Techno-ökonomische Bewertung von Klein - Energiestrategie ...
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Stand der Technik <strong>von</strong> Blockheizkraftwerken<br />
Regeln für flüssige Biomasse und insbesondere für Biogas wird nicht weiter eingegangen.<br />
Bei der Stromgewinnung aus Biomasse können zusätzlich zur Grundvergütung noch verschiedene<br />
Boni lukriert werden. Für Strom aus Biomasse beträgt die Vergütung:<br />
Leistungsanteil ct/kWh<br />
bis 150 kW 11,67<br />
<strong>Techno</strong>logiebonus<br />
Die Vergütungen für Strom aus Biomasse erhöhen sich, wenn der Strom durch innovative<br />
<strong>Techno</strong>logien erzeugt wird (<strong>Techno</strong>logiebonus). Die Anlagen oder Techniken, für die Anspruch<br />
auf den <strong>Techno</strong>logiebonus besteht, sind taxativ im Gesetz aufgezählt. Darunter sind<br />
unter anderem die Umwandlung der Biomasse durch thermochemische Vergasung, Brennstoffzellen,<br />
Gasturbinen, Dampfmotoren und Stirling-Motoren enthalten. Weiters ist es eine<br />
Voraussetzung, dass eine Wärmenutzung im Sinne des Gesetzes erfolgt oder ein elektrischer<br />
Wirkungsgrad <strong>von</strong> mindestens 45 % erreicht wird.<br />
Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus)<br />
Einen weiteren Bonus gibt es für Strom, der aus nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen im Gesetz erzeugt wird (Bonus für nachwachsende<br />
Rohstoffe). Als nachwachsende Rohstoffe gelten Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in<br />
landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen<br />
der Landschaftspflege anfallen und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung<br />
oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen<br />
wurden.<br />
KWK-Bonus<br />
Die Vergütungen für Strom aus Biomasse erhöhen sich, wenn der Strom in Kraft-Wärme-<br />
Kopplungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes erzeugt wird. Der Anspruch<br />
besteht bis einschließlich einer Leistung <strong>von</strong> 20 Megawatt, soweit es sich um Strom im<br />
Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes handelt und eine Nutzung der Wärme im Sinne<br />
der Bestimmungen des Gesetzes vorliegt. Weiteres muss die Wärmenutzung nachweislich<br />
fossile Energieträger in einem mit dem Umfang der fossilen Wärmenutzung vergleichbaren<br />
Energieäquivalent ersetzen, und die Mehrkosten, die durch die Wärmebereitstellung entstehen,<br />
müssen nachweisbar sein und mindestens 100 Euro pro Kilowatt Wärmeleistung betragen.<br />
Tabelle 2-9: Übersicht Boni für die Stromerzeugung aus Biomasse<br />
Bonus ct/kWh<br />
<strong>Techno</strong>logiebonus<br />
(Innovative Anlagentechnik)<br />
NawaRo Bonus<br />
(Biomasse mit Ausnahme <strong>von</strong> Biogas)<br />
KWK Bonus<br />
(nur für den Teil des eingespeisten Stroms, der als KWK-Strom gilt)<br />
Degression für Biomasse<br />
2,00<br />
6,00<br />
3,00<br />
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