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Untitled - Stichting Papua Erfgoed

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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in West-<strong>Papua</strong> 15<br />

Überblick über die WSK-Rechte<br />

An dieser Stelle soll nicht auf Einzelheiten zur Geschichte und Struktur der WSK-<br />

Rechte eingegangen 14 aber betont werden, dass der Sozialpakt die rechtsverbindliche<br />

Überfuhrung der in den Artikeln 22 bis 27 niedergelegten Normen der Allgemeinen<br />

Erklarung der Menschenrechte darstellt. Alle drei Standards - die Erklarung<br />

der Menschenrechte sowie der Zivil- und Sozialpakt - werden auch als BUI of<br />

Human Rights bezeichnet; d.h. stellen das Grundgerüst der Menschenrechte dar. Die<br />

beiden Pakte wurden von der Menschenrechtskommission ausgearbeitet und von der<br />

UN-Generalversammlung 1966 verabschiedet. Nachdem Ende 1975 mindestens 35<br />

Staaten die Pakte ratifiziert hatten, traten sie entsprechend den Vorgaben 15 drei<br />

Monate spater, im Januar 1976 in Kraft. Bei Erscheinen des Buches haben 151<br />

Staaten den Zivilpakt und 148 Staaten den Sozialpakt ratifiziert. Indonesien hat die<br />

Ratifizierung in naher Zukunft in Aussicht gestellt. Die USA haben den Sozialpakt<br />

bis heute nicht ratifiziert.<br />

Die WSK-Rechte sollen gegen Ausbeutung schützen und die Teilhabe der Bürgerinnen<br />

und Burger an der sozialen Wohlfahrt des Staates garantieren. Die Vertragsparteien<br />

des Sozialpakts sind nach Artikel 16 und 17 gehalten, periodisch (d.h.<br />

hier alle fünf Jahre) einen Bericht an die Vereinten Nationen zu übermitteln 16 . Der<br />

Bericht gelangt letztlich zum Fachausschuss des Komitees flir die WSK-Rechte mit<br />

Sitz in Genf, dem die Überwachung dieses Menschenrechtsstandards obliegt. Der<br />

Bericht soll die von der Regierung ergriffenen ,MaBnahmen' sowie den Fortschritt<br />

bei der Umsetzung beschreiben, damit die Rechte auch faktisch zur Geltung kommen.<br />

Der erste Bericht erlautert daher in der Regel die Überfuhrung des Paktes in<br />

die einschlagigen Abschnitte der nationalen Gesetzgebung. Die nachfolgenden<br />

Berichte konzentrieren sich auf die Umsetzung in die Wirklichkeit der Menschen.<br />

Die WSK-Rechte unterstreichen die Verantwortung der Regierung, ein Mindestmafi<br />

an Unterstützung fïïr die Teilhabe am sozialen Leben zu garantieren, wenngleich<br />

sich dies wiederum nach den Möglichkeiten des jeweiligen Staates bemisst<br />

(Artikel 2):<br />

2.1. ,Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, einzeln und durch internationale<br />

Hilfe und Zusammënarbeit, insbesondere wirtschaftlicher und technischer Art,<br />

unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Mafinahmen zu treffen, um nach<br />

und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Mafi-<br />

14 Zu Details über den Sozialpakt sowie zu anderen internationalen Übereinkommen in<br />

Sachen Menschenrechte s. u.a. die Website des Hochkommissariats flir Menschenrechte<br />

www.ohchr.org.<br />

15 Artikel 27 Absatz 1 im Sozialpakt<br />

16 Die Berichte mussen an den UN-Generalsekretar geschickt werden, der sie an den<br />

Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) zur Beratung weiterleitet.

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