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Unterrichtsentwurf

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Antwort 5:<br />

- Bei juristischen Personen und im Handelregister eingetragenen Kaufleuten kann<br />

Antwort 6a:<br />

davon ausgegangen werden, dass diese grundsätzlich an der Auskunftserteilung<br />

interessiert sind bzw. sie sich durch eigene Weisung gegen das Auskunftsrecht<br />

wehren können.<br />

- Kontonummer und Kontoart von jedem Konto, was der Legitimationsprüfung nach §<br />

154 AO unterliegt (z.B. Kontokorrentkonto; Nummer: 12274200).<br />

- Tag der Einrichtung des Kontos (z.B. beim KK-Konto: 05.01.2001).<br />

- der Name sowie bei natürlichen Personen der Tag der Geburt des Inhabers (hier<br />

Günther Onken, geb. 10.04.1954) und der Verfügungsberechtigten. (hier: Gisela<br />

Onken, geb. 10.06.1960).<br />

- Name und Anschrift des abweichend wirtschaft Berechtigten. (hier: nicht vorhanden)<br />

Antwort 6b:<br />

- Diesem Verlangen kann nicht entsprochen werden, da die Raiffeisenbank<br />

Antwort 6c:<br />

Ostfriesland eG keine Kenntnis vom Abruf der Kontenstammdatei durch das<br />

Bundeszentralamt für Steuern erlangt.<br />

- Das Finanzamt kann die Zinseinkünfte durch zwei Möglichkeiten ermitteln:<br />

Antwort 6d:<br />

o Raiffeisenbank Ostfriesland eG muss laut EStG Höhe des ausgeschöpften<br />

Freistellungsauftrages an das Bundeszentralamt für Steuern melden.<br />

o Bei Verdachtsfällen kann sich das Finanzamt an die Raiffeisenbank wenden<br />

und diese um Auskunft über Kontostände und –umsätze bitten. Dafür muss<br />

das Finanzamt ein berechtigtes Interesse nachweisen und vorher vom<br />

Steuerpflichtigen keine Auskunft erhalten haben.<br />

- Da die Förderung nach Bafög vom Einkommen des Vaters und der Tochter abhängt,<br />

ist das Studentenwerk Göttingen mit dem Einkommensteuergesetz konfrontiert.<br />

Daher kann diese Behörde das Kontenabrufsystem nutzen.<br />

- Direkt abrufen über das Kontenabrufsystem kann sie keine Zinserträge sondern<br />

lediglich die in § 24 c KWG genannten Daten.<br />

- Bei Verdachtsfällen übergibt Sie die Daten an die Staatsanwaltschaft und diese kann<br />

Auskunft von der Raiffeisenbank Ostfriesland eG verlangen.<br />

- Sie kann die Höhe des ausgeschöpften Freistellungsauftrags von den<br />

Finanzbehörden erfahren.

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