Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer
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Eine Möglichkeit wäre, den Urlaubsanspruch der Freizeitphase mit der Endabrechnung<br />
abzufinden. Dadurch würde allerdings die Auszahlung der<br />
Pension für den Zeitraum wegfallen, der den abgerechneten Urlaubstagen<br />
entspricht. Da die Urlaubsersatzleistung auf Basis des Altersteilzeitentgelts<br />
errechnet wird, ist im Einzelfall zu vergleichen, ob sich damit gegenüber der<br />
sonst zustehenden Pensionsauszahlung ein finanzieller Vorteil ergibt.<br />
Es könnte aber auch die Zustimmung des Arbeitgebers erwirkt werden, den<br />
gesamten Urlaubsanspruch der Freizeitphase in die Arbeitsphase vorzuziehen<br />
und zusätzlich konsumieren zu dürfen, sodass sich in der Arbeitsphase<br />
entweder eine jährliche Verbrauchsmöglichkeit im Ausmaß von 10<br />
(12) Wochen ergibt oder die Arbeitsverpflichtung durch die Konsumation<br />
des Urlaubes der Freizeitphase bereits Wochen oder Monate vor Ende der<br />
Arbeitsphase endet.<br />
Sollte keine für den Arbeitnehmer akzeptable vertragliche Gestaltung realisierbar<br />
sein, so sollte der Urlaubsanspruch der Freizeitphase bereits in der<br />
Arbeitsphase schriftlich geltend gemacht werden, um nach einer allfälligen<br />
positiven Rechtssprechung offene Differenzen nachfordern zu können.<br />
Andere – von Arbeitgeberseite – derzeit »empfohlene« Modelle (wie etwa die<br />
»wertneutrale Umrechnung«) sind für den Arbeitgeber günstigere Varianten,<br />
welche allerdings ebenfalls einer gesetzlichen Grundlage entbehren, sodass<br />
auch hier die weitere Entwicklung durch die Rechtsprechung abgewartet<br />
werden muss.<br />
Anspruch bei Erkrankung<br />
Auch dabei ist zwischen durchgehendem Modell und Blockvereinbarung zu<br />
unterscheiden.<br />
Bei regelmäßiger reduzierter Arbeitsleistung ist bei Arbeitsunfähigkeit<br />
aufgrund von Erkrankung, Freizeit- oder Arbeitsunfall grundsätzlich wie bei<br />
einer »normalen« Teilzeitbeschäftigung vorzugehen. Das heißt, dass zuerst<br />
der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung auf Basis des reduzierten Entgelts<br />
plus Lohnausgleich leistet und nach der Ausschöpfung dieses Anspruches<br />
Krankengeld von der Sozialversicherung bezogen werden kann.<br />
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