Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer
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Um dieser Tendenz gegen zu steuern, wurden dann die für Neuabschlüsse<br />
bis 31.12.2003 befristeten Bestimmungen im Rahmen der Budgetbegleitgesetze<br />
2003 neuerlich geändert.<br />
Die neuen Regelungen gelten für Vereinbarungen, die ab dem 1.1.2004 wirksam<br />
sind, wobei der Gesetzgeber die grundsätzliche Verpflichtung zur Einstellung<br />
eines Beschäftigungslosen (eines Lehrlings) wieder aufgreift und<br />
Blockvereinbarungen mit einer mehr als zweieinhalbjährigen Freizeitphase<br />
nicht mehr fördert.<br />
Damit wurde die vorher überwiegend genutzte Möglichkeit eingeschränkt,<br />
Blockarbeitsverhältnisse in der Form zu gestalten, dass zum Beispiel ab<br />
Beginn der Altersteilzeit in einem ersten Abschnitt der Gesamtdauer voll<br />
weiter gearbeitet wird und in einem folgenden zweiten Abschnitt dann das<br />
eingearbeitete Zeitguthaben konsumiert werden kann.<br />
Spezielle Regelungen bei ATZ – Beginn vor dem 1.4.2003<br />
Wurde ein ATZ - Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.4.2003 begonnen, so<br />
gilt hinsichtlich des ehest möglichen Pensionsantrittes auch der vor der<br />
Pensionsreform 2003 gültige Stichtag. Dies wurde als notwendige Begleitregelung<br />
zur Pensionsreform erachtet, da es sonst bei zahlreichen aktuellen<br />
Altersteilzeitverträgen aufgrund der Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />
zu Lücken zwischen dem vertraglich fixierten, ursprünglichen Endtermin<br />
der Altersteilzeitvereinbarung und der durch die Pensionsreform angehobenen,<br />
späteren Pensionsantrittsmöglichkeit gekommen wäre.<br />
Die mit der Pensionsreform 2003 eingeführten Abschläge treffen grundsätzlich<br />
aber auch diese Arbeitnehmer, sodass zwar hinsichtlich des Pensionsantrittes<br />
eine Sonderregelung geschaffen wurde, nicht jedoch bezüglich allfälliger Pensionskürzungen.<br />
(Zu beachten sind Ausnahmen bei »Hacklerregelungen«!).<br />
Detaillierte Auskünfte zu allen speziellen Pensionsfragen erteilt die Sozialpolitische<br />
Abteilung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol.<br />
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