Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer
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Das neue Altersteilzeitmodell (ab 1.1.2004)<br />
Voraussetzung für eine Altersteilzeitvereinbarung in Stichworten:<br />
• Bereitschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Vertragsabschluss<br />
• Information bei der Pensionsversicherung über den Pensionsantrittsstichtag<br />
• Mindestalter eruieren für Altersteilzeit während der Übergangsfrist bis 2012<br />
• Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
• Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 40 – 60%<br />
• 15 Jahre Vollversicherung in letzten 25 Jahren (Ausnahme Kinderbetreuung)<br />
• Mindestens 80%ige Beschäftigung vor der Altersteilzeit (derzeit noch nötig)<br />
• Ersatzkrafteinstellung für den AG - Anspruch auf volle AMS-Förderung<br />
• Ersatzkrafteinstellung bei Blockmodell für jegliche AMS-Förderung des AG<br />
• 100% Sozialversicherungsbeitragsentrichtung durch den AG<br />
•<br />
Volle Abfertigungsgarantie auf Basis der Arbeitszeit vor der Reduzierung<br />
Die Regelungen und Voraussetzungen im Einzelnen<br />
Grundvoraussetzung für jedes Altersteilzeitmodell ist eine einvernehmliche<br />
Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da ein solches Modell<br />
weder vom Arbeitnehmer eingefordert, noch vom Arbeitgeber angeordnet<br />
werden kann. Ein einseitiger Rechtsanspruch auf eine diesbezügliche Abänderung<br />
des Arbeitsvertrages besteht somit nicht.<br />
Gibt es eine Willensübereinstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber,<br />
ein Altersteilzeitmodell gemeinsam zu realisieren, so hat der Arbeitgeber<br />
(sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind) einen Rechtsanspruch auf<br />
Ersatz des Aufwandes, der ihm mit der Zahlung des Lohnausgleiches und<br />
des Differenzbetrages bei der Sozialversicherung entsteht, durch das AMS.<br />
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