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Kostenlose Servicenummer - Arbeiterkammer

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Entwicklung der Altersteilzeit (ATZ) in Österreich<br />

Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 1999 wurde für Arbeitgeber erstmals<br />

der Anspruch auf eine Altersteilzeitbeihilfe geschaffen. Intention des Gesetzgebers<br />

dazu war unter anderem, die stark zunehmende Altersarbeitslosigkeit<br />

einzudämmen (oder zu verhindern) und auch einen gleitenden Übergang<br />

aus dem Erwerbsleben in die Pension zu ermöglichen.<br />

Insbesondere in Wirtschaftszweigen mit überproportionaler Altersarbeitslosigkeit<br />

sollte mittels einer Förderung wirtschaftlich schwacher Unternehmen<br />

durch das AMS ein Fortbestand von Arbeitsverhältnissen älterer<br />

Arbeitnehmer bis zum Pensionsantritt unter zumutbaren Entgeltbedingungen<br />

realisiert werden.<br />

Bereits Anfang 2000 wurde somit vom Gesetzgeber die Möglichkeit realisiert,<br />

eine vom AMS (Arbeitsmarktservice) geförderte Altersteilzeitvereinbarung<br />

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzuschließen. Unter der<br />

Voraussetzung, dass mit älteren Arbeitnehmern die aktuelle Arbeitszeit vermindert<br />

und zugleich ein Lohnausgleich bezahlt wird, hat der Arbeitgeber<br />

den Rechtsanspruch, daraus anfallende zusätzliche Kosten großteils vom<br />

AMS ersetzt zu bekommen.<br />

Das erste Modell erfüllte hinsichtlich der Akzeptanz nicht die Erwartungen<br />

(vor allem deshalb, weil eine Bedingung für die Förderung die Einstellung<br />

einer arbeitslosen Person oder eines Lehrlings war). Da das Interesse an<br />

einer derartigen Vereinbarung damit kaum geweckt wurde, kam es bereits<br />

mit 1.10.2000 zu einer Novellierung.<br />

Dabei wurde der mögliche Zeitraum für eine diesbezügliche Gestaltung bis<br />

zu 6,5 Jahren ausgedehnt und die zwingende Einstellung einer Ersatzarbeitskraft<br />

(eines Lehrlings) gestrichen.<br />

Mit dem Wegfall dieser Verpflichtung und anderen kleinen Korrekturen<br />

wurde die neue Altersteilzeitregelung zu einem Erfolgsmodell. Die sich aus<br />

dieser positiven Entwicklung ergebenden Kosten für die öffentliche Hand sind<br />

in weiterer Folge aufgrund des sprunghaften Anstieges der Anzahl der<br />

Altersteilzeitvereinbarungen stark angewachsen.

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