14.12.2012 Aufrufe

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

��������<br />

• Eine Überdachung ist wünschenswert, sowohl zum Schutz vor Regen, als auch<br />

zum Schutz vor Überhitzung in der prallen Sonne, da <strong>die</strong> maximale<br />

Betriebstemperatur der Akkus 40°C beträgt - sonst nehmen sie Schaden (oder<br />

ein Sicherheitsschalter legt sie vorübergehend still).<br />

• Detaillierte Hinweise zu den jeweils aktuell ADFC-empfohlenen Abstellanlagen<br />

finden sich unter: http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Radverkehrgestalten/Fahrradparken/ADFC-empfohlene-Abstellanlagen/ADFC-empfohlene-<br />

Abstellanlagen sowie im Infoblatt zu Abstellanlagen <strong>für</strong> Bett+Bike-Gastbetriebe<br />

des ADFC (Anhang). ADFC-zertifizierte Fahrradabstellanlagen erfüllen <strong>die</strong> o. a.<br />

Qualitätskriterien.<br />

Da Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrgut gelten besteht bisweilen Unklarheit über <strong>die</strong><br />

Zulässigkeit der Aufbewahrung von Pedelecs in Gebäuden. Die längere (z. B. nächtliche)<br />

Unterbringung von Pedelecs in kleinen Garagen oder Kellerräumen ist aber<br />

gestattet, da <strong>die</strong>se von den Gefahrgutvorschriften ausgenommen sind!<br />

6.3.3 Transport<br />

Für Gastbetriebe, <strong>die</strong> Teil eines regionalen Elektrorad-Verleihsystems sind, ist ggf.<br />

der Transport der Räder oder von Akkus innerhalb des Netzwerkes erforderlich.<br />

Doch verunsichert <strong>die</strong> zusätzliche sensible Technik sowie <strong>die</strong> Definition der Akkus<br />

als Gefahrgut (entzündlich) und wirft <strong>die</strong> Frage nach notwendigen Vorkehrungen <strong>für</strong><br />

einen sicheren Transport der Räder auf:<br />

Die rechtlichen Regelungen sind derzeit eher unübersichtlich und bisweilen widersprüchlich;<br />

klare und verbindliche Aussagen von den verantwortlichen Stellen sind<br />

nur schwer zu bekommen. Nach gründlicher Recherche hat sich etwa folgende<br />

Sachlage herausgestellt:<br />

• Dem Transport von Pedelecs durch Privatpersonen oder gewerbliche Betriebe<br />

mit dem Pkw/LKW steht prinzipiell nichts im Wege!<br />

• Komplizierter wird es beim separaten Transport von Lithium-Ionen-Akkus (um<br />

solche handelt es sich bei Pedelec-Akkus) z. B. als Ersatzakkus: Laut<br />

Bundesverkehrsministerium fallen Akkus, <strong>die</strong> ohne das dazugehörige Pedelec<br />

transportiert werden unter <strong>die</strong> einschlägigen Vorschriften <strong>für</strong> Gefahrguttransporte.<br />

Davon freigestellt sind Transporte von Privatpersonen sowie von Unternehmen,<br />

bei denen der Transport im Zusammenhang mit der „Haupttätigkeit“ steht.<br />

Verleihbetriebe sind also von den Vorschriften ausgenommen. Ob <strong>die</strong>se<br />

Ausnahmeregelung auch auf Beherbergungsbetriebe anzuwenden ist, <strong>die</strong> einem<br />

Pedelec-Verleihsystem angehören oder eigene Pedelecs vermieten, konnte auch<br />

auf Anfrage beim Landesverkehrsministerium nicht eindeutig geklärt werden.<br />

Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass <strong>die</strong> Ausnahmevorschrift auf<br />

professionelle Fahrradverleiher angewandt wird, bei den Beherberungsbetrieben<br />

������������������������������������������������������������������������ ���������<br />

��������������������������������������������������������������� �����

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!