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2016-04: TOP Magazin Dortmund | WINTER

Genuss: C.T.C. – Mit Matthias Kutschmann in der Steak-Akademie Event: Kinderlachen-Gala 2016 Menschen: Sascha Grammel

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Familienfrieden<br />

per Testament?<br />

Warum sollte ich meinen Nachlass regeln? Weil die Gefahr<br />

sonst groß ist, dass Ihr Vermögen nicht in Ihrem Sinne verteilt<br />

wird, wenn Sie einmal sterben. Hierzu ein kurzes Beispiel:<br />

Franz hinterlässt seine Frau Ingrid<br />

und drei Kinder. Die Ersparnisse von<br />

100.000,00 EUR, die Ingrid absichern sollten,<br />

bekommt sie ohne Testament nur zur<br />

Hälfte, also 50.000,00 EUR. Die andere<br />

Hälfte verlangen zu Recht die gemeinsamen<br />

Söhne Paul und Stefan, die sich das<br />

Geld teilen. Dabei sollte Paul als schwarzes<br />

Schaf der Familie doch eigentlich leer<br />

ausgehen und Hannah, Ingrids Tochter<br />

aus erster Ehe, die Paul wie ein eigenes<br />

Kind geliebt hat, bekommt nichts. Klingt<br />

schrecklich? Passiert aber, wenn es keine<br />

letztwillige Verfügung wie ein Testament<br />

oder ein Erbvertrag gibt. Dann gilt die<br />

gesetzliche Erbfolge.<br />

Mit einem Testament setzt der Vererbende<br />

diese Regel außer Kraft und teilt den Nachlass<br />

nach seinen Wünschen auf. Nur ein<br />

individuell gestaltetes Testament stellt<br />

sicher, dass Ihr Vermögen bei jenen landet,<br />

denen es zugedacht wird.<br />

WAS IST SCHLECHT AN<br />

DER GESETZLICHEN ERBFOLGE?<br />

Die gesetzliche Erbfolge ist nicht per<br />

se schlecht. Sie verteilt das Erbe allerdings<br />

streng schematisch und passt nur<br />

selten zu den eigenen Familienverhältnissen,<br />

Wünschen und Bedürfnissen.<br />

Die Regelung stammt nämlich noch aus<br />

einer Zeit, in der die heutigen Familienkonstellationen<br />

undenkbar waren. Mehrere<br />

Ehen, Patchwork, Regenbogen?<br />

Alles nicht bedacht.<br />

Das Gesetz legt beim Erben eine Reihenfolge<br />

unter den Angehörigen fest. Ehegatten<br />

und Partner einer eingetragenen<br />

Lebensgemeinschaft haben ein gesetzliches<br />

Erbrecht. Auch Kinder erben. Sind<br />

die Kinder bereits verstorben, erben Enkel<br />

und gegebenenfalls Urenkel. Auch Eltern<br />

und Geschwister können Erben. Stiefkinder<br />

hingegen bleiben bei der gesetzlichen<br />

Erbfolge ebenso außen vor wie der Partner<br />

bei Unverheirateten. Erben mehrere Menschen,<br />

bilden sie eine Erbengemeinschaft.<br />

Sie müssen gemeinsam entscheiden und<br />

sich um die Abwicklung des Erbes kümmern.<br />

Gibt es keine Verwandten und kein<br />

Testament, das andere Personen als Erben<br />

einsetzt, erbt der Staat – und darf dieses<br />

Erbe auch nicht ausschlagen.<br />

WIE VERFASSE ICH MEIN<br />

TESTAMENT SELBST?<br />

Einen Großteil von selbstverfassten Testamenten<br />

sind unklar oder sogar unwirksam.<br />

Damit Ihnen das nicht passiert, ist vor<br />

allem eines wichtig:<br />

DIE RICHTIGE FORM<br />

Sie müssen Ihren letzten Willen von<br />

Anfang bis Ende handschriftlich und<br />

eigenhändig schreiben. Computer oder<br />

Schreibmaschine sind tabu. Unterschreiben<br />

Sie das Testament mit vollem Namen<br />

und nennen Sie Ort und Datum. Formulieren<br />

Sie eindeutig, wer was bekommt.<br />

Sie können Ihr Testament auch jederzeit<br />

ändern oder ergänzen. Wenn Sie ein neues<br />

Testament schreiben, sollten Sie das alte<br />

vernichten, damit es später keine Zweifel<br />

gibt, welches gelten soll. Bewahren Sie Ihr<br />

Testament sicher auf, jedoch so, dass eine<br />

Person Ihres Vertrauens es nach Ihrem Tod<br />

schnell findet und Ihr Willen erfüllen kann.<br />

Ein Testament kann auch beim Amtsgericht<br />

hinterlegt werden.<br />

WAS BEDEUTET ES, ERBE ZU WERDEN?<br />

Erben kann einer allein oder aber auch<br />

mehrere Menschen zusammen. Der Erbe<br />

oder die Erben erhalten nach dem Tod des<br />

Erblassers dessen gesamtes Vermögen.<br />

Die Erbschaft umfasst darüber hinaus<br />

alle Rechtsverhältnisse des Vererbenden.<br />

Dazu gehören etwa das Recht auf Mieteinnahmen<br />

für ein Gebäude, aber auch<br />

Schulden und sonstige vertragliche und<br />

gesetzliche Verpflichtungen, etwa Steuernachzahlungen.<br />

Diese Rechtsfolge tritt<br />

nach dem Tod des Vererbenden automatisch<br />

ein, also ohne Zutun der Erben. Um<br />

sich als Erbe ausweisen zu können, etwa<br />

gegenüber einer Bank oder Behörden, ist<br />

ein Erbschein erforderlich. Hinterbliebene<br />

62 Winter <strong>2016</strong> · top magazin DORTMUND

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