Nr. 13 (I-2016) - Osnabrücker Wissen
Nr. 14 (II-2016) - Osnabrücker Wissen Wir beantworten Fragen rund um die Osnabrücker Region. Alle drei Monate als Printausgabe. Kostenlos! Und online unter www.osnabruecker-wissen.de
Nr. 14 (II-2016) - Osnabrücker Wissen
Wir beantworten Fragen rund um die Osnabrücker Region. Alle drei Monate als Printausgabe. Kostenlos! Und online unter www.osnabruecker-wissen.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SPORT & GESUNDHEIT<br />
Pflegeeinrichtung © Peter Atkins, fotolia.de / Frau mit älterer Dame © Robert Kneschke, fotolia.de<br />
Wer ist pflegebedürftig?<br />
Rund ein Viertel der Bevölkerung in Stadt und Landkreis Osnabrück ist derzeit über 60 Jahre alt.<br />
Bereits im Jahr 20<strong>13</strong> erhielten insgesamt 15.420 Einwohner der Region finanzielle Leistungen von den<br />
Pflegekassen, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Seit dem 1. Januar <strong>2016</strong> gibt es erstmals seit der<br />
Einführung der Sozialen Pflegeversicherung vor 20 Jahren wieder Veränderungen für alle Betroffenen.<br />
Insbesondere pflegende Angehörige sollen dadurch im Zweiten Pflegestärkungsgesetz PSG II ab 2017<br />
entlastet werden. Pflegende und Gepflegte sollen dann finanziell und im Alltag besser ausgestattet und<br />
unterstützt werden.<br />
Aus diesem Anlass startet „<strong>Osnabrücker</strong><br />
<strong>Wissen</strong>“ eine neue Serie zum Thema<br />
Pflege, in der die Veränderungen von<br />
den drei bestehenden Pflegestufen zu<br />
den fünf neuen Pflegegraden erläutert,<br />
aber auch Themen wie Altersvorsorge<br />
durch Pflegeimmobilien, lebenslanges<br />
Lernen oder gemeinsames Altern<br />
in besonderen Wohnprojekten vorgestellt<br />
werden sollen.<br />
Wie wird Pflegebedürftigkeit definiert?<br />
Pflegebedürftigkeit wird aktuell nicht<br />
daran gemessen, wie schwer eine<br />
Krankheit oder eine Behinderung<br />
ist. Ausschlaggebend ist<br />
derzeit noch, wie die<br />
betroffene Person<br />
mit ihren Einschränkungen<br />
im<br />
Alltag zurechtkommt.<br />
Welche<br />
Tätigkeiten können<br />
noch allein<br />
bewältigt werden, bei welchen wird Hilfe<br />
benötigt? Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches<br />
sind genau diese Fragen definiert:<br />
Pflegebedürftig ist demnach jeder, der<br />
Hilfe bei den „gewöhnlichen und regelmäßig<br />
wiederkehrenden Verrichtungen im<br />
Ablauf des täglichen Lebens“ benötigt. Dabei<br />
wird zwischen der Grundpflege und der<br />
hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden.<br />
Der Hilfebedarf muss außerdem<br />
auf „Dauer“ bestehen, also mindestens für<br />
sechs Monate oder länger.<br />
Zur Grundpflege gehört die Körperpflege<br />
wie Waschen, Duschen, Zähneputzen<br />
und Kämmen oder auch das Rasieren.<br />
Genauso wichtig wie die<br />
alltägliche Hygiene, zu<br />
der natürlich auch die<br />
Toilettengänge gehören,<br />
ist die Ernährung.<br />
Auch die Mobilität der<br />
Betroffenen<br />
spielt eine<br />
Rolle:<br />
Beispielsweise das Aufstehen aus dem Bett,<br />
das tägliche Anziehen, Treppensteigen<br />
und Verlassen der eigenen Wohnung.<br />
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />
kann das Einkaufen, Kochen,<br />
Putzen, Spülen, Wechseln und Waschen<br />
der Wäsche und Kleidung sowie das<br />
Beheizen der Wohnung berücksichtigt<br />
werden. Die Hilfe durch Pflegepersonal<br />
kann dann grundsätzlich durch Unterstützung,<br />
Übernahme oder Anleitung<br />
und Beaufsichtigung der Tätigkeiten<br />
erfolgen.<br />
Für die Pflege von Kindern gelten spezielle<br />
Regelungen. Auch gesunde Kinder<br />
haben bis zu einem gewissen Alter einen<br />
Hilfebedarf bei den alltäglichen Verrichtungen,<br />
z. B. bei der Körperhygiene<br />
oder beim Anziehen. Bei kranken oder<br />
behinderten Kindern wird daher der<br />
krankheitsbedingte Mehrbedarf berücksichtigt,<br />
der über den natürlichen<br />
Hilfebedarf eines gesunden Kindes<br />
hinausgeht.<br />
57