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Die Tätigkeiten des Bibers wirken sich in vielerlei Hinsicht positiv auf Artenvielfalt, Grundwasserhaushalt,<br />

Gewässerqualität und Hochwasserschutz aus. Dabei entstehen jedoch immer wieder<br />

Konflikte, sobald der Biber das vom Menschen genutzte Land entlang der Gewässer umgestaltet.<br />

Diese Konflikte sollen mit Hilfe des Bayerischen Bibermanagements vermieden oder gelöst,<br />

bzw. Schäden minimiert werden. Zuständig dafür ist die Untere Naturschutzbehörde am<br />

Landratsamt. Angelika Bader, die zuständige Fachkraft an der Unteren Naturschutzbehörde<br />

beim Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim beantwortet unsere Fragen.<br />

Die Gemeinde Langenfeld hat mit Ihrem MehrGenerationenHaus<br />

»Dorflinde« eine Einrichtung für bürgerschaftliches Engagement<br />

geschaffen, die auf ein LEADER-Konzept zurückgeht und bundesweit<br />

Anerkennung gefunden hat. Sie gilt als beispielgebend für Bemühungen<br />

kleiner Gemeinden, sich den Auswirkungen des demographischen<br />

Wandels aktiv mit Kreativität und Bürgerengagement zu stellen.<br />

Probleme mit Bibern?<br />

Das Bayerische<br />

Bibermanagement<br />

Warum braucht es überhaupt ein Bibermanagement?<br />

Der Biber ist in Europa und daher auch in Deutschland<br />

eine streng geschützte Tierart. Er darf grundsätzlich<br />

nicht gefangen oder getötet werden. Auch seine<br />

Lebensstätten, vor allem die Burgen, aber auch die<br />

Biberdämme sind somit geschützt. Diese dürfen daher<br />

nicht ohne Erlaubnis entfernt oder beschädigt werden.<br />

Aufgrund des strengen Schutzstatus des Bibers stellen<br />

alle unerlaubten Eingriffe eine Straftat dar.<br />

Wie funktioniert das Bayerische Bibermanagement?<br />

Das Bayerische Bibermanagement ruht auf mehreren<br />

Säulen. Der erste Schritt ist die Beratung der<br />

betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter<br />

durch die Untere Naturschutzbehörde, den Biberberatern<br />

und in besonders schwierigen Fällen dem<br />

Bibermanager. Hier wird auch geklärt, ob und welche<br />

Maßnahmen als zweiter Schritt folgen. Hier kommen<br />

präventive Maßnahmen in Frage wie Verbissschutz,<br />

Teilnahme an Agrarumweltprogrammen, Einbau von<br />

Dammdrainagen etc. Diese Maßnahmen haben Vorrang<br />

vor dem dritten Schritt, den Zugriffsmaßnahmen,<br />

also dem Eingriff in die Lebensstätten und dem Fangen<br />

und Töten der Tiere. Der Fang und die Tötung des<br />

Bibers kann nur dann zugelassen werden, wenn dies<br />

zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich<br />

ist und Präventivmaßnahmen keinen Erfolg<br />

versprechen oder unverhältnismäßig sind.<br />

Was, wenn tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entsteht?<br />

Bei Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen,<br />

an teichwirtschaftlich genutzten Fischteichen<br />

sowie bei Flur- und Maschinenschäden gibt es die<br />

Möglichkeit der Entschädigung aus dem Schadenfonds<br />

des Bayerischen Umweltministeriums. Schäden von<br />

Gemeinden, Landkreisen und sonstigen juristischen<br />

Personen des öffentlichen Rechts werden nicht ersetzt.<br />

Was muss der Betroffene tun?<br />

Die Schäden müssen unverzüglich bei der Unteren<br />

Naturschutzbehörde telefonisch oder schriftlich angemeldet<br />

werden. In einfachen Fällen kann der Schaden<br />

direkt durch die Untere Naturschutzbehörde oder den<br />

Biberberater erfasst werden. In schwierigeren Fällen<br />

wird hierzu die Regulierungskommission eingeschaltet.<br />

Die Schadensanträge werden von der Unteren Naturschutzbehörde<br />

am Ende jeden Jahres dem Bayerischen<br />

Umweltministerium vorgelegt. Dort wird dann die<br />

Quote der Erstattungsbeträge festgelegt. Anschließend<br />

kann die Auszahlung erfolgen.<br />

Mit welchen Konflikten haben Sie im „Biber-Alltag“ zu tun?<br />

Die meisten Konflikte treten im gewässernahen Bereich<br />

bis zu zehn Meter vom Wasser auf. Biber nagen<br />

am Ufer stehende Bäume an oder fällen sie, damit sie<br />

die Rinde fressen können. Außerdem fressen sie Feldfrüchte<br />

wie Getreide, Mais oder Rüben. Eine gewisse<br />

Gefahr sind die Biberröhren an befahrenen Stellen.<br />

Bricht man hier ein, kann Schaden z.B. an landwirtschaftlichen<br />

Fahrzeuge entstehen. Wenn der Biber<br />

mit seinen Dämmen das Gewässer anstaut, können<br />

angrenzende Flächen überschwemmt werden, Drainagen<br />

laufen nicht mehr richtig ab, die Bewirtschaftung<br />

der Flächen wird erschwert.<br />

Was empfehlen Sie betroffenen Anrainern?<br />

Rufen Sie im Landratsamt an. Mit einer Begehung<br />

vor Ort mit dem Biberberater können die meisten<br />

Probleme gelöst werden.<br />

Fragen: Karin Eigenthaler, Fotos: Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim<br />

Fortsetzung eines<br />

Erfolgsprojektes<br />

Im nächsten Schritt wurde in unmittelbarer Nachbarschaft der<br />

»Dorflinde« an Stelle einer seit Jahren leer stehenden, nicht sanierbaren<br />

Althofstelle und einiger ebenso maroder Scheunen ein neues Gebäude<br />

mit barrierefreien kleineren Wohneinheiten errichtet. Diese Wohnungen<br />

für ältere Menschen aber auch junge Erwachsene bzw. Familien wurden<br />

über einen Bauträger realisiert und vermarktet. Die Gemeinde stellte<br />

die baureifen Grundstücke zur Verfügung, wobei der Weg dorthin von<br />

langjährigen Verhandlungen und Grenzausgleichsverfahren begleitet war.<br />

Das Erdgeschoss des Gebäudes wird für die vollwertige Tagespflege<br />

eines professionellen Pflegedienstes genutzt. Damit wird das Verbleiben<br />

älterer Menschen am Ort wie auch die häusliche Pflege durch Angehörige<br />

erheblich erleichtert.<br />

Mieter der Wohnungen und Gäste der Tagespflege werden durch die<br />

Anbindung an die »Dorflinde« von deren ehrenamtlichen Dienstleistungen,<br />

Verpflegungsangeboten und dem Demenzhelferkreis aktiv unterstützt.<br />

Der Kern dieses Konzepts besteht also darin, dass die Tagespflege in die<br />

bereits bestehenden Angebote eingebettet wurde und somit ein weiterer<br />

Baustein des integrierten Versorgungskonzeptes realisiert werden konnte.<br />

Die Visionen geht aber noch weiter:<br />

Die etablierten Pflegedienste sollen mittels ambulant betreuter<br />

Wohngemeinschaften vertieft und erweitert werden. Pflegekompetenz<br />

an 365 Tagen jeweils 24 Stunden wäre angesichts der gesellschaftlichen<br />

Veränderungen in unserer alternden Gesellschaft ein Quantensprung für<br />

die Gemeinde und ihr unmittelbares Umland.<br />

Dieses Vorhaben soll als Startprojekt in der kommenden LEADER-<br />

Periode die Erfolgsgeschichte weiterschreiben.<br />

Daneben wird erwogen, außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens<br />

behinderten betreuungsbedürftigen Kindern im Rahmen der<br />

Inklusion eine generationenübergreifende Betreuung zusammen mit der<br />

Tagespflege für Senioren zu ermöglichen.<br />

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Mo./Mi./Do.11 – 16 Uhr<br />

Dienstag 9 – 16 Uhr Büro der Dorflinde<br />

Freitag 11 – 17 Uhr Mo. – Fr. 10 – 14 Uhr<br />

Telefon 09164 - 99 66 38 - dorflinde@langenfeld-mfr.de - www.dorflinde-langenfeld.de<br />

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