliche oder ungenaue Angaben. So finden<br />

sich z.B. in der Zuordnung von Flächen zu unterschiedlich intensiv erholungsgenutzten Bereichen in Text<br />

<strong>und</strong> Karte erhebliche Unterschiede <strong>und</strong> eine Zieldefinition <strong>für</strong> den sog. sanften <strong>Tourismus</strong> fehlt.<br />

Flankierende Maßnahmen zu den geplanten Projekten, die <strong>für</strong> eine nachhaltige Gesamtentwicklung von<br />

großer Bedeutung wären (z.B. Dorfentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der <strong>Tourismus</strong>projekte,<br />

Anreize <strong>für</strong> Engagement der Einwohner in Gastronomie, Beherbergung oder anderer Kleininfrastruktur,<br />

Akzeptanzprüfung bei heimischer Bevölkerung) werden nach Angaben der Nutzungsplaner <strong>für</strong> wichtig<br />

gehalten, jedoch nur teilweise praktiziert. Zu nennen ist das im REK enthaltene Projekt „Ortsentwicklung<br />

Geierswalde“, in dem nicht nur die neu zu errichtenden Freizeitanlagen, sondern auch der vorhandene<br />

Ortsbereich berücksichtigt werden. Für das große Flächen umfassende Casino & beach resort bestehen<br />

dagegen noch keinerlei Ideen, wie dieses große Bauvorhaben im Einklang mit der benachbarten Ortschaft<br />

Lieske <strong>und</strong> der umgebenden Landschaft realisiert werden kann.<br />

Machbarkeitsprüfungen <strong>für</strong> die Einzelprojekte stehen noch aus, da die meisten Projekte erst in einem frühen<br />

Planungsstadium stehen. Im Zuge der Fallbeispielanalyse entstand jedoch der Eindruck, dass die<br />

Machbarkeit der gesamten Entwicklung auch aufgr<strong>und</strong> ihrer angenommenen Notwendigkeit <strong>für</strong> eine wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Region gr<strong>und</strong>sätzlich als gegeben beurteilt wird. Im Nutzungskonzept der<br />

Syseca wird als Folgeplanung ein touristisches Gesamtkonzept <strong>für</strong> den Standortraum (= Bergbaufolgelandschaft<br />

im Lausitzer Revier) gefordert; sicherlich wäre günstiger gewesen, ein derartiges Gesamtkonzept<br />

vor der Planung von Einzelvorhaben zu erstellen.<br />

Eine Standortfestlegung <strong>für</strong> einzelne Projekte erfolgte nicht auf Gr<strong>und</strong>lage von Voruntersuchungen mit<br />

entsprechender Eignungsbewertung; entscheidendes Kriterium <strong>für</strong> die Standortauswahl war vielmehr das<br />

Engagement <strong>und</strong> Interesse der Kommunen. So ist z.B. in der Ortschaft Lieske derzeit kein besonderes<br />

Engagement vorhanden; entsprechend wird dort außer einem Strandbereich am Nordrand des Sedlitzer<br />

Sees, der <strong>für</strong> jeden Ort vorgesehen wird, nichts geplant.<br />

Fazit: In den vorliegenden Konzepten zur <strong>Erholungsnutzung</strong> ist ein regionaler Ansatz vorhanden. Jedoch<br />

scheinen die einzelnen Projektideen nicht systematisch entwickelt worden zu sein, sondern vorhandene<br />

Einzelideen sind eher nachträglich in die Gesamtsituation eingeb<strong>und</strong>en worden. Eine f<strong>und</strong>ierte Untersuchung,<br />

ob eine <strong>für</strong> die umfangreichen geplanten Projekte nötige Nachfrage wirklich besteht <strong>und</strong> / oder<br />

geweckt werden kann, ist bisher nicht durchgeführt worden. Unklar bleibt auch, ob die angedachten ähnlichen<br />

Nutzungen an verschiedenen Stellen der Seenkette (z.B. Wasserwelt Sedlitz <strong>und</strong> waterworld Geierswalde;<br />

jeweils mehrere Marinas, Hafenanlagen, Badestrände, Campingplätze) sich tatsächlich (wie<br />

von den Nutzungsplanern eingeschätzt) ergänzen oder nicht doch zueinander in Konkurrenz stehen werden.<br />

Hierzu wäre auch eine Betrachtung der weiteren Umgebung des Fallbeispielgebiets, welche die vorhandenen<br />

<strong>und</strong> geplanten Erholungseinrichtungen z.B. am Senftenberger See oder in den zukünftigen<br />

Restseen der östlich anschließenden Tagebaue einbezieht, notwendig.<br />

Im Strategiekonzept der Regionalen Planungsstelle Bautzen wird ein Gesamtkonzept <strong>für</strong> die ganze Region<br />

mit deutlich unterschiedenen Zielsetzungen <strong>für</strong> die einzelnen Teilgebiete entwickelt. Da die bereits<br />

vorhandenen anderen Projekte <strong>und</strong> Ideen aber nicht berücksichtigt oder bewertet werden, ist fraglich, ob<br />

die zur Konkretisierung erforderliche Neuorientierung anderer Planungsträger realisiert werden kann.<br />

282


8.2.3.1.4 Durch die Rahmenbedingungen ausgelöste Konflikte<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Eine Problematik, die im Fallbeispielgebiet eine systematisch-hierarchische Herangehensweise an die<br />

Planung erschwert, sind bestehende Rahmenbedingungen aufgr<strong>und</strong> der teilweise bereits erfolgten Sanierung.<br />

V.a. im Tagebau Spreetal, wo 1998 die Projektidee des Karl-May-Lands als nicht realisierbar verworfen<br />

wurde <strong>und</strong> daraufhin alle Planungen zur Nachnutzung von neuem begannen, aber auch im Brandenburger<br />

Teil des Fallbeispielgebiets besteht das Problem, dass die Planungen sich danach ausrichten<br />

müssen, was in den sanierten Bereichen überhaupt noch machbar ist.<br />

Generell ist festzustellen, dass durch die relativ späte Erstellung der Konzepte <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> Naturschutz<br />

das Konfliktpotenzial erhöht wurde. Zum einen ging dadurch Zeit <strong>für</strong> die Herausarbeitung <strong>und</strong> Lösung<br />

von Zielkonflikten, zum anderen aber auch <strong>für</strong> Einflussmöglichkeiten auf die laufende Sanierung<br />

verloren.<br />

Einige Konflikte wurden bereits auf überörtlicher Ebene, nämlich in der Regionalplanung / Braunkohlenplanung<br />

festgeschrieben. So kann das Kriterium „Großräumigkeit“ <strong>für</strong> Naturschutzflächen im Fallbeispielgebiet<br />

nur noch bedingt Berücksichtigung finden, da die Braunkohlepläne in allen Tagebauen des<br />

Fallbeispielgebietes Naturschutz <strong>und</strong> verschiedene Nutzungen auf kleinem Raum nebeneinander vorsehen<br />

(dies gilt im übrigen <strong>für</strong> fast alle Tagebaue im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier).<br />

Aus Sicht der Nutzungsplaner bestehen andere Vorstellungen, was in Vorranggebieten Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

möglich sein sollte als seitens der Naturschutzvertreter akzeptiert werden kann (s.o.). Da die Vorstellungen<br />

der Naturschutzbehörden <strong>und</strong> des ehrenamtlichen Naturschutzes aber bislang noch nicht in<br />

Form fertiger Konzepte vorliegen, fehlen den Nutzungsplanern Gr<strong>und</strong>lagen, auf die sie bei ihren Planungen<br />

zurückgreifen könnten.<br />

Da auch zum aktuellen Planungsstand Sanierungsarbeiten sowie konzeptionelle Arbeiten zum Bereich<br />

<strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> Naturschutz parallel laufen, ohne dass bislang ein intensiver inhaltlicher Austausch<br />

erfolgt 28 , sind weitere Zielkonflikte zu erwarten <strong>und</strong> <strong>für</strong> beide Seiten zufrieden stellende Lösungen<br />

erschwert. So kann es z.B. weiterhin passieren, dass mangels Information die Kommunen Nutzungen in<br />

oder direkt am Rand von schutzwürdigen Bereichen vorsehen, die im konkreten Einzelfall mit dem dortigen<br />

Schutzziel nicht vereinbar sind.<br />

8.2.3.2 Folgerungen <strong>für</strong> die Handreichung<br />

Die folgende Zusammenstellung verdeutlicht, welche Aspekte der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S.<br />

161) <strong>für</strong> die Nutzungsplanung im Ergebnis des Fallbeispiels als besonders wichtig anzusehen sind.<br />

• Für so umfangreiche Planungen <strong>und</strong> Vorhaben wie im Fallbeispielgebiet ist die Erstellung eines Zonierungskonzeptes<br />

vor Projektierung der Einzelideen wichtig. Diese Gr<strong>und</strong>lage würde auch die Suche<br />

nach standörtlichen Alternativen bei auftretenden Konflikten erleichtern.<br />

• Wichtig ist eine frühzeitige Einbeziehung von Naturschutzvertretern in die Nutzungsplanung über Gespräche,<br />

da ab einem gewissen Planungsstand wegen des bereits investierten Aufwands nur noch eine<br />

geringe Bereitschaft besteht, Ideen gänzlich aufzugeben oder auch nur nach Standortalternativen zu<br />

suchen.<br />

28 Eine Beteiligung der Kommunen am Naturschutzfachkonzept <strong>für</strong> Brandenburg (vgl. Kap. 8.2.2.2.3) steht derzeit an.<br />

283


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

• Die Präsentation einer breiten Ideenpalette in der Handreichung, welche Erholungsformen in der<br />

Bergbaufolgelandschaft möglich sind, ist wichtig, da Planungsträger zunächst an gängige, auch in anderen<br />

Tagebauen geplante oder bereits vorhandene Erholungsformen (wie Badestrand <strong>und</strong> Bootshafen)<br />

denken <strong>und</strong> die vielfältigen anderen Möglichkeiten (z.B. Naturerleben, Kulturerleben, Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation) eher unbeachtet bleiben.<br />

• Die Tatsache, dass auch die Ausübung landschaftsbezogener Erholungsaktivitäten wie Wandern oder<br />

Paddeln in bestimmten empfindlichen Lebensräumen zu Beeinträchtigungen führen können, muss<br />

deutlich hervorgehoben werden.<br />

• Unterschätzt werden bei der Nutzungsplanung häufig auch mögliche Auswirkungen, die Erholungseinrichtungen<br />

auf nicht direkt betroffene, aber benachbarte Gebiete haben können.<br />

• Für die Nutzungsplaner ist es notwendig, rechtzeitig Vorstellungen zur Erholungsplanung zu entwickeln<br />

<strong>und</strong> diese frühzeitig mit dem Sanierungsträger abzustimmen, da ansonsten die Spielräume durch<br />

Festlegungen der Sanierung deutlich eingeschränkt werden.<br />

• Naturbezogene Erholungsformen (Naturerlebnis, Umweltbildung) können attraktive Erholungsangebote<br />

darstellen <strong>und</strong> bei geeigneter Ausgestaltung gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz<br />

leisten; diesem Aspekt sollte sowohl seitens der Nutzungsplaner als auch der Naturschutzvertreter<br />

mehr Beachtung geschenkt werden.<br />

Für die Naturschutzvertreter ist als Resümee aus dem Fallbeispiel zu sagen, dass die Vorstellungen bezüglich<br />

wichtiger Flächen <strong>und</strong> der zum Schutz dieser Bereiche erforderlichen Beschränkungen möglichst<br />

frühzeitig ausgearbeitet werden müssen. Insbesondere von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes liegen<br />

Gr<strong>und</strong>lagendaten <strong>und</strong> Zielvorstellungen zwar schon vor, wurden aber bislang aufgr<strong>und</strong> fehlender finanzieller<br />

Mittel (noch) nicht in naturschutzfachliche Konzepten bzw. Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen<br />

konkretisiert. Wichtig ist, dass entsprechende Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen den Nutzungsplanern zur Verfügung<br />

stehen (als einsehbare Unterlagen <strong>und</strong> ergänzend durch Vorstellung <strong>und</strong> Diskussion) <strong>und</strong> außerdem nachvollziehbar<br />

begründet sind.<br />

Wichtig ist auch, dass die Forderungen der Naturschutzseite nicht pauschal alle Nutzungen ablehnen,<br />

sondern anerkennen, dass viele Erholungsformen eine attraktive Landschaft benötigen, <strong>und</strong> daher differenziert<br />

benennen, welche Auswirkungen in welchen Räumen keinesfalls akzeptiert werden können, wo<br />

bestimmte Nutzungen nicht zu gravierenden Konflikten führen oder wo Synergieeffekte auftreten (z.B.<br />

Gestaltung von naturnahen Flächen <strong>für</strong> Naturerleben oder landschaftsbezogene Erholungsformen). Ein<br />

Ansatz in dieser Richtung findet sich im geplanten Naturschutzgroßprojekt, das auch einen sanften <strong>Tourismus</strong><br />

vorsieht. Dieser erscheint noch ausbaufähig, da derzeit v.a. das passive Betrachten über Wege, Infotafeln,<br />

Aussichtspunkte <strong>und</strong> Führungen im Vordergr<strong>und</strong> steht. Möglichkeiten eines aktiven Naturerlebens<br />

auf speziell da<strong>für</strong> vorgesehenen Flächen sollten noch zusätzlich geprüft werden.<br />

284


8.2.3.3 Vorschläge zu Konfliktlösungen<br />

8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

Wie aus den bisherigen Darstellungen hervorgeht, liegt der derzeitige Planungsschwerpunkt im Bereich<br />

der Restlochkette Sedlitz-Skado-Koschen <strong>und</strong> Ilsesee auf überwiegend intensiven Erholungsformen (v.a.<br />

Bereich Wassersport, Gewässerverb<strong>und</strong> <strong>für</strong> Erholungszwecke). Die gr<strong>und</strong>legende Frage von Funktionszuweisungen<br />

in diesem Bereich muss inzwischen als weitgehend abgeschlossen angesehen werden, zusätzliche<br />

Flächenansprüche des Naturschutzes erscheinen im Bereich der Restlochkette kaum mehr umsetzbar.<br />

Da die einzelnen Vorhaben im gesamten Fallbeispielgebiet zum größten Teil noch nicht in der Umsetzungsphase<br />

sind, sind noch einige Möglichkeiten vorhanden, vielfältige Erholungsmöglichkeiten zu<br />

schaffen <strong>und</strong> dabei dennoch Naturschutzbelange stärker als bislang zu berücksichtigen.<br />

• Generell sollte der Dialog zwischen Nutzungsplanern, Sanierungsträger <strong>und</strong> Naturschutzvertretern gefördert<br />

werden. Planungen, Konflikte sowie Lösungsmöglichkeiten sollten in einem festen, planungs-<br />

oder projektbegleitendem Gremium regelmäßig diskutiert werden.<br />

• Sollten Vorhaben gravierende Konflikte mit den in Ausarbeitung befindlichen Fachkonzepten des Naturschutzes<br />

verursachen, sollte seitens der Planer die Bereitschaft zu Kompromissen vorhanden sein<br />

(z.B. kleinere Dimensionierung von Anlagen, Suche nach Standortalternativen, Anerkennung räumlicher<br />

oder zeitlicher Beschränkungen). Dies gilt v.a. <strong>für</strong> die Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft, in<br />

denen dem Naturschutz tatsächlich der Vorrang eingeräumt werden müsste. Dabei sind auch mögliche<br />

Beeinträchtigungen benachbarter Flächen zu beachten. Zu nennen wären hier z.B.<br />

- Der Verzicht auf die Einrichtung eines Wanderwegs Kleinkoschen - Lieske durch das<br />

geplante NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“ (keine Alternativverbindung ausserhalb des<br />

NSG möglich). Hierdurch würden wesentliche Teile des NSG von Land her unzugänglich<br />

<strong>und</strong> Störungen verhindert werden, da die zwei Verbindungskanäle Sedlitz - Koschen<br />

bzw. Skado - Koschen ohne Brücken von Land her nicht überquert werden können<br />

- Verzicht auf eine „landschaftswirksame Gestaltung von Teilbereichen“ innerhalb der<br />

Landflächen des NSG (Vorschläge lt. IBA-Planung).<br />

- Ruhigstellung der Vorranggebiete Sorno-Rosendorfer Buchten <strong>und</strong> Halbinsel Skado<br />

auch von Wasserseite her durch geeignete Maßnahmen (Absperrung, Lenkung, Aufklärung,<br />

Überwachung).<br />

- Gemeinsame Erarbeitung von Möglichkeiten <strong>für</strong> eine naturschutzverträgliche Nutzung<br />

der Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>für</strong> Naturerlebnisangebote durch Nutzungsplaner<br />

<strong>und</strong> Naturschutzvertreter (Beispiele wären eine Infostelle über die BFL (vgl. Kap.<br />

8.2.3.1.2), Führungen, Beobachtungstürme <strong>für</strong> Wasservögel etc.)<br />

• Durch die Schaffung neuer Inseln als Ersatz <strong>für</strong> mit dem Gr<strong>und</strong>wasserantieg verloren gehende Brutinseln<br />

von Seevögeln könnte die Haben-Seite <strong>für</strong> den Naturschutz im Gebiet deutlich gestärkt werden.<br />

• Daneben können Belange des Naturschutzes im kleineren Maßstab auch außerhalb der Vorrangflächen<br />

gefördert werden, indem z.B.strukturreiche Uferzonen gestaltet oder Flächen der Sukzession überlassen<br />

werden. Auch sollten Entwicklungsmöglichkeiten naturnaher Flächen zum Zwecke des Naturerlebens<br />

außerhalb der Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft geprüft werden, was in den derzeitigen<br />

Erholungsplanungen noch fast keine Bedeutung hat.<br />

285


8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />

• Die Beachtung von Naturschutzbelangen in der Detailplanung der einzelnen Projekte kann einen weiteren<br />

wichtigen positiven Beitrag zur Konfliktvermeidung <strong>und</strong> -minderung leisten (s. konkrete Empfehlungen<br />

der Handreichung).<br />

• Insbesondere <strong>für</strong> umfangreichere Vorhaben sollten baldmöglichst Machbarkeitsstudien durchgeführt<br />

werden, um die Realisierbarkeit auch im Hinblick auf sozioökonomische Faktoren zu prüfen (Bedarfsanlayse,<br />

Kosten-Nutzen-Analyse, Akzeptanz etc; s. Handreichung <strong>für</strong> Kommunen im Entwurf des<br />

Gesamtberichts zum F+E-Vorhaben). Sollten sich daraus Änderungen <strong>für</strong> die bisherigen Planungen<br />

ableiten lassen, so wäre zu prüfen, inwieweit hierbei neben den Zielen der Erholungsplanung auch Naturschutzziele<br />

umgesetzt werden können (z.B. über die Prüfung von alternativen Erholungsformen oder<br />

Alternativstandorten).<br />

Die o.g. Lösungsansätze (Kompromissfindung, Besucherlenkung) lassen sich allerdings kaum realisieren,<br />

wenn die Kernaussagen des Strategiekonzeptes der Regionalen Planungsstelle Bautzen (unbeschränkter<br />

Motorwassersport) in der Seenkette verwirklicht werden sollten. Vielmehr wäre durch zu erwartende Störungen<br />

<strong>und</strong> Beeinträchtigungen fraglich, ob die Vorrangfunktion des Naturschutzes innerhalb der bestehenden<br />

Vorranggebiete gewährleistet werden kann.<br />

Für den ehemaligen Tagebau Spreetal ist die Frage künftiger Nutzungsschwerpunkte bislang nicht abschließend<br />

geklärt, hier existieren unterschiedliche Vorstellungen seitens Naturschutz <strong>und</strong> Nutzungsplanern,<br />

die bislang nicht aufeinander abgestimmt wurden. Konkrete inhaltliche Lösungsansätze können <strong>für</strong><br />

diesen Bereich nicht benannt werden, da bislang nur wenige inhaltliche Zielvorstellungen der Nutzer- <strong>und</strong><br />

Naturschutzseite bekannt sind. Dringend zu empfehlen wäre hier die Aufnahme von Abstimmungsgesprächen,<br />

bei denen die verschiedenen Zielvorstellungen benannt <strong>und</strong> daraus Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Konfliktpotenziale<br />

abgeleitet werden können.<br />

286


9 Literatur<br />

9. Literatur<br />

Die hier aufgeführte Liste umfasst neben zitierter Literatur auch einen groben Überblick über das Ergebnis<br />

der durchgeführten Literaturrecherche.<br />

9. Symposium über die naturwissenschaftliche Forschung in der Oberlausitz (1990): Die Vielfalt der Natur<br />

in der Lausitz - ihre Erhaltung <strong>und</strong> bergbauliche Inanspruchnahme. In: Abhandlungen <strong>und</strong> Berichte<br />

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288


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<strong>und</strong> Tagungsberichte 6: 86 S.<br />

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9. Literatur<br />

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66 S.<br />

SÄCHSISCHE AKADEMIE FÜR NATUR UND UMWELT (Hrsg.) (1997): Naturschutz in Bergbauregionen.<br />

183 S.<br />

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Nutzung von Bergbaufolgelandschaften in Mittel- <strong>und</strong> Ostdeutschland. Kurzfassungen der Workshop-Vorträge:<br />

66 S.<br />

294


9. Literatur<br />

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1: 106 S.<br />

SAFETEC GmbH (1995b): Ökologische Untersuchungen zum Beeinflussungsgebiet des Tagebaues Lohsa<br />

einschließlich Vorschlag zur Bergbaufolgelandschaft. - Teil 2: Gesamtbereich des Tagebaues Lohsa<br />

(Anhangsband): 11 S.<br />

SAFETEC GmbH (1995c): Ökologische Untersuchungen zum Beeinflussungsgebiet des Tagebaues Lohsa.-<br />

Vorschläge zur naturnahen Vorflutgestaltung im Sanierungsgebiet Lohsa <strong>und</strong> zur Biotopvernetzung:<br />

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295


9. Literatur<br />

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im Braunkohlerevier Südraum Leipzig – Bewertung soziökonomischer Folgen der Randlage<br />

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WIEGLEB, G. (Hrsg.) (1997a): Zwischenbericht: „Niederlausitzer Bergbaufolgelandschaft: Erarbeitung<br />

von Leitbildern <strong>und</strong> Handlungskonzepten <strong>für</strong> die verantwortliche Gestaltung <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung<br />

ihrer naturnahen Bereiche“. 272 S.<br />

WIEGLEB, G. (1997b): Naturschutz in Südbrandenburg - Erreichtes <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> die Zukunft. - In: Biologische<br />

Studien Luckau 26: S.103-114.<br />

WIEGLEB, G. (1996): Leitbilder des Naturschutzes in Bergbaufolgelandschaften am Beispiel der Niederlausitz.<br />

- In: Verhandlungen der Gesellschft <strong>für</strong> Ökologie 25: S.309-319.<br />

296


9. Literatur<br />

WINKELBRANDT, A. (1999): Einführung in die Bergbau- <strong>und</strong> Naturschutzsituation des Südraums Leipzig.<br />

- In: DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE (Hrsg.): Landschaften des Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer<br />

Braunkohlentagebaus - Schriftenreihe des Deutschen Rats <strong>für</strong> Landespflege (70): S. 27-30.<br />

WINKELMANN, C. & WILKEN, T. (1998) Sportaktivitäten in Natur <strong>und</strong> Landschaft. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>für</strong> Konfliktlösungen. Forschungsbericht 101 06 080 UBA-FB 97-050 im Auftrag des Umweltb<strong>und</strong>esamtes.<br />

- Berlin (Erich Schmidt Verlag) - Berichte 3/98.<br />

WIRTH, A. J. (1976): Massentourismus <strong>und</strong> abhängige Entwicklung. Kritik der herrschenden Theoreme<br />

zum <strong>Tourismus</strong> der Dritten Welt. Marburg / Lahn (Universität Marburg) (Dissertation)..<br />

WITTIG, H. (1998): Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungsplanung im Land Brandenburg. In: PFLUG, W. (Hrsg.):<br />

Braunkohlentagebau <strong>und</strong> Rekultivierung. Berlin (Springer) S. 475-486.<br />

WITTIG, R.; GÖDDE, M.; NEITE, H.; PAPAJEWSKI, W. & SCHALL, O. (1984): Die Buchenwälder auf den<br />

Rekultivierungsflächen im Rheinischen Braunkohlerevier: Artenkombination, pflanzensoziologische Stellung<br />

<strong>und</strong> Folgerung <strong>für</strong> zukünftige Rekultivierungen. - In: Angew.Bot. (59): S.93-112.<br />

WOLF, G. (1989): Probleme der Vegetationsentwicklung auf forstlichen Rekultivierungsflächen im Rheinischen<br />

Braunkohlerevier. - In: Natur <strong>und</strong> Landschaft 64 (10): S.451-455.<br />

WOLF, G. (1987): Untersuchungen zur Verbesserung der forstlichen Rekultivierung mit Altwaldboden im<br />

Rheinischen Braunkohlenrevier. - In: Natur <strong>und</strong> Landschaft 62 (9): S.364-368.<br />

WOLF, G. (1985): Primäre Sukzession auf kiesig-sandigen Rohböden im Rheinischen Braunkohlerevier. -<br />

In: Schr.reihe Vegetationsk<strong>und</strong>e (16): S.46-83, 195-197.<br />

WÖHRSTEIN, T. (1998): Mountainbike <strong>und</strong> Umwelt. Saarbrücken (Pirrot).<br />

WÖPKE, C. (2001): Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau (Entwurf).<br />

ZINTZ, K.; RAHMANN, H.; WEISSER, H. (Hrsg.) (1990): Ökologie <strong>und</strong> Management kleinerer Stehgewässer.<br />

492 S.<br />

ZÖTTL, H.; MÖHLENBRUCH, N. (1989): Die Böden in der forstlichen Rekultivierung. -In: Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

64 (10): S.440.<br />

ZWECKVERBAND PLANUNG UND ERSCHLIEßUNG „NEUE HARTH“ (2000): Karte zu geplanten Nutzungen<br />

im Zweckverbandsgebiet „Neue Harth“.<br />

www.dsv.org/umwelt/10regeln.htm (Stand 07/00): Zehn goldene Regeln <strong>für</strong> das Verhalten von Wassersportlern<br />

in der Natur.<br />

www.ffs-hohenahr.de/frame_planung.htm (Stand 04/01): Informationen der Forschungsstelle <strong>für</strong> Frei<strong>und</strong><br />

Spielraumplanung (FFS) <strong>für</strong> innovative <strong>und</strong> naturnahe Gestaltung von Campingplätzen.<br />

297


298


Anhang<br />

299


Anhangsverzeichnis<br />

Anhang I: Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen<br />

in der BL/BFL<br />

Anhang II: Bewertung der Betrachtungseinheiten im Hinblick auf ihre<br />

Erholungseignung<br />

Anhang III: Zusammenfassende Darstellung von Auswirkungen der Erholungsformen<br />

Anhang IV Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen<br />

in der BFL<br />

Anhang V Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ermittlung des Konfliktpotenzials durch<br />

Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />

S. 301<br />

- S. 309<br />

S. 325<br />

S. 328<br />

S. 344<br />

300


Anhang I:<br />

Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen in der BL/BFL<br />

Diese Übersicht umfasst die wichtigsten gesetzlichen Regelungen <strong>und</strong> erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

Erholungsform<br />

Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfad i.d.R. freie Betretbarkeit<br />

von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />

Einschränkungen durch<br />

RV möglich<br />

Naturbeobachtung in<br />

freier Landschaft<br />

Naturerlebnisgebiet oder<br />

-spielgelände<br />

variierende Regelungen<br />

im Landesrecht<br />

i.d.R. freie Betretbarkeit<br />

von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />

Einschränkungen durch<br />

RV möglich<br />

Tiergehege / Tierpark freie Betretbarkeit des<br />

Waldes darf nicht unangemessen<br />

eingeschränkt<br />

werden<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (s.o)<br />

i.d.R nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (z.B. Beobachtungsturm)<br />

i.d.R nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (s.o.)<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

im Einzelfall zu<br />

prüfen<br />

im Einzelfall zu<br />

prüfen<br />

im Einzelfall zu<br />

prüfen<br />

im Einzelfall zu<br />

prüfen<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />

entsprechend den<br />

Ländernaturschutzgesetzen;Verkehrssicherungspflichtbeachten<br />

i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />

je nach Größe des Vorhabens,<br />

i.d.R. nicht erforderlich<br />

ggf. EU-Badegewässer-RichtlinieVerkehrssicherungspflicht<br />

beachten (<strong>für</strong><br />

Kinder versteckte Gefahren<br />

beseitigen)<br />

im Einzelfall zu prüfen Genehmigungspflicht<br />

nach § 24 BNatSchG<br />

bzw. Ländernaturschutzgesetzen<br />

301


Erholungsform<br />

Landschaftsbezogene Erholung<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Wandern i.d.R. freie Betretbarkeit<br />

von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />

Einschränkungen durch<br />

Rechtsverordnung möglich<br />

Radfahren variierende Regelungen<br />

im Landesrecht<br />

Reiten variierende Regelungen<br />

im Landesrecht<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (außer bei untergeordneter<br />

Bedeutung <strong>und</strong><br />

Größe)<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (s.o.)<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (s.o.)<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />

entsprechend den<br />

Ländernaturschutzgesetzen;<br />

ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />

beachten<br />

i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />

entsprechend den<br />

Ländernaturschutzgesetzen;<br />

ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />

beachten<br />

i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />

entsprechend den<br />

Ländernaturschutzgesetzen;<br />

ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />

beachten<br />

302


Erholungsform<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />

Industrie-, Bau- oder<br />

Bodendenkmal<br />

Landschaftsparks <strong>und</strong><br />

Gartenanlagen<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

nicht relevant nicht relevant im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />

nicht vom allg. Betretungsrecht<br />

erfasst<br />

nicht relevant im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />

Ausstellung / Museum nicht relevant nicht relevant i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

Veranstaltung / Event im Einzelfall zu prüfen nicht relevant i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

i.d.R. nicht erforderlich,<br />

bei Großvorhaben im<br />

Einzelfall zu prüfen<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

Verkehrssicherungspflicht<br />

beachten, Erhalt<br />

ist oft durch<br />

Denkmalschutzgesetze<br />

der Länder vorgeschrieben<br />

im Einzelfall zu prüfen Verkehrssicherungspflicht<br />

beachten, Erhalt<br />

ist evtl. durch<br />

Denkmalschutzgesetze<br />

der Länder vorgeschrieben<br />

i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />

303


Erholungsform<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

Aussichtspunkt in der<br />

BFL<br />

Führung / Besichtigungstour<br />

Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum,<br />

Begegnungsstätte<br />

auf Flächen unter Bergaufsicht<br />

keine freie Betretbarkeit,Zugänglichkeit<br />

mit Betreiber klären<br />

Abhängig vom Verkehrsmittel<br />

(Befahren<br />

von Wald <strong>und</strong> Flur mit<br />

Kfz ist nicht erlaubt)<br />

auf Flächen unter Bergaufsicht<br />

keine freie Betretbarkeit,Zugänglichkeit<br />

mit Betreiber klären<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (s.o.)<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

nicht relevant nicht relevant i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

i.d.R. nicht erforderlich BBergG, wenn noch<br />

nicht aus Bergrecht<br />

entlassen<br />

i.d.R. nicht erforderlich BBergG, wenn noch<br />

nicht aus Bergrecht<br />

entlassen<br />

i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />

304


Erholungsform<br />

Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Badebetrieb i.d.R. freie Betretbarkeit;<br />

Einschränkungen<br />

durch Rechtsverordnung<br />

möglich<br />

Bootbetrieb<br />

(ohne Motor)<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen im Uferbereich<br />

ggf. wasserrechtliche<br />

Genehmigung erforderlich;<br />

einschränkende Rechtsverordnungen<br />

beachten<br />

nicht relevant Surfen, Ruder- <strong>und</strong> Kanubetrieb<br />

fallen i.d.R.<br />

unter Gemeingebrauch<br />

(Ausnahme: Sportveranstaltungen)<br />

Segeln: Für größere<br />

Boote auf nicht schiffbaren<br />

Gewässern genehmigungspflichtig<br />

Regattabetrieb: Genehmigungspflichtig<br />

länderspezifische Abweichungen<br />

möglich<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (außer Wasserbauten)<br />

i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (außer Wasserbauten)<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen,<br />

i.d.R. erforderlich<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

je nach Größe der Anlage<br />

je nach Größe der Anlage<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

EU-Badegewässer-<br />

Richtlinie<br />

ggf. wasserrechtliche<br />

Genehmigung<br />

bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen im Uferbereich<br />

ggf. wasserrechtlicheGenehmigung<br />

erforderlich<br />

305


Erholungsform<br />

Motorbootbetrieb / Ausflugsschifffahrt<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

nicht relevant nicht relevant<br />

(auf nicht schiffbaren<br />

Gewässern genehmigungspflichtig)<br />

Angeln i.d.R. freie Betretbarkeit<br />

von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />

Einschränkungen durch<br />

RV möglich<br />

bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen im Uferbereich<br />

ggf. wasserrechtliche<br />

Genehmigung erforderlich<br />

Tauchen variierende Regelungen<br />

im Länderrecht<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (außer Wasserbauten)<br />

nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (außer Wasserbauten)<br />

nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen (außer Wasserbauten)<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

i.d.R. erforderlich je nach Größe der Anlage<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

bei Errichtung von<br />

Anlagen im Gewässer<br />

<strong>und</strong> im Uferbereich<br />

ggf. wasserrechtliche<br />

Genehmigung erforderlichSportanlagenlärmschutzverordnung<br />

(18. BImSchV)<br />

Für Ausflugsschifffahrt<br />

im Einzelfall zu<br />

prüfen<br />

i.d.R. nicht erforderlich länderspezifisches Fischereirecht<br />

beachten<br />

i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />

306


Erholungsform<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />

Mountainbiking variierende Regelungen<br />

im Landesrecht; Betretungsrecht<br />

gilt i.d.R. nur<br />

<strong>für</strong> Wege<br />

Fitness-Gelände /<br />

Sportpfad<br />

i.d.R. freie Betretbarkeit<br />

von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />

Einschränkungen durch<br />

RV möglich<br />

Wintersport variierende Regelungen<br />

im Landesrecht;<br />

Einschränkungen durch<br />

RV möglich<br />

Neuartige Sport- <strong>und</strong><br />

Spielaktivitäten<br />

Motorsport im Gelände Befahren von Wald <strong>und</strong><br />

Flur mit Kraftfahrzeugen<br />

ist nicht erlaubt<br />

Luftsport außerhalb von<br />

Anlagen<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

Bei Eislauf: Variierenden<br />

Regelungen im<br />

Länderrecht<br />

nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen nur bei Errichtung baulicher<br />

Anlagen<br />

nicht relevant Für Flugsport am Wasser<br />

nicht relevant (Genehmigungspflicht)<br />

nicht relevant ggf. baurechtliche Genehmigung<br />

erforderlich<br />

baurechtliche Genehmigung<br />

erforderlich<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

im Einzelfall zu prüfen,<br />

i.d.R. erforderlich<br />

im Einzelfall zu prüfen,<br />

i.d.R. erforderlich<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />

entsprechend den<br />

Ländernaturschutzgesetzen<br />

i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />

entsprechend den<br />

Ländernaturschutzgesetzen;Verkehrssicherungspflicht<br />

beachten<br />

je nach Größe baulicher<br />

Anlagen<br />

Markierung von Wegen<br />

/ Loipen entsprechend<br />

den Ländernaturschutzgesetzen<br />

im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />

je nach Größe der Anlage<br />

je nach Größe der Anlage<br />

ggf. genehmigungspflichtig<br />

nach<br />

§ 4 BImSchG<br />

die Anlage von Flugplätzen<br />

ist nach<br />

§ 6 LuftVG genehmigungspflichtig;alternativ:<br />

Außenstart- <strong>und</strong><br />

-landeerlaubnis nach<br />

§ 25 LuftVG<br />

Für Flugsport am<br />

Wasser: Wasserrechtliche<br />

Genehmigung<br />

erforderlich<br />

307


Erholungsform<br />

Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />

Betretungsrecht<br />

(§ 27 BNatSchG /<br />

§ 14 BWaldG)<br />

Gemeingebrauch am<br />

Gewässer (§ 23 WHG)<br />

Baugenehmigung<br />

erforderlich<br />

nicht relevant nicht relevant baurechtliche Genehmigung<br />

erforderlich<br />

Freizeitpark nicht relevant nicht relevant baurechtliche Genehmigung<br />

erforderlich<br />

Freizeitwohnen<br />

nicht relevant nicht relevant i.d.R. erforderlich<br />

(<strong>für</strong> Zeltplätze im Einzelfall<br />

zu prüfen)<br />

Eingriffsregelung<br />

anzuwenden<br />

(§ 8 BNatSchG)<br />

im Einzelfall zu prüfen,<br />

i.d.R. erforderlich<br />

im Einzelfall zu prüfen,<br />

i.d.R. erforderlich<br />

im Einzelfall zu prüfen,<br />

i.d.R. erforderlich<br />

Durchführung von<br />

ROV, PFV, UVP<br />

erforderlich<br />

je nach Größe <strong>und</strong> Art<br />

der Anlage<br />

Hinweise auf weitere<br />

Rechtsvorschriften<br />

Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />

(18. BImSchV)<br />

ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />

beachten<br />

Im Einzelfall zu prüfen<br />

i.d.R. erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />

je nach Größe der Anlage<br />

im Einzelfall zu prüfen<br />

Quellen: BNatSchG (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz; 21.9.1998), WHG (Wasserhaushaltsgesetz; 12.11.1996), BImSchG (14.5.1990), UVPG (12.2.1990), Naturschutzgesetze<br />

der Länder, SCHARPF (1983), BayVerwG (1999), ERBGUTH & RICHARD (1988), SCHEMEL & ERBGUTH (2000), WINKELMANN & WILKEN (1998).<br />

308


Anhang II:<br />

Bewertung der Betrachtungseinheiten im Hinblick auf ihre Erholungseignung<br />

Verwendete Abkürzungen:<br />

S = Funktion der Einheit als Standort <strong>für</strong> eine aktive Nutzung<br />

K = Funktion der Einheit als Kulisse<br />

Aktiver Tagebau (BL)<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

K • Als Kulisse <strong>für</strong> verschiedene Einrichtungen gut geeignet, insbesondere<br />

<strong>für</strong> spezielle Aussichtspunkte in der BL mit Einblick<br />

in die Abbautätigkeit. Auch gute Einbeziehung in Führungen<br />

oder Besichtigungstouren durch die BL/BFL möglich.<br />

K • Aktive Tagebaue lassen sich punktuell in touristische Routen<br />

<strong>für</strong> Wanderer, Radwanderer <strong>und</strong> Reiter einbeziehen (Aussichtspunkte).<br />

• Aber: Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub <strong>und</strong> Betrieb.<br />

K • Möglich ist eine Integration aktiver Tagebaue in thematische<br />

Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade (ggf. auch in Kombination mit Führungen;<br />

vgl. oben).<br />

• Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub <strong>und</strong> Betrieb.<br />

K • Die extremen Bedingungen (Lärm, Staub etc. ) innerhalb <strong>und</strong><br />

im Umfeld aktiver Tagebau können geeignete Kulissen <strong>für</strong><br />

land-art Projekte, Ausstellungen technischer Geräte o.ä. sein.<br />

• Für andere Nutzungsformen oder Projekte (z.B. Landschaftspark,<br />

Gartenanlagen) können diese Bedingungen deutliche<br />

Störungen darstellen.<br />

S • Denkbar sind Führungen durch aktive Tagebaue <strong>für</strong> speziell<br />

interessierte Fachleute <strong>und</strong> Laien. Nur bedingt möglich, da<br />

Abstimmung mit Betrieb <strong>und</strong> Genehmigung erforderlich.<br />

K • Aktive Tagebaue sind als Kulissen <strong>für</strong> solche Anlagen geeignet,<br />

bei denen die landschaftliche Umgebung nur eine geringe<br />

Rolle spielt bzw. die selbst zu Störungen führen (z.B. lärmintensive<br />

Anlagen <strong>für</strong> Motorsport).<br />

309


BL, unsaniert<br />

Rohkippe<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

S/K • Durch die extremen Bedingungen (Substrat, Erosions- <strong>und</strong><br />

Sukzessionslandschaft) können Rohkippen äußerst interessante<br />

Objekte <strong>für</strong> Naturbeobachtung im freien Gelände oder<br />

auf Erlebnispfaden darstellen (auch über verschiedene Entwicklungsphasen<br />

der Vegetation). Denkbar wäre hier auch die<br />

Entwicklung von Naturerlebnis- <strong>und</strong> -spielgeländen.<br />

• Deutliche Einschränkungen einer aktiven Nutzung sind i.d.R.<br />

aus Bergsicherheitsgründen gegeben, so dass häufig nur die<br />

indirekte Nutzung (Beobachtung) von entsprechenden Aussichtspunkten<br />

aus bleibt.<br />

S/K • Das teils bizarre Landschaftsbild unsanierter Kippenflächen<br />

kann eine ideale Kulisse <strong>für</strong> Ausstellungen (land art Projekte,<br />

technische Geräte) bilden. Gleiches gilt <strong>für</strong> entsprechende<br />

Veranstaltungen mit thematischem Bezug oder experimentelle<br />

Gärten<br />

• Aus Sicherheitsgründen ist häufig nur die Nutzung als Kulisse<br />

möglich.<br />

S/K • Die oben beschriebene, besondere Eigenart der Landschaft<br />

(Landschaftsbild, Geologie <strong>und</strong> Böden, Lebensräume) stellt<br />

ideale Bedingungen <strong>für</strong> die Information interessierter Besucher<br />

dar (im Rahmen von Führungen, vertieft auch durch Infozentren).<br />

• Einschränkungen s.o., deshalb hohe Bedeutung der speziellen<br />

Aussichtspunkte in der BFL.<br />

K • Eignung nur als Kulisse <strong>und</strong> nur bedingt, da die Landschaft<br />

<strong>für</strong> den nicht speziell interessierten Erholungssuchenden monoton<br />

<strong>und</strong> "naturfern" wirken kann (daher Einbindung eher<br />

punktuell über Aussichtspunkte);<br />

hinzu kommen Beeinträchtigungen durch Staub.<br />

310


Forts. Rohkippe<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (außer<br />

Wassersport) (F)<br />

Wassersport (E)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

BFL, unsaniert<br />

Rohhalde<br />

S/K<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

- Naturerlebnis /<br />

Naturerfahrung<br />

(A)<br />

- Information /<br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

- Sport, Spiel<br />

<strong>und</strong> Freizeit (F)<br />

- Wassersport<br />

(E)<br />

- Freizeitwohnen<br />

(G)<br />

K<br />

K<br />

• Für die aktive Ausübung bestimmter landschaftsbezogener<br />

Sportarten sind Rohkippen bedingt geeignet (z.B. survival<br />

training, Motorsport im Gelände, mountain-biking); aber: Einschränkung<br />

wegen Bergsicherheit.<br />

• Für alle drei genannten Aktivitätsgruppen besitzt die Landschaftskulisse<br />

nur mittlere bis geringe Bedeutung (je nach<br />

Einzelaktivität), daher ist die Rohkippe als Kulisse <strong>für</strong> die genannten<br />

Erholungsformen bedingt geeignet.<br />

S/K • Halden stellen in der meist relativ wenig bewegten Landschaft<br />

des Untersuchungsraumes markante Geländeerhebungen dar.<br />

Rohhalden mit z.T. vielfältigem Kleinrelief <strong>und</strong> "wilder" Vegetation<br />

sind daher als Landschaften <strong>für</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben<br />

geeignet (z.B. land art, Ausstellung von technischem<br />

Gerät, Landmarken etc.).<br />

• Es bestehene Einschränkungen <strong>für</strong> eine aktive Nutzung der<br />

Landschaft (Rutschungen, Erosion).<br />

S/K • Halden stellen interessante Aussichtspunkte in der sonst weit-<br />

gehend ebenen Landschaft dar.<br />

• Aber: Eine aktive Nutzung ist wegen o.g. Gefährdungen nur<br />

bedingt möglich <strong>und</strong> aus Sicht des Landschaftserlebens v.a. in<br />

frühen Entwicklungsstadien nur wenig reizvoll (geringe Vegetationsentwicklung<br />

<strong>und</strong> landschaftliche Vielfalt, Staub).<br />

S/K • Voraussetzungen ähnlich der Rohkippe (aber: Keine Rippen-<br />

Kippen-Strukturen, die aus naturk<strong>und</strong>licher Sicht besonders<br />

interessant sind) - daher geringere Attraktivität.<br />

S/K<br />

K<br />

K<br />

• Einschränkungen <strong>für</strong> eine aktive Nutzung der Landschaft s.o.<br />

• Ähnlich Rohkippe <strong>für</strong> die aktive Ausübung bestimmter landschaftsbezogener<br />

Sportarten bedingt geeignet (z.B. Motorsport<br />

im Gelände, mountain-biking); aber: Einschränkungen s.o.<br />

• Zur Eignung als Kulisse s. "Rohkippe"<br />

311


BFL, unsaniert<br />

Restloch mit Böschung<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

- Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation<br />

(D)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

S/K • Unsanierte Restlöcher stellen aufgr<strong>und</strong> der geologischen <strong>und</strong><br />

morphologischen Besonderheiten (Kippkegel, Erosionsrinnen,<br />

Kleingewässer, etc.) sowie ihrer oft ungewöhnlichen Lebensräume<br />

<strong>und</strong> Landschaftsbilder äußerst interessante Erlebnisräume<br />

<strong>für</strong> den naturk<strong>und</strong>lichen Interessierten Besucher dar. Deshalb<br />

sind die Restlöcher potenziell sehr gut geeignet <strong>für</strong> Naturbeobachtung,<br />

Erlebnispfade <strong>und</strong> Naturerlebnisgebiete.<br />

• Gegen eine aktive Nutzung sprechen i.d.R. Gründe der Bergsicherheit<br />

(Rutschungsgefahr), so dass ein Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis<br />

häufig auf die "Kulisse" beschränkt bleibt.<br />

S/K • Die unsanierten Restlöcher stellen aufgr<strong>und</strong> ihrer Dimension<br />

<strong>und</strong> des außergewöhnlichen <strong>und</strong> teils bizarren Landschaftsbildes<br />

beeindruckende Kulissen <strong>für</strong> Aktivitäten aus dem Bereich<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben dar. Das mögliche Spektrum reicht<br />

von Ausstellungen (land art Projekte, technische Geräte, Industrie-Denkmale)<br />

über Veranstaltungen mit thematischem<br />

Bezug bis hin zu experimentellen oder (thematischen) Gärten<br />

(ähnlich der Rohkippe; Einschränkungen <strong>für</strong> eine aktive Nutzung<br />

s. vorherige Zeile).<br />

S/K • Die oben beschriebenen Potenziale bedingen eine gute Eignung<br />

der Restlöcher <strong>für</strong> Aktivitäten aus dem Bereich "Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation", v.a. Führungen zu verschiedenen<br />

Themenschwerpunkten (Einschränkungen <strong>für</strong> die Betretbarkeit<br />

s.o.).<br />

• Recht weit verbreietet sind spezielle Aussichtspunkte in der<br />

BFL (Restloch als "Kulisse"), eine Einbindung in Info- <strong>und</strong><br />

Bildungszentren wäre ebenfalls denkbar.<br />

K • Eignung als Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene Erholung<br />

vergleichbar mit "Rohkippe": Einbindung einzelner spezieller<br />

Aussichtspunkte ist positiv, als langfristige Kulisse (z.B.<br />

durch Routenführung am Restlochrand) nicht geeignet.<br />

312


Forts. Restloch mit Böschung<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Wassersport (E)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

BFL, gesichert<br />

Kippe, gesichert<br />

S/K<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

K<br />

K<br />

• Für die aktive Ausübung bestimmter landschaftsbezogener<br />

Sportarten bedingt geeignet (z.B. survival training, Motorsport<br />

im Gelände, mountain-biking); aber: Einschränkung wegen<br />

Bergsicherheit.<br />

• Zur Eignung als Kulisse vgl. "Rohkippe".<br />

S/K • Gesicherte Kippen stellen i.d.R. weitgehend ebene oder flach<br />

geneigte, relativ weiträumige Landschaften dar, die zu diesem<br />

Sanierungsstand die erforderliche Standsicherheit besitzen, jedoch<br />

noch nicht durch andere Nutzungsformen beansprucht<br />

sind. Damit besitzen sie gute Voraussetzungen v.a. <strong>für</strong> die Errichtungen<br />

von Erholungsanlagen (Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen),<br />

aber auch <strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel in der freien Landschaft.<br />

• Da gesicherte Kippen infolge der gängigen Sanierungspraxis<br />

ein eher monotones Landschaftsbild (Ansaat) aufweisen, sind<br />

sie v.a. <strong>für</strong> Anlagen <strong>und</strong> Nutzungen geeignet, <strong>für</strong> die die landschaftliche<br />

Kulisse geringere Bedeutung besitzt. Mit zunehmendem<br />

Sukzessionsablauf ist eine positive Entwicklung des<br />

Landschaftsbildes (v.a. Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt<br />

durch Entwicklung von Stauden, Gehölzen) zu erwarten.<br />

• Einschränkung: Bei der Einrichtung ist zu berücksichtigen,<br />

dass ein großer Teil der Kippenflächen mit dem Gr<strong>und</strong>wasseranstieg<br />

überflutet wird.<br />

S/K • Die Landschaftseinheit ist aufgr<strong>und</strong> ihres überwiegend monotonen<br />

Landschaftsbildes (Relief, einheitliche Vegetation durch<br />

Ansaat in frühem Entwicklungsstadium) ohne weitere gestalterische<br />

Maßnahmen nur bedingt <strong>für</strong> die Anlage von Wander-,<br />

Rad- oder Reitwegen geeignet. Mit zunehmendem Sukzessionsablauf<br />

ist eine positive Entwicklung des Landschaftsbildes<br />

zu erwarten.<br />

• Einschränkungen s.o.<br />

313


Forts. Kippe, gesichert<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Wassersport (E)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

S/K • Gesicherte Kippen besitzen im Vergleich zu Rohkippen ein<br />

wesentlich geringeres Potenzial <strong>für</strong> die genannten Aktivitätsgruppen<br />

(i.d.R. deutlich reduzierte Vielfalt an geologischen<br />

<strong>und</strong> morphologischen Bedingungen, relativ einheitliche Vegetation<br />

durch Ansaat, eher eintöniges Landschaftsbild). Damit<br />

sind sie sowohl <strong>für</strong> die aktive Nutzung als auch als Kulisse<br />

weniger interessante Räume. Mit zunehmendem Sukzessionsgeschehen<br />

ist eine Steigerung des natürlichen Potenzials zu<br />

erwarten (Sukzessionslandschaft mit Eignung <strong>für</strong> Lehr- <strong>und</strong><br />

Erlebnispfade, Tiergehege, Naturbeobachtung <strong>und</strong> -erlebnis).<br />

• Je nach benachbarten Flächen (z.B. Restlöcher in Flutung)<br />

können die Kippenflächen auch als Standorte <strong>für</strong> Einrichtungen<br />

zur Naturbeobachtung oder <strong>für</strong> Info- <strong>und</strong> Bildungszentren<br />

in Frage kommen.<br />

• Einschränkungen s.o.<br />

S/K • Gesicherte Kippen kommen <strong>für</strong> einen Großteil der möglichen<br />

Erholungsformen gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage (z.B. Veranstaltungen,<br />

Ausstellungen, Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen).<br />

Die landschaftliche Eigenart der Flächen ist jedoch - v.a im<br />

Anfangsstadium der Entwicklung - deutlich geringer als die<br />

der Rohkippen, was v.a. <strong>für</strong> Aktivitäten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

von Bedeutung ist, bei der die umgebende Landschaft direkt<br />

in die Erholungsform einbezogen wird (v.a. landart, experimentelle<br />

Gärten o.ä.). Mit zunehmendem Zeitablauf werden<br />

die Flächen auch <strong>für</strong> derartige Nutzungsformen wieder interessanter<br />

(Sukzessionslandschaft als Kulisse <strong>für</strong> landart, Veranstaltungen<br />

etc.).<br />

K<br />

S/K<br />

• Möglich ist auch die Errichtung von Ausstellungsgebäuden<br />

oder Museen auf Kippenflächen, wobei <strong>für</strong> die Einrichtung<br />

dauerhafter Anlagen die o.g. Einschränkungen von großer Bedeutung<br />

sind.<br />

• Die gesicherten Kippen sind als Standorte <strong>für</strong> Freizeitwohnen<br />

bedingt geeignet (natürliche Voraussetzungen relativ günstig,<br />

jedoch Einschränkungen s.o.).<br />

• Für die hier genannten Aktivitätsgruppen spielt die Landschaftskulisse<br />

eine mittlere bis geringe Bedeutung (vgl. im<br />

einzelnen Kap. 4.4.2). Daher sind die meist eher monotonen<br />

Kippenflächen als Kulisse <strong>für</strong> die Nutzungen bedingt geeignet.<br />

314


BFL, gesichert<br />

Halde, gesichert<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Wassersport (E)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

S/K • Gesicherte Halden besitzen gute Voraussetzungen <strong>für</strong> die Errichtung<br />

von Erholungsanlagen (Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen),<br />

aber auch <strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel in der freien Landschaft. Hier<br />

sind v.a. Erholungsformen möglich, die auf hängiges oder topographisch<br />

bewegtes Gelände angewiesen sind (z.B. mountain-biking,<br />

Winter- <strong>und</strong> Sommerrodeln, Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug,<br />

Modellsegelflug, Geländelauf).<br />

• Möglich ist auch die dauerhafte Einrichtung von Sport- <strong>und</strong><br />

Erholungseinrichtungen.<br />

• Zur Kulisse vgl. "Kippe, gesichert"<br />

S/K • Halden stellen als künstliche Erhebungen in der Landschaft<br />

ideale Aussichtspunkte im Rahmen von Wegenetzen dar.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des eher monotonen Landschatsbildes im Ausgangsstadium<br />

der natürlichen Entwicklung ist die Eignung zunächst<br />

jedoch nur bedingt gegeben (zur weiteren Entwicklung<br />

vgl. "Kippe, gesichert").<br />

S/K • Für die Eignung von gesicherten Halden <strong>für</strong> die nebenstehenden<br />

Nutzungen gilt ähnliches wie <strong>für</strong> die Entwicklung Rohkippe<br />

- gesicherte Kippe: Das "natürliche" Potenzial verringert<br />

sich mit den Maßnahmen wie Vereinheitlichung des Reliefs<br />

<strong>und</strong> (einheitliche) Ansaat. Das hierdurch eintönigere Landschaftsbild<br />

wird erst im Laufe der weiteren Sukzession eine<br />

höhere Vielfalt erreichen.<br />

K<br />

S/K<br />

• Für die aktive Nutzung <strong>und</strong> insbesondere die Einrichtung von<br />

festen Anlagen (z.B. Infozentrum, Museum) bestehen bessere<br />

Voraussetzungen aufgr<strong>und</strong> der gewonnenen Standsicherheit.<br />

• Gesicherte Halden sind als Standorte <strong>für</strong> Freizeitwohnen bedingt<br />

geeignet (langfristige Nutzung möglich, Sicherheit gegeben,<br />

jedoch wenig attraktive Kulisse im Vergleich zur rekultivierten<br />

Halde, was v.a. <strong>für</strong> die Einrichtung von Campingplätzen<br />

von Bedeutung ist).<br />

• Zur Kulissenwirkung vgl. auch "Kippe, gesichert"<br />

315


BFL, gesichert<br />

Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

- Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation<br />

(D)<br />

S/K • Das Stadium der Restlochflutung stellt einen ganz besonderen,<br />

mit andernorts ablaufenden Prozessen kaum vergleichbaren<br />

Landschaftszustand dar. Je nach Art <strong>und</strong> Stand der Flutung<br />

können noch Elemente des ungefluteten Restloches vorhanden<br />

sein, bereits vorhandene Wasserflächen können von Tieren<br />

besiedelt werden, evtl. bilden sich Verlandungszonen oder<br />

Quellen an den Böschungen aus. Diese Vorgänge besitzen<br />

sehr hohes Potenzial <strong>für</strong> ein ungewöhnliches Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftserlebnis: Vorstellbar ist die Einbeziehung in Lehr-<br />

<strong>und</strong> Erlebnispfade, Naturbeobachtungsmöglichkeiten, Naturerlebnisgelände,<br />

wobei das Spektrum von der Beobachtung<br />

von sich ansiedelnden Wasservögeln (Restloch als "Kulisse")<br />

bis hin zu Experimentier- <strong>und</strong> Untersuchungsmöglichkeiten<br />

am <strong>und</strong> evtl. auch im Gewässer reichen kann (Restloch als<br />

"Standort").<br />

• Große Teilbereiche können durch Setzungsfließen gefährdet<br />

<strong>und</strong> somit nicht betretbar sein.<br />

S/K • Auch hier liegt die wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong> das hohe<br />

Potenzial in dem ungewöhnlichen (Natur-)Schauspiel, was im<br />

Rahmen von künstlerischen Inszenierungen, durch entprechend<br />

thematisierte Veranstaltungen (z.B. im Zusammenhang<br />

mit technischen Geräten) oder experimentelle Projekte (Bsp.<br />

experimentelle Gärten) in den Mittelpunkt gerückt werden<br />

kann. Dabei kann das Restloch als "Standort" (z.B. schwimmende<br />

Brücke) oder als Kulisse dienen.<br />

S/K • Die oben beschriebenen Potenziale bedingen eine gute Eignung<br />

der Restlöcher <strong>für</strong> Aktivitäten aus dem Bereich "Information<br />

<strong>und</strong> Kommunikation", v.a. Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren<br />

sowie die vielfach bereits bestehenden Aussichtspunkte<br />

in der BFL (Kulisse).<br />

• Eine Einbindung in Info- <strong>und</strong> Bildungszentren wäre ebenfalls<br />

möglich; entweder auf angrenzenden Flächen (z.B. gesicherten<br />

Kippenflächen); denkbar jedoch auch auf "schwimmenden<br />

Inseln" (vgl. Bergbaufolgesee).<br />

• Mögliche Gefährdung durch Setzungsfließen zu berücksich<br />

tigen.<br />

316


Forts. Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Wassersport (E)<br />

- Freizeitwohnen<br />

(G)<br />

BFL, rekultiviert<br />

Kippe, rekultiviert<br />

K • Eignung als Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene Erholung<br />

ähnlich dem noch ungefluteten Restloch: Einbindung spezieller<br />

Aussichtspunkte in touristische Wege positiv, als langfristige<br />

Kulisse (z.B. durch Routenführung am Restlochrand) weniger<br />

geeignet.<br />

S/K<br />

S/K<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (außer<br />

Wassersport) (F)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

A<br />

Forts. Kippe, rekultiviert<br />

K<br />

• Die sukzessive Nutzung <strong>für</strong> den Wassersport hängt von diversen<br />

Voraussetzungen ab, die im einzelnen geprüft werden<br />

müssen (Wasserqualität, Gewässertiefe, vgl. Kap. 3.2.1 <strong>und</strong><br />

Gefährdung durch Setzungsfließen).<br />

• Für weitere Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen nur sehr eingeschränkte<br />

Möglichkeiten (ggf. Luftsport am Wasser, ggf. Unterwasser-Freizeitanlagen;<br />

vgl. Kap. 4.3.2.6 / 4.3.2.7, denkbar<br />

sind auch Einrichtungen auf schwimmenden Inseln).<br />

• Kulisse hat <strong>für</strong> genannte Aktivitäten nur mittlere bis geringe<br />

Bedeutung, daher sind die Einrichtungen im Umfeld von Restlöchern<br />

durchaus denkbar.<br />

S/K • Rekultivierte Kippen besitzen als meist ebene oder flach geneigte,<br />

relativ weiträumige Landschaften gute Voraussetzungen<br />

sowohl <strong>für</strong> landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten<br />

als auch <strong>für</strong> Anlagen (Sport-, Freizeitanlagen <strong>und</strong> Freizeitwohnen).<br />

• Bedingung ist eine Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung der Flächen in<br />

Abstimmung mit den zu planenden Einrichtungen:<br />

Für die Errichtung von Anlagen (auch Motorsport) müssen<br />

entsprechende Flächen zur Verfügung stehen, die anderen<br />

Nutzungen damit komplett entzogen werden (z.B. Land- oder<br />

Forstwirtschaft, Naturschutz) <strong>und</strong> eigens <strong>für</strong> die Nutzung gestaltet<br />

werden. Für landschaftsbezogene Formen sind korrelierende<br />

Flächennutzungen auf den Rekultivierungsflächen zu<br />

entwickeln <strong>und</strong> die Landschaftsgestaltung in Abhängigkeit<br />

von der geplanten Aktivität vorzunehmen (vgl. Anforderungsprofile<br />

in Kap. 4.4.2.6).<br />

317


Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Wassersport (E)<br />

-<br />

S/K • Die Eignung der rekultivierten Kippenflächen hängt wesentlich<br />

von den durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen ab<br />

(vgl. auch Anforderungsprofile in Kap. 4.4.2.2).<br />

• Eine wesentliche Rolle spielt hier die Kulissenwirkung der<br />

Landschaft, so dass v.a. naturnahe (z.B. Laubwälder) bis vielfältige<br />

Landschaften (z.B. Gewässer- <strong>und</strong> Waldränder, Hecken)<br />

eine gute Eignung <strong>für</strong> die Nutzung aufweisen können,<br />

während großflächig <strong>und</strong> einheitlich bewirtschaftete Agrarlandschaften<br />

nur geringe Eignung besitzen.<br />

S/K • Für die hier genannten Aktivitätsgruppen bilden die Ziele <strong>und</strong><br />

Maßnahmen der Rekultivierung den entscheidenden Rahmen<br />

<strong>für</strong> die Möglichkeiten einer nachfolgenden Nutzung.<br />

K<br />

Denkbar ist eine Nutzung <strong>für</strong> den größten Teil der hier zusammengefassten<br />

Erholungsformen: Für Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />

sind Einrichtungen vom Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfad<br />

bis hin zum Naturerlebnisgebiet gestaltbar; auch Einrichtungen<br />

wie Museen oder Info- <strong>und</strong> Bildungszentren sind möglich.<br />

• Die speziellen landschaftlichen Voraussetzungen, die auf der<br />

Rohkippe vorliegen (vgl. dort), fehlen in der rekultivierten<br />

Landschaft aber; Anziehungspunkte müssen hier erst geschaffen<br />

werden.<br />

• Für die hier genannten Aktivitätsgruppen spielt die Landschaftskulisse<br />

eine mittlere bis geringe Bedeutung (vgl. im<br />

einzelnen Kap. 4.4.2.5).<br />

• Rekultivierte Kippen mit möglichst naturnahen bzw. vielfältiger<br />

Landschaft (vgl. auch "landschaftsbezogene Erholung")<br />

<strong>und</strong> geringen Störungen werden jedoch auch von diesen Nutzungsformen<br />

als Kulisse bevorzugt (vgl. auch Kap. 4.4.2.5).<br />

318


BFL, rekultiviert<br />

Halde, rekultiviert<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Landschaftsbezogene<br />

Erholung (B)<br />

Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben<br />

(C)<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (außer<br />

Wassersport) (F)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

Bedingte Eignung<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

S/K • Halden sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Topographie sehr gut als Aussichtspunkte<br />

in der Landschaft geeignet. Durch die Schaffung<br />

einer <strong>für</strong> den Wanderer, Radwanderer oder Reiter attraktiven<br />

Landschaftskulisse (vgl. Kap. 4.4.2.2) können Halden als Anziehungspunkte<br />

in der Landschaft entwickelt werden.<br />

S/K • Als markante Geländeerhebungen besitzen auch rekultivierte<br />

Halden günstige Voraussetzungen <strong>für</strong> Kunst in freier Landschaft<br />

(Ausstellungen, land art, auch Veranstaltungen / events).<br />

S/K • Rekultivierte Halden besitzen gute Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />

Errichtung von Erholungsanlagen (Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen,<br />

auch Motorsport), aber auch <strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel in der freien<br />

Landschaft. Hier sind v.a. Erholungsformen möglich, die auf<br />

hängiges oder topographisch bewegtes Gelände angewiesen<br />

sind (z.B. mountain-biking, Winter- <strong>und</strong> Sommerrodeln, Geländelauf,<br />

Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug, Modellsegelflug).<br />

• Hinsichtlich der Abstimmung der Nutzungen gelten die Aussagen<br />

zu den „rekultivierten Kippen“.<br />

S/K • Vgl. "rekultivierte Kippe"<br />

Wassersport (E) K • Vgl. "rekultivierte Kippe"<br />

319


BFL, gesichert<br />

Bergbaufolgesee (inkl. Insel)<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Wassersport - <strong>und</strong><br />

erholung (E)<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

S/K • Bergbaufolgeseen sind potenziell <strong>für</strong> alle der genannte Erholungsformen<br />

nutzbar (Badebetrieb, Bootsport, Angeln, Tauchen);<br />

vorstellbar ist auch das Einbeziehen von Inseln im See.<br />

• Voraussetzungen <strong>für</strong> die tatsächliche Eignung eines Sees, von<br />

Ufern <strong>und</strong> Inseln umfassen v.a. die Größe <strong>und</strong> Wasserqualität<br />

des Gewässers selbst sowie weitere konkrete Rahmenbedinungen<br />

<strong>für</strong> das Umfeld, die in Kap. 3.2.1 (Gewässer) <strong>und</strong><br />

4.4.2.5 (weitere Anforderungen) dargestellt wurden.<br />

S/K • Landschaftsseen mit überwiegend naturnahem Charakter sind<br />

<strong>für</strong> Erholungsformen im Bereich Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />

gut geeignet (z.B. <strong>für</strong> Beobachtung von Wasservögeln,<br />

Erlebnispfade, Naturerlebnisgebiete). Neben dem See <strong>und</strong> seinem<br />

Ufer wäre auch die Einbeziehung von Inseln in die Nutzung<br />

denkbar.<br />

• Wesentliche Gr<strong>und</strong>bedingung ist ein naturnaher Charakter des<br />

Gewässers, des Ufers <strong>und</strong> ggf. der Insel (zu einzelnen Anforderungen<br />

vgl. Kap. 4.4.2.1).<br />

K • Gewässer gehören zu den bevorzugten "Landschaftskulissen"<br />

<strong>für</strong> Erholungssuchende, da sie i.d.R. ein relativ intaktes <strong>und</strong><br />

naturnahes Landschaftserleben vermitteln.<br />

• Diese Kulissenbedeutung kann z.B. über Seer<strong>und</strong>wege <strong>für</strong> unterschiedliche<br />

Erholungsformen genutzt werden.<br />

K • Einrichtungen an Seeufern sind zwar <strong>für</strong> die jeweilige Nutzergruppe<br />

äußerst attraktiv, führen jedoch zu massiven Konflikten<br />

mit konkurrierenden Nutzergruppen (vgl. Kap. 4.4.2.6 <strong>und</strong><br />

4.4.2.7).<br />

S • Eine bedingte Eignung <strong>für</strong> landschaftsbezogene Erholung besitzen<br />

potenziell Inseln im See. Voraussetzungen sind die Erreichbarkeit,<br />

ausreichende Sicherheit (da die Inseln Kippen<br />

unterschiedlichen Sanierungsstadiums darstellen) sowie übliche<br />

Anforderungen (vgl. Kap. 4.4.2.2) wie v.a. eine vorhandene<br />

Wegeerschließung.<br />

320


Forts. Bergbaufolgesee<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

S/K • See, Ufer <strong>und</strong> ggf. Insel sind prinzipiell <strong>für</strong> verschiedenen Erholungsformen<br />

geeignet: Die Anlage von Parks oder Gärten,<br />

<strong>für</strong> Ausstellungen / Museen (in Gebäuden oder freier Landschaft)<br />

sowie die Durchführung von Veranstaltungen / events.<br />

• Die Eignung <strong>für</strong> ein thematisches Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben,<br />

bei dem die bergbauspezifischen Besonderheiten der Landschaft<br />

im Vordergr<strong>und</strong> stehen (z.B. thematische Landschaftskunst;<br />

vgl. Einheiten der ungesicherten BFL) ist jedoch kaum<br />

mehr gegeben.<br />

S/K • Hier gilt ähnliches wie in der vorherigen Zeile beschrieben:<br />

Möglich sind Führungen oder Besichtigungstouren sowie Info-<br />

<strong>und</strong> Erlebniszentren/Begegnungsstätten, die sich z.B. mit<br />

dem Thema "Gewässer" befassen. Dabei können die Wasserflächen,<br />

Ufer <strong>und</strong> ggf. Inseln einbezogen werden. Auch ist die<br />

Einbindung in thematische Straßen oder Routen zur Entwicklung<br />

der BFL denkbar. Ein Erleben der Besonderheiten der<br />

BFL (vgl. Einheiten Restloch, Restloch in Flutung) ist jedoch<br />

kaum mehr möglich.<br />

S<br />

S<br />

• Möglichkeiten zur Nutzung der Bergbaufolgeseen sind hier<br />

vorwiegend auf die Nutzung von Inseln beschränkt (Ausnahme<br />

sind Unterwasser-Anlagen; vgl. Kap. 4.4.2.6). Gemeint<br />

sind hier zunächst Inseln, die aus Kippenflächen hervorgegangen<br />

sind (ggf. Rutschungsgefahr); theoretisch ist jedoch auch<br />

eine Nutzung von künstlich geschaffenen, "schwimmenden<br />

Inseln" denkbar (Projekte in verschiedenen TB; vgl. DACH-<br />

VERBAND BFL e.V. 1999).<br />

• Möglich sind in gewissem Rahmen auch Nutzungen des Gewässers<br />

in direkter Form (z.B. Luftsport am Wasser, Unterwasser-Freizeitparks,<br />

o.ä.).<br />

• Voraussetzungen <strong>für</strong> die Aktivitätsgruppen sind die Erreichbarkeit,<br />

ausreichende Flächengröße sowie weitere Anforderungen,<br />

die in Kap. 4.4.2.6 / 4.4.2.7 dargestellt wurden.<br />

321


Sonderformen<br />

Größere Fließgewässer, naturnah<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

Wassersport- <strong>und</strong><br />

Erholung (E)<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

Bedingte Eignung<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

S/K • Naturnahe Fließgewässer sind <strong>für</strong> einige Formen von Wassersport<br />

<strong>und</strong> -erholung gut geeignet: Vorrangig zu nennen sind<br />

hier Wasserwandern (Gruppe E.2) <strong>und</strong> Angeln (Gruppe E.3),<br />

wobei v.a. das Wasserwandern auf Fließgewässer oder Seenketten<br />

angewiesen ist.<br />

• Für viele weitere Erholungsformen sind naturnahe Fließgewässer<br />

i.d.R. nicht oder nur eingeschränkt geeignet (z.B. Befahren<br />

mit größeren Booten, Wasserski).<br />

S/K • Gr<strong>und</strong>sätzlich lassen sich alle genannten Aktivitäten im Bereich<br />

Naturerlebnis oder -erfahrung (z.B. Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade,<br />

Naturbeobachtung, Naturerlebnisgebiete) unter Einbeziehung<br />

naturnaher Fließgewässer durchführen; auch bilden<br />

diese Lebensräume eine ideale Kulisse <strong>für</strong> diese Aktivitätsgruppe.<br />

Für Naturbeobachtung besitzen die Bergbaufolgeseen<br />

aber ein vergleichsweise höheres Potenzial (v.a. Beobachtung<br />

von Wasservögeln).<br />

K • Naturnahe Fließgewässer stellen ideale Kulissen <strong>für</strong> Wander-<br />

Rad- oder Reitwege dar (Erlebnis einer relativ naturnahen,<br />

meist auch vielfältigen Landschaft; Wirkung des Gewässers<br />

als natürliche Leitstruktur in der Landschaft).<br />

S/K • Für diese Aktivitätsgruppe besitzen die Gewässer nur bedingte<br />

Bedeutung. Da es sich um wenig spektakuläre Landschaften<br />

handelt, sind hier zwar verschiedene Projekte <strong>und</strong> Aktivitäten<br />

denkbar, die Voraussetzungen i.d.R. aber weniger gut als in<br />

besonders typischen Ausschnitten der BFL (möglich z.B. Einbeziehen<br />

in Park- oder Gartenanlagen, thematische Veranstaltungen,<br />

land art etc.).<br />

S/K • Hier gilt ähnliches wie <strong>für</strong> Aktivitätsgruppe C beschrieben: Im<br />

Vergleich zu den sehr ungewöhnlichen Landschaftsbildern<br />

<strong>und</strong> Lebensräumen der „unsanierten BFL“ sind naturnahe<br />

Fließewässer auch in der unverritzten Landschaft anzutreffen.<br />

Eine Einbeziehung in Führungen (auch auf dem Gewässer)<br />

oder die Einrichtung von Info- oder Bildungszentren in Gewässernähe<br />

(„Kulisse“) ist durchaus möglich.<br />

322


Forts. Größere Fließgewässer, naturnah<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

Sonderformen<br />

Technische Gerinne<br />

Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />

Gute Eignung<br />

- Wassersport-<br />

<strong>und</strong> Erholung<br />

(E)<br />

Bedingte Eignung<br />

Landschaftsbezo-<br />

gene Erholung (B)<br />

Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />

erleben (C)<br />

K<br />

K<br />

• Naturnahe Fließgewässer bilden <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />

Sport - <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, aber auch <strong>für</strong> Anlagen des<br />

Freizeitwohnens relativ attraktive Kulissen (z.B. mountainbiking,<br />

Sportpfade, Einbeziehen in Golfplätze etc.). Für den<br />

großen Teil der Aktivitätsgruppen (v.a. anlagengeb<strong>und</strong>ene<br />

Einrichtungen) ist die landschaftliche Umgebung allerdings<br />

nur von mittlerer oder untergeordneter Bedeutung.<br />

S/K • Technische Gerinne mit bestimmter Größe <strong>und</strong> Ausbaugrad<br />

können v.a. <strong>für</strong> den Betrieb größerer Boote (auch Motorboote,<br />

ggf. Wasserski) geeignet sein. Vorstellbar sind hier auch bei<br />

ausreichendem Netz entsprechender Kanäle Möglichkeiten<br />

des "Wasserwanderns" mit größeren Booten.<br />

• Besonders zu berücksichtigen ist die potenziell hohe Nutzungskonkurrenz<br />

auch zwischen verschiedenen Bootstypen<br />

(vgl. Anforderungsprofile in Kap. 4.4.2.5).<br />

• Kaum geeignet sind sie hingegen <strong>für</strong> die Erholungsformen, <strong>für</strong><br />

die das Landschaftsbild bei der Ausübung der Aktivität eine<br />

größere Rolle spielt, wozu v.a. Badebetrieb, Angeln <strong>und</strong> Wasserwandern<br />

gehören.<br />

K • Verbaute Fließgewässer oder Gräben besitzen eine bedingte<br />

Eignung als Kulissen <strong>für</strong> Wander-, Rad- oder Reitwege. Die<br />

Attraktivität als Landschaftskulisse ist zwar deutlich geringer<br />

als bei naturnahen Gewässern, trotzdem kann eine gewisse<br />

Leitfunktion in der Landschaft übernommen werden (z.B.<br />

Wanderweg am Kanal).<br />

• Mögliche Einschränkung s.o.<br />

S/K • Kanäle oder verbaute Gewässer können als Objekte <strong>für</strong><br />

Kunstprojekte oder als Kulisse <strong>für</strong> bestimmte thematische<br />

Veranstaltungen von Bedeutung sein. Auch können sie in<br />

Park- oder Gartenanlagen integriert werden.<br />

• Einschränkungen s. vorige Zeile.<br />

323


Forts. Technische Gerinne<br />

Naturerlebnis / Na-<br />

turerfahrung (A)<br />

Information <strong>und</strong><br />

Kommunikation<br />

(D)<br />

Sport, Spiel <strong>und</strong><br />

Freizeit (F)<br />

Freizeitwohnen (G)<br />

K • Für bestimmte Einrichtungen oder Aktivitäten mit thematischem<br />

Bezug (z.B. Lehrpfade, Führungen oder Info- <strong>und</strong> Bildungszentren<br />

mit dem Thema "Eingriffe infolge des Braunkohlenabbaus")<br />

können technische Gerinne durchaus interessante<br />

Kulissen darstellen.<br />

K<br />

K<br />

• Für die nebenstehenden Gruppen besteht eine bedingte Eignung<br />

als Kulisse, da diese eine nur mittlere bis geringe Rolle<br />

spielt (vgl. auch Gruppe B, landschaftsbezogene Erholung).<br />

324


Anhang III : Zusammenfassende Darstellung von Auswirkungen der Erholungsformen<br />

Aktivitätsgruppe bzw. Erholungsform Auswirkung Intensität<br />

A. Natur- <strong>und</strong> Landschaftserleben<br />

A.4 Tiergehege<br />

A.3 Naturerlebnisgebiet<br />

A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

A.2 Naturbeobachtung<br />

A.4 Tiergehege<br />

A.3 Naturerlebnisgebiet<br />

Umnutzung von Flächen<br />

Mechanische Wirkung<br />

Mechanische Wirkung<br />

A.4 Tiergehege Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />

A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

A.2 Naturbeobachtung<br />

Änderung des Arteninventars<br />

A.3 Naturerlebnisgebiet Änderung des Arteninventars 2<br />

A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />

A.2 Naturbeobachtung<br />

A.4 Tiergehege<br />

A.3 Naturerlebnisgebiet<br />

Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung<br />

Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung<br />

Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr, zusätzliche Einrichtungen (v.a. bei A.4)<br />

B. Landschaftsbezogene Erholung<br />

Alle EF<br />

Mechanische Wirkung<br />

Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 1<br />

Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr, zusätzliche Einrichtungen (v.a. bei B.3)<br />

C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis<br />

C.3 Museum,/ Ausstellung (Gebäude)<br />

Baubedingte Auswirkungen 2<br />

C.3 Museum / Ausstellung (Gebäude) Versiegelung / Überbauung 2<br />

C.2 Landschaftspark / Gartenanlage<br />

C.3 Ausstellung / Museum<br />

Alle EF<br />

Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe<br />

Umnutzung 1<br />

Mechanische Wirkung 2<br />

Alle EF Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 2<br />

Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr in größerem Umfang, z.T. Einrichtungen<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

325


D. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum Versiegelung, Überbauung 2<br />

D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum Umnutzung 2<br />

D.1 Aussichtspunkt in der BFL<br />

D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum<br />

Mechanische Wirkung 2<br />

D.2 Führung, Besichtigungstour Mechanische Wirkung 1<br />

Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />

D.1 Aussichtspunkt in der BFL<br />

D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum<br />

Aktustische <strong>und</strong> optische Wirkung 2<br />

D.2 Führung, Besichtigungstour Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 1<br />

Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr, evtl. auch Gastronomie (bei Infozentren)<br />

E.1 / E.2 /E.3 Wassersport, extensiv (Bade- <strong>und</strong> Bootbetrieb, weiterer Wassersport) 29<br />

Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />

Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />

Nur Angeln Änderung des Arteninventars 1<br />

Alle EF aktustisch/optische Wirkung 2<br />

Indirekte Auswirkungen: Geringer Besucherverkehr, evtl. wenige Nebenanlagen<br />

E.1 / E.2 Wassersport, intensiv (Bade- <strong>und</strong> Bootbetrieb)<br />

Kleine Anlagen Baubedingte Auswirkungen 1<br />

Hafenanlagen Baubedingte Auswirkungen 2<br />

Kleine Anlagen Versiegelung, Überbauung 1<br />

Hafenanlagen Versiegelung, Überbauung 2<br />

Kleine Anlagen Umnutzung 1<br />

Hafenanlagen Umnutzung 2<br />

Motorboote,<br />

Aussflugsschiffahrt<br />

Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 2<br />

Übrigen Formen Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />

Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />

Alle EF aktustisch/optische Wirkung 2<br />

29 Die Untergliederung der Wassersport- <strong>und</strong> -erholungsformen in extensive <strong>und</strong> intensive Formen beruht auf der Darstellung in<br />

Kap. 4.4.2.5 (Anforderungsprofile).<br />

2<br />

326


Indirekte Auswirkungen: Intensiver Besucherverkehr, umfangreiche Nebenanlagen<br />

F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />

Motorsport im Gelände Baubedingte Beeinträchtigungen 1<br />

Motorsport im Gelände Versiegelung / Überbauung 1<br />

Motorsport im Gelände Umnutzung 2<br />

Alle weiteren EF Umnutzung 1<br />

Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />

Motorsport im Gelände, Luftsport mit Motor Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag 2<br />

Alle weiteren EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />

Alle EF Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 2<br />

Indirekte Auswirkungen Motorsport: Hohes Besucheraufkommen (v.a. bei Veranstaltungen), Nebenanlagen<br />

Indirekte Auswirkungen (weitere EF): Ergänzende Einrichtungen (bis auf survival training)<br />

F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen, Freizeitparks 30<br />

Alle EF Baubedingte Beeinträchtigungen 2<br />

Alle EF Versiegelung / Überbauung 2<br />

Alle EF Umnutzung 2<br />

Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />

Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag 2<br />

Alle EF Akustische / optische Störung 2<br />

Indirekte Auswirkungen: I.d.R: hohes Verkehrsaufkommen, evtl. weitere Auswirkungen<br />

G. Freizeitwohnen<br />

Camping / Dauercamping Baubedingte Auswirkungen 1<br />

Ferienesiedlung Baubedingte Auswirkungen 2<br />

Camping / Dauercamping Versiegelung / Überbauung 1<br />

Ferienesiedlung Versiegelung / Überbauung 2<br />

Alle EF Umnutzung 2<br />

Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />

Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag 2<br />

Alle EF Akustische <strong>und</strong> optische Störung 2<br />

Indirekte Auswirkungen: Relativ hohes Verkehrsaufkommen, zusätzliche Einrichtungen<br />

30 Die Auswirkungen von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen sowie v.a. Freizeitparks sind nur auf relativ grober Ebene zu bewerten. Für<br />

alle Anlagen sind Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, wobei eine differenzierte Untersuchung der Auswirkung beinhaltet<br />

sein muß.<br />

327


Anhang IV: Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen in der BFL<br />

zur Bewertung der Wechselwirkungen vgl. auch Kap. 5.1<br />

A. Naturerlebnis / Naturerfahrung 31<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

0 Baubedingte Auswirkungen - Maßnahmen meist nur in geringem Umfang erforderlich (v.a. Wegebau, Errichtung von Aussichts- oder Beobachtungstürmen<br />

<strong>für</strong> Naturbeobachtung o.ä.)<br />

- Zusätzlich: Nebenanlagen (Parkplätze, Rastplätze) in eher geringem Umfang<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

0 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Es wird davon ausgegangen, dass eine Anlage von Pflaster- oder Asphaltwegen nur in Ausnahmenfällen erfolgt<br />

<strong>und</strong> Nebenanlagen wie o.g. nicht oder nur kleinflächig versiegelt werden<br />

0<br />

(Gruppe A.1, A.2)<br />

1<br />

(Gruppe A.3, A.4)<br />

Umnutzung von Flächen - Für Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie Naturbeobachtung (Gruppe A.1 <strong>und</strong> A.2) gering <strong>und</strong> kleinflächig durch<br />

Neuanlage (unversiegelter) Wege, Aufstellen von Informationstafeln, Beobachtungstürmen etc.<br />

- Für Naturerlebnis- <strong>und</strong> -spielgelände (Gruppe A.3) kann eine umfangreichere Umnutzung von Flächen erforderlich<br />

sein mit dem Ziel einer naturnahen Flächengestaltung<br />

- Für Tiergehege (Gruppe A.4): Je nach Art <strong>und</strong> Intensität der Tierhaltung ist eine stärkere Veränderung der ursprünglichen<br />

Lebensräume im Rahmen der Anlage <strong>und</strong> der Tierhaltung (z.B. über Beweidungsintensität)<br />

möglich<br />

0 Schadstoff-Emissionen - Tritt nicht auf<br />

31 Tierparks werden (im Gegensatz zu gängigen Wildgehegen; vgl. Kap. 4.4.2.1, Gruppe A.4) bei der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen nicht einbezogen, da diese in unterschiedlichster<br />

Weise geplant <strong>und</strong> gestaltet werden können <strong>und</strong> in jedem Fall einer eigenständigen Planung bedürfen.<br />

328


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

1<br />

(Gruppe A.1, A.2)<br />

2<br />

(Gruppe A.3, A.4)<br />

0<br />

1<br />

(nur Gruppe A.4)<br />

0 (Gruppe A.4)<br />

1<br />

(Gruppe A.1/A.2)<br />

2 (Gruppe A.3)<br />

1 (Gruppe A.1,<br />

2.3)<br />

2 (Gruppe A.2,<br />

2.4)<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

- Für Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie im Rahmen der Naturbeobachtung relativ eingeschränkt <strong>und</strong> v.a. bei Verlassen<br />

von Wegen <strong>und</strong> Pfaden<br />

- Für Naturerlebnis- <strong>und</strong> -spielgelände (Gruppe A.3) ist das Verlassen von Wegen <strong>und</strong> die freie Betret- bzw.<br />

Bespielbarkeit in der Regel Teil des Nutzungskonzeptes (wobei jedoch eine zu hohe Besucherdichte vermieden<br />

wird)<br />

- Tiergehege (Gruppe A.4): Als Anziehungspunkte in der Landschaft <strong>und</strong> infolge der Auswirkungen durch<br />

Mensch <strong>und</strong> Tier ebenfalls mittlere Intensität<br />

Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Überwiegend gering; in nennenswertem Maße bei Tiergehegen (Tierexkremente, Fütterung)<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Tiergehege (Gruppe A.4): Gering, da weder Interesse der Besucher noch besondere Voraussetzungen der betroffenen<br />

Flächen zu erwarten<br />

- Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade <strong>und</strong> Naturbeobachtung: Mittel, da sowohl erhöhtes Interesse der Besucher an Pflanzen<br />

<strong>und</strong> Tieren als auch entsprechendes Flächenpotenzial zu erwarten<br />

- Für Naturerlebnisgelände bzw. -spielgelände: Hoch, da auch das aktive Handeln in der Natur i.d.R. Teil des<br />

Nutzungskonzeptes ist<br />

Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade <strong>und</strong> Naturbeobachtung: Durch Anwesenheit der Erholungssuchenden (i.d.R. jedoch<br />

geringe Lärmwirkung) sind gewisse Störwirkungen möglich<br />

- Tiergehege <strong>und</strong> Naturerlebnisgebiete: Höhere Störwirkung durch längerfristige Anwesenheit, bei Tiergehegen<br />

auch höhere Besucherzahlen. In Naturerlebnisgebieten v.a. durch Verlassen von Wegen als Teil des Konzeptes<br />

Indirekte Auswirkungen: - V.a. durch Besucherverkehr in stärker frequentierten Gebieten<br />

- Denkbar sind verschiedene zusätzliche Einrichtungen (Sanitäreinrichtungen; bei Tiergehegen auch<br />

Gastronomie)<br />

329


Potenzielle Synergieeffekte<br />

2<br />

2<br />

(Gruppe A.1 - A.3)<br />

1 (Gruppe A.4)<br />

B. Landschaftsbezogene Erholung<br />

Direkte Effekte - Einrichtungen <strong>für</strong> Naturerlebnis <strong>und</strong> -erfahrung leisten einen direkten hohen Beitrag zur Erhaltung bzw. auch<br />

Entwicklung naturnaher oder vielfältiger Landschaften vor Ort, da diese in direkter Weise als Erlebnisräume<br />

genutzt werden oder der Besucher über Natur <strong>und</strong> Landschaft informiert wird (Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade, Tiergehege)<br />

Indirekte Effekte - Einrichtungen besitzen überwiegend sehr hohe Bedeutung <strong>für</strong> die Förderung des Umweltbewußseins <strong>und</strong> der<br />

Wertschätzung von Natur (bei Tiergehegen der klassischen Art geringere Wirkung)<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

0 Baubedingte Auswirkungen - Baumaßnahmen nur in geringem Umfang erforderlich (Wegebaumaßnahmen (auch z.B. Bohlenwege), ergänzend<br />

Bau von Wanderparkplätzen, Schutzhütten <strong>und</strong> Rastplätzen)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

0 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Erfolgt nur bei der eher seltenen Anlage von Pflaster- oder Asphaltwegen (massiven Deckschichten) sowie vereinzelt<br />

durch Anlage von Schutzhütten oder Grillplätzen<br />

0 Umnutzung von Flächen - Nur in geringem Umfang infolge der Neuanlage (unversiegelter) Wege sowie Nebenanlagen<br />

0 Schadstoff-Emissionen - Tritt nicht auf<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

1 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

- Tritt v.a. auf, wenn Wege <strong>und</strong> Pfade verlassen werden (z.B. zum Lagern auf angrenzenden Wiesen, zur Abkürzung<br />

von Strecken oder beim "Verirren")<br />

- Bei Erholungsform "Reiten" v.a. im Rahmen von Geländeritten<br />

0 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Überwiegend gering (durch Abfälle, Exkremente); in nennenswertem Maße nur in Bereichen mit hoher Besucherkonzentration<br />

0<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Überwiegend gering; höher nur bei Vorkommen besonders attraktiver Pflanzenarten im direktem Wegeumfeld<br />

330


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

1 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Durch Anwesenheit der Erholungssuchenden sind gr<strong>und</strong>sätzlich Störungen empfindlicher Arten möglich (v.a.<br />

beim Verlassen vorgegebener Wege)<br />

- Störungen sind meist nur vorübergehender Art <strong>und</strong> mit geringer Lärmwirkung verb<strong>und</strong>en<br />

Indirekte Auswirkungen: - V.a. durch Besucherverkehr in stärker frequentierten Gebieten<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

- Bei Erholungsform "Reiten" sind zusätzliche Einrichtungen wie Reitanlagen zu berücksichtigen, die unter<br />

Gruppe F.2 bewertet werden<br />

1 Direkte Effekte - Direkter Beitrag zur Erhaltung naturnaher oder vielfältiger Landschaften vor Ort aufgr<strong>und</strong> der hohen Bedeutung<br />

des Landschaftserlebens <strong>für</strong> diese Erholungsformen<br />

1 Indirekte Effekte - Beitrag zur Wertschätzung "schöner" Landschaften (Umweltbewußsein)<br />

331


C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben 32<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

0<br />

2<br />

(nur Gruppe C.4)<br />

0<br />

2<br />

(nur Gruppe C.4)<br />

0<br />

(Gruppe C.1, C.4)<br />

1<br />

(Gruppe C.2/C.3 )<br />

Baubedingte Auswirkungen - Die touristische Nutzung von Denkmalen beruht in der Regel auf bestehenden Gebäuden oder Anlagen mit<br />

entsprechender Verkehrsanbindung. Bauliche Maßnahmen sind deshalb nur in geringem Umfang zu erwarten<br />

(evt. Ausbau von Zufahrten, Parkplätzen). Für Veranstaltungen s. Fußnote 32<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

- Umfangreichere Baumaßnahmen können <strong>für</strong> einen Neubau von Museums- oder Ausstellungsgebäuden erforderlich<br />

sein<br />

Versiegelung / Überbauung von Flächen - Eine Flächenversiegelung oder Überbauung ist nur bei Neubaumaßnahmen von Gebäuden (Museum, Ausstellungsgebäude)<br />

zu erwarten<br />

- Für übrige Nutzungen ist eine Versiegelung nur im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen (Zufahrt, Parkplätze)<br />

zu erwarten, die i. d. R. jedoch eher ergänzend sein dürften<br />

Umnutzung von Flächen - Für die touristische Nutzung von Denkmälern <strong>und</strong> die Durchführung von Veranstaltungen sind nur geringe<br />

Eingriffe in die vorhandenen Flächen nötig (ggf. ergänzende Erschließungsmaßnhamen)<br />

- Umfangreichere Eingriffe sind <strong>für</strong> die Neugestaltung von Garten- <strong>und</strong> Parkanlagen oder den Neubau von Gebäuden<br />

(Museen) notwendig. Auch Ausstellungen in der freien Landschaft (z.B. landart-Projekte, Ausstellung<br />

von Geräten) können umfangreichere Gestaltungsmaßnahmen erfordern<br />

0 Schadstoff-Emissionen - Keine oder nur sehr gering (bei Nutzung von Gebäuden)<br />

32 Unter Gruppe C.3 ("Ausstellung/Museum") wird davon ausgegangen, dass ein Neubau von Gebäuden erforderlich ist. Die Auswirkungen reduzieren sich dementsprechend bei einer Nachnutzung bestehender<br />

Gebäude oder bei Ausstellungen in freier Landschaft (z.B. land art).<br />

Zu Gruppe C.4 ("Veranstaltungen / events"): Die mögliche Errichtung von Anlagen <strong>für</strong> Veranstaltungen wird unter F.2 (Freizeitanlagen) berücksichtigt. An dieser Stelle werden nur die Auswirkungen<br />

der Durchführung von Veranstaltungen berücksichtigt.<br />

332


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

- Sämtliche Einrichtungen bzw. Angebote sind als besondere Anziehungspunkte konzipiert, so dass i.d.R. mit<br />

einem hohen Besucheraufkommen <strong>und</strong> dementsprechend intensiven Einflüssen zu rechnen ist<br />

1 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Stoffeinträge (v.a. über Abfälle) aufgr<strong>und</strong> relativ hoher Besucherdichte in mittlerem Ausmaß zu erwarten (bei<br />

Großveranstaltungen sehr hoch; hier nicht als Regelfall angenommen)<br />

0<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher zu vernachlässigen<br />

2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Alle Nutzungsformen sind mit hohem Besucheraufkommen <strong>und</strong> längerfristigem Aufenthalt der Besucher im<br />

Umfeld der Einrichtung oder Veranstaltung verb<strong>und</strong>en<br />

Indirekte Auswirkungen: - Besucherverkehr in größerem Umfang zu erwarten (damit verkehrsbedingte Auswirkungen)<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

2<br />

Gruppe C.1-C.3)<br />

0 (Gruppe C.4)<br />

2<br />

Gruppe C.1-C.3)<br />

0 (Gruppe C.4)<br />

- Teilweise erforderlich sind verschiedene zusätzliche Einrichtungen wie Sanitäreinrichtungen <strong>und</strong> Entsorgung,<br />

z.T. auch Gastronomie<br />

Direkte Effekte - Die Einbeziehung von Industrie- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen sowie Landschaftsparks <strong>und</strong> -gärten in die erholungsnutzung<br />

leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der historischen Kulturlandschaft <strong>und</strong> der Industrie-<br />

Kultur-Landschaft. Für Veranstaltungen trifft dies im allgemeinen nicht zu (Ausnahme: Veranstaltungen mit<br />

direktem Bezug zur Natur oder zur (Kultur-)Landschaft)<br />

Indirekte Effekte - Die Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten können dem Besucher ein Bewusstsein <strong>und</strong> eine Wertschätzung <strong>für</strong> die<br />

kulturelle Eigenart der Landschaft vermitteln<br />

- Bei Veranstaltungen s.o.<br />

333


D. Information <strong>und</strong> Kommunikation 33<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

0<br />

(Gruppe D.1, D.2)<br />

2 (Gruppe D.3)<br />

0<br />

(Gruppe D.1,<br />

D.2)<br />

2 (Gruppe D.3)<br />

0<br />

(Gruppe D.1, D.2)<br />

2 (Gruppe D.3)<br />

Baubedingte Auswirkungen - Für die Einrichtung von Aussichtspunkten in der BFL (Gruppe D.1) sind nur geringe Baumaßnahmen (Aussichtsplattform,<br />

ggf. unbefestigte Parkplätze), <strong>für</strong> Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren (Gruppe D.2) keine Baumaßnahmen<br />

erforderlich<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

- Umfangreichere Baumaßnahmen können <strong>für</strong> einen Neubau von Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum/Bildungsstätte<br />

notwendig sein<br />

Versiegelung / Überbauung von Flächen - Eine Flächenversiegelung oder Überbauung tritt nur bei Neubaumaßnahmen <strong>und</strong> somit im Rahmen der Neuerrichtung<br />

von Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum (Begegnungsstätte) auf<br />

- Für übrige Nutzungen sind i. d. R. keine oder nur geringe Maßnahmen (vgl. obere Zeile) nötig<br />

Umnutzung von Flächen - Die Veränderung von Flächennutzungen ist in mittlerem Ausmaß nur im Rahmen der Gestaltung von Info-<br />

<strong>und</strong> Bildungsstätten (meist mit Außenanlagen) zu erwarten<br />

0 Schadstoff-Emissionen - Keine oder nur sehr gering (bei Nutzung von Gebäuden; vgl. auch aktivitätsbedingte Emissionen)<br />

2<br />

(Gruppe D.1,<br />

D.3)<br />

1 (Gruppe D.2)<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

- Die genannten Einrichtungen (Aussichtspunkt in der BFL <strong>und</strong> Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum) sind als besondere<br />

Anziehungspunkte konzipiert, so dass i.d.R. mit einem hohen Besucheraufkommen <strong>und</strong> dementsprechend intensiven<br />

Einflüssen zu rechnen ist<br />

- Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren sind <strong>für</strong> Besuchergruppen bestimmt, werden sich aber überwiegend auf bestehenden<br />

Wegen <strong>und</strong> Straßen abspielen, so dass von mittleren Einflüssen auszugehen ist<br />

33 Unter Gruppe D.3 wird <strong>für</strong> die Darstellung von Auswirkungen von einem Neubau von Info- oder Bildungszentrum / Begegnungsstätte ausgegangen. Die Auswirkungen reduzieren sich dementsprechend<br />

bei einer Nachnutzung bestehender Gebäude.<br />

334


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

1<br />

0<br />

1<br />

(<strong>für</strong> Führungen)<br />

2<br />

(<strong>für</strong> übrige Nutzungen)<br />

Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Stoffeinträge (v.a. über Abfälle) sind bei Aussichtspunkten in der BFL oder im Umfeld von Info- <strong>und</strong> Bildungszentren<br />

infolge relativ hoher Besucherdichte zu erwarten<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren sind die Auswirkungen durch die Besucher, bei motorisierten Touren<br />

auch durch Verkehrsemissionen zu berücksichtigen<br />

- Dieser Einfluß ist aufgr<strong>und</strong> der voraussichtlichen Interessen der Besucher (v.a. bei Gruppe D.1 <strong>und</strong> D.3) sowie<br />

durch die Besucherbetreuung bei Führungen oder Besichtigungstouren zu vernachlässigen<br />

Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Bei geführten Wanderungen, Radwanderungen oder Ritten sind Einflüsse mittlerer Intensität zu erwarten<br />

(Störung nur vorübergehend, geringe Lärmwirkung)<br />

- Für übrigen Einrichtungen <strong>und</strong> Erlebnistouren per Bus oder Grubenbahn sind höhere Auswirkungen (langfristige<br />

Störung, stärkere Lärmwirkung) zu erwarten<br />

Indirekte Auswirkungen: - Im Zusammenhang mit Aussichtspunkten, Info- <strong>und</strong> Bildungszentren sowie motorisierten Besichtigungstouren<br />

ist Besucherverkehr in größerem Umfang zu erwarten<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

- Evtl. zusätzliche Gastronomieeinrichtung im Rahmen von Info- <strong>und</strong> Bildungszentren / Begegnungsstätten<br />

2 Direkte Effekte - Die Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten nutzen die Charakteristika der BFL in direkter Weise <strong>für</strong> die Erholung <strong>und</strong><br />

leisten damit einen Beitrag zur Sicherung typischer Landschaften, Lebensräume <strong>und</strong> kultureller Besonderheiten<br />

der BFL<br />

2 Indirekte Effekte - Die Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten können dem Besucher ein Bewusstsein <strong>und</strong> eine Wertschätzung <strong>für</strong> die<br />

kulturelle Eigenart der Landschaft vermitteln<br />

335


E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung, extensiv 34<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

0<br />

Baubedingte Auswirkungen - Für extensiven Wassersport <strong>und</strong> -erholung sind keine oder nur sehr geringe Baumaßnahmen erforderlich (unbefestigte<br />

Zufahrt, Einsatzstelle <strong>für</strong> Wasserwanderer, <strong>und</strong> Zugang zum Gewässer <strong>für</strong> Taucher, ggf. kleiner<br />

Steg)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

0 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Für Extensivbetrieb keine oder nur sehr geringe Eingriffe erforderlich<br />

0 Umnutzung von Flächen - S. vorherige Zeile<br />

0 Schadstoff-Emissionen - Keine Emissionen<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

- Durch Befahren mit Booten (v.a. Paddel- oder Ruderbooten) oder Betreten der Uferbereiche durch Badende,<br />

Angler <strong>und</strong> Taucher sind Auswirkungen mittlerer Intensität zu erwarten<br />

1 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Einträge durch Abfälle <strong>und</strong> Exkremente durch alle Nutzergruppen, aufgr<strong>und</strong> relativ geringer Nutzerzahlen<br />

<strong>und</strong> fehlendem Motorbootbetrieb jedoch nicht in hoher Intensität<br />

0<br />

1<br />

(nur beim Angeln)<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Angeln: Zusätzlich mögliche Nährstoffeinträge durch Anfüttern von Fischen<br />

- Beim Freizeitangeln: Auswirkungen mittlerer Intensität durch die Entnahme von Fischen <strong>und</strong> Besatzmaßnahmen<br />

- Übrige Nutzergruppen: Keine Auswirkungen<br />

2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Durch längerfristige Anwesenheit der Erholungssuchenden <strong>und</strong>/oder überwiegend mittlere Nutzerzahlen hohe<br />

Störwirkung<br />

34 In Kap. 4.4.2.5 wurde aufgr<strong>und</strong> des breiten Spektrums möglicher Wassersporteinrichtungen eine Differenzierung in extensiven bzw. intensiven Bade- <strong>und</strong> Bootbetrieb vorgenommen. Wesentlich ist<br />

dabei die infrastrukturelle Ausstattung, die Verkehrserschließung sowie in direkter Folge dazu auch das Besucheraufkommen (vgl. Gruppen E.1, Badebetrie b<strong>und</strong> E.2, Bootsbetrieb)<br />

336


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Indirekte Auswirkungen: - Bei Tauchbetrieb (E.3) müssen einige Stellplätze in direktem Umfeld zum Tauchgewässer vorhanden sein<br />

(dadurch Besucherverkehr)<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

- Bei extensiven Formen des Wassersportes <strong>und</strong> -erholung wird von nur geringen Nebenanlagen ausgegangen<br />

(evtl. Sanitär- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtung, keine Gastronomie, keine umfangreicheren Sportanlagen)<br />

1 Direkte Effekte - Gewisse Synergieeffekte vorhanden, da eine hohe Erlebnisqualität der Landschaft (möglichst sauberes Wasser,<br />

<strong>für</strong> Taucher auch vielfältige Lebewelt unter Wasser, naturnahe <strong>und</strong> vielfältige Kulisse) <strong>für</strong> den Erholungssuchenden<br />

am Gewässer von Bedeutung ist<br />

0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />

E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung, intensiv<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

1<br />

(kleine Anlagen)<br />

2<br />

(Hafenanlagen)<br />

1<br />

(kleine Anlagen)<br />

2<br />

(Hafenanlagen)<br />

1<br />

(kleine Anlagen)<br />

2<br />

(Hafenanlagen)<br />

Baubedingte Auswirkungen - Für kleinere Anlegestellen <strong>und</strong> Bootsliegeplätze (vgl. Kap. 4.4.2.5, Gruppe E.2) sowie Badestrände sind<br />

Baumaßnahmen mittlerer Intensität, <strong>für</strong> Segel- <strong>und</strong> Motorboothäfen sowie Ausflugsschifffahrt umfangreiche<br />

bauliche Eingriffe erforderlich<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Versiegelung / Überbauung von Flächen - Unterschiedliche Eingriffe je nach Ausmaß des Vorhabens: Überbauung von Flächen in großem Umfang nur<br />

bei Segel- <strong>und</strong> Motorboothäfen sowie größere Anlegestellen <strong>für</strong> Ausflugsschifffahrt zu erwarten; sonst mittlere<br />

Intensität<br />

Umnutzung von Flächen - S. vorherige Zeile<br />

337


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

0<br />

(kleine Anlagen)<br />

1<br />

(Hafenanlagen)<br />

Schadstoff-Emissionen - Keine oder nur geringe anlagenbedingte Emissionen bei kleinen Anlagen, mittlere bei größere Hafenanlagen<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

2 Mechanische Wirkung durch Tritt,<br />

Lagern, Befahren<br />

1<br />

(Wassersport ohne<br />

Motor)<br />

2<br />

(motorisierter<br />

Wassersport)<br />

0<br />

2<br />

- Durch intensiven Boots- oder Badebetrieb in Verbindung mit hohen Nutzerzahlen intensive Auswirkungen<br />

Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Mittlere Einträge (Abfälle, Exkremente) bei Badebetrieb oder Bootbetrieb ohne Motor, <strong>für</strong> Motorboote <strong>und</strong><br />

Ausflugsschifffahrt relativ hohe Emissionen<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Keine oder nur geringe Auswirkungen aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher<br />

Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Sehr hohe Auswirkungen durch hohe Nutzerzahlen, langfristige Anwesenheit<br />

- V.a. bei Motorbootbetrieb hohe Lärmwirkung<br />

Indirekte Auswirkungen: - Zusätzlich zu o.g. Auswirkungen verschiedene weitere Auswirkungen infolge umfangreicher Nebenanlagen<br />

(Gastronomie, Bootshäuser etc.) <strong>und</strong> intensiven Besucherverkehr (Zufahrten, Parkplätze, Verkehrsaufkommen)<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

0 Direkte Effekte - Bei Intensivbetrieb kaum Synergieeffekte, da deutlich geringerer Bezug zur umgebenden Landschaft als bei<br />

Extensivbetrieb<br />

0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />

338


F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit<br />

F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (inkl. Motor- <strong>und</strong> Luftsport im Gelände)<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

1<br />

(Motorsport)<br />

0<br />

1<br />

(Motorsport)<br />

0<br />

2<br />

(Motorsport)<br />

1<br />

Baubedingte Auswirkungen - Geländestrecken <strong>für</strong> den Motorsport erfordern Baumaßnahmen mittleren Ausmaßes (kein Hochbau)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

- Für die weiteren hier zusammengefassten Aktivitäten sind keine oder nur sehr geringe Baumaßnahmen erforderlich<br />

(ggf. Wegebau <strong>für</strong> mountain-bike Strecke, Sportpfad, Rodelbahn sowie beleitende Anlagen wie Rastplatz,<br />

Schutzhütte). Auch <strong>für</strong> Luftfahrzeuge, die außerhalb von Flugplätzen gestartet <strong>und</strong> gelandet werden,<br />

sind kaum bauliche Eingriffe erforderlich<br />

Versiegelung / Überbauung von Flächen - Für die Errichtung von Geländestrecken relativ geringe Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung<br />

- Bei übrigen Formen tritt der Eingriff nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß auf (vgl. vorherige Zeile)<br />

Umnutzung von Flächen - Für den Motorsport sind i.d.R. umfangreichere Änderungen der Flächennutzung erforderlich, <strong>für</strong> übrigen Nutzungen<br />

sind Veränderungen i.d.R. in mittlerem Ausmaß nötig (z.B. Rodelhang, Sport- <strong>und</strong> Spielgelände im<br />

Freien) inkl. Nebenanlagen<br />

0 Schadstoff-Emissionen - Keine Emissionen im Zusammenhang mit den Anlagen (aber: Durch Motorsportaktivität; vgl. unten)<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

2<br />

(Motorsport)<br />

1<br />

- Im Umfeld der landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen relativ hoch, da die Einrichtungen (wie<br />

z.B. Rodelberg, Sportpfad oder -gelände) als Anziehungspunkte <strong>und</strong> dementsprechend <strong>für</strong> höhere Besucherzahlen<br />

geschaffen werden. Für Motorsport kommt eine Belastung durch Befahren des Geländes hinzu<br />

- Bei „survival-training“: Ebenfalls hoch, da keine Wege genutzt werden<br />

Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Für Motorsport (auch Luftsport mit Motor) relativ hohe Auswirkungen<br />

- Übrigen Erholungsformen: Durch relativ hohes Besucheraufkommen <strong>und</strong> ggf. Besucherverkehr mittlere Auswirkungen<br />

339


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

0<br />

2<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Keine oder nur geringe Auswirkungen aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher<br />

Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Bei Motorsport sehr hohe Auswirkungen (v.a. durch Motorengeräusche)<br />

- Für übrige Nutzungsformen: Wegen der zu erwartenden, relativ hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> längerfristigen Anwesenheit<br />

hohe Störeffekte möglich<br />

Indirekte Auswirkungen: - Bis auf survival-training (hier keine weiteren Einrichtungen erwünscht) Ergänzung durch weitere Sport- <strong>und</strong><br />

Spieleinrichtungen, bei Anlagen mit überörtlicher Bedeutung evtl. ergänzende Gastronomieeinrichtungen.<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

1 Direkte Effekte - Mittlere Synergieeffekte, da intakte Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>für</strong> viele landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten<br />

eine nicht unbedeutende Kulissenfunktion erfüllen<br />

0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />

340


F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit<br />

F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks 35<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

2 Baubedingte Auswirkungen - Die Errichtung von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen ist i.d.R. mit relativ umfangreichen Baumaßnahmen verb<strong>und</strong>en<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

2 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Für Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen sind i.d.R. umfangreichere Flächenversiegelung <strong>und</strong> Überbauung erforderlich<br />

(Anlage, Zufahrten, Parkplätze)<br />

2 Umnutzung von Flächen - Auch eine Veränderung der Flächennutzung ist in hohem Maß zu erwarten<br />

1 Schadstoff-Emissionen - Emissionen im Zusammenhang mit den Anlagen treten durch Einrichtungen wie Heizung, Strom etc. auf <strong>und</strong><br />

besitzen eher mittlere Intensität (je nach Größe <strong>und</strong> Art der Anlage unterschiedlich)<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

- Im Umfeld der Einrichtungen ist mit hohem Besucheraufkommen <strong>und</strong> dementsprechend hohen Effekten zu<br />

rechnen<br />

2 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Deutliche Auswirkungen zu erwarten (hier: Abfall, Emissionen durch Besucherverkehr)<br />

0<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Keine oder nur geringe Auswirkungen aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher<br />

2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Wegen der zu erwartenden, relativ hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> längerfristiger Anwesenheit relativ hohe Störeffekte<br />

möglich<br />

Indirekte Auswirkungen: - I.d.R. hohes Verkehrsaufkommen im Umfeld von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen<br />

- Je nach Art der Anlage unterschiedliche weitere Auswirkungen möglich<br />

35 Parallel zu Kap. 4.4.2.6 (mit Anforderungsprofilen) erfolgt auch dieser Schritt auf relativ grober Ebene. So sind <strong>für</strong> alle hier zusammengefaßten Anlagen Genehmigungsverfahren durchzuführen, die<br />

eine entsprechende differenzierte Untersuchung der Auswirkungen beinhalten müssen (<strong>für</strong> großflächige Anlagen Raumordnungsverfahren).<br />

341


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

0 Direkte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />

0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />

G. Freizeitwohnen 36<br />

Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

2<br />

(Feriensiedlungen)<br />

1 (Camping)<br />

2<br />

(Feriensiedlungen)<br />

1 (Camping)<br />

Baubedingte Auswirkungen - Für die Errichtung von Gebäuden <strong>und</strong> die Verkehrserschließung von Feriensiedlungen sind relativ umfangreiche<br />

Baumaßnahmen erforderlich<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

- Geringere bauliche Eingriffe sind bei der Errichtung von Campingplätzen nötig<br />

Versiegelung / Überbauung von Flächen - Bei der Errichtung von Feriensiedlungen umfangreiche Überbauungs- <strong>und</strong> Versiegelungsmaßnahmen erforderlich,<br />

bei Campingplätzen in nur mittlerem Ausmaß<br />

2 Umnutzung von Flächen - Für beide hier betrachteten Formen des Freizeitwohnens sind umfangreiche Eingriffe in die bestehenden Flächen<br />

erforderlich<br />

1 Schadstoff-Emissionen - Emissionen treten infolge der Gebäudenutzung in nicht zu vernachlässigendem Umfang auf<br />

36 Betrachtet werden hier vorrangig Feriensiedlungen sowie Camping- <strong>und</strong> Dauercampingplätze. Die meist wesentlich extensiver genutzten reinen Zeltplätze (auch Jugendzeltplätze) werden aufgr<strong>und</strong><br />

der geringeren Bedeutung in der BFL hier nur am Rande betrachtet.<br />

342


Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />

Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />

2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />

Befahren<br />

- Hohe Intensität in den Anlagen <strong>für</strong> Freizeitwohnen aufgr<strong>und</strong> der hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> der relativ langfristigen<br />

Aufenthaltsdauer<br />

2 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Intensiver Besucherverkehr <strong>und</strong> hohe Nutzungsintensität führen in größerem Umfang zu Stoffeinträgen (v.a.<br />

Abfälle, Abwasser, Kfz-Emissionen)<br />

0<br />

Gezielte Änderung des Arteninventars<br />

- Kaum zu erwarten aufgr<strong>und</strong> des fehlenden Interesses der Nutzer<br />

2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Deutliche optische <strong>und</strong> akustische Wirkung aufgr<strong>und</strong> hoher Nutzerzahlen <strong>und</strong> lang anhaltender Nutzungs<br />

dauer<br />

Indirekte Auswirkungen: - Erhöhter Besucherverkehr ist auch im Umfeld der Einrichtungen zu erwarten<br />

Potenzielle Synergieeffekte<br />

- Weitere Zusatzeinrichtungen wie Gastronomie <strong>und</strong> Einkaufsmöglichkeiten sind i.d.R. Berstandteil der<br />

Anlagen<br />

1 Direkte Effekte - Geringe Synergieeffekte vorhanden, da eine hohe Erlebnisqualität der Landschaft (möglichst naturnahe <strong>und</strong><br />

vielfältige Kulisse) v.a. <strong>für</strong> den Campingurlauber von Bedeutung ist<br />

0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />

343


Anhang V<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ermittlung des Konfliktpotenzials durch Beeinträchtigung wertvoller<br />

Biotope der BFL<br />

Erläuterungen zur Ermittlung des Konfliktpotenzial siehe Kap. 6.1.1.<br />

Biotoptypen, die nur kleinflächig oder selten zu erwarten sind, wurden bei den folgenden Darstellungen<br />

in Klammern gesetzt.<br />

Rohkippe<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, (Abbruchkante/Steilwand)<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur)<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />

• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Schüttrippen-Komplex<br />

• Gewässer, Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Landröhricht, (Kleingewässer, Niedermoor, Binnensalzstelle,<br />

Feucht-/Moorheide<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (Anlagen nur sehr eingeschränkt)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (Anlagen nur sehr eingeschränkt)<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, nur Kulisse (B)<br />

• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1)<br />

• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />

• Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, nur Kulisse (F.2)<br />

• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />

344


Rohhalde<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte (Abbruchkante/Steilwand)<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur)<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />

• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik<br />

• (Kleingewässer)<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung:<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (Anlagen nur sehr eingeschränkt)<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (B)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (Anlagen nur sehr eingschränkt)<br />

• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1)<br />

• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />

• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />

345


Restloch mit Böschung<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

• Gewässer: Flachwasserzone, Kleingewässer, (Quelle), (naturnahes Fließgewässer)<br />

• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, Landröhricht, (Niedermoor), (Binnensalzstelle),<br />

(Feucht-/Moorheide)<br />

• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, Abbruchkante/Steilwand<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur)<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />

• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Böschungs-Bermen-Komplex, Insel)<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (aber ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden,<br />

hier Museum oder Ausstellungsgebäude)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (aber ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden,<br />

hier Info- oder Bildungszentrum)<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />

• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1)<br />

• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />

• Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, nur Kulisse (außer F.2)<br />

• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />

346


Gesicherte Kippe, gesicherte Halde<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

• (Gewässer: Kleingewässer)<br />

• (Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Landröhricht)<br />

• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, (Abbruchkante/Steilwand)<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, Ansaat<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />

• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung:<br />

• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (F) (alle Einheiten), Standort <strong>und</strong> Kulisse<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (B)<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D)<br />

• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />

• Freizeitwohnen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F)<br />

347


Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

• Gewässer: Tiefwasserzone, Flachwasserzone, (Quelle), (naturnahes Fließgewässer)<br />

• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, (Binnensalzstelle)<br />

• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, (Abbruchkante/Steilwand)<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur), Ansaat<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />

• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Böschungs-Bermen-Komplex, (Insel)<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden, aber<br />

evtl. Planung "schwimmender Inseln"; vgl. Kap. 4.5.2.2 <strong>und</strong> Anhang I)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (aber ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden)<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />

• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1; sehr eingeschränkt:<br />

Evtl. Einbeziehen in "survival training")<br />

• Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.2 <strong>und</strong> Motorsport, sehr eingeschränkt:<br />

Unterwasser-Einrichtungen, Luftsport am Wasser)<br />

• Wassersport, Standort <strong>und</strong> Kulisse (E)<br />

• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />

348


Rekultivierte Kippen <strong>und</strong> Halden<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

Folgende Biotope sind nur auf Kippenflächen zu erwarten:<br />

• (Gewässer: Quelle, Fließgewässer naturnah u. naturfern)<br />

• (Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Niedermoor, Feucht-/Moorheide)<br />

Folgende Biotope sind auf Kippen <strong>und</strong> Halden zu erwarten;<br />

• (Gewässer: Kleingewässer)<br />

• (Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Landröhricht)<br />

• Äcker <strong>und</strong> Brachen: Acker intensiv <strong>und</strong> extensiv<br />

• (Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte)<br />

• (Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, trockene Sandheide)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: (Trockene <strong>und</strong> feucht Ruderal-/Staudenflur), Ansaat<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: (Sukzessionsgebüsch), Hecke/Baumgruppe, Wälder <strong>und</strong> Forste<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung auf Kippen- <strong>und</strong> Haldenflächen:<br />

• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (F) (alle Einheiten), Standort <strong>und</strong> Kulisse<br />

• Freizeitwohnen (G), Standort <strong>und</strong> Kulisse<br />

Auf Haldenflächen zusätzlich gute Eignung:<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (B)<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C)<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D)<br />

• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />

349


Bergbaufolgesee<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

• Gewässer: (Quelle, Fließgewässer), Tiefwasserzone, Flachwasserzone, (Kleingewässer i. Inselbereich)<br />

• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, (Binnensalzstelle), (Landröhricht im Inselbereich)<br />

• Rohbodenbiotope (vorwiegend im Inselbereich): Rohbodenstandort, (Abbruchkante/Steilwand)<br />

• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope (vorwiegend im Inselbereich): Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen,<br />

(trockene Sandheide)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren; Ansaat; vorwiegend im Inselbereich: Trockene Ruderal-/Staudenflur, feuchte<br />

Ruderal-/Staudenflur, Ansaat<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch (vorwiegend im Inselbereich), (Pionierwald, Hecken,<br />

naturnahe Wälder <strong>und</strong> Forste)<br />

• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Schüttrippen-Komplex (im Inselbereich), Insel (gehölzfrei)<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Wassersport, Standort <strong>und</strong> Kulisse (E)<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />

• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (außer Wassersport), Kulisse (F)<br />

• Freizeitwohnen (G), Kulisse<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Landschaftsbezogene Erholung (B), Standort (auf Insel)<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort (auf Insel) <strong>und</strong> Kulisse (D)<br />

• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1), Standort auf Insel<br />

• Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitpark (F.2), Standort auf Insel bzw.<br />

"Unterwassereinrichtungen"<br />

• Freizeitwohnen (G), Standort (auf Insel)<br />

350


Größeres Fließgewässer, naturnah <strong>und</strong> technische Gerinne<br />

Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />

• Fließgewässer, (Quelle)<br />

• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, (Binnensalzstelle)<br />

• (Rohbodenbiotope: Abbruchkante/Steilwand)<br />

• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: feuchte Ruderal-/Staudenflur, Ansaat<br />

• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Hecken (inkl. Ufergehölze)<br />

Mögliche Nutzungsformen<br />

Gute Eignung:<br />

• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />

• Wassersport, Standort <strong>und</strong> Kulisse (E)<br />

• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />

Bedingte Eignung:<br />

• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (eingeschränkt)<br />

• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (eingeschränkt)<br />

• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (F), Kulisse<br />

• Freizeitwohnen (G), Kulisse<br />

351

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