Inhaltliche Kurzzusammenfassung aus hib
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Milliarde Euro inzwischen einen Marktanteil von mehr als zehn Prozent erreicht hätten. Die<br />
Zahl der von den Anbietern eingerichteten Annahmestellen für Briefe und Pakete werde sich in<br />
diesem Jahr vor<strong>aus</strong>sichtlich weiter erhöhen, sodass sich der Wettbewerb um den privaten<br />
Endkunden entwickeln könne. Die Unterrichtung enthält darüber hin<strong>aus</strong> ein Sondergutachten<br />
der Monopolkommission zum Thema "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation<br />
2007 - Wendepunkt der Regulierung". Darin lehnt die Monopolkommission die Einrichtung<br />
einer europäischen Regulierungsbehörde zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Eine nationale<br />
Regulierungsbehörde habe nicht nur Vorteile bei der Informationsbeschaffung und der<br />
Analyse nationaler Märkte, sondern könne mehr als ein zentraler Regulierer die<br />
Besonderheiten der nationalen Märkte berücksichtigen. Nach Auffassung der<br />
Monopolkommission muss der Markt für Teilnehmeranschlüsse trotzt der<br />
Wettbewerbsfortschritte weiterhin reguliert werden. Beibehalten werden sollte auch die<br />
Regulierung von "Bündelprodukten" <strong>aus</strong> Anschluss- und Verbindungsleitungen, da davon<br />
Gefahren für den Wettbewerb wie Quersubventionierungen oder Preis-Kosten-Scheren<br />
<strong>aus</strong>gingen, heißt es in dem Sondergutachten.<br />
TOP 10b<br />
Unterrichtung durch die Bundesregierung<br />
Tätigkeitsberichte 2006/2007 der Bundesnetzagentur für<br />
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />
gemäß § 121 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und §<br />
47 Abs. 1 des Postgesetzes<br />
und<br />
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs.<br />
2 des Telekommunikationsgesetzes und gemäß § 44 Abs. 1<br />
des Postgesetzes i. V. m. § 81 Abs. 3 des<br />
Telekommunikationsgesetzes a. F.<br />
-Drucksache 16/7700-<br />
Stellungnahme der Bundesregierung<br />
BT-Drucksache 16/10146<br />
<strong>Inhaltliche</strong> <strong>Kurzzusammenfassung</strong> <strong>aus</strong> <strong>hib</strong>:<br />
– 13 –<br />
Federführend:<br />
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie<br />
Mitberatend:<br />
Rechts<strong>aus</strong>schuss<br />
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz<br />
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und<br />
Reaktorsicherheit<br />
Ausschuss für Kultur und Medien<br />
Frist für die Abgabe der Voten: 24.09.2008<br />
Berlin 28.08.2008: (<strong>hib</strong>/HLE) Die Bundesregierung hat sich gegen die Einführung einer<br />
europäischen Regulierungsbehörde im Telekommunikationsbereich <strong>aus</strong>gesprochen.<br />
"Entsprechende Forderungen sind mit der Zielsetzung des Bürokratieabb<strong>aus</strong> und dem<br />
Grundsatz der Subsidiarität nicht vereinbar", heißt es in der Stellungnahme der<br />
Bundesregierung (16/10146) zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur<br />
und dem Sondergutachten der Monopolkommission (16/7700). Unstreitig sei aber, dass bei<br />
grenzüberschreitenden Problemen europäische Lösungen erforderlich seien. Ein Beispiel<br />
dafür sei der Roamingmarkt. Die meisten Telekommunikationsdienste würden jedoch auf<br />
nationalen Märkten erbracht.