02.11.2017 Aufrufe

04.11.2017 Lindauer Bürgerzeitung

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2 04. November 2017 • BZ Ausgabe KW 44/17<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Lindenhofvilla wie sie früher einmal war<br />

Stadt Lindau saniert und restauriert das Gartendenkmal Lindenhof<br />

Seit September saniert die<br />

Stadt Lindau die Parterregärten<br />

an der Lindenhofvilla und<br />

rekonstruiert den historischen<br />

Nutzgarten des Gartendenkmals.<br />

Die Botschaften, die aus dem<br />

Lindenhofpark kommen, sind<br />

durchwegs positiv. Der Neuaufbau<br />

der Parterregärten an<br />

der Ost- und Westseite der Lindenhofvilla<br />

wird noch vor<br />

Weihnachten abgeschlossen<br />

sein und bei einem Rundgang<br />

um das schöne Haus wird man<br />

nun wieder das ursprüngliche<br />

Konzept des Architekten<br />

Der Empfehlung des Werkausschusses folgend<br />

erteilte der Stadtrat am 27.09.2017 gemäß § 25<br />

Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung<br />

gemäß Art. 103 GO, dem Jahresabschluss<br />

2016 der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau den Feststellungsvermerk.<br />

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2016<br />

auf € 42.410.802,22<br />

Jahresabschluss 2016<br />

a) Erträge insgesamt € 20.202.408,57<br />

b) die gesamten Aufwendungen<br />

betragen € 20.006.376,21<br />

c) Jahresgewinn € 196.032,36<br />

Abschließendes Prüfungsergebnis<br />

Die INVRA, München erteilt in ihrem Prüfungsbericht<br />

vom 19.05.2017 für den Jahresabschluss<br />

zum 31.12.16 sowie für den Lagebericht den<br />

folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:<br />

Franz Jacob Kreuter nachvollziehen<br />

können: ein Haus, das<br />

sich in mehreren Etappen<br />

zum Garten hin öffnet, bis es<br />

in diesen übergeht. Architekt<br />

Thomas Neumeier und Steinmetz<br />

Frank Bergmann haben,<br />

beraten und begleitet von der<br />

Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

in Lindau und dem Landesamt<br />

für Denkmalpflege in<br />

München, die alte Bausubstanz<br />

behutsam entfernt und<br />

beim Neuaufbau darauf geachtet,<br />

dass so viel wie möglich<br />

von den authentischen<br />

Bauelementen wiederverwandt<br />

wird.<br />

Gewerbesteuer wird erhöht<br />

Stadt Lindau hat große finanzielle Herausforderungen<br />

Um die laufenden Ausgaben<br />

sowie die Schuldentilgung zu<br />

finanzieren hat der Finanzausschuss<br />

in seiner jüngsten<br />

Sitzung empfohlen, für die<br />

Haushaltsberatungen bei der<br />

Gewerbesteuer einen Hebesatz<br />

in Höhe von 410 Punkten anzusetzen,<br />

dies entspricht einer<br />

Erhöhung um 30 Punkte.<br />

i<br />

In den nächsten Wochen<br />

werden die Bogengeländer wieder<br />

hergestellt und die Vasen<br />

auf den Pfeilern des Geländers<br />

aufgestellt. Ebenfalls noch in<br />

diesem Herbst wird mit den Arbeiten<br />

im Westteil des Parks<br />

begonnen, wo man künftig<br />

Elemente des Nutz- und Blumengartens<br />

finden kann. Zunächst<br />

werden die Aufgänge<br />

zum ehemaligen Gewächshausgelände<br />

wieder aufgebautsie<br />

markieren die Ausmaße dieses<br />

imposanten Gebäudes.<br />

Das Gewächshaus selbst<br />

wird jedoch nicht wieder aufgebaut.<br />

Jahresabschluss 2016 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau<br />

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang<br />

– unter Einbeziehung der Buchführung und<br />

den Lagebericht der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau, Lindau, für das Wirtschaftsjahr vom<br />

1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch<br />

Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Bayern in Verbindung mit der Verordnung über<br />

das Prüfungswesen zur Wirtschaftsprüfung der<br />

Gemeinden, der Landkreise und Bezirke wurde<br />

der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung<br />

erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse des Eigenbetriebs im Sinne<br />

von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und<br />

die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen<br />

Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Eigenbetriebs liegen in der Verantwortung<br />

der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere<br />

Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns<br />

durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über<br />

den Jahresabschluss unter Einbeziehung der<br />

Buchführung und über den Lagebericht sowie<br />

über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs<br />

abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach<br />

§ 317 HGB und Art. 107 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Bayern in Verbindung mit der<br />

Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung<br />

der Gemeinden, der Landkreise<br />

und Bezirke unter Beachtung der vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden und dass mit hinreichender<br />

Sicherheit beurteilt werden kann, ob die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs<br />

Die Gewerbesteuer ist, neben<br />

der Grundsteuer, eine der Realsteuern<br />

und wird durch die Gemeinde<br />

erhoben. Durch die<br />

Festsetzung des Realsteuerhebesatzes<br />

kann die Kommune die<br />

Einnahmen steuern. Für die<br />

Stadt Lindau ist die Gewerbesteuer<br />

eine der wichtigsten Einnahmequellen.<br />

Die Kommunalaufsicht<br />

des Landratsamtes hat<br />

in den vergangenen Jahren immer<br />

wieder darauf hingewiesen,<br />

dass über die laufenden Ausgaben<br />

hinaus auch die ordentliche<br />

Tilgung erwirtschaftet werden<br />

soll, was auch als Genehmigungsvorgabe<br />

für die kommenden<br />

Jahre gilt. Die Anhebung<br />

des Hebesatzes bietet hier die<br />

Möglichkeit die genannten Vorgaben<br />

im Finanzplanungszeitraum<br />

zu erfüllen und damit die<br />

finanzielle Leistungsfähigkeit<br />

der Stadt Lindau zu sichern. So<br />

wird die Stadt auch in den nächsten<br />

Jahren u. a. in die Kindergarten-<br />

und Schulinfrastruktur<br />

investieren. Das hat nicht nur<br />

Auswirkung auf den Vermögenshaushalt,<br />

auch im Verwaltungshaushalt<br />

fallen durch jede<br />

zusätzliche Einrichtung Aufwendungen<br />

an. Kostensteigerungen<br />

bei den Investitionsprojekten<br />

müssen ebenso finanziert<br />

werden, wie steigende Personalkosten,<br />

Betriebskostenpauschalen<br />

und Defizitausgleiche.<br />

Die Hebesatzanpassung<br />

hat direkte Auswirkungen auf<br />

die Einnahmen sowie die Zahlungen<br />

im Rahmen des Finanzausgleiches.<br />

Die Stadt Lindau<br />

rechnet mit Mehreinnahmen<br />

von ca. 700.000 Euro, wovon im<br />

Gegensatz zu einer bloßen Ansatzanpassung<br />

92 Prozent statt<br />

30 Prozent bei der Stadt Lindau<br />

verbleiben. Der Gewerbesteuer<br />

unterliegt jeder Gewerbebetrieb,<br />

soweit dieser im Inland<br />

betrieben wird. Maßgeblich für<br />

Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung<br />

der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs<br />

sowie die Erwartungen über mögliche<br />

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />

werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie<br />

Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht überwiegend auf<br />

der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen<br />

der Werkleitung des Eigenbetriebs<br />

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die<br />

Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben<br />

wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW<br />

festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsführung und der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG<br />

vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />

für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />

geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der<br />

Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />

der Jahresabschluss der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau, Lindau, den deutschen handelsrechtlichen<br />

und den ergänzenden landesrechtlichen<br />

Vorschriften und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Das ursprüngliche Wegesystem<br />

wird im nördlichen Teil des<br />

jetzt von Rasen bedeckten Geländes<br />

wiederhergestellt, ebenso<br />

die zwei kleinen Plätze in der<br />

Achse des Springbrunnens, der<br />

schon länger freigelegt ist.<br />

Am markantesten wird sich<br />

der zweiteilige Laubengang ausnehmen,<br />

der diese Achse kreuzt.<br />

Am Ende des Laubengangs wird<br />

der Schöpfbrunnen aus Sandstein<br />

wieder aufgebaut. Planung<br />

und Durchführung dieses vom<br />

Bayerischen Landesamts für<br />

Denkmalpflege mit großem Interesse<br />

begleiteten und mit seiner<br />

Hilfe maßgeblich bezuschussten<br />

Projekts liegt in Händen<br />

von Dipl. Ing Hellmuth Wiegel<br />

aus Bamberg. Er hat bereits vor<br />

18 Jahren das Parkpflegewerk für<br />

den Lindenhofpark erstellt.<br />

Teile der Nutzung und Pflege<br />

der entstehenden Beet- und<br />

Anbauflächen werden in einem<br />

gemeinsamen Projekt von<br />

Stadtgärtnerei und der „Lebenshilfe“<br />

betreut werden. Eine<br />

gute Nachricht für alle<br />

Freunde der Biodiversität, für<br />

die Bienen- und Insektenfreunde:<br />

es ist vorgesehen möglichst<br />

viele Flächen auch mit Wiesenblumensamen<br />

in blühende Inseln<br />

zu verwandeln. BoB<br />

die Berechnung der Gewerbesteuer<br />

ist der Jahresüberschuss<br />

des Unternehmens. Durch die<br />

Hebesatzanpassung steigt der<br />

Gewerbesteueraufwand für das<br />

Unternehmen um 7,9 Prozent<br />

dies entspricht rund 1 Prozent<br />

des zu Grunde gelegten Jahresüberschusses.<br />

Für Personengesellschaften<br />

gilt weiterhin ein<br />

Freibetrag von 24.500 Euro.<br />

Dies ist der Hauptgrund dafür,<br />

dass nur weniger als 20 Prozent<br />

der Gewerbebetriebe überhaupt<br />

Gewerbesteuer bezahlen.<br />

Felix Eisenbach<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der<br />

Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

entspricht den gesetzlichen Vorschriften,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild<br />

von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die<br />

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes<br />

geben nach unserer Beurteilung keinen<br />

Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.<br />

München, den 19. Mai 2017<br />

invra Treuhand AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gez. Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer und Walter<br />

Bechny, Wirtschaftsprüfer“<br />

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der<br />

Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau erfolgte in<br />

der Stadtratssitzung vom 27.09.2017.<br />

Der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht<br />

sind an 7 Werktagen vom 06.11.2017 bis<br />

14.11.2017 bei den Garten- und Tiefbaubetrieben<br />

Lindau, Bregenzer Str. 8, Zimmer 8.0.10, zur<br />

Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Ebenfalls<br />

sind die Unterlagen auf der Homepage der GTL<br />

(www.gtl-lindau.de) einzusehen.<br />

Lindau (B), den <strong>04.11.2017</strong><br />

STADT LINDAU (B)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!