Berliner Stimme Nr. 2 2018
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Regina Katerndahl ist<br />
Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Berlin<br />
ter und lassen sich nicht so schnell<br />
zufrieden stellen“ als angeblicher<br />
Grund für Entgeltunterschiede ist<br />
mittlerweile sogar wissenschaftlich<br />
widerlegt. Eine Studie der Universität<br />
Warwick zeigt beispielsweise, dass unabhängig<br />
vom Verhandlungsgeschick die<br />
Gehaltsforderungen von Frauen deutlich<br />
häufiger abgewiesen werden als die von<br />
Männern. Deshalb fordern die Gewerkschaftsfrauen<br />
schon lange ein Entgeltgleichheitsgesetz.<br />
Seit dem 6. Januar <strong>2018</strong> gilt der individuelle<br />
Auskunftsanspruch des Entgelttransparenzgesetzes.<br />
Die Beschäftigten haben<br />
das Recht, das Durchschnittsentgelt von<br />
Kollegen des anderen Geschlechts, die<br />
einer gleichen oder gleichwertigen<br />
Tätigkeit nachgehen, zu erfahren. Die<br />
IG Metall schult ihre Betriebsräte, damit<br />
sie die Beschäftigten dabei begleiten<br />
können, dieses Recht auch wahrzunehmen.<br />
Das Ziel ist, mögliche Entgeltunterschiede<br />
nicht nur zu analysieren, sondern<br />
sie im nächsten Schritt auch abzuschaffen.<br />
Auch aus diesem Grund haben wir ein<br />
Verfahren mit dem Titel „Auf geht’s –<br />
faires Entgelt für Frauen“ zur betrieblichen<br />
Analyse der Entgeltgleichheit<br />
entwickelt. Nachdem einige Betriebsräte<br />
die Entgeltstrukturen systematisch überprüft<br />
hatten, zeigte sich folgendes Bild:<br />
In indirekten Bereichen erhielten Frauen<br />
rund 10 Prozent weniger Geld als Männer.<br />
Das lag an der unterschiedlichen<br />
Verteilung auf die Entgeltgruppen. Die<br />
Eingruppierung war korrekt. Die Analyse<br />
ergab, dass Frauen überproportional in<br />
den unteren Entgeltgruppen zu finden<br />
waren und kaum in den oberen. Der<br />
„Redet über eure Bezahlung! Denn<br />
gerade Frauen sind die Benachteiligten<br />
durch intransparente Entgeltstrukturen.“<br />
Betriebsrat erarbeitet nun Maßnahmen,<br />
um Frauen betrieblich auf andere Stellen<br />
und somit in andere Entgeltgruppen<br />
zu entwickeln. Als Gewerkschaft und<br />
betriebliche Interessenvertretung ist es<br />
unsere Aufgabe, diesen Weg konsequent<br />
weiterzugehen und den neuen Schwung,<br />
den das Gesetz mit sich bringt, zu nutzen.<br />
Die öffentliche Hand ist nicht nur als<br />
Gesetzgeber in der Pflicht, wenn es um<br />
Entgeltgerechtigkeit geht. Viele Frauen<br />
arbeiten im öffentlichen Dienst und bei<br />
kommunalen Unternehmen. Als Arbeitgeber<br />
kann und muss der Staat dafür<br />
sorgen, dass die Entgeltentwicklung<br />
nicht hinter der Entwicklung in der<br />
Industrie zurückbleibt. Auch aus diesem<br />
Grund stehen wir solidarisch an der Seite<br />
der Kolleginnen und Kollegen von ver.di,<br />
die in der aktuellen Tarifrunde des<br />
öffentlichen Dienstes unter anderem<br />
eine Entgelterhöhung von 6 Prozent bzw.<br />
mindestens 200 Euro im Monat fordern.<br />
Ohne diese Entgelterhöhung wird die<br />
Lücke zwischen Männern und Frauen<br />
noch weiter anwachsen. Auch aus diesem<br />
Grund sollte die öffentliche Hand – auch<br />
dort wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten<br />
Verantwortung übernehmen<br />
– den Beschäftigten ihren fairen<br />
Anteil nicht verwehren.<br />
Für uns ist klar: Gleichstellung ist eine<br />
Gerechtigkeitsfrage. Und diese Frage<br />
muss auch ganz konkret am Arbeitsplatz<br />
beantwortet werden.<br />
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I<br />
T<br />
E<br />
L<br />
BERLINER STIMME<br />
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