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ERBSCHAFTSTEUER SPAREN:<br />

So geht’s<br />

In diesem Artikel zeigen wir zwei Wege auf, wie die teils erheblichen Erbschaftsteuern<br />

bei der Vererbung von Immobilien vermindert oder vermieden werden können:<br />

Beide Wege führen über die Schenkung.<br />

Damit die Finanzbehörden keine Umgehung<br />

wittern, sind hier ganz besonders<br />

drei Punkte zu beachten:<br />

1. Die Schenkungen müssen tatsächlich und<br />

rechtlich „aus freien Stücken“ geschehen<br />

und dürfen nicht verpflichtend sein.<br />

2. Um diese Freiwilligkeit der Schenkung<br />

an den Ehegatten und der Weiterschenkung<br />

an das Kind zu untermauern,<br />

sollte vorsichtshalber einige Zeit<br />

vergehen. Man spricht von sechs bis<br />

zwölf Monaten.<br />

In der Basisvariante verschenkt der Eigentümer<br />

bereits zu Lebzeiten, was er im<br />

Todesfall vererben würde. Juristen sprechen<br />

dann von „vorweggenommener Erbfolge“.<br />

Schenkungen werden zwar genauso hoch<br />

besteuert wie Erbschaften, aber Familienmitglieder<br />

haben einen relativ hohen Freibetrag:<br />

Ehegatten müssen bis zu einem Wert<br />

von 500.000 € keine Steuern zahlen; bei<br />

Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 €<br />

und bei Enkeln bei 200.000 €. Diese Freibeträge<br />

können alle zehn Jahre in Anspruch<br />

genommen werden. Übersteigt der Wert der<br />

Schenkung oder Erbschaft jedoch den Freibetrag,<br />

ist die Differenz zu versteuern.<br />

Hier hilft Weg Nummer zwei, die Kettenschenkung:<br />

Der Eigentümer verschenkt die<br />

Hälfte des Eigentums an der Immobilie an<br />

seinen Ehegatten, die andere Hälfte an das<br />

Kind. Erst in der Folge schenkt der beschenkte<br />

Ehegatte die andere Hälfte dem Kind. Solange<br />

alle Beträge innerhalb der Freibeträge bleiben,<br />

wird keine Schenkungssteuer fällig.<br />

3. Aus dem gleichen Grund darf die Übertragung<br />

auch nicht in derselben Urkunde<br />

erfolgen. Dieses Vorgehen würde zwar<br />

Gerichtskosten sparen, aber mit ziemlicher<br />

Sicherheit zu Auseinandersetzungen<br />

mit dem Finanzamt führen.<br />

Auch wenn durch den Bundesfinanzhof<br />

höchstrichterlich bestätigt wurde, dass<br />

die oben genannte „Schamfrist“ nicht<br />

eingehalten werden muss, machen sich<br />

Familien unter Umständen das Leben<br />

damit leichter, weil Auseinandersetzungen<br />

mit dem Finanzamt kürzer werden. n

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