12 WIRTSCHAFT DISSONANZ Exorbitante Mautsätze für marode Infrastruktur Der BDI kritisiert den im Bundeskabinett gebilligten Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, nach dem die deutsche Wirtschaft über eine Mauterhöhung außergewöhnliche Mehrbelastungen schultern muss. Demnach liegt die geplante Erhöhung der Lkw-Maut um bis zu 60 % angesichts von rund drei Milliarden Euro Mehreinnahmen allein 2019 deutlich über allem Erwartbaren. Die Bundesregierung unterstellt bei ihren Berechnungen, dass das gesamte Straßennetz des Bundes Jahr für Jahr zu Neubauwerten intakt gehalten würde – was nicht der Fall ist. „Mit exorbitanten Mautsätzen soll die Wirtschaft nun Höchstbeträge für eine schön gemalte Infrastruktur zahlen. In Wahrheit müssen sich die Unternehmer tagtäglich auf den Straßen mit maroden Brücken, staubelasteten Langzeitbaustellen und zu wenigen Rastplätzen zufriedengeben“, kritisiert Holger Lösch, stellvertretender BDI- Hauptgeschäftsführer. Diese Kostensteigerung wirke wie eine Erhöhung von Verbrauchssteuern auf die gesamte Wirtschaft. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ausgerechnet die umweltfreundlichsten Fahrzeuge am stärksten zur Kasse bittet. Dies führt zu geringeren Anreizen für die Modernisierung der Lkw-Flotten. bdi.eu VERFÜLLUNG Erleichterungen in Bayern in Sicht? Bürokratieabbau auf bayrisch scheint zu funktionieren. So hat beispielsweise der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, eine Forderung des Bayerischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden, BIV, aufgegriffen. Mit der Feststellung: „Die hohen Hürden für die Verfüllung von mineralischen Abfällen wachsen sich mittlerweile zu einem flächendeckenden Notstand für alle am Bau Beteiligten aus!“, eröffnete er eine lebhafte Diskussion zwischen betroffenen Unternehmern, Verbandsvertretern und Ministerialbürokratie, vornehmlich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, im März 20<strong>18</strong> in den Räumen der Bayerischen Staatskanzlei. Der BIV formulierte als klare Forderungen, die zuvor im Arbeitskreis Verfüllung verabschiedet wurden, eine Aufhebung des grundsätzlichen Verfüllverbots von Nassstandorten, eine Berücksichtigung geogen bedingter Hintergrundbelastungen bei Grenzwertfestlegungen, die Zulassung geringer Mengen von Fremdanteilen in Z0-Material für die Nassverfüllung sowie praktikable Toleranzen bei der Bewertung im Rahmen der Fremdüberwachung. Konkrete Beispiele für absurde Regelungen im Vollzug des Verfüll-Leitfadens, vorgetragen von unmittelbar betroffenen Unternehmensvertretern, untermauerten die verbandsseitig formulierten Forderungen. „Die derzeitige grundsätzliche Ablehnung von Nassverfüllungen stellt meines Erachtens keine nachhaltige Lösung dar“, fasste Walter Nussel die zwischenzeitlich von vielen Mitgliedern des bayerischen Landtags geteilte Meinung der Politik zusammen. Deshalb wolle man in zwei Pilotprojekten die grundsätzliche Machbarkeit von Nassverfüllungen durch erweiterte Maßnahmen im Kontrollprozess demonstrieren. Bei den Vertretern des Umweltministeriums, allen voran dem obersten Grundwasserschützer und Leiter der Abteilung „Wasserwirtschaft und Bodenschutz“ Prof. Dr. Grambow, stieß er damit auf wenig Gegenliebe. Er warnte davor, die bisher zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlichen Nassverfüllverbot, die bei festgestelltem sog. „öffentlichem Interesse“ geboten seien, auszudehnen. Das Umweltministerium setzt auf die verstärkte Entsorgung in DK0-Deponien, was freilich bei den gegenwärtigen Genehmigungsabläufen keine wirkliche kurz- bis mittelfristige Alternative darstellt. Zu dieser Mitteilung passt eine weitere vom April, nach der das Kabinett des Freistaates Maßnahmen zur Preisdämmung bei der Entsorgung von Bodenaushub beschließt und dazu einen Sechs-Punkte-Plan verabschiedet, um eine Entspannung beim Umgang mit Bodenaushub zu erreichen. So sollen bestehende Deponiekapazitäten effizient genutzt und bei Bedarf ausgebaut werden. Planer, Bauherren und Behörde sollen durch eine Informationsoffensive für das Thema der Entsorgung von Bodenaushub sensibilisiert werden. Für die Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und Wasserwirtschaftsämter ist ein Maßnahmenpaket zur bestmöglichen Unterstützung auf den Gebieten Bodenschutz, Abfallwirtschaft und Wasserwirtschaft geplant. Bestehende fachliche Regelungen sollen einem umfassenden Praxis-Check unterzogen werden, um eine vereinfachte Handhabung zu erreichen. Verfahrenserleichterungen und Verbesserungen bei der Überwachung sollen innovative Wege bei der Nassverfüllung aufzeigen, die gleichzeitig das bewährte Schutzniveau aufrechterhalten. Das Kabinett strebt darüber hinaus die Durchsetzungen der Länderöffnungsklausel in der geplanten Mantelverordnung des Bundes an. Ministerpräsident Dr. Markus Söder stellte klar, dass auch beim Schutz von Mensch, Tier und Natur die Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen seien. Umweltminister Dr. Marcel Huber möchte u. a. bei der Entsorgung von Bodenaushub zukunftsorientierte Wege gehen, um einen bestmöglichen Ausgleich zwischen Wirtschaft und Ökologie zu finden. Der BIV begrüßte den Kabinettsbeschluss und wertete ihn als klares Bekenntnis der Landesregierung zum Wirtschaftsstandort Bayern. biv.bayern GESTEINS PERSPEKTIVEN 4/20<strong>18</strong>
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