14.12.2012 Aufrufe

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

Infrastrukturelle Voraussetzungen für die radtouristische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

��������<br />

7.2.2 Straßenverkehrsrechtliche Einordnung<br />

Entsprechend der vorgenannten EU-Vorgabe sind Pedelecs (im engeren Sinne) in<br />

Deutschland straßenverkehrsrechtlich vollständig den rein muskelbetriebenen Fahrrädern<br />

gleichgestellt. In der Praxis bedeutet <strong>die</strong>s u. a.:<br />

• Alle Straßen, Wege und Straßenteile, <strong>die</strong> mit dem Fahrrad befahren werden<br />

dürfen, dürfen auch mit Pedelecs genutzt werden.<br />

• Benutzungspflichtige Radwege müssen auch von Pedelec-Fahrern benutzt<br />

werden.<br />

• Neben den allgemeinen Verkehrszeichen müssen auch alle speziell an<br />

Radfahrer gerichtete Verkehrszeichen (z. B. spezielle Radfahrer-Ampeln) von<br />

Pedelec-Nutzern beachtet werden.<br />

• Es besteht keine Helmpflicht.<br />

• Es gelten <strong>die</strong> technischen Ausrüstungsvorschriften (Bremsen, Klingel, KBAzugelassene<br />

aktive und passive Beleuchtungseinrichtungen) <strong>für</strong> Fahrräder.<br />

Das bedeutet u. a., dass <strong>die</strong> Beleuchtung nicht einfach nur aus dem Akku<br />

gespeist werden darf; vielmehr ist ein Dynamo vorgeschrieben.<br />

Sogenannte „schnelle E-Bikes“ (teilweise auch als „S-Klasse“ bezeichnet) fallen ausdrücklich<br />

nicht unter <strong>die</strong> Definition als Fahrrad. Sie werden gänzlich anders behandelt<br />

(u. a. dürfen sie nicht auf Radwegen fahren), spielen mit einem Marktanteil um<br />

5 % derzeit aber keine nennenswerte Rolle.<br />

7.2.3 Laden<br />

Hier soll der Aspekt von Vorschriften zur elektrischen Sicherheit beim Laden von<br />

Pedelec-Akkus an 230 V Haushaltssteckdosen im öffentlichen Raum betrachtet<br />

werden.<br />

Seit einiger Zeit werden verstärkt Steckdosen zum Aufladen von Pedelec-Akkus im<br />

öffentlichen Raum angeboten. Hier engagieren sich u. a. auch örtliche oder überregionale<br />

Stromversorger, <strong>die</strong> hier eine kostengünstige Werbemöglichkeit sehen.<br />

In der Regel handelt es sich um im Freien angebrachte Steckdosen, an <strong>die</strong> der<br />

Nutzer sein mitgebrachtes Ladegerät anschließen soll. Die Steckdosen genügen<br />

normalerweise den elektrotechnischen Vorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> Installation im Freien – es<br />

werden üblicherweise gewöhnliche Außensteckdosen mit entsprechender Schutzklasse<br />

(Spritzwasserschutz, IP 44) verwendet. Für den Bestimmungszweck genutzt<br />

werden dürfen sie aber im Normalfall dennoch nicht, da praktisch alle Pedelec-Akkuladegeräte<br />

nicht über einen entsprechenden Spritzwasserschutz (Regen!) verfügen<br />

und somit in aller Regel explizit nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nutzung in Innenräumen zugelassen<br />

sind (ein Vordach o. ä. ist kein Innenraum in <strong>die</strong>sem Sinne!).<br />

������������������������������������������������������������������������ ���������<br />

��������������������������������������������������������������� �����

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!