Nachhaltige Erholungsnutzung und Tourismus - Bundesamt für ...
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<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Tourismus</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />
- Gr<strong>und</strong>lagenband -<br />
Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 899 87 400<br />
des B<strong>und</strong>esamtes <strong>für</strong> Naturschutz<br />
Susanne Gerstner<br />
Stefan Jansen<br />
Michael Süßer<br />
Claudia Lübbert
Adresse der Autoren:<br />
Dipl.-Ing. Landespflege Susanne Gerstner<br />
Dipl.-Geoökol. Michael Süßer<br />
Dipl.-Biol. Stefan Jansen<br />
Dr. Claudia Lübbert<br />
Weitere Mitarbeit:<br />
cand. rer. nat. Carolin Pappe<br />
Dipl.-Geoökol. Andrea Mehling<br />
Dipl.-Geoökol. Thomas Baldermann<br />
cand. rer. nat. Carola Schriever<br />
GFN –<br />
Gesellschaft <strong>für</strong> Freilandökologie <strong>und</strong><br />
Naturschutzplanung<br />
Friedrichstr. 3<br />
95444 Bayreuth<br />
GFN - Büro Sachsen:<br />
Dresdner Str. 43<br />
01458 Ottendorf-Okrilla<br />
Giselastr. 22<br />
80802 München<br />
Fachbetreuung des F+E-Vorhabens im BfN:<br />
Dipl.-Ing. Kathrin Ammermann, Dipl.-Ing. (FH) Asja Langer<br />
Die BfN-Skripten sind nicht im Buchhandel erhältlich.<br />
Herausgeber: B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Naturschutz<br />
Konstantinstr. 110<br />
53179 Bonn<br />
Telefon: 0228/8491-0<br />
Fax: 0228/8491-200<br />
Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr <strong>für</strong> die Richtigkeit, die Genauigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der<br />
Angaben sowie <strong>für</strong> die Beachtung privater Rechte Dritter. Die in den Beiträgen geäußerten Ansichten <strong>und</strong><br />
Meinungen müssen nicht mit denen des Herausgebers übereinstimmen.<br />
Nachdruck, auch in Auszügen, nur mit Genehmigung des BfN.<br />
Druck: BMU-Druckerei<br />
Gedruckt auf 100% Altpapier<br />
Bonn - Bad Godesberg 2002
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Übersicht der Projektinhalte ................................................................................................. 11<br />
2 Einleitung ................................................................................................................................ 14<br />
2.1 Aufgabenstellung............................................................................................................... 14<br />
2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum ........................................................................... 15<br />
2.2.1 Braunkohlengewinnung in Deutschland............................................................................15<br />
2.2.2 Braunkohlegewinnung im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier.....................................15<br />
2.2.3 Rekultivierung <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung.....................................................................17<br />
3 Charakterisierung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft ......................................... 19<br />
3.1 Definition........................................................................................................................... 19<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau.......................................... 19<br />
3.2.1 Gewässer <strong>und</strong> Wasserhaushalt...........................................................................................20<br />
3.2.1.1 Morphologische <strong>und</strong> biotische Faktoren ................................................................................ 22<br />
3.2.1.2 Wasserqualität ........................................................................................................................ 23<br />
3.2.1.3 Gewässerunterhalt <strong>und</strong> Nachsorge ......................................................................................... 26<br />
3.2.1.4 Konflikte zwischen <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> weiteren Nutzungen........................................... 26<br />
3.2.2 Weitere abiotische Faktoren ..............................................................................................28<br />
3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL............................................................... 30<br />
3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft ............ 34<br />
3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in<br />
Bergbaufolgelandschaften ................................................................................................. 36<br />
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten............................................................................... 38<br />
3.6.1 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung .....................................38<br />
3.6.2 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung........................................43<br />
3.6.3 Verknüpfung der Betrachtungseinheiten ...........................................................................45<br />
4 Eignung der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>................................. 47<br />
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>.......................... 47<br />
4.1.1 Betretungsrecht..................................................................................................................47<br />
4.1.2 Gemeingebrauch................................................................................................................48<br />
4.1.3 Eingriffsregelung...............................................................................................................48<br />
4.1.4 Bauleitplanung...................................................................................................................49<br />
4.1.5 Raumordnungs-, Planfeststellungsverfahren <strong>und</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung...........50<br />
4.1.6 Schutzgebietsverordnungen, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Gebiete ......................51<br />
4.1.7 Verkehrssicherungspflicht <strong>und</strong> bergrechtliche Haftung ....................................................52<br />
4.1.8 Weitere gesetzliche Vorschriften.......................................................................................53<br />
3
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL .................... 55<br />
4.2.1 Brandenburg ......................................................................................................................55<br />
4.2.2 Sachsen ..............................................................................................................................57<br />
4.2.3 Sachsen-Anhalt ..................................................................................................................59<br />
4.2.4 Thüringen...........................................................................................................................60<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL ....................................................... 61<br />
4.3.1 Erfassungsmethodik...........................................................................................................61<br />
4.3.2 Darstellung der möglichen Erholungsformen....................................................................61<br />
4.3.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A).............................................................................63<br />
4.3.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B) ...........................................................................66<br />
4.3.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C) ....................................................................................67<br />
4.3.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D) ........................................................................73<br />
4.3.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)...................................................................................76<br />
4.3.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F).......................................................................................79<br />
4.3.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G) ....................................................................................................83<br />
4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur ........................... 84<br />
4.4.1 Kriterien zur Erstellung von Anforderungsprofilen...........................................................84<br />
4.4.2 Anforderungsprofile der einzelnen Erholungsformen .......................................................88<br />
4.4.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A).............................................................................88<br />
4.4.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B) ...........................................................................94<br />
4.4.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C) ....................................................................................99<br />
4.4.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D) ......................................................................104<br />
4.4.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E).................................................................................107<br />
4.4.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F).....................................................................................114<br />
4.4.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G) .................................................................................................118<br />
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> .................. 120<br />
4.5.1 Vorgehensweise <strong>und</strong> Bewertungsmethodik.....................................................................120<br />
4.5.2 Bewertung der Betrachtungseinheiten .............................................................................124<br />
4.5.2.1 Aktiver Tagebau....................................................................................................................124<br />
4.5.2.2 Ungesicherte Bergbaulandschaft...........................................................................................124<br />
4.5.2.3 Bergbaulandschaft in Sanierung............................................................................................125<br />
4.5.2.4 Rekultivierte Bergbaufolgelandschaft...................................................................................126<br />
4.5.2.5 Sonderformen........................................................................................................................127<br />
4.5.3 Ableitung von Möglichkeiten <strong>für</strong> Nutzungsabfolgen in der BFL....................................128<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL .............................. 136<br />
4.6.1 Zur Theorie der Entscheidungsfindung ...........................................................................136<br />
4.6.2 Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl einer Erholungsform ...............................139<br />
4.6.2.1 Umsätze.................................................................................................................................140<br />
4.6.2.2 Einkommenseffekte ..............................................................................................................141<br />
4.6.2.3 Steueraufkommen .................................................................................................................141<br />
4.6.2.4 Beschäftigungseffekte...........................................................................................................142<br />
4.6.2.5 Finanzierung..........................................................................................................................142<br />
4.6.2.6 Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw. –aufwand...............................................................142<br />
4
4.6.2.7 Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Erholungsform................ 144<br />
4.6.2.8 Umfeld <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> (lokal, regional, überregional)............................. 144<br />
4.6.2.9 Wirtschaft / Regionalplanung............................................................................................... 145<br />
4.6.2.10 Marketing ............................................................................................................................. 145<br />
4.6.3 Bedeutung ausgewählter Entscheidungsfaktoren <strong>für</strong> Erholungsformen in BFL .............149<br />
4.6.4 Umsetzungshinweise .......................................................................................................158<br />
5 Naturschutzfachliche Bewertung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der BFL .................................... 161<br />
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft ................................... 161<br />
5.1.1 Übersicht möglicher Auswirkungen................................................................................161<br />
5.1.2 Zusammenfassende Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten<br />
Nutzungsformen in der BFL............................................................................................165<br />
5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL.......................... 168<br />
5.3 Bewertung der Biotoptypen............................................................................................. 172<br />
5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung .............................................................................. 174<br />
6 Nutzbarkeit <strong>und</strong> Konfliktpotenzial aus naturschutzfachlicher Sicht.............................. 176<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL......................... 176<br />
6.1.1 Vorgehensweise bei der Bewertung des Konfliktpotenzials ...........................................176<br />
6.1.2 Zusammenfassende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> die Betrachtungs -<br />
einheiten der BL / BFL....................................................................................................178<br />
6.1.2.1 Ungesicherte Bergbaulandschaft .......................................................................................... 178<br />
6.1.2.1.1 Rohkippen.................................................................................................................... 178<br />
6.1.2.1.2 Rohhalden .................................................................................................................... 181<br />
6.1.2.1.3 Restloch mit Böschung ................................................................................................ 185<br />
6.1.2.2 BL / BFL in Sanierung ......................................................................................................... 187<br />
6.1.2.2.1 Gesicherte Kippe, gesicherte Halde ............................................................................. 187<br />
6.1.2.2.2 Restloch mit Böschung (in Flutung) ............................................................................ 191<br />
6.1.2.3 Rekultivierte BFL................................................................................................................. 194<br />
6.1.2.3.1 Rekultivierte Kippen <strong>und</strong> Halden................................................................................. 194<br />
6.1.2.3.2 Bergbaufolgesee........................................................................................................... 197<br />
6.1.2.4 Größere Fließgewässer ......................................................................................................... 202<br />
6.2 Konfliktpotenzial auf biotoptypenunabhängiger Ebene.................................................. 205<br />
7 Leitbild <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL ...................... 206<br />
7.1 Leitbild ............................................................................................................................ 206<br />
7.2 Angebotsbezogene Ziele ................................................................................................. 206<br />
7.3 Ökologische Ziele............................................................................................................ 212<br />
7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele .................................................................................... 216<br />
7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL ......................................................... 219<br />
5
8 Vertiefte Untersuchung von Fallbeispielen........................................................................ 223<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte..................................... 223<br />
8.1.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise...........................................................................223<br />
8.1.2 Situationsanalyse .............................................................................................................225<br />
8.1.2.1 Ausgangssituation im Südraum Leipzig................................................................................225<br />
8.1.2.2 Planungen der Fallbspielkommunen .....................................................................................238<br />
8.1.2.3 Ergebnisse der Interviews .....................................................................................................243<br />
8.1.3 Auswertung der Ergebnisse aus den Fallbeispielen.........................................................245<br />
8.1.3.1 Vorhandenes touristisches Umfeld........................................................................................245<br />
8.1.3.2 Bedarfsanalyse ......................................................................................................................246<br />
8.1.3.3 Finanzierungskonzept ...........................................................................................................246<br />
8.1.3.4 Akzeptanz .............................................................................................................................247<br />
8.1.3.5 Zusammenfassung.................................................................................................................247<br />
8.1.4 Beurteilung der Fallbeispielgebiete im Hinblick auf die Gesamtsituation im<br />
Südraum Leipzig..............................................................................................................248<br />
8.1.4.1 Naherholungsnachfrage.........................................................................................................248<br />
8.1.4.2 <strong>Tourismus</strong>nachfrage..............................................................................................................249<br />
8.1.4.3 Schlussfolgerung...................................................................................................................251<br />
8.1.5 Folgerungen aus den Fallbeispielergebnissen..................................................................252<br />
8.1.5.1 Planungsablauf der Beispielkommunen ................................................................................252<br />
8.1.5.2 Planungsvorgaben <strong>und</strong> -hilfen auf überörtlicher Ebene ........................................................253<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte .............................. 254<br />
8.2.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise...........................................................................254<br />
8.2.2 Situationsanalyse .............................................................................................................255<br />
8.2.2.1 Untersuchungsraum ..............................................................................................................255<br />
8.2.2.2 Bestehende Planungen, Konzepte <strong>und</strong> Ideen ........................................................................259<br />
8.2.2.2.1 Übergeordnete Planungen.............................................................................................259<br />
8.2.2.2.2 Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> im Fallbeispielgebiet...............................................265<br />
8.2.2.2.3 Naturschutzfachliche Analysen, Planungen <strong>und</strong> Konzepte ..........................................270<br />
8.2.3 Ergebnisse <strong>und</strong> Folgerungen............................................................................................274<br />
8.2.3.1 Berücksichtigung der in der Handreichung empfohlenen Kriterien......................................274<br />
8.2.3.1.1 Einbeziehung von Naturschutzbelangen.......................................................................275<br />
8.2.3.1.2 Aufgreifen von Potenzialen <strong>und</strong> Besonderheiten der BFL ...........................................280<br />
8.2.3.1.3 Gesamtkonzeptioneller Ansatz der Planungen .............................................................281<br />
8.2.3.1.4 Durch die Rahmenbedingungen ausgelöste Konflikte..................................................283<br />
8.2.3.2 Folgerungen <strong>für</strong> die Handreichung .......................................................................................283<br />
8.2.3.3 Vorschläge zu Konfliktlösungen...........................................................................................285<br />
9 Literatur................................................................................................................................ 287<br />
6
Anhang<br />
Anhang I: Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen<br />
in der BL / BFL................................................................................................................301<br />
Anhang II: Bewertung der Betrachtungseinheiten im Hinblick auf ihre Erholungseignung ............309<br />
Anhang III: Zusammenfassende Darstellung von Auswirkungen der Erholungsformen ...................325<br />
Anhang IV: Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen in der BFL .....328<br />
Anhang V: Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ermittlung des Konfliktpotenzials durch Beeinträchtigung<br />
wertvoller Biotope der BFL.............................................................................................344<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. 1: Braunkohlenreviere in Deutschland ...............................................................................................15<br />
Abb. 2: Braunkohlenförderung in Ostdeutschland zwischen 1987 <strong>und</strong> 2000 .............................................16<br />
Abb. 3: Landinanspruchnahme <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung in den ostdeutschen<br />
Braunkohlerevieren ........................................................................................................................17<br />
Abb. 4: Entwicklung der Wasserflächen in der Bergbaufolgelandschaft Ostdeutschlands.........................18<br />
Abb. 5: Landschaftsveränderungen durch den Braunkohlenabbau.............................................................20<br />
Abb. 6: Wichtige Faktoren <strong>und</strong> Parameter, die die Nutzbarkeit <strong>und</strong> die Wasserqualität<br />
von Restgewässern der BFL beeinflussen ......................................................................................21<br />
Abb. 7: Vorkommen charakteristischer Physiotoptypen in der Bergbau- <strong>und</strong><br />
Bergbaufolgelandschaft..................................................................................................................30<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tab. 1: Aktive Tagebaue im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier..........................................................16<br />
Tab. 2: Mindestgrößen (Richtwerte) von Seen <strong>für</strong> Wassersport <strong>und</strong> Badenutzung ...................................22<br />
Tab. 3: Leit- <strong>und</strong> Grenzwerte der EU-Badegewässer-Richtlinie (76/160/EWG).......................................23<br />
Tab. 4: Versauerungsgefahr im Speicher Lohsa II.....................................................................................27<br />
Tab. 5: Umfang des Sanierungsbergbaus im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier.................................28<br />
Tab. 6: Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL ...........................................................................31<br />
Tab. 7: Wertgebende Merkmale der BL / BFL <strong>und</strong> ihre Bedeutung <strong>für</strong> die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt.........34<br />
Tab. 8: Häufigkeit von Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in der BL / BFL Sachsen-Anhalts ...............................35<br />
Tab. 9: Häufigkeit von Brutvögeln im Tagebau Schlabendorf-Nord, Brandenburg ..................................35<br />
Tab. 10: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung der BFL .................................40<br />
Tab. 11: Charakterisierung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung............41<br />
Tab. 12: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der BL / BFL aus Naturschutzsicht ...........................43<br />
Tab. 13: Verknüpfung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung mit den<br />
Betrachtungseinheiten der naturschutzfachlichen Bewertung .....................................................46<br />
Tab. 14: Kriterien <strong>für</strong> die Erstellung von Anforderungsprofilen................................................................85<br />
7
Tab. 15: Bewertungsmatrix "Erholungseignung der BFL" ......................................................................122<br />
Tab. 16: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Kippenfläche (Beispiel) ................................................130<br />
Tab. 17: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Halde (Beispiel)............................................................132<br />
Tab. 18: Mögliche Nutzungsabfolgen im Bereich eines Restloches ........................................................134<br />
Tab. 19: Übersicht über wichtige Zielbereiche <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>.......................137<br />
Tab. 20: Schema <strong>für</strong> die Prognose der Aufteilung der Ausgaben von Gästen (in %) ..............................140<br />
Tab. 21: Berechnungsschema <strong>für</strong> touristische Bruttoumsätze (Prognose) ...............................................141<br />
Tab. 22: Freizeit <strong>und</strong> Lebensstilgruppen im <strong>Tourismus</strong>...........................................................................147<br />
Tab. 23: Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl von Formen der Erholung in der BFL...............150<br />
Tab. 24: Darstellungshilfe <strong>für</strong> die Bewertung einer Erholungsform (Zahlen nur fiktiv)..........................159<br />
Tab. 25: Darstellungsbeispiel <strong>für</strong> die Kalkulation finanzieller Aufwendungen <strong>für</strong> die<br />
Entwicklung einer Erholungsform .............................................................................................160<br />
Tab. 26: Gefährdung, Schutzstatus <strong>und</strong> naturschutzfachliche Bedeutung der Biotoptypen<br />
der BL / BFL..............................................................................................................................170<br />
Tab. 27: Naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der Biotoptypen der BFL.....................172<br />
Tab. 28: Für natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen relevante Landschaftseinheiten<br />
der BL / BFL <strong>und</strong> ihre Gefährdung durch Sanierungsmaßnahmen............................................211<br />
Tab. 29: Nutzungsklassen künftiger Tagebauseen im Südraum Leipzig..................................................235<br />
Tab. 30: Geplante <strong>Erholungsnutzung</strong>en an den Tagebauseen im Südraum Leipzig ................................237<br />
Tab. 31: Planungsschritte der Fallbeispielkommunen im Südraum Leipzig<br />
(sozioökonomische Aspekte) .....................................................................................................244<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
BFL Bergbaufolgelandschaft<br />
BL Bergbaulandschaft<br />
BMBF B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Bildung, Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong><br />
Technologie<br />
DEBRIV Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V.<br />
IBA Internationale Bauausstellung<br />
LAUBAG Lausitzer Braunkohle AG<br />
LMBV Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutsche Bergbauverwaltung<br />
MLUR Ministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong> Raumordnung des<br />
Landes Brandenburg<br />
ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr<br />
PFV Planfeststellungsverfahren<br />
RB Regierungsbezirk<br />
ROV Raumordnungsverfahren<br />
TB Tagebau<br />
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
8
Danksagung<br />
Zahlreiche Personen haben durch ihre Mithilfe bei der Informationsbeschaffung sowie durch inhaltliche<br />
Anregungen <strong>und</strong> Hinweise im persönlichen Gespräch zum Gelingen des Projektes beigetragen.<br />
Für die fachliche Begleitung bedanken wir uns bei Frau Ammermann, Frau Langer <strong>und</strong> Herrn Herbert als<br />
projektverantwortliche Mitarbeiter des BfN, Außenstelle Leipzig.<br />
Darüberhinaus halfen uns die Teilnehmer der projektbegleitenden Arbeitsgruppe durch rege Diskussionen<br />
<strong>und</strong> wertvolle Hinweise:<br />
Frau Albrecht, Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Cottbus<br />
Frau Bellmann, Regionale Planungsstelle Leipzig<br />
Herr Dr. Berkner, Regionale Planungsstelle Leipzig<br />
Herr Prof. Fischer, Internationale Bauausstellung Fürst-Pückler-Land, Großräschen<br />
Herr Fritz, B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Naturschutz, Bonn<br />
Herr Hahn, Bauamt Stadt Zwenkau<br />
Herr Heinrich, Amt <strong>für</strong> Kreisentwicklung Kamenz<br />
Frau Heinze, <strong>Tourismus</strong>verein Leipziger Land e.V. / Stadtverwaltung Markkleeberg<br />
Herr Jennert, <strong>Tourismus</strong>verband Brandenburg, Potsdam<br />
Frau Klama, Regionale Planungsstelle Leipzig<br />
Frau Morawa, Umweltb<strong>und</strong>esamt, Berlin<br />
Frau Sahler, B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit, Bonn<br />
Auch möchten wir uns bei allen weiteren Personen bedanken, die uns im Rahmen zusätzlicher Gesprächstermine<br />
unterstützen:<br />
Herr Becker, Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Potsdam<br />
Herr Bez, Zweckverband Planung <strong>und</strong> Erschließung Neue Harth<br />
Herr Dr. Blumrich, Landesumweltamt Brandenburg, Cottbus<br />
Herr Donath, Naturpark Niederlausitzer Landrücken, Fürstlich Drehna<br />
Frau Günther, Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie, Dresden<br />
Herr Heidenfelder, Regionale Planungsstelle Bautzen<br />
Herr Kirschenpfad, Regierungspräsidium Halle<br />
Herr Dr. Möckel, Gesellschaft <strong>für</strong> Montan- <strong>und</strong> Bautechnik mbH, Senftenberg<br />
Frau Dr. Raatsch, Regionales Forum Leipzig<br />
Frau Reckling, Planungsamt Stadt Markkleeberg<br />
Herr Richter, Bauamt Gemeinde Großpösna<br />
Herr Tandel, Regierungspräsidium Dessau<br />
Herr Wälter, Landesumweltamt Brandenburg, Cottbus<br />
Frau Weißbauer, Zweckverband Planung <strong>und</strong> Erschließung Neue Harth<br />
Herr Dr. Zimmermann, Staatliches Umweltfachamt Bautzen<br />
9
1 Übersicht der Projektinhalte<br />
1 Übersicht der Projektinhalte<br />
Der vorliegende Textband enthält die Gr<strong>und</strong>lageninformationen zum Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhaben<br />
„<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in Bergbaufolgelandschaften“. Hierzu gehören die<br />
Ergebnisse der projektbezogenen Bestandsanlayse <strong>und</strong> Bewertung, die Formulierung von Leitbildern <strong>und</strong><br />
Zielen sowie eine zusammenfassende Darstellung der Fallbeispieluntersuchungen.<br />
Ergebnisse des Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhabens, die <strong>für</strong> die Planungspraxis der Kommunen in<br />
der BFL von besonderem Interesse sind, erscheinen als eigene Veröffentlichung mit dem Titel „Handreichung<br />
<strong>für</strong> Kommunen“ (GERSTNER et al. 2001, vgl. Kap. 9).<br />
Einführung in die Thematik<br />
Im Rahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung von Flächen des Braunkohletagebaus im Mitteldeutschen<br />
<strong>und</strong> Lausitzer Revier spielen Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in vielen Nachnutzungskonzepten eine wichtige<br />
Rolle.<br />
Ziel des Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsvorhabens „<strong>Nachhaltige</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in BFL“ war es,<br />
Kriterien <strong>und</strong> Maßstäbe <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>nutzung in den BFL zu entwickeln.<br />
Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Nutzungsformen gerichtet werden, die zur Erhaltung<br />
der landschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Besonderheiten der BFL beitragen. Herauszuarbeiten waren einerseits<br />
gemeinsame Ziele zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz, andererseits aber auch Risiken <strong>und</strong> Konfliktpotenziale,<br />
die eine nachhaltige Nutzung erschweren oder verhindern.<br />
Für die Entwicklung von Kriterien <strong>und</strong> Strategien <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planung<br />
mussten naturschutzfachliche, landschaftsplanerische <strong>und</strong> sozioökonomische Belange zusammengeführt<br />
werden. Dementsprechend wurden die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Konzepte im Rahmen des F+E-Vorhabens in<br />
mehreren, teils parallel verlaufenden Teilschritten erarbeitet, die im folgenden kurz dargestellt werden:<br />
Charakterisierung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften<br />
In einem ersten Arbeitsschritt wurden typische Merkmale der Bergbauregionen im Hinblick auf Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft herausgearbeitet. Hierzu gehören die besonderen abiotischen Bedingungen sowie Besonderheiten<br />
aus naturschutzfachlicher Sicht. Unter Berücksichtigung der speziellen landschaftlichen <strong>und</strong><br />
kulturellen Situation folgte eine Darstellung wichtiger Ausgangsbedingungen <strong>für</strong> eine <strong>Erholungsnutzung</strong>.<br />
Die Charakterisierung wurde mit einer Definition von Betrachtungseinheiten als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die nachfolgende<br />
Bewertung der Landschaft abgeschlossen.<br />
Eignung der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Nach der Darstellung rechtlicher <strong>und</strong> planerischer Vorgaben <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>n in der<br />
BFL befassste sich ein erster Bewertungsschritt mit der Frage, welche Formen von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
in der Bergbaufolgelandschaft gr<strong>und</strong>sätzlich möglich sind. Auf Gr<strong>und</strong>lage umfangreicher Recherchen<br />
wurde eine breite Palette von Erholungsformen ermittelt <strong>und</strong> nach sieben Gruppen systematisiert<br />
(z.B. Naturerlebnis / Naturerfahrung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis, Information / Kommunikation, Wassersport-<br />
<strong>und</strong> erholung, etc.). Hieraus ließen sich systematisch Anforderungen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />
ableiten, die <strong>für</strong> eine Angebotsplanung von Bedeutung sind (z.B. Flächenbedarf, Verkehrsanbindung<br />
etc.).<br />
Anhand dieser Kriterien konnte daraufhin die Eignung verschiedener Teilbereiche der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong><br />
eine <strong>Erholungsnutzung</strong> bewertet werden.<br />
11
1 Übersicht der Projektinhalte<br />
In einem weiteren Teilkonzept wurden sozioökonomische Faktoren zusammengestellt, die bei der Erholungs-<br />
<strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören wirtschaftliche Aspekte (wie z.B.<br />
die Projektfinanzierung), Faktoren aus dem Marketingbereich (z.B. Bedarfsanalysen, Werbung) <strong>und</strong><br />
schließlich soziale Komponenten (z.B. Akzeptanzprüfung).<br />
Naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Herausarbeitung von möglichen Konfliktbereichen zwischen Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
wurden zunächst mögliche Auswirkungen der unterschiedlichen Erholungsformen auf<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft dargestellt. Neben potenziellen Beeinträchtigungen wurden hier auch mögliche Synergieeffekte<br />
berücksichtigt.<br />
Anschließend erfolgte eine naturschutzfachliche Bewertung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften.<br />
Zunächst wurden potenziell vorkommende Biotoptypen im Hinblick auf ihre naturschutzfachliche Bedeutung<br />
<strong>und</strong> ihre Empfindlichkeit gegenüber möglichen Auswirkungen der Erholungsformen bewertet. Anschließend<br />
wurden Kriterien <strong>für</strong> eine biotoptypenunabhängige Bewertung der BFL zusammengestellt<br />
(z.B. Großflächigkeit, Prozessdynamik, rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben).<br />
Nutzbarkeit <strong>und</strong> Konfliktpotenzial aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
Durch eine Überlagerung der Aussagen zur Nutzungseignung <strong>und</strong> der naturschutzfachlichen Bewertung<br />
wurden mögliche Konfliktbereiche zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz in der BFL abgeleitet: Es wurde<br />
systematisch ermittelt, in welchen Teilbereichen der BL <strong>und</strong> BFL (z.B. Rohkippe, Bergbaufolgesee etc.)<br />
aufgr<strong>und</strong> der hier möglichen Erholungsformen <strong>und</strong> potenziell vorkommender Biotoptypen ein erhöhtes<br />
Konfliktpotenzial besteht. Darüberhinaus wurden typische Konfliktbereiche auf übergeordneter Ebene<br />
herausgearbeitet.<br />
Nach einer Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Kriterien erfolgte im Zielteil des Vorhabens eine<br />
Zusammenführung der unterschiedlichen Projektkomponenten:<br />
Leitbild <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL<br />
Die Teilergebnisse aus dem Gr<strong>und</strong>lagenteil wurden zunächst zu einem Leitbild <strong>für</strong> nachhaltige Erholung<br />
<strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> zusammengeführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Erhaltung der landschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen<br />
Eigenart der BFL: Ziel ist, die Unverwechselbarkeit der BFL zu einem touristischen Markenzeichen<br />
zu entwickeln <strong>und</strong> die regionale Identität zu stärken.<br />
Aus dem Leitbild wurden anschließend Ziele <strong>und</strong> Handlungskonzepte <strong>für</strong> eine nachhaltige Nutzung.<br />
Handreichung <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL<br />
Ausgewählte Ergebnisse des F+E-Vorhabens wurden in einer praxisorientierten Handreichung zusammengefasst,<br />
die sich insbesondere an die Zielgruppe der Kommunen in der Bergbaufolgelandschaft richtet<br />
<strong>und</strong> die positiven Effekte einer nachhaltigen Nutzungsplanung vermitteln soll. Die Handreichung wird<br />
als eigener Teil veröffentlicht (GERSTNER et al. 2001) <strong>und</strong> ist nicht Bestandteil des vorliegenden Berichtsbandes.<br />
Sie enthält einerseits einen „Ideenpool“ <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen in der BFL: Vorgestellt wird eine<br />
breite Palette von Erholungsformen, die in den Bergbauregionen denkbar sind <strong>und</strong> deren Umsetzung von<br />
den Kommunen näher geprüft werden kann. Im Vordergr<strong>und</strong> stehen solche Erholungsformen, die zu einer<br />
Sicherung typischer Landschaften, Lebensräume <strong>und</strong> Kulturgüter der BFL beitragen, v.a. Formen von<br />
12
1 Übersicht der Projektinhalte<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis sowie Einrichtungen aus dem Bereich Information<br />
/ Kommunikation.<br />
Eine zweite, ebenso wichtige Aufgabe der Handreichung liegt darin, den Kommunen entscheidende Planungsschritte<br />
<strong>und</strong> Prüfinstrumente <strong>für</strong> die „Machbarkeit“ bestimmter Vorhaben an die Hand zu geben. So<br />
sind in der Handreichung konkrete Empfehlungen <strong>für</strong> einen systematischen Planungsablauf enthalten, in<br />
dem alle planungsrelevanten Aspekte (rechtliche, sozioökonomische, naturschutzfachliche <strong>und</strong> nutzerbezogene<br />
Kriterien) berücksichtigt sind. Zwei integrierte Checklisten in Form von Fragenkatalogen erleichtern<br />
die Anwendbarkeit <strong>für</strong> die Kommunen.<br />
In einem dritten Teil der Handreichung werden wichtige Einzelaspekte vertieft: Enthalten sind Praxisbeispiele<br />
<strong>für</strong> die Abarbeitung bestimmter Planungsschritte, weiterführende Literatur <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
sowie Hinweise auf Förderprogramme <strong>und</strong> -stellen.<br />
Ein größerer Teilabschnitt ist den typischen Lebensräumen der BL <strong>und</strong> BFL gewidmet: Es werden Vorkommensschwerpunkte,<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit typischer Biotope beschrieben <strong>und</strong> daraus Hinweise<br />
<strong>für</strong> die Nutzungsmöglichkeiten <strong>und</strong> -grenzen abgeleitet. Abbildungen veranschaulichen die Darstellungen.<br />
Fallbeispiele<br />
Parallel zur Erarbeitung der Handreichung <strong>für</strong> Kommunen wurden zwei Fallbeispielgebiete untersucht,<br />
um die theoretisch erarbeiteten Kriterien einem Praxistest zu unterziehen <strong>und</strong> weiterführende Aussagen<br />
<strong>für</strong> die Handreichung zu erzielen. Im Südraum Leipzig (Mitteldeutsches Revier) wurden verschiedene<br />
Kommunen in der BFL daraufhin betrachtet, ob <strong>und</strong> in welcher Weise sozioökonomische Faktoren mit in<br />
die Erholungsplanung einbezogen wurden. Im Bereich der künftigen Lausitzer Seenkette (Lausitzer Revier)<br />
standen die naturschutzfachlichen Belange <strong>und</strong> bestehende Konflikte zwischen Naturschutz <strong>und</strong> Erholungsplanungen<br />
im Mittelpunkt der Betrachtung.<br />
Die Bearbeitung des Vorhabens wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der Vertreter unterschiedlicher<br />
Behörden <strong>und</strong> Fachstellen aus den Bereichen Naturschutz, Erholung / <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Regionalplanung<br />
vertreten waren. Fallweise wurde das Gremium um Vertreter von Kommunen <strong>und</strong> anderen in der<br />
BFL planenden Institutionen erweitert.<br />
13
2 Einleitung<br />
2.1 Aufgabenstellung<br />
1 Einleitung<br />
Im Rahmen des Braunkohlentagebaus wurden in Mittel- <strong>und</strong> Ostdeutschland umfangreiche Flächen in<br />
Anspruch genommen. In Folge des Zusammenbruchs der wirtschaftlichen Strukturen standen nach der<br />
Wende viele Tagebaue zeitgleich zur Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung an. Da die Stilllegung der Bergbauflächen<br />
unterschiedlich lange zurück liegt, konnten sich in der Bergbaufolgelandschaft naturschutzfachlich<br />
wertvolle Biotope aller Entwicklungsstadien entwickeln. Der aus Naturschutzsicht hohe Wert der<br />
Bergbaufolgelandschaft ist darüber hinaus durch die Großflächigkeit <strong>und</strong> Unzerschnittenheit der Landschaft<br />
sowie die Nährstoffarmut <strong>und</strong> das kleinräumige Mosaik der Substratverhältnisse bedingt. Die derzeitige<br />
Sanierungspraxis führt allerdings oft zu einer weitgehenden Zerstörung dieser Landschaftselemente<br />
<strong>und</strong> Biotope <strong>und</strong> damit auch zu einer Zerstörung der Charakteristika <strong>und</strong> Potenziale der Bergbaufolgelandschaften.<br />
In der Regional- bzw. Braunkohlenplanung wird der Rahmen der künftigen Nutzungsverhältnisse <strong>für</strong> die<br />
verschiedenen Tagebaue vorgegeben. Eine Nachnutzung im Sinne von Naherholung bzw. <strong>Tourismus</strong> bietet<br />
sich dabei insbesondere <strong>für</strong> die Vielzahl neu entstehender Stillgewässer in den Restlöchern an. Damit<br />
sind auch Hoffnungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den durch Arbeitslosigkeit<br />
besonders betroffenen Braunkohlenbergbauregionen verknüpft.<br />
In den landes- <strong>und</strong> regionalplanerischen Vorgaben wird die <strong>Erholungsnutzung</strong> meist mit anderen Folgenutzungen<br />
(z.B. Naturschutz) kombiniert: Damit gehen einerseits Konflikte, andererseits aber auch Synergie-Effekte<br />
zwischen Interessen des Naturschutzes <strong>und</strong> denen der Erholungsplanung einher.<br />
Ziel des F+E-Vorhabens „<strong>Nachhaltige</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in BFL“ war es, Kriterien <strong>und</strong> Konzepte<br />
<strong>für</strong> eine nachhaltige <strong>Erholungsnutzung</strong> der Bergbaufolgelandschaften zu entwickeln. Spezielles Augenmerk<br />
sollte dabei auf die besonderen landschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Besonderheiten der BFL gelegt<br />
werden um so zu ermitteln, inwieweit diese Potenziale <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> genutzt<br />
werden können. Mit dem Vorhaben waren einerseits gemeinsame Ziele, andererseits auch Konfliktpotenziale<br />
zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz aufzuzeigen. Neben den ökologischen Rahmenbedingungen<br />
sollten auch die wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Einflussfaktoren einer nachhaltigen Nutzung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Anhand ausgewählter Fallbeispiele waren die theoretisch erzielten Ergebnisse des Vorhabens in der Praxis<br />
zu überprüfen.<br />
Wichtige Forschungsergebnisse sollten in einer gesondert veröffentlichten Handreichung zusammengefasst<br />
<strong>und</strong> den Kommunen sowie anderen Planungsträgern in der BFL als praxisorientierter Leitfaden zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
14
2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />
2.2.1 Braunkohlengewinnung in Deutschland<br />
2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />
Die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland verfügt über große wirtschaftlich gewinnbare Braunkohlevorkommen.<br />
Von den etwa 100 Mrd. t umfassenden Vorräten sind ca. 58 Mrd. t wirtschaftlich gewinnbar. Braunkohle<br />
wird in Deutschland in sechs Regionen (Abb. 1) abgebaut:<br />
• Rheinisches Revier,<br />
• Lausitzer Revier,<br />
• Mitteldeutsches Revier,<br />
• Helmstedter Revier,<br />
• Wetterauer Revier <strong>und</strong><br />
• Oberpfälzer Revier<br />
Etwa 98% der deutschen Braunkohlengewinnung entfällt auf die drei erstgenannten Reviere. Im Rahmen<br />
dieses F+E-Vorhabens werden vorrangig die beiden großen ostdeutschen Abbaugebiete – das Mitteldeutsche<br />
<strong>und</strong> das Lausitzer Revier – betrachtet.<br />
Abb. 1: Braunkohlenreviere in Deutschland<br />
�<br />
␇<br />
�<br />
1: Rheinisches Revier, 2: Mitteldeutsches Revier, 3: Lausitzer Revier, 4: Helmstedter Revier, 5: Wetterauer<br />
Revier, 6: Oberpfälzer Revier<br />
2.2.2 Braunkohlegewinnung im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier<br />
Das Mitteldeutsche <strong>und</strong> das Lausitzer Fördergebiet sind die beiden bedeutendsten Braunkohlenreviere in<br />
Ostdeutschland. Im 17. (Mitteldeutschland, Geiseltal) bzw. im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert (Lausitz, Gegend um<br />
Lauchhammer) wurde die Braunkohle entdeckt. Zunächst wurden in der vorindustriellen Phase bis ca.<br />
1850 oberflächennahe Flöze in „Bauerngruben“ (Tagebaugräbereien <strong>und</strong> kleine Tiefbaugruben) abgebaut.<br />
Mit der Erschöpfung der oberflächennahen Vorkommen kam es auch zum Untertagebau, diese Abbauform<br />
dominierte bis zum Anfang des 20. Jahrh<strong>und</strong>erts. Seit etwa 1910 herrschte in der Braunkohlengewinnung<br />
der Tagebaubetrieb vor. Mit dem Einsatz von Großgeräten im Jahr 1929 begann die großindus-<br />
�<br />
�<br />
�<br />
15
2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />
trielle Phase, in der es auch zu ersten Orts- <strong>und</strong> Gewässerverlegungen kam. Eine weitere Steigerung erfuhr<br />
die Braunkohlenförderung nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Braunkohle in der DDR zum alles<br />
überragenden Primärenergieträger wurde. Der Höhepunkt des Abbaus wurde in den 60er bis 80er Jahren<br />
erreicht.<br />
Mit der deutschen Wiedervereinigung wandelte sich die Energiepolitik. Die meisten Tagebaue wurden<br />
stillgelegt <strong>und</strong> der Braunkohlenabbau auf wenige Tagebaue konzentriert, was zu einem deutlichen Rückgang<br />
der Fördermengen zwischen 1989 <strong>und</strong> 1992 führte (vgl. Abb. 2 ).<br />
Mio t Braunkohle<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
Abb. 2: Braunkohlenförderung in Ostdeutschland zwischen 1987 <strong>und</strong> 2000<br />
Quelle: DEBRIV<br />
Im Rahmen der Realisierung der sog. „kleinen Braunkohlenschiene“ (1991 bis ca. 2040) wurde ein Großteil<br />
der Tagebaue in einem relativ kurzem Zeitraum stillgelegt.<br />
Aktuell existieren in den beiden ostdeutschen Braunkohlenrevieren noch acht aktive Tagebaue (vgl. Tab.<br />
1) (BERKNER 1998, GROSSER 1998).<br />
Tab. 1: Aktive Tagebaue im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier<br />
Tagebau Land Revier Förderung bis ca.<br />
Amsdorf Sachsen-Anhalt Mitteldeutschland 2017<br />
Cottbus-Nord Brandenburg Lausitz 2017<br />
Jänschwalde Brandenburg Lausitz 2019<br />
Nochten Sachsen Lausitz 2030<br />
Welzow-Süd Brandenburg Lausitz 2032<br />
Profen Sachsen-Anhalt / Sachsen Mitteldeutschland 2034<br />
Vereinigtes Schleenhain Sachsen Mitteldeutschland 2040<br />
Reichwalde Sachsen Lausitz derzeit gest<strong>und</strong>et<br />
Quellen: WITTIG 1998, SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 2000, DACHVEREIN MITTELDEUTSCHE<br />
STRASSE DER BRAUNKOHLE 1999<br />
Braunkohlen-Fördermengen im Mitteldeutschen <strong>und</strong><br />
Lausitzer Revier seit 1987<br />
0<br />
1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />
Jahr<br />
Mitteldeutschland<br />
Lausitz<br />
16
2.2.3 Rekultivierung <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung<br />
2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />
Nach dem B<strong>und</strong>esberggesetz ist der Betreiber eines Tagebaus nach Beendigung des Abbaubetriebs verpflichtet,<br />
die in Anspruch genommenen Flächen wieder nutzbar zu machen. Durch die kurzfristige Stilllegung<br />
einer Vielzahl von Tagebauen nach dem Zusammenbruch der DDR entstand ein großes Rekultivierungsdefizit.<br />
Nach <strong>und</strong> nach werden die stillgelegten Tagebaue saniert <strong>und</strong> der Nachnutzung zugeführt.<br />
Der größte Teil der ehemaligen Bergbauflächen wurde bisher im Zuge der Rekultivierung aufgeforstet,<br />
ein ebenfalls großer Teil wurde melioriert <strong>und</strong> landwirtschaftlich nutzbar gemacht (vgl. Abb. 3).<br />
Bis zum Jahr 2000 wurden in den neuen B<strong>und</strong>esländern 126.830 ha Land vom Braunkohlenbergbau in<br />
Anspruch genommen. Davon waren 59 % (75.213 ha) bereits wieder rekultiviert <strong>und</strong> 51.617 ha zählten<br />
als Betriebsfläche, worunter neben den aktiven auch die stillgelegten Tagebaue mit ihren in Sanierung befindlichen<br />
Flächen fallen.<br />
Fläche [ha]<br />
140.000<br />
120.000<br />
100.000<br />
80.000<br />
60.000<br />
40.000<br />
20.000<br />
Abb. 3: Landinanspruchnahme <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung in den ostdeutschen<br />
Braunkohlerevieren<br />
Sonstige Nutzungen = Siedlungsflächen, Fremdbetriebe, Deponien, Verkehrswege u.s.w.<br />
Quelle: DEBRIV<br />
-<br />
Landinanspruchnahme <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung<br />
1991 2000<br />
Jahr<br />
Betriebsfläche<br />
sonstige Nutzung<br />
Wasserflächen<br />
Forstwirtschaft<br />
Landwirtschaft<br />
Durch den Abbau der Braunkohle entsteht in den Tagebauen ein Massendefizit, was zur Entstehung von<br />
unterschiedlich großen Restlöchern führt. Durch eine geeignete Verkippung lässt sich dieses Massendefizit<br />
verringern, aber nicht beseitigen. Im Rahmen des Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstiegs nach Einstellung der<br />
Sümpfung füllen sich diese Restlöcher natürlicherweise wieder mit Wasser. Meist werden sie zur Verkürzung<br />
der Flutungsdauer <strong>und</strong> Erzielung einer hohen Wasserqualität zusätzlich künstlich geflutet. Bis zum<br />
Jahr 2000 entstanden im Zuge der Wiedernutzbarmachung der ostdeutschen Braunkohlentagebaue 9812<br />
ha Wasserflächen (vgl. Abb. 4). Mit der Rekultivierung der derzeit noch aktiven Tagebaue werden in den<br />
kommenden Jahrzehnten Seen mit einer Gesamtfläche von ca. 30.000 ha entstehen (Abb. 4).<br />
17
Fläche [ha]<br />
35000<br />
30000<br />
25000<br />
20000<br />
15000<br />
10000<br />
5000<br />
0<br />
bis<br />
2000<br />
Entwicklung der Wasserflächen<br />
2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 nach<br />
2050<br />
2.2 Übersicht über den Untersuchungsraum<br />
Abb. 4: Entwicklung der Wasserflächen in der Bergbaufolgelandschaft Ostdeutschlands<br />
Quellen: SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 2000, LUCKNER et al. 1997<br />
Jahr<br />
Westsachsen<br />
Ostsachsen<br />
Brandenburg<br />
Sachsen-Anhalt<br />
18
3 Charakterisierung der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft<br />
3.1 Definition<br />
Die folgende Darstellung beschreibt sowohl die Bergbaulandschaft (BL) der aktiven Tagebaue <strong>und</strong> der<br />
Sanierungstagebaue als auch die im Rahmen der aktuellen Sanierungspraxis entstehenden Bergbaufolgelandschaften<br />
(BFL).<br />
Typische Landschaftseinheiten der Bergbaulandschaft (BL), die durch die derzeit übliche Sanierungspraxis<br />
i.d.R. verschwinden, könnten auch über die Sanierung hinaus erhalten <strong>und</strong> damit Bestandteil der<br />
Bergbaufolgelandschaft werden.<br />
3.1 Definition<br />
Die Bergbaulandschaft (BL) die Landschaft während <strong>und</strong> nach der Abbautätigkeit, aber vor<br />
der Entlassung aus der Bergaufsicht.<br />
Die Bergbaufolgelandschaft (BFL) ist die aus der Bergaufsicht entlassene Landschaft, unab-<br />
hängig davon, ob <strong>und</strong> wie viele technische Maßnahmen der Sanierung stattgef<strong>und</strong>en haben.<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Der Abbau der Braunkohle in großen Tagebauen führt zu starken Veränderungen der Landschaft (Abb.<br />
5). Den gravierendsten Eingriff stellt die Abbautätigkeit selbst dar, durch die die gewachsene, vorbergbauliche<br />
Landschaft komplett zerstört wird. Im direkten Tagebau-Umfeld kommt es durch Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />
zu einer starken Veränderung der standörtlichen Bedingungen. Staub-Emissionen, die Verlegung<br />
von Gewässern <strong>und</strong> Verkehrswegen sowie veränderte klimatische Bedingungen führen ebenfalls<br />
zu Veränderungen in der umgebenden Landschaft.<br />
Nach Beendigung der Abbautätigkeit entstehen auf den Flächen durch spontane Sukzession neue Biotope.<br />
Wie weit dieser Prozess voranschreitet, hängt stark davon ab, welcher Zeitraum bis zu nachfolgenden<br />
Maßnahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung verstreicht. In den ostdeutschen Revieren bestand nach<br />
der Stilllegung von Tagebauen in großem Umfang ein erhebliches Rekultivierungsdefizit. In der Folge<br />
blieben viele Flächen über mehrere Jahre nahezu unberührt liegen, so dass sich hier eine eigene charakteristische<br />
Sukzessionslandschaft ausbilden konnte. Im Rheinischen Revier werden die Tagebauflächen dagegen<br />
sukzessive nach Beendigung des Abbaus rekultiviert. Sukzessionsflächen entstehen dort nur, wenn<br />
sie gezielt „angelegt“ werden. In den derzeit aktiven Tagebauen der ostdeutschen Reviere (Tab. 1) wird<br />
die Wiedernutzbarmachung in Zukunft in gleicher Weise stattfinden.<br />
Im Rahmen der Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsarbeiten wird die Landschaft durch Verdichtungs- <strong>und</strong><br />
Gestaltungsmaßnahmen (Böschungsabflachung, Planierung, Melioration, Ansaat <strong>und</strong> Pflanzung, usw.)<br />
wieder stark überformt. Nach Beendigung der Sümpfung <strong>und</strong> durch die Flutung der Restlöcher kommt es<br />
in der Umgebung der ehemaligen Tagebaue wieder zu einem Gr<strong>und</strong>wasseranstieg.<br />
In den nachfolgenden Teilkapiteln werden die Landschaftsveränderungen näher beschrieben.<br />
19
unverritzte<br />
Landschaft<br />
Tagebauumfeld<br />
Gr<strong>und</strong>wasser-<br />
Absenkung<br />
Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieg<br />
Tagebau<br />
Landschaft vor dem Braunkohlenabbau<br />
komplette Zerstörung<br />
der gewachsenen<br />
Landschaft<br />
Bergbaulandschaft<br />
freie Sukzession,<br />
geomorphologische<br />
Dynamik<br />
Sanierung<br />
<strong>und</strong><br />
Rekultivierung<br />
Bergbaufolgelandschaft<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Tagebauumfeld<br />
Staub-<br />
Immission,<br />
Gewässerverlegung,<br />
Klima<br />
Abb. 5: Landschaftsveränderungen durch den Braunkohlenabbau (Erläuterung im Text)<br />
3.2.1 Gewässer <strong>und</strong> Wasserhaushalt<br />
unverritzte<br />
Landschaft<br />
Zur Gewinnung der Braunkohle musste das Gr<strong>und</strong>wasser im Tagebau durch Abpumpen (Sümpfung) bis<br />
unter die Tagebausohle abgesenkt werden (im Mitteldeutschen Revier im Durchschnitt 50-70 m, max.<br />
130 m; BERKNER 1998). Durch den dabei entstandenen Absenkungstrichter wurden auch weite Bereiche<br />
der umgebenden Landschaft beeinträchtigt. Häufig wurden im Zuge der Vorfeldberäumung auch Oberflächengewässer<br />
in größerem Umfang verlegt. Hierbei entstanden meist stark begradigte, technische Gerinne<br />
mit befestigter Gewässersohle <strong>und</strong> -böschung.<br />
Nach Beendigung der Abbautätigkeit bilden sich in den aufgr<strong>und</strong> des Massendefizits verbleibenden Restlöchern<br />
durch den Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieg Stillgewässer. Im Lausitzer Revier existieren bisher ca.<br />
2400 ha nutzbare Wasserflächen, nach Beendigung des Bergbaus werden insgesamt ca. 24.600 ha neue<br />
Gewässer entstanden sein. Dies entspricht etwa einem Viertel der vom Bergbau in Anspruch genommenen<br />
Fläche (DREBENSTEDT & MÖCKEL 1998).<br />
20
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Die Sümpfung von Tagebauen führte in der vergangenen Jahrzehnten zu relativ hohen Abflussmengen in<br />
den Vorflutern. So lag die durchschnittliche Wasserführung in der Spree bis zu 30% über der natürlichen<br />
Leistungsfähigkeit des Einzugsgebiets (z.B. am Pegel Cottbus 18-19 m³/s Durchfluss gegenüber 13-<br />
14 m³/s vor Beginn des Bergbaus; DREBENSTEDT & MÖCKEL 1998). Nach Einstellung der Grubenwassereinleitung<br />
<strong>und</strong> durch die Fremdflutung der Restlöcher aus Fließgewässern gehen diese Abflussmengen<br />
wieder deutlich zurück. Ein wichtiges Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist daher die Herstellung eines stabilen<br />
Wasserhaushalts.<br />
In den nachfolgenden Teilkapiteln werden wichtige Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Kriterien, die die Nutzungseignung<br />
von Bergbauseen betreffen, zusammengestellt. Aufgr<strong>und</strong> meist sehr unterschiedlicher Voraussetzungen,<br />
auch auf kleinem Raum, ist die zukünftige Wasserbeschaffenheit von Restseen nur schwer<br />
vorhersagbar. Entscheidende Faktoren sind die geogene Versauerungstendenz, die Art der Flutung, die<br />
Gewässermorphologie <strong>und</strong> in entscheidendem Maß auch die Intensität der Folgenutzung.<br />
Die gewässerrelevanten Faktoren <strong>und</strong> Parameter sowie ihre Wirkungen untereinander sind in Abb. 6 in<br />
Übersichtsform dargestellt.<br />
Abb. 6: Wichtige Faktoren <strong>und</strong> Parameter, die die Nutzbarkeit <strong>und</strong> die Wasserqualität von Rest-<br />
gewässern der BFL beeinflussen<br />
21
3.2.1.1 Morphologische <strong>und</strong> biotische Faktoren<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Wichtigste Merkmale der Gewässermorphologie sind die Größe <strong>und</strong> die Tiefe sowie die Gestalt des Ufers<br />
(z.B. Steil- <strong>und</strong> Flachufer oder die Buchtigkeit der Uferlinie). Größe <strong>und</strong> Tiefe eines Sees haben neben<br />
dem Vorhandensein <strong>und</strong> der Größe von Zu- <strong>und</strong> Abflüssen einen entscheidenden Einfluss auf die Schichtung<br />
<strong>und</strong> das Umwälzungsverhalten sowie die Verweildauer des Wassers. Von diesen Faktoren hängt die<br />
Selbstreinigungskraft des Sees in hohem Maße ab (SCHWOERBEL 1993). Durch die in Mitteleuropa in tieferen<br />
Seen im Herbst <strong>und</strong> Frühjahr auftretende Vollzirkulation des Sees gelangt sauerstoffreiches Wasser<br />
an den Seegr<strong>und</strong> <strong>und</strong> bewirkt dort die Remineralisierung toter Biomasse (z.B. Plankton, Algen oder Wasserpflanzen).<br />
Von der Größe eines Sees hängt entscheidend die maximale Zahl der Nutzer <strong>für</strong> eine konfliktfreie Nutzung<br />
(Konflikte zwischen Erholungsformen <strong>und</strong> zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz) ab. In DVWK<br />
(1996) sind verschiedene Richtwerte <strong>für</strong> Mindestgrößen von Gewässern <strong>für</strong> die Wassersport- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
zusammengestellt. Dabei handelt es sich aber nur um Richtwerte, die je nach lokalen Gegebenheiten<br />
mehr oder weniger stark abweichen können:<br />
Tab. 2: Mindestgrößen (Richtwerte) von Seen <strong>für</strong> Wassersport <strong>und</strong> Badenutzung<br />
Quelle: DVWK (1996; verändert)<br />
Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> gleichzeitige Nutzung durch Erho-<br />
lung, Sport <strong>und</strong> Naturschutz<br />
100 ha<br />
Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> eine Wassersportnutzung 30 ha<br />
Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> reine Badenutzung 5 ha,<br />
Mindestseefläche <strong>für</strong> einen Badegast 20 m²<br />
Verhältnis von Badeuferbereich zu Gesamtuferbereich 1:6<br />
Zahl der Wasserfahrzeuge pro ha Seefläche (wenn max. ein Drit-<br />
tel der zugelassenen Wasserfahrzeuge das Gewässer gleichzeitig<br />
befahren)<br />
Mindestflächen nach Schiffstyp:<br />
Surfer<br />
Jollen<br />
Yachten<br />
davon sind mind. ein, besser zwei Drittel der<br />
Wasserfläche <strong>für</strong> die Regeneration des Ge-<br />
wässers vom Badebetrieb freizuhalten<br />
7 Ruderboote oder<br />
15 Kanus oder<br />
5 Segelboote oder<br />
5 Surfer<br />
10 ha<br />
100 - 250 ha<br />
900 - 1000 ha<br />
Als weiterer abiotischer Faktor spielt in Restseen der Bergbaufolgelandschaft das geologische Substrat<br />
eine wichtige Rolle. Kommt sauerstoffreiches Wasser mit schwefelhaltigen tertiären Substraten in Kontakt,<br />
so kommt es zur Bildung von Schwefelsäure mit der Folge der Versauerung des Gewässers bzw. des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers (vgl. Kap. 3.2.1.4).<br />
Wichtige biotische Faktoren, die die Nutzungsmöglichkeit eines Gewässers beeinflussen, sind die Ufervegetation<br />
<strong>und</strong> die Wasserorganismen, die sich in Produzenten (Wasserpflanzen <strong>und</strong> Algen), Konsumenten<br />
(Zooplankton <strong>und</strong> Wassertiere) <strong>und</strong> Destruenten (Mikroorganismen) unterscheiden lassen. Starkes<br />
Algen- <strong>und</strong> Wasserpflanzenwachstum stellt eine deutliche Beeinträchtigung der wassersportlichen Nut-<br />
22
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
zung dar. Umgekehrt kann eine intensive Badenutzung oder Bootsverkehr zu starken Schädigungen der<br />
Ufervegetation (Röhrichte) führen.<br />
3.2.1.2 Wasserqualität<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> jegliche Nutzung von Stillgewässern ist in der Regel die Einhaltung einer bestimmten<br />
Wasserqualität. Je nach geologischen Verhältnissen <strong>und</strong> Art sowie Geschwindigkeit der Flutung kann die<br />
Wasserqualität von Bergbaufolgeseen stark schwanken. Viele Seen neigen zur Versauerung, gleichzeitig<br />
kommt es durch die Flutung mit Fremdwasser – meist aus Flüssen – zu einem Eintrag von Nähr- <strong>und</strong><br />
Schadstoffen sowie Mikroorganismen in die Restseen. Eine weitere Schadstoffquelle <strong>für</strong> die Gewässer in<br />
der Bergbaufolgelandschaft sind Altlasten.<br />
Die rechtlichen Bestimmungen <strong>für</strong> die Nutzung von Gewässern ergeben sich z.B. aus der EU-<br />
Badegewässerrichtlinie (76/160/EWG) oder der EU-Fischgewässerrichtlinie (78/659/EWG) <strong>und</strong> deren<br />
Umsetzung in nationales Recht 1 . Gewässer, die zum Baden, Surfen, Tauchen oder <strong>für</strong> Wasserski genutzt<br />
werden, sollten nach DVWK (1996) Badewasserqualität besitzen. Folgende Leit- bzw. Grenzwerte müssen<br />
dabei eingehalten werden:<br />
Tab. 3: Leit- <strong>und</strong> Grenzwerte der EU-Badegewässer-Richtlinie (76/160/EWG)<br />
Parameter Leitwert Grenzwert<br />
Gesamtcoliforme Bakterien 500 / 100 ml 10.000 / 100 ml<br />
Fäkalcoliforme Bakterien 100 / 100 ml 2.000 / 100 ml<br />
Fäkalstreptokokken 100 / 100 ml -<br />
Salmonellen bzw. Darmviren - 0 / 1000 ml<br />
pH-Wert - 6 - 9<br />
Färbung - keine anomale Änderung<br />
der Färbung<br />
Mineralöle � 0,3 mg/l kein sichtbarer Film auf<br />
der Wasseroberfläche, kein<br />
Geruch<br />
Tenside � 0,3 mg/l keine anhaltende<br />
Schaumbildung<br />
Phenol � 0,005 mg/l kein spezifischer Geruch<br />
Sichttiefe 2 m 1 m<br />
Teerrückstände keine -<br />
Bruch oder Splitter keine -<br />
Schwimmende Körper wie Holz, Kunststoff, Fla-<br />
schen, Gefäße aus Glas, Kunststoff, Gummi oder<br />
sonstigen Stoffen<br />
keine -<br />
� 0,05 mg/l<br />
1 Derzeit wird von der Europäischen Kommission eine Wasserrahmenrichtlinie zur Zusammenfassung der zahlreichen bestehenden<br />
wasserrechtlichen Richtlinien erarbeitet, die nach ihrer Verabschiedung innerhalb von drei Jahren von den Mitgliedsstaaten<br />
in nationales Recht umgesetzt werden muss.<br />
23
Dabei besitzen Leit- <strong>und</strong> Grenzwerte folgende Bedeutung:<br />
• Leitwerte eingehalten: Baden unbedenklich<br />
• Leitwerte überschritten, Grenzwerte eingehalten: Baden noch möglich<br />
• Grenzwerte überschritten: Baden nicht mehr möglich<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Angelgewässer müssen den Bestimmungen der Fischgewässerrichtlinie (78/659/EWG) entsprechen.<br />
Die wichtigsten Faktoren, welche die die Gewässerqualität <strong>und</strong> damit die Nutzbarkeit von Restseen in<br />
entscheidendem Maß beeinflussen, werden nachfolgend genauer beschrieben:<br />
Nährstoffgehalt<br />
Ein hoher Nährstoffgehalt in Seen (v.a. Phosphate) führt in der Regel zu einem starken Pflanzenwachstum,<br />
was die Ausübung aller Arten von Wassersport beeinträchtigen kann. Bergbaufolgeseen des Rheinischen<br />
Reviers wurden zwischen 1988 <strong>und</strong> 1992 bezüglich ihrer Trophieverhältnisse untersucht. Die ältesten<br />
der untersuchten Seen wurden bereits in den 30er Jahren fertiggestellt. Nach den Untersuchungsergebnissen<br />
ist etwa die Hälfte der Gewässer als eutroph einzustufen, je ein Viertel ist oligo- <strong>und</strong> mesotroph.<br />
In eutrophen Gewässern kann es leicht zu Einschränkungen der Nutzung durch Verkrautung,<br />
Wassertrübung, Veränderung der Wasserbeschaffenheit durch Bildung giftiger Abbaustoffe <strong>und</strong> algenbürtiger<br />
Giftstoffe, Ablagerung von Faulschlamm bis hin zu Fischsterben kommen (CHRISTMANN 1998,<br />
DVWK 1996).<br />
Haupt-Eintragsquellen <strong>für</strong> Nährstoffe sind belastete Oberflächengewässer, direkte Einleitungen in das<br />
Stillgewässer, die Wassersportnutzung sowie Einträge aus landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung<br />
des Gewässers.<br />
Durch die Eutrophierung kann sich die Sichttiefe eines Gewässers verringern, so dass möglicherweise der<br />
Grenzwert der Badegewässerrichtlinie unterschritten wird. In der Regel sind oligo- <strong>und</strong> mesotrophe Seen<br />
gut als Badegewässer nutzbar, während eutrophe Seen nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind.<br />
Bei der Nutzungsplanung an Restseen ist zu beachten, dass der Trophiegrad eines Gewässers in großem<br />
Maße auch von der Nutzungsintensität beeinflusst wird. Laut DVKW (1996) sollte <strong>für</strong> reine Badeseen eine<br />
Mindestgröße von 5 ha nicht unterschritten werden, wovon ein bis zwei Drittel <strong>für</strong> die Regeneration<br />
des Gewässers (entspricht der Selbstreinigung) freizuhalten sind.<br />
Die Eutrophierung ist insbesondere in flachen Gewässern ein sich selbst verstärkender Prozess. Daher<br />
muss der Überdüngung von Seen häufig durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung<br />
(z.B. Mahd von Wasserpflanzen, Tiefenwasserbelüftung, Tiefenwasserentnahme, Zwangsumwälzung)<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Der DVWK (1996) gibt als Richtwert <strong>für</strong> die Mindesttiefe von Badeseen (außerhalb der Badebereiche)<br />
eine Tiefe von 10 m an, um der Anfälligkeit eines Sees gegenüber der Eutrophierung entgegenzuwirken.<br />
Im Rahmen der Nutzung <strong>und</strong> der Gütebewirtschaftung von Gewässern sind übergeordnete Planungsvorgaben<br />
zu beachten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Wasserrahmenpläne <strong>und</strong> Bewirtschaftungspläne.<br />
Daneben sind auch Vorgaben der Regional- <strong>und</strong> Landesplanung zu beachten. Nach dem Regionalplan<br />
der Planungsregion Westsachsen ist bei der Sanierung stehender Gewässer z.B. zu beachten, dass<br />
24
• vor einer Gewässersanierung bei Bedarf das Umland saniert wird,<br />
• eine Nährstoffrücklösung aus dem Sediment verhindert wird,<br />
• eine gewässerverträgliche fischereiliche Nutzung erfolgt,<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
• eine Badenutzung auf max. 1/3 der Gesamtgewässerfläche beschränkt bleibt,<br />
• das Anfüttern von Wasservögeln vermieden wird <strong>und</strong><br />
• ein standorttypischer Wasserpflanzengürtel angelegt <strong>und</strong> gepflegt werden sollte.<br />
pH-Wert<br />
Während in natürlichen Seen die Eutrophierung das größte Problem <strong>für</strong> den Erhalt der Wasserqualität<br />
darstellt, spielt diese in Bergbaufolgeseen eine nachgeordnete Rolle. Ein weitaus größeres Problem ist die<br />
Versauerung der Restseen. Im Rahmen der bergbaulichen Tätigkeit wurden auch tertiäre Erdmassen verkippt,<br />
die häufig Eisen-Schwefel-Minerale enthalten. Diese Minerale werden mit dem aufgehenden<br />
Gr<strong>und</strong>wasser ausgewaschen, es bildet sich Schwefelsäure, die zur Versauerung des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwassers<br />
führt (manche Seen besitzen pH-Werte < 3). Von der Versauerung sind dabei vor allem Tagebaue<br />
des Lausitzer Reviers betroffen.<br />
Nach <strong>und</strong> nach würden sich die versauerten Restseen auf natürlichem Wege neutralisieren, allerdings sind<br />
dazu extrem lange Zeiträume erforderlich. Daher wird bei einer Sanierung der Tagebaue der Versauerung<br />
u.a. durch die schnelle künstliche Flutung mit Fluss- oder Sümpfungswasser entgegengewirkt, was aber<br />
gleichzeitig eine Verschlechterung der Wasserqualität durch den Eintrag von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffen mit<br />
dem Flutungswasser bedeutet. Aufgr<strong>und</strong> limnologischer Gutachten, die <strong>für</strong> jeden Restsee angefertigt<br />
werden <strong>und</strong> in denen die zukünftige pH-Entwicklung prognostiziert wird, wird die Flutung so gesteuert,<br />
dass sich in fast allen Seen im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier neutrale Verhältnisse einstellen werden.<br />
Auch nach Erreichen des Endwasserstands besteht aber weiterhin die Gefahr der Wiederversauerung,<br />
wenn sich die Gr<strong>und</strong>wasserfließrichtung nach Einstellung eines ausgeglichenen Wasserhaushalts ändert.<br />
Versauerte Seen dürfen nicht an Fließgewässer angeb<strong>und</strong>en werden, da in den relevanten Gesetzeswerken<br />
(Wasser-, Naturschutz-, Fischereirecht, einschlägige Landesgesetze) versauerte Seen als Gefahrenquellen<br />
<strong>für</strong> nicht versauerte Oberflächengewässer <strong>und</strong> <strong>für</strong> das Gr<strong>und</strong>wasser angesehen werden. Die EU-<br />
Badegewässerrichtlinie schreibt einen pH-Wert zwischen 6 <strong>und</strong> 9 vor. Durch ein geeignetes Monitoring<br />
<strong>und</strong> entsprechende Nachsorge muss auch nach Erreichen des Endwasserspiegels der Versauerungsgefahr<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Selbstreinigungsvermögen<br />
Ähnlich wie Fließgewässer sind auch Seen in der Lage, in gewissem Umfang eingetragene Nährstoffe abzubauen<br />
bzw. aus dem Wasserkreislauf zu entfernen (z.B. durch Immobilisierung im Sediment). Dieser<br />
Vorgang der Selbstreinigung ist von mehreren Faktoren abhängig, wozu insbesondere die Gewässermorphologie,<br />
Ufervegetation, Wasserpflanzen- <strong>und</strong> Algenwachstum, Nutzungsintensität <strong>und</strong> Wasserqualität<br />
zählen.<br />
Der Erhalt der Selbstreinigungskraft zählt in der Regel zur Gewässerunterhaltspflicht (vgl. Kap. 3.2.1.3).<br />
Möglichkeiten hierzu bestehen zum einen in der Verringerung des Nährstoffeintrags, zum anderen in<br />
technischen Pflege- <strong>und</strong> Regenerierungsmaßnahmen, z.B. Mahd von Wasserpflanzen (Biomasseentzug),<br />
Belüftung, Zwangszirkulation, usw.<br />
25
3.2.1.3 Gewässerunterhalt <strong>und</strong> Nachsorge<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Die Zuständigkeit <strong>für</strong> den Unterhalt ist abhängig von der Gewässerordnung. In den ostdeutschen Braunkohlenrevieren<br />
ist damit zu rechnen, dass ein großer Teil der entstehenden Seen nach Entlassung aus der<br />
Bergaufsicht als Gewässer II. Ordnung eingestuft wird (DUNKEL mdl. Mitteilung. 2 ). Damit sind die Anliegerkommunen<br />
bzw. Unterhaltungsverbände (z.B. in Brandenburg) <strong>für</strong> den Gewässerunterhalt <strong>und</strong> damit<br />
in gewissem Maße auch <strong>für</strong> die Wasserqualität verantwortlich, da je nach landesrechtlicher Regelung<br />
zum gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhalt auch der Erhalt <strong>und</strong> die Verbesserung der Selbstreinigungskraft<br />
zählt. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz <strong>und</strong> den entsprechenden Landesgesetzen umfasst<br />
die Unterhaltsverpflichtung die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes <strong>für</strong> den Wasserabfluss <strong>und</strong><br />
an schiffbaren Gewässern auch die Erhaltung der Schiffbarkeit. Als Beispiel <strong>für</strong> landesrechtliche Regelungen<br />
sei hier das Brandenburgische Wassergesetz (§ 78 BbgWG) zitiert:<br />
„Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist es, die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der<br />
Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Dazu gehören auch die ökologische<br />
<strong>und</strong> landeskulturelle Funktion der Gewässer, insbesondere<br />
1. die Erhaltung <strong>und</strong> Wiederherstellung eines heimischen Pflanzen- <strong>und</strong> Tierbestandes in naturnaher Artenvielfalt;<br />
2. die Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens, soweit nicht andere dazu verpflichtet<br />
sind;<br />
3. die Freihaltung, Reinigung <strong>und</strong> Räumung des Gewässerbetts <strong>und</strong> der Ufer, soweit es dem Umfang<br />
nach geboten ist;<br />
4. die Freihaltung des Gewässers <strong>und</strong> seiner Ufer von Schädlingen;<br />
5. die Entnahme fester Stoffe aus dem Gewässer oder von seinem Ufer, soweit es im öffentlichen Interesse<br />
erforderlich ist.“<br />
3.2.1.4 Konflikte zwischen <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> weiteren Nutzungen<br />
Fischerei<br />
Ungeeignete fischereiliche Bewirtschaftung kann zu einer deutlichen Verschlechterung der Wasserqualität<br />
von Seen führen. Wird durch zu hohen Fischbesatz, Einbringen ungeeigneter Fischarten oder einseitige<br />
Förderung attraktiver Arten das Gleichgewicht der trophischen Ebenen (Produzenten, Konsumenten<br />
<strong>und</strong> Destruenten) gestört, so kann es zu einem überhöhten Bestand an Friedfischen kommen, deren Nahrungsgr<strong>und</strong>lage<br />
in erster Linie das Zooplankton ist. Gerade diese Organismen regulieren aber als Filtrierer<br />
den Phytoplanktonbestand im See <strong>und</strong> verhindern so die Überhandnahme von Schwebalgen. Der hohe<br />
Fraßdruck auf das Zooplankton kann also zu übermäßigem Algenwachstum führen.<br />
2 MLUR Brandenburg<br />
26
Speichernutzung<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Oftmals ist an Speicherseen die <strong>Erholungsnutzung</strong> vom Betreiber eingeschränkt oder gar verboten. Besonders<br />
an Trinkwasserspeichern besteht durch Bade- <strong>und</strong> Wassersportnutzung eine hohe Gefährdung der<br />
Wasserqualität, so dass an solchen Gewässern meist jede weitere Nutzung verboten ist.<br />
Speicherseen sind meist durch unregelmäßig schwankende Wasserstände charakterisiert. Die Gewässergüte<br />
reagiert dabei auf den Wasserstand. Für den Speicher Lohsa II (Lausitzer Revier) wurden z.B. folgende<br />
pH-Werte prognostiziert:<br />
Tab. 4: Versauerungsgefahr im Speicher Lohsa II<br />
Wasserbeschaffenheit Wasserstand [m ü. NN] pH<br />
„worst case“<br />
nach Flutungsende 116,4 7,06<br />
bei Niedrigwasser (6 Monate) 109,5 3,75<br />
bei Niedrigwasser (18 Monate) 109,5 3,35<br />
mittlerer Fall<br />
nach Flutungsende 116,4 7,22<br />
bei Niedrigwasser (6 Monate) 109,5 6,32<br />
bei Niedrigwasser (18 Monate) 109,5 3,41<br />
Quelle: LMBV & BTUC 1997<br />
Bei längerfristig niedrigen Wasserständen an speicherwirtschaftlich genutzten Tagebauseen besteht also<br />
eine deutliche Gefahr der Versauerung. Allerdings kann durch bestimmte Maßnahmen der Speicherbewirtschaftung<br />
auch einer Wiederversauerungstendenz entgegengewirkt werden, z.B. durch die Zuführung<br />
von neutralem Wasser (LMBV & BTUC 1997).<br />
Nutzung des Umlands<br />
Die Nutzungseignung von Gewässern wird auch durch die Nutzung der an das Gewässer angrenzenden<br />
Flächen beeinflusst. Eine Beeinträchtigung der Nutzungseignung kann z.B. Nährstoffeintrag aus landwirtschaftlichen<br />
Flächen erfolgen, was zu einer Eutrophierung des Gewässers <strong>und</strong> damit zu einer Verschlechterung<br />
der Wasserqualität führen kann. Des Weiteren können Lärm- <strong>und</strong> Geruchsimmissionen die<br />
Erholungseignung mitunter stark beeinträchtigen.<br />
27
3.2.2 Weitere abiotische Faktoren<br />
Relief / Böden<br />
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
Die Bergbau- bzw. Bergbaufolgelandschaft zeichnet sich durch eine Reihe sehr spezifischer Standortmerkmale<br />
aus. Im Rahmen der bergbaulichen Tätigkeit entstanden großflächig (vgl. Tab. 5) neue Reliefformen<br />
wie Tagebaugruben, Restlöcher, Halden, Kippen, Erosionsrinnen usw. In den ehemals eher gering<br />
reliefierten Landschaften des Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Reviers führte der Braunkohlentagebau zu<br />
neuen topographischen Verhältnissen. Im Mitteldeutschen Revier existieren heute z.B. Hohlformen von<br />
50 bis über 100 m Tiefe <strong>und</strong> Sohlenhöhen von -35 bis +80 m. Überflurkippen bilden markante Geländeerhebungen<br />
mit relativen Höhen von 10 bis 68 m (BERKNER 1998). Die Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />
stillgelegter Tagebaue führt dagegen häufig wieder zu einer weitgehenden Nivellierung der ursprünglichen<br />
Reliefunterschiede. Zumeist werden Böschungen abgeflacht <strong>und</strong> verdichtet, Restlöcher verfüllt oder<br />
geflutet <strong>und</strong> Flächen mit stark unebener Oberfläche planiert.<br />
Tab. 5: Umfang des Sanierungsbergbaus im Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutschen Revier<br />
Betriebsfläche der Sanierungstagebaue (1.1.1996) 50486 ha<br />
darin zu sanierende Hohlformen 160 ha<br />
Länge der zu sanierenden Böschungen 450 km<br />
Erdbewegung zur Böschungsumformung 1090 Mio m³<br />
Altlastenverdachtsflächen 985 ha<br />
Stillgelegte Industriebrachen 100 ha<br />
Quelle: BILKENROTH & HILDMANN 1998<br />
Die Reliefformen der BL / BFL sind überwiegend technogenen Ursprungs <strong>und</strong> unterscheiden sich dadurch<br />
meist von der umgebenden, unverritzten Landschaft. Diese neugeschaffenen Standorte bestehen<br />
aus unterschiedlichen, oft vermischten Substraten (die Schichtung <strong>und</strong> Mischung ist in starkem Maße von<br />
der Verkippungstechnik abhängig), in denen noch keine bzw. kaum eine Bodenbildung stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />
Je nach verkipptem Substrat (quartär oder tertiär, sandig oder bindig) unterscheiden sich die Rohböden in<br />
ihren Standortverhältnissen. Sandige (kiesige) Standorte sind in der Regel sehr nährstoffarm <strong>und</strong> haben<br />
ein geringes Wasser- <strong>und</strong> Nährstoffhaltevermögen. Bindige Substrate (Ton, Schluff) besitzen dagegen ein<br />
günstigeres Sorptionsvermögen <strong>und</strong> verfügen über gewisse Nährstoffreserven. Rohböden sind meist<br />
kaum verwittert <strong>und</strong> zeigen geringe bodenbiologische Aktivität (DURKA et al. 1997). An Stellen, an denen<br />
tertiäre Substrate oberflächennah abgelagert wurden, kann es durch Luftzutritt (Oxidation von schwefelhaltigen<br />
Substraten, Bildung von Schwefelsäure) zu einer starken Versauerung von Böden <strong>und</strong> Gewässern<br />
kommen. Im Rahmen der Rekultivierung von Tagebauen werden die Rohböden im Anschluss an die<br />
Sanierungsmaßnahmen meist mit Kulturboden abgedeckt, tiefengelockert, gedüngt <strong>und</strong> anschließend zwischenbegrünt<br />
oder bepflanzt.<br />
Eine Besonderheit <strong>und</strong> ein bedeutender Gefährdungsfaktor in Bergbaulandschaften stellt der Vorgang des<br />
Setzungsfließens dar, dessen Ursachen <strong>und</strong> Auswirkungen nachfolgend kurz dargestellt werden:<br />
Im Rahmen des Braunkohlenabbaus werden große Mengen gewachsener Substrate umgelagert. Die entstehenden<br />
Kippen sind in der Regel locker gelagert <strong>und</strong> weisen im Gegensatz zu gewachsenen Substraten<br />
einen größeren Porenraum auf. Besonders Substrate mit einheitlicher Korngröße (meist Sande) weisen ein<br />
labiles Korngefüge auf. Bricht dieses Gefüge zusammen, entstehen im wassergesättigten Substrat hohe<br />
Porenwasserüberdrücke, das Sand-Wasser-Gemisch verliert seine Festigkeit. Bei aufsteigendem Gr<strong>und</strong>-<br />
28
3.2 Veränderung der Landschaft durch den Braunkohlenbergbau<br />
wasser neigen daher vor allem locker gelagerte Sande zu spontaner Verflüssigung. Hierdurch kommen<br />
ganze Böschungsbereiche ins Rutschen, fließen in den Restsee oder sacken ab. Dieser Vorgang wird als<br />
Setzungsfließen bezeichnet.<br />
Die Setzungsfließen treten ohne vorherige Ankündigung auf, entwickeln sich mit hoher Geschwindigkeit<br />
ausgehend von Ufersaum <strong>und</strong> können mehrere h<strong>und</strong>ert Meter ins Hinterland reichen. Setzungsfließen<br />
können Erdmassen von über 10 Mio m³ umfassen (LMBV 1996). Eine besondere Gefahr <strong>für</strong> die der Rutschung<br />
gegenüberliegenden Uferbereiche stellen große Flutwellen dar, die durch Setzungsfließen ausgelöst<br />
werden können.<br />
Im Lausitzer <strong>und</strong> im Mitteldeutschen Revier waren (Stand 1996) insgesamt 450 km Böschungen zu sanieren<br />
(BILKENROTH & HILDMANN 1998). Im Verantwortungsbereich der LMBV waren 1996 im Lausitzer<br />
Revier ca. 250 km Böschungslänge <strong>und</strong> im Mitteldeutschen Revier ca. 90 km Böschungslänge gesperrt<br />
(LMBV 1996). Die Setzungsfließgefahr besteht vor allem im Lausitzer Revier, da die dort vorherrschenden<br />
Sande mit meist ger<strong>und</strong>eten Kornformen besonders leicht zur spontanen Verflüssigung neigen. Im<br />
Mitteldeutschen Revier wurden meist bindigere Substrate mit unterschiedlichen Korngrößen verkippt, die<br />
meist stabiler gelagert sind.<br />
Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung werden rutschungsgefährdete Böschungen auf der Basis von<br />
Standsicherheitsgutachten gesichert. Je nach Wasserstand im Restloch werden unterschiedliche Verfahren<br />
zur Böschungsstabilisierung angewandt. In wasserfreien Restlöchern können die Böschungen durch Anlegen<br />
eines Stützkörpers vor der rutschungsgefährdeten Kippe stabilisiert werden. In teilweise oder ganz<br />
wassergefüllten Restlöchern wird in der Regel durch Verdichtungsmaßnahmen (Rütteldruckverdichtung,<br />
dynamische Intensivverdichtung, Spreng-Verdichtung) ein „versteckter Damm“ angelegt, anschließend<br />
wird das uferseitige Dammvorfeld ebenfalls durch Verdichtung stabilisiert (LMBV 1996).<br />
Da wegen der großflächigen Stilllegung von Braunkohlentagebauen in den 90er Jahren viele Böschungen<br />
zunächst gesperrt wurden, um sie nach <strong>und</strong> nach zu stabilisieren, konnten sich auf diesen Böschungen<br />
ungestörte Biotope entwickeln. Durch die <strong>für</strong> eine Nachnutzung notwendige Verdichtung der Kippen<br />
werden diese naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume wieder teilweise zerstört. Da im Zuge der Sicherungsmaßnahmen<br />
die Böschungen auch abgeflacht <strong>und</strong> planiert werden, entstehen meist gleichförmige,<br />
strukturarme Flächen.<br />
Klima<br />
In den großflächigen Tagebaugebieten bildet sich durch die besonderen Verhältnisse – insbesondere Relief<br />
<strong>und</strong> Vegetation – ein spezifisches Tagebauklima aus. Durch die fehlende bis spärliche Vegetationsdecke<br />
<strong>und</strong> die geringe Bodenfeuchte ist die Verdunstung stark reduziert. Die höhere Rückstrahlung führt zu<br />
einer deutlichen Veränderung der Strahlungsbilanz mit der Folge größerer Temperaturamplituden <strong>und</strong> extremeren<br />
Temperaturmaxima <strong>und</strong> -minima. Durch die geänderten Reliefbedingungen im Vergleich zur<br />
unverritzten Landschaft bilden sich spezifische Windbedingungen mit Turbulenzen sowie Bereichen erhöhter<br />
bzw. erniedrigter Windgeschwindigkeiten. Die Auswehung von feinkörnigen Substraten führt zu<br />
einer teilweise enormen Staubproduktion. Kippenforste <strong>und</strong> Tagebauseen haben eine ausgleichende Wirkung<br />
auf die geschilderten lokalklimatischen Extrembedingungen. Große Wasser- <strong>und</strong> Waldflächen erhöhen<br />
die Verdunstung <strong>und</strong> führen damit zu einer höheren Luftfeuchtigkeit <strong>und</strong> zu ausgeglicheneren Temperaturverhältnissen.<br />
29
3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />
3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />
In Abb. 7 <strong>und</strong> Tab. 6 sind charakteristische Physiotoptypen der Bergbau- <strong>und</strong> der Bergbaufolgelandschaft<br />
sowie deren Eigenschaften dargestellt.<br />
Unter Sicherung sind dabei alle Maßnahmen zur Böschungsstabilisierung (Verdichtung, Abflachung,<br />
usw.) zu verstehen, unter Rekultivierung fallen Maßnahmen wie Kulturbodenauftrag, Tiefenlockerung,<br />
Düngung usw.<br />
Nach der Definition aus Kap. 3.1 können alle Physiotoptypen in der vollständig sanierten Bergbaufolgelandschaft<br />
auftreten. Die beschriebenen Physiotoptypen sind in erster Linie nach der Entstehung gegliedert<br />
<strong>und</strong> können unterschiedliche Ausprägungen besitzen. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Physiotoptypen-<br />
Gliederung erfolgt in Kap. 3.6 die Definition von Betrachtungseinheiten.<br />
2<br />
10<br />
5<br />
nicht sanierter Tagebau<br />
sanierter Tagebau<br />
8,11<br />
1<br />
10<br />
15<br />
14<br />
4<br />
12<br />
3<br />
6<br />
13 14<br />
gewachsener Boden gekippte Substrate Gewässer<br />
Abb. 7: Vorkommen charakteristischer Physiotoptypen in der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolge<br />
landschaft (Erläuterung der Ziffern vgl. Tab. 6)<br />
17<br />
18<br />
16<br />
9<br />
30
Tab. 6: Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />
Quellen: FBM 1999 <strong>und</strong> ABRESCH et al. 2000<br />
Erläuterungen:<br />
Die Ziffern in Klammer beziehen sich auf Abb. 7;<br />
kursiv gesetzte Einheiten stellen mögliche Sanierungsvarianten dar.<br />
3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />
Physiotoptyp<br />
Kippenplateau (1) ebene Fläche (>1:10) aus Kippsubstraten innerhalb des eigentlichen<br />
Abbaubereichs; ausgebildet als Überflur-, Flur- oder Unterflurkippe;<br />
entsteht oft erst durch Planierung im Rahmen der Sanierung; je nach<br />
Verkippungstechnik ± vielfältiges Relief aus Voll- <strong>und</strong> Hohlformen<br />
Haldenplateau (2) ebene Fläche (>1:10) aus Kippsubstraten außerhalb des eigentlichen<br />
Abbaubereichs in unverritztem Gelände; meist gr<strong>und</strong>wasserfern; je<br />
nach Technik der Verkippung ± vielfältiges Relief aus Voll- <strong>und</strong><br />
Restloch (Planum)<br />
auch Randschlauch (3)<br />
Hohlformen<br />
nach der Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> Abraumbewegung verbleibender<br />
offener Tagebau; hier: ebene Fläche auf der Sohle des offenen Tagebaus,<br />
meist gewachsenes Substrat, angeschnittene Kohleflöze, tertiäre<br />
Substrate; viele Kleinreliefformen<br />
Kippenböschung (4) Böschung aus Kippsubstraten innerhalb des eigentlichen Abbaubereichs;<br />
je nach Hangneigung als Steilwand (< 1:1,5), Steilböschung<br />
(1:1,5 - 1:4) oder Böschung (1:4 - 1:10) 3 ausgebildet; Erosion,<br />
Hangwasseraustritte, teilweise tertiäres Substrat; an Steilwänden<br />
<strong>und</strong> -böschungen ständige Neubildung von Rohbodenflächen durch<br />
Erosion <strong>und</strong> Rutschungen<br />
Haldenböschung (5) Böschung aus Kippsubstraten außerhalb des eigentlichen Abbaubereichs<br />
in unverritztem Gelände; je nach Hangneigung als Steilwand<br />
(< 1:1,5), Steilböschung (1:1,5 - 1:4) oder Böschung (1:4 - 1:10)<br />
ausgebildet; Erosion, Hangwasseraustritte; an Steilwänden <strong>und</strong> -<br />
böschungen ständige Neubildung von Rohbodenflächen<br />
Restlochböschung (6) Böschung an der Abbaufront des Tagebaus; in gewachsenem Substrat,<br />
häufig als Böschungs-Bermen-Komplex ausgebildet; an Steilwänden<br />
<strong>und</strong> -böschungen ständige Neubildung von Rohbodenflä-<br />
gesicherte Kippenböschung (7)<br />
(Regelböschung)<br />
gesicherte Haldenböschung (8)<br />
(Regelböschung)<br />
gesicherte Restlochböschung<br />
(9) (Regelböschung)<br />
gesicherte Kippenböschung<br />
(profilierte Böschung)<br />
gesicherte Haldenböschung<br />
(profilierte Böschung)<br />
3 Definitionen in Anlehnung an FBM (1999)<br />
chen durch Erosion <strong>und</strong> Rutschungen<br />
durch Sicherungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen abgeflachte (> 1:4)<br />
<strong>und</strong> zumeist verdichtete Kippenböschung einheitlicher Neigung,<br />
meist feinplaniert<br />
durch Sicherungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen abgeflachte (> 1:4)<br />
<strong>und</strong> zumeist verdichtete Haldenböschung einheitlicher Neigung,<br />
meist feinplaniert<br />
durch Sicherungs- <strong>und</strong> Sanierungsmaßnahmen abgeflachte (> 1:4)<br />
<strong>und</strong> zumeist verdichtete Restlochböschung einheitlicher Neigung,<br />
meist feinplaniert<br />
durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Gestaltungsmaßnahmen teilweise<br />
abgeflachte <strong>und</strong> verdichtete Kippenböschung mit wechselnden<br />
Hangneigungen (1:20 bis max. 1:2)<br />
durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Gestaltungsmaßnahmen teilweise<br />
abgeflachte <strong>und</strong> verdichtete Haldenböschung mit wechselnden<br />
Hangneigungen (1:20 bis max. 1:2)<br />
31
gesicherte Restlochböschung<br />
(profilierte Böschung)<br />
rekultiviertes<br />
Kippen- / Haldenplateau (10)<br />
rekultivierte<br />
Kippen- / Haldenböschung (11)<br />
3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />
durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Gestaltungsmaßnahmen teilweise<br />
abgeflachte <strong>und</strong> verdichtete Restlochböschung mit wechseln-<br />
den Hangneigungen (1:20 bis steiler 1:2)<br />
durch Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen (Planierung,<br />
Kulturbodenauftrag, Melioration, Ansaat, Pflanzung) nutzbar ge-<br />
machte Plateaufläche; Düngung, Ansaat, Pflanzung<br />
durch Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen (Planierung,<br />
Kulturbodenauftrag, Melioration, Ansaat, Pflanzung) nutzbar gemachte<br />
Böschung; Düngung, Ansaat, Pflanzung<br />
Vernässungsbereich durch bindiges Substrat, Verdichtung oder oberflächennahes<br />
Gr<strong>und</strong>wasser ausgebildete Vernässungsstelle ohne großflächig oder<br />
dauerhaft ausgebildeten Wasserspiegel; stehendes Wasser teilweise<br />
stark versauert <strong>und</strong> oligotroph<br />
Hangwasser- <strong>und</strong> Quellaustritt häufig stark eisenhaltig, vereinzelt salzhaltig<br />
Restsee, nicht gesichert (12) im Restloch durch Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstieg ausgebildetes Stillgewässer<br />
unterschiedlicher Größe <strong>und</strong> Tiefe, teilweise stark versau-<br />
Bergbaufolgesee<br />
Tiefwasserbereiche (13)<br />
Bergbaufolgesee<br />
Flachwasserbereiche (14)<br />
ert, meist oligotroph (vereinzelt auch stark basisch)<br />
durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen<br />
nutzbar gemachter See in einem ehemaligen Tagebaurestloch; bei<br />
Fremdflutung evtl. Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />
Uferzone eines Bergbaufolgesees (oder Fischteich); entstanden<br />
durch Sicherung <strong>und</strong> starke Abflachung (1:10 - 1:15) von Restloch-<br />
<strong>und</strong> Kippenböschungen; bei Fremdflutung evtl. Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />
Rinnsale Abflüsse von Quellen <strong>und</strong> Hangwasseraustritten, oft temporär<br />
technische Gerinne im Zuge der Vorfeldberäumung umgelegte, kanalisierte <strong>und</strong> begradigte<br />
Fließgewässer, meist außerhalb des eigentlichen Abbaubereichs<br />
Fließgewässer, renaturiert im Rahmen der Rekultivierung neu geschaffene Fließgewässer oder<br />
± naturnah umgestaltete technische Gerinne<br />
Physiotop-Komplexe<br />
Kipprippen-Kippkegel-<br />
Komplex (15)<br />
Böschungs-Bermen-Komplex<br />
(16)<br />
Sonderformen<br />
Spülkippe<br />
Schwemmfächer<br />
(17)<br />
auf verritztes Gelände abgesetzte Kippsubstrate, nicht planiert; besteht<br />
aus Böschungen, Ebenen, Erosionsrinnen u.a.; sehr viele<br />
Kleinreliefformen; vorwiegend tertiäre Substrate; stark verzögerte<br />
Sukzession, extreme Lokalklimawechsel, flächendeckende Erosi-<br />
onsprozesse (Sackungen, Setzungen, Auswehungen, Rinnenerosion)<br />
wechselnde Abfolge von Böschungen <strong>und</strong> Verebnungen; i.d.R. als<br />
Restlochböschung in gewachsenem Substrat; Erosionsprozesse,<br />
teilw. tertiäre Substrate; an Steilwänden <strong>und</strong> -böschungen ständige<br />
Neubildung von Rohbodenflächen<br />
Flächen geringer bis mittlerer Neigung mit sortierten Substraten;<br />
flächenhafte Erosionsprozesse; teilweise tertiäres Substrat.<br />
Spülkippe: mit Wasser in den offenen Tagebau verfüllter Abraum,<br />
entsteht auch im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen;<br />
Schwemmfächer: am Fuß von Böschungen durch Erosionsprozesse<br />
entstandene Flächen<br />
Erosionsrinne in Böschungen, Spülkippen <strong>und</strong> Schwemmfächern unterschiedlicher<br />
Steilheit ausgebildete Rinnen; ständige Neubildung von Rohbodenflächen<br />
Berme (18) Trennebene innerhalb eines Böschungssystems (Arbeitsebene),<br />
teilweise verdichtet, einzelne Vernässungsstellen<br />
Baggerausfahrt / Bahntrasse langgestreckte, ebene bis mittel geneigte, oft verdichtete Betriebsflächen<br />
32
3.3 Charakteristische Physiotoptypen der BL / BFL<br />
Ein Teil der o.a. Physiotoptypen ist derzeit nur in unsanierten Landschaftsbereichen zu finden. Die aktuelle<br />
Sanierungspraxis (hier als Standardsanierung bezeichnet) ist auf maximale Gefahrenabwehr ausgerichtet<br />
<strong>und</strong> umfasst deshalb i.d.R. folgende Maßnahmen:<br />
• Böschungssicherung gegen Fließrutschungen durch Verdichtungsmaßnahmen<br />
• Erosionsminderung durch Böschungsabflachung <strong>und</strong> Begrünungsmaßnahmen<br />
• Flutung der Restlöcher<br />
• Neutralisierung von sauren Restseen<br />
• Beseitigung von Altlasten<br />
Diese Maßnahmen führen generell zu einer starken Nivellierung der meist stark reliefierten Bergbaulandschaft.<br />
Bestimmte Landschaftseinheiten, die sehr charakteristisch <strong>für</strong> die Bergbaulandschaft sind <strong>und</strong> aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht eine hohe Bedeutung besitzen (vgl. Kap. 3.4), verschwinden im Rahmen der Standardsanierung<br />
meist vollkommen. Diese deshalb gefährdeten Landschaftseinheiten sind v.a.:<br />
Dynamische Lebensräume:<br />
Sie sind charakterisiert durch eine hohe geomorphologische Dynamik mit Substratverlagerung <strong>und</strong> ständiger<br />
Neuschaffung von Rohbodenstandorten. Typische Prozesse sind Hangrutschungen an Abbruchkanten<br />
<strong>und</strong> Steilböschungen, Erosionserscheinungen oder Erosion durch Wellenschlag an Steilufern von<br />
Seen.<br />
Schwefelsaure Restseen:<br />
Derartige Seen sind zwar in der natürlichen Landschaft Mitteleuropas unbekannt, es gibt aber vergleichbare<br />
natürliche Seen, z.B. Kraterseen in Asien oder Südamerika. Diese Seen stellen ein eigenes Ökosystem<br />
dar, das durch Extrembedingungen gekennzeichnet ist <strong>und</strong> in dem nur hochspezialisierte Organismen<br />
überleben können. Stark saure Seen werden in der aktuellen Gesetzgebung in vielen Fällen eher als Gefahrenquelle,<br />
weniger als prioritäres Schutzgut angesehen (hierzu GELLER & SCHULTZE 1999) <strong>und</strong> werden<br />
daher im Rahmen der Sanierung durch technische Maßnahmen oder künstliche Flutung neutralisiert.<br />
33
3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft<br />
3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft<br />
Im Anschluss an den Abbaubetrieb konnte auf den ehemaligen Tagebauflächen – besonders der ostdeutschen<br />
Reviere – durch die relative Ungestörtheit, durch die standörtliche Vielfalt <strong>und</strong> durch die nahezu<br />
unbeeinflusste natürliche Entwicklung (Sukzession, Morpho- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserdynamik) ein Mosaik neuer<br />
Lebensräume entstehen (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 1999). Diese Lebensräume sind durch<br />
eine Reihe spezifischer Merkmale gekennzeichnet, die ihnen eine besondere Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz<br />
verleihen (Tab. 7). Anhand dieser Merkmale erfolgt später die naturschutzfachliche Bewertung<br />
(Kap. 5).<br />
Tab. 7: Wertgebende Merkmale der BL / BFL <strong>und</strong> ihre Bedeutung <strong>für</strong> die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt<br />
Merkmal<br />
hohe Dynamik im terrestrischen <strong>und</strong> aquatischen Bereich mit resultierender Neu-<br />
schaffung früher Sukzessionsstadien<br />
Flora /<br />
Vegetation<br />
Fauna<br />
x x<br />
überwiegende Nährstoffarmut x x<br />
extreme Standortbedingungen x x<br />
mosaikartige Biotoptypenverteilung mit hoher Strukturvielfalt <strong>und</strong> häufig kleinräu-<br />
migem Standortmosaik<br />
Zufälligkeit der Besiedelung, das Arteninventar ist stark vom Besiedelungspotenzial<br />
der Umgebung beeinflusst<br />
Fehlen menschlicher Besiedlung <strong>und</strong> menschlicher Nutzungen, daher häufig unbe-<br />
einflusste Sukzession<br />
überdurchschnittlich hohes Angebot von in der unverritzten Landschaft nicht vor-<br />
handenen oder seltenen Sonderstandorten<br />
Großräumigkeit, dadurch Habitatangebot <strong>für</strong> Arten mit großen Raumansprüchen <strong>und</strong><br />
Aufbau großer Populationen möglich<br />
geringer Zerschneidungsgrad <strong>und</strong> Ungestörtheit, dadurch Eignung <strong>für</strong> störungsemp-<br />
findliche Arten<br />
<strong>für</strong> erstbesiedelnde Arten anfangs „überoptimales“ Lebensraumangebot (im Sinne<br />
einer nur kurzfristig vorhandenen Habitatkapazität) wegen weitgehend fehlender in-<br />
terspezifischer Konkurrenz <strong>und</strong> Prädation<br />
x x<br />
x x<br />
x x<br />
x x<br />
x<br />
x<br />
x x<br />
In der Bergbau- bzw. Bergbaufolgelandschaft der ostdeutschen Reviere konnte sich ein überdurchschnittlich<br />
hoher Bestand gefährdeter Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten entwickeln. Darunter befindet sich - als Folge der<br />
besonderen Bedingungen – ein hoher Anteil an Pionierarten <strong>und</strong> r-Strategen, die in der BL / BFL Sek<strong>und</strong>ärlebensräume<br />
gef<strong>und</strong>en haben.<br />
34
3.4 Naturschutzfachliche Charakterisierung der Bergbau- / Bergbaufolgelandschaft<br />
In der Bergbau- bzw. Bergbaufolgelandschaft Sachsen-Anhalts wurden z.B. 11 % der in Sachsen-Anhalt<br />
auf der Roten Liste verzeichneten Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter r<strong>und</strong> ein Fünftel der landesweit<br />
als gefährdet eingestuften Arten (vgl. Tab. 8).<br />
Tab. 8: Häufigkeit von Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in der BL / BFL Sachsen-Anhalts<br />
Gefährdungskategorie<br />
Anzahl Arten in der Roten Liste<br />
Sachsen-Anhalts<br />
(FRANK et al. 1992)<br />
Anzahl Rote-Liste-Arten in der<br />
BL / BFL Sachsen-Anhalts<br />
(JAKOB & KÖCK 1999)<br />
ausgestorben oder verschollen 147 2 1%<br />
vom Aussterben bedroht 128 4 3%<br />
stark gefährdet 183 24 13%<br />
gefährdet 292 61 21%<br />
potenziell gefährdet 72 3 4%<br />
Summe 822 94 11%<br />
Anteil<br />
Noch ausgeprägter ist das Bild im Tagebau Schlabendorf-Nord. Auf einer Fläche von knapp 25 km² wurde<br />
mehr als ein Viertel der Brutvogelarten der Roten Liste Brandenburgs nachgewiesen, darunter sogar<br />
r<strong>und</strong> die Hälfte der landesweit als gefährdet <strong>und</strong> stark gefährdet geltenden Arten (Tab. 9).<br />
Tab. 9: Häufigkeit von Brutvögeln im Tagebau Schlabendorf-Nord, Brandenburg<br />
Gefährdungskategorie Anzahl Arten in der Roten Liste<br />
Brandenburgs (DÜRR et al. 1997)<br />
Anzahl Rote-Liste-Brutvögel im<br />
Tgb. Schlabendorf-N<br />
(MÖCKEL 1993a)<br />
ausgestorben oder verschollen 11 0 0%<br />
vom Aussterben bedroht 35 5 14%<br />
stark gefährdet 19 9 47%<br />
gefährdet 29 16 55%<br />
potenziell gefährdet 17 0 0%<br />
Summe 111 30 27%<br />
(%)<br />
Anteil<br />
(%)<br />
Fortschreitende Sukzession führt auf terrestrischen Flächen i.d.R. zunächst zu zoologisch weniger wertvollen<br />
Zuständen, erst langfristig entstehen wieder wertvollere Lebensräume (Bsp. Verbuschungsstadien<br />
<strong>und</strong> Vorwälder bieten überwiegend Ubiquisten einen Lebensraum, erst ältere Wälder haben dann wieder<br />
eine höhere Wertigkeit); im Bereich von Feuchtstandorten <strong>und</strong> Gewässern ist dagegen eine differenzierte<br />
Betrachtung nötig (Bsp. Entwicklung von Niedermoorstadien oder reich strukturierten Verlandungszonen<br />
bietet i.d.R. einer größeren Anzahl Arten geeignete Habitate als Gewässer in frühem Sukzessionstadium).<br />
Aus Sicht des Prozessschutzes kommt der Sukzession aber gr<strong>und</strong>sätzlich eine besonders hohe Bedeutung<br />
zu.<br />
Eine Charakterisierung der einzelnen Biotoptypen der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft erfolgt im<br />
Rahmen der Definition von Betrachtungseinheiten in Kap. 3.6.2.<br />
35
3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />
3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />
Im folgenden wird ein erster Überblick über wichtige Aspekte zur Charakterisierung der BFL im Hinblick<br />
auf Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> gegeben. Dabei fließen sowohl landschaftliche als auch planerische Bedingungen<br />
ein, die die BFL von der unverritzten Landschaft unterscheiden.<br />
Landschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Rahmenbedingungen<br />
Eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Planung freiraumbezogener Erholungsmöglichkeiten liegt in den<br />
landschaftlichen Bedingungen. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass sich die durch den Braunkohleabbau<br />
geprägte Landschaft ganz wesentlich von der unverritzten Landschaft unterscheidet. Durch massive Eingriffe<br />
sind hier völlig neue Landschaftstypen entstanden, die durch ein eigenes <strong>und</strong> charakteristisches Relief<br />
<strong>und</strong> Morphologie geprägt sind (vgl. Tab. 6). Großräumigkeit, teils bizarre Oberflächenformen <strong>und</strong> das<br />
Fehlen menschlicher Nutzungen prägen die Landschaft <strong>und</strong> erwecken eher die Vorstellung einer Mondlandschaft<br />
als einer vom Menschen geprägten Kulturlandschaft; die außergewöhnlich hohe Dynamik der<br />
jungen, noch unsanierten Landschaftsstrukturen wie Rohkippen <strong>und</strong> -böschungen kann durch Erdrutsche<br />
oder Staubstürme deutlich werden, die den Eindruck ungezähmter Naturgewalten verstärken.<br />
Herkömmliche Begriffe zur Beschreibung <strong>und</strong> Maßstäbe zur Bewertung derartiger Landschaftsbilder <strong>und</strong><br />
-erlebnisse sind kaum anwendbar <strong>und</strong> belegen die Besonderheit <strong>und</strong> Einzigartigkeit dieses Landschaftstyps.<br />
Ein weiterer prägender Faktor der BFL liegt in der zeitlichen Dynamik, die in der BFL wirkt <strong>und</strong> mit der<br />
Entwicklung veränderter Landschaftsbilder <strong>und</strong> Lebensräume auch immer wieder neue Rahmenbedingungen<br />
<strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> schafft.<br />
Ein <strong>für</strong> die Planung in BFL zu berücksichtigender Zeit-Faktor liegt in der Langfristigkeit des Sanierungsprozesses<br />
zur Schaffung einer nutzbaren Folgelandschaft. So liegen v.a. die langfristigen Flutungszeiträume<br />
der Restlöcher mit den kurzfristigen Erwartungen der potenziellen Nutzer an eine nutzbare Erholungslandschaft<br />
im Widerspruch (vgl. CARSTENSEN et al. 1998). Erforderlich sind daher Strategien, die<br />
den Erholungssuchenden als Nutzer bereits in den Verlauf des Rekultivierungsprozesses einbinden <strong>und</strong><br />
ihm nicht erst die fertig geplante <strong>und</strong> gestaltete Landschaft präsentieren: So können bereits Teile der noch<br />
nicht vollständig rekultivierten Landschaft <strong>für</strong> bestimmte Nutzungen bereitgestellt <strong>und</strong> die sich entwickelnde<br />
Landschaft in ihren verschiedenen Stadien erlebbar gemacht werden (Zwischennutzungen <strong>und</strong><br />
Nutzungsabfolgen).<br />
Ein weiterer bedeutender Aspekt der Landschaftsdynamik umfasst die natürlichen Entwicklungsprozesse<br />
der Landschaft <strong>und</strong> Vegetation (z.B. Erosionsprozesse, Sukzession). Werden diese Prozesse über die Sanierung<br />
hinaus zugelassen, so können sich weitere typische Merkmale der BFL etablieren, die in der unverritzten<br />
Kulturlandschaft durch die menschliche Nutzung kaum mehr zum Tragen kommen. Eine wichtige<br />
planerische Strategie sollte deshalb künftig im gezielten Erlebbarmachen der Einzigartigkeit der<br />
Landschaft <strong>und</strong> der natürlichen Landschaftsentwicklung <strong>für</strong> den Erholungssuchenden liegen.<br />
Eine zentrale Bedeutung im Hinblick auf das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Bedingungen <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
besitzen die zahlreichen Seen, die aus ehemaligen Tagebaurestlöchern entstanden sind oder noch<br />
entstehen werden. In Zukunft wird es nach Abschluss der Renaturierung im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer<br />
Braunkohlenrevier ca. 200 Tagebauseen mit Oberflächen über 1 ha geben, die das Landschaftsbild<br />
<strong>und</strong> die ökologische Situation umfassend prägen werden (DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE 1999).<br />
Wasserqualität, geogene Versauerung sowie Fragen der Ufer- <strong>und</strong> Böschungssicherung bilden entscheidende<br />
Faktoren <strong>für</strong> eine mögliche künftige Nutzung der Seen <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> (vgl. auch<br />
Kap. 3.2.1). Wo entsprechende Eignung besteht, werden die Gewässer <strong>und</strong> ihre Umgebung vielfach <strong>für</strong><br />
36
3.5 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Besonderheiten der <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften<br />
die landschaftsbezogene Naherholung genutzt oder es stehen entsprechende Planungen an. Typische Nutzungen<br />
sind hier Erholungsformen wie Wandern, Radfahren, Baden, teils Wassersport <strong>und</strong> Freizeitwohnen.<br />
Die künftig hohe Anzahl an Gewässern, die besondere Situation der Gewässer (v.a. Wasserqualität)<br />
<strong>und</strong> die oftmals hohe Bedeutung aus Naturschutzsicht erfordern v.a. in diesem Bereich entsprechend abgestimmte<br />
Nutzungskonzepte.<br />
Neben den speziellen landschaftlichen Voraussetzungen stellt auch die kulturelle Vergangenheit der<br />
Braunkohlelandschaft einen prägenden Faktor dar: Großgeräte des Tagebaus sind z.T. von ähnlich beeindruckender<br />
Dimension wie die Landschaft selbst; daneben zeugen z.B. Fabriken oder Bergbausiedlungen<br />
von der vergangenen Nutzung. Als Merkmal der industriellen Vergangenheit ist auch das Verschwinden<br />
von Dörfern <strong>und</strong> die Umsiedlung der Bevölkerung anzuführen.<br />
Leitbilder <strong>und</strong> Konzepte der Erholungsplanung<br />
Bei der üblichen Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Tagebaulandschaften wurde als bislang dominierende<br />
Strategie der Angleich der Landschaft an die umgebende Kulturlandschaft bzw. an den Zustand vor dem<br />
Abbau verfolgt. Rekultivierungsziel <strong>und</strong> – wie sich aus Befragungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens<br />
des BMBF ergab – auch häufig geäußerter Wunsch der potenziellen Nutzer ist die Wiederherstellung<br />
eines ausgewogenen, harmonischen Landschaftsbildes. Im Rahmen üblicher Sanierungsmaßnahmen<br />
erfolgen somit i.d.R. erneute massive Eingriffe zur „Wiederherstellung der Landschaft“ entsprechend<br />
dem vorbergbaulichen Zustand; damit verschwindet jedoch auch die Einzigartigkeit der BFL weitgehend.<br />
Gründe <strong>für</strong> dieses Vorgehen liegen einerseits in den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen als Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> eine Wiedernutzbarmachung, andererseits aber auch im Wunsch, das bestehende negative Image<br />
der industriell geprägten Landschaften möglichst schnell zu beseitigen.<br />
Ein künftig stärker einzubeziehendes Leitbild <strong>für</strong> die Entwicklung der BFL wäre in der nachhaltigen touristischen<br />
Nutzung <strong>und</strong> Vermarktung der typischen BFL zu sehen, wobei gerade die Einzigartigkeit der<br />
Industrienatur <strong>und</strong> -kultur stärker in den Vordergr<strong>und</strong> zu stellen wäre. Hierin besteht eine wichtige Chance<br />
zum Aufbau eines eigenen, positiven Images der BFL. Derart offensive Ansätze bestehen bereits in<br />
verschiedenen Projekten <strong>und</strong> Vorhaben, so z.B. über die touristische Inwertsetzung von industriellen Anlagen<br />
<strong>und</strong> Geräten in Form von Industriedenkmalen, über Angebote von Wanderungen <strong>und</strong> Exkursionen<br />
oder Aussichtspunkte zum Erleben der typischen BFL. Bei neuen <strong>und</strong> ergänzenden Nutzungsstrategien<br />
sollten die Tagebauseen besondere Berücksichtigung finden, wobei neben den üblichen Freizeit- <strong>und</strong><br />
Sportmöglichkeiten am Wasser verstärkt Möglichkeiten des Naturerlebens einbezogen werden sollten.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Ausgangsbedingungen <strong>für</strong> die Entwicklung von Erholungsräumen<br />
in der BFL ganz wesentlich von denen in anderen Landschaften unterscheiden: In der unverritzten<br />
Landschaft ist eine meist sukzessive Inanspruchnahme von geeigneten, landschaftlich attraktiven<br />
Flächen durch Erholungssuchende üblich; dieser Prozess wird ggf. von planerischen Konzepten wie<br />
z.B. Einrichtungsplänen <strong>für</strong> Naturparke begleitet.<br />
Die Tagebaulandschaft hingegen stellt in der Ausgangssituation eine massiv beeinträchtigte, durch hohe<br />
Umweltbelastung <strong>und</strong> industrielle Vergangenheit gekennzeichnete Landschaft dar, die dem Image einer<br />
intakten Erholungslandschaft zunächst völlig widerspricht oder zu widersprechen scheint. Die gezielte<br />
(Um-)Gestaltung zu einer Erholungslandschaft im herkömmlichen Sinne erfordert ein erneutes Eingreifen<br />
des Menschen, was im Prozess der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung oft in massiver Weise erfolgt.<br />
37
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Als Gr<strong>und</strong>lagen der Erholungsplanung in der gewachsenen Landschaft bieten sich konkrete landschaftliche<br />
sowie sozio-ökonomische Voraussetzungen an, die in die Planung zu integrieren sind, während die<br />
Nutzungsplanung in der BFL eher einen Neubeginn darstellt: <strong>Nachhaltige</strong> Erholungsplanung in der BFL<br />
erfordert daher ein besonderes vorausschauendes Planen, wobei die gegenwärtigen <strong>und</strong> zu erwartenden<br />
landschaftlichen, ökologischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mögliche Konkurrenzsituationen<br />
<strong>und</strong> Synergieeffekte sowie die Bedürfnisse der potenziellen Nutzer einzubeziehen sind.<br />
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
3.6.1 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung<br />
Die Definition von Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung beruht auf charakteristischen<br />
Landschaftseinheiten, die sich aus den in Kap. 3.3 beschriebenen Physiotoptypen (vgl. auch<br />
Abb. 7) ableiten lassen. Bei der Festlegung dieser Betrachtungseinheiten wurden zwei gr<strong>und</strong>legende Aspekte<br />
berücksichtigt:<br />
Zeitlicher Ablauf der Sanierung:<br />
Die Bergbaulandschaft ist ganz wesentlich durch den Ablauf der Sanierung (<strong>und</strong> Rekultivierung) geprägt.<br />
Durch Maßnahmen im Rahmen der Sanierung werden gr<strong>und</strong>legend neue Möglichkeiten zur Nutzung bestimmter<br />
Teilflächen geschaffen, andere Nutzungsmöglichkeiten können gleichzeitig verloren gehen (z.B.<br />
im Zuge der Flutung von Restlöchern). Ein Ziel des Projektes ist es deshalb auch, mögliche <strong>und</strong> sinnvolle<br />
Nutzungsabfolgen herauszuarbeiten, die sich in die wechselnden Bedingungen, die im Rahmen des Sanierungsablaufes<br />
auftreten, einfügen. Auch kann aufgezeigt werden, durch welche Maßnahmen oder auch<br />
Unterlassen von Maßnahmen das Erholungspotenzial der BFL verbessert werden kann. Ziel bei der Sanierung<br />
<strong>und</strong> ggf. Rekultivierung der Landschaft sollte es sein, dem Erholungssuchenden nicht erst die<br />
„fertige“ Landschaft nach langen Jahren Wartezeit (z.B. durch Flutungszeiträume) zur Verfügung zu stellen,<br />
sondern die <strong>Erholungsnutzung</strong> nach Möglichkeit schon früh in den Ablauf der Sanierung (<strong>und</strong> Rekultivierung)<br />
aktiv einzubinden.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde eine Grobgliederung der BL / BFL unter Berücksichtigung verschiedener Stadien<br />
der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung vorgenommen. Unterschieden wurde dabei 4 :<br />
• BL, ungesichert<br />
• BL / BFL in Sanierung<br />
• BFL, rekultiviert<br />
Als ergänzende Einheit wird auch der aktive Tagbau (BL) betrachtet.<br />
4 Unter „BFL, rekultiviert“ wird die gesicherte <strong>und</strong> rekultivierte BFL verstanden.<br />
Zur Herleitung der Einheiten vgl. auch Definitionen der Begriffe BL <strong>und</strong> BFL (Kap. 3.1) <strong>und</strong> der Begriffe Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />
(Kap. 3.3 mit Abb. 7).<br />
38
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Die genannten Stadien stellen grobe Einheiten dar, was jedoch <strong>für</strong> den ersten Bewertungsschritt ausreicht,<br />
um eine Bewertung nachvollziehbar zu gestalten. Die Einheiten werden zum einen weiter räumlich differenziert<br />
(s.u.), zum anderen in der später folgenden, detaillierteren textlichen Bewertung weiter konkretisiert.<br />
Räumliche Aspekte:<br />
Die BFL lässt sich grob in drei Raumeinheiten untergliedern, die durch deutliche Unterschiede hinsichtlich<br />
Relief <strong>und</strong> Morphologie, Landschaftsbild <strong>und</strong> teilweise auch potenziell vorkommende Lebensräume<br />
gekennzeichnet sind. Diese Raumeinheiten basieren auf charakteristischen Physiotoptypen, wie sie in<br />
Tab. 6 (S. 31) beschrieben wurden.<br />
Die drei Grobeinheiten (nämlich Kippen, Halden <strong>und</strong> Restlöcher) besitzen aufgr<strong>und</strong> der spezifischen<br />
Ausprägung sehr unterschiedliche natürliche Voraussetzungen <strong>für</strong> eine <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> werden<br />
deshalb <strong>für</strong> die Bewertung in der nachfolgenden Matrix getrennt betrachtet.<br />
Ergänzt werden die genannten Betrachtungseinheiten um eine wichtige Sonderform der BFL, die eine besondere<br />
Bedeutung <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> spielen kann, nämlich größere Fließgewässer unterschiedlichen<br />
Charakters. Weitere Sonderformen (vgl. Tab. 6, S. 31) wie z.B. Erosionsrinnen, Quellaustritte <strong>und</strong><br />
kleine Fließgewässer („Rinnsale“) werden nicht als eigene Betrachtungseinheiten aufgegriffen.<br />
In Tab. 10 sind die in Kap. 3.3 beschriebenen Physiotoptypen den Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung<br />
der Erholungseignung zugeordnet. Eine zusammenfassende textliche Charakterisierung der Betrachtungseinheiten<br />
erfolgt in Tab. 11. Um eine Bewertung zu ermöglichen, werden hier den einzelnen genannten<br />
Einheiten bestimmte, definierte Bandbreiten an Bedingungen <strong>und</strong> Maßnahmen zugeordnet, die<br />
natürlich einer gewissen Verallgemeinerung <strong>und</strong> Schematisierung bedurften.<br />
39
Tab. 10: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung der BFL<br />
Erläuterung zur Tabelle: fett = Betrachtungseinheiten; kursiv = zugehörige Physiotoptypen (vgl. Tab. 6, S. 31)<br />
ungesicherte Bereiche → Bereiche in Sanierung → rekultivierte Bereiche<br />
Rohkippe Kippe, gesichert Kippe, rekultiviert<br />
Kippenplateau<br />
Kippenböschung<br />
Kipprippen-Kippkegel-Komplex<br />
Kippenplateau (planiert)<br />
gesicherte (Regel-) Kippenböschung<br />
gesicherte profilierte Kippenböschg.<br />
rekultiviertes Kippenplateau<br />
rekultivierte Kippenböschung<br />
Rohhalde Halde, gesichert Halde, rekultiviert<br />
Haldenplateau<br />
Haldenböschung<br />
Haldenplateau (planiert)<br />
gesicherte (Regel-)Haldenböschung<br />
gesicherte profilierte Haldenböschg.<br />
rekultiviertes Haldenplateau<br />
rekultivierte Haldenböschung<br />
Restloch mit Böschung Restloch mit Böschung (in Flutung) Bergbaufolgesee<br />
Restloch (Planum)<br />
Restsee<br />
Restlochböschung (gewachsen)<br />
Böschungs-Bermen-Komplex<br />
Sonderformen: naturnahes Fließgewässer<br />
technisches Gerinne<br />
gesicherte (Regel-) Restlochböschung<br />
gesicherte profilierte Restlochböschg.<br />
Restloch in Flutung<br />
Bergbaufolgesee / Tiefwasserbereiche<br />
Bergbaufolgesee / Flachwasserbereiche<br />
GFN (2001): F & E-Vorhaben „<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften“ - Abschlussbericht 40<br />
Insel
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Tab. 11: Charakterisierung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung<br />
Betrachtungseinheit Charakterisierung<br />
BL, ungesichert<br />
Rohkippe Einheit umfasst Kippenplateau <strong>und</strong> -böschung verschiedener möglicher Neigungen<br />
<strong>und</strong> -ausbildungen. Je nach Lage zum gewachsenen Boden als Überflur-, Flur- oder<br />
Unterflurkippe ausgebildet. Infolge Förderbrückenabbau Ausbildung von Kipprip-<br />
pen-Kippkegel-Komplexen möglich, teilweise saures Substrat, evtl. Vorkommen<br />
von Kleingewässern. Frühe Stadien vegetationsfrei, später Initialstadien der Besied-<br />
lung bis hin zur Entwicklung von Pionierwäldern möglich. Häufig rutschungsge-<br />
fährdet.<br />
Rohhalde Einheit umfasst Haldenplateau <strong>und</strong> -böschungen unterschiedlicher Neigungen <strong>und</strong> -<br />
ausbildungen. Lage außerhalb des eigentlichen Abbaubereiches in unverritztem Ge-<br />
lände. Z.T. vielfältiges Relief, evtl. mit Vernässungsstellen <strong>und</strong> Kleingewässern.<br />
Vegetationsentwicklung vergleichbar zur Rohkippe. Ebenfalls häufig rutschungsge-<br />
fährdet.<br />
Restloch mit Böschung Nach Abbau verbleibender, offener Tagebau inkl. gewachsener Restlochböschung<br />
unterschiedlicher Neigung <strong>und</strong> Ausbildung. Planum potenziell mit unterschiedlichen<br />
Kleinstrukturen (Kippkegel, Vernässungsbereiche, Kleingewässer bis hin zu oft ver-<br />
sauertem Restsee), teilweise saures Substrat; rutschungsgefährdet<br />
BL / BFL in Sanierung<br />
Kippe, gesichert Gleiche räumliche Einheiten wie oben, wobei gr<strong>und</strong>legende Sicherungsmaßnahmen<br />
durchgeführt wurden: Abflachung, teils auch Profilierung der Böschungen, meist<br />
Verdichtung. Kipprippen-Kippkegel-Komplexen nicht mehr vorhanden. Kleinge-<br />
wässerbildung möglich. Nach Sicherungsmaßnahmen i.d.R. Ansaat zur Böschungs-<br />
sicherung <strong>und</strong> Erosionsschutz (keine Bepflanzung). Unterflurkippen <strong>und</strong> große Teile<br />
aller Kippenböschungen gelangen im Zuge der Restlochflutung unter Wasser.<br />
Halde, gesichert Gleiche räumliche Einheiten wie oben, wobei gr<strong>und</strong>legende Sicherungsmaßnahmen<br />
durchgeführt wurden: Abflachung, teils auch Profilierung der Böschungen. Poten-<br />
ziell Vorkommen von Kleingewässern, Vernässungsstellen. Nach Sicherungsmaß-<br />
nahmen i.d.R. Ansaat (Erosionsschutz).<br />
Restloch (in Flutung) Nach Maßnahmen der Böschungssicherung Flutung mit oder ohne Fremdwasser-<br />
zufluß. Böschungen häufig als Böschungs-Bermen-Komplex. Gewässer unterschied-<br />
licher Qualtität, überwiegend sauer (ohne Fremdwasser pH zwischen 1,9 <strong>und</strong> 4,0;<br />
mit Fremdwasser zwischen 4 <strong>und</strong> 7). Flutungszeitraum mehrere Jahre bis Jahrzehn-<br />
te. Im Zuge des Gr<strong>und</strong>wasseranstieges häufig Ausbildung von Verlandungsbiotopen<br />
im Uferbereich, z.T. Quellbildung an den Böschungen.<br />
41
Forts. Tab. 11<br />
BFL, rekultiviert<br />
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Kippe, rekultiviert Durch Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen (Planierung, Kulturbodenauf-<br />
trag, Melioration, Ansaat, Pflanzung) nutzbar gemachte Kippenplateauflächen; Bö-<br />
schungen i.d.R. im Zuge der Flutung unter Wasser, daher weitgehend ebene Kippen-<br />
landschaft. Diverse Rekultivierungsziele, die über Maßnahmen unterschiedlicher<br />
Intensität umgesetzt werden (Aufforstung, landwirtschaftliche Nutzung, landeskultu-<br />
relle Begrünung).<br />
Halde, rekultiviert Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen wie oben. Halden stellen deutliche Er-<br />
hebungen in der Landschaft dar.<br />
Bergbaufolgesee Vollständig geflutetes Restloch, durch Sicherungs-, Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivie-<br />
Naturnahes<br />
Fließgewässer<br />
rungsmaßnahmen nutzbar gemacht. Je nach Art der Flutung <strong>und</strong> Substrat unter-<br />
schiedlicher pH-Wert <strong>und</strong> Trophiegrad, Ausbildung von Tief- <strong>und</strong> Flachwasserbe-<br />
reichen möglich, teilweise Inseln (Kippen verschiedener Sanierungsstadien).<br />
Sonderformen<br />
Im Rahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung neu geschaffene, naturnah gestaltete<br />
Fließgewässer oder renaturierte (naturnah umgestaltete) technische Gerinne<br />
Technisches Gerinne Im Zuge der Vorfeldberäumung umgelegte, kanalisierte <strong>und</strong> begradigte Fließgewäs-<br />
ser, meist außerhalb des eigentlichen Abbaubereichs<br />
42
3.6.2 Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung<br />
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Für die naturschutzfachliche Bewertung werden als Betrachtungseinheiten die charakteristischen Biotoptypen<br />
der BL / BFL herangezogen. Die Klassifizierung der Biotoptypen orientiert sich dabei am Biotoptypenschlüssel<br />
<strong>für</strong> Braunkohletagebaulandschaften des Forschungsverb<strong>und</strong>s Braunkohletagebaulandschaften<br />
Mitteldeutschlands (FBM 1998). In Tab. 12 werden die unterschiedenen Biotoptypen aufgeführt<br />
<strong>und</strong> kurz charakterisiert.<br />
Tab. 12: Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der BL / BFL aus Naturschutzsicht<br />
Biotoptypen Charakterisierung<br />
Gewässer<br />
Quelle<br />
Fließgewässer, naturnah<br />
Fließgewässer, naturfern<br />
Tiefwasserzone<br />
Flachwasserzone<br />
Kleingewässer<br />
Verlandungsbiotope <strong>und</strong><br />
Moore<br />
Verlandungsröhricht<br />
Niedermoor (inkl. -initial)<br />
Binnensalzstelle<br />
Feucht- / Moorheide<br />
Äcker <strong>und</strong> Ackerbrachen<br />
Acker, extensiv<br />
Acker, intensiv<br />
Quellen entstehen z.B. im Bereich angeschnittener Gr<strong>und</strong>wasserleiter an<br />
den Tagebaurändern, besonders im Zuge des Gr<strong>und</strong>wasserwiederanstiegs.<br />
Je nach ihrem Chemismus können Quellbiotope sehr unterschiedlich aus-<br />
geprägt sein. Solche Hangwasseraustritte führen oft zur Entstehung von<br />
kleineren naturnahen Fließgewässern.<br />
Naturferne Fließgewässer entstanden meist durch die Verlegung von Bä-<br />
chen <strong>und</strong> Flüssen im Zuge der Bergbautätigkeit oder durch die Anlage von<br />
Be- <strong>und</strong> Entwässerungsgräben oder -kanälen.<br />
Durch die Flutung von Tagebaurestlöchern entstehen in den Tagebauland-<br />
schaften oftmals große Seen mit ausgedehnten Tiefwasser- <strong>und</strong> Flachwas-<br />
serbereichen. Zu diesen Biotoptypen zählen auch Restseen, die häufig in<br />
den tiefsten Bereichen der Tagebaue entstehen.<br />
An Stellen, an denen lokal bindigere Substrate verkippt wurden, können<br />
sich dauerhafte oder zeitweise austrocknende Kleingewässer bilden.<br />
Verlandungsröhrichte stehen im Uferbereich von Fließ- oder Stillgewäs-<br />
sern, während Landröhrichte auf festem Untergr<strong>und</strong> mit hohem Gr<strong>und</strong>was-<br />
serstand wachsen. Letzteres umfasst auch Seggenriede.<br />
Niedermoore sind derzeit in der Bergbaufolgelandschaft in der Regel als<br />
Initiale ausgebildet, in denen aber bereits charakteristische Tier- <strong>und</strong> Pflan-<br />
zenarten auftreten.<br />
Binnensalzstellen können im Bereich von salzhaltigen Quellen, auf Spülflä-<br />
chen oder auf salzhaltigen verkippten Substraten entstehen.<br />
In feuchten Senken, oft in Kontakt mit initialen Mooren, können Zwerg-<br />
strauchheiden (Feucht- / Moorheiden) entstehen.<br />
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Rekultivierung werden Kippenböden<br />
in erster Linie <strong>für</strong> eine ackerbauliche Nutzung vorbereitet <strong>und</strong> oft intensiv<br />
bewirtschaftet.<br />
Die trotz Melioration <strong>und</strong> Düngung oft relativ nährstoffarmen Standorte<br />
können bei extensiver Bewirtschaftung aus naturschutzfachlicher Sicht be-<br />
deutsam sein. Zu diesen Biotoptypen gehören auch Stillegungsflächen.<br />
43
Rohboden-Biotope<br />
Abbruchkante / Steilwand<br />
Rohbodenstandort<br />
Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
Sand-Pionierflur<br />
Sand-Trockenrasen<br />
trockene Sandheide<br />
Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />
Ruderal- / Staudenflur,<br />
trocken<br />
Ruderal- / Staudenflur feucht<br />
Ansaat<br />
Gehölzbiotope<br />
Sukzessionsgebüsch<br />
Hecke / Baumgruppe<br />
exotisch<br />
Hecke / Baumgruppe<br />
einheimisch<br />
Pionierwald<br />
naturnaher Laubwald<br />
Laubforst, exotisch<br />
Laubforst, einheimisch<br />
Nadelwald, naturnah<br />
Nadelforst<br />
Biotopkomplexe<br />
kleinräumiges Biotopmosaik<br />
Schüttrippen-Komplex<br />
Böschungs-Bermen-Komplex<br />
Insel<br />
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Junge Kippen sind meist Rohboden-Biotope mit höchstens spärlicher Pio-<br />
nierpflanzen-Vegetation.<br />
An gewachsenen Böschungen, Kippenböschungen oder am Rand von Ero-<br />
sionsrinnen können Abbruchkanten <strong>und</strong> Steilwände ausgebildet sein. Durch<br />
Umlagerung von Substraten z.B. durch Erosion können Rohbodenbiotope<br />
immer wieder neu entstehen.<br />
Die spontane Sukzession auf nährstoffarmen, trockenen Standorten läuft<br />
häufig über silbergrasreiche Sand-Pionierfluren zu ausdauernden Sandtro-<br />
ckenrasen mit weitgehend geschlossener Vegetationsdecke.<br />
Der Übergang dieser Biotoptypen zu Zwergstrauchheiden (trockenen Sand-<br />
heiden) ist oft fließend.<br />
Ruderal- <strong>und</strong> Staudenfluren sind durch hochwüchsige, meist von krautigen<br />
Arten dominierte Vegetation gekennzeichnet. Sie werden in trockene <strong>und</strong><br />
feuchte Ausbildungen unterschieden, erstere umfassen auch die in der BFL<br />
oft großflächig ausgebildeten Landreitgrasfluren.<br />
Ansaaten werden meist im Zuge der Rekultivierung zur Böschungsstabili-<br />
sierung oder zur Verbesserung der Bodeneigenschaften angelegt.<br />
Die natürliche Sukzession auf Kippenflächen führt häufig über Sukzessi-<br />
onsgebüsche (z.B. Ginster-Gebüsche) <strong>und</strong> Pionierwälder aus Birken, Pap-<br />
peln <strong>und</strong> Kiefern zu naturnahen Laubwäldern. Zu letzteren zählen auch äl-<br />
tere Forsten mit einem naturnahen, gemischten Laubholzbestand.<br />
Zur Anlage von Hecken, Feldgehölzen oder Baumgruppen werden bei der<br />
Rekultivierung neben einheimischen auch exotische Arten verwendet. Je<br />
nach dem Anteil dieser Gehölze werden <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Be-<br />
wertung im Rahmen dieses Projekts Gehölze aus überwiegend einheimi-<br />
schen oder überwiegend exotischen Baum- <strong>und</strong> Straucharten unterschieden.<br />
Laubholzforste aus nur einer Baumart lassen sich ebenfalls in Bestände aus<br />
einheimischen Baumarten <strong>und</strong> exotischen Baumarten unterscheiden.<br />
Nadelbaumbestände sind vorwiegend gepflanzt, bei älteren Beständen sind<br />
naturnahe Nadelwälder von strukturarmen Nadelforsten zu unterscheiden.<br />
Auf Kippen kann sich durch Substratunterschiede ein kleinräumiges Bio-<br />
topmosaik aus Rohboden, Magerrasen, Gras- <strong>und</strong> Krautfluren sowie Gebü-<br />
schen entwickeln.<br />
Schüttrippenkomplexe entstehen durch die Abraumverkippung mit Förder-<br />
brücken. Sie besitzen eine wellige Oberfläche, je nach Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
mit einem kleinräumigen Wechsel von Feucht- <strong>und</strong> Trockenbiotopen. Brü-<br />
ckenkippen besitzen an der Oberfläche in der Regel heterogenere Substrate<br />
als z.B. Absetzerkippen (vgl. DURKA et al. 1997).<br />
44
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Biotopkomplexe (Forts.) Böschungs-Bermen-Komplexe entstehen an gewachsenen Böschungen <strong>und</strong><br />
sonstige Biotope<br />
Bauwerke / Verkehrsanlagen<br />
3.6.3 Verknüpfung der Betrachtungseinheiten<br />
stellen eine Wechsel aus mehr oder weniger steilen Böschungen <strong>und</strong> Ver-<br />
ebnungen dar. Sie sind vegetationsfrei oder von Pflanzenbeständen unter-<br />
schiedlicher Sukzessionsstadien bewachsen.<br />
Gehölzfreie Inseln <strong>und</strong> das sie umgebende Gewässer stellen einen Komplex<br />
aus offenen Wasserflächen, Verlandungszonen <strong>und</strong> terrestrischen Biotopty-<br />
pen dar, in dem besonders bodenbrütende Vögel durch die räumliche Isola-<br />
tion vom Festland Schutz vor Boden-Prädatoren finden können.<br />
In Tab. 13 (S. 46) erfolgt eine Verknüpfung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung mit denen<br />
<strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung (Tab. 11 bzw. Tab. 12). Ziel der Verknüpfung ist es, zum einen<br />
besondere landschaftliche Potenziale der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> herauszuarbeiten<br />
(vgl. Kap. 4.5), zum anderen mögliche Konfliktbereiche zwischen Erholungsformen <strong>und</strong> den<br />
naturschutzfachlichen Belangen in der BL / BFL zu ermitteln (vgl. Kap. 6).<br />
Die Verknüpfung erfolgt anhand einer Zuordnung der in Tab. 12 beschriebenen Biotoptypen zu den Physiotoptypen<br />
der BL / BFL, die als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Ableitung von Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung<br />
herangezogen wurden (vgl. Tab. 11).<br />
Um die nachfolgenden Bewertungsschritte nachvollziehbar zu gestalten, wurden den unterschiedlichen<br />
Physiotoptypen dabei die typischerweise hier vorkommenden Biotoptypen zugeordnet, wobei von der aktuellen<br />
Sanierungspraxis ausgegangen wurde: So wurde z.B. der Biotoptyp „Schüttrippen-Komplex“ ausschließlich<br />
der Einheit „Rohkippe“ <strong>und</strong> nicht den Einheiten „Kippe, gesichert“ oder „Kippe, rekultiviert“<br />
zugeordnet, was bis auf wenige Ausnahmen der derzeitigen Situation in der BL / BFL entspricht.<br />
Bei einer entsprechenden Sanierungspraxis ist es jedoch denkbar <strong>und</strong> aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten<br />
auch wünschenswert, dass bestimmte, typische Biotoptypen der BL (also z.B. „Schüttrippen-<br />
Komplexe“) über die Sanierung hinaus bewahrt <strong>und</strong> damit auch Teil der BFL werden. Diese Möglichkeit<br />
wurde in den folgenden Kapiteln mit einbezogen.<br />
45
3.6 Definition von Betrachtungseinheiten<br />
Tab. 13: Verknüpfung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung mit den Betrachtungseinheiten der naturschutzfachlichen Bewertung<br />
Biotoptyp<br />
� = i.d.R. großflächiges bzw. häufiges Auftreten<br />
• = i.d.R. kleinflächiges bzw. seltenes Auftreten<br />
Quelle<br />
Fließgewässer, naturnah<br />
Gewässer<br />
Fließgewässer,<br />
naturfern<br />
Tiefwasserzone<br />
Flachwasserzone<br />
Kleingewässer<br />
Verlandungsröhricht<br />
Verlandungsbiotope <strong>und</strong><br />
Moore<br />
Landröhricht<br />
Niedermoor<br />
(inkl. -initial)<br />
Binnensalzstelle<br />
Feucht-./.Moorheide<br />
Äcker u.<br />
Brachen<br />
Acker extensiv<br />
Acker intensiv<br />
GFN (2001): F & E-Vorhaben „<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften“ - Abschlussbericht 46<br />
Rohboden-Biot.<br />
Abbruchkante / Steilwand<br />
Rohbodenstandort<br />
Trocken- <strong>und</strong><br />
Magerbiotope<br />
Sand-Pionierflur<br />
Sand-Trockenrasen<br />
trockene Sandheide<br />
Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />
Ruderal / Staudenflur<br />
trocken<br />
Ruderal / Staudenflur<br />
feucht<br />
Ansaat<br />
Sukzessionsgebüsch<br />
Hecke / Baumgruppe<br />
exotisch<br />
Hecke / Baumgruppe<br />
einheimisch<br />
Gehölz-Biotope Biotopkomplexe<br />
Physiotoptyp<br />
Rohkippe<br />
Kippenplateau � � � � � � � � � � � � �<br />
Kippenböschung � � � � � � � � � �<br />
Kipprippen-Kippkegel-Komplex � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Rohhalde<br />
Haldenplateau � � � � � � � � � �<br />
Haldenböschung � � � � � � � � �<br />
Restloch mit Böschung<br />
Restloch (Planum) � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Restsee � � � � � �<br />
Restlochböschung � � � � � � � � � � � � � �<br />
Böschungs-Bermen-Komplex � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Kippe, gesichert<br />
Kippenplateau (planiert) � � � � � � � � � � � �<br />
gesicherte (Regel-)Kippenböschung � � � � � � � � � �<br />
gesicherte profilierte Kippenböschung � � � � � � � � � � �<br />
Halde, gesichert<br />
Haldenplateau (planiert) � � � � � � � � � � � �<br />
gesicherte (Regel-)Haldenböschung � � � � � � � � � �<br />
gesicherte profilierte Haldenböschung � � � � � � � � � � �<br />
Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />
gesicherte (Regel-)Restlochböschung � � � � � � � � � � � � �<br />
gesicherte profilierte Restlochböschung � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Restloch in Flutung � � � � � � � � � � �<br />
Kippe, rekultiviert<br />
rekultiviertes Kippenplateau � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
rekultivierte Kippenböschung � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Halde, rekultiviert<br />
rekultiviertes Haldenplateau � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
rekultivierte Haldenböschung � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Bergbaufolgesee<br />
Bergbaufolgesee, Tiefwasserbereiche �<br />
Bergbaufolgesee, Flachwasserbereiche � �<br />
Bergbaufolgesee, Uferbereich � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Insel � � � � � � � � � � � � � � �<br />
Sonderformen<br />
naturnahes Fließgewässer � � � � � � � � �<br />
technisches Gerinne � � � � � �<br />
Pionierwald<br />
naturnaher Laubwald<br />
Laubforst exotisch<br />
Laubforst einheimisch<br />
Nadelwald naturnah<br />
Nadelforst<br />
kleinräumiges Biotopmosaik<br />
Schüttrippen-Komplex<br />
Böschungs-Bermen-<br />
Komplex<br />
Insel (gehölzfrei)
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
4 Eignung der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Im folgenden Kapitel wird die Eignung der BFL <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> genauer analysiert <strong>und</strong> bewertet,<br />
was folgende Bearbeitungsschritte beinhaltet:<br />
• Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen <strong>und</strong>übergeordneter Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong><br />
Erholung in der BFL (Kap. 4.2)<br />
• Zusammenstellung möglicher Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL (Kap. 4.3)<br />
• Ausarbeitung von Anforderungsprofilen <strong>für</strong> die relevanten Erholungsformen in der BFL (Kap. 4.4)<br />
• Bewertung der Eignung der BFL <strong>und</strong> ihrer verschiedenen Einheiten <strong>für</strong> die möglichen Erholungsformen<br />
(Kap. 4.5)<br />
• Darstellung sozioökonomischer Rahmenbedingungen <strong>für</strong> Planung von Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in<br />
der BFL (Kap. 4.6).<br />
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
In diesem Kapitel werden die rechtlichen Voraussetzungen zusammengefasst, die bei der Verwirklichung<br />
von Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>projekten in Bergbaufolgelandschaften normalerweise zu berücksichtigen<br />
sind. Das Kapitel vermittelt einen Überblick über gr<strong>und</strong>legende gesetzliche Vorgaben, wobei auf die im<br />
einzelnen wirksamen landesrechtlichen Regelungen nur beispielhaft verwiesen wird (vgl. auch Anhang I).<br />
4.1.1 Betretungsrecht<br />
Nach § 27 BNatSchG Abs. 1 ist das Betreten der Flur auf Straßen <strong>und</strong> Wegen sowie auf ungenutzten Flächen<br />
zum Zwecke der Erholung gr<strong>und</strong>sätzlich gestattet. Da die Einzelheiten des Betretungsrechts in den<br />
Landesnaturschutzgesetzen geregelt sind, kommt es hier je nach B<strong>und</strong>esland zu abweichenden Regelungen:<br />
während das Betretungsrecht in Sachsen-Anhalt beispielsweise auch das Reiten umfasst, ist dies in<br />
Sachsen ausgeschlossen. In Brandenburg dürfen z.B. gesetzlich geschützte Biotope nicht betreten werden.<br />
Die landesrechtlichen Vorgaben sind im Einzelnen den Naturschutzgesetzen der Länder zu entnehmen.<br />
Durch Rechtsverordnungen können alle B<strong>und</strong>esländer das Betretungsrecht im Einzelfall ebenfalls beschränken.<br />
Das Betreten des Waldes ist nach § 14 BWaldG zum Zwecke der Erholung gestattet. Radfahren ist im<br />
Wald nur auf Wegen erlaubt. Auch hier kommt es durch die Gesetzgebung der Länder zu Abweichungen,<br />
die insbesondere das Radfahren <strong>und</strong> das Reiten im Wald betreffen. Die entsprechenden Regelungen sind<br />
in den Waldgesetzen der Länder zu finden.<br />
47
4.1.2 Gemeingebrauch<br />
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Die Benutzung von oberirdischen Gewässern ist in § 23 WHG geregelt. Demnach darf jedermann oberirdische<br />
Gewässer in dem Umfang nutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch gestattet ist. In<br />
den einzelnen Ländergesetzen wird der Gemeingebrauch unterschiedlich definiert. In der Regel umfasst<br />
er das Baden, Waschen, Viehtränken <strong>und</strong> Schöpfen mit Handgeräten. Zum Gemeingebrauch zählt auch<br />
das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft. Vom Gemeingebrauch ausgenommen sind<br />
künstliche Gewässer wie z.B. Talsperren oder Baggerseen. Damit fallen Restseen der Bergbaufolgelandschaft<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nicht unter den Gemeingebrauch (RECH, mdl. Mitt. 5 ). Für eine <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
muss der Gemeingebrauch im Einzelfall durch die zuständige Untere Wasserbehörde zugelassen werden.<br />
In diesem Zusammenhang kann auch der Umfang des Gemeingebrauchs geregelt werden. Eigentumsrechtliche<br />
Fragen bleiben dabei unberücksichtigt. Diese müssen im Einzelfall geregelt werden.<br />
Abweichungen in den Ländergesetzen finden sich z.B. beim Tauchsport mit Gerät: So zählt in Sachsen-<br />
Anhalt auch Tauchen zum Gemeingebrauch. In den meisten B<strong>und</strong>esländern können bestimmte Nutzungen<br />
(z.B. Tauchen oder Befahren mit Motorbooten) <strong>für</strong> einzelne Gewässer als Gemeingebrauch zugelassen<br />
werden. Auf B<strong>und</strong>eswasserstraßen <strong>und</strong> auf schiffbaren Gewässern (Festlegung durch Rechtsverordnungen<br />
der Länder) hat jedermann das Recht, diese mit Wasserfahrzeugen zu befahren. Die Schifffahrt auf<br />
nicht schiffbaren Gewässern kann in bestimmten Fällen von den Wasserbehörden genehmigt werden.<br />
Sämtliche Nutzungen – auch die gr<strong>und</strong>sätzlich zulässigen – können im Einzelfall Einschränkungen erfahren,<br />
die bis zu deren vollständigem Ausschluss reichen.<br />
4.1.3 Eingriffsregelung<br />
Die Errichtung von Erholungs- oder Freizeitanlagen oder die Ausübung von Erholungs- oder Freizeitaktivitäten<br />
kann aufgr<strong>und</strong> von Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Flächen dazu führen, dass<br />
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bzw. das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt<br />
werden. In solchen Fällen liegt ein naturschutzrechtlich relevanter Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
vor.<br />
Nach § 8 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs in Natur <strong>und</strong> Landschaft verpflichtet, vermeidbare<br />
Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Betroffen<br />
von dieser Verpflichtung sind alle Vorhaben, <strong>für</strong> die nach anderen Rechtsvorschriften eine behördliche<br />
Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Zustimmung, Planfeststellung, sonstige Entscheidung oder eine<br />
Anzeige an eine Behörde vorgeschrieben ist. Nach den Landesnaturschutzgesetzen können sich erhebliche<br />
Unterschiede <strong>für</strong> die Eingriffsregelung sowie <strong>für</strong> erforderliche Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
inkl. Ausgleichsabgaben ergeben.<br />
Für sämtliche im Rahmen dieses Vorhabens berücksichtigten Erholungs- <strong>und</strong> Nutzungsformen ist zunächst<br />
zu prüfen, ob ein Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft vorliegt. Die Angaben im Anhang I geben an,<br />
mit welcher Wahrscheinlichkeit bei der Umsetzung der jeweiligen Nutzungs- oder Erholungsform ein erheblicher<br />
oder nachhaltiger Eingriff erfolgt. Laut Naturschutzgesetzgebung muss primär die Vermeidung<br />
von Eigriffen angestrebt werden. Dies kann z.B. durch die Suche nach einem Alternativstandort oder<br />
auch durch die Wahl einer weniger konfliktträchtigen Erholungsform erfolgen (vgl. auch „freiwillige<br />
5 SMU Sachsen<br />
48
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Umweltverträglichkeitsstudie“ im entsprechenden Teilkapitel auf S. 50). Können die Beeinträchtigungen<br />
nicht vermieden oder im erforderlichen Umfang ausgeglichen werden, so kann der Eingriff untersagt<br />
werden, wenn die Belange des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege bei der Abwägung vorgehen (§ 8<br />
Abs. 3 BNatSchG).<br />
Die Eingriffsregelung wird im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes oder vergleichbarer<br />
Festsetzungen im entsprechenden Fachplan abgearbeitet. Die Anwendung der Eingriffsregelung <strong>für</strong> Vorhaben,<br />
die dem Baurecht unterliegen, ist im Baugesetzbuch geregelt (vgl. folgendes Teilkapitel).<br />
4.1.4 Bauleitplanung<br />
Soweit die Erholungs- oder Freizeitnutzung auf Anlagen angewiesen ist, die eigens da<strong>für</strong> erstellt oder<br />
gewidmet werden, sind diese baulichen Anlagen baugenehmigungsbedürftig. Zu den Anlagen zählen dabei<br />
nicht nur Gebäude, sondern auch Einrichtungen wie z.B. Skilifte oder bauliche Anlagen <strong>für</strong> Luftsport,<br />
die zweckentsprechend künstlich angelegt oder hergerichtet wurden. Ausgenommen sind davon Anlagen<br />
von untergeordneter Bedeutung <strong>und</strong> Größe wie z.B. kleine, offene Schutzhütten <strong>und</strong> solche Nutzungsformen,<br />
die sich in der freien Landschaft oder auf primär <strong>für</strong> andere Zwecke errichtete Anlagen (Straßen,<br />
Wege) abspielen.<br />
Die Errichtung, Nutzung <strong>und</strong> Unterhaltung oder Änderung von Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen unterliegt<br />
dem Landesbaurecht („Bauordnungsrecht“). Normalerweise ist eine Baugenehmigung nach den Landesbauordnungen<br />
erforderlich, vor deren Erteilung die Bauaufsichtsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens<br />
mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft.<br />
Die Genehmigungsfähigkeit von Anlagen hängt in bauplanungsrechtlicher Hinsicht entscheidend von der<br />
räumlichen Lage der Flächen ab, auf denen das Vorhaben verwirklicht werden soll (Innenbereich, Außenbereich,<br />
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; vgl. §§ 30, 34, 35 BauGB sowie SCHEMEL & ERB-<br />
GUTH 2000). Stärkste Einschränkungen liegen <strong>für</strong> den Außenbereich vor: Hier können Anlagen nur dann<br />
genehmigt werden, wenn sie zu den privilegierten Vorhaben gehören, d.h. <strong>für</strong> Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen<br />
z.B. wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen nachteiliger Wirkungen<br />
auf die Umgebung oder da sie wegen besonderer Zweckbestimmung nur im Außenbereich durchgeführt<br />
werden können (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB).<br />
SCHEMEL & ERBGUTH (2000) führen unter Bezugnahme auf verschiedene Gerichtsurteile aus, dass nicht<br />
jedes Vorhaben, das sinnvoll nur im Außenbereich verwirklicht werden kann, allein schon deshalb nach<br />
§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB gesondert zuzulassen ist. Die Bevorzugung individueller Freizeitwünsche Einzelner<br />
oder bestimmter Gruppen (z.B. in Bezug auf Golfsport) widerspricht vielmehr der eigentlichen<br />
Funktion des Außenbereichs, die neben Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft auch dem allgemeinen Bedürfnis nach<br />
Erholung dienen soll.<br />
Bei nichtprivilegierten Vorhaben kommt eine Genehmigung im Außenbereich nur im Einzelfall <strong>und</strong> dann<br />
in Betracht, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt <strong>und</strong> die Erschließung<br />
gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB).<br />
Aufgr<strong>und</strong> gesetzlicher Regelungen kann die bauordnungsrechtliche Genehmigung auch entfallen oder<br />
durch eine spezielle Zulassung ersetzt werden: Letzteres ist immer dann der Fall, wenn <strong>für</strong> das Vorhaben<br />
nach anderen gesetzlichen Vorgaben ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist (s. Kap. 4.1.5).<br />
49
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
4.1.5 Raumordnungs-, Planfeststellungsverfahren <strong>und</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Die Notwendigkeit zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) ergibt sich aus dem Raumordnungsgesetz<br />
(ROG) in Verbindung mit der Raumordnungsverordnung (RoV). Raumbedeutsame Planungen<br />
oder Maßnahmen sind demnach in einem besonderen Verfahren untereinander <strong>und</strong> mit den Erfordernissen<br />
der Raumordnung abzustimmen. Bei der Planung von Freizeit- oder Erholungseinrichtungen<br />
sind ROV in der Regel <strong>für</strong> folgende raumbedeutsame <strong>und</strong> überörtliche Vorhaben durchzuführen:<br />
• Herstellung, Beseitigung <strong>und</strong> wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, die einer<br />
Planfeststellung nach § 31 WHG bedürfen sowie <strong>für</strong> Häfen ab einer Größe von 100 ha<br />
• Errichtung von Feriendörfern, Hotelkomplexen <strong>und</strong> sonstigen großen Einrichtungen <strong>für</strong> die Ferien-<br />
<strong>und</strong> Fremdenbeherbergung sowie von großen Freizeitanlagen.<br />
Großflächige Freizeiteinrichtungen mit i.d.R. überörtlich bedeutsamen Auswirkungen können z.B. Ferien-<br />
oder Freizeitparks, große Sportanlagen, Golfplätze, Erlebnisbäder, Anlagen <strong>für</strong> Motor- oder Luftsport<br />
sowie Dauercampingplätze sein.<br />
Die Länder schaffen die entsprechenden Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Raumordnungsverfahren (vgl. Landesplanungsgesetze<br />
der Länder).<br />
Die Notwendigkeit zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren ist in unterschiedlichen Gesetzen<br />
geregelt <strong>und</strong> eng mit dem Raumordnungsverfahren gekoppelt. So bedürfen z.B. Flugplätze, Landeplätze<br />
<strong>und</strong> Segelfluggelände einer Genehmigung nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) <strong>und</strong> Bootshäfen<br />
einer Genehmigung nach den Wassergesetzen des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder, wenn damit ein Ausbau des<br />
Gewässers nach § 31 WHG verb<strong>und</strong>en ist.<br />
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) umfasst die Ermittlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der<br />
Auswirkungen eines Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter lt. UVPG. Sie ist unselbständiger Teil<br />
verwaltungsbehördlicher Verfahren (ROV, PFV, Beschlüsse nach § 10 BauGB). Die Verpflichtung zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich primär aus dem UVP-Gesetz, daneben<br />
auch aus weiteren Gesetzen, wie den Landesplanungsgesetzen der Länder, aus dem Baugesetzbuch<br />
(BauGB), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). In der Regel ist<br />
eine Prüfung der Umweltverträglichkeit <strong>für</strong> alle Vorhaben notwendig, <strong>für</strong> die ein Raumordnungsverfahren<br />
<strong>und</strong> / oder Planfeststellungsverfahren nach den entsprechenden Gesetzen vorgeschrieben ist.<br />
Eine besondere Bedeutung kommt der Untersuchung der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Standortplanung<br />
<strong>und</strong> -suche zu. Für die im ROG bzw. den Landesplanungsgesetzen vorgeschriebenen Vorhaben<br />
ist eine vergleichende UVP i.d.R. Bestandteil des ROV („Plan-UVP“). Nur durch diese dem eigentlichen<br />
Vorhaben vorgeschaltete Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht die Möglichkeit, Konflikte mit<br />
Umweltbelangen - insbesondere auch bei der Standortwahl - frühzeitig aufzudecken <strong>und</strong> nach alternativen<br />
Lösungen zu suchen, um erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt von vornherein zu vermeiden. In späteren<br />
Planungsschritten, auf Ebene der Vorhabenszulassung (Genehmigungsverfahren), sind derartige<br />
Maßnahmen dagegen nicht mehr realisierbar.<br />
Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben der Eingriffsregelung, in der die Vermeidung von Eingriffen<br />
vorgeschrieben ist, sollte eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit auf Ebene der Standortsuche<br />
nicht nur <strong>für</strong> die wenigen Vorhaben gemäß UVPG erfolgen. Vielmehr sollten sämtliche Vorhaben, die<br />
aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen oder Aktivitäten erhebliche Beeinträchtigungen eines oder mehrerer<br />
Schutzgüter erwarten lassen, einer entsprechenden Begutachtung unterzogen werden. Das geeignete Instrument<br />
wäre hier eine freiwillige (kommunale) Umweltverträglichkeitsstudie. Art <strong>und</strong> Umfang der Prüfung<br />
sollte dem Einzelfall angepasst <strong>und</strong> in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgen.<br />
50
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Im Hinblick auf die Einrichtung von Wassersportanlagen geht SCHEMEL (1987) z.B. davon aus, dass Projekte<br />
an kleineren Seen (weniger als 100 ha Wasserfläche) in jedem Fall als erheblich zu bewerten sind,<br />
während auf größeren Seen der konkrete Standort <strong>und</strong> / oder ein Mehraufkommen an Wassersportfahrzeugen<br />
<strong>für</strong> die Bewertung relevant sind.<br />
Im Anhang I sind diejenigen Erholungs- <strong>und</strong> Nutzungsformen dargestellt, <strong>für</strong> die i.d.R. ein ROV / PFV<br />
mit UVP erforderlich ist.<br />
4.1.6 Schutzgebietsverordnungen, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Gebiete<br />
In Schutzgebieten, die durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind (Naturschutzgebiete, Nationalparke,<br />
Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, sowie Naturdenkmäler <strong>und</strong> Geschützte<br />
Landschaftsbestandteile), sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder<br />
Veränderung führen können (Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile)<br />
bzw. die den Charakter des Gebiets verändern (Landschaftsschutzgebiete).<br />
Konkrete Ver- <strong>und</strong> Gebote sind in den entsprechenden Rechtsverordnungen (Schutzgebietsverordnungen)<br />
festgelegt. Die Naturschutzbehörden können in bestimmten Fällen Ausnahmen von diesen Verboten zulassen<br />
<strong>und</strong> Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anordnen.<br />
Geplante Erholungsformen oder -einrichtungen in Schutzgebieten sind daher auf ihre Vereinbarkeit mit<br />
der Schutzgebietsverordnung zu prüfen.<br />
Nach § 20c BNatSchG <strong>und</strong> den entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen gelten bestimmte Biotoptypen<br />
als gesetzlich geschützt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Darüber hinaus gelten in<br />
einzelnen B<strong>und</strong>esländern weitere Verbote (z.B. Betretungsverbot in Brandenburg). Die Länder können<br />
Ausnahmen von diesem Verbot zulassen <strong>und</strong> gegebenenfalls Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anordnen.<br />
Nach der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) müssen die Mitgliedsstaaten eine Liste von Gebieten<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung vorlegen, die zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten<br />
(gemäß Richtlinie 79/409/EWG) Teile des geplanten kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer<br />
Schutzgebiete („Natura 2000“) werden (§ 19a ff. BNatSchG). Diese Gebiete sollen als Schutzgebiete<br />
nach § 12 BNatSchG ausgewiesen werden. Projekte 6 in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
(nach ihrer Bekanntmachung) oder in Europäischen Vogelschutzgebieten sind vor ihrer Zulassung<br />
oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets oder des Vogelschutzgebiets<br />
zu untersuchen. Für Schutzgebiete nach § 12 BNatSchG ergeben sich die Maßstäbe <strong>für</strong> die<br />
Verträglichkeit aus dem Schutzzweck <strong>und</strong> den dazu erlassenen Vorschriften.<br />
Der gesetzliche Schutz von Biotopen sowie der Schutz von Flächen nach der FFH-Richtlinine sind unabhängig<br />
von bestimmten Erholungsformen <strong>und</strong> sind daher im Anhang I nicht explizit dargestellt.<br />
6 Als Projekte im Sinne von § 19a BNatSchG gelten Vorhaben, Maßnahmen <strong>und</strong> Eingriffe innerhalb eines Gebiets von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets, die einer Anzeige an eine Behörde oder einer behördlichen<br />
Entscheidung bedürfen oder von einer Behörde durchgeführt werden sowie alle Anlagen, die nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen.<br />
51
4.1.7 Verkehrssicherungspflicht <strong>und</strong> bergrechtliche Haftung<br />
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Das Betreten von Wald <strong>und</strong> Flur nach § 14 BWaldG bzw. § 27 BNatSchG erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich auf eigene<br />
Gefahr. Dieser Haftungsausschluss <strong>für</strong> den Gr<strong>und</strong>eigentümer berührt allerdings nicht die Verantwortlichkeit<br />
aus den Verkehrssicherungspflichten. Diese greifen immer dann, wenn ein <strong>für</strong> ein Gr<strong>und</strong>stück<br />
Verantwortlicher eine besondere Gefahrenquelle selbst schafft oder andauern lässt, worunter beispielsweise<br />
auch die Bereitstellung schadhafter Erholungseinrichtungen fällt (GASSNER 1995). Gegen versteckte<br />
Gefahrenquellen muss der Eigentümer entsprechende Vorkehrungen treffen. Der Erholungssuchende<br />
selbst muss sich dagegen auf typische Gefahren (z.B. im Wald) einstellen.<br />
Für Flächen, die unter Bergaufsicht stehen, ist die Haftung im Schadensfall nach dem B<strong>und</strong>esberggesetz<br />
(BBergG) geregelt. In der Regel ist der Bergbaubetreiber <strong>für</strong> alle Bergschäden verantwortlich, also <strong>für</strong><br />
Schäden, die durch den Bergbaubetrieb, durch Betriebsanlagen oder im Rahmen der Wiedernutzbarmachung<br />
entstehen (§ 114 BBergG, vgl. auch § 2 Absatz 1 BBergG).<br />
Nach § 69 Abs. 2 BBergG wird eine Fläche erst dann aus der Bergaufsicht entlassen, wenn „nach allgemeiner<br />
Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren <strong>für</strong> Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
Dritter ... eintreten werden.“ In der derzeit üblichen Sanierungspraxis wird auf ein Maximum an<br />
Sicherheit in der Bergbaufolgelandschaft hingearbeitet. In vielen Fällen ist dies aber nicht unbedingt notwendig,<br />
beispielsweise in Bereichen, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden sollen. Ausführliche<br />
Überlegungen <strong>und</strong> Beispiele <strong>für</strong> nach dem zukünftigen Nutzungszweck abgestufte Sanierungsmaßnahmen<br />
finden sich bei ABRESCH et al. (2000).<br />
Für typische haftungsrechtliche Problemfälle im Zusammenhang mit der Nachnutzung von ehemaligen<br />
Tagebauflächen wurden im Rahmen von Pilotprojekten teilweise elegante Lösungen gef<strong>und</strong>en. Z.B.<br />
konnten Industrieruinen im Ruhrgebiet der Öffentlichkeit zur Benutzung auf eigene Gefahr als Klettergelände<br />
zur Verfügung gestellt werden. Allerdings stellt der von GANSER im Rahmen der IBA Emscher-<br />
Park in die Diskussion gebrachte Begriff des „Alpenrechts“ keine Rechtsgr<strong>und</strong>lage dar, sondern nur ein<br />
Bild zur Verdeutlichung der Benutzung auf eigene Gefahr, daher kann das „Alpenrecht“ hier auch nicht<br />
als mögliche Lösung haftungsrechtlicher Fragen herangezogen werden. Im Unterschied zu den einschätzbaren<br />
Gefahren in den Alpen kann der normale Besucher die bergbautypischen Gefahren in der Bergbaulandschaft<br />
nicht erkennen.<br />
Die formelle Ausweisung von gehölzbestandenen Sukzessionsflächen als Wald bzw. Walderwartungsland<br />
ermöglicht ein deutlich niedrigeres Niveau der Gefahrenabwehr z.B. im Vergleich zu einer öffentlichen<br />
Parkanlage (DETTMAR & GANSER 1999, WEISHAAR mdl. Mitt. 7 ). Damit lässt sich aber vermutlich kein<br />
Haftungsausschluss <strong>für</strong> Gefahren erreichen, die durch die Bergbautätigkeit <strong>und</strong> ihre Folgen hervorgerufen<br />
werden, da bergbautypische Gefahren in der Regel von einem Erholungssuchenden nicht als solche erkannt<br />
werden können <strong>und</strong> damit als versteckte Gefahren gelten. Durch deutliches Absperren (z.B. Zäune)<br />
gefährdeter Bereiche wird die Verkehrssicherungspflicht in der Regel ausreichend erfüllt.<br />
Flächen, die nicht aus dem Bergrecht entlassen sind, können nur mit Genehmigung des Bergbaubetreibenden<br />
<strong>und</strong> in vielen Fällen auch nur mit besonderer Genehmigung durch das zuständige Bergamt <strong>und</strong><br />
damit i.d.R. nur sehr eingeschränkt genutzt werden.<br />
Auf Spielplätzen <strong>und</strong> in Naturerlebniseinrichtungen – speziell <strong>für</strong> Kinder – müssen Gefahren, die Kinder<br />
nicht erkennen können <strong>und</strong> die über ihren eigenen Sicherheitsinstinkt hinausgehen, vermieden werden.<br />
Damit ist die Frage, was versteckte Gefahren sind, auch stark vom Alter der Zielgruppe abhängig. Eine<br />
ausführliche Abhandlung zum Problemfeld Haftungsfragen bei Spielplätzen <strong>und</strong> Naturerfahrungsräumen<br />
7 Alias – Atelier <strong>für</strong> Spaziergangsforschung <strong>und</strong> Unternehmungen, Dessau<br />
52
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
findet sich bei SCHEMEL & STRASDAS (1998). AGDE (1996, zit. in SCHEMEL & STRASDAS, 1998) gibt<br />
verschiedene Empfehlungen zur Vermeidung von versteckten Gefahren auf Spielgeländen <strong>für</strong> Schulkinder<br />
(Beispiele):<br />
• Eine Abgrenzung zum Verkehr ist erforderlich, wenn Straßen an Spielräumen vorbeiführen.<br />
• Baumstämme, die zum Sitzen, Spielen, Balancieren ausgelegt sind, dürfen nicht rollen oder durch<br />
mehrere Kinder ins Rollen gebracht werden.<br />
• Steine als Gestaltungselemente dürfen keine besonders scharfen Kanten aufweisen.<br />
• Die Gr<strong>und</strong>sätze über freie Fallhöhen aus DIN 7926 sollten analog angewendet werden. Ausnahme<br />
sind Bäume, die eventuell beklettert werden (Wer ohne fremde Hilfe hinaufklettern kann, kommt auch<br />
- ohne Sturz - wieder herunter).<br />
• Bei der Bepflanzung sind auch Pflanzen mit Stacheln zugelassen. Denn Schulkinder, die <strong>für</strong> die naturnahen<br />
Spielräume in Betracht kommen, können damit umgehen.<br />
• Auch giftige Pflanzen sind in den naturnahen Spielräumen zulässig. Nur Kinder im Vorschulalter<br />
werden dadurch gefährdet.<br />
• Bei zum Spielen angelegten Wasserflächen sollte eine Wassertiefe von 40 cm nicht überschritten werden.<br />
• Am Boden stehendes oder fließendes Wasser muss Badewasserqualität aufweisen.<br />
4.1.8 Weitere gesetzliche Vorschriften<br />
Immissionsschutz<br />
Bei Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen (v.a. Motorsport, Schießsport) wird das Bauordnungsrecht<br />
durch das Immissionsschutzrecht ersetzt.<br />
Eine immissionschutzrechtliche Genehmigung mit einer umfassenden Prüfung der Auswirkungen ist <strong>für</strong><br />
folgende Anlagen erforderlich (Vierte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetzes;<br />
4. BImSchV):<br />
• Anlagen, die an fünf oder mehr Tagen im Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsportes dienen,<br />
ausgenommen Modellsportanlagen sowie<br />
• Schießstände <strong>für</strong> Handfeuerwaffen <strong>und</strong> Schießplätze.<br />
Auch bei Anlagen, die nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig, sondern (nur) baugenehmigungsbedürftig<br />
sind, hat die Genehmigungsbehörde auch die anlagenbezogenen Bestimmungen zu prüfen,<br />
die in §§ 22 bis 25 BImSchG festgelegt sind <strong>und</strong> einer Baugenehmigung entgegenstehen könnten.<br />
Bei Motorbootbetrieb <strong>und</strong> Sportanlagen ist darüberhinaus die Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beachten.<br />
53
Tiergehege<br />
4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Nach § 23 BNatSchG bedürfen die Errichtung, Erweiterung <strong>und</strong> der Betrieb von Tiergehegen einer behördlichen<br />
Genehmigung. Die Einzelheiten dieser Genehmigung sind in den Landesnaturschutzgesetzen<br />
geregelt.<br />
Luftverkehrsrecht<br />
Gemäß Art. 73 Nr. 6 Gr<strong>und</strong>gesetz (GG) ist das deutsche Luftrecht ausschließlich b<strong>und</strong>esrechtlich geregelt,<br />
insbesondere durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftV-<br />
ZO), die Bauordnung <strong>für</strong> Luftfahrtgerät, die Luftverkehrsordnung (LuftVO) <strong>und</strong> durch das Gesetz zum<br />
Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG). Des Weiteren existieren eine Vielzahl an Rechtsverordnungen <strong>und</strong><br />
Verwaltungsvorschriften, die alle Zulassungsverfahren <strong>und</strong> andere Belange bis ins Detail regeln<br />
(SCHEMEL & ERBGUTH 2000).<br />
Anlage, Unterhaltung <strong>und</strong> Markierung von Wegen<br />
Die Aufgabe der Erschließung, Gestaltung <strong>und</strong> Erhaltung von Flächen <strong>für</strong> Erholungszwecke ist in § 2<br />
BNatSchG (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz) <strong>und</strong> den verschiedenen Naturschutzgesetzen der Länder geregelt.<br />
Hierzu gehört auch die Markierung von Wegen, zu der es in den verschiedenen Ländergesetzen sehr unterschiedliche<br />
Vorgaben gibt, insbesondere was die Duldungspflicht betrifft (vgl. GASSNER 1995).<br />
Die o.g. Aufgaben werden zum größten Teil von Gemeinden, teils auch von Vereinen, Verbänden oder<br />
von Naturparkträgern übernommen. Je nach Lage der Wege <strong>und</strong> Zuständigkeiten werden Maßnahmen<br />
auch von anderen Fachverwaltungen (Flurbereinigung, Forstverwaltung) durchgeführt, deren rechtliche<br />
Vorgaben zu berücksichtigen sind.<br />
Denkmalschutz<br />
Nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder ist i.d.R. die Instandsetzung, Umgestaltung, Beeinträchtigung<br />
des Erscheinungsbilds, Entfernung oder Zerstörung von Kulturdenkmälern genehmigungspflichtig.<br />
Werden bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten Objekte gef<strong>und</strong>en, bei denen es sich möglicherweise um<br />
Kulturdenkmäler handelt, so müssen die Arbeiten vorübergehend unterbrochen werden <strong>und</strong> der F<strong>und</strong> den<br />
zuständigen Denkmalschutzbehörden angezeigt werden. Der Denkmalschutz ist vor allem relevant bei<br />
den Erholungsformen „Industriedenkmal“, „Bau- oder Bodendenkmal“ <strong>und</strong> „Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen“.<br />
Wasserrecht <strong>und</strong> Wasserqualität<br />
Fragen des Wasserrechts <strong>und</strong> der Wasserqualität, die <strong>für</strong> Nutzungsfragen in der Bergbaufolgelandschaft<br />
eine besondere Rolle spielen, wurden bereits in 3.2.1 behandelt.<br />
54
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />
Nachfolgend werden die Aussagen übergeordneter Planungen zur Entwicklung von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
in der BFL zusammenfassend dargestellt. Hierzu gehören<br />
• Landesentwicklungsprogramm <strong>und</strong> Landschaftsprogramm (Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Brandenburg)<br />
• Landesentwicklungsplan Sachsen<br />
• Regionalpläne bzw. entsprechende Entwürfe (Brandenburg, Sachsen)<br />
• Landschaftsrahmenpläne (Brandenburg)<br />
• Regionale Entwicklungsprogramme bzw. Teilgebietsentwicklungsprogramme (Sachsen-Anhalt)<br />
• Regionaler Raumordnungsplan Ostthüringen.<br />
Eine Darstellung der Inhalte von Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungsplänen bzw. Sanierungsrahmenplänen<br />
würde an dieser Stelle zu weit führen; die Pläne wurden jedoch konkret <strong>für</strong> das Fallbeispiel 2 (vgl.<br />
Kap. 8.2) im Hinblick auf Aussagen zu Erholung <strong>und</strong> Naturschutz ausgewertet.<br />
Auch fließen die darin vermittelten Leitbilder oder -ziele zur Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der BFL in<br />
die Leitbilddiskussion (Kap. 7) mit ein.<br />
4.2.1 Brandenburg<br />
Landschaftsprogramm Brandenburg (Entwurf, 1996)<br />
• Das Landschaftsprogramm Brandenburg (Entwurf) formuliert Ziele, die sich auf die Erhaltung <strong>und</strong><br />
Entwicklung des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der landschaftlichen Eigenart in der BFL beziehen (S. 8 f.):<br />
- Ziel ist die Entwicklung einer naturnahen Vegetationsdecke <strong>und</strong> vielfältiger Lebensräume <strong>für</strong> die Fauna<br />
sowie die Sicherung der BFL als stark durch den Menschen geprägte Landschaft von besonderer Eigenart<br />
im Nebeneinander mit den nicht vom Tagebau betroffenen Kulturlandschaften der Niederlausitz.<br />
- Sanierungsmaßnahmen werden der Eigenart der BFL nicht gerecht, wenn sie vor allem die gewaltigen <strong>und</strong><br />
über Jahrzehnte stattgef<strong>und</strong>enen Eingriffe unsichtbar machen wollen. Die besondere Eigenart dieser Landschaften<br />
wird durch das Ausmaß menschlichen Wirkens, die Künstlichkeit der Landschaften, aber auch ihrer<br />
ständigen Veränderung bestimmt. Diesen besonderen Bedingungen muss der Aufbau <strong>und</strong> die Entwicklung<br />
des Landschaftsbildes in diesen Teilräumen Rechnung tragen.<br />
- Dem Zulassen natürlicher Sukzession als nachhaltigem Sanierungskonzept soll gegenüber den mit aufwendigen<br />
erdbaulichen Maßnahmen verb<strong>und</strong>enen forstlichen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Rekultivierungsmaßnahmen<br />
ein Vorrang eingeräumt werden.<br />
• Als gr<strong>und</strong>legendes Ziel im Sinne des Schutzgutes Erholung wird festgehalten, dass im Rahmen der<br />
Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung die landschaftsbezogene Erholung zu ermöglichen <strong>und</strong> als Folgenutzung<br />
ausreichend zu berücksichtigen ist. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem (S. 40 f.)<br />
- Tagebaurestseen zu erlebnisreichen Erholungsgebieten <strong>für</strong> die gewässerorientierte Erholung <strong>und</strong> das Natur-<br />
<strong>und</strong> Landschaftserleben entwickelt werden;<br />
- durch den Verzicht der Rekultivierung an geeigneten Stellen die kulturhistorische Landschaftsveränderung<br />
<strong>und</strong> Eigendynamik erfahrbar gemacht wird <strong>und</strong> zu Zwecken der Umweltbildung genutzt wird;<br />
- räumlich-funktionale Beziehungen zwischen der BFL <strong>und</strong> dem Umland wiederhergestellt oder entwickelt<br />
werden.<br />
55
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />
• Weitere Vorgaben des Landschaftsprogrammes zielen v.a. darauf ab, Konflikte zwischen der landschaftsbezo-<br />
genen Erholung <strong>und</strong> dem Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz zu vermeiden. Einzelziele umfassen<br />
- die Sicherung <strong>und</strong> Lenkung gewässerorientierter Erholungsformen <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten, insbesondere<br />
traditioneller <strong>und</strong> ruhiger Aktivitäten wie das Wasserwandern, wobei die Empfindlichkeit <strong>und</strong> Schutzbedürftigkeit<br />
der Gewässer zu berücksichtigen ist;<br />
- die Förderung von umweltschonenden Angeboten <strong>für</strong> Naturbeobachtung <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsaktivitäten,<br />
wobei Störungen durch beeinträchtigende Freizeitaktivitäten (wie z.B. den Motorsport)<br />
oder bauliche Anlagen (z.B. in Uferzonen) zu vermeiden sind.<br />
Regionalplan Region Lausitz-Spreewald (Entwurf, 1999)<br />
Die BFL in Brandenburg ist Teil der Region Lausitz-Spreewald. Im Regionalplan werden unterschiedliche<br />
Gebietskategorien festgelegt, die bereits aktuell oder in Zukunft eine besondere Bedeutung <strong>für</strong> Fremdenverkehr<br />
<strong>und</strong> Erholung besitzen. Hier sind z.T. auch Bereiche der BFL enthalten.<br />
Als Fremdenverkehrsgebiete werden im Regionalplan solche Gebiete benannt, die aufgr<strong>und</strong> landschaftlicher<br />
oder kulturhistorischer Besonderheiten <strong>für</strong> touristische Investitionen <strong>und</strong> Aktivitäten geeignet sind.<br />
Ziel ist hier insbesondere die Erhaltung ihrer Identiät <strong>und</strong> Eigenart. Darunter fallen auch "Vorbehaltsgebiete<br />
<strong>für</strong> den Fremdenverkehr <strong>und</strong> die Erholung".<br />
• Als Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> den Fremdenverkehr <strong>und</strong> die Erholung werden folgende Gebiete der BFL vorge-<br />
schlagen:<br />
- das "Niederlausitzer Seengebiet" als Kerngebiet der IBA Fürst-Pückler-Land (Ilse-Park);<br />
dieses soll zum zweiten Schwerpunkt des Fremdenverkehrs in der Region schrittweise ausgebaut <strong>und</strong> weiterentwickelt<br />
werden;<br />
- der künftige, überregional bedeutsame Cottbuser See mit der Peitzer Teichlandschaft (TB Cottbus-Nord);<br />
- Teile der Naturparke "Niederlausitzer Landrücken" <strong>und</strong> "Niederlausitzer Heidelandschaft" in der BFL,<br />
insbesondere das Erholungsgebiet Grünewalder Lauch.<br />
• Bedeutsame Freizeitanlagen in der BFL sind lt. Regionalplan:<br />
- die Strandbereiche des Senftenberger Sees (überregional bedeutsam)<br />
- die (Nah-)erholungsgebiete von Lauchhammer (Grünewalder Lauch) (regional bedeutsam).<br />
Als neu zu errichtende Freizeitanlagen, die eine Verlängerung der <strong>Tourismus</strong>saison bewirken <strong>und</strong><br />
den Langzeittourismus fördern sollen, werden in der BFL genannt:<br />
- der Lausitzring (Motorsportanlage) mit angegliedertem Freizeitpark;<br />
- Freizeitanlagen im Rahmen der IBA Fürst-Pückler-Land, nämlich im Auftaktgebiet Großräschen Süd (Ilsesee),<br />
am Bergheider See (mit Förderbrücke F 60), an der Lausitzer Seenkette <strong>und</strong> am Greifenhainer See<br />
(Pritzen).<br />
• Touristische Wegesysteme sollen ein regionales <strong>und</strong> überregionales Netz an Wander-, Rad-, Reit- <strong>und</strong> Wasser-<br />
<strong>und</strong> Autowanderwegen bilden. Die BFL soll hier folgendermaßen einbezogen werden:<br />
- in einen Kutsch- <strong>und</strong> Radwanderweg "Fürst-Pückler-Weg";<br />
- in einen großräumigen Nord-Süd-Wasserwanderweg;<br />
- in thematische Routen im Rahmen der IBA, insbesondere eine "Route der industriellen Denkmäler";<br />
- in die Entwicklung geeigneter stillgelegter, ehemaliger Bergwerkstrassen im Sinne eines regionalen <strong>und</strong><br />
überregionalen Wanderwegesystems.<br />
56
Landschaftsrahmenpläne<br />
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />
Für die vom Bergbau betroffenen Regionen wurden in Brandenburg Landschaftsrahmenpläne erstellt, in<br />
denen u.a. Erfordernisse <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> bzw. <strong>für</strong> das Landschaftsbild in der BFL<br />
formuliert wurden. Wichtige <strong>und</strong> häufiger wiederkehrende Zielsetzungen lauten:<br />
• Bei der Wiederherstellung der Landschaftsräume soll soweit möglich die vorbergbauliche Situation berücksich-<br />
tigt, aber auch auf die bergbauliche Geschichte <strong>und</strong> die neuen ökologischen Bedingungen eingegangen werden.<br />
• Anzustreben ist die Entwicklung von Landschaftsbildtypen mit hoher Erlebnisqualität, wozu insbesondere<br />
Mischwälder, kleinräumige Ackerlandschaften, Niederungs-, Teich- <strong>und</strong> Seenlandschaften mit naturnahem<br />
Charakter <strong>und</strong> regionstypische Ortschaften zählen.<br />
• Ziel <strong>für</strong> eine landschaftsgeb<strong>und</strong>ene <strong>Erholungsnutzung</strong> ist es insbesondere, naturgeb<strong>und</strong>ene Erholungsansätze<br />
weiter zu verfolgen. In Wegesysteme sollten Anziehungspunkte wie z.B. Spuren ehemaliger Dörfer oder neu<br />
entstehende Seenlandschaften einbezogen werden. Großräumige, durch den Tagebau unterbrochene Wegever-<br />
bindungen sollten wiederhergestellt werden.<br />
• Bei der Planung intensiver Erholungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung wie z.B. Freizeitgroßprojek-<br />
ten ist die Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden <strong>und</strong> ggf. mit dem angrenzenden Freistaat Sachsen<br />
erforderlich. Ziel sollte die Konzentration intensiver Erholungseinrichtungen auf wenige <strong>und</strong> naturschutzfach-<br />
lich wenig sensible Flächen sein.<br />
• Für die in der BFL besonders bedeutsame wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung sind Abstimmungsmaßnahmen mit dem<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen erforderlich, um so Schwerpunktbereiche <strong>für</strong> Erholungsaktivitäten von<br />
Ruhezonen zu trennen. Darüberhinaus sind Lösungen vom Sanierungsträger zu finden, um die Wasserbeschaf-<br />
fenheit der als Badesee genutzten oder geplanten Seen entsprechend den EU-Anforderungen zu entwickeln.<br />
In den Landschaftsrahmenplänen werden Bereiche benannt, die <strong>für</strong> eine überregionale <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
entwickelt werden könnten, wobei abgestimmte Erholungskonzepte <strong>für</strong> die gesamte Region gefordert<br />
werden. Daneben werden Bereiche genannt, die v.a. <strong>für</strong> eine extensive <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholung<br />
geeignet <strong>und</strong> entwickelbar sind. Die Gebiete werden hier nicht im einzelnen benannt.<br />
4.2.2 Sachsen<br />
Landesentwicklungsplan (LEP, 1994)<br />
Im Freistaat Sachsen enthält der Landesentwicklungsplan zunächst überfachliche Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele,<br />
wobei die "Problemgebiete Bergbaufolgelandschaften" zu den Gebieten mit besonderem Entwicklungs-,<br />
Sanierungs- <strong>und</strong> Förderaufgaben gehören. Darüberhinaus sind auch die fachlichen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele<br />
der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung im LEP enthalten, so auch zum Thema Fremdenverkehr, Freizeit<br />
<strong>und</strong> Erholung.<br />
Im LEP sind nur wenige Aussagen zur Entwicklung von Landschaftsbild oder Erholung in den BFL enthalten.<br />
• In den "Gebieten <strong>für</strong> Fremdenverkehr, Freizeit <strong>und</strong> Erholung" des LEP sind bislang die BFL nicht enthalten;<br />
allerdings wird ausgesagt, dass langfristig auch Teile der Braunkohlesanierungsgebiete in diese Fremdenver-<br />
kehrskategorie eingeordnet werden können (Z-49/B-85).<br />
57
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />
• Der BFL wird im LEP insbesondere eine "Entlastungsfunktion" <strong>für</strong> andere durch Freizeit <strong>und</strong> Erholung stark<br />
belastete Gebiete zuerkannt. So heißt es (Z-51/B89):<br />
- "Für die Errichtung sehr großer Anlagen wie Motorsportanlagen, Freizeitparks... kommen insbesondere<br />
die Natur wenig belastende Standorte mit sehr guter Verkehrserschließung in Betracht. Besonders geeignet<br />
können da<strong>für</strong> Braunkohlerekultivierungsgebiete sein."<br />
- Lt. LEP existiert in Sachsen bislang eine nur geringe Anzahl <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> geeigneter Gewässer.<br />
Überlastungserscheinungen müssen daher durch geeignete Gegenmaßnahmen vermieden werden, wobei<br />
die ehemaligen Tagebaue "eine gewisse Entlastungsfunktion" übernehmen können.<br />
Regionalpläne<br />
Die BFL in Sachsen erstreckt sich über die Regionen "Oberlausitz-Niederschlesien" <strong>und</strong> "Westsachsen".<br />
Die Vorgaben <strong>für</strong> die Region Oberlausitz-Niederschlesien (Satzungsbeschluss des Regionalplans von<br />
2000) wurden <strong>für</strong> das Fallbeispiel „Lausitzer Seenkette“ ausgewertet (vgl. Kap. 8.2) <strong>und</strong> werden deshalb<br />
an dieser Stelle nicht benannt.<br />
In den überfachlichen Zielen des Regionalplans Westsachsen (Satzungsbeschluss von 1998) werden u.a.<br />
folgende Aussagen zur räumlichen Entwicklung der Bergbaufolgelandschaften gemacht.<br />
• Über die Gestaltung der BFL im Südraum Leipzig soll die bergbauliche <strong>und</strong> industrielle Überprägung des<br />
Raumes als Chance genutzt werden, eine neue <strong>und</strong> unverwechselbare Landschaftsstruktur zu entwickeln, die<br />
von vielfältigen Kontrasten <strong>und</strong> einer langen Geschichte gravierender Landschaftsveränderungen lebt. Dazu<br />
sollen die erhalten gebliebenen Bereiche der vorindustriellen Kulturlandschaft...ebenso bewahrt werden wie<br />
ausgewählte...besonders prägende Industriebauten, Geräte <strong>und</strong> industrielle Absetzanlagen. Geologische An-<br />
schnitte, Findlinge, ausgewählte Erosionsrinnen <strong>und</strong> Rutschungen sollten unter Berücksichtigung der öffentli-<br />
chen Sicherheit ... so lange wie möglich ablesbar <strong>und</strong> erlebbar bleiben... (G 4.1.2.1)<br />
• In der BFL...soll im Kontrast zur Landschaftstypik der benachbarten Naturräume <strong>und</strong> zur historischen Nut-<br />
zungsverteilung die neue Identität <strong>und</strong> die Außergewöhnlichkeit des Gebietes betont werden. Kleinere Restlö-<br />
cher sollen dabei vollständig der natürlichen Sukzession überlassen werden... (G 4.1.2.3)<br />
• Die entstehenden Gewässer im Süd- <strong>und</strong> Nordraum von Leipzig sollen durch naturnahe, vielgestaltige Ufer-<br />
randlinien <strong>und</strong>, soweit möglich, durch randliche Flachwasserbereiche geprägt werden. Es sollen Sport- <strong>und</strong><br />
Freizeitmöglichkeiten geschaffen werden, indem ausgewählte Restseen oder Teile von ihnen einer landschafts-<br />
verträglichen <strong>Erholungsnutzung</strong> zugeführt werden... (G 4.1.2.4).<br />
Gemäß den fachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Zielen gehört der Südraum Leipzig lt. Regionalplan zu den regional<br />
bedeutsamen Erholungsgebieten. Dies sind Gebiete, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe, landschaftlichen Attraktivität<br />
<strong>und</strong> infrastrukturellen Ausstattung Voraussetzungen <strong>für</strong> einen mehrtägigen Erholungsaufenthalt<br />
bieten oder zu solchen Gebieten entwickelt werden sollen. Als Ziel wird u.a. genannt:<br />
• In dem regional bedeutsamen Erholungsgebiet „Südraum Leipzig“ sind die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine land-<br />
schaftsbezogene Erholung zu schaffen. Dazu ist eine abwechslungsreiche <strong>und</strong> erlebniswirksame BFL zu entwi-<br />
ckeln <strong>und</strong> gemeindeübergreifend ein vielfältiges Angebot an Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten zu schaffen (Z<br />
5.6.1.2).<br />
58
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />
Laut Regionalplan sollen in der BFL Westsachsen die thematischen <strong>Tourismus</strong>angebote ausgebaut werden:<br />
• Für thematisch interessierte Touristen soll im Braunkohleplangebiet Westsachsen eine „Mitteldeutsche Straße<br />
der Braunkohle“ ausgestaltet werden... (Z 5.6.3.3)<br />
Für Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen wird u.a. ausgesagt:<br />
• In der BFL sind Feriendörfer an geeigneten Standorten in den Vorbehaltsgebieten <strong>für</strong> Erholung ... zulässig. Sie<br />
sollen in der Regel an bebaute Ortslagen angeb<strong>und</strong>en sein oder ehemalige Betriebsanlagen ... nachnutzen.<br />
4.2.3 Sachsen-Anhalt<br />
Landschaftsprogramm (1994)<br />
Im Landschaftsprogramm wird <strong>für</strong> die Bergbaulandschaften Sachsen-Anhalts als eigenem Landschaftstyp<br />
ein gesondertes Leitbild entwickelt. Darin finden sich einige Ziele, die sich auf die Entwicklung des<br />
Landschaftsbildes <strong>und</strong> der Erholungseignung dieser Landschaften beziehen:<br />
• Die Restlöcher <strong>und</strong> Rekultivierungsflächen der BFL sollen wo möglich visuell-ästhetisch der sie umgebenden<br />
Landschaft angepasst werden, was bei den Restseen durch eine landschaftsgerechte <strong>und</strong> vielfältige Reliefgestal-<br />
tung erreicht werden kann.<br />
• Die gewässerarmen Agrarlandschaften sollen durch die neuen Standorte der Restseen eine wesentliche ökologi-<br />
sche <strong>und</strong> ästhetische Bereicherung erfahren.<br />
• Die BFL sollen gemäß den neuen Standortbedingungen mit naturnahen Laubwäldern, Röhrichten, Wasserflä-<br />
chen <strong>und</strong> Trockenstandorten ausgestattet sein.<br />
• In der BFL soll zum einen ein " beispielhaftes Biotopverb<strong>und</strong>system" entstehen, wo<strong>für</strong> eine größere Anzahl der<br />
Tagebaurestseen vorrangig <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz entwickelt werden sollen. Zum anderen soll die<br />
Bergbaulandschaft insgesamt <strong>und</strong> insbesondere weitere Tagebaurestseen vorrangig der Erholung dienen (Teil 2,<br />
S. 204).<br />
In den gr<strong>und</strong>sätzlichen Zielstellungen des Landschaftsprogrammes werden Handlungskonzepte <strong>für</strong> die<br />
Nutzungen, so auch "Erholung, Sport <strong>und</strong> Fremdenverkehr" vorgegeben. Gesondert behandelt werden<br />
Maßnahmen <strong>für</strong> die naturbezogene Erholung. Hier werden keine speziellen Maßnahmen <strong>für</strong> die BFL formuliert,<br />
jedoch finden sich Vorgaben, die sich auch auf die BFL beziehen:<br />
• Maßnahmen <strong>für</strong> die naturbezogene Erholung:<br />
- In Entwicklungskonzeptionen <strong>für</strong> großflächig devastierte Gebiete soll die Erneuerungsstrategie Entwicklungsmöglichkeiten<br />
einer naturbezogenen Erholung besonders berücksichtigen.<br />
- Es sollen Naturerlebnisräume eingerichtet werden, um dem Bedürfnis des Menschen nach Nähe zur Natur<br />
zu entsprechen <strong>und</strong> Besucher an sensiblen Räumen vorbeizuleiten.<br />
• Anforderungen des Landschaftsprogrammes an Erholung, Sport <strong>und</strong> Fremdenverkehr:<br />
- Erholungswesen, Fremdenverkehr <strong>und</strong> Sport sind auf die Sensibilität <strong>und</strong> den Charakter der Landschaft<br />
abzustellen bzw. zu begrenzen. Touristische Großvorhaben dürfen nicht in bestehenden oder potenzielle,<br />
<strong>für</strong> die naturbezogene Erholung wertvolle Landschaften gelegt werden<br />
- See- <strong>und</strong> Flußufer dürfen durch Flächenprivatisierung der allgemeinen <strong>Erholungsnutzung</strong> nicht<br />
entzogen werden.<br />
- Für die langfristige Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung der Gewässer sind<br />
59
4.2 Übergeordnete Planungsvorgaben zu <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Erholung in der BFL<br />
- die Besucher in den Erholungsgebieten durch ökologisch vertretbare Ufergestaltung <strong>und</strong> naturverträgliche<br />
Wegeführung zu lenken,<br />
- die Ausübung des Motorsportes an <strong>und</strong> auf naturnahen Gewässern zu unterlassen, intensive Freizeitnutzungen<br />
an <strong>und</strong> auf Gewässern gr<strong>und</strong>sätzlich auf hier<strong>für</strong> hergerichtetet Gewässerteile zu lenken,<br />
- bei größeren Gewässern großflächige, beruhigte Zonen <strong>für</strong> den Schutz von Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />
vorzusehen.<br />
Regionales Entwicklungsprogramme <strong>und</strong> Teilgebietsentwicklungsprogramme<br />
In den Regionalen Entwicklungsprogrammen <strong>für</strong> die Regierungsbezirke Halle, Dessau <strong>und</strong> Magdeburg<br />
sind Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> die Erholung sowie regional bedeutsame Standorte <strong>für</strong><br />
großflächige Freizeitanlagen festgelegt, die hier nicht im einzelnen dargestellt werden.<br />
4.2.4 Thüringen<br />
Für Thüringen spielt der Braunkohletagebau nur eine untergeordnete Rolle, da nur der länderübergreifenden<br />
Tagebau Haselbach (an der Landesgrenze zu Sachsen) als größerer Tagebau vorhanden ist. Daneben<br />
gibt es einige kleine Altbergbaue, in denen die Braunkohlegewinnung überwiegend im Tiefbau erfolgte.<br />
Daher gibt es in Thüringen keine eigenständige Braunkohlenplanung wie in anderen B<strong>und</strong>esländern.<br />
Für den Tagebau Haselbach wurde in Zusammenarbeit der Regionalen Planungsstelle Leipzig <strong>und</strong> der<br />
Regionalplanung im Umweltamt Gera ein Braunkohleplan <strong>für</strong> den ganzen Tagebau erstellt. Dessen Aussagen<br />
wurden in den Regionalen Raumordnungsplan (RROP) Ostthüringen übernommen. Daher enthält<br />
dieser keine allgemein gültigen Aussagen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL, sondern nur die konkret auf<br />
den Tagebau Haselbach bezogenen Festlegungen. Dies ist die Ausweisung eines Vorranggebiets Erholung<br />
im Uferbereich (Strand mit ggf. ergänzenden Infrastruktureinrichtungen).<br />
60
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
4.3.1 Erfassungsmethodik<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Ziel dieses Arbeitsschrittes ist die Erfassung aller denkbaren Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL.<br />
Da<strong>für</strong> wurde in folgenden Schritten vorgegangen:<br />
• Weitgehende Erfassung der bisher praktizierten Erholungsformen in der BFL, konkret geplanter sowie<br />
als "Idee" vorhandener Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier.<br />
Als Quellen dienten:<br />
- Literatur <strong>und</strong> Planunterlagen (wie Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungs(rahmen)pläne sowie Nutzungskonzepte),<br />
Internet-Recherche<br />
- Kontaktierung von Stellen der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung, Fremdenverkehrs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>verbände<br />
sowie in der BFL aktiver Gesellschaften (v.a. IBA „Fürst-Pückler-Land“)<br />
- eigene Gebietsbefahrungen<br />
• Einbeziehen von Nutzungsformen, die im Rheinischen Revier praktiziert oder geplant sind (Quelle:<br />
Literaturrecherche)<br />
• Literaturrecherche zu weiteren möglichen Formen der Erholungs- <strong>und</strong> Freizeitnutzung, wobei auch<br />
neuartige Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen <strong>und</strong> -aktivitäten berücksichtigt wurden.<br />
Bei der Auswertung von Planunterlagen (Stand August 2000) wurde deutlich, dass konkrete Aussagen zu<br />
bestimmten Einrichtungen oder Aktivitäten i.d.R. erst auf Ebene der Nutzungskonzepte angesiedelt sind.<br />
Nutzungskonzepte werden derzeit <strong>für</strong> verschiedene Standorträume im Auftrag der LMBV oder zuständiger<br />
Planungsstellen erstellt, weitere sollen in nächster Zukunft ausgearbeitet werden. Hinzu kommen sog.<br />
"Masterpläne", die bei umfangreicheren Nutzungsplanungen meist von Zweckverbänden <strong>und</strong> z.T. mit Unterstützung<br />
durch die jeweiligen Länder in Auftrag gegeben werden.<br />
Da es im Rahmen des Projektes nicht vorgesehen <strong>und</strong> möglich ist, gemeindliche Bauleitplanungen auszuwerten,<br />
können die Erhebungen somit nicht vollständig sein: V.a. Einrichtungen von nur örtlicher Bedeutung,<br />
die nicht beworben werden, konnten nicht erfasst werden.<br />
Trotzdem lassen sich aus den Ergebnissen die Bestandssituation sowie wichtige Entwicklungstendenzen<br />
ableiten; auch ist davon auszugehen, dass zumindest das gesamte Spektrum an Aktivitäts- <strong>und</strong> Einrichtungstypen<br />
auf diese Weise erfasst werden konnte.<br />
4.3.2 Darstellung der möglichen Erholungsformen<br />
Die derzeit bestehenden, geplanten oder denkbaren Erholungsaktivitäten oder -einrichtungen wurden<br />
nach der Erfassung in einer Datenbank bestimmten Erholungsformen zugeordnet, die entweder übergeordnete<br />
Aktivitäten oder Einrichtungen umfassen. So wurden beispielsweise Einrichtungen wie Grill- oder<br />
Rastplätze der Erholungsform "Wandern" zugeordnet oder Golfplätze der Erholungsform „Sportanlagen“.<br />
61
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Im Hinblick auf die spätere Bearbeitung erfolgte anschließend eine weitere Systematisierung der Erholungsformen:<br />
So wurden die Erholungsformen zu "Aktivitätsgruppen" zusammengefasst, die zum einen<br />
ähnliche Ansprüche an die Landschaft stellen, zum anderen durch ähnliche Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft gekennzeichnet sind.<br />
Auf diese Weise konnten sieben Aktivitätsgruppen mit jeweils mehreren Nutzungsformen unterschieden<br />
werden:<br />
A. Naturerlebnis, Naturerfahrung<br />
A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
A.2 Naturbeobachtung in freier Landschaft<br />
A.3 Naturerlebnisgebiete / Naturerlebnisspielgelände<br />
A.4 Tiergehege / Tierparks<br />
B. Landschaftsbezogene Erholung<br />
B.1 Wandern<br />
B.2 Radfahren / Radwandern<br />
B.3 Reiten<br />
C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale<br />
C.2 Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />
C.3 Ausstellungen / Museen<br />
C.4 Veranstaltungen / Events<br />
D. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
D.1 Aussichtspunkte in der BFL<br />
D.2 Führungen / Besichtigungstouren<br />
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentren / Begegnungsstätten<br />
E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />
E.1 Badebetrieb<br />
E.2 Bootbetrieb<br />
E.3 Weiterer Wassersport<br />
F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (ohne Wassersport)<br />
F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />
F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks<br />
G. Freizeitwohnen<br />
Auf den folgenden Seiten werden die o.g. Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen in der BFL genauer<br />
vorgestellt.<br />
Zunächst erfolgt eine kurze Erläuterung zu der benannten Erholungsform, aus der hervorgeht, welche<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote hier einbezogen oder erfasst wurden. Genauere Definitionen der Nutzungsformen<br />
sind v.a. dort notwendig, wo es sich um bislang noch wenig praktizierte Aktivitäten in der BFL<br />
handelt.<br />
In einem zweiten Schritt wird die aktuelle Bedeutung der jeweiligen Erholungsform in der BFL dargestellt,<br />
wobei ggf. auf wichtige bestehende oder geplante Projekte hingewiesen wird.<br />
62
4.3.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A)<br />
A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
Erläuterungen<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Unter den Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden wurden zum einen klassische Schilderlehrpfade, zum anderen nach<br />
neueren Konzepten gestaltete Erlebnispfade oder Themenwege zusammengefasst, die i.d.R. zu Fuß oder<br />
mit dem Fahrrad genutzt werden (Themenstraßen wurden dagegen unter den "Besichtigungstouren" erfasst;<br />
vgl. Ziffer D. 2).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Bei Recherchen wurden bislang Lehrpfade (bestehend oder geplant) in 14 Tagebauen erfasst, wobei es<br />
sich häufig um geologische Lehrpfade oder um Naturlehrpfade handelt. Die geologischen Lehrpfade sind<br />
überwiegend als "Findlingslehrpfade" ausgebildet (z.B. im Stadtwald Senftenberg, wo an den wegbegleitend<br />
ausgestellten Findlingen kleine Schilder mit Informationen angebracht sind).<br />
Naturlehrpfade beschäftigen sich teilweise mit "klassischen" Themen (z.B. Wald), z.T. auch speziell mit<br />
der Bergbau- oder Bergbaufolgelandschaft (z.B. Lehrpfade "Berzdorfer Halden" oder "Bergbaufolgelandschaft<br />
Muldestausee"). Verschiedene Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade wurden im Umfeld der Ökologischen Station<br />
Borna-Birkenhain e.V. (Südraum Leipzig) gestaltet (z.B. Naturlehrpfade im direkten Umfeld der Station<br />
sowie im Bereich eines Restloches, Waldpfad <strong>und</strong> Fußtastpfad).<br />
Neben den klassischen Schilderlehrpfaden wurden vereinzelt auch thematische Wanderwege eingerichtet,<br />
die bei ihrem Verlauf durch die BFL spezielle Inhalte zur Natur <strong>und</strong> Geschichte der BFL vermitteln: So<br />
wurde z.B. im Bereich der Halde Trages (TB Espenhain) ein thematischer Wanderweg angelegt, auf dem<br />
u.a. Geräte oder Geräteteile der BFL besichtigt <strong>und</strong> vom Besucher betreten werden können.<br />
Im Bereich Domsdorf-Tröbitz sollen die Charakteristika der Bergbaulandschaft in einen "Industrieerlebnispfad"<br />
eingeb<strong>und</strong>en werden. Neben den Industriemonumenten (Brikettfabrik Louise, Kraftwerk Plessa<br />
<strong>und</strong> Förderbrücke F 60) sind hier in der unrekultivierten BFL noch typische Strukturen der BFL erlebbar<br />
(Rippenkippen, natürliche Sukzessionsflächen).<br />
A 2 Naturbeobachtung in freier Landschaft<br />
Erläuterungen<br />
Unter "Naturbeobachtung in freier Landschaft" werden folgende Aktivitäten verstanden:<br />
• Beobachtung von bemerkenswerten Pflanzen- oder Tierarten in ihren Lebensräumen (z.B. Beobachtung<br />
von Vogelrast- oder Schlafplätzen, Horstbeobachtung bemerkenswerter Vögel etc.)<br />
• Beobachtung von Entwicklungsprozessen in der Natur, Naturschauspielen oder außergewöhnlichen<br />
Landschaften <strong>und</strong> Erscheinungen der unbelebten Natur (Geologische Aufschlüsse, Erosionsgeschehen,<br />
Wasserfälle etc.), ggf. mit erforderlichen Einrichtungen<br />
Spezielle Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade wurden unter A.1 erfasst.<br />
Führungen <strong>und</strong> Exkursionen in die BFL, die ebenfalls mit Naturbeobachtung verb<strong>und</strong>en sein können,<br />
werden gesondert unter D.2 behandelt.<br />
63
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Angebote <strong>für</strong> eine gezielte Naturbeobachtung (Beobachtungstürme, Kranichschlafplätze) von überörtlicher<br />
Bedeutung exisiteren derzeit im Naturpark "Niederlausitzer Landrücken", bislang allerdings noch<br />
außerhalb der BFL. Geplant ist eine Erweiterung auf die BFL, wobei weitere Beobachtungstürme an den<br />
naturbelassenen Seen mit großen Vogelkolonien geplant sind. Weitere Möglichkeiten der Naturbeobachtung<br />
sollen in den künftig vernässten Kippenbereichen eingerichtet werden, da sich hier im Rahmen des<br />
Gr<strong>und</strong>wasseranstieges landschaftlich interessante Feuchtflächen entwickeln werden.<br />
Im Naturpark werden die Möglichkeiten der Naturbeobachtung in eine Besucherbetreuung (Führungen,<br />
Exkursionen) eingeb<strong>und</strong>en.<br />
Eine Einrichtung, die dem Besucher ein Erlebnis typischer Ausschnitte der BFL ermöglichen soll, stellt<br />
der bestehende "Revierpark Profen" dar. Hier wurde eine Überflurkippe des Altbergbaus, die über mehrere<br />
Jahre der natürlichen Entwicklung überlassen war, aufgr<strong>und</strong> der hochinteressanten ökologischen Bedingungen<br />
<strong>und</strong> des ungewöhnlichen Landschaftsbildes <strong>für</strong> Besucher zugänglich gemacht (Parkplatz,<br />
Rastplatz <strong>und</strong> Wanderwege). Die Beobachtungsmöglichkeiten erstrecken sich über typische, extreme<br />
Kippsubstrate, schroffe Rippenformen mit beachtenswerten Erosionserscheinungen sowie eine entsprechend<br />
ungewöhnliche <strong>und</strong> in der genutzten Landschaft kaum anzutreffende Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt. Ziel<br />
war hier die Gestaltung <strong>für</strong> eine ruhige Erholung bei gleichzeitiger Verbesserung der naturschutzfachlichen<br />
Situation auf Basis eines Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplanes.<br />
Im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft ist im Rahmen des Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplanes<br />
vorgesehen, zusätzlich zu einem bestehenden Aussichtsturm (Blick über Kippenteiche)<br />
weitere Aussichtsplattformen an landschaftlich interessanten Stellen zu errichten. Hierzu gehören die<br />
bergbaulich charakteristischsten Teilbereiche (planierte Kippenflächen in Sukzession), die als Naturschutzgebiete<br />
gesichert sind sowie künftig im Rahmen des Gr<strong>und</strong>wasseranstieges zu erwartende Vernässungsflächen<br />
im Kippenbereich.<br />
A.3 Naturerlebnisgebiete <strong>und</strong> -spielgelände<br />
Erläuterungen<br />
Unter Naturerlebnisgebieten werden naturnahe Bereiche verstanden, die vorrangig <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />
<strong>Erholungsnutzung</strong> eingerichtet werden. Naturerlebnisgebiete - oder im kleineren Maßstab -spielgelände -<br />
sollen einen intensiven Kontakt <strong>und</strong> eine elementare Erfahrung mit der Natur ermöglichen. Im Vergleich<br />
zu klassischen Umweltbildungsinstrumenten <strong>und</strong> -einrichtungen soll hier also nicht bevorzugt Wissen über<br />
Natur vermittelt werden oder ein stilles Beobachten von Natur erlaubt sein, sondern das aktive Erleben<br />
<strong>und</strong> Aneignen der Natur <strong>und</strong> ihrer Bestandteile im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Bei einigen Konzepten sind<br />
auch Einrichtungen vorgesehen, die ein Experimentieren mit Naturelementen oder gezielte Untersuchungen<br />
der Natur anregen.<br />
Unter dem Begriff Naturerlebnisgebiete lassen sich Gebietskategorien mit ähnlicher Zielsetzung, jedoch<br />
unterschiedlichen Konzepten zusammenfassen (vgl. SCHEMEL 1998; DER MINISTER FÜR NATUR UND<br />
UMWELT SCHLESWIG-HOLSTEIN 1993).<br />
• Großflächige Naturerlebnisgebiete können je nach landschaftlichen Voraussetzungen unterschiedlichen<br />
Typen zugeordnet werden, z.B. "Typ Wasserlandschaft", "Typ Urwald" oder "Typ Sanierungslandschaft".<br />
Zielgruppe sind hier v.a. Erwachsene <strong>und</strong> Jugendliche.<br />
64
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
• "Naturerlebnis-Parks" sind Parkanlagen unterschiedlicher Größe, die vorwiegend aus naturnahen<br />
Teilbereichen sowie extensiv genutzten Bereichen bestehen <strong>und</strong> ebenfalls <strong>für</strong> Erwachsene <strong>und</strong> Kinder<br />
gestaltet werden können.<br />
• Kleinflächige Naturerlebnisgebiete können speziell als Spiel- <strong>und</strong> Bewegungsräume <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche (ohne Spielgeräte) oder aber als Erlebnisgebiete <strong>für</strong> Erwachsene konzipiert werden.<br />
Möglich ist auch die Integration derartiger Gebiete in Schutzgebiete.<br />
• Naturnahe Spielräume stellen die kleinste Einheit dar; Zielgruppe sind hier Kinder. Idealerweise sollten<br />
über die Gestaltung der Gelände v.a. Eigenaktionen der Kinder angeregt werden, so z.B. Möglichkeiten<br />
zur Selbstgestaltung des Geländes bestehen.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Naturerlebnisgebiete wurden bislang in der BFL weder als Bestand noch als Planung erfasst. Nicht auszuschließen<br />
ist, dass trotzdem einzelne Planungen bestehen, die bislang nicht bekannt sind.<br />
Spielgelände, bei denen die Erfahrung mit Natur oder die Besonderheiten der Natur <strong>und</strong> Kultur der BFL<br />
im Vordergr<strong>und</strong> stehen, sind einzelne bekannt, v.a. das Projekt "experimentelle Wassergärten in der Goitsche"<br />
bei Bitterfeld. Unter Beteiligung von Schulen liefen hier Ideenwettbewerbe mit dem Ziel, Erlebnisräume<br />
zu entwickeln, die auch in Zukunft von Schülern <strong>und</strong> Jugendgruppen genutzt werden sollen<br />
(DACHVERBAND BERGBAUFOLGELANDSCHAFT E.V. 1998).<br />
Ein Beispiel aus dem Rheinischen Revier <strong>für</strong> die Entwicklung von Erlebnisspielgeländen liegt im Gewerbe-<br />
<strong>und</strong> Landschaftspark Nordstern (Gelsenkirchen). Hier wurde eine ausgedehnte Spiellandschaft geschaffen,<br />
in die große Wasserflächen mit Sand- <strong>und</strong> Matschzonen sowie innovative Holzgeräte, die zum<br />
Spiel in der Gruppe anregen, eingeb<strong>und</strong>en wurden (DETTMAR & GANSER 1999).<br />
A.4 Tiergehege / Tierparks<br />
Erläuterungen<br />
Hier wurden sowohl klassische Wildgehege (Dam- oder Schwarzwild, Rotwild, Mufflons) als auch Tierparke<br />
mit größerem Flächenbedarf <strong>und</strong> evtl. Anteil exotischer Arten erfasst. Übergänge bestehen hier<br />
teilweise zu den Freizeitparks (z.B. Safari-Park, vgl. Gruppe F.3).<br />
Möglich ist auch die Einbeziehung alter Haustierrassen in Tiergehe <strong>und</strong> "Tiererlebnis-Konzepte".<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />
Bekannt sind hier nur wenige bestehende <strong>und</strong> geplante Einrichtungen, wobei davon auszugehen ist, dass<br />
insbesondere "klassische Wildgehege" noch häufiger in der BFL vorkommen.<br />
Im NP Niederlausitzer Heidelandschaft existiert ein "Rinderpark" (Grünewalde), in dem seltene Rinderrassen<br />
besichtigt werden können.<br />
Konkrete Planungen bestehen <strong>für</strong> ein "Tiergehege" im Nutzungskonzept Geiseltalsee (keine näheren Informationen<br />
vorliegend).<br />
Eine größerflächig extensive Beweidung zur Offenhaltung bestimmter Kippenbereiche ist im NP "Niederlausitzer<br />
Landrücken" vorgesehen, wobei spezielle Rinderrassen eingesetzt werden sollen. Ähnliches gilt<br />
<strong>für</strong> die prioritäre Naturschutzfläche <strong>und</strong> geplantes NSG „Sorno-Rosendorfer-Buchten“ im Gebiet des<br />
Lausitzer Seenlandes, <strong>für</strong> die die Einrichtung eines Großsäugerreservates angedacht ist (lt. Gebietssteck-<br />
65
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
brief des Naturschutzfachkonzeptes). Auch in diesem Zusammenhang wird die Einbeziehung in Naturbeobachtungs-<br />
oder -erlebniskonzepte erwogen.<br />
Die ursprüngliche Idee eines Safari-Parks im TB Borna-Ost wurde inzwischen verworfen.<br />
4.3.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B)<br />
B.1 Wandern<br />
Erläuterungen<br />
Unter der Erholungsform "Wandern" werden Aktivitäten vom Spazierengehen über Freizeitwandern bis<br />
hin zum Weitwandern (Trekking) zusammengefasst. Zu den vorhandenen relevanten Einrichtungen in der<br />
BFL gehören Wanderwege, Wanderparkplätze, Schutzhütten, Rastplätze, Sitzgruppen sowie übliche Aussichtspunkte<br />
in der Landschaft.<br />
Lehrpfade oder spezielle Aussichtspunkte der BFL mit Informationseinrichtungen wurden gesondert erfasst<br />
(vgl. Ziffern A.1 bzw. D.1), ebenso Aktivitäten mit vorwiegend sportlichem Charakter wie "Jogging"<br />
(vgl. Ziffer F.1.2).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
In der BFL existiert eine große Zahl an Wanderwegen <strong>und</strong> begleitenden Einrichtungen, weitere sind geplant<br />
(erfasst wurden entsprechende Einrichtungen in 31 von 62 Tagebauen). Der tatsächliche Anteil liegt<br />
vermutlich noch deutlich höher, da nicht alle örtlichen Einrichtungen erfasst werden konnten.<br />
Angebote <strong>für</strong> spezielle Wanderrouten in der BFL sind nur in den touristisch stärker vermarkteten Gebieten<br />
vorhanden (z.B. "(Rad)Wandern im Landschaftspark Goitsche" der LMBV oder "Touren durch den<br />
Naturpark Niederlausitzer Landrücken"; vgl. auch Ziffer D.2).<br />
B.2 Radfahren, Radwandern<br />
Erläuterungen<br />
Als relevante Einrichtungen wurden hier Radwege <strong>und</strong> Radwanderstrecken berücksichtigt; darüberhinaus<br />
wurden besondere Routenvorschläge <strong>für</strong> Radtouren erfasst, die durch die BFL verlaufen bzw. sich thematisch<br />
mit der BFL befassen. Z.T. existieren auch hier begleitende Einrichtungen wie Schutzhütten, Rastplätze<br />
oder auch Radverleihstellen.<br />
Spezielle Mountain-bike-Strecken oder Gelände wurden gesondert erfasst (vgl. Ziffer F.1.1).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Radwege oder Radwanderwege mit örtlicher bis touristischer Bedeutung zählen ebenfalls zu den häufigsten<br />
Einrichtungen in der BFL (vorhanden oder geplant in 37 von 62 Tagebauen).<br />
Darüberhinaus werden einzelne speziell auf die BFL abgestimmte Radtouren angeboten: Der Niederlausitzer<br />
<strong>Tourismus</strong>verband stellt eine mehrtägige Fahrradroute unter dem Titel "Bergbautour" vor. Einbezogen<br />
werden hier verschiedenste landschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Anziehungspunkte in der BL <strong>und</strong> BFL,<br />
die mit dem Fahrrad erreichbar sind. Weitere kleinere Tourenvorschläge bietet die LAUBAG (ebenfalls<br />
Titel "Die Bergbautour", jedoch kürzere Route mit Verlauf nahe Cottbus) <strong>und</strong> der <strong>Tourismus</strong>verband O-<br />
66
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
berlausitz-Niederschlesien, wobei eine von mehreren Touren des gesamten Radwanderkonzeptes "Radwandern<br />
in der Oberlausitz" durch die BFL verlaufen.<br />
Der <strong>Tourismus</strong>verband Spreewald stellt eine R<strong>und</strong>tour von 420 km Länge mit dem Titel "Niederlausitzer<br />
Kreisel" vor, die durch Brandenburg <strong>und</strong> Sachsen verläuft <strong>und</strong> hier die BFL abschnittsweise einbindet. Im<br />
Rahmen eines IBA-Projektes "Fürst-Pückler-Radweg <strong>und</strong> Kutschweg" sollen nutzerspezifische R<strong>und</strong>wege<br />
auf über 365 km Länge die Landschaft der Lausitz erschließen, wobei verschiedene Sehenswürdigkeiten,<br />
u.a. weitere IBA-Projekte, in die Routen eingeb<strong>und</strong>en werden sollen. Die R<strong>und</strong>wege verlaufen z.T.<br />
auf unterschiedlichen, teils auf gemeinsamen Strecken.<br />
B.3 Reiten<br />
Erläuterungen<br />
Unter der Erholungsform "Reiten" wurden Reitwege sowie begleitende Anlagen in der BFL (Gestüte,<br />
Reitsporteinrichtungen, Reitstationen etc.) erfasst. Hinzu kommen spezielle Reitangebote, wie v.a. das<br />
"Wanderreiten", <strong>für</strong> das meist nur Reitstationen ohne Ausweisung bestimmter Reitwege angeboten werden.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Bestehende oder geplante Reiteinrichtungen oder -angebote wurden in 19 der betrachteten Tagebaue erfasst.<br />
Dabei handelt es sich um größere geplante Reitsportzentren, Reitanlagen oder Gestüte meist im Zusammenhang<br />
mit komplexeren Nutzungskonzepten (z.B. Seeland-Projekt Aschersleben, Nutzungskonzept<br />
Geiseltalsee).<br />
Als weitere bedeutende Planung ist der "Fürst-Pückler-Radweg <strong>und</strong> Kutschweg" als IBA-Projekt in der<br />
Lausitz zu nennen (vgl. Ziffer B.2), der auch Reiterhöfe mit in die Routenplanung einbezieht.<br />
Nicht komplett erfasst wurden privat geführte Reiterhöfe im Umfeld der Tagebaue, von wo aus auch eine<br />
"Mitnutzung" der BFL möglich ist.<br />
Spezielle Konzepte zum Wanderreiten konnten im Rahmen der Recherche nicht festgestellt werden.<br />
4.3.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C)<br />
C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale<br />
Erläuterungen<br />
Industriedenkmäler sind bedeutende technische Zeugnisse der Braunkohlenindustrie, die als Kulturdenkmale<br />
unter Schutz gestellt wurden. Sie umfassen Anlagen des Braunkohleabbaus <strong>und</strong> der Weiterverarbeitung<br />
wie Brikettfabriken, Kohleveredlungswerke, Schwelereien, Schachtanlagen sowie technische Geräte,<br />
insbesondere Großgeräte wie Schaufelradbagger oder Förderbrücken (vgl. auch Ziffer C.3).<br />
Weitere Bau- bzw. Bodendenkmale umfassen z.B. archäologische F<strong>und</strong>e, die im Zusammenhang mit der<br />
großflächigen Abbautätigkeit zu Tage treten.<br />
Hinzu kommen Reste der in jüngerer Vergangenheit durch die Abbautätigkeit verschw<strong>und</strong>enen Siedlungen<br />
als "Verlorene Orte", die häufig in Form von Gedenktafeln dokumentiert sind. In engem Zusammenhang<br />
dazu steht die "Revitalisierung von Dörfern", also die Wiederbelebung von Orten, die im Zuge des<br />
67
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Kohleabbaus von den Einwohner geräumt <strong>und</strong> verlassen wurden, da sie dem Kohleabbau zum Opfer fallen<br />
sollten.<br />
Schließlich stellen auch die Baudenkmäler in den Ortschaften am Rand der BFL touristische Anziehungspunkte<br />
dar (historische Gebäude, Schlösser, Kirchen etc.).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Industriedenkmäler wurden in 13 Tagebauen erfasst <strong>und</strong> stellen hier häufig Bestandteile komplexerer Projekte<br />
dar. Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmäler sind in 16 Tagebauen bekannt.<br />
Verschiedene Projekte im Zusammenhang mit der Sicherung <strong>und</strong> Nachnutzung von Industriedenkmälern<br />
sind entlang der "Mitteldeutschen Straße der Braunkohle" zu finden, deren Dachverein sich zum Ziel gesetzt<br />
hat, signifikante Zeitzeugen der Industriekultur des Mitteldeutschen Braunkohlegebietes zu bewahren<br />
<strong>und</strong> in Nutzungskonzepte einzubinden. Teilvorhaben umfassen z.B. die Instandsetzung <strong>und</strong> Nachnutzung<br />
von Anlagen oder die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege von Tagebaugroßgeräten. Beispielhaft zu nennen sind<br />
die "Baggerstadt" Ferropolis (TB Golpa Nord) oder die Förderbrücke F 60 am künftigen Bergheider See.<br />
Ähnliche Ziele hat sich die IBA "Fürst-Pückler-Land" in diversen Teilprojekten zum Thema "Industriemonumente"<br />
gesetzt. Die IBA plant, einige Anlagen wie die ehemaligen Brikettfabriken Knappenrode<br />
oder Domsdorf als Museen oder Sichtobjekte auszubauen <strong>und</strong> so dem Besucher den vollständigen Weg<br />
der Braunkohle vor Augen zu führen. Wo möglich, sollen die Anlagen in die umgebende Industrielandschaft<br />
eingeb<strong>und</strong>en werden (z.B. Projekt eines Industrie-Landschaftsparkes in Lauchhammer).<br />
Zahlreiche weitere Beispiele im Zusammenhang mit Industriedenkmälern existieren im Rheinischen Revier<br />
(Emscher Park).<br />
Als weiteres Baudenkmal im Lausitzer Revier ist z.B. das Schloss Fürstlich-Drehna hervorzuheben. Die<br />
Sanierung <strong>und</strong> touristische Nachnutzung der Gebäude <strong>und</strong> die Gestaltung des Landschaftsparkes (vgl.<br />
C.3) nach der teilweisen Inanspruchnahme durch den Kohleabbau sind Bestandteil des IBA Projektes<br />
"Kulturlandschaft Fürstlich Drehna".<br />
Ein wichtiger Schwerpunkt der Sicherung von Bodendenkmälern liegt in der Ausgrabung, Erfassung <strong>und</strong><br />
Dokumentation archäologischer F<strong>und</strong>e in der BFL: Aufgr<strong>und</strong> der riesigen Flächen, die im Zuge des Kohleabbaus<br />
untersucht wurden, stellen die F<strong>und</strong>e ein enormes Potenzial <strong>für</strong> den archäologisch interessierten<br />
Besucher dar. Teil des Gesamtprojektes "Mitteldeutsche Straße der Braunkohle" sind z.B. die Ausgrabungen<br />
im Südraum Leipzig (TB Zwenkau <strong>und</strong> Schleenhain), die bereits besichtigt werden können.<br />
Langfristig wird an die Errichtung eines "archäologischen Parks" gedacht, der wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierte<br />
Erkenntnisse zum Siedlungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsgeschehen im Dreiländereck Sachsen / Sachsen-Anhalt /<br />
Thüringen erlebbar präsentieren soll.<br />
In der Niederlausitz wurden im Rahmen der Abbautätigkeit mehrere slawische Ringwälle untersucht.<br />
Konkret geplant ist nun die Rekonstruktion einer slawischen Wallanlage im Rahmen eines IBA-Projektes<br />
(Slawenburg Raddusch, TB See-Ost). Im Inneren soll ein Museum zur Ur- <strong>und</strong> Frühgeschichte der Niederlausitz<br />
integriert werden (vgl. Ziffer C.3, Museum).<br />
An die "Verlorenen Orte" erinnern verschiedene Gedenksteine oder Denkmäler, so z.B. der Gedenkstein<br />
Rusendorf (Altenburger Land), der auf die erste vollständige Umsiedlung einer Ortslage in Mitteldeutschland<br />
hinweist. Weitergehende Dokumentationen zur Siedlungs-, Sozial- <strong>und</strong> Wirtschaftsgeschichte könnten<br />
in Zukunft noch touristisch aufbereitet werden.<br />
68
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Ein aufgr<strong>und</strong> der isolierten Lage <strong>und</strong> Situation besonderes Beispiel <strong>für</strong> die Revitalisierung eines Dorfes<br />
besteht mit dem Dorf Pritzen im TB Gräbendorf-Greifenhain. Im Rahmen eines IBA-Projektes wird die<br />
Sanierung <strong>und</strong> Wiederbelebung des Dorfes im Zusammenhang mit der Sanierung der sie umgebenden<br />
Tagebaue angestrebt. Kunstobjekte <strong>und</strong> "Seh-Zeichen" sind ebenfalls Teile dieses Projektes (vgl. Ziffer<br />
C.3).<br />
C.2 Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />
Erläuterungen<br />
Als Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen wurden zum einen bestehende, traditionelle <strong>und</strong> historische Anlagen<br />
erfasst, die in direktem Bezug zur BFL stehen.<br />
Weiterhin wurden sämtliche Formen der Gartenkunst, die zur Gestaltung der BL oder BFL beitragen, mit<br />
berücksichtigt. Dabei handelt es sich sowohl um eher traditionelle Konzepte (z.B. Gehölzgärten verschiedener<br />
Art) als auch um neuartige Konzepte der Landschaftsgestaltung, die oft fließende Übergänge zu<br />
Kunstausstellungen oder -aktionen (vgl. Ziffer C.3 <strong>und</strong> C.4) darstellen.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />
Landschaftsparks oder Gartenanlagen mit Bedeutung <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> auf überörtlicher Ebene<br />
sind in 9 der erfassten Tagebaue bekannt.<br />
Insbesondere die Landschaft der Lausitz ist traditionell durch die Gartenkunst <strong>und</strong> durch zahlreiche Verbindungen<br />
zwischen gewachsener Kulturlandschaft, historischen Landschaftsgärten <strong>und</strong> Industrielandschaft<br />
des Braunkohleabbaus geprägt: Diese Verknüpfung steht bei vielen Projekten der in der Region tätigen<br />
Internationalen Bauausstellung mit dem bezeichnenden Namen "IBA Fürst-Pückler-Land" im Mittelpunkt.<br />
Ein bedeutendes Projekt in diesem Themenfeld befasste sich mit der teilweisen Neugestaltung des Landschaftsparks<br />
Fürstlich Drehna in der BFL „Schlabendorfer Felder“. Der im Zuge der Abbautätigkeit teilweise<br />
zerstörte Park wurde um 12 ha rekultiviertes Bergbaugelände erweitert, wobei die künstlerische<br />
Vernetzung zwischen rekultivierter Bergbaulandschaft <strong>und</strong> historischem Landschaftspark angestrebt wurde.<br />
In engem Zusammenhang dazu steht die Sanierung <strong>und</strong> angedachte touristische Nachnutzung des<br />
Schlosses (vgl. Ziffer C.1).<br />
Die Strategie "Industrielles Gartenreich", die seit 1989 von der Stiftung Bauhaus Dessau verfolgt wird,<br />
möchte exemplarische Impulse <strong>für</strong> die Neugestaltung der Landschaft im Raum Dessau-Bitterfeld geben.<br />
Im Mittelpunkt stehen auch hier die Brüche <strong>und</strong> Kontraste zwischen Traditionen der Dessau-Wörlitzer<br />
Parklandschaft <strong>und</strong> der Tagebaulandschaft, die nach Zielsetzung der Stiftung in eine ganzheitliche Entwicklung<br />
münden sollen. Als zentrales Areal <strong>für</strong> die Gestaltung der neuen Landschaft wurde die Grube<br />
Golpa-Nord ausgewählt, in der verschiedene Einzelprojekte verfolgt werden (vgl. Ziffer C.3).<br />
Traditionelle Elemente der Gartenkunst werden teilweise auch in neue Konzepte eingeb<strong>und</strong>en: So werden<br />
im Nutzungskonzept Geiseltalsee ein Geographischer Garten sowie Arboretum <strong>und</strong> Heckenlabyrinth vorgesehen.<br />
Andere Konzepte versuchen verstärkt, die Dynamik <strong>und</strong> die besondere Eigenart der BFL in die Landschaftsgestaltung<br />
einfließen zu lassen: Hierzu gehören v.a. experimentelle Gärten wie die "experimentellen<br />
Wassergärten" im TB Goitsche bei Bitterfeld, die im Rahmen eines mehrwöchigen Ideenprojektes unter<br />
Beteiligung von Schulen gestaltet wurden (vgl. Ziffer A.4).<br />
69
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Teil des Nachnutzungskonzeptes <strong>für</strong> die Brikettfabrik Witznitz in Borna ist die Entwicklung eines "Bergbaugartens":<br />
Hier werden neben der Erhaltung <strong>und</strong> Verstärkung des Wechselspieles zwischen künstlichen<br />
<strong>und</strong> natürlichen Landschaftselementen <strong>und</strong> der Verstärkung von Sichtbeziehungen sog. "Aktivitätsfelder"<br />
(z.B. "Wohn"- oder "Gewerbefeld", "Geschichtsfeld") entwickelt, die einer gewissen Ordnung der Landschaft<br />
<strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die spätere Nutzung dienen sollen.<br />
Weitere Beispiele existieren z.B. auch im Rheinischen Revier (Emscher Park; vgl. DETTMAR & GANSER<br />
1999): Hier wurden im Landschaftspark Mechtenberg "Spielfeldaktionen" durchgeführt, bei denen Kinder<br />
einen landwirtschaftlichen, brachliegenden Schlag nach eigenen Ideen gestalten, bepflanzen <strong>und</strong> bespielen<br />
konnten. Deutlich wird bei diesen Konzepten, dass nicht das "fertige Produkt" des Gartens, sondern<br />
vielmehr die Aktionen der Gestaltung im Vordergr<strong>und</strong> stehen (vgl. auch Ziffer C.4).<br />
Wichtige Anregungen <strong>für</strong> die Landschafts- <strong>und</strong> Gartengestaltung in der BFL können aus der Veranstaltung<br />
von Gartenschauen bezogen werden: So fand die Sächsische Landesgartenschau 1999 in Olbersdorf,<br />
die Brandenburgische im Jahr 2000 in Luckau statt.<br />
C.3 Ausstellungen / Museen<br />
Erläuterungen<br />
Unter dieser Gruppe werden Museen sowie Ausstellungen in Gebäuden oder in der freien Landschaft erfasst.<br />
Eine wichtige Rolle spielt in der Bergbau- <strong>und</strong> -folgelandschaft die Landschaftskunst oder "landart". Ziel<br />
dieser Kunstrichtung ist es, die eigentümliche Landschaft in Szene zu setzen, um das spannungsvolle<br />
Verhältnis zwischen Natur-, Kultur- <strong>und</strong> Industrielandschaft zu beleuchten <strong>und</strong> zu vermitteln. Landschaft<br />
stellt hier nicht nur den Hintergr<strong>und</strong> <strong>für</strong> ein Kunstobjekt dar, sondern wird selbst (mit) als künstlerisches<br />
Material verarbeitet.<br />
Fließende Übergänge bestehen dabei zum einen zu den "Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen" (Ziffer<br />
C.2), zum anderen zu den Industriedenkmälern (Ziffer C.1): So werden charakteristische Anlagen oder<br />
Großgeräte der BFL teilweise <strong>für</strong> Ausstellungen nachgenutzt oder in Aktionen eingeb<strong>und</strong>en (Ziffer C.4).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />
Die Schaffung <strong>und</strong> Inszenierung von Kunstobjekten verschiedener Art spielt in der BFL inzwischen eine<br />
bedeutende Rolle: Die Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft ist geprägt durch ihren eigenwilligen, teils<br />
widersprüchlichen Charakter aus Industrie- <strong>und</strong> Kulturlandschaft, durch bizarre Landschaften, Industriebauten<br />
<strong>und</strong> Geräte sowie durch den stetigen Wandel der Landschaft. Die IBA Fürst-Pückler-Land geht<br />
davon aus, dass diese Landschaft neue städtebauliche <strong>und</strong> architektonisch-künstlerische Akzente braucht,<br />
um die gegenwärtigen Probleme zu meistern <strong>und</strong> möchte gleichzeitig die "unwiderholbaren Erlebnisse",<br />
die diese Landschaft bietet, nutzen. "Dieses Halbfertige, Ungewöhnliche, das Neuentstehende erregt<br />
Phantasie <strong>und</strong> Lust am Mitdenken <strong>und</strong> Mittun beim Gestalten dieser Landschaft" (IBA FÜRST-PÜCKLER-<br />
LAND 1999).<br />
Ein Schwerpunkt der Landschaftskunst liegt im Bereich des Tagebaugebietes Gräbendorf-Greifenhain:<br />
Die extrem isolierte Lage des Dorfes Pritzen inmitten der Bergbaulandschaft, der weitgehende Rückzug<br />
der Einwohner <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Verödung des Dorfes war zunächst Schauplatz dreier Europa-<br />
Biennalen, deren Kunstobjekte im Pritzener Umland zu sehen sind. Derzeit wird durch die IBA versucht,<br />
"Sehzeichen" zu setzen, z.B. eine Schwimmende Brücke, die das Dorf Pritzen quer über den künftigen<br />
Tagebaurestsee mit ihrer Amtsgemeinde Altdöbern verbinden, so die Isolierung des Ortes mindern <strong>und</strong><br />
70
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
gleichzeitig eine Sensation <strong>und</strong> Anziehungspunkt <strong>für</strong> Besucher darstellen soll (vgl. auch Ziffer C.1, "Verlorene<br />
Orte").<br />
Neuartige Visionen <strong>für</strong> die entstehenden Restseen in der BFL wurden in workshops zu "Schwimmenden<br />
Inseln" im Geiseltal sowie im TB Golpa-Nord entwickelt: Im Mittelpunkt stand hier die Idee, die großen<br />
entstehenden Wasserflächen in die vielfältigen Nutzungsansprüche an die Landschaft einzubeziehen <strong>und</strong><br />
somit Plattformen <strong>für</strong> Kunst, Gärten, Erholung <strong>und</strong> Wohnen zu schaffen (DACHVERBAND<br />
BERGBAUFOLGELANDSCHAFT E.V. 1998).<br />
Der TB Goitsche bei Bitterfeld ist ein weiterer bedeutender Standort <strong>für</strong> Landschaftskunst: In einem<br />
Landschaftskunstprojekt im Rahmen der EXPO 2000 wurden internationale Künstler beteiligt mit dem<br />
Ziel, hier einen unverwechselbaren Erlebnisraum entstehen zu lassen (vgl. auch Ziffer C.2).<br />
Die Ausstellung von typischen Geräten des Braunkohletagebaus ist inzwischen weiterer Bestandteil verschiedener<br />
Strategien <strong>und</strong> Konzepte zur Gestaltung der BFL (vgl. auch "Industriedenkmal" unter Ziffer<br />
C.1). Gr<strong>und</strong>legendes Ziel der Erhaltung <strong>und</strong> Pflege derartiger Geräte ist die Bewahrung von bedeutenden<br />
Sachzeugen des Braunkohleindustriezeitalters, die gleichzeitig städtebaulich-räumliche Landmarken von<br />
"atemberaubender Geometrie" darstellen (DACHVEREIN MITTELDEUTSCHE STRASSE DER BRAUNKOHLE<br />
1998). Sie sollen erinnern, mahnen <strong>und</strong> gleichzeitig den Neuaufbruch symbolisieren.<br />
Einige große Projekte haben sich die Ausstellung besonders beeindruckender Großgeräten des Braunkohlebergbaus<br />
zur Aufgabe gemacht: Hierzu gehört z.B. die "Baggerstadt Ferropolis" (EXPO-Projekt). Die<br />
fünf Tagebaugroßgeräte der Baggerstadt Ferropolis auf einer Halbinsel im künftigen Restsee sollen Teil<br />
einer neuen Landschaft im Sinne eines "industriellen Gartenreiches" sein (vgl. Ziffer C.2) <strong>und</strong> in einen<br />
"Pfad der industriellen Wandlung" eingeb<strong>und</strong>en werden (KEGLER 1997): Die Baggerstadt dient bereits als<br />
Kulisse <strong>für</strong> Großveranstaltungen in der daran anschließenden Arena, das Restloch wurde zu einem Experimentierfeld<br />
der Gartenkunst, über geführte Spaziergänge kann die bisher unbetretbare Landschaft erk<strong>und</strong>et<br />
werden. Während ein Teil der Großgeräte ausgebaut <strong>und</strong> <strong>für</strong> touristische Zwecke nachgenutzt<br />
werden soll (z.B. geplanter Ausbau als Herberge, Cafe), soll einer der Bagger dem Verfall preisgegeben<br />
werden <strong>und</strong> so das Ende der Braunkohleindustrie symbolisieren.<br />
Ein IBA-Projekt befasst sich mit der Erhaltung der Förderbrücke F 60 am künftigen Bergheider See (ehemaliger<br />
TB Klettwitz-Nord): Die Förderbrücke soll als "liegender Eiffelturm" ein Wahrzeichen der<br />
Lausitz werden <strong>und</strong> künftig als Besucherbergwerk <strong>und</strong> Aussichtsturm dienen.<br />
Die Erhaltung der Förderbrücke Böhlen II im Tagebau Zwenkau war als eines von zahlreichen Teilprojekten<br />
der „Mitteldeutschen Straße der Braunkohle vorgesehen“; nach derzeitigem Stand (September<br />
2001) ist jedoch aus finanziellen Gründen eine langfristige Sicherung nicht möglich, so dass eine Sprengung<br />
der Förderbrücke anstehen wird.<br />
Die Ausstellung von kleinerem, technischen Gerät des Braunkohleabbaus ist auch Teil einiger Lehr- oder<br />
Erlebnispfade (z.B. Halde Trages; vgl. Ziffer A.1) oder wird in Freizeit- oder Erholungsgebiete eingeb<strong>und</strong>en<br />
(z.B. Ausstellung von Schaufelrädern im Erholungsgebiet am Mondsee). In letzterem Fall wird<br />
der Besucher eher nebenbei an die Entstehungsgeschichte des Erholungsgebietes erinnert.<br />
Museen oder Ausstellungen in Gebäuden sind als bestehende oder geplante Projekte derzeit in 14 Tagebauen<br />
bekannt.<br />
Hierzu gehören mehrere Bergbau- oder Braunkohlemuseen, in denen die Geschichte des Braunkohlenbergbaus<br />
dokumentiert wird (z.B. technisches Museum Brikettfabrik Zechau, weitere teils geplante Projekte<br />
sind z.B. Bergbaumuseum Knappenrode <strong>und</strong> Deuben). Die Ausstellungsräume finden sich hier in<br />
historischen Brikettfabriken, die gleichzeitig Industriedenkmäler darstellen. Teilweise finden im Museum<br />
Vorträge oder Veranstaltungen zum Thema statt (z.B. Bergmannstag im Zechauer Museum). Auch <strong>für</strong><br />
das Bergbaumuseum Knappenrode ist eine Einbindung in weitere, sich ergänzende Projekte vorgesehen.<br />
71
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Hierzu gehören neben Ausstellungen in <strong>und</strong> außerhalb der ehemaligen Brikettfabrik eine Haltestelle der<br />
Lausitzer Grubenbahnen (vgl. Ziffer D.3), die Gestaltung von Parkanlagen mit Kunstobjekten, das Einbeziehen<br />
von Gedenkstätten (vgl. Ziffer C.1) sowie die Entwicklung eines Informations- <strong>und</strong> Schulungszentrums<br />
(vgl. Ziffer D.3).<br />
Einen indirekten Bezug zum Thema Braunkohle hat das Geiseltalmuseums in Halle, das ebenfalls in die<br />
"Mitteldeutsche Straße der Braunkohle" eingeb<strong>und</strong>en ist. Hier sind Fossilienf<strong>und</strong>e aus der Geiseltalbraunkohle<br />
zu besichtigen.<br />
Nahe der Baggerstadt Ferropolis existiert ein Schienenfahrzeugmuseum, in dem die größte Schienenfahrzeugausstellung<br />
des Braunkohlebergbaus in Deutschland besichtigt werden kann.<br />
Eine Ausstellung über "Verlorene Orte" der BFL wurde in einer Kirchenruine in Wachau (Nähe TB Espenhain)<br />
installiert.<br />
Verschiedene Beispiele von Kunstinstallationen in Industriedenkmälern existieren im Rheinischen Revier<br />
(z.B. Nordsternpark Gelsenkirchen; vgl. DETTMAR & GANSER 1999).<br />
C.4 Veranstaltungen / Events<br />
Erläuterungen<br />
Zu den Veranstaltungen / Events zählen Musik- oder Theaterveranstaltungen in Gebäuden oder freier<br />
Landschaft der BFL sowie einmalige Inszenzierungen von überörtlicher Bedeutung. Hinzu kommen<br />
Großveranstaltungen aus dem Sportbereich.<br />
Aktionen im Bereich Kunst <strong>und</strong> Landschaftskunst sowie Naturerlebnis stehen im engen thematischen Bezug<br />
zu verschiedenen anderen Erholungsformen <strong>und</strong> Einrichtungen in der BFL (vgl. Ziffer A.4, C.2 <strong>und</strong><br />
C.3).<br />
Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren werden dagegen der Themengruppe „Information <strong>und</strong> Kommunikation“<br />
(D) zugeordnet.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />
Bestehende oder geplante Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung konnten nur wenige ermittelt<br />
werden.<br />
Möglichkeiten <strong>für</strong> Veranstaltungen bestehen v.a. im Zusammenhang mit der Nachnutzung von industriellen<br />
Anlagen: So ist in der Brikettfabrik Witznitz in Borna die Entstehung eines Kulturgenerators im Maschinenhaus<br />
<strong>und</strong> die Entwicklung eines Landschaftstheaters geplant (vgl. auch Ziffer C.1 <strong>und</strong> C.2); in der<br />
ehemaligen Brikettfabrik Neukirchen im Südraum Leipzig entstand eine Großdiskothek ("Tanzfabrik").<br />
Gelände <strong>für</strong> Großveranstaltungen bestehen derzeit bereits im Zusammenhang mit dem 2000 eröffneten<br />
"Lausitz-Ring" (vgl. Ziffer F.4) <strong>und</strong> der " Baggerstadt Ferropolis" (open-air-Veranstaltungen; vgl. Ziffer<br />
C.3).<br />
Kleinere Veranstaltungsgebäude oder -gelände sind z.B. im Zusammenhang mit der Entwicklung von<br />
Wassersport- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen geplant, so am Cospudener See oder im Bereich des TB Goitsche.<br />
Einige Informations- <strong>und</strong> Begegnungsstätten in der BFL (vgl. Ziffer D.3) sehen ebenfalls Veranstaltungen<br />
vor, so z.B. der Lausitzer Opernsommer in Gut Geisendorf (Informationsstelle der LAUBAG zwischen<br />
Cottbus <strong>und</strong> Senftenberg).<br />
Auf verschiedene Erlebnisaktionen im Bereich Landschaftskunst wurde bereits unter Ziffer C.3 hingewiesen.<br />
Spezielle Naturerlebnisaktionen von überörtlicher Bedeutung sind zum derzeitigen Stand nicht bekannt.<br />
72
4.3.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D)<br />
D.1 Aussichtspunkte in der BFL<br />
Erläuterungen<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Hier werden nur spezielle Aussichtspunkte berücksichtigt, die über Abbautätigkeit, Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />
der Tagebaue informieren. Diese Aussichtspunkte werden in der Regel durch die LMBV oder<br />
LAUBAG angelegt, sind mit Parkplätzen <strong>und</strong> meist mit Informationsschildern ausgestattet, die v.a. über<br />
Technik des Abbaus <strong>und</strong> Sanierung, teilweise auch über die Geschichte des Abbaus informieren.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />
In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl an Aussichtspunkten in der BFL angelegt: Erfasst wurden<br />
beinahe 40 Einrichtungen, die über die BL <strong>und</strong> BFL im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier informieren.<br />
Sie finden sich sowohl im Bereich noch aktiver als auch bereits stillgelegter Tagebaue <strong>und</strong> bilden derzeit<br />
wichtige Anlaufstellen <strong>für</strong> den interessierten Besucher, da oftmals aus Gründen der Bergsicherheit keine<br />
anderen Möglichkeiten bestehen, die beeindruckenden Landschaften zu erleben. Die Aussichtspunkte<br />
sind überwiegend gut an das Straßennetz angeb<strong>und</strong>en.<br />
Begleitend werden von LMBV / LAUBAG Broschüren zu den Aussichtspunkten in den unterschiedlichen<br />
Bergbauregionen herausgegeben.<br />
D.2 Führungen / Besichtigungstouren<br />
Erläuterungen<br />
Dieser Abschnitt umfasst zum einen Angebote <strong>für</strong> geführte Spaziergänge, Wanderungen, Radwanderungen<br />
oder Reitexkursionen durch die BFL. Zum anderen wurden Angebote <strong>für</strong> motorisierte Besichtigungstouren<br />
(i.d.R. Bustouren) sowie Routenvorschläge an Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisstraßen durch die BFL erfasst.<br />
Hinzu kommen spezielle Touren-Angebote mit historischen oder nachgebauten Grubenbahnen oder auf<br />
Kutschwegen (vgl. auch Ziffer B.3).<br />
Möglich ist eine Kombination verschiedener Exkursions-Arten, so z.B. Besichtigungstouren mit Bussen,<br />
die durch geführte Wanderungen in bestimmten, besonders interessanten Ausschnitten der Landschaft unterbrochen<br />
werden.<br />
73
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Die hier zusammengefassten Angebote (es wurden 34 Routen oder Angebote erfasst) spielen eine wichtige<br />
Rolle im Rahmen der Besucherbetreuung <strong>und</strong> -lenkung, da die Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft<br />
zu frühen Sanierungsstadien über weite Strecken aus Gründen der Bergsicherheit nicht <strong>für</strong> den Einzelbesucher<br />
betret- <strong>und</strong> erk<strong>und</strong>bar ist.<br />
Spezielle Führungen durch die BFL werden derzeit nur in geringem Umfang <strong>und</strong> im Bereich bestehender<br />
Besucherschwerpunkte angeboten. Ein regelmäßiges Angebot an Rad- <strong>und</strong> Wanderexkursionen gibt es so<br />
z.B. im Naturpark „Niederlausitzer Landrücken“, Angebote <strong>für</strong> geführte Spaziergänge im TB Golpa-Nord<br />
(unter Einbeziehen von Ferropolis <strong>und</strong> Kunstobjekten) <strong>und</strong> im TB Goitsche (Zweckverband Goitsche).<br />
Weitere Führungen durch die BFL werden im Zusammenhang mit Infostellen oder Museen angeboten, so<br />
von der Ökologischen Station Borna-Birkenhain e.V. (Südraum Leipzig) <strong>und</strong> vom Technischen Museum<br />
Zechau aus.<br />
Ein länderübergreifendes Projekt zur Entwicklung einer Freizeit- <strong>und</strong> Erlebnisstraße (Sachsen, Sachsen-<br />
Anhalt <strong>und</strong> Thüringen) existiert mit der "Mitteldeutschen Straße der Braunkohle" (gleichnamiger Dachverein).<br />
Zielsetzung des Vereines ist es, herausragende Zeugnisse der Braunkohleindustriegeschichte zu<br />
vernetzen <strong>und</strong> zu einem überregionalen Angebot <strong>für</strong> "Industrie-KulTour" zusammenzufügen<br />
(DACHVEREIN MITTELDEUTSCHE STRASSE DER BRAUNKOHLE 1998). Die 22 Stationen wurden in einer<br />
Broschüre vorgestellt.<br />
Für motorisierte Besichtigungstouren durch die BFL existieren verschiedene Anbieter: Angebote <strong>für</strong> Bustouren<br />
im Zusammenhang mit der o.g. "Straße der Braunkohle" gibt es z.B. vom Verein „Mitteldeutscher<br />
Umwelt- <strong>und</strong> Technikpark e.V“ <strong>und</strong> privaten Anbietern.<br />
Die IBA Fürst-Pückler-Land organisiert Exkursionen durch die Lausitz, in deren Rahmen die IBA-<br />
Projekte vorgestellt werden. Weitere Anbieter sind der Interessenverein Bergbaugeschichte / Bergbautradition<br />
e.V. („Glück-auf-Tour“ in Sachsen-Anhalt), der Verein Industrielles Gartenreich e.V. <strong>und</strong> die<br />
EXPO 2000 Sachsen-Anhalt GmbH mit Touren durch die Korrespondenzregionen in Sachsen-Anhalt <strong>und</strong><br />
hier auch durch die BFL im Raum Wolfen / Bitterfeld.<br />
Besichtigungstouren mit Grubenbahnen sind derzeit in zwei Gebieten bekannt: Die Lausitzer Grubenbahn<br />
erschließt - ausgehend vom Museum Brikettfabrik Knappenrode - Teile der BFL im Raum südlich Hoyerswerda<br />
auf einer Strecke von ca. 18 km, eine Erweiterung ist angestrebt. Eine weitere Kohlebahn existiert<br />
zwischen Regis-Breitingen <strong>und</strong> Meuselwitz (Thüringen) <strong>und</strong> soll hier <strong>für</strong> touristische Zwecke erhalten<br />
werden. Geplant ist hier auch eine Einbindung des späteren Badesees <strong>und</strong> Erholungsgebietes Haselbach<br />
in die Fahrstrecke.<br />
Ähnliche Ziele werden auch im Rheinischen Revier (im Emscher Landschaftspark) verfolgt. Hier werden<br />
seit 1999 im Rahmen einer sog. "Route der Industrienatur" die 20 schönsten Industriebrachen im Landschaftspark<br />
präsentiert <strong>und</strong> zugänglich gemacht. Eingeb<strong>und</strong>en werden spezifische Ausstellungen, markierte<br />
R<strong>und</strong>wege <strong>und</strong> Führungen zum Thema (DETTMAR & GANSER 1999).<br />
74
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentren, Begegnungsstätten<br />
Erläuterungen<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Die hier erfassten Informations- <strong>und</strong> Bildungszentren können unterschiedliche thematische <strong>und</strong> regionale<br />
Schwerpunkte besitzen: Bei Zentren mit eher regionalem Bezug wird die Region im Überblick vorgestellt<br />
oder es stehen Informationen über Geschichte, Umwelt, Natur <strong>und</strong> Landschaft oder Soziales im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Andere Einrichtungen besitzen enge thematische Schwerpunkte (z.B. zu bestimmten Technologien).<br />
Neben den Informations- <strong>und</strong> Bildungszentren existieren einige "Begegnungs- oder Kommunikationsstätten"<br />
in der BFL oder sind geplant, die ebenfalls hier eingeordnet werden.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiel in der BFL<br />
In der BFL konnten derzeit zwei Informationszentren mit dem Schwerpunkt Naturschutz <strong>und</strong> Umwelt<br />
sowie 8 weitere Einrichtungen erfasst werden:<br />
Die ökologische Station Borna-Birkenhain e.V. (Südraum Leipzig) verfügt v.a. über Angebote im Außenbereich,<br />
so verschiedene Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie Angebote <strong>für</strong> Führungen / Exkursionen durch<br />
die BFL. Ein Ausbau der bislang nur wenigen Ausstellungsräume ist vorgesehen.<br />
Das Informationszentrum <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz "Haus am See" im Kreis Bitterfeld ist bereits gut<br />
ausgestattet <strong>und</strong> bietet verschiedenste Angebote von Führungen über Ausstellungen bis hin zu Seminaren.<br />
Ursprünglich geplant war eine weitere Naturschutzstation mit Bildungsstätte im Kernbereich der Restlochkette<br />
Sedlitz / Skado / Koschen (vgl. auch Fallbeispiel 2, Kap. 8.2).<br />
Weitere Informations- <strong>und</strong> Begegnungsstätten existieren mit der Orangerie Mölbis (Nähe TB Espenhain)<br />
<strong>und</strong> dem Gut Geisendorf (LAUBAG; zwischen Cottbus <strong>und</strong> Senftenberg). Beide beherbergen Ausstellungen<br />
mit Schwerpunkt Bergbaugeschichte <strong>und</strong> sollen als Begegnungsstätte <strong>für</strong> Einwohner <strong>und</strong> Besucher<br />
dienen. Das ehemalige Kulturhaus in Profen diente den Beschäftigten des Bergbaus als Treffpunkt <strong>und</strong><br />
kulturelles Zentrum. Der Umbau zu einer "Erlebnisgaststätte" <strong>und</strong> damit die Wiederbelebung als Begegnungsstätte<br />
ist Teilprojekt der Mitteldeutschen Straße der Braunkohle.<br />
Informationen mit Schwerpunkt "Technik <strong>und</strong> Umwelt " werden z.T. im Rahmen neu gebauter oder erneuerter<br />
Kraftwerke an Traditionsstandorten vermittelt. Als Beispiel ist hier das Informationszentrum des<br />
Neubaukraftwerkes Lippendorf (Südraum Leipzig) zu nennen.<br />
75
4.3.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)<br />
E.1 Badebetrieb<br />
Erläuterungen<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Erfasst wurden hier Einrichtungen <strong>für</strong> Badebetrieb in der freien Landschaft (Bestand <strong>und</strong> Planung). Diese<br />
umfassen v.a. Badestrände inkl. FKK, aber auch direkt ergänzende Anlagen wie z.B. Wasserrutschen. Die<br />
oft begleitenden Kleinsportanlagen (beach-volleyball etc.) sowie Bademöglichkeiten in komplexen Anlagen<br />
(Hallenbäder, Thermen o.ä.) wurden gesondert mit der Gruppe F (Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit) erfasst.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Einrichtungen <strong>für</strong> den Badebetrieb gehören zu den häufigsten Erholungseinrichtungen in der BFL. So<br />
konnten in ca. 35 von 62 erfassten Tagebauen entsprechende Einrichtungen als bestehend oder geplant<br />
erfasst werden. Mit steigender Anzahl der künftig konkreter beplanten Tagebaue wird auch die Zahl der<br />
Bademöglichkeiten in der BFL noch weiter ansteigen.<br />
Nicht berücksichtigt wurden lokale Badestellen von örtlicher Bedeutung, da diese häufig ohne Einrichtungen,<br />
teils auch ohne offizielle Ausweisung existieren.<br />
Aus der hohen Zahl badebezogener Einrichtungen geht hervor, dass sich in der gesamten BFL kaum besondere<br />
Aktivitätsschwerpunkte <strong>für</strong> diese Nutzung ableiten lassen: Ein intensiver Badebetrieb ist jedoch<br />
überwiegend an die Zentren des Wassersportes geb<strong>und</strong>en, in denen zusätzliche Einrichtungen wie v.a.<br />
Bootbetrieb mit vertreten sind. Die entsprechenden Schwerpunkte sind unter Ziffer E.2 dargestellt.<br />
Daneben existieren einige (geplante) Restseen, in denen intensiver Badebetrieb zumindest zum derzeitigen<br />
Planungsstand ohne weitere Wassersportmöglichkeiten angeboten wird, was in der Regel auf beengte<br />
räumliche Bedingungen <strong>und</strong> dadurch entstehende Nutzungskonkurrenz oder das Fehlen notwendiger Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> den Bootbetrieb zurückzuführen ist.<br />
E.2 Bootbetrieb<br />
Erläuterungen<br />
Mögliche Aktivitäten in der BFL umfassen hier alle denkbaren Arten des Bootbetriebes ohne Motor von<br />
Segeln über Surfen, Ruder- <strong>und</strong> Kanusport (einschließlich Wildwasserstrecken) bis hin zum Regattabetrieb<br />
<strong>und</strong> Modellbootbetrieb.<br />
Als weitere Kategorie ist der Motorbootbetrieb zu nennen, wobei Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote <strong>für</strong> Wasserski<br />
einbezogen werden. Eine relativ neuartige Mischform aus Boot-, Motorrad- <strong>und</strong> Wasserskitechnologie<br />
stellt der jet-ski dar, dessen Nutzung in Deutschland bislang wenig verbreitet ist. An die bis zu<br />
60 km/h schnellen Wasserfahrzeuge können schwimmende Inseln (v.a. als Badeplattform) angehängt<br />
werden.<br />
Erfasst wurden sämtliche Einrichtungen, die dem Bootbetrieb dienen, wie v.a. bestehende oder geplante<br />
Yachthäfen, Segel- oder Surfstützpunkte, Wildwasser-, Regatta- oder Motorbootrennstrecken sowie Bootverleihstellen<br />
von überörtlicher Bedeutung.<br />
76
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Der Bootbetrieb spielt nach dem Badebetrieb die zweitwichtigste Rolle hinsichtlich der Wassersportaktivitäten<br />
in der BFL. Bekannt sind derzeit bestehende oder geplante Aktivitäten in 28 von 62 erfassten<br />
Tagebauen.<br />
Eine Nutzung durch Motorboote spielt bislang eine vergleichsweise geringe Rolle: Derzeit ist Motorbootbetrieb<br />
auf den bestehenden Restseen i.d.R. nicht genehmigt, so dass sich die Nutzung z.B. des Senftenberger<br />
Sees, des Knappensees <strong>und</strong> des Mondsees auf Surfen <strong>und</strong> teilweise Segeln beschränkt.<br />
Neben den bestehenden Einrichtungen wurden auch Planungen erfasst, die derzeit noch nicht (vollständig)<br />
geflutete Restlöcher betreffen: Hier sind bislang zwei Schwerpunkte <strong>für</strong> Motorbootsport bekannt<br />
(s.u.).<br />
Für die noch nicht konkreter beplanten Tagebaue (Stadium der Braunkohlen- oder Sanierungsrahmenpläne)<br />
lagen meist keine differenzierten Aussagen zur künftigen Gestaltung der Restseen vor. Die entstehenden<br />
großen Wasserflächen mit ihrem hohen Potenzial <strong>für</strong> den Wassersport lassen <strong>für</strong> die Zukunft noch<br />
eine Anzahl weiterer Planungen zum Bootbetrieb erwarten (vgl. Kap. 2.2.3 mit Abb. 4).<br />
Zusammenfassend lassen sich nach heutigem Planungsstand folgende Schwerpunkte <strong>für</strong> den Wassersport<br />
(<strong>und</strong> hier insbesondere den Bootbetrieb) in der BFL feststellen:<br />
• Südraum Leipzig mit bereits genutztem Speicher Borna ("Adria" mit Surfmöglichkeit), überwiegend<br />
erschlossenem Cospudener See (Surfen, Segeln, Bootverleih), geplantem Wassersportzentrum am<br />
Markkleeberger See (Wildwasserkanal, Surfstrand <strong>und</strong> Segelstützpunkt), <strong>und</strong> dem geplanten Wassersportzentrum<br />
Gruna (TB Espenhain mit geplanter Regattastrecke). Diese Region wurde im Rahmen<br />
des Fallbeispiels 1 (Kap. 8.1) konkreter untersucht.<br />
• Bereich des Lausitzer Seenlandes mit dem bestehenden Senftenberger See (Surfen, Segeln), der geplanten<br />
Restlochkette Sedlitz / Skado / Koschen (Planung verschiedenster Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />
bis hin zum Motorbootverkehr) <strong>und</strong> dem Ilse-See (u.a. geplanter Yachthafen). Diese Region wurde<br />
im Rahmen des Fallbeispiels 2 (Kap. 8.2) konkreter untersucht.<br />
• Bereich Geiseltalsee (lt. Nutzungskonzept geplant: Surfen, Segeln, Rudern <strong>und</strong> Kanu inkl. Regattastrecke)<br />
• Bereich Muldestausee / Goitsche (Segeln <strong>und</strong> Surfen am Muldestausee möglich, im Bereich der Goitsche<br />
zusätzliche Einrichtungen geplant)<br />
Weitere Wassersportmöglichkeiten entstehen derzeit bei Zittau im TB Olbersdorf (Schwerpunkt Surfen<br />
aufgr<strong>und</strong> der vergleichsweise geringen Gewässergröße). Diesem Restsee wird aufgr<strong>und</strong> seiner isolierten<br />
Lage <strong>und</strong> der Nähe zur Stadt Zittau hohe Bedeutung <strong>für</strong> die Naherholung in der Region zugesprochen.<br />
Ähnliches gilt <strong>für</strong> den nahe Görlitz gelegenen TB Berzdorf, der voraussichtlich 2001 / 2002 geflutet werden<br />
soll. Für die TB im direkten Raum um Cottbus liegen aufgr<strong>und</strong> der späten Flutungszeiträume noch<br />
keine konkreteren Planungen vor; aufgr<strong>und</strong> der Nähe zur Stadt Cottbus wurden im Rahmen der Regionalplanung<br />
Planungen <strong>für</strong> Wassersporteinrichtungen vorbereitet. Bis dahin besitzt der Gräbendorfer See<br />
(Flutungsende voraussichtlich 2005) eine regionale bis überregionale Bedeutung <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> insbesondere<br />
den Wassersport.<br />
Komplexere Bootsporteinrichtungen im Raum Lübbenau sind außerhalb des dort gelegenen Naturparkes<br />
im TB Seese-Ost vorgesehen: Hier soll eine Regattastrecke <strong>für</strong> die Region entstehen; auch soll der Betrieb<br />
von Motorbooten möglich werden.<br />
Neben den o.g. Schwerpunkten liegen noch einzelne weitere Planungen vor (z.B. Haselbacher See im<br />
Südraum Leipzig <strong>und</strong> einzelne Restseen im Raum Schlabendorf).<br />
77
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Mit dem IBA-Projekt "Wasserwanderweg Berlin-Lausitz" wurde die Vision einer Wasserwegeverbindung<br />
zwischen Berlin <strong>und</strong> dem neu entstehenden Lausitzer Seenland entwickelt, was lt. IBA ein europaweites<br />
Novum darstellen würde. Angedacht wurde unter Einbindung der bestehenden Still- <strong>und</strong> Fließgewässer<br />
sowie der neu entstehenden Restseen eine durchgängige Verbindung von Berlin bis in das neue<br />
Lausitzer Seenland zu schaffen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden Probleme insbesondere<br />
aufgr<strong>und</strong> der Topographie <strong>und</strong> des häufigen Wassermangels festgestellt, die letztlich einen enormen technischen<br />
<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Kostenaufwand erforderlich machen würden. Derzeit werden deshalb<br />
weniger aufwendige Varianten (z.B. Beschränkung der befahrbaren Strecke auf Teile der Lausitzer Seenkette;<br />
vgl. Fallbeispiel 2 in Kap. 8.2) diskutiert.<br />
Möglichkeiten <strong>für</strong> Ausflugsschifffahrt existieren derzeit auf dem Senftenberger See, dem Muldestausee<br />
<strong>und</strong> im Südraum Leipzig auf dem Cospudener See (zum Südraum Leipzig vgl. Kap. 8.1).<br />
E.3 Weiterer Wassersport<br />
Erläuterungen<br />
Als weitere Wassersportmöglichkeiten wurden Angeln <strong>und</strong> Tauchen erfasst, <strong>für</strong> die spezielle Einrichtungen<br />
oder Angebote in der BFL existieren oder in Planung sind. Das Tauchen umfasst Möglichkeiten zum<br />
Schnorcheln oder Gerätetauchen.<br />
Gesondert erfasst wurden Planungen <strong>für</strong> Unterwasser-Freizeitparks (vgl. Ziffer F.2).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Offizielle Angelbereiche an den Restseen der BFL konnten als bestehende oder geplante Einrichtungen in<br />
8 der 62 erfassten Tagebaue erfasst werden. Da der Angelsport keine aufwendigen Einrichtungen erfordert<br />
<strong>und</strong> meist nicht in der Weise beworben wird wie andere Wassersportmöglichkeiten ist davon auszugehen,<br />
dass nur ein Teil des tatsächlichen Freizeitangebotes erfasst wurde.<br />
Angelplätze gibt es sowohl im Bereich der intensiv genutzten Erholungsseen (z.B. bestehende Angelzonen<br />
am Mondsee, am Knappensee oder am Pahnaer See) als auch in extensiveren Erholungsbereichen mit<br />
einer nur mäßigen Erschließung durch Wanderwege. Beispiele sind hier der Revierpark Profen oder der<br />
Bernsteinsee (TB Burghammer). Letzteres Beispiel verdeutlicht auch die Möglichkeit, den Angelsport<br />
unter bestimmten Bedingungen als Nebennutzung von eigentlich als Wasserspeichern vorgesehenen Seen<br />
zu etablieren.<br />
Für den Tauchsport konnten nur wenige Angebote in der BFL erfasst werden, nämlich eine bestehende<br />
Tauchschule am Mondsee (Pirkau) sowie Tauchmöglichkeiten im Cospudener See (Südraum Leipzig).<br />
Planungen <strong>für</strong> Tauchen <strong>und</strong> Angeln exisiteren z.B. <strong>für</strong> den Schladitzer See lt. Braunkohlenplan (im TB<br />
Delitzsch-Südwest / Breitenfeld). Nicht auszuschließen ist auch hier, dass weitere Angebote existieren,<br />
die weder in Plänen noch in Prospekten genannt sind.<br />
78
4.3.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F)<br />
F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />
Erläuterungen<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Zu den landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten werden alle in der BFL möglichen Sport- <strong>und</strong><br />
Spielaktivitäten gerechnet, die in der freien Landschaft ausgeübt werden. Voraussetzung ist dabei, dass<br />
keine umfangreicheren Anlagen <strong>für</strong> die Sportausübung erforderlich sind, so dass z.B. Nutzungen wie<br />
Golfsport oder Tennis unter den Freizeitanlagen (Ziffer F.2) behandelt werden.<br />
Im Mittelpunkt der landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen stehen folgende Erholungsformen,<br />
die in der BFL möglich sind <strong>und</strong> anschließend konkreter beschrieben werden:<br />
• Mountainbiking<br />
• Fitnesseinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten in der freien Landschaft<br />
• Wintersporteinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten<br />
• Neuartige Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten (als Sammelbegriff).<br />
• Motorsport im Gelände<br />
• Luftsport außerhalb von Flugplätzen<br />
Das Mountainbiking unterschiedet sich vom Radfahren oder Radwandern aufgr<strong>und</strong> der typischen Nutzungsform<br />
(vgl. Ziffer B.2). Mountainbiking wird sowohl als Freizeit- als auch als Wettkampfsport ausgeübt.<br />
Ausübungsformen sind Downhill- <strong>und</strong> uphill-Fahren (Bergfahren) sowie cross-country, bei dem<br />
R<strong>und</strong>strecken meist in topographisch bewegtem Gelände gefahren werden. Der weitaus größte Teil der<br />
Freizeitfahrer ist der Kategorie Cross-Country zuzuordnen (über 90 % lt. WÖHRSTEIN 1998). Ausschließlich<br />
sportlich motivierte Trial- (Geschicklichkeitsfahrten ) oder Downhill-Fahrer stellen einen nur sehr<br />
geringen Anteil der mountainbiker dar. Als weitere Wettkampfsportarten kommen noch Marathonrennen<br />
<strong>und</strong> Parallelslalom dazu.<br />
Mountainbiking ist im wesentlichen eine wegegeb<strong>und</strong>ene Sportart; nur bestimmte Kategorien der mountainbikes<br />
sind auch <strong>für</strong> den "Offroad-Betrieb" geeignet.<br />
Fitnesseinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten umfassen das Joggen auf normalen Wegen <strong>und</strong> Pfaden, spezielle<br />
Sportpfade (Trimm- oder Jogging-Pfade) sowie Sport- <strong>und</strong> Spielgelände im Freien.<br />
Für den Wintersport spielt die BFL gr<strong>und</strong>sätzlich aufgr<strong>und</strong> der klimatischen Verhältnisse nur eine untergeordnete<br />
Rolle. So werden aufwendigere Einrichtungen des Skisportes (Alpin <strong>und</strong> Langlauf) nicht näher<br />
betrachtet, mögliche Nutzungsformen sind das Freizeitrodeln (aufgr<strong>und</strong> der Bedingungen nur extensiv<br />
<strong>und</strong> insbesondere <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche) sowie der Eissport. Letzterer umfasst Aktiviäten wie Eislaufen,<br />
Eishockey <strong>und</strong> Eisstockschießen sowie Eissegeln <strong>und</strong> -surfen.<br />
Unter den neuartigen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten werden solche Formen zusammengefasst, die bislang<br />
zumindest in Deutschland aus unterschiedlichen Gründen nur sehr begrenzt ausgeübt werden. Eine Liste<br />
derartiger Aktivitäten kann nicht abschließend sein, da auch in Zukunft weitere, neuere Trends hinzukommen<br />
können. Zu den bekannten Aktivitäten, die zumindest potenziell auch in der BFL ausgeübt werden<br />
können, gehören „Survival training" <strong>und</strong> "Survival games" (Gotcha): Beim survival training steht das<br />
Leben in der "Wildnis" im Vordergr<strong>und</strong>; trainiert werden z.B. Feuermachen, Orientierung im Gelände,<br />
Nahrungsmittelbeschaffung, das Überqueren von Gewässern oder das Verhalten in Notsituationen. Survival<br />
games (vgl. STRASDAS 1994) können als "Kriegsspiele in der Landschaft" charakterisiert werden, bei<br />
79
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
denen gegnerische Mannschaften mit Farbkugeln aufeinander schießen. Da sich diese Aktivität in einer<br />
rechtlichen Grauzone abspielt, wird die Nutzungsform hier nicht weiter vertieft.<br />
Geländefahrten im Motorradsport umfassen die Wettbewerbsarten Moto-Cross, Enduro <strong>und</strong> Trial, im Automobilsport<br />
Auto-Cross (Auto-Trial) sowie Ralley-Fahrten. Neben Wettbewerben im Lizenzsport sind<br />
auch lizenzfreie, touristische Wettbewerbe möglich. Eine umfassende Darstellung der verschiedenen<br />
Wettbewerbsarten findet sich in SCHEMEL & ERBGUTH 2000.<br />
Der Luftsport außerhalb von Flugplätzen umfasst zum einen die Luftsportarten, die auch <strong>für</strong> Starts <strong>und</strong><br />
Landungen nicht auf Fluggelände i.e.S. angewiesen sind, also Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug, Modellflug<br />
(mit <strong>und</strong> ohne Motor) sowie Fallschirm <strong>und</strong> Freiballon. Als Sonderform des Luftsportes ist der Luftsport<br />
am Wasser zu nennen, der mit Wasserflugzeugen (motorisiert), mit Ultraleicht-Flugzeugen oder Gleitschirmen<br />
erfolgt. Für eine Betrachtung der Auswirkungen der verschiedenen Erholungsformen, die in<br />
Kap. 5.1 (S. 161) erfolgt, ist darüberhinaus zu berücksichtigen, dass jede Luftsportart auch in der freien<br />
Landschaft ausgeübt wird (Überflug).<br />
Weitere Sportarten sind ausschließlich auf bestimmte Landschaftstypen angewiesen, die in der BFL nicht<br />
vorkommen (z.B. Kletterfelsen, Schluchten etc.). Derartige Aktivitäten können - sollte eine Planung in<br />
der BFL erfolgen - nur in entsprechenden Anlagen erfolgen <strong>und</strong> wären somit zu den Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen<br />
zu zählen (vgl. Ziffer F.2).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielmöglichkeiten konnten nur in 8 der erfassten Tagebaue festgestellt<br />
werden. Aufgr<strong>und</strong> der oft kleinflächigen Ausprägung der Einrichtungen <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen fehlenden<br />
Erwähnung dieser Anlagen in Planungskonzepten ist davon auszugehen, dass tatsächlich deutlich<br />
mehr derartige Einrichtungen in der BFL existieren.<br />
• Gesondert ausgewiesene <strong>und</strong> eigens gestaltete Mountainbike-Gelände sind bislang kaum vorhanden<br />
oder geplant. Ein Beispiel stellt die kurze "cross-Strecke" im Stadtwald Senftenberg dar, die eher auf<br />
die Bedürfnisse von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen als auf die leistungsorientierter Sportler ausgerichtet<br />
ist.<br />
• An Fitnessgeländen in der freien Landschaft wurden nur einzelne Trimm-Pfade in größeren Freizeit-<br />
<strong>und</strong> Erholungsanlagen registriert (z.B. Erholungsgebiet am Mondsee). R<strong>und</strong>wege im Rahmen der Planung<br />
von Erholungsgebieten (so z.B. Seer<strong>und</strong>weg um den Cospudener See) werden teilweise zusätzlich<br />
als Jogger- oder Inlinerstrecke beworben.<br />
• Aufgr<strong>und</strong> der ungenügenden Schneeverhältnisse im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier existieren<br />
nur vereinzelt Einrichtungen des Wintersportes. So gibt es einige auf den örtlichen Bedarf ausgerichtete<br />
Rodelhänge, die auf den Halden der BFL angelegt wurden oder werden (z.B. TB Meuro Süd, TB<br />
Welzow, TB Reichwalde).<br />
Im Zusammenhang mit dem IBA-Projekt "Besucherbergwerk F 60" (vgl. Ziffer C.3) ist eine Eislaufstrecke<br />
unter der liegenden Förderbrücke geplant. Weitere Eissportaktivitäten sind nicht bekannt.<br />
• "Neuartige" Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten wurden weder im Bestand noch in der Planung als offizielle<br />
Nutzungsformen in der BFL erfasst.<br />
In einzelnen Teilen der BFL sind jedoch Beispiele <strong>für</strong> die inoffizielle Ausübung von "survival-games"<br />
bekannt.<br />
80
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
• In Fürstlich Drehna befindet sich traditionell eine auch international bekannte Rennstrecke des Motocross-Sportes,<br />
die im Zuge der Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsarbeiten auf ein ortsfernes Kippengelände<br />
verlegt werden soll. Eine überregional bekannte Sandbahnstrecke findet sich im Bereich des TB<br />
Schlabendorf bei Hindenberg.<br />
Eine weitere Motocross-Strecke ist im Rahmen des Nutzungskonzeptes Geiseltalsee vorgesehen. Weitere<br />
Vorhaben sind nicht bekannt.<br />
• Für den zentralen Bereich des Lausitzer Seenlandes (Bereich Skado / Koschen / Sedlitz) ist derzeit ein<br />
Betrieb von Wasserflugzeugen im Gespräch (zu Planungen vgl. Fallbeispiel 2, Kap. 8.2).<br />
Weitere Luftsportaktvitäten wurden nicht erfasst, doch ist davon auszugehen, dass entsprechende Aktivitäten<br />
stattfinden.<br />
F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks<br />
Erläuterungen<br />
Den hier genannten Einrichtungen ist gemeinsam, dass sie im Gegensatz zu den landschaftsgeb<strong>und</strong>enen<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten auf mehr oder weniger komplexe Anlagen angewiesen sind. Als Anlagen<br />
werden dabei nicht nur geschlossene Gebäude oder Stadien verstanden, sondern auch solche Einrichtungen,<br />
die umfangreichere Nutzungsänderungen in der Landschaft nach sich ziehen.<br />
• Unter den Sportanlagen werden folglich alle denkbaren Formen von Hallensport (z.B. Reitsport,<br />
Schwimmbäder etc.), aber auch Sportplätze (z.B. Tennisplätze, Groß- <strong>und</strong> Kleinspielfelder, Sportanlagen<br />
inkl. Gebäude) <strong>und</strong> Golfplätze zusammengefasst.<br />
Eine Übersicht über mögliche, auf Sportplätzen ausgeübte Sportarten geben SCHEMEL & ERBGUTH<br />
(2000).<br />
Als weitere Gruppe kommen Anlagen des Motorsport (permanente Rennstrecken in Stadien oder Hallen)<br />
<strong>und</strong> Luftsport (Fluggelände, Landeplätze <strong>für</strong> Segel- <strong>und</strong> Motorflug, Ultraleicht) hinzu. Ein relativ<br />
neuer Trend zeichnet sich etwa seit 1993 mit dem Bau von Indoorkartbahnen ab.<br />
• Zu den Freizeitanlagen werden Einrichtungen wie Erlebnisbäder <strong>und</strong> Thermen, aber auch Diskotheken<br />
<strong>und</strong> andere Vergnügungseinrichtungen zusammengefasst. Als relativ neuartige Freizeitanlagen<br />
gelten z.B. Einrichtungen zum "Risikospringen", künstlich errichtete Kletterwände bis hin zu komplexen<br />
<strong>und</strong> aufwendigen Sporthallen z.B. <strong>für</strong> Skisport. Der Übergang zu "Freizeitparks" ist hier fließend.<br />
• Als Freizeitparks werden großflächige Einrichtungen erfasst, die ausschließlich <strong>für</strong> Freizeitnutzungen<br />
unterschiedlichster Art angelegt <strong>und</strong> gestaltet werden. Freizeitparks umfassen somit ein breites Spektrum<br />
von überwiegend baulich, weitgehend landschaftlich geprägten bis hin zu Unterwasser-Anlagen.<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Für das bisherige Angebot an Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen in der BFL können nur nur Beispiele angeführt<br />
werden, da keine Quellen <strong>für</strong> eine umfassende Auswertung zur Verfügung standen.<br />
• Größere Sport- <strong>und</strong> Freizeitzentren wurden in wenigen Tagebauen ermittelt (z.B. konkrete Planung im<br />
Masterplan Goitsche); genauere Informationen zu darin enthaltenen Einzeleinrichtungen liegen nicht<br />
vor.<br />
81
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
• Sport- <strong>und</strong> Spielanlagen wie Tennisplätze oder Kleinsportanlagen (z.B. beachvolleyball, Tischtennis,<br />
Minigolf, inline-skate) finden sich v.a. als Bestandteile größerer Erholungsgebiete (z.B. Naherholungsgebiete<br />
Hasse bei Rossbach, Mondsee bei Pirkau oder geplantes Erholungsgebiet am Cospudener<br />
See). Bei den Spieleinrichtungen wurden dabei z.T. stärker erlebnisorientierte Anlagen realisiert (z.B.<br />
"Spielschiff" im Freizeitpark Pirkau oder Wasser- <strong>und</strong> Abenteuerspielplatz am Cospudener See).<br />
• Freizeitanlagen wurden bislang u.a. über Nachnutzungskonzepte <strong>für</strong> ehemalige Braunkohlefabriken<br />
realisiert: Zu nennen ist hier z.B. die Brikettfabrik Neukirchen (Borna / Bockwitz), in der eine große<br />
Diskothek <strong>und</strong> Tanzpalast sowie Fitnessbereich eingerichtet wurden (vgl. auch Ziffer C.1).<br />
Beispiele <strong>für</strong> neuartige Freizeitanlagen gibt es aus dem Rheinischen Revier, wo derartige Anlagen<br />
Bestandteile umfassender Landschaftspark-Konzepte bilden. So wurde im Landschaftspark Duisburg-<br />
Nord in einem ehemaligen Abschnitt der Erzbunkeranlage an alten Betonwänden ein Klettergarten unter<br />
freiem Himmel eingerichtet, der vom Deutschen Alpenverein betreut <strong>und</strong> genutzt wird. Im ehemaligen<br />
Gasometer wurde eine Tauchlandschaft nach eigenen Vorstellungen der Taucher gestaltet.<br />
• Die in der BFL größte Anlage <strong>für</strong> den Motorsport stellt der 2000 eröffnete Lausitzring (TB Meuro-<br />
Süd) dar. Die Anlage dient als Test- <strong>und</strong> Motorrennstrecke sowie <strong>für</strong> weitere Veranstaltungen (vgl.<br />
Ziffer C.4). Der Luftsport spielt derzeit in der BFL nur eine untergeordnete Bedeutung. Bekannt ist ein<br />
Fluggelände <strong>für</strong> Ultraleichtflugzeuge (TB Koschen).<br />
• Freizeitparks gibt es in den erfassten Revieren bislang keine 8 .<br />
Für das Mitteldeutsche <strong>und</strong> Lausitzer Revier wurden bislang mehrere Freizeitpark-Projekte angedacht,<br />
diskutiert <strong>und</strong> letztlich aus verschiedenen Gründen wieder verworfen: Relativ weit gediehen waren die<br />
Planungen zur Entwicklung eines Ferienparkes "Karl-May-Land" <strong>für</strong> das Lausitzer Revier (Bereich<br />
Spreetal, Bluno, Koschen). Durch die Entwicklung von Wäldern, Seen <strong>und</strong> "Prärielandschaft" mit entsprechenden<br />
Einrichtungen sollte hier die Vision des Wilden Westens im 19. Jahrh<strong>und</strong>ert vermittelt<br />
werden. Aufgr<strong>und</strong> fehlender Investoren wurden das Projekt letztlich verworfen; derzeit werden intensive<br />
Untersuchungen angestellt, welche Möglichkeiten einer großflächigen Freizeitnutzung in den ursprünglich<br />
<strong>für</strong> den Ferienpark vorgesehenen Vorrangflächen bestehen. Ebenfalls verworfen wurde die<br />
Idee der Errichtung eines Safari-Parkes im Raum Borna / Bockwitz (Südraum Leipzig).<br />
Konkrete Planungen bestehen derzeit <strong>für</strong> einen Freizeitpark (Event-Park) im Südraum Leipzig: Für die<br />
im Vorfeld stark umstrittene Anlage zwischen Zwenkauer <strong>und</strong> Cospudener See wurde das Raumordnungsverfahren<br />
inzwischen abgeschlossen, das Gelände soll 2002 eröffnet <strong>und</strong> an den geplanten Autobahnanschluß<br />
A 38 angeb<strong>und</strong>en werden, um so die erforderliche Verkehrsanbindung des Vergnügungs-<br />
<strong>und</strong> Erlebnisparks sicherzustellen. Geplant sind hier fünf thematisch eingeb<strong>und</strong>ene Attraktionen<br />
(wie Wildwasserbahn <strong>und</strong> Minenzug-Achterbahn), die in größere Grünanlagen eingeb<strong>und</strong>en werden<br />
sollen.<br />
Die Idee eines "Unterwasser-Freizeitparks" liegt <strong>für</strong> den Raum Witznitz (ebenfalls Südraum Leipzig)<br />
vor; hier existiert jedoch keine konkrete Planung.<br />
8 Das in Broschüren als "Freizeitpark" bezeichnete Erholungsgebiet Pirkau (Mondsee) mit Schwerpunkt wasserbezogener Erholungseinrichtungen<br />
ist kein Freizeitpark im oben definierten Sinn.<br />
82
4.3.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G)<br />
Erläuterungen<br />
4.3 Mögliche Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL<br />
Unter den Einrichtungen <strong>für</strong> Freizeitwohnen werden Campingplätze sowie Feriensiedlungen zusammengefasst,<br />
da diese v.a. im Hinblick auf ihre Auswirkungen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft von Bedeutung sind.<br />
Alle übrige Formen der Unterbringung (z.B. Hotelbetriebe) sowie Gastronomieeinrichtungen werden an<br />
dieser Stelle nicht einbezogen, da sie meistens dem Siedlungsbereich zugeordnet sind <strong>und</strong> daher eine geringe<br />
direkte Bedeutung <strong>für</strong> die Erholungsplanung in BFL haben. Derartige Einrichtungen werden jedoch<br />
an verschiedenen anderen Stellen im Projekt mit berücksichtig (z.B. als "ergänzende Infrastruktur" in<br />
Kap. 4.4). Unter sozioökonomischen Gesichtspunkten spielen die Einrichtungen bei der Einbindung des<br />
„Umfeldes <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>“ in die Erholungsplanung eine wichtige Rolle (vgl. Kap.<br />
4.6.2.8, S.144).<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Beispiele in der BFL<br />
Der Umfang an tatsächlich bestehenden <strong>und</strong> geplanten Einrichtungen <strong>für</strong> Freizeitwohnen in der BFL kann<br />
nicht aus den ausgewerteten Unterlagen abgeleitet werden, da ein großer Teil dieser Planungen erst im<br />
Rahmen der Nutzungskonzepte bzw. der Bauleitplanung der Gemeinden ausgearbeitet wird.<br />
Erfasst wurden auf Basis der ausgewerteten Unterlagen Campingplätze (Bestand <strong>und</strong> Planung) in 11, Feriensiedlungen<br />
in 6 Tagebauen. Diese Einrichtungen sind häufig Bestandteil größerer Erholungsgebiete,<br />
so z.B. am Senftenberger Sees (Bestand), im Seeland-Projekt Aschersleben oder in den Nutzungskonzepten<br />
<strong>für</strong> den Bereich Goitsche, Geiseltalsee oder im Südraum Leipzig (Cospudener oder Markkleeberger<br />
See).<br />
83
4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />
4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />
Im folgenden Arbeitsschritt werden die Ansprüche der verschiedenen Nutzungsformen an die Landschaft<br />
formuliert. Ziel ist die Erarbeitung von Anforderungsprofilen <strong>für</strong> die verschiedenen Aktivitätsgruppen<br />
bzw. Erholungsformen, um auf dieser Gr<strong>und</strong>lage eine differenzierte Bewertung des Freizeitpotenzials der<br />
BFL <strong>und</strong> ihrer zuvor definierten Landschaftseinheiten vornehmen zu können.<br />
Diese Anforderungsprofile können <strong>für</strong> eine Nutzungsplanung in der BFL in verschiedener Weise eingesetzt<br />
werden. Mögliche Fragestellungen seitens der Gemeinden oder planenden Institutionen können z.B.<br />
lauten:<br />
1. Bewertung der Erholungseignung eines konkreten Ausschnittes der BFL (z.B. Gebiet eines Tagebaus,<br />
konkrete Kippenfläche oder Restloch) <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> mit Ableitung von Planungsvorschlägen<br />
2. Konkrete Standortsuche in einem mehr oder weniger großen Ausschnitt der BFL <strong>für</strong> eine bestimmte<br />
Nutzungsform oder Freizeiteinrichtung aufgr<strong>und</strong> einer bestehenden Nachfrage.<br />
4.4.1 Kriterien zur Erstellung von Anforderungsprofilen<br />
Für eine allgemeine Bewertung der Erholungseignung der Landschaft lieferte KIEMSTEDT (1968) erste<br />
<strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Ansätze, worin wesentliche Anforderungen formuliert wurden (z.B. Vorhandensein erholungswirksamer,<br />
natürlicher Landschaftselemente, Ausmaß der inneren Verkehrserschließung).<br />
Eine Fortentwicklung der Kriterien erfolgte später durch verschiedene Autoren, in der Typisierungen des<br />
Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsverhaltens durch die Bildung von Nachfragetypen vorgenommen wurden. So definierten<br />
FINGERHUTH et al. (1973) bestimmte "Erholungstypen" als Zielgruppe mit ähnlichen Standortansprüchen.<br />
Bei der Abgrenzung von Erholungstypen gehen sie davon aus, "dass bestimmte, ähnlich motivierte<br />
Aktivitäten häufig miteinander gekoppelt auftreten <strong>und</strong> von bestimmten Gruppen ausgeführt werden".<br />
So ist <strong>für</strong> den "Sporttyp" der Eignungsgrad einer Landschaft eng an das Angebot von Sport- <strong>und</strong><br />
Spieleinrichtungen geb<strong>und</strong>en, während <strong>für</strong> den "Wander- <strong>und</strong> Landschaftstyp" neben den Möglichkeiten<br />
zum Wandern, Lagern <strong>und</strong> Spielen das Landschaftserleben eine entscheidende Rolle spielt. Hier wurde<br />
bereits der Aspekt konkurrierender bzw. sich ergänzender Nutzungen aufgegriffen.<br />
Eine andere Art der Formulierung von Anforderungsprofilen basiert auf der Bildung von Angebotstypen,<br />
die z.B. "wasserorientierte Aktivitäten" oder "Sport, Spiel, Vergnügen" umfassen (vgl. BUNDESINSTITUT<br />
FÜR SPORTWISSENSCHAFT 1983). Diese Bearbeitungsmethodik wurde im Rahmen des F+E-Projekts gewählt:<br />
So werden in Tab. 14 <strong>für</strong> die in Kap. 4.3.1 entwickelten Aktivitätsgruppen Anforderungsprofile<br />
formuliert, die je nach den Ansprüchen der einzelnen Erholungsformen bei Bedarf konkretisiert werden.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Ausarbeitung von Anforderungsprofilen lassen sich verschiedene Kriteriengruppen<br />
definieren, die bei der Bewertung der Erholungseignung berücksichtigt werden müssen. Eine Zusammenstellung<br />
dieser Kriterien erfolgte durch Auswertung verschiedener Literaturquellen <strong>und</strong> eigener Erfahrungswerte<br />
(vgl. z.B. BUNDESINSTITUT FÜR SPORTWISSENSCHAFT 1983, AMMER & PRÖBSTL 1991,<br />
SCHULZ 1978). Die in Tab. 14 zusammengestellten Kriterien sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die<br />
konkreten Ansprüche der Nutzungen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur darstellen.<br />
84
4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />
Neben diesen Kriterien, die <strong>für</strong> die nutzerorientierte Planung einzelner Erholungsformen relevant sind,<br />
müssen weitere wichtige Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungsplanung in der BFL berücksichtigt<br />
werden, die an späterer Stelle herausgearbeitet bzw. zusammengestellt werden:<br />
• Ein wesentlicher Aspekt bei der Planung nachhaltiger Formen von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> ist die<br />
Naturschutzverträglichkeit. Diesem Teilarbeitsschritt wird ein gesondertes Teilkapitel gewidmet<br />
(Kap. 5).<br />
• Ein zweiter Themenkomplex betrifft die rechtlichen <strong>und</strong> planerischen Rahmenbedingungen, die eine<br />
gr<strong>und</strong>legende Voraussetzung <strong>für</strong> die Erholungsplanung bilden. Die hier relevanten Aspekte (z.B. Betretungsrecht<br />
der Landschaft, Haftungsfragen) werden in Kap. 4.1. zusammengestellt.<br />
• Weitere wichtige Faktoren betreffen den sozioökonomischen Bereich: Die hier relevanten Kriterien<br />
werden in Kap. 4.6 dargestellt <strong>und</strong> in Hinblick auf die zu erarbeitende Checkliste aufbereitet.<br />
Tab. 14: Kriterien <strong>für</strong> die Erstellung von Anforderungsprofilen<br />
Funktionale Kriterien Landschafterleben<br />
Technische Ausstattung<br />
- Infrastruktur<br />
- Verkehrserschließung<br />
Natürliche Ausstattung<br />
- Flächenbedarf<br />
- Relief / Morphologie / Gelände<br />
- Klima<br />
- Ausstattung an Arten <strong>und</strong> Lebensräumen<br />
Nutzungen:<br />
- Ergänzende Nutzungen<br />
- Konkurrierende Nutzungen<br />
- Kulissenwirkung<br />
- Beeinträchtigungen<br />
85
Funktionale Kriterien<br />
4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />
umschreiben die Nutzbarkeit der Landschaft, die sich vorwiegend aus der natürlichen <strong>und</strong> technischen<br />
Ausstattung der Landschaft zusammensetzt.<br />
• Die technische Ausstattung beinhaltet<br />
- die Erschließung mit freizeitrelevanten Einrichtungen, die in Kap. 4.4.2 in „erforderliche“ <strong>und</strong><br />
„ergänzende Infrastruktur“ differenziert werden. Hier werden Hinweise auf die <strong>für</strong> die jeweilige<br />
Erholungsform benötigten Erholungseinrichtungen (wie z.B. Wege, Stege, Rastplätze, Informationstafeln)<br />
gegeben; darüberhinaus werden Einrichtungen genannt, die das touristische Umfeld<br />
der Einrichtung betreffen (v.a. Freizeitwohnen, Gastronomie; vgl. Kap. 4.6.2.8, S. 144).<br />
- die Verkehrserschließung, wobei hier sowohl die äußere Verkehrsanbindung (Zufahrt, Erreichbarkeit)<br />
als auch die innere Erschließung (z.B. Parkplätze) berücksichtigt wird. Neben den Anforderungen<br />
hinsichtlich des Kfz-Verkehrs werden bei der Erarbeitung der Anforderungsprofile<br />
auch Einsatzmöglichkeiten <strong>für</strong> den ÖPNV <strong>und</strong> alternative Verkehrsmittel einbezogen.<br />
Die Bedeutung der äußeren Verkehrsanbindung <strong>für</strong> die unterschiedlichen Erholungsformen wird<br />
über grobe Bewertungsstufen verdeutlicht (gute Anbindung erforderlich / mittlere / geringe Anbindung<br />
ausreichend).<br />
• Bei der Darstellung der natürlichen Ausstattung fließen neben der <strong>für</strong> die jeweilige Einrichtung oder<br />
Aktivität erforderlichen Flächengröße <strong>und</strong> der Landschaftsgestalt auch die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt ein,<br />
die insbesondere bei Aktivitäten im Bereich "Naturerfahrung" eine entscheidende Rolle <strong>für</strong> die Eignung<br />
des Gebietes spielt.<br />
Insbesondere bei den erforderlichen Flächengrößen werden (wo vorhanden) Richt- <strong>und</strong> Orientierungswerte<br />
angegeben, die jedoch im konkreten Einzelfall an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort<br />
anzupassen sind.<br />
• Als weiterer bedeutender Faktor <strong>für</strong> die Erholungsplanung werden die Wechselwirkungen zwischen<br />
unterschiedlichen Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> betrachtet: Unterschieden werden hier Nutzungen,<br />
die sich ergänzen <strong>und</strong> solche, die eine gegenseitige oder einseitige Beeinträchtigung bewirken (z.B.<br />
Intensiverholung mit hoher Besucherkonzentration als möglicher Störfaktor <strong>für</strong> ruhige Erholung).<br />
Hierbei wird im wesentlichen auf die in Kap. 4.3.2 dargestellten Aktivitätsgruppen Bezug genommen,<br />
die ggf. nochmals untergliedert werden.<br />
Ergänzende Nutzungen setzen voraus, das hier gleiche oder korrelierende Zielgruppen oder Nachfragetypen<br />
angesprochen werden (z.B. Radwanderer <strong>und</strong> Wanderer); bei sehr enger Korrelation zweier<br />
Nutzungsformen wurden „primäre Nutzungsergänzungen“ hervorgehoben (zu Zielgruppen vgl. auch<br />
Kap. 4.6.2.10, S. 145).<br />
Die gr<strong>und</strong>sätzliche Ergänzung zweier Nutzungsformen schließt jedoch nicht aus, dass es kleinräumig<br />
zu Nutzungskonflikten kommen kann, die jedoch durch sinnvolle Lenkungsmaßnahmen vermieden<br />
werden können (z.B. gleichzeitige Nutzung stark frequentierter Wanderwege durch Radfahrer).<br />
86
Landschaftserleben<br />
4.4 Anforderungen der Erholungsformen an Landschaft <strong>und</strong> Infrastruktur<br />
Erfasst wird hier die Bedeutung des Landschaftsbildes <strong>und</strong> -erlebens <strong>für</strong> die jeweilige Erholungsform.<br />
Dabei werden zum einen Einflußfaktoren berücksichtigt, welche die Erholungseinrichtungen direkt betreffen<br />
(z.B. unterschiedliche Erlebniswirkung verschieden gestalteter Wege), daneben wird die Bedeutung<br />
der Kulissenwirkung der Landschaft <strong>für</strong> die jeweilige Nutzung berücksichtigt.<br />
Den Anforderungsprofilen werden die üblichen Kriterien zur Bewertung des Landschaftsbildes zugr<strong>und</strong>e<br />
gelegt (Landschaftliche Eigenart, Naturnähe, Vielfalt <strong>und</strong> Fehlen von Beeinträchtigungen). Die Herleitung<br />
der Kriterien wird aufgr<strong>und</strong> der zahlreich existierenden Literatur nicht weiter ausgeführt (vgl. z.B.<br />
KIEMSTEDT & SCHARPF 1990, HOISL & NOHL 1987).<br />
Bei Anwendung mancher Bewertungsverfahren, die sich v.a. auf die Kriterien Vielfalt <strong>und</strong> Naturnähe<br />
stützen, ohne diese in Bezug zur landschaftlichen Eigenart zu stellen, würde die BL <strong>und</strong> BFL mit ihren<br />
stark durch Eingriffen geprägten Landschaftsbildern eine gr<strong>und</strong>sätzlich negative Wertzuweisung erhalten.<br />
Bei zahlreichen neueren Bewertungsverfahren (vgl. z.B. NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKO-<br />
LOGIE 2000) erhält die landschaftliche Eigenart (Unverwechselbarkeit, Charakter) eine Schlüsselrolle,<br />
während übrige Kriterien nachgeordnet werden. Dieses Vorgehen erlaubt gleichermaßen die Bewertung<br />
der gewachsenen Kulturlandschaft, unsanierter Bergbaulandschaften als auch rekultivierter Landschaftsbereiche.<br />
Die Bedeutung der Kulissenwirkung <strong>für</strong> die jeweilige Nutzungsform wird in drei Abstufungen (hoch, mittel,<br />
gering) vorgenommen.<br />
87
4.4.2 Anforderungsprofile der einzelnen Erholungsformen<br />
4.4.2.1 Naturerlebnis, Naturerfahrung (Gruppe A)<br />
A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
- Eindeutiger <strong>und</strong> markierter Wegeverlauf<br />
- Einführende Übersichtstafel mit -<br />
karte<br />
- Ruhebänke <strong>und</strong> Sitzgruppen,<br />
Entsorgung<br />
Je nach Konzeption:<br />
- Informationstafeln (als klassischer<br />
Schilderlehrpfad)<br />
- Nummern <strong>und</strong> Begleitbroschüre<br />
(Nummernlehrpfad)<br />
- Erlebnispunkte (Möglichkeiten<br />
zum Spielen, Experimentieren<br />
etc.)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Rastplätze, Schutzhütten<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Durch eine gute Verkehrserschließung<br />
soll eine möglichst<br />
hohe Nutzung der Einrichtung<br />
gewährleistet werden, daher:<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Bemessung von Wegen:<br />
- Für reine Wander- <strong>und</strong> Spazierwege Mindestbreite<br />
1,5 m<br />
- Ergänzend auch gezielte Anlage von schmaleren<br />
Wanderpfaden (Lenkungsfunktion)<br />
Streckenführung:<br />
- Wegelänge zwischen 2 <strong>und</strong> 5 km (ein- bis zweistündige<br />
Dauer)<br />
- Möglichst Ausbildung als R<strong>und</strong>weg<br />
- Bei längeren R<strong>und</strong>wegen: Ermöglichen von Abkürzungen<br />
Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />
- Hier gilt gleiches wie <strong>für</strong> "Wandern" (Gruppe B)<br />
- Besonders abwechslungsreicher Verlauf von Bedeutung<br />
Natürliches Umfeld, Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt:<br />
- Die Informationsvermittlung bei Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />
sollte auf jeden Fall objektbezogen sein,<br />
d.h. die zu vermittelnden Objekte sollten nicht nur<br />
über Schilder <strong>und</strong> Abbildungen, sondern im direkten<br />
Umfeld vorhanden <strong>und</strong> erlebbar sein.<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Einrichtungen <strong>für</strong> Naturerlebnis,<br />
z.B. Kombination mit Erlebnisspielgelände<br />
- Info- <strong>und</strong> Bildungszentren (Gruppe<br />
D) als günstige Ausgangspunkte <strong>für</strong><br />
Lehr- oder Erlebnispfade (Kombination<br />
von indoor- <strong>und</strong> outdoor-<br />
Einrichtungen)<br />
- Führungen / Exkursionen<br />
auf Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />
Erholung (B), insbesondere<br />
Wanderwege<br />
- Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
(Gruppe C):<br />
Darstellung von Objekten (z.B. technische<br />
Geräte, Industriedenkmäler)<br />
im Rahmen von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />
Lehrpfadgestaltung:<br />
Konzeption <strong>und</strong> Gestaltung<br />
des Lehrpfades<br />
sollten ein Natur- <strong>und</strong><br />
Landschaftserlebnis mit<br />
allen Sinnen ermöglichen<br />
<strong>und</strong> den Besucher<br />
zu eigenem Handeln<br />
anregen (z.B. Untersuchen,<br />
Spielen, Experimentieren).<br />
Objekte in der Umgebung<br />
sollten einbezogen,<br />
schriftliche Erläuterungen<br />
dagegen eher<br />
gering gehalten werden<br />
Kulissenwirkung:<br />
Die umgebende Landschaft<br />
sollte in direktem<br />
Bezug zum Thema des<br />
Lehr- oder Erlebnispfades<br />
stehen <strong>und</strong> damit<br />
eine geeignete Kulisse<br />
bilden.<br />
88
- Möglichst Anbindung an ÖPNV,<br />
insbesondere bei Einrichtungen<br />
mit höherer zu erwartender Besucherzahl<br />
- Geringe Entfernung von Stellplätzen<br />
<strong>für</strong> PKW zu Ausgangs-<br />
<strong>und</strong> Endpunkt des Pfades<br />
- Möglichst Einbindung in touristische<br />
Wegenetze (Wander- <strong>und</strong><br />
Radwege)<br />
Quellen: ANL (1998), BIRKENHAUER (Hrsg., 1996), EBERS et al. (1998), AMMER & PRÖBSTL 1991<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Gleichzeitige Wegenutzung durch<br />
mehrere Nutzergruppen (Wanderer,<br />
Radfahrer, Reiter) führt bei höherem<br />
Nutzerdruck zu Konflikten<br />
- Lärmintensive Nutzungen (v.a. Motorsport)<br />
führen zu Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftserlebnisses<br />
89
A.2 Naturbeobachtung in freier Landschaft<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Infrastruktur:<br />
Variiert stark in Abhängigkeit von der<br />
Art der Einrichtung / des Konzeptes.<br />
Möglich sind:<br />
- Beobachtungskanzeln, Aussichtstürme<br />
insbesondere <strong>für</strong> Tierbeobachtungen<br />
- Klettergerüste <strong>und</strong> Plattformen in<br />
Bäumen<br />
- Wege, Pfade, Bohlenwege, Stege<br />
an Gewässerufern oder Feuchtgebiete<br />
- Informationstafeln (insbesondere<br />
bei gut erreichbaren <strong>und</strong> stärker besuchten<br />
Einrichtungen)<br />
- Ergänzend: Möglichkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
<strong>für</strong> Untersuchungen <strong>und</strong><br />
Experimente (Mess- <strong>und</strong> Erlebnislabor)<br />
- Ergänzend: Sitzgruppen, Schutzhütten<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Erschließung je nach Kapazität <strong>und</strong><br />
Lenkungsbedarf<br />
- Einbindung in touristische Wegenetze<br />
Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> diese Aktivität ist i.d.R. das<br />
Vorkommen von Landschaftsteilen oder Lebensräumen,<br />
die sich im Vergleich zur "üblichen"<br />
Landschaft deutlich abheben <strong>und</strong> damit<br />
ein besonderes Interesse beim Besucher erzeugen.<br />
Die Landschaftsausstattung sollte daher folgende<br />
mögliche Anziehungspunkte <strong>für</strong> den Beobachter<br />
enthalten:<br />
- Vorkommen bemerkenswerter Pflanzen <strong>und</strong><br />
v.a. Tiere in ihren Lebensräumen (speziell<br />
attraktive Arten wie Vögel, Säugetiere)<br />
- Ungewöhnliche Naturschauspiele oder Erscheinungen<br />
der unbelebten Natur (Geologische<br />
Aufschlüsse, Erosionsgeschehen, Wasserfälle<br />
etc.)<br />
- (Ungewöhnliche) Prozesse in der Natur (z.B.<br />
Sukzessionsflächen)<br />
Durch spezielle Einrichtungen können auch<br />
"normale" Erscheinungen der belebten <strong>und</strong> unbelebten<br />
Natur (z.B. Baumkrone, Gewässer) als<br />
interessantes Naturbeobachtungsobjekt aufbereitet<br />
werden.<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Möglichkeiten des Naturerlebens<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation (Gruppe D),<br />
(v.a. Führungen, Exkursionen, Informations-<br />
<strong>und</strong> Bildungszentren).<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Gruppe B)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Lärm- <strong>und</strong> störungsintensive Nutzungsformen<br />
(v.a. Motorsport)<br />
- Um eine stille Beobachtung zu ermöglichen,<br />
sollten Einrichtungen,<br />
die zu hohen Besucherkonzentrationen<br />
führen, vermieden werden.<br />
Einzelfallweise ist zu entscheiden, inwieweit<br />
auch andere "ruhige" Erholungsformen<br />
zu einer Beeinträchtigung<br />
der Aktivität führen können (z.B. Störung<br />
von Wasservögeln durch Badende<br />
oder Angler, was eine Beobachtung der<br />
Vögel beeinträchtigen kann).<br />
Kulissenwirkung:<br />
Da die Naturbeobachtung<br />
mit längerem Aufenthalt in<br />
der Landschaft verb<strong>und</strong>en<br />
ist, spielt die Kulissefunktion<br />
der umgebenden<br />
Landschaft eine wesentliche<br />
Rolle. Bevorzugt werden<br />
hier besonders naturnahe<br />
bzw. Landschaften<br />
hoher Eigenart.<br />
90
A.3 Naturerlebnisgelände, Erlebnisspielgelände<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
Variiert in Abhängigkeit des Einzelkonzeptes,<br />
jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich nur geringe<br />
Möblierung der Landschaft, ggf. auch<br />
vollständiger Verzicht auf Infrastruktur.<br />
- Einzelne Wege, Pfade, Stege oder<br />
Bohlenwege (Anzahl <strong>und</strong> Ausprägung<br />
je nach konkretem Planungskonzept)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> Naturbeobachtung<br />
(vgl. A 2)<br />
- Maßvolle Gestaltung mit Informationstafeln<br />
- Sitzgruppen, Schutzhütte<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Gute Verkehrsanbindung sinnvoll, die<br />
sich jedoch in jedem Fall an der Kapazität<br />
des Gebietes orientieren muss<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf, Geländebeschaffenheit,<br />
Ausstattung:<br />
Gr<strong>und</strong>voraussetzung <strong>für</strong> diese Gebiete ist, dass<br />
weitgehend naturnahe sowie in unterschiedlichen<br />
Anteilen auch extensiv genutzte oder gepflegte<br />
Lebensräume <strong>für</strong> ein weitgehend unreglementiertes<br />
Naturerlebnis <strong>und</strong> aktives Handeln<br />
in der Natur zur Verfügung stehen (vgl. auch<br />
Kap. 4.3.2.1). Für die dort dargestellten Kategorien<br />
lassen sich folgende grobe Anforderungsprofile<br />
ableiten, die im konkreten Einzelfall <strong>und</strong><br />
insbesondere bei größerflächigen Einrichtungen<br />
einer f<strong>und</strong>ierten Planung bedürfen:<br />
Großflächige Naturerlebnisgebiete (mindestens<br />
100 ha Flächengröße):<br />
Je nach landschaftlichem Potenzial können Erlebnislandschaften<br />
unterschiedlichen Charakters<br />
entwickelt werden, so z.B.<br />
- Vielfältige Sukzessionslandschaften (mit<br />
verschiedenen Vegetationstypen, Kleingewässern,<br />
Erosionsflächen etc.)<br />
Wasserlandschaften mit hohem Anteil naturnaher<br />
Gewässer<br />
- Waldlandschaften mit weitgehend naturnahen<br />
Wäldern<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerlebnis:<br />
Je nach Einzelkonzept: Lehr- <strong>und</strong><br />
Erlebnispfade, Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Naturbeobachtung oder<br />
-untersuchung innerhalb des Naturerlebnisgebietes<br />
oder im Anschluß<br />
daran.<br />
- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(vgl. Gruppe D):<br />
Je nach Einzelkonzept: Infozentren<br />
(mit Mess- <strong>und</strong> Erlebnislabor) als<br />
Teil des NE-Gebietes oder als zusätzliche<br />
Einrichtung, Angebot von<br />
Führungen <strong>und</strong> Exkursionen.<br />
- Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
(vgl. Gruppe C):<br />
Der Naturerlebnis-Park leitet zur<br />
Einrichtung "Landschaftspark" über.<br />
Je nach Einzelkonzept sind in Naturerlebnisgebieten<br />
Veranstaltungen<br />
mit engem Naturerlebnis-Bezug<br />
denkbar (z.B. Obsternte, Streuobstfest<br />
o.ä.)<br />
Der hohe Erlebniswert<br />
beruht hier nicht auf der<br />
Kulissenwirkung, sondern<br />
dem intensiven<br />
<strong>und</strong> aktiven Erleben der<br />
Natur im Naturerlebnisgebiet<br />
Kulissenwirkung:<br />
Größere Naturerlebnisgebiete<br />
stellen in sich<br />
geschlossene Einrichtungen<br />
dar, so dass die<br />
Kulissenwirkung der<br />
umgebenden Landschaft<br />
nur eine geringe<br />
Rolle spielt.<br />
Bei kleinflächigen Einrichtungen<br />
(v.a. Erlebnisspielplätzen)<br />
ist die<br />
Einbindung in eine erholungswirksame<br />
Landschaft wünschenswert,<br />
jedoch<br />
nicht erforderlich.<br />
91
"Naturerlebnis-Parks":<br />
- Verschiedene Größen möglich<br />
- Mit naturnahen Teilbereichen sowie extensiven<br />
Nutzungsformen (z.B. Blumenwiesen,<br />
Streuobstweisen, stufige Waldränder)<br />
- Mit Elementen wie naturnahen Kleingewässern,<br />
Trockenmauern <strong>und</strong> Totholz)<br />
Kleinflächige Naturerlebnisgebiete<br />
- Größe ca. 2 - 10 ha (in Bezug zu Siedlungs-<br />
oder Erholungsschwerpunkten)<br />
- Mit vielfältigem Mosaik aus vorwiegend naturnahen<br />
Landschaftselementen<br />
Naturnahe Spielräume:<br />
- Für gängige Spielplatzgrößen<br />
- Spielraumgestaltung mit naturnahen Materialien<br />
(z.B. Weidenhäuser, Baumstämme,<br />
kleine Wasserflächen), an der die Kinder<br />
selbst mitwirken können.<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Vollständige Vermeidung lärm- <strong>und</strong><br />
störungsintensiver Nutzungsformen<br />
(v.a. Motorsport)<br />
- Je nach Einzelkonzept ggf. Beschränkung<br />
auf die Aktivität Naturerlebnis<br />
(keine Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Anlagen, kein Einsatz von Sportgeräten)<br />
Quellen: MINISTERIUM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg., o.J.), NATUR- UND UMWELTSCHUTZAKADEMIE DES LANDES<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN (1998), DER MINISTER FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (1993), SCHEMEL (1998):<br />
92
A.4 Tiergehege / Tierparks 9<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Infrastruktur:<br />
Variiert stark nach Größe <strong>und</strong> Konzept<br />
der Einrichtung.<br />
Für klassische Wildgehege:<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> die Tierhaltung<br />
- Ruhebänke, Sitzgruppen, Entsorgung<br />
- Schutzhütten<br />
- Informationstafeln<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
Bei größeren Einrichtungen:<br />
- Spielplätze<br />
- Gastronomie<br />
- Sanitäranlagen<br />
Verkehrserschließung:<br />
Bei größeren Einrichtungen gute<br />
Verkehrsanbindung erforderlich:<br />
- Vordringliche Anbindung an<br />
ÖPNV<br />
- Stellplätze in direktem Umfeld<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Der Flächenbedarf ist v.a. von den Ansprüchen der<br />
Tierarten, die gehalten werden sollen, abhängig: Ziel<br />
sollte es sein, die Tiere unter möglichst naturnahen <strong>und</strong><br />
artgerechten Bedingungen zu halten, was <strong>für</strong> große<br />
Flächen mit möglichst naturnaher Ausstattung spricht.<br />
Orientierungswerte <strong>für</strong> übliche Wildgehege:<br />
- Schwarzwild, Damwild, Mufflon: 0,5 - 3,0 ha<br />
- Rotwild: 5 - 10 ha<br />
Artenausstattung:<br />
- Übliche Wildgehege enthalten meist relativ leicht<br />
zu haltende Arten wie Schwarzwild, Damwild,<br />
Rotwild oder Mufflons oder auch Wasservögel (vgl.<br />
Flächengrößen)<br />
- Weitere Möglichkeiten bestehen in der Präsentation<br />
von Tierarten, die im Rahmen der (auch großflächigen)<br />
Landschaftspflege eingesetzt werden (z.B. alte<br />
Haustierrassen)<br />
- Bei entsprechender Flächenverfügbarkeit <strong>und</strong> Ausstattung<br />
besteht die Möglichkeit der Haltung nicht<br />
heimischer <strong>und</strong> anspruchsvoller Tierarten in<br />
parkähnlich gestalteten Geländen<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Gruppe B)<br />
- Weitere Angebote <strong>für</strong> Naturerleben<br />
/ Naturerfahrung<br />
(z.B. Einbeziehung von<br />
Wildgehegen in Lehr- <strong>und</strong><br />
Erlebnispfade oder Naturerlebnisgelände)<br />
- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(Gruppe D): Bei größeren<br />
Einrichtungen Angebot<br />
von Hintergr<strong>und</strong>information<br />
über ungewöhnliche<br />
Tiere in Infozentren<br />
Tiergehege / Tierpark:<br />
Hoher Erlebniswert <strong>für</strong> den<br />
Besucher wird durch naturnahe<br />
Ausgestaltung des Geländes<br />
in Anpassung an die<br />
natürlichen Habitatbedingungen<br />
der Tiere gefördert<br />
Kulissenwirkung:<br />
Größere Gehege oder Parks<br />
stellen weitgehend in sich<br />
geschlossene Einrichtungen<br />
dar, so dass die Kulissenwirkung<br />
der umgebenden Landschaft<br />
nur eine geringe Rolle<br />
spielt.<br />
Bei kleinflächigen Wildgehegen:<br />
Einbindung in eine<br />
größere erholungswirksame<br />
Landschaft erforderlich<br />
9 Die konkrete Planung von Einrichtungen, die über die o.g., eher klassischen Wildgehege hinausgehen, bedürfen einer detaillierten Konzeption <strong>und</strong> Planung durch Fachleute, um die Ansprüche der<br />
Tierarten hinsichtlich Größe, Geländebeschaffenheit <strong>und</strong> -ausstattung, aber auch Pflege <strong>und</strong> Unterhalt zu erfüllen.<br />
93
Für jede Einrichtung:<br />
- Einbindung in touristische Wegenetze<br />
Quellen: AMMER & PRÖBSTL 1991, eigene Ausarbeitung<br />
4.4.2.2 Landschaftsbezogene Erholung (Gruppe B)<br />
B.1 Wandern<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
- Markierte Wanderwege oder -<br />
pfade, ggf. auch auf forst- oder<br />
landwirtschaftliche Wirtschaftswege<br />
- Wegemarkierungen <strong>und</strong> Übersichtstafeln<br />
- Ruhebänke, Sitzgruppen, Rastplätze,<br />
Entsorgung<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Grillplätze, Schutzhütten, Spielplätze<br />
- Gastronomie (an zentralen Punkten)<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Wanderwege <strong>und</strong> -pfade:<br />
- Für reine Wander- <strong>und</strong> Spazierwege Mindestbreite<br />
1,5 m<br />
- Ergänzend auch gezielte Anlage von schmaleren<br />
Wanderpfaden (Lenkungsfunktion)<br />
Wandergebiete:<br />
Ein System von Wanderwegen sollte Hauptwanderwege<br />
(inkl. Fernwanderwege) <strong>und</strong> örtliche Wanderwege<br />
umfassen. Es können Ziel- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>wanderwege eingerichtet<br />
werden.<br />
Richtwerte <strong>für</strong> Wandergebiete:<br />
- Größe eines Wanderbezirkes ca. 500 ha<br />
- Dichte des befestigten Wegenetzes (ohne Erdwege):<br />
Durchschnittswert = 20 - 40 lfm/ha (z.B. im normalen<br />
Wirtschaftswald)<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere landschaftsbezogene<br />
Einrichtungen; dabei Berücksichtigung<br />
von möglicher<br />
Konkurrenz)<br />
- Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerleben<br />
/ Naturerfahrung<br />
(Gruppe A)<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation<br />
(Gruppe D)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Gleichzeitige Wegenutzung<br />
durch mehrere Nutzergruppen<br />
(Wanderer, Radfahrer,<br />
Reiter) führt bei höherem<br />
Nutzerdruck zu Konflikten<br />
Wege <strong>und</strong> Pfade<br />
Unversiegelte Wege <strong>und</strong><br />
Pfade, die "Naturnähe" der<br />
Landschaft vermitteln, werden<br />
vom Wanderer i.d.R.<br />
bevorzugt<br />
Kulissenwirkung:<br />
Hohe Bedeutung einer attraktiven<br />
landschaftlichen<br />
Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene<br />
Erholung.<br />
Bevorzugt werden relativ<br />
"naturnah" anmutende Landschaften<br />
sowie vielfältige<br />
Kulturlandschaften mit belebtem<br />
Relief, das Ausblicke<br />
<strong>und</strong> wechselnde Eindrücke<br />
ermöglicht.<br />
94
Verkehrserschließung:<br />
- Möglichst Anschluß von Rad-<br />
<strong>und</strong> Wanderwegenetzen (v.a. Anfangs-<br />
<strong>und</strong> Endpunkte von Fernwegen)<br />
an den ÖPNV<br />
- Wanderparkplätze,<br />
dabei Lage der Parkplätze variabel:<br />
Über Anzahl <strong>und</strong> Entfernung<br />
der Stellplätze zum Erholungsgebiet<br />
ist eine Lenkung <strong>und</strong> Regulierung<br />
der Besucherzahlen möglich.<br />
- In stadtnahen, intensiv genutzten Erholungsgebieten<br />
bis zu 80 - 100 lfm/ha<br />
Wanderparkplätze:<br />
- Abstellfläche je PKW = 10 m 2 , mit Nebenflächen<br />
ca. 16 m 2<br />
Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />
Relief<br />
- Ein belebtes Relief ist aus Sicht des "Landschaftserlebens"<br />
<strong>und</strong> der Kulissenwirkung positiv zu bewerten<br />
(vgl. rechte Spalte).<br />
Deckenaufbau von Geh- <strong>und</strong> Radwegen, Wanderparkplätzen:<br />
- Wassergeb<strong>und</strong>ene Decke auf Rad- <strong>und</strong> Wanderwegen<br />
wird von den meisten Erholungssuchenden bevorzugt.<br />
(Vorteile: Hinreichende Festigkeit, angenehme Begehbarkeit,<br />
relativ naturnaher Charakter in Anpassung<br />
an die umgebende, freie Landschaft).<br />
- Wassergeb<strong>und</strong>ene Decken auch <strong>für</strong> die Gestaltung<br />
von Wanderparkplätzen geeignet<br />
- In schlecht betretbaren oder trittempfindlichen Gebieten<br />
(z.B. Feuchtgebiete): Einsatz von Bohlenwegen<br />
als Sonderform <strong>für</strong> Wanderwege<br />
- Zur technischen Ausführung s. "Quellen"<br />
- Lärmintensive Nutzungen<br />
(v.a. Motorsport) führen zu<br />
Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftserlebnisses<br />
- In extensiven Erholungsgebieten:<br />
Vermeidung von<br />
Einrichtungen, die hohe Besucherkonzentrationenbewirken<br />
(z.B. intensiver Bade-<br />
<strong>und</strong> Bootbetrieb, Einrichtungen<br />
<strong>für</strong> Freizeitwohnen,<br />
Freizeitanlagen)<br />
Wegeführungen entlang von<br />
Straßen (Lärm, Emissionen)<br />
sollten vermieden werden.<br />
Quellen: SCHEMEL & ERBGUTH (2000), AMMER & PRÖBSTL (1991), DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG (1997), Technische Vorschriften <strong>und</strong> Richtlinien<br />
<strong>für</strong> die Befestigung ländlicher Wege (TV-LW 75)<br />
95
B.2 Radfahren, Radwandern<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
Markierte Radwegemit alternativen<br />
Möglichkeiten der Führung:<br />
- Selbstständig geführt<br />
- Mitnutzung land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche<br />
Wege<br />
- Straßenbegleitende Radwege<br />
- Radfahrstreifen an Straßen<br />
- Radverkehr im Mischverkehr<br />
Auswahl der geeignetsten Führung<br />
in Abhängigkeit von Flächenverfügbarkeit,<br />
Stärke <strong>und</strong> Zusammensetzung<br />
des Radverkehrs sowie potenzieller<br />
Gefährdung des Radverkehrs<br />
durch den Kfz-Verkehr.<br />
Weitere Einrichtungen s. B.1 (Wandern)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Fahrradabstellanlagen<br />
- Fahrradverleih<br />
- Siehe auch B.1 (Wandern)<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Siehe B.1 (Wandern)<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Für Radwege oder Radfahrstreifen:<br />
- Regelbreite von Radfahrstreifen 1,60 m, Radwege<br />
zwischen 1,60 <strong>und</strong> 2,00 m (nutzbare Breite, bei<br />
stärkerem Nutzeraufkommen auch breiter)<br />
- Weitere Angaben zur Bemessung s. "Quellen"<br />
Radwegenetze:<br />
Planung entsprechend örtlichen Bedingungen, bereits<br />
vorhandenen Wegenetzen <strong>und</strong> Zielgruppen.<br />
Mögliche Routen umfassen:<br />
- Routennetze aus Strecken- oder R<strong>und</strong>routen, die eine<br />
bestimmte Region flächenhaft erschließen, v.a.<br />
der Verbindung von Orten dienen <strong>und</strong> daher straßenbegleitend<br />
angelegt werden.<br />
- Radwanderrouten (<strong>und</strong> ggf. -netze) auf besonders<br />
geeigneten <strong>und</strong> ausgewiesenen Wegen abseits des<br />
Straßenverkehrs<br />
- Radfernrouten, die regionsübergreifende, ausgeschilderte<br />
<strong>und</strong> touristisch relevante Verbindungen<br />
über größere Distanzen umfassen (Ausbildung als<br />
Themenrouten möglich).<br />
Nutzungsergänzung<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere landschaftsbezogene<br />
Einrichtungen; dabei Berücksichtigung<br />
von möglicher<br />
Konkurrenz)<br />
- Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerleben<br />
/ Naturerfahrung<br />
(Gruppe A)<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation<br />
(Gruppe D)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Gleichzeitige Wegenutzung<br />
durch mehrere Nutzergruppen<br />
(Wanderer, Radfahrer,<br />
Reiter) führt bei höherem<br />
Nutzerdruck zu Konflikten<br />
- Lärmintensive Nutzungen<br />
(v.a. Motorsport) führen zu<br />
Beeinträchtigungen des<br />
Landschaftserlebnisses<br />
Kulissenwirkung:<br />
Hohe Bedeutung einer attraktiven<br />
landschaftlichen<br />
Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene<br />
Erholung.<br />
Bevorzugt werden relativ<br />
"naturnah" anmutende Landschaften<br />
sowie vielfältige<br />
Kulturlandschaften mit belebtem<br />
Relief, das Ausblicke<br />
<strong>und</strong> wechselnde Eindrücke<br />
ermöglicht.<br />
Wegeführungen entlang von<br />
Straßen (Lärm, Emissionen)<br />
sollten vermieden werden.<br />
96
Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />
- Siehe B.1 (Wandern)<br />
- Für Zielgruppen mit geringeren sportliche Ambitionen<br />
(Familien mit Kindern, Freizeitfahrer): Nach<br />
Möglichkeit Routen ohne stärkere Steigungen<br />
- In extensiven Erholungsgebieten:<br />
Vermeidung von<br />
Einrichtungen, die hohe Besucherkonzentrationenbewirken<br />
(z.B. intensiver Bade-<br />
<strong>und</strong> Bootbetrieb, Einrichtungen<br />
<strong>für</strong> Freizeitwohnen,<br />
Freizeitanlagen)<br />
Quellen: AMMER & PRÖBSTL (1991), BUNDESANSTALT FÜR STRAßENWESEN (1993), RICHARD et al. (1986), BayStMLU (1999)<br />
B.3 Reiten<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
- Reitwege mit eindeutiger <strong>und</strong> lückenloser<br />
Beschilderung (sofern<br />
keine Geländeritte)<br />
- Rastplätze, ggf. Schutzhütten,<br />
Entsorgung<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Reitanlagen<br />
- Gastronomie <strong>und</strong> Übernachtung<br />
(v.a. "Reitstationen")<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Anbindung von Reitwegen an<br />
Reitanlagen oder Reiterhöfe<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Bemessung von Reitwegen:<br />
- Selbstständiger Reitweg: Mindestbreite von 2,00 m<br />
- Reitweg neben vorhandenem Fuß- oder Wanderweg:<br />
Mindestens 2,00 m Breite <strong>und</strong> Abstandsgrün<br />
von 1 m Breite<br />
- Nur in Ausnahmefällen: Reitspur neben vorhandenem<br />
Weg: Mindestbreite 1,00 m (dabei klare räumliche<br />
Trennung von Weg)<br />
- Optimales Lichtraumprofil: 2 - 3 m Breite, 3 m Höhe<br />
Reitwegenetze:<br />
- Wegelängen von 10 - 25 km (nach Möglichkeit<br />
R<strong>und</strong>kurs) <strong>für</strong> 1 - 2 stündigen Ausritt.<br />
Nutzungsergänzung:<br />
- Siehe B.1 (Wandern)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Siehe B.1 (Wandern)<br />
- Insbesondere <strong>für</strong> Reiter<br />
sollten getrennte Wege, ggf.<br />
auch parallel zu Wander-<br />
oder Radwegen ausgewiesen<br />
werden (sonst Beeinträchtigungen<br />
des Wegebelages,<br />
bei schmalen Wegen auch<br />
mögliche Gefährdung der<br />
Wanderer)<br />
- Siehe B1 (Wandern)<br />
97
- Reitwegesystem in Zuordnung zu Reitbetrieb <strong>und</strong> in<br />
Verbindung zu Reitwegen benachbarter Reitanlagen<br />
(dadurch Ermöglichen von Fernritten)<br />
Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />
Deckenaufbau von Reitwegen:<br />
- Reitwege können dort unbefestigt bleiben, wo Böden<br />
mit lockerer Oberfläche, trittfestem Untergr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> guter dauerhafter Wasserableitung bestehen<br />
(z.B. humusarme Sandböden).<br />
- Bei sehr hohem Nutzerdruck oder ungeeignetem<br />
Ausgangsmaterial (z.B. humose oder schwere Böden)<br />
ist eine Erhöhung der Trittfestigkeit durch<br />
Aufbau einer Trag- <strong>und</strong> Tretschicht herzustellen.<br />
- Einzelne (umgehbare) Hindernisse, kurze Steilhänge<br />
<strong>und</strong> flache Furten erhöhen die Attraktivität des<br />
Weges.<br />
Quellen: SCHEMEL & ERBGUTH (2000), DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG e.V. (1999), AMMER & PRÖBSTL (1991)<br />
98
4.4.2.3 Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (Gruppe C)<br />
C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmal<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur<br />
Vorhandensein von Denkmälern wie<br />
(vgl. auch Kap. 4.3.2.3):<br />
- Baudenkmäler (z.B. Burgen,<br />
Schlösser etc.)<br />
- Baudenkmäler des Industriezeitalters<br />
(z.B. ehemalige Kraftwerke<br />
oder Fabriken)<br />
- Technische Geräte von besonderer<br />
Eigenart (z.B. Großgeräte des<br />
Bergbaus)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Ggf. Beschilderung / Informationstafeln<br />
- Gastronomie (evtl. mit thematischem<br />
Bezug)<br />
Verkehrserschließung:<br />
V.a. bei bedeutenderen Einrichtungen<br />
gute Verkehrsanbindung erforderlich,<br />
d.h.<br />
- Parkplätze in geringer Entfernung<br />
- Anbindung an ÖPNV<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
- Keine besonderen Anforderungen an die<br />
natürliche Ausstattung<br />
Nutzungsergänzung / -konkurrenz:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />
im Bereich Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
wie v.a. Ausstellungen /<br />
Museen in historischer Bausubstanz,<br />
Veranstaltungen / Events mit thematischem<br />
Bezug<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation, Gruppe D),<br />
speziell Einbindung in Führungen<br />
<strong>und</strong> Erlebnistouren sowie Info-, Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Begegnungsstätten mit<br />
thematischem Schwerpunkt Kultur /<br />
Kunst.<br />
Weitere Nutzungsergänzungen:<br />
- Einrichtungen <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />
Erholung (Gruppe B, v.a.<br />
Wander- <strong>und</strong> Radwege)<br />
- Bei entsprechenden Nachnutzungskonzepten<br />
ist auch ein Einbeziehen<br />
von Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />
möglich (z.B. Kletterwände<br />
an ehemaligen Industrieanlagen,<br />
vgl. Kap. 4.3.2.6).<br />
Kulissenwirkung:<br />
Sehr hohe Bedeutung des<br />
landschaftlichen Umfeldes<br />
<strong>für</strong> die touristische Wirkung<br />
des Denkmales.<br />
In Abhängigkeit von der Art<br />
des Denkmales sollte ein<br />
Gesamtensemble entwickelt<br />
werden, dass die Wirkung<br />
des Denkmales unterstreicht<br />
(z.B. Schloss / Landschaftspark,<br />
technisches (Groß-)gerät<br />
/ typische Bergbaulandschaft,<br />
Bodendenkmal / Rekonstruktion<br />
mit geschichtlichem<br />
Bezug).<br />
99
- Einbindung in touristische Wegenetze,<br />
evtl. auch in Themenrouten<br />
<strong>und</strong> Themenstraßen<br />
- Nutzung alternativer Verkehrsmittel,<br />
nach Möglichkeit mit<br />
thematischem Bezug (z.B.<br />
Kutschfahrten, historische Bahnen)<br />
Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />
C.2 Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
- Einbindung in touristische Wegenetze<br />
mit sinnvollen begleitenden<br />
Einrichtungen (vgl. auch Nutzungsergänzung)<br />
- Je nach konzeptionellem Ansatz<br />
sehr variabel<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Je nach konzeptionellem Ansatz<br />
sehr variabel<br />
Verkehrserschließung:<br />
- V.a. bei bedeutenderen Einrichtungen:<br />
Gute Verkehrsanbindung<br />
erforderlich<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Landschaftsparks oder Gartenanlagen als Elemente<br />
der Erholungslandschaft können sehr<br />
unterschiedlich ausgeprägt sein, so dass sich<br />
hier keine verallgemeinerbaren Vorgaben zur<br />
Größe, zur Gelände- <strong>und</strong> Landschaftsgestaltung<br />
ableiten lassen.<br />
Beispielhaft können jedoch einige mögliche<br />
konzeptionelle Ansätze <strong>für</strong> Landschaftsparks<br />
oder Gartenanlagen genannt werden, die als<br />
Park- <strong>und</strong> Freiflächentypen auch <strong>und</strong> besonders<br />
in der Bergbaufolgelandschaft umgesetzt<br />
werden können (vgl. auch Kap. 4.3.2.3):<br />
- Naturerlebnisparks (vgl. Gruppe A 3)<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Möglichkeiten des Kultur-<br />
<strong>und</strong> Kunsterlebens,<br />
z.B. Ausstellung von Kunstobjekten<br />
oder Einbindung von Industriedenkmälern<br />
in Parkanlagen; Durchführung<br />
von Veranstaltungen mit thematischem<br />
Bezug (speziell Landesgartenschauen)<br />
- Naturerlebnis, Naturerfahrung<br />
(Gruppe A), v.a. Integration von Naturerlebnis-<br />
<strong>und</strong> -spielgeländen,<br />
Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
- Landschaftsbezogene Erholung (vgl.<br />
Gruppe B)<br />
Anlage:<br />
Ziel dieser Anlagen ist die<br />
Vermittlung eines intensiven<br />
Landschafterlebnisses <strong>für</strong><br />
den Besucher. Die Eigenart<br />
der Park- oder Gartenlandschaft<br />
ist damit das gr<strong>und</strong>legende<br />
Kriterium <strong>für</strong> die Attraktivität<br />
der Anlage.<br />
100
Quellen: DETTMAR & GANSER (1999), eigene Ausarbeitung<br />
- Kunst- <strong>und</strong> Experimentiergärten, bei deren<br />
Entstehung <strong>und</strong> Entwicklung v.a. die Gestaltung<br />
im Vordergr<strong>und</strong> steht (z.B. Skulpturenparks)<br />
- Parks <strong>und</strong> Gärten der vorindustriellen Kulturlandschaft,<br />
die vorwiegend Reste der historische<br />
gewachsenen Kulturlandschaft<br />
aufgreifen <strong>und</strong> fortführen (z.B. Landschaftsparks<br />
nach klassischem Vorbild, Gehölzgärten,<br />
Heckenlabyrinthe, etc.)<br />
- Industriell geprägte Landschaftsparks<br />
auf Industriebrachen, in denen Industriekultur<br />
<strong>und</strong> -natur wesentliche Gestaltungselemente<br />
sind (typische Bauwerke, Anlagen,<br />
Vegetation der Industriebrachen)<br />
- Kleine, auch lineare Freiraumstrukturen<br />
wie z.B. prägende Alleen oder Grünzüge<br />
- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(vgl. Gruppe D)<br />
Weitere Nutzungsergänzung:<br />
Je nach konzeptionellem Hintergr<strong>und</strong><br />
ist auch ein Einbeziehen von Wassersport<br />
<strong>und</strong> -erholung sowie weiteren<br />
Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />
möglich.<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
Evtl. Nutzungskonkurrenz ist nicht pauschal,<br />
sondern nur in Abhängigkeit vom<br />
jeweiligen Konzept zu beurteilen.<br />
Prinzipiell sollte ein direktes Nebeneinander<br />
von Bereichen <strong>für</strong> die ruhige Erholung<br />
(z.B. Naturerlebnisparks) <strong>und</strong><br />
Einrichtungen, die eine Besucherkonzentration<br />
bewirken, vermieden werden.<br />
Kulissenwirkung:<br />
Größere Park- <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />
stellen in sich geschlossene<br />
Einrichtungen<br />
dar, so dass die Kulissenwirkung<br />
der umgebenden<br />
Landschaft nur eine geringe<br />
Rolle spielt.<br />
Bei kleinflächigen Einrichtungen<br />
ist die Einbindung in<br />
eine erholungswirksame<br />
Landschaft wünschenswert,<br />
jedoch nicht erforderlich.<br />
101
C.3 Ausstellungen / Museen<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Infrastruktur:<br />
Je nach konzeptionellem Ansatz<br />
sehr variabel:<br />
- Ausstellungsräume (bei "indoor-<br />
Angeboten")<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Ggf. Einbindung von Denkmälern<br />
(vgl. Gruppe C.1)<br />
- Ggf. Einbindung von Park- oder<br />
Gartenanlagen<br />
- Gastronomie<br />
Verkehrserschließung:<br />
- V.a. bei bedeutenderen Einrichtungen<br />
gute bis sehr gute Verkehrsanbindung<br />
erforderlich (vgl.<br />
Gruppe C.1)<br />
Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
- Keine eindeutig zu benennenden Faktoren<br />
möglich, da abhängig von Art des Angebotes<br />
(indoor / outdoor) <strong>und</strong> konzeptionellem Hintergr<strong>und</strong><br />
(vgl. auch "Landschaftserleben")<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Möglichkeiten des Kultur-<br />
<strong>und</strong> Kunsterlebens, z.B. Nutzung<br />
von Industrie-Denkmälern, Parkanlagen<br />
- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(Gruppe D), v.a. Integration von<br />
Ausstellungen in Infozentren <strong>und</strong><br />
Begegnungsstätten, Führungen <strong>und</strong><br />
Erlebnistouren<br />
- Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />
(Gruppe A), v.a. durch die Integration<br />
von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden,<br />
evtl. auch Naturerlebnisgebieten<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Gruppe B), durch Einbindung von<br />
Museen <strong>und</strong> land-art in touristische<br />
Wegenetze (auch Themenrouten)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Siehe Gruppe C.2<br />
Landschaftskunst/land art:<br />
Für Landschaftskunst oder<br />
land art spielt die Landschaft<br />
eine entscheidende<br />
Rolle <strong>für</strong> die Inszenzierung.<br />
Die Landschaft bildet<br />
<strong>für</strong> den Künstler nicht<br />
nur Kulisse, sondern wird<br />
selbst als künstlerisches<br />
Material verarbeitet bzw.<br />
integriert.<br />
Indoor-Angebote:<br />
Für Indoor-Angebote besteht<br />
in Abhängigkeit vom<br />
jeweiligen Nutzungskonzept<br />
eine geringe bis mittlere<br />
Bedeutung der Kulisse<br />
- durch Einbindung in eine<br />
landschaftliche Umgebung<br />
von hoher Eigenart <strong>und</strong><br />
thematischem Bezug kann<br />
das Kultur- oder Kunsterleben<br />
authentisch werden.<br />
102
C.4 Veranstaltungen / Events<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
Je nach Art der Veranstaltung sehr<br />
unterschiedlich (Gebäude, Stadien<br />
oder sonstige Anlagen)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
Gastronomie, Übernachtung<br />
Verkehrserschließung:<br />
V.a. bei bedeutenderen Veranstaltungsanlagen:<br />
Sehr gute Verkehrsanbindung<br />
erforderlich (vgl. Gruppe<br />
C.1)<br />
Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Je nach Art <strong>und</strong> Umfang der Veranstaltung<br />
sehr unterschiedlich, daher keine Flächenangaben<br />
etc. möglich.<br />
Bei Veranstaltungen <strong>und</strong> Festen mit Natur- <strong>und</strong><br />
Landschaftsbezug: Entsprechende "Kulisse"<br />
erforderlich (vgl. rechte Spalte)<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Möglichkeiten des Kultur-<br />
<strong>und</strong> Kunsterlebens, z.B. Einbeziehen<br />
von Industrie-Denkmälern, Parkanlagen<br />
(<strong>für</strong> Veranstaltungen, Events)<br />
- Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(Gruppe D), v.a. Integration thematischer<br />
Veranstaltungen in Infozentren<br />
<strong>und</strong> Begegnungsstätten, Führungen<br />
<strong>und</strong> Erlebnistouren<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
Je nach Art der Veranstaltung <strong>und</strong> Lage<br />
des Veranstaltungsortes sehr variabel:<br />
- Großveranstaltungen führen immer<br />
zu hohem Besucheraufkommen, was<br />
in Konkurrenz zu eher ruhigen Nutzungsformen<br />
steht.<br />
- Beeinträchtigungen ruhiger Erholungsformen<br />
können v.a. durch lärmintensive<br />
Veranstaltungen (openair-Konzerte)<br />
entstehen.<br />
Veranstaltungen / Events in<br />
freier Landschaft:<br />
Für Veranstaltungen <strong>und</strong><br />
Events mit Natur- <strong>und</strong><br />
Landschaftsbezug spielt die<br />
Landschaft eine entscheidende<br />
Rolle <strong>für</strong> die Inszenzierung.<br />
Indoor-Angebote:<br />
Für Indoor-Angebote besteht<br />
in Abhängigkeit vom<br />
jeweiligen Nutzungskonzept<br />
eine geringe bis mittlere Bedeutung<br />
der Kulisse - durch<br />
Einbindung in eine landschaftliche<br />
Umgebung von<br />
hoher Eigenart <strong>und</strong> thematischem<br />
Bezug kann das Kultur-<br />
oder Kunsterleben authentisch<br />
werden.<br />
103
4.4.2.4 Information <strong>und</strong> Kommunikation (Gruppe D)<br />
D.1 Aussichtspunkte in der BFL<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
- Aussichtsplattform mit sicherer<br />
Zuwegung<br />
- Informationsschilder<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Ausstellungsobjekte (mit thematischem<br />
Bezug zur BFL)<br />
- Rastplatz, Sitzgruppe<br />
Verkehrserschließung:<br />
Mittlere bis gute Verkehrsanbindung<br />
erforderlich (Erreichbarkeit nach<br />
Möglichkeit auch mit Bussen):<br />
- Einige Stellplätze in geringer bis<br />
mittlerer Entfernung<br />
- Ggf. Einbindung in Themenstraße<br />
- Einbindung in touristische Wegenetze<br />
(auch Themenrouten)<br />
- Ggf. Nutzung alternativer Verkehrsmittel<br />
mit thematischem<br />
Bezug (z.B. Grubenbahn)<br />
Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf<br />
- Für Aussichtsplattform, Zuwegung, Stellplätze<br />
vgl. Gruppe B.1<br />
Relief <strong>und</strong> Gelände:<br />
- Lage der Aussichtspunkte so, dass dem Besucher<br />
ein Überblick über die verschiedenen<br />
Teile der BFL, insbesondere in den<br />
Restlochbereich ermöglicht wird<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote<br />
<strong>für</strong> Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(v.a. Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum,<br />
Führungen, Besichtigungstouren)<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Gruppe B)<br />
- Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
(Gruppe C); v.a. Einrichtungen mit<br />
thematischem Bezug zur BFL wie<br />
Museen, Industrie-Denkmale)<br />
Kulissenwirkung:<br />
Bei der Attraktivität von<br />
Aussichtspunkten spielt die<br />
Landschaftskulisse die entscheidende<br />
Rolle.<br />
Spezielle Aussichtspunkte in<br />
der BL oder BFL sollen dem<br />
Besucher Einblicke in die<br />
besondere landschaftliche<br />
Eigenart (Landschaftsaufschlüsse,<br />
Lebensräume,<br />
nach Möglichkeit technische<br />
Geräte) <strong>und</strong> bei aktiven Tagebauen<br />
in das Abbaugeschehen<br />
bieten.<br />
104
D.2 Führungen / Besichtigungstouren<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
- Touristische Wegenetze (vgl.<br />
Gruppe B.1, Wandern)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Ausstellungsgegenstände (z.B.<br />
Kunstobjekte, technische Geräte,<br />
u.v.m.)<br />
- Rastplätze, Sitzgruppen<br />
- Gastronomie <strong>und</strong> Unterkunft (optimal<br />
mit thematischem Bezug)<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Für Besichtigungstouren mit Kfz:<br />
Straßennetze (optimal: Einbindung<br />
in Themenstraße)<br />
- Für Besichtigungstouren mit alternativen<br />
Verkehrsmitteln:<br />
z.B. Schienennetz <strong>für</strong> Grubenbahn,<br />
Kutschwege<br />
- Für Führungen / Exkursionen:<br />
Verkehrsanbindung der Ausgangspunkte<br />
(optimal: Anbindung<br />
an Info- oder Bildungszentrum)<br />
<strong>und</strong> Einbindung in Themenroute<br />
Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf<br />
- Für geführte Wanderungen, Radwanderungen<br />
oder Reitexkursionen vgl. Gruppe B<br />
- Für Besichtigungstouren (Kfz, Grubenbahn):<br />
Kein Flächenbedarf außer entsprechende<br />
Verkehrserschließung (Straßen,<br />
Wege, Stellplätze, ggf. Schienen; vgl. Spalte<br />
1)<br />
Weitere Voraussetzungen:<br />
Der thematische Schwerpunkt ist nach den<br />
vorhandenen oder noch zu gestaltenden Anziehungspunkten<br />
bzw. Sehenswürdigkeiten auszurichten:<br />
- Für Themenschwerpunkt Naturerlebnis /<br />
Naturerfahrung Voraussetzungen entsprechend<br />
Gruppe A (Kap. 4.4.2.1)<br />
- Bei kulturellem Schwerpunkt Voraussetzungen<br />
entsprechend Gruppe C<br />
(Kap. 4.4.2.3)<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote<br />
<strong>für</strong> Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
(v.a. Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum,<br />
Aussichtspunkte in der BFL)<br />
- Landschaftsbezogene Erholung (vgl.<br />
Gruppe B, v.a. Themenrouten)<br />
Weitere Nutzungsergänzung je nach<br />
thematischem Schwepunkt der Führung<br />
/ Besichtigungstour:<br />
- Weitere Angebote im Bereich Kultur-<br />
<strong>und</strong> Kunsterleben (v.a Ausstellungen,<br />
Museen, Denkmale)<br />
- Weitere Angebote im Bereich Naturerlebnis<br />
/ Naturerfahrung (vgl.<br />
Gruppe A)<br />
Kulissenwirkung:<br />
Bedeutung der Kulissenwirkung<br />
in Abhängigkeit von<br />
Art der Führung oder Erlebnistour:<br />
- Intensivstes Landschafterlebnis<br />
<strong>und</strong> damit sehr<br />
hohe Bedeutung der<br />
Landschaftskulisse bei<br />
geführten (Rad-)Wanderungen,<br />
Reitexkursionen<br />
- Hohe Bedeutung bei<br />
Touren mit Grubenbahn,<br />
Kutschfahrten etc.<br />
- Mittlere Bedeutung bei<br />
motorisierten Erlebnistouren<br />
(z.B. Bustouren).<br />
Eine Kombination verschiedener<br />
Arten ist möglich<br />
(z.B. Bustouren mit geführten<br />
Wanderungen)<br />
Bedeutung der Kulissenwirkung<br />
ebenfalls abhängig von<br />
thematischen Schwepunkten<br />
der Führungen /Touren<br />
105
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentren / Begegnungsstätten<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
Ausstattung der Einrichtung entsprechend<br />
der thematischen<br />
Schwerpunkte <strong>und</strong> Zielgruppen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten angeboten<br />
werden:<br />
- Ausstellungen (evtl. Dauer- <strong>und</strong><br />
Wechselausstellungen)<br />
- Information / Wissensvermittlung<br />
über verschiedene Medien<br />
(z.B. Bilder, Broschüren, Filme<br />
etc.)<br />
- Erlebnis- <strong>und</strong> Aktionsräume<br />
(Möglichkeit zum eigenen Handeln)<br />
- Weitere in Abhängigkeit von den<br />
ergänzenden Einrichtungen (vgl.<br />
Spalte 3)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Angebot von Besucherbetreuung<br />
- Angebot von Kursen, Seminaren<br />
workshops<br />
- Gastronomie <strong>und</strong> Unterkunft (optimalerweise<br />
mit thematischem<br />
Bezug)<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Sehr variabel in Abhängigkeit von der Art der Gebäudenutzung:<br />
- Bei Nach- oder Mitnutzung von bestehenden Gebäuden<br />
kein weiterer Flächenbedarf <strong>für</strong> bauliche<br />
Anlagen (z.B. Nachnutzung von Bau- oder Industriedenkmälern)<br />
- Bei Neubau entsprechender Flächenbedarf <strong>für</strong><br />
Gebäude <strong>und</strong> ggf. Außenanlagen<br />
Ebenfalls variabel in Abhängigkeit des jeweiligen<br />
Nutzungskonzeptes:<br />
- Bei reinem "Indoor-Angebot" : Beschränkung auf<br />
Gebäudeflächen<br />
- Bei kombiniertem Indoor- <strong>und</strong> outdoor-Angebot:<br />
Weitere Flächen <strong>für</strong> Außenanlagen erforderlich,<br />
die je nach Gestaltung variieren.<br />
Weitere Voraussetzungen:<br />
Je nach thematischem Schwerpunkt <strong>und</strong> konkretem<br />
Gestaltungskonzept sind unterschiedliche Voraussetzungen<br />
erforderlich. Möglichkeiten wären z.B.<br />
- Für Themenschwerpunkt Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis<br />
Einbindung entsprechender Einrichtungen<br />
mit Voraussetzungen wie in Gruppe A beschrieben<br />
(z.B. Einbindung von Erlebnispfaden oder Erlebnisspielgeländen<br />
in räumlicher Anbindung an<br />
ein Infozentrum)<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Angebote <strong>für</strong> Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation (v.a. Führungen<br />
<strong>und</strong> Besichtigungstouren,<br />
auch Aussichtspunkte in der<br />
BFL)<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Einbindung in touristische<br />
Wegenetze <strong>für</strong> Wanderer,<br />
Radwanderer, Reiter oder<br />
Kutschen; auch Themenrouten)<br />
Weitere Nutzungsergänzung:<br />
Je nach thematischem Schwerpunkt<br />
des Zentrums (vgl. Gruppe<br />
D.2)<br />
Kulissenwirkung:<br />
Bedeutung der Kulissenwirkung<br />
abhängig von Lage<br />
<strong>und</strong> Konzept des Zentrums:<br />
Sehr hohe Bedeutung der<br />
Landschaftskulisse bei gezielter<br />
Einbindung der umgebenden<br />
Landschaft in ein<br />
Nutzungskonzept (z.B. bei<br />
Führungen über die direkten<br />
Außenanlagen des Zentrums<br />
hinaus zum Thema Naturerlebnis,<br />
Landschaftskunst<br />
o.ä.)<br />
Mittlere Bedeutung der<br />
Landschaftskulisse bei Nutzungskonzepten,<br />
die sich<br />
überwiegend auf Ausstellungsräume<br />
im Gebäude <strong>und</strong><br />
direkt zugeordnete, gestaltete<br />
Außenanlagen beziehen.<br />
Geringe Bedeutung bei Einrichtungen<br />
ohne Bezug zur<br />
umgebenden Landschaft<br />
106
Verkehrserschließung:<br />
Sehr gute Verkehrserschließung erforderlich,<br />
um eine optimale Ausnutzung<br />
zu gewährleisten (vgl.<br />
Gruppe C.1)<br />
Quellen: Eigene Ausarbeitung<br />
4.4.2.5 Wassersport <strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)<br />
E.1 Badebetrieb<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur<br />
(Extensivbetrieb):<br />
- Für Badenutzung geeigneter See<br />
oder anderes Gewässer<br />
- Liegeflächen<br />
- Sanitäranlagen<br />
- Wegeerschließung<br />
Ergänzende Infrastruktur<br />
(Intensivbetrieb):<br />
- Badestrand / Badesteg<br />
- Gesonderter Badebereich <strong>für</strong><br />
Kinder / Nichtschwimmer<br />
- Gesonderter FKK-Bereich<br />
- Bei kulturellem Schwerpunkt (inkl. Technik) Einbindung<br />
von Angeboten entsprechend Gruppe C<br />
mit den dort genannten Voraussetzungen<br />
(z.B. Landschaftskunst im Umfeld des Zentrums)<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Mindestgröße von Seen <strong>für</strong> Badenutzung<br />
Für reine Badenutzung offenes Gewässer ≥ 5 ha ,<br />
<strong>für</strong> Wassersportnutzung möglichst 30 ha,<br />
bei gleichzeitiger Nutzung <strong>für</strong> Sport, Erholung <strong>und</strong><br />
Naturschutz ≥ 100 ha<br />
Sonstige Richtwerte<br />
- Seefläche je Badegast ≥ 20 m 2<br />
- Badewasserfläche nach Möglichkeit ≤ 20% des<br />
Gesamtgewässers zur optimalen Regenerierung<br />
des Gewässers<br />
- Verhältnis Badeuferbereich zu Gesamtuferbereich<br />
ca. 1: 6<br />
- 50 m 2 Fläche pro Besucher (<strong>für</strong> sämtliche Maßnahmen<br />
an Land inkl. Parkplätze)<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Weitere Wassersporteinrichtungen<br />
(bei ausreichend großen<br />
Gewässern <strong>und</strong> Sicherheitsabständen)<br />
- Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />
(Gruppe F)<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Gruppe B)<br />
Badegewässer.<br />
Möglichst klares <strong>und</strong> geruchloses<br />
Wasser mit Sichttiefen<br />
mindestens 1m, nach<br />
Möglichkeit 2 m (EU-Richtlinie)<br />
Keine bis geringe Algenbildung,<br />
Verkrautung <strong>und</strong> Verschlammung<br />
(ggf. durch<br />
Pflege zu entfernen)<br />
Badestrände, Liegewiesen:<br />
Vielfältige <strong>und</strong> abwechslungsreiche<br />
Ausbildung der<br />
Uferlinie<br />
107
- Ergänzende Erlebniseinrichtungen<br />
am Gewässer (Wasserrutsche,<br />
Sprungturm, Badefloß etc.)<br />
- Ergänzende Erlebniseinrichtungen<br />
im Umfeld (Grillplatz, Sitzgruppen,<br />
Spielplatz, Abenteuerspielplatz)<br />
- Gastronomie / ggf. Einkaufsmöglichkeit<br />
/ Unterkunft<br />
Verkehrserschließung:<br />
- PKW-Stellplätze an Badeseen:<br />
ca. 3000 - 4000 m 2 je ha Wasserfläche<br />
- Je nach Intensität des Badebetriebes<br />
geringe mit mittlere Entfernung<br />
der Stellplätze vom Gewässer<br />
Quellen: DVWK (1996), vgl. auch Kap. 3.2.1, S. 20<br />
Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />
- Idealform = Beckenform mit Flachufer (Neigung<br />
ca. 1:10), keine sprunghaften Tiefenveränderungen,<br />
keine Steilufer<br />
- Tiefe (außerhalb Badebereich) mindestens 5m,<br />
möglichst 10 m<br />
- Uferbereich <strong>und</strong> Gewässergr<strong>und</strong> bis zu einer<br />
Wassertiefe von 3 m: Grobsand oder Feinkies<br />
- Bei Gestaltung von Badebuchten: Ausreichend<br />
Wasseraustausch erforderlich<br />
Gewässerqualität:<br />
- Erforderlich sind i.d.R. oligotrophe bis mesotrophe<br />
Gewässer<br />
- Nach Möglichkeit keine Zuflüsse von Oberflächenwasser<br />
- Gr<strong>und</strong>lage: Badegewässerrichtlinie der EU<br />
Klima, Exposition:<br />
- Klimabegünstigte Lagen mit langer Sonnenscheindauer,<br />
hoher Anzahl heiterer Tage, geringer<br />
Schwüle<br />
- Anlage von Badeständen parallel zur Hauptwindrichtung<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Unfallgefahr durch Nutzung<br />
von Badezonen durch Bootsverkehr,<br />
insbesondere durch<br />
Motorboote / Wasserski (hier<br />
zusätzlich Lärm- <strong>und</strong> Geruchsbelästigung)<br />
- Bei intensiver Badenutzung<br />
Störung ruhiger, naturbezogener<br />
Erholungsformen<br />
(v.a. Gruppen A <strong>und</strong> B)<br />
- Gleichzeitige intensive Angelnutzung:<br />
Beeinträchtigung der<br />
Gewässerqualität durch Fischbesatz<br />
möglich (Düngung <strong>und</strong><br />
Anfütterung)<br />
Vielfältige Gestaltung der<br />
Liegewiesen <strong>und</strong> des Freizeitgeländes<br />
Kulissenwirkung:<br />
Hohe Bedeutung: Möglichst<br />
naturnahe <strong>und</strong> vielfältige<br />
Gestaltung der Übergänge in<br />
die freie Landschaft (z.B.<br />
stufige Waldränder, Hecken<br />
aus heimischen Arten)<br />
Geringe Beeinträchtigungen<br />
durch Lärm <strong>und</strong> Emissionen<br />
108
E.2 Bootbetrieb<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
Segel- <strong>und</strong> Motorboothäfen, Ausflugsschifffahrt:<br />
Bei stärkerer Konzentration von<br />
Booten bzw. größeren Booten Bau<br />
von Sportboothäfen mit Clubgebäude<br />
(inkl. Sanitäranlagen), Bootshallen,<br />
Land- <strong>und</strong> / oder Wasserliegeplätzen,<br />
Kräne, Slipanlagen, Werkstatt,<br />
ggf. Bootstankstelle, Entsorgung<br />
Kleinere Anlagen (Motor-, Segel-,<br />
Ruderboote)<br />
- Anlegestellen mit künstlicher Uferbefestigung<br />
(Steganlagen)<br />
- Landliegeplätze inkl. Einsetzstellen<br />
am Wasser (Slipanlagen) <strong>für</strong><br />
kleinere Boote<br />
- Bei Mietbetrieb bauliche Anlage<br />
erforderlich (Stege, ggf. auch<br />
Bootshäuser)<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Bootbetrieb (ohne Motor)<br />
Erforderliche Mindestgröße je nach Bootstyp unterschiedlich.<br />
Bei Beteiligung weiterer Wassersportarten<br />
folgende Richtwerte:<br />
- Für Kleinboote <strong>und</strong> Surfer >10 ha<br />
- Für Segeln ab 80 ha (kleine Jollen) bzw. 300 ha<br />
(große Jollen)<br />
- Segel- oder Surfzonen (Korridore) mit Mindestbreite<br />
von 100 m<br />
- Modellboote: Abgegrenzte Wasserfläche (keine<br />
Angaben zu Mindestgröße oder -tiefe)<br />
Erforderliche Gewässertiefe je nach Bootstyp unterschiedlich:<br />
- Kanus ab 0,3 m / Ruderboote ab 1 m<br />
- Surfen ab 0,8 m (Lernbereich bis 1,2 m)<br />
- Segeln ab 1,5 m<br />
Maximale Bootsdichte (Anzahl Wasserfahrzeuge in<br />
Abhängigkeit von Seefläche) abhängig vom Bootstyp<br />
10 :<br />
- 5 Segelboote o. 5 Surfer je ha Wasserfläche<br />
- 7 Ruderboote oder 15 Kanus je ha Wasserfläche<br />
10 Belegungszahlen unter der Voraussetzung, dass nur ein Drittel der Boote gleichzeitig in Betrieb ist.<br />
Ergänzende Nutzungen:<br />
- Weitere Wassersportmöglichkeiten<br />
bei entsprechenden<br />
räumlichen Voraussetzungen<br />
(getrennte Zonen; vgl. E.1 <strong>und</strong><br />
E.3)<br />
- Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten(landgeb<strong>und</strong>en;<br />
vgl. Gruppe F)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
Bootsverkehr / weiterer Wassersport:<br />
- Gefährdung von Schwimmern<br />
<strong>und</strong> Tauchern bei Nutzung der<br />
gleichen Gewässerzone<br />
- Massive Störung ruhiger Erholungsformen<br />
durch Motorbootbetrieb<br />
(Lärm, Immisionen)<br />
- Störung von Anglern<br />
Gewässer:<br />
Für Aktivitäten mit engem<br />
Kontakt zum Gewässer<br />
(Surfen, Wasserwandern,<br />
Wasserski):<br />
Möglichst klares <strong>und</strong> geruchloses<br />
Wasser mit geringer<br />
Verkrautung <strong>und</strong><br />
Veralgung<br />
Kulissenwirkung:<br />
Hohe Bedeutung bei stärker<br />
naturbezogenem<br />
Wassersport (v.a. Wasserwandern,<br />
Surfen, Segeln):<br />
Möglichst naturnahe<br />
Einbindung des<br />
Gewässers in die umgebende<br />
Landschaft <strong>und</strong><br />
geringe Störungen durch<br />
Lärm <strong>und</strong> Emissionen<br />
Mittlere Bedeutung bei<br />
Ausflugsschifffahrt,<br />
Bootbetrieb mit Motor)<br />
109
Wasserski:<br />
- Bei Motorbootbetrieb alle da<strong>für</strong><br />
notwendigen Anlagen<br />
- Alternativ: Wasserskischleppanlage<br />
- Flache Stege am Ufer als Start-<br />
<strong>und</strong> Landepunkte<br />
- Zur Optimierung: Sprungschanzen<br />
(höhenverstellbar)<br />
Regattabetrieb:<br />
- Befestigte Uferbereiche (Stege)<br />
- Bei intensiverem Betrieb: Bootshaus<br />
in Wassernähe (mit Sanitärräumen,<br />
Umkleiden, Aufenthaltsräumen,<br />
Werkstatt)<br />
Wasserwandern:<br />
- Sichere Zugänge zum Gewässer<br />
- Offizielle Einlass- <strong>und</strong> Anlegestellen<br />
mit künstlicher Uferbefestigung<br />
(Stege, Rampen, Plattformen)<br />
oder natürlichem Ufer bei<br />
guter Betretbarkeit (keine Verlandungsvegetation)<br />
- Bei Seenketten: Bootsschleusen<br />
oder -gassen <strong>für</strong> Wasserwanderer<br />
Modellbootbetrieb:<br />
- Steg oder Uferbefestigung zum<br />
Einsetzen der Boote<br />
- Vorbereitungsraum am Ufer<br />
zum Rüsten der Boote<br />
Regattastrecken:<br />
- Surfen <strong>und</strong> Segeln: Ermöglichen eines Dreieckskurses<br />
(innerhalb Untiefen <strong>und</strong> Inseln möglich) mit unterschiedlichen<br />
Längen <strong>für</strong> Surfer <strong>und</strong> Segler<br />
- Rudern: Ruderregatten mit mindestens 5 geraden<br />
Bahnen von je 10 m Breite <strong>und</strong> 2500 m Länge<br />
(Mindesttiefe 1 m)<br />
- Kanu: 9 Bahnen mit mindestens 9 m Breite (Mindesttiefe<br />
2 m)<br />
Motorboote:<br />
- Keine Mindestgrößenangabe <strong>für</strong> Stillgewässer vorliegend,<br />
da vorwiegend auf Fließgewässern (B<strong>und</strong>eswasserstraßen)<br />
- Fahrwassertiefe mindestens 1,5 bis 2,0 m (bei Wasserskibetrieb<br />
mindestens 2,0 m)<br />
- Für Motorbootrennen ovaler Kurs auf ca. 800 m<br />
Länge<br />
- Für Wasserski-Wettkämpfe: Gerade Strecke von<br />
mindestens 270 m Länge <strong>und</strong> ca. 25 m Breite (Slalom)<br />
- Bei stationären Schleppanlagen <strong>für</strong> Wasserski Mindestwasserfläche<br />
von 4 ha, dabei Abstand zum Ufer<br />
<strong>und</strong> zu anderen Nutzungen mindestens 40 m<br />
Ausflugsschifffahrt<br />
- Mindestgröße von mehreren h<strong>und</strong>ert ha Wasserfläche<br />
- Mindestabstand der Fahrwasserrinne von Ufervegetation<br />
300 m<br />
Bootbetrieb, intern:<br />
Konkurrenz bei gleichzeitiger Nutzung<br />
durch verschiedene Bootstypen,<br />
daher:<br />
- Getrennte Surfbereiche mit<br />
Konzentration der Anlagen im<br />
Lee übriger Wassersportarten<br />
- Getrennte Mietbootstationen<br />
- Trennung der Modellbootzone<br />
durch Bojenkette erforderlich<br />
- Regattabetrieb: Sperrung der<br />
Wasserflächen <strong>für</strong> andere Nutzergruppen<br />
erforderlich (dadurch<br />
verschärfte Konkurrenz)<br />
- Motorboote: Unfallgefahr bei<br />
gleichzeitiger Nutzung von Motor-<br />
<strong>und</strong> anderen Bootstypen<br />
- Wasserskibetrieb: Ausschluß<br />
aller anderen Wassersportarten<br />
in den betroffenen Gewässerabschnitten<br />
erforderlich (Unfallgefahr)<br />
- Ausflugsschifffahrt:<br />
Räumliche Trennung von<br />
Sport- <strong>und</strong> Berufsschifffahrt<br />
(bei gemeinsamem Fahrwasser<br />
Trennung durch Betonnung)<br />
110
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Gastronomie<br />
- Unterkunft (v.a. Camping,<br />
Feriensiedlung)<br />
Verkehrserschließung:<br />
Intensiver Bootbetrieb (Hafenanlagen,<br />
Miet- <strong>und</strong> Regattabetrieb):<br />
- Gute Erreichbarkeit über öffentliche<br />
Verkehrswege<br />
- Befestigte Zufahrt zu Hafenanlage<br />
oder Anlegestellen<br />
- Ausreichende Zahl an Parkplätzen<br />
in direktem Umfeld<br />
Extensiver Bootbetrieb (v.a. kleinere<br />
Surfgelände, Wasserwandern):<br />
- Zufahrt zum Surfbereich (Be-<br />
<strong>und</strong> Entladen der Bretter) bzw.<br />
zu offiziellen Einsatzstellen <strong>für</strong><br />
Wasserwanderer<br />
- Begrenzte Zahl an Parkplätzen in<br />
direktem Bezug zu Surfgelände<br />
bzw. offiziellen Einsatzstellen <strong>für</strong><br />
Wasserwanderer<br />
- Ausreichende Anzahl Parkplätze<br />
in näherem Umfeld (mittlere Entfernung)<br />
Quellen: DVWK (1996), SCHEMEL & ERBGUTH (2000)<br />
Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />
Ruder- <strong>und</strong> Kanusport, Surfen:<br />
- Keine Verlandungsvegetation im Bereich von Einsatz-<br />
<strong>und</strong> Anlegestellen<br />
Für Surfer:<br />
- Gut begehbarer See- <strong>und</strong> Ufergr<strong>und</strong> im Start- <strong>und</strong><br />
Landebereich (z.B. flacher Sandstrand)<br />
Gewässerqualität:<br />
- Geringe Verkrautung <strong>und</strong> Veralgung<br />
- Keine ges<strong>und</strong>heitsschädigende Wirkung <strong>für</strong> Sportler<br />
- Bei Surfgewässern: Anforderungen wie bei Badebetrieb<br />
Klima, Exposition:<br />
Allgemeine klimatische Bedingungen wie bei Badebetrieb<br />
(Gruppe E.1)<br />
Surfen <strong>und</strong> Segeln:<br />
- Ausreichende Windverhältnisse<br />
- Berücksichtigung der Hauptwindverteilung bei Anlage<br />
von Liegeplätzen <strong>für</strong> Boote (Schutz vor Wind<br />
<strong>und</strong> Wellengang) bzw. bei Wasserungsstellen<br />
Modellboote:<br />
- Lage an geschützter Leeseite des Gewässers<br />
111
E.3 Weiterer Wassersport<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Infrastruktur:<br />
Angeln:<br />
- Angelstege oder vorgegebene<br />
Angelplätze<br />
- Zugänge zu Angelplätzen<br />
Tauchen:<br />
- Eindeutiger <strong>und</strong> gut nutzbarer<br />
Zugang zum Gewässer<br />
- Tauchein- <strong>und</strong> -ausstiege mit<br />
guter Betretbarkeit (z.B. Kiesschüttung,<br />
Stege)<br />
- Tauchort / -zone durch Bojen<br />
markiert<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
Tauchen:<br />
- Picknick- oder Grillplatz mit<br />
Sanitäranlagen, Entsorgung<br />
- Ggf. Schulungsräume, Umkleide,Gerätewartungsmöglichkeit<br />
- Gastronomie <strong>und</strong> Unterkunft<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Angeln:<br />
- Keine Größenvorgabe<br />
- In Teilbereichen tiefer als 5 m (wegen Gefahr<br />
des Sauerstoffmangels)<br />
Gewässergüte:<br />
Angeln:<br />
- Wasserbeschaffenheit nach „Fischgewässerrichtlinie“<br />
der EU<br />
- Für Salmoniden: Oligotrophe bis mesotrophe<br />
Gewässer<br />
- Für Cypriniden: Höherer Trophiegrad<br />
Tauchen:<br />
- Gewässer mit möglichst hoher Gewässergüte<br />
(oligotroph bis mesotroph)<br />
Häufig wird Tauchsport in Deutschland jedoch<br />
auch in mesotrophen bis eutrophen Gewässern<br />
ausgeübt. Hier ist jedoch als ausschlaggebendes<br />
Kriterium eine ausreichende Sichtweite /<br />
Sichttiefe erforderlich.<br />
- Anforderungen an die Gewässergüte wie bei<br />
Badeseen<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Angeln:<br />
- Ergänzung v.a. durch ruhige <strong>und</strong><br />
landschaftsbezogene Erholungsformen,<br />
also Einrichtungen der landschaftsbezogenen<br />
Erholung (vgl.<br />
Gruppe B) <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung (vgl.<br />
Gruppe A)<br />
Tauchen:<br />
- Primär: Weitere Wassersportmöglichkeiten<br />
bei entsprechenden räumlichen<br />
Voraussetzungen<br />
- Primär: Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong><br />
Freizeitmöglichkeiten (Gruppe F)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Räumliche Trennung zwischen<br />
Tauch- <strong>und</strong> Angelzonen<br />
Angeln:<br />
- Störung der Angler durch Wassersportaktivitäten<br />
in direktem Umfeld<br />
(v.a. Bootsverkehr, Badebetrieb),<br />
daher bei größeren Seen Ausweisung<br />
fischereilich genutzer Zonen<br />
(räumliche Trennung der Angelzone<br />
von sonstigen Freizeitbereichen)<br />
Angeln:<br />
Möglichst klares <strong>und</strong> geruchloses<br />
Wasser mit geringer<br />
Verkrautung <strong>und</strong><br />
Veralgung<br />
Hohe Bedeutung der<br />
landschaftlichen Kulisse:<br />
Möglichst naturnahe<br />
Einbindung des Gewässers<br />
in die umgebende<br />
Landschaft<br />
Nur geringe Belastungen<br />
(Lärm, Emissionen)<br />
Tauchen:<br />
Klares <strong>und</strong> geruchloses<br />
Wasser mit geringer Verkrautung<br />
<strong>und</strong> Veralgung<br />
Möglichst vielfältige Unterwassertier-<br />
<strong>und</strong><br />
-pflanzenwelt<br />
Mittlere Bedeutung der<br />
landschaftlichen Umgebung<br />
112
Verkehrserschließung:<br />
Angeln:<br />
- Keine Zufahrt zu Angelbereichen<br />
erforderlich<br />
- Pkw-Stellplätze in mittlerer Entfernung<br />
ausreichend<br />
Tauchen:<br />
- Zufahrt <strong>und</strong> PKW-Stellplätze in<br />
direktem Umfeld<br />
Geländebeschaffenheit:<br />
Quellen: DVWK (1996), SCHEMEL & ERBGUTH (2000)<br />
Angeln:<br />
- Normalufer oder Flachufer<br />
- Ufer mit Flachwasserzonen <strong>und</strong> Buchten<br />
(als Laichgebiet)<br />
- Vermeidung von Besucherkonzentrationen<br />
im direkten Umfeld der<br />
Angelbereiche<br />
Tauchen:<br />
- Räumliche Trennung zu Sportbootzonen<br />
(inkl. Surfen) <strong>und</strong> Berufsschifffahrt<br />
(Unfallgefahr)<br />
113
4.4.2.6 Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (Gruppe F)<br />
F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
Mountainbiking:<br />
- Zu unterschiedlichen Disziplinen<br />
vgl. Kap. 4.3.2.6<br />
- Eindeutig ausgewiesene <strong>und</strong><br />
beschilderte, vom Streckenverlauf<br />
attraktive R<strong>und</strong>kurse<br />
- Rastplätze incl. Entsorgung<br />
Fitness:<br />
- Zu möglichen Aktivitäten<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen vgl. Kap.<br />
4.3.2.6<br />
- Eindeutig ausgewiesene <strong>und</strong><br />
beschilderte R<strong>und</strong>kurse <strong>für</strong><br />
Sportpfade<br />
- Übungsgeräte oder -möglichkeiten<br />
(<strong>für</strong> Stationen der<br />
Sportpfade oder Sport- <strong>und</strong><br />
Spielflächen)<br />
Wintersport:<br />
Eissport:<br />
- Mitnutzung von Stegen <strong>und</strong><br />
Badestellen zum Einstieg<br />
- Rettungseinrichtungen<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf, Gelände:<br />
Mountainbiking:<br />
Für Freizeitsportler v.a. Schaffung geeigneter "crosscountry"-<br />
Strecken:<br />
Je nach Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)<br />
Gestaltung der Streckenverläufe mit unterschiedlicher<br />
Länge <strong>und</strong> Anspruch.<br />
Wichtige Teilaspekte:<br />
- R<strong>und</strong>kursstrecken unterschiedlicher Länge (<strong>für</strong><br />
Wettkämpfe zwischen 5 <strong>und</strong> 10 km Länge)<br />
- Bewegtes Relief, ggf. Abschnitte auf freiem Feld<br />
- Verschiedene Wegebeläge (<strong>für</strong> Rennen dürfen befestigte<br />
Wege maximal 15% der Strecke einnehmen)<br />
<strong>und</strong> Wegbreiten<br />
- Konkrete Planung <strong>und</strong> Gestaltung von Streckennetzen<br />
unter Einbeziehung der Sportler: Ein attraktives<br />
Angebot <strong>für</strong> mountain-bike-Urlauber muss entsprechend<br />
umfangreiche Wegenetze (über 100 km) enthalten.<br />
Fitness-Einrichtungen:<br />
- Fitnesseinrichtungen wie Sportpfade müssen unter<br />
Einbeziehung von Experten geplant werden, um eine<br />
tatsächlich ges<strong>und</strong>heitsfördernde Wirkung sicherzustellen.<br />
Ergänzende Nutzungen:<br />
Mountainbiking, Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Fitness <strong>und</strong> Wintersport:<br />
Sollen die genannten Sport- <strong>und</strong><br />
Spieleinrichtungen über eine örtliche<br />
Nutzung hinausgehen, ist eine<br />
Einbindung in weiterführende Angebote<br />
unbedingt erforderlich. Dies<br />
sind insbesondere die Aktivitätsgruppen<br />
- Weitere Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten<br />
(Gruppen E<br />
<strong>und</strong> F)<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Gruppe B; s. auch „Nutzungskonkurrenz“)<br />
- Angebot an witterungsunabhängigen<br />
Einrichtungen speziell in<br />
Ergänzung zu Wintersportmöglichkeiten<br />
(z.B. Gruppe F.2, D.3,<br />
C.3)<br />
Für Survival-training:<br />
- Keine weiteren Nutzungen oder<br />
Einrichtungen<br />
Kulissenwirkung:<br />
- Für überwiegende Aktivitäten<br />
mittlere Bedeutung<br />
der landschaftlichen<br />
Umgebung<br />
- Für Natursportarten (z.B.<br />
Drachenflug, Mountainbiking)<br />
kann die Landschaftskulisse<br />
auch hohe<br />
Bedeutung besitzen.<br />
114
Rodeln:<br />
- Gepflegte Naturrodelbahn<br />
Survival-training:<br />
- Keine Infrastruktur erforderlich<br />
<strong>und</strong> erwünscht<br />
Motorsport <strong>und</strong> Luftsport<br />
im Gelände:<br />
- Einzelfallbezogene Prüfung<br />
erforderlich (s. Quellenangaben)<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
Bei Anlagen mit überörtlicher<br />
Bedeutung:<br />
- Gastronomie, Unterkunft<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Nach Möglichkeit Anbindung<br />
der Einrichtungen an<br />
den Siedlungsbereich (Ausnahme:<br />
Motorsport aufgr<strong>und</strong><br />
Lärm <strong>und</strong> Emissionen)<br />
- Parkplätze zur Erschließung<br />
(Größe in Abhängigkeit von<br />
der Bedeutung der Einrichtung)<br />
- Bei größeren Anlagen: Nach<br />
Möglichkeit ÖPNV-<br />
Anbindung<br />
Gr<strong>und</strong>sätze <strong>für</strong> Sportpfade (z.B. Trimm-Pfade oder<br />
Jogging-Pfade):<br />
- Anlage bevorzugt im Wald wegen klimatischer<br />
Verhältnisse<br />
- R<strong>und</strong>kurse in angepasster Länge (je nach Laufstrecke<br />
<strong>und</strong> Übungsstationen zwischen 1 <strong>und</strong> 4 km;<br />
evtl. auch individuelle Laufstrecken ermöglichen)<br />
- Nach Möglichkeit Steigungen <strong>und</strong> Gefälleabschnitte<br />
- Bodenbeschaffenheit ohne Verletzungsgefahr<br />
- Je nach Zielgruppe unterschiedliche Gestaltung<br />
Extensive Sport- oder Spielflächen:<br />
- Flächengröße: Mindestens 50 x 50 m<br />
- Relativ ebene Lage, keine Vernässungsneigung<br />
- Extensivgrünland, bei hoher Nachfrage auch Gestaltung<br />
als Sandplatz<br />
- Siehe auch DIN 18 034<br />
Wintersport:<br />
Für Freizeitrodeln auf Naturrodelbahn<br />
- Nach Möglichkeit Lage am Nordhang <strong>und</strong> im Wald<br />
(Schutz vor Sonneneinstrahlung)<br />
- Hanglage mit Gefälle von ca. 10-15 %<br />
- Bahnlänge ab 300 m (<strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche),<br />
Kurven mit angepassten Radien, Hartschneesohle<br />
Eissport<br />
- Ausreichend tragfähige Eisdecke<br />
- Für Eissegeln <strong>und</strong> -surfen ausreichend große, freie<br />
Wasserfläche<br />
Motorsport / Luftsport im Gelände:<br />
- V.a. weitere Sport- <strong>und</strong> Freieitmöglichkeiten<br />
(Gruppen E / F)<br />
zu prüfen<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
Mountainbiking:<br />
- Bei gemeinsamer Wegeführung<br />
Konkurrenz zu Wanderern, Radfahrern<br />
(evtl. auch Reitern;<br />
Gruppe B), ggf. auch zur Führung<br />
von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />
(A.1), Führungen <strong>und</strong> Exkursionen<br />
(D.2)<br />
Wintersport:<br />
- Interne Konflikte zwischen den<br />
verschiedenen Eissportgruppen<br />
<strong>und</strong> Wanderern auf den Eisflächen<br />
- Räumliche Trennung von Eisseglern<br />
<strong>und</strong> -surfern gegenüber<br />
den weiteren Nutzergruppen erforderlich<br />
- Evtl. Konflikte zwischen Rodeln<br />
<strong>und</strong> Winterwandern<br />
Survival-training:<br />
- Da von den Aktiven möglichst<br />
abgelegene <strong>und</strong> einsame Gebiete<br />
aufgesucht werden, besteht eine<br />
Nutzungskonkurrenz zu allen<br />
übrigen Nutzungsformen<br />
115
Survival training<br />
- Großflächige, relativ naturnahe Landschaften mit<br />
Anteilen von Wald, Brachflächen, Gewässern<br />
Motorsport <strong>und</strong> Luftsport im Gelände:<br />
- Einzellfallbezogene Prüfung unter Hinzuziehen von<br />
Sportlern (Vereine, Verbände)<br />
Motorsport im Gelände / motorisierter<br />
Luftsport:<br />
- Aufgr<strong>und</strong> von Lärm <strong>und</strong> Emissionen<br />
hohes Konfliktpotenzial<br />
zu natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogenen<br />
Erholungsformen (v.a.<br />
Gruppen A, B, auch D.1, C.2).<br />
Quellen: SCHEMEL & ERBGUTH (2000), AMMER & PRÖBSTL (1991), STRASDAS (1994), WÖHRSTEIN (1998), DVWK (1996), DIN 18 034 (Spielplätze <strong>und</strong><br />
Freiflächen zum Spielen - Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Hinweise <strong>für</strong> die Objektplanung)<br />
116
F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks 11<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
- Im Rahmen der Planung festzulegen<br />
- Einbindung in Gastronomie / Unterkunft,<br />
ggf. auch Versorgungseinrichtungen<br />
zu prüfen<br />
Verkehrserschließung:<br />
- Sehr gute Verkehrsanbindung erforderlich,<br />
die einzelfallbezogen<br />
zu planen ist.<br />
- Nach Möglichkeit Anbindung an<br />
ÖPNV<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Die unter F.2 zusammengefassten Freizeit-<br />
<strong>und</strong> Sportanlagen benötigen vergleichsweise<br />
große Flächen, die überbaut <strong>und</strong> versiegelt<br />
oder einer völlig neuen Nutzung zugeführt<br />
werden.<br />
Aussagen zu Flächenbedarf <strong>und</strong> weiteren Anforderungen<br />
sind in pauschaler Form nicht<br />
möglich.<br />
Ergänzende Nutzungen:<br />
- Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten<br />
- Weitere in Abhängigkeit der konkreten<br />
Einrichtung<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Bei Überbauung landschaftlich reizvoller<br />
Flächen (naturnahe <strong>und</strong> vielfältige<br />
Landschaften, v.a. Gewässerufer)<br />
Konflikt mit landschaftsbezogener<br />
Erholung (Gruppe B) <strong>und</strong> Naturerlebnis<br />
/ Naturerfahrung (Gruppe<br />
A)<br />
- Durch hohe Besucherzahlen <strong>und</strong> v.a<br />
bei lärmintensiven Einrichtungen<br />
(v.a. Motorsport): Massive Störung<br />
natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogener ruhiger<br />
Erholungsformen (v.a. Gruppen<br />
A, B, z.T. auch C <strong>und</strong> D)<br />
Kulissenwirkung:<br />
In der Regel keine Bedeutung<br />
der landschaftlichen<br />
Umgebung <strong>für</strong> anlagengeb<strong>und</strong>ene<br />
Einrichtungen<br />
Für Golfplätze <strong>und</strong> vergleichbare<br />
Anlagen in freier<br />
Landschaft mittlere Bedeutung<br />
der Kulissenwirkung<br />
Quellen: DEUTSCHES INSTITUR FÜR NORMUNG (1999), SCHEMEL & ERBGUTH (2000), FOCKENBERG, K. (1996), BUNDESINSTITUT FÜR SPORTWISSEN-<br />
SCHAFT (2000), LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (1995) (Golfplätze), INTERNATIONALE VEREINIGUNG SPORT-<br />
UND FREIZEITEINRICHTUNGEN E.V. (IAKS) (Hrsg. versch. Schriftenreihen <strong>und</strong> Fachzeitschrift "Sportstättenbau <strong>und</strong> Bäderanlagen"), HAASS<br />
(1990) (Allg. Richt- <strong>und</strong> Orientierungswerte)<br />
11 Aufgr<strong>und</strong> der großen Vielfalt an möglichen Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen inkl. Freizeitparks sowie der <strong>für</strong> alle Anlagen erforderlichen Planungsschritte <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren (Bauleitplanung;<br />
bei großflächigen Anlagen Raumordnungsverfahren) werden <strong>für</strong> diese Einrichtungen keine vollständigen Anforderungsprofile formuliert, sondern nur die <strong>für</strong> das F+E-Vorhaben relevanten<br />
Aspekte dargestellt.<br />
117
4.4.2.7 Freizeitwohnen (Gruppe G) 12<br />
Infrastruktur /<br />
Verkehrserschließung<br />
Erforderliche Infrastruktur:<br />
Camping:<br />
- Kleinsportanlagen, Grillplatz<br />
- Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />
- Sanitäranlagen<br />
(Für Jugendzeltplätze reduzierte Anforderungen)<br />
Für Camping <strong>und</strong> Feriensiedlung:<br />
- Gastronomie / Einzelhandel<br />
Ergänzende Infrastruktur:<br />
- Aufenthaltsräume (Camping)<br />
- Dienstleistungsangebote<br />
Verkehrserschließung:<br />
Feriensiedlung, Camping:<br />
- Gute Verkehrsanbindung erforderlich,<br />
befestigte Zufahrt<br />
- Ausreichende Parkplätze in direktem<br />
Umfeld<br />
- Möglichst Anbindung an ÖPNV<br />
Natürliche Ausstattung Nutzungen Landschaftserleben<br />
Flächenbedarf:<br />
Camping:<br />
Mindestflächenbedarf je nach Größenklasse:<br />
- Kleine Plätze (ca. 50 Stellplätze): Ab 0,5 ha<br />
- Normalgröße (300 - 450 Stellplätze): 4 - 6 ha<br />
- Zugr<strong>und</strong>egelegt wird empfohlene Stellplatzgröße<br />
von 100 m 2<br />
Jugendzeltplätze:<br />
- Mindestgröße 1,2 bis 2,0 ha (<strong>für</strong> 30 Jugendliche)<br />
- Je Standplatz (4 - 6 Zelte) 0,1 - 0,2 ha<br />
Relief, Morphologie, Geländebeschaffenheit:<br />
Camping, Zeltplätze:<br />
- Ebenes, schwach geneigtes oder terrassiertes<br />
Gelände<br />
- Nach Möglichkeit Südost- bis Südwestexposition<br />
- Standfester, gut entwässerter Untergr<strong>und</strong><br />
- Tiefer Gr<strong>und</strong>wasserstand (Mindestens 1 m unter<br />
Flur)<br />
Nutzungsergänzung:<br />
Primäre Nutzungsergänzung:<br />
- Möglichkeiten <strong>für</strong> Wassersport<br />
<strong>und</strong> -erholung (Gruppe E)<br />
- Einrichtungen <strong>und</strong> Möglichkeiten<br />
<strong>für</strong> Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit<br />
(Gruppe F)<br />
- Landschaftsbezogene Erholung<br />
(Gruppe B)<br />
Nutzungskonkurrenz:<br />
- Anlagen <strong>für</strong> Freizeitwohnen (v.a.<br />
Feriensiedlungen <strong>und</strong> Dauercamping)<br />
schließen andere Erholungsformen<br />
auf diesen Flächen<br />
aus <strong>und</strong> stellen einen Eingriff in<br />
das Landschaftsbild dar.<br />
- Bei Überbauung attraktiver<br />
Landschaften Konflikte zur landschaftsbezogenen<br />
Erholung <strong>und</strong><br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />
(Ziffern 1 <strong>und</strong> 2). Höchstes Konfliktpotenzial<br />
besteht bei direkter<br />
Uferlage.<br />
Campingplatz:<br />
Die Gestaltung des Platzes<br />
sollte ein positives Landschaftserlebnis<br />
ermöglichen.<br />
Dazu gehören v.a.<br />
- Gehölzbestand als Sichtschutz<br />
nach außen <strong>und</strong><br />
zur inneren Gliederung,<br />
Windschutz, Schattenspender<br />
- Gute Aussichtsmöglichkeit<br />
in die landschaftlich<br />
attraktive Umgebung<br />
- vielgestaltige <strong>und</strong> abwechslungsreichePlatzgestaltung,<br />
Trennung von<br />
Lärm- <strong>und</strong> Ruhezonen<br />
Kulissenwirkung:<br />
Mittlere Bedeutung einer<br />
landschaftlich reizvollen<br />
Lage bei Camping- <strong>und</strong><br />
Zeltplätzen.<br />
12 Da <strong>für</strong> die Entwicklung von Feriensiedlungen v.a. Fragen der baulichen Planung im Vordergr<strong>und</strong> stehen, die im Rahmen der Bauleitplanung abgehandelt werden müssen, sind hier v.a. Anforderungen<br />
<strong>für</strong> die Gestaltung von Campingplätzen formuliert; <strong>für</strong> Feriensiedlungen werden nur die <strong>für</strong> das F+E-Vorhaben relevanten Aspekte (v.a. Nutzungskonkurrenz) dargestellt.<br />
118
Jugendzeltplatz<br />
- Verkehrsanbindung von geringerer<br />
Bedeutung<br />
- Nur wenige Parkplätze in direktem<br />
Umfeld erforderlich<br />
- Keine Gefährdungen durch Naturrisiken (z.B.<br />
Überschwemmungen, Rutschungen, Steinschlag<br />
etc.)<br />
Klima:<br />
- Nebelarme, besonnte, windgeschützte, insgesamt<br />
nicht extreme Lagen<br />
- Konkurrenz zu allen Formen der<br />
ruhigen Erholung (aufgr<strong>und</strong> Verkehr,<br />
hohen Nutzerzahlen)<br />
Quellen: DVWK (1996), SCHEMEL (1984), DOERFEL (2000), KUHN (1979), www.ffs-hohenahr.de/frame_planung.htm (Stand 04/01)<br />
Bevorzugte Landschaftstypen<br />
sind relativ naturnahe<br />
bis vielfältige Landschaften<br />
(v.a. Gewässer, Waldrand).<br />
Störungen (durch Lärm,<br />
Immissionen) sollten gering<br />
sein<br />
119
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
4.5.1 Vorgehensweise <strong>und</strong> Bewertungsmethodik<br />
Im nachfolgenden Teilkapitel erfolgt eine Verknüpfung der Ergebnisse aus Kapitel 4.4 (Anforderungen<br />
der Erholungsformen) mit den Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Bewertung der Erholungseignung der BFL,<br />
die in Kap. 3.6.1 (S. 38. ff.) herausgearbeitet wurden.<br />
Bei der Festlegung der Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholung in der BFL wurden zwei gr<strong>und</strong>legende<br />
Aspekte (zeitliche Dynamik <strong>und</strong> räumliche Landschaftsgliederung) berücksichtigt <strong>und</strong> miteinander verknüpft.<br />
Beide Aspekte wurden bereits bei der Herleitung der Betrachtungseinheiten genauer erläutert (vgl.<br />
Kap. 3.6.1). Die sich daraus ergebenden Betrachtungseinheiten sind in Tab. 11 (S. 41) dargestellt.<br />
Für die nachfolgende Eignungsbewertung der BFL wird auf Basis der Anforderungsprofile, die <strong>für</strong> die<br />
Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen formuliert wurden geprüft, welche der Nutzungsformen in welchen<br />
Teilbereichen der BFL tatsächlich möglich sind. Darüberhinaus wird differenziert bewertet, welche<br />
der Betrachtungseinheiten gut, welche weniger gut <strong>für</strong> die jeweilige Nutzung geeignet sind.<br />
In einer Verknüpfungsmatrix erfolgt zunächst die Bewertung der Landschaftseinheiten der BFL in Bezug<br />
auf die sieben Aktivitätsgruppen (vgl. auch Kap. 4.3.1, S.61).<br />
Die Ergebnisse der Grobbewertung sind in Tab. 15 dargestellt. Diese bildet die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die anschließende,<br />
weitere Ausarbeitung der Bewertung, in der die Erholungseignung der einzelnen Betrachtungseinheiten<br />
<strong>und</strong> Erholungsformen genauer betrachtet werden.<br />
Die Einzelergebnisse der Bewertung sind im Anhang I dargestellt. Die zusammenfassenden Ergebnisse<br />
finden sich in Kap. 4.5.2.<br />
Das anschließende Kap. 4.5.3 gibt Hinweise auf mögliche Nutzungsabfolgen, die sich aus den Ergebnissen<br />
ableiten lassen.<br />
Erläuterung zur Matrix (Tab. 15) <strong>und</strong> der anschließenden textlichen Darstellung:<br />
Die Bewertung erfolgt getrennt nach Eignung der Einheit als Standort oder als Kulisse <strong>für</strong> die jeweilige<br />
Nutzung (zu den Begriffen vgl. Kap. 4.4.1).<br />
Ziffern 0-2: Eignung des Standortes / der Einheit <strong>für</strong> eine aktive Nutzung<br />
Ziffern 0-II: Eignung der Einheit als Kulisse<br />
Bewertungsziffer<br />
Schattierung in<br />
Tabelle<br />
0 ohne Farbe keine bis geringe Eignung<br />
des Standortes<br />
1 oder I hellgrau bedingte Eignung <strong>für</strong> aktive<br />
Nutzung oder als Kulisse<br />
2 oder II mittelgrau gute Eignung <strong>für</strong> aktive<br />
Nutzung bzw. als Kulisse<br />
Erläuterung Folgerungen <strong>für</strong> die weitere Bearbeitung<br />
keine weitere Ausarbeitung der<br />
Matrix<br />
Ausarbeitung der Matrix unter besonderer<br />
Berücksichtigung der<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> die Nutzung<br />
schwerpunktmäßige Ausarbeitung<br />
der Matrix unter Berücksichtigung<br />
der Voraussetzungen <strong>für</strong> Nutzung<br />
120
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Bewertung sind die Anforderungen aus Sicht der jeweiligen Aktiviätsgruppe (vgl.<br />
Kap. 4.4). Da das Ziel dieses Arbeitsschrittes v.a. in einer Bewertung des Potenzials der Landschaft <strong>für</strong><br />
die Erholung liegt, führen Gefährdungsfaktoren <strong>und</strong> aktuelle Praktiken bei der Sicherung der Landschaft,<br />
die in vielen Fällen Einschränkungen bei der Nutzung erwarten lassen, nicht automatisch zu einer Abwertung,<br />
wenn andere Gründe die Einstufung "gut geeignet" begründen. Zur Verdeutlichung werden bei der<br />
Wertung "gut geeignet" ggf. Hinweise auf mögliche Einschränkungen bei der aktiven Nutzung gegeben.<br />
121
Tab. 15: Bewertungsmatrix "Erholungseignung der BFL"<br />
Erläuterungen zur Tabelle: 0 - 2 (jeweils linke Spalte) = Bewertung der Einheit <strong>für</strong> eine aktive Nutzung; 0 - II (jeweils rechte Spalte) = Bewertung der Einheit als Landschaftskulisse<br />
Betrachtungseinheit<br />
"Erholung"<br />
Aktivitätsgruppe<br />
Aktiver Tagebau<br />
(BL)<br />
BFL, ungesichert<br />
Rohkippe<br />
Rohhalde<br />
Restloch m. Böschung<br />
BL / BFL in Sanierung<br />
Kippe, gesichert<br />
Halde, gesichert<br />
Restloch<br />
(in Flutung)<br />
0 = keine bis geringe Eignung, 1 / I = bedingte Eignung, 2 / II = gute Eignung<br />
Naturerlebnis /<br />
Naturerfahrung<br />
(A)<br />
Landschaftsbezogene<br />
Erholung<br />
(B)<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Kunsterleben<br />
(C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Wassersport <strong>und</strong> -<br />
erholung<br />
(E)<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit<br />
(F)<br />
Freizeitwohnen<br />
(G)<br />
0 I 0 I 0 I I II 0 0 0 I 0 0<br />
2 II 0 I 2 II 2 II 0 I 1 I 0 I<br />
1 I 1 I 2 II 1 I 0 I 1 I 0 I<br />
2 II 0 I 2 II 2 II 0 I 1 I 0 I<br />
1 I 1 I 1 I 1 I 0 I 2 2 1 I<br />
1 I 1 I 1 I 1 I 0 I 2 2 1 I<br />
2 II 0 I 2 II 2 II 1 I 1 I 0 I<br />
122
BFL, rekultiviert<br />
Kippe, rekultiviert<br />
Halde, rekultiviert<br />
Bergbaufolgesee<br />
(inkl. Insel)<br />
Sonderformen<br />
Fließgewässer,<br />
naturnah<br />
Technisches<br />
Gerinne<br />
Naturerlebnis /<br />
Naturerfahrung<br />
(A)<br />
Landschaftsbezogene<br />
Erholung<br />
(B)<br />
Kultur- <strong>und</strong><br />
Kunsterleben<br />
(C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Wassersport <strong>und</strong> -<br />
erholung<br />
(E)<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit<br />
(F)<br />
Freizeitwohnen<br />
(G)<br />
1 I 1 I 1 I 1 I 0 I 2 II 2 II<br />
1 I 2 II 2 II 1 I 0 I 2 II 2 II<br />
2 II 1 II 1 I 1 I 2 II 1 II 1 II<br />
2 II 0 II 1 I 1 I 2 II 0 I 0 I<br />
0 I 0 I 1 I 0 I 2 II 0 I 0 I<br />
123
4.5.2 Bewertung der Betrachtungseinheiten<br />
4.5.2.1 Aktiver Tagebau<br />
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Aktive Tagebaue sind außer im Rahmen spezieller Führungen (s.o.) nicht aktiv als Erholungsräume nutzbar.<br />
Hauptgründe sind rechtliche Vorgaben, Störungen des Abbaubetriebes, Gefährdungen möglicher<br />
Nutzer sowie massive Beeinträchtigungen des Erlebniswertes durch Lärm, Staubentwicklung <strong>und</strong> Emissionen.<br />
Damit ist das Spektrum der Einbeziehung in Erholungsaktivitäten sehr eingeschränkt bzw. die Bedeutung<br />
als Erholungsraum vorwiegend auf eine "Kulissenfunktion" beschränkt.<br />
4.5.2.2 Ungesicherte Bergbaulandschaft<br />
Rohkippe<br />
Rohkippen können aufgr<strong>und</strong> ihrer oft extremen landschaftlichen Bedingungen v.a <strong>für</strong> speziell interessierte<br />
Besucher äußerst attraktive Erholungsräume darstellen (Naturerlebnis, Information, Kunst <strong>und</strong> Kultur).<br />
Deutliche Einschränkungen sind hier jedoch <strong>für</strong> eine aktive Nutzung aus Sicherheitsgründen gegeben<br />
(Rutschungsgefahr), weshalb hier v.a. organisierte Aktivitäten (wie Führungen etc.) zum Einsatz kommen<br />
müssen.<br />
Ungeeignet sind Rohkippen daher <strong>für</strong> dauerhafte Anlagen wie Freizeitwohnen, Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />
(Sicherheitsgründe, Staubentwicklung). Eine nur bedingte Eignung ist <strong>für</strong> bestimmte landschaftsbezogene<br />
Sportaktivitäten (aktiv) gegeben, ebenso als Kulisse <strong>für</strong> Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen.<br />
Rohhalde<br />
Rohhalden besitzen ähnliche Voraussetzungen <strong>und</strong> damit auch ähnliche Eignungsbedingungen wie Rohkippen.<br />
Da die naturk<strong>und</strong>lich <strong>und</strong> landschaftlich besonders prägnanten Rippen-Kippen-Komplexe hier<br />
fehlen, wurde das Potenzial <strong>für</strong> die Gruppen "Naturerlebnis" <strong>und</strong> "Information" jedoch etwas geringer<br />
eingestuft. Auch hier schränken mögliche Sicherheitsrisiken die Nutzungseignung ein.<br />
Für Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben ist die Geländestruktur von besonderer Bedeutung (markante Erhebungen).<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind Halden prinzipiell auch <strong>für</strong> die landschaftsbezogene Erholung interessant; die<br />
noch beeinträchtigenden Bedingungen v.a. früher Sukzessionsstadien (Staub, geringe landschaftliche<br />
Vielfalt) <strong>und</strong> die möglichen Sicherheitsrisiken lassen hier jedoch zunächst nur eine bedingte Eignung ableiten.<br />
Zu den Gruppen Sport <strong>und</strong> Freizeitwohnen lassen sich die Aussagen <strong>für</strong> die Rohkippen weitgehend übertragen.<br />
Restloch mit Böschung<br />
Unsanierte Restlöcher stellen Landschaften von äußerst ungewöhnlichem Charakter dar: Geprägt durch<br />
massive <strong>und</strong> großflächige Eingriffe in die ursprüngliche Landschaft werden hier extreme Bedingungen<br />
vorgef<strong>und</strong>en (Dimension, Substrat, Landschaftsbild <strong>und</strong> Vegetation), die in vergleichbarer Weise in anderen<br />
Landschaften kaum anzutreffen sind.<br />
124
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Diese Voraussetzungen schaffen ein hohes Potenzial <strong>für</strong> die Aktivitätsgruppen Naturerlebnis / Naturerfahrung,<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben sowie Information <strong>und</strong> Kommunikation, die in direkter Weise auf der<br />
hohen landschaftlichen Eigenart beruhen. Eine aktive Nutzung wird jedoch i.d.R. durch Sicherheitsrisiken<br />
extrem eingeschränkt (Rutschungen, Setzungsfließen), so dass sich die Nutzung v.a. auf organisierte Aktivitäten<br />
in Abstimmung mit dem Sanierungsträger (z.B. geführte Wanderungen etc.) oder auf ein Einbeziehen<br />
der Restlöcher als Kulisse beschränken muss.<br />
Für übrige Nutzungen gilt ähnliches wie <strong>für</strong> die anderen Teile der unsanierten BFL: Für die Errichtung<br />
von Anlagen aller Art (Sport, Freizeit <strong>und</strong> Freizeitwohnen) ist die unsanierte Landschaft ungeeignet<br />
(Bergsicherheit), als Kulisse <strong>für</strong> Anlagen <strong>und</strong> Aktivitäten im Bereich Sport <strong>und</strong> Freizeitwohnen bedingt<br />
geeignet (wenig attraktiv, jedoch auch nur von mittlerer bis geringer Bedeutung).<br />
Für landschaftsbezogene Erholungsformen (Wandern, Radwandern, Reiten) ist die Landschaft aus Sicherheitsgründen<br />
ebenfalls kaum aktiv nutzbar. Die Einrichtung von Wegesystemen im Umfeld unsanierter<br />
Restlöcher sollte mit Informationen oder Erlebniseinrichtungen <strong>für</strong> den Besucher verb<strong>und</strong>en sein, um<br />
ihm die extreme Landschaftssituation näher zu bringen, da sich die Besonderheiten der Landschaft dem<br />
Besucher nicht ohne weiteres erschließen. Für landschaftsbezogene Erholungsformen ohne zusätzliche<br />
Möglichkeiten <strong>für</strong> Naturerlebnis oder Information wird die BL deshalb als bedingt geeignet bewertet (vgl.<br />
"Rohkippe").<br />
4.5.2.3 Bergbaulandschaft in Sanierung<br />
Gesicherte Kippe<br />
Gesicherte Kippenflächen unterscheiden sich von den Rohkippen zum einen durch den Faktor "Sicherheit",<br />
was eine positive Gr<strong>und</strong>voraussetzung <strong>für</strong> die aktive Nutzung darstellt (v.a. <strong>für</strong> Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit).<br />
Durch die üblichen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung verschwinden verschiedene Merkmale, welche<br />
<strong>für</strong> die ursprünglich hohe Eigenart vieler Rohkippen verantwortlich sind (vgl. 4.5.2.2). Gesicherte<br />
Kippen stellen daher im Anfangsstadium der Entwicklung, das durch einförmige Ansaatflächen gekennzeichnet<br />
ist, wenig interessante Objekte <strong>für</strong> Naturerlebnis / Naturerfahrung, (landschaftsbezogene) Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation sowie (landschaftsbezogenes) Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben dar. Mit dem weiteren<br />
Ablauf der natürlichen Sukzession entwickeln sich die Bedingungen <strong>für</strong> diese Nutzungformen zum<br />
positiven.<br />
Als landschaftliche Kulissen sind gesicherte Kippen (v.a. in frühen Sukzessonsstadien) aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />
Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart i.d.R. wenig attraktiv, was v.a. <strong>für</strong> landschaftsbezogene Nutzungsformen von<br />
Bedeutung ist; auch hier ist mit zunehmendem Zeitablauf eine positive Entwicklung zu erwarten.<br />
Alle auf "Dauer" angelegten Erholungsformen, also insbesondere Nutzungen, die mit der Errichtung von<br />
aufwendigeren Anlagen verb<strong>und</strong>en sind, können nur dort angelegt werden, so die Kippenflächen nicht im<br />
Rahmen des Gr<strong>und</strong>wasseranstieges bzw. der Flutung unter Wasser gehen werden.<br />
Gesicherte Halde<br />
Die Veränderungen des natürlichen Potenzials von der Rohhalde zur gesicherten Halde sind mit der Entwicklung<br />
auf Kippenflächen vergleichbar: Auch hier nimmt mit dem Verlust von eigenartsprägenden<br />
Merkmalen die Bedeutung <strong>für</strong> die Erholungsformen des Naturerlebnis / Naturerfahrungs <strong>und</strong> der damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Informations- <strong>und</strong> Bildungsmöglichkeiten ab; ähnliches gilt <strong>für</strong> ein landschaftsbezogenes<br />
125
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Kunst- <strong>und</strong> Kulturerlebnis. Im Zeitablauf der natürlichen Entwicklung ist jedoch eine Aufwertung des<br />
Landschaftsbildes zu erwarten (Erhöhung der Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart der Landschaft).<br />
Ein wichtiger wertbestimmender Faktor <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> liegt in der Topographie begründet<br />
(vgl. auch Rohhalde): Im gesicherten Zustand eignet sich diese Landschaftseinheit v.a. <strong>für</strong> Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Aktivitäten, die auf solche Erhebungen in der Landschaft angewiesen sind (<strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel, aber<br />
auch als Aussichtspunkte im Zusammenhang mit landschaftsbezogener Erholung).<br />
Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />
Die Flutung von Restlöchern stellt ein kaum mit anderen Geschehen vergleichbares "Schauspiel" dar (vgl.<br />
auch Anhang II, entsprechende Einheit), das dem Besucher <strong>für</strong> einen bestimmten Zeitraum präsentiert<br />
werden kann. Im Vorgang der Flutung (durch Gr<strong>und</strong>wasseranstieg oder durch Fremdwasser) <strong>und</strong> den damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Prozessen, kurzlebigen Landschaftsbildern <strong>und</strong> Lebensräumen liegt ein natürliches Potenzial,<br />
das v.a. im Rahmen von Erholungsformen des Naturerlebnis / Naturerfahrung, der landschaftsbezogenen<br />
Infomations- <strong>und</strong> Bildungsaktivitäten sowie Kunst- <strong>und</strong> Kulturaktivitäten genutzt werden kann.<br />
Die Nutzbarkeit <strong>für</strong> Wassersportaktivitäten hängt von zahlreichen Rahmenbedingungen ab, die im einzelnen<br />
zu klären sind; als "Standort" <strong>für</strong> weitere Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten ist das Restloch nur sehr eingeschränkt<br />
nutzbar.<br />
Einschränkend <strong>für</strong> jede Form der aktiven Nutzung ist die Gefahr von Böschungsrutschungen oder Setzungsfließen.<br />
4.5.2.4 Rekultivierte Bergbaufolgelandschaft<br />
Rekultivierte Kippe<br />
Rekultivierte Kippenflächen sind <strong>für</strong> einen großen Teil der Aktivitätsgruppen potenziell geeignete Standorte<br />
<strong>und</strong> Kulissen (vgl. auch Anhang II).<br />
Anlagengeb<strong>und</strong>ene Nutzungsformen finden hier vergleichsweise günstige Ausgangsbedingungen <strong>und</strong><br />
können in Abstimmung mit den Rekultivierungszielen <strong>und</strong> -maßnahmen entwickelt werden.<br />
Bei den Gruppen Naturerlebnis / Naturerfahrung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben sowie Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation ist ein Großteil der Erholungformen auch auf rekultivierten Kippen umsetzbar, wenn die<br />
entsprechenden Voraussetzungen (vgl. Anforderungsprofile in Kap. 4.4.2) im Rahmen der Rekultivierung<br />
berücksichtigt werden.<br />
Festzuhalten ist aber, dass die speziellen <strong>und</strong> charakteristischen landschaftlichen Voraussetzungen, die<br />
häufig auf Rohkippen anzutreffen sind, auf rekultivierten Kippen fehlen.<br />
Die Eignung der Flächen als "Kulisse" <strong>für</strong> die Erholung hängt im wesentlichen von den Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
der Rekultivierung ab.<br />
Rekultivierte Halde<br />
Auch rekultivierte Halden sind potenzielle Erholungsräume <strong>für</strong> zahlreiche Aktivitätsgruppen.<br />
Als Besonderheit bleiben hier die topographischen Bedingungen, die als Nutzungsvoraussetzung <strong>für</strong> einige<br />
Erholungsformen von Bedeutung (v.a. landschaftsbezogene Erholung, Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis,<br />
landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten, die auf Hanglagen angewiesen sind; vgl. auch Anhang<br />
II).<br />
Im übrigen sind die Aussagen zu den rekultivierten Kippenflächen übertragbar.<br />
126
Bergbaufolgesee<br />
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Bergbaufolgeseen, ihre direkten Uferbereiche <strong>und</strong> darin möglicherweise enthaltene Inseln stellen <strong>für</strong> viele<br />
Aktivitätsgruppen attraktive Erholungsräume dar:<br />
Besondere Bedeutung besitzen die Seen natürlich potenziell <strong>für</strong> alle dargestellten Formen des Wassersportes<br />
<strong>und</strong> -erholung, wobei im konkreten Einzelfall die erforderlichen Rahmenbedingungen (v.a. Gewässergüte,<br />
Größe des Gewässers; vgl. auch Kap. 3.2.1) gegeben sein müssen.<br />
Weitgehend unabhängig von der Wasserqualität können die Seen auch in Konzepte <strong>für</strong> Naturerlebnis /<br />
Naturerfahrung einbezogen werden: Voraussetzung ist hier v.a. der naturnahe Gewässer- <strong>und</strong> Uferzustand.<br />
Festzuhalten ist jedoch auch, dass die besondere landschaftliche Eigenart, die mit den früheren Sanierungsstadien<br />
verb<strong>und</strong>en sind, bei rekultivierten Seen oft weitgehend verloren ist, so dass es sich hier zwar<br />
um landschaftliche sehr attraktive, jedoch nicht mehr "einmalige" Erholungsräume handelt.<br />
Vorhandene Inseln aus Kippenmaterial können in einen großen Teil der Nutzungskonzepte einbezogen<br />
werden: Für Naturerlebnis / Naturerfahrung, wasser- <strong>und</strong> landgeb<strong>und</strong>ene Sport- <strong>und</strong> Freizeitaktivitäten<br />
muss jedoch die Erreichbarkeit <strong>und</strong> die jeweils erforderliche natürliche Ausstattung <strong>und</strong> Infrastruktur gegeben<br />
sein (vgl. Kap. 4.4.2).<br />
Besonders hervorzuheben ist auch die "Kulissenfunktion" von relativ naturnah ausgeprägten Bergbaufolgeseen,<br />
die jedoch auch zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen führen kann.<br />
Eine Besonderheit, die in verschiedenen Projekten erprobt wurde, ist die Schaffung künstlicher<br />
"schwimmender Inseln", die <strong>für</strong> viele der o.g. Aktivitätsgruppen eingesetzt werden könnten (z.B. <strong>für</strong> Baden<br />
<strong>und</strong> Lagern, Naturerlebnis, schwimmende Gärten, kleine Einheiten von Freizeitwohnen, etc.).<br />
Zum naturschutzfachlichen Konfliktpotenzial insbesondere in Bezug auf Inseln <strong>und</strong> „schwimmende Inseln“<br />
vgl. Kap. 6.1.2.3.2, S. 197).<br />
4.5.2.5 Sonderformen<br />
Naturnahes Fließgewässer<br />
Größere, naturnahe Fließgewässer sind Landschaftselemente der BFL, die i.d.R. erst im Zuge der Rekultivierung<br />
wieder entwickelt werden (kleinere Gewässer, wie sie im Restlochbereich vorkommen können,<br />
werden nicht als eigene Einheit betrachtet).<br />
Für bestimmte Formen von Wassersport- <strong>und</strong> -erholung stellen sie ideale Erholungsräume dar; auch <strong>für</strong><br />
Aktivitäten im Bereich des Natur - <strong>und</strong> Landschaftserlebens besitzen naturnahe Gewässer gute Voraussetzungen<br />
als Aktivitätsräume <strong>und</strong> als "Kulissen" (hohe Anziehungskraft des Elementes Wasser). Die besondere<br />
Bedeutung als Kulisse <strong>und</strong> Leitstruktur in der Landschaft wirkt sich auch im Zusammenhang mit<br />
landschaftsbezogenen Erholungs-, Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten aus.<br />
Im Vergleich zu den bisher betrachteten Landschaftseinheiten <strong>und</strong> hier v.a. den Bestandteilen der unsanierten<br />
BFL kommen naturnahe Fließgewässer jedoch auch in anderen Landschaften vor <strong>und</strong> stellen somit<br />
weniger "einzigartige" Erholungsräume dar: Dies schlägt sich v.a. in der Eignung <strong>für</strong> Aktiviäten im<br />
Bereich Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben sowie Information <strong>und</strong> Kommunikation nieder.<br />
127
Technische Gerinne<br />
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Ausgehend von ihrem natürlichen Potenzial (Morphologie, Pflanzen- <strong>und</strong> Tiervorkommen, Landschaftsbild)<br />
stellen technische Gerinne wenig interessante <strong>und</strong> anziehende Landschaftselemente dar. Für den<br />
Großteil der dargestellten Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen besteht daher nur eine bedingte Eignung.<br />
Eine Ausnahme bildet der Bereich Wassersport <strong>und</strong> -erholung: Gerade technische Gerinne (Kanäle) können<br />
unter bestimmten Voraussetzungen <strong>für</strong> einzelne Formen des Wassersportes (v.a. Motorboote größeren<br />
Ausmaßes, ggf. Wasserski) gut geeignet sein.<br />
Da auch verbaute oder begradigte Gewässer eine gewisse Leitlinienfunktion in der Landschaft übernehmen,<br />
ist eine bedingte Eignung auch als Kulisse <strong>für</strong> verschiedene landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Erholungsformen<br />
gegeben. Für die Gruppen Naturerlebnis / Naturerfahrung sowie Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
spielt der Aspekt der Umweltbildung am "negativen Anschauungsobjekt" eine Rolle; auch <strong>für</strong><br />
bestimmte Formen von Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben kann gerade die technische Überformung der Landschaft<br />
einen interessanten Hintergr<strong>und</strong> darstellen (vgl. auch z.B. "Aktiver Tagebau").<br />
4.5.3 Ableitung von Möglichkeiten <strong>für</strong> Nutzungsabfolgen in der BFL<br />
Über die isolierte Betrachtung der einzelnen Landschaftseinheiten hinaus lassen sich auch Folgerungen<br />
<strong>für</strong> mögliche Nutzungsabfolgen im Ablauf der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der BFL ziehen.<br />
Die Bedeutung von Nutzungsabfolgen <strong>für</strong> die Erholungsfunktion der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften<br />
wurde bereits in Kap. 3.6.1 („zeitliche Dynamik“) angesprochen: So stellen derzeit die langen<br />
Wartezeiten, die zwischen Beendigung der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Abschluss der Sanierungsarbeiten vergehen,<br />
ein gravierendes nutzerbezogenes <strong>und</strong> wirtschaftliches Problem <strong>für</strong> die Kommunen in der BFL dar:<br />
Je nach wasserwirtschaftlichen <strong>und</strong> sanierungstechnischen Rahmenbedingungen können durchaus Jahrzehnte<br />
vergehen, bis die ehemaligen Bergbaulandschaften aus dem Bergrecht entlassen <strong>und</strong> damit einer<br />
regulären Nutzung zugeführt werden können.<br />
Besonderes Augenmerk sollte deshalb auf solche Erholungsformen gelegt werden, die als „Zwischennutzung“<br />
geeignet sind. Unter Zwischennutzung wird dabei eine kurz- bis mittelfristig umsetzbare Nutzung<br />
<strong>für</strong> Naherholung / <strong>Tourismus</strong> verstanden, die über eine bestimmte Zeitspanne (temporär) praktiziert werden<br />
kann.<br />
Entsprechend geeignete Nutzungsformen haben über die o.g. positiven Aspekte hinaus einen weiteren,<br />
wesentlichen Vorteil: Sie ermöglichen die einmaligen, zeitlich begrenzten Entwicklungsprozesse zwischen<br />
Ende der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Abschluss der Sanierung erlebbar zu machen. Dabei sind einerseits<br />
die natürlichen Entwicklungsprozesse von Interesse (Dynamik der Landschaft), die sich z.B. in Sukzessionsprozessen<br />
der Vegetation oder Erosionserscheinungen manifestieren. Andererseits stellen auch die<br />
sich ständig verändernden Bedingungen im Rahmen der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Landschaft<br />
(insbesondere Flutung der Restlöcher) nahezu einmalige Vorgänge dar.<br />
Je nach konkreten Rahmenbedingungen muss die Zwischennutzung im Laufe der Sanierung beendet werden<br />
(z.B. bei der Nutzung von Restlöchern, die geflutet werden) oder sie kann nach Abschluss der Sanierung<br />
durch eine langfristige Folgenutzung weitergeführt oder abgelöst werden. Die Folgenutzung kann<br />
dabei inhaltlich an die Zwischennutzung anschließen oder sich deutlich von der Zwischennutzung unterscheiden.<br />
128
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Wichtige gr<strong>und</strong>legende Voraussetzungen <strong>für</strong> die Eignung einer Erholungsform als Zwischennutzung umfassen<br />
• die Berücksichtigung der bergrechtlichen <strong>und</strong> sanierungstechnischen Vorgaben<br />
• die Möglichkeit zur Umsetzbarkeit der <strong>Erholungsnutzung</strong> mit vergleichsweise geringem Aufwand.<br />
Folglich sind sind v.a. solche Erholungsformen geeignet, welche die BL als Kulisse nutzen (z.B. Aussichtspunkte,<br />
Wander-, Rad- <strong>und</strong> Reitwege am Rand der BL etc.) oder in organisierter Form stattfinden<br />
<strong>und</strong> damit eine Abstimmung mit dem Sanierungsträger erleichtern (z.B. Führungen, Exkursionen, ggf.<br />
auch Ausstellungen / Landschaftskunst etc.). Für eine Nutzung der o.g. besonderen Potenziale sind insbesondere<br />
thematische Angebote (Information über Natur, Landschaft <strong>und</strong> Kultur der BL / BFL) geeignet.<br />
Einige Beispiele <strong>für</strong> mögliche Nutzungsabfolgen im Sanierungsablauf zeigt Tab. 16. Textliche Erläuterungen<br />
finden sich im Anschluss an die Tabelle.<br />
129
Tab. 16: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Kippenfläche (Beispiel)<br />
A ) "Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
z.B. Naturbeobachtung<br />
z.B. Erlebnispfad<br />
<strong>und</strong><br />
Rohkippe Kippe, gesichert Kippe, rekultiviert<br />
"Information / Kommunikation" (4)<br />
z.B. Führungen<br />
B ) "Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />
z.B. land art<br />
<strong>und</strong><br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Führungen<br />
<strong>und</strong><br />
"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)“<br />
z.B. Erlebnispfad<br />
C ) "Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
z.B. Naturerlebnisgebiet, großräumig<br />
(Schwerpunkt Sukzessionslandschaft)<br />
oder<br />
keine Nutzung möglich, da hohe Rutschungsgefährdung<br />
���<br />
���<br />
���<br />
"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />
z.B. Sportanlage (Golfsport)<br />
oder<br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum (in Abstimmung<br />
mit Erholungsformen im oder am<br />
Restloch)<br />
z.B. keine weitere Nutzung möglich, da<br />
Kippe mit Gr<strong>und</strong>wasseranstieg überflutet<br />
wird<br />
"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
z.B. Naturerlebnisgebiet, großräumig<br />
(Erhaltung der Erholungsform)<br />
GFN (2000): F+E-Vorhaben "<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften" - 2. Zwischenbericht 130<br />
���<br />
���<br />
���<br />
"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />
z.B. Erhaltung <strong>und</strong> landschaftliche Einbindung der<br />
Anlage<br />
oder<br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Erhaltung des Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum (in<br />
Abstimmung mit Erholungsformen im oder am<br />
Restloch; keine Rekultivierungsmaßnahmen)<br />
---------<br />
"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
z.B. Naturerlebnisgebiet, großräumig<br />
(keine Rekultivierungsmaßnahmen <strong>und</strong> Erhaltung<br />
der Erholungsform)
Erläuterungen zur beispielhaften Nutzungsabfolge auf Kippenflächen<br />
Variante A):<br />
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Das natürliche Potenzial der Rohkippe wird (unter Berücksichtigung der Bergsicherheit) im Rahmen von<br />
Naturbeobachtung <strong>und</strong> Führungen genutzt. Da keine aufwendigen Einrichtungen <strong>für</strong> die jeweiligen Erholungsformen<br />
erforderlich, ist eine Nutzungsänderung im Rahmen der Kippensicherung relativ unproblematisch.<br />
Hier ist z.B. die Errichtung von Sport- oder Freizeitanlage <strong>und</strong> damit eine völlige Umstrukturierung<br />
der Flächen denkbar, wobei das natürliche Erholungspotenzial der Rohkippe allerdings vollständig<br />
verloren geht. Alternativ wäre auch die Errichtung eines Info- <strong>und</strong> Bildungszentrums denkbar (in Abstimmung<br />
mit den Nutzungen im Restloch), wobei im Umfeld der Einrichtungen <strong>und</strong> in Abstimmung mit<br />
dem Nutzungskonzept <strong>für</strong> das Zentrum die Erhaltung wertvoller <strong>und</strong> interessanter Bereiche der Rohkippe<br />
erhalten werden können (z.B. Schaffung eines Naturerlebnispfades als "outdoor-Angebot").<br />
Im Rahmen der Rekultivierung werden dann Maßnahmen in Abstimmung mit der Gestaltung <strong>und</strong> notwendigen<br />
Erschließung des Geländes <strong>für</strong> die Sporteinrichtung (erforderliche ROV oder Verfahren der<br />
Bauleitplanung) durchgeführt. Für die alternative Errichtung eines Info- <strong>und</strong> Bildungszentrums können<br />
die Außenanlagen unter weitgehender Erhaltung des natürlichen Potenzials weiter entwickelt werden<br />
(keine oder nur geringe Rekultivierungsmaßnahmen).<br />
Variante B):<br />
Das natürliche Potenzial der Rohkippe wird <strong>für</strong> verschiedene Aktivitätsgruppen unter Berücksichtigung<br />
möglicher Nutzungsergänzungen bzw. -konkurrenz genutzt: Natur <strong>und</strong> Landschaftskunst wird in einem<br />
kombinierten Erlebnispfad <strong>für</strong> den Besucher aufbereitet; zusätzlich werden Führungen auf diesem Erlebnispfad<br />
angeboten (Verlauf des Pfades in Abstimmung mit Sicherheitsanforderungen <strong>und</strong> landschaftlichen<br />
Besonderheiten). Im späteren Sanierungsablauf ist keine weitere Nutzung möglich, da die Kippe überflutet<br />
wird. Da auch hier kaum feste Einrichtungen erforderlich waren <strong>und</strong> die "Zukunft der Kippe" im<br />
Rahmen der Landschaftskunst berücksichtigt wurde, ist der Ablauf aus Nutzungssicht unproblematisch.<br />
Variante C):<br />
Aufgr<strong>und</strong> besonders günstiger natürlicher Voraussetzung (besonders hohe Eigenart der Landschaft mit<br />
Vorkommen von Rippen-Kippen-Komplexen, Kleingewässern etc.) wird ein großflächiges Naturerlebnisgebiet<br />
entwickelt (Planung in intensiver Abstimmung mit dem Sanierungsgeschehen <strong>und</strong> Sicherheitsfaktoren).<br />
Maßnahmen zur Sicherung der Landschaft werden nur wo erforderlich <strong>und</strong> so durchgeführt,<br />
dass das natürliche Potenzial der Landschaft weitgehend erhalten bleibt. Rekultivierungsmaßnahmen<br />
werden nicht durchgeführt, das Gebiet wird großräumig der natürlichen Sukzession überlassen (Konkrete<br />
Planungsvorgaben werden in einem Nutzungskonzept entwickelt).<br />
Denkbar ist auch, dass eine Gestaltung der Kippe aufgr<strong>und</strong> hoher Rutschungsgefährdung erst nach der<br />
Durchführung von Sicherungsmaßnahmen einsetzen kann.<br />
131
Tab. 17: Mögliche Nutzungsabfolgen auf einer Halde (Beispiel)<br />
Rohhalde Halde, gesichert Halde, rekultiviert<br />
A ) z.B. keine Nutzung möglich, da hohe Rutschungsgefährdung<br />
B ) "Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />
z.B. land art<br />
<strong>und</strong><br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Führungen<br />
<strong>und</strong><br />
"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />
z.B. zunächst nur als Kulisse<br />
C ) z.B. keine Nutzung möglich, da hohe Rutschungsgefährdung<br />
���<br />
���<br />
���<br />
"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />
z.B. Mountainbike-Gelände<br />
z.B. Rodelbahn<br />
z.B. Drachenfluggelände<br />
<strong>und</strong><br />
"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />
z.B. Einbindung der Halde in touristisches Wegenetz<br />
mit Aussichtspunkt<br />
"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />
z.B. Erlebnispfad "Natur <strong>und</strong> Kunst"<br />
<strong>und</strong><br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Führungen<br />
<strong>und</strong><br />
Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />
z.B. Einbindung in touristisches Wegenetz<br />
"Landschaftsbezogener Erholung" (B):<br />
z.B. Einbindung in vorhandenes, stärker frequentiertes<br />
Wegenetz, Schaffung eines Aussichtsturmes<br />
<strong>und</strong><br />
"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (6)<br />
z.B. Planung einer Sommerrodelbahn<br />
���<br />
���<br />
���<br />
"Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit" (F)<br />
z.B. Erhaltung <strong>und</strong> landschaftliche Einbindung der<br />
Einrichtungen<br />
<strong>und</strong><br />
"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />
z.B. Erhaltung der Wege <strong>und</strong> Aussichtspunkte,<br />
Förderung einer vielfältigen Landschaft durch entsprechende<br />
Rekultivierungsmaßnahmen<br />
z.B. Erhaltung der genannten Erholungsformen,<br />
keine Rekultivierungsmaßnahmen (Sukzession)<br />
z.B. Erhaltung der Einrichtungen <strong>und</strong> landschaftliche<br />
Einbindung im Rahmen der Rekultivierung<br />
132
Erläuterungen zur beispielhaften Nutzungsabfolge auf Kippenflächen<br />
Variante A):<br />
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Eine Nutzung wird in diesem Beispiel erst im Zuge der Sicherungsmaßnahmen möglich: Unter Ausnutzung<br />
der Topographie werden landschaftsbezogene Sporteinrichtungen geschaffen (unter Berücksichtigung<br />
des Umfeldes <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>; vgl. Kap. 4.6.2.8, S. 144). Ergänzend wird ein Wanderweg<br />
mit Aussichtspunkt zur Halde entwickelt, der an vorhandene Wege im Umfeld anknüpft. Störungen<br />
zwischen dem Sportgelände <strong>und</strong> dem Wanderweg werden durch Lenkungsmaßnahmen vermieden.<br />
Variante B):<br />
Die Rohhalde wird in ein Landschaftskunstprojekt einbezogen; zusätzlich finden thematische Führungen<br />
statt (in Abstimmung mit den erforderlichen Sicherheitsanforderungen). Da eine Betretbarkeit <strong>für</strong> den<br />
Einzelbesucher aus Sicherheitsgründen noch nicht möglich ist, wirkt die Halde mit Kunstobjekten als Kulisse<br />
<strong>für</strong> nahe verlaufende touristische Wege.<br />
Im Zuge der Sicherungsmaßnahmen werden die Kunstobjekte erhalten <strong>und</strong> in einen Erlebnispfad zum<br />
Thema Natur <strong>und</strong> Kunst eingeb<strong>und</strong>en. Dieser fügt sich in das vorhandene touristische Wegenetz ein. Es<br />
werden weiterhin Führungen angeboten. Die Sicherungsmaßnahmen werden nach Erfordernis <strong>und</strong> in Abstimmung<br />
mit den Erholungsformen (Schwerpunkte: Inszenierung der Kunstobjekte, Naturerlebnis)<br />
durchgeführt.<br />
Es werden keine Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt, sondern die Landschaft der Sukzession überlassen.<br />
Variante C):<br />
Eine Nutzung der Rohhalde ist nicht möglich, so dass eine Einbindung der Halde in das vorhandene <strong>und</strong><br />
bereits gut frequentierte Wegenetz erst nach Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen stattfinden<br />
kann. Neben Wanderwegen im Haldenbereich wird ein Aussichtsturm geschaffen (besonders interessante<br />
Aussicht, z.B. auf Industrie-Denkmal); zusätzlich wird eine Sommerrodelbahn gebaut (Voraussetzung<br />
ist die Einbindung in das touristische Umfeld; vgl. Kap. 4.6.2.8, S. 144).<br />
133
Tab. 18: Mögliche Nutzungsabfolgen im Bereich eines Restloches<br />
Restloch mit Böschung Restloch (in Flutung) Bergbaufolgesee<br />
A ) "Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Aussichtspunkt in der BFL (Kulisse)<br />
z.B. keine aktive Nutzung möglich, da<br />
hohe Rutschungsgefährdung<br />
B ) "Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
z.B. Naturerlebnispfad im Restloch<br />
<strong>und</strong><br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Führungen mit Schwerpunkt Naturschutz<br />
C ) "Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />
z.B. land art, Ausstellung technischer<br />
Großgeräte, Veranstaltungen oder "experimentelle<br />
Gärten"<br />
<strong>und</strong><br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Aussichtspunkt in der BFL<br />
z.B. Führungen im Restloch<br />
���<br />
���<br />
���<br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Aussichtspunkt in der BFL<br />
<strong>und</strong><br />
"Wassersport <strong>und</strong> -erholung" (F)<br />
z.B. beginnende Nutzung nach Möglichkeiten<br />
im Flutungsverlauf<br />
"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
z.B. Naturerlebnisgebiet (unter Einbeziehen<br />
von Restloch <strong>und</strong> Umgebung)<br />
<strong>und</strong><br />
z.B. Naturbeobachtung (Untersuchungen, Experimentieren)<br />
"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />
z.B. Einbeziehen des Flutungsvorgangs in die<br />
genannten Erholungs- bzw. Nutzungsformen<br />
<strong>und</strong><br />
"Information / Kommunikation" (D)<br />
z.B. Aussichtspunkt in der BFL<br />
z.B. Führungen am Rand des Restloches, evtl.<br />
Einbeziehen des Gewässers (Bootstouren)<br />
���<br />
���<br />
���<br />
"Wassersport <strong>und</strong> -erholung" (F)<br />
z.B. Badebetrieb <strong>und</strong> Bootbetrieb (ohne Motor)<br />
<strong>und</strong><br />
"Landschaftsbezogene Erholung" (B)<br />
z.B. Schaffung eines Seer<strong>und</strong>weges in Anbindung<br />
an bestehende touristische Wegenetze<br />
"Naturerlebnis / Naturerfahrung" (A)<br />
z.B. Naturerlebnisgebiet (unter teilweiser Einbeziehung<br />
des Bergbaufolgesees <strong>und</strong> der Umgebung)<br />
"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (C)<br />
z.B. teilweise Erhaltung der Einrichtungen, Ausrichtung<br />
der Rekultivierungsmaßnahmen auf die<br />
Aktivitätsgruppe<br />
134
4.5 Eignung der BL <strong>und</strong> BFL <strong>für</strong> verschiedene Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Erläuterungen zur beispielhaften Nutzungsabfolge im Bereich von Restlöchern<br />
Variante A):<br />
Eine aktive Nutzung wird erst im Zuge der Sicherungsmaßnahmen möglich, davor ist die Nutzung nur im<br />
Rahmen von Aussichtspunkten in der BFL möglich. Mit Sicherungsmaßnahmen <strong>und</strong> Flutung wird begrenzt<br />
mit der Nutzung <strong>für</strong> Wassersport- <strong>und</strong> -erholung begonnen; gleichzeitig wird im Bereich der gesicherten<br />
Kippen ergänzende Infrastruktur geschaffen (z.B. Freizeitwohnen, Sporteinrichtungen).<br />
Mit Ende der Flutung sind die Wasserverhältnisse <strong>für</strong> eine vielfältige Nutzung des Gewässers geeignet,<br />
das Erholungsgebiet wird in das touristische Wegentz eingeb<strong>und</strong>en, Rekultivierungsmaßnahmen zielen<br />
u.a. auf die landschaftliche Gestaltung des Erholungsgebietes ab.<br />
Variante B):<br />
Unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen ist die Entwicklung eines Naturerlebnispfades<br />
in Teilen des Restloches möglich, auf dem auch naturk<strong>und</strong>liche Führungen stattfinden. Mit<br />
Flutung des Restloches muss diese Nutzung aufgegeben werden, geht aber in die Planung eines Naturerlebnisgebietes<br />
über, wobei Restloch <strong>und</strong> umgebende Kippenflächen einbezogen werden. Möglichkeiten<br />
der Naturbeobachtung <strong>und</strong> -untersuchung werden in das Gebiet integriert (z.B. Gewässeruntersuchungen<br />
etc.).<br />
Die Nutzung kann nach Flutungsende weitergeführt werden; Rekultivierungsmaßnahmen erfolgen in Maßen<br />
<strong>und</strong> in enger Abstimmung mit dem Nutzungskonzept als "Naturerlebnisgebiet".<br />
Variante C):<br />
Das Restloch mit besonders beeindruckenden Dimensionen <strong>und</strong> Landschaftsbild wird <strong>für</strong> künstlerische<br />
Projekte genutzt. Durch Führungen im Restloch <strong>und</strong> Aussichtpunkte am Rand des Gebietes wird dies dem<br />
Besucher präsentiert. Die Projekte (z.B. land art, experimentelle Gärten) sind von vornherein so konzipiert,<br />
dass der Flutungsvorgang berücksichtigt wurde (z.B. schwimmende Objekte). Für die Besucher besteht<br />
die Möglichkeit, weiterhin von Aussichtpunkten am Rand des Restloches oder über geführte Bootstouren<br />
die Objekte zu besichtigen.<br />
Die Rekultivierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Akrtivitätsgruppe "Kunsterleben"<br />
durchgeführt.<br />
135
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
Im folgenden werden Faktoren zur Abschätzung der Eignung bestimmter Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen<br />
<strong>für</strong> Bergbaufolgelandschaften unter ausgewählten sozioökonomischen Gesichtspunkten<br />
entwickelt. Ziel ist es festzustellen, welche Kriterien <strong>für</strong> die Abschätzung einer Realisierbarkeit bestimmter<br />
Erholungsformen unter dem Aspekt wirtschaftlichen Erfolges besonders zu berücksichtigen sind.<br />
Bevor es zu einer Planung <strong>und</strong> Entwicklung von Erholungsformen in BFL kommt, muss abgeschätzt<br />
werden, ob der zu erwartende Nutzen, der durch das Projekt entsteht, ökonomische, soziale <strong>und</strong> umweltbezogene<br />
Kosten rechtfertigt. Die sozioökonomischen Faktoren sind daher als ein Teil der „Kosten-<br />
Nutzen-Abschätzung“ des Gesamtprojektes zu sehen. Da nicht jede Region die gleichen Potenziale <strong>für</strong><br />
die <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwicklung aufweist, kann kein allgemeingültiges Abwägungsschema<br />
im Detail vorgegeben werden. Die nachfolgenden Ausführungen müssen <strong>für</strong> den einzelnen Anwendungsfall<br />
auf Relevanz <strong>und</strong> möglicherweise erforderliche Modifikationen überprüft werden. Je nach Größe des<br />
zu planenden Projektes <strong>und</strong> dessen Auswirkungen kann es sich als notwendig erweisen, eine umfangreiche<br />
Berechnung der potenziellen Kosten <strong>und</strong> Nutzen alternativer Erholungsformen <strong>für</strong> ein Gebiet durchzuführen.<br />
Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden Faktoren dargestellt <strong>und</strong> erläutert, die unabhängig von der<br />
Erholungsform <strong>für</strong> die Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sind. Im zweiten Abschnitt werden <strong>für</strong><br />
ausgewählte Erholungsformen <strong>und</strong> Aktivitätsgruppen die jeweils bedeutsamen Faktoren aufgelistet. Das<br />
Ergebnis einer Methodik zur Anwendung der Faktoren ist eine Checkliste, die <strong>für</strong> die Gemeinden in der<br />
BFL eine Hilfestellung bei der Auswahl von <strong>für</strong> sie günstigen Erholungsform sein soll, um zu der aus<br />
wirtschaftlicher Sicht tragfähigsten Entscheidung zu kommen.<br />
Abschließend werden Möglichkeiten der praktischen Umsetzung einzelner sozioökomischer Faktoren<br />
prägnant dargestellt.<br />
4.6.1 Zur Theorie der Entscheidungsfindung<br />
Jede Gemeinde muss zunächst die Ziele formulieren, die mit der Entwicklung von Erholungsformen in<br />
dem jeweiligen Gebiet erreicht werden sollen. Diese sind die Basis, von welcher Faktoren abgeleitet werden,<br />
die <strong>für</strong> die Auswahl verschiedener Alternativen herangezogen werden können. Hieran wird deutlich,<br />
dass je nach Anwendungsfall eine individuelle Gewichtung dieser Faktoren erfolgen muss, um zu einem<br />
Ergebnis zu kommen, welches der Situation der Gemeinde entspricht.<br />
Die Zielformulierung wird vereinfacht, wenn zunächst Zielbereiche festgehalten werden, die in einer<br />
zweiten Stufe zu Einzelzielen konkretisiert werden <strong>und</strong> in einer dritten Stufe mit einem Zeithorizont <strong>und</strong><br />
quantitativen Vorgaben beschrieben werden können. Eine Auswahl möglicher Zielbereiche <strong>und</strong> konkreter<br />
Einzelziele <strong>für</strong> eine nachhaltige Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planung zeigt Tab. 19.<br />
136
Tab. 19: Übersicht über wichtige Zielbereiche <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Zielbereiche<br />
(Bsp.)<br />
Einzelziele (Bsp.) Quantifizierung / zeitliche oder<br />
räumliche Vorgaben<br />
Landschaft - Minimierung des Flächenverbrauchs<br />
durch Überbauung<br />
- Erhaltung typischer Landschaftsstrukturen<br />
<strong>und</strong> Lebensräume der Bergbau-<br />
<strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft<br />
Ortsbild <strong>und</strong><br />
-rand<br />
Kulturelle Identität<br />
Planungs- <strong>und</strong><br />
Entwicklungsdauer<br />
bzw.<br />
-aufwand<br />
- Sicherung <strong>und</strong> Neuschaffung von Zonen<br />
des ungestörten Natur- Landschaftserlebnisses<br />
- Entwicklung eines attraktiven Ortsbildes<br />
<strong>und</strong> Ortsrandes mit möglichst hoher<br />
Wohn- <strong>und</strong> Erholungsqualität<br />
- Einhaltung eines vorgegebenen Verhältnisses<br />
von Bettenkapazitäten zu Ortsansässigen<br />
- Erhaltung von Bau- <strong>und</strong> Industriedenkmälern<br />
(s.o.)<br />
- Minimierung der Zeitdauer von Planung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung einer Einrichtung<br />
- Einhaltung eines vorgegebenen Termins<br />
<strong>für</strong> die Inbetriebnahme<br />
Image - Aufbau eines bestimmten gewünschten<br />
Images "xy"<br />
- Überbauung von maximal x% der Gesamtfläche<br />
- Erfassung der bemerkenswerten Strukturen<br />
innerhalb von Zeitraum y <strong>und</strong> Sicherung<br />
eines Anteils von mindestens x % der Gesamtfläche<br />
- Festlegung einer Zone von x ha im Bereich<br />
xy (unter Berücksichtigung der regional-<br />
<strong>und</strong> fachplanerischen Vorgaben)<br />
- Konkrete Erfassung <strong>und</strong> Sicherung von<br />
Kulturdenkmalen, wertvoller Bausubstand<br />
<strong>und</strong> Grünbestände im Ort <strong>und</strong> am Ortsrand<br />
innerhalb von Zeitraum y<br />
- Erfassung von "Bausünden", wenig attraktiven<br />
Ortsrandbereichen, Plätzen etc. im<br />
gleichen Zeitraum<br />
- x Betten auf y Einwohner <strong>für</strong> den Zeitraum<br />
z<br />
- s.o.<br />
- Festlegung der Zeitdauer auf x Monate /<br />
Jahre<br />
- Inbetriebnahme zum Zeitpunkt x<br />
- Bekanntheitsgrad als Zielgebiet bei x% der<br />
Zielgruppe y bis zum Jahr z<br />
Maßnahmenbeispiele<br />
- Nachnutzung von Anlagen <strong>und</strong> Gebäuden<br />
- Flächensparendes Bauen<br />
- Beauftragung von örtlichen oder externen Gutachtern<br />
zur Erfassung<br />
- Abstimmung mit Sanierungsträger <strong>und</strong> Naturschutzbehörden<br />
zu Möglichkeiten der Erhaltung<br />
- Vergleichende Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Möglichkeiten<br />
<strong>für</strong> Naturerlebnis <strong>und</strong> -beobachtung<br />
- Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Möglichkeiten zur Erhaltung,<br />
ggf. Sanierung, Nachnutzung <strong>und</strong> Pflege bedeutender<br />
Bau- <strong>und</strong> Grünstrukturen<br />
- Prüfung <strong>und</strong> Umsetzung von Möglichkeiten zur Verbesserung<br />
von Negativbereichen, z.B. durch Bepflanzung<br />
von Ortsrändern, Grüngestaltung von Plätzen etc.<br />
- Einschränkung des Kapazitätsausbaus durch bauliche<br />
Vorgaben, Kapazitätsgrößen etc.<br />
- Sorgsame Planungsvorbereitung durch eine gründliche<br />
Detailanalyse von relevanten Faktoren<br />
- Frühzeitge Abstimmung mit relevanten Fachbehörden<br />
<strong>und</strong> -stellen <strong>und</strong> Akzeptanzprüfung bei der heimischen<br />
Bevölkerung<br />
- evtl. Wahl weniger aufwendiger Vorhaben<br />
- s. auch Punkt „Finanzierung“<br />
- Erstellung eines Marketingkonzeptes unter der Zielsetzung<br />
der Imageentwicklung<br />
137
Zielbereiche<br />
(Bsp.)<br />
Einzelziele (Bsp.) Quantifizierung / zeitliche oder<br />
räumliche Vorgaben<br />
Finanzierung - Minimierung der Kosten <strong>für</strong> die Planung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung von Erholungs- <strong>und</strong><br />
Freizeiteinrichtungen<br />
- Maximierung des Anteils privater Investoren<br />
- Minimierung des Anteils kommunaler<br />
Mittel <strong>für</strong> die Finanzierung des laufenden<br />
Betriebes von Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />
Beherbergung<br />
<strong>und</strong> Gastronomie<br />
- Geringer Anteil von Ferien- <strong>und</strong> Zweitwohnungsbetten<br />
zu Hotel- <strong>und</strong> Pensionsbetten<br />
- Förderung des Einkommens ortsansässiger<br />
Beherbergungs- <strong>und</strong> Gastronomiebetriebe<br />
- Erreichen hoher Qualitätsstandards<br />
Auslastung - Auslastungssteigerung der Bettenkapazitäten<br />
- Steigerung der Nachfrage nach Erholungs-<br />
<strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />
Landwirtschaft<br />
- Förderung der Einkommenssituation der<br />
Landwirte<br />
Verkehr - Senkung des Anteils des motorisierten<br />
Individualverkehrs<br />
- Verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel<br />
in der Kommune<br />
- Maximale Kosten in Höhe von x Euro<br />
- x % Anteil privater Investoren<br />
- Maximale Kosten bis x Euro pro Jahr<br />
- x % Betten im Zeitraum y<br />
- Steigerung um x % in den kommenden 10<br />
Jahren<br />
- Steigerung der Auslastung / Nachfrage um<br />
x % bis zum Jahr y<br />
- x % Tagesgäste, x % Übernachtungsgäste<br />
- Steigerung des Einkommens um x % in<br />
den folgenden y Jahren<br />
- Senkung auf x % innerhalb von y Jahren<br />
- Erhöhung des Anteils auf x % innerhalb<br />
von y Jahren<br />
Maßnahmenbeispiele<br />
- Erstellung zielgerichteter Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungskonzepte<br />
- Nutzung bestehender Förderprogramme<br />
- Schaffung von Anreizen <strong>für</strong> private Investoren unter<br />
Einbeziehung der heimischen Bevölkerung / Betriebe<br />
- Unterstützung <strong>und</strong> Durchführung von Werbemaßnahmen<br />
<strong>für</strong> private Investoren<br />
- Förderung der Vermarktung von Hotel- <strong>und</strong> Pensionsbetten<br />
/ Einschränkung der Erwerbsmöglichketien bzw.<br />
des Baus von Ferien- <strong>und</strong> Zweitwohnungen<br />
- Entwicklung von (regionalen) Qualitätskriterien <strong>für</strong><br />
Beherbergungsbetriebe <strong>und</strong> Vergabe von Auszeichnungen<br />
<strong>für</strong> prädikatisierte Betriebe<br />
- Unterstützung der Betriebe bei Marketingmaßnahmen,<br />
Intensivierung des kommunalen <strong>Tourismus</strong>marketings<br />
- Information der Anbieter über Beratungsmöglichkeiten<br />
- Festsetzung einer Kapazitätshöchstgrenze <strong>und</strong> Unterstützung<br />
des betrieblichen <strong>und</strong> kommunalen <strong>Tourismus</strong>marketings<br />
- Intenisvierung von Werbemaßnahmen, Veränderung<br />
von Preiskonditionen etc.<br />
- Prüfung <strong>und</strong> Vermittlung der Fördermöglichkeiten <strong>für</strong><br />
den Aufbau von Direktvermarktungsstrukturen<br />
- Motivation örtlicher Gastwirte zur Erstellung einer Regionalen<br />
Speisekarte<br />
- Wiedergabe der ÖPNV-Verbindungen <strong>und</strong> Fahrpläne<br />
im Ortsprospekt<br />
- Schaffung von Fahrradverleihmöglichkeiten<br />
138
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
4.6.2 Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl einer Erholungsform<br />
Vom <strong>Tourismus</strong> oder der Naherholung gehen häufig positive regionalwirtschaftliche Impulse aus. Durch<br />
den <strong>Tourismus</strong> induzierte ökonomische Effekte in einer Region sind insbesondere Beschäftigungs- <strong>und</strong><br />
Einkommenseffekte sowie deren Multiplikatoreffekte. Darüber hinaus spielen Steuereinnahmen <strong>für</strong> die<br />
Kommunen eine Rolle. Der ökonomische Stellenwert von <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Naherholung kann zum einen<br />
über die Nachfrageseite ermittelt werden (Ausgaben der Besucher <strong>und</strong> die dadurch bewirkten Umsätze),<br />
zum anderen über die Angebotsseite (Ermittlung der Umsätze in <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Freizeitbetrieben).<br />
Neben der Analyse, <strong>für</strong> welche Erholungsform Bedarf in welcher Höhe besteht (Nachfrageprognose),<br />
sind daher Abschätzungen wichtiger wirtschaftlicher Größen von Bedeutung <strong>für</strong> das Auswahlverfahren.<br />
Darüber hinaus sind Faktoren, welche das soziale Gleichgewicht <strong>und</strong> die regionale Entwicklung als Ganzes<br />
betreffen, abzuwägen. Aus der Summe der zu erwartenden Nutzeffekte, die den zu erwartenden Kosten<br />
gegenübergestellt werden, ergeben sich Hinweise darauf, welche Erholungsform die jeweils günstigste<br />
<strong>für</strong> die Gemeinde ist.<br />
Die folgende Übersicht zeigt die Faktoren prägnant auf, mit denen die wirtschaftlichen Effekte des <strong>Tourismus</strong><br />
im allgemeinen dargestellt werden. Im folgenden werden diese dann in ihrer generellen Bedeutung,<br />
unabhängig von einzelnen Aktivitätsgruppen oder Erholungsformen, näher erläutert:<br />
• Umsätze pro Gast in den Bereichen: <strong>Tourismus</strong> / Freizeit, Einzelhandel, sonstige Anbieter.<br />
• Einkommenseffekte: Direkte Effekte, indirekte Effekte.<br />
• Steueraufkommen aus: Gewerbesteuer, Gr<strong>und</strong>steuer, Lohn- <strong>und</strong> Einkommenssteuer, andere<br />
Steuern.<br />
• Beschäftigungseffekte: Direkte Effekte, indirekte Effekte, induzierte Effekte.<br />
• Finanzierung des Projektes durch: Staatliche Fördermittel, private Fördermittel, betriebliches Investitionskapital,<br />
Eigenmittel der Gemeinde.<br />
• Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw. –aufwand: Finanziell, zeitlich, personell.<br />
• Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Erholungsform.<br />
• Vorhandenes touristisches Umfeld i.w.S. (lokal, regional, überregional).<br />
• Wirtschaft / Regionalplanung.<br />
• Marketing: Bedarfsanalyse, Werbung, Image, soziale Aspekte<br />
139
4.6.2.1 Umsätze<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
Die Einnahmen, die eine Gemeinde aus touristischen Angeboten erzielen kann, hängen von der Zielgruppe<br />
(Herkunft, Motive, Alter etc.) <strong>und</strong> von der Aufenthaltsdauer der Gäste ab. Weitere Faktoren sind die<br />
Art der Übernachtung (gewerblich, privat) in der Gemeinde <strong>und</strong> die unterschiedlichen Aktivitäten, die<br />
von den Besuchern nachgefragt werden können. Um den Erfolg einer Erholungsform aus wirtschaftlicher<br />
Sicht einschätzen zu können, müssen insbesondere die Ausgaben der einzelnen Nachfragegruppen pro<br />
Kopf <strong>und</strong> Aufenthaltstag prognostiziert werden. Darüber hinaus ist die Gesamtheit der Übernachtungszahlen<br />
in dem Gebiet von Bedeutung. Beide Informationen zusammen ermöglichen eine Prognose zu erwartender<br />
Umsätze.<br />
Es sollten dabei nicht nur die Einnahmen <strong>für</strong> die Erholungsform beachtet werden, da von touristischen<br />
Einnahmen eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen in unterschiedlichem Umfang profitieren (in Abhängigkeit<br />
vom Umfang des <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> den jeweiligen Erholungsformen).<br />
Die folgende Tabelle zeigt ein Schema <strong>für</strong> die Prognose der durch die Erholungsform erwarteten Ausgaben<br />
der Gäste sowie einer Untergliederungsmöglichkeit nach Gastgewerbe <strong>und</strong> Einzelhandel. Das Ergebnis<br />
zeigt <strong>für</strong> den jeweiligen Anwendungsfall, welche Branchen hauptsächlich von der Entwicklung der<br />
Erholungsform profitieren werden (siehe Tab. 20).<br />
Tab. 20: Schema <strong>für</strong> die Prognose der Aufteilung der Ausgaben von Gästen (in %)<br />
Branche Tagesgäste Übernachtungsgäste<br />
Gastgewerbe x% x%<br />
Einzelhandel x% x%<br />
Dienstleistungen x% x%<br />
Liegt eine zuverlässige Schätzung der zu erwartenden Aufenthaltstage <strong>und</strong> der durchschnittlichen Ausgaben<br />
der unterschiedlichen Gästegruppen vor, können die touristischen Bruttoumsätze berechnet werden.<br />
Ein Schema hierzu zeigt Tab. 21). Die entsprechenden Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen müssten <strong>für</strong> jeden Anwendungsfall<br />
gesondert ermittelt werden, um zuverlässige Zahlen zu erhalten, da sich die Ausgabenstrukturen<br />
in unterschiedlichen Urlaubs- <strong>und</strong> Naherholungsregionen in Deutschland teilweise deutlich von einander<br />
unterscheiden. Eine entsprechende Prognose ist jedoch teilweise mit großen Unsicherheiten behaftet,<br />
die sich alleine aus den vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten des regionalen, nationalen <strong>und</strong> globalen<br />
Umfeldes ergeben. Die Schätzzahlen sind daher mit der entsprechenden Vorsicht <strong>für</strong> die Bewertung<br />
der Wirtschaftlichkeit einer Erholungsform zu verwenden (zu Prognoseverfahren vgl. z.B. GAUSEMEIER<br />
et al. 1995; FREYER 1997).<br />
140
Tab. 21: Berechnungsschema <strong>für</strong> touristische Bruttoumsätze (Prognose)<br />
Nachfrageart Aufenthaltstage x Ausgaben in Euro<br />
pro Tag<br />
Tagesgäste<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
= Bruttoumsatz in<br />
Mio. Euro<br />
- privat geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />
- geschäftlich geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />
- Urlauberlokalverkehr geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />
Übernachtungsgäste<br />
- gewerbliche Betriebe geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />
- private Betriebe geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />
- Einheimischenbesucher geschätzte Anzahl x geschätzte Euro = Summe<br />
Nachfrage insgesamt Summe Anzahl Tage x Summe Euro = Gesamtsumme<br />
4.6.2.2 Einkommenseffekte<br />
Zu unterscheiden ist zwischen direktem <strong>und</strong> indirektem Einkommen aus touristischen Angeboten. Direkte<br />
Einkommenswirkungen resultieren unmittelbar aus den Ausgaben der Besucher in einem Gebiet (z.B.<br />
Unterkunft, Eintrittskarten, Mahlzeiten, Fahrkarten <strong>für</strong> Transportmittel etc.). Indirekte Einkommenswirkungen<br />
resultieren aus den Vorleistungen <strong>für</strong> die touristische Leistungserstellung (z.B. Zulieferungen des<br />
Metzgers an Hotels, Stromlieferungen des Energieerzeugers etc.) sowie aus Investitionen zur Substanzerhaltung<br />
(z.B. Hotelneubau, Renovierungsarbeiten, Kredite). Man spricht hier von einem Multiplikatoreffekt<br />
des <strong>Tourismus</strong>. Die Ausmaße dieses Effektes beeinflussen den wirtschaftlichen Nutzen, den der <strong>Tourismus</strong><br />
<strong>für</strong> eine Region hat. Die Wirkung von einem Euro, den ein Gast in der Region ausgibt, vervielfältigt<br />
sich somit zu einem gewissen Anteil. Je mehr Leistungen jedoch außerhalb der Gemeinde bezogen<br />
werden, desto geringer ist die Wirkung des Multiplikatoreffektes.<br />
Zur Berechnung der Einkommenseffekte siehe auch KOCH 1986, MURPHY 1985 (S. 91 ff.).<br />
4.6.2.3 Steueraufkommen<br />
Aus dem <strong>Tourismus</strong> resultieren Steuer- <strong>und</strong> Beitragseinnahmen, die den kommunalen Kassen zukommen.<br />
Quellen <strong>für</strong> das kommunale Steueraufkommen sind insbesondere die Gewerbe- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>steuer. Daneben<br />
sind vor allem Lohn- <strong>und</strong> Einkommenssteuern bei der Prognose zu berücksichtigen.<br />
141
4.6.2.4 Beschäftigungseffekte 13<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
Als arbeitsintensiver Sektor schafft der <strong>Tourismus</strong> häufig Arbeitsplätze in den Zielgebieten. Die Berechnung<br />
aller mit dem <strong>Tourismus</strong>, hier einer Erholungsform, induzierten Arbeitsplätze wird jedoch allgemein<br />
als problematisch angesehen, da aufgr<strong>und</strong> der hohen Arbeitsintensität zum einen im touristischen Sektor<br />
relativ viele Personen auch Teilzeitbeschäftigung finden, zum anderen durch die verstärkte Zulieferung<br />
von anderen Sektoren (z.B. Landwirtschaft, Handel, Banken <strong>und</strong> Industrie) Rückkopplungseffekte entstehen<br />
<strong>und</strong> es hier häufig zur Bildung weiterer Arbeitsplätze kommt. Zusätzlich entsteht ein Multiplikatoreffekt<br />
durch die Erhöhung der effektiven Nachfrage, wodurch im allgemeinen die Investitionsbereitschaft<br />
von Unternehmen gefördert wird <strong>und</strong> weitere zusätzliche Arbeitsplätze in anderen Wirtschaftssektoren<br />
geschaffen werden (vgl. WIRTH 1976, S. 107). Zu unterscheiden ist auch hinsichtlich der Qualität der entstehenden<br />
Arbeitsplätze. So ist zu berücksichtigen, ob die Arbeitsplätze als Saison-, Teilzeit- <strong>und</strong> Vollzeitarbeitsplätzen<br />
angeboten werden <strong>und</strong> ob es sich um Arbeitsplätze <strong>für</strong> gelernte oder ungelernte Arbeitskräfte<br />
handelt. Die zu erwartenden Löhne wirken sich wiederum auf die zukünftigen Steuereinnahmen<br />
<strong>für</strong> die Gemeinde aus (siehe auch Steueraufkommen).<br />
Direkte Beschäftigungseffekte treten in den Betrieben des <strong>Tourismus</strong>sektors auf (Hotels, Restaurants,<br />
touristische Transportunternehmen, Souvenirläden, Erholungsform selbst). Indirekte Effekte treten bei<br />
den jeweils vorgelagerten Zulieferbetrieben auf. Von induzierten Effekten spricht man, wenn es aufgr<strong>und</strong><br />
der tourismus- bzw. naherholungsinduzierten Einkommensausweitungen zu einer größeren Konsumgüternachfrage<br />
(Investitionsnachfrage) kommt.<br />
Die exakte Prognose sämtlicher o.g. wirtschaftlichen Effekte erfordert, wie oben dargestellt, die Berücksichtigung<br />
des Mulitplikatoreffektes durch den <strong>Tourismus</strong> bzw. die Naherholung.<br />
4.6.2.5 Finanzierung<br />
Die Möglichkeiten, externe Finanzierungshilfen <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Entwicklung der Erholungsform zu<br />
bekommen, beeinflussen die Höhe der Kosten <strong>für</strong> das Gesamtprojekt häufig wesentlich (vgl. zu unterschiedlichen<br />
Fördermöglichkeiten <strong>für</strong> den <strong>Tourismus</strong> EGGERT 2000). Die Prüfung der jeweiligen Fördermöglichkeiten<br />
ist daher eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn die Auswahl einer Erholungsform hiervon<br />
abhängig zu machen ist. Dabei können Fördermittel sowohl von staatlicher, als auch von privat(wirtschaftich)er<br />
Seite (z.B. <strong>für</strong> Kunstausstellungen) bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang<br />
ist zu prüfen, ob sich Unternehmen an der Finanzierung der Erholungsform beteiligen würden.<br />
4.6.2.6 Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw. –aufwand<br />
Je nach Erholungsform variiert die benötigte Zeitdauer bzw. der Aufwand <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
der Anlage(n). So ist z.B. <strong>für</strong> Hotelanlagen, Freizeitparks oder Informationszentren ein „facility design“<br />
(detaillierte Einrichtungsplanung hinsichtlich Technik, Logistik, Architektur / Landschaftsarchitektur<br />
etc.) erforderlich. Dieses kann aber auf bereits entwickelten Konzepten oder Standards aufbauen <strong>und</strong><br />
sich auf einem allgemeineren Planungslevel bewegen (vgl. hierzu INSKEEP 1991, S. 37 f.).<br />
13 vgl. hierzu EISENSTEIN 1993, S. 34 ff.<br />
142
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
Zu überlegen ist bei dem Aspekt der Planung <strong>und</strong> Entwicklung, ob die notwendigen Schritte gemeindeintern<br />
durchgeführt werden können. Hierbei kann das Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsteam bereits vorhanden<br />
sein oder sollte ansonsten leicht rekrutierbar sein. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, wie groß die<br />
Anzahl der benötigten Fachplanungen sein wird <strong>und</strong> ob Auflagen, wie z.B. die Durchführung einer UVP,<br />
einzuhalten sind.<br />
Je größer <strong>und</strong> komplexer die Erholungsform ist, desto aufwändiger wird in der Regel die Planung <strong>und</strong><br />
Entwicklung sein. So werden <strong>für</strong> eine größere Anlage, wie z.B. einen Freizeitpark, i.d.R. <strong>für</strong> die folgenden<br />
Bereiche Experten benötigt:<br />
• <strong>Tourismus</strong>planung<br />
• <strong>Tourismus</strong>marketing<br />
• <strong>Tourismus</strong>wirtschaft (BWL, VWL)<br />
• Architektur / Landschaftsarchitektur<br />
• Infrastruktur (Straße, Wasser, Sanitär, Elektrik etc.)<br />
• Weitere Spezialisten, je nach Art der geplanten Anlage (Zoologe <strong>für</strong> Tierpark o.ä.)<br />
Der Aufwand <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Entwicklung der Erholungsform hängt auch davon ab, inwiefern das<br />
Gebiet <strong>für</strong> die Erholungsform eine „natürliche Eignung“ aufweist <strong>und</strong> daher keiner oder nur geringfügiger<br />
Umbau- oder Ergänzungsmaßnahmen bedarf (Kosten- <strong>und</strong> Aufwandsminimierung) (vgl. Kap. 4.4.1).<br />
Auch aus ökonomischer Sicht ist abzuwägen, durch welche Erholungsform es zum geringst möglichen<br />
Verbrauch an Landschaft durch Zersiedelung <strong>und</strong> Überbauung etc. kommt, da die Landschaft hier als<br />
wertvoller Produktionsfaktor (endliche Ressource) betrachtet wird, mit der sparsam (ökonomisch) gewirtschaftet<br />
werden muss.<br />
Bei Auswahl mehrerer Erholungsformen sollte untersucht werden, welche Formen Synergieeffekte besitzen<br />
(siehe auch touristisches Umfeld – Kooperationen), so dass sich die erforderliche Gesamtinvestitionssumme<br />
<strong>für</strong> Infrastruktur etc. minimieren lässt. Die Erholungsformen ergänzen sich im Optimum auch dahingehend,<br />
dass sie zu einer Aufenthaltsverlängerung bzw. zu einem „Wiederkauf“ (hier Wiederkehr in<br />
die Region) animieren. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die mögliche Saisonverlängerung<br />
durch sich ergänzende Erholungsformen sowie sog. „Schlechtwetterprogramme“, so dass die Gäste<br />
bei jedem Wetter attraktive Angebote in der Region nutzen können <strong>und</strong> als zufriedene K<strong>und</strong>en selbst<br />
wiederkommen, aber die Gemeinde <strong>und</strong> Region auch weiterempfehlen (M<strong>und</strong>-zu-M<strong>und</strong>-Propaganda wird<br />
als der wichtigste Werbefaktor im <strong>Tourismus</strong> angesehen).<br />
Um ein stimmiges Angebot <strong>für</strong> den Gast zu entwickeln, ist es von besonderer Wichtigkeit, die eigene<br />
Planung mit den die Plänen anderer Gemeinden abzustimmen. Dies ist insbesondere auch in Hinblick auf<br />
die Vermeidung konkurrierender Angebote in einer Region von Bedeutung (zu ergänzenden <strong>und</strong> konkurrierenden<br />
Erholungsformen vgl. auch Kap. 4.4.1).<br />
Für die Abschätzung der anfallenden Kosten spielt der Zeitpunkt, an welchem die Erholungsform am<br />
Markt angeboten wird <strong>und</strong> beginnt, die erwarteten Einnahmen zu erzielen, eine Rolle. Daher ist der Planungs-<br />
<strong>und</strong> Entwicklungshorizont des Projektes abzuschätzen. In diesem Zusammenhang könnte der Amortisationszeitpunkt,<br />
insbesondere bei kostenintensiven Anlagen, von Bedeutung sein (Zeitpunkt, zu<br />
dem die getätigten Investitionen durch die Einnahmen ausgeglichen sind <strong>und</strong> Gewinne erzielt werden).<br />
Auch die Aufwendungen, die <strong>für</strong> die Vermarktung der Erholungsform erforderlich sind, damit die anvisierten<br />
Zielgruppen von der Erholungsform erfahren <strong>und</strong> sie nutzen, müssen berücksichtigt werden.<br />
143
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
4.6.2.7 Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes der Erholungsform<br />
Zu untersuchen ist, welcher Aufwand (Zeit, Kosten) auf die Gemeinde zukommt, um die Nutzung der Erholungsform<br />
durch Erholungssuchende zu gewährleisten. Je nach Art der Erholungsform können hierzu<br />
erforderliche Maßnahmen sein:<br />
• Bereitstellung einer Organisationsstruktur (Tourist-Information, Wanderclub o.ä. )<br />
• Finanzielle Unterstützung<br />
• Personelle Betreuung<br />
4.6.2.8 Umfeld <strong>für</strong> Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> (lokal, regional, überregional)<br />
Für den Gast ergibt sich die Qualität des touristischen Produktes in einem Urlaubsgebiet zu einem wesentlichen<br />
Anteil daraus, wie gut die einzelnen Teilleistungen aufeinander abgestimmt sind. Das Angebot<br />
muss aus Sicht des Gastes hinsichtlich Vielfalt <strong>und</strong> Vollständigkeit in den einzelnen Bereichen aber auch<br />
im Zusammenhang „stimmen“. Um ein entsprechend abgestimmtes Angebotsbündel gewährleisten zu<br />
können, sind Möglichkeiten zur gemeindeübergreifenden Kooperation zu prüfen <strong>und</strong> zu nutzen (vgl. hierzu<br />
BIEGER 2000, S. 287). So lässt sich der Aufwand <strong>für</strong> die umfassende Befriedigung der Nachfrageansprüche<br />
minimieren. Häufig wird erst durch die gemeindeübergreifende Angebotsplanung ein aus Sicht<br />
des K<strong>und</strong>en interessantes Angebot realisiert.<br />
Die zukünftige Nutzung der Gemeinde als Erholungsgebiet, <strong>und</strong> damit die zu treffende Entscheidung <strong>für</strong><br />
eine oder mehrere Erholungsformen, hängen daher häufig auch von der touristischen Nutzungsintensität<br />
des Umfeldes ab. Hinsichtlich der Situation, in der sich die Gemeinde befindet, sind <strong>für</strong> die Abschätzung<br />
des Nutzens einer Erholungsform die folgenden Fragen zu beantworten (vgl. hierzu auch KLAUS 1975, S.<br />
18 f.):<br />
• liegt die Gemeinde in einem Gebiet mit hohem eigenem Erholungsnutzen (Seen, Naturparke etc.)?<br />
• beschränkt sich das Erholungsangebot auf spezifische Landschaftselemente bzw. Investitionen oder<br />
wird die gesamte Umgebung einbezogen?<br />
• liegen kleinere Orte oder Städte in der Nähe, die als Entwicklungspole im <strong>Tourismus</strong> gelten?<br />
Somit lässt sich das gesamte Erholungsangebot, welches sich dem Erholungssuchenden in der Gemeinde<br />
darstellt, wie folgt unterscheiden:<br />
• Nutzung der Erholungsform selbst<br />
• Nutzung der umgebenden Landschaft<br />
• Nutzung von durch die Erholungsform induzierten Zusatzinvestitionen (weitere Angebote).<br />
Die bereits vorhandenen touristischen Angebote sind dabei danach zu unterscheiden, ob sie <strong>für</strong> die Erholungsform<br />
direkt erforderlich sind oder diese eher ergänzen (Landschaft, Freizeitangebote, Infrastruktur,<br />
Beherbergung etc.; vgl. Kap. 4.4.1).<br />
144
4.6.2.9 Wirtschaft / Regionalplanung<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
Ein weiterer Auswahlfaktor ist die Stellung, welche die Erholungsform im Rahmen vorhandener Entwicklungspläne<br />
oder <strong>Tourismus</strong>leitbilder einnimmt. So ist die Frage zu stellen, ob durch die Schaffung<br />
der <strong>für</strong> die Erholungsform erforderlichen Einrichtungen auch Ziele der Regionalentwicklung realisiert<br />
werden können. Diese können die Landwirtschaft betreffen oder auch Schutzziele darstellen (vgl. KLAUS<br />
1975, S. 125 ff.).<br />
Um die Entwicklung der Gemeinde oder Region mit der Erholungsform zu fördern <strong>und</strong> zu unterstützten,<br />
sind Zukunftsszenarien zu entwickeln: „Wie soll meine Gemeinde in 5, 10 oder 50 Jahren aussehen?“<br />
Entsprechend ist von Bedeutung, wie groß die sog. Lebensdauer der Erholungsform ist <strong>und</strong> inwiefern<br />
durch Angebotsveränderungen die Nachfrage nach der Erholungsform auch in Zukunft aufrechterhalten<br />
werden kann (zum Management des Wandels in einer Destination siehe BIEGER 2000, S. 267).<br />
4.6.2.10 Marketing<br />
Unter den Bereich des Marketing werden <strong>für</strong> den Fall der Auswahl von geeigneten Erholungsformen in<br />
BFL Faktoren der Bedarfsanalyse, der Werbung bzw. des Images der Gemeinde / Region sowie soziale<br />
Aspekte gefasst.<br />
Bedarfsanalyse<br />
Basis <strong>für</strong> die Entwicklung eines Angebotes, die Auswahl von Werbemaßnahmen <strong>und</strong> die Durchführung<br />
von Preiskalkulationen ist die Analyse von hier<strong>für</strong> relevanten Daten. Die benötigten Informationen lassen<br />
sich in drei Bereiche untergliedern:<br />
1. „Betriebs“analyse: Erkennen der eigenen Potenziale (Stärken-Schwächen-Analyse)<br />
2. Zielgruppenanalyse: Erfassen der relevanten Nachfrage <strong>und</strong> deren Bedürfnisse<br />
3. Konkurrenzanalyse: Ermitteln von bereits bestehenden vergleichbaren Angeboten<br />
Im Rahmen der Betriebsanalyse werden die Stärken <strong>und</strong> Schwächen der Gemeinde bzw. Region anhand<br />
des Ist-Zustandes analysiert. Hieran lässt sich zum einen erkennen, welche Potenziale <strong>für</strong> die Entwicklung<br />
einzelner Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen vorhanden sind. Zum anderen kann abgeschätzt<br />
werden, ob vorhandene Schwächen durch das vorhandene touristische Umfeld in angrenzenden Gemeinden<br />
ausgeglichen werden können etc. Nach Durchführung der Zielgruppenanalyse (s.u.) ist zu beurteilen,<br />
ob die Anforderungen der Nachfrage hinsichtlich Qualität, Erlebnis- bzw. Erholungspotenzial etc. befriedigt<br />
werden können. Wichtig ist in diesem Rahmen, eine Abschätzung vorzunehmen, ob die angestrebte<br />
Nachfragemenge mit den vorhandenen oder noch zu schaffenden Kapazitäten abgedeckt werden kann<br />
(z.B. ausreichende Flächen vorhanden).<br />
Die Zielgruppenanalyse bildet eine unverzichtbare Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Bedarfsermittlung <strong>und</strong> beeinflusst<br />
die meisten der sozioökonomischen Faktoren, die <strong>für</strong> die Auswahl einer Erholungsform von Bedeutung<br />
sind. Aus den im Rahmen der Stärken-Schwächen-Analyse ermittelten Potenzialen <strong>und</strong> Mängeln der eigenen<br />
Gemeinde bzw. Region lässt sich bereits auf mögliche Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> evtl. auf einzelne Erholungsformen<br />
schließen, die mit den vorhandenen Möglichkeiten realisiert werden können. Ein wichtiger<br />
Faktor, der <strong>für</strong> eine detailliertere Auswahlentscheidung notwendig ist, ist die Kenntnis der potenziellen<br />
Zielgruppen <strong>und</strong> deren Bedürfnisse etc. Welche Zielgruppe <strong>für</strong> die eigenen Region in Frage kommt,<br />
hängt neben der Art <strong>und</strong> Qualität der Angebot u.a. von der Entfernung der Quellorte (Heimatorte bzw.<br />
Aufenthaltsorte) der Zielgruppen ab. So kann ein möglicherweise vorhandener See <strong>für</strong> unterschiedliche<br />
Zielgruppen attraktiv sein. Besteht die Hauptzielgruppe z.B. aus jugendlichen Naherholern, könnte der<br />
145
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
See als Bade- <strong>und</strong> Surfsee mit Erlebnis- <strong>und</strong> Funcharakter entwickelt werden. Sind es eher Senioren, die<br />
evtl. bereits die Hauptgästegruppe in der Gemeinde repräsentieren, wird die Entwicklung des Sees eher<br />
auf deren Bedürfnisse zugeschnitten werden (fiktives Beispiel). Die konkreten Überlegungen hängen von<br />
der jeweiligen Situation in der Gemeinde <strong>und</strong> dem touristischen Umfeld ab.<br />
Für die Zielgruppenanalyse im Rahmen der Bedarfsermittlung ist häufig die Hinzuziehung eines Experten<br />
<strong>für</strong> die Erhebung von Primärdaten erforderlich. Andernfalls ist die Vorlage von entsprechendem Sek<strong>und</strong>ärdatenmaterial<br />
im großräumigeren Zusammenhang notwendig, wenn die Durchführung von eigenen<br />
Untersuchungen zu kostenintensiv ist. Die Zielgruppen können zunächst in Naherholer / Tagesausflügler<br />
<strong>und</strong> Urlauber untergliedert werden.<br />
Naherholung / Tagesausflügler<br />
Der Begriff Naherholung bezieht sich auf Ausflüge, die Personen an Wochenenden, Feiertagen oder sonstigen<br />
freien Tagen unternehmen, um sich zu erholen. Naherholung dauert zwischen mehreren St<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> einem Tag <strong>und</strong> hängt hinsichtlich der zurückgelegten Entfernung von dem genutzten Transportmittel<br />
ab. Für die Nachfrage einer Erholungsform im Rahmen der Naherholung sind zunächst die Bevölkerungsgruppen<br />
der Ortsansässigen <strong>und</strong> der Einwohner im entsprechenden Umkreis zugr<strong>und</strong>e zu legen. Zur<br />
Zielgruppe der Tagesausflüger sind weiterhin Urlauber aus anderen Regionen zu zählen, die sich im<br />
Rahmen ihres Urlaubs, in der eigenen Gemeinde nur <strong>für</strong> die Dauer von max. einem Tag aufhalten. Bei der<br />
Abschätzung der Anzahl zu erwartender Naherholer bzw. Tagesausflüger spielt die jeweilige Entfernung<br />
zwischen Heimatort <strong>und</strong> Sehenswürdigkeit bzw. Erholungsform eine bedeutende Rolle. Wobei die akzeptierte<br />
Entfernung mit der subjektiv empf<strong>und</strong>enen Attraktivität einer Erholungsform bzw. eines Gebietes<br />
steigt (vgl. OPASCHOWSKI 1995).<br />
Urlaubsgäste<br />
halten sich <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum in der Gemeinde auf (mindestens eine Übernachtung). Hierbei ist<br />
zwischen den Kurzurlaubern (bis 4 Tage) <strong>und</strong> längeren Erholungs- oder sonstigen Freizeitreisen zu unterscheiden.<br />
Ein <strong>für</strong> die BFL interessante Angebotsform könnten Aufenthalte im Rahmen von R<strong>und</strong>reisen<br />
sein.<br />
Die soweit vorgenommene Analyse ist weitergehend zu differenzieren, um zu einer aussagekräftigen Entscheidungshilfe<br />
zu kommen. Die oben genannten drei Zielgruppen sind jeweils nach demographischen<br />
Merkmalen (Alter, Geschlecht, Beruf / Einkommen, Familienstand / Haushaltsgröße, Wohnort etc.) <strong>und</strong><br />
nach den ausgeübten Freizeitaktivitäten oder Motiven zu untergliedern. Allgemein z.B. im Rahmen der<br />
Naherholung durchgeführte Aktivitäten sind Natur- <strong>und</strong> Landschaftserleben, Sport, Kultur, Besuche,<br />
Freizeitwohnen (vgl. hierzu auch LYDECKER/STASSERT 1975, S. 6 ff.).Wichtige Informationen geben<br />
auch verhaltensorientierte Merkmale, wie Verkehrsmittelwahl, Wahl der Unterkunftsform, Buchungsverhalten,<br />
Reisedauer u.v.m. So kann es eine Hilfestellung <strong>für</strong> die Auswahl der eigenen Zielgruppen sein, die<br />
Nachfrage in unterschiedliche Freizeit- oder Urlaubstypen einzuteilen, denen dann bestimmte Angebotsformen<br />
<strong>und</strong> Aktivitäten zugeordnet werden können (siehe Tab. 22).<br />
146
Tab. 22: Freizeit <strong>und</strong> Lebensstilgruppen im <strong>Tourismus</strong><br />
Typ Anteil am<br />
Freizeit- <strong>und</strong><br />
<strong>Tourismus</strong>markt<br />
Typ A:<br />
Die aktiven<br />
Genießer<br />
Typ B:<br />
Die Trendsensiblen<br />
Typ C:<br />
Die Familiären<br />
Typ D<br />
Die Nur-Erholer<br />
Quelle: ROMEIß-STRACKE 1989, S. 22 ff.<br />
Charakteristika<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
ca. 30 % • Auf Genuss, körperliches Wohlbefinden <strong>und</strong> Spaß orientiert,<br />
• anspruchsvolles Konsumverhalten, Reisen als Lebensäußerung,<br />
• sportlich aktiv, „Technik-Freaks“,<br />
• mäßig ausgeprägtes Umweltbewusstsein,<br />
• Selbstdarstellung in entsprechenden Lebensstilräumen.<br />
ca. 20% • Freizeit <strong>und</strong> Urlaub als persönliche Bewusstseinserweiterung,<br />
• spontan, orientiert am Zeitgeist,<br />
• Konsumverhalten sehr gezielt <strong>und</strong> kritisch,<br />
• politisch <strong>und</strong> kulturell interessiert,<br />
• sehr umweltbewusst <strong>und</strong> ökologisch informiert.<br />
ca. 20% • Freizeit <strong>und</strong> Urlaub mit Familie, Verwandten, Fre<strong>und</strong>en,<br />
• Preis- / Leistungs-Denken,<br />
• Qualitätsbewusstsein im Konsumverhalten,<br />
• Gruppenerlebnisse in vertrauten Situationen (Gemütlichkeit),<br />
• Ansätze von Umweltbewusstsein,<br />
• mäßig aktiv nach außen.<br />
ca. 30% • Passive Erholung in Freizeit <strong>und</strong> Urlaub aus Gewohnheit,<br />
• wenig ausgeprägtes Konsumverhalten,<br />
• Desinteresse an Mode <strong>und</strong> gesellschaftlichen Trends,<br />
• Umweltbewusstsein von wenig bis stark,<br />
• wenig experimentierfreudig.<br />
Anhand der auszuwählenden Merkmale <strong>und</strong> Motive der unterschiedlichen Zielgruppen sowie der ermittelten<br />
Angebotspotenziale in der Gemeinde (Ausstattung mit Landschaft, Infrastruktur etc., touristisches<br />
Umfeld) lässt sich nun eine Abschätzung des Nachfragepotenzials <strong>für</strong> die unterschiedlichen Erholungsformen<br />
vornehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob möglicherweise bei den unterschiedlichen Zielgruppen<br />
bestehende spezielle Anforderungen durch die Gemeinde bzw. die Erholungsform geboten werden<br />
können (z.B. senioren- oder familiengerechte Infrastruktur). Die zu erwartende Anzahl Naherholer, Tagesausflügler<br />
<strong>und</strong> Urlaubsgäste lässt dann auf den Bedarf an Erholungsformen schließen. Hierbei ist auch<br />
die Anzahl der Aufenthaltstage zu berücksichtigen. Das Ergebnis kann weiterhin davon beeinflusst werden,<br />
ob die Erholungsform eine Einrichtung ist, die nur einmalig oder aber mehrfach von einer Person<br />
genutzt wird (z.B. Industriedenkmal bzw. Schwimmbad). Die Zielgruppenanalyse sollte immer vor dem<br />
Hintergr<strong>und</strong> allgemeiner Nachfragetrends <strong>und</strong> deren möglichen Wandel vorgenommen werden.<br />
Im Rahmen der Bedarfsanalyse sind nicht nur die positiv vorhandenen Angebotsfaktoren zu berücksichtigen<br />
sondern möglicherweise existierende Beeinträchtigungen <strong>und</strong> potenzielle Störungen (Lärm- oder Geruchsbelästigung<br />
o.ä., konfliktäre Nutzungen). Eingeschränkt wird der ermittelte Bedarf <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />
Erholungsformen in der eigenen Gemeinde häufig durch bereits bestehende oder zukünftig<br />
bestehende Angebote, welche den Bedarf der selben Zielgruppen zu bestimmten Teilen decken (siehe<br />
hierzu „Konkurrenzanalyse“; vgl. auch Kap. 4.4.1).<br />
147
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
Neben dem Bedarf bzw. dem Nachfragepotenzial in quantitativer Hinsicht könnte die Zahlungsbereitschaft<br />
der Zielgruppen <strong>für</strong> unterschiedlichen Erholungsformen ein Entscheidungskriterium sein. Daher<br />
sollten Erholungsform <strong>und</strong> mögliche Preise, die <strong>für</strong> die Nutzung der Angebote gefordert werden sollen,<br />
mit der ausgewählten Zielgruppe übereinstimmen.<br />
Ein Faktor, der die Auswahl zu entwickelnder Erholungsformen beeinflussen sollte, ist das bereits bestehende<br />
Angebot an vergleichbaren Urlaubs- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen in einem relevanten Einzugsbereich<br />
der Nachfrage (je nach Zielgruppe: lokal, regional, überregional, b<strong>und</strong>esweit, europaweit, weltweit).<br />
Es ist zu erwarten, dass der ermittelte Bedarf <strong>für</strong> eine Erholungsform von den im selben Einzugsgebiet<br />
liegenden vorhandenen Angeboten, welche die Bedürfnisse der eigenen Zielgruppen ebenfalls befriedigen,<br />
gemindert wird. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:<br />
• gleichartigen Erholungsform-Angeboten<br />
• andersartigen Erholungsform-Angebote, die jedoch Teile der Aktivitätsbedürfnisse abdecken <strong>und</strong> daher<br />
in Konkurrenz zum eigenen Angebot stehen können.<br />
Werbung / Image<br />
Der Aufbau eines Images kann ein wichtiges Ziel <strong>für</strong> eine Gemeinde sein. In diesem Fall ist es von Bedeutung,<br />
ob mit der jeweiligen Erholungsform ein bestimmtes Image (eine Positionierung der Region am<br />
Markt), oder sogar ein Alleinstellungsmerkmal (USP) 14 am Markt aufgebaut werden kann bzw. Veränderungen<br />
an dem bestehenden Image vorgenommen werden können. Im Rahmen der Zielbildung muss festgelegt<br />
werden, welcher Art das angestrebte Image ist. Anschließend kann beurteilt werden, inwiefern die<br />
unterschiedlichen Erholungsformen auf die Imagebildung wirken. In diesem Zusammenhang spielt es<br />
auch eine Rolle, ob sich die Erholungsform <strong>für</strong> Werbekampagnen eignet. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass Werbemaßnahmen häufig sehr kostenintensiv sind <strong>und</strong> i.d.R. durch Marketingagenturen etc. durchgeführt<br />
werden (je nach Umfang der Werbemaßnahmen).<br />
Existiert bereits ein Marketingplan <strong>für</strong> die Gemeinde, so muss beurteilt werden, ob die Erholungsform<br />
sich in diesen sinnvoll einfügt oder diesen zielführend ergänzen kann.<br />
Im Rahmen des Marketings ist häufig ein weiteres Kriterium, ob durch die Erholungsform möglicherweise<br />
vorliegende Saisonschwankungen bei der Nachfrage abgemildert werden können (Saisonverlängerung,<br />
ganzjährige Auslastung). Dabei können Schwankungen der externen Nachfrage evtl. auch durch Einheimische<br />
<strong>und</strong> / oder alternative Nutzungsformen ausgeglichen werden.<br />
Soziale Aspekte<br />
Die Berücksichtigung sozialer Aspekte führt in der Regel zu einer Erhöhung der Akzeptanz der geplanten<br />
Projekte durch die Einheimischen. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung von Kooperationen<br />
zur Bildung von Angebotsbündeln zu berücksichtigen.<br />
Die Akzeptanz der Erholungsform <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Nachfrageströme durch die Einwohner<br />
stellt ein wichtiges Kriterium im Sinne einer harmonischen Regionalentwicklung dar. Von Bedeutung ist<br />
auch die Akzeptanz durch spezielle Interessengruppen, wie z.B. <strong>Tourismus</strong>anbieter, Einzelhandel, Landwirtschaft.<br />
aber auch des Naturschutzes, der Denkmalpflege u.a. Hierbei muss geprüft werden, ob es in<br />
dem betroffenen Gebiet zu konkurrierende Nutzungen der BFL oder einzelner Gebiete (auch angrenzende<br />
14 Um sich bei der Zielgruppe gegenüber der Konkurrenz abzuheben <strong>und</strong> dadurch eine größere Anzahl an Gästen zu erreichen,<br />
ist es empfehlenswert, sich im Rahmen der Marketingplanung auf die vorhandene oder noch zu entwickelnde Besonderheit zu<br />
konzentrieren (Alleinstellungsmerkmal/USP) <strong>und</strong> diese gegenüber der Zielgruppe deutlich herauszustellen. Entsprechend ist das<br />
gesamte Image der Region zu entwickeln.<br />
148
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
Gebiete sind bei dieser Überlegung zu berücksichtigen bzgl. evtl. auftretender Ausstrahlungseffekte durch<br />
Verkehr etc.) kommt. Ggf. sind die Eigentumsverhältnisse oder mögliche Besitzansprüche zu klären.<br />
Kann die Erholungsform durch die Einwohner des Gebietes genutzt werden, wirkt sich dies in der Regel<br />
positiv auf die Akzeptanz der Anlagen <strong>und</strong> der Gäste aus. Anzuführen sind hier zusätzliche Effekte, die<br />
über den eigentlichen Zweck der Erholungsform hinausgehen, z.B. die Verbesserung der Infrastruktur<br />
etc., welche auch der einheimischen Bevölkerung zugute kommt, wie z.B. eine neue Brücke oder die Einrichtung<br />
einer neuen Buslinie, die Mehrfachnutzbarkeit von Hallen oder Sälen <strong>für</strong> sportliche oder kulturelle<br />
Veranstaltungen oder Nutzung zusätzlicher Parkplätze außerhalb der Nachfragespitzen.<br />
Auch kann die Erholungsform möglicherweise zu einer Aufwertung des Images der Region bei den Einheimischen<br />
führen, wodurch das Lebensgefühl <strong>und</strong> die Verb<strong>und</strong>enheit mit der Region gesteigert werden<br />
kann. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtlage kann eine möglicherweise vorhandene Tendenz<br />
zur Abwanderung der Bevölkerung in andere Gebiete vermindern. Die Auswirkungen der Erholungsform<br />
auf die Einwohner der Gemeinde hängen maßgeblich von der Größe der Erholungsform <strong>und</strong><br />
dem Nachfragevolumen ab, welches diese induziert.<br />
4.6.3 Bedeutung ausgewählter Entscheidungsfaktoren <strong>für</strong> Erholungsformen in BFL<br />
In diesem Kapitel wird überprüft, welche der im ersten Abschnitt dargestellten Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl<br />
einer oder mehrerer Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen in einer BFL jeweils von besonderer Bedeutung<br />
sind (zur Darstellung der Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen siehe Kap. 4.3.1, S. 61). Die<br />
Aktivitätsgruppen wurden in die folgenden Bereiche untergliedert <strong>und</strong> werden zur besseren Vergleichbarkeit<br />
in dieser Systematik weiter aufgeführt:<br />
A. Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />
B. Landschaftsbezogene Erholung<br />
C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
D. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />
F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (ohne Wassersport)<br />
G. Freizeitwohnen<br />
Die nachfolgende Tabelle (Tab. 23) geht auf wichtige Entscheidungsfaktoren aus sozioökonomischer<br />
Sicht ein. Spalte 4 enthält Bemerkungen zu den Faktoren <strong>und</strong> gibt Hinweise <strong>für</strong> die Anwendung. Da die<br />
möglichen Ausprägungen der einzelnen Kriterien, je nach konkretem Anwendungsfall stark variieren,<br />
kann an dieser Stelle keine allgemeingültige Einschätzung vorgenommen werden.<br />
149
Tab. 23: Sozioökonomische Faktoren <strong>für</strong> die Auswahl von Formen der Erholung in der BFL<br />
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
A Naturerlebnis, Naturerfahrung<br />
A.1<br />
Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
A.2 Naturbeobachtung in<br />
freier Landschaft<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
Wirtschaft / Regionalplanung<br />
Bedarfsanalyse<br />
Werbung / Image<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
-aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
Bedarfsanalyse<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• Direkte Effekte <strong>für</strong> ergänzende touristische Leistungen (Unterkunft, Verpflegung),<br />
indirekte Effekte <strong>für</strong> Einzelhandel etc.<br />
• Je nach Größe des Gebietes mit vergleichsweise geringem Aufwand durchführbar,<br />
Kosten <strong>für</strong> Wege, Beschilderungen, Parkplätze, Sitzgruppen, Aussichtspunkte,<br />
Schutzhütten.<br />
• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />
zu untersuchen (vgl. Kap. 4.4.2.1, S. 88).<br />
• Das Angebot sollte in regelmäßigen Abständen auf Möglichkeiten zur zielgruppengerechten<br />
Erneuerung bzw. Erweiterung untersucht werden<br />
• Aufgr<strong>und</strong> der speziellen Ausrichtung des Angebotes sollte auf die Bedarfsanalyse (je<br />
nach Größe des Angebotes) besonderer Wert gelegt werden.<br />
• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit diesem Angebot am Markt zu positionieren<br />
<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP).<br />
• Direkte Effekte <strong>für</strong> ergänzende touristische Leistungen (Unterkunft, Verpflegung),<br />
indirekte Effekte <strong>für</strong> Einzelhandel etc.<br />
• Je nach Größe des Gebietes mit vergleichsweise geringem Aufwand durchführbar,<br />
Kosten <strong>für</strong> Wege, Beschilderungen, Parkplätze, Sitzgruppen, Aussichtspunkte,<br />
Schutzhütten.<br />
• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />
zu untersuchen (vgl. Kap. 4.4.2.1, S. 88).<br />
• Der Bedarf an Einrichtungen zur Naturbeobachtung in der freien Landschaft wird<br />
u.U. durch eine spezielle Zielgruppe generiert. Daher ist auf die Bedarfsanalyse (je<br />
nach Umfang der geplanten Maßnahmen) besonderer Wert zu legen.<br />
150
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
A.3 Naturerlebnisgebiet,<br />
Naturerlebnisspielgelände<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
Bedarfsanalyse<br />
Werbung / Image<br />
A.4 Tiergehege / Tierpark Einkommenseffekte<br />
Beschäftigungseffekte<br />
Steueraufkommen<br />
Finanzierung<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
-aufwand<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />
Betriebes<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• siehe A.1 je nach Größe der Anlage<br />
• siehe A.1<br />
• Diese Erholungsform könnte sich besonderes gut eigenen, um ein ergänzendes touristisches<br />
Umfeld zu initiieren. Auch können ergänzende Angebote von hoher Bedeutung<br />
<strong>für</strong> die Anziehungskraft des Naturerlebnisgelände sein, insbesondere, wenn<br />
es um eine längere Verweildauer der Besucher geht.<br />
• Aufgr<strong>und</strong> der Ausrichtung auf eine spezielle Zielgruppe ist die Zielgruppen- <strong>und</strong><br />
Bedarfsanalyse besonders sorgfältig durchzuführen. Aufgr<strong>und</strong> der wenigen Erfahrung,<br />
die mit dieser neuen Form der Erholung (Naturerlebnisgelände) bislang gesammelt<br />
werden konnten, ist die Analyse mit Unsicherheiten behaftet. Da der Bedarf<br />
an Naturerlebnisgelände bislang noch nicht umfassend ermittelt wurde, sollten<br />
konkurrierende Angebote besonders berücksichtigt werden.<br />
• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit dieser Erholungsform am Markt zu positionieren<br />
<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP).<br />
• Je nach Größe der Anlage sind insbesondere direkte, ggf. auch indirekte Einkommenseffekte<br />
zu erwarten.<br />
• Je nach Größe <strong>und</strong> Besucheraufkommen sind direkte, indirekte <strong>und</strong> induzierte Beschäftigungseffekte<br />
zu erwarten.<br />
• Je nach Betreiber <strong>und</strong> Größe der Anlage sowie der damit zusammenhängenden ergänzenden<br />
Einrichtungen (z.B. Kioske, Transportmittel) ist ein Aufkommen unterschiedlicher<br />
Steuerarten zu erwarten.<br />
• Bei größeren Projekten sind die Möglichkeiten von Fördermitteln <strong>für</strong> die Finanzierung<br />
zu prüfen.<br />
• Je nach Größe der Anlage muss mit einem relativ großen Aufwand <strong>und</strong> einer längeren<br />
Entwicklungsdauer gerechnet werden. Aufgr<strong>und</strong> der evtl. Komplexität einer<br />
solchen Anlage ist auf die Planung besondere Sorgfalt zu legen (Hinzunahme externer<br />
Beratungs- <strong>und</strong> Planungsbüros zu empfehlen).<br />
• Der Unterhalt des laufenden Betriebes, auch wenn keine Saison herrscht, ist zu berücksichtigen.<br />
Eine Organsiationsstruktur, die <strong>für</strong> die Koordination des Marketing<br />
zuständig ist, ist je nach Größe der Anlage empfehlenswert.<br />
151
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
A.4 Fortsetzung Touristisches Umfeld<br />
Wirtschaft / Regionalplanung<br />
Bedarfsanalyse<br />
B. Landschaftsbezogene Erholung<br />
B.1 Wandern Einkommenseffekte<br />
B.2<br />
Radfahren, Radwandern<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
-aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
Bedarfsanalyse<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
B.3 Reiten Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• Ein touristisches Umfeld, welches die Anlage ergänzt, sollte überprüft <strong>und</strong> ggf.<br />
durch Kooperationen gefördert werden (siehe Kap. 4.4.2.1, S. 88).<br />
• Je nach Größe der Anlage ist u.U. eine umfangreichere Infrastruktur zu entwickeln<br />
(Zufahrten, Entsorgung etc.). Die Planung dieser Anlagen sollte mit der regionalen<br />
Entwicklungsplanung abgestimmt sein.<br />
• Sind hohe Investitionen zu erwarten, ist eine besonders sorgfältige Bedarfsanalyse<br />
durchzuführen. Hierzu sollten Experten hinzugezogen werden.<br />
• Direkte Effekte <strong>für</strong> ergänzende touristische Leistungen (Unterkunft, Verpflegung),<br />
indirekte Effekte <strong>für</strong> Einzelhandel etc.<br />
• Je nach Größe des Gebietes mit vergleichsweise geringem Aufwand durchführbar,<br />
Kosten <strong>für</strong> Wege, Beschilderungen, Parkplätze, Sitzgruppen, Aussichtspunkte,<br />
Schutzhütten.<br />
• Zur Attraktivitätssteigerung des Wandergebietes sind ergänzende touristische Angebote<br />
zu empfehlen (Restaurants, Sehenswürdigkeiten, Informationen zu Natur,<br />
Kultur, Geschichte o.ä.)<br />
• Naherholung, Tagesausflüge, Urlaubsreisen: Wanderer, Spaziergänger, Senioren,<br />
Familien mit Kindern etc. Potenzielle Nutzungskonflikte sind zu klären (vgl. Kap.<br />
4.4.2.2, S. 94).<br />
• siehe A.1<br />
• siehe A.1<br />
• Zur Attraktivitätssteigerung ist die Ausweisung eines ausgedehnten Radwandergebietes<br />
empfehlenswert sowie ein Fahrradverleihsystem <strong>und</strong> ergänzende touristische<br />
Angebote (vgl. Kap. 4.4.2.2, S. 94).<br />
• siehe A.1<br />
• siehe A.1<br />
152
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
Fortsetzung B.3 Touristisches Umfeld<br />
C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
C.1 Industrie-, Bau- <strong>und</strong><br />
Bodendenkmal<br />
C.2 Landschaftspark / Gartenanlage<br />
Bedarfsanalyse<br />
Einkommenseffekte<br />
Beschäftigungseffekte<br />
Steueraufkommen<br />
Finanzierung<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />
Betriebes<br />
Touristisches Umfeld<br />
Wirtschaft / Regionalplanung<br />
Bedarfsanalyse<br />
Werbung / Image<br />
Soziale Aspekte<br />
Einkommenseffekte<br />
Beschäftigungseffekte<br />
Steueraufkommen<br />
Finanzierung<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• Zur Attraktivitätssteigerung ist die Ausweisung eines ausgedehnten<br />
Reitgebietes empfehlenswert sowie die entsprechend notwendigen infrastrukturellen<br />
Maßnahmen (auch hinsichtlich Pferdehöfen etc.) <strong>und</strong> ergänzende touristische<br />
Angebote (vgl. Kap. 4.4.2.2, S. 94).<br />
• Der Bedarf an Reiteinrichtungen wird u.U. nur durch eine spezielle Zielgruppe generiert.<br />
Daher ist die Bedarfsanalyse von besonderer Bedeutung.<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• Eine Organsiationsstruktur, die <strong>für</strong> die Koordination des Marketing zuständig ist,<br />
ist je nach Größe der Anlage empfehlenswert.<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit dem Angebot am Markt zu positionieren<br />
<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP). Es sollten Werbemaßnahmen eingeplant<br />
werden, um die ökonomischen Potenziale dieses Angebots zu nutzen.<br />
• Die Verb<strong>und</strong>enheit mit der Region kann gefördert werden.<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
153
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
Fortsetzung C.2 Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />
Betriebes<br />
Touristisches Umfeld<br />
Wirtschaft / Regionalplanung<br />
Bedarfsanalyse<br />
C.3 Ausstellung /<br />
Museum<br />
Einkommenseffekte<br />
Beschäftigungseffekte<br />
Steueraufkommen<br />
Finanzierung<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />
Betriebes<br />
Touristisches Umfeld<br />
Wirtschaft / Regionalplanung<br />
Bedarfsanalyse<br />
Werbung / Image<br />
C.4 Veranstaltung / Event Bedarfsanalyse<br />
Werbung / Image<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• siehe A.4<br />
• siehe C.1<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe C.1 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• Diese Angebote sollten eng mit den sonstigen touristischen Angeboten der Gemeinde<br />
<strong>und</strong> der Region verknüpft sein. Es ist daher eine Gesamtplanung zu empfehlen,<br />
die u.U. von Beratungs- oder Planungsbüros durchgeführt werden sollte.<br />
• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten, sich mit dem Angebot am Markt zu positionieren<br />
<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP). Es sollten Werbemaßnahmen<br />
eingeplant werden, um die ökonomischen Potenziale dieses Angebots zu nutzen.<br />
• Die Bedarfsanalyse sollte je nach Kostenumfang der Veranstaltung auf einer Marketingplanung<br />
aufbauen. Die Veranstaltung könnte eine Ergänzung anderer Angebote<br />
sein (z.B. C.1). Hierbei spielt die zeitliche Lage im Zusammenhang mit konkurrierenden<br />
Veranstaltungen eine wichtige Rolle.<br />
• Events eröffnen die Möglichkeit zu einer gezielten Imageentwicklung. Eine entsprechende<br />
Werbestrategie kann zu einer Vergrößerung des Bekanntheitsgrades der<br />
Gemeinde oder der Region führen.<br />
154
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
D Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
D.1 Aussichtspunkt in der<br />
BFL<br />
D.2 Führung / Besichtigungstour<br />
D.3 Informations- <strong>und</strong><br />
Bildungszentrum /<br />
Begegnungsstätte<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
Werbung / Image<br />
Soziale Aspekte<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
Werbung / Image<br />
Soziale Aspekte<br />
Einkommenseffekte<br />
Beschäftigungseffekte<br />
Steueraufkommen<br />
Finanzierung<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des laufenden<br />
Betriebes<br />
Touristisches Umfeld<br />
Wirtschaft / Regionalplanung<br />
Bedarfsanalyse<br />
Soziale Aspekte<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• siehe A.1<br />
• siehe A.1<br />
• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />
zu untersuchen (vgl. Kap. 4.4.2.4, S. 104).<br />
• Es bieten sich u.U. Möglichkeiten sich mit dem Angebot am Markt zu positionieren<br />
<strong>und</strong> die Imagebildung zu beeinflussen (USP). Es sollten Werbemaßnahmen eingeplant<br />
werden, um die ökonomischen Potenziale dieses Angebots zu nutzen.<br />
• Die Verb<strong>und</strong>enheit mit der Region kann gefördert werden.<br />
• siehe A.1<br />
• siehe A.1<br />
• siehe D.1<br />
• siehe D.1<br />
• siehe D.1<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe C.1 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4 je nach Größe <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Anlage<br />
• siehe A.4<br />
• siehe C.1<br />
155
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />
E.1 Badebetrieb Einkommenseffekte<br />
E.2<br />
Bootsbetrieb<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
- aufwand<br />
Einkommenseffekte<br />
Beschäftigungseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
- aufwand<br />
Touristisches Umfeld<br />
Bedarfsanalyse<br />
Image / Werbung<br />
E.3 Weiterer Wassersport Einkommenseffekte<br />
Beschäftigungseffekte<br />
Touristisches Umfeld<br />
Bedarfsanalyse<br />
Image / Werbung<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• Es sind vorrangig indirekte Effekte zu erwarten (Kiosk, Imbiß, Tankstelle, Einzelhandel<br />
u.ä.)<br />
• Je nach Größe der Badelandschaften können sich Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufwand<br />
deutlich unterscheiden<br />
• Je nach Größe der Anlage sind insbesondere direkte, ggf. auch indirekte Einkommenseffekte<br />
zu erwarten.<br />
• Je nach Größe <strong>und</strong> Besucheraufkommen sind direkte, indirekte <strong>und</strong> induzierte Beschäftigungseffekte<br />
zu erwarten.<br />
• Unter Umständen sind hohe Investitionen <strong>für</strong> die Schiffe erforderlich. Daher ist eine<br />
sorgfältige Planung, auch <strong>für</strong> den Bereich der Infrastruktur, wichtig. Evtl. ist die<br />
Beauftragung eines Planungs- oder Beratungsbüros notwendig.<br />
• Um Potenziale <strong>für</strong> die Entwicklung der lokalen Wirtschaft zu nutzen, ist ein attraktives<br />
Angebotsbündel zu entwickeln (vgl. Kap. 4.4.2.5, S. 107).<br />
• Potenzielle Nutzungskonflikte vorhanden (vgl. Kap. 4.4.2.5).<br />
• Es besteht die u.U. die Möglichkeit, sich als Wassersportgebiet am Markt zu positionieren.<br />
Hierbei ist eine Bedarfsanalyse jedoch Voraussetzung. Die Hinzuziehung<br />
eines Experten ist in diesem Fall anzuraten.<br />
• siehe E.2<br />
• siehe E.2<br />
• siehe E.2<br />
• siehe E.2<br />
• siehe E.2<br />
156
Gruppe Erholungsform Wichtige sozioökonomische Auswahl-<br />
faktoren<br />
F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (ohne Wassersport)<br />
G. Freizeitwohnen<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
–aufwand<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des Betriebes<br />
Touristisches Umfeld<br />
Bedarfsanalyse<br />
Steueraufkommen<br />
Einkommenseffekte<br />
Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsdauer bzw.<br />
-aufwand<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung des Betriebes<br />
Touristisches Umfeld<br />
Bedarfsanalyse<br />
Akzeptanz<br />
Beschreibung, Hinweise<br />
• je nach Art <strong>und</strong> Größe der Anlage siehe A.1 (kleinere Einrichtungen) bzw. A.4<br />
(größere Einrichtungen)<br />
• je nach Art <strong>und</strong> Größe der Anlage siehe A.1 (kleinere Einrichtungen) bzw. A.4<br />
(größere Einrichtungen)<br />
• siehe A.4 bei größeren Einrichtungen<br />
• Zur Attraktivitätssteigerung sind Möglichkeiten <strong>für</strong> ergänzende touristische Angebote<br />
zu prüfen (vgl. Kap. 4.4.2.6, S. 114).<br />
• Der Bedarf an den entsprechenden Sport-, Spiel- oder Freizeiteinrichtungen wird<br />
u.U. durch eine spezielle Zielgruppe generiert. Daher ist auf die Bedarfsanalyse besonderer<br />
Wert zu legen.<br />
• Insbesondere bei Feriensiedlungen: Gr<strong>und</strong>steuer<br />
• Insbesondere bei Feriensiedlungen: ungewiss<br />
• Die erforderliche Infrastruktur sollte in die regionale Entwicklungsplanung passen.<br />
Auf die Infrastrukturplanung ist daher besonderer Wert zu legen<br />
• siehe A.4 bei größeren Einrichtungen<br />
• Ein touristisches Umfeld, welches die Anlage ergänzt, sollte überprüft <strong>und</strong> ggf.<br />
durch Kooperation gefördert werden. Gleichzeitig muss mögliche Nutzungskonkurrenz<br />
mit anderen EF geprüft werden (vgl. Kap. 4.4.2.7, S. 118).<br />
• Bei umfangreicheren Vorhaben ist eine sorgfältige Bedarfsanalyse durchzuführen.<br />
• Um soziale Konflikte zu vermeiden, ist im Vorfeld eine Akzeptanzprüfung durchzuführen.<br />
157
4.6.4 Umsetzungshinweise<br />
4.6 Sozioökonomische Kriterien <strong>für</strong> die Erholungsplanung in der BFL<br />
In diesem Abschnitt wird eine Ideensammlung zur praktischen Handhabbarkeit der Faktorenliste <strong>für</strong> Gemeinden<br />
sowie <strong>für</strong> die Umsetzung der jeweils von der Gemeinde als machbar eingestuften Erholungsform<br />
dargestellt.<br />
Tab. 24 zeigt ein Instrument, mit dem die jeweiligen sozioökonomischen Auswahlfaktoren in ihrer Bedeutung<br />
<strong>und</strong> in ihren Ausmaßen eingeschätzt <strong>und</strong> im Überblick dargestellt werden können. Die Tabelle<br />
ist <strong>für</strong> jede einzelne Erholungsform getrennt auszufüllen. Anhand der vereinfachten Darstellung komplexer<br />
Zusammenhänge kann eine erste Überprüfung der Realisierbarkeit von Erholungsformen in BFL vorgenommen<br />
werden. Insbesondere <strong>für</strong> Anlagen mit vergleichsweise großem Investitionsvolumen <strong>und</strong> / oder<br />
bedeutenden ökologischen oder sozialen Auswirkungen sind verfeinerte Untersuchungsschritte erforderlich.<br />
Die Zahlen in der Tabelle beschreiben ein fiktives Beispiel <strong>für</strong> mögliche Eintragungen bei der<br />
Einschätzung einer Erholungsform.<br />
Um zu einem Ergebnis zu kommen, das die Entscheidungsfindung unterstützt, müssen die jeweiligen<br />
Nutzen <strong>und</strong> Kosten zueinander in Beziehung gesetzt werden. Dies ist ein überwiegend subjektiver Vorgang,<br />
<strong>für</strong> den an dieser Stelle keine allgemeingültigen Hinweise gegeben werden können. Tab. 25 hilft<br />
jedoch dabei, die Entscheidungen nachvollziehbar <strong>und</strong> transparent zu gestalten. Auch wird die Bewertung<br />
der unterschiedlichen Kriterien bereits einen wertvollen Beitrag <strong>für</strong> die Alternativenfindung leisten.<br />
Eine Möglichkeit, um eine Abschätzung der finanziellen Aufwendungen vorzunehmen, stellt die folgende<br />
Tabelle dar (die Angaben dienen nur als Beispiele <strong>und</strong> sind nicht in die Realität übertragbar). Entsprechend<br />
können andere Kostenarten (Flächenverluste etc). kalkuliert werden. Analog ist der Nutzen einer<br />
Erholungsform abzuschätzen.<br />
158
Tab. 24: Darstellungshilfe <strong>für</strong> die Bewertung einer Erholungsform (Zahlen nur fiktiv)<br />
Sozioökonomische<br />
Auswahlfaktoren<br />
Bedeutung /<br />
Priorität<br />
(1-10) 1<br />
Erwartete<br />
Ausprägung<br />
Sonstige Kosten (Risiken),<br />
sonstige Nutzen<br />
(-- / 0 / ++) 2<br />
Planungssicherheit<br />
(-- / 0 / ++) 3<br />
Erläuterung zu den einzelnen Spalten<br />
Steueraufkommen xy Euro / Jahr Sonstige Nutzen<br />
Z.B. kann durch die Schaffung von Arbeitsplätzen ein Beitrag<br />
zum sozialen Gleichgewicht erwartet werden.<br />
Einkommenseffekte xy Euro / Jahr<br />
Umsätze xy Euro /<br />
Monat<br />
Finanzierung % staatliche<br />
Fördermittel<br />
Entwicklungsdauer –<br />
<strong>und</strong> aufwand<br />
Aufwendungen <strong>für</strong><br />
den laufenden Betrieb<br />
% private Investoren<br />
xy Monate /<br />
Jahre<br />
xy Euro / Jahr<br />
Es stehen z.B. Fördermittel mit x % zur Verfügung. Der<br />
Restbetrag muss durch Eigenmittel bzw. betriebliches Investititionskapital<br />
aufgebracht werden.<br />
Sonstiger Nutzen<br />
Z.B. werden positive Effekte auf die Umsetzung anderer<br />
Projekte im Rahmen der regionalen Entwicklungsplanung<br />
erwartet.<br />
Sonstiger Nutzen<br />
Betrieb der Einrichtung kommt z.B. der gesamten Entwicklung<br />
der Gemeinde zugute.<br />
1<br />
Bedeutung / Priorität : Vergeben Sie jedem Faktor eine Ziffer zwischen 1 (sehr geringe Priorität) bis 10 (sehr hohe Priorität)<br />
2<br />
Sonstige Kosten / Risiken, sonstige Nutzen : Vergeben Sie eine Bewertung zwischen -- (Kosten überwiegen deutlich) bis ++ (Nutzen überwiegt deutlich)<br />
(0 bedeutet kosten- <strong>und</strong> nutzenneutral)<br />
3<br />
Planungssicherheit : Vergeben Sie eine Bewertung zwischen -- (Planung völlig unsicher) <strong>und</strong> ++ (Planung völlig sicher)<br />
Die Bewertung der Planungspunkte "Akzeptanz" <strong>und</strong> "Bedarfsanalyse" erfordert ein komplexeres Vorgehen <strong>und</strong> muss deshalb in einem gesonderten Verfahren<br />
bewertet werden.<br />
159
Tab. 25: Darstellungsbeispiel <strong>für</strong> die Kalkulation finanzieller Aufwendungen <strong>für</strong> die Entwicklung einer Erholungsform 15<br />
Erholungsform Dimension Kosten Bemerkung<br />
Wandern<br />
Wanderwege 100 m xy Euro Ausbau von vorhandenen Wegen, an feuchten Stellen mit Schottermaterial befestigt (xy Euro<br />
pro lf. Meter).<br />
Anlegen von Hauptwanderwegen, die auch als Fahrwege nutzbar sind (xy Euro pro lf. Meter).<br />
Trimmpfad xy Euro Geräte ca. xy Euro zusätzliche Befestigungen der Plätze um die Geräte enthalten, jedoch keine<br />
Kosten <strong>für</strong> Wegeausbau<br />
Schutzhütte 5 x 5 Meter Gr<strong>und</strong>fläche xy Euro Giebeldach, inkl. Sitzbänke<br />
Rastplatz 3 x 4 qm xy Euro Sitzgruppen mit Tischen<br />
Gesamt: Meter xy Euro<br />
15 zu den Inhalten vgl. Leydecker/Strassert 1975, auch S. 42.<br />
160
5 Naturschutzfachliche Bewertung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der BFL<br />
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Im Kap. 5.1 werden zunächst die potenziellen Auswirkungen der in der BFL möglichen Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
auf Natur <strong>und</strong> Landschaft dargestellt.<br />
Anschließend wird die Bergbaufolgelandschaft aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet.<br />
Die Bewertung erfolgt dabei auf zwei Ebenen: Die Wahl von Biotoptypen als kleinräumige Betrachtungseinheiten<br />
(Kap. 3.6.2) ermöglicht zum einen eine Verknüpfung der naturschutzfachlichen Bedeutung<br />
einzelner Teilbereiche der BFL mit deren Eignung <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> (vgl. Tab. 13, S. 46).<br />
Die darauf basierende Bewertung typischer Lebensräume der BFL im Hinblick auf ihre Bedeutung <strong>und</strong><br />
Empfindlichkeit gegenüber den Auswirkungen möglicher Erholungsformen ist in Kap. 5.3 dargestellt.<br />
Einige naturschutzfachliche Wertmerkmale der Bergbaufolgelandschaft sind keine Eigenschaften der<br />
Biotoptypen, sondern betreffen die BL / BFL im Ganzen (z.B. Prozessdynamik) oder sind unabhängig<br />
vom Biotoptyp (z.B. Schutzgebiete). Daher ist neben der biotopbezogenen Bewertung auch das Einbeziehen<br />
von Bewertungskriterien auf biotoptypenunabhängiger Ebene erforderlich (vgl. Kap. 5.4). Die Bewertung<br />
selbst kann allerdings nicht pauschaliert, sondern nur im konkreten Einzelfall erfolgen, was insbesondere<br />
bei der Ausarbeitung der „Handreichung <strong>für</strong> Kommunen“ 16 berücksichtigt wurde.<br />
Die Ergebnisse von Kap. 5 dienen als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Herausarbeitung des Konfliktpotenzials zwischen<br />
Erholung <strong>und</strong> Naturschutz in der BFL, die in Kap. 6 erfolgt.<br />
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
5.1.1 Übersicht möglicher Auswirkungen<br />
Die Wechselwirkungen zwischen Erholung <strong>und</strong> Umwelt sind vielfältig: Freizeit <strong>und</strong> Erholung beeinflussen<br />
die natürlichen Ressourcen (wie Boden, Wasser, Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt) durch Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Aktivitäten; gleichzeitig werden die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ausübung der Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsaktivität<br />
wiederum von den Umweltbedingungen beeinflusst: So stellen bestimmte Konstellationen der natürlichen<br />
Landschaftsausstattung <strong>und</strong> des Landschaftsbildes <strong>für</strong> bestimmte, mehr oder weniger landschaftsbezogene<br />
Erholungsformen eine ganz wesentliche Eignungsvoraussetzung dar. Dieser Aspekt wurde bereits in<br />
Kap. 4.4.2 berücksichtigt.<br />
Die möglichen Wechselwirkungen zwischen Erholung <strong>und</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft können sowohl positi-<br />
ver als auch negativer Art sein <strong>und</strong> umfassen damit<br />
• Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft durch Erholungsanlagen <strong>und</strong> -aktivitäten<br />
• Förderung bestimmter Lebensräume durch bestimmte Auswirkungen im Rahmen der Erholungs<br />
nutzung 17<br />
• Gleichlaufenden Interessen zwischen <strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> Natur- <strong>und</strong> Umweltschutz, die eine gegenseitige<br />
Förderung (Synergieeffekte) bewirken.<br />
16 Die Handreichung <strong>für</strong> Kommunen ist nicht Bestandteil des vorliegenden Textbandes, sondern wird als eigener Band veröffentlicht.<br />
17 Dieser Aspekt kann nur im konkreten Fall unter Berücksichtigung der Auswirkung <strong>und</strong> des jeweiligen Biotoptyps beurteilt<br />
werden <strong>und</strong> wird deshalb in Kap. 5 mit behandelt<br />
161
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Die potenziellen Auswirkungen von Erholungs- <strong>und</strong> Sportaktivitäten auf Natur <strong>und</strong> Umwelt sind in der<br />
Literatur ausgiebig behandelt; sie werden nachfolgend kurz zusammenfassend dargestellt.<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen:<br />
Bei der Darstellung der Auswirkungen (Anhang IV) werden baubedingte, anlagebedingte <strong>und</strong> aktivitätsbedingte<br />
Auswirkungen unterschieden.<br />
• Baubedingte Auswirkungen werden in der tabellarischen Darstellung pauschal erfasst, da konkretere<br />
Aussagen nicht möglich <strong>und</strong> sinnvoll sind. Unter den baubedingten Auswirkungen sind als potenzielle<br />
Problemfelder zu nennen:<br />
- Zerstörung oder Beeinträchtigung von Flächen durch Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze, Bau-<br />
trassen<br />
- Lärm <strong>und</strong> Emissionen infolge Baumaßnahmen (Verkehr / Transportströme)<br />
- Evtl. Beeinträchtigung von Gewässern (durch Verbauung, Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung, Abwasserbe-<br />
lastung), ggf. Deponierung von Erdmasse.<br />
• Anlagebedingte Auswirkungen umfassen potenziell<br />
- Versiegelung / Überbauung von Flächen; mögliche Folgen sind<br />
� vollständige Zerstörung von Lebensräumen<br />
� Zerschneidung von Lebensräumen oder Biotopkomplexen<br />
- Umnutzung von Flächen (ohne Versiegelung); mögliche Folgen sind<br />
� Schädigung oder Zerstörung des Bewuchses,<br />
� Bodenverdichtung<br />
� Veränderung / Beeinträchtigung von Lebensräumen <strong>und</strong> Arten<br />
- Schadstoff-Emissionen baulicher Anlagen (wie z.B. Heizanlagen).<br />
Dabei sind nicht nur die <strong>für</strong> die eigentliche Nutzung erforderlichen Anlagen zu berücksichtigen, sondern<br />
auch Nebenanlagen wie z.B. Erschließungsanlagen (Zufahrten, Parkplätze). Diese gehen aus<br />
den Tabellen „Anforderungsprofile“ (Kap. 4.4.2) hervor, wobei notwendige Infrastruktureinrichtungen<br />
von ergänzenden unterschieden wurden.<br />
• Aktivitätsbedingte Auswirkungen umfassen potenziell<br />
- Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern, Befahren; mögliche Folgen sind<br />
� Schädigung oder Zerstörung des Bewuchses,<br />
� potenzielle Bodenverdichtung, Bodenerosion<br />
� potenziell: Veränderung / Beeinträchtigung von Lebensräumen <strong>und</strong> Arten.<br />
- Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag in Boden, Wasser <strong>und</strong> Luft<br />
� gezielte Veränderung des Arteninventars (durch Entnahme von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren<br />
bzw. Aussetzen von Tieren)<br />
162
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
- akustische <strong>und</strong> optische Störung (durch Geräusche, Licht, Anwesenheit von Erholungssuchen-<br />
den); mögliche Folgen sind<br />
� potenziell Vertreibung von Tieren<br />
� Zerschneidung von Lebensräumen oder Lebensraumkomplexen<br />
• Als zusätzliche, indirekte Auswirkungen (ohne direkten Flächenbezug) sind die Auswirkungen infolge<br />
von Besucherverkehr, Unterbringung oder Gastronomie festzuhalten.<br />
Die potenziellen Beeinträchtigungen, die von den unterschiedlichen Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen<br />
ausgehen, werden nach der zu erwartenden Intensität bewertet. Der Bewertung werden drei mögliche<br />
Intensitätsstufen zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
Intensitätsstufe der potenziellen<br />
Beeinträchtigung<br />
Erläuterung<br />
0 keine oder nur geringe Auswirkung zu erwarten<br />
1 Auswirkung mittlerer Intensität zu erwarten<br />
2 Auswirkung hoher Intensität zu erwarten<br />
Die Bewertung <strong>für</strong> die einzelnen Aktivitätsgruppen bzw. Erholungsformen ist in den Anhängen III <strong>und</strong><br />
IV dargestellt. Dabei wird jede der o.g. Auswirkungen (z.B. akustische <strong>und</strong> optische Störung) gesondert<br />
bewertet. Eine Aggregation erfolgt nur in Form einer abschließenden textlichen Zusammenfassung (vgl.<br />
Kap. 5.1.2); eine rechnerische Aggregation ist <strong>für</strong> das weitere Bewertungsverfahren nicht nötig <strong>und</strong> sinnvoll.<br />
Positive Wechselwirkungen zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz<br />
In eine Gesamtbilanz der Auswirkungen von Sporteinrichtungen <strong>und</strong> -aktivitäten auf Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />
müssen neben den (potenziellen) Belastungen auch gegenseitige förderliche Aspekte einbezogen werden<br />
(Synergieeffekte). Diese können direkter oder indirekter Art sein, was an folgenden Beispielen verdeutlicht<br />
wird:<br />
• Direkte positive Wirkungen<br />
treten dann auf, wenn die Form der <strong>Erholungsnutzung</strong> einen direkten Beitrag zur Erhaltung von Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft leistet. Dabei wird nicht nur der Beitrag zur Sicherung oder Entwicklung naturschutzfachlich<br />
bedeutender Lebensräume berücksichtigt, sondern auch die Erhaltung der typischen <strong>und</strong> charakteristischen<br />
Kulturlandschaft (auch Industrie-Kultur-Landschaft). V.a. <strong>für</strong> Erholungsformen, die in<br />
direkter Weise auf die Nutzung naturnaher oder typischer Landschaften angewiesen sind, können somit<br />
hohe Synergieeffekte festgestellt werden. In geringerem Maß trifft dies auch auf solche Erholungsformen<br />
zu, die eine weitgehend naturnahe oder charakteristische Landschaft als Kulisse <strong>für</strong> ihre<br />
Aktivität benötigen (vgl. Kap. 4.4.2 mit Anforderungsprofilen).<br />
Weitere, direkte positive Effekte können nur in direktem Bezug zu einzelnen Lebensräumen beurteilt<br />
werden (vgl. Fußnote 17).<br />
163
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
• Indirekte positive Wirkungen<br />
können v.a. im Zusammenhang mit Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten auftreten, die der Vermittlung von<br />
Wissen über Natur <strong>und</strong> Umwelt oder dem Naturerlebnis dienen. So kann eine entsprechenden Wertschätzung<br />
von Natur beim Besucher erreicht werden, die wiederum in positives Handeln in der Natur<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Natur münden kann.<br />
Weitere indirekte Wirkungen treten potenziell im Rahmen aller touristischer Aktivitäten auf: Hier sind<br />
beispielhaft die Ausgaben zu nennen, die von Touristen im Verlauf ihres Aufenthaltes in einer Region<br />
getätigt werden <strong>und</strong> (teilweise) <strong>für</strong> die Erhaltung bzw. den Schutz sensibler Landschaftsräume genutzt<br />
werden können.<br />
Bei der zusammenfassenden Darstellung der Wechselwirkungen in Kap. 5.1.2 werden mögliche positive<br />
Wechselwirkungen direkter <strong>und</strong> indirekter Art mit berücksichtigt. Von den unterschiedlichen Aktivitätsgruppen<br />
bzw. Erholungsformen sind potenzielle Synergieeffekte in unterschiedlicher Intensität zu erwarten<br />
(3 Intensitätsstufen, s.u.). Die Einzelbewertung der Synergieeffekte <strong>für</strong> die einzelnen Erholungsformen<br />
erfolgt im Anhang IV.<br />
Intensitätsstufe der potenziellen<br />
Synergieeffekte<br />
Erläuterung<br />
0 Keine oder nur geringe Synergieeffekte zu erwarten<br />
1 Mittlere Synergieeffekte zu erwarten<br />
2 Hohe Synergieeffekte zu erwarten<br />
164
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
5.1.2 Zusammenfassende Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen<br />
in der BFL<br />
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Bewertung zusammenfassend dargestesllt. Als Bezugsebene <strong>für</strong><br />
die Bewertung der Wechselwirkungen wurden die sieben Aktivitätsgruppen <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
herangezogen (vgl. Kap. 4.3.1, S. 61). Da die verschiedenen Erholungsformen innerhalb einer Aktivitätsgruppe<br />
in Hinblick auf ihre Wechselwirkungen mit Natur <strong>und</strong> Landschaft nicht immer einheitlich zu beurteilen<br />
sind, wurden die Aktivitätsgruppen bei Bedarf weiter untergliedert. Die Einzelbewertungen sind<br />
den Anhängen III <strong>und</strong> VI zu entnehmen.<br />
A) Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />
Die verschiedenen Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten im Bereich Naturerlebnis <strong>und</strong> -erfahrung (vgl.<br />
Kap. 4.3.2.1) sind den relativ landschaftsverträglichen <strong>und</strong> extensiven Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong> zuzuordnen.<br />
So sind v.a. die bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen überwiegend gering; eine mögliche<br />
Umnutzung von Flächen, die im Zuge der Gestaltung von Naturerlebnisgebieten erforderlich sein kann,<br />
dient dem Ziel, naturnahe <strong>und</strong> vielfältige Flächen zu entwickeln.<br />
Die aktivitätsbezogenen Auswirkungen der hier zusammengefassten Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten sind<br />
differenziert zu betrachten:<br />
Den intensivsten Kontakt mit der Natur ermöglichen Naturerlebnisgebiete, was hohe mögliche Synergieeffekte<br />
nach sich zieht. Gleichzeitig führen Naturerlebnisgebiete zu vergleichsweise intensiven Auswirkungen<br />
in Form von Betreten, möglichen Störungen <strong>und</strong> z.T. auch Eingriffen in die Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt.<br />
Geringere Auswirkungen gehen i.d.R. von der Naturbeobachtung <strong>und</strong> der Nutzung von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden<br />
aus: Hier regeln Einrichtungen wie Wege, Aussichtstürme etc. die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die<br />
Nutzung.<br />
Tiergehege bewirken durch Besucherkonzentration <strong>und</strong> die Einrichtung selbst stärkere Einflüsse auf Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft; die Synergieeffekte sind zumindest bei klassischen Wildgehegen von geringerer Bedeutung.<br />
B) Landschaftsbezogene Erholung<br />
Die verschiedenen Formen der landschaftsbezogenen Erholung wie Wandern, Radwandern <strong>und</strong> Reiten<br />
gehören zu den vergleichsweise extensiven Erholungsformen mit entsprechend geringen Auswirkungen<br />
auf Natur <strong>und</strong> Umwelt. Eine deutliche Verstärkung der Auswirkungen ist bei sehr hohem Besucheraufkommen<br />
mit entsprechend hohem Verkehrsaufkommen (Erholungsschwerpunkte) zu erwarten.<br />
Landschaftsbezogene Erholungsformen sind auf "schöne" (v.a. naturnahe <strong>und</strong> vielfältige) Landschaften<br />
angewiesen <strong>und</strong> ermöglichen ein positives Landschaftserlebnis, worin Synergieeffekte zwischen Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Erholung begründet sind.<br />
C) Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
Bei einer Nach- oder Umnutzung von Gebäuden <strong>für</strong> Erholungszwecke können die Auswirkungen durch<br />
Bau <strong>und</strong> Anlage weitestgehend reduziert werden. Damit sind diese Eingriffe v.a. auf den Neubau von<br />
Museums- oder Ausstellungsgebäuden beschränkt.<br />
165
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Die erforderlichen Eingriffe <strong>für</strong> die Herstellung von Landschaftsparks <strong>und</strong> -gärten können je nach konkretem<br />
Konzept sehr unterschiedlich sein, was im Einzelfall berücksichtigt werden muss.<br />
Allen Erholungsformen gemeinsam ist die relativ hohe Intensität an aktivitätsbezogenen Auswirkungen,<br />
da sämtliche Angebote auf eine hohe Besucherkonzentration abzielen; <strong>für</strong> Veranstaltungen wurde der Extremfall<br />
"Großveranstaltung" nicht zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, muss aber als Möglichkeit mit berücksichtigt werden.<br />
Hohe Synergieeffekte können erreicht werden, da in vielen Fällen gemeinsame Ziele hinsichtlich des<br />
Schutzes bzw. der Erhaltung der Kulturlandschaft in ihren unterschiedlichen Ausprägungen verfolgt werden.<br />
D) Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
Für die hier zusammengefassten Erholunsformen sind die Auswirkungen differenziert zu betrachten:<br />
Umfangreichere Eingriffe im Rahmen eines Neubaus von Gebäuden (Eingriffe durch Baumaßnahmen<br />
<strong>und</strong> Anlage) treten nur im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Info- oder Bildungsstätten auf.<br />
Diese Eingriffe können bei einer Nach- oder Umnutzung von Gebäuden <strong>für</strong> Erholungszwecke weitestgehend<br />
reduziert werden.<br />
Stärkere aktivitätsbedingte Auswirkungen sind mit den o.g. Zentren, aber auch mit Aussichtspunkten in<br />
der BFL verb<strong>und</strong>en, da diese auf hohe Besucherzahlen abzielen.<br />
Bei Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren müssen die Auswirkungen getrennt <strong>für</strong> motorisierte Bus- oder Bahntouren<br />
<strong>und</strong> geführte Wanderungen, Radwanderungen oder Reittouren betrachtet werden. Letztere sind<br />
eindeutig der ruhigen <strong>und</strong> landschaftsbezogenen Erholung mit relativ geringen Auswirkungen zuzuordnen,<br />
während Bus- oder Bahntouren höhere Störeffekte (Lärm, Besucherzahlen) <strong>und</strong> zusätzlich Schadstoffemissionen<br />
nach sich ziehen.<br />
Da viele Einrichtungen zur Information <strong>und</strong> Bildung darauf abzielen, die Charakteristika der BFL (Natur,<br />
Landschaft, Kultur) zu erhalten <strong>und</strong> zu nutzen, können hohe Synergieeffekte erreicht werden.<br />
E) Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />
Extensive Formen der wasserbezogenen Erholung sind vorwiegend durch aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
gekennzeichnet, während bau- <strong>und</strong> anlagebedingte Auwirkungen zu vernachlässigen sind: Eine besondere<br />
Rolle spielen mögliche Störeffekte sensibler Lebensräume am <strong>und</strong> im Gewässer, daneben sind<br />
mechanische Belastungen durch Tritt oder Bootfahren im Uferbereich sowie in geringerem Ausmaß<br />
Nährstoffeinträge in Gewässer zu nennen. Speziell <strong>für</strong> den Angelbetrieb kommen Veränderungen des Arteninventars<br />
des Gewässers hinzu.<br />
Synergieeffekte haben bei der extensiven Wassererholung eine mittlere Bedeutung: Alle Nutzergruppen<br />
benötigen ein sauberes <strong>und</strong> geruchsarmes Gewässer <strong>und</strong> wünschen eine naturnahe <strong>und</strong> vielfältige Landschaftskulisse;<br />
<strong>für</strong> den Tauchsport kommt der Wunsch nach einer möglichst vielfältigen Unterwasser-<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt hinzu.<br />
Bei den bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen eines intensiven Bade- oder Bootbetriebes muss zwischen<br />
komplexen Hafenanlagen <strong>und</strong> kleineren Anlagen (Steganlagen, Landliegeplätze) differenziert werden:<br />
Die Auswirkungen können dementsprechend in mittlerer bis hoher Intensität auftreten.<br />
Die aktivitätsbedingten Auswirkungen sind infolge der durchweg hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> langfristigen<br />
Anwesenheit hoch zu bewerten (v.a. mögliche Störungen, mechanische Belastung).<br />
166
5.1 Auswirkungen der <strong>Erholungsnutzung</strong> auf Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Die Auswirkungen durch Motorbootbetrieb müssen in vielfacher Hinsicht als gravierend eingestuft werden<br />
(zusätzlich Lärm, Schadstoffe).<br />
Synergieeffekte treten beim Intensivbetrieb nur in sehr geringem Umfang auf.<br />
F) Sport, Spiel- <strong>und</strong> Freizeit<br />
Von den landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten gehen vorwiegend aktivitätsbezogene Wirkungen<br />
aus: So sind i.d.R. kaum bauliche Anlagen erforderlich, die über Baumaßnahmen oder Bodenversiegelung<br />
auf die Landschaft einwirken; Änderungen in der Flächennutzung können ein mittleres Ausmaß<br />
einnehmen. Die aktivitätsbedingten Auswirkungen sind infolge der angestrebten eher hohen Nutzerzahlen<br />
<strong>und</strong> deren langfristiger Anwesenheit als überwiegend hoch zu bewerten.<br />
Die Ausübung des Luftsportes außerhalb von Flugplätzen wirkt im wesentlichen über die Flugaktivität<br />
(Überflug), während direkte, flächenbezogene Auswirkungen (wie Überbauung, Umnutzung, Trittwirkung)<br />
eine geringere Rolle spielen. Die deutlichste Auswirkung liegt in der Sichtbarkeit von Flugobjekten<br />
über weite Strecken <strong>und</strong> damit in der möglichen optischen Störwirkung empfindlicher Tierarten.<br />
Zusätzliche Auswirkungen durch starke Lärmwirkung sowie Schadstoffeinträge gehen vom Motorsport<br />
im Gelände aus (Automobil- <strong>und</strong> Motorradsport, motorisierter Luftsport).<br />
Da eine intakte Natur <strong>und</strong> Landschaft häufig als Kulisse <strong>für</strong> Sport oder Spiel wahrgenommen wird, sind<br />
Synergieeffekte zur Erhaltung einer intakten Landschaft in gewissem Umfang vorhanden.<br />
Ein Neubau von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks ist i.d.R. mit gravierenden Eingriffen in Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft verb<strong>und</strong>en. Dazu gehören relativ umfangreiche Baumaßnahmen, Auswirkungen durch die<br />
Anlage von Gebäuden, Stadien, Sportplätzen etc., die eine flächige Versiegelung oder zumindest Umnutzung<br />
der Landschaft erfordern.<br />
Durch ein i.d.R. hohes Verkehrs- <strong>und</strong> Besucheraufkommen sind intensive aktivitätsbezogene Auswirkungen<br />
zu erwarten; auch müssen im Einzelfall die indirekten Auswirkungen (z.B. durch Zusatz- <strong>und</strong> Nebeneinrichtungen),<br />
die eine Gesamtbewertung noch wesentlich beeinflussen können, mit einbezogen werden.<br />
Für die genannten Anlagen ist i.d.R. davon auszugehen, dass nur geringe Synergieeffekte auftreten.<br />
Im Rahmen des Projektes ist es nicht möglich <strong>und</strong> sinnvoll, verschiedene Kategorien von Sport- oder<br />
Freizeitanlagen vergleichend zu untersuchen, da dies im konkreten Fall nach vorgegebenen Planungsverfahren<br />
<strong>und</strong> in entsprechendem Detaillierungsgrad geschehen muss.<br />
G) Freizeitwohnen<br />
Die Anlage <strong>und</strong> Nutzung von Einrichtungen des Freizeitwohnens ist mit relativ massiven Eingriffen in<br />
die Landschaft verb<strong>und</strong>en. Die Errichtung von Gebäuden, Anlagen <strong>und</strong> die Verkehrserschließung erfordert<br />
v.a. bei der Errichtung von Feriensiedlungen vergleichsweise umfangreiche Baumaßnahmen, führt<br />
zur Versiegelung, Überbauung <strong>und</strong> Veränderung von Flächen.<br />
Durch eine relativ große Anzahl von Besuchern <strong>und</strong> deren langfristigen Aufenthalt treten auch umfangreiche<br />
aktivitätsbedingte Auswirkungen auf.<br />
Feriensiedlungen <strong>und</strong> Dauercamping-Plätze führen dabei zu stärkeren Auswirkungen als Ferien-Camping<br />
<strong>und</strong> v.a. Zeltplätze.<br />
Im Vergleich zu den negativen Auswirkungen sind die Synergieeffekte vergleichsweise gering. Die Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes infolge der Errichtung von Campingplätzen muss als schwerwiegender<br />
bewertet werden als die übereinstimmende Zielsetzung des Schutzes eines intakten Landschaftsbildes<br />
als Kulisse.<br />
167
5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />
5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />
Für die naturschutzfachliche Bewertung der Bergbaufolgelandschaft werden als Betrachtungseinheit charakteristische<br />
Biotoptypen gewählt (vgl. Tab. 12). Als Bewertungskriterien werden folgende <strong>für</strong> den Naturschutz<br />
bedeutsamen Merkmale der BFL herangezogen: extreme Standortbedingungen, Seltenheit /<br />
Einmaligkeit / Gefährdung, Lebensraum- / Habitatfunktion, Ersetzbarkeit / Regenerierbarkeit, Entwicklungspotenzial,<br />
Biotopverb<strong>und</strong>funktion, Prozessdynamik / Sukzession, Standortvielfalt <strong>und</strong> Großflächigkeit<br />
/ Störungsarmut (in Anlehnung an KÖCK et al. 1999). Im Folgenden werden die ausgewählten Bewertungskriterien<br />
kurz erläutert.<br />
Extreme Standortbedingungen<br />
Sofern keine Melioration oder Düngung im Rahmen der Rekultivierung stattgef<strong>und</strong>en hat, sind die verkippten<br />
Substrate in der Regel nährstoffarm. Durch die Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung sind weite Bereiche der<br />
BFL – besonders Flächen mit durchlässigen Substraten (Sanden) – ausgesprochen trocken. Auf den oft<br />
nur lückig bewachsenen Kippen stellen sich extreme mikroklimatische Verhältnisse ein. Kohlehaltige<br />
Substrate versauern leicht im Kontakt mit Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasser. Gerade auf solchen Extremstandorten<br />
entwickeln sich Biozönosen mit konkurrenzschwachen <strong>und</strong> hochspezialisierten Tier- <strong>und</strong><br />
Pflanzenarten. In der unverritzten Landschaft sind solche Extremstandorte durch Meliorationsmaßnahmen<br />
oder durch die allgemeine Eutrophierung stark zurückgegangen. Extrem saure Standorte fehlen in der<br />
gewachsenen Landschaft Mitteleuropas (s.u.).<br />
Gefährdung / Seltenheit / Einmaligkeit<br />
In der Bergbaufolgelandschaft existieren viele Biotope, die in der gewachsenen Landschaft sehr selten<br />
geworden sind. Hierzu zählen neben nährstoffarmen (s.o.) <strong>und</strong> jungen Biotopen Verlandungszonen,<br />
Steilwände <strong>und</strong> Abbrüche, Salzstellen oder auch Biotopmosaike. Das Vorkommen dieser Biotope in der<br />
Bergbaulandschaft ist wegen ihrer allgemeinen Gefährdung daher besonders hoch zu bewerten.<br />
Zahlreiche Biotope sind bergbautypisch, d.h. sie sind in der umgebenden Landschaft nicht vorhanden.<br />
Hierzu zählen z.B. große Seen im natürlicherweise gewässerarmen nördlichen Lausitzer Revier oder stark<br />
versauerte Biotope (terrestrische <strong>und</strong> Gewässerbiotope). In schwefelsauren Restseen der deutschen<br />
Braunkohlenreviere können sich speziell angepasste Organismengemeinschaften aus Algen, Bakterien<br />
<strong>und</strong> Zooplankton entwickeln, die ähnlich hohe Biomassen erreichen können wie in neutralen, eutrophen<br />
Seen (GELLER & SCHULTZE 1999). Stark gefährdeten Biotoptypen (Gefährdungsgrade 1, 1-2 <strong>und</strong> 2 der<br />
Rote-Liste-Biotoptypen Deutschlands: RIECKEN et al. 1994; vgl. Tab. 26) wird eine hohe Bedeutung<br />
(Wertstufe 2 in Tab. 27), gefährdeten oder gesetzlich geschützten Biotoptypen <strong>und</strong> FFH-Lebensräumen<br />
eine mittlere Bedeutung (Wertstufe 1) zugeordnet.<br />
Lebensraum- / Habitatfunktion<br />
Aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Besonderheiten bieten Bergbaufolgelandschaften einer Vielzahl von<br />
Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten Lebensraum. Hierunter sind auch viele seltene, gefährdete <strong>und</strong> hochspezialisierte<br />
Arten zu finden. Für Tiere erfüllen Biotope der Bergbaufolgelandschaft unterschiedliche Funktionen z.B.<br />
als Reproduktionsgebiet, Nahrungs- <strong>und</strong> Jagd-Habitat <strong>und</strong> <strong>für</strong> wandernde Arten (Zugvögel) als Rast- <strong>und</strong><br />
Schlafplatz.<br />
168
5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />
Die Bewertung der Biotoptypen im Rahmen dieses Projekts kann nur anhand ihres Potenzials, nicht aufgr<strong>und</strong><br />
des tatsächlichen Arteninventars einer Fläche erfolgen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden in Tab. 26 charakteristische<br />
Tierartengruppen benannt, von denen im jeweiligen Biotoptyp gefährdete <strong>und</strong> spezialisierte<br />
Arten vorkommen, die Angaben wurden aus verschiedenen publizierten Untersuchungen zusammengestellt.<br />
Wenn aus mehreren Gruppen eine große Anzahl solcher Arten auftreten kann, wird dem Biotoptyp<br />
eine hohe Bedeutung zugeordnet; kommen solche Arten in geringerem Umfang vor, erhält der Biotoptyp<br />
eine mittlere Bedeutung. Sind fast ausschließlich häufige, ungefährdete <strong>und</strong> unspezialisierte Arten zu erwarten,<br />
wird die Wertstufe „geringe Bedeutung“ vergeben.<br />
Ersetzbarkeit / Regenerierbarkeit<br />
Biotope benötigen zu ihrer Entwicklung unterschiedlich lange Zeit. Während z.B. Pionierfluren sehr junge<br />
Biotoptypen sind, entstehen Moore oder naturnahe Wälder nur in langen Zeiträumen. Die Ersetzbarkeit<br />
oder Regenerierbarkeit gibt die Zeitdauer wieder, die zur Neuschaffung oder Wiederherstellung eines<br />
Biotops notwendig ist. Nicht ersetzbar sind Biotoptypen, die zu ihrer Entstehung auf spezielle Standortbedingungen<br />
angewiesen sind, z.B. Quellen, Salzstellen oder Moore, oder die zu ihrer Entstehung lange<br />
Zeiträume (> 25 a) benötigen. Bedingt regenerierbare Biotoptypen sind nur mittelfristig (5 - 25 a) entwickelbar.<br />
Leicht ersetzbar dagegen sind Biotoptypen, die kurzfristig (< 5 a) wiederherstellbar sind.<br />
Entwicklungspotenzial<br />
Der naturschutzfachliche Wert von Biotopen mit einer derzeit nur geringen Bedeutung kann sich durch<br />
gezielte Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen oder durch ungestörte Sukzession erhöhen. Biotope, deren<br />
naturschutzfachliche Bedeutung durch geringen Aufwand in kurzer Zeit gesteigert werden kann, besitzen<br />
ein hohes Entwicklungspotenzial. Ist die Wertsteigerung nur durch hohen Aufwand oder innerhalb längerer<br />
Zeiträume erreichbar, so wird das Entwicklungspotenzial als mittel eingestuft. Biotope, die bereits<br />
sehr wertvoll sind, besitzen kein Entwicklungspotenzial.<br />
169
5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />
Tab. 26: Gefährdung, Schutzstatus <strong>und</strong> naturschutzfachliche Bedeutung der Biotoptypen<br />
der BL / BFL<br />
Biotoptyp<br />
Gewässer<br />
RL-D §20c FFH<br />
Bedeutung als Lebensraum gefährdeter<br />
Arten der Tiergruppen<br />
...<br />
Quelle 1/2 § Libellen, Zikaden<br />
Fließgewässer,<br />
naturnah<br />
1/2 § FFH<br />
Vögel, Fische, Libellen<br />
Fließgewässer,<br />
naturfern<br />
*<br />
i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />
anspruchsvolle Arten<br />
Tiefwasserzone 2/3 Vögel (Rast- <strong>und</strong> Schlafplatz)<br />
Flachwasserzone<br />
2/3 §<br />
Vögel, Reptilien, Amphibien,<br />
Libellen<br />
Kleingewässer<br />
2-3<br />
Reptilien, Amphibien, Libellen,<br />
Laufkäfer<br />
Verlandungs-Biotope <strong>und</strong> Moore<br />
Verlandungsröhricht<br />
2-3 §<br />
Vögel, Libellen, Zikaden, Nachtfalter<br />
Landröhricht<br />
2/3 §<br />
Heuschrecken, Nachtfalter,<br />
Laufkäfer, Spinnen<br />
Niedermoor<br />
(inkl. -initial)<br />
1 § FFH<br />
Zikaden, Laufkäfer<br />
Orchideen<br />
Binnensalzstelle 1 FFH Zikaden, Spinnen<br />
Feucht-/Moorheide<br />
Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />
Äcker <strong>und</strong> Ackerbrachen<br />
1-2 § FFH Laufkäfer, Ameisen, Tagfalter,<br />
Spinnen<br />
Acker extensiv 2/2-3 Vögel, Laufkäfer, Spinnen<br />
Acker intensiv<br />
Rohboden-Biotope<br />
*<br />
i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />
anspruchsvolle Arten<br />
Abbruchkante /<br />
Steilwand<br />
1/2-3<br />
Vögel, Stechimmen<br />
Rohbodenstandort<br />
Vögel, Heuschrecken, Sand-<br />
2/3<br />
ohrwurm, Stechimmen, Laufkäfer,<br />
Spinnen<br />
Sand-Pionierflur<br />
Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />
1-2 § FFH<br />
Sandohrwurm, Stechimmen,<br />
Ameisen, Tagfalter, Nachtfalter,<br />
Laufkäfer, Spinnen<br />
Sand-Trockenrasen<br />
Reptilien, Heuschrecken, Stech-<br />
1-2 § FFH immen, Ameisen, Laufkäfer,<br />
Tagfalter, Spinnen<br />
trockene Sandheide<br />
Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />
Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />
1-2 § FFH<br />
Stechimmen, Ameisen, Laufkäfer,<br />
Tagfalter, Nachtfalter, Spinnen<br />
Ruderal- / Staudenflur<br />
trocken<br />
2/*<br />
Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />
Zikaden, Laufkäfer<br />
170
5.2 Bewertungskriterien <strong>für</strong> die naturschutzfachliche Bewertung der BFL<br />
Biotoptyp RL-D §20c FFH<br />
Bedeutung als Lebensraum gefährdeter<br />
Arten der Tiergruppen<br />
...<br />
Ruderal- / Staudenflur<br />
feucht<br />
2/* (§) (FFH)<br />
Vögel, Heuschrecken, Zikaden,<br />
Laufkäfer<br />
Ansaat<br />
Gehölz-Biotope<br />
*<br />
i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />
anspruchsvolle Arten<br />
Sukzessionsgebüsch 3 (§) Vögel, Tagfalter<br />
Hecke / Baumgruppe<br />
exotisch<br />
*<br />
Vögel<br />
Hecke / Baumgruppe<br />
einheimisch<br />
3<br />
Vögel, Tagfalter<br />
Pionierwald<br />
i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />
*<br />
anspruchsvolle Arten<br />
Orchideen<br />
naturnaher Laubwald<br />
2/3 FFH<br />
Fledermäuse, Vögel, Laufkäfer,<br />
Tagfalter, Spinnen<br />
Laubforst exotisch<br />
*<br />
i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />
anspruchsvolle Arten<br />
Laubforst einheimisch<br />
*<br />
Fledermäuse, Vögel, Laufkäfer,<br />
Tagfalter, Spinnen<br />
Nadelwald naturnah<br />
1-2/2-3<br />
Fledermäuse, Vögel, Laufkäfer,<br />
Tagfalter, Spinnen<br />
Nadelforst<br />
sonstige Biotope<br />
*<br />
i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />
anspruchsvolle Arten<br />
Bauwerk /<br />
Verkehrsanlage<br />
Biotopkomplexe<br />
*<br />
i.d.R. nur Ubiquisten <strong>und</strong> wenig<br />
anspruchsvolle Arten<br />
kleinräumiges Biotop-<br />
Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />
mosaik aus Rohboden,<br />
Stechimmen, Ameisen, Laufkä-<br />
Magerrasen, Gras- <strong>und</strong><br />
(§) (FFH) fer, Tagfalter, Nachtfalter, Spin-<br />
Krautfluren sowie Gebüschennen<br />
Schüttrippen-Komplex je nach vor-<br />
Vögel, Reptilien, Heuschrecken,<br />
kommenden<br />
Biotoptypen<br />
(§) (FFH)<br />
Stechimmen, Ameisen, Laufkäfer,<br />
Tagfalter, Nachtfalter, Spinnen,<br />
Amphibien<br />
Böschungs-Bermen-<br />
Komplex<br />
(§) (FFH)<br />
Insel<br />
(§) (FFH)<br />
neben den Gruppen der einzelnen<br />
Biotoptypen speziell Vögel<br />
Quellen: RIECKEN et al. 1994, SSYMANK et al. 1998, verschiedene publizierte Untersuchungen<br />
Erläuterungen: RL-D - Rote Liste der Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1994), angegeben ist die Spanne<br />
des Gefährdungsgrads verschiedener Ausprägungen des Biotoptyps (max./.min):<br />
1 - von vollständiger Vernichtung bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, * - ungefährdet<br />
§20c - nach § 20c BNatSchG geschützter Biotoptyp, (§) - nur in bestimmten Ausprägungen gesetzlich<br />
geschützt<br />
FFH - Lebensraum der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), (FFH) - nur in bestimmten Ausprägungen Lebensraum<br />
der FFH-Richtlinie<br />
171
5.3 Bewertung der Biotoptypen<br />
5.3 Bewertung der Biotoptypen<br />
Die in Kap. 3.6.2 unterschiedenen Biotoptypen werden in Tab. 27 anhand der in Kap. 5.2 beschriebenen<br />
Kriterien bewertet <strong>und</strong> ihre Empfindlichkeit gegenüber den verschiedenen Auswirkungen der Erholungs-<br />
nutzung (vgl. Kap. 5.1) abgeschätzt. In Kap. 6 werden dann die möglichen Erholungsaktivitäten mit ihren<br />
Auswirkungen <strong>und</strong> die Biotoptypen mit ihrer Empfindlichkeit zusammengeführt, um die Eignung der<br />
einzelnen Bereiche der BFL <strong>für</strong> eine naturschutzkonforme <strong>Erholungsnutzung</strong> zu ermitteln.<br />
Erläuterungen: 0 - geringe Bedeutung bzw. Empfindlichkeit,<br />
1 - mittlere Bedeutung bzw. Empfindlichkeit,<br />
2 - hohe Bedeutung bzw. Empfindlichkeit,<br />
F - Auswirkung kann zum Erhalt des Biotoptyps beitragen,<br />
* = je nach Ausprägung 0 bis 2, Mittelwert 1<br />
Tab. 27: Naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der Biotoptypen der BFL<br />
Biotoptyp<br />
Gewässer<br />
extreme Standortbedingungen<br />
Gefährdung / Seltenheit / Einmaligkeit<br />
Bedeutung Empfindlichkeit gegenüber<br />
Lebensraumfunktion<br />
Regenerierbarkeit<br />
Entwicklungspotenzial<br />
mechanische Belastung (Tritt, Befahren)<br />
akustische <strong>und</strong> optische Störung<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstands-Änderung<br />
Entnahme./.Einbringung von Pflanzen<br />
<strong>und</strong> Tieren<br />
Quelle 2 2 1 2 0 2 0 2 2 0 2 2<br />
Fließgewässer, naturnah 0 2 1 1 0 1 1 0 1 1 2 2<br />
Fließgewässer, naturfern 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0<br />
Tiefwasserzone 1* 2 1 2 0 0 1 1* 0 1 2 2<br />
Flachwasserzone, naturnah 1* 2 2 1 1* 1 2 1* 2 1 2 2<br />
Flachwasserz., bed. naturnah 1* 1 1 0 1* 1 1 1* 2 1 1 1<br />
Kleingewässer 2 1 2 0 0 2 1 1 2 1 2 2<br />
Verlandungsbiotope, Moore<br />
Verlandungsröhricht 0 1 1 1 0 2 1 1 2 0 2 2<br />
Landröhricht 0 2 1 1 0 1 0 1 1 0 2 2<br />
Niedermoor (inkl. -initial) 2 2 2 1 0 2 0 2 2 0 2 2<br />
Binnensalzstelle 2 2 1 2 0 2 0 2 2 0 2 2<br />
Feucht- / Moorheide 1 2 2 2 0 1 1 1 2 0 2 2<br />
Äcker <strong>und</strong> Ackerbrachen<br />
Acker extensiv 1 2 2 1 1 0 1 0 1 0 2 2<br />
Acker intensiv 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0<br />
gezielte Veränderung des Biotoptyps<br />
Überbauung<br />
172
Biotoptyp<br />
Rohboden-Biotope<br />
extreme Standortbedingungen<br />
Gefährdung / Seltenheit / Einmaligkeit<br />
Bedeutung Empfindlichkeit gegenüber<br />
Lebensraumfunktion<br />
Regenerierbarkeit<br />
Entwicklungspotenzial<br />
mechanische Belastung (Tritt, Befahren)<br />
akustische <strong>und</strong> optische Störung<br />
Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffeintrag<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstands-Änderung<br />
5.3 Bewertung der Biotoptypen<br />
Entnahme./.Einbringung von Pflanzen<br />
<strong>und</strong> Tieren<br />
Abbruchkante / Steilwand 2 2 1 0 0 2 2 0 0 0 2 2<br />
Rohbodenstandort 2 1 2 0 1 0/F 1 1 1 0 2 2<br />
Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
Sand-Pionierflur 2 2 2 1 0 0/F 1 1 1 0 2 2<br />
Sand-Trockenrasen 1 2 2 1 0 1 0 1 1 0 2 2<br />
trockene Sandheide 1 2 2 1 0 1 1 1 1 0 2 2<br />
Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren<br />
Ruderal- / Staudenflur trocken 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1<br />
Ruderal- / Staudenflur feucht 0 1 1 1 1 2 1 0 2 0 1 1<br />
Ansaat 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0<br />
Gehölz-Biotope<br />
Sukzessionsgebüsch 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1<br />
Hecke / Baumgruppe exotisch 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1<br />
Hecke / Baumgruppe einheim. 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1<br />
Pionierwald 0 0 1 1 0 0 0 1 0 1 1 1<br />
naturnaher Laubwald 0 2 2 2 0 0 1 0 1 0 2 2<br />
Laubforst exotisch 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0<br />
Laubforst einheimisch 0 0 1 1 1 0 1 0 0 0 0 1<br />
Nadelwald naturnah 0 2 1 2 1 0 1 0 1 0 2 2<br />
Nadelforst 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0<br />
sonstige Biotope<br />
Bauwerk / Verkehrsanlage 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Biotopkomplexe<br />
kleinräumiges Biotopmosaik 2 2 2 2 0 2 1 1 1 0 2 2<br />
Schüttrippen-Komplex 2 2 2 2 0 2 1 1 2 1 2 2<br />
Böschungs-Bermen-Komplex 1 2 1 2 0 2 2 2 2 1 2 2<br />
Insel, gehölzfrei 0 2 2 2 0 2 2 0 1 0 2 2<br />
gezielte Veränderung des Biotoptyps<br />
Überbauung<br />
173
5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung<br />
5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung<br />
Die folgenden Kriterien sind keine charakteristischen Eigenschaften des einzelnen Biotoptyps. Sie sind<br />
charakteristische Eigenschaften der Bergbaufolgelandschaft im Ganzen oder betreffen rechtliche <strong>und</strong> planerische<br />
Festlegungen.<br />
Konkrete Bewertungsergebnisse, die in die Handreichung <strong>für</strong> Kommunen (s. Fußnote 16, S. 160) einfließen<br />
können, sind deshalb nicht zu erzielen. Eine Berücksichtigung dieser Kriterien muss deshalb auf anderem<br />
Weg (Hinweise auf Fachkonzepte <strong>und</strong> -planungen des Naturschutzes) erfolgen.<br />
Biotopverb<strong>und</strong>- / Ökotonfunktion<br />
Zwischen der Bergbaufolgelandschaft <strong>und</strong> der unverritzten Landschaft sowie zwischen unterschiedlichen<br />
Teilen der Tagebaubereiche entstehen Übergangszonen (Ökotone), die aufgr<strong>und</strong> der Verzahnung verschiedener<br />
Biotoptypen oft eine besondere Artenvielfalt aufweisen. Gleichzeitig besitzen diese Grenzbereiche<br />
eine besondere Bedeutung <strong>für</strong> den Biotopverb<strong>und</strong>. Gr<strong>und</strong>sätzlich können sämtliche naturschutzfachlich<br />
bedeutsamen Biotope Elemente eines Biotopverb<strong>und</strong>s sein. Hinweise zur Biotopverb<strong>und</strong>funktion<br />
von Flächen können der Fachplanung (v.a. Biotopverb<strong>und</strong>planung in Sachsen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt, Pflege-<br />
<strong>und</strong> Entwicklungsplänen <strong>für</strong> Schutzgebieten, Landschaftsplänen), sowie übergeordneten Planungen<br />
(v.a. Landschaftsrahmenpläne, z.T. Regionalpläne) entnommen werden.<br />
Prozessdynamik / Sukzession<br />
Unter Prozessen werden vor allem zeitliche, aber auch räumliche Veränderungen in ökologischen Systemen<br />
verstanden, während mit dem Begriff Dynamik die verursachenden Kräfte bezeichnet werden. Dynamische<br />
Veränderung ist eine Gr<strong>und</strong>eigenschaft aller lebenden Systeme (PLACHTER 1996). Typische<br />
Beispiele <strong>für</strong> Prozesse in Ökosystemen sind z.B. Erosion <strong>und</strong> Akkumulation, Bodenentwicklung, Stoffumsätze<br />
von Ökosystemen oder die Veränderung von Biozönosen <strong>und</strong> Populationen durch Sukzession.<br />
Durch den Braunkohlentagebau entstanden große Flächen, die sich in einem frühen Zustand der Ökosystementwicklung<br />
befinden. Ohne weitere menschliche Eingriffe können hier ungestörte, d.h. ausgesprochen<br />
naturnahe Prozesse ablaufen. Durch das Nebeneinander unterschiedlich besiedelungsfre<strong>und</strong>licher<br />
Substrate, unterschiedlich alter Kippenflächen oder unterschiedlich feuchter Standorte entwickelt sich ein<br />
räumliches <strong>und</strong> zeitliches Sukzessionsmuster mit einer Vielzahl an Biotopen <strong>und</strong> Habitaten. Die sich so<br />
von selbst entwickelnden Lebensgemeinschaften der einzelnen Entwicklungsstadien sind optimal an die<br />
Standortbedingungen angepasst <strong>und</strong> führen zu sich selbst regulierenden Ökosystemen. Flächen, die <strong>für</strong><br />
Sukzession vorgesehen sind, können im konkreten Einzelfall verschiedenen Planungen entnommen werden<br />
(z.B. Landschaftsrahmenpläne, Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungspläne).<br />
Standortvielfalt<br />
Durch die hohe standörtliche Vielfalt in Bergbaufolgelandschaften entsteht eine kleinräumig wechselnde<br />
Biotop- <strong>und</strong> Habitatvielfalt, die häufig einen hohen Artenreichtum bedingt. Habitatmosaike <strong>und</strong><br />
-komplexe bieten außerdem solchen Arten Lebensraum, die wie z.B. Amphibien <strong>für</strong> ihre Entwicklung auf<br />
unterschiedliche Biotope angewiesen sind. Die standörtliche Heterogenität in Tagebaubereichen entstand<br />
<strong>und</strong> entsteht z.B. durch die Verkippung unterschiedlicher Substrate (Brückenkippen) oder durch das oft<br />
ausgeprägte Kleinrelief mit Böschungen, Mulden, Erosionsrinnen, usw. Diese räumliche Standortvielfalt<br />
ist darüber hinaus ständigen Veränderungen (z.B. Erosion, Gr<strong>und</strong>wasseranstieg) unterworfen, so dass<br />
gleichzeitig auch eine zeitliche Standortvielfalt gegeben ist (vgl. Prozessdynamik / Sukzession).<br />
174
Großflächigkeit / Störungsarmut<br />
5.4 Biotoptypenunabhängige Bewertung<br />
Durch den Braunkohlenbergbau sind im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier großflächig zusammenhängende<br />
<strong>und</strong> unzerschnittene Flächen entstanden, die ansonsten in Deutschland nur auf ehemaligen<br />
Truppenübungsplätzen zu finden sind. Die Größe der Tagebaue reicht z.B. im Südraum Leipzig von<br />
700 ha im Tagebau Cospuden bis 4.000 ha im Tagebau Espenhain (WINKELBRANDT 1999). Bestimmte<br />
Ökosysteme, Arten mit sehr großen Raumansprüchen oder individuenstarke Populationen sind auf derartige<br />
großflächige oder störungsarme Gebiete angewiesen. Da in der unverritzten Landschaft durch Zersiedelung,<br />
Verkehrswegebau usw. Biotope <strong>und</strong> Lebensräume zunehmend kleiner <strong>und</strong> fragmentiert werden,<br />
besteht gerade in der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaft die Chance zum Erhalt <strong>und</strong> zur Entwicklung<br />
großflächiger unzerschnittener Räume.<br />
Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben<br />
Neben der naturschutzfachlichen Bedeutung der Bergbaufolgelandschaft sind im Falle einer Nutzungsplanung<br />
in der BFL auch rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgabe zu berücksichtigen, die naturschutzfachliche<br />
Belange betreffen. Hierzu gehören:<br />
• Bestehende <strong>und</strong> geplante Schutzgebiete (Naturparks, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,<br />
Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile, usw.)<br />
• Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete „Natur <strong>und</strong> Landschaft“ in übergeordneten Plänen (Regionalpläne<br />
<strong>und</strong> ggf. Landschaftsrahmenpläne, Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungsplanung).<br />
175
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
6 Nutzbarkeit <strong>und</strong> Konfliktpotenzial aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
Im folgenden Kapitel wird die Nutzbarkeit der BFL <strong>und</strong> ihrer Bestandteile <strong>für</strong> die Erholung aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht bewertet.<br />
Ziel ist es, anhand der bisher erarbeiteten Gr<strong>und</strong>lagen das Konfliktpotenzial der verschiedenen in der BFL<br />
möglichen Erholungsformen zu bewerten, wobei in zwei Teilschritten vorgegangen wird:<br />
• Einschätzung des Konfliktpotenzials durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope in der BFL (Kap. 6.1)<br />
Bei diesem Prüfschritt erfolgt eine Verknüpfung der biotopbezogenen Bewertung aus Kap. 5.3 (inkl.<br />
Tab. 27, S. 172) mit der Bewertung der Erholungseignung aus Kap. 4.5., bei der physiotopbezogene<br />
Betrachtungseinheiten verwendet wurden. Die Verknüpfung beider Betrachtungsebenen erfolgt über<br />
eine Zuordnung potenziell vorkommender Biotoptypen zu den Physiotoptypen, was in Tab. 13 (S.46)<br />
dargestellt ist.<br />
• Konflikte auf biotoptypenunabhängiger Betrachtungsebene<br />
Neben den Konflikten, die sich aus möglichen Beeinträchtigungen von Einzelbiotopen <strong>und</strong> definierten<br />
Biotopkomplexen ergeben, sind weitere Konflikte zwischen Erholung <strong>und</strong> Naturschutz möglich, die<br />
sich aus den Vorgaben in Kap. 5.4 ableiten lassen. Diese werden textlich in Kap. 6.2 dargestellt.<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
6.1.1 Vorgehensweise bei der Bewertung des Konfliktpotenzials<br />
Die Konfliktbewertung erfolgt getrennt nach den verschiedenen Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
(Unterkapitel 6.1.2.1.1 bis 6.1.2.4), um so möglichst anwendungsbezogene Einheiten zu erhalten.<br />
Der Bewertungsschritt besteht aus einer Verschneidung der ermittelten Auswirkungsintensitäten der einzelnen<br />
Erholungsformen <strong>und</strong> der Empfindlichkeit der potenziell betroffenen Biotoptypen.<br />
Für die Bewertung wurde folgendermaßen vorgegangen:<br />
• Zunächst wurden den Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die <strong>Erholungsnutzung</strong> die potenziell dort auftretenden<br />
Biotoptypen zugeordnet (vgl. Anhang V <strong>und</strong> zur Herleitung Tab. 13, S. 46).<br />
• Anschließend wurden die Ergebnisse von Kap. 4.5 zusammenfassend dargestellt (ebenfalls Anhang<br />
V). Aus diesen geht hervor, welche der behandelten Aktivitätsgruppen <strong>und</strong> Erholungsformen in<br />
welchem Teil der BFL möglich sind. Dabei wird zwischen aktiver Nutzung (Standort) <strong>und</strong> Kulissenfunktion<br />
unterschieden.<br />
• Für die Bewertung wurden die Auswirkungen der möglichen Erholungsformen, die in Kap. 5.1 erarbeitet<br />
wurden, mit der Empfindlichkeit der potenziell vorkommenden Biotoptypen (vgl. Kap. 5.3 mit<br />
Tab. 27) verknüpft.<br />
176
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Das jeweils auswirkungs- <strong>und</strong> biotopbezogene Konfliktpotenzial wurde daraufhin durch Multiplikation<br />
aus der Intensitätsstufe der Auswirkung (s. Kap. 5.1.1 mit den Anhängen III <strong>und</strong> IV) <strong>und</strong> dem Empfindlichkeitsgrad<br />
der potenziell vorkommenden Biotoptypen (vgl. hierzu Tab. 27 mit Erläuterungen) nach<br />
folgendem Schema ermittelt:<br />
Auswirkung der Aktivitätsgruppe<br />
oder Erholungsform<br />
Empfindlichkeit des Biotoptyps<br />
Konfliktpotenzial<br />
hoch (2) hoch (2) sehr hoch (4)<br />
hoch (2) mittel (1) hoch (2)<br />
mittel (1) hoch (2) hoch (2)<br />
mittel (1) mittel (1) mittel (1)<br />
gering bis hoch (0 bis 2) gering (0) gering (0)<br />
gering (0) gering bis hoch (0 bis 2) gering (0)<br />
Diese Darstellung lässt sehr konkrete, einzelbiotop- <strong>und</strong> nutzungsbezogene Aussagen zum Konfliktpotenzial<br />
zu <strong>und</strong> kann <strong>für</strong> die Beurteilung von Einzelkonflikten herangezogen werden.<br />
Die Ergebnisse dieser Verschneidung sind in Kap. 6.1.2 zusammengefasst. Dargestellt wird hier das Konfliktpotenzial<br />
getrennt nach Betrachtungseinheiten, das mit einer möglichen <strong>Erholungsnutzung</strong> verb<strong>und</strong>en<br />
ist.<br />
Bei der Zusammenfassung <strong>für</strong> die einzelnen Betrachtungseinheiten werden folgende, <strong>für</strong> eine naturschutzverträgliche<br />
Nutzung wichtige Flächenkategorien abgeleitet:<br />
• Absolute Tabuflächen sind Biotope, die gegenüber jeglicher Art einer aktiven Nutzung sehr empfindlich<br />
sind (also Überbauung, Veränderung der Flächennutzung <strong>und</strong> mechanische Belastung). Dies sind<br />
Teilflächen, die durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen dringend gegenüber jeglicher direkter<br />
Einwirkung geschützt werden müssen.<br />
• Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung oder Umnutzung sind besonders wertvolle Biotope, die<br />
aufgr<strong>und</strong> ihrer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung nicht durch Überbauung, Versiegelung oder<br />
Umnutzung zerstört werden sollten. Bei der Errichtung von Anlagen sollten diese Lebensräume geschont<br />
werden.<br />
• Flächen, die gegenüber Störungen besonders empfindlich sind umfassen solche Lebensräume, in denen<br />
mit einem Vorkommen sehr störungsempfindlicher Arten zu rechnen ist. Diese Flächen sollten<br />
vordringlich durch Lenkungsmaßnahmen vor störungsbedingten Beeinträchtigungen geschützt werden.<br />
Flächen mit hoher Störungsempfindlichkeit müssen nicht unbedingt gleichzeitig zu den o.g. Tabuflächen<br />
gehören: So können v.a. Rohbodenstandorte oder Sand-Pionierfluren zur Brutzeit bemerkenswerter<br />
Vogelarten eine hohe Störungsempfindlichkeit aufweisen; außerhalb der Brutzeiten kann eine mäßige<br />
Trittwirkung auf diesen Flächen sogar förderlich <strong>für</strong> die Erhaltung des Biotopcharakters sein.<br />
177
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
6.1.2 Zusammenfassende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> die Betrachtungs -<br />
einheiten der BL / BFL<br />
In den nachfolgenden Teilkapiteln wird das Konfliktpotenzial zwischen denkbaren Erholungsformen der<br />
BL / BFL <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Belangen dargestellt <strong>und</strong> bewertet.<br />
Als räumliche Bezugseinheit werden die Betrachtungseinheiten <strong>für</strong> die Erholungseignung zugr<strong>und</strong>e gelegt,<br />
denen die typischen <strong>und</strong> charakteristischen Biotoptypen zugeordnet wurden (vgl. Tab. 10 bis Tab.<br />
13). In der Regel sind die Einheiten der „ungesicherten Bergbaulandschaft“ aus Sicherheitsgründen nur<br />
sehr eingeschränkt <strong>für</strong> eine Erholung nutzbar. Bei der Konfliktermittlung wurde zusätzlich der denkbare<br />
Fall in die Bewertung einbezogen, dass typische Lebensräume der Rohkippen über die Sanierung hinaus<br />
erhalten werden <strong>und</strong> damit als gesicherte, aber „rohkippentypische“ Landschaftsbereiche verfügbar sind.<br />
Hieraus ergibt sich teilweise ein deutlich erhöhtes Konfliktpotenzial.<br />
6.1.2.1 Ungesicherte Bergbaulandschaft<br />
6.1.2.1.1 Rohkippen<br />
Rohkippen sind durch extreme Standortbedingungen gekennzeichnet <strong>und</strong> bilden oftmals großflächige <strong>und</strong><br />
störungsarme Landschaftsbereiche. Viele der potenziell vorkommenden, sehr unterschiedlichen Biotoptypen<br />
besitzen aus naturschutzfachlicher Sicht hohe Bedeutung (z.B. verschiedene Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope,<br />
Kleingewässer, Biotopkomplexe etc.; vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27).<br />
Für die Bewertung wurde davon ausgegangen, dass die Errichtung komplexer baulicher Anlage (v.a.<br />
Sport- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen) im Bereich unsanierter Kippenflächen alleine schon aus Gründen der<br />
Bergsicherheit nicht möglich ist; auch die Betretbarkeit dieser Fächen ist stark eingeschränkt. Die Situation<br />
ändert sich jedoch, wenn typische Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> Lebensräume der Rohkippen auch über<br />
die Sanierung hinaus bewahrt <strong>und</strong> damit Teil der gesicherten BFL werden, was eine aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht wichtige Zielsetzung sein muss. In diesen Fällen wäre eine Nutzung der Flächen auch <strong>für</strong> andere<br />
Erholungsformen denkbar <strong>und</strong> muss auf ihr Konfliktpotenzial hin bewertet werden.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass besondere Nutzungspotenziale von Rohkippen <strong>und</strong> deren typischen<br />
Lebensräumen in den Bereichen „Naturerlebnis, Naturerfahrung“, „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“ sowie<br />
„Information <strong>und</strong> Kommunikation“ liegen (vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> II). Sind die Rohkippen Bestandteile<br />
der unsanierten BL, so spielt v.a. die Kulissenfunktion der Landschaft eine wichtige Rolle <strong>für</strong> die<br />
Nutzung. Da den Rohkippen durch die oft großflächige Ausprägung naturschutzfachlich bedeutender Biotope<br />
<strong>und</strong> ihre Störungsarmut wichtige Lebensraumfunktionen zukommen, ergibt sich ein relativ hohes<br />
Konfliktpotenzial v.a. mit intensiveren Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong>.<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
Auf noch ungesicherten Kippenflächen sind im Bereich Naturerlebnis die Nutzungsformen "Lehr- <strong>und</strong><br />
Erlebnispfad" sowie "Naturbeobachtung" denkbar (in Abstimmung mit Sanierungsträger / Bergamt). Mit<br />
diesen Nutzungsformen ist i.d.R. ein relativ geringes Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en: Eine Umgestaltung<br />
der Flächen ist nicht erforderlich, auch treten die übrigen Auswirkungen (Trittwirkung, Störungen) in relativ<br />
geringer Intensität auf. Besonders tritt- bzw. störungsempfindliche Flächen sollten bei der Nutzung<br />
gemieden werden (vgl. "Tabuflächen", S. 181).<br />
178
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Werden typische Lebensräume der Rohkippen über die Sanierung hinaus erhalten <strong>und</strong> in eine gesicherte<br />
BFL überführt, so können auch andere Erholungsformen etabliert werden, so z.B. Naturerlebnisgebiete<br />
oder Tiergehege / Tierparks. Für derartige Einrichtungen besteht dann ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial,<br />
wenn eine gravierende Umnutzung der Flächen vorgenommen wird, da sämtliche auf der Rohkippe<br />
typischerweise vorkommenden <strong>und</strong> meist verbreiteten Biotope (z.B. Rohbodenstandort, Sand-<br />
Pionierflur, Trockenrasen) eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit gegenüber einer<br />
Umnutzung aufweisen. Sind die Einrichtungen mit einem hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en, so<br />
kommen intensivere Auswirkungen infolge mechanischer Belastung (v.a. Trittwirkung) <strong>und</strong> möglicher<br />
Störeinflüsse hinzu.<br />
Eine Minderung der Konflikte ist möglich, wenn die geplanten Einrichtungen unter weitestgehender Erhaltung<br />
der bestehenden Lebensräume umgesetzt werden (keine Umnutzung oder Umgestaltung der Flächen);<br />
auch sollten besonders trittempfindliche Biotope (v.a. Feuchtflächen) durch Lenkungsmaßnahmen<br />
von der Nutzung ausgenommen werden (vgl. "Tabuflächen" auf S. 181). Eine Nutzung sollte v.a. auf solchen<br />
Flächen stattfinden, in denen mechanische Belastungen wie Tritt keine Schäden bewirken oder sogar<br />
biotopfördernde Wirkung besitzen (Rohbodenstandorte, Sand-Pionierflur).<br />
Eine hohe Stöurngsempfindlichkeit weisen i.d.R. die (überwiegend) offenen Lebensräume auf, während<br />
spätere Sukzessionsstadien (Gebüsche <strong>und</strong> Pionierwälder) aufgr<strong>und</strong> der Artenzusammensetzung oft weniger<br />
sensibel sind. Die tatsächliche Störungsempfindlichkeit bestimmter Flächen kann erst anhand des<br />
aktuellen Vorkommens störungsempfindlicher Arten festgestellt werden, was durch flächenbezogene Untersuchungen<br />
ermittelt werden muss.<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
Rohkippen sind eingeschränkt <strong>und</strong> unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>für</strong> Ausstellungen<br />
(z.B. land-art-Projekte, technisches Gerät), experimentelle Gärten <strong>und</strong> thematische Veranstaltungen nutzbar.<br />
Ein hohes oder sehr hohes Konfliktpotenzial ergibt sich, wenn die Erholungsformen mit einem hohen<br />
Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind, wodurch die überwiegend sensiblen Biotope beeinträchtigen werden<br />
können (mechanische Belastung, Störwirkung). Besonders trittempfindliche Biotope (v.a. Feuchtflächen)<br />
sollten durch Lenkungsmaßnahmen von der Nutzung ausgenommen werden (vgl. "Tabuflächen"<br />
auf S. 181) <strong>und</strong> die Nutzung auf weniger trittempfindliche Flächen beschränkt werden (v.a. Rohbodenstandorte,<br />
Sand-Pionierfluren).<br />
Zur Störungsempfindlichkeit der Flächen gelten die oben gemachten Aussagen („Naturerleben / Naturerfahrung“).<br />
Erholungsformen, die komplexere Einrichtungen erfordern, sind nur dann umsetzbar, wenn typische Lebensräume<br />
der Rohkippe auch über die Sanierung hinaus erhalten werden (z.B. Errichutng von Museen,<br />
komplexeren Ausstellungsflächen, Parkanlagen o.ä.). Ein hohes oder sehr hohes Konfliktpotenzial tritt<br />
dann auf, wenn eine Überbauung, Umgestaltung oder Umnutzung der Flächen vorgesehen ist, da hiervon<br />
überwiegend naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume betroffen sein werden <strong>und</strong> ein Ausweichen auf<br />
weniger wertvolle <strong>und</strong> sensible Flächen auf der Rohkippe i.d.R. nicht möglich ist. Alle Vorhaben sollten<br />
unbedingt darauf abzielen, die typischen <strong>und</strong> wertvollen Biotope der Rohkippen zu erhalten <strong>und</strong> in Projekte<br />
zu integrieren (z.B. im Zuge von land-art Projekten).<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
Rohkippen sind unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>und</strong> in Abstimmung mit dem Sanierungsträger<br />
/ Bergamt <strong>für</strong> die Anlage <strong>und</strong> Erschließung von speziellen Aussichtspunkten sowie die Routenplanung<br />
von Führungen oder Besichtigungstouren geeignet. Das Konfliktpotenzial aufgr<strong>und</strong> der über-<br />
179
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
wiegend wertvollen Lebensräume läßt sich durch eine sorgfältige Planung reduzieren: So sollten <strong>für</strong> die<br />
Lage von Aussichtspunkten oder die Routenplanung von Führungen wenig tritt- <strong>und</strong> störungsempfindliche<br />
Flächen ausgewählt werden (vgl. "Tabuflächen" auf S. 181).<br />
Wie oben bereits erwähnt, ist eine allgemeingültige Abschätzung der Störungsempfindlichkeit der Flächen<br />
nicht möglich, so dass bei Erholungsformen mit intensiveren Störwirkungen in kritischen Bereichen<br />
planungsbegleitende Untersuchungen durchgeführt werden sollten.<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />
Auf noch ungesicherten Rohkippen ist unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>und</strong> in Abstimmung<br />
mit dem Sanierungsträger / Bergamt die Ausübung bestimmter landschaftsbezogener Erholungsformen<br />
denkbar (z.B. Mountainbiking, Motorsport im Gelände, survival-training). Die Einschränkungen<br />
aus Sicherheitsgründen entfallen, wenn typische Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> Lebensräume der Rohkippen<br />
auch über die Sanierung hinaus erhalten werden.<br />
Ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial besteht <strong>für</strong> landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />
aufgr<strong>und</strong> mechanischer Wirkung (durch Tritt, Befahren) <strong>und</strong> Störungen, die infolge der Nutzungen in hoher<br />
Intensität auftreten können. Für einen Teil der Einrichtungen mit eingeschränktem Flächenbedarf lassen<br />
sich diese Auswirkungen durch sorgfältige Planung <strong>und</strong> Lenkung vermeiden (vgl. "Tabuflächen" S.<br />
181): So müssen einerseits besonders trittempfindliche Biotope (v.a. Feuchtflächen) geschont werden,<br />
andererseits muss durch einzelfallbezogene Untersuchungen ausgeschlossen werden, dass Lebensräume<br />
störungsempfindlicher Arten beeinträchtigt werden.<br />
Für sehr flächenextensive Nutzungen (v.a. Formen wie "survival training") ist eine Vermeidung dieser<br />
Konflikte kaum möglich, weshalb derartige Nutzungen nicht auf Rohkippen oder gesicherten Kippen mit<br />
Rohkippencharakter eingerichtet werden sollten. Zumindest sind die Auswirkungen einzelfallbezogen zu<br />
untersuchen <strong>und</strong> zu bewerten (v.a. Vorkommen störungsempfindlicher Arten).<br />
Einrichtungen <strong>für</strong> Motorsport im Gelände sind meist mit umfangreicheren Flächenveränderungen verb<strong>und</strong>en,<br />
was zu einer Beeinträchtigung bis hin zur Zerstörung von Lebensräumen führen kann. Hinzu<br />
kommen gravierende mechanische Auswirkungen sowie Lärmwirkung <strong>und</strong> Stoffeinträge, was zu einem<br />
hohem oder sehr hohem Konfliktpotenzial führt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte auf Motorsporteinrichtungen<br />
auf Rohkippen verzichtet werden; zumindest ist durch einzelfallbezogene Untersuchungen auszuschließen,<br />
dass Flächen mit Vorkommen bemerkenswerter <strong>und</strong> störungsempfindlicher Arten beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Bewertung indirekter Auswirkungen<br />
Indirekte Auswirkungen gehen z.B. mit der Einrichtungen von Nebenanlagen (wie Verkehrsanlagen, Ver-<br />
<strong>und</strong> Entsorgungsanlagen) einher. Aus Gründen der Bergsicherheit können ungesicherte Rohkippen nicht<br />
<strong>für</strong> Nebenanlagen in Anspruch genommen; denkbar ist aber, dass typische Strukturen <strong>und</strong> Lebensräume<br />
der Rohkippen über die Sanierung hinaus erhalten werden <strong>und</strong> damit theoretisch auch <strong>für</strong> die Errichtung<br />
von Anlagen genutzt werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit sollten typische Lebensräume <strong>und</strong> Landschaftsstrukturen<br />
der Rohkippen nicht überbaut oder umgenutzt werden.<br />
Hohe Besucherdichten führen bei einem großen Teil der Lebensräume zu Beeinträchtigungen (Tritt, Störungen,<br />
teils auch Nährstoffeinträge) <strong>und</strong> sollten deshalb nach Möglichkeit vermieden oder zumindest<br />
durch Lenkungsmaßnahmen geordnet werden (vgl. "Tabuflächen", S. 181).<br />
180
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Um Störwirkungen durch hohes Besucheraufkommen definitiv bewerten zu können, müssen einzelfallbezogene<br />
Untersuchungen zu störungsempfindlichen Arten durchgeführt werden.<br />
Tabuflächen auf Rohkippen<br />
Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />
unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />
• Kleingewässer<br />
• Niedermoore <strong>und</strong> Binnensalzstellen<br />
• Abbruchkanten <strong>und</strong> Steilwände<br />
• sämtliche Biotopkomplexe<br />
Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung <strong>und</strong> Umnutzung sind:<br />
• o.g. Biotope<br />
• Naturnahe Laubwälder<br />
• Rohbodenstandorte<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
• Feucht- / Moorheiden, Landröhrichte<br />
Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
6.1.2.1.2 Rohhalden<br />
Auch auf Rohhalden sind aufgr<strong>und</strong> extremer Standortbedingungen verschiedene naturschutzfachlich<br />
wertvolle Lebensräume zu erwarten, wenn auch das Spektrum der potenziell vorkommenden Lebensräume<br />
im Vergleich zu Rohkippen etwas geringer ist (v.a. Fehlen von Verlandungsbiotopen <strong>und</strong> Mooren;<br />
vgl. auch Anhang V). Da die noch unsanierten Flächen der Bergbaulandschaft über lange Zeiträume nicht<br />
betreten wurden, handelt es sich auch bei den Rohhalden um ungestörte Lebensräume, die gute Ausgangsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Besiedung mit störungsempfindlichen Arten besitzen.<br />
Die Nutzungsmöglichkeiten <strong>und</strong> -einschränkungen sind ähnlich den Rohkippen, da auch hier Einschränkungen<br />
aufgr<strong>und</strong> der mangelnden Bergsicherheit bestehen (vgl. Kap. 6.1.2.1.1, Anhang V <strong>und</strong> II). So ist<br />
die Errichtung baulicher Anlage (v.a. Sport- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen) im Bereich unsanierter BL<br />
nicht möglich <strong>und</strong> die Betretbarkeit der Fächen stark eingeschränkt. Werden typische Lebensräume der<br />
Rohhalden über die Sanierung hinaus bewahrt <strong>und</strong> damit Teil der gesicherten BFL, so wird eine Nutzung<br />
der Flächen auch <strong>für</strong> andere Erholungsformen denkbar <strong>und</strong> muss hinsichtlich des zusätzlichen Konfliktpotenzials<br />
bewertet werden.<br />
Besondere Nutzungspotenziale der Rohhalden liegen im Bereich „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis“, wobei in<br />
der ungesicherten BL v.a. die Kulissenfunktion eine wichtige Rolle spielt. Ist eine ausreichende Bergsicherheit<br />
gewährleistet, so bestehen Nutzungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die meisten weiteren Gruppen (vgl. auch<br />
Kap. 4.5.2.2, Anhang V <strong>und</strong> II).<br />
Da die typischen Lebensräume der Rohhalden denen der Rohkippe ähnlich sind <strong>und</strong> ebenfalls durch relative<br />
Störungsarmut gekennzeichnet sind, besteht ein relativ hohes Konfliktpotenzial v.a. mit intensiveren<br />
Formen der <strong>Erholungsnutzung</strong>.<br />
181
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
In der noch unsanierten Landschaft bieten sich in Abstimmung mit dem Sanierungsträger / Bergamt als<br />
mögliche Nutzungsformen "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade" sowie "Naturbeobachtungsmöglichkeiten" an.<br />
Werden die auf Rohhalden vergleichsweise wenigen, besonders trittempfindlichen Biotope durch Lenkungsmaßnahmen<br />
geschont (vgl. "Tabuflächen“, S. 184), so können diese Nutzungsformen bei einer mäßigen<br />
Besucherdichte als weitgehend naturschutzverträglich eingestuft werden.<br />
Für das Konfliktpotenzial hinsichtlich Störungen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung gelten die Aussagen<br />
wie bei den "Rohkippen" (vgl. Kap. 6.1.2.1.1): Eine hohe Stöurngsempfindlichkeit weisen v.a. die<br />
(überwiegend) offenen Lebensräume auf, während spätere Sukzessionsstadien (Gebüsche <strong>und</strong> Pionierwälder)<br />
aufgr<strong>und</strong> der Artenzusammensetzung oft weniger sensibel sind. Die tatsächliche Störungsempfindlichkeit<br />
bestimmter Flächen kann jedoch erst anhand des aktuellen Vorkommens störungsempfindlicher<br />
Arten festgestellt werden, was durch flächenbezogene Untersuchungen ermittelt werden muss.<br />
Komplexere Einrichtungen wie Naturerlebnisgebiete oder Tiergehege / Tierparks sind erst nach der<br />
Durchführung von Sicherungsmaßnahmen realisierbar. Ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial besteht<br />
<strong>für</strong> solche Einrichtungen nur dann, wenn eine gravierende Umnutzung / Umgestaltung der typischen Lebensräume<br />
stattfindet: So weist ein großer Teil der zumindest in früheren Sukzessionsstadien verbreiteten<br />
Biotope (z.B. Rohbodenstandorte, Sand-Pionierfluren, Trockenrasen) eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />
einer Umnutzung auf. Das Konfliktpotenzial verringert sich in späteren Sukzessionsstadien (Gebüsche,<br />
Pionierwald; vgl. Tab. 27). Das Konfliktpotenzial kann wesentlich reduziert werden, wenn die geplanten<br />
Nutzungen <strong>und</strong> Aktivitäten unter Erhaltung der typischen Lebensräume der Rohhalden durchgeführt<br />
werden (keine Umnutzung) <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen zur Schonung tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher<br />
Bereiche stattfinden.<br />
Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />
Eine aktive Nutzung <strong>für</strong> die Erholungsformen Wandern, Radwandern <strong>und</strong> Reiten ist i.d.R. erst nach der<br />
Herstellung einer ausreichenden Bergsicherheit möglich. Die Auswirkungen der Nutzungsformen beschränken<br />
sich weitgehend auf mechanische Belastungen durch Tritt oder Befahren sowie Störungswirkung<br />
mittlerer Intensität.<br />
Die Empfindlichkeit der charakteristischen Lebensräume der Rohhalden führt dabei zu einem geringen<br />
bis mittleren Konfliktpotenzial: Durch Vermeidung besonders trittempfindlicher Flächen (vgl. "Tabuflächen",<br />
S. 184) <strong>und</strong> bevorzugte Lenkung auf Flächen geringer Empfindlichkeit (v.a. Rohbodenstandorte,<br />
Sand-Pionierfluren) können Konflikte durch Trittwirkung weitgehend ausgeschlossen werden. Es verbleiben<br />
als Beeinträchtigung potenzielle Störungen auf den überwiegend offenen Flächen früher Sukzessionsstadien,<br />
die jedoch bei einer nur mäßigen Besucherdichte meistens als noch verträglich eingestuft<br />
werden können.<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten können Rohhalden eingeschränkt <strong>für</strong> Ausstellungen<br />
(z.B. land-art-Projekte, technisches Gerät), experimentelle Gärten <strong>und</strong> thematische Veranstaltungen genutzt<br />
werden. Damit verb<strong>und</strong>en sind Auswirkungen in Form von mechanischer Belastung (Betreten, Befahren)<br />
<strong>und</strong> potenzielle Störeffekte.<br />
Die typischen Lebensräume der Rohhalden weisen gegenüber mechanischen Belastungen nur geringe bis<br />
mittlere Empfindlichkeit auf. Die oft großflächig auftretenden Rohbodenstandorte <strong>und</strong> Pionierfluren werden<br />
durch eine mäßige mechanische Belastung sogar gefördert. Durch Umgehung besonders sensibler<br />
182
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Bereiche (vgl. "Tabuflächen", S. 184) können Konflikte aufgr<strong>und</strong> eines hohen Besucheraufkommens vermieden<br />
werden.<br />
Problematisch bleiben jedoch die schwer kalkulierbaren Auswirkungen durch akustische <strong>und</strong> optische<br />
Störungen, die mit nahezu allen Einrichtungen <strong>und</strong> Projekten im Bereich Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben verb<strong>und</strong>en<br />
sind: Hier gelten ähnliche Voraussetzungen wie auf der Rohkippe, d.h. die wenig sensiblen Flächen<br />
beschränken sich hier auf spätere Sukzessionsstadien (Gebüsche, Pionierwälder), während höheres<br />
Besucheraufkommen auf den weitgehend offenen Lebensräumen ein hohes Konfliktpotenzial bedeutet.<br />
Hinzu kommt eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Nährstoffeinträgen der meisten Lebensräume, was<br />
in den überwiegend nährstoffarmen Biotopen begründet liegt. Eine Verminderung des Konfliktpotenzials<br />
kann durch Lenkungsmaßnahmen erfolgen (vgl. besonders störungsempfindliche Bereiche bei den "Tabuflächen").<br />
Für den großen Anteil der Flächen mit mittlerer Empfindlichkeit sollten im Falle konkreter<br />
Planungen entsprechende Untersuchungen zu störungsempfindlichen Arten durchgeführt werden <strong>und</strong> ggf.<br />
auf besucherintensive Einrichtungen verzichtet werden.<br />
Komplexere Vorhaben (z.B. Museen, größere Ausstellungsflächen, Parkanlagen o.ä.) sind erst nach ausreichender<br />
Sicherung der Landschaft umsetzbar. Sind durch die Planung typische Lebensräume der Rohhalden<br />
betroffen, so ist dann von einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial auszugehen, wenn größere<br />
Flächen überbaut oder umgestaltet werden sollen. Insbesondere die entsprechenden „Tabuflächen“<br />
sollten keinesfalls überbaut werden (vgl. S. 184).<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
Die Errichtung von Aussichtspunkten <strong>und</strong> die Planung von Führungen / Besichtigungstouren ist teilweise<br />
<strong>und</strong> in Abstimmung mit dem Sanierungsträger / Bergamt bereits im Bereich unsanierter Halden möglich.<br />
Auch ist die Umsetzung auf sanierten Halden mit „Rohhaldencharakter“ denkbar.<br />
Mit den o.g. Erholungsformen ist i.d.R. ein relativ geringes Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en: Negative Folgen<br />
durch hohe Trittintensität können meistens durch Lenkungsmaßnahmen vermieden werden (vgl. oben).<br />
Für die Standorte von Aussichtspunkten in der BL / BFL bzw. den Verlauf von Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren<br />
sollten Biotope geringer Störungsempfindlichkeit bevorzugt werden (v.a. spätere Sukzessionsstadien).<br />
Wird ein höheres Besucheraufkommen in potenziell störungsempfindliche Gebiete geführt<br />
(z.B. Aussichtspunkt auf offenen Rohbodenflächen), sollten Untersuchungen zum Vorkommen störungsempfindlicher<br />
Arten vorgeschaltet werden.<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />
Für diese Erholungsformen gelten überwiegend die Aussagen zum Konfliktpotenzial auf Rohkippen (hinsichtlich<br />
Nutzbarkeit aus Sicherheitsgründen, Empfindlichkeit gegenüber Umnutzung von Flächen <strong>und</strong><br />
Störungen). Aussagen zur Eignung der Rohhalden aus Nutzersicht sind Anhang V <strong>und</strong> II zu entnehmen.<br />
Ein Unterschied besteht in der geringeren Empfindlichkeit der Lebensräume auf der Rohhalde gegenüber<br />
mechanischen Belastungen (v.a. wegen der meist fehlenden Feuchtbiotope): Die wenigen hochempfindlichen<br />
Flächen (vgl. „Tabuflächen“, S. 184) sollten freigehalten <strong>und</strong> v.a Biotope geringer Empfindlichkeit<br />
(Rohbodenstandorte, Sand-Pionierflur) in Anspruch genommen werden.<br />
Für den Motorsport im Gelände gelten die Erläuterungen <strong>für</strong> die Rohkippenflächen: Eine Nutzung kann<br />
hier aufgr<strong>und</strong> des hohen oder sehr hohen Konfliktpotenzials im Regelfall nicht als naturschutzverträglich<br />
bewertet werden; sollten Planungen vorgenommen werden, sind flächenbezogene Untersuchungen <strong>und</strong><br />
einzelfallbezogene Bewertungen aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich.<br />
183
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Für Luftsportarten, die außerhalb von Flugplätzen stattfinden (z.B. Modell- oder Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug)<br />
ergibt sich ein hohes Konfliktpotenzial bei störungsempfindlichen Flächen (vgl. „Tabuflächen“)<br />
aufgr<strong>und</strong> der hohen Störintensität bei Starts <strong>und</strong> Landungen wie auch den Überflug. Für die Einrichtung<br />
von Fluggeländen sollten deshalb i.d.R. Erhebungen potenziell störungsempfindlicher Arten erfolgen,<br />
um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />
Auf eine Umnutzung von Flächen <strong>für</strong> den Luftsport (außerhalb von Flugplätzen) kann <strong>und</strong> sollte bei einer<br />
entsprechenden Beschaffenheit der Flächen (z.B. Rohboden, Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope) verzichtet<br />
werden. Insbesondere Rohbodenstandorte sind auch aufgr<strong>und</strong> ihrer geringen Empfindlichkeit gegenüber<br />
mechanischer Belastung vorteilhaft.<br />
Bewertung indirekter Auswirkungen<br />
Zusätzliche Auswirkungen durch die <strong>Erholungsnutzung</strong> treten infolge von Nebenanlagen (wie Verkehrsanlagen,<br />
Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen) auf. Auch Rohhalden können aus Gründen der Bergsicherheit<br />
nicht <strong>für</strong> Nebenanlagen genutzt werden, doch können Nebenanlagen auf gesicherten Halden eingerichtet<br />
werden, auf denen Strukturen <strong>und</strong> Lebensräume der Rohhalden erhalten wurden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens überwiegend wertvoller Lebensräume sollten typische Lebensräume der<br />
Rohhalden nicht durch Nebenanlagen beansprucht werden (vgl. „Tabuflächen“). Um Störwirkungen<br />
durch hohe Besucherdichten definitiv bewerten zu können, sollten einzelfallbezogene Untersuchungen<br />
störungsempfindlicher Arten durchgeführt werden.<br />
Tabuflächen auf Rohhalden<br />
Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />
unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />
• Kleingewässer<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• kleinräumige Biotopmosaike<br />
Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />
• o.g. Biotoptypen<br />
• Rohbodenstandorte<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
• naturnahe Laubwälder<br />
Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
184
6.1.2.1.3 Restloch mit Böschung<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
In unsanierten Restlöchern kann ein sehr breites Spektrum verschiedenster Biotoptypen vertreten sein<br />
(vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27). Der weitaus größte Teil der potenziellen Lebensräume ist aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht von hoher Bedeutung <strong>und</strong> weist deshalb prinzipiell eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />
einer Umnutzung <strong>und</strong> damit vollständigen Veränderung des Lebensraumes auf. Im räumlichen<br />
Zusammenhang zu Rohkippen handelt es sich um großflächig ungestörte Landschaftsräume, die deshalb<br />
auch von anspruchsvolleren Arten besiedelt werden können.<br />
Bei einer Abwägung der Belange zwischen Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ist mit zu berücksichtigen,<br />
dass der Zustand unsanierter Restlöcher in aller Regel ein Übergangsstadium darstellt (anschließende<br />
Flutung).<br />
Bei der nachfolgenden Bewertung wird davon ausgegangen, dass aus Gründen der Bergsicherheit <strong>und</strong> der<br />
nachfolgenden Flutung prinzipiell keine komplexeren Anlagen in unsanierten Restlöchern geplant werden<br />
können.<br />
Besondere Nutzungspotenziale von Restlöchern <strong>und</strong> deren typischen Lebensräumen liegen in den Bereichen<br />
„Naturerlebnis, Naturerfahrung“, „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“ sowie „Information <strong>und</strong> Kommunikation“<br />
(vgl. Kap. 4.5.2.2 sowie Anhang V <strong>und</strong> II).<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
Mögliche Nutzungsformen <strong>für</strong> unsanierte Restlöcher umfassen „Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade“ sowie „Naturbeobachtungsmöglichkeiten“,<br />
deren Einrichtung in Abstimmung mit dem Sanierungsträger / Bergamt erfolgen<br />
müsste. Durch das Vorkommen zahlreicher tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher Lebensräume ist infolge<br />
möglicher mechanischer Belastungen <strong>und</strong> Störwirkungen zunächst von einem mittleren bis hohen<br />
Konfliktpotenzial auszugehen, was sich allerdings durch Lenkungsmaßnahmen <strong>und</strong> die Schonung von<br />
„Tabuflächen“ (S. 187) reduzieren lässt.<br />
Denkbar wäre auch die befristete Nutzung unsanierter Restlöcher als Naturerlebnisgebiete, wobei auch<br />
hier die rechtlichen / sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen geklärt werden müssen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
hohen naturschutzfachlichen Bedeutung der Lebensräume lässt sich dabei ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial<br />
<strong>für</strong> Einrichtungen ableiten, die mit einer gravierenden Umnutzung der Flächen verb<strong>und</strong>en<br />
wären. Eine Vermeidung der Konflikte ist möglich, indem die geplante Nutzungen an die bestehenden<br />
Lebensräume angepasst werden (keine Umnutzung).<br />
Als weiteres, sehr hohes bis hohes Konfliktpotenzial ist die mechanische Belastung (v.a. von Feuchtflächen<br />
<strong>und</strong> Biotopkomplexen) <strong>und</strong> die Störung verschiedener, sensibler Lebensräume zu nennen. Diese<br />
Auswirkungen treten bei höherer Nutzerdichte in entsprechend hoher Intensität auf. Ob Lenkungsmaßnahmen<br />
umgesetzt <strong>und</strong> damit zu einer Reduzierung des Konfliktpotenzials beitragen können, hängt von<br />
Anteil <strong>und</strong> Ausdehnung der unterschiedlichen Biotoptypen ab <strong>und</strong> muss deshalb im Einzelfall geprüft<br />
werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des relativ hohen Konfliktpotenzial sollten bei der Planung von größerflächigen Einrichtungen<br />
wie Naturerlebnisgebieten einzelfallbezogene Untersuchungen durchgeführt werden, um mögliche Beeinträchtigungen<br />
von "Tabuflächen" oder von störungsempfindlchen Arten vermeiden zu können.<br />
185
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten können unsanierte Restlöcher <strong>für</strong> Ausstellungen (z.B.<br />
land-art-Projekte, technisches Gerät), experimentelle Gärten <strong>und</strong> thematische Veranstaltungen genutzt<br />
werden. Damit verb<strong>und</strong>en sind Auswirkungen in Form von mechanischer Belastung (Betreten, Befahren)<br />
<strong>und</strong> potenzielle Störeffekte.<br />
Je nach Anteil <strong>und</strong> Verteilung der typischen Lebensräume <strong>und</strong> dem jeweiligen Besucheraufkommen kann<br />
ein sehr hohes oder hohes Konfliktpotenzial auftreten, da die typischen Lebensräume der unsanierten<br />
Restlöcher vielfach hoch empfindliche Flächen umfassen.<br />
Anteil <strong>und</strong> Ausdehnung der besonders empfindlichen Flächen können nicht pauschal eingeschätzt, sondern<br />
müssen einzelfallbezogen bewertet werden. Erst so kann beurteilt werden, ob Lenkungsmaßnahmen<br />
effektiv eingesetzt werden könnten.<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
Da Aussichtspunkte in der BFL i.d.R im Bereich der gewachsenen Böschung <strong>und</strong> nicht im Restloch eingerichtet<br />
werden, erfolgt hier keine Bewertung des Konfliktpotenzials.<br />
Somit verbleibt als mögliche <strong>und</strong> mit dem Sanierungsträger bzw. Bergamt abzustimmende Nutzungsform<br />
die Veranstaltung von Führungen oder Besichtigungstouren in unsanierten Restlöchern. Die Auswirkungen<br />
<strong>und</strong> das Konfliktpotenzial sind hier mit den Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie der Naturbeobachtung<br />
(vgl. Absatz zu „Naturerlebnis / Naturerfahrung“) vergleichbar: Bei der Berücksichtigung von entsprechenden<br />
„Tabuflächen“ (S. 187) können die Erholungsformen i.d.R. naturschutzverträglich durchgeführt<br />
werden.<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />
In unsanierten Restlöchern ist unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten <strong>und</strong> in Abstimmung mit<br />
dem Sanierungsträger / Bergamt die Ausübung bestimmter landschaftsbezogener Erholungsformen denkbar<br />
(z.B. Mountainbiking, Motorsport im Gelände, survival-training). Die hier zusammengefassten Erholungsformen<br />
führen v.a. dann zu einem hohen Konfliktpotenzial, wenn die überwiegend hochwertigen<br />
Flächen in größerem Ausmaß umgenutzt <strong>und</strong> dadurch Lebensräume zerstört werden.<br />
Beeinträchtigungen der Biotope können darüberhinaus infolge intensiver mechanischer Belastung <strong>und</strong><br />
Störungen auftreten: Da ein großer Teil der potenziell vorkommenden Biotoptypen eine entsprechend hohe<br />
Empfindlichkeit aufweist, sind Konflikte voraussichtlich kaum durch Lenkungsmaßnahmen zu vermeiden<br />
(gilt v.a. <strong>für</strong> großflächige Nutzungen wie z.B. „survival-training“). Unter Berücksichtigung der<br />
erforderlichen „Tabuflächen“ (S. 187) wäre deshalb im Einzelfall zu untersuchen, ob eine Vermeidung<br />
der Konflikte in ausreichendem Maß möglich ist.<br />
Für Motorsport im Gelände sind i.d.R. Umnutzungen erforderlich, hinzu kommen mechanische Auswirkungen<br />
sowie Störungen <strong>und</strong> Stoffeinträge in hohem Ausmaß, was zu einem insgesamt überwiegend hohen<br />
bis sehr hohen Konfliktpotenzial führt.<br />
Eine Lenkung dieser Nutzung auf weniger empfindliche Flächen innerhalb der Betrachtungseinheit ist<br />
kaum möglich, was auf den hohen Anteil sensibler Flächen <strong>und</strong> die weit reichende Störungswirkung (v.a.<br />
akustisch) zurückzuführen ist.<br />
Restlöcher sind deshalb unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten <strong>für</strong> Motorsport relativ ungeeignet.<br />
Sollten trotzdem entsprechende Planungen verfolgt werden, so sind Untersuchungen vor Ort (Schwerpunkt:<br />
Störungsempfindliche Arten, „Tabuflächen“) dringend erforderlich.<br />
186
Bewertung indirekter Auswirkungen<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Bei der Betrachtungseinheit "Restloch" spielen die indirekten Auswirkungen nur eine untergeordnete<br />
Rolle, da davon ausgegangen wird, dass Nebenanlagen (z.B. Parkplätze etc.) ebenso wie Erholungs- <strong>und</strong><br />
Sportanlagen nicht in Restlöchern eingerichtet werden (Bergsicherheit, künftige Flutung der Flächen).<br />
Tabuflächen in unsanierten Restlöchern<br />
Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />
unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />
• Quellen<br />
• Kleingewässer<br />
• Verlandungsröhrichte<br />
• Niedermoore<br />
• Binnensalzstellen<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• kleinräumige Biotopmosaike<br />
• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />
• Gehölzfreie Inseln<br />
Tabuflächen <strong>für</strong> die Errichtung von Anlagen werden nicht dargestellt, da unsanierte Restlöcher <strong>für</strong> entsprechende<br />
Nutzungsformen nicht geeignet sind.<br />
Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />
• Flachwasserzonen<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />
• Gehölzfreie Inseln<br />
6.1.2.2 BL / BFL in Sanierung<br />
6.1.2.2.1 Gesicherte Kippe, gesicherte Halde<br />
Im Rahmen der Sicherung von Kippen <strong>und</strong> Haldenflächen kann sich die Biotopausstattung im Vergleich<br />
zur unsanierten BL je nach Sanierungspraxis mehr oder weniger stark verändern: Häufig werden Flächen<br />
im Rahmen der aktuellen Sanierungspraxis eingesät, so dass der Biotoptyp „Ansaat“ neu hinzukommt<br />
<strong>und</strong> oft große Flächen einnimmt. Die relativ geringe Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit der in vielen Fällen<br />
artenarmen Flächen aus Naturschutzsicht <strong>und</strong> die hergestellte Bergsicherheit führen zu einem prinzipiell<br />
erweiterten Nutzungsspektrum, was die Errichtung von Sport- <strong>und</strong> Erholungsanlagen betrifft. Je nach Sanierungspraxis<br />
können sich gleichzeitig die Potenziale <strong>für</strong> Natur- <strong>und</strong> Kulturerlebnis (Gruppen A <strong>und</strong> C)<br />
sowie Informtion <strong>und</strong> Kommunikation (D) verringern (vgl. auch Kap. 4.5.2.3)<br />
Weitere potenziell vorkommende Lebensraumtypen sind verschiedene Rohboden- <strong>und</strong> Magerbiotope sowie<br />
Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder, die sich durch natürliche Sukzession entwickeln können. Feuchtbiotope<br />
<strong>und</strong> Wälder spielen i.d.R. eine vergleichsweise geringe Rolle.<br />
187
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Für die Gestaltung von landschaftsbezogenen Erholungseinrichtungen sind Umnutzungen der Flächen<br />
mittlerer Intensität erforderlich (z.B. Rodelbahn auf Halde); hinzu kommen v.a. hohe mechanische Belastungen<br />
<strong>und</strong> Störungsintensitäten.<br />
Ein nur geringes Konfliktpotenzial besteht <strong>für</strong> diese Erholungsformen dann, wenn die Einrichtungen auf<br />
artenarmen Ansaatflächen gestaltet werden (geringe naturschutzfachliche Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />
dieser Flächen).<br />
Für alle übrigen portenziell vorkommenden Biotoptypen besteht ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial:<br />
Sehr starke Beeinträchtigungen können vermieden werden, indem die „Tabuflächen“ bei der Nutzungsplanung<br />
berücksichtigt werden (vgl. S. 191).<br />
Eine geringe Empfindlichkeit gegenüber mechanischer Belastung weisen neben artenarmen Ansaatflächen<br />
auch Rohbodenstandorte <strong>und</strong> Pionierfluren auf. Ebenso wie auf dem Großteil der übrigen, mageren<br />
<strong>und</strong> offenen Biotopflächen ist hier jedoch mit einem Vorkommen störungsempfindlicher Arten zu rechnen,<br />
weshalb v.a <strong>für</strong> flächenextensive Nutzungen entsprechende Untersuchungen vorgeschaltet werden<br />
sollten.<br />
Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks (F.2)<br />
Die deutlichsten Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft bestehen hier aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen,<br />
die mit einer Versiegelung, Überbauung, Flächenumnutzung verb<strong>und</strong>en sind. Je nach betroffenen<br />
Flächen kann in Bezug auf die Überbauung von Flächen das Konfliktpotenzial auf gesicherten Kippen<br />
<strong>und</strong> Halden von relativ gering (nur bei jungen, artenarmen Ansaatflächen) bis sehr hoch reichen (z.B. bei<br />
Überbauung von Wäldern, Rohboden- oder Magerbiotopen; vgl. auch „Tabuflächen“, S. 191).<br />
Weitere, zu berücksichtigende Wirkfaktoren sind aktivitätsbezogene Auswirkungen meist hoher Intensität<br />
(mechanische Belastung, Störungen, Stoffeinträge), wobei auch hier auf artenarmen Ansaatflächen das<br />
geringste, bei Eingriffen in "Tabuflächen" ein sehr hohes Konfliktpotenzial besteht.<br />
Da sich die Auswirkungen je nach Größe <strong>und</strong> Art der geplanten Anlage deutlich unterscheiden können<br />
<strong>und</strong> meist noch weitere indirekte Auswirkungen berücksichtigt werden müssen (z.B. Einrichtung von Nebenanlagen,<br />
Besucherverkehr), kann das Konfliktpotenzial nicht pauschal abgeschätzt werden. Vielmehr<br />
müssen bei Planung größerer Anlagen Untersuchungen der Umweltauswirkungen vorgeschaltet werden<br />
(je nach Größe <strong>und</strong> Art der Anlage im Rahmen von Raumordnungsverfahren oder Verfahren der Bauleitplanung).<br />
Für Einrichtungen des Motorsports im Gelände besteht ebenfalls dann ein geringes Konfliktpotenzial,<br />
wenn ausschließlich artenarme Ansaatflächen in Anspruch genommen werden (geringe Empfindlichkeit<br />
gegenüber Umnutzung, mechanische Auswirkungen, Störungen, Stoffeinträge). Allerdings müssen die<br />
weitreichenden Störwirkungen, die mit dem Motorsport verb<strong>und</strong>en sind, mit bewertet werden: Festzustellen<br />
wäre, ob die Auswirkungsradien ggf. in höherwertige <strong>und</strong> störungsempfindliche Biotope hineinreichen.<br />
Bei der Planung von Motorsportgeländen auf Rohbodenstandorten <strong>und</strong> Pionierflächen ist von einem<br />
deutlich höheren Konfliktpotenzial aufgr<strong>und</strong> der Störungsempfindlichkeit der Flächen auszugehen. Einer<br />
konkreten Planung sollte deshalb eine einzelfallbezogene Untersuchung <strong>und</strong> Bewertung der Flächen v.a.<br />
im Hinblick auf das Vorkommen störungsempfindlicher Arten vorangestellt werden.<br />
Bei der Entwicklung von Luftsportgeländen (gute Nutzereignung v.a. bei Halden) besteht geringstes Konfliktpotenzial,<br />
wenn artenarme Ansaatflächen sowohl als Start- <strong>und</strong> Landeplätze als auch <strong>für</strong> den Überflug<br />
in Anspruch genommen werden können.<br />
188
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Bei allen weiteren Biotope, v.a. den hoch empfindlichen Flächen, sollte auf eine Umnutzung verzichtet<br />
werden (vgl. „Tabuflächen“ auf S. 191), was bei überwiegend offenen Flächen aufgr<strong>und</strong> ihrer natürlichen<br />
Nutzungseignung i.d.R. auch möglich sein müsste.<br />
Bei der Nutzung von Rohbodenstandorten oder Pionierfluren kann auch das Konfliktpotenzial hinsichtlich<br />
der mechanischen Belastung weitgehend reduziert werden. Nicht auszuschließen sind auf diesen Flächen<br />
aber Konflikte aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens störungsempfindlicher Arten (teilweise hohes Konfliktpotenzial),<br />
da mit dem Überflug weitreichende Störungen verb<strong>und</strong>en sein können: Bei der Inanspruchnahme<br />
(direkt oder Überflug) von Lebensräumen mit mittlerer bis hoher Störungsempfindlichkeit sollten deshalb<br />
Erhebungen potenziell störungsempfindlicher Arten erfolgen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />
Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />
Die Nutzung von gesicherten Kippen <strong>und</strong> Halden <strong>für</strong> Wanderer, Radwanderer <strong>und</strong> Reiter ist je nach beanspruchten<br />
Flächen mit geringem oder mittlerem Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en: Dabei wird davon ausgegangen,<br />
dass die wenigen <strong>und</strong> meist kleinflächig ausgebildeten „Tabuflächen“ (S. 191) durch Lenkungsmaßnahmen<br />
geschont werden. Geringes Konfliktpotenzial ist mit der Inanspruchnahme von artenarmen<br />
Ansaatflächen verb<strong>und</strong>en.<br />
Bei der Einbeziehung weiterer, wenig trittempfindlicher Flächen (Rohbodenstandorte, Pionierfluren) verbleiben<br />
mögliche Störungen auf den überwiegend offenen Flächen früher Sukzessionsstadien. Bei einer<br />
nur mäßigen Besucherdichte können diese i.d.R. aber als noch verträglich eingestuft werden.<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
Auch hier unterscheidet sich das Konfliktpotenzial nach Art der Nutzung <strong>und</strong> beanspruchter Fläche recht<br />
deutlich: Für die flächenintensiveren Nutzungsformen (Tiergehege, Naturerlebnisgebiete) ist ein hohes<br />
Konfliktpotenzial gegeben, wenn Biotope mit entsprechend hoher Empfindlichkeit in ihrem Bestand verändert<br />
(umgenutzt) werden (vgl. „Tabuflächen“, S. 191).<br />
Wird eine Umnutzung erforderlich, so sollte diese auf wenig wertvolle <strong>und</strong> empfindliche Flächen (artenarme<br />
Ansaatflächen) beschränkt werden. Naturschutzfachlich wertvollere Lebensräume sollten in ihrer<br />
jeweiligen Ausprägung erhalten <strong>und</strong> ggf. in Nutzungskonzepte eingeb<strong>und</strong>en werden.<br />
Ein mittleres bis hohes Konfliktpotenzial ergibt sich aus der mechanischen Belastung <strong>und</strong> der möglichen<br />
Störung sensibler Lebensräume, was bei höherer Nutzerdichte (Erholungsformen s.o.) in entsprechend<br />
hoher Intensität auftritt.<br />
Sind Biotope hoher bis mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Störungen im Gebiet verbreitet, sollten vor<br />
der Planung Untersuchungen erfolgen, um Beeinträchtigungen von Lebensräumen ausschließen zu können<br />
(ggf. Suche nach Alternativgeländen).<br />
Für die Einrichtung von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie Möglichkeiten zur Naturbeobachtung sind die<br />
Aussagen zur landschaftsbezogenen Erholung (s.o.) übertragbar.<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
Für die Errichtung von Anlagen (Museums- oder Ausstellungsgebäude) sowie Umnutzungen in größerem<br />
Ausmaß (z.B. <strong>für</strong> Park- oder Gartenanlagen) sollten artenarme Ansaatflächen als Flächen mit geringer<br />
Empfindlichkeit in Anspruch genommen werden (geringes Konfliktpotenzial).<br />
Jede Überbauung oder Umnutzung anderer Biotope ist mit einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial<br />
(vgl. auch „Tabuflächen“, S. 191) verb<strong>und</strong>en.<br />
Da fast alle Erholungsformen aus dieser Gruppe mit hohem Besucheraufkommen einhergehen, bestehen<br />
hier v.a. Konflikte bei der Nutzung tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher Lebensräume. Eine Vermeidung von<br />
189
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Konflikten ist möglich, wenn möglichst artenarme Ansaatflächen als naturschutzfachlich wenig wertvolle<br />
<strong>und</strong> empfindliche Flächen in Anspruch genommen werden (Störungsradien zu berücksichtigen).<br />
Beeinträchtigungen durch mechanische Belastung können vermieden werden, wenn wenig trittempfindlichen<br />
Rohbodenstandorten oder Sandpionierfluren <strong>für</strong> besucherintensive Aktivitäten beansprucht werden.<br />
Hier bleiben jedoch mögliche Beeinträchtigungen aufgr<strong>und</strong> der mittleren Störungsempfindlichkeit der<br />
Flächen bestehen, weshalb diese Flächen nicht ohne einzelfallbezogene Untersuchungen in besucherintensive<br />
Aktivitäten einbezogen werden sollten.<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
Für die Errichtung von Gebäuden, hier Info- <strong>und</strong> Bildungszentren oder Begegnungsstätten gilt das selbe<br />
wie <strong>für</strong> die im letzten Abschnitt genannten Anlagen (vgl. „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“).<br />
Aussichtspunkte in der BFL sind durch ein relativ hohes Besucheraufkommen mit entsprechend intensiven<br />
Auswirkungen durch Tritt, Störungen <strong>und</strong> Stoffeinträgen verb<strong>und</strong>en. Eine optimale Konfliktvermeidung<br />
ist hier durch Einrichtungen im Bereich der artenarmen Ansaatflächen zu erreichen. Für alle weiteren<br />
Biotope gelten die Angaben parallel zu den nicht-anlagengeb<strong>und</strong>enen Erholungsformen der Aktivitätsgruppe<br />
„Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“ (Gruppe C; vgl. dort).<br />
Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen oder Besichtigungstouren (D.2) sind parallel<br />
zur "landschaftsbezogenene Erholung" zu beurteilen (vgl. dort).<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
Hier gelten die Aussagen wie bei "Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks" (F.2).<br />
Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist auch hier nicht möglich <strong>und</strong> muss einzelfallbezogenen<br />
im Rahmen des jeweiligen Planverfahrens durchgeführt werden.<br />
Bewertung indirekter Auswirkungen<br />
Die indirekten Auswirkungen der möglichen Erholungsformen variieren sehr stark je nach Erholungsform:<br />
Für die Errichtung von Nebenanlagen gelten die Aussagen wie <strong>für</strong> die bereits behandelten Freizeit-,<br />
Sport- <strong>und</strong> Erholungsanlagen: Geringes Konfliktpotenzial besteht nur bei Überbauung von artenarmen<br />
Ansaatflächen, während <strong>für</strong> alle anderen Biotoptypen hohes oder sehr hohes Konfliktpotenzial besteht.<br />
Keinesfalls sollten „Tabuflächen“ (S. 191) durch Überbauung zerstört werden.<br />
Auch gegenüber den Auswirkungen, die mit einer hohen Besucherdichte verb<strong>und</strong>en sind (mechanische<br />
Belastung, Stoffeinträge, Störungen) besitzen nur die artenarmen Ansaatflächen eine geringe Empfindlichkeit;<br />
auf übrigen Flächen ist das Konfliktpotenzial je nach betroffenen Lebensräume mittel bis hoch<br />
einzustufen. „Tabuflächen“ sollten durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen geschont werden.<br />
190
Tabuflächen auf gesicherten Kippen <strong>und</strong> Halden<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />
unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />
• Kleingewässer<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• kleinräumige Biotopmosaike<br />
Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />
• o.g. Biotoptypen<br />
• Landröhrichte<br />
• Rohbodenstandorte<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
• naturnahe Laubwälder<br />
Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
6.1.2.2.2 Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />
Restlöcher in Flutung inkl. darin vorkommender Inseln können ein breites Spektrum potenzieller Biotoptypen<br />
umfassen, wobei eine sehr hohe Anzahl wertvoller Lebensräume inbegriffen ist. Eine große Rolle<br />
spielen dabei Gewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope, deren Umfang <strong>und</strong> Ausprägung sich mit fortschreitender<br />
Flutung ändert. Das potenzielle Biotopspektrum geht aus Anhang V hervor, die naturschutzfachliche<br />
Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit kann Tab. 27 entnommen werden.<br />
Da Restlöcher vor Absschluss der Flutung noch der Bergaufsicht unterstellt sind, sind die Nutzungsmöglichkeiten<br />
noch relativ stark eingeschränkt. Die Errichtung von Gebäuden ist nicht möglich <strong>und</strong> wird deshalb<br />
hier nicht bewertet (Sonderfall: „Schwimmende Einrichtungen“). Auch Möglichkeiten <strong>für</strong> Wassersport<br />
sind gering, so dass keine gesonderte Bewertung erfolgt.<br />
Im Zusammenhang mit dem besonderen Landschaftspotenzial (wertvolle Lebensräume, interessante Entwicklungsprozesse<br />
der Flächen) liegen Nutzungsmöglichkeiten v.a. in den Bereichen „Naturerlebnis / Naturerfahrung“<br />
(A), „Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis“ (C) sowie „Information <strong>und</strong> Kommunikation“ (D) (vgl.<br />
zur Nutzungseignung auch Kap. 4.5.2.3).<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
Die Gestaltung von Naturerlebnisgebieten unter Einbeziehen von Restlöchern/Inseln ist dann mit einem<br />
hohen Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en, wenn Lebensräume mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung <strong>und</strong><br />
Empfindlichkeit in ihrem Bestand wesentlich verändert werden (vgl. entsprechende „Tabuflächen“. Da in<br />
Restlöchern ein hoher Anteil wertvoller Biotope zu erwarten ist, sollte auf eine Umnutzung weitgehend<br />
verzichtet werden. Entsprechende Eingriffe sollten möglichst auf Biotope geringer Empfindlichkeit (artenarme<br />
Ansaatflächen) beschränkt werden.<br />
Auch die intensiven mechanischen Belastungen <strong>und</strong> Störungen innerhalb von Naturerlebnisgebieten lassen<br />
ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial erwarten (v.a. trittempfindliche Verlandungszonen,<br />
Feuchtflächen <strong>und</strong> Biotopkomplexe sowie eine Reihe sehr störungsempfindlicher Biotope; vgl. An-<br />
191
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
hang V). Allein die Vermeidung <strong>und</strong> Schonung der "Tabuflächen" wird hier in der Regel einen hohen<br />
Bedarf an Lenkungsmaßnahmen erfordern.<br />
Zusammenfassend ist von einem relativ hohen Konfliktpotenzial auszugehen, was im Falle der Planung<br />
von Naturerlebnisgebieten durch einzelfallbezogene Untersuchungen <strong>und</strong> Bewertungen konkretisiert<br />
werden sollte.<br />
Für "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade" sowie "Naturbeobachtung" fällt das Konfliktpotenzial mittel bis hoch aus:<br />
Die Auswirkungen umfassen eine mechanische Belastung <strong>und</strong> Störwirkung mittlerer Intensität, denen potenziell<br />
ein sehr hoher Anteil an hoch empfindlichen Flächen gegenübersteht: Auch <strong>für</strong> diese Einrichtungen<br />
sind deshalb sorgfältige Planungen inkl. Lenkungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Tabuflächen<br />
erforderlich.<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
Der Einsatz von schwimmenden Inseln <strong>für</strong> verschiedene Zwecke (z.B. experimentelle Gärten, Ausstellungen,<br />
Museen etc.; vgl. auch Kap. 4.3.2.3) beinhaltet aus naturschutzfachlicher Sicht ein mittleres bis<br />
hohes Konfliktpotenzial. Ursache sind v.a. Störeffekte von Flachwasserzonen (bei naturnahen Flachwasserzonen<br />
hohe Empfindlichkeit) oder / <strong>und</strong> Tiefwasserbereichen (mittlere Empfindlichkeit). Da die tatsächliche<br />
Störungsempfindlichkeit nicht pauschal bewertet werden kann, sollten im Vorfeld größerer<br />
Vorhaben Untersuchungen durchgeführt werden. Eingriffe in naturnahe Flachwasserzonen sollten in jedem<br />
Fall vermieden werden.<br />
Der hohe Anteil sehr empfindlicher Flächen gegenüber mechanischer Belastung <strong>und</strong> Störungen führt zu<br />
einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial <strong>für</strong> alle Erholungsformen im Bereich Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben,<br />
die mit einem einem hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Eine Vermeidung des Konfliktpotenzial ist dort möglich, wo auf artenarme Ansaatflächen (im Böschungsbereich)<br />
<strong>für</strong> eine intensivere Nutzung ausgewichen werden kann. In allen anderen Fällen ist gebietsbezogen<br />
zu prüfen, ob durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen Beeinträchtigungen hoch empfindlicher<br />
Flächen (vgl. „Tabuflächen“, S. 193) <strong>und</strong> störungsempfindlicher Arten vermieden werden können.<br />
Die Naturschutzverträglichkeit kann somit erst im Einzelfall abgeschätzt werden.<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
Für Einrichtungen auf "Schwimmenden Inseln" (z.B. Infogebäude o.ä.) gilt das oben gesagte (Gruppe C).<br />
Aussichtpunkte in der BFL sollten aufgr<strong>und</strong> der hohen Intensität von Störungen <strong>und</strong> mechanischer Belastung<br />
in jedem Fall außerhalb der hoch empfindlichen Flächen eingerichtet werden (d.h. außerhalb der<br />
„Tabuflächen“, s. S. 193). Optimal wäre eine Inanspruchnahme von wenig wertvollen, artenarmen Ansaatflächen,<br />
während bei Planungen im Bereich von wenig trittempfindlichen Rohbodenstandorten die<br />
möglichen Störwirkungen auf die Lebensräume zu berücksichtigen sind.<br />
Für die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren können die<br />
Aussagen <strong>für</strong> Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie Naturbeobachtung übertragen werden (vgl. Gruppe A).<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />
Restlöcher in Flutung sind nur sehr begrenzt <strong>für</strong> landschaftsbezogene Spiel- <strong>und</strong> Sportaktivitäten nutzbar<br />
(z.B. Einbeziehen in Gelände <strong>für</strong> survival training). Für die Nutzung ist von einem hohen bis sehr hohen<br />
Konfliktpotenzial auszugehen:<br />
Ein möglicher massiver Konflikt besteht in der Umgestaltung von Flächen, wovon überwiegend sehr<br />
hochwertige <strong>und</strong> empfindliche Biotope betroffen wären. Sollte eine Beschränkung auf wenig empfindli-<br />
192
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
che Flächen nicht möglich sein (artenarme Ansaatflächen im Böschungsbereich), so sollte auf derartige<br />
Eingriffe verzichtet werden.<br />
Mögliche Beeinträchtigungen der Biotope können darüberhinaus durch eine intensive mechanische Belastung<br />
<strong>und</strong> Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art ausgelöst werden (z.B. auch durch Luftsport am Wasser).<br />
Als besonders sensible Lebensräume wären hier z.B. naturnahe Flachwasserzonen zu nennen (vgl.<br />
„Tabuflächen“, S. 193). Da insgesamt ein großer Teil der potenziell vorkommenden Biotoptypen eine<br />
zumindest mittlere bis hohe Empfindlichkeit aufweist, sind die Konflikte i.d.R. nicht oder nur schlecht<br />
durch Lenkungsmaßnahmen zu vermeiden; dies gilt v.a. <strong>für</strong> flächenextensive Nutzungen.<br />
Unter Berücksichtigung der erforderlichen "Tabuflächen" muss im Einzelfall untersucht werden, ob eine<br />
Vermeidung der Konflikte in ausreichendem Maß möglich ist.<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen / Freizeitparks (F.2)<br />
Eine denkbare Nutzung ist hier auf Wasser- bzw. Unterwassereinrichtungen beschränkt (vgl.<br />
Kap. 4.5.2.3). Eine "Umnutzung" bzw. Errichtung von Anlagen beträfe hier also die freien Wasserflächen<br />
oder Unterwasserbereiche <strong>und</strong> Gewässergr<strong>und</strong>. Unterwassereinrichtungen, die eine Überbauung des Gewässergr<strong>und</strong>es<br />
bedeuten, beinhalten aus naturschutzfachlicher Sicht ein hohes Konfliktpotenzial (hohe<br />
Empfindlichkeit des Lebensraumes). "Schwimmende Inseln" wurden bereits unter Gruppe C (Kultur- <strong>und</strong><br />
Kunsterlebnis) bewertet.<br />
Mit einem hohen Besucheraufkommen sind zusätzlich akustische <strong>und</strong> optische Störungen verb<strong>und</strong>en.<br />
Sind naturnahe Flachwasserzonen betroffen, so ist von einem sehr hohen Konfliktpotenzial auszugehen.<br />
Für Tiefwasserzonen <strong>und</strong> nur bedingt naturnahe Flachwasserzonene besteht ein hohes Konfliktpotenzial.<br />
Ein auf dieser Ebene kaum einschätzbares, aber ebenfalls zu berücksichtigendes Konfliktpotenzial besteht<br />
aufgr<strong>und</strong> möglicher Stoffeinträge in das Gewässer infolge von Wasser- oder Unterwassereinrichtungen.<br />
Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> derartige Einrichtungen ist an dieser Stelle<br />
nicht möglich <strong>und</strong> kann erst im konkreten Einzelfall erfolgen. Für entsprechende Anlagen sind Untersuchungen<br />
der Umweltauswirkungen im Zuge der Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren erforderlich.<br />
Bewertung indirekter Auswirkungen<br />
In Flutung befindliche Restlöcher sind <strong>für</strong> die Errichtung von Nebenanlagen der o.g. Erholungsformen<br />
i.d.R. ungeeignet. Hier<strong>für</strong> müssten anschließende Bereichen der BL / BFL (z.B. gesicherten Kippen /<br />
Halden) beansprucht werden (s. dort.)<br />
Für eine naturschutzverträgliche Lenkung hoher Besucherdichten (v.a. im Zusammenhang mit evtl. Wassersporteinrichtungen,<br />
Unterwassereinrichtungen, "schwimmenden Inseln") müssen naturschutzfachliche<br />
abgestimmte Konzepte auf groß- <strong>und</strong> kleinräumiger Ebene entwickelt werden (vgl. auch Kap. 6.2).<br />
Tabuflächen im Bereich von Restlöchern (in Flutung):<br />
Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />
unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />
• Quellen<br />
• Kleingewässer<br />
• Verlandungsröhrichte<br />
• Binnensalzstellen<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• kleinräumige Biotopmosaike<br />
193
• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />
• Gehölzfreie Inseln<br />
Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />
• o.g. Biotoptypen<br />
• Tief- <strong>und</strong> Flachwasserzonen<br />
• Rohbodenstandorte<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
• naturnahe Laubwälder<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt vermieden werden sollen, sind:<br />
• Naturnahe Flachwasserzonen<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• Böschungs-Bermen-Komplexe<br />
• Gehölzfreie Inseln<br />
6.1.2.3 Rekultivierte BFL<br />
6.1.2.3.1 Rekultivierte Kippen <strong>und</strong> Halden<br />
Je nach Maßnahmen, die im Verlauf der Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung durchgeführt wurden, können rekultivierte<br />
Flächen ein sehr breites Biotopspektrum umfassen. Typische <strong>und</strong> vielfältige Lebensräume der<br />
unsanierten BL, die durch Verzicht auf entsprechende Maßnahmen in die BFL übergeführt wurden, machen<br />
in aller Regel aber nur einen kleinen Teil der Gesamtflächen aus (vgl. Anhang V).<br />
Ein Großteil rekultivierter Kippen <strong>und</strong> Halden unterliegt dagegen einer land- oder forstwirtschaftlichen<br />
Nutzung, so dass Äcker <strong>und</strong> Forste unterschiedlicher Ausprägung vom Flächenanteil her dominieren.<br />
Da die Flächen aus dem Bergrecht entlassen sind, besteht eine Vielzahl an möglichen Nutzungen inkl. der<br />
Errichtung von Anlagen <strong>für</strong> Freizeit- <strong>und</strong> Erholungszwecke (vgl. auch Kap. 4.5.2.4). Aufgr<strong>und</strong> der zu erwartenden<br />
Biotopausstattung mit teilweise weniger hochwertigen <strong>und</strong> empfindlichen Lebensräumen (v.a.<br />
artenarme Ansaatflächen) können Bereiche benannt werden, in denen auch intensivere Nutzungsformen<br />
vergleichsweise naturverträglich umgesetzt werden können.<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />
Für die Gestaltung von landschaftsbezogenen Erholungseinrichtungen sind Umnutzungen der Flächen<br />
mittlerer Intensität erforderlich (z.B. Naturrodelbahn, Mountainbike-Strecke etc.); hinzu kommen v.a. hohe<br />
mechanische Belastung <strong>und</strong> Störungsintensität.<br />
Ein nur geringes Konfliktpotenzial besteht <strong>für</strong> diese Erholungsformen dann, wenn die Einrichtungen auf<br />
Flächen von relativ geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit eingerichtet werden<br />
(z.B. artenarme Ansaatflächen). Für übrige potenziell vorkommende Biotoptypen besteht ein mittleres bis<br />
hohes Konfliktpotenzial: Beeinträchtigungen können weitgehen vermieden werden, wenn die „Tabuflächen“<br />
bei der Nutzungsplanung berücksichtigt werden (vgl. S. 197). Mit sehr störungsempfindlichen Flächen<br />
ist aufgr<strong>und</strong> des Biotopspektrums nicht zu rechnen.<br />
194
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Für Einrichtungen des Motorsports im Gelände müssen neben den direkten Auswirkungen die weitreichenden<br />
Störungswirkungen <strong>und</strong> Emissionen berücksichtigt werden: Zu prüfen wäre, ob die Auswirkungsradien<br />
ggf. in höherwertige <strong>und</strong> störungsempfindliche Biotope hineinreichen (große Anzahl von Biotopen<br />
mittlerer Störungsempfindlichkeit; vgl. Anhang V ).<br />
Sollten potenziell störungsempfindliche Lebensräume direkt oder indirekt betroffen sein, so wären Untersuchungen<br />
zum Arteninventar notwendig, um Beeinträchtigungen vermeiden zu können.<br />
Für den Luftsport außerhalb von Flugplätzen (z.B. Modellflug, Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirm) besteht geringes<br />
Konfliktpotenzial, wenn die Biotoptypen mit geringer Empfindlichkeit gegenüber Umnutzung sowohl<br />
als Start- <strong>und</strong> Landeplätze als auch <strong>für</strong> den Überflug in Anspruch genommen werden ("Vorzugsstandorte"<br />
s.o.). Was die Störwirkung betrifft, gelten die Aussagen wie bei „Motorsport im Gelände“.<br />
Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks (F.2)<br />
Gravierendste Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft bestehen aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen,<br />
die mit einer Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung <strong>und</strong> Flächenumnutzung verb<strong>und</strong>en sind.<br />
Durch entsprechende Standortwahl kann das Konfliktpotenzial weitgehend reduziert werden: So sollten<br />
bevorzugt artenarme Ansaatflächen <strong>und</strong> andere Flächen mit geringer naturschutzfachlicher Bedeutung<br />
(vgl. Tab. 27, S. 172) beansprucht werden. Diese Flächen gehören zu den aus naturschutzfachlicher Sicht<br />
vergleichsweise wenig bedeutenden Lebensräumen <strong>und</strong> weisen eine geringe Empfindlichkeit gegenüber<br />
aktivitätsbedingten Auswirkungen auf.<br />
Da sich die Auswirkungen je nach Größe <strong>und</strong> Art der geplanten Anlage deutlich unterscheiden können<br />
<strong>und</strong> meist noch weitere indirekte Auswirkungen hinzu kommen (z.B. Errichtung von Nebenanlagen, Besucherverkehr),<br />
ist im Einzelfall zu prüfen, ob Untersuchungen der Umweltauswirkungen vorgeschaltet<br />
werden müssen (je nach Größe <strong>und</strong> Art der Anlage im Rahmen von Raumordnungsverfahren, Verfahren<br />
der Bauleitplanung oder ggf. auch kommunale UVP).<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
Hier gelten die Aussagen wie bei "Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks" (F.2).<br />
Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist hier nicht möglich <strong>und</strong> muss einzelfallbezogen<br />
im Rahmen des Planverfahrens durchgeführt werden.<br />
Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />
V.a. rekultivierte Halden können interessante Anziehungspunkte <strong>für</strong> Wanderer, Radwanderer <strong>und</strong> Reiter<br />
darstellen. Auswirkungen auf Natur <strong>und</strong> Landschaft bestehen über mechanische Belastungen <strong>und</strong> mögliche<br />
Störeffekte mittlerer Intensität.<br />
Je nach beanspruchten Flächen sind die Aktivitäten mit einem geringen bis mittleren Konfliktpotenzial<br />
verb<strong>und</strong>en: Dabei wird davon ausgegangen, dass die absoluten Tabuflächen (vgl. S. 197) durch Lenkungsmaßnahmen<br />
geschont werden <strong>und</strong> keine extrem hohen Besucherdichten auftreten (keine Ausflugsschwerpunkte).<br />
Mit extrem störungsempfindlichen Lebensräumen ist nicht zu rechnen.<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
Für die Nutzungformen mit intensiveren Auswirkungen (Tiergehege, Naturerlebnisgebiete) sollten Flächen<br />
mit geringer Empfindlichkeit gegenüber mechanischer Belastung in Anspruch genommen werden.<br />
Hierzu gehören z.B. Gehölzbiotope (Wälder, Forste, Hecken), Äcker, Rohbodenstandorte <strong>und</strong> Pionierflu-<br />
195
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
ren. Sollten Umnutzungen / Flächenumwandlungen erforderlich sein, sollten diese ausschließlich auf die<br />
wenig wertvollen <strong>und</strong> empfindlichen Flächen (v.a. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172)<br />
beschränkt werden.<br />
Ein überwiegend hohes Konfliktpotenzial besteht, wenn Lebensräume mittlerer Störungsempfindlichkeit<br />
hohen Besucherzahlen ausgesetzt sind. Sind diese Biotope (z.B. Rohbodenstandorte, extensive Äcker,<br />
Laub- oder Nadelwälder; vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27) in größerer Umfang im Planungsgebiet vertreten,<br />
so sollten Untersuchungen zu störungsempfindlichen Arten durchgeführt werden.<br />
Für die Einrichtung von Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie Möglichkeiten zur Naturbeobachtung sind die<br />
Aussagen zur landschaftsbezogenen Erholung (B) übertragbar.<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
Für die Errichtung von Anlagen (Museums- oder Ausstellungsgebäude) sowie Umnutzungen in größerem<br />
Ausmaß (z.B. <strong>für</strong> Park- oder Gartenanlagen) sollten ausschließlich weniger wertvolle <strong>und</strong> empfindliche<br />
Lebensräume in Anspruch genommen werden (z.B. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27). Auf übrigen<br />
Biotopen ist die Überbauung oder Umnutzung mit einem überwiegend hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial<br />
(vgl. auch „Tabuflächen“, S. 197) verb<strong>und</strong>en.<br />
Da der Großteil der weiteren Erholungsformen mit hohem Besucheraufkommen einhergeht, bestehen hier<br />
v.a. Konflikte bei der Nutzung tritt- <strong>und</strong> störungsempfindlicher Lebensräume. Auch dies lässt sich vermeiden,<br />
indem besucherintensive Aktivitäten auf Flächen stattfinden, die sowohl gegenüber mechanischer<br />
Belastung als auch Störungen wenig empfindlich sind (v.a. artenarme Ansaatflächen, intensiv genutzte<br />
Ackerflächen, Pionierwälder, Hecken <strong>und</strong> Gebüsche).<br />
Bei übrigen Biotopen sollten besucherintensive Aktivitäten nach Möglichkeit vermieden werden, da eine<br />
mittlere Störungsempfindlichkeit der Flächen besteht. Zumindest sollten diese Flächen nicht ohne einzelfallbezogene<br />
Untersuchungen in besucherintensive Aktivitäten einbezogen werden.<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
Für die Errichtung von Gebäuden, hier Info- <strong>und</strong> Bildungszentren oder Begegnungsstätten sind die o.g.<br />
"Vorzugsstandorte" (vgl. Gruppe A) vorrangig zu nutzen, um Konflikte zu reduzieren.<br />
Auch Aussichtspunkte in der BFL, die mit einem relativ hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind,<br />
sollten bevorzugt auf o.g. Flächen errichtet werden.<br />
Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen oder Besichtigungstouren sind parallel zur<br />
"landschaftsbezogenene Erholung" zu beurteilen (vgl. dort).<br />
Bewertung indirekter Auswirkungen<br />
Für die Errichtung von Nebenanlagen gelten die Aussagen wie <strong>für</strong> die bereits behandelten Freizeit-,<br />
Sport- <strong>und</strong> Erholungsanlagen: Geringes Konfliktpotenzial besteht nur bei Überbauung von "Vorzugsstandorten",<br />
während <strong>für</strong> alle anderen Biotoptypen hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial besteht. Keinesfalls<br />
sollten die "Tabuflächen" durch Überbauung zerstört werden.<br />
Gegenüber den Auswirkungen, die mit einer hohen Besucherdichte verb<strong>und</strong>en sind (mechanische Belastung,<br />
Stoffeinträge, Störungen) besitzen einige Flächen geringe Empfindlichkeit (vgl. Aufzählung bei<br />
„Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben“), die hier<strong>für</strong> bevorzugt beansprucht werden sollten. Dringend zu vermeiden<br />
sind Eingriffe in „Tabuflächen“ (S. 197).<br />
196
Tabuflächen auf rekultivierten Kippen <strong>und</strong> Halden<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Die mit * versehenen Biotoptypen kommen i.d.R. nur auf Kippen <strong>und</strong> nicht auf Halden vor.<br />
Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />
unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />
• Quellen *<br />
• Kleingewässer<br />
• Niedermoore *<br />
• Feuchte Ruderal- / Staudenfluren<br />
Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />
• o.g. Biotoptypen<br />
• Naturnahe Fließgewässer *<br />
• Landröhrichte<br />
• Feucht- / Moorheiden *<br />
• Extensive Äcker<br />
• Rohbodenstandorte<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
• naturnahe Laubwälder<br />
• naturnahe Nadelwälder<br />
Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt unbedingt vermieden werden soll-<br />
ten, sind pauschal nicht zu benennen.<br />
6.1.2.3.2 Bergbaufolgesee<br />
Die potenziellen Lebensräume von Bergbaufolgeseen umfassen neben den eigentlichen Gewässerbereichen<br />
mögliche Uferlebensräume wie Verlandungs- <strong>und</strong> Flachwasserzonen. In den Böschungsbereichen ist<br />
eine Vielfalt an Lebensräumen denkbar, die von artenarmen Ansaatflächen oder Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotopen<br />
über Ruderalvegetation bis hin zu verschiedenen Gehölzbiotopen reicht.<br />
Die Biotoptypen im Inselbereich entsprechen den Biotopen der Kippenflächen in verschiedenen Sanierungsstadien.<br />
Als gesonderte Biotopkomplexe werden "gehölzfreie Inseln" benannt, da diese oft<br />
(Teil)Lebensräume bemerkenswerter <strong>und</strong> störempfindlicher Wasservögel darstellen.<br />
Relativ naturnahe Ufer- <strong>und</strong> Gewässerbereiche sowie Inselflächen weisen eine hohe Zahl sehr wertvoller<br />
<strong>und</strong> empfindlicher Biotoptypen auf, so dass hier i.d.R. nur "extensive" Erholungsformen in naturschutzverträglicher<br />
Weise durchführbar sind. Intensivere Nutzungsformen (Anlagen, hohe Besucherdichten)<br />
sollten dagegen auf bereits stärker nutzungsgeprägte Bereiche beschränkt werden.<br />
Für aus der Bergaufsicht entlassene Gewässer (inkl. Inseln <strong>und</strong> Böschungsbereiche) besteht ein breites<br />
Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten (vgl. auch Kap. 4.5.2.4).<br />
197
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Die Gestaltung von Naturerlebnisgebieten unter Einbeziehen von Bergbaufolgeseen <strong>und</strong> / oder Inseln ist<br />
dann mit einem hohen Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en, wenn Lebensräume mit hoher naturschutzfachlicher<br />
Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit in ihrem Bestand wesentlich verändert werden (vgl. entsprechende „Tabuflächen“,<br />
S. 201). Das Spektrum dieser hoch empfindlichen Biotope ist sehr groß <strong>und</strong> umfasst Gewässer-<br />
<strong>und</strong> Feuchtbiotope sowie typische Lebensräume der Rohkippen, die je nach Sanierungspraxis auch an<br />
Bergbaufolgeseen auftreten können.<br />
Flächenumnutzungen sollten daher nur Biotope relativ geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit <strong>und</strong><br />
Empfindlichkeit betreffen (v.a. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172).<br />
Auch die intensiven mechanischen Belastungen <strong>und</strong> Störungen innerhalb von Naturerlebnisgebieten können<br />
in vielen Bereichen zu einem hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial führen (v.a. trittempfindliche<br />
Verlandungszonen, Feuchtflächen <strong>und</strong> Biotopkomplexe sowie eine Reihe sehr störungsempfindlicher Biotope;<br />
vgl. Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27). Sowohl an Gewässerufern als auch auf Inseln wird die Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Schonung der "Tabuflächen" in der Regel einen hohen Bedarf an Lenkungsmaßnahmen erfordern;<br />
speziell die gehölzfreien Inseln sollten komplett ungenutzt bleiben.<br />
Eine geringe Empfindlichkeit gegenüber diesen Auswirkungen weisen artenarme Ansaatflächen, Sukzessionsgebüsche<br />
<strong>und</strong> Hecken auf.<br />
In relativ naturnahen Bereichen der Seen, ihrer Uferbereiche <strong>und</strong> evtl. Inseln muss daher von einem relativ<br />
hohen Konfliktpotenzial ausgegangen werden, sollten hier Naturerlebnisgebiete geschaffen werden, in<br />
denen auf Reglementierungen <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen völlig verzichtet wird. Derartige Planungsvorhaben<br />
sollten mit Begleituntersuchungen einhergehen, um Konflikte möglichst zu vermeiden.<br />
Für "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade" sowie "Naturbeobachtung" fällt das Konfliktpotenzial unterschiedlich je<br />
nach konkreter Routenführung oder Lage aus. "Absolute Tabuflächen" sollten auch hier aus der Nutzung<br />
ausgeschlossen werden; damit verbleibt ein geringes oder mittleres Konfliktpotenzial <strong>und</strong> damit eine in<br />
aller Regel naturverträgliche Nutzungsform.<br />
Wassersport <strong>und</strong> -erholung (E)<br />
Mögliche Formen des Wassersportes umfassen Badebetrieb, Bootbetrieb sowie Tauchen <strong>und</strong> Angeln (vgl.<br />
Kap. 4.4.2.5, Anforderungsprofile zum Wassersport).<br />
Konfliktpotenzial besteht zum einen in der Errichtung von Anlagen, die je nach Nutzungsintenistät unterschiedlich<br />
komplex ausfallen können. Um Konflikte bei der Errichtung von Anlagen zu vermeiden, sollten<br />
hier naturschutzfachlich wenig wertvolle <strong>und</strong> sensible Flächen in Anspruch genommen werden (v.a.<br />
artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172).<br />
Sehr hohes bis hohes Konfliktpotenzial besteht dagegen bei der Überbauung übriger, potenziell vorkommender<br />
Lebensräume durch große Wassersportanlagen (vgl. Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27: Biotope hoher <strong>und</strong><br />
mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Errichtung von Anlagen).<br />
Die „Tabuflächen“ (S. 201) sollten weder überbaut noch umgenutzt werden (z.B. durch Einrichtung von<br />
Stegen oder Badestellen).<br />
Auch die aktivitätsbezogenen Auswirkungen, die bei Wassersportaktivitäten überwiegend hohe Intesität<br />
erreichen, führen bei der Nutzung zahlreicher potenziell vorkommender Biotope zu hohem <strong>und</strong> sehr hohem<br />
Konfliktpotenzial: Zu den Biotopen sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber einer mechanischen Belastung<br />
(durch Badende, Bootfahren) zählen z.B. Verlandungsröhrichte oder naturnahe Flachwasserzonen,<br />
die als Tabuzonen gesichert werden müssen (vgl. weitere Tabuflächen).<br />
198
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Bei einigen weiteren, wenig empfindlichen Flächen gegenüber mechanischer Belastung (z.B. Rohbodenstandorte<br />
<strong>und</strong> Pionierfluren an Land; Tiefwasserzonen oder bedingt naturnahe Flachwasserzonen im See)<br />
führt das mögliche Vorkommen störungsempfindlicher Arten zu einem erhöhten Konfliktpotenzial, was<br />
erst im konkreten Einzelfall untersucht <strong>und</strong> bewertet werden kann.<br />
Aktivitätsbezogene Konflikte können weitgehend ausgeräumt werden, wenn auch <strong>für</strong> Aktivitäten im Uferbereich<br />
Lebensräume geringer Empfindlichkeit beansprucht werden (v.a. artenarme Ansaatflächen,<br />
vgl. auch Anhang V <strong>und</strong> Tab. 27).<br />
Mittleres Konfliktpotenzial besteht bei einer Angelnutzung durch Besatz <strong>und</strong> Entnahme von Fischen <strong>und</strong><br />
ggf. den Eintrag von Stoffen in das Gewässer, was jedoch nicht pauschal beurteilt werden kann.<br />
Eine zusätzliche Belastungsquelle kommt bei dem Betrieb von Motorbooten hinzu: Neben den massiven<br />
Störeffekten sind zusätzlich Schadstoffeinträge in das Gewässer zu berücksichtigen: Die Empfindlichkeit<br />
von Gewässern gegenüber Schadstoffeinträgen hängt von verschiedenen Parametern ab <strong>und</strong> kann nur einzelfallbezogen<br />
bewertet werden (vgl. zu Gewässern <strong>und</strong> Wasserhaushalt in der BL / BFL vgl. Kap. 3.2.1).<br />
Wie bereits in Kap. 5.1 festgestellt, können die Auswirkungen komplexer Wassersportanlagen <strong>und</strong> des<br />
Motorbootsportes nicht pauschal anhand weniger Eckdaten bewertet werden. Für derartige Vorhaben<br />
müssen f<strong>und</strong>ierte Planungen erstellt werden, bei denen die komplexen Umweltauswirkungen konkret ermittelt<br />
<strong>und</strong> bewertet werden.<br />
Landschaftsbezogene Erholung (B)<br />
Bei einer entsprechenden Nutzung von Uferbereichen <strong>und</strong> ggf. Inseln sind die mechanische Belastung<br />
<strong>und</strong> mögliche Störeffekte (mittlere Intensität) zu berücksichtigen.<br />
Werden die potenziell vielfältigen Lebensräume hoher Empfindlichkeit durch Lenkungsmaßnahmen geschont<br />
(vgl. „Tabuflächen“, S. 201) , so können die Konflikte gering gehalten werden.<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
Die Errichtung von Anlagen ist theoretisch auf Inseln denkbar; Sonderfälle wären sog. "schwimmende<br />
Inseln", die <strong>für</strong> verschiedene Zwecke eingesetzt werden können (vgl. Kap. 4.3.2.3).<br />
Bei einer Überbauung von Flächen sollten nur naturschutzfachlich wenig bedeutende Flächen (z.B. artenarme<br />
Ansaatflächen) beansprucht <strong>und</strong> "Tabuflächen" (S. 201) geschont werden. Auf Inseln, die durch typische<br />
Biotope der Rohkippen (wie Rohbodenstandorte, Trockenrasen, Schüttrippen-Komplexe) geprägt<br />
sind, wird eine Errichtung von Anlagen aufgr<strong>und</strong> der naturschutzfachlichen Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />
der Flächen in naturverträglicher Weise kaum möglich sein.<br />
Der Einsatz von schwimmenden Inseln beinhaltet aus naturschutzfachlicher Sicht ein mittleres bis hohes<br />
Konfliktpotenzial. Bei Eingriffen in naturnahe Flachwasserzonen ist das Konfliktpotenzial aufgr<strong>und</strong> deren<br />
hohen Störungsempfindlichkeit am größten; bei bedingt naturnahen Flachwasser- oder Tiefwasserzonen<br />
ist das Konfliktpotenzial „mittel“ einzustufen.<br />
Da die tatsächliche Störungsempfindlichkeit nicht pauschal bewertet werden kann, sollten hier entsprechenden<br />
Planungen Unteruschungen vorgeschaltet werden.<br />
Als weitere Auswirkungen der Erholungsformen sind mechanische Belastungen <strong>und</strong> Störungen hoher Intensität<br />
zu erwarten: Unproblematisch sind derartige Auswirkungen auf naturschutzfachlich weniger sensiblen<br />
Flächen (v.a. artenarme Ansaatflächen). In allen anderen Fällen ist gebietsbezogen zu prüfen, ob<br />
durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen hoch empfindliche Flächen (vgl. „Tabuflächen“, S. 201) geschont<br />
werden <strong>und</strong> Beeinträchtigungen störungsempfindlicher Arten vermieden werden können (v.a. bei<br />
Biotopen mittlerer Störungsempfindlichkeit).<br />
199
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Für Einrichtungen auf "Schwimmenden Inseln" <strong>und</strong> die Errichtung von Anlagen (z.B. Infogebäude o.ä.)<br />
gelten die Aussagen von Gruppe C (s.o.).<br />
Aussichtpunkte in der BFL sollten aufgr<strong>und</strong> der hohen Intensität von Störungen <strong>und</strong> mechanischer Belastung<br />
in jedem Fall außerhalb der hoch empfindlichen Flächen eingerichtet werden (vgl. „Tabuflächen“, S.<br />
201). Optimal wäre eine Inanspruchnahme vonnaturschutzfachlich wenig wertvollen, artenarmen Ansaatflächen,<br />
während bei Planungen im Bereich von wenig trittempfindlichen Rohbodenstandorten die<br />
möglichen Störwirkungen auf die Lebensräume zu berücksichtigen sind (ggf. Untersuchungen durchzuführen).<br />
Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren sind mit den Lehr-<br />
<strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie der Naturbeobachtung (vgl. Gruppe A) vergleichbar.<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1)<br />
Eine Nutzung ist hier vorwiegend auf Inseln oder <strong>für</strong> bestimmte Nutzungsformen auch im Uferbereich<br />
von Seen denkbar (vgl. Kap. 4.5.2.4 <strong>und</strong> Anhang V <strong>und</strong> II).<br />
Eine Umgestaltung von Flächen <strong>für</strong> die Nutzung sollte auf die Biotope geringer Empfindlichkeit beschränkt<br />
werden (v.a. artenarme Ansaatflächen), während die „Tabuflächen“ (S. 201) geschont werden<br />
sollten.<br />
Da mit landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten auch intensive mechanische Belastungen <strong>und</strong><br />
Störeffekte verb<strong>und</strong>en sind, sollten auch hier die jeweiligen „Tabuflächen“ berücksichtigt <strong>und</strong> Nutzungen<br />
nach Möglichkeit auf wenig sensible Bereiche (v.a. artenarme Ansaatflächen) beschränkt werden.<br />
Sind derartige Nutzungsfomen in relativ naturnah ausgebildeten Uferbereichen geplant (naturnahe Flachwasserzonen,<br />
Verlandungsröhrichte etc.), führt dies v.a aufgr<strong>und</strong> der mechanischen Belastungen zu einem<br />
hohen bis sehr hohen Konfliktpotenzial. Ähnliches gilt <strong>für</strong> Inselbereiche, auf denen typische Biotope der<br />
Rohkippen (wie Rohbodenstandorte, Trockerasen, Schüttrippen-Komplexe) ausgebildet sind. Hier spielt<br />
v.a. die Störungsempfindlichkeit der Biotope eine zu berücksichtigende<br />
Motorsport im Gelände ist in naturschutzverträglicher Weise nur in Bereichen möglich, die eine geringe<br />
Empfindlichkeit gegenüber Flächenumnutzung, mechanischer Belastung <strong>und</strong> Störungen aufweisen (v.a.<br />
artenarme Ansaatflächen; vgl. auch Tab. 27, S. 172). Bei einer Geländegestaltung müssen neben den Auswirkungen<br />
auf die direkt beanspruchten Flächen die weitreichenden Störungswirkungen <strong>und</strong> Schadstoffemissionen,<br />
die mit dem Motorsport verb<strong>und</strong>en sind, bewertet werden: Gerade im Umfeld von Gewässern<br />
mit ihrer Vielzahl an potenziell hoch empfindlicher Lebensräume (naturnahe Flachwasserzonen <strong>und</strong> Verlandungsbereiche<br />
etc.) ist deshalb von einem hohen bis sehr hohe Konfliktpotenzial auszugehen.<br />
Werden entsprechende Planungen trotzdem durchgeführt, so sind Untersuchungen vor Ort erforderlich,<br />
um zu prüfen, ob die Auswirkungsradien ggf. in höherwertige <strong>und</strong> störungsempfindliche Biotope hineinreichen.<br />
Luftsportaktivitäten (Überflug) sind mit weitreichenden optischen, teils auch akustischen Auswirkungen<br />
verb<strong>und</strong>en. Da diese massive Störungen sensibler Lebensräume wie v.a. naturnahe Flachwasserzonen oder<br />
gehölzfreier Inseln bewirken können (v.a. Auslösen von Fluchtverhalten bei Brutvögeln), muss ein<br />
Überflug solcher Lebensräume in geringer Höhe vermieden werden. Bei Tiefwasserzonen, bedingt naturnahen<br />
Flachwasserzonen, Verlandungsröhrichten <strong>und</strong> einer Reihe weiterer Lebensräume mittlerer Störungsempfindlichkeit<br />
kann eine Beurteilung nicht pauschal erfolgen, sondern muß im Einzelfall geprüft<br />
werden.<br />
200
Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen (F.2)<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Eine denkbare Nutzung ist hier auf Wasser- bzw. Unterwassereinrichtungen oder aber auf Einrichtungen<br />
auf Inseln beschränkt (vgl. Kap. 4.5.2.4). Eine "Umnutzung" bzw. Errichtung von Anlagen beträfe hier<br />
also die freien Wasserflächen oder Unterwasserbereiche <strong>und</strong> Gewässergr<strong>und</strong>.<br />
Eine Überbauung des Gewässergr<strong>und</strong>es (so bei Unterwassereinrichtungen erforderlich) ist mit einem sehr<br />
hohen Konfliktpotenzial verb<strong>und</strong>en; die Bewertung von "schwimmenden Inseln" erfolgte bereits im Abschnitt<br />
"Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben" (Gruppe C).<br />
Eine Überbauung von Insel- oder Uferbereichen ist nur dann aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar,<br />
wenn Biotope geringer Empfindlichkeit (v.a. artenarme Ansaatflächen) betroffen sind.<br />
Höchstes Konfliktpotenzial ist mit der Überbauung von „Tabuflächen“ (u.a. weitgehend gehölzfreie Inseln,<br />
vgl. S. 201) verb<strong>und</strong>en, die aufgr<strong>und</strong> ihrer (potenziell) sehr hohen Bedeutung als Lebensraum eine<br />
hohe Empfindlichkeit aufweisen.<br />
Zahlreiche weitere Auswirkungen wie intensive mechanische Belastung sowie akustische <strong>und</strong> optische<br />
Störungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.<br />
Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials <strong>für</strong> derartige Einrichtungen ist an dieser Stelle<br />
nicht möglich <strong>und</strong> kann erst im konkreten Einzelfall erfolgen. Für entsprechende Anlagen sind Untersuchungen<br />
der Umweltauswirkungen im Zuge der Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungsverfahren erforderlich.<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
Hier gelten die Aussagen wie bei "Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks" (F.2).<br />
Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist hier nicht möglich <strong>und</strong> muss einzelfallbezogen<br />
im Rahmen des Planverfahrens durchgeführt werden.<br />
Bewertung indirekter Auswirkungen<br />
Für die erforderlichen Nebenanlagen der o.g. Erholungsformen (inkl. Flächen <strong>für</strong> Besucherverkehr) sollten<br />
ebenfalls Biotope geringer Wertigkeit <strong>und</strong> Empfindlichkeit beansprucht werden (v.a. artenarme Ansaatflächen).<br />
Auf jeden Fall geschont werden sollten die Lebensräume hoher Empfindlichkeit (Tabuflächen<br />
gegenüber Überbauung, Umnutzung; s.u.).<br />
Für eine naturschutzverträgliche Lenkung hoher Besucherdichten (im Zusammenhang mit Wassersporteinrichtungen,<br />
Unterwassereinrichtungen, "schwimmenden Inseln") müssen naturschutzfachliche abgestimmte<br />
Konzepte auf groß- <strong>und</strong> kleinräumiger Ebene entwickelt werden (vgl. auch Kap. 6.2).<br />
Tabuflächen im Bereich von Bergbaufolgeseen<br />
Absolute Tabuflächen, die von einer aktiven Nutzung (Veränderung der Flächen, Betreten der Flächen)<br />
unbedingt ausgespart werden sollten, sind:<br />
• Quellen<br />
• Naturnahe Fließgewässer<br />
• Kleingewässer<br />
• Verlandungsröhrichte<br />
• Binnensalzstellen<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• feuchte Ruderal- / Staudenfluren<br />
• kleinräumige Biotopmosaike<br />
201
• Schüttrippen-Komplexe<br />
• Gehölzfreie Inseln<br />
Tabuflächen in Bezug auf eine Überbauung / Umnutzung sind:<br />
• alle o.g. Biotoptypen<br />
• Tiefwasserzonen <strong>und</strong> naturnahe Flachwasserzone<br />
• Rohbodenstandorte<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope<br />
• naturnaher Laub- <strong>und</strong> Nadelwald<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Flächen, auf denen Störungen akustischer <strong>und</strong> optischer Art unbedingt unbedingt vermieden werden soll-<br />
ten, sind:<br />
• Naturnahe Flachwasserzonen<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• Gehölzfreie Inseln<br />
6.1.2.4 Größere Fließgewässer<br />
Fließgewässer in der BFL wurden als bedeutende Sonderform mit in die Bewertung einbezogen. Unterschieden<br />
wurde hier nach naturnahen Gewässern <strong>und</strong> technischen Gerinnen (vgl. Tab. 10), wobei naturferne<br />
Gewässer aufgr<strong>und</strong> der Maßnahmen im Rahmen der Abbautätigkeit eine größere Rolle spielen.<br />
Lebensräume größerer Fließgewässer umfassen neben dem Gewässer selbst auch den angrenzenden Uferbereich.<br />
Je nach Naturnähe des Gewässers können dort Verlandungsröhrichte, feuchte Staudenfluren,<br />
Ufergehölze oder artenarme Ansaatflächen zu finden sein. Bei technischen Gerinnen können diese Lebensräume<br />
durch Bauwerke ersetzt sein.<br />
Die potenzielle Nutzungseignung ist im Überblick Anhang V, konkreter Kap. 4.5.2.5 mit Anhang II zu<br />
entnehmen.<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung (A)<br />
Die Gestaltung von Naturerlebnisgebieten oder Tiergehegen unter Einbeziehung von größeren Fließgewässern<br />
führt dann zu einem hohen Konfliktpotenzial, wenn naturnahe Fließgewässer <strong>und</strong> die begleitenden<br />
Biotope hoher Empfindlichkeit (vgl. „Tabuflächen“, S. 203) stark verändert werden. Eine Überbauung<br />
oder massive Umnutzung sollte deshalb nur an naturfernen Gewässern <strong>und</strong> Ufern (z.B. artenarme<br />
Ansaatflächen oder bereits verbaute Gewässer) durchgeführt werden.<br />
Verschiedene Uferbiotope naturnaher Fließgewässer sind darüber hinaus hoch empfindlich gegenüber<br />
mechanischer Belastung durch Tritt oder Befahren, weshalb die "Tabuflächen" (offene Ufervegetation,<br />
Steilwände) nicht in eine aktive Nutzung einbezogen werden sollten.<br />
Auch <strong>für</strong> die Führung von "Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfaden" sowie Möglichkeiten der "Naturbeobachtung"<br />
müssen die sensiblen Uferzonen von einer Belastung durch Tritt oder Befahren frei gehalten werden (vgl.<br />
„Tabuflächen“, S. 203).<br />
Ein nur geringes Konfliktpotenzial bei allen hier genannten Nutzungen besteht bei naturfernen Gewässern<br />
<strong>und</strong> entsprechender Uferausprägung: Sowohl Gewässer als auch Uferzonen mit artenarmen Ansaatflächen<br />
oder Gehölzen sind gegen Trittbelastung weitgehend unempfindlich.<br />
202
Wassersport <strong>und</strong> -erholung (E)<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Das Konfliktpotenzial hinsichtlich der Errichtung von Anlagen im Uferbereich hängt wesentlich von der<br />
Gestalt des Gewässers <strong>und</strong> des Ufers ab: Sehr hohes Konfliktpotenzial besteht bei der Überbauung naturnaher<br />
Gewässer sowie weiterer hoch sensibler, naturnaher Uferlebensräume (vgl. „Tabuflächen“, S. 203).<br />
Konflikte können vermieden werden, wenn Anlagen an naturfernen Gewässern <strong>und</strong> Ufern (bereits verbaute<br />
Abschnitte, artenarme Ansaatflächen) errichtet werden.<br />
Auch <strong>für</strong> Umnutzungsmaßnahmen geringeren Ausmaßes (z.B. Einlassstellen <strong>für</strong> kleinere Boote) sollten<br />
die u.g. „Tabuflächen“ nicht tangiert, sondern weniger sensible Flächen beansprucht werden.<br />
Auch die aktivitätsbezogenen Auswirkungen, die bei Wassersportaktivitäten überwiegend hohe Intesität<br />
erreichen, führen bei der Nutzung verschiedener potenziell vorkommender Biotope zu hohem bis sehr<br />
hohem Konfliktpotenzial: Zu den Biotopen sehr hoher Empfindlichkeit gegenüber einer mechanischen<br />
Belastung (durch Badende, Bootfahren) zählen z.B. Verlandungsröhrichte, feuchte Ruderal- / Staudenfluren<br />
oder Abbruchkanten / Steilwände an Ufern. Diese sollten durch Lenkungsmaßnahmen geschützt werden.<br />
Hohes Besucheraufkommen sollte in Bereichen konzentriert werden, in denen Biotope geringer Empfindlichkeit<br />
vertreten sind (v.a. artenarme Ansaatflächen, vgl. auch Tab. 27, S. 172).<br />
Eine zusätzliche Belastungsquelle kommt bei dem Betrieb von Motorbooten hinzu: Neben den massiven<br />
Störeffekten <strong>und</strong> einer hohen mechanischen Belastung durch Wellenschlag fallen zusätzlich Schadstoffeinträge<br />
in das Gewässer an: Naturnahe Gewässer sind deshalb aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet<br />
<strong>für</strong> Motorbootsport.<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (C)<br />
Eine Überbauung wird hier nicht bewertet, da nur das Gewässer selbst <strong>und</strong> der direkte Uferstreifen betrachtet<br />
wird.<br />
Als potenzielle Belastungsursache sind bei diesen Aktivitäten v.a. mechanische Belastungen <strong>und</strong> Störungen<br />
hoher Intensität zu erwarten, die mit einem hohen Besucheraufkommen verb<strong>und</strong>en sind: Unproblematisch<br />
sind derartige Auswirkungen auf naturschutzfachlich weniger sensiblen Flächen, wozu naturferne<br />
Gewässer, artenarme Ansaatflächen <strong>und</strong> Gehölzsäume zählen (geringes Konfliktpotenzial).<br />
Sehr hohes Konfliktpotenzial ist mit hohem Besucherdruck im Bereich besonders wertvoller <strong>und</strong> empfindlicher<br />
Biotope verb<strong>und</strong>en (vgl. „Tabuflächen“, S. 203).<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation (D)<br />
Eine Überbauung wird hier nicht bewertet, da nur das Gewässer selbst <strong>und</strong> der direkte Uferstreifen betrachtet<br />
wird.<br />
Aussichtpunkte sollten aufgr<strong>und</strong> der hohen Intensität von Störungen <strong>und</strong> mechanischer Belastung in jedem<br />
Fall außerhalb der hoch empfindlichen Flächen eingerichtet werden (d.h. außerhalb der u.g. Tabuflächen).<br />
Geringstes Konfliktpotenzial besteht bei der Inanspruchnahme von wenig sensiblen, artenarmen<br />
Ansaatflächen.<br />
Die Auswirkungen <strong>und</strong> das Konfliktpotenzial bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren sind mit den Lehr-<br />
<strong>und</strong> Erlebnispfaden sowie der Naturbeobachtung (Gruppe A) vergleichbar (s. dort).<br />
Tabuflächen an Fließgewässern:<br />
Absolute Tabuflächen gegenüber jeder aktiven Nutzung der Flächen im Rahmen der Erholung:<br />
• Quellen<br />
203
• Verlandungsröhrichte<br />
• Binnensalzstellen<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
• feuchte Stauden- / Ruderalfluren<br />
6.1 Konfliktpotenzial durch Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
Absolute Tabuflächen <strong>für</strong> die Errichtung von Anlagen bzw. die Umnutzung von Flächen sind<br />
• o.g. Biotoptypen<br />
Flächen, die vordringlich von Störungen freizuhalten sind, umfassen:<br />
• Abbruchkanten / Steilwände<br />
204
6.2 Konfliktpotenzial auf biotoptypenunabhängiger Ebene<br />
6.2 Konfliktpotenzial auf biotoptypenunabhängiger Ebene<br />
Mögliche Konfliktbereiche lassen sich direkt aus den Kriterien der biotoptypenunabhängigen Bewertung<br />
ableiten (zu Gr<strong>und</strong>lagen vgl. Kap. 5.4):<br />
⇒ Zerschneidung von Ökotonen / Biotopverb<strong>und</strong>strukturen auf lokaler Ebene<br />
⇒ Zerschneidung von Biotopverb<strong>und</strong>achsen auf regionaler oder landesweiter Ebene<br />
⇒ Zerstörung oder Beeinträchtigung von großflächigen Sukzessionslandschaften bzw. Landschaften mit<br />
sehr hoher Standortvielfalt <strong>und</strong> dadurch überörtlicher bis landesweiter Bedeutung<br />
⇒ Zerschneidung von besonders großflächigen <strong>und</strong> störungsarmen Gebieten mit besonders hoher Bedeu-<br />
tung <strong>für</strong> die Erhaltung bestimmter Lebensräume <strong>und</strong> besonders anspruchsvoller Arten<br />
⇒ Konflikte aufgr<strong>und</strong> von Einrichtungen oder Erholungsformen, die rechtlichen oder planerischen Vor-<br />
gaben widersprechen (z.B. Verbote von Schutzgebietsverordnungen, Vorgaben der Regionalplanung<br />
hinsichtlich "Vorranggebieten <strong>für</strong> Naturschutz" etc. ).<br />
Eine Bewertung des Konfliktpotenzials kann allerdings erst im konkreten Fall durch die Auswertung übergeordneter<br />
Planungen oder Fachplanungen erfolgen (z.B. Landschaftspläne, Biotopverb<strong>und</strong>planungen<br />
<strong>und</strong> Fachkonzepte des Naturschutzes, Regionalpläne <strong>und</strong> Landschaftsrahmenpläne).<br />
205
7 Leitbild <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL<br />
7.1 Leitbild<br />
7.1 Leitbild<br />
Die Schaffung nachhaltiger Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>angebote in der BFL <strong>für</strong> Einheimische <strong>und</strong> Gäste<br />
soll langfristig einen positiven Beitrag zur sozialen, ökologischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Entwicklung der<br />
Region leisten.<br />
Die besondere landschaftliche <strong>und</strong> kulturelle Eigenart der BFL soll dabei nach Möglichkeit erhalten wer-<br />
den. Ziel ist, die Unverwechselbarkeit dieses Landschaftstyps zu einem touristischen Markenzeichen zu<br />
entwickeln <strong>und</strong> die regionale Identität zu stärken.<br />
Aus dem Leitbild werden nachfolgend Ziele entwickelt, die drei Bereiche umfassen:<br />
• Angebotsbezogene Ziele (Kap. 7.2, S. 206)<br />
• Ökologische Ziele (Kap. 7.3, S. 212)<br />
• Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele (Kap. 7.4, S. 216).<br />
In den nach stehenden Teilkapiteln werden die Ziele kurz erläutert <strong>und</strong> anschließend Handlungsstrategien<br />
abgeleitet.<br />
Das abschließende Kap. 7.5 setzt das Leitbild <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in der BFL in Bezug<br />
zu anderen, gängigen Leitbildern <strong>für</strong> BFL <strong>und</strong> zeigt dabei kurz Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Konfliktpotenziale<br />
auf.<br />
7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />
In der BFL sollten v.a. solche Erholungsformen gefördert werden, welche die landschaftliche<br />
<strong>und</strong> kulturelle Eigenart einbeziehen <strong>und</strong> zu deren Erhaltung beitragen.<br />
• Besonders geeignete Teilflächen der typischen Bergbaulandschaft sollten über die Sanierung hinaus<br />
<strong>für</strong> Erholungsformen wie Naturerlebnis, Naturerfahrung, Umweltbildung <strong>und</strong> naturbezogenes Kunsterlebnis<br />
bewahrt werden.<br />
• Natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen oder Nutzungsabfolgen, die sich in die natürlichen<br />
<strong>und</strong> sanierungsbedingten Landschaftsveränderungen (Dynamik) der BFL integrieren lassen, sollten<br />
besonders gefördert werden.<br />
• Industrie- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen der BFL sind als wichtige Bestandteile der kulturellen Identität der<br />
Region <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Erholungsformen im Bereich "Kulturerlebnis" zu sichern.<br />
• Bei der Sanierung <strong>und</strong> ggf. auch Rekultivierung sollten vielfältige <strong>und</strong> erholungswirksame Landschaften<br />
erhalten <strong>und</strong> entwickelt <strong>und</strong> somit die Belange von Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> frühzeitig<br />
berücksichtigt werden.<br />
206
Erläuterung<br />
7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />
In den vom Braunkohleabbau geprägten Regionen bildeten sich durch massive Nutzungseingriffe neue<br />
Landschaftstypen heraus, die es in der normalen Kulturlandschaft nicht gibt: Besonderheiten der abiotischen<br />
Bedingungen, ungewöhnliche Dimension <strong>und</strong> Weiträumigkeit der Landschaft, oft bizarre Oberflächenformen<br />
<strong>und</strong> fehlende Nutzungen prägen das Bild junger <strong>und</strong> unsanierter BFL. Hinzu kommt eine außergewöhnlich<br />
hohe Dynamik auf Rohkippen, Rohhalden <strong>und</strong> im Bereich unsanierter Restlöcher, die sich<br />
z.B. in Erdrutschen oder Staubstürmen zeigt.<br />
Im Rahmen der Sanierung laufen dann weitere, deutlich landschaftsverändernde Prozesse wie insbesondere<br />
der Gr<strong>und</strong>wasseranstieg oder die Flutung von Restlöchern ab.<br />
Werden längerfristig natürliche Entwicklungsprozesse in der Landschaft zugelassen, so tritt ein weiteres<br />
typisches Merkmal von BFL in Erscheinung, das in der unverritzten Landschaft kaum mehr zum Tragen<br />
kommt: Es entsteht der Eindruck von Wildnis, also einer Landschaft, in der sich die Natur frei <strong>und</strong> weitgehend<br />
ungelenkt entwickeln kann.<br />
Neben der Eigenart des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der typischen Lebensräume in der BFL wird die besondere<br />
Nutzungsgeschichte auch an kulturellen Relikten wie Anlagen <strong>und</strong> Großgeräten der Braunkohlenindustrie,<br />
dem gehäuften Auftreten von archäologischen F<strong>und</strong>en oder der Siedlungsgeschichte („Verlorene Orte“)<br />
deutlich.<br />
Alle diese charakteristischen Bilder <strong>und</strong> Eindrücke der Bergbau- <strong>und</strong> Bergbaufolgelandschaften wirken in<br />
ihrer Andersartigkeit im Vergleich zur sonst überschaubaren <strong>und</strong> geordneten Kulturlandschaft ungewöhnlich,<br />
teilweise abweisend <strong>und</strong> erschreckend, wecken aber gleichzeitig Faszination <strong>und</strong> Neugierde beim<br />
Besucher.<br />
Eine wichtige Chance in der touristischen Entwicklung der BFL liegt darin, diese vorhandenen, typischen<br />
oder sogar einzigartigen Potenziale von Natur <strong>und</strong> Kultur <strong>für</strong> eine nachhaltige touristische Entwicklung<br />
zu erhalten, weiterzuentwickeln <strong>und</strong> als touristische Anziehungspunkte zu nutzen.<br />
Je nach landschaftlicher Eignung, vorhandenen erholungsrelevanten Strukturen, anderen Nutzungsanforderungen<br />
sowie planerischen Vorgaben können unterschiedliche Möglichkeiten zur Nutzung der besonderen<br />
Potenziale der BFL zum Einsatz kommen, die in den nachfolgenden Zielen <strong>und</strong> Handlungsstrategien<br />
näher erläutert werden.<br />
Entscheidende Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Umsetzung der Ziele ist deren frühzeitige Berücksichtigung bei der Sanierung<br />
<strong>und</strong> Rekultivierung der Bergbaulandschaft. Oft sind die Leitbilder, Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen der<br />
Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung primär darauf ausgerichtet, die Eingriffe in die Landschaft nach Möglichkeit<br />
unsichtbar zu machen. Die Folge ist eine erneute, völlige Umgestaltung <strong>und</strong> Überformung der Landschaft,<br />
die mit einem Verlust wichtiger natürlicher Potenziale <strong>für</strong> Naturerlebnis <strong>und</strong> -erfahrung, Kultur-<br />
<strong>und</strong> Kunsterlebnis sowie Umweltbildung einhergeht.<br />
207
Ziele <strong>und</strong> Handlungsstrategien<br />
7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />
Besonders geeignete Teilflächen der typischen Bergbaulandschaft sollten über die Sanierung hinaus <strong>für</strong><br />
Erholungsformen wie Naturerlebnis, Naturerfahrung, Umweltbildung <strong>und</strong> naturbezogenes Kunsterlebnis<br />
bewahrt werden.<br />
Ein besonderes Potenzial <strong>für</strong> die o.g. Nutzungsformen besitzen v.a. noch ungeflutete Restlöcher, Rohkippen<br />
<strong>und</strong> z.T. auch Rohhalden. Sowohl die abiotischen Bedingungen (Oberflächenformen, Geologie, Boden-<br />
<strong>und</strong> Wasserverhältnisse) als auch die hier vorkommenden Lebensräume (vegetationsfreie Flächen,<br />
Sukzessionsflächen, Wildnislandschaft) stellen Besonderheiten im Vergleich zur unverritzten Landschaft<br />
dar, die dem Besucher vermittelt oder erlebbar gemacht werden können. Vorkommende, besonders bemerkenswerte<br />
Landschaftsstrukturen sollten hier so lange <strong>und</strong> soweit wie möglich erhalten <strong>und</strong> einer extensiven<br />
<strong>und</strong> naturbezogenen Erholung geöffnet werden. Auf eine Rekultivierung der Landschaft sollte<br />
überall dort verzichtet werden, wo die o.g. Erholungsformen praktiziert werden sollen.<br />
Zur Umsetzung kämen hier v.a. Vorbehaltsgebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> Erholung.<br />
Je nach konkreter Erholungsform kann auch eine Nutzung von Vorrang- gebieten Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft möglich sein, die jedoch mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar sein muss.<br />
Da der aktiven Nutzung der nicht vollständig sanierten BFL durch offene Fragen der Bergsicherheit<br />
Grenzen gesetzt sind, sollten hier v.a. auch organisierte Erholungsformen wie Führungen oder Exkursionen<br />
in Nutzungskonzepte einbezogen werden. Neben der aktiven Nutzung bestehen darüber hinaus auch<br />
Möglichkeiten, die BFL als eindrucksvolle Kulisse zu nutzen (Aussichtspunkte, Kulisse <strong>für</strong> Veranstaltungen<br />
oder Events, Kulisse <strong>für</strong> Informationseinrichtungen etc.). Welche Erholungsformen hier im einzelnen<br />
besonders geeignet sind, wird in der Handreichung 18 näher erläutert.<br />
Natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen oder Nutzungsabfolgen, die sich in die natürlichen <strong>und</strong><br />
sanierungsbedingten Landschaftsveränderungen (Dynamik) der BFL integrieren lassen, sollten besonders<br />
gefördert werden.<br />
Ein Ziel der Nutzungsplanung sollte es sein, die natürliche Dynamik der BFL, die durch ökologisch bedeutende<br />
<strong>und</strong> interessante Entwicklungsprozesse gekennzeichnet ist, mit in die Erholung einzubeziehen.<br />
Auch hier liegen mögliche Nutzungsformen v.a. in den Bereichen Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis, Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation sowie Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben (weitere Ausführungen in der „Handreichung<br />
<strong>für</strong> Kommunen“).<br />
Nutzungskonzepte <strong>für</strong> die BFL sollten darüber hinaus in Anpassung an die sich verändernden Bedingungen<br />
entwickelt werden <strong>und</strong> dementsprechend als Nutzungsabfolgen geplant werden. Sie sollten nach<br />
Möglichkeit bereits bei dem noch aktiven Tagebau ansetzen <strong>und</strong> schrittweise über die unsanierte bis hin<br />
zur vollständig sanierten <strong>und</strong> ggf. rekultivierten Landschaft weiterentwickelt werden. Eine wesentliche<br />
Rolle spielen hierbei Erholungsformen, die sich <strong>für</strong> eine „Zwischennutzung“ eignen, also in der Zeitspanne<br />
zwischen Beendigung der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Abschluss der Sanierung sinnvoll realisierbar sind. Eine<br />
wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong> die Eignung liegt dabei in der kurz- bis mittelfristigen Umsetzbarkeit der<br />
Erholungsform (geringer Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufwand). Hinzu kommen Fragen der Bergsicherheit<br />
(Betretbarkeit der Landschaft) <strong>und</strong> der weiteren Entwicklung der „zwischengenutzten“ Flächen: Der<br />
Aufwand <strong>für</strong> die Entwicklung muss aus Rentabilitätsgründen sehr gering gehalten werden, wenn die Flä-<br />
18 Die Handreichung <strong>für</strong> Kommunen ist nicht im vorliegenden Abschlussbericht enthalten, sondern wird als gesonderter Band<br />
veröffentlicht.<br />
208
7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />
chen nach relativ kurzer Zeit infolge der Flutung verschwinden werden (Restlöcher, Unterflurkippen).<br />
Bleiben die Flächen erhalten, so ist die Frage von Bedeutung, ob die langfristige Folgenutzung aus der<br />
Zwischennutzung entwickelt wird (z.B. geführte Wanderungen <strong>und</strong> Erlebnistouren → Infozentrum mit<br />
Naturerlebniseinrichtungen) oder eine vollkommen andere Nutzungsform etabliert werden soll.<br />
Die vorausschauende Planung von Nutzungsabfolgen mit Zwischennutzung ist ein entscheidendes Instrument,<br />
um die Problematik langer Wartezeiten zwischen Beendigung der Abbautätigkeit <strong>und</strong> Beginn<br />
einer Folgenutzung der Landschaft, die oft erst mit Abschluß der Flutung einsetzt, <strong>für</strong> die Nutzer <strong>und</strong> die<br />
Kommunen abzumildern.<br />
Beispielhafte, ganz unterschiedlich gestaltete Nutzungsabfolgen wurden in Kap. 4.5.3, S. 128) dargestellt,<br />
wobei auf möglicherweise auftretende Probleme <strong>und</strong> zu berücksichtigende Rahmenbedingungen eingegangen<br />
wurde. Deutlich wurde hier v.a., dass <strong>für</strong> eine frühzeitige Nutzung der Landschaft v.a. organisierte<br />
Nutzungsformen <strong>und</strong> solche Aktivitäten <strong>und</strong> Einrichtungen geeignet sind, bei der die Kulissenwirkung<br />
der Landschaft im Vordergr<strong>und</strong> steht.<br />
In der Handreichung <strong>für</strong> Kommunen (vgl. Fußnote 18, S. 161) wird die Eignung der Erholungsformen als<br />
"Zwischennutzung" mit dargestellt.<br />
Industrie- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen der BFL sind als wichtige Bestandteile der kulturellen Identität der Region<br />
<strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Erholungsformen im Bereich "Kulturerlebnis" zu sichern.<br />
Die Sicherung <strong>und</strong> touristische Vermarktung von kulturellen Zeugnissen der Bergbaugeschichte kann einen<br />
wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines touristischen Markenzeichens <strong>und</strong> einer regionalen Identität<br />
leisten. Die Möglichkeiten zur Einbindung dieser kulturellen Besonderheiten in touristische Konzepte<br />
sind vielfältig <strong>und</strong> wurden bei der Darstellung möglicher Erholungsformen unter der Gruppe „Kultur-<br />
<strong>und</strong> Kunsterleben“ zusammengefasst, wobei enge Verknüpfungen auch zum Bereich „Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation“ bestehen. Um die Bewahrung <strong>und</strong> Sanierung entsprechender Objekte umsetzen zu können,<br />
müssen langfristige Nachnutzungskonzepte entwickelt werden, die in das touristische Umfeld eingeb<strong>und</strong>en<br />
werden. Neben sehr aufwendigen <strong>und</strong> überregional bedeutsamen Projekten wie die Sicherung,<br />
Pflege <strong>und</strong> langfristige Nachnutzung von Großanlagen oder -geräten können auch weniger aufwendige<br />
Projekte wie z.B. die Anlage von Themenwegen oder kleinere Ausstellungen einen wichtigen Beitrag zur<br />
kulturellen Identität <strong>für</strong> die Region leisten.<br />
Einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherung, touristischen Inwertsetzug <strong>und</strong> zur Einbindung kultureller<br />
Objekte in eine touristische Infrastruktur leistet <strong>für</strong> das Mitteldeutsche Revier die „Mitteldeutsche Straße<br />
der Braunkohle“ (vgl. Kap. 4.3.2.3, S. 67 <strong>und</strong> Kap. 4.3.2.4, S. 73).<br />
Im Rahmen der Bergbausanierung werden Großgeräte <strong>und</strong> Betriebsgebäude meist verschrottet bzw. abgerissen.<br />
Ist eine Nachnutzung solcher Objekte vorgesehen, so muss auch hier frühzeitig auf den Sanierungsträger<br />
eingewirkt werden. So können z.B. Großgeräte noch in gewissem Umfang an günstige Stellen<br />
versetzt werden.<br />
209
7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />
Durch die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung vielfältiger <strong>und</strong> erholungswirksamer Landschaften können die Belange<br />
von Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> frühzeitig bei der Sanierung <strong>und</strong> ggf. auch Rekultivierung berücksichtigt<br />
werden<br />
Die derzeit übliche Sanierungspraxis zielt i.d.R. auf größtmögliche Sicherheit von Böschungen ab, d.h.<br />
nahezu alle rutschungsgefährdeten Böschungen werden soweit verdichtet <strong>und</strong> befestigt, dass sie gefahrlos<br />
betreten werden können. Halden <strong>und</strong> Überflurkippen werden zum Schutz vor Erosion durch Wind <strong>und</strong><br />
Wasser planiert <strong>und</strong> begrünt. Versauerte Restlöcher werden zum Schutz des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> der Vorfluter<br />
neutralisiert. Durch diese Maßnahmen verschwinden die <strong>für</strong> die Bergbaulandschaft charakteristischsten<br />
Landschaftseinheiten. Einzelne der ursprünglich typischen Physiotoptypen (Tab. 6, S. 31) können<br />
daher als akut gefährdet gelten.<br />
Diese Landschaftseinheiten stellen aber ein besonderes Potenzial <strong>für</strong> natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen<br />
dar <strong>und</strong> sind gleichzeitig aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Bereiche<br />
(Tab. 28, S. 211).<br />
Möglichkeiten zur Erhaltung dieser typischen Landschaftselemente bieten sich besonders auf ausgewählten<br />
Halden <strong>und</strong> Überflurkippen an, die i.d.R. nicht setzungsfließgefährdet sind. Hier sollte möglichst auf<br />
sämtliche Sanierungs- <strong>und</strong> insbesondere Begrünungsmaßnahmen verzichtet werden. Ein Beispiel <strong>für</strong> den<br />
gelungenen Erhalt von Elementen der Bergbaulandschaft stellt der Revierpark Profen (Sachsen-Anhalt)<br />
dar (vgl. Kap. 4.3.2.1, S. 63 ff.). Alternativen zur gängigen Sanierungspraxis bei der Gestaltung von<br />
Bergbaufolgelandschaften wurden bei ABRESCH et al. (2000) detailliert ausgearbeitet <strong>und</strong> beschrieben.<br />
Neben ausgewählten Teilbereichen der BFL, die primär <strong>für</strong> Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis sowie<br />
-schutz erhalten <strong>und</strong> gestaltet werden sollten, werden in großen Teilen der BFL auch in Zukunft Sanierungs-<br />
<strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen stattfinden, um primär eine Nachnutzung <strong>für</strong> andere Zwecke zu<br />
erreichen. Ziel kann z.B. die Rekultivierung der Landschaft <strong>für</strong> Land- oder Forstwirtschaft oder auch die<br />
Herstellung von Flächen <strong>für</strong> intensive Erholung oder <strong>Tourismus</strong> sein (z.B. Wassersport <strong>und</strong> -erholung oder<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen).<br />
Auch in diesen Fällen sollten zusätzlich zu den Erfordernissen der jeweils vorrangigen Nutzung die Belange<br />
einer landschaftsbezogenen Erholung in die Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Landschaft einbezogen<br />
werden, um zu einem landschaftlich attraktiven Wohnumfeld <strong>und</strong> Naherholungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die<br />
heimische Bevölkerung beizutragen.<br />
Einzelziele umfassen hier z.B. den Aufbau von möglichst naturnahen Wäldern <strong>und</strong> Waldrändern oder die<br />
Schaffung von landwirtschaftlichen Flächen mit einem ausreichenden Anteil an landschaftstypischen<br />
Strukturen (z.B. Hecken, Raine oder Säume). Im Sinne des Leitbildes <strong>und</strong> eines Gesamtkonzeptes <strong>für</strong> die<br />
Bergbauregionen sollte darauf abgezielt werden, den Themenbezug zur Bergbaugeschichte nicht völlig<br />
verloren gehen zu lassen, indem ausgewählte typische Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> kulturelle Objekte in<br />
Nachnutzungskonzepte eingeb<strong>und</strong>en werden. Auch bei der Planung von Einrichtungen <strong>für</strong> Freizeit <strong>und</strong><br />
Sport können z.B. durch entsprechende Gestaltung von Uferbereichen <strong>und</strong> Badestränden anstelle von Melioration<br />
<strong>und</strong> Rasenansaat magere, kippentypische Bereiche erhalten werden, die den Themenbezug verdeutlichen<br />
<strong>und</strong> gleichzeitig nur einer extensiven Pflege bedürfen.<br />
210
7.2 Angebotsbezogene Ziele<br />
Tab. 28: Für natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen relevante Landschaftseinheiten der<br />
BL / BFL <strong>und</strong> ihre Gefährdung durch Sanierungsmaßnahmen<br />
<strong>für</strong> Naturerleben<br />
relevanter Aspekt<br />
bizarres Landschaftsbild /<br />
„Mondlandschaft“<br />
geologisch-standörtliche Be-<br />
sonderheiten,<br />
geomorphologische<br />
Dynamik<br />
Lebensräume bemerkens-<br />
werter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenar-<br />
ten<br />
Landschaftseinheiten / Physiotoptypen Biotoptypen<br />
Steilhänge, Erosionsrinnen, Kipprippen-<br />
Kippkegel-Komplexe (Brückenkippen), Bö-<br />
schungs-Bermen-Komplexe,Schwemm- fächer <strong>und</strong> Spülkippen,<br />
vorwiegend aus tertiären Substraten, daher<br />
nur langsame Besiedelung durch Pflanzen<br />
tertiäre Substrate mit verlangsamter Besie-<br />
delung durch Pflanzen, unbefestigte <strong>und</strong><br />
nicht begrünte Böschungen auf Kippen <strong>und</strong><br />
Halden, Erosionsrinnen <strong>und</strong> Steilhänge,<br />
geologische Fenster an gewachsenen Bö-<br />
schungen, Findlinge, versauerte Restseen,<br />
Hangwasser- <strong>und</strong> Quellaustritte, Vernäs-<br />
sungsstellen<br />
Sukzessionsflächen großräumige, unbeeinflusste Flächen mit<br />
hoher standörtlicher <strong>und</strong> morphologischer<br />
Vielfalt<br />
Rohbodenbiotope, Trocken- <strong>und</strong><br />
Magerbiotope, Gewässer, Biotop-<br />
komplexe<br />
Rohbodenbiotope, Trocken- <strong>und</strong><br />
Magerbiotope, Gewässer, Biotop-<br />
komplexe<br />
in erster Linie:<br />
Gewässer, Verlandungsbiotope <strong>und</strong><br />
Moore, Rohbodenbiotope, Trocken-<br />
<strong>und</strong> Magerbiotope, Biotopkomplexe<br />
z.B.Gewässer, Verlandungsbiotope<br />
<strong>und</strong> Moore, Rohbodenbiotope, Tro-<br />
cken- <strong>und</strong> Magerbiotope, Gehölzbi-<br />
kursiv geschriebene Landschaftseinheiten <strong>und</strong> Physiotoptypen sind durch Sanierungsmaßnahmen besonders gefähr-<br />
det <strong>und</strong> daher in der Bergbaufolgelandschaft nur noch selten vorhanden<br />
otope<br />
211
7.3 Ökologische Ziele<br />
7.3 Ökologische Ziele<br />
Bei der Entwicklung von Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> soll der ökologische Wert, die Empfindlichkeit<br />
<strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit von Natur <strong>und</strong> Landschaft berücksichtigt werden.<br />
• Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen mit größerem Flächenbedarf <strong>und</strong> gravierenderen Auswirkungen sollten<br />
auf ausgewählte Bereiche mit nur geringer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz konzentriert werden.<br />
• Alle Vorhaben, die zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
führen können, sollten einer einzelfallbezogenen Prüfung der Umweltverträglichkeit unterzogen werden<br />
(soweit nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben)<br />
• Naturnahe <strong>und</strong> ökologisch wertvolle Teile der BFL können <strong>für</strong> naturbezogene <strong>und</strong> extensive Erholungsformen<br />
genutzt werden, soweit die besondere Empfindlichkeit der Landschaft <strong>und</strong> der vorkommenden<br />
Arten eine Nutzung erlaubt.<br />
• Auf Flächen mit hoher Bedeutung oder besonderem Entwicklungspotenzial <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />
sollten die Belange des Naturschutzes vorrangig vor den Nutzungsansprüchen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Erläuterung<br />
Große Teile der Bergbaufolgelandschaften weisen charakteristische Eigenschaften auf, die so in der unverritzten<br />
Landschaft nicht oder nur sehr selten vorkommen <strong>und</strong> das besondere Potenzial dieser Landschaft<br />
als Lebensraum <strong>für</strong> Pflanzen <strong>und</strong> Tiere begründen (vgl. auch Kap. 3.4, S. 34 mit Tab. 7 bis Tab. 9):<br />
Gr<strong>und</strong>legende, wertbestimmende Faktoren sind die Großflächigkeit <strong>und</strong> Störungsarmut der aus der Abbaunutzung<br />
entlassenen Tagebaue sowie die hohe standörtliche Vielfalt <strong>und</strong> die extremen Standortverhältnisse<br />
auf den Rohkippen, -halden <strong>und</strong> in den Restlöchern. Typisch ist ein oft kleinräumiger Wechsel<br />
von Biotopen, die durch Nährstoffarmut, extreme ph-Werte, Temperatur- <strong>und</strong> Wasserverhältnisse geprägt<br />
sind. Hier können sich insbesondere solche Pflanzen <strong>und</strong> Tieren ansiedeln, die in der genutzten Kulturlandschaft<br />
kaum mehr Lebensräume finden (Pionierarten, r-Strategen). Unterbleiben Nutzungseingriffe<br />
durch den Menschen, so können hier ungestörte Prozesse der Ökosystementwicklung ablaufen <strong>und</strong> langfristig<br />
naturnahe, sich weitgehend selbst regulierende Lebensräume entstehen.<br />
Diese typischen, wertbestimmenden Eigenschaften der BFL begründen auch die (potenziell) hohe Bedeutung<br />
dieser Landschaften im regionalen <strong>und</strong> landesweiten Biotopverb<strong>und</strong>, die sich zumindest teilweise in<br />
der Festlegung von Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> in der Ausweisung oder Planung von<br />
Schutzgebieten widerspiegeln.<br />
Ziel einer nachhaltigen Entwicklung muss es sein, schutzwürdige Flächen in der BFL in ausreichender<br />
Größe zu erhalten, zu einem Verb<strong>und</strong>system zu entwickeln <strong>und</strong> gleichzeitig die Nutzungsintensitäten an<br />
die ökologische Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit der BFL anzupassen.<br />
Bei der Natur- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit der verschiedenen möglichen Erholungsformen spielen die jeweiligen<br />
Auswirkungen der Anlagen oder Aktivitäten auf Natur <strong>und</strong> Landschaft neben der Empfindlichkeit<br />
der Lebensräume die entscheidende Rolle. Die Bewertung der Landschaft nach ökologischen / naturschutzfachlichen<br />
Kriterien (vgl. Kap. 5, S. 161) muss als eine wesentliche Ausgangsbasis <strong>für</strong> die Festlegung<br />
von Folgenutzungen <strong>für</strong> die BFL herangezogen werden. In Zonierungskonzepten, die unter Einbeziehung<br />
der Auswirkungen <strong>für</strong> die in der BFL in Frage kommenden Erholungsformen erstellt werden,<br />
können Bereiche unterschiedlicher Schutzbedürftigkeit aus Naturschutzsicht <strong>und</strong> daraus entwickelter<br />
Nutzungseignung abgeleitet werden. Planungsvorgaben auf landes- <strong>und</strong> regionalplanerischer Ebene müs-<br />
212
7.3 Ökologische Ziele<br />
sen dabei in tagebaunübergreifenden Nutzungskonzepten <strong>für</strong> die BFL (z.B. Regionale Entwicklungskonzepte,<br />
Nutzungskonzepte der LMBV) sowie in Planungskonzepten der Kommunen (Bauleitplanung) konsequent<br />
weitergeführt <strong>und</strong> konkretisiert werden.<br />
Eine frühzeitige <strong>und</strong> enge Abstimmung mit den Fachplanungen des Naturschutzes bei der Erstellung solcher<br />
Nutzungskonzepte ist Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass die Naturschutzbelange ausreichend Berücksichtigung<br />
finden können.<br />
Ziele <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen<br />
Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen mit größerem Flächenbedarf <strong>und</strong> gravierenderen Auswirkungen sollten<br />
auf ausgewählte Bereiche mit nur geringer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz konzentriert werden.<br />
Die erheblichsten Beeinträchtigungen gehen von anlagengeb<strong>und</strong>enen Erholungsformen aus, die eine Überbauung<br />
größerer Flächen nach sich ziehen. Zu diesen Erholungsformen gehören v.a. umfangreichere<br />
Anlagen <strong>für</strong> Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (vgl. Kap. 4.3.2.6), <strong>für</strong> Freizeitwohnen (vgl. Kap. 4.3.2.7) sowie <strong>für</strong><br />
intensiven Wassersport <strong>und</strong> -erholung (vgl. Kap. 4.3.2.5).<br />
Solche Anlagen bedürfen i.d.R. einer guten Verkehrsanbindung <strong>und</strong> weiterer ergänzender Infrastruktur<br />
(z.B. Gastronomie), die eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen erfordern; hinzu kommen Auswirkungen<br />
infolge einer starken Besucherkonzentration (wie Emissionen, mechanische, optische <strong>und</strong> akustische<br />
Wirkung).<br />
Um Konflikte mit den Belangen des Naturschutzes, aber auch einer ruhigen <strong>und</strong> landschaftsgeb<strong>und</strong>enen<br />
Erholung zu vermeiden, sollten diese Erholungsformen außerhalb landschaftlich <strong>und</strong> naturschutzfachlich<br />
bedeutender Bereiche konzentriert werden. Dabei muss neben der aktuellen ökologischen Bedeutung<br />
auch das Entwicklungspotenzial von Flächen in der BFL berücksichtigt werden.<br />
Primär sollten bauliche Anlagen an bestehende Siedlungsflächen angeb<strong>und</strong>en werden, um so bereits vorhandene<br />
Infrastruktur mitzunutzen <strong>und</strong> ggf. eine (Wieder-)belebung von alten Siedlungsstrukturen zu erreichen.<br />
Besonders günstig ist auch die Nachnutzung vorhandener Bausubstanz zu beurteilen: Entsprechende Nutzungskonzepte<br />
können nicht nur einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten, sondern ebenso zur Erhaltung<br />
kulturell bedeutender Bausubstanz leisten (vgl. auch Ziel 3 der angebotsbezogenen Ziele). Darüberhinaus<br />
sollten bei der Planung weitere Maßnahmen vorbereitet <strong>und</strong> umgesetzt werden, die zu einer<br />
Reduzierung der Natur- <strong>und</strong> Umweltbelastungen durch Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> in verschiedensten Bereichen<br />
führen. Je nach geplanter Einrichtung sollten dabei folgende Konzepte geprüft werden:<br />
• Landschaftliche Einbindung von Einrichtungen durch grünplanerische Maßnahmen unter Verwendung<br />
heimischer Arten.<br />
• Verkehrskonzept (mit Förderung umweltschondender Verkehrsmittel zur Reduzierung des Individualverkehrs)<br />
• Konzepte <strong>für</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgung (Abfallvermeidung, -trennung <strong>und</strong> -wiederverwertung, Reduzierung<br />
des Wasserverbrauchs, Optimierung einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung, Senkung des<br />
Energieverbrauchs <strong>und</strong> Einsatz erneuerbarer Energien).<br />
213
7.3 Ökologische Ziele<br />
Alle Vorhaben, die zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft führen<br />
können, sollten einer einzelfallbezogenen Prüfung der Umweltverträglichkeit unterzogen werden<br />
(soweit nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben)<br />
Die Neuschaffung von Erholungseinrichtungen kann zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
von Natur <strong>und</strong> Landschaft führen. Dies ist zum einen von Art <strong>und</strong> Größe einer Anlage inkl. der damit<br />
verb<strong>und</strong>enen Auswirkungen, zum anderen aber auch vom geplanten Standort abhängig.<br />
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG (UVP-Gesetz<br />
inkl. Änderungs-Richtlinie der EU) ergibt sich primär aus dem UVPG, daneben auch aus weiteren Gesetzen,<br />
wie den Landesplanungsgesetzen der Länder, aus dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG) oder dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). (vgl. dazu auch Kap. 4.1.5, S. 50).<br />
Eine besondere Bedeutung kommt der Untersuchung der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Standortplanung<br />
<strong>und</strong> -suche zu. Nur durch diese dem eigentlichen Vorhaben vorgeschaltete Prüfung besteht die<br />
Möglichkeit, Konflikte mit Umweltbelangen – insbesondere auch bei der Standortwahl – frühzeitig aufzudecken<br />
<strong>und</strong> nach alternativen Lösungen zu suchen, um erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt von<br />
vornherein zu vermeiden. In späteren Planungsschritten, auf Ebene der Vorhabenszulassung (Genehmigungsverfahren),<br />
sind derartige Maßnahmen dagegen nicht mehr realisierbar.<br />
Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben der Eingriffsregelung, in der die Vermeidung von Eingriffen<br />
vorgeschrieben ist, sollte eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit auf Ebene der Standortsuche<br />
nicht nur <strong>für</strong> die wenigen Vorhaben gemäß UVPG erfolgen. Vielmehr sollten sämtliche Vorhaben, die<br />
aufgr<strong>und</strong> der erforderlichen Anlagen oder Aktivitäten erhebliche Beeinträchtigungen eines oder mehrerer<br />
Schutzgüter erwarten lassen, einer entsprechenden Begutachtung unterzogen werden. Das geeignete Instrument<br />
wäre hier eine freiwillige (kommunale) Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Erfordernis einer<br />
kommunalen UVP sollte dabei nicht nur nach Art <strong>und</strong> Umfang des Vorhabens, sondern ebenso nach möglichen<br />
Standorten beurteilt werden. Bedarf, Art <strong>und</strong> Umfang der Prüfung sollten im Einzelfall in Abstimmung<br />
mit den Naturschutzbehörden ermittelt werden.<br />
Naturnahe <strong>und</strong> ökologisch wertvolle Teile der BFL können <strong>für</strong> naturbezogene <strong>und</strong> extensive Erholungsformen<br />
genutzt werden, soweit die besondere Empfindlichkeit der Landschaft <strong>und</strong> der vorkommenden<br />
Arten eine Nutzung erlaubt.<br />
Wie aus den Erläuterungen zu den angebotsbezogenen <strong>und</strong> ökologischen Zielen hervorgeht, besitzen bestimmte<br />
Landschaftsteile der unsanierten BL gleichzeitig hohe Bedeutung als Lebensraum <strong>und</strong> als Erlebnisraum<br />
<strong>für</strong> natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogene Erholungsformen.<br />
Eine Nutzung <strong>für</strong> den Besucher attraktiver <strong>und</strong> gleichzeitig naturschutzfachlich hochwertiger Flächen<br />
(Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft, Schutzgebiete, schutzwürdige Flächen gemäß Fachplanungen des<br />
Naturschutzes) sollte immer dann - aber auch nur dann - ermöglicht werden, wenn durch die Nutzung<br />
keine Gefährdung der jeweiligen Schutzziele zu be<strong>für</strong>chten ist. Dabei müssen neben dem bestehenden<br />
Wert der Lebensräume in der BFL auch die Entwicklungspotenziale berücksichtigt werden. Die Zielsetzung<br />
eines verträglichen Nebeneinanders von Naturschutz <strong>und</strong> -erholung lässt sich sowohl mit den Anforderungen<br />
seitens der Erholungsvorsorge als auch unter Gesichtspunkten von Umwelterziehung <strong>und</strong><br />
Umweltbildung begründen: So wird dem direkten Naturerlebnis <strong>und</strong> der Naturerfahrung in Fachkreisen<br />
eine entscheidende Rolle in der modernen Umweltbildung zugeschrieben (vgl. SCHEMEL 1998).<br />
Während sich einge Formen von Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis aufgr<strong>und</strong> der relativ begrenzten Auswirkungen<br />
auf Natur <strong>und</strong> Landschaft auch innerhalb vieler Vorranggebiete <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft umset-<br />
214
7.3 Ökologische Ziele<br />
zen lassen (z.B. Naturbeobachtung, Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade) können v.a. solche Erholungsformen zu<br />
Konflikten mit Schutzzielen führen, bei denen das Konzept v.a. daraus ausgerichtet ist, ein weitgehend<br />
unreglementiertes Naturerlebnis zu ermöglichen. Dies trifft insbesondere <strong>für</strong> Naturerlebnisgebiete oder -<br />
spielräume zu; aber auch naturbezogene Spiel- <strong>und</strong> Sportarten (wie z.B. mountain-biking, Drachen- <strong>und</strong><br />
Gleitschirmflug etc.) werden sich i.d.R. nicht mit den Schutzzielen naturschutzfachlich hochwertiger Gebiete<br />
vereinbaren lassen. In diesen Fällen wird es erforderlich sein, die Flächenansprüche außerhalb von<br />
Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft / Naturschutzgebieten zu erfüllen.<br />
Durch die Ausweisung von entsprechenden Vorrang- oder Vorbehaltsflächen <strong>für</strong> naturbezogene Erholung<br />
im Rahmen der Regionalplanung / Braunkohlenplanung kann dieser berechtigte Flächenanspruch von Naturerlebnis<br />
<strong>und</strong> Natursport bereits frühzeitig berücksichtigt werden, wodurch Konflikte zwischen sensiblen<br />
Naturschutzflächen <strong>und</strong> Naturerholung auf Ebene der kommunalen Planungen vermieden werden<br />
können. Die entsprechend ausgewählten Flächen sollten dann gemäß der jeweiligen Nutzungsanforderungen<br />
erhalten bzw. gestaltet werden.<br />
Auf Flächen mit hoher Bedeutung oder besonderem Entwicklungspotenzial <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />
sollten die Belange des Naturschutzes vorrangig vor den Nutzungsansprüchen berücksichtigt werden.<br />
Ökologisch besonders wertvolle Teilbereiche bzw. Flächen mit besonderem naturschutzfachlichem Entwicklungspotenzial<br />
sollten in der BFL insgesamt mit einem Flächenanteil von 15 - 20 % <strong>für</strong> Naturschutzzwecke<br />
gesichert <strong>und</strong> nach naturschutzfachlichen Zielen weiterentwickelt werden (vgl. z.B. DURKA et. al<br />
1997, Landschaftsrahmenplan Sanierungsgebiet Greifenhain / Gräbendorf des Ministeriums <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />
Umweltschutz <strong>und</strong> Raumordnung des Landes Brandeburg ).<br />
Für die in der Regionalplanung / Braunkohlenplanung festgelegten Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
sollten in nachfolgenden Fachplanungen des Naturschutzes (naturschutzfachliche Konzepte, ggf. Schutzwürdigkeitsgutachten)<br />
die Flächenabgrenzungen konkretisiert <strong>und</strong> Aussagen zu Schutzzielen <strong>und</strong> Empfindlichkeit<br />
der Flächen abgeleitet werden.<br />
Mit diesen übergeordneten <strong>und</strong> ergänzenden fachplanerischen Vorgaben kann den Kommunen in der BFL<br />
eine geeignete Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Planung naturschutzverträglicher Erholung an die Hand gegeben werden.<br />
Dabei sollte ein völliger Ausschluss von <strong>Erholungsnutzung</strong>en („Tabufläche“) dann erfolgen, wenn der<br />
jeweilige Schutzzweck durch die Erholung gefährdet ist. Eine derartige Vorgabe wird v.a. dann notwendig<br />
sein, wenn die Erhaltung oder Ausbreitung störungsempfindlicher Arten zu den Schutzzielen gehört.<br />
Ansonsten sollte eine Nutzung der schutzwürdigen <strong>und</strong> naturnahen Teilbereiche der BFL <strong>für</strong> solche Erholungsformen<br />
möglich sein, die <strong>für</strong> die Ausübung ihrer Nutzung auf naturnahe Landschaften angewiesen<br />
sind oder wesentlich davon profitieren (vgl. auch Ziel 2). Eine naturverträgliche Ausübung der Nutzung<br />
muß durch entsprechende Maßnahmen gesichert sein (Besucherlenkung, ggf. auch Betretungsverbot in<br />
bestimmten Teilbereichen).<br />
215
7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />
7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />
Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> sollen bedarfsgerecht <strong>und</strong> zur Zufriedenheit der Einheimischen <strong>und</strong><br />
Gäste entwickelt werden.<br />
• Die Akzeptanz von Vorhaben sollte durch frühzeitiges <strong>und</strong> umfassendes Einbeziehen der heimischen<br />
Bevölkerung sichergestellt werden.<br />
• Planungen sollten bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientiert erfolgen, wobei Leitbilder <strong>und</strong> Pläne <strong>für</strong> die Region<br />
sowie das vorhandene touristische Umfeld einfließen müssen.<br />
• Langfristige wirtschaftliche Effekte der Vorhaben <strong>für</strong> die Region sollten berücksichtigt werden, wobei<br />
insbesondere Beschäftigungs- <strong>und</strong> Einkommenseffekte <strong>für</strong> die Bevölkerung vor Ort einzubeziehen<br />
sind (Kosten-Nutzen-Analyse).<br />
Erläuterung<br />
Die Sicherstellung der Akzeptanz von Projekten zur Entwicklung des <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> der Freizeit ist eine<br />
wichtige Voraussetzung da<strong>für</strong>, dass die einzelnen Maßnahmen erfolgreich realisiert werden können <strong>und</strong><br />
dauerhaften Nutzen <strong>für</strong> die Beteiligten bringen. Beteiligte sind dabei die einheimische Bevölkerung, Anbieter<br />
sowie deren Partner <strong>und</strong> anderer Interessengruppen auf der einen Seite <strong>und</strong> die Erholungssuchenden<br />
auf der anderen Seite.<br />
Eine bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientierte Planung ist vor dem Hintergr<strong>und</strong> des zunehmenden Wettbewerbs<br />
touristischer Destinationen von großer Bedeutung <strong>für</strong> den wirtschaftlichen Erfolg. Werden Überkapazitäten<br />
geschaffen, ist dies eine Verschwendung von Finanz- <strong>und</strong> Sachmitteln, die zusätzlich eine<br />
vermeidbare Belastung der natürlichen Umwelt verursacht. Die Ausrichtung der Planungen an den Bedürfnissen<br />
der jeweiligen Zielgruppen ist eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> zufriedene K<strong>und</strong>en (Touristen <strong>und</strong><br />
Naherholer), die Gewinnung von Stammk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> damit auch <strong>für</strong> die Weiterempfehlungen.<br />
Die Berücksichtigung der langfristigen wirtschaftlichen Effekte <strong>für</strong> die Region als Ganzes über eine kurzfristige<br />
Gewinnmaximierung der einzelnen Anbieter oder Investoren hinaus ist eine wesentliche Bedingung<br />
<strong>für</strong> die Nachhaltigkeit des Projektes. Auch zur Realisierung dieser Ziele ist die Einbindung der einheimischen<br />
Bevölkerung bereits in die Planungsphase ein wichtiger Schritt.<br />
Ziele <strong>und</strong> Handlungsempfehlungen<br />
Die Akzeptanz von Vorhaben sollte durch frühzeitiges <strong>und</strong> umfassendes Einbeziehen der heimischen Bevölkerung<br />
sichergestellt werden.<br />
Möglichkeiten <strong>für</strong> eine Integration der Bevölkerung in Erholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>planungen bestehen<br />
z.B. über die Gründung von Arbeits- oder Projektgruppen, die durch kommunale Stellen oder auch externe<br />
Planer organisiert oder geleitet werden können. Derartige Gremien können zum einen eigene Ideen<br />
<strong>und</strong> Projekte entwickeln <strong>und</strong> auf den Weg bringen oder aber bereits bestehende Projektideen oder -<br />
planungen prüfen, ergänzen <strong>und</strong> weiterentwickeln. Dass <strong>für</strong> derartige Projekte, die aus der Bevölkerung<br />
selbst entwickelt werden, die höchste Akzeptanz vor Ort zu erwarten ist, erklärt sich von selbst. Auch ist<br />
bei der Umsetzung selbst entwickelter Ideen das größte Eigenengagement der Bevölkerung zu erwarten.<br />
Weitere Möglichkeiten zur Integration der Bevölkerung in die Planung bestehen z.B. über "R<strong>und</strong>e Tische"<br />
oder regelmäßige Informationsveranstaltungen, die projektbegleitend eingerichtet werden <strong>und</strong> eine<br />
216
7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />
umfassende Information von der Projektidee bis zur Umsetzung ermöglichen sollten. Für eine Akzeptanzprüfung<br />
müssen hier zunächst die unterschiedlichen Bedürfnisse in Erfahrung gebracht <strong>und</strong> mit den<br />
Projektinhalten auf Übereinstimmung verglichen werden. Sollten die Vorstellungen der Einwohner <strong>und</strong><br />
Projektpartner nicht in Einklang gebracht werden können, sollten die unterschiedlichen Interessenlagen<br />
im Rahmen von moderierten Diskussionsr<strong>und</strong>en kritische Projektteile überdacht werden, um einen Konsens<br />
zu erzielen.<br />
Für die Akzeptanz von Erholungsplanungen spielt zum einen die Art der geplanten Projekte <strong>und</strong> ihre<br />
Auswirkungen auf das Wohnumfeld eine wichtige Rolle. Neben den geplanten Einrichtungen selbst (Art,<br />
Lage, Größe) können auch die entsprechenden Begleiterscheinungen (evtl. Verkehrsaufkommen, Lärm<br />
etc.) zu Konflikten führen. Ebenso bedeutend ist die Frage, welche Zielgruppen mit einem geplanten Angebot<br />
angesprochen werden sollen <strong>und</strong> inwieweit sich diese in die Strukturen vor Ort oder das bereits<br />
vorhandene touristische Umfeld einfügen. Schließlich bleibt die Frage, wie viele Erholungssuchende im<br />
betrachteten Planungsraum (Region, Kommune) unter Berücksichtigung sozialer Zielsetzungen tragbar<br />
sind, wobei sowohl die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung als auch der Erholungssuchenden /<br />
Touristen einbezogen werden müssen. Dies gilt sowohl <strong>für</strong> den Raum, in dem sich die Besucher bewegen,<br />
als auch <strong>für</strong> die einzelnen Erholungseinrichtungen.<br />
Ziel sollte es sein, die Besucher so in die örtlichen Strukturen (kulturelles Leben <strong>und</strong> Einrichtungen) zu<br />
integrieren, dass Synergieeffekte zwischen der Entwicklung des Wohnumfeldes <strong>und</strong> des touristischen<br />
Umfeldes erreicht werden können. Durch die frühzeitige Einbindung der Einwohner in die Projektplanung<br />
können über die Schaffung von Freizeitinfrastruktur i.e.S. Maßnahmen im Rahmen des Projektes<br />
ergriffen werden, die zur Verbesserung der Region als Wohn- <strong>und</strong> Lebensraum <strong>für</strong> die einheimische Bevölkerung<br />
führen. Beispielhaft zu nennen sind hier Maßnahmen der Dorferneuerung oder Städtebausanierung<br />
oder die Schaffung von Einrichtungen <strong>für</strong> Handel <strong>und</strong> Gastronomie.<br />
Planungen sollten bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientiert erfolgen, wobei Leitbilder <strong>und</strong> Pläne <strong>für</strong> die Region<br />
sowie das vorhandene touristische Umfeld einfließen müssen.<br />
Basis <strong>für</strong> eine bedarfs- <strong>und</strong> zielgruppenorientierte Planung einer Kommune sind Leitbilder zur <strong>Tourismus</strong>-<br />
<strong>und</strong> Naherholungsentwicklung, indem sie die gr<strong>und</strong>legende Ausrichtung, die Vision der zukünftigen<br />
Freizeitregion vorgeben (vgl. auch Kap. 4.6.2).<br />
Neben den Leitbildern sind Konzepte <strong>und</strong> Planungen <strong>für</strong> die gesamte Region, die einzelne Gemeinde <strong>und</strong><br />
deren Umland i.w.S. zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die eigenen Planungen<br />
nicht konträr zu den Entwicklungen in der Region erfolgen. Konkurrierende Angebote können soweit<br />
möglich vermieden <strong>und</strong> Synergiepotenziale bei der Planung, Entwicklung <strong>und</strong> möglicherweise auch bei<br />
der Finanzierung von Anlagen aufgedeckt <strong>und</strong> genutzt werden.<br />
Die Berücksichtigung des bereits vorhandenen touristischen Umfeldes vor Ort ist bedeutsam, um die lokalen<br />
Potenziale <strong>für</strong> eine Freizeitentwicklung zu fördern <strong>und</strong> zu entwickeln. Auf diese Weise werden örtliche<br />
Initiativen gestärkt <strong>und</strong> die Entwicklung in der Gemeinde auf eine breite personelle <strong>und</strong> institutionelle<br />
Basis gestellt. Auch werden auf diese Weise die Chancen erhöht, dass sich ein Freizeitangebotsbündel<br />
entwickelt, das den örtlichen Charakter widerspiegelt <strong>und</strong> <strong>für</strong> den Nutzer authentisch <strong>und</strong> damit<br />
glaubwürdig <strong>und</strong> attraktiv wirkt.<br />
Durch die Ausrichtung auf ausgewählte Zielgruppen können Fehlinvestitionen vermieden werden <strong>und</strong><br />
spätere Werbemaßnahmen lassen sich zur Erhöhung der Kapazitätsauslastung gezielter durchführen.<br />
Auch wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein einprägsames Image entsteht. Die Ermittlung eines<br />
Bedarfs der eigenen Zielgruppen an Erholungseinrichtungen ist unabdingbar, um Kapazitätsberechnungen<br />
217
7.4 Soziale <strong>und</strong> wirtschaftliche Ziele<br />
<strong>für</strong> die zu planenden Anlagen <strong>und</strong> deren späteren Betrieb vorzunehmen. Hierdurch können unnötige Belastungen<br />
des Finanzhaushaltes, der Umwelt <strong>und</strong> der Einwohner vermieden werden.<br />
Gemeindeübergreifende <strong>und</strong> regionale Kooperationen bieten Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> eine koordinierte, bedarfsorientierte<br />
<strong>und</strong> an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichteten Planung. Häufig können die finanziellen<br />
<strong>und</strong> personellen Mittel zur Durchführung wichtiger Planungsschritte (Analysen <strong>und</strong> Konzepte) von<br />
der einzelnen Gemeinde nicht aufgebracht werden, wohl aber im Rahmen gemeinsamer Koooperationsprojekte.<br />
Häufig sind Planungen zur <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwicklung nicht auf die Gemeindegrenzen<br />
zu beschränken, sondern gehen über diese hinaus.<br />
Langfristige wirtschaftliche Effekte der Vorhaben <strong>für</strong> die Region sollten berücksichtigt werden, wobei<br />
insbesondere Beschäftigungs- <strong>und</strong> Einkommenseffekte <strong>für</strong> die Bevölkerung vor Ort einzubeziehen sind<br />
(Kosten-Nutzen-Analyse)<br />
Die Effekte von <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsaktivitäten sollten nicht nur im Hinblick auf eine schnelle<br />
Realisierbarkeit positiver wirtschaftlicher Effekte bewertet werden. Wichtig sind auch die wirtschaftlichen<br />
Auswirkungen der Maßnahmen, die sich erst langfristig zeigen. Von Interesse <strong>für</strong> die einheimische<br />
Bevölkerung ist hierbei, ob durch die Freizeiteinrichtungen Arbeitsplätze entstehen; <strong>und</strong> zwar nicht nur<br />
<strong>für</strong> den begrenzten Zeitraum der Entwicklung der Einrichtungen, sondern mit denen eine langfristige Absicherung<br />
von regelmäßigem Einkommen gewährleistet wird. Bei den freizeitwirtschaftlich induzierten<br />
Arbeitsplätzen ist auch darauf zu achten, dass es sich nicht nur um Saison- oder Aushilfsarbeitsplätze<br />
handelt <strong>und</strong> diese auch qualifiziertes Personal erfordern (vgl. auch Kap. 4.6.2.4.)<br />
Erholungsangebote können mit anderen Angeboten vor Ort verknüpft werden, so dass lokale Wirtschaftskreisläufe<br />
entstehen, die einen Beitrag zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung leisten. Möglichkeiten<br />
bieten sich bei der Direktvermarktung regionaler Produkte, der Einbindung von Freizeitangeboten in örtliche<br />
Veranstaltungen <strong>und</strong> Feste etc. Durch diese Verankerung der Freizeitangebote in der lokalen Wirtschaft<br />
entstehen wiederum positive Wirkungen auf die freizeitwirtschaftliche Angebotsstruktur, indem es<br />
z.B. zu Innovationen <strong>und</strong> Angebotserweiterungen kommt (vgl. auch Kap. 4.6.2.8 <strong>und</strong> 4.6.2.9).<br />
Eine Maximierung der positiven wirtschaftlichen Effekte von <strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Naherholung auf die örtliche<br />
Bevölkerung führt i.d.R. auch zu einer Erhöhung der Akzeptanz der hiermit verb<strong>und</strong>enen negativen<br />
Auswirkungen (z.B. Lärm, Überfüllung <strong>und</strong> andere Störungen). Die Entwicklung einer Dienstleistungskultur<br />
im Freizeitsektor wird unterstützt, was auch in Hinblick auf die Gastfre<strong>und</strong>schaft ein wichtiger<br />
Faktor ist (vgl. auch Kap. 4.6.2.10). Umgekehrt können als zu gering empf<strong>und</strong>ene Beschäftigungs- oder<br />
Einkommenseffekte zu sozialer Unzufriedenheit führen.<br />
218
7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />
7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />
Für die Entwicklung der BFL existieren verschiedene Leitbilder oder Entwicklungsszenarien auf unterschiedlichen<br />
hierarchischen Ebenen, die z.B. übergeordneten Planungsvorgaben oder naturschutzfachlichen<br />
bzw. nutzungsorientierten Planungen <strong>und</strong> Projekten in der BFL zugr<strong>und</strong>e liegen. Die aktuell in verschiedener<br />
Fachliteratur diskutierten Leitbilder (z.B. LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG 1998,<br />
DURKA et al. 1997, BTU Cottbus 1998) können bestimmten Leitbildtypen zugeordnet werden, die ähnliche<br />
Zielvorstellungen vertreten.<br />
In der nachfolgenden Übersicht werden verschiedene Leitbildtypen <strong>für</strong> die BFL kurz charakterisiert <strong>und</strong><br />
dem in Kap. 7.1 (S. 206) formulierten Leitbild <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong> gegenübergestellt.<br />
Ziel dabei ist, Gemeinsamkeiten, aber auch konträre Ziele <strong>und</strong> damit Konfliktpotenziale bei der Umsetzung<br />
der Leitbilder in konkretere Planungen <strong>und</strong> Projekte herauszustellen.<br />
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; eine detailliertere Analyse <strong>und</strong> Bewertung ist<br />
in der o.g. Fachliteratur enthalten.<br />
Stark technologisch orientierte Leitbilder<br />
Dieser Leitbildtyp lässt sich aus dem Bergrecht ableiten; die Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen finden sich in ähnlicher<br />
Formulierung in vielen Braunkohlenplänen wieder <strong>und</strong> bilden dementsprechend häufig die Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>für</strong> die Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung der Bergbaulandschaften.<br />
Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen:<br />
Übergeordnetes Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Landschaft nach Bergrecht.<br />
Für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit wird eine umfassende bergtechnische Sicherung <strong>und</strong> Rekultivierung<br />
inkl. Bodenmelioration durchgeführt, wobei die Produktionsfunktion im Vordergr<strong>und</strong> steht. Weiteres<br />
Ziel ist die Herstellung eines selbstregulierenden Wasserhaushaltes.<br />
Naturschutz findet i.d.R. auf gesicherten <strong>und</strong> rekultivierten Flächen statt, ehemalige Anlagen werden<br />
rückgebaut oder umgenutzt <strong>und</strong> verbleibendes technisches Gerät verschrottet. Die stark technologisch orientierten<br />
Leitbilder sind häufig kombiniert mit den historisch orientierten Leitbildern.<br />
Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Durch die umfassende bergtechnische Sicherung <strong>und</strong> Rekultivierung erfolgt die Herstellung einer weitestgehend<br />
betret- <strong>und</strong> benutzbaren BFL. Hier bestehen günstige Voraussetzungen v.a. <strong>für</strong> die Errichtung<br />
von Erholungsanlagen <strong>und</strong> -einrichtungen. Je nach konkreten Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen im Rahmen der<br />
Rekultivierung können hier durchaus vielfältige Landschaften entstehen, die auch <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />
Erholungsformen geeignet sein können (vgl. auch „Historische Leitbilder“).<br />
Ein deutlicher Zielkonflikt besteht jedoch in Hinblick auf die gr<strong>und</strong>legende Aussage des Leitbildes <strong>für</strong><br />
nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>: Eine umfassende Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung im Sinne stark<br />
technologisch orientierter Leitbilder bedeutet, dass die besonders typischen <strong>und</strong> eigenartsprägenden Bestandteile<br />
der BFL (typische Landschaftsbilder <strong>und</strong> Lebensräume, technisches Gerät als Zeugnisse der<br />
Abbautätigkeit) weitgehend verloren gehen. Damit ist nicht nur das Verschwinden naturschutzfachlich<br />
hoch bedeutsamer <strong>und</strong> <strong>für</strong> die BFL typischer Lebensräume, sondern auch der unwiederbringliche Verlust<br />
eines entscheidenden touristischen Markenzeichens der BFL verb<strong>und</strong>en.<br />
219
Stark historisch orientierte Leitbilder<br />
7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />
Wie oben bereits erwähnt, stehen die stark historisch orientierten Leitbilder oft im engen Zusammenhang<br />
zu den technologischen Leitbildern: Die Wiedernutzbarmachung der Landschaft <strong>und</strong> die Wiederherstellung<br />
ehemaliger Kulturlandschaft mit den entsprechenden Einzelzielen <strong>und</strong> Maßnahmen finden sich vielfach<br />
Braunkohlenplänen <strong>und</strong> bilden damit auch häufig die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Sanierungs- <strong>und</strong> Rekultiviterungspraxis.<br />
Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen:<br />
Übergeordnetes Ziel ist die Wiederherstellung der historischen Kulturlandschaft.<br />
Zur Wiedernutzbarmachung der Landschaft werden die abiotischen Bedingungen in weitgehender Annäherung<br />
an den vorbergbaulichen Zustand wiederhergestellt (z.B. Wiederherstellung Wasserhaushalt, Bodenmelioration).<br />
Naturschutz wird über Biotopgestaltung, -pflege <strong>und</strong> -management umgesetzt.<br />
Die Gestaltung des Landschaftsbildes zielt auf eine Anpassung an die umgebende Kulturlandschaft, teilweise<br />
auch auf die Wiederherstellung einer vielfältigen Kulturlandschaft nach historischen Vorbildern ab.<br />
Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Ähnlich wie bei den technologisch orientierten Leitbildern wird durch die umfassende bergtechnische Sicherung<br />
<strong>und</strong> Rekultivierung eine weitestgehend betretbare <strong>und</strong> nutzbare Landschaft hergestellt. Die entstehenden<br />
Landschaften, die sich gemäß Leitbild idealerweise nicht mehr von der umgebenden Landschaft<br />
unterscheiden sollen, können sich je nach Qualität des Landschaftsbildes auch <strong>für</strong> die landschaftsbezogene<br />
Erholung eignen. Insbesondere die Schaffung vielfältiger Kulturlandschaften entspricht i.d.R.<br />
den Vorstellungen einer attraktiven Landschaftskulisse <strong>für</strong> viele landschaftsbezogene Erholungs- <strong>und</strong><br />
Freizeitaktivitäten.<br />
Festzuhalten ist zum einen, dass die Wiederherstellung eines vorbergbaulichen Zustandes der Landschaft<br />
angesichts der massiven Änderungen der abiotischen <strong>und</strong> biotischen Bedingungen im Rahmen der Abbautätigkeit<br />
nur noch sehr begrenzt möglich ist (vgl. Landesumweltamt Brandenburg).<br />
Ein weiterer, sehr deutlicher Zielkonflikt besteht – parallel zu den technologischen Leitbildern – in Hinblick<br />
auf Erhaltung bergbautypischer Landschaften <strong>und</strong> kultureller Hinterlassenschaften. Die Zielsetzung<br />
einer Annäherung an den vorbergbaulichen Zustand steht im Widerspruch zur gezielten Erhaltung bergbautypischer<br />
Strukturen. Die besonderen Potenziale <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> Naturschutz werden damit weder<br />
gefördert noch genutzt.<br />
Naturschutzfachliche Leitbilder mit Schwerpunkt „Naturnähe“<br />
Naturschutzfachliche Leitbilder <strong>für</strong> die BFL wurden in verschiedenen Studien untersucht <strong>und</strong> dargestellt.<br />
In einer Studie zur naturschutzfachlichen Leitbildentwicklung in der BFL (LANDESUMWELTAMT<br />
BRANDENBURG 1998) werden verschiedene Gr<strong>und</strong>motive <strong>für</strong> naturschutzfachliche Leitbilder festgehalten.<br />
Genannt <strong>und</strong> vergleichend betrachtet werden dort die Gr<strong>und</strong>motive „Naturnähe“, „Biodiversität“,<br />
„Nachhaltigkeit“ <strong>und</strong> „Kulturlandschaft“. Ein Gr<strong>und</strong>motiv, das im Hinblick auf die in Kap. 7.2 <strong>und</strong> 7.3<br />
formulierten Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen besonders interessant erscheint, ist das Gr<strong>und</strong>motiv „Naturnähe“, was<br />
deshalb an dieser Stelle näher betrachtet werden soll.<br />
220
Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />
Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung großräumiger <strong>und</strong> naturnaher Landschaften mit besonderer ökologischer<br />
Ausgleichsfunktion.<br />
Durch völligen Verzicht oder deutliche Reduzierung von Nutzungseingriffen sollen natürliche Entwicklungen<br />
<strong>und</strong> Prozesse gefördert werden.<br />
Im Extremfall werden jegliche Maßnahmen nach der Kippung unterlassen <strong>und</strong> es werden großflächige<br />
Sukzessionsflächen ausgewiesen (Prozessschutz). Alternativ erfolgt eine Durchführung minimierter Sanierungsmaßnahmen,<br />
z.B. durch Konzentration auf Bereiche mit akuter Gefahrenabwehr (Setzungsfließen,<br />
Sukzession). Bergbautypische Erscheinungsformen bleiben aber auf großen Flächen erhalten <strong>und</strong><br />
prägen das Landschaftsbild. Auf Eingriffe zur Herstellung einer bestimmten Wasserqualität oder einer<br />
Nutzbarkeit (z.B. durch bodenverbessernde Maßnahmen) wird verzichtet.<br />
Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Wichtigste gemeinsame Zielsetzung ist die langfristige Sicherung von Landschaften hoher Eigenart <strong>und</strong><br />
hoher Erlebnisqualität <strong>für</strong> Naturerlebnis / Naturerfahrung <strong>und</strong> Umweltbildung. Hier können großflächige<br />
Wildnislandschaften entstehen, die in derartiger Ausdehnung <strong>und</strong> Qualität außerhalb der BFL nicht umsetzbar<br />
sind. Werden Teilbereiche <strong>für</strong> eine naturorientierte <strong>Erholungsnutzung</strong> bereitgestellt, so kann damit<br />
eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage zur Bildung eines Alleinstellungsmerkmales geschaffen werden.<br />
Deutlich gegenläufige Ziele zur einer <strong>Erholungsnutzung</strong> in der BFL bestehen, falls große Teile der BFL<br />
aus verschiedenen Gründen nicht betreten werden dürfen. Betretungsverbote der Landschaft sind zum einen<br />
aus Gründen der Bergsicherheit möglich; <strong>und</strong> zwar in solchen Fällen, in denen keine oder nur geringe<br />
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Gerade aus naturschutzfachlichen Gründen wird ein solcher<br />
Verzicht auf Sanierungsmaßnahmen jedoch be<strong>für</strong>wortet, um typische Lebensräume der BL zu erhalten<br />
bzw. einer unbeeinflussten Entwicklung zu überlassen. Eine aktive Nutzung wäre in solchen Fällen völlig<br />
allein aus bergrechtlichen Gründen ausgeschlossen.<br />
Betretungsverbote sind zum anderen auch direkt aus naturschutzfachlichen Gründen denkbar, wobei die<br />
Sicherung bzw. Entwicklung von Lebensräumen störungsempfindlicher Arten meist im Vordergr<strong>und</strong> der<br />
Ausweisung solcher „Tabuflächen“ steht.<br />
Sind Betretungsverbote wirksam, so bleibt aus Sicht der Erholung nur die Nutzung der BFL als<br />
Kulisse.<br />
Leitbilder mit Betonung der Umgestaltung <strong>und</strong> Künstlichkeit der Landschaft (Projektorientierung)<br />
Projektorientierte Leitbilder, die sich v.a. auf die aktive (Um-)Gestaltung der Landschaft durch den Menschen<br />
ausrichten, werden von verschiedenen Institutionen in der BFL verfolgt: Von derzeit prägender Bedeutung<br />
<strong>für</strong> das Lausitzer Revier ist die IBA „Fürst-Pückler-Land“, in deren Einzelprojekten sich viele<br />
der u.g. Ziele in ähnlicher Weise wiederfinden (vgl. IBA FÜRST-PÜCKLER-LAND 1999). Aktiv ist darüberhinaus<br />
das Bauhaus Dessau mit verschiedenen Projekten <strong>und</strong> Aktionen (z.B. experimentelle Gärten).<br />
Verschiedene EXPO-Projekte wie z.B. die „Baggerstadt Ferropolis“ oder weitere Projekte, die in die Mitteldeutsche<br />
Straße der Braunkohle eingeb<strong>und</strong>en wurden, sind ebenfalls diesem Leitbild zuzuordnen. Einige<br />
Projektbeispiele sind in Kap. 4.3.2.3 (S. 67 ff.), Aktivitäten der IBA auch im Fallbeispiel 2<br />
(Kap. 8.2.2.2.2, S. 265) dargestellt.<br />
221
Charakteristische Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen:<br />
7.5 Vergleich unterschiedlicher Leitbilder in der BFL<br />
Übergeordnete Ziele liegen hier in der aktiven (Um-)Gestaltung der ehemaligen Bergbaulandschaften bis<br />
hin zur Schaffung völlig neuer Landschaften. Die Bergbaulandschaft wird zum Erlebnis- <strong>und</strong> Gestaltungsfeld<br />
<strong>für</strong> den Menschen.<br />
Im Gestaltungsprozess wird die bergbauliche Vergangenheit der BFL durch Erhaltung <strong>und</strong> Nachnutzung<br />
von Industriedenkmalen, Ausstellung <strong>und</strong> Inszenierung von Großgeräten der BFL betont. Integriert werden<br />
auch verbliebene Teile vorindustrieller Kulturlandschaft bis hin zu modernen Anlagen. Die typische<br />
Landschaft wird in „landart“-Projekten betont. Je nach konkretem Projekt werden naturnahe, bergbautypische<br />
Wildnislandschaften erhalten <strong>und</strong> weiterentwickelt oder aber vollkommen neue Landschaften gestaltet.<br />
Beurteilung aus Sicht des Leitbildes <strong>für</strong> nachhaltige Erholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
Die Erlebbarkeit der Landschaft <strong>und</strong> des stattfindenden Gestaltungsprozesses <strong>für</strong> den Menschen ist ein<br />
wichtiger Aspekt des Leitbildes, der eine Inwertsetzung der Landschaft auch <strong>für</strong> den <strong>Tourismus</strong> darstellt.<br />
Die langfristige Sicherung <strong>und</strong> die Entwicklung von Nachnutzungskonzepten <strong>für</strong> Industriedenkmale,<br />
Baudenkmale sowie vorindustrielle Besonderheiten der Landschaft (z.B. historische Parkanlagen) bildet<br />
eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Förderung der regionalen Identität <strong>und</strong> des Kulturerlebens.<br />
Eine Neugestaltung der Landschaft „um jeden Preis“, die sich vorwiegend an Projektvisionen <strong>und</strong> weniger<br />
an Vorhandenem <strong>und</strong> evtl. bewahrenswerten Strukturen orientiert, kann jedoch zur Zerstörung erhaltenswerter<br />
Landschaftsbereiche führen. Denkbar sind hier sowohl Konflikte mit den Zielen einer natur-<br />
<strong>und</strong> landschaftsbezogenen Erholung als auch mit dem Naturschutz .<br />
222
8 Vertiefte Untersuchung von Fallbeispielen<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
In den Kap. 8.1 <strong>und</strong> 8.2 wurden zwei Fallbeispiele zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten des<br />
F+E-Vorhabens analysiert <strong>und</strong> ausgewertet. Ziel beider Untersuchungen war es v.a., zusätzliche Hinweise<br />
<strong>für</strong> die Erstellung der „Handreichung <strong>für</strong> Kommunen“ (vgl. Fußnote 18, S. 161) zu erhalten, um so einen<br />
möglichst praxisbezogenen Leitfaden zu entwickeln.<br />
Die Auswahl der jeweiligen Untersuchungsräume <strong>und</strong> thematischen Schwerpunkte erfolgte im Rahmen<br />
der projektbegleitenden Arbeitsgruppe.<br />
Fallbeispiel 1 umfasst einige Kommunen im Mitteldeutschen Revier (Südraum Leipzig), anhand derer<br />
genauer untersucht wurde, ob <strong>und</strong> auf welche Weise sozioökonomische Faktoren Eingang in die kommunalen<br />
Planungen finden.<br />
Im Mittelpunkt von Fallbeispiel 2 standen die Planungen in der künftigen „Lausitzer Seenkette“ (Lausitzer<br />
Revier). Konkreter untersucht wurde hier, ob <strong>und</strong> inwieweit naturschutzfachliche Belange bei den<br />
Planungen der Kommunen <strong>und</strong> anderer Planungsträger berücksichtigt wurden.<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
8.1.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise<br />
Im Rahmen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe wurde beschlossen, eine Fallbeispielstudie mit sozioökonomischem<br />
Schwerpunkt im Südraum Leipzig durchzuführen <strong>und</strong> die Untersuchungen auf eine Auswahl<br />
wassergeb<strong>und</strong>ener Erholungsformen zu konzentrieren.<br />
Ziel der Fallbeispieluntersuchung war es, den Entwurf der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) im<br />
Hinblick auf die enthaltenen sozioökonomischen Aspekte zu überprüfen <strong>und</strong> zu optimieren. Hierzu wurde<br />
in Erfahrung gebracht, welche Planungsschritte bislang in verschiedenen ausgewählten Kommunen<br />
durchgeführt worden waren <strong>und</strong> welche noch erfolgen sollten. Zusätzlich sollten Erkenntnisse darüber<br />
gewonnen werden, inwiefern sich die Planungen der einzelnen, genauer untersuchten Kommunen in die<br />
Bedarfssituation (im Sinne einer Nachfragesituation) im gesamten Südraum mit relevantem Umfeld einordnen<br />
läßt.<br />
In Absprache mit Herrn Dr. Berkner, Regionale Planungsstelle im STUFA Leipzig, wurden geeignete<br />
Beispielkommunen ausgewählt, die im Hinblick auf ihre Planungen zu wassergeb<strong>und</strong>enen Erholungsformen<br />
genauer untersucht werden sollten. Die nachfolgend genannten, ausgewählten Kommunen grenzen<br />
südlich an die Stadt Leipzig an, verfügen über bedeutende Anteile an bereits gefluteten oder künftig<br />
entstehenden Restseen <strong>und</strong> sind mit verschiedenen Projekten oder Planungen im Bereich der wassergeb<strong>und</strong>enen<br />
Erholung aktiv:<br />
• Stadt Markkleeberg<br />
mit Lage am Cospudener See (Flutung bereits 2000 abgeschlossen) <strong>und</strong> am künftigen Markkleeberger<br />
See (Flutung voraussichtlich 2004 abgeschlossen)<br />
• Zweckverband Neue Harth (unter Beteiligung der Stadt Leipzig <strong>und</strong> der Stadt Zwenkau)<br />
mit Zuständigkeit <strong>für</strong> den künftigen Zwenkauer See (Flutungsende 2010 / 2015 geplant)<br />
223
• Stadt Zwenkau<br />
mit Lage am Zwenkauer See<br />
• Gemeinde Großpösna<br />
mit Lage am künftigen Störmthaler See (Flutungsende <strong>für</strong> 2011 geplant)<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Die Datenerhebung zu den Beispielkommunen erfolgte anhand Literaturrecherchen <strong>und</strong> persönlichen Gesprächen<br />
mit den jeweils zuständigen Stadtplanern, Bauamtsleitern bzw. Geschäftsführern sowie Vertretern<br />
von <strong>Tourismus</strong>organisationen bzw. übergeordneten Zweckverbänden. Darüber hinaus wurde ein Interview<br />
mit dem Zweckverband „Kommunales Forum Südraum Leipzig“ geführt, der sich mit der Koordination<br />
von Entwicklungszielen <strong>und</strong> Planungen im Südraum befasst.<br />
Im einzelnen wurden folgende Stellen kontaktiert:<br />
• Stadt Markkleeberg (Planungsamt: Frau Reckling)<br />
• Zweckverband Planung <strong>und</strong> Erschließung Neue Harth (Geschäftsführer Herr Bez, Frau Weißbauer)<br />
• Stadt Zwenkau (Bauamtsleiter Herr Hahn)<br />
• Gemeinde Großpösna (Bauamtsleiter Herr Richter)<br />
• Regionales Forum Leipzig (Frau Dr. Raatzsch)<br />
• <strong>Tourismus</strong>verein Leipziger Land e.V / Stadtverwaltung Markkleeberg (Frau Heinze)<br />
Um die Planungsschritte der Kommunen einordnen zu können, wurde ein Gesprächsleitfaden entwickelt,<br />
der sich an dem aktuellen Entwurf der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) orientierte <strong>und</strong> entsprechend<br />
die folgenden Bereiche umfasste:<br />
• Vorhandenes touristisches Umfeld<br />
- Angebot zum <strong>Tourismus</strong> / zur Naherholung vor Ort<br />
- gemeindeübergreifende Kooperationen im Bereich <strong>Tourismus</strong> / Naherholung<br />
- <strong>Tourismus</strong>konzept auf regionaler / kommunaler Ebene<br />
- Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> Erholung / <strong>Tourismus</strong><br />
- Verkehrsanbindung<br />
• Bedarfsanalyse<br />
- Zielgruppenanalyse<br />
- Konkurrenzanalyse<br />
- „Betriebsanalyse“<br />
• Finanzierung<br />
- Finanzieller Rahmen (Finanzbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten) <strong>für</strong> Ausbau <strong>und</strong><br />
laufenden Betrieb<br />
• Akzeptanz<br />
- Einstellung der Bevölkerung zum <strong>Tourismus</strong>.<br />
224
8.1.2 Situationsanalyse<br />
8.1.2.1 Ausgangssituation im Südraum Leipzig<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Einführend wird eine Übersicht über die Ausgangssituation im Südraum Leipzig gegeben, wobei näher<br />
auf die im Südraum existierenden Tagebaue, bereits bestehende <strong>und</strong> geplante Seen mit Flutungszeiträumen<br />
sowie bestehende <strong>und</strong> geplante Einrichtungen zur wassergeb<strong>und</strong>enen Erholung eingegangen<br />
wird. Die Darstellungen erfolgen auf Basis der Braunkohlenpläne des Regionalen Planungsverbandes<br />
Westsachsen, des Regionalplans Westsachsen (REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTSACHSEN 1998)<br />
<strong>und</strong> einer Studie zu den Möglichkeiten einer freizeitwirtschaftlichen Nutzung des Südraums (CAMPUS<br />
ESPENHAIN 2000a), die in enger Zusammenarbeit mit einer Untersuchung zu Nutzungspräferenzen von<br />
Bergbaurestseen (STOTTMEISTER et al. 2000) entstanden ist.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der außerordentlich hohen Dynamik bei der Entwicklung der Bergbaufolgelandschaft im Südraum<br />
Leipzig zu einer Landschaft mit hohem Erholungswert können die folgenden Darstellungen nur den<br />
aktuellen Stand (Mai 2001) widergeben; eine Situationsanalyse müsste permanent aktualisiert <strong>und</strong> fortgeschrieben<br />
werden. Die Dynamik bezieht sich dabei sowohl auf einzelne Gestaltungsmaßnahmen in der<br />
Landschaft als auch auf den Zeitraum <strong>für</strong> Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung. So wurde z.B. der geplante Flutungszeitraum<br />
<strong>für</strong> den Markkleeberger See erheblich verkürzt.<br />
In einem Zeitraum von ca. 50 Jahren (2000 – ca. 2050) sollen im Südraum 18 Seen entstehen (siehe Karte<br />
1, S. 233). Die Folgenutzungen <strong>für</strong> diese Seen im Südraum Leipzig umfassen sport- <strong>und</strong> erholungsorientierte,<br />
auf Natur- <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung sowie auf Fischerei ausgerichtete <strong>und</strong> wasserwirtschaftliche<br />
Funktionen.<br />
Eine Analyse der Nutzungsziele an den entstehenden Tagebauseen im Sanierungsgebiet Südraum Leipzig<br />
kommt zu dem Ergebnis, dass bei heutiger Zuordnung in den meisten Fällen eine Mischnutzung angestrebt<br />
wird.<br />
Im Folgenden werden die einzelnen Seen entsprechend ihrer freizeitwirtschaftlichen Relevanz dargestellt.<br />
Die Aussagen zu Folgenutzungen enthalten deshalb keine Aussagen zur wasserwirtschaftlichen Funktionen.<br />
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Studie CAMPUS ESPENHAIN (2000a). Die Angaben zur<br />
Folgenutzung sind ebenfalls der Studie entnommen, stellen also keine eigene Bewertung dar. Diese Nutzungsfunktionen<br />
müssten nach aktuellen Planungsständen teilweise modifiziert werden (vgl. auch Tab. 29<br />
<strong>und</strong> Tab. 30).<br />
Die Reihenfolge <strong>und</strong> laufende Nummer der Seen entspricht der Darstellung in Karte 1 (S. 233).<br />
1) Cospudener See<br />
(Kreis: Stadt Leipzig, Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Leipzig, Markkleeberg, Zwenkau)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Cospuden, unmittelbar südlich der Stadt Leipzig, westlich<br />
der Stadt Markkleeberg.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Floßgraben <strong>und</strong> dem Zwenkauer See.<br />
Gewässergüte nach EU-Badegewässerrichtlinie angestrebt.<br />
Folgenutzungen: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb <strong>und</strong> Naturschutz.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14 <strong>und</strong> B2 / B95, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege (vgl.<br />
Karte 2)<br />
Wasserfläche: 436 ha<br />
Uferlänge: 10.500 m<br />
225
Wassertiefe (Mittel): 24,9 m – 54,0 m<br />
Flutungszeitraum: 1993-2000<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
2) Markkleeberger See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Markkleeberg)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Espenhain, unmittelbar südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar<br />
östlich der Stadt Markkleeberg.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Störmthaler See <strong>und</strong> der Kleinen Pleiße.<br />
Gewässergüte soll der EU-Badegewässerrichtlinie entsprechen.<br />
Folgenutzung: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A 14, die B2 / B95 / B186, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege<br />
(vgl. Karte 2).<br />
Wasserfläche: 252 ha<br />
Uferlänge: 7.750 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 25,9 m -58,0 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 2000-2004<br />
3) Zwenkauer See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Zwenkau, Stadt Böhlen, Stadt Leipzig)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Zwenkau, 12 km südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar<br />
nördlich der Stadt Zwenkau.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Floßgraben.<br />
Gewässergüte soll der Gewässergüteklasse 2, an Badestellen der EU-Badegewässerrichtlinie entsprechen.<br />
Folgenutzung: Hauptfunktionen Natur <strong>und</strong> Erholung.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, B2, B186 <strong>und</strong> B95, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege<br />
(vgl. Karte 2).<br />
Wasserfläche: 914 ha<br />
Uferlänge: 19.900 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 19,8 m – 43,5 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 2004-2013<br />
4) Störmthaler See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Großpösna)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Espenhain, 14 km südlich der Stadt Leipzig, 5 km nordöstlich<br />
der Stadt Böhlen.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Markkleeberger See, dem Göselbereich, der Pleiße <strong>und</strong> dem Rückhaltebecken<br />
Stöhna.<br />
Gewässergüteklasse 2 oder entsprechend der EU-Badegewässerrichtlinie angestrebt<br />
Folgenutzung: Hauptfunktionen Natur <strong>und</strong> Erholung.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14 <strong>und</strong> B95, Anbindung über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege (vgl. Karte<br />
2).<br />
Wasserfläche: 733 ha<br />
Uferlänge: 19.800 m zuzüglich Insel mit 6.000 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 21,0 m – 52,0 m)<br />
Vor. Flutungszeitraum: 2000-2011<br />
226
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
5) Werbener See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: keine Angaben)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Profen Nord, 18 km südwestlich der Stadt Leipzig, 3 km<br />
nordwestlich der Stadt Pegau.<br />
Über einen geplanten Gewässerverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> angestrebte Gewässergüte keine Angaben.<br />
Folgenutzung: Landschaftssee mit begrenzter Erholungsfunktion.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A9, B2 <strong>und</strong> die B186 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />
vorliegend).<br />
Wasserfläche: 79 ha<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe (Mittel): 12,0 m – 34,0 m<br />
Flutungszeitraum: 1984-1999, 2043-2095<br />
6) Pereser See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Zwenkau mit der Gemeinde Rüssen-Kleinstrokwitz, Stadt<br />
Neukieritzsch mit der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch, Stadt Groitzsch mit den Gemeinden Audigast,<br />
Großstolpen)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Vereinigtes Schleenhain / Peres, 19 km südlich der Stadt<br />
Leipzig, 4 km südöstlich der Stadt Groitzsch.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit der Weißen Elster.<br />
Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />
Folgenutzung: Wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung, Erholung, Naturschutz.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, A9, B2 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />
vorliegend).<br />
Wasserfläche: 589 ha<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe (Mittel): 23,5 m – 41,0 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 2045-2051<br />
7) Kahnsdorfer See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Lobstädt, Neukieritzsch, Stadt Böhlen)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz II, 20 km südlich der Stadt Leipzig, 7 km nordwestlich<br />
der Stadt Borna.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Hainer See / Haubitzer See.<br />
Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />
Folgenutzung: Landschaftssee ohne intensive Erholung.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />
vorliegend).<br />
Wasserfläche: 112 ha<br />
Uferlänge: 4.800 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 17,5 m – 43,0 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 1998-2006<br />
227
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
8a) Hainer See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Lobstädt, Stadt Borna, Stadt Rötha, Espenhain)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz II, 20 km südlich der Stadt Leipzig, 5 km nördlich<br />
der Stadt Borna.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Kahnsdorfer <strong>und</strong> dem Haubitzer See.<br />
Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />
Folgenutzung: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />
vorliegend).<br />
Wasserfläche: 387 ha<br />
Uferlänge: 8.000 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 17,8 m – 49,0 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 1999-2006<br />
8 b) Haubitzer See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Borna, Lobstädt)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz II, 22 km südlich der Stadt Leipzig, 3 km nördlich<br />
der Stadt Borna.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Hainer <strong>und</strong> dem Kahnsdorfer See.<br />
Gewässergüteklasse 2, in Badebereichen EU-Badegewässerrichtlinie angestrebt.<br />
Folgenutzung: Naherholungs- <strong>und</strong> Naturschutzfunktionen.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />
Information vorliegend).<br />
Wasserfläche: 158 ha<br />
Uferlänge: 5.500 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 16,0 m – 26,0 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 1999-2006<br />
9) Groitzscher / Luckaer See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Groitzsch <strong>und</strong> dazugehörige Gemeinden Auligk, Großstolpen,<br />
Berndorf, Lucka, Nöthnitz, Cöllnitz, Obertitz)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Vereinigtes Schleenhain / Groitzscher Dreieck, 25 km südlich<br />
der Stadt Leipzig, 3 km südöstlich der Stadt Groitzsch.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit der Schnauder.<br />
Keine Angaben über die angestrebte Gewässergüte.<br />
Keine Angaben über die angestrebte Folgenutzung.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A4, die A9 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />
vorliegend).<br />
Wasserfläche: 187 ha (geplant: 869 ha)<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe (Mittel): 11,9 m – 74,5 m (geplant: 39,0 m – 74,5 m)<br />
Flutungszeitraum: Zwischenstand seit 1999 erreicht. Zweite Flutungsphase 2055 – ca. 2060<br />
228
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
10) Speicher Borna<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: keine Angaben)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-West, 27 km südlich der Stadt Leipzig, 2 km westlich<br />
der Stadt Borna.<br />
Kein Gewässerverb<strong>und</strong> geplant.<br />
Folgenutzung: Hochwasserschutz, Erholung <strong>und</strong> Intensivfischzucht.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176, Bahn-Anbindung.<br />
Wasserfläche: 265 ha (bei Vollstau: 550 ha)<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe: max. 32 m<br />
Flutungszeitraum: bis 1979<br />
11) Speicher Witznitz<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Borna)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Witznitz I, 24 km südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar<br />
nördlich der Stadt Borna.<br />
Kein Gewässerverb<strong>und</strong> geplant.<br />
Keine Angaben über die angestrebte Gewässergüte.<br />
Folgenutzung: Wasserwirtschaft <strong>und</strong> Wassersport.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />
Information vorliegend).<br />
Wasserfläche: 210 ha<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe: max. 20 m<br />
Flutungszeitraum: abgeschlossen<br />
12) Bockwitzer See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Stadt Borna, Kitzscher, Wyhratal)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Bockwitz, 28 km südlich der Stadt Leipzig, unmittelbar östlich<br />
der Stadt Borna.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Restloch Hauptwasserhaltung, dem Restloch Südkippe <strong>und</strong> dem Vorfluter<br />
Sauerbach (Ablauf in Richtung Eula).<br />
Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />
Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Erholung.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, die B93, B95 <strong>und</strong> die B176 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />
Information vorliegend).<br />
Wasserfläche: 179 ha<br />
Uferlänge: 7.900 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 11,0 m – 19,0 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 1993-2005<br />
13) Restloch Hauptwasserhaltung<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Wyhratal)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-Ost, 26 km südlich der Stadt Leipzig, 4 km südöstlich<br />
der Stadt Borna.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Restloch Südkippe, dem Bockwitzer See <strong>und</strong> dem Vorfluter Saubach.<br />
Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />
229
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, B93 <strong>und</strong> die B95 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information<br />
vorliegend).<br />
Wasserfläche: 18 ha<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe: max. 12 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 1995-2000 / 2002<br />
14) Restloch Südkippe<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Nenkersdorf)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-Ost, 30 km südlich der Stadt Leipzig, 4 km südöstlich<br />
der Stadt Borna.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> mit dem Restloch Hauptwasserhaltung, dem Bockwitzer See <strong>und</strong> dem Vorfluter<br />
Saubach geplant.<br />
Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />
Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14, B93, die B176 <strong>und</strong> die B95 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine<br />
Information vorliegend).<br />
Wasserfläche: 31 ha<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe: max. 4 m<br />
Vor. Flutungszeitraum: 1995-2002<br />
15) Haselbacher See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Altenburger Land, Gemeinden in Sachsen: Regis-Breitingen, Heersdorf,<br />
Deutzen, Ramsdorf, Gemeinden in Thüringen: Wintersdorf, Haselbach)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Haselbach III, 8 km südwestlich der Stadt Borna, 2 km<br />
westlich der Stadt Regis-Breitingen.<br />
Ablauf in die Schnauder.<br />
Gewässergüteklasse 2 angestrebt.<br />
Folgenutzung: Intensive Erholung einschließlich Badebetrieb.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A4, A9 <strong>und</strong> B180, Bahn-Anbindung.<br />
Wasserfläche: 335 ha<br />
Uferlänge: 8.200 m<br />
Wassertiefe (Mittel): 7,3 m – 33,0 m<br />
Flutungszeitraum: 1993-1999<br />
16) Harthsee<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Wyhratal, Nenkersdorf)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Borna-Ost, 6 km südöstlich der Stadt Borna, 2 km nördlich<br />
der Stadt Frohburg.<br />
Gewässerverb<strong>und</strong> „Harthsee-Harthbach-Bürschgraben-Wyhra“.<br />
Zur angestrebten Gewässergüte keine Angaben.<br />
Folgenutzung: Natur <strong>und</strong> Landschaft, Erholung.<br />
Verkehrsanbindung <strong>für</strong> Kfz über die A14 <strong>und</strong> B95 (über ÖPNV <strong>und</strong> Radwege keine Information vorliegend).<br />
230
Wasserfläche: 65 ha<br />
Uferlänge: 4,200 m<br />
Wassertiefe: max. 13 m<br />
Flutungszeitraum: 1996 abgeschlossen<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
17) Großstolpener See<br />
(Kreis: Leipziger Land, Gemeinde: Keine Angaben)<br />
Entstehung aus dem ehemaligen Tagebau Schleenhain, 25 km südwestlich der Stadt Leipzig.<br />
Über einen geplanten Gewässerverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> angestrebte Gewässergüte keine Angaben.<br />
Folgenutzung: Landschaftssee mit begrenzter Erholungsfunktion.<br />
Wasserfläche: 28 ha<br />
Uferlänge: keine Angabe<br />
Wassertiefe: 4-5 m<br />
Flutungszeitraum: 1992-1997 / 1998<br />
231
Karte 1: Restseeflutung im Südraum Leipzig<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
233
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
STOTTMEISTER et al. (2000, S. 43 ff.) nehmen die Kategorien Naturschutzsee <strong>und</strong> Erholungssee als äußere<br />
Pole <strong>für</strong> eine sechsstufigen Einteilung, um den im Südraum angestrebten Mischnutzungen gerecht zu<br />
werden:<br />
1. Naturschutzsee: Der See wird (im überwiegenden Maße) der Natur überlassen. Es kommt zur Ausbildung<br />
von relativ ausgedehnten Sukzessionsflächen (bezogen auf den See).<br />
2. Hauptnutzung Naturschutz: Der Aspekt des Naturschutzes steht im Vordergr<strong>und</strong>. Dieser Umstand<br />
lässt im beschränkten Maße eine Erholung zu (z.B. stille Erholung, Badestellen).<br />
3. Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong>: An diesen Seen ist eine Mischnutzung erkennbar, es besteht keine<br />
eindeutige Tendenz zum Naturschutz oder zur Erholungsfunktion. Die Größe der Seen macht<br />
i.d.R. eine Mischnutzung möglich.<br />
4. Hauptnutzung Erholung: Die Nutzung <strong>für</strong> Erholungszwecke steht im Vordergr<strong>und</strong>. Daneben können<br />
in beschränktem Maße Naturschutzfunktionen erfüllt werden.<br />
5. Erholungssee: Der See steht (in überwiegendem Maße) der <strong>Erholungsnutzung</strong> zur Verfügung.<br />
6. Eine Zuordnung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.<br />
Bei einer Zuordnung der oben beschriebenen Seen im Südraum Leipzig zu diesen Nutzungsklassen<br />
kommen die Autoren zu folgendem Ergebnis (siehe Tab. 29):<br />
Tab. 29: Nutzungsklassen künftiger Tagebauseen im Südraum Leipzig<br />
Quelle: STOTTMEISTER et al. 2000, S. 45<br />
Naturschutzsee<br />
Kahnsdorfer<br />
See<br />
Restloch Südkippe<br />
Restloch<br />
Hauptwasserhaltung<br />
Hauptnutzung<br />
Naturschutz<br />
Naturschutz <strong>und</strong><br />
<strong>Erholungsnutzung</strong><br />
Hauptnutzung<br />
Erholung<br />
Störmthaler See 19 Zwenkauer See Cospudener<br />
See<br />
Haubitzer See Bockwitzer See Markkleeberger<br />
See<br />
Werbener See Harthsee 20 Hainer See<br />
Haselbacher<br />
See<br />
Großstolpener<br />
See<br />
Erholungssee<br />
keine<br />
Zuordnung<br />
Pereser See<br />
Groitzscher<br />
See<br />
(Luckaer<br />
See)<br />
19 Im Vergleich der Tab. 29 <strong>und</strong> Tab. 30 wird deutlich, dass die Zuordnung der Seen zu den verschiedenen Nutzungsklassen<br />
nicht immer nachvollziehbar ist: So ist <strong>für</strong> den Störmthaler See, an dem eine Regattastrecke <strong>und</strong> weitere Planungen <strong>für</strong> eine <strong>Erholungsnutzung</strong><br />
vorgesehen sind, die derzeitige Nutzungsklasse „Hauptnutzung Naturschutz“ sicherlich nicht aufrecht zu erhalten.<br />
Hier wäre eine entsprechende Anpassung erforderlich.<br />
20 Der Harthsee wird entsprechend dem langfristig geplanten Nutzungsziel eingeordnet<br />
235
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Die folgende Tab. 30 zeigt im Überblick die geplanten Erholungsformen (Zusammenfassung) mit ihrer<br />
Verteilung auf die einzelnen Seen. Mit Fortschreibung der kommunalen Planungen müssten diese Angaben<br />
jeweils aktualisiert werden. Die Anzahl Badestellen, Häfen etc. sind, soweit bekannt, hinter den Seen<br />
aufgeführt. Wenn hierzu keine Angaben vorlagen wird dies durch ein Fragezeichen „(?)“ kenntlich gemacht.<br />
Zur Fährschifffahrt wurde keine Anzahl aufgenommen, da es sich voraussichtlich jeweils um eine<br />
Fährlinie mit mehreren Anlegestellen handelt.<br />
Aus Tab. 30 wird deutlich, dass bei den geplanten gewässerbezogenen Erholungsformen der Badebetrieb<br />
die größte Rolle spielt. Im Jahr 2005 wird voraussichtlich an sieben von neun gefluteten Seen im Südraum<br />
Badebetrieb stattfinden, im Jahr 2015 an elf von dreizehn Seen. Viele der Seen werden dabei über<br />
mehrere Badestrände (Cospuden z.B. fünf) verfügen.<br />
Boothäfen oder -anleger exisiteren im Jahr 2005 voraussichtlich an vier von sieben Seen, bis 2015 an sieben<br />
von dreizehn Gewässern.<br />
Die in Karte 1 (S. 233) aufgeführten Speicher Borna <strong>und</strong> Witznitz sowie das Rückhaltebecken Stöhna<br />
sind mit ihren überwiegend wasserwirtschaftlichen Funktion (s.o.) in der Nutzungsklassifizierung von<br />
Tab. 29 nicht enthalten. Hier ist anzumerken, dass <strong>für</strong> den Speicher Borna eine Erholungsfunktion besteht<br />
<strong>und</strong> der Speicher Witznitz bereits <strong>für</strong> wasserbezogene Sportarten genutzt wird.<br />
236
Tab. 30: Geplante <strong>Erholungsnutzung</strong>en an den Tagebauseen im Südraum Leipzig<br />
Flutungszeitraum<br />
Flutung bis<br />
2000<br />
Flutung bis<br />
2005<br />
Flutung bis<br />
2015<br />
Flutung nach<br />
2050<br />
Badebetrieb<br />
Haselbacher See (?)<br />
Cospudener See (5)<br />
Harthsee (?)<br />
Sp. Borna (?)<br />
Sp. Witznitz (?)<br />
Markkleeb. See (3)<br />
Bockwitzer See (?)<br />
Hainer See (?) *<br />
Haubitzer See (1)<br />
Zwenkauer See (4)<br />
Störmthaler See (2)<br />
Werbener See (1)<br />
Hafen /<br />
Bootsanlegestelle<br />
Haselbacher See (?)<br />
Cospudener See (2)<br />
Sp. Witznitz (?)<br />
Fährschifffahrt Regattastrecke Surfen Tauchen<br />
Cospudener See Haselbacher See (?)<br />
Cospudener See (?)<br />
Sp. Borna (?)<br />
Markkleeb. See (3) Markkleeb. See (1)<br />
Hainer See (evtl.)<br />
Zwenkauer See (3)<br />
Störmthaler See (1)<br />
Zwenkauer See Störmthaler See (1)<br />
Quellen: Unterlagen <strong>und</strong> mündliche Auskünfte der Kommunen vgl. Kap. 8.1.1, STOTTMEISTER et al. (2000); STADTPLANUNGSAMT LEIPZIG<br />
(2000); LANDESSPORTBUND SACHSEN (o.J.).<br />
*Am Hainer See ist ein Unterwasserfreizeitpark geplant, dessen Realisierung aber davon abhängt, ob ein privater Investor gef<strong>und</strong>en wird.<br />
Haselbacher See (?)<br />
Cospudener See (?)<br />
Die Erholungsform „Angeln“ ist nicht gesondert aufgeführt, da hierzu keine umfassenden Angaben vorlagen. Es ist davon auszugehen, dass eine Angelnutzung an vielen Seen<br />
möglich sein wird.<br />
237
8.1.2.2 Planungen der Fallbspielkommunen<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
In diesem Abschnitt werden die im einzelnen geplanten Erholungsangebote der Fallbeispielkommunen<br />
aufgelistet (Stand der Planungen: Mai 2001; vgl. auch Karte 2).<br />
Die Planungen der Stadt Markkleeberg im Bereich Wassersport <strong>und</strong> -erholung umfassen:<br />
• Gewässerverb<strong>und</strong> zwischen Markkleeberger <strong>und</strong> Störmthaler See <strong>für</strong> Wasserwanderungen mit Paddelboot<br />
<strong>und</strong> Kanus<br />
• Am künftigen Markkleeberger See:<br />
- Badebucht mit Seepromenade, Strandbad <strong>und</strong> Bootsanleger<br />
- Badebucht mit Wellnessbereich, Aktionswiese, Surfbereich, Segelstützpunkt<br />
- Badebucht mit Strandbereich<br />
• Am Cospudener See:<br />
- Segelhafen, Surfstrand, Bootsverleih <strong>und</strong> Golfplatz<br />
• Darüber hinaus sind geplant (gehen nicht in die nähere Betrachtung ein):<br />
- Spazier-, Wander- <strong>und</strong> Radwege, Lehrpad, Reitweg, Kunstobjekte<br />
- Campingplatz an Badebucht<br />
Quellen: Stadtverwaltung Markkleeberg (1999)<br />
SRP-Südraum Planungsgesellschaft (2000)<br />
Die Planungen des Zweckverbands „Neue Harth“ <strong>für</strong> den Bereich Wassersport <strong>und</strong> –erholung umfassen:<br />
Für den Zwenkauer See (nördlicher Teil / Neue Harth):<br />
• Segelstützpunkt<br />
• Strandbereich<br />
• Fähranleger mit Gastronomie, Spielplätzen u.a. Nutzungsflächen<br />
• Gewässerverb<strong>und</strong> zwischen Cospudener <strong>und</strong> Zwenkauer See<br />
Quellen: Karte des Zweckverbandes Planung <strong>und</strong> Erschließung „Neue Harth“ (2000)<br />
Knoll Ökoplan (o.J.)<br />
Die Stadt Zwenkau plant <strong>für</strong> den Zwenkauer See (südlicher Teil)<br />
• 1 Segelhafen<br />
• Fähranlegestellen<br />
• 3 Strandbereiche (Ostufer, Südufer – Mitte, Südufer – West)<br />
238
Darüber hinaus sind geplant (gehen nicht in die weiteren Betrachtungen ein):<br />
• 1 Campingplatz<br />
• Parkplatz an der Förderbrücke<br />
• Archäologiepark an der Förderbrücke<br />
• Fuß- <strong>und</strong> Radwege<br />
Quellen: WÖPKE, C. (2001)<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Broschüre „Seebrücke-Zeitbrücke, Industrie- <strong>und</strong> Archäölogiepark Zwenkau“<br />
Die Planungen der Gemeinde Großpösna <strong>für</strong> den Störmthaler See<br />
befinden sich noch im Entwurfstadium.<br />
Nach mündlicher Auskunft des Planungsamtes ist eine Regattastrecke geplant.<br />
Im Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan <strong>für</strong> den TB Espenhain (REGIONALER PLANUNGSVER-<br />
BAND WESTSACHSEN 1998) sind zwei Badestrände vorgesehen.<br />
239
Karte 2: Planungen der Fallbeispielkommunen<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
241
8.1.2.3 Ergebnisse der Interviews<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Die von den Fallbeispielkommunen vorgenommen Planungsschritte zu sozioökonomischen Aspekten<br />
werden zunächst im Überblick dargestellt (siehe Tab. 31, S. 244). Anschließend erfolgt eine nähere Betrachtung<br />
der einzelnen Schritte. In der Tabelle sind folgende Planungsschritte aufgeführt:<br />
• „Angebot zum <strong>Tourismus</strong> / Naherholung“:<br />
Wurde das vorhandene Angebot zum <strong>Tourismus</strong> / zur Naherholung vor Ort in die Planungen einbezogen?<br />
• „Kooperationen“:<br />
Ist die Kommune an gemeindeübergreifende Kooperationen im Bereich <strong>Tourismus</strong> / Naherholung beteiligt?<br />
• „<strong>Tourismus</strong>konzept“:<br />
Wurde ein <strong>Tourismus</strong>konzept <strong>für</strong> die Kommune oder <strong>für</strong> die Region bei der Planung berücksichtigt?<br />
• „Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung“:<br />
Wurden Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> eine Vorrangfunktion im Bereich Erholung<br />
<strong>und</strong> Fremdenverkehr bei der Planung berücksichtig?<br />
• „Verkehrsanbindung“:<br />
Wurde die Anbindung an überörtliche Verkehrswege berücksichtigt (v.a. Bahn, Autobahn, B<strong>und</strong>esstraße)?<br />
• „Zielgruppenanalyse“:<br />
Wurde eine Zielgruppenanalyse durchgeführt, anhand derer die konkrete Nachfrage im Bereich <strong>Tourismus</strong><br />
<strong>und</strong> Erholung ermittelt werden konnte?<br />
• „Konkurrenzanalyse“:<br />
Wurde eine Konkurrenzanalyse durchgeführt, aus der hervorgeht, welche Angebote bereits existieren<br />
<strong>und</strong> bei der touristischen Entwicklung berücksichtigt werden sollten?<br />
• „Betriebsanalyse“:<br />
Wurde eine „Betriebs“analyse durchgeführt, in der die Stärken <strong>und</strong> Schwächen der Kommune im<br />
Hinblick auf ihre touristische Entwicklung ermittelt wurden?<br />
• „Finanzieller Rahmen“:<br />
Wurde der finanzielle Rahmen (Finanzierung, Finanzbedarf) <strong>für</strong> einen möglichen Ausbau von touristischen<br />
Einrichtungen, deren laufenden Betrieb <strong>und</strong> Pflege klar definiert?<br />
• „Einstellung der Bevölkerung“:<br />
Wurde bei der Planung die Einstellung des überwiegenden Teils der Bevölkerung gegenüber einem<br />
Ausbau des <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsangebotes berücksichtigt?<br />
Diese Planungsschritte können im Rahmen der Planung:<br />
a) berücksichtigt worden sein, jedoch ohne dass sie als Konzept formuliert wurden („Berücks.“),<br />
b) schriftlich in Form eines Konzeptes erfolgt sein („Schriftl.“),<br />
c) als Konzept in Planung sein („Geplant“).<br />
243
Tab. 31: Planungsschritte der Fallbeispielkommunen im Südraum Leipzig (sozioökonomische Aspekte)<br />
Stadt Markkleeberg Zweckverband Neue Harth Stadt Zwenkau Gemeinde Großpösna<br />
Planungsschritt Berücks. Schriftl. Geplant Berücks. Schriftl. Geplant Berücks. Schriftl. Geplant Berücks. Schriftl. Geplant<br />
Angebote zum <strong>Tourismus</strong> /<br />
Naherholung<br />
Vorhandenes touristisches Umfeld<br />
ja ja ja ja nein nein ja nein nein ja nein nein<br />
Verkehrsanbindung ja partiell nein ja partiell nein ja partiell nein ja partiell nein<br />
Gemeindeübergreifende Kooperationen<br />
ja nein nein ja ja nein ja ja nein ja nein nein<br />
<strong>Tourismus</strong>konzept nein nein ja nein nein nein nein nein ja nein nein ja<br />
Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung<br />
ja - - ja - - ja - - ja - -<br />
Bedarfsanalyse<br />
„Betriebs“analyse nein nein ja nein nein nein nein nein ja nein nein nein<br />
Zielgruppenanalyse nein nein ja nein nein nein nein nein ja nein nein nein<br />
Konkurrenzanalyse nein nein ja nein nein ja nein nein ja nein nein nein<br />
Finanzierung<br />
Finanzieller Rahmen ja nein nein ja nein nein nein nein ja nein nein nein<br />
Akzeptanz<br />
Einstellung der Bevölkerung ja nein nein ja nein nein ja nein nein nein nein nein<br />
- = Frage wurde nicht gestellt<br />
244
8.1.3 Auswertung der Ergebnisse aus den Fallbeispielen<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Die Auswertung der Interviews erfolgte vorrangig im Hinblick darauf, ob die in der Handreichung (vgl.<br />
Fußnote 18, S. 161) empfohlenen Planungsschritte von den Fallbeispielkommunen durchgeführt wurden<br />
<strong>und</strong> in welcher Form dies erfolgte.<br />
8.1.3.1 Vorhandenes touristisches Umfeld<br />
• Die Einschätzung, inwiefern vorhandene Angebote zum <strong>Tourismus</strong> bzw. zur Naherholung mit in die<br />
Planungen eingegangen ist, erwies sich als vergleichsweise schwierig. Alle Interviewten besaßen zwar<br />
Kenntnis über lokale Angebote, jedoch waren diese i.d.R. nicht in direkten Zusammenhang mit der<br />
Planung der wasserbezogenen Erholungseinrichtungen oder im Sinne einer Ist-Analyse erfasst worden.<br />
Bei einer Bewertung dieses Planungsschrittes ist zu berücksichtigen, dass der Übergang zu einer<br />
<strong>Tourismus</strong>- bzw. Naherholungskonzeption fließend ist.<br />
• Ein <strong>Tourismus</strong>konzept, in welche einzelne Angebotsplanungen integriert wurden, gibt es momentan<br />
<strong>für</strong> keine der untersuchten Kommunen <strong>und</strong> ebenfalls nicht <strong>für</strong> den Südraum Leipzig als Region. Die<br />
Stadt Markkleeberg plant jedoch die Erstellung eines <strong>Tourismus</strong>konzeptes in Zusammenarbeit mit der<br />
Gemeinde Großpösna.<br />
• Von allen Kommunen wurden die Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> die Vorrangfunktion<br />
im Bereich Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr berücksichtig, vor allem über die jeweils geltenden<br />
Braunkohlepläne.<br />
• Die Anbindung der Kommunen an überörtliche Verkehrswege (Bahn, Autobahn, B<strong>und</strong>esstraße) wurde<br />
von allen Fallbeispielkommunen bei der Planung berücksichtigt. Dies bezieht sich insbesondere auf<br />
die geplante Autobahn, die allen Südraumkommunen eine gute Verkehrsanbindung ermöglichen wird,<br />
sowie auf die B<strong>und</strong>esstraßen. Darüber hinaus wird von den Kommunen eine Verbesserung der Anbindung<br />
an das DB-Streckennetz angestrebt. Insbesondere <strong>für</strong> die Kommunen, die in unmittelbarer Nähe<br />
zur Stadt Leipzig liegen, ist die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad ein wichtiges Thema.<br />
• Gemeindeübergreifende Kooperationen bestehen in unterschiedlicher Form vom Zweckverband bis<br />
hin zur Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen. Die <strong>Tourismus</strong>entwicklung stellt innerhalb dieser Kooperationen<br />
i.d.R. einen von mehreren Themenpunkten dar. Positiv herauszuheben ist die Zusammenarbeit<br />
zwischen Markkleeberg <strong>und</strong> Großpösna mit der anstehenden gemeinsamen Erstellung eines<br />
<strong>Tourismus</strong>konzeptes. Die Gemeinde Großpösna ist darüber hinaus in einem Arbeitskreis des Grünen<br />
Ringes engagiert, in dem auch weitere Kommunen aus dem Leipziger Umland beteiligt sind. Einige<br />
Kommunen sind an einer Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der Braunkohlepläne beteiligt, die sich<br />
auch mit touristischen Themen befasst. Markkleeberg <strong>und</strong> Zwenkau / Neue Harth planen gemeinsam<br />
einen Gewässerverb<strong>und</strong>, der <strong>für</strong> Kanufahrten auf den beiden Seen genutzt werden kann.<br />
Über den Zweckverband „Kommunales Forum Südraum Leipzig“ kooperieren alle Kommunen im<br />
Südraum Leipzig miteinander. Das Kommunale Forum befasst sich mit der Koordination von Entwicklungszielen<br />
<strong>und</strong> Planungen im Südraum. Darüber hinaus haben die Städte Leipzig <strong>und</strong> Zwenkau<br />
die Zusammenarbeit bei der Planung der nördlichen Teile des Zwenkauer Sees <strong>und</strong> des Cospudener<br />
Sees durch einen eigenen Zweckverband („Neue Harth“) intensiviert. Eine schriftliche Formulierung<br />
von Kooperationskonzepten durch die einzelnen Kommunen gibt es lediglich <strong>für</strong> den Zweckverband<br />
Neue Harth.<br />
245
8.1.3.2 Bedarfsanalyse<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
• Die untersuchten Kommunen haben zum Zeitpunkt der Interviews keine umfassende Bedarfsanalyse<br />
oder Teile davon vorgenommen. Die Stadt Markkleeberg <strong>und</strong> die Stadt Zwenkau planen die Erstellung<br />
einer Machbarkeitsstudie <strong>für</strong> die Freizeitentwicklung. Für den gesamten Südraum Leipzig wird zur<br />
Zeit an einer Machbarkeitsstudie <strong>für</strong> die touristische Entwicklung gearbeitet; ein erster Arbeitsbericht<br />
liegt bereits vor (vgl. CAMPUS ESPENHAIN gGMBH 2000a <strong>und</strong> Kap. 8.1.4). Dieser ist bislang nicht in<br />
die Planungen der Fallbeispielkommunen eingeflossen.<br />
• „Betriebs“analysen im Sinne von Stärken-Schwächen-Analysen wurden in dieser konkreten Form<br />
nicht durchgeführt. Erschwerender Faktor <strong>für</strong> diesen Bereich der Bedarfsanalyse ist, dass sich die<br />
Stärken <strong>und</strong> Schwächen einer Kommune momentan in weiten Bereichen dynamisch entwickeln, was<br />
auf die Umstrukturierung der gesamten Bergbaufolgelandschaft zurückzuführen ist. Daher wäre hier<br />
eine Analyseform anzuwenden, die speziell auf die Bedürfnisse der Kommunen in Bergbaufolgelandschaften<br />
zugeschnitten ist, indem eine regelmäßige Fortschreibung des Ist-Zustandes bereits in der<br />
Analyse vorgesehen ist. Weiterhin müßten die Folgerungen, die aus der Stärken-Schwächen-Analyse<br />
getroffen werden, den Unsicherheitsfaktor, der aus der permanenten Entwicklung <strong>für</strong> die Planungen<br />
resultiert, mit berücksichtigen.<br />
• Zielgruppenanalysen wurde ebenfalls bislang von keiner Fallbeispielkommune durchgeführt; auch<br />
wurde vorhandenes Sek<strong>und</strong>ärdatenmaterial bislang nicht genutzt (z.B. Studie zur Lebensqualität im<br />
Südraum Leipzig vgl. STOTTMEISTER et al. 2000; vgl. Kap. 8.1.4). Bei der Naherholungsnachfrage<br />
wird von vielen Kommunen davon ausgegangen, dass die Stadt Leipzig genug Nachfrager stellt, um<br />
den Naherholungsbedarf der eigenen Bevölkerung zu ergänzen. Als Argumentationsbasis wird vor allem<br />
<strong>für</strong> den Zwenkauer <strong>und</strong> den Markkleeberger See der im Sommer 2000 hochfrequentierte Cospudener<br />
See herangezogen. Eine mögliche touristische Nachfrage wurde bislang von keiner Kommune in<br />
die Kapazitätsplanung einbezogen.<br />
• Konkurrenzanalysen wurden lediglich im Rahmen der Abstimmungsgespräche über größere Projekte,<br />
wie die Regattastrecke am Störmthaler See, vorgenommen. Zur Zeit wird an einer Machbarkeitsstudie<br />
zur Entwicklung des <strong>Tourismus</strong> als Wirtschaftsfaktor im Südraum Leipzig gearbeitet, die nach Fertigstellung<br />
<strong>für</strong> die weiteren Naherholungs- <strong>und</strong> möglichen <strong>Tourismus</strong>planungen der Kommunen hinzugezogen<br />
werden kann (vgl. CAMPUS ESPENHAIN gGMBH 2000a, b). Der erste Arbeitsbericht hierzu<br />
wurde, wie bereits erwähnt, von den Kommunen bislang nicht verwertet. Der Zweckverband „Neue<br />
Harth“ lässt momentan eine Auflistung konkurrierender Angebote im angrenzenden Umland erarbeiten.<br />
8.1.3.3 Finanzierungskonzept<br />
Der Planungsschritt der Finanzierung ist zwar in jeder Kommune ein herausragend wichtiges Thema;<br />
Planungen im Sinne eines Finanzierungskonzeptes wurden jedoch nach bisherigem Kenntnisstand nicht<br />
vorgenommen.<br />
Insbesondere die Planung von Finanzbedarf <strong>und</strong> Finanzierungsmöglichkeiten wird eher situationsabhängig<br />
<strong>und</strong> bezogen auf Einzelprojekte durchgeführt; dabei wird die Planung von Einrichtungen häufig von<br />
erwarteten oder erhofften Finanzierungsmöglichkeiten beeinflusst. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen,<br />
dass die Kommunen selbst i.d.R. kaum finanzielle Mittel <strong>für</strong> den Ausbau der Freizeitinfrastruktur besitzen<br />
<strong>und</strong> von daher auf private Investoren angewiesen sind.<br />
246
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Eine sehr starke Orientierung der Planung an erwarteten oder erhofften Finanzierungsmöglichkeiten kann<br />
v.a. dann zu Problemen führen, wenn dadurch bereits die Erstellung oder aber die Umsetzung schlüssiger<br />
Gesamtkonzepte verhindert wird.<br />
Teilweise übersehen werden dabei die Vorteile einer schlüssigen Gesamtplanung auch im Hinblick auf<br />
positive Effekte bei der Werbung von Investoren: So kann eine Gesamtplanung <strong>für</strong> den potenziellen Investor<br />
eine überzeugende „Vision“ darstellen, anhand derer er Erfolgsaussichten seines Investitionsobjektes<br />
im Kontext mit anderen Anlagen in der Kommune einschätzen kann. Die Gesamtkonzeption kann dabei<br />
so gestaltet sein, dass über die konkreten Vorhaben der Kommune hinaus Spielräume <strong>für</strong> Projektwünsche<br />
von externen Investoren geschaffen werden.<br />
8.1.3.4 Akzeptanz<br />
Die Akzeptanz der <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsplanung durch die einheimische Bevölkerung wird<br />
i.d.R. nicht als gesonderter Planungspunkt betrachtet. Es werden vielmehr die erforderlichen Anhörungen<br />
durchgeführt <strong>und</strong> aus diesen dann auf die Akzeptanz geschlossen. Hinzu kommt eine allgemeine Einschätzung<br />
der Situation vor Ort, die sich v.a. aus eigenen Erfahrungen ableitet <strong>und</strong> nicht auf Befragungen<br />
basiert. Initiativen zur aktiven Einbeziehung der Bevölkerung in die Planung in Form von R<strong>und</strong>en Tischen<br />
oder Arbeitskreisen fanden nach bisherigem Kenntnisstand nicht statt.<br />
8.1.3.5 Zusammenfassung<br />
Die Auswertung der Interviews zeigt, dass den Planungen der Beispielkommunen in der Regel keine umfassenden<br />
Planungskonzepte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zugr<strong>und</strong>egelegt wurden, wie es in<br />
der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) empfohlen wird. Sozioökonomische Aspekte der Planung,<br />
wie in der Handreichung vorgesehen, wurden eher sporadisch <strong>und</strong> situationsabhängig in die Planung integriert.<br />
Die Umsetzung erfolgte dabei mehr über die Durchführung von Einzelmaßnahmen als über die<br />
Erarbeitung von Konzepten (Auflistung der Durchführung einzelner Planungs- <strong>und</strong> Konzeptionierungsschritte<br />
<strong>für</strong> die jeweiligen Fallbeispielkommunen siehe Tab. 31).<br />
Als Schwierigkeit bei der Einschätzung der einzelnen Planungsschritte erwies sich, dass verschiedene<br />
Maßnahmen zwar nicht als Konzeption schriftlich fixiert, jedoch nach Auskunft der Gesprächspartner auf<br />
anderem Wege erfolgt waren, zumindest gedanklich / mündlich diskutiert worden waren <strong>und</strong> darüber<br />
Eingang in die Planung fanden. Hier ist demnach zwischen schriftlichen Konzepten oder Skizzen <strong>und</strong><br />
Durchführungen in anderer Form zu unterscheiden. Im letzteren Fall ist eine Beurteilung des Umfangs<br />
<strong>und</strong> der inhaltlichen Tiefe dieser Planungsmaßnahmen nicht möglich.<br />
247
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
8.1.4 Beurteilung der Fallbeispielgebiete im Hinblick auf die Gesamtsituation im Südraum<br />
Leipzig<br />
In diesem Kapitel steht die Frage im Mittelpunkt, ob <strong>und</strong> welche Konzepte <strong>für</strong> eine wassergeb<strong>und</strong>ene Erholung<br />
im Südraum Leipzig vorliegen <strong>und</strong> wie sich die Planungen der Fallbeispielkommunen darin einfügen.<br />
Im Vordergr<strong>und</strong> steht dabei der Aspekt der Bedarfsanalyse <strong>und</strong> nachfrageorientierten Planung.<br />
8.1.4.1 Naherholungsnachfrage<br />
Der folgenden Abschätzung der Nutzungspräferenzen der Seen im Südraum Leipzig liegt eine Studie der<br />
Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig zugr<strong>und</strong>e (vgl. STOTTMEISTER et al. 2000), die in<br />
enger Zusammenarbeit mit einer Machbarkeitsstudie erstellt wurde (vgl. CAMPUS ESPENHAIN 2000a). Im<br />
Rahmen dieser Studien wurden umfangreiche Analysen <strong>und</strong> ergänzende Erhebungen durchgeführt. 21<br />
Eine Einschätzung, ob die geplanten Erholungsangebote im Südraum dem tatsächlichen Bedarf entsprechen,<br />
kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da <strong>für</strong> die geplanten Seen im Südraum noch<br />
keine vollständigen, konkreten Pläne mit Kapazitätsangaben bekannt sind.<br />
Verlässliche Bedarfszahlen sind von der Studie von STOTTMEISTER et al. zu erwarten, zu der momentan<br />
erste Zwischenergebnisse vorliegen. Die weitere Ausarbeitung im Sinne einer Bedarfsanalyse soll dann<br />
im Rahmen der Machbarkeitsstudie des Campus Espenhain gGmbH erfolgen.<br />
Nachfolgend wird die in der Studie von STOTTMEISTER et al. gewählte Methodik der Bedarfsermittlung<br />
kurz vorgestellt:<br />
• Zur Analyse des Naherholungsbedarfs der ansässigen Bevölkerung wurden die Einzugsbereiche der<br />
künftigen Seengebiete unter Berücksichtigung zeitlicher <strong>und</strong> räumlicher Entfernung bestimmt <strong>und</strong> deren<br />
Einwohnerzahlen berechnet.<br />
Hiernach ist von einem Einwohnerpotenzial von ca. 1,5 Mio. Menschen im Einzugsgebiet <strong>für</strong> die<br />
Seengebiete im Südraum Leipzig auszugehen.<br />
• Die wesentlichen Faktoren <strong>für</strong> das Naherholungsverhalten wurden im Rahmen einer Literaturauswertung<br />
vorgenommen.<br />
- Einer Einschätzung der Erholungsnachfrage muß die Vielfalt unterschiedlicher Freizeitinteressen<br />
<strong>und</strong> –bedürfnisse bzw. –motivationen zugr<strong>und</strong>egelegt werden. Freizeitmotive sind z.B. Regeneration<br />
(Ausruhen, Entspannen, Nichtstun, Erholung), Information, Geselligkeit <strong>und</strong> soziale Kommunikation,<br />
Unterhaltung, Zerstreuung, Vergnügen, Bewegung.<br />
- Ein wichtiger Faktor ist darüber hinaus die Einstellung zur Freizeit (Lebensgenuss, Spaß, Familienorientiertung,<br />
Sozialkontakte, Selbstverwirklichung).<br />
- Wichtige sozioökonomische Einflussfaktoren auf das Freizeitverhalten <strong>und</strong> hier auch auf das Naherholungsverhalten<br />
sind bevölkerungs-, siedlungs- <strong>und</strong> erwerbsarbeitsspezifische Faktoren.<br />
21 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung lag ein erster Zwischenbericht der Studie vor.<br />
248
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
- Zusätzlich beeinflussen Jahreszeiten <strong>und</strong> Witterungen die Naherholungsaktivitäten.<br />
- Verschiedene empirische Untersuchungen belegen, dass wassergeb<strong>und</strong>ene Freizeitaktivitäten neben<br />
Spazierengehen zu den häufigsten Aktivitäten gehören.<br />
• Anschließend wurden Richtwerte zur Berechnung der Bevölkerungsanteile aufgestellt, die als potenzielle<br />
Freizeitnutzer der Seen zu betrachten sind. Dies erfolgte in Abhängigkeit von der Größe der<br />
Kommune, der Erreichbarkeit der Naherholungsangebote, der Jahres- <strong>und</strong> Wochenzeit <strong>und</strong> soziodemographischen<br />
Merkmalen.<br />
- Als Einzugsgebiete <strong>für</strong> Naherholung werden - nach allgemeinen Erfahrungswerten über das Aufsuchen<br />
von Naherholungsgebieten - Orte mit einer Erreichbarkeit von 15 bis zu 60 Minuten definiert.<br />
15 Minuten sind Entfernungen, die an Werktagen gelten, während 60 Minuten eine relative<br />
Obergrenze <strong>für</strong> den Aktionsradius am Wochenende darstellt (vgl. BARSCH et al. 1999; BECKER<br />
1983).<br />
- Ein großes Problem bei der Berechnung des Naherholungspotenzials <strong>für</strong> den Südraum Leipzig<br />
liegt darin, dass sich das Einzugsgebiet mit demjenigen des Nord- <strong>und</strong> Westraums Leipzig teilweise<br />
überschneidet. Hier wird erst die konkrete Ausgestaltung der Angebote <strong>und</strong> ihre Verkehrsanbindung<br />
<strong>für</strong> unterschiedliche Verkehrsmittel zeigen, in welcher Richtung sich die Nachfrageströme<br />
bewegen.<br />
• Im Rahmen der Naherholung werden generell fünf Aktivitäten präferiert: Spazierengehen, Baden, Naturbeobachtungen,<br />
Radfahren <strong>und</strong> Wandern. Wassersport (ohne Baden) <strong>und</strong> Angeln spielen eine deutlich<br />
geringere Rolle. Bezieht man diese allgemeinen Naherholungsaktivitäten auf die Bergbaufolgelandschaft,<br />
so zeigt sich, dass die gleichen Präferenzen, jedoch ein höheres Interesse an wasserorientierten<br />
Aktivitäten bestehen. Im Rahmen der Studie wurden empirische Erhebungen im Untersuchungsraum<br />
begonnen <strong>und</strong> sollen im Verlauf des Jahres 2001 beendet <strong>und</strong> ausgewertet werden.<br />
Die Einschätzungen der Naherholungssuchenden als Besucherpotenzial <strong>für</strong> die Bergbauseen im Südraum<br />
Leipzig von STOTTMEISTER et al. basieren, wie beschrieben, auf einer sehr umfassenden Berücksichtigung<br />
der hierzu relevanten freizeitwissenschaftlichen Erkenntnisse. Im ersten Zwischenbericht<br />
wurden jedoch noch keine konkreten Berechnungen vorgenommen, so dass an dieser Stelle auf den ausstehenden<br />
Endbericht verwiesen werden muss.<br />
Dabei ist jedoch kritisch zu hinterfragen, ob die in der Studie zugr<strong>und</strong>e gelegte maximale Zahl der im<br />
Gebiet gleichzeitig anwesenden Besucher als entscheidend <strong>für</strong> den Ausbau von Erholungskapazitäten anzusehen<br />
ist. Das hieße, dass Besucherspitzen aufgefangen werden können, die Anlagen in Nicht-Spitzenzeiten<br />
jedoch unterausgelastet sind.<br />
8.1.4.2 <strong>Tourismus</strong>nachfrage<br />
Die Entwicklung, die der <strong>Tourismus</strong> im Südraum Leipzig nehmen wird, läßt sich zum heutigen Zeitpunkt<br />
kaum abschätzen, da diese maßgeblich auch davon abhängt, inwieweit die <strong>Tourismus</strong>entwicklung in der<br />
Region von den politisch Verantwortlichen als Schwerpunkt gesehen wird. Im Rahmen der Interviews<br />
zeichnete sich ab, dass von den meisten Kommunen die Naherholungsplanung momentan als vorrangig<br />
betrachtet wird. Gerade in den Anfangsphasen der Entwicklung einer Region könnten jedoch Synergieeffekte<br />
genutzt werden <strong>und</strong> durch strategische Ausrichtung der Planung auch auf mögliche zukünftige Erholungsgruppen<br />
(Naherholung <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>) die Kosten <strong>und</strong> negativen Auswirkungen zu ergreifender<br />
Maßnahmen unter Umständen reduziert werden.<br />
249
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Ein konzeptioneller Mangel kann sich dann entwickeln, wenn Überlegungen zu einer touristischen Entwicklung<br />
verspätet angestellt werden, so dass sich daraus Erschwernisse <strong>für</strong> eine Umsetzung der Planung<br />
ergeben werden.<br />
Für eine Nachfrageabschätzung ist es wichtig, das zukünftige touristische Potenzial des gesamten Südraums<br />
über die geplanten Seen hinaus einschätzen zu können. Ein hier<strong>für</strong> wesentlicher Faktor ist die Attraktivität<br />
der Region, die sich im Zuge der Gestaltungsmaßnahmen stark verändern wird. Für diese Einschätzungen<br />
ist ein touristisches Gesamtkonzept mit Leitbild <strong>für</strong> den Südraum erforderlich, welches bislang<br />
fehlt (vgl. hierzu auch KAUSCH 2000, S. 1). Zumal ohne Gesamtkonzept durchaus Nutzungskonflikte<br />
aufgr<strong>und</strong> der teilweise stark divergierenden Interessen <strong>für</strong> den gesamten Erholungsbereich<br />
(<strong>Tourismus</strong> <strong>und</strong> Naherholung) prognostiziert werden (vgl. hierzu KAUSCH 2000, S. 1). Nutzungskonflikte<br />
können an einem See aufgr<strong>und</strong> der geplanten Mischnutzungen sowohl zwischen Naturschutz- <strong>und</strong> Erholungsinteressen<br />
entstehen, aber auch zwischen stiller Erholung <strong>und</strong> intensiveren Erholungsformen sowie<br />
zwischen unterschiedlichen Erholungsformen an sich (Angeln <strong>und</strong> Bootfahren, Surfen <strong>und</strong> Tauchen etc.).<br />
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnten gleichartige Erholungsformen an einzelnen Seen gebündelt<br />
werden, die hierdurch auch die Möglichkeit zur Bildung eines Alleinstellungsmerkmals (USP) hätten, mit<br />
dem sie sich am Markt positionieren könnten.<br />
Das Beispiel des Fränkischen Seenlandes, welches aus einer durch den Menschen geschaffenen insgesamt<br />
2.000 ha großen Wasserfläche mit entsprechenden Freizeitanlagen besteht, zeigt, dass gerade die enge<br />
Zusammenarbeit aller Beteiligten von Beginn an <strong>und</strong> mit dem Ziel der touristischen Vermarktung, ein<br />
wichtiger Erfolgsfaktor gewesen ist (vgl. BIRNMEYER 2000). Da sich der Südraum Leipzig unter Umständen<br />
auch als Naherholungsgebiet in Konkurrenz z.B. mit dem West- <strong>und</strong> dem Nordraum Leipzig befinden<br />
wird, wäre es besonders wichtig, dass die <strong>für</strong> die Planung <strong>und</strong> Umsetzung Verantwortlichen frühzeitig<br />
die Marketingaspekte in die Entwicklungspläne zum Südraum integrieren (zum Destinationsmanagement<br />
<strong>und</strong> –marketing vgl. BIEGER 2000). Zu überdenken wäre auch, ob der Südraum tatsächlich<br />
überwiegend als Naherholungsgebiet dienen soll, oder ob sich eine gleichzeitige Entwicklung zu<br />
einer <strong>Tourismus</strong>destination 22 nicht als langfristig erfolgreich erweisen würde.<br />
Eine Abschätzung der touristischen Nachfragepotenziale <strong>für</strong> die Bergbaufolgeregeionen ist darüber hinaus<br />
nicht unabhängig von der entsprechenden Entwicklung Sachsens zu betrachten. Ein wesentlicher Faktor<br />
wird sicherlich auch zukünftig das Image der Neuen B<strong>und</strong>esländer als deutsche Urlaubsregionen sein,<br />
welches nicht unwesentlich vom Preis-Leistungsangebot beeinflusst wird. Um Erholungskapazitäten auch<br />
von Touristen nutzen zu lassen, ist ein zielgruppenorientierter Ausbau der einzelnen Anlagen von großer<br />
Bedeutung.<br />
22 <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsangebote in einer Region können als zwei sich ergänzende Teile des Freizeitmarktes betrachtet<br />
werden. Die hier angestellten Überlegungen gelten von der gr<strong>und</strong>sätzlichen Herangehensweise sowohl <strong>für</strong> eine Entwicklung des<br />
gesamten Freizeitbereiches als auch <strong>für</strong> den Naherholungsbereich bzw. <strong>Tourismus</strong>bereich <strong>für</strong> sich genommen.<br />
250
8.1.4.3 Schlussfolgerung<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Für eine konkrete Bedarfseinschätzung <strong>und</strong> die entsprechende Bewertung der Entwicklungsplanungen zu<br />
den wasserorientierten Erholungsangeboten im Südraum Leipzig sind die Ergebnisse der beiden oben angeführten<br />
Studien erforderlich (vgl. CAMPUS ESPENHAIN GGMBH 2000a; STOTTMEISTER et al. 2000). Eine<br />
Schwierigkeit bei der Einschätzung des Bedarfs an Naherholungseinrichtungen im Südraum wird aber<br />
unabhängig von den Ergebnissen der Studien in der Veränderbarkeit des Freizeitverhaltens im Zeitablauf<br />
liegen. So können Bedürfnisse u.a. durch die Schaffung entsprechender Angebote geweckt werden. Das<br />
zukünftige Verhalten von Zielgruppen kann daher nur bedingt im Rahmen empirischer Untersuchungen<br />
ermittelt werden. So kann sich durch das Vorhandensein der wohnortnahen Wassererholungsmöglichkeiten<br />
im Südraum Leipzig theoretisch eine eigene „Wassersport-Freizeitkultur“ entwickeln. Dies<br />
hängt jedoch wesentlich auch von der Entstehung anderer Freizeitangebote <strong>und</strong> sozioökonomischen Faktoren<br />
ab. Zur Nutzung von Bergbaufolgelandschaften zur Freizeitgestaltung liegen erst wenige wissenschaftliche<br />
Untersuchungen vor (vgl. hierzu CHRISTMANN 1998), was die Beurteilung der Nutzung der<br />
Bergbaufolgeseen erschwert.<br />
Die insgesamt deutschlandweit zunehmende Entwicklung von Aktivitäten zur Freizeitgestaltung, basierend<br />
auf einer Zunahme von freier Zeit <strong>und</strong> Mobilität sowie dem höheren Stellenwert der Freizeit als<br />
Lebensqualität, lässt auf einen entsprechend hohen Bedarf an Freizeitangeboten auch in der Zukunft<br />
schließen (vgl. OPASCHOWSKI 1995).<br />
Im Urlaub ist die Möglichkeit zu wassergeb<strong>und</strong>enen Aktivitäten ein wesentlicher Faktor <strong>für</strong> die Auswahl<br />
der Urlaubsziele <strong>und</strong> neben Wandern / Spazierengehen eine der Hauptaktivitäten. Daher werden durch die<br />
entstehenden Seen im Südraum Leipzig wesentliche Angebotsfaktoren als Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Entwicklung<br />
eines attraktiven Urlaubsgebietes geschaffen.<br />
Bei der Berechnung von Erholungskapazitäten <strong>für</strong> Naherholungssuchende ist deshalb auch mit Touristen<br />
zu rechnen, deren Nachfragepotenziale teilweise erst durch die Entstehung der Seenlandschaft im Südraum<br />
Leipzig entwickelt werden. Hierbei ist jedoch die große Konkurrenz durch andere Seen zu berücksichtigen.<br />
Zum einen wird es zu einer große Anzahl Seen im Leipziger Umland kommen, zum anderen<br />
entstehen auch in anderen Regionen der BFL wie der Lausitz konkurrierende Wasserflächen. Darüber<br />
hinaus sind andere Regionen, wie z.B. das Fränkische Seenland <strong>und</strong> andere Destinationen mit Schwerpunkt<br />
wasserorientierte Erholung zu berücksichtigen, welche die gleichen Zielgruppen ansprechen können.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der relativen Verdichtung der Seen im Leipziger Umland erscheint beim Ausbau der Erholungskapazitäten<br />
ein Gesamtentwicklungskonzept von ausserordentlicher Wichtigkeit, um die vorhandenen<br />
Nachfragepotenziale <strong>für</strong> die Seenlandschaft als Gesamtheit nutzen zu können. Zu überdenken ist,<br />
ob durch Bündelung ausgewählter Erholungsformen an einzelnen Seen <strong>für</strong> den Nachfrager eine besser<br />
nutzbare Angebotsvielfalt entstehen könnte, als wenn eine ähnliche Mischnutzung an mehreren Seen in<br />
der Bergbaufolgelandschaft ermöglicht wird.<br />
251
8.1.5 Folgerungen aus den Fallbeispielergebnissen<br />
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
Abschließend werden allgemeine Erkenntnisse aus den Fallbeispielergebnissen <strong>für</strong> die Planung von wasserbezogenen<br />
<strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungseinrichtungen in der Bergbaufolgelandschaft ausgeführt.<br />
Hierzu gehört die Ableitung von Besonderheiten der Planungssituation in der sich dynamisch verändernden<br />
Bergbaufolgelandschaft sowie die Beschreibung übergeordneter Konzepte u.ä., mittels derer die Planung<br />
der Kommunen optimiert bzw. unterstützt werden könnte.<br />
8.1.5.1 Planungsablauf der Beispielkommunen<br />
Aus den Interviews läßt sich schließen, dass von einigen Kommunen ein großer Teil der gefragten Planungsschritte<br />
zu sozioökonomischen Kriterien in gewisser Weise berücksichtigt, jedoch nicht in schriftlicher<br />
Form als Konzept ausgearbeitet wurde.<br />
Berücksichtigung finden die Vorgaben der Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung <strong>für</strong> eine Vorrangfunktion im<br />
Bereich Erholung <strong>und</strong> Fremdenverkehr insbesondere über die Braunkohlenpläne. Ebenfalls berücksichtigt<br />
werden regionale <strong>und</strong> überregionale Verkehrskonzepte <strong>für</strong> Kfz. Beachtung liegt bei den Fallbeispielen<br />
auch auf der Erschließung der Gebiete durch andere Verkehrsträger (Bahn, Rad, Fußwege).<br />
Bei dem aktuellen Stand der Flutungszeiträume bzw. den bereits aufgestellten Flächennutzungsplänen erscheint<br />
das Fehlen von <strong>Tourismus</strong>- oder Naherholungskonzepten problematisch. Machbarkeitsstudien <strong>und</strong><br />
<strong>Tourismus</strong>konzepte sind teilweise angedacht oder gerade in Auftrag gegeben; jedoch ist fraglich, inwieweit<br />
die Ergebnisse dieser Studien <strong>und</strong> Konzepte aus zeitlichen Gründen noch in die Planungen einfließen<br />
können.<br />
Insbesondere die Analyse des Bedarfs (Zielgruppen-, Konkurrenz- <strong>und</strong> Betriebsanalyse) wurde bislang<br />
kaum in die Planungen integriert. Die Einbindung der wasserbezogenen Einrichtungsplanungen in das<br />
vorhandene <strong>und</strong> im Umfeld gelegene touristische Angebot wurde i.d.R. nicht systematisch vorgenommen.<br />
Die Finanzierungsplanung erfolgt i.d.R. einzelfallbezogen <strong>und</strong> weniger im Rahmen eines Gesamtkonzeptes;<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> ein Gesamtkonzept wären <strong>Tourismus</strong>- oder Naherholungskonzepte der<br />
Kommunen.<br />
Der Aspekt der Akzeptanz der Entwicklungsmaßnahmen durch die einheimische Bevölkerung wurde in<br />
den Kommunen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren berücksichtigt. Eine<br />
zusätzliche Bürgerbeteiligung hat nach aktuellem Kenntnisstand bislang nicht stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Hierin lägen jedoch Chancen zur Förderung von lokalen Initiativen, welche die Freizeitentwicklung ergänzen<br />
<strong>und</strong> unterstützen könnten. Die Förderung lokaler Potenziale stärkt die Verankerung der Maßnahmen<br />
in der Region <strong>und</strong> kann Möglichkeiten zu Finanzierungsalternativen durch örtliche Investoren aufdecken.<br />
Auch wird durch die Beteiligung der Einheimischen an der Freizeitentwicklung das Entstehen von<br />
Dienstleistungskultur <strong>und</strong> Gastfre<strong>und</strong>schaft unterstützt.<br />
Kommunale Zusammenschlüsse, die der Kooperation im Bereich der <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwickung<br />
dienen, könnten auch dahingehend wirken, dass die Mischnutzungen an den Seen zugunsten<br />
einer zielgruppenorientierten Bündelung von ausgewählten Angebotsformen spezifiziert werden.<br />
Im Hinblick auf die Handreichung kann hieraus gefolgert werden, dass die Darstellung eines sozioökonomischen<br />
Gesamtplanungskonzeptes, das die oben beschriebenen einzelnen Planungsschritte enthält, eine<br />
sinnvolle Hilfestellung bei der Planungsoptimierung <strong>für</strong> die Kommunen sein kann. Wichtig ist dabei<br />
auch die anwendungsorientierte <strong>und</strong> prägnante Darstellung der erforderlichen Teilkonzepte. Da die Handreichung<br />
keine umfassenden Erläuterungen zur Methodik einzelner Teilkonzepte liefern kann, müssen<br />
Hinweise auf weiterführende Literatur enthalten sein.<br />
252
8.1 Fallbeispiel 1: Südraum Leipzig – Sozioökonomische Aspekte<br />
In der Handreichung sollte verdeutlicht werden, dass die verschiedenen sozioökonomischen Teilkonzepte<br />
stufenweise aufeinander aufbauen <strong>und</strong> sich ergänzen. Dies erscheint insbesondere auch im Hinblick auf<br />
die zeitliche Abstimmung mit der Erstellung anderer Planungskonzepte wichtig (Flächennutzungspläne<br />
u.ä.), damit sozioökonomische Aspekte bereits von Beginn an in die Entwicklungsplanung einfließen. Besonders<br />
wichtig erscheint der Hinweis auf die Bedeutung von Bedarfsanalysen, Naherholungs- <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>konzepten<br />
sowie sich hieraus ergebender Finanzierungskonzepte.<br />
8.1.5.2 Planungsvorgaben <strong>und</strong> -hilfen auf überörtlicher Ebene<br />
Dass sozioökonomische Planungsschritte bei den Planungen der Kommunen nur teilweise einbezogen<br />
wurden, liegt nicht allein in der Zuständigkeit der Kommunen. Eine Analyse der Fallstudien macht deutlich,<br />
dass die einzelne Kommune im Optimalfall eine f<strong>und</strong>ierte Gesamtplanung <strong>für</strong> die <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong><br />
Naherholungsentwicklung vor Ort erstellen könnte; wenn jedoch ein konkretes regionales Gesamtkonzept<br />
fehlt, in das sich die Kommune mit ihrer Planung integrieren kann, kommt es zu Insellösungen, die keine<br />
zusammenhängende Entwicklung einer Region zulassen. Von den einzelnen Kommunen kann nicht erwartet<br />
werden, sich mit ihrer Planung an regionalen Konzepten zu orientieren, wenn diese nicht auf einfachem<br />
Wege zugänglich gemacht werden oder nicht vorhanden sind. Auch wenn in Regionalentwicklungsplänen<br />
Hinweise auf die <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsentwicklung gegeben werden, scheint es im<br />
allgemeinen an einem <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Naherholungsleitbild mit konkreten Infrastruktur- <strong>und</strong> Angebotsvorstellungen<br />
<strong>für</strong> einen zusammenhängenden Raum zu mangeln.<br />
Die Fallbeispiele bestätigen damit die herrschende Ansicht von <strong>Tourismus</strong>experten, dass die Entwicklung<br />
der Erholungsangebote im Südraum bislang eher aus einzelwirtschaftlichen Interessen heraus betrieben<br />
wird <strong>und</strong> nur in wenigen Fällen als Realisierung eines Gesamtkonzeptes angesehen werden kann (vgl.<br />
auch ALTENBURG 2000, S. 1). Die in der Entstehung befindliche Machbarkeitsstudie der Campus Espenhain<br />
gGmbH lässt die Erwartung zu, dass dieser Mangel im Laufe des Jahres 2001 behoben wird. Notwendig<br />
ist hierzu, dass aus dieser Studie ein regionales Erholungskonzept entsteht, welches auch dazu<br />
verhilft, die bislang relativ unkoordinierten Einzelangebote (vgl. ALTENBURG 2000, S. 2) zu vermarktungsfähigen<br />
Leistungsbündeln zusammen zu fassen. Darüber hinaus ist, entsprechend der Erfahrungen<br />
des Fränkischen Seenlandes, eine Institution erforderlich, die als beratende Stelle bei der konkreten Umsetzung<br />
des Entwicklungskonzeptes fungiert (zum Konzept einer touristischen Koordinierungs- <strong>und</strong> Beratungsstelle<br />
vgl. auch SCHIFFER & ALTENBURG 2000).<br />
Mit dem Zweckverband „Kommunales Forum Südraum Leipzig“ <strong>und</strong> dem <strong>Tourismus</strong>verein „Leipziger<br />
Land“ sind wichtige Organisationsstrukturen <strong>für</strong> eine Unterstützung der Kommunen <strong>und</strong> einzelnen Anbieter<br />
bei der Realisierung eines regionalen Erholungskonzeptes gegeben. Damit die Arbeit dieser Organisationen<br />
den besonderen Erfordernissen der Situation im Südraum gerecht werden kann, ist eine entsprechende<br />
Ausstattung mit finanziellen <strong>und</strong> personellen Mitteln unabdingbare Voraussetzung. Inwieweit<br />
dies gegeben ist, konnte im Rahmen des vorliegenden Projektes nicht analysiert werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der großen Anzahl künftiger Seen im Südraum <strong>und</strong> im restlichen Umland Leipzigs erscheint<br />
eine zielgruppengerechte Angebotsgestaltung ein besonders wichtiger Erfolgsfaktor. Entsprechend ist<br />
fraglich, ob die bislang angestrebte Mischnutzung an den meisten Seen einer Bündelung ausgewählter<br />
Nutzungsarten an unterschiedlichen Seen vorzuziehen ist. Voraussetzung <strong>für</strong> eine sinnvolle Bündelung<br />
von Nutzungen oder Funktionen, wie sie in der BFL durchaus realisierbar scheinen, sind wiederum Konzepte<br />
auf regionaler Ebene, die in die Regional- bzw. Braunkohlenpläne einfließen. Mit diesen Plänen<br />
könnten den Kommunen auch sinnvolle Nischen <strong>für</strong> eine Folgenutzung aufgezeigt werden.<br />
253
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
8.2.1 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Vorgehensweise<br />
Während im ersten Fallbeispiel, dem Südraum Leipzig, sozioökonomische Kriterien im Vordergr<strong>und</strong><br />
standensollte die Bearbeitung des zweiten Fallbeispiels v.a. auf die Frage abzielen, inwieweit Naturschutzbelange<br />
bei Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> in Bergbaufolgelandschaften Beachtung finden.<br />
Hierzu wurde in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe die Restlochkette Skado - Koschen - Sedlitz im<br />
Lausitzer Revier ausgewählt. Da sich zeigte, dass die angrenzenden Bereiche des ehemaligen Tagebaus<br />
Meuro (Ilsesee) im Nordwesten <strong>und</strong> des Tagebaus Spreetal im Osten aufgr<strong>und</strong> übergreifender Planungen<br />
mit den o.g. Tagebauen eine funktionale Einheit bilden, wurden sie mit in die Betrachtungen einbezogen.<br />
In der Bearbeitung wurden zum einen verschiedene Planungen - soweit nicht aus der ersten Phase des<br />
F+E-Projekts bereits vorhanden - beschafft <strong>und</strong> ausgewertet, zum anderen mit Vertretern diverser Fachbehörden<br />
<strong>und</strong> -stellen Recherchegespräche geführt. Die Darstellungen der folgenden Kapitel geben im<br />
Wesentlichen den Planungsstand April 2001 wider, einzelne Nachträge wurden bis Juli 2001 aufgenommen.<br />
Ausgewertete Unterlagen:<br />
• Sanierungsrahmenpläne Spreetal (Fassungen von 1997 <strong>und</strong> 2001), Skado - Koschen (Sachsen), Sanierungspläne<br />
Meuro <strong>und</strong> Sedlitz - Skado - Koschen (Brandenburg)<br />
• Landschaftsprogramm Brandenburg<br />
• Landschaftsrahmenplan Senftenberger Bergbauregion<br />
• Regionalplan Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />
• Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien (Sachsen)<br />
• Regionales Entwicklungs- <strong>und</strong> Handlungskonzept (REK) „Lausitzer Seenland - Fürst-Pückler-Land“<br />
(Zweckverband Elstertal)<br />
• Nutzungskonzept Standortraum Lausitzer Seenkette (LMBV / Syseca)<br />
• Fachkonzeption des Landesumweltamts Brandenburg <strong>für</strong> Naturschutzflächen in der Bergbaufolgelandschaft<br />
• Fachkonzept des Sächsischen Landesamts <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie <strong>für</strong> Naturschutzvorranggebiete in<br />
der BFL<br />
Kontaktierte Stellen:<br />
Frau Albrecht, Herr Becker Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg<br />
Herr Wälter, Herr Dr. Blumrich Landesumweltamt Brandenburg, Referat Naturschutz<br />
Herr Dr. Möckel Gesellschaft <strong>für</strong> Montan- <strong>und</strong> Bautechnik mbH (Fachkonzept des<br />
Landesumweltamts Brandenburg)<br />
Herr Dr. Reißmann beak consultants (Schutzwürdigkeitsgutachten <strong>für</strong> das geplante<br />
NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“)<br />
Herr Heidenfelder Regionale Planungsstelle im STUFA Bautzen<br />
Herr Dr. Zimmermann STUFA Bautzen, Referat Naturschutz<br />
254
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Herr Prof. Fischer Internationale Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land<br />
Herr Heinrich Zweckverband Elstertal (Leiter im Amt <strong>für</strong> Kreisentwicklung<br />
Kamenz)<br />
Frau Günther Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie<br />
8.2.2 Situationsanalyse<br />
8.2.2.1 Untersuchungsraum<br />
Der Untersuchungsraum liegt nordöstlich der Stadt Senftenberg <strong>und</strong> nördlich von Hoyerswerda <strong>und</strong> befindet<br />
sich teils auf sächsischem, teils auf brandenburgischem Gebiet. Er umfasst die Tagebaue Meuro,<br />
Sedlitz, Skado, Koschen <strong>und</strong> Spreetal. Die gesamte umgebende Region ist vom Braunkohlebergbau geprägt<br />
<strong>und</strong> weist entsprechende Probleme mit dem Strukturwandel auf, da die Braunkohleindustrie einen<br />
starken Rückgang zu verzeichnen hat <strong>und</strong> bisher kein gleichwertiger Ersatz an Arbeitsplätzen geschaffen<br />
werden konnte. Auch das damit verb<strong>und</strong>ene Problem des Bevölkerungsrückgangs (Abwanderung v.a.<br />
junger <strong>und</strong> höher qualifizierter Einwohner) spielt eine große Rolle. Im Ausbau des <strong>Tourismus</strong> wird allgemein<br />
ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der ökonomischen Situation gesehen.<br />
Derzeit finden sich in den Tagebauen des Fallbeispielgebiets fast alle Stadien der Sanierung von noch unsanierten<br />
Flächen bis zu fertig befestigten <strong>und</strong> eingesäten Böschungen. Folgende Flutungszeiträume sind<br />
derzeit vorgesehen (Stand April / 2001; vgl. Karte „Restseeflutung in der Lausitz“, S. 257):<br />
- Restsee Koschen 2003 bis 2004<br />
- Restsee Spreetal Bluno 2002 bis 2009<br />
- Restsee Skado 2004 bis 2009<br />
- Restsee Sedlitz 2003 bis 2015<br />
- Ilsesee (= Restsee Meuro) bis 2017<br />
Im Endzustand werden die Restseen Meuro (Ilsesee), Skado, Koschen <strong>und</strong> Sedlitz einen einheitlichen<br />
Wasserspiegel von 101 m ü.NN haben. Im Tagebau Spreetal werden zwei große Restseen entstehen:<br />
Spreetal Bluno im Westen (bestehend aus einem nördlichen <strong>und</strong> einem südlichen Teilsee) <strong>und</strong> Spreetal<br />
Nordost im Osten; letzterer liegt außerhalb des Fallbeispielgebietes. Daneben werden sich im Südostschlauch<br />
drei weitere kleine Restseen entwickeln. Der Restsee Spreetal Bluno hat einen anvisierten Endwasserstand<br />
von 104 m ü.NN.<br />
Das großräumige touristische Umfeld lässt sich wie folgt kennzeichnen: Als größere Siedlungen finden<br />
sich in der näheren Umgebung die Stadt Senftenberg sowie – etwas weiter entfernt – die kreisfreie Stadt<br />
Hoyerswerda. Der Senftenberger See (ehemaliger Tagebau Niemtsch) ist seit 1967 geflutet <strong>und</strong> wurde zur<br />
<strong>Erholungsnutzung</strong> gestaltet (u.a. Badestrände, Ausflugsschiffe; keine Motorboote). Südwestlich an das<br />
Fallbeispielgebiet angrenzend (ehemaliger Tagebau Meuro Süd) findet sich der EuroSpeedway Lausitz,<br />
eine Autorenn- <strong>und</strong> -teststrecke, die 2000 eröffnet wurde (750 ha, ausgelegt <strong>für</strong> max. 120.000 Zuschauer).<br />
In größerer Entfernung (>20 km) liegen die Biosphärenreservate „Spreewald“ (im Norden) bzw. „Oberlausitzer<br />
Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft“ (im Süden).<br />
255
Karte 3: Restseeflutung in der Lausitz<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
257
8.2.2.2 Bestehende Planungen, Konzepte <strong>und</strong> Ideen<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Die übergeordneten Planungen (Regionalpläne, Landschaftsrahmenplan, Braunkohlepläne; vgl.<br />
Kap. 8.2.2.2.1) sind überwiegend genehmigt bzw. liegen in beschlussfähiger Form vor. Verschiedene<br />
konkretisierende Planungen <strong>und</strong> Konzepte sind im Fallbeispielraum derzeit in Ausarbeitung: Das Naturschutzfachkonzept<br />
<strong>für</strong> die Brandenburger BFL (vgl. Kap. 8.2.2.2.3) liegt im ersten Entwurf vor, ist aber<br />
noch nicht mit den Kommunen abgestimmt <strong>und</strong> die Umsetzung noch offen. Für Sachsen besteht ein internes<br />
Konzept des Landesamts <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie zu Naturschutzvorrangflächen; auch hier ist die<br />
Umsetzung noch offen. Ein Schutzwürdigkeitsgutachten <strong>für</strong> das geplante NSG „Sorno-Rosendorfer<br />
Buchten“ (Brandenburger Teil) wurde aktuell in Auftrag gegeben. Das von der LMBV beauftragte Nutzungskonzept<br />
liegt im 2. Entwurf vor, das REK des Zweckverbands Elstertal ist in der ersten Stufe beendet,<br />
die zweite steht noch aus (Kap. 8.2.2.2.2).<br />
Die Planungen zur Folgenutzung sehen an allen Restseen an jeweils mehreren Standorten die Errichtung<br />
größerer Freizeitanlagen vor. Durch Verbindung aller Restseen untereinander über mit Booten befahrbare<br />
Kanäle soll ein großes, zusammenhängendes Wasserfreizeitrevier entstehen, in dem eine breite Palette<br />
von Wassersportarten möglich ist (Baden, Surfen, Tauchen, Wasserski, Paddeln, Rudern, Segeln, Motorboote,<br />
Wasserflugzeuge u.a.). Die wasserbezogenen Erholungsmöglichkeiten sollen durch weitere Angebote<br />
an Land (Camping, Marinas, Rad-, Reit- <strong>und</strong> Kutschwege, Casinoanlage) ergänzt werden. Details<br />
werden im Kap. 8.2.2.2.2 beschrieben.<br />
8.2.2.2.1 Übergeordnete Planungen<br />
[Vorbemerkung zur Einordnung der Regionalpläne: In den Plänen wird zwischen Gr<strong>und</strong>sätzen, Zielen <strong>und</strong> Erläute-<br />
rungen (Brandenburg) bzw. Begründungen (Sachsen) unterschieden: „Gr<strong>und</strong>sätze“ müssen berücksichtigt werden<br />
<strong>und</strong> in Abwägung mit anderen Planungen eine besondere Wichtung erhalten, „Ziele“ unterliegen dem Beachtungs-<br />
gebot <strong>und</strong> sind bei Erstellung des Regionalplans bereits mit anderen Belangen abschließend abgewogen worden.<br />
„Erläuterungen / Begründungen“ dienen der fachlichen Begründung, haben aber keine Rechtsverbindlichkeit. In den<br />
festgelegten „Vorranggebieten“ ist eine bestimmte Aufgabe vor anderen zu erfüllen, weshalb alle raumbedeutsamen<br />
Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen mit der vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein müssen. In „Vorbehaltsgebieten“<br />
muss dem jeweiligen fachlichen Belang in der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen nur besonderes<br />
Gewicht beigemessen werden.]<br />
Regionalplan Oberlausitz - Niederschlesien (2000 <strong>und</strong> alter Entwurf 1998)<br />
Die ganze Seenkette (mit Ausnahme einer Halbinsel im Restsee Skado) ist im aktuellen Plan als Vorbehaltsgebiet<br />
<strong>für</strong> Erholung ausgewiesen, in der alten Fassung von 1998 waren die Vorbehaltsgebiete Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft noch aus dem Vorbehaltsgebiet Erholung ausgeklammert. Daneben sind drei kleinflächige<br />
Vorrangstandorte benannt: E1 Geierswalde, E2 Bluno, E3 Spreetal. Vorranggebiete <strong>für</strong> Erholung gibt<br />
es nicht.<br />
Vorranggebiete <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft sind die Halbinsel im Restsee Skado <strong>und</strong> alle Flächen nordwestlich<br />
davon, der Nordwestteil des Restsees Koschen, ein Streifen östlich <strong>und</strong> südlich Geierswalde<br />
(letztere als Flächen <strong>für</strong> die Renaturierung der Schwarzen Elster).<br />
259
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Der Textteil des Regionalplans enthält folgende relevante Aussagen zum Fallbeispielgebiet:<br />
• Die entstehenden Tagebaurestseen sollen, z.B. als Lebensraum wassergeb<strong>und</strong>ener Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten,<br />
als Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsräume <strong>und</strong> teilweise als Wasserspeicher, mehrfach genutzt werden<br />
(G II 4.1.11.1)<br />
• Die Bemühungen, die notwendige wasserwirtschaftliche Verbindung der Tagebaurestseen zur Erhöhung<br />
der touristischen Attraktivität <strong>für</strong> Wasserfahrzeuge nutzbar auszuführen, sollen unterstützt werden.<br />
(G II.4.1.11.1)<br />
• Im Lausitzer Seenland sollen sich beeinträchtigende Nutzungsformen räumlich voneinander getrennt<br />
sein (Fremdenverkehr, G III.5.5.1)<br />
• Neue Campingplätze, Ferienhaus <strong>und</strong> Wochenendhausgebiete sollen im Zusammenhang mit bebauten<br />
Ortslagen oder an den Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsstandorten <strong>für</strong> Erholung errichtet werden. (Z III.5.5.2)<br />
Für den Tagebau Spreetal wurde im Regionalplan bewusst eine „weiße Fläche“ ohne Aussagen belassen,<br />
da hier die Überarbeitung des Braunkohleplans lief <strong>und</strong> dessen Aussagen nicht vorgegriffen werden sollte.<br />
Der entsprechende Landschaftsrahmenplan ist gemäß § 6 (1) SächsLPlG im Regionalplan einbezogen.<br />
Regionalplan Lausitz-Spreewald (Entwurf 1999)<br />
Der gesamte Untersuchungsraum ist als Vorbehaltsgebiet Erholung ausgewiesen; spezielle Vorranggebiete<br />
gibt es nicht. Am Ufer des Ilsesees bei Großräschen ist eine „Freizeitanlage
Aus den Erläuterungen zu Fremdenverkehr <strong>und</strong> Erholung:<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
• Konkurrierende Inselangebote sind wenig geeignet, den wirtschaftlich wirkungsvollen Langzeittourismus<br />
zu fördern.<br />
• Die Planung neuer <strong>Tourismus</strong>infrastruktur muss die Einbeziehung der Wohnbevölkerung vor Ort betreiben.<br />
• [zur Machbarkeit:] Fehlinvestitionen prägen nicht gerade das Positivimage einer Erholungs- <strong>und</strong><br />
Fremdenverkehrslandschaft.<br />
Zur Sanierung der Bergbaufolgelandschaft:<br />
• Ziele bei der Sicherung von Teilen der BFL <strong>für</strong> den Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz sind die Erhaltung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung .... von Bereichen mit Böschungsabbrüchen <strong>und</strong> Setzungsfließen <strong>für</strong> Rohbodenbesiedler<br />
(Erläuterung zu Z 4.1.1.2).<br />
• Soweit nicht zur Gefahrenabwehr notwendig, sind aufwendige Sanierungstechnologien zugunsten am<br />
Naturhaushalt orientierter Sanierungsstrategien zu vermeiden. Die Sanierung des Wasserhaushaltes ist<br />
durch die großflächige Entwicklung der Vegetation wirksam zu ergänzen. Schwerpunkt ist hierbei die<br />
Förderung von Spontanvegetation bzw. das Zulassen von natürlicher Pflanzensukzession ... gegenüber<br />
... forstlichen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Rekultivierungsmaßnahmen (Erläuterung zu Z 4.5.0.3 Braunkohlesanierungsplanung).<br />
Landschaftsrahmenplan Senftenberger Bergbauregion (1998)<br />
[Vorbemerkung zur Einordnung: Der Landschaftsrahmenplan ist ein nicht verbindlicher Fachplan; seine wesentliche<br />
Ziele werden in den Regionalplan aufgenommen.]<br />
Als oberste Leitlinien sind darin festgelegt:<br />
• Sicherung der besonderen Eigenart der Bergbaufolgelandschaft <strong>und</strong> ihres Erlebniswertes<br />
• Herstellung von Voraussetzungen, die eine Besiedlung des Raumes durch Tiere <strong>und</strong> Pflanzen <strong>und</strong> eine<br />
zukünftige nachhaltige Nutzung ermöglichen, ...., Entwicklung einer naturnahen Vegetationsdecke mit<br />
vielfältigen Lebensräumen<br />
• Förderung der Sukzession auf ausgewählten Flächen<br />
• Entwicklung von Landschaftsräumen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Naturnähe, Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit<br />
sowie Lärmfreiheit die Voraussetzung <strong>für</strong> eine naturnahe landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholung bieten<br />
• Sicherung von 15-20% der Fläche in der Bergbaufolgelandschaft <strong>für</strong> den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz<br />
• Konkret bedeutet dies, die noch bestehenden landschaftlichen <strong>und</strong> naturräumlichen Besonderheiten zu<br />
schützen <strong>und</strong> zu entwickeln, sowie das Arten-<strong>und</strong> Biotoppotenzial der devastierten Tagebauflächen<br />
weitgehend auszuschöpfen.<br />
261
Als einzelne Maßnahmen werden u.a. genannt:<br />
• absoluter Schutz ökologisch wertvoller Bereiche<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
• Ausgleich des Mangels an Möglichkeiten der landschaftsbezogenen Erholung<br />
• Es werden verschiedene Maßnahmen <strong>und</strong> erforderliche Untersuchungen zur Verbesserung des Kenntnisstandes<br />
(Biotopkartierung u.a.) angeführt [Wortlaut wird hier nicht wiedergegeben].<br />
• Daneben werden besonders zu fördernde Leitarten <strong>für</strong> die einzelnen Biotope benannt <strong>und</strong> Pflegepläne<br />
gefordert [Wortlaut wird hier nicht wiedergegeben].<br />
Aussagen zur Erholung:<br />
• „Die intensive überregionale <strong>Erholungsnutzung</strong>, die von einigen Seiten insbesondere <strong>für</strong> den Raum<br />
zwischen Großräschen <strong>und</strong> Senftenberg angestrebt wird, sollte möglichst so gestaltet werden, dass sie<br />
auf einige wenige Flächen konzentriert wird <strong>und</strong> dass im übrigen Raum eher naturgeb<strong>und</strong>enen Nutzungen<br />
der Vorrang gegeben wird. Bei den Erholungs- <strong>und</strong> Freizeitgroßprojekten wie Ilsesee, Karl-<br />
May-Park, Großwildpark, Lausitzring <strong>und</strong> ähnlichem ist eine Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen<br />
sinnvoll.“ (S. 53).<br />
• Vorrangige Entwicklungsgebiete <strong>für</strong> die Erholung sind Ilsesee, einige Uferabschnitte der Restlochkette<br />
Sedlitz, Skado, Koschen ... Sie können sich neben dem Senftenberger See zum Schwerpunkt <strong>für</strong> eine<br />
überregional bedeutsame <strong>Erholungsnutzung</strong> entwickeln. Dabei ist eine Abstimmung der Gemeindeplanungen<br />
wichtig.<br />
• Intensivere Gewässernutzung (Surfen, Bootfahren) sollte auf den Senftenberger See <strong>und</strong> Teile des Ilsesees<br />
beschränkt werden.<br />
• Uferbereiche mit Folgenutzung <strong>für</strong> die Erholung sollen nicht durch Privatisierung der allgemeinen Erholung<br />
entzogen werden.<br />
Braunkohlepläne / Sanierungs(rahmen)pläne<br />
[Vorbemerkung zur Einordnung: In Sachsen sind die Braunkohlepläne Bestandteil des Regionalplans; sie enthalten<br />
Festlegungen von Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten <strong>und</strong> ihre Aussagen werden unverändert in den Regionalplan ü-<br />
bernommen. In Brandenburg enthalten die Braunkohlenpläne keine regionalplanerischen Festlegungen wie Vorrang-<br />
<strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete. Ihre Aussagen werden gesondert in den Regionalplan übernommen, dabei sind Änderungen<br />
möglich].<br />
• Sanierungsplan Meuro (1993)<br />
Die Aussagen der ausgewerteten Planfassung sind teilweise veraltet bzw. überholt; so war z.B. im<br />
Plan von 1993 noch eine große Insel im Ilsesee vorgesehen. Der Plan sieht u.a. „Renaturierungsflächen“<br />
auf der Insel im Ilsesee, am Westufer sowie am Meurosee inkl. Umgebung vor. Gemäß der<br />
Brandenburger Planungssystematik legte er keine Vorranggebiete fest.<br />
262
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
• Sanierungsplan Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen (Brandenburg; 1993)<br />
[Die Festlegungen des Sanierungsplanes gelten nur <strong>für</strong> den Brandenburger Bereich]<br />
Der Großteil der Uferbereiche wird als Renaturierungsflächen vorgesehen. Strände sind vorgesehen<br />
<strong>für</strong> das gesamte Nordufer des Sedlitzer Sees von Lieske bis zum geplanten Überleiter zum Ilsesee, einen<br />
kleinen Abschnitt südlich Sedlitz, die an Geierswalde angrenzenden Uferbereiche des Koschener<br />
Restsees sowie die an Klein Partwitz angrenzenden Uferbereiche des Restlochs Skado.<br />
Die im Plan gemachte NSG-Empfehlung im Bereich der Sorno-Rosendorfer Buchten umfasst größere<br />
Flächen als die aktuellen Planungen, so wird die Halbinsel östlich Kleinkoschen sowie weitere Landflächen<br />
am Westende mit einbezogen. Im Dammbereich Skado / Koschen ist der Vorschlag weniger<br />
weitgehend als die heutige Planung. Außerdem wird die Halbinsel Skado als NSG empfohlen (Abgrenzung<br />
etwa wie aktuelle Planungen).<br />
Im Textteil heißt es u.a.:<br />
- Im Kernbereich des Sanierungsgebiets <strong>und</strong> Halbinsel Skado wird dem Naturschutz Vorrang<br />
eingeräumt. Die langfristige Sicherung durch Ausweisung als Naturschutzgebiet<br />
wird angestrebt.<br />
- Eine abwechslungsreiche Ufergestaltung ... <strong>und</strong> die Ausweisung von Sukzessionsflächen<br />
auch außerhalb der geplanten NSG sollen die Belange des Naturschutzes stärken.<br />
- Die Entwicklung des Sanierungsgebiets zu einem international bedeutsamen Wasservogelgebiet<br />
analog dem Senftenberger See ist zu erwarten.<br />
- Die Nutzung vorhandener Gebäude im Kernbereich als Naturschutzstation mit Bildungsstätte<br />
ist anzustreben.<br />
- Durch die entstehenden Tagebaurestseen sind die Voraussetzungen <strong>für</strong> die langfristige<br />
Entwicklung des Gebiets zu einem überregional bedeutsamen <strong>Tourismus</strong>- <strong>und</strong> Erholungsgebiet<br />
gegeben.<br />
• Sanierungsrahmenplan Skado <strong>und</strong> Koschen (Sachsen; 1997)<br />
Im Plan werden folgende Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft vorgesehen: Der gesamte West- /<br />
Nordwestteil des Restsees Koschen, die Halbinsel im Restloch Skado inkl. der Wasserflächen westlich<br />
<strong>und</strong> nördlich, ein Streifen östlich Geierswalde bis Skado, sowie ein Streifen nördlich der Schwarzen<br />
Elster (<strong>für</strong> deren Renaturierung).<br />
Vorranggebiete <strong>für</strong> örtliche Freizeit- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> sind eine kleine Fläche am Ufer nordöstlich<br />
Geierswalde sowie eine kleine Uferfläche westlich Klein Partwitz. Vorbehaltsgebiete <strong>für</strong> großflächige<br />
Freizeit- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> sind das Südufer sowie Teile des Ostufers des Restsees Koschen,das<br />
West- <strong>und</strong> Nordufer des Restsees Skado; diese Festlegungen waren teilweise noch auf das<br />
zum damaligen Zeitpunkt aktuelle Karl-May-Land ausgerichtet.<br />
Als Ziele werden im Textteil u.a. festgelegt:<br />
- Ziel 10: In den Restseen soll eine Wasserqualität erreicht werden, die eine dauerhafte<br />
Nutzung als Badeseen ermöglicht.<br />
- Ziel 11: Im Bereich der Wasserfläche ist eine naturverträgliche <strong>Erholungsnutzung</strong> unter<br />
Beachtung der Ruhezonen <strong>für</strong> sensible Vogelarten zu ermöglichen.<br />
- Ziel 12: Im Vorranggebiet <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft am Restsee Koschen ist die Uferlinie<br />
nach naturschutzfachlichen Kriterien zu gestalten. Im Böschungsbereich entstandene<br />
Lebensräume bedrohter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten sollen bei der Sanierung weitgehend<br />
bewahrt werden. ... Die Halbinsel Skado soll durch Abgrenzung mittels Wassergraben<br />
gegen unbefugtes Betreten gesperrt bleiben.<br />
263
• Sanierungsrahmenplan Spreetal (Fassungen 1997, 2001)<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
[Vorbemerkung: Es werden nur die auf den Westteil des ehemaligen Tagebaus bezogenen Aussagen angeführt,<br />
da nur diese innerhalb des Fallbeispielgebietes liegen].<br />
1997 wurde der Sanierungsrahmenplan im Entwurf erstellt. Nachdem die Realisierung des Karl-May-<br />
Landes gescheitert war, wurde die Billigung des Sanierungsrahmenplans vorläufig ausgesetzt; 2001<br />
wurde ein wesentlich überarbeiteter Entwurf vorgelegt.<br />
Entwurf von 1997:<br />
Als Vorranggebiet Natur <strong>und</strong> Landschaft war der gesamte nördliche <strong>und</strong> südliche Teilsee inkl. der Uferbereiche<br />
bis an den Ortsrand Klein Partwitz festgelegt; Vorbehaltsgebiete gab es nicht.<br />
Als Vorranggebiet Erholung war die kleine Halbinsel am Ostufer des südlichen Teilsees, als Vorbehaltsgebiet<br />
Erholung die an den Restsee Skado angrenzenden Landflächen, die große Halbinsel östlich<br />
des großen Restsees sowie ausgedehnte Landflächen im Osten des Betrachtungsraumes ausgewiesen.<br />
Der geplante Natur- <strong>und</strong> Wildpark (‚Karl-May-Land‘) sollte fast das gesamte Sanierungsgebiet Spreetal<br />
(außer dem östlichen Ende) sowie angrenzende Flächen in Koschen <strong>und</strong> Sedlitz umfassen.<br />
Im Textteil waren folgende Ziele festgehalten:<br />
- Ziel 15: u.a. Die Ufergestaltung der Restseen Spreetal Bluno <strong>und</strong> Spreetal Nordost soll<br />
unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten vorgenommen werden.<br />
Möglichkeiten des Erlebens von Flora <strong>und</strong> Fauna sollen in den Vorranggebieten Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft ... nicht ausgeschlossen werden.<br />
- Ziel 17 sah ein großes Vorranggebiet Landwirtschaft (extensive Nutzung) im zentralen<br />
Bereich vor. [Hier sollte die Haltung von Großvieh <strong>und</strong> Wildtieren im Karl-May-Land erfolgen].<br />
Entwurf von 2001<br />
Als Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft sind nun festgesetzt: Das Westufer des südlichen Teilsees<br />
südlich von Klein Partwitz inkl. angrenzender Landflächen, das Nordostufer des südlichen Teilsees<br />
sowie die drei kleinen östlich gelegenen Restseen mit deren nördlichem Vorland. Vorbehaltsgebiete<br />
gibt es im Fallbeispielgebiet nicht.<br />
Vorranggebiete <strong>für</strong> Erholung sind ein kleiner Strandbereich am Nordufer bei Bluno <strong>und</strong> eine Fläche<br />
am Nordufer des östlichen Ausläufers des nördlichen Teilsees. Das gesamte Südostufer des nördlichen<br />
Teilsees sowie ein Uferabschnitt bei Bluno sind als Vorranggebiet <strong>für</strong> Wohnen vorgesehen. Vorbehaltsgebiet<br />
<strong>für</strong> Erholung ist das gesamte Sanierungsgebiet (diese Festlegung wurde aus dem Regionalplan<br />
Oberlausitz-Niederschlesien übernommen).<br />
Im Textteil sind folgende Ziele festgehalten:<br />
- Ziel 7: In den Restseen sollen die Voraussetzungen <strong>für</strong> eine dauerhafte Badenutzung <strong>und</strong><br />
die Entwicklung eines natürlichen, seentypischen Fischbestands geschaffen werden.<br />
- Ziel 11: In den Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft soll eine naturnahe Freizeit-<br />
<strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ermöglicht werden. In der Erläuterung wird dies folgendermaßen<br />
konkretisiert: Insbesondere die drei kleinräumigen Restseebereiche (Südostschlauch)<br />
werden durch Gräben so miteinander verb<strong>und</strong>en, dass sie mit Kanus <strong>und</strong> Ruderbooten<br />
befahren werden können. Der Umfang <strong>und</strong> die Ausgestaltung dieser Möglichkeiten werden<br />
im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden festgelegt.<br />
264
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
- Ziel 21: Zwischen den beiden Teilseen des Restsees Spreetal Bluno sowie zum Restsee<br />
Skado sollen Verbindungen <strong>für</strong> den Bootsverkehr hergestellt werden. Gemäß Begründung<br />
ist auch eine Anbindung des Restsees Spreetal-Nordost vorgesehen, die wegen der<br />
Wasserspiegeldifferenz (4 m) <strong>und</strong> zu geringem Wasserdargebot vermutlich nur zeitweise<br />
<strong>und</strong> nur mit Kanus befahrbar sein wird.<br />
8.2.2.2.2 Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> im Fallbeispielgebiet<br />
Planungen zur <strong>Erholungsnutzung</strong> werden im Gebiet von mehreren Stellen entwickelt (v.a. IBA „Fürst-<br />
Pückler Land“ <strong>und</strong> Zweckverband „Elstertal“, auch von einzelnen Kommunen). Dabei ist eine klare<br />
Trennung nicht möglich, da viele vorhandenen Ideen von mehreren Stellen aufgegriffen werden. In der<br />
folgenden Darstellung kommt es daher zwangsläufig zu gewissen Wiederholungen.<br />
Internationale Bauausstellung (IBA) ‚Fürst-Pückler-Land‘<br />
Gr<strong>und</strong>idee der 1999 gegründeten IBA-Gesellschaft ist die Mitgestaltung <strong>und</strong> Begleitung des Landschaftswandels<br />
im Niederlausitzer Braunkohlerevier. Hier auf der größten Landschaftsbaustelle Europas<br />
„erstreckt sich über 5.000 km² eine von Menschen geschaffene völlig neue Welt. ... Diese Internationale<br />
Bauausstellung versteht sich als Werkstatt <strong>für</strong> neue Landschaften, wobei der Begriff Bau <strong>für</strong> Bergbau,<br />
Landschaftsbau, Städtebau, Hoch- <strong>und</strong> Tiefbau steht. ... Die IBA möchte den bis ins Jahr 2010 reichenden<br />
Umwandlungsprozess der Lausitzer Bergbaufolgelandschaft als nationalen, europäischen <strong>und</strong> weltweiten<br />
Erfahrungs- <strong>und</strong> Erlebnisaustausch organisieren.“ (aus: IBA FÜRST-PÜCKLER-LAND 1999)<br />
Die Konzeption der IBA besteht aus einzelnen Projekten, innerhalb derer wiederum konkrete Einzelvorhaben<br />
gefördert <strong>und</strong> entwickelt werden. Das Fallbeispielgebiet betreffen vier dieser Projekte:<br />
1. Das IBA-Auftaktgebiet Großräschen Süd<br />
umfasst die Neugestaltung der vom Bergbau devastierten Flächen zwischen Großräschen <strong>und</strong> dem<br />
Restsee Meuro mit Hafenanlage, IBA-Terrassen, IBA-Allee, IBA-Geschäftsstelle, Promenade <strong>und</strong> Ilse-Center.<br />
2. Die Lausitzer Seenkette<br />
bezieht die künftigen Restseen Meuro, Skado, Koschen, Sedlitz, Spreetal Bluno sowie die - außerhalb<br />
des Fallbeispielgebiets gelegenen - Restseen Spreetal Nordost <strong>und</strong> Senftenberger See ein <strong>und</strong> sieht<br />
hier vielfältige Erholungs-, Erlebnis- <strong>und</strong> Wohnangebote an <strong>und</strong> auf den zukünftigen Seen vor: Camping,<br />
Baden, Surfen, Tauchen, Rudern <strong>und</strong> Paddeln, Segeln, Motorboot <strong>und</strong> Hausboot fahren,<br />
schwimmende Ferienhäuser, Wasserflugzeuglandeplatz u.a.; die Verbindung aller Restseen mit <strong>für</strong><br />
Boote passierbaren Kanälen ist ein Kernstück der Konzeption. Die Empfehlungen des Gründungskuratoriums<br />
der IBA (1998) hatten dagegen noch vorgesehen: „Als Nutzungsschwerpunkt <strong>für</strong> den Koschener<br />
<strong>und</strong> Skadoer See ist der Naturschutz vorgesehen. Das Sedlitzer Restloch soll nach seiner Flutung<br />
als öffentlich zugänglicher Erholungssee ... genutzt werden.“<br />
3. Der Wasserwanderweg Berlin-Lausitz<br />
soll ergänzend zur „Lausitzer Seenkette“ möglichst viele der entstehenden Seen verbinden <strong>und</strong> so ein<br />
möglichst großes zusammen hängendes Wasserwegesystem schaffen; im Fallbeispielgebiet betrifft<br />
dies eine Verbindung der Restseen über Kanäle.<br />
4. Der Fürst-Pückler Rad- <strong>und</strong> Kutschweg<br />
sieht großräumige R<strong>und</strong>wege vor, welche die verschiedenen IBA-Projekte <strong>für</strong> Radfahrer <strong>und</strong> Kutschen<br />
verbinden.<br />
265
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Neben diesen Projekten mit standortbezogenen Vorhaben ist im Fallbeispielgebiet ein örtliches Wander-<br />
<strong>und</strong> Radwanderwegenetz vorgesehen, das den Fürst-Pückler Rad- <strong>und</strong> Kutschweg ergänzt <strong>und</strong> einige<br />
Aussichtspunkte beinhaltet. Westlich an den Ilsesee angrenzend befindet sich außerdem das Projekt<br />
„Landschaftspark am Ilseweiher“.<br />
Zweckverband Elstertal<br />
Der Zweckverband Elstertal gründete sich ursprünglich zur Realisierung eines Wild- <strong>und</strong> Erlebnisparks<br />
(‚Karl-May-Land‘). Die Idee hierzu bestand ab 1994, die Nutzung sollte ab 2002 beginnen. Geplant waren<br />
u.a. eine großflächige Prärie-Landschaft mit Großwild <strong>und</strong> Vieh, Indianercamps, ein Fort u.a. Einrichtungen,<br />
die ein Abenteuer <strong>und</strong> ‚Wildwest‘-Erleben ermöglichen sollten. Hinzu kamen begleitende Einrichtungen<br />
wie Gastronomie <strong>und</strong> 5-Sterne-Hotel. Die meisten Planungen waren in Landbereichen vorgesehen,<br />
die zukünftigen Restseen inkl. Uferbereiche sollten überwiegend dem Naturschutz überlassen bleiben.<br />
1998 scheiterte die Projektidee, da sich kein Investor engagieren wollte.<br />
Nach dem Scheitern des Karl-May-Landes bestand <strong>für</strong> den Planungsraum die Situation, dass diverse Einzelprojekte<br />
geplant waren, die kaum miteinander vernetzt waren. Der Zweckverband 23 setzte sich nun<br />
zum Ziel, Alternativen zur Entwicklung der Region zu erarbeiten <strong>und</strong> gab gemeinsam mit dem Niederschlesischen<br />
Oberlausitzkreis ein Regionales Entwicklungs- <strong>und</strong> Handlungskonzept (REK) ‚Lausitzer<br />
Seenland - Fürst-Pückler-Land‘ in Auftrag. Aufgabe war es, „ein Gesamtkonzept <strong>für</strong> diesen Raum zu erarbeiten,<br />
das die vorhandenen Nutzungspotenziale, die bereits in Umsetzung befindlichen Einzelprojekte,<br />
die vorhandenen Entwicklungskonzepte in der Region erfasst, aufeinander abgleicht <strong>und</strong> weitere Flächennutzungsarten<br />
<strong>und</strong> Projektfelder definiert“. Die Aufgabenstellung ist dabei nicht auf das Thema<br />
Fremdenverkehr beschränkt, sondern erfasst auch die Bereiche Wirtschaft, Infrastruktur <strong>und</strong> Wohnen.<br />
Das REK ist eine informelle Planung, hat jedoch insofern eine Selbstbindungswirkung <strong>für</strong> die Gemeinden,<br />
als das Konzept von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Eltstertal beschlossen wird.<br />
Ziel des Zweckverbandes ist es, Projekte zu initiieren, die Umsetzung jedoch den einzelnen Kommunen<br />
<strong>und</strong> Investoren zu überlassen. Entsprechend werden bereits laufende Projekte nur begleitet, nicht eigens<br />
neu überplant.<br />
In der ersten Stufe, deren Abschlussbericht im Herbst 2000 vorgelegt wurde, werden drei Handlungs- <strong>und</strong><br />
Entwicklungsräume definiert: Das Lausitzer Seenland, die Bergbaufolgelandschaft des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
(Bereich der Tagebaue Nochten <strong>und</strong> Reichwalde) <strong>und</strong> die Parkregion Fürst Pückler (mit dem Zentrum<br />
Bad Muskau). Nur das Lausitzer Seenland betrifft die Fallbeispielregion. Hier werden Projekte vorgeschlagen,<br />
die in der noch auszuarbeitenden zweiten Stufe konkretisiert <strong>und</strong> auf ihre Realisierbarkeit zu<br />
prüfen sind. Dabei soll eine ergebnisoffene Prüfung <strong>und</strong> Diskussion unter Beteiligung verschiedener Stellen<br />
(inkl. Naturschutzvertretern) stattfinden. Im Bereich <strong>Tourismus</strong> sind es 16 kurz-, 12 mittel- <strong>und</strong> 3<br />
langfristig zu realisierende Projekte, deren Realisierung unterschiedlich weit fortgeschritten ist (von Vorschlag<br />
/ Idee bis zu konkreter Planung mit interessiertem Investor).<br />
23 Mitglieder des Zweckverbands Elstertal sind derzeit (April 2001) die Gemeinden Elsterheide, Spreetal, Stadt Lauta, die kreisfreie<br />
Stadt Hoyerswerda <strong>und</strong> der Landkreis Kamenz.<br />
266
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Besonders zu nennen sind die folgenden touristischen Projekte im Fallbeispielgebiet:<br />
- Kulturtourismus <strong>und</strong> Kulturindustrie in der BFL mit Informationsvermittlung über Geschichte<br />
<strong>und</strong> Praxis des Bergbaus, künstlerisches Schaffen in der BFL<br />
[Stand: Derzeit erst Vorschlag / Idee, Ansatzpunkt: entstehender Findlingspark Nochten außerhalb des<br />
Fallbeispielgebiets; noch kein konkretes Konzept vorhanden]<br />
- Terranova im Tagebau Spreetal östlich der Restseen Spreetal Bluno mit Reiterhof, Erlebnisbereich<br />
‚Spiellagune‘ (entspricht kleinem Freizeitpark), Übernachtungsangebot<br />
[Stand: Planungen weit gediehen, Reiterhof bereits vorhanden; Träger vorhanden (Erlebniszentrum Gutshof<br />
Elsterheide]<br />
- Wasserwelt Geierswalde am Restloch Koschen (IBA-Projekt) mit Marina (Anlage <strong>für</strong> Wassersport<br />
<strong>und</strong> -erholung mit angeschlossenen Übernachtungsmöglichkeiten), „DÜNE“ - Erlebnis-,<br />
Sport- <strong>und</strong> Spielwelt, Hotel, Camping, Strände mit Baden, Tauchen, Surfen<br />
[Stand: Konzept vorhanden, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung noch durchzuführen; interessierte Privatinves-<br />
toren <strong>für</strong> Teile vorhanden]<br />
- Niederwildjagd auf Landflächen des ehemaligen Tagebau Spreetal Bluno nordwestlich der Terranova<br />
mit geplanter Wasservogel- <strong>und</strong> Niederwildjagd in eigens gestalteter Landschaft, Anzucht<br />
der Jagdbeute, Unterkunft, Trophäenaufbereitung<br />
[Stand: bisher nur erste Vorstellungen]<br />
- Medienpräsentation: Gesamtbewerbung der neu entstehenden Möglichkeiten<br />
Daneben wird der Inselbereich zwischen den beiden Teilseen Spreetal Bluno <strong>und</strong> Nordostschlauch als<br />
„Freiraum <strong>für</strong> ein künftiges Großprojekt“ vorgesehen, das nicht näher konkretisiert wird.<br />
Östlich anschließend besteht außerdem die Projektidee „Abenteuerland <strong>und</strong> Motorwassersportzentrum“<br />
am Restsee Spreetal Nordost (Abenteuererleben im Wasser- <strong>und</strong> Landareal, Motorboote)<br />
[Stand: Detailkonzept mit Wirtschaftlichkeits- <strong>und</strong> Finanzierungsbetrachtung noch ausstehend]<br />
Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten werden im REK Änderungen der<br />
Braunkohlepläne als erforderlich angesehen. Von diesen Vorschlägen betreffen zwei das Fallbeispielgebiet<br />
hinsichtlich touristischer Nachnutzungen:<br />
1. Im Tagebau Spreetal Bluno wird - noch bezogen auf den alten Entwurf des Sanierungsrahmenplanes -<br />
eine Rücknahme des Vorranggebiets Natur <strong>und</strong> Landschaft, das fast den gesamten Bereich der beiden<br />
Teilseen umfasste, auf weniger als die Hälfte der Ufer gefordert. Dies ist in der neuen Fassung des<br />
Braunkohleplans in etwa realisiert worden, allerdings umfasst das Vorranggebiet auf der Insel zwischen<br />
den Teilseen <strong>und</strong> dem Nordostschlauch größere Landflächen als im REK vorgeschlagen.<br />
2. Im Tagebau Koschen wird am Ufer bei Geierswalde statt eines Vorranggebiets <strong>für</strong> örtliche Freizeit-<br />
<strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ein wesentlich größer dimensioniertes Vorranggebiet <strong>für</strong> großflächige Freizeit-<br />
<strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> angestrebt. Dies ist in der aktuellen Fassung des Regionalplans (11/2000) nicht<br />
aufgenommen worden.<br />
267
Lausitz-Initiative der Länder Sachsen <strong>und</strong> Brandenburg<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Als übergeordnete Aktivität ist auch die länderübergreifende Lausitz-Initiative zu nennen, die unter Leitung<br />
der beiden Wirtschaftsministerien die Entwicklung der Lausitz mit verschiedenen Kernvorhaben<br />
zum Ziel hat (Etablierung einer schiffbaren Verbindung der westlichen Seenkette, Entwicklung der touristischen<br />
Potenziale, Ausbau der Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> Stärkung innovativer Forschungsansätze).<br />
Sie soll die Umsetzung vorhandener Planungen <strong>und</strong> hier insbesondere die Etablierung eines breiten Angebotes<br />
von Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten forcieren.<br />
Nutzungskonzepte der LMBV<br />
Seitens der LMBV werden im ganzen Lausitzer Revier sog. Nutzungskonzepte erstellt, die jeweils mehrere<br />
Tagebaugebiete umfassen. Zuständig ist der Länderbereich Brandenburg. Für den Bereich des Fallbeispiels<br />
wurde ein Nutzungskonzept <strong>für</strong> den Standortraum Lausitzer Seenkette (Ilsesee, Sedlitzer, Skadoer<br />
<strong>und</strong> Koschener See) von der Syseca (Gesellschaft <strong>für</strong> Unternehmensberatung, Berlin) im Auftrag der<br />
LMBV erstellt; derzeit liegt der 2. Entwurf vom Februar 2001 vor. Die Konzepte dienen dazu, „die noch<br />
durchzuführenden Maßnahmen zielgerichtet auf die künftige Nachnutzung auszurichten <strong>und</strong> die Vermarktung<br />
[der Flächen] effektiv vorzubereiten“. Sie „sollen die Sanierungs(rahmen)pläne untersetzen <strong>und</strong><br />
die Bauleitplanung vorbereiten. ... Das Konzept ist das Ergebnis der Erfassung <strong>und</strong> des Abgleichs der<br />
Nachnutzungsvorstellungen durch die LMBV <strong>und</strong> aller anderen Beteiligten (Landes-, Regional- <strong>und</strong><br />
Kreisplanung, IBA Fürst-Pückler-Land, Kommunen, Vereine etc.).“<br />
Vorhandene Planungen werden im Nutzungskonzept textlich beschrieben <strong>und</strong> kartografisch dargestellt.<br />
Dabei erfolgt eine (nicht flächenscharfe) Zuordnung zu folgenden drei Zonen:<br />
1) Zonen <strong>für</strong> Erlebnistourismus<br />
Definition: Zonen <strong>für</strong> bedeutsame touristische Infrastruktureinrichtungen <strong>und</strong> einmalige touristische<br />
Attraktionen; Naturschutzbelange genießen hier keinen Vorrang sondern sind ... gegen Flächenansprüche<br />
abzuwägen:<br />
- IBA Auftaktgebiet Großräschen Süd (Hafenanlage, IBA-Terrassen, IBA-Allee, IBA-Büro, Promenade<br />
<strong>und</strong> Ilse-Center)<br />
- Waterworld im Westteil des Restlochs Sedlitz (Hafen, Seebrücke, Reiterhof, Feriensiedlung,<br />
schwimmende Häuser, Aquacenter)<br />
- Wasserwelt Geierswalde am Südufer des Restsees Koschen (Wasser- <strong>und</strong> Landsport, schwimmende<br />
Häuser, Seebrücke, Campingplatz, Segel-, Surf-, Tauchschule, Wasserski)<br />
- Wassersportzentrum am Bootsbaustandort am Südufer des Restsees Skado (lt. Karte unter 2) eingestuft)<br />
- Wasserlandeplatz Welzow im Restsee Sedlitz [fehlt im Text; Einordnung lt. Karte]<br />
2) Zonen <strong>für</strong> Sanfte Erholung<br />
(Eine klare Definition wird nicht gegeben)<br />
- Ilse-Park südöstlich Ilsesee (Landschaftsterrassen, Landschaftsbauwerke)<br />
- Jugenddorf <strong>und</strong> Feriensiedlung am östlichen Ilsesee<br />
- Erholungsstandort Klein Partwitz (nicht weiter konkretisiert)<br />
- Campingplatz Bahnsdorf am Nordufer des Restlochs Sedlitz (lt. Karte unter 1) eingestuft)<br />
- Erholungsstandort Lieske am Nordufer des Restlochs Sedlitz (nicht weiter konkretisiert) (lt. Karte unter<br />
1) eingestuft)<br />
268
- Beach Resort & Casino bei Lieske (lt. Karte unter 1) eingestuft)<br />
- geplantes NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
3) Tabuzonen<br />
Definition: Zonen, in denen der sehr weitgehend definierte Schutzzweck <strong>für</strong> die Natur nur erreicht<br />
werden kann, wenn alle potenziell störenden Nutzungen ausgeschlossen sind.<br />
- Teilbereiche des NSG „Westmarkscheide-Mariensumpf“<br />
- geplantes NSG „Halbinsel Skado“<br />
Neben diesen textlich beschriebenen Projekten findet sich auf der Karte ein Sonderlandeplatz nordöstlich<br />
von Kleinkoschen (übernommen aus dem Entwurf des Regionalplans Lausitz-Spreewald, Festlegungskarte<br />
Teil B).<br />
Strategiekonzept „Das Lausitzer Seenland“ (Regionale Planungsstelle Bautzen)<br />
Das 2001 erstellte Strategiekonzept behandelt die gesamte Lausitzer Tagebauregion inkl. der Brandenburger<br />
Teile. Neben einer Konkurrenzanalyse mit anderen gewässerreichen Regionen Mitteleuropas werden<br />
<strong>für</strong> die einzelnen räumlichen Teilbereiche Strategien entwickelt. Insgesamt wird die Stärke der Region<br />
im Vorhandensein großer, überplanbarer Freiräume gesehen: „In der noch geringen Beanspruchung<br />
des Lausitzer Seenlandes durch den Flächennaturschutz liegt ein hohes Entwicklungspotenzial.“<br />
Für die Lausitzer Seenkette 24 wird als einzigen Teilbereich die Chance gesehen, eine überregionale Bedeutung<br />
<strong>für</strong> den Fremdenverkehr zu erreichen. Hierzu soll auf den im Fallbeispielgebiet gelegenen Restseen<br />
ein unbeschränkter Motorsport (neben Segeln) ermöglicht werden, dem sich andere Nutzungsformen<br />
wie der Naturschutz, aber auch andere Erholungsformen wie z.B. Wasserwanderer, unterordnen sollen.<br />
24 Als Lausitzer Seenland wird im Konzept die gesamte Region zwischen Guben, Lübbenau, Elsterwerda, Bautzen <strong>und</strong> Zittau<br />
(unter Einbeziehung der vorhandenen Talsperren <strong>und</strong> der Fischteiche in der Oberlausitzer Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft) verstanden.<br />
Die Lausitzer Seenkette umfasst die Restseen zwischen Großräschen <strong>und</strong> Klitten.<br />
269
8.2.2.2.3 Naturschutzfachliche Analysen, Planungen <strong>und</strong> Konzepte<br />
Ökologische Anforderungsprofile <strong>und</strong> Betriebspläne der LMBV<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Die Erstellung der sog. Ökologischen Anforderungsprofile (ÖAP) geht u.a. auf § 8 des SächsLPlG zurück,<br />
welcher ökologische Untersuchungen in Sanierungsgebieten vorgibt. Die Erarbeitung der Pläne erfolgte<br />
auf Basis eines von der Ländergruppe Brandenburg, Sachsen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalts erarbeiteten<br />
Kriterienkataloges. Aufgabe der Ökologischen Anforderungsprofile ist es, Aussagen zur Erheblichkeit<br />
des Eingriffes in die Natur <strong>und</strong> Verträglichkeit der Weiterführung der Tagebaue zu treffen, Einwirkungsbereiche<br />
<strong>und</strong> Intensität der Wirkungen aufzuzeigen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung <strong>und</strong><br />
zum Ausgleich von Eingriffen vorzuschlagen. Die ökologischen Anforderungsprofile werden im Auftrag<br />
des Bergbaubetreibenden <strong>für</strong> alle zu sanierenden Tagebauen erstellt. Hierbei handelt es sich um eine grobe<br />
Biotoptypenkartierung mit ergänzenden Artangaben; detaillierte Erhebungen z.B. zu einzelnen Tiergruppen<br />
oder eine systematische Flächenbewertung erfolgen nicht. Gleichwohl dienten die ÖAP als wichtige<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Braunkohlenpläne (mit Festlegung der Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft .bzw.<br />
Renaturierungsgebiete) <strong>und</strong> die langfristigen Betriebspläne.<br />
Das Ökologische Anforderungsprofil <strong>für</strong> den Sanierungsraum Sedlitz / Skado / Koschen stellte <strong>für</strong> die<br />
Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft an den Restlöchern eine hohe Bedeutung <strong>und</strong> gutes Entwicklungspotenzial<br />
u.a. als Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete <strong>für</strong> seltene Wasservogelarten fest. Das Vorranggebiet im Korridor<br />
nördlich <strong>und</strong> östlich Geierswalde (vorhandene bzw. potenzielle Sandmagerrasen) soll der Vernetzung von<br />
Offenlandbiotopen dienen.<br />
Die Abschluss- <strong>und</strong> Sonderbetriebspläne konkretisieren die Vorgaben der Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungs(rahmen)pläne<br />
<strong>und</strong>. In Brandenburg wurden entsprechende Fachpläne Naturschutz zu den meisten<br />
Sanierungsplangebieten, so auch <strong>für</strong> den Sanierungsraum Skado / Koschen / Sedlitz, zwischen 1994 <strong>und</strong><br />
1998 erstellt. Sie enthalten genauere Vorschläge des Bergbaubetreibenden zur Gestaltung der Renaturierungsgebiete<br />
nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Aussagen zur Verträglichkeit unterschiedlicher<br />
Nutzungsansprüche auf den verschiedenen Flächen sind nicht enthalten. Im Rahmen der Fallbeispielbearbeitung<br />
konnte wegen des begrenzten Zeitbudgets in diese Unterlagen kein Einblick genommen<br />
werden.<br />
Biotopkartierung u.a. landesweit erhobene Daten<br />
Die vom Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie durchgeführte selektive Biotopkartierung befindet<br />
sich derzeit landesweit im zweiten Durchgang. Dieser ist <strong>für</strong> den Landkreis Kamenz abgeschlossen,<br />
im Landkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis werden die Ergebnisse voraussichtlich im Herbst<br />
2001 vorliegen.<br />
Daneben fand in Sachsen 1994-1996 eine landesweite Brutvogelkartierung <strong>für</strong> alle Messtischblätter statt,<br />
aus der sicherlich auch einzelne Angaben aus dem Bereich des Fallbeispielgebietes vorliegen. Außerdem<br />
sind vermutlich weitere Streudaten vorhanden, die aber mangels einer zentralen zoologischen oder botanischen<br />
Datenbank im Freistaat Sachsen nicht ohne weiteres verfügbar sind.<br />
Im Rahmen der Fallbeispielbearbeitung konnte wegen des begrenzten Zeitbudgets in diese Daten kein<br />
Einblick genommen werden.<br />
Die entsprechenden Verhältnisse in Brandenburg wurden aus diesem Gr<strong>und</strong>e ebenfalls nicht recherchiert.<br />
270
Bestehende <strong>und</strong> geplante Schutzgebiete<br />
• Brandenburg:<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Bereits landesplanerisch festgesetzt ist das NSG „Meurosee“. Das nördlich angrenzende, einstweilig<br />
gesicherte NSG „Westmarkscheide-Mariensumpf“ befindet sich im Unterschutzstellungsverfahren.<br />
Beide liegen westlich des Ilsesees etwas außerhalb des Fallbeispielgebiets. Geplant ist ein weiteres<br />
NSG im Bereich der Ilseweiher (südöstlich des Ilsesees) sowie im zentralen Bereich des Dreiecks zwischen<br />
den Restseen Skado - Koschen - Sedlitz („Sorno-Rosendorfer Buchten“). Im Frühjahr 2001<br />
wurde <strong>für</strong> das letztgenannte Gebiet die Erstellung eines Schutzwürdigkeitsgutachtens beauftragt, von<br />
dem zum Stand der Fallbeispielbearbeitung noch keine Ergebnisse vorlagen.<br />
• Sachsen:<br />
Auch <strong>für</strong> die Halbinsel Skado im sächsischen Teil des Fallbeispielgebietes war eine NSG-Ausweisung<br />
angedacht. In Sachsen ist jedoch derzeit aufgr<strong>und</strong> einer Ministeriumsdirektive die Ausweisung neuer<br />
Schutzgebiete bis auf weiteres nicht möglich, so dass <strong>für</strong> dieses NSG <strong>und</strong> auch <strong>für</strong> den sächsischen<br />
Anteil an den „Sorno-Rosendorfer Buchten“‘ eine Unterschutzstellung nicht betrieben werden kann.<br />
Ob eine Sicherung auf anderem Wege (z.B. Ankauf) erfolgen kann, ist derzeit offen.<br />
Bereits gemeldete FFH-Gebiete sind im Fallbeispielgebiet nicht vorhanden. Für die 3. Gebietstranche, die<br />
in Sachsen derzeit zur Meldung vorbereitet wird, sind in der südlichen Hälfte des Tagebaus Spreetal Bluno<br />
jedoch größere Flächen vorgesehen. Wie die endgültige Meldung aussehen wird ist allerdings offen,<br />
da der Entwurf erst noch zwischen den verschiedenen Ministerien abgestimmt wird.<br />
Naturschutzfachkonzept Brandenburg<br />
Für den Brandenburger Teil des Lausitzer Reviers wurde im Auftrag des Landesumweltamts <strong>und</strong> in Kooperation<br />
mit der LMBV ein Naturschutzfachkonzept „Prioritäre Naturschutzflächen in der Bergbaufolgelandschaft<br />
Brandenburg“ erarbeitet. Unter Berücksichtigung früherer Ausarbeitungen von LMBV <strong>und</strong><br />
Landesumweltamt wurde eine Vorschlagsliste von 33 Gebieten mit etwa 12.000 ha zusammengestellt.<br />
Für jedes Gebiet wurden in einem sogenannten Steckbrief aktueller Zustand, Besitzverhältnisse, Sanierungsziele<br />
<strong>und</strong> Entwicklungsziele ausgearbeitet.<br />
Unterschieden werden dabei derzeit zwei Prioritäten (diese Einteilung wird aber noch kontrovers diskutiert):<br />
1. Flächen mit guter Verfügbarkeit (LMBV-Eigentum) <strong>und</strong> naturschutzfachlich sehr hohem Potenzial.<br />
2. Flächen mit ungünstigerer Verfügbarkeit (nicht LMBV-Eigentum) <strong>und</strong> weniger hohem Entwicklungspotenzial.<br />
Zur Umsetzung ist derzeit vorgesehen, dass Flächen 1. Priorität möglichst gekauft werden sollen (vom<br />
Land, Naturschutzfond oder Verbänden), um die Naturschutzziele sicherzustellen. Wo kein Ankauf möglich<br />
ist, soll ggf. eine Unterschutzstellung erfolgen. Die Flächen 2. Priorität sollen unter Naturschutzauflagen<br />
an Dritte verkauft werden.<br />
Offene Punkte <strong>und</strong> Probleme sind derzeit u.a., dass die LMBV in der Verwertung einen möglichst hohen<br />
Kaufpreis erzielen will, der Ankauf aus Naturschutzsicht aber nur geringe Mittel in Anspruch nehmen<br />
sollte. Offen ist auch noch die Frage der Beherrschung der Folgekosten <strong>und</strong> welche Institutionen die Flächen<br />
übernehmen könnten.<br />
Im Fallbeispielgebiet befinden sich mit den geplanten NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“ <strong>und</strong> „Ilseweiher“<br />
inkl. Umgebung zwei prioritäre Flächen mit folgenden Aussagen im o.g. Steckbrief.<br />
271
• Sorno-Rosendorfer Buchten<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Abgrenzung: V.a. im Bereich der zukünftigen Wasserflächen geht die prioritäre Fläche über die in den<br />
Regionalplänen festgelegten Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete <strong>und</strong> die NSG-Planungen weit hinaus.<br />
Bedeutung: Hohe naturschutzfachliche Bedeutung haben in diesem Gebiet die aktuell vorhandenen<br />
Trockenrasenlebensräume, daneben wird ein hohes Entwicklungspotenzial als Brutgebiet von Seevogelkolonien<br />
(derzeit auf Inseln im Restloch, die mit der Flutung verschwinden werden) <strong>und</strong> ‚Großsäugerreservat‘<br />
(im Sinne einer großräumige Beweidung durch geeignete (Haus-)Tierrassen festgestellt.<br />
Ziele: Konkrete Zielfestlegungen sollen unter Berücksichtigung des aktuell laufenden Schutzwürdigkeitsgutachtens<br />
erfolgen.<br />
Konflikte: Als Konflikte werden Außeneinflüsse der touristischen Nutzung der angrenzenden Restseen<br />
gesehen, ein Weg durchs Gebiet (Kleinkoschen - Lieske) wird abgelehnt (Störung).<br />
• Ilseweiher<br />
Bedeutung: Die Bedeutung wird im Nebeneinander verschiedener Trocken-, Feucht- <strong>und</strong> Gewässerlebensräume<br />
gesehen, <strong>für</strong> die eine Ansiedlung zahlreicher gefährdeter Arten erwartet wird.<br />
Ziele: Als Ziele im Gebiet Ilseweiher wird Prozessschutz <strong>für</strong> die nach Flutung des Ilsesees entstehenden<br />
Gewässer <strong>und</strong> die Offenhaltung von Teilbereichen durch Management benannt.<br />
Konflikte: Als Konflikte sind geplante Projekte der IBA in der Nachbarschaft <strong>und</strong> auch innerhalb des<br />
Gebiets genannt.<br />
Weitergehende Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen sind bislang in den Steckbriefen nicht enthalten.<br />
Naturschutzkonzeption Sachsen (Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> Umwelt <strong>und</strong> Geologie)<br />
1999 wurde im Auftrag des LfUG ein Forschungsvorhaben „Naturschutzstrategien in der Bergbaufolgelandschaft<br />
der Oberlausitz <strong>für</strong> Naturschutzvorranggebiete“ durchgeführt, in dem potenziell naturschutzfachlich<br />
interessante Flächen anhand von Kriterien wie Bodensubstrat, Unzerschnittenheit u.a. ermittelt<br />
wurden. Darauf aufbauend wurde vom LfUG bis 2001 eine „Konzeption <strong>für</strong> Naturschutzvorranggebiete<br />
in der Bergbaufolgelandschaft der Oberlausitz“ erarbeitet, die im Fallbeispielgebiet in den Tagebauen<br />
Skado <strong>und</strong> Koschen in etwa die Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft (s. Kap. 8.2.2.2.1), im Tagebau<br />
Spreetal den Restsee Spreetal Bluno, die östlich angrenzenden Landflächen inkl. der drei kleinen Restseen<br />
<strong>und</strong> die Landflächen südlich des Restsees Spreetal Nordost umfasst. Diese Konzeption ist als Ergänzung<br />
eines Flächenvorschlags „Kerngebiete <strong>für</strong> den Naturschutz“ der LMBV vom Mai 2000 aus Landessicht<br />
zu verstehen. Als naturschutzfachlich erforderliche Beschränkungen der künftigen Nutzung werden<br />
<strong>für</strong> die beiden Gebiete u.a. benannt:<br />
• Ein Verzicht auf bauliche Anlagen in den Vorranggebieten Natur <strong>und</strong> Landschaft (außer Erschließung<br />
durch Wege <strong>für</strong> Wanderer <strong>und</strong> Radfahrer),<br />
• eine Beschränkung auf kleine bauliche Anlagen außerhalb der Vorranggebiete (Spreetal)<br />
bzw. keine baulichen Anlagen außer <strong>für</strong> forstwirtschaftliche Zwecke (Skado-Koschen),<br />
• der Erhalt der Störungsarmut,<br />
• die Duldung einer landschaftsangepassten Erholung,<br />
• ein Betretungsverbot abseits von da<strong>für</strong> vorgesehenen Wegen <strong>und</strong> Flächen (Halbinsel Skado: generelles<br />
Betretungsverbot).<br />
272
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Wie die Umsetzung der Konzeption <strong>und</strong> Sicherung der Vorrangflächen erfolgen soll, ist derzeit offen. Die<br />
Ausweisung als Schutzgebiet oder ein Ankauf durch den Freistaat sind derzeit nicht angedacht. Möglicherweise<br />
sollen beim Verkauf der Flächen durch die LMBV Auflagen zur Folgenutzung in den Kaufvertrag<br />
aufgenommen werden, doch ist dies noch nicht entschieden.<br />
Geplantes Naturschutzgroßprojekt<br />
Von der Deutschen Umwelthilfe wurde beim BfN Bonn ein Naturschutzgroßprojekt in der Oberlausitzer<br />
BFL beantragt. Eins der zwei vorgesehene Kerngebiete liegt im Fallbeispielgebiet <strong>und</strong> umfasst die sächsischen<br />
Anteile der Tagebaue Skado <strong>und</strong> Koschen sowie den südlichen Teilsee <strong>und</strong> größere Landflächen im<br />
Tagebau Spreetal Bluno.<br />
Als Leitbilder sind im Projekt einerseits eine Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung bergbaufolgelandschaftstypischer<br />
Lebensräume, andererseits eine ungestörte Sukzession (im Sinne von Prozessschutz) vorgesehen.<br />
Als Ziele werden im Text ohne detaillierten Flächenbezug folgende genannt:<br />
• Erhaltung der Lebensräume von Tieren <strong>und</strong> Pflanzen trocken-warmer Standorte,<br />
• Erhaltung <strong>und</strong> Neuschaffung von Lebensräumen weiterer seltener Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten,<br />
• Ausweisung von großen Sukzessionsflächen auf den Kippen,<br />
• Schaffung von ungestörten Rückzugsgebieten <strong>für</strong> fischfressende Tierarten,<br />
• Integration eines sanften <strong>Tourismus</strong> in die Gestaltung der BFL.<br />
Über den Projektantrag <strong>und</strong> damit eine Umsetzung ist bisher noch nicht entschieden worden.<br />
Zielvorstellungen des ehrenamtlichen Naturschutzes<br />
Von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes wurden im Fallbeispielgebiet verschiedene, teils detaillierte<br />
<strong>und</strong> langjährige naturschutzfachliche Erhebungen durchgeführt. Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Untersuchungen<br />
wurden auch Zielvorstellungen <strong>und</strong> Konzepte <strong>für</strong> Teilbereiche des Fallbeispielgebietes entwickelt, die jedoch<br />
i.d.R. nicht in Form von schriftlich ausgearbeiteten Gutachten oder Planungen, sondern im günstigsten<br />
Fall in Form von Fachartikeln vorliegen.<br />
Aus einem Fachartikel der Zeitschrift „Seevögel“ (MÖCKEL & MICHAELIS 1999) geht z.B. die herausragende<br />
Bedeutung der Lausitzer Seenkette mit den Restseen Koschen, Skado <strong>und</strong> Sedlitz <strong>für</strong> Möwen <strong>und</strong><br />
Seeschwalben hervor. Die Aussagen des Artikels gehen in ihrem Detaillierungsgrad deutlich über den<br />
Gebietssteckbrief des Naturschutzfachkonzeptes Brandenburg (s.o.) hinaus <strong>und</strong> werden deshalb an dieser<br />
Stelle zusammenfassend beschrieben:<br />
Die Restseen Skado <strong>und</strong> Sedlitz mit ihren noch vorhandenen Inseln wiesen 1998 30 der insgesamt 31<br />
Brutpaare von Sturmmöwen in den Lausitzer Tagebaurestseen auf; hinzu kamen im Restsee Skado die<br />
einzigen 14 Brutpaare der Schwarzkopfmöwe im Lausitzer Revier. Eine weitere Besonderheit der Restlöcher<br />
Koschen <strong>und</strong> Sedlitz ist das Vorkommen von Silber-, Steppen- <strong>und</strong> Mittelmeermöwe nebeneinander,<br />
was einzigartige Möglichkeiten <strong>für</strong> tiefgreifende Studien zur Taxonomie der Großmöwen bietet. Schließlich<br />
wird die Größe der Lachmöwen-Kolonien im Restsee Skado hervorgehoben (im Jahr 1998 1500<br />
Brutpaare); diese Konzentration wird im deutschen Binnenland sonst bislang nur an Grubenseen erreicht.<br />
Die größten Gefährdungen <strong>für</strong> die Brutkolonien in den Restseen sehen die Autoren im Verschwinden der<br />
noch vorhandenen Inseln durch aufsteigendes Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> in der zunehmenden Beunruhigung der<br />
Brutgebiete infolge geplanter touristischer Nutzungen (v.a. Badebetrieb, Bootsverkehr, Surfen). Sie gehen<br />
deshalb davon aus, dass es ohne konkrete Schutzmaßnahmen in der Lausitz etwa binnen 10 Jahren keine<br />
273
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Seevogelkolonien mehr geben wird, <strong>und</strong> fordern deshalb ein gezieltes Management, um ein ausreichendes<br />
Angebot an großen <strong>und</strong> ruhigen Gewässern zu erhalten. Als wichtigste Maßnahmen werden hier genannt:<br />
• Sicherung <strong>und</strong> Schutz noch vorhandener Inseln über dem später zu erwartenden Wasserstand gegenüber<br />
Erosion, Bedeckung mit tertiären Substraten; nach Möglichkeit auch Aufspülen bereits flach überfluteter<br />
Inseln mittels Schwimmbagger;<br />
• Anlegen von schwimmenden, verankerten Inseln zur Schaffung künstlicher Brutplätze dort, wo die natürlichen<br />
Inseln durch den Gr<strong>und</strong>wasseranstieg verschwinden werden;<br />
• Abtrennen von Geländevorsprüngen in künftigen Bergbaufolgeseen, um aus Halbinseln echte Inseln<br />
zu entwickeln.<br />
8.2.3 Ergebnisse <strong>und</strong> Folgerungen<br />
8.2.3.1 Berücksichtigung der in der Handreichung empfohlenen Kriterien<br />
Aufbauend auf der Analyse der verschiedenen Planungen im Fallbeispielgebiet findet in diesem Kapitel<br />
eine Beurteilung der Erholungsplanungen im Hinblick auf die in der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S.<br />
161) empfohlene Methodik <strong>und</strong> Kriterien statt. Die in der Handreichung enthaltenen naturschutzfachlichen<br />
Inhalte werden <strong>für</strong> die Beurteilung zu folgenden Themenfeldern zusammengefasst:<br />
• Rechtliche Festlegungen zu Naturschutzbelangen<br />
• Naturschutzfachkonzepte, -planungen <strong>und</strong> -daten<br />
• Einbeziehung von Naturschutzbehörden<br />
• Konflikte zwischen Erholungsplanungen <strong>und</strong> Naturschutz<br />
Daneben werden - ergänzend zum Fallbeispiel 1 - auch noch folgende planungsmethodische Felder betrachtet:<br />
• Aufgreifen von Potenzialen <strong>und</strong> Besonderheiten der BFL (Kap. 8.2.3.1.2)<br />
• Gesamtkonzeptioneller Ansatz (Kap. 8.2.3.1.3)<br />
Abschließend wird die Frage erörtert, inwieweit auftretende Konflikte im Fallbeispielgebiet durch überörtliche<br />
Rahmenbedingungen bzw. übergeordnete Vorgaben mit bedingt wurden (Kap. 8.2.3.1.4).<br />
274
8.2.3.1.1 Einbeziehung von Naturschutzbelangen<br />
Rechtliche Festlegungen<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Die in den Regionalplänen als Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft festgesetzten <strong>und</strong> teilweise zur<br />
Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehenen Flächen in den Tagebauen Koschen, Sedlitz <strong>und</strong> Skado<br />
(Bereiche südlich <strong>und</strong> westlich des Ilsesees, Sorno-Rosendorfer Buchten im Restseedreieck Skado-<br />
Koschen-Sedlitz, Halbinsel im Restsee Skado) werden seitens der Nutzungsplaner 25 nicht gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
in Frage gestellt. Die von Naturschutzseite be<strong>für</strong>chtete Beeinträchtigung der Flächen durch unrechtmäßig<br />
eindringende Erholungssuchende wird von ihnen als lösbare technische Frage (z.B. durch Absperrmaßnahmen<br />
gegenüber Wasserfahrzeugen) gesehen.<br />
Der dem Naturschutz eingeräumte Vorrang schließt jedoch nach Ansicht der Nutzungsplaner nicht aus,<br />
dass Nutzungen in diesen Flächen geplant werden können. So sind z.B. ein Wanderweg <strong>und</strong> ein <strong>für</strong> Paddler<br />
befahrbarer Kanal zwischen den Restseen Sedlitz <strong>und</strong> Koschen durch das Gebiet der Sorno-<br />
Rosendorfer Buchten vorgesehen; an dessen Nordostende ist der <strong>für</strong> alle Bootstypen passierbare Kanal<br />
Sedlitz - Koschen geplant. Die Landspitze des geplanten NSG im Sedlitzer See wird von der IBA als<br />
„Fläche <strong>für</strong> großzügige landschaftsprägende Maßnahmen“ vorgeschlagen, hier soll ein „Rastplatz <strong>für</strong> den<br />
tangierenden Wanderweg (ggf. mit Fernwirkung <strong>für</strong> den gesamten See) gestaltet“ werden. Die gesamten<br />
Landflächen des NSG werden als „Flächen mit besonderem Gestaltungsbedarf“ eingestuft, wobei verschiedene<br />
Maßnahmen wie „vorhandene Gehölzbestände aufwerten durch ergänzende Bepflanzungen,<br />
Auslichtungen, Waldrandaufbau etc.; Nutzungsziel diskutieren“ (L.Ö.W.E. 2000) vorgesehen werden.<br />
Die Planungen zum Ilsepark durch die IBA betreffen auch Flächen innerhalb des dortigen geplanten NSG<br />
„Ilseweiher“.<br />
Im Tagebau Spreetal Bluno wurde die im Hinblick auf das Karl-May-Land im Braunkohleplan vorgesehene<br />
Festlegung von Vorrangflächen nach dem Ende der Projektidee vollständig in Frage gestellt <strong>und</strong> das<br />
bisherige Vorranggebiet Natur <strong>und</strong> Landschaft, das die beiden Teilseen Spreetal Bluno umfasste, sehr<br />
stark verkleinert, um Möglichkeiten einer intensiven <strong>Erholungsnutzung</strong> an den Restseen offenzuhalten.<br />
Außerdem erfolgte eine Umformulierung des Ziels 11 im Braunkohleplan von „Möglichkeiten des Naturerlebens<br />
sollen in den Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft nicht ausgeschlossen werden“ zu „In<br />
den Vorranggebieten <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft soll eine naturnahe Freizeit- <strong>und</strong> <strong>Erholungsnutzung</strong> ermöglicht<br />
werden“. Im Vorranggebiet Natur <strong>und</strong> Landschaft des überarbeiteten Braunkohleplans wird mit<br />
der paddelbootgeeigneten Verbindung zwischen den kleinen Restseen im Nordostschlauch eine Freizeiteinrichtung<br />
geplant.<br />
Neben diesen unmittelbar die Vorranggebiete betreffenden Nutzungsplanungen sind auch Planungen in<br />
direkt angrenzenden Bereichen zu nennen, die aus Naturschutzsicht als kritisch einzustufen sind:<br />
• Sonderlandeplatz <strong>für</strong> Leichtflugzeuge nordöstlich von Kleinkoschen <strong>und</strong> Wasserlandeplatz Welzow<br />
im Sedlitzer See, wo Überflüge der nördlich bzw. östlich angrenzenden Sorno-Rosendorfer Buchten je<br />
nach Windrichtung nicht immer vermeidbar sein dürften;<br />
• Beach Resort & Casino nahe des nordöstlichen Endes des geplanten NSG Sorno-Rosendorfer Buchten,<br />
wo sich die Frage der Abschirmung des NSG gegen Störungen stellt;<br />
25 Als Nutzungsplaner werden im folgenden zusammenfassend alle aktiv in der Planung von Erholungsaktivitäten <strong>und</strong><br />
-einrichtungen tätigen Stellen bezeichnet, wenn keine einzelne Stelle gemeint ist.<br />
275
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
• Der <strong>für</strong> alle Bootstypen vorgesehene Verbindungskanal zwischen den Restseen Skado <strong>und</strong> Spreetal<br />
Bluno mündet direkt am Südende des Vorranggebiets Natur <strong>und</strong> Landschaft in den Restsee Spreetal<br />
Bluno, wodurch hier Störungen in den Uferbereichen auftreten können.<br />
Auf mögliche Beeinträchtigungen durch unbefugtes Eindringen von Erholungssuchenden in die (geplanten)<br />
NSG wurde bereits oben hingewiesen.<br />
Insgesamt erweist es sich als problematisch, dass die Vorgaben der übergeordneten Planungen neben den<br />
Betriebsplänen über lange Zeiträume als einzige schriftlich fixierte Planungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die BFL zur<br />
Verfügung standen; die übergeordneten Planungsgr<strong>und</strong>lagen aber zwangsläufig <strong>und</strong> entsprechend ihres<br />
Maßstabes unkonkret sein müssen <strong>und</strong> daher eine unterschiedliche Auslegung zulassen. So sehen die<br />
Nutzungsplaner häufig nur die Errichtung größerer Anlagen als Gefährdung der Vorrangfunktion Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft, während Beeinträchtigungen durch landschaftsbezogenen Erholungsformen oder von<br />
Nachbarflächen aus als nicht relevant angesehen werden. Seitens der Naturschutzvertreter wird diese<br />
gr<strong>und</strong>sätzliche Nutzungsmöglichkeit nicht akzeptiert; als evtl. Sicherungsmöglichkeit wird hier durchaus<br />
auch die Ausweisung als „Tabuflächen“ <strong>für</strong> jegliche Nutzung mit in Erwägung gezogen.<br />
Konkrete Einschränkungen <strong>für</strong> Nutzungen lassen sich aus der Ausweisung von Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft definitiv nicht entnehmen; stehen sie neben Aussagen, die das Gesamtgebiet als Vorbehaltsgebiet<br />
<strong>für</strong> Erholung festsetzen, so werden folglich Ziele von Seiten des Naturschutzes zur Sicherung<br />
naturschutzfachlich wertvoller Flächen auf Vorstellungen der Nutzungsplaner treffen, welche die Entwicklung<br />
eines breitgefächerten Freizeitangebots anstreben <strong>und</strong> die Verbindung aller Seen durch Verbindungskanäle<br />
gefördert sehen wollen.<br />
Naturschutzfachkonzepte, -planungen <strong>und</strong> Daten<br />
Vergleichsweise konkrete Forderungen aus Naturschutzsicht wurden auf übergeordneter Ebene im Landschaftsrahmenplan<br />
„Senftenberger Bergbauregion“ formuliert. Einige dieser Aussagen wurden im Rahmen<br />
der bisherigen Nutzungsplanungen nicht berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Forderung,<br />
eine intensive Gewässernutzung auf Teile der Restseen (Senftenberger See, Teile des Ilsesees) zu beschränken,<br />
eine intensive überregionale <strong>Erholungsnutzung</strong> auf wenige Flächen zu konzentrieren <strong>und</strong> naturgeb<strong>und</strong>enen<br />
Nutzungen den Vorrang zu geben (vgl. Kap. 8.2.2.2.1).<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Maßstabs fehlen im LRP allerdings konkrete Aussagen zu Einzelflächen.<br />
Konkretisierende Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung <strong>und</strong> zur Gestaltung der BFL, welche<br />
die regionalplanerischen Festsetzungen von Vorranggebieten mit Zielen untersetzen sollten, liegen in<br />
Form der Betriebspläne der LMBV vor. Diese sind den Kommunen aufgr<strong>und</strong> der Planverfahren bekannt.<br />
Inwieweit die enthaltene Aussagen in der Nutzungsplanung berücksichtigt wurden, kann wegen der fehlenden<br />
Einsichtnahme in die Betriebspläne nicht beurteilt werden (s. Kap. 8.2.2.2.3).<br />
Wie im Kap. 8.2.2.2.3 bereits erläutert, liegen naturschutzfachliche Konzepte der Naturschutzbehörden<br />
<strong>für</strong> die BFL in Brandenburg <strong>und</strong> Sachsen erst seit kurzer Zeit vor. In den Steckbriefen <strong>für</strong> die prioritären<br />
Flächen (Brandenburg) sind Zielvorstellungen <strong>für</strong> die abgegrenzten Gebiete benannt, flächenscharfe Darstellungen<br />
von Ziel- oder Maßnahmenbereichen gibt es nicht. Ähnliches gilt <strong>für</strong> das sächsische Fachkonzept<br />
<strong>und</strong> das beantragte Naturschutzgroßprojekt. Die Unterlagen der Naturschutzfachkonzepte sind bislang<br />
noch nicht mit den betroffenen Kommunen abgestimmt <strong>und</strong> noch nicht ohne weiteres <strong>für</strong> die Nutzungsplaner<br />
verfügbar.<br />
Für das geplante Naturschutzgebiet „Sorno-Rosendorfer Buchten“ steht eine Konkretisierung der naturschutzfachlichen<br />
Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen im Rahmen des beauftragten Schutzwürdigkeitsgutachten an.<br />
Andere flächendeckende Daten der Naturschutzbehörden, die eine naturschutzfachliche Bewertung erlau-<br />
276
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
ben, existieren nicht. Es ist davon auszugehen, dass seitens des ehrenamtlichen Naturschutzes weitere Erhebungen<br />
durchgeführt wurden <strong>und</strong> dementsprechend weitere Daten v.a. zu Artvorkommen vorliegen; die<br />
Problematik liegt hier jedoch in der Verfügbarkeit der Daten.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass als Planungsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Kommunen die Betriebspläne der<br />
LMBV herangezogen werden können, in denen auch Aussagen zu Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
bzw. Renaturierungsflächen enthalten sind.<br />
Konzepte von Naturschutzbehörden bzw. des ehrenamtlichen Naturschutzes liegen derzeit jedoch (noch)<br />
nicht in kompakter, einsehbarer Form vor, so dass die Auswertung <strong>und</strong> Einarbeitung in Nutzungskonzepte<br />
nicht ohne weiteres machbar ist; Möglichkeiten bestehen derzeit hauptsächlich über direkte Abstimmungsgespräche<br />
Gesprächen zwischen Nutzungsplanern <strong>und</strong> Naturschutzvertretern, die aber bislang<br />
kaum stattfanden (vgl. folgenden Abschnitt).<br />
Flächenansprüche des Naturschutzes, die über die Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft hinaus gehen<br />
oder ein Belassen großer Flächen im derzeitigen Zustand vorsehen, werden von den Nutzungsplanern <strong>für</strong><br />
den Untersuchungsraum überwiegend als nicht angemessen betrachtet. Hierdurch sehen sie das Gesamtkonzept,<br />
nämlich die Schaffung einer zusammenhängenden Restseekette mit der Möglichkeit des Wasserwanderns<br />
zwischen allen Restseen, als gefährdet an. Die IBA verweist auch auf die vorgesehenen Prozessschutz-Gebiete<br />
in den südbrandenburgischen Tagebauen Seese - Lauchhammer. In ähnlicher Weise<br />
sieht auch das Strategiekonzept der Regionalen Planungsstelle Bautzen (s. Kap. 8.2.2.2.1) in der Lausitzer<br />
Seenkette den einzig geeigneten Bereich zur Etablierung der <strong>für</strong> die Lausitz wirtschaftlich erforderlichen<br />
umfangreichen touristischen Nutzungen <strong>und</strong> verweist auf die vorgesehene großräumige Entflechtung von<br />
Naturschutz <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong>, wobei die genannten „besser <strong>für</strong> den Naturschutz geeigneten Bereiche“ teilweise<br />
aber sehr kleinflächig sind <strong>und</strong> andere Biotoptypen umfassen (z.B. die schon länger stillgelegten<br />
Tagebaue Knappenrode <strong>und</strong> Laubusch). Dass auch aus Naturschutzsicht die Seenkette das großflächigste<br />
zusammenhängende Areal darstellt <strong>und</strong> entsprechend einmalig ist, findet bei dieser Einschätzung keine<br />
Berücksichtigung (vgl. Kap. 8.2.2.2.3).<br />
Als Fazit lässt sich festhalten: Abgesehen von den Betriebsplänen der LMBV, die u.a. Aussagen zur Gestaltung<br />
von Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft Aussagen enthalten, trat die Naturschutzseite (amtlicher<br />
<strong>und</strong> ehrenamtlicher Naturschutz) im Fallbeispielgebiet bislang (noch) zu wenig mit deutlich artikulierten<br />
<strong>und</strong> konkret flächenbezogenen eigenen Konzepten <strong>und</strong> Zielen auf, sondern konnte nur - sofern an<br />
den Nutzungsplanungen beteiligt - in Form von Stellungnahmen reagieren. Gerade auf Seiten des ehrenamtlichen<br />
Naturschutzes sind durchaus konkrete Zielvorstellungen zu bestimmten naturschutzfachlichen<br />
Fragestellungen vorhanden, deren Ausformulierung in Plänen <strong>und</strong> Konzepten jedoch v.a. aufgr<strong>und</strong> fehlender<br />
Finanzmittel bisher nicht erfolgte (vgl. Kap. 8.2.2.2.3, Analysen <strong>und</strong> Zielvorstellungen des ehrenamtlichen<br />
Naturschutzes).<br />
Als Beispiel <strong>für</strong> eine nicht ausreichende Abstimmung der Vorstellungen von Naturschutzvertretern <strong>und</strong><br />
Nutzungsplanern kann das Naturschutzgroßprojekt (vgl. Kap. 8.2.2.2.3) angeführt werden: Bei den Zielen<br />
im Projektantrag wird nicht auf eventuelle konfliktträchtige Nutzungsplanungen eingegangen; aber auch<br />
in den diversen Nutzungsplanungen werden die bekannten konträren Zielsetzungen des Großprojektes<br />
nicht direkt aufgegriffen.<br />
Eine gezielte <strong>und</strong> frühzeitige Prüfung in Eigeninitiative, ob Naturschutzkonflikte auftreten, hat aber auch<br />
seitens der Nutzungsplaner bisher nicht stattgef<strong>und</strong>en. Angesichts der inzwischen weit fortgeschrittenen<br />
Nutzungskonzepte <strong>und</strong> -planungen muss dies als sehr problematische Sachlage bewertet werden, die einen<br />
dringenden Handlungs- <strong>und</strong> Abstimmungsbedarf erfordert.<br />
277
Beteiligung der Naturschutzbehörden<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Die Erstellung der Nutzungskonzepte der LMBV erfolgte ohne direkte Einbeziehung von Naturschutzvertretern.<br />
Auf diese Weise ist nur eine Stellungnahme des Naturschutzes zu bereits konkretisierten Projekten<br />
möglich, jedoch keine frühzeitige Konflikterkennung <strong>und</strong> (gemeinsame) Suche nach Alternativen.<br />
Bei Erstellung des REK Stufe 1 (Zweckverband Elstertal) wurde die Untere Naturschutzbehörde beteiligt;<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage der Stufe 1 soll nach Diskussion mit weiteren Naturschutzstellen, -verbänden (<strong>und</strong><br />
Vertretern anderer Fachrichtungen) die Stufe 2 des REK erstellt werden. Da dies noch aussteht, ist abzuwarten,<br />
in welchem Umfang Naturschutzziele in die Konkretisierung der zukünftigen Nutzungen einfließen.<br />
Inwieweit bei der Festlegung der Vorranggebiete <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft in der Regionalplanung /<br />
Braunkohleplanung weitergehende Ansprüche des Naturschutzes in den Tagebauen Skado, Koschen <strong>und</strong><br />
Sedlitz auf ‚Reststandorte‘, die nicht <strong>für</strong> andere Nutzungen vorgesehen wurden, zurückgedrängt wurden,<br />
ist nicht mehr erkennbar. Im Tagebau Spreetal wird zumindest deutlich, dass nach der Veränderung der<br />
Voraussetzungen (Scheitern des Karl-May-Lands) <strong>und</strong> nachfolgender Überarbeitung des Braunkohleplans<br />
der Naturschutz bereits festgelegte Vorrangflächen aufgeben <strong>und</strong> seine Ansprüche nach denen der anderen<br />
Nutzungen ausrichten musste.<br />
Die Detailplanungen zu den einzelnen Projekten werden erst zukünftig erstellt, so dass zur Beteiligung<br />
der Naturschutzbehörden auf dieser Ebene noch keine Aussagen möglich sind.<br />
Konflikte zwischen Planungen zu Erholung <strong>und</strong> Naturschutz<br />
Bei der Analyse der bisherigen Planungen im Bereich der Seenkette wird zunächst deutlich, dass die ursprünglichen<br />
Empfehlungen des Gründungskuratoriums der IBA inzwischen nicht weiter verfolgt wurden.<br />
So hieß es damals: „Seenkette Sedlitz-Skado-Koschen: Als Nutzungsschwerpunkt <strong>für</strong> den Koschener<br />
<strong>und</strong> Skadoer See ist der Naturschutz vorgesehen. Das Sedlitzer Restloch soll nach seiner Flutung als öffentlich<br />
zugänglicher Erholungssee ... genutzt werden.“ (aus: „Empfehlungen des Gründungskuratoriums<br />
der IBA“, zitiert im Regionalplan Lausitz-Spreewald S. 108).<br />
Der Schwerpunkt der aktuell im Bereich der Seenkette laufendenden Planungen liegt nun auf überwiegend<br />
intensiven Erholungsformen, die auf vergleichsweise großen Teilflächen stattfinden sollen; Naturschutzfunktionen<br />
bleiben auf ausgewiesenen Vorrangflächen <strong>für</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft beschränkt.<br />
Werden diese geänderten Rahmenbedingungen als gegeben angenommen, so wird das größte Konfliktpotenzial<br />
derzeit sowohl von Seiten des Naturschutzes als auch der Nutzungsplaner im geplanten NSG<br />
„Sorno-Rosendorfer Buchten“ gesehen.<br />
Hauptproblemfelder sind die von der IBA vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des NSG (z.B.<br />
Teile des NSG als „Flächen <strong>für</strong> großzügige landschaftsprägende Maßnahmen“; vgl. Kap. 8.2.3.1.1) <strong>und</strong><br />
die zu erwartenden Störungen vom Wasser, aber auch von der Landseite her (geplanter Wanderweg mit<br />
Aussichtspunkt, direkt nördlich angrenzend beach resort <strong>und</strong> Casino mit evtl. zu erwartenden großen Besucherzahlen).<br />
Zu nennen sind auch mögliche Störungen durch Überflüge vom Wasserlandeplatz Welzow <strong>und</strong> vom Sonderlandeplatz<br />
nordöstlich Kleinkoschen. Lokal begrenzt sind Konflikte mit vorgesehenen Sondergebieten<br />
(Bootseinlassstelle sowie Steganlage Kleinkoschen) im / am Rande des geplanten NSG.<br />
Seitens der Nutzungsplaner wird die Ruhighaltung des NSG z.B. durch Absperrmaßnahmen gegenüber<br />
Wasserfahrzeugen als lösbare technische Frage angesehen <strong>und</strong> Störungen z.B. durch Wanderer an Land<br />
als nicht gravierend eingestuft. Auch der <strong>für</strong> Paddler befahrbare Kanal durch den Südteil des geplanten<br />
278
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“ zwischen den Restseen Koschen <strong>und</strong> Sedlitz kann nach den Vorstellungen<br />
der IBA so gestaltet werden, dass keine schwerwiegenden Störungen auftreten.<br />
Von Naturschutzseite bestehen dagegen massive Be<strong>für</strong>chtungen, dass eine Einhaltung von Befahrens-<br />
<strong>und</strong> Betretungsverboten angesichts der hohen anvisierten Besucherzahlen an der gesamten Restlochkette<br />
nicht kontrolliert werden kann; in der Naturschutzkonzeption werden daher Wege durch das NSG generell<br />
abgelehnt. Begründen lässt sich diese Forderung v.a. mit der überregionalen Bedeutung der Lausitzer<br />
Seenkette als Brutgebiet <strong>für</strong> Möwen <strong>und</strong> Seeschwalben (vgl. Kap. 8.2.2.2.3, „Analysen <strong>und</strong> Zielvorstellungen<br />
des ehrenamtlichen Naturschutzes“).<br />
Eine objektive Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen, die die <strong>Erholungsnutzung</strong>en zur Folge haben<br />
können, wird dadurch erschwert, dass diese Flächen nicht nur wegen ihres aktuellen Werts, sondern v.a.<br />
wegen ihres Entwicklungspotenzials als naturschutzfachlich bedeutsam gelten. Welche wertgebenden Arten<br />
<strong>und</strong> Lebensgemeinschaften sich künftig ansiedeln werden <strong>und</strong> auf welchen Flächen, ist schwer vorhersagbar.<br />
Das in Erstellung befindliche Schutzwürdigkeitsgutachten <strong>für</strong> die Sorno-Rosendorfer Buchten<br />
soll versuchen, hierzu genauere Informationen zu liefern.<br />
Bei der Halbinsel Skado sowie in Spreetal Bluno gilt ähnliches wie in den Sorno-Rosendorfer Buchten<br />
bezüglich Störungen von der Wasserseite her, wobei sich diese hier aufgr<strong>und</strong> der geringeren Flächengröße<br />
<strong>und</strong> Formn des Gebiets noch stärker auswirken können. Störungen der Halbinsel Skado von Land her<br />
dürften dagegen durch Anlage des vorgesehenen Wassergrabens am Anfang der Halbinsel effektiv vermieden<br />
werden können.<br />
Wie eine Berücksichtigung des Naturschutzes bei der Realisierung der einzelnen Projekte aussehen wird,<br />
ist derzeit noch nicht absehbar; <strong>für</strong> die meisten Projekte ist die Planung noch nicht in der entsprechenden<br />
Detailierungsphase. Die Naturschutzverträglichkeit der Erholungsplanungen im Fallbeispielgebiet wird<br />
entscheidend davon abhängen<br />
a) dass in der Detailplanung Naturschutzbelange ausreichend berücksichtigt werden (z.B. keine Überbauung<br />
oder Umgestaltung wertvoller Biotope, Integration vorhandener Lebensräume in die Planungen);<br />
b) inwieweit eine Ruhighaltung der vorgesehenen NSG durch entsprechende Wegeführung <strong>und</strong> Lenkungsmaßnahmen<br />
v.a. <strong>für</strong> Wassersportler gelingt (Halbinsel Skado z.B. allseits vom Wasser her zugänglich;<br />
s.o.).<br />
Nicht einschätzbar ist auch, wie sich die Flächen / Uferbereiche entwickeln werden, auf denen derzeit<br />
weder konkrete Erholungsplanungen noch Vorrangfunktionen Natur <strong>und</strong> Landschaft liegen. Finden bei<br />
ihrer Gestaltung <strong>und</strong> Folgenutzung Naturschutzbelange Beachtung, könnte die naturschutzfachliche Gesamtbeurteilung<br />
der Restlochkette deutlich positiver ausfallen als wenn hier eine überwiegend technische<br />
Ausgestaltung oder die Planung weiterer Erholungseinrichtungen erfolgt.<br />
Für den Bereich des ehemaligen Tagebaus Spreetal lassen sich konkrete Konflikte zwischen Erholungsplanung<br />
<strong>und</strong> Naturschutzzielen aufgr<strong>und</strong> des Planungsstandes noch nicht absehen. Dass hier jedoch von<br />
einem relativ hohen Konfliktpotenzial ausgegangen werden muss, ergibt sich aus der Tatsache, dass die<br />
Flächen <strong>für</strong> den Naturschutz teilweise von sehr hoher Bedeutung sind (angedachtes Naturschutzgroßprojekt,<br />
evtl. Meldung als FFH-Gebiet), die Nutzungsplanungen bislang jedoch unabhängig von diesen naturschutzfachlichen<br />
Zielsetzungen verfolgt wurden.<br />
279
8.2.3.1.2 Aufgreifen von Potenzialen <strong>und</strong> Besonderheiten der BFL<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Typische Lebens- <strong>und</strong> Erlebnisräume (nicht rekultivierte Flächen, bergbautypische Flächen, Flächen mit<br />
Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzfunktion) oder kulturelle Besonderheiten der BFL (ehemalige Bergbauanlagen,<br />
Bodendenkmäler) sind im Rahmen der Nutzungsplanungen nicht systematisch erhoben worden, entsprechend<br />
wird auch ihre gezielte Erhaltung im Gebiet nicht vorgesehen. Am ehesten geht die Projektidee<br />
„Kulturerleben“ des REK in diese Richtung; da hierzu aber noch kaum konkrete Ideen oder Pläne bestehen,<br />
ist die langfristige Erhaltung entsprechender Landschaftsstrukturen über die Sanierung hinaus sehr<br />
fraglich. Bergbaufolgelandschaftstypische Objekte werden daher bei Bedarf später rekonstruiert oder neu<br />
geschaffen werden müssen. Die Bergbaufolgelandschaft wird insgesamt in der Nutzungsplanung eher als<br />
großer, neu überplanbarer Freiraum angesehen. 26 .<br />
Im Strategiekonzept der Regionalen Planungsstelle Bautzen ist zwar ebenfalls die Rede davon, die Eigenart<br />
der Bergbaufolgelandschaft als Charakteristikum zu erhalten <strong>und</strong> als Markenzeichen der Region zu<br />
nutzen, doch wird diese Eigenart lediglich hinsichtlich der Möglichkeit verstanden, Ideen umzusetzen, die<br />
in anderen Landschaften aufgr<strong>und</strong> Nutzungskonkurrenz <strong>und</strong> vorhandener Beschränkungen nicht realisierbar<br />
sind (also z.B. uneingeschränkter Motorbootsport). Die Erhaltung von Landschaftsstrukturen der BFL<br />
taucht als Vorschlag nicht auf.<br />
Auch die gezielte Erhaltung oder Schaffung naturnaher Flächen als Erlebnisraum oder -kulisse ist derzeit<br />
nicht vorgesehen, als entsprechend geeignete Räume <strong>für</strong> Natur- <strong>und</strong> Landschaftserleben werden die geplanten<br />
NSG betrachtet (s.o. Wanderweg im NSG Sorno-Rosendorfer Buchten, Aussichtspunkte am Rande<br />
<strong>und</strong> in den NSG).<br />
Als Planung zur landschaftsbezogenen Erholung lässt sich <strong>für</strong> das Gebiet das Wegenetz <strong>für</strong> Wanderer,<br />
Radfahrer, Reiter <strong>und</strong> Kutschen nennen. Speziellere Planungen <strong>für</strong> Naturerleben sind derzeit kaum vorhanden,<br />
am ehesten können einige angedachte Aussichtspunkte / -türme hier eingeordnet werden. Im<br />
REK wird außerdem die projektierte Niederwildjagd im Tagebau Spreetal als Naturerleben eingeordnet,<br />
was mit den im F+E-Vorhaben entwickelten Vorstellungen von „Naturerleben“ <strong>und</strong> „naturnaher Erholung“<br />
(vgl. Kap. 4.3.2.1 <strong>und</strong> 4.4.2.1) jedoch nicht viel gemeinsam hat. Ansonsten werden im REK das<br />
Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- <strong>und</strong> Teichlandschaft, die Neißeaue, das Dubringer Moor <strong>und</strong><br />
andere Gebiete in der weiteren Umgebung als von Naturliebhabern nutzbare Gebiete angesehen.<br />
Ein Miteinander von Naturschutz <strong>und</strong> ruhiger, landschaftsbezogener Erholung auf denselben Flächen<br />
wird seitens der Nutzungsplaner nach mündlicher Aussage <strong>für</strong> möglich gehalten. Konkrete Ansätze, hier<strong>für</strong><br />
neue Flächen zu entwickeln, sind aber eher spärlich (Positivbeispiel: ein nördlich Geierswalde vorgesehener<br />
Bade- <strong>und</strong> Picknickstrand ohne größere Infrastruktur mit modelliertem Gelände <strong>und</strong> extensiven<br />
Liegewiesen). Der Aspekt wird eher als Argument <strong>für</strong> die Nutzung der Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
verwendet.<br />
Geplante Einrichtungen zur Information der Besucher über Natur <strong>und</strong> Landschaft sind derzeit nicht bekannt.<br />
Der ursprüngliche Vorschlag des Brandenburger Sanierungsplanes, vorhandene Gebäude im Kernbereich<br />
der Sorno-Rosendorfer Buchten als Naturschutzstation mit Bildungsstätte zu nutzen, wurde von<br />
den verschiedenen Nutzungsplaner nicht mehr aufgegriffen.<br />
Auch seitens der amtlichen Naturschutzvertreter liegen keine konkreteren Konzepte vor, um Möglichkeiten<br />
<strong>für</strong> Naturerleben, -beobachtung, -erfahrung im Gebiet zu etablieren <strong>und</strong> auf diese Weise den Naturschutz<br />
<strong>und</strong> die Akzeptanz bei den Nutzern zu fördern. Im Gebietssteckbrief des Brandenburger Fachkon-<br />
26 Es sei angemerkt, dass durch die IBA geplant ist, im nördlich des Fallbeispielgebiets gelegenen Tagebau Welzow durch dauerhafte<br />
Sümpfung des - vergleichsweise kleinen - Restsees eine Bergbaufolgelandschaft „einzufrieren“; eine Zielsetzung, die das<br />
Erleben der BFL in sehr weitgehender Weise in den Mittelpunkt rückt.<br />
280
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
zept findet sich allerdings der Hinweis auf die Möglichkeit, das Gebiet der Sorno-Rosendorfer Buchten<br />
im Zusammenhang mit einem potenziellen Großsäugerreservat <strong>für</strong> interessierte Besucher randlich zu erschließen.<br />
Das Zulassen eines sanften <strong>Tourismus</strong> mit Wanderwegen, Infotafeln <strong>und</strong> Führungen ist auch<br />
im geplanten Naturschutzgroßprojekt vorgesehen.<br />
8.2.3.1.3 Gesamtkonzeptioneller Ansatz der Planungen<br />
Als wesentlicher Punkt ist festzuhalten, dass die durch die IBA GmbH <strong>und</strong> den Zweckverband Elstertal<br />
<strong>für</strong> den Untersuchungsraum entwickelten Konzepte (IBA: Projekt „Lausitzer Seenkette“, ZV: REK „Lausitzer<br />
Seenland“) recht systematisch erarbeitet wurden / werden (auf der Basis von Leitbildern <strong>und</strong> Potenzialbetrachtungen).<br />
Die IBA GmbH ist aufgr<strong>und</strong> ihrer Struktur (Gesellschafter sind vier südbrandenburger<br />
Kreise <strong>und</strong> die Stadt Cottbus) derzeit überwiegend in Brandenburg tätig, entwickelt jedoch auch Ideen<br />
<strong>für</strong> den sächsischen Teil des Lausitzer Reviers, wobei eine Abstimmung durch Gespräche erfolgt. Eine<br />
entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Zweckverband Elstertal ist in Vorbereitung.<br />
Beiden Konzepten liegt die Idee zugr<strong>und</strong>e, an der Restlochkette ein umfassendes Angebot an v.a. wassergeb<strong>und</strong>enen<br />
Erholungsformen mit vergleichweise intensiven Anlagen an zahlreichen Standorten zu etablieren.<br />
Dabei wird vorausgesetzt, dass dies gr<strong>und</strong>sätzlich auch wirtschaftlich rentabel sein kann. Eine<br />
konkrete Kosten-Nutzen-Abschätzung soll <strong>für</strong> die einzelnen Projekte im Zuge der Konkretisierung erfolgen.<br />
Die Planungen sind offen angelegt (was aufgr<strong>und</strong> der fehlenden Rechtsverbindlichkeit auch gar nicht<br />
anders möglich wäre), d.h. <strong>für</strong> von außen angetragene weitere Ideen offen. 27 Sofern solche Projekte nicht<br />
ohne weiteres ins Gesamtkonzept passen, können sie nur mit Fachargumenten konfrontiert, aber nicht auf<br />
jeden Fall verhindert werden. Positiv ist im REK hervorzuheben, dass auch die Medienpräsentation als<br />
ein eigenes Projekt zur Bekanntmachung <strong>und</strong> Bewerbung der Lausitzer Seenkette vorgesehen ist.<br />
Die in der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S. 161) geforderte Ausarbeitung eines Zonierungskonzeptes<br />
bei weitreichenden Planungen ist in den genannten Konzepten nicht vorgenommen worden. So sind trotz<br />
der Einstufungen der SYSECA-Planung in verschiedene Zonen (Erlebnistourismus / Sanfte Erholung /<br />
Tabuzonen; vgl. Kap. 8.2.2.2.2) an allen Seen mehr oder weniger intensive Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten<br />
vorgesehen, spezielle Bereiche <strong>für</strong> ruhige Erholung (z.B. motorbootfreie Zonen, in denen andere Erholungssuchende<br />
ungestört bleiben) sind derzeit nicht oder nur kleinflächig geplant. Auch im Strategiekonzept<br />
der Regionalen Planungsstelle Bautzen sind Aussagen, wie sich die anvisierten Motorsportzonen ohne<br />
Beschränkungen in den zentralen Bereichen der Restseen mit den anderen (teilweise bereits weit gediehenen)<br />
Planungen wie z.B. das Wohnen am See oder der Wasserflugzeuglandeplatz vereinen lassen,<br />
nicht enthalten.<br />
In der Einleitung des Nutzungskonzeptes der Syseca (s. Kap. 8.2.2.2.2) wird angegeben, dass ein Abgleich<br />
der Nachnutzungsvorstellungen erfolgte; auffällig ist das Fehlen des Naturschutzes als Nachnutzung in<br />
der dortigen Aufzählung. Der genannte Abgleich wird in der Studie aber nicht deutlich, vielmehr wurden<br />
alle von der IBA bzw. im REK des Zweckverbands entwickelten Projektideen übernommen. Da diese<br />
beiden Gr<strong>und</strong>lagen einen regionalen Ansatz haben, findet sich dieser auch im Nutzungskonzept zum Fallbeispielgebiet<br />
wieder. In den Konzepten zu anderen Tagebaugebieten dürften die Nachnutzungsvorstellungen<br />
dagegen unabgestimmt vorliegen, wenn dort die Realisierbarkeit oder Kompatibilität von Ge-<br />
27 Dieser Aspekt wird von Herrn Heinrich (ZV Elstertal) als sehr wichtig erachtet. Beim Karl-May-Land dagegen fehlte diese<br />
Möglichkeit, da es als ein in sich geschlossenes Großprojekt geplant wurde (auf einen Großinvestor ausgerichtet), in dem sich<br />
keine örtlichen Unternehmer beteiligen konnten.<br />
281
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
meindeideen <strong>und</strong> -wünschen ebenfalls nicht überprüft wird.<br />
Daneben finden sich im Nutzungskonzept aber auch widersprüchliche oder ungenaue Angaben. So finden<br />
sich z.B. in der Zuordnung von Flächen zu unterschiedlich intensiv erholungsgenutzten Bereichen in Text<br />
<strong>und</strong> Karte erhebliche Unterschiede <strong>und</strong> eine Zieldefinition <strong>für</strong> den sog. sanften <strong>Tourismus</strong> fehlt.<br />
Flankierende Maßnahmen zu den geplanten Projekten, die <strong>für</strong> eine nachhaltige Gesamtentwicklung von<br />
großer Bedeutung wären (z.B. Dorfentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der <strong>Tourismus</strong>projekte,<br />
Anreize <strong>für</strong> Engagement der Einwohner in Gastronomie, Beherbergung oder anderer Kleininfrastruktur,<br />
Akzeptanzprüfung bei heimischer Bevölkerung) werden nach Angaben der Nutzungsplaner <strong>für</strong> wichtig<br />
gehalten, jedoch nur teilweise praktiziert. Zu nennen ist das im REK enthaltene Projekt „Ortsentwicklung<br />
Geierswalde“, in dem nicht nur die neu zu errichtenden Freizeitanlagen, sondern auch der vorhandene<br />
Ortsbereich berücksichtigt werden. Für das große Flächen umfassende Casino & beach resort bestehen<br />
dagegen noch keinerlei Ideen, wie dieses große Bauvorhaben im Einklang mit der benachbarten Ortschaft<br />
Lieske <strong>und</strong> der umgebenden Landschaft realisiert werden kann.<br />
Machbarkeitsprüfungen <strong>für</strong> die Einzelprojekte stehen noch aus, da die meisten Projekte erst in einem frühen<br />
Planungsstadium stehen. Im Zuge der Fallbeispielanalyse entstand jedoch der Eindruck, dass die<br />
Machbarkeit der gesamten Entwicklung auch aufgr<strong>und</strong> ihrer angenommenen Notwendigkeit <strong>für</strong> eine wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Region gr<strong>und</strong>sätzlich als gegeben beurteilt wird. Im Nutzungskonzept der<br />
Syseca wird als Folgeplanung ein touristisches Gesamtkonzept <strong>für</strong> den Standortraum (= Bergbaufolgelandschaft<br />
im Lausitzer Revier) gefordert; sicherlich wäre günstiger gewesen, ein derartiges Gesamtkonzept<br />
vor der Planung von Einzelvorhaben zu erstellen.<br />
Eine Standortfestlegung <strong>für</strong> einzelne Projekte erfolgte nicht auf Gr<strong>und</strong>lage von Voruntersuchungen mit<br />
entsprechender Eignungsbewertung; entscheidendes Kriterium <strong>für</strong> die Standortauswahl war vielmehr das<br />
Engagement <strong>und</strong> Interesse der Kommunen. So ist z.B. in der Ortschaft Lieske derzeit kein besonderes<br />
Engagement vorhanden; entsprechend wird dort außer einem Strandbereich am Nordrand des Sedlitzer<br />
Sees, der <strong>für</strong> jeden Ort vorgesehen wird, nichts geplant.<br />
Fazit: In den vorliegenden Konzepten zur <strong>Erholungsnutzung</strong> ist ein regionaler Ansatz vorhanden. Jedoch<br />
scheinen die einzelnen Projektideen nicht systematisch entwickelt worden zu sein, sondern vorhandene<br />
Einzelideen sind eher nachträglich in die Gesamtsituation eingeb<strong>und</strong>en worden. Eine f<strong>und</strong>ierte Untersuchung,<br />
ob eine <strong>für</strong> die umfangreichen geplanten Projekte nötige Nachfrage wirklich besteht <strong>und</strong> / oder<br />
geweckt werden kann, ist bisher nicht durchgeführt worden. Unklar bleibt auch, ob die angedachten ähnlichen<br />
Nutzungen an verschiedenen Stellen der Seenkette (z.B. Wasserwelt Sedlitz <strong>und</strong> waterworld Geierswalde;<br />
jeweils mehrere Marinas, Hafenanlagen, Badestrände, Campingplätze) sich tatsächlich (wie<br />
von den Nutzungsplanern eingeschätzt) ergänzen oder nicht doch zueinander in Konkurrenz stehen werden.<br />
Hierzu wäre auch eine Betrachtung der weiteren Umgebung des Fallbeispielgebiets, welche die vorhandenen<br />
<strong>und</strong> geplanten Erholungseinrichtungen z.B. am Senftenberger See oder in den zukünftigen<br />
Restseen der östlich anschließenden Tagebaue einbezieht, notwendig.<br />
Im Strategiekonzept der Regionalen Planungsstelle Bautzen wird ein Gesamtkonzept <strong>für</strong> die ganze Region<br />
mit deutlich unterschiedenen Zielsetzungen <strong>für</strong> die einzelnen Teilgebiete entwickelt. Da die bereits<br />
vorhandenen anderen Projekte <strong>und</strong> Ideen aber nicht berücksichtigt oder bewertet werden, ist fraglich, ob<br />
die zur Konkretisierung erforderliche Neuorientierung anderer Planungsträger realisiert werden kann.<br />
282
8.2.3.1.4 Durch die Rahmenbedingungen ausgelöste Konflikte<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Eine Problematik, die im Fallbeispielgebiet eine systematisch-hierarchische Herangehensweise an die<br />
Planung erschwert, sind bestehende Rahmenbedingungen aufgr<strong>und</strong> der teilweise bereits erfolgten Sanierung.<br />
V.a. im Tagebau Spreetal, wo 1998 die Projektidee des Karl-May-Lands als nicht realisierbar verworfen<br />
wurde <strong>und</strong> daraufhin alle Planungen zur Nachnutzung von neuem begannen, aber auch im Brandenburger<br />
Teil des Fallbeispielgebiets besteht das Problem, dass die Planungen sich danach ausrichten<br />
müssen, was in den sanierten Bereichen überhaupt noch machbar ist.<br />
Generell ist festzustellen, dass durch die relativ späte Erstellung der Konzepte <strong>für</strong> Erholung <strong>und</strong> Naturschutz<br />
das Konfliktpotenzial erhöht wurde. Zum einen ging dadurch Zeit <strong>für</strong> die Herausarbeitung <strong>und</strong> Lösung<br />
von Zielkonflikten, zum anderen aber auch <strong>für</strong> Einflussmöglichkeiten auf die laufende Sanierung<br />
verloren.<br />
Einige Konflikte wurden bereits auf überörtlicher Ebene, nämlich in der Regionalplanung / Braunkohlenplanung<br />
festgeschrieben. So kann das Kriterium „Großräumigkeit“ <strong>für</strong> Naturschutzflächen im Fallbeispielgebiet<br />
nur noch bedingt Berücksichtigung finden, da die Braunkohlepläne in allen Tagebauen des<br />
Fallbeispielgebietes Naturschutz <strong>und</strong> verschiedene Nutzungen auf kleinem Raum nebeneinander vorsehen<br />
(dies gilt im übrigen <strong>für</strong> fast alle Tagebaue im Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer Revier).<br />
Aus Sicht der Nutzungsplaner bestehen andere Vorstellungen, was in Vorranggebieten Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
möglich sein sollte als seitens der Naturschutzvertreter akzeptiert werden kann (s.o.). Da die Vorstellungen<br />
der Naturschutzbehörden <strong>und</strong> des ehrenamtlichen Naturschutzes aber bislang noch nicht in<br />
Form fertiger Konzepte vorliegen, fehlen den Nutzungsplanern Gr<strong>und</strong>lagen, auf die sie bei ihren Planungen<br />
zurückgreifen könnten.<br />
Da auch zum aktuellen Planungsstand Sanierungsarbeiten sowie konzeptionelle Arbeiten zum Bereich<br />
<strong>Erholungsnutzung</strong> <strong>und</strong> Naturschutz parallel laufen, ohne dass bislang ein intensiver inhaltlicher Austausch<br />
erfolgt 28 , sind weitere Zielkonflikte zu erwarten <strong>und</strong> <strong>für</strong> beide Seiten zufrieden stellende Lösungen<br />
erschwert. So kann es z.B. weiterhin passieren, dass mangels Information die Kommunen Nutzungen in<br />
oder direkt am Rand von schutzwürdigen Bereichen vorsehen, die im konkreten Einzelfall mit dem dortigen<br />
Schutzziel nicht vereinbar sind.<br />
8.2.3.2 Folgerungen <strong>für</strong> die Handreichung<br />
Die folgende Zusammenstellung verdeutlicht, welche Aspekte der Handreichung (vgl. Fußnote 18, S.<br />
161) <strong>für</strong> die Nutzungsplanung im Ergebnis des Fallbeispiels als besonders wichtig anzusehen sind.<br />
• Für so umfangreiche Planungen <strong>und</strong> Vorhaben wie im Fallbeispielgebiet ist die Erstellung eines Zonierungskonzeptes<br />
vor Projektierung der Einzelideen wichtig. Diese Gr<strong>und</strong>lage würde auch die Suche<br />
nach standörtlichen Alternativen bei auftretenden Konflikten erleichtern.<br />
• Wichtig ist eine frühzeitige Einbeziehung von Naturschutzvertretern in die Nutzungsplanung über Gespräche,<br />
da ab einem gewissen Planungsstand wegen des bereits investierten Aufwands nur noch eine<br />
geringe Bereitschaft besteht, Ideen gänzlich aufzugeben oder auch nur nach Standortalternativen zu<br />
suchen.<br />
28 Eine Beteiligung der Kommunen am Naturschutzfachkonzept <strong>für</strong> Brandenburg (vgl. Kap. 8.2.2.2.3) steht derzeit an.<br />
283
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
• Die Präsentation einer breiten Ideenpalette in der Handreichung, welche Erholungsformen in der<br />
Bergbaufolgelandschaft möglich sind, ist wichtig, da Planungsträger zunächst an gängige, auch in anderen<br />
Tagebauen geplante oder bereits vorhandene Erholungsformen (wie Badestrand <strong>und</strong> Bootshafen)<br />
denken <strong>und</strong> die vielfältigen anderen Möglichkeiten (z.B. Naturerleben, Kulturerleben, Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation) eher unbeachtet bleiben.<br />
• Die Tatsache, dass auch die Ausübung landschaftsbezogener Erholungsaktivitäten wie Wandern oder<br />
Paddeln in bestimmten empfindlichen Lebensräumen zu Beeinträchtigungen führen können, muss<br />
deutlich hervorgehoben werden.<br />
• Unterschätzt werden bei der Nutzungsplanung häufig auch mögliche Auswirkungen, die Erholungseinrichtungen<br />
auf nicht direkt betroffene, aber benachbarte Gebiete haben können.<br />
• Für die Nutzungsplaner ist es notwendig, rechtzeitig Vorstellungen zur Erholungsplanung zu entwickeln<br />
<strong>und</strong> diese frühzeitig mit dem Sanierungsträger abzustimmen, da ansonsten die Spielräume durch<br />
Festlegungen der Sanierung deutlich eingeschränkt werden.<br />
• Naturbezogene Erholungsformen (Naturerlebnis, Umweltbildung) können attraktive Erholungsangebote<br />
darstellen <strong>und</strong> bei geeigneter Ausgestaltung gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz<br />
leisten; diesem Aspekt sollte sowohl seitens der Nutzungsplaner als auch der Naturschutzvertreter<br />
mehr Beachtung geschenkt werden.<br />
Für die Naturschutzvertreter ist als Resümee aus dem Fallbeispiel zu sagen, dass die Vorstellungen bezüglich<br />
wichtiger Flächen <strong>und</strong> der zum Schutz dieser Bereiche erforderlichen Beschränkungen möglichst<br />
frühzeitig ausgearbeitet werden müssen. Insbesondere von Seiten des ehrenamtlichen Naturschutzes liegen<br />
Gr<strong>und</strong>lagendaten <strong>und</strong> Zielvorstellungen zwar schon vor, wurden aber bislang aufgr<strong>und</strong> fehlender finanzieller<br />
Mittel (noch) nicht in naturschutzfachliche Konzepten bzw. Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen<br />
konkretisiert. Wichtig ist, dass entsprechende Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen den Nutzungsplanern zur Verfügung<br />
stehen (als einsehbare Unterlagen <strong>und</strong> ergänzend durch Vorstellung <strong>und</strong> Diskussion) <strong>und</strong> außerdem nachvollziehbar<br />
begründet sind.<br />
Wichtig ist auch, dass die Forderungen der Naturschutzseite nicht pauschal alle Nutzungen ablehnen,<br />
sondern anerkennen, dass viele Erholungsformen eine attraktive Landschaft benötigen, <strong>und</strong> daher differenziert<br />
benennen, welche Auswirkungen in welchen Räumen keinesfalls akzeptiert werden können, wo<br />
bestimmte Nutzungen nicht zu gravierenden Konflikten führen oder wo Synergieeffekte auftreten (z.B.<br />
Gestaltung von naturnahen Flächen <strong>für</strong> Naturerleben oder landschaftsbezogene Erholungsformen). Ein<br />
Ansatz in dieser Richtung findet sich im geplanten Naturschutzgroßprojekt, das auch einen sanften <strong>Tourismus</strong><br />
vorsieht. Dieser erscheint noch ausbaufähig, da derzeit v.a. das passive Betrachten über Wege, Infotafeln,<br />
Aussichtspunkte <strong>und</strong> Führungen im Vordergr<strong>und</strong> steht. Möglichkeiten eines aktiven Naturerlebens<br />
auf speziell da<strong>für</strong> vorgesehenen Flächen sollten noch zusätzlich geprüft werden.<br />
284
8.2.3.3 Vorschläge zu Konfliktlösungen<br />
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
Wie aus den bisherigen Darstellungen hervorgeht, liegt der derzeitige Planungsschwerpunkt im Bereich<br />
der Restlochkette Sedlitz-Skado-Koschen <strong>und</strong> Ilsesee auf überwiegend intensiven Erholungsformen (v.a.<br />
Bereich Wassersport, Gewässerverb<strong>und</strong> <strong>für</strong> Erholungszwecke). Die gr<strong>und</strong>legende Frage von Funktionszuweisungen<br />
in diesem Bereich muss inzwischen als weitgehend abgeschlossen angesehen werden, zusätzliche<br />
Flächenansprüche des Naturschutzes erscheinen im Bereich der Restlochkette kaum mehr umsetzbar.<br />
Da die einzelnen Vorhaben im gesamten Fallbeispielgebiet zum größten Teil noch nicht in der Umsetzungsphase<br />
sind, sind noch einige Möglichkeiten vorhanden, vielfältige Erholungsmöglichkeiten zu<br />
schaffen <strong>und</strong> dabei dennoch Naturschutzbelange stärker als bislang zu berücksichtigen.<br />
• Generell sollte der Dialog zwischen Nutzungsplanern, Sanierungsträger <strong>und</strong> Naturschutzvertretern gefördert<br />
werden. Planungen, Konflikte sowie Lösungsmöglichkeiten sollten in einem festen, planungs-<br />
oder projektbegleitendem Gremium regelmäßig diskutiert werden.<br />
• Sollten Vorhaben gravierende Konflikte mit den in Ausarbeitung befindlichen Fachkonzepten des Naturschutzes<br />
verursachen, sollte seitens der Planer die Bereitschaft zu Kompromissen vorhanden sein<br />
(z.B. kleinere Dimensionierung von Anlagen, Suche nach Standortalternativen, Anerkennung räumlicher<br />
oder zeitlicher Beschränkungen). Dies gilt v.a. <strong>für</strong> die Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft, in<br />
denen dem Naturschutz tatsächlich der Vorrang eingeräumt werden müsste. Dabei sind auch mögliche<br />
Beeinträchtigungen benachbarter Flächen zu beachten. Zu nennen wären hier z.B.<br />
- Der Verzicht auf die Einrichtung eines Wanderwegs Kleinkoschen - Lieske durch das<br />
geplante NSG „Sorno-Rosendorfer Buchten“ (keine Alternativverbindung ausserhalb des<br />
NSG möglich). Hierdurch würden wesentliche Teile des NSG von Land her unzugänglich<br />
<strong>und</strong> Störungen verhindert werden, da die zwei Verbindungskanäle Sedlitz - Koschen<br />
bzw. Skado - Koschen ohne Brücken von Land her nicht überquert werden können<br />
- Verzicht auf eine „landschaftswirksame Gestaltung von Teilbereichen“ innerhalb der<br />
Landflächen des NSG (Vorschläge lt. IBA-Planung).<br />
- Ruhigstellung der Vorranggebiete Sorno-Rosendorfer Buchten <strong>und</strong> Halbinsel Skado<br />
auch von Wasserseite her durch geeignete Maßnahmen (Absperrung, Lenkung, Aufklärung,<br />
Überwachung).<br />
- Gemeinsame Erarbeitung von Möglichkeiten <strong>für</strong> eine naturschutzverträgliche Nutzung<br />
der Vorrangflächen Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>für</strong> Naturerlebnisangebote durch Nutzungsplaner<br />
<strong>und</strong> Naturschutzvertreter (Beispiele wären eine Infostelle über die BFL (vgl. Kap.<br />
8.2.3.1.2), Führungen, Beobachtungstürme <strong>für</strong> Wasservögel etc.)<br />
• Durch die Schaffung neuer Inseln als Ersatz <strong>für</strong> mit dem Gr<strong>und</strong>wasserantieg verloren gehende Brutinseln<br />
von Seevögeln könnte die Haben-Seite <strong>für</strong> den Naturschutz im Gebiet deutlich gestärkt werden.<br />
• Daneben können Belange des Naturschutzes im kleineren Maßstab auch außerhalb der Vorrangflächen<br />
gefördert werden, indem z.B.strukturreiche Uferzonen gestaltet oder Flächen der Sukzession überlassen<br />
werden. Auch sollten Entwicklungsmöglichkeiten naturnaher Flächen zum Zwecke des Naturerlebens<br />
außerhalb der Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft geprüft werden, was in den derzeitigen<br />
Erholungsplanungen noch fast keine Bedeutung hat.<br />
285
8.2 Fallbeispiel 2: Lausitzer Seenkette - Naturschutzfachliche Aspekte<br />
• Die Beachtung von Naturschutzbelangen in der Detailplanung der einzelnen Projekte kann einen weiteren<br />
wichtigen positiven Beitrag zur Konfliktvermeidung <strong>und</strong> -minderung leisten (s. konkrete Empfehlungen<br />
der Handreichung).<br />
• Insbesondere <strong>für</strong> umfangreichere Vorhaben sollten baldmöglichst Machbarkeitsstudien durchgeführt<br />
werden, um die Realisierbarkeit auch im Hinblick auf sozioökonomische Faktoren zu prüfen (Bedarfsanlayse,<br />
Kosten-Nutzen-Analyse, Akzeptanz etc; s. Handreichung <strong>für</strong> Kommunen im Entwurf des<br />
Gesamtberichts zum F+E-Vorhaben). Sollten sich daraus Änderungen <strong>für</strong> die bisherigen Planungen<br />
ableiten lassen, so wäre zu prüfen, inwieweit hierbei neben den Zielen der Erholungsplanung auch Naturschutzziele<br />
umgesetzt werden können (z.B. über die Prüfung von alternativen Erholungsformen oder<br />
Alternativstandorten).<br />
Die o.g. Lösungsansätze (Kompromissfindung, Besucherlenkung) lassen sich allerdings kaum realisieren,<br />
wenn die Kernaussagen des Strategiekonzeptes der Regionalen Planungsstelle Bautzen (unbeschränkter<br />
Motorwassersport) in der Seenkette verwirklicht werden sollten. Vielmehr wäre durch zu erwartende Störungen<br />
<strong>und</strong> Beeinträchtigungen fraglich, ob die Vorrangfunktion des Naturschutzes innerhalb der bestehenden<br />
Vorranggebiete gewährleistet werden kann.<br />
Für den ehemaligen Tagebau Spreetal ist die Frage künftiger Nutzungsschwerpunkte bislang nicht abschließend<br />
geklärt, hier existieren unterschiedliche Vorstellungen seitens Naturschutz <strong>und</strong> Nutzungsplanern,<br />
die bislang nicht aufeinander abgestimmt wurden. Konkrete inhaltliche Lösungsansätze können <strong>für</strong><br />
diesen Bereich nicht benannt werden, da bislang nur wenige inhaltliche Zielvorstellungen der Nutzer- <strong>und</strong><br />
Naturschutzseite bekannt sind. Dringend zu empfehlen wäre hier die Aufnahme von Abstimmungsgesprächen,<br />
bei denen die verschiedenen Zielvorstellungen benannt <strong>und</strong> daraus Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Konfliktpotenziale<br />
abgeleitet werden können.<br />
286
9 Literatur<br />
9. Literatur<br />
Die hier aufgeführte Liste umfasst neben zitierter Literatur auch einen groben Überblick über das Ergebnis<br />
der durchgeführten Literaturrecherche.<br />
9. Symposium über die naturwissenschaftliche Forschung in der Oberlausitz (1990): Die Vielfalt der Natur<br />
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288
9. Literatur<br />
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290
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<strong>und</strong> Tagungsberichte 6: 86 S.<br />
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SÄCHSISCHE AKADEMIE FÜR NATUR UND UMWELT (Hrsg.) (1997): Naturschutz in Bergbauregionen.<br />
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66 S.<br />
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9. Literatur<br />
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SAFETEC GmbH (1995b): Ökologische Untersuchungen zum Beeinflussungsgebiet des Tagebaues Lohsa<br />
einschließlich Vorschlag zur Bergbaufolgelandschaft. - Teil 2: Gesamtbereich des Tagebaues Lohsa<br />
(Anhangsband): 11 S.<br />
SAFETEC GmbH (1995c): Ökologische Untersuchungen zum Beeinflussungsgebiet des Tagebaues Lohsa.-<br />
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von Leitbildern <strong>und</strong> Handlungskonzepten <strong>für</strong> die verantwortliche Gestaltung <strong>und</strong> nachhaltige Entwicklung<br />
ihrer naturnahen Bereiche“. 272 S.<br />
WIEGLEB, G. (1997b): Naturschutz in Südbrandenburg - Erreichtes <strong>und</strong> Ziele <strong>für</strong> die Zukunft. - In: Biologische<br />
Studien Luckau 26: S.103-114.<br />
WIEGLEB, G. (1996): Leitbilder des Naturschutzes in Bergbaufolgelandschaften am Beispiel der Niederlausitz.<br />
- In: Verhandlungen der Gesellschft <strong>für</strong> Ökologie 25: S.309-319.<br />
296
9. Literatur<br />
WINKELBRANDT, A. (1999): Einführung in die Bergbau- <strong>und</strong> Naturschutzsituation des Südraums Leipzig.<br />
- In: DEUTSCHER RAT FÜR LANDESPFLEGE (Hrsg.): Landschaften des Mitteldeutschen <strong>und</strong> Lausitzer<br />
Braunkohlentagebaus - Schriftenreihe des Deutschen Rats <strong>für</strong> Landespflege (70): S. 27-30.<br />
WINKELMANN, C. & WILKEN, T. (1998) Sportaktivitäten in Natur <strong>und</strong> Landschaft. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>für</strong> Konfliktlösungen. Forschungsbericht 101 06 080 UBA-FB 97-050 im Auftrag des Umweltb<strong>und</strong>esamtes.<br />
- Berlin (Erich Schmidt Verlag) - Berichte 3/98.<br />
WIRTH, A. J. (1976): Massentourismus <strong>und</strong> abhängige Entwicklung. Kritik der herrschenden Theoreme<br />
zum <strong>Tourismus</strong> der Dritten Welt. Marburg / Lahn (Universität Marburg) (Dissertation)..<br />
WITTIG, H. (1998): Braunkohlen- <strong>und</strong> Sanierungsplanung im Land Brandenburg. In: PFLUG, W. (Hrsg.):<br />
Braunkohlentagebau <strong>und</strong> Rekultivierung. Berlin (Springer) S. 475-486.<br />
WITTIG, R.; GÖDDE, M.; NEITE, H.; PAPAJEWSKI, W. & SCHALL, O. (1984): Die Buchenwälder auf den<br />
Rekultivierungsflächen im Rheinischen Braunkohlerevier: Artenkombination, pflanzensoziologische Stellung<br />
<strong>und</strong> Folgerung <strong>für</strong> zukünftige Rekultivierungen. - In: Angew.Bot. (59): S.93-112.<br />
WOLF, G. (1989): Probleme der Vegetationsentwicklung auf forstlichen Rekultivierungsflächen im Rheinischen<br />
Braunkohlerevier. - In: Natur <strong>und</strong> Landschaft 64 (10): S.451-455.<br />
WOLF, G. (1987): Untersuchungen zur Verbesserung der forstlichen Rekultivierung mit Altwaldboden im<br />
Rheinischen Braunkohlenrevier. - In: Natur <strong>und</strong> Landschaft 62 (9): S.364-368.<br />
WOLF, G. (1985): Primäre Sukzession auf kiesig-sandigen Rohböden im Rheinischen Braunkohlerevier. -<br />
In: Schr.reihe Vegetationsk<strong>und</strong>e (16): S.46-83, 195-197.<br />
WÖHRSTEIN, T. (1998): Mountainbike <strong>und</strong> Umwelt. Saarbrücken (Pirrot).<br />
WÖPKE, C. (2001): Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau (Entwurf).<br />
ZINTZ, K.; RAHMANN, H.; WEISSER, H. (Hrsg.) (1990): Ökologie <strong>und</strong> Management kleinerer Stehgewässer.<br />
492 S.<br />
ZÖTTL, H.; MÖHLENBRUCH, N. (1989): Die Böden in der forstlichen Rekultivierung. -In: Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
64 (10): S.440.<br />
ZWECKVERBAND PLANUNG UND ERSCHLIEßUNG „NEUE HARTH“ (2000): Karte zu geplanten Nutzungen<br />
im Zweckverbandsgebiet „Neue Harth“.<br />
www.dsv.org/umwelt/10regeln.htm (Stand 07/00): Zehn goldene Regeln <strong>für</strong> das Verhalten von Wassersportlern<br />
in der Natur.<br />
www.ffs-hohenahr.de/frame_planung.htm (Stand 04/01): Informationen der Forschungsstelle <strong>für</strong> Frei<strong>und</strong><br />
Spielraumplanung (FFS) <strong>für</strong> innovative <strong>und</strong> naturnahe Gestaltung von Campingplätzen.<br />
297
298
Anhang<br />
299
Anhangsverzeichnis<br />
Anhang I: Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen<br />
in der BL/BFL<br />
Anhang II: Bewertung der Betrachtungseinheiten im Hinblick auf ihre<br />
Erholungseignung<br />
Anhang III: Zusammenfassende Darstellung von Auswirkungen der Erholungsformen<br />
Anhang IV Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen<br />
in der BFL<br />
Anhang V Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ermittlung des Konfliktpotenzials durch<br />
Beeinträchtigung wertvoller Biotope der BFL<br />
S. 301<br />
- S. 309<br />
S. 325<br />
S. 328<br />
S. 344<br />
300
Anhang I:<br />
Rechtliche <strong>und</strong> planerische Vorgaben <strong>für</strong> mögliche Erholungsformen in der BL/BFL<br />
Diese Übersicht umfasst die wichtigsten gesetzlichen Regelungen <strong>und</strong> erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />
Erholungsform<br />
Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfad i.d.R. freie Betretbarkeit<br />
von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />
Einschränkungen durch<br />
RV möglich<br />
Naturbeobachtung in<br />
freier Landschaft<br />
Naturerlebnisgebiet oder<br />
-spielgelände<br />
variierende Regelungen<br />
im Landesrecht<br />
i.d.R. freie Betretbarkeit<br />
von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />
Einschränkungen durch<br />
RV möglich<br />
Tiergehege / Tierpark freie Betretbarkeit des<br />
Waldes darf nicht unangemessen<br />
eingeschränkt<br />
werden<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (s.o)<br />
i.d.R nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (z.B. Beobachtungsturm)<br />
i.d.R nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (s.o.)<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
im Einzelfall zu<br />
prüfen<br />
im Einzelfall zu<br />
prüfen<br />
im Einzelfall zu<br />
prüfen<br />
im Einzelfall zu<br />
prüfen<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />
entsprechend den<br />
Ländernaturschutzgesetzen;Verkehrssicherungspflichtbeachten<br />
i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />
je nach Größe des Vorhabens,<br />
i.d.R. nicht erforderlich<br />
ggf. EU-Badegewässer-RichtlinieVerkehrssicherungspflicht<br />
beachten (<strong>für</strong><br />
Kinder versteckte Gefahren<br />
beseitigen)<br />
im Einzelfall zu prüfen Genehmigungspflicht<br />
nach § 24 BNatSchG<br />
bzw. Ländernaturschutzgesetzen<br />
301
Erholungsform<br />
Landschaftsbezogene Erholung<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Wandern i.d.R. freie Betretbarkeit<br />
von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />
Einschränkungen durch<br />
Rechtsverordnung möglich<br />
Radfahren variierende Regelungen<br />
im Landesrecht<br />
Reiten variierende Regelungen<br />
im Landesrecht<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (außer bei untergeordneter<br />
Bedeutung <strong>und</strong><br />
Größe)<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (s.o.)<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (s.o.)<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />
entsprechend den<br />
Ländernaturschutzgesetzen;<br />
ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />
beachten<br />
i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />
entsprechend den<br />
Ländernaturschutzgesetzen;<br />
ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />
beachten<br />
i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />
entsprechend den<br />
Ländernaturschutzgesetzen;<br />
ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />
beachten<br />
302
Erholungsform<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben<br />
Industrie-, Bau- oder<br />
Bodendenkmal<br />
Landschaftsparks <strong>und</strong><br />
Gartenanlagen<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
nicht relevant nicht relevant im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />
nicht vom allg. Betretungsrecht<br />
erfasst<br />
nicht relevant im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />
Ausstellung / Museum nicht relevant nicht relevant i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
Veranstaltung / Event im Einzelfall zu prüfen nicht relevant i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
i.d.R. nicht erforderlich,<br />
bei Großvorhaben im<br />
Einzelfall zu prüfen<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
Verkehrssicherungspflicht<br />
beachten, Erhalt<br />
ist oft durch<br />
Denkmalschutzgesetze<br />
der Länder vorgeschrieben<br />
im Einzelfall zu prüfen Verkehrssicherungspflicht<br />
beachten, Erhalt<br />
ist evtl. durch<br />
Denkmalschutzgesetze<br />
der Länder vorgeschrieben<br />
i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />
303
Erholungsform<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
Aussichtspunkt in der<br />
BFL<br />
Führung / Besichtigungstour<br />
Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum,<br />
Begegnungsstätte<br />
auf Flächen unter Bergaufsicht<br />
keine freie Betretbarkeit,Zugänglichkeit<br />
mit Betreiber klären<br />
Abhängig vom Verkehrsmittel<br />
(Befahren<br />
von Wald <strong>und</strong> Flur mit<br />
Kfz ist nicht erlaubt)<br />
auf Flächen unter Bergaufsicht<br />
keine freie Betretbarkeit,Zugänglichkeit<br />
mit Betreiber klären<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (s.o.)<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
nicht relevant nicht relevant i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
i.d.R. nicht erforderlich BBergG, wenn noch<br />
nicht aus Bergrecht<br />
entlassen<br />
i.d.R. nicht erforderlich BBergG, wenn noch<br />
nicht aus Bergrecht<br />
entlassen<br />
i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />
304
Erholungsform<br />
Wassersport <strong>und</strong> -erholung<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Badebetrieb i.d.R. freie Betretbarkeit;<br />
Einschränkungen<br />
durch Rechtsverordnung<br />
möglich<br />
Bootbetrieb<br />
(ohne Motor)<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen im Uferbereich<br />
ggf. wasserrechtliche<br />
Genehmigung erforderlich;<br />
einschränkende Rechtsverordnungen<br />
beachten<br />
nicht relevant Surfen, Ruder- <strong>und</strong> Kanubetrieb<br />
fallen i.d.R.<br />
unter Gemeingebrauch<br />
(Ausnahme: Sportveranstaltungen)<br />
Segeln: Für größere<br />
Boote auf nicht schiffbaren<br />
Gewässern genehmigungspflichtig<br />
Regattabetrieb: Genehmigungspflichtig<br />
länderspezifische Abweichungen<br />
möglich<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (außer Wasserbauten)<br />
i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (außer Wasserbauten)<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen,<br />
i.d.R. erforderlich<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
je nach Größe der Anlage<br />
je nach Größe der Anlage<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
EU-Badegewässer-<br />
Richtlinie<br />
ggf. wasserrechtliche<br />
Genehmigung<br />
bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen im Uferbereich<br />
ggf. wasserrechtlicheGenehmigung<br />
erforderlich<br />
305
Erholungsform<br />
Motorbootbetrieb / Ausflugsschifffahrt<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
nicht relevant nicht relevant<br />
(auf nicht schiffbaren<br />
Gewässern genehmigungspflichtig)<br />
Angeln i.d.R. freie Betretbarkeit<br />
von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />
Einschränkungen durch<br />
RV möglich<br />
bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen im Uferbereich<br />
ggf. wasserrechtliche<br />
Genehmigung erforderlich<br />
Tauchen variierende Regelungen<br />
im Länderrecht<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
i.d.R. bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (außer Wasserbauten)<br />
nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (außer Wasserbauten)<br />
nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen (außer Wasserbauten)<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
i.d.R. erforderlich je nach Größe der Anlage<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
bei Errichtung von<br />
Anlagen im Gewässer<br />
<strong>und</strong> im Uferbereich<br />
ggf. wasserrechtliche<br />
Genehmigung erforderlichSportanlagenlärmschutzverordnung<br />
(18. BImSchV)<br />
Für Ausflugsschifffahrt<br />
im Einzelfall zu<br />
prüfen<br />
i.d.R. nicht erforderlich länderspezifisches Fischereirecht<br />
beachten<br />
i.d.R. nicht erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />
306
Erholungsform<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />
Mountainbiking variierende Regelungen<br />
im Landesrecht; Betretungsrecht<br />
gilt i.d.R. nur<br />
<strong>für</strong> Wege<br />
Fitness-Gelände /<br />
Sportpfad<br />
i.d.R. freie Betretbarkeit<br />
von Wald <strong>und</strong> Flur;<br />
Einschränkungen durch<br />
RV möglich<br />
Wintersport variierende Regelungen<br />
im Landesrecht;<br />
Einschränkungen durch<br />
RV möglich<br />
Neuartige Sport- <strong>und</strong><br />
Spielaktivitäten<br />
Motorsport im Gelände Befahren von Wald <strong>und</strong><br />
Flur mit Kraftfahrzeugen<br />
ist nicht erlaubt<br />
Luftsport außerhalb von<br />
Anlagen<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
nicht relevant nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
Bei Eislauf: Variierenden<br />
Regelungen im<br />
Länderrecht<br />
nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen nur bei Errichtung baulicher<br />
Anlagen<br />
nicht relevant Für Flugsport am Wasser<br />
nicht relevant (Genehmigungspflicht)<br />
nicht relevant ggf. baurechtliche Genehmigung<br />
erforderlich<br />
baurechtliche Genehmigung<br />
erforderlich<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
im Einzelfall zu prüfen,<br />
i.d.R. erforderlich<br />
im Einzelfall zu prüfen,<br />
i.d.R. erforderlich<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />
entsprechend den<br />
Ländernaturschutzgesetzen<br />
i.d.R. nicht erforderlich Markierung von Wegen<br />
entsprechend den<br />
Ländernaturschutzgesetzen;Verkehrssicherungspflicht<br />
beachten<br />
je nach Größe baulicher<br />
Anlagen<br />
Markierung von Wegen<br />
/ Loipen entsprechend<br />
den Ländernaturschutzgesetzen<br />
im Einzelfall zu prüfen im Einzelfall zu prüfen<br />
je nach Größe der Anlage<br />
je nach Größe der Anlage<br />
ggf. genehmigungspflichtig<br />
nach<br />
§ 4 BImSchG<br />
die Anlage von Flugplätzen<br />
ist nach<br />
§ 6 LuftVG genehmigungspflichtig;alternativ:<br />
Außenstart- <strong>und</strong><br />
-landeerlaubnis nach<br />
§ 25 LuftVG<br />
Für Flugsport am<br />
Wasser: Wasserrechtliche<br />
Genehmigung<br />
erforderlich<br />
307
Erholungsform<br />
Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen<br />
Betretungsrecht<br />
(§ 27 BNatSchG /<br />
§ 14 BWaldG)<br />
Gemeingebrauch am<br />
Gewässer (§ 23 WHG)<br />
Baugenehmigung<br />
erforderlich<br />
nicht relevant nicht relevant baurechtliche Genehmigung<br />
erforderlich<br />
Freizeitpark nicht relevant nicht relevant baurechtliche Genehmigung<br />
erforderlich<br />
Freizeitwohnen<br />
nicht relevant nicht relevant i.d.R. erforderlich<br />
(<strong>für</strong> Zeltplätze im Einzelfall<br />
zu prüfen)<br />
Eingriffsregelung<br />
anzuwenden<br />
(§ 8 BNatSchG)<br />
im Einzelfall zu prüfen,<br />
i.d.R. erforderlich<br />
im Einzelfall zu prüfen,<br />
i.d.R. erforderlich<br />
im Einzelfall zu prüfen,<br />
i.d.R. erforderlich<br />
Durchführung von<br />
ROV, PFV, UVP<br />
erforderlich<br />
je nach Größe <strong>und</strong> Art<br />
der Anlage<br />
Hinweise auf weitere<br />
Rechtsvorschriften<br />
Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />
(18. BImSchV)<br />
ggf. Verkehrssicherungspflicht<br />
beachten<br />
Im Einzelfall zu prüfen<br />
i.d.R. erforderlich im Einzelfall zu prüfen<br />
je nach Größe der Anlage<br />
im Einzelfall zu prüfen<br />
Quellen: BNatSchG (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz; 21.9.1998), WHG (Wasserhaushaltsgesetz; 12.11.1996), BImSchG (14.5.1990), UVPG (12.2.1990), Naturschutzgesetze<br />
der Länder, SCHARPF (1983), BayVerwG (1999), ERBGUTH & RICHARD (1988), SCHEMEL & ERBGUTH (2000), WINKELMANN & WILKEN (1998).<br />
308
Anhang II:<br />
Bewertung der Betrachtungseinheiten im Hinblick auf ihre Erholungseignung<br />
Verwendete Abkürzungen:<br />
S = Funktion der Einheit als Standort <strong>für</strong> eine aktive Nutzung<br />
K = Funktion der Einheit als Kulisse<br />
Aktiver Tagebau (BL)<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
K • Als Kulisse <strong>für</strong> verschiedene Einrichtungen gut geeignet, insbesondere<br />
<strong>für</strong> spezielle Aussichtspunkte in der BL mit Einblick<br />
in die Abbautätigkeit. Auch gute Einbeziehung in Führungen<br />
oder Besichtigungstouren durch die BL/BFL möglich.<br />
K • Aktive Tagebaue lassen sich punktuell in touristische Routen<br />
<strong>für</strong> Wanderer, Radwanderer <strong>und</strong> Reiter einbeziehen (Aussichtspunkte).<br />
• Aber: Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub <strong>und</strong> Betrieb.<br />
K • Möglich ist eine Integration aktiver Tagebaue in thematische<br />
Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade (ggf. auch in Kombination mit Führungen;<br />
vgl. oben).<br />
• Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub <strong>und</strong> Betrieb.<br />
K • Die extremen Bedingungen (Lärm, Staub etc. ) innerhalb <strong>und</strong><br />
im Umfeld aktiver Tagebau können geeignete Kulissen <strong>für</strong><br />
land-art Projekte, Ausstellungen technischer Geräte o.ä. sein.<br />
• Für andere Nutzungsformen oder Projekte (z.B. Landschaftspark,<br />
Gartenanlagen) können diese Bedingungen deutliche<br />
Störungen darstellen.<br />
S • Denkbar sind Führungen durch aktive Tagebaue <strong>für</strong> speziell<br />
interessierte Fachleute <strong>und</strong> Laien. Nur bedingt möglich, da<br />
Abstimmung mit Betrieb <strong>und</strong> Genehmigung erforderlich.<br />
K • Aktive Tagebaue sind als Kulissen <strong>für</strong> solche Anlagen geeignet,<br />
bei denen die landschaftliche Umgebung nur eine geringe<br />
Rolle spielt bzw. die selbst zu Störungen führen (z.B. lärmintensive<br />
Anlagen <strong>für</strong> Motorsport).<br />
309
BL, unsaniert<br />
Rohkippe<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
S/K • Durch die extremen Bedingungen (Substrat, Erosions- <strong>und</strong><br />
Sukzessionslandschaft) können Rohkippen äußerst interessante<br />
Objekte <strong>für</strong> Naturbeobachtung im freien Gelände oder<br />
auf Erlebnispfaden darstellen (auch über verschiedene Entwicklungsphasen<br />
der Vegetation). Denkbar wäre hier auch die<br />
Entwicklung von Naturerlebnis- <strong>und</strong> -spielgeländen.<br />
• Deutliche Einschränkungen einer aktiven Nutzung sind i.d.R.<br />
aus Bergsicherheitsgründen gegeben, so dass häufig nur die<br />
indirekte Nutzung (Beobachtung) von entsprechenden Aussichtspunkten<br />
aus bleibt.<br />
S/K • Das teils bizarre Landschaftsbild unsanierter Kippenflächen<br />
kann eine ideale Kulisse <strong>für</strong> Ausstellungen (land art Projekte,<br />
technische Geräte) bilden. Gleiches gilt <strong>für</strong> entsprechende<br />
Veranstaltungen mit thematischem Bezug oder experimentelle<br />
Gärten<br />
• Aus Sicherheitsgründen ist häufig nur die Nutzung als Kulisse<br />
möglich.<br />
S/K • Die oben beschriebene, besondere Eigenart der Landschaft<br />
(Landschaftsbild, Geologie <strong>und</strong> Böden, Lebensräume) stellt<br />
ideale Bedingungen <strong>für</strong> die Information interessierter Besucher<br />
dar (im Rahmen von Führungen, vertieft auch durch Infozentren).<br />
• Einschränkungen s.o., deshalb hohe Bedeutung der speziellen<br />
Aussichtspunkte in der BFL.<br />
K • Eignung nur als Kulisse <strong>und</strong> nur bedingt, da die Landschaft<br />
<strong>für</strong> den nicht speziell interessierten Erholungssuchenden monoton<br />
<strong>und</strong> "naturfern" wirken kann (daher Einbindung eher<br />
punktuell über Aussichtspunkte);<br />
hinzu kommen Beeinträchtigungen durch Staub.<br />
310
Forts. Rohkippe<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (außer<br />
Wassersport) (F)<br />
Wassersport (E)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
BFL, unsaniert<br />
Rohhalde<br />
S/K<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
- Naturerlebnis /<br />
Naturerfahrung<br />
(A)<br />
- Information /<br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
- Sport, Spiel<br />
<strong>und</strong> Freizeit (F)<br />
- Wassersport<br />
(E)<br />
- Freizeitwohnen<br />
(G)<br />
K<br />
K<br />
• Für die aktive Ausübung bestimmter landschaftsbezogener<br />
Sportarten sind Rohkippen bedingt geeignet (z.B. survival<br />
training, Motorsport im Gelände, mountain-biking); aber: Einschränkung<br />
wegen Bergsicherheit.<br />
• Für alle drei genannten Aktivitätsgruppen besitzt die Landschaftskulisse<br />
nur mittlere bis geringe Bedeutung (je nach<br />
Einzelaktivität), daher ist die Rohkippe als Kulisse <strong>für</strong> die genannten<br />
Erholungsformen bedingt geeignet.<br />
S/K • Halden stellen in der meist relativ wenig bewegten Landschaft<br />
des Untersuchungsraumes markante Geländeerhebungen dar.<br />
Rohhalden mit z.T. vielfältigem Kleinrelief <strong>und</strong> "wilder" Vegetation<br />
sind daher als Landschaften <strong>für</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben<br />
geeignet (z.B. land art, Ausstellung von technischem<br />
Gerät, Landmarken etc.).<br />
• Es bestehene Einschränkungen <strong>für</strong> eine aktive Nutzung der<br />
Landschaft (Rutschungen, Erosion).<br />
S/K • Halden stellen interessante Aussichtspunkte in der sonst weit-<br />
gehend ebenen Landschaft dar.<br />
• Aber: Eine aktive Nutzung ist wegen o.g. Gefährdungen nur<br />
bedingt möglich <strong>und</strong> aus Sicht des Landschaftserlebens v.a. in<br />
frühen Entwicklungsstadien nur wenig reizvoll (geringe Vegetationsentwicklung<br />
<strong>und</strong> landschaftliche Vielfalt, Staub).<br />
S/K • Voraussetzungen ähnlich der Rohkippe (aber: Keine Rippen-<br />
Kippen-Strukturen, die aus naturk<strong>und</strong>licher Sicht besonders<br />
interessant sind) - daher geringere Attraktivität.<br />
S/K<br />
K<br />
K<br />
• Einschränkungen <strong>für</strong> eine aktive Nutzung der Landschaft s.o.<br />
• Ähnlich Rohkippe <strong>für</strong> die aktive Ausübung bestimmter landschaftsbezogener<br />
Sportarten bedingt geeignet (z.B. Motorsport<br />
im Gelände, mountain-biking); aber: Einschränkungen s.o.<br />
• Zur Eignung als Kulisse s. "Rohkippe"<br />
311
BFL, unsaniert<br />
Restloch mit Böschung<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
- Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation<br />
(D)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
S/K • Unsanierte Restlöcher stellen aufgr<strong>und</strong> der geologischen <strong>und</strong><br />
morphologischen Besonderheiten (Kippkegel, Erosionsrinnen,<br />
Kleingewässer, etc.) sowie ihrer oft ungewöhnlichen Lebensräume<br />
<strong>und</strong> Landschaftsbilder äußerst interessante Erlebnisräume<br />
<strong>für</strong> den naturk<strong>und</strong>lichen Interessierten Besucher dar. Deshalb<br />
sind die Restlöcher potenziell sehr gut geeignet <strong>für</strong> Naturbeobachtung,<br />
Erlebnispfade <strong>und</strong> Naturerlebnisgebiete.<br />
• Gegen eine aktive Nutzung sprechen i.d.R. Gründe der Bergsicherheit<br />
(Rutschungsgefahr), so dass ein Natur- <strong>und</strong> Landschaftserlebnis<br />
häufig auf die "Kulisse" beschränkt bleibt.<br />
S/K • Die unsanierten Restlöcher stellen aufgr<strong>und</strong> ihrer Dimension<br />
<strong>und</strong> des außergewöhnlichen <strong>und</strong> teils bizarren Landschaftsbildes<br />
beeindruckende Kulissen <strong>für</strong> Aktivitäten aus dem Bereich<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben dar. Das mögliche Spektrum reicht<br />
von Ausstellungen (land art Projekte, technische Geräte, Industrie-Denkmale)<br />
über Veranstaltungen mit thematischem<br />
Bezug bis hin zu experimentellen oder (thematischen) Gärten<br />
(ähnlich der Rohkippe; Einschränkungen <strong>für</strong> eine aktive Nutzung<br />
s. vorherige Zeile).<br />
S/K • Die oben beschriebenen Potenziale bedingen eine gute Eignung<br />
der Restlöcher <strong>für</strong> Aktivitäten aus dem Bereich "Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation", v.a. Führungen zu verschiedenen<br />
Themenschwerpunkten (Einschränkungen <strong>für</strong> die Betretbarkeit<br />
s.o.).<br />
• Recht weit verbreietet sind spezielle Aussichtspunkte in der<br />
BFL (Restloch als "Kulisse"), eine Einbindung in Info- <strong>und</strong><br />
Bildungszentren wäre ebenfalls denkbar.<br />
K • Eignung als Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene Erholung<br />
vergleichbar mit "Rohkippe": Einbindung einzelner spezieller<br />
Aussichtspunkte ist positiv, als langfristige Kulisse (z.B.<br />
durch Routenführung am Restlochrand) nicht geeignet.<br />
312
Forts. Restloch mit Böschung<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Wassersport (E)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
BFL, gesichert<br />
Kippe, gesichert<br />
S/K<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
K<br />
K<br />
• Für die aktive Ausübung bestimmter landschaftsbezogener<br />
Sportarten bedingt geeignet (z.B. survival training, Motorsport<br />
im Gelände, mountain-biking); aber: Einschränkung wegen<br />
Bergsicherheit.<br />
• Zur Eignung als Kulisse vgl. "Rohkippe".<br />
S/K • Gesicherte Kippen stellen i.d.R. weitgehend ebene oder flach<br />
geneigte, relativ weiträumige Landschaften dar, die zu diesem<br />
Sanierungsstand die erforderliche Standsicherheit besitzen, jedoch<br />
noch nicht durch andere Nutzungsformen beansprucht<br />
sind. Damit besitzen sie gute Voraussetzungen v.a. <strong>für</strong> die Errichtungen<br />
von Erholungsanlagen (Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen),<br />
aber auch <strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel in der freien Landschaft.<br />
• Da gesicherte Kippen infolge der gängigen Sanierungspraxis<br />
ein eher monotones Landschaftsbild (Ansaat) aufweisen, sind<br />
sie v.a. <strong>für</strong> Anlagen <strong>und</strong> Nutzungen geeignet, <strong>für</strong> die die landschaftliche<br />
Kulisse geringere Bedeutung besitzt. Mit zunehmendem<br />
Sukzessionsablauf ist eine positive Entwicklung des<br />
Landschaftsbildes (v.a. Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt<br />
durch Entwicklung von Stauden, Gehölzen) zu erwarten.<br />
• Einschränkung: Bei der Einrichtung ist zu berücksichtigen,<br />
dass ein großer Teil der Kippenflächen mit dem Gr<strong>und</strong>wasseranstieg<br />
überflutet wird.<br />
S/K • Die Landschaftseinheit ist aufgr<strong>und</strong> ihres überwiegend monotonen<br />
Landschaftsbildes (Relief, einheitliche Vegetation durch<br />
Ansaat in frühem Entwicklungsstadium) ohne weitere gestalterische<br />
Maßnahmen nur bedingt <strong>für</strong> die Anlage von Wander-,<br />
Rad- oder Reitwegen geeignet. Mit zunehmendem Sukzessionsablauf<br />
ist eine positive Entwicklung des Landschaftsbildes<br />
zu erwarten.<br />
• Einschränkungen s.o.<br />
313
Forts. Kippe, gesichert<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Wassersport (E)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
S/K • Gesicherte Kippen besitzen im Vergleich zu Rohkippen ein<br />
wesentlich geringeres Potenzial <strong>für</strong> die genannten Aktivitätsgruppen<br />
(i.d.R. deutlich reduzierte Vielfalt an geologischen<br />
<strong>und</strong> morphologischen Bedingungen, relativ einheitliche Vegetation<br />
durch Ansaat, eher eintöniges Landschaftsbild). Damit<br />
sind sie sowohl <strong>für</strong> die aktive Nutzung als auch als Kulisse<br />
weniger interessante Räume. Mit zunehmendem Sukzessionsgeschehen<br />
ist eine Steigerung des natürlichen Potenzials zu<br />
erwarten (Sukzessionslandschaft mit Eignung <strong>für</strong> Lehr- <strong>und</strong><br />
Erlebnispfade, Tiergehege, Naturbeobachtung <strong>und</strong> -erlebnis).<br />
• Je nach benachbarten Flächen (z.B. Restlöcher in Flutung)<br />
können die Kippenflächen auch als Standorte <strong>für</strong> Einrichtungen<br />
zur Naturbeobachtung oder <strong>für</strong> Info- <strong>und</strong> Bildungszentren<br />
in Frage kommen.<br />
• Einschränkungen s.o.<br />
S/K • Gesicherte Kippen kommen <strong>für</strong> einen Großteil der möglichen<br />
Erholungsformen gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage (z.B. Veranstaltungen,<br />
Ausstellungen, Landschaftsparks <strong>und</strong> Gartenanlagen).<br />
Die landschaftliche Eigenart der Flächen ist jedoch - v.a im<br />
Anfangsstadium der Entwicklung - deutlich geringer als die<br />
der Rohkippen, was v.a. <strong>für</strong> Aktivitäten <strong>und</strong> Einrichtungen<br />
von Bedeutung ist, bei der die umgebende Landschaft direkt<br />
in die Erholungsform einbezogen wird (v.a. landart, experimentelle<br />
Gärten o.ä.). Mit zunehmendem Zeitablauf werden<br />
die Flächen auch <strong>für</strong> derartige Nutzungsformen wieder interessanter<br />
(Sukzessionslandschaft als Kulisse <strong>für</strong> landart, Veranstaltungen<br />
etc.).<br />
K<br />
S/K<br />
• Möglich ist auch die Errichtung von Ausstellungsgebäuden<br />
oder Museen auf Kippenflächen, wobei <strong>für</strong> die Einrichtung<br />
dauerhafter Anlagen die o.g. Einschränkungen von großer Bedeutung<br />
sind.<br />
• Die gesicherten Kippen sind als Standorte <strong>für</strong> Freizeitwohnen<br />
bedingt geeignet (natürliche Voraussetzungen relativ günstig,<br />
jedoch Einschränkungen s.o.).<br />
• Für die hier genannten Aktivitätsgruppen spielt die Landschaftskulisse<br />
eine mittlere bis geringe Bedeutung (vgl. im<br />
einzelnen Kap. 4.4.2). Daher sind die meist eher monotonen<br />
Kippenflächen als Kulisse <strong>für</strong> die Nutzungen bedingt geeignet.<br />
314
BFL, gesichert<br />
Halde, gesichert<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Wassersport (E)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
S/K • Gesicherte Halden besitzen gute Voraussetzungen <strong>für</strong> die Errichtung<br />
von Erholungsanlagen (Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen),<br />
aber auch <strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel in der freien Landschaft. Hier<br />
sind v.a. Erholungsformen möglich, die auf hängiges oder topographisch<br />
bewegtes Gelände angewiesen sind (z.B. mountain-biking,<br />
Winter- <strong>und</strong> Sommerrodeln, Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug,<br />
Modellsegelflug, Geländelauf).<br />
• Möglich ist auch die dauerhafte Einrichtung von Sport- <strong>und</strong><br />
Erholungseinrichtungen.<br />
• Zur Kulisse vgl. "Kippe, gesichert"<br />
S/K • Halden stellen als künstliche Erhebungen in der Landschaft<br />
ideale Aussichtspunkte im Rahmen von Wegenetzen dar.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des eher monotonen Landschatsbildes im Ausgangsstadium<br />
der natürlichen Entwicklung ist die Eignung zunächst<br />
jedoch nur bedingt gegeben (zur weiteren Entwicklung<br />
vgl. "Kippe, gesichert").<br />
S/K • Für die Eignung von gesicherten Halden <strong>für</strong> die nebenstehenden<br />
Nutzungen gilt ähnliches wie <strong>für</strong> die Entwicklung Rohkippe<br />
- gesicherte Kippe: Das "natürliche" Potenzial verringert<br />
sich mit den Maßnahmen wie Vereinheitlichung des Reliefs<br />
<strong>und</strong> (einheitliche) Ansaat. Das hierdurch eintönigere Landschaftsbild<br />
wird erst im Laufe der weiteren Sukzession eine<br />
höhere Vielfalt erreichen.<br />
K<br />
S/K<br />
• Für die aktive Nutzung <strong>und</strong> insbesondere die Einrichtung von<br />
festen Anlagen (z.B. Infozentrum, Museum) bestehen bessere<br />
Voraussetzungen aufgr<strong>und</strong> der gewonnenen Standsicherheit.<br />
• Gesicherte Halden sind als Standorte <strong>für</strong> Freizeitwohnen bedingt<br />
geeignet (langfristige Nutzung möglich, Sicherheit gegeben,<br />
jedoch wenig attraktive Kulisse im Vergleich zur rekultivierten<br />
Halde, was v.a. <strong>für</strong> die Einrichtung von Campingplätzen<br />
von Bedeutung ist).<br />
• Zur Kulissenwirkung vgl. auch "Kippe, gesichert"<br />
315
BFL, gesichert<br />
Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
- Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation<br />
(D)<br />
S/K • Das Stadium der Restlochflutung stellt einen ganz besonderen,<br />
mit andernorts ablaufenden Prozessen kaum vergleichbaren<br />
Landschaftszustand dar. Je nach Art <strong>und</strong> Stand der Flutung<br />
können noch Elemente des ungefluteten Restloches vorhanden<br />
sein, bereits vorhandene Wasserflächen können von Tieren<br />
besiedelt werden, evtl. bilden sich Verlandungszonen oder<br />
Quellen an den Böschungen aus. Diese Vorgänge besitzen<br />
sehr hohes Potenzial <strong>für</strong> ein ungewöhnliches Natur- <strong>und</strong><br />
Landschaftserlebnis: Vorstellbar ist die Einbeziehung in Lehr-<br />
<strong>und</strong> Erlebnispfade, Naturbeobachtungsmöglichkeiten, Naturerlebnisgelände,<br />
wobei das Spektrum von der Beobachtung<br />
von sich ansiedelnden Wasservögeln (Restloch als "Kulisse")<br />
bis hin zu Experimentier- <strong>und</strong> Untersuchungsmöglichkeiten<br />
am <strong>und</strong> evtl. auch im Gewässer reichen kann (Restloch als<br />
"Standort").<br />
• Große Teilbereiche können durch Setzungsfließen gefährdet<br />
<strong>und</strong> somit nicht betretbar sein.<br />
S/K • Auch hier liegt die wesentliche Voraussetzung <strong>für</strong> das hohe<br />
Potenzial in dem ungewöhnlichen (Natur-)Schauspiel, was im<br />
Rahmen von künstlerischen Inszenierungen, durch entprechend<br />
thematisierte Veranstaltungen (z.B. im Zusammenhang<br />
mit technischen Geräten) oder experimentelle Projekte (Bsp.<br />
experimentelle Gärten) in den Mittelpunkt gerückt werden<br />
kann. Dabei kann das Restloch als "Standort" (z.B. schwimmende<br />
Brücke) oder als Kulisse dienen.<br />
S/K • Die oben beschriebenen Potenziale bedingen eine gute Eignung<br />
der Restlöcher <strong>für</strong> Aktivitäten aus dem Bereich "Information<br />
<strong>und</strong> Kommunikation", v.a. Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren<br />
sowie die vielfach bereits bestehenden Aussichtspunkte<br />
in der BFL (Kulisse).<br />
• Eine Einbindung in Info- <strong>und</strong> Bildungszentren wäre ebenfalls<br />
möglich; entweder auf angrenzenden Flächen (z.B. gesicherten<br />
Kippenflächen); denkbar jedoch auch auf "schwimmenden<br />
Inseln" (vgl. Bergbaufolgesee).<br />
• Mögliche Gefährdung durch Setzungsfließen zu berücksich<br />
tigen.<br />
316
Forts. Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Wassersport (E)<br />
- Freizeitwohnen<br />
(G)<br />
BFL, rekultiviert<br />
Kippe, rekultiviert<br />
K • Eignung als Kulisse <strong>für</strong> die landschaftsbezogene Erholung<br />
ähnlich dem noch ungefluteten Restloch: Einbindung spezieller<br />
Aussichtspunkte in touristische Wege positiv, als langfristige<br />
Kulisse (z.B. durch Routenführung am Restlochrand) weniger<br />
geeignet.<br />
S/K<br />
S/K<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (außer<br />
Wassersport) (F)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
A<br />
Forts. Kippe, rekultiviert<br />
K<br />
• Die sukzessive Nutzung <strong>für</strong> den Wassersport hängt von diversen<br />
Voraussetzungen ab, die im einzelnen geprüft werden<br />
müssen (Wasserqualität, Gewässertiefe, vgl. Kap. 3.2.1 <strong>und</strong><br />
Gefährdung durch Setzungsfließen).<br />
• Für weitere Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen nur sehr eingeschränkte<br />
Möglichkeiten (ggf. Luftsport am Wasser, ggf. Unterwasser-Freizeitanlagen;<br />
vgl. Kap. 4.3.2.6 / 4.3.2.7, denkbar<br />
sind auch Einrichtungen auf schwimmenden Inseln).<br />
• Kulisse hat <strong>für</strong> genannte Aktivitäten nur mittlere bis geringe<br />
Bedeutung, daher sind die Einrichtungen im Umfeld von Restlöchern<br />
durchaus denkbar.<br />
S/K • Rekultivierte Kippen besitzen als meist ebene oder flach geneigte,<br />
relativ weiträumige Landschaften gute Voraussetzungen<br />
sowohl <strong>für</strong> landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten<br />
als auch <strong>für</strong> Anlagen (Sport-, Freizeitanlagen <strong>und</strong> Freizeitwohnen).<br />
• Bedingung ist eine Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung der Flächen in<br />
Abstimmung mit den zu planenden Einrichtungen:<br />
Für die Errichtung von Anlagen (auch Motorsport) müssen<br />
entsprechende Flächen zur Verfügung stehen, die anderen<br />
Nutzungen damit komplett entzogen werden (z.B. Land- oder<br />
Forstwirtschaft, Naturschutz) <strong>und</strong> eigens <strong>für</strong> die Nutzung gestaltet<br />
werden. Für landschaftsbezogene Formen sind korrelierende<br />
Flächennutzungen auf den Rekultivierungsflächen zu<br />
entwickeln <strong>und</strong> die Landschaftsgestaltung in Abhängigkeit<br />
von der geplanten Aktivität vorzunehmen (vgl. Anforderungsprofile<br />
in Kap. 4.4.2.6).<br />
317
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Wassersport (E)<br />
-<br />
S/K • Die Eignung der rekultivierten Kippenflächen hängt wesentlich<br />
von den durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen ab<br />
(vgl. auch Anforderungsprofile in Kap. 4.4.2.2).<br />
• Eine wesentliche Rolle spielt hier die Kulissenwirkung der<br />
Landschaft, so dass v.a. naturnahe (z.B. Laubwälder) bis vielfältige<br />
Landschaften (z.B. Gewässer- <strong>und</strong> Waldränder, Hecken)<br />
eine gute Eignung <strong>für</strong> die Nutzung aufweisen können,<br />
während großflächig <strong>und</strong> einheitlich bewirtschaftete Agrarlandschaften<br />
nur geringe Eignung besitzen.<br />
S/K • Für die hier genannten Aktivitätsgruppen bilden die Ziele <strong>und</strong><br />
Maßnahmen der Rekultivierung den entscheidenden Rahmen<br />
<strong>für</strong> die Möglichkeiten einer nachfolgenden Nutzung.<br />
K<br />
Denkbar ist eine Nutzung <strong>für</strong> den größten Teil der hier zusammengefassten<br />
Erholungsformen: Für Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />
sind Einrichtungen vom Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfad<br />
bis hin zum Naturerlebnisgebiet gestaltbar; auch Einrichtungen<br />
wie Museen oder Info- <strong>und</strong> Bildungszentren sind möglich.<br />
• Die speziellen landschaftlichen Voraussetzungen, die auf der<br />
Rohkippe vorliegen (vgl. dort), fehlen in der rekultivierten<br />
Landschaft aber; Anziehungspunkte müssen hier erst geschaffen<br />
werden.<br />
• Für die hier genannten Aktivitätsgruppen spielt die Landschaftskulisse<br />
eine mittlere bis geringe Bedeutung (vgl. im<br />
einzelnen Kap. 4.4.2.5).<br />
• Rekultivierte Kippen mit möglichst naturnahen bzw. vielfältiger<br />
Landschaft (vgl. auch "landschaftsbezogene Erholung")<br />
<strong>und</strong> geringen Störungen werden jedoch auch von diesen Nutzungsformen<br />
als Kulisse bevorzugt (vgl. auch Kap. 4.4.2.5).<br />
318
BFL, rekultiviert<br />
Halde, rekultiviert<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Landschaftsbezogene<br />
Erholung (B)<br />
Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben<br />
(C)<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (außer<br />
Wassersport) (F)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
Bedingte Eignung<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
S/K • Halden sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Topographie sehr gut als Aussichtspunkte<br />
in der Landschaft geeignet. Durch die Schaffung<br />
einer <strong>für</strong> den Wanderer, Radwanderer oder Reiter attraktiven<br />
Landschaftskulisse (vgl. Kap. 4.4.2.2) können Halden als Anziehungspunkte<br />
in der Landschaft entwickelt werden.<br />
S/K • Als markante Geländeerhebungen besitzen auch rekultivierte<br />
Halden günstige Voraussetzungen <strong>für</strong> Kunst in freier Landschaft<br />
(Ausstellungen, land art, auch Veranstaltungen / events).<br />
S/K • Rekultivierte Halden besitzen gute Voraussetzungen <strong>für</strong> die<br />
Errichtung von Erholungsanlagen (Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen,<br />
auch Motorsport), aber auch <strong>für</strong> Sport <strong>und</strong> Spiel in der freien<br />
Landschaft. Hier sind v.a. Erholungsformen möglich, die auf<br />
hängiges oder topographisch bewegtes Gelände angewiesen<br />
sind (z.B. mountain-biking, Winter- <strong>und</strong> Sommerrodeln, Geländelauf,<br />
Drachen- <strong>und</strong> Gleitschirmflug, Modellsegelflug).<br />
• Hinsichtlich der Abstimmung der Nutzungen gelten die Aussagen<br />
zu den „rekultivierten Kippen“.<br />
S/K • Vgl. "rekultivierte Kippe"<br />
Wassersport (E) K • Vgl. "rekultivierte Kippe"<br />
319
BFL, gesichert<br />
Bergbaufolgesee (inkl. Insel)<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Wassersport - <strong>und</strong><br />
erholung (E)<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
S/K • Bergbaufolgeseen sind potenziell <strong>für</strong> alle der genannte Erholungsformen<br />
nutzbar (Badebetrieb, Bootsport, Angeln, Tauchen);<br />
vorstellbar ist auch das Einbeziehen von Inseln im See.<br />
• Voraussetzungen <strong>für</strong> die tatsächliche Eignung eines Sees, von<br />
Ufern <strong>und</strong> Inseln umfassen v.a. die Größe <strong>und</strong> Wasserqualität<br />
des Gewässers selbst sowie weitere konkrete Rahmenbedinungen<br />
<strong>für</strong> das Umfeld, die in Kap. 3.2.1 (Gewässer) <strong>und</strong><br />
4.4.2.5 (weitere Anforderungen) dargestellt wurden.<br />
S/K • Landschaftsseen mit überwiegend naturnahem Charakter sind<br />
<strong>für</strong> Erholungsformen im Bereich Naturerlebnis / Naturerfahrung<br />
gut geeignet (z.B. <strong>für</strong> Beobachtung von Wasservögeln,<br />
Erlebnispfade, Naturerlebnisgebiete). Neben dem See <strong>und</strong> seinem<br />
Ufer wäre auch die Einbeziehung von Inseln in die Nutzung<br />
denkbar.<br />
• Wesentliche Gr<strong>und</strong>bedingung ist ein naturnaher Charakter des<br />
Gewässers, des Ufers <strong>und</strong> ggf. der Insel (zu einzelnen Anforderungen<br />
vgl. Kap. 4.4.2.1).<br />
K • Gewässer gehören zu den bevorzugten "Landschaftskulissen"<br />
<strong>für</strong> Erholungssuchende, da sie i.d.R. ein relativ intaktes <strong>und</strong><br />
naturnahes Landschaftserleben vermitteln.<br />
• Diese Kulissenbedeutung kann z.B. über Seer<strong>und</strong>wege <strong>für</strong> unterschiedliche<br />
Erholungsformen genutzt werden.<br />
K • Einrichtungen an Seeufern sind zwar <strong>für</strong> die jeweilige Nutzergruppe<br />
äußerst attraktiv, führen jedoch zu massiven Konflikten<br />
mit konkurrierenden Nutzergruppen (vgl. Kap. 4.4.2.6 <strong>und</strong><br />
4.4.2.7).<br />
S • Eine bedingte Eignung <strong>für</strong> landschaftsbezogene Erholung besitzen<br />
potenziell Inseln im See. Voraussetzungen sind die Erreichbarkeit,<br />
ausreichende Sicherheit (da die Inseln Kippen<br />
unterschiedlichen Sanierungsstadiums darstellen) sowie übliche<br />
Anforderungen (vgl. Kap. 4.4.2.2) wie v.a. eine vorhandene<br />
Wegeerschließung.<br />
320
Forts. Bergbaufolgesee<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
S/K • See, Ufer <strong>und</strong> ggf. Insel sind prinzipiell <strong>für</strong> verschiedenen Erholungsformen<br />
geeignet: Die Anlage von Parks oder Gärten,<br />
<strong>für</strong> Ausstellungen / Museen (in Gebäuden oder freier Landschaft)<br />
sowie die Durchführung von Veranstaltungen / events.<br />
• Die Eignung <strong>für</strong> ein thematisches Kunst- <strong>und</strong> Kulturerleben,<br />
bei dem die bergbauspezifischen Besonderheiten der Landschaft<br />
im Vordergr<strong>und</strong> stehen (z.B. thematische Landschaftskunst;<br />
vgl. Einheiten der ungesicherten BFL) ist jedoch kaum<br />
mehr gegeben.<br />
S/K • Hier gilt ähnliches wie in der vorherigen Zeile beschrieben:<br />
Möglich sind Führungen oder Besichtigungstouren sowie Info-<br />
<strong>und</strong> Erlebniszentren/Begegnungsstätten, die sich z.B. mit<br />
dem Thema "Gewässer" befassen. Dabei können die Wasserflächen,<br />
Ufer <strong>und</strong> ggf. Inseln einbezogen werden. Auch ist die<br />
Einbindung in thematische Straßen oder Routen zur Entwicklung<br />
der BFL denkbar. Ein Erleben der Besonderheiten der<br />
BFL (vgl. Einheiten Restloch, Restloch in Flutung) ist jedoch<br />
kaum mehr möglich.<br />
S<br />
S<br />
• Möglichkeiten zur Nutzung der Bergbaufolgeseen sind hier<br />
vorwiegend auf die Nutzung von Inseln beschränkt (Ausnahme<br />
sind Unterwasser-Anlagen; vgl. Kap. 4.4.2.6). Gemeint<br />
sind hier zunächst Inseln, die aus Kippenflächen hervorgegangen<br />
sind (ggf. Rutschungsgefahr); theoretisch ist jedoch auch<br />
eine Nutzung von künstlich geschaffenen, "schwimmenden<br />
Inseln" denkbar (Projekte in verschiedenen TB; vgl. DACH-<br />
VERBAND BFL e.V. 1999).<br />
• Möglich sind in gewissem Rahmen auch Nutzungen des Gewässers<br />
in direkter Form (z.B. Luftsport am Wasser, Unterwasser-Freizeitparks,<br />
o.ä.).<br />
• Voraussetzungen <strong>für</strong> die Aktivitätsgruppen sind die Erreichbarkeit,<br />
ausreichende Flächengröße sowie weitere Anforderungen,<br />
die in Kap. 4.4.2.6 / 4.4.2.7 dargestellt wurden.<br />
321
Sonderformen<br />
Größere Fließgewässer, naturnah<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
Wassersport- <strong>und</strong><br />
Erholung (E)<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
Bedingte Eignung<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
S/K • Naturnahe Fließgewässer sind <strong>für</strong> einige Formen von Wassersport<br />
<strong>und</strong> -erholung gut geeignet: Vorrangig zu nennen sind<br />
hier Wasserwandern (Gruppe E.2) <strong>und</strong> Angeln (Gruppe E.3),<br />
wobei v.a. das Wasserwandern auf Fließgewässer oder Seenketten<br />
angewiesen ist.<br />
• Für viele weitere Erholungsformen sind naturnahe Fließgewässer<br />
i.d.R. nicht oder nur eingeschränkt geeignet (z.B. Befahren<br />
mit größeren Booten, Wasserski).<br />
S/K • Gr<strong>und</strong>sätzlich lassen sich alle genannten Aktivitäten im Bereich<br />
Naturerlebnis oder -erfahrung (z.B. Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade,<br />
Naturbeobachtung, Naturerlebnisgebiete) unter Einbeziehung<br />
naturnaher Fließgewässer durchführen; auch bilden<br />
diese Lebensräume eine ideale Kulisse <strong>für</strong> diese Aktivitätsgruppe.<br />
Für Naturbeobachtung besitzen die Bergbaufolgeseen<br />
aber ein vergleichsweise höheres Potenzial (v.a. Beobachtung<br />
von Wasservögeln).<br />
K • Naturnahe Fließgewässer stellen ideale Kulissen <strong>für</strong> Wander-<br />
Rad- oder Reitwege dar (Erlebnis einer relativ naturnahen,<br />
meist auch vielfältigen Landschaft; Wirkung des Gewässers<br />
als natürliche Leitstruktur in der Landschaft).<br />
S/K • Für diese Aktivitätsgruppe besitzen die Gewässer nur bedingte<br />
Bedeutung. Da es sich um wenig spektakuläre Landschaften<br />
handelt, sind hier zwar verschiedene Projekte <strong>und</strong> Aktivitäten<br />
denkbar, die Voraussetzungen i.d.R. aber weniger gut als in<br />
besonders typischen Ausschnitten der BFL (möglich z.B. Einbeziehen<br />
in Park- oder Gartenanlagen, thematische Veranstaltungen,<br />
land art etc.).<br />
S/K • Hier gilt ähnliches wie <strong>für</strong> Aktivitätsgruppe C beschrieben: Im<br />
Vergleich zu den sehr ungewöhnlichen Landschaftsbildern<br />
<strong>und</strong> Lebensräumen der „unsanierten BFL“ sind naturnahe<br />
Fließewässer auch in der unverritzten Landschaft anzutreffen.<br />
Eine Einbeziehung in Führungen (auch auf dem Gewässer)<br />
oder die Einrichtung von Info- oder Bildungszentren in Gewässernähe<br />
(„Kulisse“) ist durchaus möglich.<br />
322
Forts. Größere Fließgewässer, naturnah<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
Sonderformen<br />
Technische Gerinne<br />
Aktivitätsgruppe Funktion Begründung<br />
Gute Eignung<br />
- Wassersport-<br />
<strong>und</strong> Erholung<br />
(E)<br />
Bedingte Eignung<br />
Landschaftsbezo-<br />
gene Erholung (B)<br />
Kultur- <strong>und</strong> Kunst-<br />
erleben (C)<br />
K<br />
K<br />
• Naturnahe Fließgewässer bilden <strong>für</strong> landschaftsbezogene<br />
Sport - <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, aber auch <strong>für</strong> Anlagen des<br />
Freizeitwohnens relativ attraktive Kulissen (z.B. mountainbiking,<br />
Sportpfade, Einbeziehen in Golfplätze etc.). Für den<br />
großen Teil der Aktivitätsgruppen (v.a. anlagengeb<strong>und</strong>ene<br />
Einrichtungen) ist die landschaftliche Umgebung allerdings<br />
nur von mittlerer oder untergeordneter Bedeutung.<br />
S/K • Technische Gerinne mit bestimmter Größe <strong>und</strong> Ausbaugrad<br />
können v.a. <strong>für</strong> den Betrieb größerer Boote (auch Motorboote,<br />
ggf. Wasserski) geeignet sein. Vorstellbar sind hier auch bei<br />
ausreichendem Netz entsprechender Kanäle Möglichkeiten<br />
des "Wasserwanderns" mit größeren Booten.<br />
• Besonders zu berücksichtigen ist die potenziell hohe Nutzungskonkurrenz<br />
auch zwischen verschiedenen Bootstypen<br />
(vgl. Anforderungsprofile in Kap. 4.4.2.5).<br />
• Kaum geeignet sind sie hingegen <strong>für</strong> die Erholungsformen, <strong>für</strong><br />
die das Landschaftsbild bei der Ausübung der Aktivität eine<br />
größere Rolle spielt, wozu v.a. Badebetrieb, Angeln <strong>und</strong> Wasserwandern<br />
gehören.<br />
K • Verbaute Fließgewässer oder Gräben besitzen eine bedingte<br />
Eignung als Kulissen <strong>für</strong> Wander-, Rad- oder Reitwege. Die<br />
Attraktivität als Landschaftskulisse ist zwar deutlich geringer<br />
als bei naturnahen Gewässern, trotzdem kann eine gewisse<br />
Leitfunktion in der Landschaft übernommen werden (z.B.<br />
Wanderweg am Kanal).<br />
• Mögliche Einschränkung s.o.<br />
S/K • Kanäle oder verbaute Gewässer können als Objekte <strong>für</strong><br />
Kunstprojekte oder als Kulisse <strong>für</strong> bestimmte thematische<br />
Veranstaltungen von Bedeutung sein. Auch können sie in<br />
Park- oder Gartenanlagen integriert werden.<br />
• Einschränkungen s. vorige Zeile.<br />
323
Forts. Technische Gerinne<br />
Naturerlebnis / Na-<br />
turerfahrung (A)<br />
Information <strong>und</strong><br />
Kommunikation<br />
(D)<br />
Sport, Spiel <strong>und</strong><br />
Freizeit (F)<br />
Freizeitwohnen (G)<br />
K • Für bestimmte Einrichtungen oder Aktivitäten mit thematischem<br />
Bezug (z.B. Lehrpfade, Führungen oder Info- <strong>und</strong> Bildungszentren<br />
mit dem Thema "Eingriffe infolge des Braunkohlenabbaus")<br />
können technische Gerinne durchaus interessante<br />
Kulissen darstellen.<br />
K<br />
K<br />
• Für die nebenstehenden Gruppen besteht eine bedingte Eignung<br />
als Kulisse, da diese eine nur mittlere bis geringe Rolle<br />
spielt (vgl. auch Gruppe B, landschaftsbezogene Erholung).<br />
324
Anhang III : Zusammenfassende Darstellung von Auswirkungen der Erholungsformen<br />
Aktivitätsgruppe bzw. Erholungsform Auswirkung Intensität<br />
A. Natur- <strong>und</strong> Landschaftserleben<br />
A.4 Tiergehege<br />
A.3 Naturerlebnisgebiet<br />
A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
A.2 Naturbeobachtung<br />
A.4 Tiergehege<br />
A.3 Naturerlebnisgebiet<br />
Umnutzung von Flächen<br />
Mechanische Wirkung<br />
Mechanische Wirkung<br />
A.4 Tiergehege Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />
A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
A.2 Naturbeobachtung<br />
Änderung des Arteninventars<br />
A.3 Naturerlebnisgebiet Änderung des Arteninventars 2<br />
A.1 Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade<br />
A.2 Naturbeobachtung<br />
A.4 Tiergehege<br />
A.3 Naturerlebnisgebiet<br />
Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung<br />
Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung<br />
Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr, zusätzliche Einrichtungen (v.a. bei A.4)<br />
B. Landschaftsbezogene Erholung<br />
Alle EF<br />
Mechanische Wirkung<br />
Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 1<br />
Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr, zusätzliche Einrichtungen (v.a. bei B.3)<br />
C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterlebnis<br />
C.3 Museum,/ Ausstellung (Gebäude)<br />
Baubedingte Auswirkungen 2<br />
C.3 Museum / Ausstellung (Gebäude) Versiegelung / Überbauung 2<br />
C.2 Landschaftspark / Gartenanlage<br />
C.3 Ausstellung / Museum<br />
Alle EF<br />
Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe<br />
Umnutzung 1<br />
Mechanische Wirkung 2<br />
Alle EF Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 2<br />
Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr in größerem Umfang, z.T. Einrichtungen<br />
1<br />
1<br />
2<br />
1<br />
1<br />
2<br />
1<br />
1<br />
325
D. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum<br />
Baubedingte Auswirkungen<br />
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum Versiegelung, Überbauung 2<br />
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum Umnutzung 2<br />
D.1 Aussichtspunkt in der BFL<br />
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum<br />
Mechanische Wirkung 2<br />
D.2 Führung, Besichtigungstour Mechanische Wirkung 1<br />
Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />
D.1 Aussichtspunkt in der BFL<br />
D.3 Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum<br />
Aktustische <strong>und</strong> optische Wirkung 2<br />
D.2 Führung, Besichtigungstour Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 1<br />
Indirekte Auswirkungen: Besucherverkehr, evtl. auch Gastronomie (bei Infozentren)<br />
E.1 / E.2 /E.3 Wassersport, extensiv (Bade- <strong>und</strong> Bootbetrieb, weiterer Wassersport) 29<br />
Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />
Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />
Nur Angeln Änderung des Arteninventars 1<br />
Alle EF aktustisch/optische Wirkung 2<br />
Indirekte Auswirkungen: Geringer Besucherverkehr, evtl. wenige Nebenanlagen<br />
E.1 / E.2 Wassersport, intensiv (Bade- <strong>und</strong> Bootbetrieb)<br />
Kleine Anlagen Baubedingte Auswirkungen 1<br />
Hafenanlagen Baubedingte Auswirkungen 2<br />
Kleine Anlagen Versiegelung, Überbauung 1<br />
Hafenanlagen Versiegelung, Überbauung 2<br />
Kleine Anlagen Umnutzung 1<br />
Hafenanlagen Umnutzung 2<br />
Motorboote,<br />
Aussflugsschiffahrt<br />
Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 2<br />
Übrigen Formen Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />
Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />
Alle EF aktustisch/optische Wirkung 2<br />
29 Die Untergliederung der Wassersport- <strong>und</strong> -erholungsformen in extensive <strong>und</strong> intensive Formen beruht auf der Darstellung in<br />
Kap. 4.4.2.5 (Anforderungsprofile).<br />
2<br />
326
Indirekte Auswirkungen: Intensiver Besucherverkehr, umfangreiche Nebenanlagen<br />
F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen<br />
Motorsport im Gelände Baubedingte Beeinträchtigungen 1<br />
Motorsport im Gelände Versiegelung / Überbauung 1<br />
Motorsport im Gelände Umnutzung 2<br />
Alle weiteren EF Umnutzung 1<br />
Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />
Motorsport im Gelände, Luftsport mit Motor Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag 2<br />
Alle weiteren EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffe 1<br />
Alle EF Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung 2<br />
Indirekte Auswirkungen Motorsport: Hohes Besucheraufkommen (v.a. bei Veranstaltungen), Nebenanlagen<br />
Indirekte Auswirkungen (weitere EF): Ergänzende Einrichtungen (bis auf survival training)<br />
F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen, Freizeitparks 30<br />
Alle EF Baubedingte Beeinträchtigungen 2<br />
Alle EF Versiegelung / Überbauung 2<br />
Alle EF Umnutzung 2<br />
Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />
Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag 2<br />
Alle EF Akustische / optische Störung 2<br />
Indirekte Auswirkungen: I.d.R: hohes Verkehrsaufkommen, evtl. weitere Auswirkungen<br />
G. Freizeitwohnen<br />
Camping / Dauercamping Baubedingte Auswirkungen 1<br />
Ferienesiedlung Baubedingte Auswirkungen 2<br />
Camping / Dauercamping Versiegelung / Überbauung 1<br />
Ferienesiedlung Versiegelung / Überbauung 2<br />
Alle EF Umnutzung 2<br />
Alle EF Mechanische Wirkung 2<br />
Alle EF Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag 2<br />
Alle EF Akustische <strong>und</strong> optische Störung 2<br />
Indirekte Auswirkungen: Relativ hohes Verkehrsaufkommen, zusätzliche Einrichtungen<br />
30 Die Auswirkungen von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen sowie v.a. Freizeitparks sind nur auf relativ grober Ebene zu bewerten. Für<br />
alle Anlagen sind Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, wobei eine differenzierte Untersuchung der Auswirkung beinhaltet<br />
sein muß.<br />
327
Anhang IV: Darstellung der Wechselwirkungen <strong>für</strong> die relevanten Nutzungsformen in der BFL<br />
zur Bewertung der Wechselwirkungen vgl. auch Kap. 5.1<br />
A. Naturerlebnis / Naturerfahrung 31<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
0 Baubedingte Auswirkungen - Maßnahmen meist nur in geringem Umfang erforderlich (v.a. Wegebau, Errichtung von Aussichts- oder Beobachtungstürmen<br />
<strong>für</strong> Naturbeobachtung o.ä.)<br />
- Zusätzlich: Nebenanlagen (Parkplätze, Rastplätze) in eher geringem Umfang<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
0 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Es wird davon ausgegangen, dass eine Anlage von Pflaster- oder Asphaltwegen nur in Ausnahmenfällen erfolgt<br />
<strong>und</strong> Nebenanlagen wie o.g. nicht oder nur kleinflächig versiegelt werden<br />
0<br />
(Gruppe A.1, A.2)<br />
1<br />
(Gruppe A.3, A.4)<br />
Umnutzung von Flächen - Für Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie Naturbeobachtung (Gruppe A.1 <strong>und</strong> A.2) gering <strong>und</strong> kleinflächig durch<br />
Neuanlage (unversiegelter) Wege, Aufstellen von Informationstafeln, Beobachtungstürmen etc.<br />
- Für Naturerlebnis- <strong>und</strong> -spielgelände (Gruppe A.3) kann eine umfangreichere Umnutzung von Flächen erforderlich<br />
sein mit dem Ziel einer naturnahen Flächengestaltung<br />
- Für Tiergehege (Gruppe A.4): Je nach Art <strong>und</strong> Intensität der Tierhaltung ist eine stärkere Veränderung der ursprünglichen<br />
Lebensräume im Rahmen der Anlage <strong>und</strong> der Tierhaltung (z.B. über Beweidungsintensität)<br />
möglich<br />
0 Schadstoff-Emissionen - Tritt nicht auf<br />
31 Tierparks werden (im Gegensatz zu gängigen Wildgehegen; vgl. Kap. 4.4.2.1, Gruppe A.4) bei der Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen nicht einbezogen, da diese in unterschiedlichster<br />
Weise geplant <strong>und</strong> gestaltet werden können <strong>und</strong> in jedem Fall einer eigenständigen Planung bedürfen.<br />
328
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
1<br />
(Gruppe A.1, A.2)<br />
2<br />
(Gruppe A.3, A.4)<br />
0<br />
1<br />
(nur Gruppe A.4)<br />
0 (Gruppe A.4)<br />
1<br />
(Gruppe A.1/A.2)<br />
2 (Gruppe A.3)<br />
1 (Gruppe A.1,<br />
2.3)<br />
2 (Gruppe A.2,<br />
2.4)<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
- Für Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade sowie im Rahmen der Naturbeobachtung relativ eingeschränkt <strong>und</strong> v.a. bei Verlassen<br />
von Wegen <strong>und</strong> Pfaden<br />
- Für Naturerlebnis- <strong>und</strong> -spielgelände (Gruppe A.3) ist das Verlassen von Wegen <strong>und</strong> die freie Betret- bzw.<br />
Bespielbarkeit in der Regel Teil des Nutzungskonzeptes (wobei jedoch eine zu hohe Besucherdichte vermieden<br />
wird)<br />
- Tiergehege (Gruppe A.4): Als Anziehungspunkte in der Landschaft <strong>und</strong> infolge der Auswirkungen durch<br />
Mensch <strong>und</strong> Tier ebenfalls mittlere Intensität<br />
Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Überwiegend gering; in nennenswertem Maße bei Tiergehegen (Tierexkremente, Fütterung)<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Tiergehege (Gruppe A.4): Gering, da weder Interesse der Besucher noch besondere Voraussetzungen der betroffenen<br />
Flächen zu erwarten<br />
- Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade <strong>und</strong> Naturbeobachtung: Mittel, da sowohl erhöhtes Interesse der Besucher an Pflanzen<br />
<strong>und</strong> Tieren als auch entsprechendes Flächenpotenzial zu erwarten<br />
- Für Naturerlebnisgelände bzw. -spielgelände: Hoch, da auch das aktive Handeln in der Natur i.d.R. Teil des<br />
Nutzungskonzeptes ist<br />
Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade <strong>und</strong> Naturbeobachtung: Durch Anwesenheit der Erholungssuchenden (i.d.R. jedoch<br />
geringe Lärmwirkung) sind gewisse Störwirkungen möglich<br />
- Tiergehege <strong>und</strong> Naturerlebnisgebiete: Höhere Störwirkung durch längerfristige Anwesenheit, bei Tiergehegen<br />
auch höhere Besucherzahlen. In Naturerlebnisgebieten v.a. durch Verlassen von Wegen als Teil des Konzeptes<br />
Indirekte Auswirkungen: - V.a. durch Besucherverkehr in stärker frequentierten Gebieten<br />
- Denkbar sind verschiedene zusätzliche Einrichtungen (Sanitäreinrichtungen; bei Tiergehegen auch<br />
Gastronomie)<br />
329
Potenzielle Synergieeffekte<br />
2<br />
2<br />
(Gruppe A.1 - A.3)<br />
1 (Gruppe A.4)<br />
B. Landschaftsbezogene Erholung<br />
Direkte Effekte - Einrichtungen <strong>für</strong> Naturerlebnis <strong>und</strong> -erfahrung leisten einen direkten hohen Beitrag zur Erhaltung bzw. auch<br />
Entwicklung naturnaher oder vielfältiger Landschaften vor Ort, da diese in direkter Weise als Erlebnisräume<br />
genutzt werden oder der Besucher über Natur <strong>und</strong> Landschaft informiert wird (Lehr- <strong>und</strong> Erlebnispfade, Tiergehege)<br />
Indirekte Effekte - Einrichtungen besitzen überwiegend sehr hohe Bedeutung <strong>für</strong> die Förderung des Umweltbewußseins <strong>und</strong> der<br />
Wertschätzung von Natur (bei Tiergehegen der klassischen Art geringere Wirkung)<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
0 Baubedingte Auswirkungen - Baumaßnahmen nur in geringem Umfang erforderlich (Wegebaumaßnahmen (auch z.B. Bohlenwege), ergänzend<br />
Bau von Wanderparkplätzen, Schutzhütten <strong>und</strong> Rastplätzen)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
0 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Erfolgt nur bei der eher seltenen Anlage von Pflaster- oder Asphaltwegen (massiven Deckschichten) sowie vereinzelt<br />
durch Anlage von Schutzhütten oder Grillplätzen<br />
0 Umnutzung von Flächen - Nur in geringem Umfang infolge der Neuanlage (unversiegelter) Wege sowie Nebenanlagen<br />
0 Schadstoff-Emissionen - Tritt nicht auf<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
1 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
- Tritt v.a. auf, wenn Wege <strong>und</strong> Pfade verlassen werden (z.B. zum Lagern auf angrenzenden Wiesen, zur Abkürzung<br />
von Strecken oder beim "Verirren")<br />
- Bei Erholungsform "Reiten" v.a. im Rahmen von Geländeritten<br />
0 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Überwiegend gering (durch Abfälle, Exkremente); in nennenswertem Maße nur in Bereichen mit hoher Besucherkonzentration<br />
0<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Überwiegend gering; höher nur bei Vorkommen besonders attraktiver Pflanzenarten im direktem Wegeumfeld<br />
330
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
1 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Durch Anwesenheit der Erholungssuchenden sind gr<strong>und</strong>sätzlich Störungen empfindlicher Arten möglich (v.a.<br />
beim Verlassen vorgegebener Wege)<br />
- Störungen sind meist nur vorübergehender Art <strong>und</strong> mit geringer Lärmwirkung verb<strong>und</strong>en<br />
Indirekte Auswirkungen: - V.a. durch Besucherverkehr in stärker frequentierten Gebieten<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
- Bei Erholungsform "Reiten" sind zusätzliche Einrichtungen wie Reitanlagen zu berücksichtigen, die unter<br />
Gruppe F.2 bewertet werden<br />
1 Direkte Effekte - Direkter Beitrag zur Erhaltung naturnaher oder vielfältiger Landschaften vor Ort aufgr<strong>und</strong> der hohen Bedeutung<br />
des Landschaftserlebens <strong>für</strong> diese Erholungsformen<br />
1 Indirekte Effekte - Beitrag zur Wertschätzung "schöner" Landschaften (Umweltbewußsein)<br />
331
C. Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben 32<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
0<br />
2<br />
(nur Gruppe C.4)<br />
0<br />
2<br />
(nur Gruppe C.4)<br />
0<br />
(Gruppe C.1, C.4)<br />
1<br />
(Gruppe C.2/C.3 )<br />
Baubedingte Auswirkungen - Die touristische Nutzung von Denkmalen beruht in der Regel auf bestehenden Gebäuden oder Anlagen mit<br />
entsprechender Verkehrsanbindung. Bauliche Maßnahmen sind deshalb nur in geringem Umfang zu erwarten<br />
(evt. Ausbau von Zufahrten, Parkplätzen). Für Veranstaltungen s. Fußnote 32<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
- Umfangreichere Baumaßnahmen können <strong>für</strong> einen Neubau von Museums- oder Ausstellungsgebäuden erforderlich<br />
sein<br />
Versiegelung / Überbauung von Flächen - Eine Flächenversiegelung oder Überbauung ist nur bei Neubaumaßnahmen von Gebäuden (Museum, Ausstellungsgebäude)<br />
zu erwarten<br />
- Für übrige Nutzungen ist eine Versiegelung nur im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen (Zufahrt, Parkplätze)<br />
zu erwarten, die i. d. R. jedoch eher ergänzend sein dürften<br />
Umnutzung von Flächen - Für die touristische Nutzung von Denkmälern <strong>und</strong> die Durchführung von Veranstaltungen sind nur geringe<br />
Eingriffe in die vorhandenen Flächen nötig (ggf. ergänzende Erschließungsmaßnhamen)<br />
- Umfangreichere Eingriffe sind <strong>für</strong> die Neugestaltung von Garten- <strong>und</strong> Parkanlagen oder den Neubau von Gebäuden<br />
(Museen) notwendig. Auch Ausstellungen in der freien Landschaft (z.B. landart-Projekte, Ausstellung<br />
von Geräten) können umfangreichere Gestaltungsmaßnahmen erfordern<br />
0 Schadstoff-Emissionen - Keine oder nur sehr gering (bei Nutzung von Gebäuden)<br />
32 Unter Gruppe C.3 ("Ausstellung/Museum") wird davon ausgegangen, dass ein Neubau von Gebäuden erforderlich ist. Die Auswirkungen reduzieren sich dementsprechend bei einer Nachnutzung bestehender<br />
Gebäude oder bei Ausstellungen in freier Landschaft (z.B. land art).<br />
Zu Gruppe C.4 ("Veranstaltungen / events"): Die mögliche Errichtung von Anlagen <strong>für</strong> Veranstaltungen wird unter F.2 (Freizeitanlagen) berücksichtigt. An dieser Stelle werden nur die Auswirkungen<br />
der Durchführung von Veranstaltungen berücksichtigt.<br />
332
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
- Sämtliche Einrichtungen bzw. Angebote sind als besondere Anziehungspunkte konzipiert, so dass i.d.R. mit<br />
einem hohen Besucheraufkommen <strong>und</strong> dementsprechend intensiven Einflüssen zu rechnen ist<br />
1 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Stoffeinträge (v.a. über Abfälle) aufgr<strong>und</strong> relativ hoher Besucherdichte in mittlerem Ausmaß zu erwarten (bei<br />
Großveranstaltungen sehr hoch; hier nicht als Regelfall angenommen)<br />
0<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher zu vernachlässigen<br />
2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Alle Nutzungsformen sind mit hohem Besucheraufkommen <strong>und</strong> längerfristigem Aufenthalt der Besucher im<br />
Umfeld der Einrichtung oder Veranstaltung verb<strong>und</strong>en<br />
Indirekte Auswirkungen: - Besucherverkehr in größerem Umfang zu erwarten (damit verkehrsbedingte Auswirkungen)<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
2<br />
Gruppe C.1-C.3)<br />
0 (Gruppe C.4)<br />
2<br />
Gruppe C.1-C.3)<br />
0 (Gruppe C.4)<br />
- Teilweise erforderlich sind verschiedene zusätzliche Einrichtungen wie Sanitäreinrichtungen <strong>und</strong> Entsorgung,<br />
z.T. auch Gastronomie<br />
Direkte Effekte - Die Einbeziehung von Industrie- <strong>und</strong> Kulturdenkmalen sowie Landschaftsparks <strong>und</strong> -gärten in die erholungsnutzung<br />
leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der historischen Kulturlandschaft <strong>und</strong> der Industrie-<br />
Kultur-Landschaft. Für Veranstaltungen trifft dies im allgemeinen nicht zu (Ausnahme: Veranstaltungen mit<br />
direktem Bezug zur Natur oder zur (Kultur-)Landschaft)<br />
Indirekte Effekte - Die Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten können dem Besucher ein Bewusstsein <strong>und</strong> eine Wertschätzung <strong>für</strong> die<br />
kulturelle Eigenart der Landschaft vermitteln<br />
- Bei Veranstaltungen s.o.<br />
333
D. Information <strong>und</strong> Kommunikation 33<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
0<br />
(Gruppe D.1, D.2)<br />
2 (Gruppe D.3)<br />
0<br />
(Gruppe D.1,<br />
D.2)<br />
2 (Gruppe D.3)<br />
0<br />
(Gruppe D.1, D.2)<br />
2 (Gruppe D.3)<br />
Baubedingte Auswirkungen - Für die Einrichtung von Aussichtspunkten in der BFL (Gruppe D.1) sind nur geringe Baumaßnahmen (Aussichtsplattform,<br />
ggf. unbefestigte Parkplätze), <strong>für</strong> Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren (Gruppe D.2) keine Baumaßnahmen<br />
erforderlich<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
- Umfangreichere Baumaßnahmen können <strong>für</strong> einen Neubau von Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum/Bildungsstätte<br />
notwendig sein<br />
Versiegelung / Überbauung von Flächen - Eine Flächenversiegelung oder Überbauung tritt nur bei Neubaumaßnahmen <strong>und</strong> somit im Rahmen der Neuerrichtung<br />
von Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum (Begegnungsstätte) auf<br />
- Für übrige Nutzungen sind i. d. R. keine oder nur geringe Maßnahmen (vgl. obere Zeile) nötig<br />
Umnutzung von Flächen - Die Veränderung von Flächennutzungen ist in mittlerem Ausmaß nur im Rahmen der Gestaltung von Info-<br />
<strong>und</strong> Bildungsstätten (meist mit Außenanlagen) zu erwarten<br />
0 Schadstoff-Emissionen - Keine oder nur sehr gering (bei Nutzung von Gebäuden; vgl. auch aktivitätsbedingte Emissionen)<br />
2<br />
(Gruppe D.1,<br />
D.3)<br />
1 (Gruppe D.2)<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
- Die genannten Einrichtungen (Aussichtspunkt in der BFL <strong>und</strong> Info- <strong>und</strong> Bildungszentrum) sind als besondere<br />
Anziehungspunkte konzipiert, so dass i.d.R. mit einem hohen Besucheraufkommen <strong>und</strong> dementsprechend intensiven<br />
Einflüssen zu rechnen ist<br />
- Führungen <strong>und</strong> Erlebnistouren sind <strong>für</strong> Besuchergruppen bestimmt, werden sich aber überwiegend auf bestehenden<br />
Wegen <strong>und</strong> Straßen abspielen, so dass von mittleren Einflüssen auszugehen ist<br />
33 Unter Gruppe D.3 wird <strong>für</strong> die Darstellung von Auswirkungen von einem Neubau von Info- oder Bildungszentrum / Begegnungsstätte ausgegangen. Die Auswirkungen reduzieren sich dementsprechend<br />
bei einer Nachnutzung bestehender Gebäude.<br />
334
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
1<br />
0<br />
1<br />
(<strong>für</strong> Führungen)<br />
2<br />
(<strong>für</strong> übrige Nutzungen)<br />
Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Stoffeinträge (v.a. über Abfälle) sind bei Aussichtspunkten in der BFL oder im Umfeld von Info- <strong>und</strong> Bildungszentren<br />
infolge relativ hoher Besucherdichte zu erwarten<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Bei Führungen <strong>und</strong> Besichtigungstouren sind die Auswirkungen durch die Besucher, bei motorisierten Touren<br />
auch durch Verkehrsemissionen zu berücksichtigen<br />
- Dieser Einfluß ist aufgr<strong>und</strong> der voraussichtlichen Interessen der Besucher (v.a. bei Gruppe D.1 <strong>und</strong> D.3) sowie<br />
durch die Besucherbetreuung bei Führungen oder Besichtigungstouren zu vernachlässigen<br />
Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Bei geführten Wanderungen, Radwanderungen oder Ritten sind Einflüsse mittlerer Intensität zu erwarten<br />
(Störung nur vorübergehend, geringe Lärmwirkung)<br />
- Für übrigen Einrichtungen <strong>und</strong> Erlebnistouren per Bus oder Grubenbahn sind höhere Auswirkungen (langfristige<br />
Störung, stärkere Lärmwirkung) zu erwarten<br />
Indirekte Auswirkungen: - Im Zusammenhang mit Aussichtspunkten, Info- <strong>und</strong> Bildungszentren sowie motorisierten Besichtigungstouren<br />
ist Besucherverkehr in größerem Umfang zu erwarten<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
- Evtl. zusätzliche Gastronomieeinrichtung im Rahmen von Info- <strong>und</strong> Bildungszentren / Begegnungsstätten<br />
2 Direkte Effekte - Die Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten nutzen die Charakteristika der BFL in direkter Weise <strong>für</strong> die Erholung <strong>und</strong><br />
leisten damit einen Beitrag zur Sicherung typischer Landschaften, Lebensräume <strong>und</strong> kultureller Besonderheiten<br />
der BFL<br />
2 Indirekte Effekte - Die Einrichtungen <strong>und</strong> Aktivitäten können dem Besucher ein Bewusstsein <strong>und</strong> eine Wertschätzung <strong>für</strong> die<br />
kulturelle Eigenart der Landschaft vermitteln<br />
335
E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung, extensiv 34<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
0<br />
Baubedingte Auswirkungen - Für extensiven Wassersport <strong>und</strong> -erholung sind keine oder nur sehr geringe Baumaßnahmen erforderlich (unbefestigte<br />
Zufahrt, Einsatzstelle <strong>für</strong> Wasserwanderer, <strong>und</strong> Zugang zum Gewässer <strong>für</strong> Taucher, ggf. kleiner<br />
Steg)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
0 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Für Extensivbetrieb keine oder nur sehr geringe Eingriffe erforderlich<br />
0 Umnutzung von Flächen - S. vorherige Zeile<br />
0 Schadstoff-Emissionen - Keine Emissionen<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
- Durch Befahren mit Booten (v.a. Paddel- oder Ruderbooten) oder Betreten der Uferbereiche durch Badende,<br />
Angler <strong>und</strong> Taucher sind Auswirkungen mittlerer Intensität zu erwarten<br />
1 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Einträge durch Abfälle <strong>und</strong> Exkremente durch alle Nutzergruppen, aufgr<strong>und</strong> relativ geringer Nutzerzahlen<br />
<strong>und</strong> fehlendem Motorbootbetrieb jedoch nicht in hoher Intensität<br />
0<br />
1<br />
(nur beim Angeln)<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Angeln: Zusätzlich mögliche Nährstoffeinträge durch Anfüttern von Fischen<br />
- Beim Freizeitangeln: Auswirkungen mittlerer Intensität durch die Entnahme von Fischen <strong>und</strong> Besatzmaßnahmen<br />
- Übrige Nutzergruppen: Keine Auswirkungen<br />
2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Durch längerfristige Anwesenheit der Erholungssuchenden <strong>und</strong>/oder überwiegend mittlere Nutzerzahlen hohe<br />
Störwirkung<br />
34 In Kap. 4.4.2.5 wurde aufgr<strong>und</strong> des breiten Spektrums möglicher Wassersporteinrichtungen eine Differenzierung in extensiven bzw. intensiven Bade- <strong>und</strong> Bootbetrieb vorgenommen. Wesentlich ist<br />
dabei die infrastrukturelle Ausstattung, die Verkehrserschließung sowie in direkter Folge dazu auch das Besucheraufkommen (vgl. Gruppen E.1, Badebetrie b<strong>und</strong> E.2, Bootsbetrieb)<br />
336
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Indirekte Auswirkungen: - Bei Tauchbetrieb (E.3) müssen einige Stellplätze in direktem Umfeld zum Tauchgewässer vorhanden sein<br />
(dadurch Besucherverkehr)<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
- Bei extensiven Formen des Wassersportes <strong>und</strong> -erholung wird von nur geringen Nebenanlagen ausgegangen<br />
(evtl. Sanitär- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtung, keine Gastronomie, keine umfangreicheren Sportanlagen)<br />
1 Direkte Effekte - Gewisse Synergieeffekte vorhanden, da eine hohe Erlebnisqualität der Landschaft (möglichst sauberes Wasser,<br />
<strong>für</strong> Taucher auch vielfältige Lebewelt unter Wasser, naturnahe <strong>und</strong> vielfältige Kulisse) <strong>für</strong> den Erholungssuchenden<br />
am Gewässer von Bedeutung ist<br />
0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />
E. Wassersport <strong>und</strong> -erholung, intensiv<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
1<br />
(kleine Anlagen)<br />
2<br />
(Hafenanlagen)<br />
1<br />
(kleine Anlagen)<br />
2<br />
(Hafenanlagen)<br />
1<br />
(kleine Anlagen)<br />
2<br />
(Hafenanlagen)<br />
Baubedingte Auswirkungen - Für kleinere Anlegestellen <strong>und</strong> Bootsliegeplätze (vgl. Kap. 4.4.2.5, Gruppe E.2) sowie Badestrände sind<br />
Baumaßnahmen mittlerer Intensität, <strong>für</strong> Segel- <strong>und</strong> Motorboothäfen sowie Ausflugsschifffahrt umfangreiche<br />
bauliche Eingriffe erforderlich<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Versiegelung / Überbauung von Flächen - Unterschiedliche Eingriffe je nach Ausmaß des Vorhabens: Überbauung von Flächen in großem Umfang nur<br />
bei Segel- <strong>und</strong> Motorboothäfen sowie größere Anlegestellen <strong>für</strong> Ausflugsschifffahrt zu erwarten; sonst mittlere<br />
Intensität<br />
Umnutzung von Flächen - S. vorherige Zeile<br />
337
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
0<br />
(kleine Anlagen)<br />
1<br />
(Hafenanlagen)<br />
Schadstoff-Emissionen - Keine oder nur geringe anlagenbedingte Emissionen bei kleinen Anlagen, mittlere bei größere Hafenanlagen<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
2 Mechanische Wirkung durch Tritt,<br />
Lagern, Befahren<br />
1<br />
(Wassersport ohne<br />
Motor)<br />
2<br />
(motorisierter<br />
Wassersport)<br />
0<br />
2<br />
- Durch intensiven Boots- oder Badebetrieb in Verbindung mit hohen Nutzerzahlen intensive Auswirkungen<br />
Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Mittlere Einträge (Abfälle, Exkremente) bei Badebetrieb oder Bootbetrieb ohne Motor, <strong>für</strong> Motorboote <strong>und</strong><br />
Ausflugsschifffahrt relativ hohe Emissionen<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Keine oder nur geringe Auswirkungen aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher<br />
Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Sehr hohe Auswirkungen durch hohe Nutzerzahlen, langfristige Anwesenheit<br />
- V.a. bei Motorbootbetrieb hohe Lärmwirkung<br />
Indirekte Auswirkungen: - Zusätzlich zu o.g. Auswirkungen verschiedene weitere Auswirkungen infolge umfangreicher Nebenanlagen<br />
(Gastronomie, Bootshäuser etc.) <strong>und</strong> intensiven Besucherverkehr (Zufahrten, Parkplätze, Verkehrsaufkommen)<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
0 Direkte Effekte - Bei Intensivbetrieb kaum Synergieeffekte, da deutlich geringerer Bezug zur umgebenden Landschaft als bei<br />
Extensivbetrieb<br />
0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />
338
F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit<br />
F.1 Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (inkl. Motor- <strong>und</strong> Luftsport im Gelände)<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
1<br />
(Motorsport)<br />
0<br />
1<br />
(Motorsport)<br />
0<br />
2<br />
(Motorsport)<br />
1<br />
Baubedingte Auswirkungen - Geländestrecken <strong>für</strong> den Motorsport erfordern Baumaßnahmen mittleren Ausmaßes (kein Hochbau)<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
- Für die weiteren hier zusammengefassten Aktivitäten sind keine oder nur sehr geringe Baumaßnahmen erforderlich<br />
(ggf. Wegebau <strong>für</strong> mountain-bike Strecke, Sportpfad, Rodelbahn sowie beleitende Anlagen wie Rastplatz,<br />
Schutzhütte). Auch <strong>für</strong> Luftfahrzeuge, die außerhalb von Flugplätzen gestartet <strong>und</strong> gelandet werden,<br />
sind kaum bauliche Eingriffe erforderlich<br />
Versiegelung / Überbauung von Flächen - Für die Errichtung von Geländestrecken relativ geringe Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung<br />
- Bei übrigen Formen tritt der Eingriff nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß auf (vgl. vorherige Zeile)<br />
Umnutzung von Flächen - Für den Motorsport sind i.d.R. umfangreichere Änderungen der Flächennutzung erforderlich, <strong>für</strong> übrigen Nutzungen<br />
sind Veränderungen i.d.R. in mittlerem Ausmaß nötig (z.B. Rodelhang, Sport- <strong>und</strong> Spielgelände im<br />
Freien) inkl. Nebenanlagen<br />
0 Schadstoff-Emissionen - Keine Emissionen im Zusammenhang mit den Anlagen (aber: Durch Motorsportaktivität; vgl. unten)<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
2<br />
(Motorsport)<br />
1<br />
- Im Umfeld der landschaftsbezogenen Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen relativ hoch, da die Einrichtungen (wie<br />
z.B. Rodelberg, Sportpfad oder -gelände) als Anziehungspunkte <strong>und</strong> dementsprechend <strong>für</strong> höhere Besucherzahlen<br />
geschaffen werden. Für Motorsport kommt eine Belastung durch Befahren des Geländes hinzu<br />
- Bei „survival-training“: Ebenfalls hoch, da keine Wege genutzt werden<br />
Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Für Motorsport (auch Luftsport mit Motor) relativ hohe Auswirkungen<br />
- Übrigen Erholungsformen: Durch relativ hohes Besucheraufkommen <strong>und</strong> ggf. Besucherverkehr mittlere Auswirkungen<br />
339
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
0<br />
2<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Keine oder nur geringe Auswirkungen aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher<br />
Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Bei Motorsport sehr hohe Auswirkungen (v.a. durch Motorengeräusche)<br />
- Für übrige Nutzungsformen: Wegen der zu erwartenden, relativ hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> längerfristigen Anwesenheit<br />
hohe Störeffekte möglich<br />
Indirekte Auswirkungen: - Bis auf survival-training (hier keine weiteren Einrichtungen erwünscht) Ergänzung durch weitere Sport- <strong>und</strong><br />
Spieleinrichtungen, bei Anlagen mit überörtlicher Bedeutung evtl. ergänzende Gastronomieeinrichtungen.<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
1 Direkte Effekte - Mittlere Synergieeffekte, da intakte Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>für</strong> viele landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spielaktivitäten<br />
eine nicht unbedeutende Kulissenfunktion erfüllen<br />
0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />
340
F. Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit<br />
F.2 Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitparks 35<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
2 Baubedingte Auswirkungen - Die Errichtung von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen ist i.d.R. mit relativ umfangreichen Baumaßnahmen verb<strong>und</strong>en<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
2 Versiegelung / Überbauung von Flächen - Für Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen sind i.d.R. umfangreichere Flächenversiegelung <strong>und</strong> Überbauung erforderlich<br />
(Anlage, Zufahrten, Parkplätze)<br />
2 Umnutzung von Flächen - Auch eine Veränderung der Flächennutzung ist in hohem Maß zu erwarten<br />
1 Schadstoff-Emissionen - Emissionen im Zusammenhang mit den Anlagen treten durch Einrichtungen wie Heizung, Strom etc. auf <strong>und</strong><br />
besitzen eher mittlere Intensität (je nach Größe <strong>und</strong> Art der Anlage unterschiedlich)<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
- Im Umfeld der Einrichtungen ist mit hohem Besucheraufkommen <strong>und</strong> dementsprechend hohen Effekten zu<br />
rechnen<br />
2 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Deutliche Auswirkungen zu erwarten (hier: Abfall, Emissionen durch Besucherverkehr)<br />
0<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Keine oder nur geringe Auswirkungen aufgr<strong>und</strong> der Interessenslage der Besucher<br />
2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Wegen der zu erwartenden, relativ hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> längerfristiger Anwesenheit relativ hohe Störeffekte<br />
möglich<br />
Indirekte Auswirkungen: - I.d.R. hohes Verkehrsaufkommen im Umfeld von Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen<br />
- Je nach Art der Anlage unterschiedliche weitere Auswirkungen möglich<br />
35 Parallel zu Kap. 4.4.2.6 (mit Anforderungsprofilen) erfolgt auch dieser Schritt auf relativ grober Ebene. So sind <strong>für</strong> alle hier zusammengefaßten Anlagen Genehmigungsverfahren durchzuführen, die<br />
eine entsprechende differenzierte Untersuchung der Auswirkungen beinhalten müssen (<strong>für</strong> großflächige Anlagen Raumordnungsverfahren).<br />
341
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
0 Direkte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />
0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />
G. Freizeitwohnen 36<br />
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Potenzielle Beeinträchtigungen<br />
2<br />
(Feriensiedlungen)<br />
1 (Camping)<br />
2<br />
(Feriensiedlungen)<br />
1 (Camping)<br />
Baubedingte Auswirkungen - Für die Errichtung von Gebäuden <strong>und</strong> die Verkehrserschließung von Feriensiedlungen sind relativ umfangreiche<br />
Baumaßnahmen erforderlich<br />
Anlagebedingte Auswirkungen<br />
- Geringere bauliche Eingriffe sind bei der Errichtung von Campingplätzen nötig<br />
Versiegelung / Überbauung von Flächen - Bei der Errichtung von Feriensiedlungen umfangreiche Überbauungs- <strong>und</strong> Versiegelungsmaßnahmen erforderlich,<br />
bei Campingplätzen in nur mittlerem Ausmaß<br />
2 Umnutzung von Flächen - Für beide hier betrachteten Formen des Freizeitwohnens sind umfangreiche Eingriffe in die bestehenden Flächen<br />
erforderlich<br />
1 Schadstoff-Emissionen - Emissionen treten infolge der Gebäudenutzung in nicht zu vernachlässigendem Umfang auf<br />
36 Betrachtet werden hier vorrangig Feriensiedlungen sowie Camping- <strong>und</strong> Dauercampingplätze. Die meist wesentlich extensiver genutzten reinen Zeltplätze (auch Jugendzeltplätze) werden aufgr<strong>und</strong><br />
der geringeren Bedeutung in der BFL hier nur am Rande betrachtet.<br />
342
Intensität Art der Auswirkung Begründung<br />
Aktivitätsbedingte Auswirkungen<br />
2 Mechanische Wirkung durch Tritt, Lagern,<br />
Befahren<br />
- Hohe Intensität in den Anlagen <strong>für</strong> Freizeitwohnen aufgr<strong>und</strong> der hohen Nutzerzahlen <strong>und</strong> der relativ langfristigen<br />
Aufenthaltsdauer<br />
2 Schadstoff- <strong>und</strong> Nährstoffeintrag - Intensiver Besucherverkehr <strong>und</strong> hohe Nutzungsintensität führen in größerem Umfang zu Stoffeinträgen (v.a.<br />
Abfälle, Abwasser, Kfz-Emissionen)<br />
0<br />
Gezielte Änderung des Arteninventars<br />
- Kaum zu erwarten aufgr<strong>und</strong> des fehlenden Interesses der Nutzer<br />
2 Akustische <strong>und</strong> optische Wirkung - Deutliche optische <strong>und</strong> akustische Wirkung aufgr<strong>und</strong> hoher Nutzerzahlen <strong>und</strong> lang anhaltender Nutzungs<br />
dauer<br />
Indirekte Auswirkungen: - Erhöhter Besucherverkehr ist auch im Umfeld der Einrichtungen zu erwarten<br />
Potenzielle Synergieeffekte<br />
- Weitere Zusatzeinrichtungen wie Gastronomie <strong>und</strong> Einkaufsmöglichkeiten sind i.d.R. Berstandteil der<br />
Anlagen<br />
1 Direkte Effekte - Geringe Synergieeffekte vorhanden, da eine hohe Erlebnisqualität der Landschaft (möglichst naturnahe <strong>und</strong><br />
vielfältige Kulisse) v.a. <strong>für</strong> den Campingurlauber von Bedeutung ist<br />
0 Indirekte Effekte - Keine nennenswerten Effekte<br />
343
Anhang V<br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die Ermittlung des Konfliktpotenzials durch Beeinträchtigung wertvoller<br />
Biotope der BFL<br />
Erläuterungen zur Ermittlung des Konfliktpotenzial siehe Kap. 6.1.1.<br />
Biotoptypen, die nur kleinflächig oder selten zu erwarten sind, wurden bei den folgenden Darstellungen<br />
in Klammern gesetzt.<br />
Rohkippe<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, (Abbruchkante/Steilwand)<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur)<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />
• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Schüttrippen-Komplex<br />
• Gewässer, Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Landröhricht, (Kleingewässer, Niedermoor, Binnensalzstelle,<br />
Feucht-/Moorheide<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (Anlagen nur sehr eingeschränkt)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (Anlagen nur sehr eingeschränkt)<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, nur Kulisse (B)<br />
• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1)<br />
• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />
• Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, nur Kulisse (F.2)<br />
• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />
344
Rohhalde<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte (Abbruchkante/Steilwand)<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur)<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />
• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik<br />
• (Kleingewässer)<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung:<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (Anlagen nur sehr eingeschränkt)<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (B)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (Anlagen nur sehr eingschränkt)<br />
• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1)<br />
• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />
• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />
345
Restloch mit Böschung<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
• Gewässer: Flachwasserzone, Kleingewässer, (Quelle), (naturnahes Fließgewässer)<br />
• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, Landröhricht, (Niedermoor), (Binnensalzstelle),<br />
(Feucht-/Moorheide)<br />
• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, Abbruchkante/Steilwand<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur)<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />
• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Böschungs-Bermen-Komplex, Insel)<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (aber ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden,<br />
hier Museum oder Ausstellungsgebäude)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (aber ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden,<br />
hier Info- oder Bildungszentrum)<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />
• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1)<br />
• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />
• Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, nur Kulisse (außer F.2)<br />
• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />
346
Gesicherte Kippe, gesicherte Halde<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
• (Gewässer: Kleingewässer)<br />
• (Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Landröhricht)<br />
• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, (Abbruchkante/Steilwand)<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, Ansaat<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />
• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung:<br />
• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (F) (alle Einheiten), Standort <strong>und</strong> Kulisse<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (B)<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D)<br />
• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />
• Freizeitwohnen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F)<br />
347
Restloch mit Böschung (in Flutung)<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
• Gewässer: Tiefwasserzone, Flachwasserzone, (Quelle), (naturnahes Fließgewässer)<br />
• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, (Binnensalzstelle)<br />
• Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte, (Abbruchkante/Steilwand)<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, (trockene Sandheide)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: Trockene Ruderal-/Staudenflur, (feuchte Ruderal-/Staudenflur), Ansaat<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Pionierwald, naturnaher Laubwald<br />
• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Böschungs-Bermen-Komplex, (Insel)<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden, aber<br />
evtl. Planung "schwimmender Inseln"; vgl. Kap. 4.5.2.2 <strong>und</strong> Anhang I)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (aber ungeeignet <strong>für</strong> Errichtung von Gebäuden)<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />
• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.1; sehr eingeschränkt:<br />
Evtl. Einbeziehen in "survival training")<br />
• Weitere Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, Standort <strong>und</strong> Kulisse (F.2 <strong>und</strong> Motorsport, sehr eingeschränkt:<br />
Unterwasser-Einrichtungen, Luftsport am Wasser)<br />
• Wassersport, Standort <strong>und</strong> Kulisse (E)<br />
• Freizeitwohnen, nur Kulisse (G)<br />
348
Rekultivierte Kippen <strong>und</strong> Halden<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
Folgende Biotope sind nur auf Kippenflächen zu erwarten:<br />
• (Gewässer: Quelle, Fließgewässer naturnah u. naturfern)<br />
• (Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Niedermoor, Feucht-/Moorheide)<br />
Folgende Biotope sind auf Kippen <strong>und</strong> Halden zu erwarten;<br />
• (Gewässer: Kleingewässer)<br />
• (Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Landröhricht)<br />
• Äcker <strong>und</strong> Brachen: Acker intensiv <strong>und</strong> extensiv<br />
• (Rohbodenbiotope: Rohbodenstandorte)<br />
• (Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope: Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen, trockene Sandheide)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: (Trockene <strong>und</strong> feucht Ruderal-/Staudenflur), Ansaat<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: (Sukzessionsgebüsch), Hecke/Baumgruppe, Wälder <strong>und</strong> Forste<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung auf Kippen- <strong>und</strong> Haldenflächen:<br />
• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (F) (alle Einheiten), Standort <strong>und</strong> Kulisse<br />
• Freizeitwohnen (G), Standort <strong>und</strong> Kulisse<br />
Auf Haldenflächen zusätzlich gute Eignung:<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (B)<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C)<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D)<br />
• Wassersport, nur Kulisse (E)<br />
349
Bergbaufolgesee<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
• Gewässer: (Quelle, Fließgewässer), Tiefwasserzone, Flachwasserzone, (Kleingewässer i. Inselbereich)<br />
• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, (Binnensalzstelle), (Landröhricht im Inselbereich)<br />
• Rohbodenbiotope (vorwiegend im Inselbereich): Rohbodenstandort, (Abbruchkante/Steilwand)<br />
• Trocken- <strong>und</strong> Magerbiotope (vorwiegend im Inselbereich): Sand-Pionierflur, Sand-Trockenrasen,<br />
(trockene Sandheide)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren; Ansaat; vorwiegend im Inselbereich: Trockene Ruderal-/Staudenflur, feuchte<br />
Ruderal-/Staudenflur, Ansaat<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch (vorwiegend im Inselbereich), (Pionierwald, Hecken,<br />
naturnahe Wälder <strong>und</strong> Forste)<br />
• Biotopkomplexe: Kleinräumiges Biotopmosaik, Schüttrippen-Komplex (im Inselbereich), Insel (gehölzfrei)<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Wassersport, Standort <strong>und</strong> Kulisse (E)<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />
• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (außer Wassersport), Kulisse (F)<br />
• Freizeitwohnen (G), Kulisse<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Landschaftsbezogene Erholung (B), Standort (auf Insel)<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort (auf Insel) <strong>und</strong> Kulisse (D)<br />
• Landschaftsbezogene Sport- <strong>und</strong> Spieleinrichtungen (F.1), Standort auf Insel<br />
• Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen / Freizeitpark (F.2), Standort auf Insel bzw.<br />
"Unterwassereinrichtungen"<br />
• Freizeitwohnen (G), Standort (auf Insel)<br />
350
Größeres Fließgewässer, naturnah <strong>und</strong> technische Gerinne<br />
Potenziell vorkommende Biotoptypen<br />
• Fließgewässer, (Quelle)<br />
• Verlandungsbiotope <strong>und</strong> Moore: Verlandungsröhricht, (Binnensalzstelle)<br />
• (Rohbodenbiotope: Abbruchkante/Steilwand)<br />
• Kraut- <strong>und</strong> Grasfluren: feuchte Ruderal-/Staudenflur, Ansaat<br />
• Gehölzbiotope <strong>und</strong> Wälder: Sukzessionsgebüsch, Hecken (inkl. Ufergehölze)<br />
Mögliche Nutzungsformen<br />
Gute Eignung:<br />
• Naturerlebnis / Naturerfahrung, Standort <strong>und</strong> Kulisse (A)<br />
• Wassersport, Standort <strong>und</strong> Kulisse (E)<br />
• Landschaftsbezogene Erholung, Kulisse (B)<br />
Bedingte Eignung:<br />
• Kultur- <strong>und</strong> Kunsterleben, Standort <strong>und</strong> Kulisse (C) (eingeschränkt)<br />
• Information <strong>und</strong> Kommunikation, Standort <strong>und</strong> Kulisse (D) (eingeschränkt)<br />
• Sport, Spiel <strong>und</strong> Freizeit (F), Kulisse<br />
• Freizeitwohnen (G), Kulisse<br />
351