E_1931_Zeitung_Nr.048
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AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> — 43<br />
Die Fräse der Fachkommission.<br />
Zum letzten Abschnitt lag ein Antrag Gafner<br />
vor:<br />
«Der Bundesrat kann zur Begutachtung bestimmter<br />
Verkehrsfragen sowie der zu erlassenden<br />
Ausführungsvorschriften eine Fachkommission ernennen^<br />
—<br />
Der Antragsteller wies zur Begründung auf<br />
die schweren Belastungen hin, die das Gesetz<br />
für die Automobilisten bringt, und darauf,<br />
dass es ein Rahmengesetz ist und schon dadurch<br />
Misstrauen bedingt. So sollte man sich<br />
zur Aufnahme einer solchen Vorschrift über<br />
die Zuziehung der Fachkommission bei der<br />
Ausführung verstehen, um so mehr, als der<br />
Antragsteller keine einseitig zusammengesetzte<br />
Kommission im Auge habe. Auch<br />
die Landwirtschaft und die Fussgänger sollen<br />
darin vertreten sein. — Bundespräsident<br />
Häberlin lehnte ab. Die Einberufung einer<br />
solchen Kommission sei eine Selbstverständlichkeit<br />
und brauche daher nicht gesetzlich<br />
verankert zu werden. Sonst würden womöglich<br />
die übrigen Strassenbenützer misstrauisch<br />
und vermuteten, der Bundesrat wolle<br />
sich nur von Automobilisten beraten lassen!<br />
— Hierauf lehnte auch der Rat den Antrag ab.<br />
Desgleichen wurde ein sozialdemokratischer<br />
Antrag verworfen, auch für Lehrlinge,<br />
die im Auto- und Motorradgewerbe<br />
tätig sind, für das letzte Lehrjahr besondere<br />
Ausweise vorzusehen.<br />
*Da ferner die Bahn einen Kurort bedient,<br />
der seinen ganzen Bedarf durch Zufuhr von<br />
auswärts decken muss, ist ein möglichst<br />
rascher Antransport gewisser Waren wichtig.<br />
Die Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung<br />
erleichtert es der Bahn auch, der<br />
Automobilkonkurrenz wirksam zu begegnen.»<br />
Dieser klassische Satz steht in einer soeben<br />
herausgekommenen Botschaft des Bundesrates<br />
an die Bundesversammlung und soll<br />
die besondere Notwendigkeit und Dringlichkeit<br />
der Erteilung einer neuen Konzession für<br />
die elektrische Bahn von Aigle nach Leysin<br />
begründen. Die bisherige Konzession lautete<br />
nämlich nur auf eine einzige Wagenklasse<br />
für den Personentransport und enthält keine<br />
Bestimmungen über Eilgutbeförderung. Diesen<br />
Mangel hat nun das moderne Verkehrsmittel<br />
in den letzten Jahren in so fühlbarer<br />
Weise aufgedeckt, dass auch die Bahn wohi<br />
oder übel an raschere und konfortablere Methoden<br />
denken muss, wenn sie auf der Höhe<br />
der Zeit bleiben will.<br />
Die Cömpagnie du chemin de fer Aigle-<br />
Leysin drückt sich über diesen Werdegang<br />
der Dinge vorsichtig wie folgt aus:<br />
«In den ersten Jahren Hess sich mit einer<br />
Wagenklasse (III.Klasse) auskommen; wegen<br />
der besonderen Art der Bahnbenützer (Leidende<br />
oder Schwächliche) zeigte sich jedoch<br />
bald das Bedürfnis nach mehr Bequemlichkeit.<br />
Das Post- und Eisenbahndepartement<br />
bewilligte zunächst, erstmals im Jahre 1901<br />
und dann 1911, die Einrichtung von Spezialabteilen<br />
mit gepolsterten Sitzen in zwei Wagen,<br />
in den Tarifen als «compartiments de<br />
luxe » bezeichnet. Heute genügen diese Wagen<br />
den Anforderungen des stetig zunehmenden<br />
Verkehrs nicht mehr.»<br />
Wenn wir uns aber an den eingangs als<br />
Motto dieses Artikels zitierten Satz erinnern,<br />
so kann die Vermutung kaum unterdrückt<br />
werden, es sei vielleicht weniger die Besorgnis<br />
um die Gesundheit der Reisenden gewesen,<br />
als die Befürchtung, durch die den Bedürfnissen<br />
des Publikums besser angepasste<br />
Automobilkonkurrenz überflügelt zu werden,<br />
welche hier den Ausschlag gab und die Bahndirektion<br />
veranlasst, sich heute um die Einführung,<br />
der zweiten Wagenklasse und des<br />
Eilgutdienstes in der Güterbeförderung zu<br />
bemühen. Wer weiss, wie lange ohne das<br />
Automobil die Kurgäste von Leysin sich sonst<br />
noch mit der harten dritten Klasse oder den<br />
Damit war das Gesetz bis auf<br />
die zurückgelegten Artikel<br />
durchberaten. Der eine davon war Art. 10<br />
betr. den besonderen Führerausweis. Die<br />
Kommissionsmehrheit schlug vor, die untere<br />
Altersgrenze für die Bezugsberechtigung auf<br />
das 20. Lebensjahr festzusetzen; die Mehrheit,<br />
repräsentiert durch Herrn Lachenal, beantragte<br />
Streichung der Altersgrenze. Der<br />
Bundesratsvertreter unterstützte den Streichungsantrag<br />
in der Meinung, dass der<br />
Ständerat differenzieren werde zwischen der<br />
Führung schwerer Motorlastwagen und derjenigen<br />
gewerblicher Personentransporte. Für<br />
die Motorlastwagenführung könne man auch<br />
jüngere Leute zulassen. Im Interesse der<br />
Armee, die ihre Chauffeure aus den 19 Jährigen<br />
rekrutieren müsse, sei das sogar geboten.<br />
Führer von Personentransporten sollten dagegen<br />
ein Mindestalter von 20—22 Jahren<br />
haben. Der Rat schloss sich dieser Auffassung<br />
an und strich einstweilen die Altersgrenze.<br />
Sodann nahm er noch die Berichterstattung<br />
über den von der Kommission umgestalteten<br />
Arbeits- und Ruhezeitartikel entgegen. Um<br />
den Text nicht später wiederholen zu müssen,<br />
warten wir mit der Wiedergabe bis zum Bericht<br />
über die Diskussion, die auf die letzte<br />
Hälfte der zweiten Sessionswoche verschoben<br />
wurde.<br />
Die vorbildliche Automobilkonkurrenz<br />
nicht viel besseren und im Verhältnis viel zu<br />
teuren «Compartiments de luxe» hätten behelfen<br />
und wie lange die Bevölkerung auf<br />
eine speditivere Güterbeförderung hätte warten<br />
müssen!<br />
Das gleiche Konzessionsgesuch ist aber<br />
noch nach einer anderen Richtung recht interessant.<br />
Man erinnert sich wohl, wie als<br />
eines der Hauptargumente der Bahnen gegen<br />
die Automobilkonkurrenz jeweils mit Vorliebe<br />
betont wurde, die Bahn müsse immer fahren,<br />
ob der Kurs rentiere oder nicht, und müsse<br />
alle Güter auf allen Strecken zur Beförderung<br />
annehmen, während das Automobil sich nur<br />
die Rosinen herauspicke. Daher wurde es als<br />
Forderung der ausgleichenden Gerechtigkeit<br />
hingestellt, die gleichen starren Formen auch<br />
für den Autobetrieb gesetzlich aufzustellen.<br />
Im neuen Konzessionsentwurf der Aigle-<br />
Leysin-Bahn ist dagegen offensichtlich, eine<br />
vernünftigere Taktik eingeschlagen worden.<br />
Die Bahn hat selber diese starre, unverrückbare<br />
Form als unzweckmässig und unrationell<br />
befunden und sucht nach Vorbehalten und<br />
grösserer Bewegungsfreiheit. Das Konzessionsgesuch<br />
enthält deren eine ganze Anzahl.<br />
So ist z.B. die Zahl der vorgesehenen<br />
Fahrten nicht mehr endgültig festgesetzt. Im<br />
Reglement ist lediglich von «mindestens •»<br />
vier Personenzügen in jeder Richtung die<br />
Rede. Ausserdem kann die Gesellschaft im<br />
Winter den Fahrplan von sich aus abändern<br />
und einzelne Züge am Morgen oder Abend<br />
ausfallen lassen. Auf der Strecke Aigle<br />
(Bahnhof S. B. B.)-Grand Hotel Aigle ist es<br />
der Gesellschaft überhaupt freigestellt, die<br />
Betriebszeit und die Zahl der täglichen Kurse<br />
festzusetzen, Auch die nachgesuchte Einführung<br />
der zweiten Klasse soll zunächst<br />
nicht die ganze Strecke betreffen. Alles in<br />
allem: weitgehende Umstellung des festen<br />
Kurssystems in der Richtung nach Bedürfnis<br />
und Rendite.<br />
Man hat also auch bei den Nebenbahnen<br />
keine Lust mehr an unrationellen Transporten<br />
und beginnt kaufmännischer zu denken. Die<br />
Automobilkonkurrenz beginnt Sich als direktes<br />
Vorbild auszuwirken. Diese neue Richtung<br />
deckt sich übrigens mit der kürzlidh<br />
schon von der «Automobil-Revue» festgestellten<br />
Kursänderung der S. B. B., welche<br />
das Automobil auch nicht mehr unbedingt bekämpfen,<br />
sondern sich neuerdings eifrig bemühen,<br />
sich die Vorteile des modernen Verkehrsmittels<br />
selber dienstbar zu machen. 4»<br />
Delegiertenversammlung des A. C. S.<br />
Programm der Tagung in Luzern.<br />
Samstag, den 13. Juni <strong>1931</strong>:<br />
11.00 Uhr: Eröffnung der Delegiertenversammlung<br />
im Grossratssaale, Eingang<br />
Bahnhofstrasse.<br />
21.00 Uhr: Feuerwerk mit Illumination.<br />
21.30 Uhr: Beginn des Balles im Hotel<br />
fällt diese Veranstaltung aus und der<br />
Nachmittagstee wird im Palace Hotel<br />
serviert.<br />
Durch spezielles Entgegenkommen der<br />
Direktionen des Panoramas, des Gletschergartens<br />
und der umliegenden Bergbahnen<br />
haben wir für die Herren Delegierten und<br />
Schweizerhof. Ballorchester: «The Ori-dereginal Ramblers» vom Cafe" Metropolegen erreicht:<br />
Angehörige folgende Vergünstigun-<br />
Zürich. Balltoilette erwünscht.<br />
1. Samstag und Sonntag, den 13. und<br />
Sonntag, den 14. Juni <strong>1931</strong>: 14. Juni: Freier Eintritt im Panorama<br />
11.00 Uhr: Frühschoppenkonzert im Kursaal.<br />
Schweiz, Eigentümer Herren Gebr. Koch,<br />
(Uebertritt der Bourbakiarmee in die<br />
12.30 Uhr: Bankett im Palace Hotel. Panorama-Garage) und in den Gletschergarten<br />
(Besitzer Herr W. Amrein).<br />
15.30 Uhr: Abfahrt des Extradampfers<br />
vom Landungssteg Kurplatz nach 2. Montag, den 15. Juni: 50 % Ermässigung<br />
auf den ordentlichen Bahntaxen der<br />
Hertenstein, ins Schlosshotel zum<br />
Nachmittagstee (offeriert von der Sektion<br />
Luzern des A. C. S.).<br />
Eigibahn.<br />
Pilatus-, Stanserhorn-, Bürgenstock- und<br />
17.45 Uhr: Rückfahrt mit Extradampfer ^ Die Vergünstigungen haben Geltung für<br />
nach Luzern. (Ankunft daselbst ca. je zwei Personen gegen Vorweisung der<br />
18.15 Uhr.) Bei ungünstiger Witterung Legitimationskarte des A. O. S.<br />
Rationalisierung<br />
der Verkehrswerbung.<br />
Verkehrswerbung ist die Einsetzung von<br />
Mitteln materieller und ideeller Art zwecks<br />
Gewinnung einer oder verschiedener Verkehrskategorien<br />
in ein lokales oder regionales<br />
Gebiet, das sich entweder durch landschaftliche<br />
Reize oder durch besondere Veranstaltungen<br />
gesellschaftlich auszeichnet. Unsere<br />
Fremdenverkehrswerbung, wie sie sich<br />
national, regional und lokal abwickelt, ist sowohl<br />
auf das In- wie auf das Ausland gerichtet.<br />
Um diesen Verkehr lebensfähig zu<br />
gestalten, ihm Dauerhaftigkeit zu verleihen<br />
und ihm jegliche Bequemlichkeit und den<br />
erstrebenswerten Komfort zu bieten, haben<br />
Hotellerie und Verkehrsanstalten längst<br />
durch zahlreiche Massnahmen gesorgt. Im<br />
Verlaufe von Jahren und Jahrzehnten sind in<br />
die Fremdenindustrie gewaltige Summen<br />
Geldes gesteckt worden, so dass nicht selten<br />
am einen und anderen Orte die Wirtschaftlichkeit<br />
solcher Massnahmen in Frage gestellt<br />
wurde. Die ständig wachsende Konkurrenz<br />
des Auslandes hat die mit dem<br />
Fremdenverkehr zusammenhängenden Gewerbe<br />
immer risikoreicher gestaltet, denn<br />
einerseits musste, um mit dem Ausland<br />
Schritt halten zu können, modernisiert werden,<br />
anderseits aber war zu befürchten, dass<br />
gerade wegen dieser Konkurrenz und trotz<br />
der grossen Neuaufwendungen zur Erhaltung<br />
von Rang und Ruf, Teile selbst einer traditionellen<br />
Kundschaft fern blieben. Oft hat es in<br />
solchen Fällen nicht an den Opfern für die<br />
Ausgestaltung des Fremdenplatzes selber<br />
gefehlt, sondern nur an dessen geschickter<br />
und geschmackvoller Ankündigung in der<br />
grossen Welt der «klein» gewordenen Distanzen.<br />
Die Verkehrswerbung litt und leidet<br />
noch heute vielfach am Mangel einer gewissen<br />
Grosszügigkeit und Systematik. Fremdenwerbung<br />
versagt aber auch dann, wenn sie<br />
wohl reichlich, aber nur zeitlich beschränkt<br />
geübt wird und das Interesse vielleicht momentan<br />
wach hält, rasch aber wieder der<br />
Vergessenheit anheimfällt.<br />
Es ist leicht begreiflich, dass gegenwärtig,<br />
wo das Unkostenkonto eines einzelnen Betriebes<br />
oder einer lokalen Betriebsgruppe<br />
ohnehin sehr stark belastet ist, nicht noch<br />
grosse und dauernde Posten für Verkehrswerbung<br />
ins Budget Aufnahme finden können.<br />
Abgesehen davon kann eine solche dezentralisierte<br />
Art der Verkehrswerbung mit heutigen<br />
modernen Bestrebungen in den meisten<br />
Wirtschaftszweigen, die vor allem das Wort<br />
und den Begriff der Rationalisierung geprägt<br />
haben, nicht mehr vereinbart werden.<br />
Die Konkurrenz verlangt die Rationalisierung<br />
als kostensparendes Element in der För-?<br />
derung des propagandistischen Erfolges.<br />
Im Grossen Rat des Kantons Bern ist von<br />
einem Vertreter des Freisinns eine Motion<br />
eingebracht worden, die die Rationalisierung<br />
der Verkehrswerbung zum Gegenstand hat<br />
und die dartut, dass im Berner Oberland gewaltige<br />
Summen in Hotellerie und Verkehrsanstalten<br />
investiert sind, die ungefähr eine<br />
halbe Milliarde erreichen. An Ziffern wird<br />
fernerhin veranschaulicht, wie sehr die<br />
Fremdenindustrie imstande ist, weiten Kreisen<br />
der Bevölkerung Arbeit und Nahrung zu<br />
verschaffen (im Sommer 5000, im Winter<br />
1500 Angestellte) und im weitern dem Lande<br />
grosse Einkünfte zu vermitteln; die werden<br />
allein für das Berner Oberland auf 12 Mill.<br />
Franken geschätzt, wovon 4 Mill. Fr. für landwirtschaftliche<br />
Produkte ausgegeben werden.<br />
Der Motionär, Herr v. Allmen, beklagt die<br />
grosse Zersplitterung in den Bestrebungen<br />
der oberländischen Verkehrswerbung. Er ruft<br />
die Regierung an, einer künftigen rationellen<br />
Ausgestaltung dieser bedeutungsvollen wirtschaftlichen<br />
Aktion seine moralische und materielle<br />
Unterstützung zu gewähren. Herr<br />
Baudirektor Bösiger anerkennt im Prinzip die<br />
Berechtigung der Motion und macht auf das<br />
Missverhältnis zwischen den vorhandenen<br />
Mitteln und dem relativ geringen propagandistischen<br />
Erfolg aufmerksam. Eine gemeinsame<br />
Aktion für das gesamte Kantonsgebiet<br />
wird notwendig werden, mache sich doch in<br />
der ganzen Schweiz die Tendenz nach Zentralisation<br />
geltend. Dabei dürfte in vorderster<br />
Linie eine freie Zusammenarbeit von Behörden<br />
und Interessenten als gegeben erscheinen<br />
und erfolgverheissend sein. Die Erhöhung<br />
des Staatsbeitrages wird vom Vertreter des<br />
Regierungsrates als sekundäres Mittel betrachtet,<br />
da vorerst an eine rationelle Verwendung<br />
der heute verfügbaren Beiträge<br />
herangetreten werden sollte.<br />
Die Motion wird erheblich erklärt und die<br />
Prüfung des ganzen Problems der Verkehrswerbung<br />
überhaupt wird Sache des Regierungsrates<br />
sein. a.<br />
Zehn Jahre Autokurse Thun-Gürbetal. Die<br />
Genossenschaft Autoverkehr Thun-Stocken-<br />
Gürbetal konnte am 1. Juni die Feier ihres<br />
10jährigen Bestehens abhalten. Die Wagen<br />
der Gesellschaft beförderten in diesem Zeitraum<br />
421 500 Personen und fuhren 750 000 km.<br />
Die Kurslinie ist am 1. Juni 1921 durch ein<br />
Gotthardpass eröffnet.<br />
Unsere wichtigste Passverbindung Nord-<br />
Süd, der St.Gotthard, wurde letzten Samstag,<br />
den 6. Juni für den Autoverkehr hei'<br />
gegeben. Der Verkehr von der Ur- und der<br />
Nordschweiz in den Tessin hinunter wird<br />
dadurch einen neuen Impuls erhalten. Aber<br />
auch dem Autotourismus zwischen Deutschland<br />
und Italien ist durch die Eröffnung des<br />
Gotthardpasses die bedeutendste Route bereitgestellt<br />
worden. Trotz den anfänglichen<br />
Meldungen, der Gotthard könne erst auf den<br />
15. Juni eröffnet werden, gelang es den vereinten<br />
Anstrengungen der Urner und Tessiner<br />
Behörden, eine relativ frühe Oeffnung des<br />
Passes zu erreichen. Besonderen Dank verdient<br />
auch das Initiativkomitee, durch dessen<br />
Unterstützung die Freigabe der Gotthardstrasse<br />
schon jetzt erreicht werden konnte.<br />
Uebersetzte<br />
Motorfahrzeugsteuern<br />
und Ihre Wirkung.<br />
Zum erstenmal in der Geschichte des deutschen<br />
Reichsfiskus hat das Jahr 1930/31 nicht<br />
die budgetmässig erwarteten Einnahmen aus<br />
dem Motorfahrzeugverkehr gezeitigt. Das<br />
Ergebnis bleibt bei 209 Millionen Mark um<br />
ganze 21 Millionen hinter dem Voranschlag<br />
des Reichsfinanzministers zurück. Die Kenner<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands<br />
sind sich darüber einig, dass neben<br />
der allgemeinen wirtschaftlichen Depression<br />
auch die gewaltige Steuerbelastung, welche<br />
dem dortigen Motorfahrzeugverkehr zugemutet<br />
wird, an diesem Minderertrag schuld<br />
sind. Es wurden ihm nämlich durch die Einführung<br />
des Spritbeimischungszwanges und<br />
die Erhöhung der Betriebsstoffzölle rund 140<br />
Millionen Mark an neuen Steuern auferlegt<br />
Man hat sich eben in Deutschland dem<br />
Trugschluss hingegeben, den man manchenorts<br />
auch in der Schweiz immer wieder zu<br />
ziehen versucht ist, wonach das Motorfahrzeugwesen<br />
nicht nur ein ergiebiges, sondern'<br />
geradezu ein unerschöpfliches Steuerobjekt<br />
sei. Der über Erwarten grosse Minderertrag<br />
für das Rechnungsjahr 1930 hat nun die Folgen<br />
einer Ueberlastung deutlich genug ge-<<br />
zeigt. Die 7. Hauptversammlung der Deutschen<br />
Studiengesellschaft für Automobilstrassenbau<br />
hat dieser Auffassung in einer<br />
einstimmig genehmigten Resolution wie folgt<br />
Ausdruck gegeben:<br />
«Die Absicht der Reichsregieruns, zur Behebung<br />
•der allgemeinen Finanzsschwierigkeiten erneut Zölle<br />
und Steuern auf motorische Treibstoffe heraufzusetzen,<br />
begegnet vom Standpunkt der am Strassenbau<br />
interessierten Kreise schwersten Bedenken.<br />
Schon jetzt haben die der Kraftfahrzeughaltung<br />
auferlegten Laoten einen Rückgang in der Motorisierung<br />
und damit eine Verringerung des Aufkommens<br />
aus der Rraftfahrzeugsteuer zur Folge gehabt.<br />
Jode "weitere Erhöhung dieser Lasten müsste<br />
bei der heutigen Wirtschaftslage ein weiteres Sinken<br />
dieser für den Strassentoau zur Verfügung 1 stehenden<br />
Einnahmen verursachen.<br />
Demgegenüber sprechen die in deT Studiengesellschaft<br />
für Automobilstrassenbau vereinigten Kreise<br />
der Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung die<br />
bestimmte Erwartung aus, dass eine Heraufsetzung<br />
der Betriebestoffabgaben unterbleibt und die aus<br />
der Verbrauchsbesteuerung der Kraftfahrzeuge herrührenden<br />
Einnahmen gemäss dem BescMuss des<br />
Reichstages schon jetzt für einen verstärkten Strassenbau<br />
zur Verfügung gestellt werden. Eine solche<br />
Massnahme •würde, wie kaum ein© andere, auch<br />
geeignet sein, eine allgemeine Entlastung des Arbeitsmarktes<br />
herbeizuführen.»<br />
Hoffentlich tragen die obigen Tatsachen<br />
und die Erkenntnis erster deutscher Wirtschaftskreise<br />
dazu bei, auch bei uns die immer<br />
wiederkehrenden Steuergelüste auf ihr<br />
vernünftiges Mass zu beschränken. Die finanzielle<br />
Katastrophe einer Ueberlastung<br />
würde sich bei uns noch viel stärker auswirken,<br />
da die Zollansätze und damit die Einnahmen<br />
des Bundes weit höhere sind, als es<br />
in Deutschland beispielsweise der Fall ist,<br />
weshalb ein Rückschlag sich doppelt empfindlich<br />
bei unsern Bundesfinanzen geltend<br />
machen müsste.<br />
ß<br />
Zwei Millionen weniger für den Strassenbau<br />
im Kanton Schwyz. In der Volksabstimmung<br />
vom 31. Mai verwarfen die schwyzerischen<br />
Stimmberechtigten mit 8193 Nein<br />
gegen 3430 Ja den Gesetzesentwurf über<br />
eine Einkommenstbesteueruwg. Es ist das<br />
nicht das erstemal, dass das Schwyzervolk<br />
sich gegen eine Einkommenssteuer auflehnte.<br />
Schon die drei Vorlagen von 1895, 1914 und<br />
1920 wurden mit wuchtigem Mehr verworfen.<br />
Dieses Volksverdikt hat auch für die Verkehrspolitik<br />
seine ernsten Konsequenzen, indem<br />
eben das am 23. Februar 1929 angenommene<br />
Strassen'baugesetz eine bedenkliche<br />
Scharte erhält. Nicht weniger als zwei<br />
Millionen Franken, die der Regierungsrat<br />
vermittelst Ersatz des veralteten Vermögenssteuersystems<br />
durch ein modernes Einkommensteuergesetz<br />
für den Strassenbau<br />
zu reservieren hoffte, sind auf diese Weise<br />
ins Wasser gefallen. Der damalige kühne<br />
Wurf des Strassenbaugesetzes ist damit auf<br />
das Geleise des frühern Schlendrians geschleudert<br />
worden. Dabei wagt sich der<br />
schwyzerische Regierungsrat noch mit einem<br />
Nachtfahrverbot vor die Oeffentlichkeit.