04.11.2017 Lindauer Bürgerzeitung
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2 04. November 2017 • BZ Ausgabe KW 44/17<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Lindenhofvilla wie sie früher einmal war<br />
Stadt Lindau saniert und restauriert das Gartendenkmal Lindenhof<br />
Seit September saniert die<br />
Stadt Lindau die Parterregärten<br />
an der Lindenhofvilla und<br />
rekonstruiert den historischen<br />
Nutzgarten des Gartendenkmals.<br />
Die Botschaften, die aus dem<br />
Lindenhofpark kommen, sind<br />
durchwegs positiv. Der Neuaufbau<br />
der Parterregärten an<br />
der Ost- und Westseite der Lindenhofvilla<br />
wird noch vor<br />
Weihnachten abgeschlossen<br />
sein und bei einem Rundgang<br />
um das schöne Haus wird man<br />
nun wieder das ursprüngliche<br />
Konzept des Architekten<br />
Der Empfehlung des Werkausschusses folgend<br />
erteilte der Stadtrat am 27.09.2017 gemäß § 25<br />
Abs. 3 EBV, unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung<br />
gemäß Art. 103 GO, dem Jahresabschluss<br />
2016 der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau den Feststellungsvermerk.<br />
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2016<br />
auf € 42.410.802,22<br />
Jahresabschluss 2016<br />
a) Erträge insgesamt € 20.202.408,57<br />
b) die gesamten Aufwendungen<br />
betragen € 20.006.376,21<br />
c) Jahresgewinn € 196.032,36<br />
Abschließendes Prüfungsergebnis<br />
Die INVRA, München erteilt in ihrem Prüfungsbericht<br />
vom 19.05.2017 für den Jahresabschluss<br />
zum 31.12.16 sowie für den Lagebericht den<br />
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:<br />
Franz Jacob Kreuter nachvollziehen<br />
können: ein Haus, das<br />
sich in mehreren Etappen<br />
zum Garten hin öffnet, bis es<br />
in diesen übergeht. Architekt<br />
Thomas Neumeier und Steinmetz<br />
Frank Bergmann haben,<br />
beraten und begleitet von der<br />
Unteren Denkmalschutzbehörde<br />
in Lindau und dem Landesamt<br />
für Denkmalpflege in<br />
München, die alte Bausubstanz<br />
behutsam entfernt und<br />
beim Neuaufbau darauf geachtet,<br />
dass so viel wie möglich<br />
von den authentischen<br />
Bauelementen wiederverwandt<br />
wird.<br />
Gewerbesteuer wird erhöht<br />
Stadt Lindau hat große finanzielle Herausforderungen<br />
Um die laufenden Ausgaben<br />
sowie die Schuldentilgung zu<br />
finanzieren hat der Finanzausschuss<br />
in seiner jüngsten<br />
Sitzung empfohlen, für die<br />
Haushaltsberatungen bei der<br />
Gewerbesteuer einen Hebesatz<br />
in Höhe von 410 Punkten anzusetzen,<br />
dies entspricht einer<br />
Erhöhung um 30 Punkte.<br />
i<br />
In den nächsten Wochen<br />
werden die Bogengeländer wieder<br />
hergestellt und die Vasen<br />
auf den Pfeilern des Geländers<br />
aufgestellt. Ebenfalls noch in<br />
diesem Herbst wird mit den Arbeiten<br />
im Westteil des Parks<br />
begonnen, wo man künftig<br />
Elemente des Nutz- und Blumengartens<br />
finden kann. Zunächst<br />
werden die Aufgänge<br />
zum ehemaligen Gewächshausgelände<br />
wieder aufgebautsie<br />
markieren die Ausmaße dieses<br />
imposanten Gebäudes.<br />
Das Gewächshaus selbst<br />
wird jedoch nicht wieder aufgebaut.<br />
Jahresabschluss 2016 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau<br />
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus<br />
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang<br />
– unter Einbeziehung der Buchführung und<br />
den Lagebericht der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau, Lindau, für das Wirtschaftsjahr vom<br />
1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch<br />
Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Bayern in Verbindung mit der Verordnung über<br />
das Prüfungswesen zur Wirtschaftsprüfung der<br />
Gemeinden, der Landkreise und Bezirke wurde<br />
der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung<br />
erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Eigenbetriebs im Sinne<br />
von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und<br />
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen<br />
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen<br />
Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
des Eigenbetriebs liegen in der Verantwortung<br />
der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere<br />
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns<br />
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über<br />
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der<br />
Buchführung und über den Lagebericht sowie<br />
über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach<br />
§ 317 HGB und Art. 107 der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Bayern in Verbindung mit der<br />
Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung<br />
der Gemeinden, der Landkreise<br />
und Bezirke unter Beachtung der vom Institut<br />
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />
vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />
und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />
erkannt werden und dass mit hinreichender<br />
Sicherheit beurteilt werden kann, ob die<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs<br />
Die Gewerbesteuer ist, neben<br />
der Grundsteuer, eine der Realsteuern<br />
und wird durch die Gemeinde<br />
erhoben. Durch die<br />
Festsetzung des Realsteuerhebesatzes<br />
kann die Kommune die<br />
Einnahmen steuern. Für die<br />
Stadt Lindau ist die Gewerbesteuer<br />
eine der wichtigsten Einnahmequellen.<br />
Die Kommunalaufsicht<br />
des Landratsamtes hat<br />
in den vergangenen Jahren immer<br />
wieder darauf hingewiesen,<br />
dass über die laufenden Ausgaben<br />
hinaus auch die ordentliche<br />
Tilgung erwirtschaftet werden<br />
soll, was auch als Genehmigungsvorgabe<br />
für die kommenden<br />
Jahre gilt. Die Anhebung<br />
des Hebesatzes bietet hier die<br />
Möglichkeit die genannten Vorgaben<br />
im Finanzplanungszeitraum<br />
zu erfüllen und damit die<br />
finanzielle Leistungsfähigkeit<br />
der Stadt Lindau zu sichern. So<br />
wird die Stadt auch in den nächsten<br />
Jahren u. a. in die Kindergarten-<br />
und Schulinfrastruktur<br />
investieren. Das hat nicht nur<br />
Auswirkung auf den Vermögenshaushalt,<br />
auch im Verwaltungshaushalt<br />
fallen durch jede<br />
zusätzliche Einrichtung Aufwendungen<br />
an. Kostensteigerungen<br />
bei den Investitionsprojekten<br />
müssen ebenso finanziert<br />
werden, wie steigende Personalkosten,<br />
Betriebskostenpauschalen<br />
und Defizitausgleiche.<br />
Die Hebesatzanpassung<br />
hat direkte Auswirkungen auf<br />
die Einnahmen sowie die Zahlungen<br />
im Rahmen des Finanzausgleiches.<br />
Die Stadt Lindau<br />
rechnet mit Mehreinnahmen<br />
von ca. 700.000 Euro, wovon im<br />
Gegensatz zu einer bloßen Ansatzanpassung<br />
92 Prozent statt<br />
30 Prozent bei der Stadt Lindau<br />
verbleiben. Der Gewerbesteuer<br />
unterliegt jeder Gewerbebetrieb,<br />
soweit dieser im Inland<br />
betrieben wird. Maßgeblich für<br />
Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung<br />
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über das<br />
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs<br />
sowie die Erwartungen über mögliche<br />
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />
und Lagebericht überwiegend auf<br />
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen<br />
der Werkleitung des Eigenbetriebs<br />
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des<br />
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die<br />
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben<br />
wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW<br />
festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Geschäftsführung und der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG<br />
vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />
für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der<br />
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />
der Jahresabschluss der Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau, Lindau, den deutschen handelsrechtlichen<br />
und den ergänzenden landesrechtlichen<br />
Vorschriften und vermittelt unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Das ursprüngliche Wegesystem<br />
wird im nördlichen Teil des<br />
jetzt von Rasen bedeckten Geländes<br />
wiederhergestellt, ebenso<br />
die zwei kleinen Plätze in der<br />
Achse des Springbrunnens, der<br />
schon länger freigelegt ist.<br />
Am markantesten wird sich<br />
der zweiteilige Laubengang ausnehmen,<br />
der diese Achse kreuzt.<br />
Am Ende des Laubengangs wird<br />
der Schöpfbrunnen aus Sandstein<br />
wieder aufgebaut. Planung<br />
und Durchführung dieses vom<br />
Bayerischen Landesamts für<br />
Denkmalpflege mit großem Interesse<br />
begleiteten und mit seiner<br />
Hilfe maßgeblich bezuschussten<br />
Projekts liegt in Händen<br />
von Dipl. Ing Hellmuth Wiegel<br />
aus Bamberg. Er hat bereits vor<br />
18 Jahren das Parkpflegewerk für<br />
den Lindenhofpark erstellt.<br />
Teile der Nutzung und Pflege<br />
der entstehenden Beet- und<br />
Anbauflächen werden in einem<br />
gemeinsamen Projekt von<br />
Stadtgärtnerei und der „Lebenshilfe“<br />
betreut werden. Eine<br />
gute Nachricht für alle<br />
Freunde der Biodiversität, für<br />
die Bienen- und Insektenfreunde:<br />
es ist vorgesehen möglichst<br />
viele Flächen auch mit Wiesenblumensamen<br />
in blühende Inseln<br />
zu verwandeln. BoB<br />
die Berechnung der Gewerbesteuer<br />
ist der Jahresüberschuss<br />
des Unternehmens. Durch die<br />
Hebesatzanpassung steigt der<br />
Gewerbesteueraufwand für das<br />
Unternehmen um 7,9 Prozent<br />
dies entspricht rund 1 Prozent<br />
des zu Grunde gelegten Jahresüberschusses.<br />
Für Personengesellschaften<br />
gilt weiterhin ein<br />
Freibetrag von 24.500 Euro.<br />
Dies ist der Hauptgrund dafür,<br />
dass nur weniger als 20 Prozent<br />
der Gewerbebetriebe überhaupt<br />
Gewerbesteuer bezahlen.<br />
Felix Eisenbach<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der<br />
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />
entspricht den gesetzlichen Vorschriften,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild<br />
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die<br />
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.<br />
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes<br />
geben nach unserer Beurteilung keinen<br />
Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.<br />
München, den 19. Mai 2017<br />
invra Treuhand AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gez. Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer und Walter<br />
Bechny, Wirtschaftsprüfer“<br />
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der<br />
Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau erfolgte in<br />
der Stadtratssitzung vom 27.09.2017.<br />
Der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht<br />
sind an 7 Werktagen vom 06.11.2017 bis<br />
14.11.2017 bei den Garten- und Tiefbaubetrieben<br />
Lindau, Bregenzer Str. 8, Zimmer 8.0.10, zur<br />
Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Ebenfalls<br />
sind die Unterlagen auf der Homepage der GTL<br />
(www.gtl-lindau.de) einzusehen.<br />
Lindau (B), den <strong>04.11.2017</strong><br />
STADT LINDAU (B)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister