2016-04: TOP Magazin Dortmund | WINTER
Genuss: C.T.C. – Mit Matthias Kutschmann in der Steak-Akademie Event: Kinderlachen-Gala 2016 Menschen: Sascha Grammel
Genuss: C.T.C. – Mit Matthias Kutschmann in der Steak-Akademie
Event: Kinderlachen-Gala 2016
Menschen: Sascha Grammel
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Familienfrieden<br />
per Testament?<br />
Warum sollte ich meinen Nachlass regeln? Weil die Gefahr<br />
sonst groß ist, dass Ihr Vermögen nicht in Ihrem Sinne verteilt<br />
wird, wenn Sie einmal sterben. Hierzu ein kurzes Beispiel:<br />
Franz hinterlässt seine Frau Ingrid<br />
und drei Kinder. Die Ersparnisse von<br />
100.000,00 EUR, die Ingrid absichern sollten,<br />
bekommt sie ohne Testament nur zur<br />
Hälfte, also 50.000,00 EUR. Die andere<br />
Hälfte verlangen zu Recht die gemeinsamen<br />
Söhne Paul und Stefan, die sich das<br />
Geld teilen. Dabei sollte Paul als schwarzes<br />
Schaf der Familie doch eigentlich leer<br />
ausgehen und Hannah, Ingrids Tochter<br />
aus erster Ehe, die Paul wie ein eigenes<br />
Kind geliebt hat, bekommt nichts. Klingt<br />
schrecklich? Passiert aber, wenn es keine<br />
letztwillige Verfügung wie ein Testament<br />
oder ein Erbvertrag gibt. Dann gilt die<br />
gesetzliche Erbfolge.<br />
Mit einem Testament setzt der Vererbende<br />
diese Regel außer Kraft und teilt den Nachlass<br />
nach seinen Wünschen auf. Nur ein<br />
individuell gestaltetes Testament stellt<br />
sicher, dass Ihr Vermögen bei jenen landet,<br />
denen es zugedacht wird.<br />
WAS IST SCHLECHT AN<br />
DER GESETZLICHEN ERBFOLGE?<br />
Die gesetzliche Erbfolge ist nicht per<br />
se schlecht. Sie verteilt das Erbe allerdings<br />
streng schematisch und passt nur<br />
selten zu den eigenen Familienverhältnissen,<br />
Wünschen und Bedürfnissen.<br />
Die Regelung stammt nämlich noch aus<br />
einer Zeit, in der die heutigen Familienkonstellationen<br />
undenkbar waren. Mehrere<br />
Ehen, Patchwork, Regenbogen?<br />
Alles nicht bedacht.<br />
Das Gesetz legt beim Erben eine Reihenfolge<br />
unter den Angehörigen fest. Ehegatten<br />
und Partner einer eingetragenen<br />
Lebensgemeinschaft haben ein gesetzliches<br />
Erbrecht. Auch Kinder erben. Sind<br />
die Kinder bereits verstorben, erben Enkel<br />
und gegebenenfalls Urenkel. Auch Eltern<br />
und Geschwister können Erben. Stiefkinder<br />
hingegen bleiben bei der gesetzlichen<br />
Erbfolge ebenso außen vor wie der Partner<br />
bei Unverheirateten. Erben mehrere Menschen,<br />
bilden sie eine Erbengemeinschaft.<br />
Sie müssen gemeinsam entscheiden und<br />
sich um die Abwicklung des Erbes kümmern.<br />
Gibt es keine Verwandten und kein<br />
Testament, das andere Personen als Erben<br />
einsetzt, erbt der Staat – und darf dieses<br />
Erbe auch nicht ausschlagen.<br />
WIE VERFASSE ICH MEIN<br />
TESTAMENT SELBST?<br />
Einen Großteil von selbstverfassten Testamenten<br />
sind unklar oder sogar unwirksam.<br />
Damit Ihnen das nicht passiert, ist vor<br />
allem eines wichtig:<br />
DIE RICHTIGE FORM<br />
Sie müssen Ihren letzten Willen von<br />
Anfang bis Ende handschriftlich und<br />
eigenhändig schreiben. Computer oder<br />
Schreibmaschine sind tabu. Unterschreiben<br />
Sie das Testament mit vollem Namen<br />
und nennen Sie Ort und Datum. Formulieren<br />
Sie eindeutig, wer was bekommt.<br />
Sie können Ihr Testament auch jederzeit<br />
ändern oder ergänzen. Wenn Sie ein neues<br />
Testament schreiben, sollten Sie das alte<br />
vernichten, damit es später keine Zweifel<br />
gibt, welches gelten soll. Bewahren Sie Ihr<br />
Testament sicher auf, jedoch so, dass eine<br />
Person Ihres Vertrauens es nach Ihrem Tod<br />
schnell findet und Ihr Willen erfüllen kann.<br />
Ein Testament kann auch beim Amtsgericht<br />
hinterlegt werden.<br />
WAS BEDEUTET ES, ERBE ZU WERDEN?<br />
Erben kann einer allein oder aber auch<br />
mehrere Menschen zusammen. Der Erbe<br />
oder die Erben erhalten nach dem Tod des<br />
Erblassers dessen gesamtes Vermögen.<br />
Die Erbschaft umfasst darüber hinaus<br />
alle Rechtsverhältnisse des Vererbenden.<br />
Dazu gehören etwa das Recht auf Mieteinnahmen<br />
für ein Gebäude, aber auch<br />
Schulden und sonstige vertragliche und<br />
gesetzliche Verpflichtungen, etwa Steuernachzahlungen.<br />
Diese Rechtsfolge tritt<br />
nach dem Tod des Vererbenden automatisch<br />
ein, also ohne Zutun der Erben. Um<br />
sich als Erbe ausweisen zu können, etwa<br />
gegenüber einer Bank oder Behörden, ist<br />
ein Erbschein erforderlich. Hinterbliebene<br />
62 Winter <strong>2016</strong> · top magazin DORTMUND