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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

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(Fluglärmgesetz) Rechnung. <strong>Die</strong>s zeigt sich besonders deutlich in dem Vorblatt<br />

nenverkehr und insbesondere bei nächtlichem Schienenverkehr kommt es des-<br />

des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung<br />

halb zu Lärmbelastungen, die der von nah und lästig vorbeiratternden LKW ver-<br />

von Flugplätzen. Darin heißt es:<br />

gleichbar sind. <strong>Die</strong>s gilt vor allem für den Güterverkehr, der aufgrund des<br />

schlechteren rollenden Materials regelmäßig deutlich lauter ist als Personenver-<br />

„Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, das<br />

aus dem Jahr 1971 stammt und seither nahezu<br />

unverändert blieb, ist mittlerweile veraltet. Das<br />

Gesetz entspricht nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen<br />

der Lärmwirkungsforschung und entfaltet<br />

kaum noch Wirkung, da die Lärmschutzzonen<br />

oftmals nur wenig über das Flugplatzgelände<br />

hinaus reichen. Es ist damit weder in der Lage,<br />

die Siedlungsentwicklung im Umland der größeren<br />

Flugplätze unter Lärmschutzgesichtspunkten<br />

wirksam zu steuern, noch vermittelt es angemessene,<br />

den heutigen Erkenntnissen über Fluglärmwirkungen<br />

Rechnung tragende Ansprüche<br />

auf passiven Schallschutz für die von Fluglärm<br />

betroffenen Flugplatzanwohner.“<br />

kehr. <strong>Die</strong>s folgt insbesondere daraus, dass das rollende Material im Güterver-<br />

kehr in der Regel noch mit den älteren, deutlich lauteren Graugussklotzbremsen<br />

ausgestattet ist anstatt mit Verbundbremsen aus Kunststoff (sogenannte „K-<br />

Sohlen“), die geräuscharmer sind und keine bzw. nur eine geringe „Verriffelung“<br />

der Räder verursachen. Ferner ist das ältere rollende Material im Güterverkehr<br />

regelmäßig nicht mit Radschallabsorbern oder Geräusch dämpfenden Federun-<br />

gen versehen.<br />

Ferner wird der Schienenverkehr heutzutage auf modernen Trassen in hoher<br />

Frequenz abgewickelt. Aus diesem Grund verbleiben zwischen den einzelnen<br />

Zügen allenfalls noch kurze Unterbrechungen, so dass nicht mehr von einem<br />

„langsamen An- und Abschwellen“ des Lärmpegels, sondern eher von einem<br />

<strong>Die</strong>s wird bestätigt durch die vom europäischen Gesetzgeber erlassene Richtli-<br />

konstanten Grundlärmpegel auszugehen ist, der jeweils am Beginn und am En-<br />

nie 2002/49/EG vom 25 Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von<br />

Umgebungslärm. Einen Schienenbonus enthält die Umgebungslärmrichtlinie<br />

de einer Schallschutzwand durch ein abruptes An- und Abschwellen des Lärm-<br />

pegels verstärkt wird.<br />

nicht, d.h. der europäische Gesetzgeber unterscheidet bei der Beurteilung der<br />

Schädlichkeit des Lärms nicht zwischen unterschiedlichen Verkehrslärmquellen.<br />

Nach alledem unterscheidet sich ein moderner Schienenweg kaum von einer<br />

entsprechend frequentierten Fernstraße für Kraftfahrzeuge. <strong>Die</strong>s zeigt sich bei-<br />

Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und insbesondere neuer, we-<br />

spielhaft an der NBS im PfA 8.1, für die die Antragstellerin selbst von bis zu 284<br />

sentlich anderen Betriebsformen im Schienenverkehr ist der Schienenbonus<br />

Güterzügen in 24 Stunden und von 155 Güterzügen in der Nachtzeit von 22 – 6<br />

entweder erheblich auszudifferenzieren oder ganz abzuschaffen und die 16.<br />

Uhr ausgeht. Danach müssen in der Nachtzeit stündlich im Schnitt knapp 20 Gü-<br />

BImSchV entsprechend fortzuschreiben und anzupassen. Insbesondere dem<br />

Gleichheitsgebot wird nur dadurch Rechnung getragen, dass stark befahrene<br />

terverkehrseinheiten auf der NBS im PfA 8.1 abgewickelt werden. Zu einer wei-<br />

teren Privilegierung der Bahn aufgrund früher bestehender Besonderheiten des<br />

Güterverkehrsstrecken, normal befahrene Strecken im Mischbetrieb, reine Per-<br />

von Schienenverkehr ausgehenden Lärms besteht daher kein Anlass mehr.<br />

sonenverkehrsstrecken ohne Hochgeschwindigkeitsverkehr, reine Hochge-<br />

Auch die Rechtfertigung für eine fiskalisch motivierte Besserstellung des Schie-<br />

schwindigkeitsstrecken unterschiedlich behandelt werden und nicht einer pau-<br />

nenverkehrs ist spätestens seit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn<br />

schalen Bonusregelung unterliegen.<br />

entfallen.<br />

Ich fordere hilfsweise, den Schienenbonus für den PfA 8.1 zumindest so lange<br />

Den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung trägt der Bundesge-<br />

nicht mehr anzuwenden, bis der Gesetzgeber eine Überprüfung und Korrektur<br />

des Schienenbonus unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und unter Be-<br />

setzgeber inzwischen auch durch das am 7. Juni 2007 in Kraft getretene Gesetz<br />

zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen

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