06.03.2018 Aufrufe

Berliner Stimme Nr. 2 2018

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LINKS<br />

Regina Katerndahl ist<br />

Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Berlin<br />

ter und lassen sich nicht so schnell<br />

zufrieden stellen“ als angeblicher<br />

Grund für Entgeltunterschiede ist<br />

mittlerweile sogar wissenschaftlich<br />

widerlegt. Eine Studie der Universität<br />

Warwick zeigt beispielsweise, dass unabhängig<br />

vom Verhandlungsgeschick die<br />

Gehaltsforderungen von Frauen deutlich<br />

häufiger abgewiesen werden als die von<br />

Männern. Deshalb fordern die Gewerkschaftsfrauen<br />

schon lange ein Entgeltgleichheitsgesetz.<br />

Seit dem 6. Januar <strong>2018</strong> gilt der individuelle<br />

Auskunftsanspruch des Entgelttransparenzgesetzes.<br />

Die Beschäftigten haben<br />

das Recht, das Durchschnittsentgelt von<br />

Kollegen des anderen Geschlechts, die<br />

einer gleichen oder gleichwertigen<br />

Tätigkeit nachgehen, zu erfahren. Die<br />

IG Metall schult ihre Betriebsräte, damit<br />

sie die Beschäftigten dabei begleiten<br />

können, dieses Recht auch wahrzunehmen.<br />

Das Ziel ist, mögliche Entgeltunterschiede<br />

nicht nur zu analysieren, sondern<br />

sie im nächsten Schritt auch abzuschaffen.<br />

Auch aus diesem Grund haben wir ein<br />

Verfahren mit dem Titel „Auf geht’s –<br />

faires Entgelt für Frauen“ zur betrieblichen<br />

Analyse der Entgeltgleichheit<br />

entwickelt. Nachdem einige Betriebsräte<br />

die Entgeltstrukturen systematisch überprüft<br />

hatten, zeigte sich folgendes Bild:<br />

In indirekten Bereichen erhielten Frauen<br />

rund 10 Prozent weniger Geld als Männer.<br />

Das lag an der unterschiedlichen<br />

Verteilung auf die Entgeltgruppen. Die<br />

Eingruppierung war korrekt. Die Analyse<br />

ergab, dass Frauen überproportional in<br />

den unteren Entgeltgruppen zu finden<br />

waren und kaum in den oberen. Der<br />

„Redet über eure Bezahlung! Denn<br />

gerade Frauen sind die Benachteiligten<br />

durch intransparente Entgeltstrukturen.“<br />

Betriebsrat erarbeitet nun Maßnahmen,<br />

um Frauen betrieblich auf andere Stellen<br />

und somit in andere Entgeltgruppen<br />

zu entwickeln. Als Gewerkschaft und<br />

betriebliche Interessenvertretung ist es<br />

unsere Aufgabe, diesen Weg konsequent<br />

weiterzugehen und den neuen Schwung,<br />

den das Gesetz mit sich bringt, zu nutzen.<br />

Die öffentliche Hand ist nicht nur als<br />

Gesetzgeber in der Pflicht, wenn es um<br />

Entgeltgerechtigkeit geht. Viele Frauen<br />

arbeiten im öffentlichen Dienst und bei<br />

kommunalen Unternehmen. Als Arbeitgeber<br />

kann und muss der Staat dafür<br />

sorgen, dass die Entgeltentwicklung<br />

nicht hinter der Entwicklung in der<br />

Industrie zurückbleibt. Auch aus diesem<br />

Grund stehen wir solidarisch an der Seite<br />

der Kolleginnen und Kollegen von ver.di,<br />

die in der aktuellen Tarifrunde des<br />

öffentlichen Dienstes unter anderem<br />

eine Entgelterhöhung von 6 Prozent bzw.<br />

mindestens 200 Euro im Monat fordern.<br />

Ohne diese Entgelterhöhung wird die<br />

Lücke zwischen Männern und Frauen<br />

noch weiter anwachsen. Auch aus diesem<br />

Grund sollte die öffentliche Hand – auch<br />

dort wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten<br />

Verantwortung übernehmen<br />

– den Beschäftigten ihren fairen<br />

Anteil nicht verwehren.<br />

Für uns ist klar: Gleichstellung ist eine<br />

Gerechtigkeitsfrage. Und diese Frage<br />

muss auch ganz konkret am Arbeitsplatz<br />

beantwortet werden.<br />

T<br />

I<br />

T<br />

E<br />

L<br />

BERLINER STIMME<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!