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Regionaljournal einSteiger
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Die Tätigkeiten des Bibers wirken sich in vielerlei Hinsicht positiv auf Artenvielfalt, Grundwasserhaushalt,<br />
Gewässerqualität und Hochwasserschutz aus. Dabei entstehen jedoch immer wieder<br />
Konflikte, sobald der Biber das vom Menschen genutzte Land entlang der Gewässer umgestaltet.<br />
Diese Konflikte sollen mit Hilfe des Bayerischen Bibermanagements vermieden oder gelöst,<br />
bzw. Schäden minimiert werden. Zuständig dafür ist die Untere Naturschutzbehörde am<br />
Landratsamt. Angelika Bader, die zuständige Fachkraft an der Unteren Naturschutzbehörde<br />
beim Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim beantwortet unsere Fragen.<br />
Die Gemeinde Langenfeld hat mit Ihrem MehrGenerationenHaus<br />
»Dorflinde« eine Einrichtung für bürgerschaftliches Engagement<br />
geschaffen, die auf ein LEADER-Konzept zurückgeht und bundesweit<br />
Anerkennung gefunden hat. Sie gilt als beispielgebend für Bemühungen<br />
kleiner Gemeinden, sich den Auswirkungen des demographischen<br />
Wandels aktiv mit Kreativität und Bürgerengagement zu stellen.<br />
Probleme mit Bibern?<br />
Das Bayerische<br />
Bibermanagement<br />
Warum braucht es überhaupt ein Bibermanagement?<br />
Der Biber ist in Europa und daher auch in Deutschland<br />
eine streng geschützte Tierart. Er darf grundsätzlich<br />
nicht gefangen oder getötet werden. Auch seine<br />
Lebensstätten, vor allem die Burgen, aber auch die<br />
Biberdämme sind somit geschützt. Diese dürfen daher<br />
nicht ohne Erlaubnis entfernt oder beschädigt werden.<br />
Aufgrund des strengen Schutzstatus des Bibers stellen<br />
alle unerlaubten Eingriffe eine Straftat dar.<br />
Wie funktioniert das Bayerische Bibermanagement?<br />
Das Bayerische Bibermanagement ruht auf mehreren<br />
Säulen. Der erste Schritt ist die Beratung der<br />
betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter<br />
durch die Untere Naturschutzbehörde, den Biberberatern<br />
und in besonders schwierigen Fällen dem<br />
Bibermanager. Hier wird auch geklärt, ob und welche<br />
Maßnahmen als zweiter Schritt folgen. Hier kommen<br />
präventive Maßnahmen in Frage wie Verbissschutz,<br />
Teilnahme an Agrarumweltprogrammen, Einbau von<br />
Dammdrainagen etc. Diese Maßnahmen haben Vorrang<br />
vor dem dritten Schritt, den Zugriffsmaßnahmen,<br />
also dem Eingriff in die Lebensstätten und dem Fangen<br />
und Töten der Tiere. Der Fang und die Tötung des<br />
Bibers kann nur dann zugelassen werden, wenn dies<br />
zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden erforderlich<br />
ist und Präventivmaßnahmen keinen Erfolg<br />
versprechen oder unverhältnismäßig sind.<br />
Was, wenn tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entsteht?<br />
Bei Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen,<br />
an teichwirtschaftlich genutzten Fischteichen<br />
sowie bei Flur- und Maschinenschäden gibt es die<br />
Möglichkeit der Entschädigung aus dem Schadenfonds<br />
des Bayerischen Umweltministeriums. Schäden von<br />
Gemeinden, Landkreisen und sonstigen juristischen<br />
Personen des öffentlichen Rechts werden nicht ersetzt.<br />
Was muss der Betroffene tun?<br />
Die Schäden müssen unverzüglich bei der Unteren<br />
Naturschutzbehörde telefonisch oder schriftlich angemeldet<br />
werden. In einfachen Fällen kann der Schaden<br />
direkt durch die Untere Naturschutzbehörde oder den<br />
Biberberater erfasst werden. In schwierigeren Fällen<br />
wird hierzu die Regulierungskommission eingeschaltet.<br />
Die Schadensanträge werden von der Unteren Naturschutzbehörde<br />
am Ende jeden Jahres dem Bayerischen<br />
Umweltministerium vorgelegt. Dort wird dann die<br />
Quote der Erstattungsbeträge festgelegt. Anschließend<br />
kann die Auszahlung erfolgen.<br />
Mit welchen Konflikten haben Sie im „Biber-Alltag“ zu tun?<br />
Die meisten Konflikte treten im gewässernahen Bereich<br />
bis zu zehn Meter vom Wasser auf. Biber nagen<br />
am Ufer stehende Bäume an oder fällen sie, damit sie<br />
die Rinde fressen können. Außerdem fressen sie Feldfrüchte<br />
wie Getreide, Mais oder Rüben. Eine gewisse<br />
Gefahr sind die Biberröhren an befahrenen Stellen.<br />
Bricht man hier ein, kann Schaden z.B. an landwirtschaftlichen<br />
Fahrzeuge entstehen. Wenn der Biber<br />
mit seinen Dämmen das Gewässer anstaut, können<br />
angrenzende Flächen überschwemmt werden, Drainagen<br />
laufen nicht mehr richtig ab, die Bewirtschaftung<br />
der Flächen wird erschwert.<br />
Was empfehlen Sie betroffenen Anrainern?<br />
Rufen Sie im Landratsamt an. Mit einer Begehung<br />
vor Ort mit dem Biberberater können die meisten<br />
Probleme gelöst werden.<br />
Fragen: Karin Eigenthaler, Fotos: Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim<br />
Fortsetzung eines<br />
Erfolgsprojektes<br />
Im nächsten Schritt wurde in unmittelbarer Nachbarschaft der<br />
»Dorflinde« an Stelle einer seit Jahren leer stehenden, nicht sanierbaren<br />
Althofstelle und einiger ebenso maroder Scheunen ein neues Gebäude<br />
mit barrierefreien kleineren Wohneinheiten errichtet. Diese Wohnungen<br />
für ältere Menschen aber auch junge Erwachsene bzw. Familien wurden<br />
über einen Bauträger realisiert und vermarktet. Die Gemeinde stellte<br />
die baureifen Grundstücke zur Verfügung, wobei der Weg dorthin von<br />
langjährigen Verhandlungen und Grenzausgleichsverfahren begleitet war.<br />
Das Erdgeschoss des Gebäudes wird für die vollwertige Tagespflege<br />
eines professionellen Pflegedienstes genutzt. Damit wird das Verbleiben<br />
älterer Menschen am Ort wie auch die häusliche Pflege durch Angehörige<br />
erheblich erleichtert.<br />
Mieter der Wohnungen und Gäste der Tagespflege werden durch die<br />
Anbindung an die »Dorflinde« von deren ehrenamtlichen Dienstleistungen,<br />
Verpflegungsangeboten und dem Demenzhelferkreis aktiv unterstützt.<br />
Der Kern dieses Konzepts besteht also darin, dass die Tagespflege in die<br />
bereits bestehenden Angebote eingebettet wurde und somit ein weiterer<br />
Baustein des integrierten Versorgungskonzeptes realisiert werden konnte.<br />
Die Visionen geht aber noch weiter:<br />
Die etablierten Pflegedienste sollen mittels ambulant betreuter<br />
Wohngemeinschaften vertieft und erweitert werden. Pflegekompetenz<br />
an 365 Tagen jeweils 24 Stunden wäre angesichts der gesellschaftlichen<br />
Veränderungen in unserer alternden Gesellschaft ein Quantensprung für<br />
die Gemeinde und ihr unmittelbares Umland.<br />
Dieses Vorhaben soll als Startprojekt in der kommenden LEADER-<br />
Periode die Erfolgsgeschichte weiterschreiben.<br />
Daneben wird erwogen, außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens<br />
behinderten betreuungsbedürftigen Kindern im Rahmen der<br />
Inklusion eine generationenübergreifende Betreuung zusammen mit der<br />
Tagespflege für Senioren zu ermöglichen.<br />
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Mo./Mi./Do.11 – 16 Uhr<br />
Dienstag 9 – 16 Uhr Büro der Dorflinde<br />
Freitag 11 – 17 Uhr Mo. – Fr. 10 – 14 Uhr<br />
Telefon 09164 - 99 66 38 - dorflinde@langenfeld-mfr.de - www.dorflinde-langenfeld.de<br />
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