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Unterrichtsentwurf

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Antwort 5:<br />

Zur allgemeinen Überprüfung dürfen sie sich gemäß § 30 AO nicht an das Finanzamt<br />

wenden:<br />

- Finanzbehörden haben auf das Vertrauensverhältnis zwischen KI und deren Kunden<br />

besondere Rücksicht zu nehmen.<br />

- Zum Zwecke der allgemeinen Überwachung dürfen keine Konten und Kontostände<br />

übermittelt werden. vs. Einzelauskunftsersuchen<br />

- Bei Prüfung des KI dürfen keine Kontendaten von den Finanzämtern abgeschrieben<br />

werden.<br />

Einzelauskunftsersuchen sind zulässig (§ 93 AO).<br />

- In dem Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen.<br />

Begründung des Ersuchens ist erforderlich.<br />

- Zeitpunkt der Kontaktierung des Kreditinstituts:<br />

Antwort 6:<br />

o erst, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel<br />

geführt hat.<br />

- Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt lediglich für Zivilprozesse und nicht für<br />

Strafprozesse.<br />

- Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft) haben im Strafprozess ein<br />

uneingeschränktes Auskunftsrecht (z.B. Durchsuchung von Geschäftsräumen und<br />

Beschlagnahmung von Kundenunterlagen).<br />

- In Steuerstrafverfahren haben die Finanzämter die gleichen Rechte und Pflichten wie<br />

Antwort 7:<br />

die Staatsanwaltschaft (§ 385 AO).<br />

- Kreditinstitut muss Datei führen, in der folgende Daten gespeichert sind:<br />

o Nummer eines Kontos oder Depots sowie der Tag der Einrichtung und der<br />

Tag der Auslösung.<br />

o Name und Geburtstag des Inhabers sowie sämtliche Verfügungsberechtigten<br />

o Evtl. Name und Anschrift von abweichend wirtschaftlich Berechtigten .<br />

- Kreditinstitut muss gewährleisten, dass die Bafin jederzeit Zugriff auf diesen<br />

Datensatz hat.<br />

- Kreditinstitut muss sicherstellen, das ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen.

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