ausgabe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AiB 7-8 | 2017 arbeits- und gesundheitsschutz titelthema<br />
aib-seminartipps<br />
höhen, Mindestluftraum und unverstellter Bewegungsfläche<br />
übernommen. Sie wurden auch<br />
angereichert durch viele weitere Maßzahlen<br />
zur Arbeitsplatzgröße (zusätzlicher Luftraum<br />
für Kunden am Arbeitsplatz, notwendige<br />
Verkehrs- und Stellflächen), Übernahme der<br />
Richtwerte aus der Berufsgenossenschaftlichen<br />
Information 650 (nach neuerer Systematik<br />
DGUV-I 215 – 410) für verschiedene<br />
Bürogrößen (zum Beispiel 12 – 15 m² pro Beschäftigten<br />
im Großraumbüro) sowie Vorgaben<br />
und Empfehlungen für die Anordnung von<br />
Arbeitsplätzen.<br />
Mit diesen vielschichtigen Maßzahlen und<br />
Richtwerten entsprechend dem Stand der<br />
Technik ist den Betriebsräten ein griffiges Instrument<br />
an die Hand gegeben, bei Enge am<br />
Arbeitsplatz korrigierend einzugreifen. Werden<br />
diese Maßzahlen als Stand der Technik<br />
eingehalten, gilt die sogenannte Vermutungswirkung<br />
des § 3a der ArbStättV, dass genügend<br />
für Gesundheitsschutz und Wohlbefinden seitens<br />
des Arbeitgebers getan wurde. Hält er die<br />
Richtwerte und Maßzahlen nicht ein, muss<br />
er »durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit<br />
und den gleichen Gesundheitsschutz<br />
der Beschäftigten erreichen«. Scheitern die<br />
Verhandlungen hierüber, kann der Betriebsrat<br />
eine Einigungsstelle erzwingen, die sich nur<br />
schwerlich über den Stand der Technik hinwegsetzen<br />
wird.<br />
Die ArbStättV2016 schreibt ausreichend<br />
Tageslicht und wieder die zusätzliche Sichtverbindung<br />
nach außen (2004 gestrichen) vor.<br />
Die Gefährdungsbeurteilung nach neuem<br />
Arbeitsstättenrecht und somit auch die der<br />
Bildschirmarbeit beziehen sich ausdrücklich<br />
auf das »Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte«.<br />
Hierzu gehört definitionsgemäß<br />
auch »die Organisation und Gestaltung der<br />
Arbeit einschließlich der Arbeitsabläufe in<br />
Arbeitsstätten«. Dies bedeutet die klare Verpflichtung<br />
des Arbeitgebers, die psychischen<br />
Fehlbelastungen am (Bildschirm-)Arbeitsplatz<br />
nicht nur aufgrund räumlicher Bedingungen<br />
zum Beispiel durch Lärm, mangelnde Beleuchtung,<br />
enge Bewegungsflächen und ungünstige<br />
Gestaltung des Arbeitsraumes oder mangelnde<br />
Sichtverbindung nach außen, zu ermitteln<br />
und durch geeignete Maßnahmen abzustellen.<br />
Vielmehr müssen auch die psychischen Fehlbelastungen<br />
durch mangelhafte Organisation<br />
oder Arbeitsabläufe erfasst und korrigiert werden.<br />
Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich<br />
physischer wie psychischer Belastungen ist<br />
nicht nur beim Betreiben, sondern auch bei<br />
baulichen Maßnahmen und Beschaffungen<br />
zu gewährleisten. Hier sollten Betriebsräte in<br />
Zukunft verstärkt ihr Mitbestimmungsrecht<br />
nutzen. Sollen zum Beispiel neue Beleuchtungsanlagen<br />
angeschafft werden, sollten die<br />
Betriebsräte ihr Mitbestimmungsrecht in der<br />
Planungsphase des Beleuchtungskonzepts<br />
(Arbeitsplatzleuchten plus Raumausleuchtung,<br />
indirekte Beleuchtung etc.), bei Auswahl<br />
und Prüfung in der Beschaffungsphase<br />
(Tageslichtqualität, altersgerechte individuelle<br />
Regelbarkeit etc.), bei Installation (Blendfreiheit,<br />
ausreichende Raumausleuchung etc.)<br />
und Wartung (regelmäßige Überprüfung der<br />
Mindestbeleuchtungsstärken, Festlegung der<br />
Wartungsintervalle etc.), wahrnehmen.<br />
Die ASR-A 3.5 Raumtemperaturen schreibt<br />
neuerdings bei hohen Sommertemperaturen<br />
gestaffelte Maßnahmen ab 26°C und ab 30°C<br />
vor, ab 35°C sind Räume für dauerhaftes Arbeiten<br />
nicht mehr geeignet beziehungsweise Maßnahmen<br />
wie bei Hitzearbeit vorgeschrieben. 4<br />
Die ASR-A 3.6 macht detaillierte Vorgaben<br />
für Frischluftzufuhr, Zugluft und hat die neue<br />
Messpflicht auf CO 2<br />
hinsichtlich Vermeidung<br />
von müder Luft, also kohlendioxidreicher Luft,<br />
eingeführt.<br />
Ausstattung – die richtigen Büromöbel<br />
Hinsichtlich der Arbeitsplatzausstattung bleibt<br />
die Arbeitsstättenverordnung Anhang 3.3 Ausstattung<br />
wortkarg. Lediglich Sitzgelegenheiten<br />
und Kleiderablagen werden gefordert. Forderungen<br />
nach einem verschließbaren Fach<br />
oder Spind wurden durch Intervention der<br />
Arbeitgeberverbände ausgebremst, obwohl ein<br />
verschließbares Fach bis 2004 ausdrücklich<br />
zur Arbeitsplatzausstattung gehörte und der<br />
Anspruch darauf durch Bundesarbeits gerichtsurteil<br />
schon von 1965 gestützt wird. 5<br />
Bei Bildschirmarbeit sind nach Anhang 6.1<br />
ArbStättV Arbeitstische und Geräte reflektionsarm<br />
zu gestalten. Die Arbeitsflächen sind<br />
entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen,<br />
dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche<br />
variabel angeordnet werden können und<br />
eine flexible Anordnung des Bildschirms, des<br />
Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel<br />
möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur<br />
muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.<br />
Nähere Angaben über Schreibtischgrö<br />
Zum Schwerpunkt der AiB<br />
7-8/2017 empfiehlt Ihnen die<br />
AiB-Redaktion diese Seminare<br />
im Jahr 2017:<br />
ver.di b+b<br />
Gesunde Arbeit –<br />
gesunder Betrieb<br />
Grundlagen zum Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutz für gesetzliche<br />
Interessenvertretungen<br />
28.8. – 1.9. Leipzig<br />
25.9. – 29.9. Dortmund<br />
16.10. – 20.10. Walsrode<br />
20.11. – 24.11. Brannenburg<br />
}}<br />
www.verdi-bub.de/3137<br />
IG Metall<br />
BR Kompakt – Arbeitsbedingungen<br />
gestalten<br />
8.10. – 13.10. Beverungen<br />
8.10. – 13.10. Bad Orb<br />
12.11. – 17.11. Lohr<br />
19.11. – 24.11. Sprockhövel<br />
}}<br />
www.igmetall.de/seminare<br />
DGB Bildungswerk<br />
Gesunde Büro- und<br />
Bildschirmarbeit<br />
Gestalten Sie Büro- und<br />
Bildschirmarbeit gesundheitsgerecht<br />
16.10. – 20.10. Bernau<br />
(Chiemsee)<br />
}}<br />
www.betriebsratsqualifi<br />
zierung.de/seminar/317473096<br />
IG BCE BWS GmbH<br />
Gute Arbeit durch Arbeitsund<br />
Gesundheitsschutz<br />
Grundlagenwissen für<br />
die erfolgreiche Interessenvertretung<br />
8.10. – 13.10. Haltern am See<br />
}}<br />
www.www.igbce-bws.de/<br />
seminar/gute-arbeit-durcharbeits-und-gesundheitsschutz-haltern-am-see-2/<br />
4 Abschwitzpausen etc., s. BGI 579 Hitzearbeit.<br />
5 BAG 1.7.1965 – 5 AZR 264/64.<br />
13