14.12.2012 Aufrufe

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.2.2 Textliche Erläuterung<br />

��������<br />

4.2.2.1 Grundsätzliches und Regelwerke<br />

Die technischen Anforderungen <strong>für</strong> „normale“ Routen dürfen auch bei Pedelec-tauglichen<br />

Routen nicht unterschritten werden; sie sind vielmehr in weiten Bereichen zu<br />

überschreiten (einzige Ausnahme: Mit Pedelecs können auch stärkere Steigungen<br />

überwunden werden).<br />

Damit gelten in jedem Falle <strong>die</strong> „anerkannten Regeln der Technik“, <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Radverkehr<br />

derzeit im Wesentlichen von den „Empfehlungen <strong>für</strong> Radverkehrsanlagen“,<br />

Ausgabe 2010 (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft <strong>für</strong> Straßen- und Verkehrswesen<br />

(FGSV) abgebildet werden.<br />

In keinem Falle dürfen bei Radwegen <strong>die</strong> technischen Mindestanforderungen an benutzungspflichtige<br />

Radwege unterschritten werden, unabhängig von der tatsächlichen<br />

rechtlichen Widmung des Radweges. Diese Anforderungen sind in der Verwaltungsvorschrift<br />

zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) geregelt. Umgekehrt<br />

bedeutet <strong>die</strong> Erfüllung <strong>die</strong>ser Anforderungen aber keinesfalls immer gleichzeitig<br />

„Pedelectauglichkeit“, da <strong>die</strong> Anforderungen der VwV-StVO in weiten Bereichen<br />

lediglich absolute Minimalstandards darstellen, noch ohne Berücksichtigung von<br />

Pedelecs.<br />

Ausdrücklich verwiesen wird weiterhin auf <strong>die</strong> „Empfehlungen zur Planung und zum<br />

Ausbau von Alleenradwegen“, <strong>die</strong> der ADFC NRW im Auftrag der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft<br />

Nordrhein-Westfalen (BEG NRW) entwickelt hat (stehen auf<br />

der BEG-Website zum Herunterladen zur Verfügung). Diese Standards <strong>für</strong> Radwege<br />

auf stillgelegten Bahntrassen erfüllen durchweg auch <strong>die</strong> Anforderungen von Pedelec-Nutzern.<br />

Insbesondere <strong>die</strong> Ausführungen <strong>für</strong> den Umgang mit Querungsstellen,<br />

Pollern und Stellen, an denen ansonsten häufig Umlaufsperren eingerichtet werden,<br />

sind ausdrücklich zur Nachahmung empfohlen.<br />

Für <strong>die</strong> nachfolgende Zusammenstellung wurde u. a. auch <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> „Auswirkungen<br />

aus der Nutzung von Pedelecs auf <strong>die</strong> Radverkehrsplanung und <strong>die</strong> dort geltenden<br />

Standards unter Einbeziehung der neuen ERA 2010“ herangezogen (ISUP Ingenieurbüro<br />

<strong>für</strong> Systemberatung und Planung GmbH, im Auftrag des Ministerium <strong>für</strong> Verkehr,<br />

Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2011).<br />

Da es hier um Pedelec-Routen <strong>für</strong> <strong>die</strong> touristische Nutzung geht, wo auch - unabhängig<br />

von den besonderen Anforderungen <strong>für</strong> Pedelecs - Attraktivitätsaspekte eine<br />

Rolle spielen, wurde hier in einigen Bereichen <strong>die</strong> „Messlatte“ bewusst höher<br />

gehängt und sind <strong>die</strong> angegebenen Einsatzgrenzen einzelner Elemente deutlich<br />

anders als in den Standardregelwerken gewählt.<br />

������������������������������������������������������������������������ ���������<br />

��������������������������������������������������������������� �����

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!