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Unterrichtsentwurf

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Weiterleitung von Auskunftsanfragen<br />

4. Wird eine Auskunftsanfrage von dem angefragten Kreditinstitut an ein drittes Kreditinstitut<br />

weitergeleitet, ist das Anfrageschreiben weiterzugeben.<br />

Zustimmung des Betroffenen<br />

5. Soweit nach Nr. 2 AGB eine Bankauskunft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des<br />

Betroffenen erteilt werden darf, genügt auch die Versicherung des Anfragenden<br />

Kreditinstituts, dass ihm diese Zustimmungserklärung vorliegt. Das anfragende Kreditinstitut<br />

ist verpflichtet, diese Erklärung auf Verlangen vorzulegen. Das anfragende Kreditinstitut<br />

haftet dem auskunftgebenden Kreditinstitut für alle die Schäden, die diesem daraus<br />

entstehen, dass es im Vertrauen auf die Versicherung eine unberechtigte Bankauskunft<br />

erteilt hat.<br />

Auskunftserteilung<br />

6. Bankauskünfte sollen allgemein gehalten sein. Sie sollen schriftlich, nur in ...<br />

Ausnahmefällen fernmündlich erteilt werden; mündlich erteilte Auskünfte sind zu<br />

dokumentieren und sollen in der Regel schriftlich bestätigt werden. Von einem Verbot der<br />

Weitergabe der Bankauskunft ist abzusehen, wenn die Anfrage im Kundeninteresse gestellt<br />

worden ist.<br />

7. Bankauskünfte werden nur auf Grund von Erkenntnissen erteilt, die der<br />

auskunftsgebenden Stelle vorliegen. Es werden keine Recherchen angestellt.<br />

8. Bankauskünfte werden – auch im Fall der Weiterleitung gemäß Ziffer 4 – unmittelbar der<br />

anfragenden Stelle erteilt.<br />

Auskunftsverweigerung<br />

9. Auskunftsverweigerungen sollen allgemein gehalten sein.<br />

Liegt bei Privatkunden eine Einwilligung nicht vor oder hat bei Geschäftskunden der Kunde<br />

die Erteilung einer Auskunft untersagt, ist die Auskunftsverweigerung so zu formulieren, dass<br />

sie nicht als negative Auskunft verstanden werden kann. Hat die angefragte Stelle keinen<br />

Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, ist dies in der Antwort deutlich zum<br />

Ausdruck zu bringen.<br />

Weitergabe der Auskunft an den Kunden<br />

10. Die im Kundeninteresse eingeholte Bankauskunft wird an diesen inhaltlich unverändert<br />

weitergegeben. Der Kunde, der eine Bankauskunft erhält, ist ausdrücklich darauf<br />

hinzuweisen, dass er empfangene Informationen nur für den angegebenen Zweck<br />

verwenden und nicht an Dritte weitergeben darf.

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