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Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer

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Das neue Altersteilzeitmodell (ab 1.1.2004)<br />

Voraussetzung für eine Altersteilzeitvereinbarung in Stichworten:<br />

• Bereitschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Vertragsabschluss<br />

• Information bei der Pensionsversicherung über den Pensionsantrittsstichtag<br />

• Mindestalter eruieren für Altersteilzeit während der Übergangsfrist bis 2012<br />

• Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

• Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 40 – 60%<br />

• 15 Jahre Vollversicherung in letzten 25 Jahren (Ausnahme Kinderbetreuung)<br />

• Mindestens 80%ige Beschäftigung vor der Altersteilzeit (derzeit noch nötig)<br />

• Ersatzkrafteinstellung für den AG - Anspruch auf volle AMS-Förderung<br />

• Ersatzkrafteinstellung bei Blockmodell für jegliche AMS-Förderung des AG<br />

• 100% Sozialversicherungsbeitragsentrichtung durch den AG<br />

•<br />

Volle Abfertigungsgarantie auf Basis der Arbeitszeit vor der Reduzierung<br />

Die Regelungen und Voraussetzungen im Einzelnen<br />

Grundvoraussetzung für jedes Altersteilzeitmodell ist eine einvernehmliche<br />

Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da ein solches Modell<br />

weder vom Arbeitnehmer eingefordert, noch vom Arbeitgeber angeordnet<br />

werden kann. Ein einseitiger Rechtsanspruch auf eine diesbezügliche Abänderung<br />

des Arbeitsvertrages besteht somit nicht.<br />

Gibt es eine Willensübereinstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber,<br />

ein Altersteilzeitmodell gemeinsam zu realisieren, so hat der Arbeitgeber<br />

(sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind) einen Rechtsanspruch auf<br />

Ersatz des Aufwandes, der ihm mit der Zahlung des Lohnausgleiches und<br />

des Differenzbetrages bei der Sozialversicherung entsteht, durch das AMS.<br />

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