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i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />

- Zuglänge,<br />

den Planfeststellungsunterlagen überschritten. <strong>Die</strong>se Überschreitungen der<br />

- Zuggeschwindigkeit,<br />

Grenzwerte der 16. BImSchV werden sich noch verschärfen, wenn die Rahmen-<br />

bedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung angepasst wurden, insbe-<br />

- Zuggewicht.<br />

sondere wenn die tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen höher sind als die in<br />

den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten Zugzahlen oder wenn der<br />

Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />

„Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />

ten. Eine Veräußerung oder Verpachtung meines Grundstücks wird zusätzlich<br />

erschwert. Insgesamt führt das Vorhaben zu einem erheblichen merkantilen<br />

Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte nicht überschrit-<br />

Minderwert des Gesamtgrundstücks. Im Einzelnen:<br />

ten werden<br />

Baustein 3 für Mieter/Pächter:<br />

<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />

den Planfeststellungsunterlagen derzeit zwar nicht überschritten. Es ist jedoch<br />

Ich bin Mieter/Pächter in dem Gebäude (Str.), <strong>Teningen</strong>.<br />

nicht ausgeschlossen, dass Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV<br />

Meine Wohnung/Betriebsstätte wird durch das Vorhaben über den schon vor-<br />

eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung<br />

handenen Lärm von der Bundesautobahn A 5 hinaus erheblichen zusätzlichen<br />

angepasst wurden. Eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte kommt<br />

Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Das Vorhaben ermöglicht umfangreicheren<br />

danach insbesondere dann in Betracht, wenn die tatsächlich zu erwartenden<br />

und für die Umgebung noch wesentlich mehr belastenden Schienenverkehr, und<br />

Zugzahlen höher sind als die in den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten<br />

zwar durch die Erhöhung/Vergrößerung von<br />

Zugzahlen oder wenn der „Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />

- Zugzahl,<br />

2. Steigerungspotential<br />

- Zugdichte,<br />

Dabei besteht sogar ein Steigerungspotential noch weit über den jetzt gewählten<br />

Prognosehorizont 2015 hinaus. <strong>Die</strong> durch die Bundesautobahn A 5 sowie den<br />

- Zuglänge,<br />

vorhandenen Bahnbetrieb ohnehin bestehenden Beeinträchtigungen für die Bür-<br />

- Zuggeschwindigkeit,<br />

ger im PfA 8.1 werden damit potenziert, und zwar wenigstens teilweise trotz vor-<br />

gesehener Schutzmaßnahmen. Aufgrund der absehbaren weiteren Zunahme<br />

- Zuggewicht.<br />

über die jetzt schon prognostizierten Beeinträchtigungen hinaus werden auch<br />

Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />

die jetzt vorgesehenen Schutzmaßnahmen auf längere Sicht nicht ausreichen.<br />

ten. Im Einzelnen:<br />

III. Beeinträchtigungen während der Bauzeit<br />

1. Lärmimmissionen in der Betriebsphase<br />

1. Lärmbeeinträchtigung während der Bauzeit<br />

Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte überschritten<br />

werden (insbes. Ortsetter Nimburg und Gewerbegebiet „Rohrlache I“, In-<br />

In besonderer Weise werde ich während der immerhin ca. 4 Jahre dauernden<br />

Bauzeit von Lärmbelastungen betroffen sein. Es liegt auf der Hand, dass wäh-<br />

dustriegebiete „Rohrlache III“ und „Waidplatz“)

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