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Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer

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8<br />

Ehest möglicher Antrittsstichtag<br />

Gemäß § 27 Abs. 2 AIVG gebührt dem Arbeitgeber Altersteilzeitgeld nur für<br />

diejenigen Arbeitnehmer, die spätestens nach 5 Jahren ab Beginn der<br />

Altersteilzeitvereinbarung das Mindestalter für eine Alterspension vollenden.<br />

Diese Neuerung ist aber noch bis Ende 2012 durch Übergangsbestimmungen<br />

entschärft!<br />

Nach den neuen Regelungen ist künftig nicht mehr ein bestimmtes Mindestalter<br />

(früher: Frau 50, Mann 55) Voraussetzung für eine Altersteilzeitvereinbarung<br />

mit Förderung des Lohnausgleiches durch das AMS. Altersteilzeitgeld<br />

kann gemäß der Novelle der Altersteilzeitbestimmungen nach deren<br />

voller Umsetzung nur mehr für die letzten fünf Jahre vor dem ehest möglichen<br />

Pensionsantritt des Arbeitnehmers beansprucht werden.<br />

Das bedeutet, dass in Zukunft zuerst der exakte Pensionsantrittsstichtag<br />

abzuklären ist und dann für den davor liegenden, längstens fünfjährigen Zeitraum<br />

eine geförderte Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen werden kann.<br />

Da diese Bestimmung aber erst ab 2013 voll in Geltung tritt, werden in weiterer<br />

Folge vorwiegend die in den nächsten Jahren bis Ende 2012 anzuwendenden<br />

Übergangsregelungen vorgestellt.<br />

Übergangsregelung gemäß § 82 Abs. 2 AIVG<br />

Die neuen ATZ - Bestimmungen sind zwar seit 1.1.2004 in Kraft, wurden<br />

jedoch durch eine Übergangsregelung in der Form gemildert, dass im Zeitraum<br />

von 2004 bis Ende 2012 die im alten Modell gültige Mindestalterregelung<br />

(50/55) als Basis mit der Maßgabe aufrecht bleibt, dass dieses Mindestzugangsalter<br />

ab Anfang 2004 pro Jahr um ein halbes Jahr hinaufgesetzt wird.<br />

Da die alte Regelung ein Mindestalter von 50/55 Jahren vorgesehen hat, ist<br />

somit im Jahre 2005 die altersmäßige Voraussetzung für die Förderung einer<br />

Altersteilzeitvereinbarung durch das AMS mit Vollendung von 51 (Frau),<br />

bzw. 56 (Mann) Lebensjahren gegeben.

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