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Untitled - Stichting Papua Erfgoed

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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in West-<strong>Papua</strong> 9<br />

dass die soziale und kulturelle Vielfalt Indonesiens endlich angemessen in der staatlichen<br />

Politik Berücksichtigung fmden und mit einem auf zivilen Mitteln und Dialog<br />

begründeten Ansatz behandelt würde. Dies steht immer noch aus. Ebenso wenig<br />

ist dabei die historische und moralische Verantwortung der Vereinten Nationen fïïr<br />

diese Situation in Angriff genommen worden. Die vorliegende Studie zeigt, dass die<br />

internationale Komponente in der Konfliktbewaltigung und Gestaltung der Zukunft<br />

<strong>Papua</strong>s keine bloBe historische Angelegenheit sondem von höchst aktueller Bedeutung<br />

ist.<br />

Die Regierungen der Übergangszeit seit Ende 1998 hatten bereits einige Schritte<br />

unternommen, um vom autoritaren Regierungsansatz zu einer mehr demokratischen,<br />

offeneren und partizipativen Regierungsführung zu gelangen; so durch die Bemühungen,<br />

das Land zu dezentralisieren 5 . Die verfassungsgebende Versammlung in<br />

Jakarta verabschiedete etwa das Regierungsdekret Nr. IV/1999, das den Vorlaufer<br />

für das Gesetz zur Sonderautonomie für <strong>Papua</strong> bildete (Nr. 21/2001) 6 . Die damalige<br />

reformorientierte Regierung hatte das Gesetz zur Sonderautonomie geschaffen, um<br />

West-<strong>Papua</strong> potenziell in die Lage zu versetzen, bei Wahrung der territorialen Integritat<br />

Indonesiens die eigenen Angelegenheiten entsprechend eigener Normen zu<br />

regeln.<br />

Die Sonderautonomie wird allerdings auch als Antwort einer schwachen, im<br />

Übergang befmdlichen Regierung auf die Forderungen aus <strong>Papua</strong> interpretiert. Die<br />

<strong>Papua</strong>s forderten die Unabhangigkeit ein und spielten eine signifikante Rolle bei der<br />

Ausformulierung des Gesetzentwurfes. Unter diesen Umstanden verwundert es<br />

nicht, dass in der darauf folgenden Zeit Teile der Zentralregierung die Umsetzung<br />

der Autonomiegesetze wieder zu torpedieren versuchten. Es war dem jüngst gewahlten<br />

Prasidenten Indonesiens, Susilo Bambang Yudhoyono, vorbehalten, ausdrükklich<br />

die Zusage zu geben, dass er Indonesien in ein Land des Friedens, der Demokratie,<br />

Toleranz, sozialer Gerechtigkeit überführen und die Achtung der Menschenrechte<br />

garantieren will. In seiner Einführungsrede im Dezember 2004 wies er auBerdem<br />

darauf hm: „...die Brüder und Schwestern in <strong>Papua</strong> leben immer noch in<br />

Furcht". Eine seiner Prioritaten bestehe daher in der friedlichen Konfliktlösung für<br />

<strong>Papua</strong>; das Gleiche soll für die Provinz Aceh gelten.<br />

Darüber hinaus wurde Indonesien in Anerkennung des seit 1998 eingeleiteten<br />

Reformprozesses zum Vorsitzenden der 61. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission<br />

(2005) gewahlt. Dieses Vertrauensvotum verband sich mit der Erwartung,<br />

dass Indonesien den begonnenen Demokratisierungsprozess fortsetzen werde. Mehrere<br />

hohe Representanten Indonesiens bekraftigten gegenüber der Menschenrechts-<br />

5 So u.a. Gesetz Nr. 22/1999 und Gesetz Nr. 25/1999 wahrend der Prasidentschaft von<br />

Habibie.<br />

6 Dasselbe geschah in Bezug auf die Provinz Aceh mittels Gesetz Nr. 18/2001.

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