i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
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(Fluglärmgesetz) Rechnung. <strong>Die</strong>s zeigt sich besonders deutlich in dem Vorblatt<br />
nenverkehr und insbesondere bei nächtlichem Schienenverkehr kommt es des-<br />
des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung<br />
halb zu Lärmbelastungen, die der von nah und lästig vorbeiratternden LKW ver-<br />
von Flugplätzen. Darin heißt es:<br />
gleichbar sind. <strong>Die</strong>s gilt vor allem für den Güterverkehr, der aufgrund des<br />
schlechteren rollenden Materials regelmäßig deutlich lauter ist als Personenver-<br />
„Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, das<br />
aus dem Jahr 1971 stammt und seither nahezu<br />
unverändert blieb, ist mittlerweile veraltet. Das<br />
Gesetz entspricht nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen<br />
der Lärmwirkungsforschung und entfaltet<br />
kaum noch Wirkung, da die Lärmschutzzonen<br />
oftmals nur wenig über das Flugplatzgelände<br />
hinaus reichen. Es ist damit weder in der Lage,<br />
die Siedlungsentwicklung im Umland der größeren<br />
Flugplätze unter Lärmschutzgesichtspunkten<br />
wirksam zu steuern, noch vermittelt es angemessene,<br />
den heutigen Erkenntnissen über Fluglärmwirkungen<br />
Rechnung tragende Ansprüche<br />
auf passiven Schallschutz für die von Fluglärm<br />
betroffenen Flugplatzanwohner.“<br />
kehr. <strong>Die</strong>s folgt insbesondere daraus, dass das rollende Material im Güterver-<br />
kehr in der Regel noch mit den älteren, deutlich lauteren Graugussklotzbremsen<br />
ausgestattet ist anstatt mit Verbundbremsen aus Kunststoff (sogenannte „K-<br />
Sohlen“), die geräuscharmer sind und keine bzw. nur eine geringe „Verriffelung“<br />
der Räder verursachen. Ferner ist das ältere rollende Material im Güterverkehr<br />
regelmäßig nicht mit Radschallabsorbern oder Geräusch dämpfenden Federun-<br />
gen versehen.<br />
Ferner wird der Schienenverkehr heutzutage auf modernen Trassen in hoher<br />
Frequenz abgewickelt. Aus diesem Grund verbleiben zwischen den einzelnen<br />
Zügen allenfalls noch kurze Unterbrechungen, so dass nicht mehr von einem<br />
„langsamen An- und Abschwellen“ des Lärmpegels, sondern eher von einem<br />
<strong>Die</strong>s wird bestätigt durch die vom europäischen Gesetzgeber erlassene Richtli-<br />
konstanten Grundlärmpegel auszugehen ist, der jeweils am Beginn und am En-<br />
nie 2002/49/EG vom 25 Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von<br />
Umgebungslärm. Einen Schienenbonus enthält die Umgebungslärmrichtlinie<br />
de einer Schallschutzwand durch ein abruptes An- und Abschwellen des Lärm-<br />
pegels verstärkt wird.<br />
nicht, d.h. der europäische Gesetzgeber unterscheidet bei der Beurteilung der<br />
Schädlichkeit des Lärms nicht zwischen unterschiedlichen Verkehrslärmquellen.<br />
Nach alledem unterscheidet sich ein moderner Schienenweg kaum von einer<br />
entsprechend frequentierten Fernstraße für Kraftfahrzeuge. <strong>Die</strong>s zeigt sich bei-<br />
Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und insbesondere neuer, we-<br />
spielhaft an der NBS im PfA 8.1, für die die Antragstellerin selbst von bis zu 284<br />
sentlich anderen Betriebsformen im Schienenverkehr ist der Schienenbonus<br />
Güterzügen in 24 Stunden und von 155 Güterzügen in der Nachtzeit von 22 – 6<br />
entweder erheblich auszudifferenzieren oder ganz abzuschaffen und die 16.<br />
Uhr ausgeht. Danach müssen in der Nachtzeit stündlich im Schnitt knapp 20 Gü-<br />
BImSchV entsprechend fortzuschreiben und anzupassen. Insbesondere dem<br />
Gleichheitsgebot wird nur dadurch Rechnung getragen, dass stark befahrene<br />
terverkehrseinheiten auf der NBS im PfA 8.1 abgewickelt werden. Zu einer wei-<br />
teren Privilegierung der Bahn aufgrund früher bestehender Besonderheiten des<br />
Güterverkehrsstrecken, normal befahrene Strecken im Mischbetrieb, reine Per-<br />
von Schienenverkehr ausgehenden Lärms besteht daher kein Anlass mehr.<br />
sonenverkehrsstrecken ohne Hochgeschwindigkeitsverkehr, reine Hochge-<br />
Auch die Rechtfertigung für eine fiskalisch motivierte Besserstellung des Schie-<br />
schwindigkeitsstrecken unterschiedlich behandelt werden und nicht einer pau-<br />
nenverkehrs ist spätestens seit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn<br />
schalen Bonusregelung unterliegen.<br />
entfallen.<br />
Ich fordere hilfsweise, den Schienenbonus für den PfA 8.1 zumindest so lange<br />
Den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung trägt der Bundesge-<br />
nicht mehr anzuwenden, bis der Gesetzgeber eine Überprüfung und Korrektur<br />
des Schienenbonus unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und unter Be-<br />
setzgeber inzwischen auch durch das am 7. Juni 2007 in Kraft getretene Gesetz<br />
zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen