i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
Verwendung ausschließlich geräuscharmer Baumaschinen,<br />
IV. Schallschutz während der Bauzeit<br />
Anwendung geräuscharmer Bauverfahren,<br />
Ich fordere, dass die von der Antragstellerin auf S. 174f. des Erläuterungsbe-<br />
richts bereits angekündigte Verpflichtung der bauausführenden Unternehmen<br />
Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.<br />
zum Einsatz lärmarmer Bauverfahren und Baumaschinen für die gesamte mehr-<br />
In dem Planfeststellungsbeschluss ist ferner festzusetzen, dass die vorgenann-<br />
jährige Bauphase als Auflage in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen<br />
ten Maßnahmen zugleich wesentlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterla-<br />
wird. Schon nach dem Erläuterungsbericht soll die Bauzeit 3 bis 4 Jahre dauern.<br />
Tatsächlich befürchte ich eine deutlich längere Bauzeit. In den Planfeststel-<br />
gen für die zu beauftragenden Baufirmen werden.<br />
lungsabschnitten 8.3 und 9.0 veranschlagt die Antragstellerin nach den jeweili-<br />
<strong>Die</strong>s ist umso dringlicher, als die Antragstellerin bei laufenden Unterhaltungsar-<br />
gen Erläuterungsberichten eine Bauzeit von jeweils 5 bis 6 Jahren. Es ist kein<br />
beiten in der Vergangenheit die AVV-Baulärm oftmals nicht eingehalten hat.<br />
Grund erkennbar, weshalb die Bauzeit für den PfA 8.1 in solchem Maße kürzer<br />
sein soll als in den PfA 8.3 und 9.0.<br />
f) Anordnung für eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Lärmwerte<br />
gem. AVV-Baulärm durch die zuständige Behörde in dem Planfeststellungsbeschluss.<br />
Ich fordere außerdem, dass die Auflagen zum Lärmschutz in der Bauzeit wie<br />
folgt konkretisiert werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungswerte der<br />
AVV Baulärm auch tatsächlich eingehalten oder unterschritten werden:<br />
V. Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall<br />
a) Keinerlei Baumaßnahmen in dem Nachtzeitraum gem. AVV-Baulärm von<br />
1. Berücksichtigung des Plangebiets des Bebauungsplans „Rohrlache III“<br />
20.00 Uhr bis 07.00 Uhr,<br />
Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Industriegebiet<br />
„Rohrlache III“ insbes. für die Fa. Graf<br />
b) Keine Baumaßnahmen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen,<br />
c) Vorlage einer Untersuchung beim Regierungspräsidium vor Beginn der Bau-<br />
Ich fordere, dass das unmittelbar an die NBS angrenzende Plangebiet des Be-<br />
maßnahmen, aus der sich ergibt, dass und durch welche konkreten Maßnahmen<br />
bauungsplans „Rohrlache III“ in die erschütterungstechnische Untersuchung<br />
die einschlägigen Lärmwerte der AVV-Baulärmfür den Baubetrieb ohne Stre-<br />
einbezogen wird.<br />
ckenbau in vollem Umfang eingehalten werden.<br />
2. Erschütterungsschutz während der Bauzeit<br />
d) Erstattungsfähigkeit der passiven Schallschutzmaßnahmen schon vor Baube-<br />
ginn.<br />
Ich fordere, dass bereits in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufge-<br />
nommen wird, wonach die Antragstellerin verpflichtet wird, vor Beginn der Bau-<br />
e) Anordnung folgender Maßnahmen zur Minderung der Geräusche während der<br />
arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um sicherzustellen,<br />
Bauphase:<br />
dass keine baubedingten Beeinträchtigungen vorhandener Anlagen/Gebäude<br />
Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle,<br />
entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist der Zustand der bestehenden Bau-<br />
substanz im Einwirkbereich zu überprüfen und festzuhalten, um evtl. baubeding-<br />
Abschirmung der Baustelle,<br />
te Schäden feststellen zu können. <strong>Die</strong> Antragstellerin ist im Planfeststellungsbe-<br />
Maßnahmen an Baumaschinen,