Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...
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zugehörigen Schließfach mit Stromanschluss untergebracht werden und das<br />
Pedelec gleichzeitig sicher abgestellt und angeschlossen werden. Es empfiehlt<br />
sich <strong>die</strong>se Anlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Radtouristen gut sichtbar in Sichtweite des<br />
gastronomischen Außenbereichs oder des Eingangsbereichs aufzustellen. Die<br />
Anlage ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme von Werbeflächen vorgesehen, so dass sich der<br />
Gastronomiebetrieb entsprechend positiv als modern und <strong>die</strong>nstleistungsorientiert<br />
<strong>für</strong> eine innovationsfreudige Kundschaft präsentieren kann. Details zu der Anlage<br />
finden sich im vorangegangenen Hauptkapitel.<br />
6.3.2 Diebstahlsichere Abstellanlagen/Räume<br />
Bei Elektrorädern handelt es sich fast ausschließlich um hochwertige Fahrzeuge,<br />
weswegen sie - falls kein abgeschlossener Raum zur Verfügung steht - durch hochwertige,<br />
<strong>die</strong>bstahlschützende Abstellanlagen gesichert sein sollten.<br />
Diese sollten…<br />
• bequem und einfach (=selbsterklärend) benutzbar sein, sowie das Fahrrad nicht<br />
beschädigen (keine „Felgenkiller“),<br />
• das Anschließen des Rahmens sowie des Vorder- oder Hinterrades mit einem<br />
kurzen, stabilen Schloss ermöglichen (z. B. Bügelschloss),<br />
• Fahrräder mit verschiedenen Geometrien, Lenkerformen, -breiten,<br />
Laufradgrößen, -breiten und Packtaschenhaltern aufnehmen können,<br />
• das Umschlagen des Lenkers und das Wegrollen des Fahrrades verhindern,<br />
damit Fahrräder auch bei Seitenwind oder Belastung (Kindersitz/Gepäck) stabil<br />
stehen, auch wenn sie (noch) nicht angeschlossen sind und<br />
• einen ausreichenden seitlichen Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern<br />
gewährleisten (Mindest-Seitenabstand von 70 cm bei nur tief-Einstellung bzw.<br />
50 cm bei hoch-/tief-Einstellung), damit ein leichtes Ein- und Ausparken, sicheres<br />
Anschließen des Fahrrades, sowie ein Be-/ Entladen ohne Beschädigung von<br />
Nachbarrädern oder Verschmutzung der Kleidung möglich ist.<br />
• Der Standort des Fahrradparkers sollte…<br />
o in der Nähe des Zieles (Gebäudeeingang, Gaststube oder<br />
Gartenterrasse/Biergarten) liegen,<br />
o <strong>für</strong> anreisende Gäste sofort erkennbar sein (ggf. Ausschilderung<br />
notwendig),<br />
o gut einsehbar sein (bei Außengastronomie vorzugsweise in Sichtweite der<br />
Sitzplätze) und nicht in abgelegenen Ecken an denen Diebe oder<br />
„Vandalen“ leichtes Spiel haben.<br />
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