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i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel 17<br />

In der trinationalen Studie „Strategische Gesamtplanung Basel – Verkehrsfüh-<br />

Angesichts der Einbettung der NBS Karlsruhe-Basel in das europäische Eisen-<br />

rung im Raum Basel“ ist sogar eine Verlängerung der Güterzüge auf den Zulei-<br />

bahnnetz und aufgrund der Eigenschaft der NBS als Zulaufstrecke für Neue Ei-<br />

tungsstrecken von Appenweier bis Basel von derzeit 600 Meter auf bis zu<br />

senbahn Alpen-Transversale (NEAT) ist über die Prognosezahlen 2025 hinaus<br />

1.500 Meter vorgesehen.<br />

mit einer erheblichen Zunahme des Güterverkehrs auch im vorliegenden PfA 8.1<br />

zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausweislich des Gutachtens des<br />

Der Schalltechnischen Untersuchung ist daher bei einer realistischen Betrach-<br />

vom Land beauftragten Ingenieurbüros BVU „Nachfrageprognose 2025 für den<br />

tung eine Güterzuglänge von mindestens 1.200 Meter, bei einer worst-case-<br />

Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr auf der Oberrheinstre-<br />

Betrachtung sogar von 1.500 m zu Grunde zu legen.<br />

cke“ im PfA 8.1 unter Berücksichtigung von NBS und ABS im Jahr 2025 lediglich<br />

eine Trassenauslastung von 77 % erreicht wird. D.h., dass auch für die NBS<br />

6. Keine Anwendung des Schienenbonus<br />

noch ein erhebliches Steigerungspotential besteht.<br />

Ausweislich der Planfeststellungsunterlagen ermittelt die Antragstellerin den ent-<br />

Aufgrund der Liberalisierung des Güterverkehrs auf EU-Ebene liegt es auf der<br />

lang der NBS im PfA 8.1 erforderlichen Lärmschutz unter Berücksichtigung des<br />

Hand, dass die Antragstellerin als privates Wirtschaftsunternehmen bestrebt<br />

„Schienenbonus“ gemäß § 3 Abs. 1 der 16. BImSchV i.V.m. Anlage 2 zur 16.<br />

sein wird, die nach dem Bau der Neubaustrecke vorhandene Streckenkapazität<br />

BImSchV in Höhe von 5 dB(A).<br />

in vollem Umfang zu nutzen. Da im Planfeststellungsbeschluss keine Begren-<br />

Ich fordere, dass der Schienenbonus von 5 dB(A) nicht in Ansatz gebracht wird.<br />

zung der Zugzahlen festgelegt werden kann, sind der Schalltechnischen Unter-<br />

Zwar hat die Rechtsprechung des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte<br />

suchung im Sinne einer worst-case-Betrachtung die technisch maximal mögli-<br />

den Schienenbonus noch angewendet und die vom Verordnungsgeber ange-<br />

chen Zugzahlen zu Grunde zu legen.<br />

nommene geringere Störwirkung von Schienenverkehrslärm als noch von des-<br />

sen Beurteilungsspielraum gedeckt angesehen. Denn es sei nicht Aufgabe der<br />

5. Länge der Güterzüge<br />

Genehmigungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren der Ge-<br />

In den schalltechnischen Berechnungen wird nur von einer Länge der Güterzüge<br />

richte, die dem Verordnungsgeber zugewiesene Risikoermittlung und -<br />

von 600 Meter im Prognosefall 2015 ausgegangen. Ich fordere, dass der Schall-<br />

einschätzung durch eine eigene Bewertung zu ersetzen.<br />

technischen Untersuchung eine Länge der auf der NBS verkehrenden Güterzü-<br />

Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der<br />

ge von mindestens 1.200 m zugrunde gelegt wird.<br />

Verordnungsgeber verpflichtet bleibt, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsfor-<br />

Ausweislich des Gutachtens des vom Land beauftragten Ingenieurbüros BVU<br />

schung zu beobachten, insoweit den Schienenbonus unter Kontrolle zu halten<br />

„Nachfrageprognose 2025 für den Schienengüter- und den Schienenpersonen-<br />

und ggf. entstehende neue Erkenntnisse zu bewerten und zu gewichten.<br />

fernverkehr auf der Oberrheinstrecke“ ist in jedem Fall von einer Zuglänge von<br />

Vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2003 – 9 B 49/02 –,<br />

zitiert nach juris, cd-rom, <strong>Verwaltung</strong>srecht<br />

mindestens 750 m auszugehen. Bei realistischer Betrachtung ist jedoch von ei-<br />

ner Zuglänge von 1.200 m auszugehen. Denn gegenüber der ursprünglichen<br />

Planung weisen die nun offengelegten Planunterlagen geringere Steigungen der<br />

Ein Abweichen der Genehmigungsbehörde oder der Gerichte von dieser norma-<br />

Gradiente auf. So ist beispielsweise in Freiburg eine Steigung von ursprünglich<br />

tiven Vorgabe des Verordnungsgebers ist erst dann veranlasst, wenn eine Er-<br />

12,5 Promille auf 6,5 Promille reduziert worden. Auf einer solchen Flachland-<br />

kenntnislage hinsichtlich physiologischer Lärmwirkungen vorliegt, die den Ver-<br />

bahn werden derzeit Zuglängen von 1.200 m erprobt.<br />

ordnungsgeber dazu zwingt, seine Erkenntnisse in Bezug auf den Schienenbo-

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