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Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

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Kommt es regelmäßig zu Begegnungsfällen, so muss <strong>die</strong> Wegebreite hier<strong>für</strong> durchgehend<br />

ausreichend sein; bei nur sporadischen Begegnungen genügen Ausweichstellen<br />

in angemessenen Abständen.<br />

Als absolutes Minimum sind 2,50 m anzusehen; i. d. R. sollen 3,00 m auch bei<br />

schwacher Nutzung durch Berechtigte selbst dann nicht unterschritten werden, wenn<br />

Ausweichstellen vorhanden sind. Bei häufigeren Begegnungen mit Wirtschaftsfahrzeugen<br />

dürfen angesichts derer Breite 4,00 m nicht unterschritten werden (ermöglicht<br />

gerade noch vorsichtiges Passieren).<br />

Zu beachten sind mögliche Behinderungen und Gefährdungen durch Verschmutzung<br />

oder heruntergefallene Feldfrüchte. Diese sind aufgrund des höheren Geschwindigkeitsniveaus<br />

der Pedelecs problematisch. Es ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit es<br />

hier in den radtouristisch relevanten Jahreszeiten zu Problemen kommen kann; ggf.<br />

sind entsprechende Reinigungsintervalle vorzusehen.<br />

Bei relevanten Nutzungsintensitäten durch Fußgänger gelten <strong>die</strong> Angaben zu selbstständig<br />

geführten Radwegen.<br />

4.2.2.4.3 Straßenbegleitende Radwege allgemein<br />

Straßenbegleitenden Radwege werden im Allgemeinen nur an Straßen mit starkem<br />

und/oder schnellem Autoverkehr eingerichtet. Von daher sind sie unabhängig von<br />

(sicherheits-) technischen Aspekten <strong>für</strong> <strong>radtouristische</strong> Strecken (mit oder ohne<br />

Hilfsantrieb) meist unattraktiv und sollten nur unvermeidlichen Verbindungs- oder<br />

Erschließungsfunktionen <strong>die</strong>nen.<br />

Radwege, <strong>die</strong> <strong>die</strong> technisch-qualitativen Anforderungen an benutzungspflichtige<br />

Radwege nicht erfüllen sind - unabhängig von ihrer tatsächlichen Widmung - grundsätzlich<br />

als untauglich <strong>für</strong> Pedelecs anzusehen.<br />

4.2.2.4.4 Straßenbegleitende Geh-/Radwege außerorts<br />

Für straßenbegleitenden Geh-/Radwege im Außerortsbereich sind bezüglich der<br />

Breiten und Nutzungskonkurrenzen mit Fußgängern im Prinzip <strong>die</strong>selben Maßstäbe<br />

anzulegen wie <strong>für</strong> selbstständig geführte Wege, vorausgesetzt der Radweg ist durch<br />

einen Grünstreifen o. ä. von der Fahrbahn getrennt. Das bedeutet, dass <strong>die</strong> übliche<br />

Standarddimensionierung von 2,50 m Breite hinter einem etwa anderthalb bis zwei<br />

Meter breitem Grünstreifen <strong>für</strong> einen Zweirichtungs-Geh-/Radweg das absolute<br />

Minimum darstellt. Die teilweise anzutreffenden Wege geringerer Breite sind <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

touristische Nutzung mit Pedelecs nicht geeignet.<br />

Hauptsicherheitsproblem bei Radwegen sind Knotenpunkte und Einmündungen.<br />

Deren Anzahl ist außerorts im Allgemeinen überschaubar. Dennoch ist hier auf eine<br />

sichere Gestaltung zu achten: geradlinige, nicht wesentlich abgesetzte Führungen<br />

mit guten Sichtbeziehungen, <strong>die</strong> auch mit dem höheren Geschwindigkeitsniveau der<br />

Pedelecs funktionieren. Führungen, bei denen dem Radverkehr in der Hauptrichtung<br />

<strong>die</strong> Wartepflicht auferlegt wird, sind in <strong>die</strong>sem Kontext nicht geeignet. Freie Rechts-<br />

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