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Inhaltliche Kurzzusammenfassung aus hib

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Milliarde Euro inzwischen einen Marktanteil von mehr als zehn Prozent erreicht hätten. Die<br />

Zahl der von den Anbietern eingerichteten Annahmestellen für Briefe und Pakete werde sich in<br />

diesem Jahr vor<strong>aus</strong>sichtlich weiter erhöhen, sodass sich der Wettbewerb um den privaten<br />

Endkunden entwickeln könne. Die Unterrichtung enthält darüber hin<strong>aus</strong> ein Sondergutachten<br />

der Monopolkommission zum Thema "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation<br />

2007 - Wendepunkt der Regulierung". Darin lehnt die Monopolkommission die Einrichtung<br />

einer europäischen Regulierungsbehörde zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Eine nationale<br />

Regulierungsbehörde habe nicht nur Vorteile bei der Informationsbeschaffung und der<br />

Analyse nationaler Märkte, sondern könne mehr als ein zentraler Regulierer die<br />

Besonderheiten der nationalen Märkte berücksichtigen. Nach Auffassung der<br />

Monopolkommission muss der Markt für Teilnehmeranschlüsse trotzt der<br />

Wettbewerbsfortschritte weiterhin reguliert werden. Beibehalten werden sollte auch die<br />

Regulierung von "Bündelprodukten" <strong>aus</strong> Anschluss- und Verbindungsleitungen, da davon<br />

Gefahren für den Wettbewerb wie Quersubventionierungen oder Preis-Kosten-Scheren<br />

<strong>aus</strong>gingen, heißt es in dem Sondergutachten.<br />

TOP 10b<br />

Unterrichtung durch die Bundesregierung<br />

Tätigkeitsberichte 2006/2007 der Bundesnetzagentur für<br />

Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />

gemäß § 121 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und §<br />

47 Abs. 1 des Postgesetzes<br />

und<br />

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs.<br />

2 des Telekommunikationsgesetzes und gemäß § 44 Abs. 1<br />

des Postgesetzes i. V. m. § 81 Abs. 3 des<br />

Telekommunikationsgesetzes a. F.<br />

-Drucksache 16/7700-<br />

Stellungnahme der Bundesregierung<br />

BT-Drucksache 16/10146<br />

<strong>Inhaltliche</strong> <strong>Kurzzusammenfassung</strong> <strong>aus</strong> <strong>hib</strong>:<br />

– 13 –<br />

Federführend:<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie<br />

Mitberatend:<br />

Rechts<strong>aus</strong>schuss<br />

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz<br />

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit<br />

Ausschuss für Kultur und Medien<br />

Frist für die Abgabe der Voten: 24.09.2008<br />

Berlin 28.08.2008: (<strong>hib</strong>/HLE) Die Bundesregierung hat sich gegen die Einführung einer<br />

europäischen Regulierungsbehörde im Telekommunikationsbereich <strong>aus</strong>gesprochen.<br />

"Entsprechende Forderungen sind mit der Zielsetzung des Bürokratieabb<strong>aus</strong> und dem<br />

Grundsatz der Subsidiarität nicht vereinbar", heißt es in der Stellungnahme der<br />

Bundesregierung (16/10146) zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur<br />

und dem Sondergutachten der Monopolkommission (16/7700). Unstreitig sei aber, dass bei<br />

grenzüberschreitenden Problemen europäische Lösungen erforderlich seien. Ein Beispiel<br />

dafür sei der Roamingmarkt. Die meisten Telekommunikationsdienste würden jedoch auf<br />

nationalen Märkten erbracht.

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