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PRINTmore_2-17

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Aus dem VDZ<br />

Anzahl der Publikumszeitschriften<br />

Bestand jeweils am Jahresende<br />

Markenreichweite Zeitschriften<br />

Durchschnittswerte für 55 Zeitschriftenmarken<br />

Die Zeitschriftenverlage bauen ihr Titelportfolio nach dem Bedürfnis der Leser weiter aus<br />

1.600<br />

1.596<br />

Die Gesamtreichweite der Zeitschriften<br />

wächst durch digitale Angebote<br />

1.500<br />

1.400<br />

1.300<br />

1.200<br />

1.100<br />

+35 %<br />

1.<strong>17</strong>8<br />

2001 20<strong>17</strong><br />

Jan-März<br />

Print exklusiv<br />

2,14 Mio.<br />

Leser pro Ausgabe<br />

245<br />

Tsd.<br />

Digital* exklusiv<br />

2,18 Mio.<br />

Nutzer pro<br />

Erscheinungsintervall<br />

Basis: mindestens quartalsweise erscheinende Publikationen<br />

Quelle: Wissenschaftliches Institut für Presseforschung und Medienberatung (WIP)<br />

* stationär und mobil<br />

Alle weiteren Informationen und Folien aus der Präsentation online auf:<br />

www.vdz.de/fileadmin/vdz/upload/branche/branchendaten/<br />

VDZ_Jahrespressekonferenz_20<strong>17</strong>_FINAL.pdf<br />

Basis: deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren; Mittelwert Leser pro Ausgabe und<br />

Nutzer pro Print-Erscheinungsintervall (monatliche Titel = NpM; wöchentliche<br />

Titel = NpW) über 55 in B4P erhobene Zeitschriften und Digitalangebote<br />

Quelle: B4P 2016-III<br />

neuen Titel zu steigern. Fast zwei Drittel der Verlagshäuser gaben in der<br />

Trend-Umfrage ebenfalls an, im laufenden Jahr neue Magazine auf den<br />

Markt bringen zu wollen. In erster Linie sollen Sonderausgaben und<br />

Specials es schaffen, mit innovativen, kreativen Konzepten die Bedürfnisse<br />

und Interessen von gut definierten Zielgruppen zu befriedigen.<br />

»Kein Panikgesetz durchpeitschen« –<br />

Junge Welt<br />

In der gesamten bundesdeutschen Medienbranche regt sich scharfe Kritik<br />

am Netzwerkdurchsetzungsgesetz, auch »Facebook-Gesetz« genannt.<br />

Der VDZ hatte schon frühzeitig in diesem Jahr auf die Gefahren für<br />

Presse- und Meinungsfreiheit durch das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz<br />

hingewiesen. Im Jahr der Bundestagswahl dürfe gewiss »kein Panikgesetz<br />

für soziale Netzwerke durchgepeitscht« werden. Der Entwurf des<br />

Gesetzes aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)<br />

sieht verbindliche Standards für den Umgang mit Beschwer den zu »Hasskommentaren«<br />

und »Falschnachrichten« vor. »Man muss geltendes Recht<br />

umsetzen«, so Stephan Scherzer. Dazu präsentierte der VDZ seinen<br />

neuen Plan:<br />

VDZ-5-Punkte-Plan gegen Hass und Fake News im Netz<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Geltendes Recht muss umgesetzt werden –<br />

das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist unnötig.<br />

Bund und Länder müssen die Strafverfolgungsorgane<br />

(Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) so ausstatten<br />

und unterstützen, dass sie zügig geltendes Recht<br />

in den sozialen Netzwerken durchsetzen können.<br />

Facebook muss eigene Ressourcen aufbauen und<br />

24/7 erreichbar sein, um geltendes Recht nach Aufforderung<br />

zeitnah umzusetzen.<br />

Die Bürger müssen aufgeklärt ermutigt werden,<br />

bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen<br />

die Strafverfolgungs behörden einzuschalten.<br />

Es geht nicht nur darum, rechtswidrige Veröffentlichungen zu<br />

bekämpfen. Umgekehrt muss auch verhindert werden, dass<br />

Quasimonopolisten wie Facebook nach eigenem Gutdünken<br />

bestimmte rechtmäßige Inhalte nicht veröffentlichen. Deshalb<br />

müssen solche marktbeherrschenden Plattformen allen recht -<br />

mäßigen Inhalten diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten.<br />

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