i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />
- Zuglänge,<br />
den Planfeststellungsunterlagen überschritten. <strong>Die</strong>se Überschreitungen der<br />
- Zuggeschwindigkeit,<br />
Grenzwerte der 16. BImSchV werden sich noch verschärfen, wenn die Rahmen-<br />
bedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung angepasst wurden, insbe-<br />
- Zuggewicht.<br />
sondere wenn die tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen höher sind als die in<br />
den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten Zugzahlen oder wenn der<br />
Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />
„Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />
ten. Eine Veräußerung oder Verpachtung meines Grundstücks wird zusätzlich<br />
erschwert. Insgesamt führt das Vorhaben zu einem erheblichen merkantilen<br />
Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte nicht überschrit-<br />
Minderwert des Gesamtgrundstücks. Im Einzelnen:<br />
ten werden<br />
Baustein 3 für Mieter/Pächter:<br />
<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />
den Planfeststellungsunterlagen derzeit zwar nicht überschritten. Es ist jedoch<br />
Ich bin Mieter/Pächter in dem Gebäude (Str.), <strong>Teningen</strong>.<br />
nicht ausgeschlossen, dass Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV<br />
Meine Wohnung/Betriebsstätte wird durch das Vorhaben über den schon vor-<br />
eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung<br />
handenen Lärm von der Bundesautobahn A 5 hinaus erheblichen zusätzlichen<br />
angepasst wurden. Eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte kommt<br />
Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Das Vorhaben ermöglicht umfangreicheren<br />
danach insbesondere dann in Betracht, wenn die tatsächlich zu erwartenden<br />
und für die Umgebung noch wesentlich mehr belastenden Schienenverkehr, und<br />
Zugzahlen höher sind als die in den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten<br />
zwar durch die Erhöhung/Vergrößerung von<br />
Zugzahlen oder wenn der „Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />
- Zugzahl,<br />
2. Steigerungspotential<br />
- Zugdichte,<br />
Dabei besteht sogar ein Steigerungspotential noch weit über den jetzt gewählten<br />
Prognosehorizont 2015 hinaus. <strong>Die</strong> durch die Bundesautobahn A 5 sowie den<br />
- Zuglänge,<br />
vorhandenen Bahnbetrieb ohnehin bestehenden Beeinträchtigungen für die Bür-<br />
- Zuggeschwindigkeit,<br />
ger im PfA 8.1 werden damit potenziert, und zwar wenigstens teilweise trotz vor-<br />
gesehener Schutzmaßnahmen. Aufgrund der absehbaren weiteren Zunahme<br />
- Zuggewicht.<br />
über die jetzt schon prognostizierten Beeinträchtigungen hinaus werden auch<br />
Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />
die jetzt vorgesehenen Schutzmaßnahmen auf längere Sicht nicht ausreichen.<br />
ten. Im Einzelnen:<br />
III. Beeinträchtigungen während der Bauzeit<br />
1. Lärmimmissionen in der Betriebsphase<br />
1. Lärmbeeinträchtigung während der Bauzeit<br />
Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte überschritten<br />
werden (insbes. Ortsetter Nimburg und Gewerbegebiet „Rohrlache I“, In-<br />
In besonderer Weise werde ich während der immerhin ca. 4 Jahre dauernden<br />
Bauzeit von Lärmbelastungen betroffen sein. Es liegt auf der Hand, dass wäh-<br />
dustriegebiete „Rohrlache III“ und „Waidplatz“)