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i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

50<br />

49<br />

IX. Natur- und Landschaftsschutz<br />

Zu diesem Zweck fordere ich, dass in den Planfeststellungsbeschluss folgende<br />

Auflage aufgenommen wird:<br />

<strong>Die</strong> ersten beiden Einwenderbausteine sind im Hinblick auf ein eventuelles<br />

Klageverfahren vor allem für Eigentumsbetroffene wichtig<br />

1. Natura2000-Verträglichkeit<br />

Im Bereich des PfA 8.1 sind die Beeinträchtigungen des europäischen Schutz-<br />

gebietsnetz Natura 2000 schwerwiegender als von der Antragstellerin im Rah-<br />

men der FFH-Verträglichkeitsstudie „Glotter und nördlicher Mooswald“ einge-<br />

„<strong>Die</strong> Vorhabenträgerin hat unter Hinzuziehung neutraler<br />

Sachverständiger eine Beweissicherung an den<br />

gemäß den Planfeststellungsunterlagen als Baustraßen<br />

vorgesehenen <strong>Gemeinde</strong>- und <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen<br />

sowie den Wirtschaftswegen durchzuführen;<br />

die beweiszusichernden Verkehrswege werden<br />

in den Unterlagen im einzelnen bestimmt.<br />

<strong>Die</strong> Beweissicherung muss sich zumindest auf den<br />

baulichen Zustand vor Beginn und nach Ende der<br />

Bauarbeiten erstrecken.“<br />

schätzt. Entgegen der Bewertung der Antragstellerin sind erhebliche Beeinträch-<br />

tigungen nicht nur für das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus, son-<br />

5. Keine Baustraße durch den Ortsteil Nimburg<br />

dern auch für die Helm-Azurjungfer, die Kleine Flussmuschel und den Hirschkä-<br />

fer zu erwarten.<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Nim-<br />

burg<br />

<strong>Die</strong> Gründe für die fehlerhafte Einschätzung der Antragstellerin sind die fehler-<br />

hafte Beurteilung hinsichtlich der Erheblichkeit von Flächeninanspruchnahmen<br />

Ich fordere, das Baustraßenkonzept in der Weise zu ändern, dass die von der<br />

der Habitate von Arten des Anhangs II sowie weiterer Beeinträchtigungen dieser<br />

L 114 abzweigende Bottinger Straße bis zur Waldstraße im Ortsteil Nimburg<br />

Arten. Zudem sind zahlreiche von der Antragstellerin geplante Maßnahmen<br />

nicht als Baustraße genutzt wird. Ausweislich des Übersichtsplans „Baustra-<br />

rechtlich und fachlich nicht geeignet um erhebliche Beeinträchtigungen auszu-<br />

ßenkonzept“, Ordner 4, Anlage 11.1 soll diese Straße auch als Baustraße ge-<br />

schließen. <br />

nutzt werden. <strong>Die</strong> Bottinger Straße verläuft mitten im Ortsetter von Nimburg.<br />

Ausweislich Anlage 2 befinden sich entlang der Bottinger Straße zahlreiche<br />

Ich fordere deshalb, dass zumutbare Maßnahmen der Schadensbegrenzung im<br />

Wohngebäude, deren Bewohner bei der zu erwartenden ca. 4-jährigen Bauzeit<br />

Sinne der EU-Kommission in die Planung integriert werden, um erhebliche Be-<br />

mit erheblichen Lärmbelastungen durch Baustellenverkehr zu rechnen haben.<br />

einträchtigungen der Schutzziele des FFH-Gebiets zu vermeiden. Notwendig<br />

<strong>Die</strong> Wohnbebauung darf durch die Baustraßen so wenig wie möglich beeinträch-<br />

sind<br />

tigt werden.<br />

eine geringere Flächeninanspruchnahme durch Trassenoptimierung,<br />

6. Radweg zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel<br />

ein erhöhter Kollisionsschutz und Lärmminderung durch Schutzwände<br />

Ich fordere, dass die Radwegeverbindung zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel auch<br />

und bessere Gewässerschutzmaßnahmen.<br />

bei der vorgesehenen Entfernung des Hochwasserdamms umwegfrei erhalten<br />

bleibt.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Konkretisierung ergibt sich aus der Stellungnahme zu Natu-<br />

ra2000 und Besonderem Artenschutz des Büros faktorgrün vom April 2009, das<br />

ich mir auch im Übrigen vollinhaltlich zu eigen mache. Falls die genannten Maß-<br />

nahmen zur Schadensbegrenzung nicht ausreichen um erhebliche Beeinträchti-

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