Unterrichtsentwurf
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Antwort 5:<br />
Zur allgemeinen Überprüfung dürfen sie sich gemäß § 30 AO nicht an das Finanzamt<br />
wenden:<br />
- Finanzbehörden haben auf das Vertrauensverhältnis zwischen KI und deren Kunden<br />
besondere Rücksicht zu nehmen.<br />
- Zum Zwecke der allgemeinen Überwachung dürfen keine Konten und Kontostände<br />
übermittelt werden. vs. Einzelauskunftsersuchen<br />
- Bei Prüfung des KI dürfen keine Kontendaten von den Finanzämtern abgeschrieben<br />
werden.<br />
Einzelauskunftsersuchen sind zulässig (§ 93 AO).<br />
- In dem Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen.<br />
Begründung des Ersuchens ist erforderlich.<br />
- Zeitpunkt der Kontaktierung des Kreditinstituts:<br />
Antwort 6:<br />
o erst, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel<br />
geführt hat.<br />
- Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt lediglich für Zivilprozesse und nicht für<br />
Strafprozesse.<br />
- Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft) haben im Strafprozess ein<br />
uneingeschränktes Auskunftsrecht (z.B. Durchsuchung von Geschäftsräumen und<br />
Beschlagnahmung von Kundenunterlagen).<br />
- In Steuerstrafverfahren haben die Finanzämter die gleichen Rechte und Pflichten wie<br />
Antwort 7:<br />
die Staatsanwaltschaft (§ 385 AO).<br />
- Kreditinstitut muss Datei führen, in der folgende Daten gespeichert sind:<br />
o Nummer eines Kontos oder Depots sowie der Tag der Einrichtung und der<br />
Tag der Auslösung.<br />
o Name und Geburtstag des Inhabers sowie sämtliche Verfügungsberechtigten<br />
o Evtl. Name und Anschrift von abweichend wirtschaftlich Berechtigten .<br />
- Kreditinstitut muss gewährleisten, dass die Bafin jederzeit Zugriff auf diesen<br />
Datensatz hat.<br />
- Kreditinstitut muss sicherstellen, das ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen.