12.09.2017 Aufrufe

Outdoormarkt_2017_07

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Handel<br />

Neuer Vertriebsvertrag<br />

Outdoor-Schuhspezialist Lowa hat einen neuen selektiven Vertriebsvertrag an seine Händler verschickt. Er stellt<br />

eine Anpassung des vor fünf Jahren implementierten Vertrags an die aktuellen Bedingungen dar und soll durch die<br />

Regelung von Rechten und Pflichten auf beiden Seiten vor allem bestehende Vertriebspartnerschaften schützen.<br />

Fotos: Lowa, SportScheck (Screenshot)<br />

Lowa-Modelle wie der „Wendelstein“ bringen guten Umsatz – damit Händler wie Hersteller weiter profitieren, entwarf Lowa nun einen neuen Vertrag.<br />

Vor fünf Jahren war Lowa<br />

eine der ersten Schuh- und<br />

Sportmarken überhaupt, die<br />

eine Vertriebspartnerschafts-<br />

Verein barung mit den Händlern<br />

geschlossen haben. Nun<br />

war es nach Überzeugung des<br />

Schuhspezialisten an der Zeit,<br />

den Vertrag an die aktuellen<br />

Bedingungen anzupassen.<br />

Deutschland-Vertriebsleiter<br />

Matthias Wanner verweist auf<br />

den extrem schnellen Wechsel<br />

in der Vertriebslandschaft –<br />

sowohl im stationären wie auch<br />

im Online-Handel. Auf allen<br />

Kanälen entwickeln sich ständig<br />

neue Vertriebskonzepte in einem<br />

immer größer und umfassender<br />

werdenden Markt.<br />

„Seit Beginn des Jahres haben<br />

wir intensiv und akribisch an<br />

dem Vertrag gearbeitet“, sagt<br />

Wanner. „Wir legen unseren<br />

Vertriebspartnern nun ein nach<br />

aktueller Rechtslage wasserdichtes<br />

Vertragswerk vor, das die<br />

bestehenden Vertriebspartner<br />

und die Marke Lowa schützen<br />

und absichern soll“, stellt Wanner<br />

klar. Um dies sicherzustellen,<br />

definiert das Unternehmen<br />

in dem insgesamt 13-seitigen<br />

Vertrag klare Rechte und Pflichten<br />

für beide Seiten. Lowa beispielsweise<br />

verpflichtet sich<br />

unter anderem, bis auf Weiteres<br />

keine Neukunden im Sportkanal<br />

mehr aufzunehmen.<br />

Zu den wichtigen Änderungen<br />

zählen folgende:<br />

Outdoor-Schuhe beziehungsweise<br />

Outdoor generell müssen<br />

ein Fokusthema des Händlers<br />

sein, wobei als Definition ein entsprechend<br />

definiertes Warenmodul<br />

beigefügt wird, das mindestens<br />

ein Mal pro Jahr vorgeordert<br />

werden muss. Die ausschließliche<br />

Disposition von Top-Sellern oder<br />

Sonderposten ist zukünftig ausgeschlossen,<br />

um sogenannten<br />

Trittbrettfahrern einen Riegel<br />

vorzuschieben.<br />

Nachorderquote: Lowa behält<br />

sich aus Gründen der Gerechtigkeit<br />

die Anwendung einer entsprechenden<br />

Nachorderquote<br />

vor. Damit soll jenen Handelspartnern<br />

eine bessere Warenverfügbarkeit<br />

gesichert werden, die<br />

viel Aufwand in eine realistische<br />

Warenplanung investieren und<br />

dadurch erst später in der Saison<br />

auf Nach orderware zugreifen.<br />

Beratung und Warenkunde: Da<br />

die falsche Beratung im Zusammenhang<br />

mit Outdoor-Schuhen<br />

lebensgefährlich sein kann, ist<br />

die Teilnahme an einer Schulung<br />

nach jeweils mindestens 18<br />

Monaten Pflicht. Lowa bietet ein<br />

breit gefächertes und individuell<br />

abgestimmtes Schulungsprogramm<br />

an.<br />

Distanzhandel: Eine Belieferung<br />

kann nur erfolgen, wenn<br />

parallel ein stationäres Geschäft<br />

besteht, das die Voraussetzungen<br />

des Partnerschaftsvertrages<br />

erfüllt. Lowa ist dabei eine<br />

gerechte Gleichbehandlung von<br />

stationärem und Online-Handel<br />

sehr wichtig. So müssen im Internet-Store<br />

an fünf Werktagen der<br />

Woche Verkäufer per Telefon oder<br />

Chat erreichbar sein und Beratung<br />

sowie After-Sales-Service<br />

sicherstellen. Gleichzeitig muss<br />

die Ware binnen drei Werktagen<br />

beim Kunden sein, um im<br />

Rahmen der Chancengleichheit<br />

mit dem stationären Handel das<br />

Anbieten „nicht lagernder Ware“<br />

zu unterbinden.<br />

Die Vereinbarung wurde vor<br />

Inkrafttreten mit den großen Einkaufskooperationen<br />

Intersport/<br />

SABU und Sport 2000/ANWR<br />

besprochen. Beide geben ihren<br />

Mitgliedern die klare Empfehlung,<br />

diesen Vertrag zu unterzeichnen.<br />

@www.lowa.de<br />

Matthias Wanner leitet den<br />

Lowa-Deutschland-Vertrieb.<br />

22 <strong>07</strong>/<strong>2017</strong> www.outdoormarkt.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!