Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer
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Entwicklung der Altersteilzeit (ATZ) in Österreich<br />
Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 1999 wurde für Arbeitgeber erstmals<br />
der Anspruch auf eine Altersteilzeitbeihilfe geschaffen. Intention des Gesetzgebers<br />
dazu war unter anderem, die stark zunehmende Altersarbeitslosigkeit<br />
einzudämmen (oder zu verhindern) und auch einen gleitenden Übergang<br />
aus dem Erwerbsleben in die Pension zu ermöglichen.<br />
Insbesondere in Wirtschaftszweigen mit überproportionaler Altersarbeitslosigkeit<br />
sollte mittels einer Förderung wirtschaftlich schwacher Unternehmen<br />
durch das AMS ein Fortbestand von Arbeitsverhältnissen älterer<br />
Arbeitnehmer bis zum Pensionsantritt unter zumutbaren Entgeltbedingungen<br />
realisiert werden.<br />
Bereits Anfang 2000 wurde somit vom Gesetzgeber die Möglichkeit realisiert,<br />
eine vom AMS (Arbeitsmarktservice) geförderte Altersteilzeitvereinbarung<br />
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzuschließen. Unter der<br />
Voraussetzung, dass mit älteren Arbeitnehmern die aktuelle Arbeitszeit vermindert<br />
und zugleich ein Lohnausgleich bezahlt wird, hat der Arbeitgeber<br />
den Rechtsanspruch, daraus anfallende zusätzliche Kosten großteils vom<br />
AMS ersetzt zu bekommen.<br />
Das erste Modell erfüllte hinsichtlich der Akzeptanz nicht die Erwartungen<br />
(vor allem deshalb, weil eine Bedingung für die Förderung die Einstellung<br />
einer arbeitslosen Person oder eines Lehrlings war). Da das Interesse an<br />
einer derartigen Vereinbarung damit kaum geweckt wurde, kam es bereits<br />
mit 1.10.2000 zu einer Novellierung.<br />
Dabei wurde der mögliche Zeitraum für eine diesbezügliche Gestaltung bis<br />
zu 6,5 Jahren ausgedehnt und die zwingende Einstellung einer Ersatzarbeitskraft<br />
(eines Lehrlings) gestrichen.<br />
Mit dem Wegfall dieser Verpflichtung und anderen kleinen Korrekturen<br />
wurde die neue Altersteilzeitregelung zu einem Erfolgsmodell. Die sich aus<br />
dieser positiven Entwicklung ergebenden Kosten für die öffentliche Hand sind<br />
in weiterer Folge aufgrund des sprunghaften Anstieges der Anzahl der<br />
Altersteilzeitvereinbarungen stark angewachsen.