Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer
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von 25%. Für eine 50%ige Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer daher 75% des<br />
früheren Bruttoentgeltes.<br />
Da eine Reduzierung der Arbeitszeit in einer Bandbreite von 40% bis 60%<br />
möglich ist, ergibt sich je nach Ausmaß der Reduktion ein Entgeltanspruch<br />
inklusive Lohnausgleich zwischen 70% und 80% des vorherigen Vollzeitentgelts<br />
(inklusive etwaiger Aufwertungen).<br />
Beispiele:<br />
Arbeitszeitreduzierung auf 40% Altersteilzeitentgelt von 70,0%<br />
auf 45% von 72,5%<br />
auf 50% von 75,0%<br />
auf 55% von 77,5%<br />
auf 60% von 80,0%<br />
Zwischen den Grenzwerten von 40% und 60% kann auch jeder andere<br />
Prozentsatz vereinbart werden.<br />
Der dem Arbeitgeber vom AMS zufließende Ersatz des Lohnausgleiches und<br />
anderer Zusatzkosten ist jedoch nur für ATZ-Einkommen bis zur jeweiligen<br />
sozialrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage (2005: € 3.630,-) möglich, sodass<br />
nach der Reduzierung des ursprünglichen Vollbezuges eventuell noch<br />
über diese Grenze hinausgehende Entgeltbestandteile vom Arbeitgeber<br />
selbst getragen werden müssten.<br />
<strong>Kostenlose</strong> <strong>Servicenummer</strong>:<br />
0800- 22 55 22<br />
Wir sind für Sie da<br />
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