Untitled - Stichting Papua Erfgoed
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Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in West-<strong>Papua</strong> 15<br />
Überblick über die WSK-Rechte<br />
An dieser Stelle soll nicht auf Einzelheiten zur Geschichte und Struktur der WSK-<br />
Rechte eingegangen 14 aber betont werden, dass der Sozialpakt die rechtsverbindliche<br />
Überfuhrung der in den Artikeln 22 bis 27 niedergelegten Normen der Allgemeinen<br />
Erklarung der Menschenrechte darstellt. Alle drei Standards - die Erklarung<br />
der Menschenrechte sowie der Zivil- und Sozialpakt - werden auch als BUI of<br />
Human Rights bezeichnet; d.h. stellen das Grundgerüst der Menschenrechte dar. Die<br />
beiden Pakte wurden von der Menschenrechtskommission ausgearbeitet und von der<br />
UN-Generalversammlung 1966 verabschiedet. Nachdem Ende 1975 mindestens 35<br />
Staaten die Pakte ratifiziert hatten, traten sie entsprechend den Vorgaben 15 drei<br />
Monate spater, im Januar 1976 in Kraft. Bei Erscheinen des Buches haben 151<br />
Staaten den Zivilpakt und 148 Staaten den Sozialpakt ratifiziert. Indonesien hat die<br />
Ratifizierung in naher Zukunft in Aussicht gestellt. Die USA haben den Sozialpakt<br />
bis heute nicht ratifiziert.<br />
Die WSK-Rechte sollen gegen Ausbeutung schützen und die Teilhabe der Bürgerinnen<br />
und Burger an der sozialen Wohlfahrt des Staates garantieren. Die Vertragsparteien<br />
des Sozialpakts sind nach Artikel 16 und 17 gehalten, periodisch (d.h.<br />
hier alle fünf Jahre) einen Bericht an die Vereinten Nationen zu übermitteln 16 . Der<br />
Bericht gelangt letztlich zum Fachausschuss des Komitees flir die WSK-Rechte mit<br />
Sitz in Genf, dem die Überwachung dieses Menschenrechtsstandards obliegt. Der<br />
Bericht soll die von der Regierung ergriffenen ,MaBnahmen' sowie den Fortschritt<br />
bei der Umsetzung beschreiben, damit die Rechte auch faktisch zur Geltung kommen.<br />
Der erste Bericht erlautert daher in der Regel die Überfuhrung des Paktes in<br />
die einschlagigen Abschnitte der nationalen Gesetzgebung. Die nachfolgenden<br />
Berichte konzentrieren sich auf die Umsetzung in die Wirklichkeit der Menschen.<br />
Die WSK-Rechte unterstreichen die Verantwortung der Regierung, ein Mindestmafi<br />
an Unterstützung fïïr die Teilhabe am sozialen Leben zu garantieren, wenngleich<br />
sich dies wiederum nach den Möglichkeiten des jeweiligen Staates bemisst<br />
(Artikel 2):<br />
2.1. ,Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, einzeln und durch internationale<br />
Hilfe und Zusammënarbeit, insbesondere wirtschaftlicher und technischer Art,<br />
unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Mafinahmen zu treffen, um nach<br />
und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Mafi-<br />
14 Zu Details über den Sozialpakt sowie zu anderen internationalen Übereinkommen in<br />
Sachen Menschenrechte s. u.a. die Website des Hochkommissariats flir Menschenrechte<br />
www.ohchr.org.<br />
15 Artikel 27 Absatz 1 im Sozialpakt<br />
16 Die Berichte mussen an den UN-Generalsekretar geschickt werden, der sie an den<br />
Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) zur Beratung weiterleitet.