Unterrichtsentwurf
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Weiterleitung von Auskunftsanfragen<br />
4. Wird eine Auskunftsanfrage von dem angefragten Kreditinstitut an ein drittes Kreditinstitut<br />
weitergeleitet, ist das Anfrageschreiben weiterzugeben.<br />
Zustimmung des Betroffenen<br />
5. Soweit nach Nr. 2 AGB eine Bankauskunft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des<br />
Betroffenen erteilt werden darf, genügt auch die Versicherung des Anfragenden<br />
Kreditinstituts, dass ihm diese Zustimmungserklärung vorliegt. Das anfragende Kreditinstitut<br />
ist verpflichtet, diese Erklärung auf Verlangen vorzulegen. Das anfragende Kreditinstitut<br />
haftet dem auskunftgebenden Kreditinstitut für alle die Schäden, die diesem daraus<br />
entstehen, dass es im Vertrauen auf die Versicherung eine unberechtigte Bankauskunft<br />
erteilt hat.<br />
Auskunftserteilung<br />
6. Bankauskünfte sollen allgemein gehalten sein. Sie sollen schriftlich, nur in ...<br />
Ausnahmefällen fernmündlich erteilt werden; mündlich erteilte Auskünfte sind zu<br />
dokumentieren und sollen in der Regel schriftlich bestätigt werden. Von einem Verbot der<br />
Weitergabe der Bankauskunft ist abzusehen, wenn die Anfrage im Kundeninteresse gestellt<br />
worden ist.<br />
7. Bankauskünfte werden nur auf Grund von Erkenntnissen erteilt, die der<br />
auskunftsgebenden Stelle vorliegen. Es werden keine Recherchen angestellt.<br />
8. Bankauskünfte werden – auch im Fall der Weiterleitung gemäß Ziffer 4 – unmittelbar der<br />
anfragenden Stelle erteilt.<br />
Auskunftsverweigerung<br />
9. Auskunftsverweigerungen sollen allgemein gehalten sein.<br />
Liegt bei Privatkunden eine Einwilligung nicht vor oder hat bei Geschäftskunden der Kunde<br />
die Erteilung einer Auskunft untersagt, ist die Auskunftsverweigerung so zu formulieren, dass<br />
sie nicht als negative Auskunft verstanden werden kann. Hat die angefragte Stelle keinen<br />
Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, ist dies in der Antwort deutlich zum<br />
Ausdruck zu bringen.<br />
Weitergabe der Auskunft an den Kunden<br />
10. Die im Kundeninteresse eingeholte Bankauskunft wird an diesen inhaltlich unverändert<br />
weitergegeben. Der Kunde, der eine Bankauskunft erhält, ist ausdrücklich darauf<br />
hinzuweisen, dass er empfangene Informationen nur für den angegebenen Zweck<br />
verwenden und nicht an Dritte weitergeben darf.