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PT-Magazin_03_2017

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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Gestaltungsfallen<br />

<strong>PT</strong>-MAGAZIN 3/<strong>2017</strong><br />

Wirtschaft<br />

36<br />

Haftung von Versicherungen, Agenten und<br />

Versicherungsmaklern für fehlerhafte Gestaltung<br />

Schon immer stehen Versicherungsmakler<br />

gegenüber ihren Kunden in<br />

einer besonders schwerwiegenden<br />

Verantwortung. Der Gesetzgeber hat im<br />

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich<br />

die Haftung des Versicherungsvermittlers<br />

in §§ 59 ff. VVG geregelt.<br />

Beitragspflicht in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV)<br />

vermeidbar<br />

Im Normalfall der Kapitalauszahlung<br />

einer Direktversicherung wird ab dem<br />

Monat nach der Auszahlung 1/120tel für<br />

zehn Jahre der Beitragspflicht in der GKV<br />

unterworfen. Nur inländische Versicherer<br />

unterliegen dabei einer Meldepflicht<br />

an die GKV. GKV- und Pflegebeiträge sind<br />

auch dann zu entrichten, wenn es zu<br />

keiner Kapitalauszahlung an den Rentner<br />

kommt, sondern das Kapital erst als<br />

Todesfallleistung für die Hinterbliebenen<br />

fällig wird. Daran ändert sich auch<br />

dann nichts, wenn der verstorbene Rentner<br />

selbst in der privaten Krankenversicherung<br />

(PKV) versichert war (Bundessozialgericht,<br />

BSG Urteil vom 25.04.2012, Az<br />

B 12 KR 19/10 R).<br />

Ohne GKV-Mitgliedschaft und<br />

Hinterbliebenenversorgung keine<br />

Beitragspflicht<br />

Stirbt der Rentner jedoch während des<br />

10-Jahreszeitraums nach Rentenbeginn,<br />

so endet die GKV-Beitragspflicht ohne<br />

irgendeinen Übergang auf die Erben,<br />

gleichviel ob es sich um eine Kapitalauszahlung<br />

oder eine Rente handelt.<br />

Sofern die Hinterbliebenen in der PKV<br />

versichert sind oder keine GKV-Versicherungspflicht<br />

wegen eines Aufenthaltes<br />

im Ausland besteht, sind keine Beiträge<br />

zu entrichten. Dabei rechnen vielfach<br />

auch begünstigte Lebensgefährten zu<br />

den Hinterbliebenen. Allerdings sind<br />

Leistungen an Hinterbliebene vielfach<br />

nicht erbschaftsteuerpflichtig (Finanzgericht<br />

Hamburg, Urteil vom 31.10.2012,<br />

Az. 3 K 24/12 n.rkr).<br />

Gestaltung des Nachlasses und<br />

Bezugsrechts entscheidet über<br />

GKV-Pflicht<br />

Wird kein Bezugsrecht zur Versorgung<br />

der Hinterbliebenen im Alter, bei Invalidität<br />

oder Tod eingeräumt, fällt die<br />

Todesfallleistung in den Nachlass. Je<br />

nach Inhalt der Vereinbarung mit dem<br />

Versicherer kann die GKV-Beitragspflicht<br />

dann vermieden werden. Allein die Vereinbarung<br />

mit dem Arbeitgeber wird<br />

keinen Ausschlag geben. Alternativ kann<br />

die Versicherungsleistung bei älteren<br />

Direktversicherungen einer juristischen<br />

Person vermacht werden, etwa einer<br />

gemeinnützigen Organisation oder einer<br />

(ggf. eigenen) Stiftung, selbst wenn<br />

diese erst nach dem Todesfall errichtet<br />

werden soll. Auch ein Vermächtnis ohne<br />

Versorgungscharakter zugunsten natürlicher<br />

Personen wäre hier denkbar.<br />

Widerrufliches und unwiderrufliches<br />

Bezugsrecht in Kombination<br />

Vielfach übersehen Arbeitnehmer, sich<br />

spätestens ab Unverfallbarkeit ein unwiderrufliches<br />

Bezugsrecht vom Arbeitgeber<br />

in der Direktversicherung einräumen<br />

zu lassen. Wird der Arbeitgeber<br />

insolvent, muss der Arbeitnehmer auf<br />

„Erst die Leidenschaft der Verantwortlichen bringt die Potenziale,<br />

die für herausragende Produkte, deren Fertigungstechnologien und<br />

nicht zuletzt für unseren gemeinsamen Erfolg verantwortlich sind.“<br />

Zertifiziert nach: DIN EN ISO 14001:2009 | DIN EN ISO 9001:2008<br />

Eifler Kunststoff-Technik GmbH & Co. KG<br />

Röntgenstraße 38 | 32107 Bad Salzuflen<br />

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Großer Preis des<br />

MITTELSTANDES<br />

2015

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