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596 22 Lohne und G ehälter<br />
L au fen d e V e rdie n sterh e b u n g Im H andw erk<br />
Diese Erhebung wird nach ähnlichen methodischen Grundsätzen durchgeführt wie<br />
die «Laufende Verdiensterhebung in Industrie und Handel«, jedoch nur für die Monate<br />
Mai und November eines jeden Jahres und nur in neun ausgewählten Gewerbezweigen<br />
(nach dem Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden<br />
können (Anlage A der Handwerksordnung vom 28. 12. 1965)).<br />
Arbeitszeiten und Bruttoverdienste: Siehe «Verdiensterhebung in Industrie und<br />
Handel«.<br />
Arbeitergruppen: Zu den G esellen gehören alle Arbeiter, die ihre Gesellenprüfung<br />
abgelegt haben, sowie die als Facharbeiter der handwerklichen Fachrichtung tätigen<br />
Arbeitnehmer ohne Gesellenprüfung, die auf Grund ihrer Berufserfahrung oder sonstigen<br />
Ausbildung den Gesellen gleichzusetzen sind. V ollgesellen sind Gesellen,<br />
die mindestens In die Lohnklasse des im Tarifvertrag festgelegten Ecklohnes (100%)<br />
eingestuft sind sowie die qualifizierten Gesellen, die einen Zuschlag zum Ecklohn<br />
erhalten (z. B. Erstgesellen, Altgesellen, Vorarbeiter, Meister im Stundenlohn). Junggesellen<br />
sind Gesellen, deren Lohn auf Grund ihres geringeren Lebensalters oder<br />
ihrer geringen Anzahl von Berufsjahren einem tariflich vorgesehenen Abschlag gegenüber<br />
dem Ecklohn unterliegt. Zu den »übrigen Arbeitern« gehören alle Arbeiter,<br />
die auf Grund ihrer Berufsausbildung und ihrer Tätigkeit nicht ais Gesellen der<br />
betrieblichen Fachrichtung angesehen werden können (z. B. angelernte Arbeiter, ungelernte<br />
Arbeiter, Hilfsarbeiter, Fahrpersonal, Betriebsarbeiter in einer nicht der<br />
handwerklichen Fachrichtung des Betriebes entsprechenden Tätigkeit).<br />
L au fen de V e rdie n sterh e b u n g In d er L a n d w irts c h a ft<br />
Die laufende Verdiensterhebung in der Landwirtschaft wird einmal jährlich, und zwar<br />
für den Monat September, auf repräsentativer Basis durchgeführt. Es werden die Bruttoverdienste<br />
(einschl. aller Zulagen und Zuschläge und der für Sachleistungen einbehaltenen<br />
Lohnbestandteile) der Arbeiter und die bezahlten Stunden dargestellt.<br />
Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 1990<br />
Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen werden in mehrjährlicher Periodizität zur Darstellung<br />
von Struktur und Abstufung der Arbeitnehmerverdienste nach lohnbestimmenden<br />
Merkmalen durchgeführt. Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 1990 bildet<br />
die Fortsetzung einer Reihe gleichartiger amtlicher Erhebungen für die Jahre<br />
1951, 1957, 1962, 1966, 1972 und 1978 im früheren Bundesgebiet.<br />
B erichtseinheit ist der Betrieb. Im Gegensatz zum Unternehmen, der kleinsten<br />
rechtlich selbständigen Einheit, ermöglicht der Betrieb eine homogenere regionale<br />
Zuordnung der Daten.<br />
Als B erichtszeitraum gilt für die Angaben der Monat Oktober und für die Jahresverdienstangaben<br />
das gesamte Erhebungsjahr.<br />
Der E rhebungsbereich erstreckt sich auf die Wirtschaftszweige im Produzierenden<br />
Gewerbe, Handel, Bank- und Versicherungsgewerbe (Wirtschaftsabteilungen 1<br />
bis 3, 4 und 6 der Systematik der Wirtschaftszweige. Ausgabe 1979). Die Erhebung<br />
wendete sich an die Betriebe mit 10 und mehr Arbeitnehmern.<br />
Als Erhebungsverfahren dient eine zweistufige Stichprobe. Auswahleinheiten erster<br />
Stufe sind die Betriebe. Auswahleinheiten zweiter Stufe die Arbeitnehmer. Die<br />
durchschnittlichen Auswahlsätze betrugen 6,7% bzw. 5.6%.<br />
Erfaßter Personenkreis: Als Arbeiter/Angestellte gelten alle voll- und teilzeitbeschäftigten<br />
Personen, die arbeiter-/angestelltenrentenversicherungspflichtig sind.<br />
Nicht einbezogen werden die von der Sozialversicherungspflicht wegen geringfügig<br />
entlohnter oder kurzfristiger Beschäftigung befreite Personen sowie Auszubildende.<br />
Praktikanten und Heimarbeiter.<br />
Für Angestellte mit einem Bruttomonatsverdienst von 17 000 DM und mehr wurden<br />
keine Verdienstangaben erfragt.<br />
Leistungsgruppen: Im Gegensatz zur laufenden Verdiensterhebung in Industrie<br />
und Handel werden auch die leitenden Angestellten mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis<br />
(Leistungsgruppe I) erfaßt.<br />
Der B ruttojahresverdienst erfaßt neben den laufend gezahlten Beträgen auch<br />
die nicht in jeder Abrechnungsperiode gezahlten Sonderzahlungen, wie Weihnachtsund<br />
Urlaubsgeld. Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütung für Arbeitnehmererfindungen,<br />
Urlaubsabgeltungen und in unregelmäßigen Abständen gezahlte<br />
Provisionen. Nicht zum Bruttojahresverdienst rechnen steuerfreie Auslösungen und<br />
ähnliche steuerfreie Leistungen sowie Zahlungen aus betrieblichen oder fiskalischen<br />
Mitteln zur Unterstützung der Arbeiter bei Arbeitszeiteinschränkungen (Kurzarbeiter-,<br />
Schlechtwettergeld).<br />
N ettojahresverdienst: Bruttojahresverdienst abzüglich gesetzlicher Abzüge<br />
(Lohnsteuer. Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge). Nettojahresverdienste<br />
von Arbeitnehmern mit privater und gesetzlicher Krankenversicherung<br />
wurden vergleichbar gemacht, so daß bei Personen mit privater Krankenversicherung<br />
ohne gesetzlich« Krankenversicherungsbeiträge der Beitrag an die private<br />
Krankenversicherung in Abzug gebracht wurde.<br />
Tariflöhne und -gehälter<br />
Gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften<br />
Die Indizes der ta riflichen Stundenlöhne und M onatsgehälter in der gewerblichen<br />
Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften beruhen auf einer Auswahl der<br />
bedeutendsten Kollektiv- und Firmentarifverträge. Berücksichtigt werden für jede<br />
Lohngruppe die tariflich festgesetzten reinen Zeitlohnsätze je Stunde für Arbeiter der<br />
höchsten tarifmäßigen Altersstufe bzw. für jede Gehaltsgruppe die tariflich festgesetzten<br />
Endgehälter für Angestellte, jeweils in der höchsten tarifmäßigen<br />
Ortsklasse. Zulagen und Zuschläge der verschiedensten Art und Akkordlöhne<br />
werden nicht berücksichtigt. Für die Berechnung des Index der ta riflichen<br />
W ochenarbeitszeiten werden dieselben Tarifverträge herangezogen. Der<br />
Index der ta riflichen W ochenlöhne wird durch Multiplikation des Index der<br />
tariflichen Stundenlöhne mit dem Index der tariflichen Wochenarbeitszeiten für<br />
Arbeiter berechnet.<br />
Landwirtschaft<br />
Der Index der Tariflöhne in der Landwirtschaft berücksichtigt sämtliche 11 allgemeine<br />
Tarifverträge, die im früheren Bundesgebiet mit Ausnahme von Berlin-West.<br />
Bremen, Hamburg und dem Saarland gültig sind. Aus diesen Tarifen werden die<br />
wichtigsten Lohngruppen ausgewählt und für sie die reinen Zeitlohnsätze verwendet.<br />
Q ualifizierte A rbeiter verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.<br />
N ichtq u a lifizie rte A rbeiter sind angelernte und ungelernte Arbeiter ohne abgeschlossene<br />
Berufsausbildung. Landarbeiter entsprechen auf Grund ihrer Qualifikation<br />
nahezu den qualifizierten Arbeitern und nehmen in Tarifverträgen die Position<br />
des sog. »Ecklöhners« ein.<br />
Dienatbezüge der Beamten und Vergütungen der Angestellten<br />
Im öffentlichen Dienst<br />
Die in den Tabellen 22.15 und 22.16 nachgewiesenen monatlichen Dienstbezüge<br />
und Monatsvergütungen beziehen sich auf folgende Besoldungs- und Vergütungsgruppen:<br />
B esoldungsgruppen der Bundesbeamten<br />
16: Leitender Regierungsdirektor, 15: Regierungsdirektor, 14: Oberregierungsrat,<br />
13: Regierungsrat, 12: Amtsrat, 11: Amtmann, 10: Oberinspektor, 9: Inspektor, 8:<br />
Hauptsekretär, Hauptwerkmeister, 7: Obersekretär, Obenwerkmeister. 6: Sekretär.<br />
Werkmeister, 5: Assistent, 4: Amtsmeister, 3: Hauptamtsgehilfe. 2: Oberamtsgehilfe.<br />
V ergütungsgruppen der Angestellten des Bundes und der Länder nach der »Allgemeinen<br />
Vergütungsordnung für die Bereiche des Bundes und der Tarilgemeinschafl<br />
deutscher Länder« (Anlage 1a zum BAT).<br />
Betriebliche Altersvereorgung 1990<br />
Die Erhebungen 1990 wurden aufgrund der Dritten Verordnung zur Durchführung<br />
einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung, die<br />
auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz geschaffen wurde, und am<br />
8. 9. 1990 in Kraft getreten ist, zum Stichtag 31.12.1990 bzw. für das Jahr 1990 im<br />
früheren Bundesgebiet durchgeführt.<br />
Zahlen zur betrieblichen Altersversorgung wurden von der amtlichen Statistik letztmals<br />
für das Jahr 1976 bereitgestellt.<br />
Der Erhebungsumfang erstreckte sich auf die Wirtschaftsbereiche Energie- und<br />
Wasserversorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel, Verkehr<br />
und Nachrichtenübermittlung, Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe sowie<br />
Dienstleistungen, soweit von Unternehmen und freien Berufen erbracht: ausgenommen<br />
war der öffentliche Dienst, das heißt, diejenigen Einrichtungen/Unternehmen waren<br />
nicht auskunftspflichtig, deren betriebliche Altersversorgung in einem Zusatzversorgungssystem<br />
des öffentlichen Dienstes bestand.<br />
Die Statistik wendete sich an die Untemehmen/wirtschaftenden Einheiten mit drei<br />
und mehr tätigen Personen in privatrechtlicher Organisationsform.<br />
Die Erhebungen wurden als Stichproben nach dem Zufallsprinzip durchgeführt: der<br />
durchschnittliche Auswahlsatz betrug 5,0%.<br />
Ais Auswahlgrundlage wurden die Ergebnisse der Arbeitsstättenzählung 1987 und<br />
die Kartei im Produzierenden Gewerbe herangezogen.<br />
In die erste Erhebung zum Stichtag 31.12.1990 wurden rd. 52 000 repräsentativ ausgewählte<br />
Unternehmen/Einheiten einbezogen. Tatsächlich berichtspflichtig waren<br />
aber nur ca. 38000 Unternehmen, die nach Grundinformationen zur betrieblichen<br />
Altersversorgung befragt wurden, unabhängig davon, ob sie eine betriebliche<br />
Altersversorgung eingerichtet hatten oder nicht. Sie repräsentieren rd. 681 000 Unternehmen<br />
mit rd. 16.7 Mill. Arbeitnehmern.<br />
Die zweite Erhebung 1990 richtete sich mit speziellen Fragen zur betrieblichen<br />
Altersversorgung ausschließlich an diejenigen Unternehmen, die nach Maßgabe der<br />
vorgeschalteten ersten Erhebung über eine betriebliche Altersversorgung verfügten.<br />
In die zweite Erhebung konnten bis zu höchstens 25 000 Unternehmen einbezogen<br />
werden. Tatsächlich wurden jedoch nur ca. 18 000 Unternehmen mit betrieblicher<br />
Altersversorgung befragt. Sie repräsentieren etwa 222 000 Unternehmen mit etwa<br />
11,9 Mill. Arbeitnehmern.<br />
Unter betrieblicher Altersversorgung sind alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts-<br />
(Berufs-, Erwerbungsunfähigkeit) oder Hinterbliebenversorgung zu verstehen, die ein<br />
| StBA. Statistisches Jahrbuch <strong>1994</strong>1