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i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Verwendung ausschließlich geräuscharmer Baumaschinen,<br />

IV. Schallschutz während der Bauzeit<br />

Anwendung geräuscharmer Bauverfahren,<br />

Ich fordere, dass die von der Antragstellerin auf S. 174f. des Erläuterungsbe-<br />

richts bereits angekündigte Verpflichtung der bauausführenden Unternehmen<br />

Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.<br />

zum Einsatz lärmarmer Bauverfahren und Baumaschinen für die gesamte mehr-<br />

In dem Planfeststellungsbeschluss ist ferner festzusetzen, dass die vorgenann-<br />

jährige Bauphase als Auflage in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen<br />

ten Maßnahmen zugleich wesentlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterla-<br />

wird. Schon nach dem Erläuterungsbericht soll die Bauzeit 3 bis 4 Jahre dauern.<br />

Tatsächlich befürchte ich eine deutlich längere Bauzeit. In den Planfeststel-<br />

gen für die zu beauftragenden Baufirmen werden.<br />

lungsabschnitten 8.3 und 9.0 veranschlagt die Antragstellerin nach den jeweili-<br />

<strong>Die</strong>s ist umso dringlicher, als die Antragstellerin bei laufenden Unterhaltungsar-<br />

gen Erläuterungsberichten eine Bauzeit von jeweils 5 bis 6 Jahren. Es ist kein<br />

beiten in der Vergangenheit die AVV-Baulärm oftmals nicht eingehalten hat.<br />

Grund erkennbar, weshalb die Bauzeit für den PfA 8.1 in solchem Maße kürzer<br />

sein soll als in den PfA 8.3 und 9.0.<br />

f) Anordnung für eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Lärmwerte<br />

gem. AVV-Baulärm durch die zuständige Behörde in dem Planfeststellungsbeschluss.<br />

Ich fordere außerdem, dass die Auflagen zum Lärmschutz in der Bauzeit wie<br />

folgt konkretisiert werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungswerte der<br />

AVV Baulärm auch tatsächlich eingehalten oder unterschritten werden:<br />

V. Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall<br />

a) Keinerlei Baumaßnahmen in dem Nachtzeitraum gem. AVV-Baulärm von<br />

1. Berücksichtigung des Plangebiets des Bebauungsplans „Rohrlache III“<br />

20.00 Uhr bis 07.00 Uhr,<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Industriegebiet<br />

„Rohrlache III“ insbes. für die Fa. Graf<br />

b) Keine Baumaßnahmen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen,<br />

c) Vorlage einer Untersuchung beim Regierungspräsidium vor Beginn der Bau-<br />

Ich fordere, dass das unmittelbar an die NBS angrenzende Plangebiet des Be-<br />

maßnahmen, aus der sich ergibt, dass und durch welche konkreten Maßnahmen<br />

bauungsplans „Rohrlache III“ in die erschütterungstechnische Untersuchung<br />

die einschlägigen Lärmwerte der AVV-Baulärmfür den Baubetrieb ohne Stre-<br />

einbezogen wird.<br />

ckenbau in vollem Umfang eingehalten werden.<br />

2. Erschütterungsschutz während der Bauzeit<br />

d) Erstattungsfähigkeit der passiven Schallschutzmaßnahmen schon vor Baube-<br />

ginn.<br />

Ich fordere, dass bereits in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufge-<br />

nommen wird, wonach die Antragstellerin verpflichtet wird, vor Beginn der Bau-<br />

e) Anordnung folgender Maßnahmen zur Minderung der Geräusche während der<br />

arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um sicherzustellen,<br />

Bauphase:<br />

dass keine baubedingten Beeinträchtigungen vorhandener Anlagen/Gebäude<br />

Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle,<br />

entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist der Zustand der bestehenden Bau-<br />

substanz im Einwirkbereich zu überprüfen und festzuhalten, um evtl. baubeding-<br />

Abschirmung der Baustelle,<br />

te Schäden feststellen zu können. <strong>Die</strong> Antragstellerin ist im Planfeststellungsbe-<br />

Maßnahmen an Baumaschinen,

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