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ausgabe

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AiB 7-8 | 2017 arbeits- und gesundheitsschutz titelthema<br />

aib-seminartipps<br />

höhen, Mindestluftraum und unverstellter Bewegungsfläche<br />

übernommen. Sie wurden auch<br />

angereichert durch viele weitere Maßzahlen<br />

zur Arbeitsplatzgröße (zusätzlicher Luftraum<br />

für Kunden am Arbeitsplatz, notwendige<br />

Verkehrs- und Stellflächen), Übernahme der<br />

Richtwerte aus der Berufsgenossenschaftlichen<br />

Information 650 (nach neuerer Systematik<br />

DGUV-I 215 – 410) für verschiedene<br />

Bürogrößen (zum Beispiel 12 – 15 m² pro Beschäftigten<br />

im Großraumbüro) sowie Vorgaben<br />

und Empfehlungen für die Anordnung von<br />

Arbeitsplätzen.<br />

Mit diesen vielschichtigen Maßzahlen und<br />

Richtwerten entsprechend dem Stand der<br />

Technik ist den Betriebsräten ein griffiges Instrument<br />

an die Hand gegeben, bei Enge am<br />

Arbeitsplatz korrigierend einzugreifen. Werden<br />

diese Maßzahlen als Stand der Technik<br />

eingehalten, gilt die sogenannte Vermutungswirkung<br />

des § 3a der ArbStättV, dass genügend<br />

für Gesundheitsschutz und Wohlbefinden seitens<br />

des Arbeitgebers getan wurde. Hält er die<br />

Richtwerte und Maßzahlen nicht ein, muss<br />

er »durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit<br />

und den gleichen Gesundheitsschutz<br />

der Beschäftigten erreichen«. Scheitern die<br />

Verhandlungen hierüber, kann der Betriebsrat<br />

eine Einigungsstelle erzwingen, die sich nur<br />

schwerlich über den Stand der Technik hinwegsetzen<br />

wird.<br />

Die ArbStättV2016 schreibt ausreichend<br />

Tageslicht und wieder die zusätzliche Sichtverbindung<br />

nach außen (2004 gestrichen) vor.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung nach neuem<br />

Arbeitsstättenrecht und somit auch die der<br />

Bildschirmarbeit beziehen sich ausdrücklich<br />

auf das »Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte«.<br />

Hierzu gehört definitionsgemäß<br />

auch »die Organisation und Gestaltung der<br />

Arbeit einschließlich der Arbeitsabläufe in<br />

Arbeitsstätten«. Dies bedeutet die klare Verpflichtung<br />

des Arbeitgebers, die psychischen<br />

Fehlbelastungen am (Bildschirm-)Arbeitsplatz<br />

nicht nur aufgrund räumlicher Bedingungen<br />

zum Beispiel durch Lärm, mangelnde Beleuchtung,<br />

enge Bewegungsflächen und ungünstige<br />

Gestaltung des Arbeitsraumes oder mangelnde<br />

Sichtverbindung nach außen, zu ermitteln<br />

und durch geeignete Maßnahmen abzustellen.<br />

Vielmehr müssen auch die psychischen Fehlbelastungen<br />

durch mangelhafte Organisation<br />

oder Arbeitsabläufe erfasst und korrigiert werden.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich<br />

physischer wie psychischer Belastungen ist<br />

nicht nur beim Betreiben, sondern auch bei<br />

baulichen Maßnahmen und Beschaffungen<br />

zu gewährleisten. Hier sollten Betriebsräte in<br />

Zukunft verstärkt ihr Mitbestimmungsrecht<br />

nutzen. Sollen zum Beispiel neue Beleuchtungsanlagen<br />

angeschafft werden, sollten die<br />

Betriebsräte ihr Mitbestimmungsrecht in der<br />

Planungsphase des Beleuchtungskonzepts<br />

(Arbeitsplatzleuchten plus Raumausleuchtung,<br />

indirekte Beleuchtung etc.), bei Auswahl<br />

und Prüfung in der Beschaffungsphase<br />

(Tageslichtqualität, altersgerechte individuelle<br />

Regelbarkeit etc.), bei Installation (Blendfreiheit,<br />

ausreichende Raumausleuchung etc.)<br />

und Wartung (regelmäßige Überprüfung der<br />

Mindestbeleuchtungsstärken, Festlegung der<br />

Wartungsintervalle etc.), wahrnehmen.<br />

Die ASR-A 3.5 Raumtemperaturen schreibt<br />

neuerdings bei hohen Sommertemperaturen<br />

gestaffelte Maßnahmen ab 26°C und ab 30°C<br />

vor, ab 35°C sind Räume für dauerhaftes Arbeiten<br />

nicht mehr geeignet beziehungsweise Maßnahmen<br />

wie bei Hitzearbeit vorgeschrieben. 4<br />

Die ASR-A 3.6 macht detaillierte Vorgaben<br />

für Frischluftzufuhr, Zugluft und hat die neue<br />

Messpflicht auf CO 2<br />

hinsichtlich Vermeidung<br />

von müder Luft, also kohlendioxidreicher Luft,<br />

eingeführt.<br />

Ausstattung – die richtigen Büromöbel<br />

Hinsichtlich der Arbeitsplatzausstattung bleibt<br />

die Arbeitsstättenverordnung Anhang 3.3 Ausstattung<br />

wortkarg. Lediglich Sitzgelegenheiten<br />

und Kleiderablagen werden gefordert. Forderungen<br />

nach einem verschließbaren Fach<br />

oder Spind wurden durch Intervention der<br />

Arbeitgeberverbände ausgebremst, obwohl ein<br />

verschließbares Fach bis 2004 ausdrücklich<br />

zur Arbeitsplatzausstattung gehörte und der<br />

Anspruch darauf durch Bundesarbeits gerichtsurteil<br />

schon von 1965 gestützt wird. 5<br />

Bei Bildschirmarbeit sind nach Anhang 6.1<br />

ArbStättV Arbeitstische und Geräte reflektionsarm<br />

zu gestalten. Die Arbeitsflächen sind<br />

entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen,<br />

dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche<br />

variabel angeordnet werden können und<br />

eine flexible Anordnung des Bildschirms, des<br />

Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel<br />

möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur<br />

muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.<br />

Nähere Angaben über Schreibtischgrö­<br />

Zum Schwerpunkt der AiB<br />

7-8/2017 empfiehlt Ihnen die<br />

AiB-Redaktion diese Seminare<br />

im Jahr 2017:<br />

ver.di b+b<br />

Gesunde Arbeit –<br />

gesunder Betrieb<br />

Grundlagen zum Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutz für gesetzliche<br />

Interessenvertretungen<br />

28.8. – 1.9. Leipzig<br />

25.9. – 29.9. Dortmund<br />

16.10. – 20.10. Walsrode<br />

20.11. – 24.11. Brannenburg<br />

}}<br />

www.verdi-bub.de/3137<br />

IG Metall<br />

BR Kompakt – Arbeitsbedingungen<br />

gestalten<br />

8.10. – 13.10. Beverungen<br />

8.10. – 13.10. Bad Orb<br />

12.11. – 17.11. Lohr<br />

19.11. – 24.11. Sprockhövel<br />

}}<br />

www.igmetall.de/seminare<br />

DGB Bildungswerk<br />

Gesunde Büro- und<br />

Bildschirmarbeit<br />

Gestalten Sie Büro- und<br />

Bildschirmarbeit gesundheitsgerecht<br />

16.10. – 20.10. Bernau<br />

(Chiemsee)<br />

}}<br />

www.betriebsratsqualifi<br />

zierung.de/seminar/317473096<br />

IG BCE BWS GmbH<br />

Gute Arbeit durch Arbeitsund<br />

Gesundheitsschutz<br />

Grundlagenwissen für<br />

die erfolgreiche Interessenvertretung<br />

8.10. – 13.10. Haltern am See<br />

}}<br />

www.www.igbce-bws.de/<br />

seminar/gute-arbeit-durcharbeits-und-gesundheitsschutz-haltern-am-see-2/<br />

4 Abschwitzpausen etc., s. BGI 579 Hitzearbeit.<br />

5 BAG 1.7.1965 – 5 AZR 264/64.<br />

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