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Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer

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von 25%. Für eine 50%ige Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer daher 75% des<br />

früheren Bruttoentgeltes.<br />

Da eine Reduzierung der Arbeitszeit in einer Bandbreite von 40% bis 60%<br />

möglich ist, ergibt sich je nach Ausmaß der Reduktion ein Entgeltanspruch<br />

inklusive Lohnausgleich zwischen 70% und 80% des vorherigen Vollzeitentgelts<br />

(inklusive etwaiger Aufwertungen).<br />

Beispiele:<br />

Arbeitszeitreduzierung auf 40% Altersteilzeitentgelt von 70,0%<br />

auf 45% von 72,5%<br />

auf 50% von 75,0%<br />

auf 55% von 77,5%<br />

auf 60% von 80,0%<br />

Zwischen den Grenzwerten von 40% und 60% kann auch jeder andere<br />

Prozentsatz vereinbart werden.<br />

Der dem Arbeitgeber vom AMS zufließende Ersatz des Lohnausgleiches und<br />

anderer Zusatzkosten ist jedoch nur für ATZ-Einkommen bis zur jeweiligen<br />

sozialrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage (2005: € 3.630,-) möglich, sodass<br />

nach der Reduzierung des ursprünglichen Vollbezuges eventuell noch<br />

über diese Grenze hinausgehende Entgeltbestandteile vom Arbeitgeber<br />

selbst getragen werden müssten.<br />

<strong>Kostenlose</strong> <strong>Servicenummer</strong>:<br />

0800- 22 55 22<br />

Wir sind für Sie da<br />

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