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Wer wird Weinkönig von Isselhorst - Bonewie

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45 Jahre Bestattungen Plaßmann<br />

Dirk Plaßmann besteht die Meisterprüfung<br />

Die Vorbereitungen und die Prüfungen<br />

fanden im Bundesausbildungszentrum<br />

für Bestatter in Münnerstadt,<br />

10 km <strong>von</strong> Bad Kissingen entfernt,<br />

statt. Hier werden nicht nur<br />

die Meister aus ganz Deutschland<br />

geschult, sondern auch der Ausbildungsberuf<br />

„Bestattungsfachkraft“<br />

und die „fachgeprüften Bestatter“.<br />

Eine dieser beiden Ausbildungen<br />

muss vorliegen, um die Meisterprüfung<br />

zu absolvieren. Dirk Plaßmann<br />

hat die Prüfung zum fachgeprüften<br />

Bestatter im Jahr 2001 abgelegt.<br />

„Nach 10 Jahren war es Zeit die<br />

Fortbildung mal wieder praktisch zu<br />

betreiben und nicht nur nachzulesen“,<br />

so der frischgebackene Meister.<br />

Innerhalb dieser zehn Jahre ist bei<br />

Bestattungen Plaßmann viel passiert.<br />

2001 war Dirk Plaßmann noch<br />

bei der Sparkasse Bielefeld angestellt<br />

und vertrat seinen Vater<br />

Günter Plaßmann im Urlaub. Im Jahr<br />

2004 stellte Günter Plaßmann<br />

seinen Sohn als Mitarbeiter ein.<br />

Zum 40-jährigen Betriebsjubiläum<br />

übernahm Dirk Plaßmann den elterlichen<br />

Betrieb. Die bis dahin verpachtete<br />

Tischlerei wurde nun für<br />

das Bestattungshaus um gebaut.<br />

Seit 2008 besteht die Möglichkeit<br />

eine Trauerfeier in der Trauerhalle<br />

abzuhalten. „Insbesondere für kleinere<br />

Gesellschaften ist unser Trauerhalle<br />

eine Alternative, aber wir<br />

hatten auch schon Trauerfeiern mit<br />

Bestattungsformen<br />

– Erd- oder Feuerbestattung<br />

– Einzel- oder Doppelgrab<br />

– Wahl- oder Rasengrab<br />

– Baum-, Wald- oder Seebestattung<br />

Passend zum 45-jährigen<br />

Firmenjubiläum gibt es<br />

etwas Neues bei Bestattungen<br />

Plaßmann. Am<br />

1. Juli bestand Dirk Plaßmann<br />

die Prüfung zum<br />

Bestattungsmeister.<br />

Neben den üblichen<br />

Meisterteilen BWL und<br />

Ausbildereignung<br />

musste Dirk Plaßmann in<br />

mehreren Teilen Prüfungen<br />

zu bestattungsspezifischen<br />

Teilen ablegen.<br />

über 100 Besuchern“, erinnert sich<br />

Plaßmann. In der Trauerhalle finden<br />

üblicherweise nur dann Trauerfeiern<br />

statt, wenn anschließend keine Beisetzung<br />

ist. Außerdem können Angehörige<br />

in den Räumen des Bestattungshauses<br />

individuell und ohne<br />

zeitliche Begrenzung Abschied <strong>von</strong><br />

den Verstorbenen nehmen.<br />

Wie wichtig diese Verabschiedungen<br />

für die Trauerprozesse sein<br />

können, wurde in dem Meisterkurs<br />

„Trauerpsychologie“ bearbeitet.<br />

Auch der Friedhof als Ort des Trauerns<br />

war ein prüfungsrelevanter Teil.<br />

Es wurden Sonderformen der Bestattung<br />

besprochen, aber auch<br />

neue Grabformen vorgestellt. Im<br />

Modul Recht wurde darauf hingewiesen,<br />

dass es nach dem Bestattungsgesetz<br />

NRW nicht möglich ist,<br />

eine Weltraumbestattung durchzuführen,<br />

einen Diamanten aus der<br />

Asche Verstorbener herzustellen<br />

oder Urnen zuhause beizusetzen.<br />

Zudem wurde das Sozialrecht berücksichtigt,<br />

denn nach Urteil des<br />

Bundessozialgerichts darf ein Sozialamt<br />

die Bestattungsvorsorge nur in<br />

Ausnahmefällen auflösen.<br />

Ein wichtiger Teil der Meisterprüfung<br />

ist natürlich der Umgang mit<br />

Verstorbenen. Hier wurden im Vorbereitungslehrgang<br />

neue Techniken<br />

vorgestellt, die eine würdevollere<br />

Abschiednahme am offenen Sarg<br />

möglich machen. Auch der Bereich<br />

Totenmasken und Fingerabdrücke<br />

<strong>von</strong> Verstorbenen wurde erarbeitet.<br />

Mit diesen neuen Eindrücke möchte<br />

Dirk Plaßmann die Trauernden noch<br />

besser begleiten, bei ihrem schwierigen<br />

Weg <strong>von</strong> einem geliebten<br />

Menschen Abschied zu nehmen.<br />

P R O M O T I O N<br />

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Vorsorge<br />

Wenn zu Lebzeiten über die Bestattung<br />

gesprochen <strong>wird</strong>, wissen die<br />

Angehörigen im Trauerfall genau<br />

was zu tun ist. Eine Bestattungsvorsorge<br />

kann ganz allgemein oder bis<br />

in letzte Detail abgeschlossen werden.<br />

Sowohl die finanzielle Seite als<br />

auch die inhaltliche Seite kann vertraglich<br />

geregelt werden. Das Geld<br />

für die Bestattung ist nach dem Urteil<br />

des Bundessozialgerichtes unter<br />

bestimmten Voraussetzungen geschützt.<br />

<strong>Bonewie</strong> · August 2011 | 17

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