i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
50<br />
49<br />
IX. Natur- und Landschaftsschutz<br />
Zu diesem Zweck fordere ich, dass in den Planfeststellungsbeschluss folgende<br />
Auflage aufgenommen wird:<br />
<strong>Die</strong> ersten beiden Einwenderbausteine sind im Hinblick auf ein eventuelles<br />
Klageverfahren vor allem für Eigentumsbetroffene wichtig<br />
1. Natura2000-Verträglichkeit<br />
Im Bereich des PfA 8.1 sind die Beeinträchtigungen des europäischen Schutz-<br />
gebietsnetz Natura 2000 schwerwiegender als von der Antragstellerin im Rah-<br />
men der FFH-Verträglichkeitsstudie „Glotter und nördlicher Mooswald“ einge-<br />
„<strong>Die</strong> Vorhabenträgerin hat unter Hinzuziehung neutraler<br />
Sachverständiger eine Beweissicherung an den<br />
gemäß den Planfeststellungsunterlagen als Baustraßen<br />
vorgesehenen <strong>Gemeinde</strong>- und <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen<br />
sowie den Wirtschaftswegen durchzuführen;<br />
die beweiszusichernden Verkehrswege werden<br />
in den Unterlagen im einzelnen bestimmt.<br />
<strong>Die</strong> Beweissicherung muss sich zumindest auf den<br />
baulichen Zustand vor Beginn und nach Ende der<br />
Bauarbeiten erstrecken.“<br />
schätzt. Entgegen der Bewertung der Antragstellerin sind erhebliche Beeinträch-<br />
tigungen nicht nur für das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus, son-<br />
5. Keine Baustraße durch den Ortsteil Nimburg<br />
dern auch für die Helm-Azurjungfer, die Kleine Flussmuschel und den Hirschkä-<br />
fer zu erwarten.<br />
Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Nim-<br />
burg<br />
<strong>Die</strong> Gründe für die fehlerhafte Einschätzung der Antragstellerin sind die fehler-<br />
hafte Beurteilung hinsichtlich der Erheblichkeit von Flächeninanspruchnahmen<br />
Ich fordere, das Baustraßenkonzept in der Weise zu ändern, dass die von der<br />
der Habitate von Arten des Anhangs II sowie weiterer Beeinträchtigungen dieser<br />
L 114 abzweigende Bottinger Straße bis zur Waldstraße im Ortsteil Nimburg<br />
Arten. Zudem sind zahlreiche von der Antragstellerin geplante Maßnahmen<br />
nicht als Baustraße genutzt wird. Ausweislich des Übersichtsplans „Baustra-<br />
rechtlich und fachlich nicht geeignet um erhebliche Beeinträchtigungen auszu-<br />
ßenkonzept“, Ordner 4, Anlage 11.1 soll diese Straße auch als Baustraße ge-<br />
schließen. <br />
nutzt werden. <strong>Die</strong> Bottinger Straße verläuft mitten im Ortsetter von Nimburg.<br />
Ausweislich Anlage 2 befinden sich entlang der Bottinger Straße zahlreiche<br />
Ich fordere deshalb, dass zumutbare Maßnahmen der Schadensbegrenzung im<br />
Wohngebäude, deren Bewohner bei der zu erwartenden ca. 4-jährigen Bauzeit<br />
Sinne der EU-Kommission in die Planung integriert werden, um erhebliche Be-<br />
mit erheblichen Lärmbelastungen durch Baustellenverkehr zu rechnen haben.<br />
einträchtigungen der Schutzziele des FFH-Gebiets zu vermeiden. Notwendig<br />
<strong>Die</strong> Wohnbebauung darf durch die Baustraßen so wenig wie möglich beeinträch-<br />
sind<br />
tigt werden.<br />
eine geringere Flächeninanspruchnahme durch Trassenoptimierung,<br />
6. Radweg zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel<br />
ein erhöhter Kollisionsschutz und Lärmminderung durch Schutzwände<br />
Ich fordere, dass die Radwegeverbindung zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel auch<br />
und bessere Gewässerschutzmaßnahmen.<br />
bei der vorgesehenen Entfernung des Hochwasserdamms umwegfrei erhalten<br />
bleibt.<br />
<strong>Die</strong> erforderliche Konkretisierung ergibt sich aus der Stellungnahme zu Natu-<br />
ra2000 und Besonderem Artenschutz des Büros faktorgrün vom April 2009, das<br />
ich mir auch im Übrigen vollinhaltlich zu eigen mache. Falls die genannten Maß-<br />
nahmen zur Schadensbegrenzung nicht ausreichen um erhebliche Beeinträchti-