11.12.2017 Aufrufe

Germany Yearbook - 1994_ocr

Germany Yearbook - 1994_ocr

Germany Yearbook - 1994_ocr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

596 22 Lohne und G ehälter<br />

L au fen d e V e rdie n sterh e b u n g Im H andw erk<br />

Diese Erhebung wird nach ähnlichen methodischen Grundsätzen durchgeführt wie<br />

die «Laufende Verdiensterhebung in Industrie und Handel«, jedoch nur für die Monate<br />

Mai und November eines jeden Jahres und nur in neun ausgewählten Gewerbezweigen<br />

(nach dem Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden<br />

können (Anlage A der Handwerksordnung vom 28. 12. 1965)).<br />

Arbeitszeiten und Bruttoverdienste: Siehe «Verdiensterhebung in Industrie und<br />

Handel«.<br />

Arbeitergruppen: Zu den G esellen gehören alle Arbeiter, die ihre Gesellenprüfung<br />

abgelegt haben, sowie die als Facharbeiter der handwerklichen Fachrichtung tätigen<br />

Arbeitnehmer ohne Gesellenprüfung, die auf Grund ihrer Berufserfahrung oder sonstigen<br />

Ausbildung den Gesellen gleichzusetzen sind. V ollgesellen sind Gesellen,<br />

die mindestens In die Lohnklasse des im Tarifvertrag festgelegten Ecklohnes (100%)<br />

eingestuft sind sowie die qualifizierten Gesellen, die einen Zuschlag zum Ecklohn<br />

erhalten (z. B. Erstgesellen, Altgesellen, Vorarbeiter, Meister im Stundenlohn). Junggesellen<br />

sind Gesellen, deren Lohn auf Grund ihres geringeren Lebensalters oder<br />

ihrer geringen Anzahl von Berufsjahren einem tariflich vorgesehenen Abschlag gegenüber<br />

dem Ecklohn unterliegt. Zu den »übrigen Arbeitern« gehören alle Arbeiter,<br />

die auf Grund ihrer Berufsausbildung und ihrer Tätigkeit nicht ais Gesellen der<br />

betrieblichen Fachrichtung angesehen werden können (z. B. angelernte Arbeiter, ungelernte<br />

Arbeiter, Hilfsarbeiter, Fahrpersonal, Betriebsarbeiter in einer nicht der<br />

handwerklichen Fachrichtung des Betriebes entsprechenden Tätigkeit).<br />

L au fen de V e rdie n sterh e b u n g In d er L a n d w irts c h a ft<br />

Die laufende Verdiensterhebung in der Landwirtschaft wird einmal jährlich, und zwar<br />

für den Monat September, auf repräsentativer Basis durchgeführt. Es werden die Bruttoverdienste<br />

(einschl. aller Zulagen und Zuschläge und der für Sachleistungen einbehaltenen<br />

Lohnbestandteile) der Arbeiter und die bezahlten Stunden dargestellt.<br />

Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 1990<br />

Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen werden in mehrjährlicher Periodizität zur Darstellung<br />

von Struktur und Abstufung der Arbeitnehmerverdienste nach lohnbestimmenden<br />

Merkmalen durchgeführt. Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 1990 bildet<br />

die Fortsetzung einer Reihe gleichartiger amtlicher Erhebungen für die Jahre<br />

1951, 1957, 1962, 1966, 1972 und 1978 im früheren Bundesgebiet.<br />

B erichtseinheit ist der Betrieb. Im Gegensatz zum Unternehmen, der kleinsten<br />

rechtlich selbständigen Einheit, ermöglicht der Betrieb eine homogenere regionale<br />

Zuordnung der Daten.<br />

Als B erichtszeitraum gilt für die Angaben der Monat Oktober und für die Jahresverdienstangaben<br />

das gesamte Erhebungsjahr.<br />

Der E rhebungsbereich erstreckt sich auf die Wirtschaftszweige im Produzierenden<br />

Gewerbe, Handel, Bank- und Versicherungsgewerbe (Wirtschaftsabteilungen 1<br />

bis 3, 4 und 6 der Systematik der Wirtschaftszweige. Ausgabe 1979). Die Erhebung<br />

wendete sich an die Betriebe mit 10 und mehr Arbeitnehmern.<br />

Als Erhebungsverfahren dient eine zweistufige Stichprobe. Auswahleinheiten erster<br />

Stufe sind die Betriebe. Auswahleinheiten zweiter Stufe die Arbeitnehmer. Die<br />

durchschnittlichen Auswahlsätze betrugen 6,7% bzw. 5.6%.<br />

Erfaßter Personenkreis: Als Arbeiter/Angestellte gelten alle voll- und teilzeitbeschäftigten<br />

Personen, die arbeiter-/angestelltenrentenversicherungspflichtig sind.<br />

Nicht einbezogen werden die von der Sozialversicherungspflicht wegen geringfügig<br />

entlohnter oder kurzfristiger Beschäftigung befreite Personen sowie Auszubildende.<br />

Praktikanten und Heimarbeiter.<br />

Für Angestellte mit einem Bruttomonatsverdienst von 17 000 DM und mehr wurden<br />

keine Verdienstangaben erfragt.<br />

Leistungsgruppen: Im Gegensatz zur laufenden Verdiensterhebung in Industrie<br />

und Handel werden auch die leitenden Angestellten mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis<br />

(Leistungsgruppe I) erfaßt.<br />

Der B ruttojahresverdienst erfaßt neben den laufend gezahlten Beträgen auch<br />

die nicht in jeder Abrechnungsperiode gezahlten Sonderzahlungen, wie Weihnachtsund<br />

Urlaubsgeld. Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütung für Arbeitnehmererfindungen,<br />

Urlaubsabgeltungen und in unregelmäßigen Abständen gezahlte<br />

Provisionen. Nicht zum Bruttojahresverdienst rechnen steuerfreie Auslösungen und<br />

ähnliche steuerfreie Leistungen sowie Zahlungen aus betrieblichen oder fiskalischen<br />

Mitteln zur Unterstützung der Arbeiter bei Arbeitszeiteinschränkungen (Kurzarbeiter-,<br />

Schlechtwettergeld).<br />

N ettojahresverdienst: Bruttojahresverdienst abzüglich gesetzlicher Abzüge<br />

(Lohnsteuer. Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge). Nettojahresverdienste<br />

von Arbeitnehmern mit privater und gesetzlicher Krankenversicherung<br />

wurden vergleichbar gemacht, so daß bei Personen mit privater Krankenversicherung<br />

ohne gesetzlich« Krankenversicherungsbeiträge der Beitrag an die private<br />

Krankenversicherung in Abzug gebracht wurde.<br />

Tariflöhne und -gehälter<br />

Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften<br />

Die Indizes der ta riflichen Stundenlöhne und M onatsgehälter in der gewerblichen<br />

Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften beruhen auf einer Auswahl der<br />

bedeutendsten Kollektiv- und Firmentarifverträge. Berücksichtigt werden für jede<br />

Lohngruppe die tariflich festgesetzten reinen Zeitlohnsätze je Stunde für Arbeiter der<br />

höchsten tarifmäßigen Altersstufe bzw. für jede Gehaltsgruppe die tariflich festgesetzten<br />

Endgehälter für Angestellte, jeweils in der höchsten tarifmäßigen<br />

Ortsklasse. Zulagen und Zuschläge der verschiedensten Art und Akkordlöhne<br />

werden nicht berücksichtigt. Für die Berechnung des Index der ta riflichen<br />

W ochenarbeitszeiten werden dieselben Tarifverträge herangezogen. Der<br />

Index der ta riflichen W ochenlöhne wird durch Multiplikation des Index der<br />

tariflichen Stundenlöhne mit dem Index der tariflichen Wochenarbeitszeiten für<br />

Arbeiter berechnet.<br />

Landwirtschaft<br />

Der Index der Tariflöhne in der Landwirtschaft berücksichtigt sämtliche 11 allgemeine<br />

Tarifverträge, die im früheren Bundesgebiet mit Ausnahme von Berlin-West.<br />

Bremen, Hamburg und dem Saarland gültig sind. Aus diesen Tarifen werden die<br />

wichtigsten Lohngruppen ausgewählt und für sie die reinen Zeitlohnsätze verwendet.<br />

Q ualifizierte A rbeiter verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.<br />

N ichtq u a lifizie rte A rbeiter sind angelernte und ungelernte Arbeiter ohne abgeschlossene<br />

Berufsausbildung. Landarbeiter entsprechen auf Grund ihrer Qualifikation<br />

nahezu den qualifizierten Arbeitern und nehmen in Tarifverträgen die Position<br />

des sog. »Ecklöhners« ein.<br />

Dienatbezüge der Beamten und Vergütungen der Angestellten<br />

Im öffentlichen Dienst<br />

Die in den Tabellen 22.15 und 22.16 nachgewiesenen monatlichen Dienstbezüge<br />

und Monatsvergütungen beziehen sich auf folgende Besoldungs- und Vergütungsgruppen:<br />

B esoldungsgruppen der Bundesbeamten<br />

16: Leitender Regierungsdirektor, 15: Regierungsdirektor, 14: Oberregierungsrat,<br />

13: Regierungsrat, 12: Amtsrat, 11: Amtmann, 10: Oberinspektor, 9: Inspektor, 8:<br />

Hauptsekretär, Hauptwerkmeister, 7: Obersekretär, Obenwerkmeister. 6: Sekretär.<br />

Werkmeister, 5: Assistent, 4: Amtsmeister, 3: Hauptamtsgehilfe. 2: Oberamtsgehilfe.<br />

V ergütungsgruppen der Angestellten des Bundes und der Länder nach der »Allgemeinen<br />

Vergütungsordnung für die Bereiche des Bundes und der Tarilgemeinschafl<br />

deutscher Länder« (Anlage 1a zum BAT).<br />

Betriebliche Altersvereorgung 1990<br />

Die Erhebungen 1990 wurden aufgrund der Dritten Verordnung zur Durchführung<br />

einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung, die<br />

auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz geschaffen wurde, und am<br />

8. 9. 1990 in Kraft getreten ist, zum Stichtag 31.12.1990 bzw. für das Jahr 1990 im<br />

früheren Bundesgebiet durchgeführt.<br />

Zahlen zur betrieblichen Altersversorgung wurden von der amtlichen Statistik letztmals<br />

für das Jahr 1976 bereitgestellt.<br />

Der Erhebungsumfang erstreckte sich auf die Wirtschaftsbereiche Energie- und<br />

Wasserversorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel, Verkehr<br />

und Nachrichtenübermittlung, Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe sowie<br />

Dienstleistungen, soweit von Unternehmen und freien Berufen erbracht: ausgenommen<br />

war der öffentliche Dienst, das heißt, diejenigen Einrichtungen/Unternehmen waren<br />

nicht auskunftspflichtig, deren betriebliche Altersversorgung in einem Zusatzversorgungssystem<br />

des öffentlichen Dienstes bestand.<br />

Die Statistik wendete sich an die Untemehmen/wirtschaftenden Einheiten mit drei<br />

und mehr tätigen Personen in privatrechtlicher Organisationsform.<br />

Die Erhebungen wurden als Stichproben nach dem Zufallsprinzip durchgeführt: der<br />

durchschnittliche Auswahlsatz betrug 5,0%.<br />

Ais Auswahlgrundlage wurden die Ergebnisse der Arbeitsstättenzählung 1987 und<br />

die Kartei im Produzierenden Gewerbe herangezogen.<br />

In die erste Erhebung zum Stichtag 31.12.1990 wurden rd. 52 000 repräsentativ ausgewählte<br />

Unternehmen/Einheiten einbezogen. Tatsächlich berichtspflichtig waren<br />

aber nur ca. 38000 Unternehmen, die nach Grundinformationen zur betrieblichen<br />

Altersversorgung befragt wurden, unabhängig davon, ob sie eine betriebliche<br />

Altersversorgung eingerichtet hatten oder nicht. Sie repräsentieren rd. 681 000 Unternehmen<br />

mit rd. 16.7 Mill. Arbeitnehmern.<br />

Die zweite Erhebung 1990 richtete sich mit speziellen Fragen zur betrieblichen<br />

Altersversorgung ausschließlich an diejenigen Unternehmen, die nach Maßgabe der<br />

vorgeschalteten ersten Erhebung über eine betriebliche Altersversorgung verfügten.<br />

In die zweite Erhebung konnten bis zu höchstens 25 000 Unternehmen einbezogen<br />

werden. Tatsächlich wurden jedoch nur ca. 18 000 Unternehmen mit betrieblicher<br />

Altersversorgung befragt. Sie repräsentieren etwa 222 000 Unternehmen mit etwa<br />

11,9 Mill. Arbeitnehmern.<br />

Unter betrieblicher Altersversorgung sind alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts-<br />

(Berufs-, Erwerbungsunfähigkeit) oder Hinterbliebenversorgung zu verstehen, die ein<br />

| StBA. Statistisches Jahrbuch <strong>1994</strong>1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!