05.09.2017 Aufrufe

SHE works! #Frauen #Wirtschaft #Karriere - Magazin zur Bundestagswahl 2017

Wer die Wahl hat, hat die Qual. SHE works! hat die Parteien befragt, wie sie die Gleichstellung von Mann und Frau endlich weiter voranbringen wollen. Welche Förderung für Familien vorgesehen ist und wie es mit der Frauenquote in den eigenen Reihen aussieht. SHE works! gibt einen Überblick - wählen müssen Sie selbst!

Wer die Wahl hat, hat die Qual. SHE works! hat die Parteien befragt, wie sie die Gleichstellung von Mann und Frau endlich weiter voranbringen wollen. Welche Förderung für Familien vorgesehen ist und wie es mit der Frauenquote in den eigenen Reihen aussieht.
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<strong>SHE</strong> <strong>works</strong>! <strong>Magazin</strong> / Datenschutz und Datensicherheit in der digitalen Welt<br />

Jenna Parker, Berufsverband der<br />

Rechtsjournalisten e.V.<br />

Kaum einer kann sich mehr vorstellen,<br />

ohne die Vorzüge der neuen<br />

Medien auszukommen. Die permanente<br />

Erreichbarkeit und der<br />

ununterbrochene Informationsaustausch<br />

sind inzwischen <strong>zur</strong> Norm<br />

geworden. Doch wird beim Surfen<br />

im World Wide Web stets ein „digitaler<br />

Fußabdruck“ hinterlassen.<br />

Die eigenen empfindlichen sowie<br />

schützenswerten Daten werden<br />

in einer virtuellen Welt verstreut,<br />

welche für den Nutzer nicht greifbar<br />

ist. Für letzteren stellt sich hierbei<br />

die Frage nach der Sicherheit<br />

seiner <strong>zur</strong>ückgelassenen Datenspuren.<br />

Dieser kann zum Schutze<br />

seiner Daten beitragen – der folgende<br />

Text klärt auf.<br />

Der Begriff des Datenschutzes ist in<br />

Verbindung mit dem verfassungsrechtlich<br />

niedergelegten Recht eines<br />

jeden Bürgers der BRD auf informationelle<br />

Selbstbestimmung<br />

zu sehen. Gemäß dem allgemeinen<br />

Persönlichkeitsrecht, welches in<br />

Artikel 1 des GG verankert ist, steht<br />

es jeder Person zu, selbstständig<br />

über die Preisgabe seiner persönlichen<br />

Daten zu verfügen. Eine Beschneidung<br />

dieses Rechts ist nur<br />

dann zulässig, wenn hierfür eine<br />

explizite gesetzliche Grundlage<br />

besteht. Vor diesem Hintergrund<br />

soll der Datenschutz sicherstellen,<br />

dass die Privatsphäre behütet und<br />

die missbräuchliche Verwertung<br />

personenzugehöriger Daten abgewehrt<br />

wird. Diese Regelungen betreffen<br />

selbstverständlich nicht nur<br />

das Verkehren im Internet, sondern<br />

stellen sämtliche Sphären des alltäglichen<br />

Lebens unter Schutz. Das<br />

im Jahre 2003 erlassene Bundesdatenschutzgesetz<br />

bildet die juristische<br />

Basis des Datenschutzes in<br />

der BRD. Ab Mai 2018 tritt die neue<br />

EU-Datenschutzgrundverordnung<br />

(DSGVO) in Kraft, wodurch das nationale<br />

Recht durch europäische<br />

Richtlinien erweitert wird.<br />

Wichtig ist ferner die juristische<br />

Differenzierung zwischen Datenschutz<br />

und Datensicherheit. Während<br />

sich der Datenschutz lediglich<br />

explizit auf personenbezogene,<br />

also einer identifizierbaren natürlichen<br />

Person zugehörigen, Daten<br />

bezieht, umfasst die Datensicherheit<br />

ausnahmslos jede Form von<br />

Daten. Im Netz sind, aus Sicht des<br />

Nutzers, sicherlich beide Formen<br />

schützenswert.<br />

Neben den Telekommunikationsanbietern<br />

unterliegen auch die Betreiber<br />

von Webseiten bestimmten<br />

datenschutzrechtlichen Normen.<br />

So darf eine entsprechende Datenschutzerklärung,<br />

welche den<br />

Verbraucher über die Verarbeitung<br />

seiner personenbezogenen Daten<br />

aufklärt, nicht fehlen. Auch ein<br />

Impressum ist unabdingbar. Dem<br />

Webseitenbetreiber wird weiterhin<br />

die Pflicht <strong>zur</strong> Auskunft auferlegt –<br />

verlangt der Seitenbesucher eine<br />

Aufklärung zu den über ihn gesammelten<br />

datengebundenen Informationen,<br />

so muss der Betreiber<br />

dieser Aufforderung nachkommen.<br />

Im Falle der Unrichtigkeit der entsprechenden<br />

gespeicherten Daten<br />

besteht die Obliegenheit der Richtigstellung<br />

durch den Betreiber der<br />

Homepage.<br />

Will der Internetnutzer aber eigenhändig<br />

etwas zum Schutze seiner<br />

Daten dazutun, so gibt es einige<br />

Vorkehrungen, die getroffen werden<br />

können. Über allem steht hierbei<br />

eine risikomindernde Browsereinstellung.<br />

Empfehlenswert ist hierbei<br />

das Löschen von Cookies nach jedem<br />

Surfen – diese genehmigen das<br />

Speichern von Daten über den Nutzer,<br />

welche sodann an einen externen<br />

Server weitergeleitet werden.<br />

Das Löschen temporärer Dateien sowie<br />

das Leeren vom Cache sind nicht<br />

nur bezogen auf die Surfgeschwindigkeit<br />

vorteilhaft. So kann die Rekonstruierung<br />

der Handlungen im<br />

Netz ausgeschlossen werden, weshalb<br />

diese Vorsichtsmaßnahmen<br />

sowohl am PC als auch am Smartphone<br />

angebracht sind. Ebenfalls<br />

ratsam ist es, die standardisierten<br />

Daten-Backups am Smartphone<br />

abzustellen. Andernfalls kommt es<br />

kontinuierlich zum Erfassen gesammelter<br />

Datenbündel. Doch muss<br />

hier berücksichtigt werden, dass im<br />

Zuge dieser Vorsichtsmaßnahme<br />

eine retrospektive Wiederherstellung<br />

dieser Informationen dann<br />

ausgeschlossen bleibt. Wer seine<br />

Daten dennoch sichern möchte, der<br />

kann sich einer externen Festplatte<br />

bedienen.<br />

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