Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer
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In weiterer Folge kann ab dem jeweils aktuellen Mindestalter bis zum ehest<br />
möglichen Pensionsantrittsstichtag eine geförderte Altersteilzeitvereinbarung<br />
abgeschlossen werden. Nach der Übergangsperiode (ab 2013) wird das<br />
Pensionsantrittsalter für Frauen grundsätzlich 60 und für Männer 65 Jahre<br />
betragen. Eine vom AMS geförderte Altersteilzeitbeschäftigung wird es<br />
dann aber nur mehr frühestens ab 55 Jahren (Frauen) und 60 Jahren<br />
(Männer) geben.<br />
Eine direkte Auswirkung dieser schließlich auf höchstens fünf Jahre beschränkten<br />
Altersteilzeitmöglichkeit ergibt sich bereits jetzt im Zusammenhang<br />
mit »Blockmodellen«, bei welchen trotz reduzierter Arbeitszeit<br />
zuerst voll weiter gearbeitet wird, um später das damit eingearbeitete<br />
Zeitguthaben in der »Freizeitphase« zu konsumieren und dadurch eine<br />
längere arbeitsfreie Periode vor dem Pensionsantritt zu erzielen.<br />
Diese »Freizeitphase« darf bei Blockmodellen auch für Vereinbarungen in<br />
der Übergangsphase bis 2012 höchstens die Hälfte von 5 Jahren, somit<br />
lediglich bis zu 2,5 Jahren, umfassen.<br />
Tabelle des jeweiligen Mindestalters bis 2012:<br />
Jahr Frau Mann Jahr Frau Mann<br />
2003 50 55 2008 52.5 57.5<br />
2004 50.5 55.5 2009 53 58<br />
2005 51 56 2010 53.5 58.5<br />
2006 51.5 56.5 2011 54 59<br />
2007 52 57 2012 54.5 59.5<br />
(ab 2013 ist das Mindestalter für Altersteilzeit bei Frauen 55<br />
und bei Männern 60 Jahre)<br />
Aus diesen Übergangsbestimmungen ergibt sich, dass in den nächsten<br />
Jahren eine Altersteilzeitvereinbarung ab Erreichung des jeweiligen<br />
Mindestalters bis zum individuell ehest möglichen Pensionsantritt zulässig<br />
ist. Dadurch kann es natürlich zu Vereinbarungen kommen, die hinsichtlich<br />
ihrer Dauer über den vor dieser Novelle geltenden Höchstrahmen von 6,5<br />
Jahren hinausgehen können.<br />
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