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Germany Yearbook - 1994_ocr

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3 Bevölkerung 49<br />

geborenen Töchter ersetzt wird. Eine Rate von 0,63 bedeutet, es wurden 37% weniger<br />

Töchter geboren als zur Bestandserhaltung der Bevölkerung notwendig wären.<br />

Nabelschnür oder von der Ausstoßung der Plazenta, Herztätigkeit und Lungenatmung<br />

vorhanden waren.<br />

Die s ta b ile B e v ö lk e ru n g informiert darüber, welche allgemeinen Geburten- und<br />

Sterbeziffern zu erwarten sind, wenn die Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse vorgegebener<br />

Jahre über einen genügend langen Zeitraum (ca. 3 Generationen) unverändert<br />

bleiben.<br />

Gestorbene: Nicht berücksichtigt werden Totgeborene, standesamtlich beurkundete<br />

Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen.<br />

S te rb lic h k e it: Sterbeziffern nach Alter und Geschlecht « Gestorbene bestimmten<br />

Alters und Geschlechts je 1 000 Lebende gleichen Alters und Geschlechts.<br />

Bei der Standardisierten Sterbeziffer sind die Veränderungen im Altersaufbau der<br />

Bevölkerung durch Zugrundelegung einer einheitlichen Alters- und Geschlechtsgliederung<br />

(hiervon 1970) ausgeschaltet.<br />

S ä u g lin g s s te rb lic h k e it: Im ersten Lebensjahr Gestorbene, bezogen auf die Lebendgeborenen<br />

eines gleich langen Berichtszeitraums, soweit möglich unter Berücksichtigung<br />

der Geburtenentwicklung in den Monaten, in denen die gestorbenen<br />

Säuglinge geboren sind.<br />

S te r b e ta fe l: Die Sterbetafel stellt ein mathematisches Modell der Sterblichkeitsverhältnisse<br />

einer Bevölkerung während eines bestimmten Beobachtungszeitraums dar.<br />

Sie dient insbesondere zur Berechnung altersspezifischer Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten<br />

sowie der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die letzten 5<br />

Zeilen der Tabelle 3.31 geben an, wieviele Lebensjahre unter den Sterblichkeitsverhältnissen<br />

der dargestellten Jahre durchschnittlich in den großen Lebensabschnitten<br />

zwischen der Geburt und dem vollendeten Alter von 1 5 ,4 5 ,6 5 Jahren und insgesamt<br />

von einem Neugeborenen durchlebt werden. Die in der Tabelle nachgewiesenen<br />

Altersangaben beziehen sich auf Personen, die das angegebene Lebensjahr gerade<br />

vollendet haben.<br />

Ehelösungen (Scheidungen): Hierzu zählen die Ehetösungen durch gerichtliches<br />

Urteil (drei Arten: Nichtigkeit der Ehe, Aufhebung der Ehe und Ehescheidung; siehe<br />

Tabelle 3.34f.) oder durch Tod (siehe Tabelle 3.32, Spalte Verheiratete).<br />

S c h e id u n g s h ä u fig k e it: Ehescheidungen je 10 000 Einwohner bzw. je 10 000<br />

bestehende Ehen.<br />

Die Ergebnisse der Statistik dar natürlichen Bevölkerungsbewegung In den<br />

neuen Lindem und Berlin-Ost basieren bis einschließlich 1990 noch auf den<br />

Definitionen und Methoden der Statistik der ehern. DDR. Bei einem rückwirkenden<br />

Vergleich mit den Daten für das frühere Bundesgebiet sind daher folgende Unterschiede<br />

zur Bundesstatistik zu beachten:<br />

E h e s c h lie ß u n g e n : Es wurden alle standesamtlichen Trauungen gezählt, bei denen<br />

mindestens ein Partner seinen ständigen Wohnsitz in der ehern. DDR hatte.<br />

G e b o re n e : Als Lebendgeborene wurden alle Kinder gezählt, bei denen nach dem<br />

vollständigen Verlassen des Mutterleibes, unabhängig von der Durchtrennung der<br />

G e b u rte n h ä u fig k e it: Die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer und die altersspezifischen<br />

Geburtenziffern wurden auf den Bestand der Frauen des jeweiligen Alters<br />

am Jahresbeginn bezogen. Für 1989 sind diese Ziffern nach dem bundesdeutschen<br />

Verfahren (auf die Anzahl der Frauen des jeweiligen Alters im Jahresdurchschnitt<br />

bezogen) berechnet worden.<br />

G e s to rb e n e : Bei der Säuglingssterblichkeit wurden die im ersten Lebensjahr Gestorbenen<br />

stets auf die Lebendgeborenen des Berichtsjahres bezogen.<br />

Die ab 1991 nachgewiesenen Daten wurden nach Methoden der Bundesstatistik aufbereitet.<br />

Räumliche Bevölkerungsbewegung (Wanderungen)<br />

Die Wanderungsstatistik wertet die An- und Abmeldescheine aus, die nach den landesgesetzlichen<br />

Bestimmungen über das Meldewesen bei einem Wohnungswechsel<br />

auszufüllen sind. Sie erstreckt sich ab 1991 auf die Wanderungen über<br />

die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem<br />

3. 10. 1990. Zur Erfassung der Wanderungen innerhalb Deutschlands werden im<br />

allgemeinen nur die A n m eld e s ch ein e herangezogen, weil Abmeldungen des öfteren<br />

versäumt werden.<br />

In die A u ß e n w a n d e ru n g sind auch Personen einbezogen, die die Absicht haben,<br />

im Ausland oder in Deutschland bzw. im früheren Bundesgebiet nur vorübergehend<br />

eine Wohnung zu nehmen. Das Melderecht sieht keine Abmeldung in den Fällen vor,<br />

in denen die bisherige Wohnung neben einer neuen Wohnung beibehalten wird; es<br />

werden daher nur solche Fortzüge über die Grenzen Deutschlands bzw. des früheren<br />

Bundesgebiets gezählt, die mit einer Aufgabe der Wohnung in Deutschland bzw.<br />

im früheren Bundesgebiet verbunden sind.<br />

Wegen der starken Verringerung der Zahl der Gemeinden und Kreise durch die kommunale<br />

Gebietsreform ist hinsichtlich der B in n e n w a n d e ru n g ein Zeitvergleich derzeit<br />

nur für die Wanderungen zwischen den Ländern möglich. Es wird jeder Wohnungswechsel<br />

von einer Gemeinde nach einer anderen gezählt, einschließlich der<br />

Fälle, in denen jemand unter Beibehaltung seiner bisherigen Wohnung eine weitere<br />

Wohnung bezieht oder unter Aufgabe dieser weiteren Wohnung in die beibehaltene<br />

Wohnung zurückkehrt. Umzüge innerhalb der Gemeinden werden nicht nachgewiesen.<br />

Ab Berichtsjahr 1984 werden in der Wanderungsstatistik Erwerbstätige und Nichterwerbstätige<br />

anstelle der Erwerbs- und Nichterwerbspersonen nachgewiesen. Als Erwerbstätige<br />

gelten hier alle Personen, die im An- oder Abmeldeschein angegeben<br />

haben, erwerbstätig zu sein; alle übrigen Personen werden den Nichterwerbstätigen<br />

zugerechnet.<br />

Aussiedler: Deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die nach<br />

Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ihre angestammte Heimat in den<br />

Staaten Ost- und Südosteuropas aufgegeben und ihren neuen Wohnsitz im Geltungsbereich<br />

des Grundgesetzes begründet haben.<br />

I StBA, S tatistisches Jahrbuch 1 9 9 4 1

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