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Nr. 13 (I-2016) - Osnabrücker Wissen

Nr. 14 (II-2016) - Osnabrücker Wissen Wir beantworten Fragen rund um die Osnabrücker Region. Alle drei Monate als Printausgabe. Kostenlos! Und online unter www.osnabruecker-wissen.de

Nr. 14 (II-2016) - Osnabrücker Wissen

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SPORT & GESUNDHEIT<br />

Pflegeeinrichtung © Peter Atkins, fotolia.de / Frau mit älterer Dame © Robert Kneschke, fotolia.de<br />

Wer ist pflegebedürftig?<br />

Rund ein Viertel der Bevölkerung in Stadt und Landkreis Osnabrück ist derzeit über 60 Jahre alt.<br />

Bereits im Jahr 20<strong>13</strong> erhielten insgesamt 15.420 Einwohner der Region finanzielle Leistungen von den<br />

Pflegekassen, und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Seit dem 1. Januar <strong>2016</strong> gibt es erstmals seit der<br />

Einführung der Sozialen Pflegeversicherung vor 20 Jahren wieder Veränderungen für alle Betroffenen.<br />

Insbesondere pflegende Angehörige sollen dadurch im Zweiten Pflegestärkungsgesetz PSG II ab 2017<br />

entlastet werden. Pflegende und Gepflegte sollen dann finanziell und im Alltag besser ausgestattet und<br />

unterstützt werden.<br />

Aus diesem Anlass startet „<strong>Osnabrücker</strong><br />

<strong>Wissen</strong>“ eine neue Serie zum Thema<br />

Pflege, in der die Veränderungen von<br />

den drei bestehenden Pflegestufen zu<br />

den fünf neuen Pflegegraden erläutert,<br />

aber auch Themen wie Altersvorsorge<br />

durch Pflegeimmobilien, lebenslanges<br />

Lernen oder gemeinsames Altern<br />

in besonderen Wohnprojekten vorgestellt<br />

werden sollen.<br />

Wie wird Pflegebedürftigkeit definiert?<br />

Pflegebedürftigkeit wird aktuell nicht<br />

daran gemessen, wie schwer eine<br />

Krankheit oder eine Behinderung<br />

ist. Ausschlaggebend ist<br />

derzeit noch, wie die<br />

betroffene Person<br />

mit ihren Einschränkungen<br />

im<br />

Alltag zurechtkommt.<br />

Welche<br />

Tätigkeiten können<br />

noch allein<br />

bewältigt werden, bei welchen wird Hilfe<br />

benötigt? Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches<br />

sind genau diese Fragen definiert:<br />

Pflegebedürftig ist demnach jeder, der<br />

Hilfe bei den „gewöhnlichen und regelmäßig<br />

wiederkehrenden Verrichtungen im<br />

Ablauf des täglichen Lebens“ benötigt. Dabei<br />

wird zwischen der Grundpflege und der<br />

hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden.<br />

Der Hilfebedarf muss außerdem<br />

auf „Dauer“ bestehen, also mindestens für<br />

sechs Monate oder länger.<br />

Zur Grundpflege gehört die Körperpflege<br />

wie Waschen, Duschen, Zähneputzen<br />

und Kämmen oder auch das Rasieren.<br />

Genauso wichtig wie die<br />

alltägliche Hygiene, zu<br />

der natürlich auch die<br />

Toilettengänge gehören,<br />

ist die Ernährung.<br />

Auch die Mobilität der<br />

Betroffenen<br />

spielt eine<br />

Rolle:<br />

Beispielsweise das Aufstehen aus dem Bett,<br />

das tägliche Anziehen, Treppensteigen<br />

und Verlassen der eigenen Wohnung.<br />

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />

kann das Einkaufen, Kochen,<br />

Putzen, Spülen, Wechseln und Waschen<br />

der Wäsche und Kleidung sowie das<br />

Beheizen der Wohnung berücksichtigt<br />

werden. Die Hilfe durch Pflegepersonal<br />

kann dann grundsätzlich durch Unterstützung,<br />

Übernahme oder Anleitung<br />

und Beaufsichtigung der Tätigkeiten<br />

erfolgen.<br />

Für die Pflege von Kindern gelten spezielle<br />

Regelungen. Auch gesunde Kinder<br />

haben bis zu einem gewissen Alter einen<br />

Hilfebedarf bei den alltäglichen Verrichtungen,<br />

z. B. bei der Körperhygiene<br />

oder beim Anziehen. Bei kranken oder<br />

behinderten Kindern wird daher der<br />

krankheitsbedingte Mehrbedarf berücksichtigt,<br />

der über den natürlichen<br />

Hilfebedarf eines gesunden Kindes<br />

hinausgeht.<br />

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