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i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

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35.Jahrgang − Nr.18 Mittwoch,29.April2009 Einwohnerzahl:11.786<br />

i<br />

<strong>Die</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>informiert</strong><br />

Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsruhe-Basel<br />

Planfeststellungsbereich 8.1 / Riegel-March<br />

><br />

Den gesamten Inhalt der Sonderbeilage können Sie auch auf der Homepage<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong>, unter www.teningen.de herunterladen. (Rubrik „Aktuelles“)<br />

b Am kommenden Sonntag<br />

<strong>Teningen</strong> wählt einen neuen Bürgermeister<br />

9.110 wahlberechtigte Teninger sind am kommenden Sonntag<br />

aufgerufen, einen neuen Bürgermeister zu wählen. Amtsinhaber<br />

Hermann Jäger (67), der fast 29 Jahre Bürgermeister von<br />

<strong>Teningen</strong> war, wird am 31. Juli 2009 in den Ruhestand treten.<br />

Zuvor war er Bürgermeister von Nimburg (1968 bis 1974) und<br />

Beigeordneter in <strong>Teningen</strong> (1974 bis 1980) und kann damit auf<br />

rund 41 Jahre politischen Wirkens zurückblicken.<br />

<strong>Die</strong> zehn Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Als Kandidaten<br />

stehen in der Reihenfolge Peter Welz (<strong>Verwaltung</strong>sjurist<br />

aus <strong>Teningen</strong>), Heinz-Rudolf Hagenacker (Rechtsanwalt<br />

aus Schönau im Schwarzwald), Robert Napoleone (Diplomverwaltungswirt<br />

FH aus Herbolzheim), Ludwig Bäse (Diplomverwaltungswirt<br />

FH aus <strong>Teningen</strong>) und Simone Wörner (Fachfrau<br />

für Sozialversicherungsrecht aus March) auf dem Stimmzettel.<br />

Jeder Wähler hat eine Stimme. Man kann entweder einen/<br />

eine der Bewerber/innen, dessen/deren Name auf dem Stimmzettel<br />

vorgedruckt ist, oder eine andere wählbare Person wählen,<br />

deren Name in die freie Zeile des Stimmzettels einzutragen<br />

ist. <strong>Die</strong>se Person muss allerdings zweifelsfrei durch Familienname,<br />

Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls<br />

durch weitere Angaben bezeichnet werden.<br />

Das Ergebnis wird ab 19 Uhr erwartet und vom Vorsitzenden<br />

des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses, Bürgermeister Hermann<br />

Jäger, am Rathauseingang verkündet. Im Internet kann das<br />

Wahlergebnis unter www.teningen.de am Sonntagabend<br />

auch zu Hause abgerufen werden. Das Pressebüro des Rathauses<br />

ist ab etwa 19.30 Uhr besetzt (Telefon 07641 / 5806-46,<br />

Rolf Stein).<br />

Sollte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit (mindestens<br />

50 Prozent der Stimmen) erreichen, so ist eine Neuwahl<br />

nötig. <strong>Die</strong>se findet am Sonntag, 17. Mai, statt. Spätestens dann<br />

wird endgültig Klarheit darüber herrschen, wer die Geschicke<br />

von<strong>Teningen</strong>ab1.August2009fürmindestensachtJahreleiten<br />

wird.<br />

b Öffentliche Bekanntmachung<br />

Straßenreinigung in allen Ortsteilen<br />

<strong>Die</strong> diesjährige Frühjahrsreinigung aller Straßen findet in der<br />

Zeitvom4.bis13.Mai2009statt.AlleStraßenanwohnerwerden<br />

gebeten, ihre Fahrzeuge in dieser Zeit so zu parken, dass eine<br />

effektive Straßenreinigung möglich ist. Der zeitliche Ablauf in<br />

den einzelnen Ortsteilen ist wie folgt vorgesehen:<br />

<strong>Teningen</strong>: 4. und 5. Mai 2009<br />

Heimbach + Landeck: 6. Mai 2009<br />

Rohrlache + Köndringen: 11. und 12. Mai 2009<br />

Nimburg + Bottingen: 13. Mai 2009<br />

<strong>Teningen</strong>, den 24. April 2009<br />

Bürgermeisteramt<br />

Jäger, Bürgermeister<br />

b Wegen der Feiertage<br />

Geänderter Redaktionsschluss<br />

für die Ausgabe nach Pfingsten<br />

Hiermit wird mitgeteilt, dass der Redaktionsschluss der Teninger<br />

Nachrichten für die Ausgabe nach Pfingsten (Erscheinungstag<br />

3. Juni 2009) aufFreitag,29.Mai, um 12 Uhr vorverlegt<br />

wird. Es wird darum gebeten, die Änderung zu beachten!


2 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

<strong>Verwaltung</strong> auf einen Blick i Bürgerinformation<br />

Rathaus <strong>Teningen</strong><br />

Kontakt<br />

Riegeler Straße 12, 79331 <strong>Teningen</strong><br />

Telefon 0 7641 / 58 06-0<br />

Fax 0 7641 / 58 06-80<br />

E-Mail info@teningen.de<br />

Internet www.teningen.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo., Di., Mi. 8–12 und 14–16 Uhr<br />

Do. 8–12 und 14–18 Uhr<br />

Fr. 8–12.30 Uhr<br />

Bürgermeister<br />

Sprechzeiten des Bürgermeisters<br />

Bürgermeister Hermann Jäger ist während<br />

der Donnerstagabend-Sprechstunde von 16<br />

bis 18 Uhr wie folgt zu erreichen:<br />

Am 30. April entfällt die Bürgermeistersprechstunde.<br />

Donnerstag, 7. Mai: <strong>Verwaltung</strong>sstelle<br />

Köndringen, Telefon 07641 / 8725.<br />

Donnerstag, 14. Mai: Ortschaftsamt Heimbach,<br />

Telefon 07641 / 8707.<br />

Ortsverwaltungen<br />

<strong>Verwaltung</strong>sstelle Köndringen<br />

Hauptstraße 20 – Rosmarie Pleuler<br />

Telefon 07641 / 8725<br />

Fax 07641 / 8613<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo., Mi. und Fr. 8-12 Uhr, Do. 16-18 Uhr<br />

<strong>Verwaltung</strong>sstelle Nimburg<br />

Langstraße 1 – Annika Starke<br />

Telefon 07663 / 9315-0<br />

Fax 07663 / 9315-15<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di. 8-12 Uhr, Do. 8-12 Uhr und 14-18 Uhr<br />

Ortschaftsamt Heimbach<br />

Köndringer Straße 10, Hans-Bernhard Kradepohl<br />

(Ortsvorsteher), Annemarie Rehn<br />

Telefon 07641 / 8707<br />

Fax 07641 / 48458<br />

Öffnungszeiten:Mo.-Fr.9-12Uhr,Do.16-18Uhr<br />

Außerhalb dieser <strong>Die</strong>nstzeiten kann man sich<br />

in dringenden Fällen an das Rathaus in <strong>Teningen</strong><br />

wenden<br />

Redaktionsschluss<br />

Montag, 15 Uhr (wenn Feiertag Freitag, um<br />

12 Uhr). Telefon 58 06-45, Fax 58 06-80, E-<br />

Mail: amtsblatt@teningen.de<br />

Anzeigenschluss / Anzeigenannahme<br />

Montag, 12 Uhr<br />

(wenn Feiertag, Freitag, um 12 Uhr)<br />

Anzeigenannahme:<br />

ET-Geschäftsstelle im Stadttor oder<br />

Wochenzeitungen am Oberrhein<br />

Verlags-GmbH, Denzlinger Straße 42,<br />

Emmendingen, Tel. 0 76 41 / 93 80 - 0<br />

E-Mail: anzeigen@wzo-nord.de<br />

Fax 0 76 41 / 93 80 - 50<br />

Impressum<br />

Abfallservice<br />

Gelber Sack<br />

Mittwoch, 6. Mai 2009: alle Ortsteile<br />

Graue Tonne<br />

Samstag, 2. Mai 2009: alle Ortsteile<br />

Papiertonne<br />

Montag, 25. Mai 2009: <strong>Teningen</strong> und Landeck<br />

<strong>Die</strong>nstag, 26. Mai 2009: Heimbach, Köndringen,<br />

Nimburg und Bottingen<br />

Recyclinghof <strong>Teningen</strong><br />

Öffnungszeiten: donnerstags von 16.30 bis<br />

18.30 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr.<br />

Grünschnittentsorgung<br />

Öffnungszeiten: Kompostplatz bei der Firma<br />

ROM in <strong>Teningen</strong>:<br />

täglich 9 bis 12 und 15 bis 17 Uhr<br />

Donnerstag 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr<br />

Samstag 8.30 bis 12.30 Uhr<br />

<strong>Teningen</strong> Oberdorf/Heidenhof, Nimburg und<br />

Heimbach: jeden 1. Samstag im Monat 10 bis<br />

12 Uhr.<br />

Bindematerial bei Anlieferung auf dem Grünschnittsammelplatz<br />

bitte entfernen.<br />

<strong>Die</strong>nste<br />

Störungen in der Wasserversorgung<br />

Rufbereitschaft außerhalb der <strong>Die</strong>nstzeit, Tel.<br />

0175 / 7 22 54 27<br />

Bereitschaftsdienste<br />

In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst der<br />

Apotheken unter der Tel. 0 18 05 / 1 92 92-<br />

320 (DRK-Kreisstelle Emmendingen) zu<br />

erfahren. Der Notfalldienst der praktischen<br />

Ärzte ist an Wochenenden und Feiertagen<br />

rund um die Uhr sowie an Werktagen von 18<br />

bis 8 Uhr, unter der Rufnummer 0 18 05 /<br />

1 92 92-320 zu erreichen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nste der Zahnärzte hören Sie unter der<br />

zahnärztlichen Notrufnummer 01 80 / 3 222<br />

555-70.<br />

Apotheken Notdienst<br />

Am Freitag, 1. Mai, hat folgende Apotheke<br />

für Sie geöffnet:<br />

Spitzweg-Apotheke in Emmendingen, Fritz-<br />

Boehle-Straße 38, 79312 Emmendingen, TeleTelefon 07641 / 51191, Fax 07641 / 55973.<br />

Am Samstag, 2. Mai, hat folgende Apotheke<br />

für Sie geöffnet: Markgrafen-Apotheke in Emmendingen,<br />

Markgrafenstr. 20, 79312 Emmen-<br />

dingen, Tel. 07641 / 42831, Fax 07641 / 54807.<br />

Am Sonntag, 3. Mai, hat folgende ApotheApotheke für Sie geöffnet: Aesculap-Apotheke in Te-<br />

ningen-Köndringen, Bahnhofstraße 3, 79331<br />

<strong>Teningen</strong>-Köndringen, Telefon 07641 / 54300,<br />

Fax 07641 / 54274.<br />

Fachstelle Sucht<br />

Beratung Behandlung Prävention, HebelstraHebelstraße 27, 79312 Emmendingen, Telefon 07641 /<br />

933589-0. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und<br />

13 bis 16 Uhr, <strong>Die</strong>nstag ab 11 Uhr, Mittwoch<br />

bis 18 Uhr; Erstsprechstunden Mittwoch 16 bis<br />

17 Uhr und Donnerstag 11 bis 12 Uhr.<br />

Notruf-Fax<br />

nur für Hör- und Sprachgeschädigte<br />

Fax 0 76 41 / 46 01-77 (Rettungs- und<br />

Feuerwehrleitstelle)<br />

DRK-Behinderten-Fahrdienst<br />

Anmeldungen Montag bis Freitag von 8 bis<br />

12 Uhr, Wochenendfahrten bis Donnerstag<br />

12 Uhr – Telefon 0 76 41 / 46 01-29<br />

Augenärztlicher Notfalldienst<br />

Landkreis Emmendigen,<br />

Tel. 0 18 05 / 1 92 92−3 20<br />

Tierärztlicher Notfalldienst<br />

Der tierärztliche Notfalldienst für den Bereich<br />

westlicher Kaiserstuhl kann unter Telefon<br />

0 76 67 / 71 75 erfragt werden. Falls der zuzuständigeTierarztnichterreichbarist,kannder BereitschaftsdienstüberTel.0 76 63 /94 94 49<br />

erfragt werden.<br />

Kirchliche Sozialstation<br />

Stephanus <strong>Teningen</strong><br />

Hindenburgstraße 38 a, Telefon 07641 / 1484,<br />

Fax 07641 / 55707,<br />

E-Mail: Info@sst-teningen.de<br />

Pflegenotruf: 0176 / 14840110<br />

Geschäfts-u.Pflegedienstleitung:GabiBürklin<br />

Pflegedienstleitung: Monica Lopez Sanchez<br />

Hospizgruppe<br />

<strong>Die</strong> Hospizgruppe bietet betroffenen MenMenschen und deren Angehörigen in der letzten<br />

Lebensphase liebevolle, ehrenamtliche BeBegleitung an. Sie erreichen den Hospizdienst<br />

unter Tel. 0 76 41 / 4 40 01.<br />

Auslagestellen<br />

<strong>Die</strong> Teninger Nachrichten erhalten Sie zusätzlich<br />

in folgenden Geschäften:<br />

<strong>Teningen</strong>: Metzgerei Feißt, Am Kronenplatz,<br />

Dorfbäckerei Ritter, Brunnenstr. 2<br />

Köndringen: Bäckerei Bühler, Bahnhofstr. 2<br />

Heimbach: Schloßcafé, Ostmann-Ulm-Straße<br />

Nimburg: Metzgerei Groß, Stockbrunnenstraße<br />

1<br />

Æ Kulturelles<br />

<strong>Gemeinde</strong>bücherei in der Zehntscheuer<br />

Bahlinger Str. 30, <strong>Teningen</strong>, Tel. 07641 /<br />

934581. <strong>Die</strong>nstag: 14.30 bis 19 Uhr. Mittwoch:<br />

10.30 bis 16 Uhr. Donnerstag: 14.30 bis 19 Uhr.<br />

Freitag:14.30bis18Uhr.Samstag,9.Mai2009:<br />

10 bis 13 Uhr.<br />

Heimatmuseum Menton<br />

Das Heimatmuseum Menton ist ab sofort wieder<br />

sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Der<br />

Eintritt ist nach wie vor frei. Für Sonder- und<br />

Gruppenführungen wenden Sie sich bitte an<br />

Frau Krams, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong>, unter der<br />

Telefonnummer 07641 / 5806-45. – Das Menton-Team<br />

freut sich über Ihren Besuch.<br />

Hilla-von-Rebay-Erinnerungsstätte<br />

Emmendinger Straße 11, <strong>Teningen</strong>,<br />

geöffnet sonntags von 14 bis 17 Uhr.<br />

Sonderausstellung: Ölgemälde - Aquarelle<br />

- Collagen aus dem Privatbesitz der<br />

Familie von Rebay wegen großer Nachfrage<br />

auf unbestimmte Zeit verlängert!<br />

Sonderführungen möglich unter Telefon<br />

07641 / 5806-45 oder amtsblatt@teningen.de<br />

(<strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong>).<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Teningen</strong>, Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Hermann Jäger, <strong>Teningen</strong><br />

Auflage: 5.660 Exemplare. Verteilung: Jeden Mittwoch als Beilage in der Wochenzeitung Emmendinger Tor in allen Haushalten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong>.<br />

Technische Herstellung, Satz und Layout: Wochenzeitungen am Oberrhein Verlags-GmbH, Denzlinger Straße 42, 79312 Emmendingen, Telefon<br />

0 76 41 / 93 80 - 0. Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 1. Januar 2009. Anzeigenverkauf nur über die Wochenzeitungen am Oberrhein Verlags-GmbH.<br />

Druck: Freiburger Druck GmbH + Co. KG, Unterwerkstraße, 79106 Freiburg.


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 3<br />

ÅÄ Veranstaltungen<br />

Donnerstag, 30. April: SpoFunnis: Kindergarten Sportfest<br />

(Ludwig-Jahn-Halle/<strong>Teningen</strong>); TV Köndringen (Abteilung Fußball):„AbindenMai“(Winzerhalle/Köndringen);TTCNimburg:<br />

Aufbau für Maiwanderung (Nimberghalle/Nimburg); Narrenzunft<br />

„Nimburger Felsetrieber“: Walpurgisnacht.<br />

Freitag, 1. Mai: Gesangverein Köndringen: Maihock (Zehnthof/Köndringen);<br />

TTC Nimburg: Maiwanderung (Nimberghalle/Nimburg).<br />

Samstag, 2. Mai: SG Köndringen/<strong>Teningen</strong>: Verbandsspiele<br />

(Ludwig-Jahn-Halle/<strong>Teningen</strong>); TuS <strong>Teningen</strong> (Abteilung Tischtennis):<br />

Verbandsspiele (Lechhalle/<strong>Teningen</strong>).<br />

Sonntag, 3. Mai: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong>: Bürgermeisterwahl<br />

(Wahllokale).<br />

i <strong>Die</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>informiert</strong><br />

b <strong>Gemeinde</strong>bücherei in der Zehntscheuer <strong>Teningen</strong><br />

„Trügerische Idylle“<br />

Am Donnerstag, 7. Mai, laden die Autorin Nana Rademacher<br />

unddie<strong>Gemeinde</strong>büchereium20UhrzueinemspannendenErzähl-<br />

und Leseabend in die Zehntscheuer ein.<br />

Gar viele regionale Krimis gibt es inzwischen in Deutschland,<br />

ob Eifel-, Marschen-, Schwarzwald-, Freiburgkrimi und so weiter,<br />

aber einen Kaiserstuhlkrimi gab es bisher noch nicht. <strong>Die</strong>s<br />

hat sich geändert, seit Nana Rademacher mit ihrem Erstlingswerk<br />

„Seelenruh“ in die Bücherwelt eingetreten ist. Ihre Protagonistin<br />

Sina ist mit zwei Freundinnen in dem fiktiven Ort<br />

Schönbach am Kaiserstuhl dem kurz aufeinander folgenden<br />

Tod dreier alter Damen aus dem Ort auf der Spur, die merkwürdige<br />

Ähnlichkeiten aufweisen. Ihre Nachforschungen führen<br />

sie ins Rathaus und in die weit in die Geschichte zurückreichenden,<br />

unheimlichen Tiefen menschlicher Verstrickungen.<br />

<strong>Die</strong> Zuhörer erwartet ein spannender Abend mit einer Autorin,<br />

die sie sehr lebendig und fast sinnlich teilnehmen lässt am<br />

Geschehen im Ort und seinen originellen südbadische Typen.<br />

Eintritt: 4 Euro.<br />

Nana Rademacher: Trügerische Idylle oder Seelenruh?<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong><br />

Landkreis Emmendingen<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> sucht zum nächstmöglichen<br />

Termin eine/n<br />

Sozialarbeiter/in bzw.<br />

Sozialpädagogen/in<br />

als Jugendbetreuer/in in der offenen Jugendarbeit.<br />

Bei der Stelle handelt sich um einen Teilzeitarbeitsplatz<br />

(50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit).<br />

Das Aufgabengebiet umfasst die Betreuung von<br />

selbstverwalteten offenen Jugendeinrichtungen,<br />

den Aufbau einer Betreuungsarbeit für männliche<br />

Jugendliche sowie die Mitarbeit und Vertretung im<br />

Rahmen der kommunalen Jugendpfl ege.<br />

Gesucht wird ein/e Mitarbeiter/in, der/die in der Lage<br />

ist, eigene Ideen einzubringen und der/die sich auch<br />

außerhalb der üblichen Arbeitszeiten engagiert.<br />

<strong>Die</strong> Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen<br />

<strong>Die</strong>nstes (TVöD).<br />

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung mit<br />

den üblichen Unterlagen bis spätestens 8. Mai 2009<br />

an das Bürgermeisteramt <strong>Teningen</strong>, Personalamt,<br />

Riegeler Straße 12, 79331 <strong>Teningen</strong>, zu übersenden.<br />

Informationen über den Aufgabenbereich der Teninger<br />

Jugendpfl ege gibt es im Internet unter www.<br />

jugendnetz-teningen.de.<br />

Jäger, Bürgermeister<br />

b Jugendpflege <strong>Teningen</strong><br />

Kinderprogramm am Donnerstag<br />

Am Donnerstag, 30. April, werden die Kinder im Grundschulalter<br />

zum Basteln von Körnerbildern eingeladen.<br />

Achtung, geänderter Veranstaltungsort: Jugendhaus<br />

<strong>Teningen</strong>, Wiedlemattenweg 6.<br />

Beginn: 14.30 Uhr.<br />

b Amtliche Bekanntmachung<br />

Nachtragshaushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2009<br />

Aufgrund der §§ 79 und 82 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />

Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S.582, ber.<br />

S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2006<br />

(GBl.S.20),hatder<strong>Gemeinde</strong>ratder<strong>Gemeinde</strong><strong>Teningen</strong>am07.<br />

April 2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2009 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

1. <strong>Die</strong> Einnahmen und Ausgaben des <strong>Verwaltung</strong>shaushalts<br />

bleiben unverändert auf 21.020.944 Euro<br />

2. Es erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Vermögenshaushalts um 885.000 Euro auf 7.347.300 Euro<br />

3. Das Gesamtvolumen beider Haushalte<br />

beträgt somit 28.368.244 Euro


4 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

§ 2<br />

Alle übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung vom 27. Januar<br />

2009 ändern sich nicht.<br />

<strong>Teningen</strong>, den 7. April 2009<br />

Für den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Jäger, Bürgermeister<br />

<strong>Die</strong> Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81 Abs. 3 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

unter dem Hinweis, dass der Nachtragshaushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr 2009 in der Zeit vom 30. April<br />

2009 bis 11. Mai 2009 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer<br />

310, während der üblichen <strong>Die</strong>nststunden zur Einsichtnahme<br />

ausgelegt ist. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

erteilt am 15.04.2009.<br />

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

oder aufgrund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim<br />

Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser<br />

Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die<br />

Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

<strong>Teningen</strong>, den 22. April 2009<br />

Jäger, Bürgermeister<br />

b <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> / Landkreise Emmendingen<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge<br />

zur Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

und des Ortschaftsrats am 7. Juni 2009<br />

Zur Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rats und des Ortschaftsrats am 7. Juni 2009 hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge<br />

zugelassen.<br />

BeiWahlvorschlägenvonParteienundWählervereinigungen,dieim<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

- Ortschaftsrat - bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach<br />

ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei<br />

Stimmengleichheit hat das Los entschieden. <strong>Die</strong> übrigen Wahlvorschläge folgen<br />

in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los<br />

entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).<br />

I. Wahl der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

1. Freie Wählervereinigung <strong>Teningen</strong> e.V. -FWV-<br />

Wohnbezirk <strong>Teningen</strong><br />

01. Schlotter, Fritz, Realschulrektor a.D., 1942, Schauinslandstraße 8<br />

02. Keller, Regina, Journalistin, 1950, Hanserweg 6<br />

03. Trautmann, Karl-Theo, Landwirtschaftsmeister, 1952, Südhof 1<br />

04. Feißt, Robert, Metzgermeister, 1975, Riegeler Straße 2<br />

05. Schundelmeier, Helmut, Bankkaufmann, 1954, Scharnhorststraße 40<br />

06. Rhein, Karin, Lehrerin, 1949, Jakob-Zimmermann-Straße 1<br />

07. Schmidt, Ralf, Landwirtschaftsmeister, 1967, Heidenhof 1<br />

08. Dr. Nägele, Martin, Zahnarzt, 1959, Forsthausstraße 38<br />

09. Dr. Kölblin, Dirk, Arzt, 1973, In den Weihermatten 8<br />

10. Römmler, Christoph, Eventmanager, 1972, Riegeler Straße 13/A<br />

11. Birmele, Markus, Bankkaufmann, 1966, Mozartstraße 7<br />

12. Armbruster, Kurt, Lehrer für Pflegeberufe, 1951, Hans-Sachs-Straße 44<br />

13. Trautmann, Frank, Einzelhandelskaufmann, 1966, Freiburger Straße 4<br />

Wohnbezirk Heimbach<br />

14. Götz, Christa, Arzthelferin, 1955, Habsburgerstraße 10<br />

15. Hügle, Thomas, Gärtnermeister, 1971, Köndringer Straße 14<br />

16. Ruthardt, Michaela, Arzthelferin, 1970, Schluchweg 1<br />

Wohnbezirk Köndringen<br />

17. Kopfmann, Reinhold, Geschäftsführer,1956, Goethestraße 15<br />

18. Engler, Bernhard, Metzgermeister, 1967, Heimbacher Straße 7<br />

19. Höfflin, Christine, Bürokauffrau, 1969, Heimbacher Straße 15<br />

20. Maier, Dorothea, Kaufmännische Angestellte, 1958, Bergstraße 1<br />

21. Ruf, Wolfgang, Geschäftsführer, 1950, Elzstraße 6<br />

Wohnbezirk Landeck<br />

22. Markstahler, Siegfried, Landmaschinenmechaniker, 1952, Freiämter Straße<br />

23<br />

23. Reinbold, Monika, Diplom-Ingenieur (FH), 1969, Freiämter Straße 18<br />

Wohnbezirk Nimburg<br />

24. Mick, Erwin, Landwirt und Winzer, 1951, Langstraße 38<br />

25. Weiser, Gerda, Hebamme, 1963, Kaiserstuhlstraße 8<br />

26. Mick, Stephan, Landmaschinenmechaniker, 1975, Antoniterstraße 5<br />

27. Rotzler, Joachim, Geschäftsführer, 1965, Vulpiusstraße 1<br />

Wohnbezirk Bottingen<br />

28. Kopfmann, Karl-Heinz, Metzger und Gastwirt, 1971, Wirtstraße 8/A<br />

29. Nahr, Matthias, Winzer, 1981, Auf der Ziegelbreite 6<br />

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-<br />

Wohnbezirk <strong>Teningen</strong><br />

01. Bürklin, Gabriele, Geschäftsführerin der Sozialstation, 1954, Schwellweg<br />

7/A<br />

02. Padelat, Edda, Kinderpflegerin, 1950, Scharnhorststraße 35<br />

03. Böcherer, Hubert, Kraftfahrer, 1968, Schwellweg 2<br />

04. Köpfer, Michael, Elektrotechniker, 1977, Neudorfstraße 38<br />

05. Wehrle, Stephanie, Bankkauffrau, 1969, Hindenburgstraße 32<br />

06. Schulz, Harry, Technischer Lehrer, 1966, Jakob-Zimmermann-Straße 27<br />

07. Futterer, Gabriele, Kaufmännische Angestellte, 1961, Hans-Sachs-Straße 5<br />

08. Engler, Matthias, Bankfachwirt, 1970, Riegeler Straße 18<br />

09. Klotz, Karl, Kraftfahrer, 1946, Alemannenstraße 1<br />

10. Lauffer, Karlernst, Diplom-Kaufmann, 1936, Kandelstraße 20<br />

11. Vollmer, Ortwin, Studiendirektor a.D., 1939, Humboldtstraße 19<br />

12. Rehm, Horst, Konditormeister, 1952, Grünlestraße 21<br />

13. Ulrich, Horst, Oberregierungsrat a.D., 1942, Mühlbachweg 24<br />

Ortsteil Heimbach<br />

14. Luckmann, Herbert, Rentner, 1940, Bergweg 14<br />

15. Hummel, Ulrich, Diplom-Informatiker, 1960, Schluchweg 17<br />

16. Kunkler, Werner, Diplom-Bankbetriebswirt, 1951, Steinbruchstraße 10/A<br />

Wohnbezirk Köndringen<br />

17. Heidmann, Roswitha, Betriebsratsvorsitzende, 1953, Tscheulinstraße 23<br />

18. Futterer, Edwin, Industriekaufmann, 1960, Sanderstraße 4/A<br />

19. Schmidt, <strong>Die</strong>ter, Bautechniker, 1957, Hebelstraße 10<br />

20. Nägele, Thomas, Installateur, 1981, Goethestraße 9<br />

21. Bürkin, Karin, Rentnerin, 1947, Heimbacher Straße 19<br />

Wohnbezirk Nimburg<br />

22. Deuschle, Christa, Oberlehrerin, 1948, Im Lehle 27<br />

23. Endres, Britta, Rechtsanwältin, 1963, Im Lehle 38<br />

24. Fierus, Andrea, Betriebswirtin, 1964, Im Lehle 32<br />

25. Manzl, Renate, Hausfrau, 1951, Bottinger Straße 20<br />

Ortsteil Bottingen<br />

26. Zimmermann, Karl, Rentner, 1940, Buchsweilerstraße 8<br />

Christlich Demokratische Union Deutschlands -CDU-<br />

Wohnbezirk <strong>Teningen</strong><br />

01. Weiler, Martin, Maurermeister, 1959, Breitigenweg 2<br />

02. Gasser, Michael, Werkzeugmacher, 1974, Tullastraße 1<br />

03. Engler, Rainer, Maschinenbautechniker, 1964, Kandelstraße 5<br />

04. Hodel, Ilona, Industriekauffrau, 1969, Ludwig-Uhland-Straße 12<br />

05. Froß, Jürgen, Kraftfahrzeugmeister, 1964, Nimburger Weg 4<br />

06. Baer, Michaela, Diplom-Ingenieur (FH), Architektin, 1972, Franz-Schubert-<br />

Straße 15<br />

07. Buderer, Stefan, Elektrotechnikermeister, 1972, Reetzenstraße 2/A<br />

08. Weiß, Claudia, Betriebswirtin, 1968, Richthofenstraße 24<br />

09. Senk, Marc, Werkzeugmacher, 1969, Mühlbachweg 8<br />

10. Lay, Harry, Bautechniker, 1965, Tullastraße 14<br />

11. Bolz, Stephan, Maschinenbautechniker, 1970, Wilhelm-Ingold-Weg 3<br />

12. Arnold, <strong>Die</strong>ter, Realschullehrer, 1944, Albrecht-Dürer-Straße 38<br />

13. Wolf, Hansjochem, Pensionär, 1939, Kandelstraße 15/B


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 5<br />

Wohnbezirk Heimbach<br />

14. Freiherr von Elverfeldt, Christian, Diplom-Kaufmann, 1960, Köndringer Str. 5<br />

15. Schoner, Patrick, Maler- und Lackierermeister, 1975, Am Gallenbach 11<br />

16. Kuri, Bernhard, Industriekaufmann, 1957, Kannenbecker 2<br />

Wohnbezirk Köndringen<br />

17. Peter, Oliver, Kaufmann, 1973, Wolfgasse 7<br />

18. Dr. Schalk, Peter, Ingenieur, 1964, Bergstraße 3<br />

19. Leonhardt, Ralf, Schüler, 1987, Hebelstraße 7<br />

20. Engler, Stefan, Landwirtschaftsmeister, 1967, Ramstalhof 1<br />

21. Beck, Thomas, Krankenpfleger, 1963, Rosenweg 4<br />

Wohnbezirk Nimburg<br />

22. Schneider, Martin, Industriemeister, 1976, Glotterstraße 9<br />

23. Reifsteck, Frank, Stukkateur, 1976, Asternweg 6<br />

24.FreiherrvonTeuffel,Konstantin,DirektorForstlicheVersuchsanstalt,1954,<br />

Burgstraße 7<br />

25. Weber, Josef, Metallbauer, 1961, Siemensstraße 17<br />

Freie Demokratische Partei -FDP-<br />

Wohnbezirk <strong>Teningen</strong><br />

01. Bührer, Hans-Jürgen, Hörgeräteakustikermeister, 1964, Riegeler Straße 39<br />

02. Trotter, Tanja, Justizobersekretärin, 1974, Bahlinger Straße 35<br />

03. Kast, Bernd, Koch, 1955, Ludwig-Jahn-Straße 6<br />

04. Wittwer, Clemens, Chemieingenieur, 1945, Albert-Schweitzer-Straße 6<br />

05. Trotter, Erhard, Unternehmensberater, 1943, Bahlinger Straße 35<br />

Wohnbezirk Heimbach<br />

06. Duri, Bernd, Kaufmann, 1958, Friedhofstraße 11/A<br />

Wohnbezirk Köndringen<br />

07. Kaiser, Michael, Diplom-Ingenieur (BA), 1964, Wolfgasse 8/A<br />

08. Lang Bernd, Elektrotechnikermeister, 1966, Blochmattenstraße 19<br />

09. Grafmüller, Jan, Land- und Baumaschinentechniker, 1989, Wolfgasse 5<br />

10. Fichtmüller, Jens, Projektmanager, 1967, Hauptstraße 14/A<br />

11. Sexauer, Martina, Diplom-<strong>Verwaltung</strong>swirtin (FH), 1961, Goethestraße 44<br />

Wohnbezirk Nimburg<br />

12. Fischer, Felix, Wirtschaftsgymnasiast, 1991, Breisacher Straße 11/A<br />

13. Fischer, Gerd, Diplom-Kaufmann, 1967, Lilienweg 2<br />

14. Junghäni, Regine, Diplom-Ingenieur (FH), 1966, Langstraße 24<br />

II. Wahl der Ortschaftsräte<br />

1. Christliche Demokratische Union -CDU-<br />

1. von Elverfeldt, Christian, Diplom-Kaufmann, 1960, Köndringer Straße 5<br />

2. Schoner, Melanie, Bankfachwirtin, 1981, Dreibrunnenstraße 16<br />

3. Kuri, Bernhard, Industriekaufmann, 1957, Kannenbecker 2<br />

4. Schoner, Patrick, Maler- und Lackierermeister, 1975, Am Gallenbach 11<br />

5.Stiedl,Sibylle,Fremdsprachenkorrespondentin,1963,KöndringerStraße23<br />

6. Weis, Jürgen, Maurermeister, Geschäftsführer, 1971, Im Hinterfeld 2<br />

7. Bär, Matthias, Zimmermeister, 1967, Am Gallenbach 15<br />

8. Schneider, Andreas, Schmied, 1951, Dreibrunnenstraße 7<br />

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-<br />

1. Luckmann, Herbert, Rentner, 1940, Bergweg 14<br />

2. Döpper, Birgit, Zahnmedizinische Fachangestellte, 1963, Am Schloßpark 8<br />

3. Kunkler, Werner, Diplom-Bankbetriebswirt, 1951, Steinbruchstraße 10/A<br />

4. Falk, Anita, Diplom-Pädagogin, 1956, Blumbergstraße 22/A<br />

5. Bleile, Markus, Versicherungskaufmann, 1967, Am Kreuzacker 1<br />

6. Kölblin, Oliver, Bauleiter, 1979, Schluchweg 2<br />

7. Hügle, Rudi, Maschinenbaumeister, 1953, Zehnthof 3<br />

8. Hummel, Ulrich, Diplom-Informatiker, 1960, Schluchweg 17<br />

3. Freie Wählervereinigung <strong>Teningen</strong> e.V. -FWV-<br />

1. Götz, Christa, Arzthelferin, 1955, Habsburgerstraße 10<br />

2. Stelzer, Christel, Erzieherin, VHS-Kursleiterin, 1955, Zehnthof 8/A<br />

3. Hügle, Thomas, Gärtnermeister, 1971, Köndringer Straße 14<br />

4. Hilbig, Thomas, Sparkassenangestellter, 1959, Alte Mühlenstraße 8<br />

5. Ruthardt, Michaela, Arzthelferin, 1970, Schluchweg 1<br />

6. Dixa, Anton, Kaufmännischer Angestellter, 1955, Kannenbecker 19<br />

7. Lehr, Christian, Polizeibeamter, 1979, Dreibrunnenstraße 12/B<br />

8. Funke, Fabian, Betriebswirt, 1977, Köndringer Straße 10<br />

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen<br />

auf die männliche Form.<br />

<strong>Teningen</strong>, den 22. April 2009<br />

Bürgermeisteramt <strong>Teningen</strong><br />

Jäger, Bürgermeister<br />

b <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> Landkreis Emmendingen<br />

Öffentliche Bekanntmachung über das<br />

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

für die Wahl zum Europäischen Parlament<br />

– Europawahl – und für die Wahl des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats, des Ortschaftsrats und des<br />

Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für diese Wahlen am 7. Juni 2009<br />

Am 7. Juni 2009 findet in der Bundesrepublik Deutschland die<br />

Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig<br />

finden in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> die Kommunalwahlen<br />

– Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rats, Wahl des Ortschaftsrats und die Wahl<br />

des Kreistags statt.<br />

1. <strong>Die</strong> Wählerverzeichnisse für die Europawahl / Kommunalwahlen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> – der Wahlbezirke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong><br />

werden in der Zeit vom 18. Mai 2009 bis 22. Mai 2009<br />

( – mit Ausnahme Donnerstag, 21. Mai 2009 – F e i e r t a g )<br />

w ä h r e n d d e r Öffnungszeiten des Rathauses <strong>Teningen</strong>,<br />

Riegeler Straße 12, 79331 <strong>Teningen</strong> für W a h l b e r e c h t i g t e<br />

z u r E i n s i c h t n a h m e bereitgehalten: Montag, <strong>Die</strong>nstag,<br />

Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,<br />

Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr.<br />

JederWahlberechtigtekanndieRichtigkeitundVollständigkeit<br />

der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten<br />

überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit<br />

oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen<br />

glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />

oder Unvollständigkeit des W ä h l e r v e r z e i c h n i s s e s<br />

e r g e b e n kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht<br />

hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister<br />

ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

und § 33 Abs. 1 des Meldegesetzes eingetragen<br />

ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />

<strong>Die</strong> Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl<br />

/ Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein<br />

für diese Wahlen hat.<br />

2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem<br />

2.1 Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rats – Ortschaftsrats<br />

Personen, die ihr Wahlrecht für <strong>Gemeinde</strong>wahlen d u r c h<br />

We g z u g o d e r Ve r l e g u n g d e r Hauptwohnung aus der<br />

<strong>Gemeinde</strong> verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit<br />

dieserVeränderungwiederindie<strong>Gemeinde</strong>zuziehenoderdort<br />

ihreHauptwohnungbegründen,werden,wennsieamWahltag<br />

noch nicht drei Monate wieder in der <strong>Gemeinde</strong> wohnen oder<br />

ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das<br />

Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats<br />

setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am<br />

Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben.<br />

2.2 Wahl des Kreistags<br />

Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch<br />

Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Land


6 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

kreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser<br />

Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre<br />

Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag<br />

noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre<br />

Hauptwohnungbegründethaben,ebenfallsnuraufAntragin<br />

das Wählerverzeichnis eingetragen. Kehrt ein WahlberechtigternachseinemWegzugodernachderVerlegungderHauptwohnung<br />

aus dem Landkreis in eine andere <strong>Gemeinde</strong> des<br />

Landkreises zurück oder begründet er dort seine Hauptwohnung,<br />

so ist d e m An t r a g a u f Ei n t r a g u n g i n d a s<br />

Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des<br />

Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem<br />

Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen.<br />

<strong>Die</strong> Bestätigung erteilt kostenfrei die <strong>Gemeinde</strong>, aus<br />

der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus<br />

der er seine Hauptwohnung verlegt hat.<br />

2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz<br />

nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister<br />

eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das<br />

Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag<br />

auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger<br />

eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3<br />

Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen.<br />

<strong>Die</strong> Anträge müssen schriftlich gestellt werden und spätestens<br />

bis Sonntag, 17. Mai 2009 (keine Verlängerung<br />

möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt <strong>Teningen</strong> –<br />

Wahlamt –, Riegeler Straße 12, 79331 <strong>Teningen</strong>.<br />

Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt<br />

<strong>Teningen</strong> – Wahlamt –, Riegeler Straße 12,<br />

79331 <strong>Teningen</strong>, bereit.<br />

Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung<br />

der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine<br />

Wahlbenachrichtigung,sofernernichtgleichzeitigeinenWahlschein<br />

beantragt hat.<br />

3.WerdieWählerverzeichnissefürunrichtigoderunvollständig<br />

hält, kann während des o.g. Zeitraums (Nr. 1), spätestens am<br />

Freitag, 22. Mai 2009 bis 12.30 Uhr, bei der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

<strong>Teningen</strong>, Riegeler Straße 12, 79331 <strong>Teningen</strong>, Einspruch<br />

einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen A n t r a g a u f<br />

B e r i c h t i g u n g ( b z g l. d e r K o m m u n a l w a h l e n )<br />

d e s / d e r Wählerverzeichnisse(s) stellen.<br />

DerEinspruch/AntragkannschriftlichoderdurchErklärungzur<br />

Niederschrift eingelegt / gestellt werden.<br />

4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

sind, erhalten bisspätestens17.Mai2009 eineWahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichniseinlegenbzw.AntragaufBerichtigungstellen,wenner<br />

nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben<br />

kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein<br />

und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine<br />

Wahlbenachrichtigung.<br />

Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum<br />

des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben.<br />

Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl<br />

wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe<br />

Nr. 5).<br />

5. Wahlschein<br />

5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im<br />

Landkreis Emmendingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />

Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat,<br />

kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein<br />

angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen.<br />

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die<br />

nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />

versäumt hat,<br />

Europawahl<br />

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a<br />

Abs. 2 Europawahlordnung bis zum 17. Mai 2009,<br />

Kommunalwahlen<br />

beiWahlberechtigtennach§3Abs.2und4Kommunalwahlordnung<br />

(KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 17. Mai 2009. <strong>Die</strong>s gilt<br />

auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden<br />

versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines<br />

WahlrechtsverlangtenNachweisenach§3Abs.3und4KomWO<br />

vorzulegen,<br />

6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden<br />

bei der Europawahl<br />

die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs.<br />

1 Europawahlordnung bis zum 22. Mai 2009 versäumt hat,<br />

bei den Kommunalwahlen<br />

die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wä h l e r v e r -<br />

z e i c h n i s s e s n a c h § 6 Ab s. 2 Kommunalwahlgesetz<br />

(KomWG) bis zum 22. Mai 2009 versäumt hat.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne<br />

sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung<br />

seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und<br />

4 KomWO vorzulegen.<br />

6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl<br />

bei der Europawahl<br />

bei Deutschen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 17 Abs.<br />

1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs.<br />

2 Europawahlordnung, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist<br />

nach § 21 Abs. 1 Europawahlordnung entstanden ist;<br />

bei den Kommunalwahlen<br />

erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO<br />

oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist.<br />

6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren ( E u r o p a -<br />

w a h l ) / Wi d e r s p r u c h s v e r f a h r e n (Kommunalwahlen)<br />

festgestellt worden und die F e s t s t e l l u n g e r s t n a c h<br />

Ab s c h l u s s d e s Wä h l e r v e r z e i c h n i s s e s z u r Ke n n t -<br />

n i s d e s Bürgermeisteramtes gelangt ist.<br />

zu<br />

6.1WahlscheinekönnenvonindasWählerverzeichniseingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum Freitag, 5. Juni 2009, 18.00<br />

Uhr, beim Bürgermeisteramt <strong>Teningen</strong>, – Bürgeramt – RiegelerStraße12,79331<strong>Teningen</strong><br />

mündlich, schriftlich oder in<br />

elektronischer Form beantragt werden.<br />

ImFallenachweislichplötzlicherErkrankung,dieeinAufsuchen<br />

des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />

vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

zu<br />

6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter Nr. 6.2.1 – 6.2.4 angegebenen Gründen<br />

den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum<br />

Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />

ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der<br />

Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

7.EinWahlberechtigter,derdurchBriefwahlwählenwill,erhält<br />

mitdenBriefwahlunterlagenfürdieEuropawahleinenroten<br />

Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die<br />

Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefumschlag. <strong>Die</strong><br />

Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind<br />

auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 7<br />

die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl<br />

zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins<br />

enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen.<br />

7.1 Briefwahl für die Europawahl<br />

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit<br />

dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen<br />

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt<br />

ist, mit zugehörigen Merkblättern<br />

-die dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschläge für die<br />

Briefwahl,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag<br />

mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die kommunale Wahl“.<br />

<strong>Die</strong> Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />

Anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn<br />

die Berechtigung zur Empfangsnahme der Unterlagen durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und<br />

die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte<br />

vertritt; dies hat sie der <strong>Gemeinde</strong>behörde vor Empfangnahme<br />

der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich<br />

die bevollmächtigte Person auszuweisen;<br />

im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung<br />

durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen<br />

wird.<br />

Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt<br />

selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle<br />

die Briefwahl ausüben.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe<br />

mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen<br />

so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die<br />

Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.<br />

Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen<br />

durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe<br />

absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief =<br />

für die kommunale Wahl).<br />

<strong>Die</strong> Wahlbriefe für die Europawahl werden innerhalb der<br />

Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform<br />

ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich<br />

befördert.<br />

<strong>Die</strong> Wahlbriefe für die Kommunalwahlen werden innerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform<br />

unentgeltlich befördert.<br />

<strong>Die</strong> Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

<strong>Teningen</strong>, den 29. April 2009<br />

Bürgermeisteramt <strong>Teningen</strong><br />

Jäger, Bürgermeister<br />

33 Gewerbliche Anzeigen<br />

Kontakt: Wochenzeitungen am Oberrhein Verlags-GmbH<br />

Tel. 0 76 41 / 93 80 0 . Fax 93 80 – 50<br />

E-Mail: anzeigen@wzo-nord.de<br />

Anzeigenschluss: Montag, 12 Uhr<br />

(wenn Montag Feiertag, Freitag, 12 Uhr)<br />

U Bekanntmachung<br />

b Landratsamt Emmendingen<br />

Europatag 2009 in Kenzingen<br />

Jedes Jahr am 9. Mai wird der offizielle Europatag gefeiert. <strong>Die</strong><br />

Veranstaltung für den Landkreis Emmendingen ist in diesem<br />

Jahr am Samstag, 9. Mai, in Kenzingen. Von 10 bis 14 Uhr informieren<br />

auf dem Marktplatz in Kenzingen verschiedene grenzüberschreitende<br />

Stellen über Europa. Ihr Wissen über verschiedene<br />

Aspekte Europas können die Besucher bei einem kleinen<br />

Quiz unter Beweis stellen, bei dem es attraktive Buchpreise zu<br />

gewinnen gibt. Außerdem können Besucher auf Plakatwänden<br />

ihre Meinung über die Europäische<br />

Union abgeben. Vertreten sind der Informationspoint Europa,<br />

die Informations- und Beratungsstelle für Grenzgänger<br />

Breisach/Vogelgrun und die VHS Nördlicher Breisgau. Das Landratsamt<br />

Emmendingen ist mit seiner Europastelle vertreten<br />

sein. Zu Beginn der Veranstaltung werden Landrat Hurth und<br />

Bürgermeister Guderjan einige Worte an die Besucher richten.<br />

b Agentur für Arbeit Freiburg<br />

400-Euro-Jobs – Sackgasse oder Chance?<br />

Am<strong>Die</strong>nstag,5.Mai, <strong>informiert</strong> Jürgen Fischer im Berufsinformationszentrum<br />

(BIZ) der Agentur für Arbeit Freiburg zu Chancen<br />

und Risiken von „400 Euro-Jobs“. Fischer leitet bei der AOK<br />

Südlicher Oberrhein das Kompetenzcenter Firmenkunden. Er<br />

<strong>informiert</strong> über Rechte und Pflichten aus solchen Arbeitsverhältnissen,<br />

welche Sicherheit die „Minijobs“ bieten, in welchen<br />

Bereichen sie vorwiegend angeboten werden und welche<br />

Ansprüche sie gegenüber der gesetzlichen Sozialversicherung<br />

(Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung) begründen.<br />

Der Vortrag beginnt um 14.30 Uhr.<br />

<strong>Die</strong> Veranstaltung ist Teil der von Elsa Moser organisierten<br />

Vortragsreihe BIZ & Donna. Als Beauftragte für Chancengleichheit<br />

am Arbeitsmarkt berät sie in der Agentur für Arbeit Freiburg<br />

in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und<br />

der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Anmeldung ist zu<br />

der kostenlosen Veranstaltung nicht erforderlich. Mehr Information<br />

unter 0761 / 2710-266.<br />

b Fachstelle Sucht<br />

Der Mai kommt, der Saftladen auch!<br />

Sieheißen„sunshine“,„Waldgeist“oder„holiday“undklingen<br />

nach Sommer, Sonne und guter Laune. Alle drei sind alkoholfreie<br />

Drinks aus dem „Saftladen“ und versprechen Genuss pur<br />

auf jedem Hock, Gassen- und Straßenfest. Der Saftladen ist ein<br />

attraktiver Pavillon mit Theke und allem, was eine mobile Bar<br />

braucht: Gläser, Shaker, Mixer, Krüge, Rezepte und Deko- und<br />

Verbrauchsmaterialien. Hier mixen Vereine, Schulen, KindergärtenoderFirmenattraktivealkoholfreieDrinks,diejedesFest<br />

bereichern und Geld in die Vereinskasse bringen. So zeigen Veranstalter<br />

Flagge für Genuss und Verantwortung für die Führerscheine<br />

der Festbesucher.<br />

Der Saftladen ist eine Mitmach-Aktion des AK Suchtprophylaxe<br />

im Landkreis. Er wird für eine geringe Pauschale ausgeliehen<br />

und in eigener Regie betrieben.<br />

Infos und freie Termine gibt es bei der Fachstelle Sucht, Hebelstraße<br />

27, Emmendingen, Telefon 07641 / 933589-0, fs-emmendingen@bw-lv.de.


8 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

b Landratsamt Emmendingen<br />

Bekämpfung der Schweinepest<br />

Um die Einschleppung der Wildschweinepest in den bisher seuchenfreienLandkreisEmmendingenzuverhindernundumeine<br />

mögliche Einschleppung rechtzeitig zu erkennen, ergeht für<br />

das Gebiet des Landkreises Emmendingen folgende<br />

Allgemeinverfügung:<br />

I.<br />

1. Beprobung von erlegtem Schwarzwild<br />

Von erlegtem Schwarzwild sind durch die Jagdausübungsberechtigten<br />

unter Verwendung der amtlich zur Verfügung gestellten<br />

Probesets Blutproben zu entnehmen. Es sind vorrangig<br />

Frischlinge, Überläufer und Unfallwild zu beproben.<br />

<strong>Die</strong> Blutproben sind, zusammen mit einem vollständig ausgefüllten<br />

Begleitschein, an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt<br />

Freiburg, Postfach 100 462, 79123 Freiburg im<br />

Breisgau zur Untersuchung zu übersenden.<br />

<strong>Die</strong> Probenahme ist entsprechend dem Merkblatt durchzuführen,<br />

welches jedem Probeset beiliegt.<br />

2. Indikator- bzw. Risikotiere<br />

Sämtliches Fallwild (Schwarzwild), auffälliges Unfallwild<br />

(Schwarzwild) sowie krank erlegtes Schwarzwild<br />

gehört zur Gruppe der Indikatortiere. <strong>Die</strong>se Tiere sind<br />

vollständig untersuchungspflichtig und vom Jagdausübungsberechtigten<br />

zusammen mit einem vollständig<br />

ausgefüllten Begleitschein unaufgebrochen direkt an<br />

das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg,<br />

Am Moosweiher 2, 79108 Freiburg im Breisgau zur<br />

Untersuchung zu verbringen.<br />

Dabei ist ein auslaufsicheres Behältnis mit glatten Oberflächen<br />

zu verwenden, welches nach Gebrauch zu reinigen ist und mit<br />

einemgegenbehüllteVirenwirksamenDesinfektionsmittelbehandelt<br />

werden muss.<br />

<strong>Die</strong> Straßenbaulastträger als Meldepflichtige nach § 7 Abs. 3<br />

Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften<br />

über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für<br />

den menschlichen Verzehr bestimmten Nebenprodukten werdengebeten,verunfallteundnichtvomJagdausübungsberechtigten<br />

angeeignete Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt<br />

zu melden, um eine Anlieferung dieser Indikatortiere an<br />

das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg, Am<br />

Moosweiher 2, 79108 Freiburg im Breisgau zu veranlassen.<br />

Hinweis:<br />

Beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg,<br />

Am Moosweiher 2, 79108 Freiburg, steht für die Anlieferung<br />

vonTierkörperneineKühlzellezurVerfügung,diestetszugänglich<br />

ist.<br />

3. Sofortige Vollziehung<br />

<strong>Die</strong> sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung<br />

wird im öffentlichen Interesse angeordnet.<br />

II.<br />

Begründung:<br />

<strong>Die</strong> Maßnahmen erfolgen aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:<br />

<strong>Die</strong> Anordnung der Beprobung von erlegtem Schwarzwild und<br />

der Untersuchung von Risikotieren beruht auf § 14 c Abs. 2 Nr. 1<br />

Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanische<br />

Schweinepest (Schweinepestverordnung) vom 20.12.2005<br />

(BGBl.IS.3547).<strong>Die</strong>RegelungderBeschaffenheitderTransportbehälter<br />

und deren Desinfektion beruht auf § 17 Abs. 1 Nr. 11<br />

des Tierseuchengesetzes.<br />

Bei der Wildschweinepest handelt es sich um eine hoch ansteckende<br />

Krankheit, die bei Schweinen hohe Tierverluste verursachen<br />

kann. Insbesondere besteht auch die Gefahr einer Übertragung<br />

auf Hausschweinebestände, welche massive wirtschaftliche<br />

Einbußen der betroffenen Tierhalter aber auch der<br />

gesamten Region durch Handelsrestriktionen zur Folge haben<br />

kann.<br />

Um die stets mögliche Einschleppung des Schweinepestvirus in<br />

die heimischen Schwarzwildbestände rechtzeitig erkennen zu<br />

können und damit ggf. rasch reagieren zu können, führt das<br />

Land Baden-Württemberg seit mehreren Jahren ein Überwachungsprogramm<br />

unter Mithilfe der Jägerschaft durch.<br />

Derzeit ist wieder von einer deutlich erhöhten Einschleppungsgefahr<br />

auszugehen. Insbesondere musste das im französischen<br />

DepartementBas-RhinwegenWildschweinepestreglementierte<br />

Gebiet aufgrund mehrerer positiver Virusnachweise wieder<br />

ausgeweitet werden und berührt, neben der Grenze zu Rheinland-Pfalz,<br />

nun auch direkt die Landesgrenze zu Baden-Württemberg<br />

(Ortenaukreis, Landkreis Rastatt). Im Bundesland<br />

Rheinland-Pfalz mussten, wie auch in den Jahren zuvor, 2009<br />

wieder mehrere Ausbrüche der Wildschweinpest festgestellt<br />

werden.<br />

Auf Grund des sehr großen Bewegungsradius von Schwarzwild<br />

und der südlichen Ausbreitungstendenz des Schweinepestgeschehens<br />

in Frankreich ist ein Zuwandern von möglicherweise<br />

infizierten Tieren in den bisher seuchenfreien Landkreis Emmendingen<br />

nicht auszuschließen. Das erhöhte Infektionsrisiko<br />

macht eine erhebliche Intensivierung der Überwachung erforderlich.<br />

Um eine wissenschaftlich abgesicherte Aussage über das Vorhandensein<br />

möglicherweise infizierter Tiere zu erhalten, muss<br />

die Probenanzahl so hoch sein, dass mit 95%iger Sicherheit ein<br />

krankes Tier ermittelt wird, wenn der Anteil der kranken Tiere<br />

in der Population nur 1% beträgt. Das vorgegebene Mindestprobenkontingent<br />

an Blutproben beträgt 70 Proben.<br />

Zur Erkennung einer Seucheneinschleppung kommt der intensiven<br />

Überwachung der Indikatortiere, also krank erscheinender<br />

und verendeter Stücke, eine besonders hohe Bedeutung zu.<br />

Solche Tiere müssen daher möglichst vollzählig zur Untersuchung<br />

gelangen.<br />

<strong>Die</strong> Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80<br />

Abs. 2 Nr. 4 Abs. 3 der <strong>Verwaltung</strong>sgerichtsordnung. Das besondere<br />

öffentliche Interesse ergibt sich daraus, dass ohne die angeordneten<br />

Maßnahmen eine erhebliche Gefährdung der Tierbestände<br />

im Landkreis Emmendingen durch die Schweinepest<br />

bedroht wären. <strong>Die</strong> Bedrohung durch die Schweinepest als<br />

hochansteckende Tierseuche erfordert unverzügliche und<br />

wirksame Maßnahmen zum Erkennen und Bekämpfen der Seuche.<br />

Ein Zuwarten bis zur Unanfechtbarkeit der Allgemeinverfügung<br />

kann daher nicht hingenommen werden.<br />

III.<br />

<strong>Die</strong>se Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

IV.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch<br />

beim Landratsamt Emmendingen, Bahnhofstr. 2-4,<br />

79312 Emmendingen, erhoben werden. <strong>Die</strong> Frist wird auch gewahrt,<br />

wenn der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist beim<br />

Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Joseph-Str. 167, 79098<br />

Freiburg eingeht.<br />

Hinweise:<br />

1. Gemäß § 11 Abs. 2 der Binnenmarkt-TierseuchenschutzverordnunginderFassungvom06.April2005(BGBl.IS.997)dürfenWildschweineausdemwegenWildschweinepestreglementierten<br />

Gebiet in den französischen Departements Bas-Rhin und<br />

Moselle nicht nach Deutschland verbracht werden. <strong>Die</strong>s bedeutet,<br />

dass diese Tiere auch nicht für die private Verwendung<br />

nach Deutschland mitgebracht werden dürfen. <strong>Die</strong>se MaßnahmeistzumSchutzheimischerWild-undHausschweinebestände<br />

strikt einzuhalten.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu<br />

25.000 Euro geahndet werden.


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 9<br />

2. <strong>Die</strong> stark erhöhten Schwarzwildbestände begünstigen eine<br />

Ausbreitung der Schweinepest. Deshalb wird, um das Risiko<br />

möglichst zu reduzieren, der Jägerschaft empfohlen, das<br />

Schwarzwild verstärkt zu bejagen. Auf die Möglichkeit zur<br />

Durchführung revierübergreifender Bewegungsjagden wird<br />

nachdrücklich hingewiesen.<br />

3. Informationsmaterial zur Wildschweinepest ist auch auf der<br />

Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung<br />

und Landwirtschaft (BMVEL) unter http://www.verbraucherministerium.de<br />

(Unterpunkt: Tiergesundheit, Unterpunkt:<br />

Schweinepest) abrufbar.<br />

Gez. Dr. Martens<br />

Leiter des Veterinäramtes<br />

b Landratsamt Emmendingen<br />

Familienfreundliche Bildungsangebote<br />

für junge Eltern<br />

<strong>Die</strong> Landesregierung hat das Programm „Stärke“ zur Stärkung<br />

der Elternkompetenzen aufgelegt. Schwangere und junge<br />

Eltern sollen mit Kursen und Bildungsangeboten unterstützt<br />

werden. Das Landratsamt Emmendingen hat dazu jetzt ein<br />

übersichtliches Faltblatt erstellt, in dem rund 40 Kurse, Seminare<br />

und Veranstaltungen im Landkreis Emmendingen aufgeführt<br />

sind.<br />

Im Faltblatt werden Veranstalter, Dauer, Ort und Kosten genannt.<br />

Junge Eltern erhalten zur Geburt ihres Kindes von der<br />

LandesregierungeinenBildungsgutscheinimWertvon 40 Euro.<br />

<strong>Die</strong>ser Gutschein kann bei allen im Faltblatt aufgeführten Anbietern<br />

eingelöst werden.<br />

Außerdem sind darin auch Kurse für Familien in besonderen<br />

Lebenslagen – zum Beispiel für Alleinerziehende, sehr junge<br />

Eltern, bei Mehrlingsgeburten oder prekären finanziellen Verhältnissen<br />

– beschrieben. Das Faltblatt „Stärke“ liegt in den Rathäusern<br />

und an der Infotheke sowie in der Familienberatungsstelle<br />

des Landratsamtes Emmendingen in Emmendingen und<br />

Waldkirch aus.<br />

Eine Liste mit Terminen und Infos zu allen Angeboten gibt’s<br />

auch im Internet unter www.landkreis-emmendingen.de.<br />

Freizeit-Angebot für Jugendliche<br />

Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren können in diesem Jahr<br />

wiederanderzweitägigenJunior-Ranger-FreizeitdesLandratsamtes<br />

Emmendingen teilnehmen.<br />

Am 20. und 21. August erleben die Teilnehmer im Freiämter<br />

Wald spannende Tage in der Natur mit Experten der Kreisjugendarbeit<br />

und des Forstamts. Übernachtet wird am Lagerfeuer.<br />

<strong>Die</strong> Kosten betragen 25 Euro. <strong>Die</strong> Teilnehmerzahl ist auf<br />

15 Jugendliche beschränkt.<br />

Anmeldung ist ab sofort möglich bei der Kreisjugendarbeit<br />

des Landratsamtes, Telefon 07641 / 451-333 und per E-Mail:<br />

kreisjugendarbeit@landkreis-emmendingen.de.<br />

î Volkshochschule aktuell<br />

Qualifizierungskurs für Tagesmütter und Tagesväter<br />

Kurs I (1620A)<br />

Emmendingen, VHS-Haus, Am Gaswerk 3, Raum 205/OG, zehnmal<br />

montags, 9 bis 11.15 Uhr, Beginn: 4.5.<br />

Word Grundlagenkurs (5130)<br />

<strong>Teningen</strong>, Realschule, Ludwig-Jahn-Straße 2-6, EDV-Raum 219<br />

RS, sechsmal dienstags, 18.30 bis 21 Uhr, Beginn: 5.5.<br />

Mädchen sind anders, Jungen auch (1605)<br />

Neue Erziehungsmodelle für Jungen und Mädchen Malterdingen,<br />

Grundschule, Schulstraße 25, Aula, Mi., 6.5., 19 bis 22 Uhr.<br />

Frage Deinen Körper! Teil II (3415)<br />

Auflösungstechniken aus dem Bereich der Farben, Symbole, Affirmationen,<br />

Essenzen Denzlingen, Brückleackerschule, Grüner<br />

Weg10,Raum10,zweimalfreitags,18.30bis21Uhr,Beginn:8.5.<br />

Skulpturen und Objekte aus Stahl (2712) für Erwachsene<br />

Waldkirch, Metallwerkstatt Binninger, Fabrikstraße 19, Kollnau,<br />

dreimal freitags, 17 bis 21.30 Uhr, Beginn: 8.5.<br />

Neu: Terminänderung: Lebensfreude und Vitalität durch<br />

Veränderung (1700)<br />

Kurs für Menschen, die ihr Leben (zukünftig) gesund, selbstbestimmt<br />

und aktiv gestalten wollen Denzlingen, Otto-Raupp-<br />

Schule, Hauptstraße 124, Mehrzweckraum/EG, 8.5., 17.30 bis 21<br />

Uhr, 9.5., 9 bis 12.30 Uhr.<br />

„Sich etwas Gutes Tun“ (3101)<br />

Ein Wohlfühltag für Paare<br />

Vörstetten, Kindergarten, Alemannenstraße 13, Mehrzweckraum,<br />

Sa., 9.5., 10 bis 17 Uhr.<br />

Entspannung durch intuitives Bogenschießen, Schnupperkurs<br />

am Wochenende (3188)<br />

Reute, „Kreativbude", Sonnenweg 4/1, So., 10.5., 15 bis 18 Uhr.<br />

<strong>Die</strong> hohe Kunst des Small-Talk (1002)<br />

Wer sie beherrscht, wirkt souverän<br />

Denzlingen, Otto-Raupp-Schule, Hauptstraße 124, Raum<br />

29/OG, So., 10.5., 9 bis 17 Uhr.<br />

Orientalische Köstlichkeiten (3731)<br />

Köstliche Düfte, wärmenden Gewürze, märchenhafte Kombinationen<br />

Herbolzheim, Emil-Dörle-Schule, Moltkestraße 66,<br />

Küche, Di., 12.5., 18 bis 22 Uhr.<br />

Flora und Fauna des Kaiserstuhls. Naturkundliche Führung<br />

zum Badberg und Eichelspitzturm (1143)<br />

Bahlingen, Treffpunkt: Bahnhof, Bahnhofstraße, Vorplatz, So.,<br />

17.5., 9 bis 13 Uhr.<br />

Sanft gesund werden. Vorbeugen & heilen mit Schüssler-<br />

Salzen (3411)<br />

Kenzingen, Gymnasium, Breslauer Straße 13, Raum 154, Mo.,<br />

18.5.,19.15 bis 21.15 Uhr.<br />

Anmeldung und Beratung bei der Geschäftsstelle der VHS<br />

Nördlicher Breisgau 79312 Emmendingen, Am Gaswerk 3, Telefon<br />

07641 / 9225-25, Fax 07641 / 9225-33, E-Mail: info@vhsem.de,<br />

Internet: www.vhs-em.de.


10 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

õ Seniorenpost<br />

b Senioren in <strong>Teningen</strong><br />

Seniorentreff am morgigen Donnerstag<br />

<strong>Die</strong> Seniorinnen und Senioren von <strong>Teningen</strong> sind herzlich eingeladen<br />

ins Rosenstüble (Stadiongaststätte), am morgigen<br />

Donnerstag, 30. April, um 15 Uhr zum Plaudern bei Kaffee und<br />

Kuchen. Weitere Informationen bei Heide Mielke, Telefon<br />

8656, und Birgit Hess, Telefon 52288, Mitglieder des Senioren<br />

Mosaik“.<br />

Unsere Jubilare<br />

<strong>Teningen</strong><br />

30.04: Werner Bürklin, Schwellweg 7 (71 Jahre)<br />

02.05: Erich Horn, Rheinstraße 2 a (79 Jahre)<br />

02.05: Helga Scheibe, Scharnhorststraße 30 (72 Jahre)<br />

03.05: Werner Hanselmann, Martin-Luther-Straße 34 (75 Jahre)<br />

03.05: Margot Boheim, Maiwaldstraße 3 (71 Jahre)<br />

03.05: Ortwin Vollmer, Humboldtstraße 19 (70 Jahre)<br />

04.05: Martha Schöll, Bahlinger Straße 27 (83 Jahre)<br />

04.05: Eugen Kleißler, Forsthausstraße 17 (80 Jahre)<br />

04.05: Kurt Mench, Mühlbachweg 2 (76 Jahre)<br />

04.05: Ingeborg Mench, Mühlbachweg 2 (76 Jahre)<br />

05.05: Johann Sköries, Beethovenstraße 1 (87 Jahre)<br />

05.05: Liesbeth Franke, Mozartstraße 2 (76 Jahre)<br />

06.05: Kurt Kirstein, Bahlinger Straße 27 (88 Jahre)<br />

06.05: Heinz Beckert, Richard-Wagner-Straße 2 (77 Jahre)<br />

Köndringen<br />

30.04: Peter Haas, Blochmattenstraße 7 (72 Jahre)<br />

05.05: Ortwin Mitzlaff, Wilhelm-Köllner-Straße 8 (81 Jahre)<br />

Nimburg<br />

30.04: Therese Seifert, Klausenstraße 2 (70 Jahre)<br />

01.05: Adolf Schumacher, Bottinger Straße 18 (88 Jahre)<br />

02.05: Karl Demmler, Asternweg 15 (76 Jahre)<br />

04.05: Eugen Bär, Bottinger Straße 15 (79 Jahre)<br />

06.05: Fritz Zimmermann, Langstraße 30 (72 Jahre)<br />

Heimbach<br />

30.04: Helmut Groß, Am Oelebuck 4 (74 Jahre)<br />

03.05: Helena Merkle, Dreibrunnenstraße 2 (76 Jahre)<br />

Wichtige Notrufnummern<br />

110 Notruf Polizei<br />

112 Notruf Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst<br />

19222 Rufnummer Krankentransport<br />

01805-19292-320<br />

Rufnummer Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

(außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen)<br />

01803-222555-70<br />

Rufnummer Zahnärztlicher Notfalldienst<br />

(an Wochenenden und Feiertagen)<br />

b Bürgerinitiative IGEL<br />

Bürger-Einwendungen zum<br />

3./4. Gleis der Rheintalbahn<br />

Seit 23. März 2009 liegen die Pläne für das 3./4. Gleis der Rheintalbahn<br />

entlang der Autobahn A5 im Rathaus <strong>Teningen</strong> für alle<br />

Bürger zur Einsicht aus. Damit hat die Frist für Einwendungen<br />

gegen die Planungen der Deutschen Bahn AG begonnen. Wer<br />

bis zum 20. Mai keinen Einspruch einlegt, kann zukünftig keinerlei<br />

rechtliche Ansprüche gegenüber der DB AG geltend<br />

machen.<br />

In den IGEL-Beratungsstellen hilft man gerne bei der Erstellung<br />

individueller Einwendungen gegen die Bahnplanungen.<br />

Immer donnerstags von 17.30 bis 20 Uhr und samstags von<br />

11.30 bis 14 Uhr in der IGEL-Beratungsstelle in <strong>Teningen</strong> in der<br />

Zehntscheuer. Bitte die Rechte wahrnehmen – mitmachen!<br />

Weitere Informationen unter www.igel-breisgau.de und<br />

telefonisch unter 0157 / 75757799.<br />

b Fundbüro <strong>Teningen</strong><br />

Fundsachen<br />

Bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> wurde ein Schlüsselbund sowie ein<br />

blaues Mountainbike der Marke „Ragazzi“ abgegeben.<br />

PARTYSERVICE<br />

Metzgerei Feißt GmbH<br />

Am Kronenplatz<br />

Riegeler Straße 2<br />

79331 <strong>Teningen</strong><br />

Tel. 0 76 41 / 84 46<br />

Fax 84 80<br />

Unser Angebot für Sie vom 30.4. bis 2.5.09<br />

Zur Spargelzeit<br />

Schweinefilet 100 g d 1,09<br />

Schöner, saftiger<br />

Bauernschinken 100 g d 0,99<br />

Speck von der Breitseite 100 g d 0,94<br />

Rettichsalat fein angemacht 100 g d 0,75<br />

Glockenzeller nach Emmentaler Art 100 g d 0,69<br />

45 % Fett i. Tr.<br />

. . . und für Ihre Maiwanderung<br />

zum deftigen Vesper<br />

Landjäger, Pfefferbeißer, Speck und<br />

ein vielfältiges Dosensortiment<br />

(Dosen mit Aufreißdeckel)


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 11<br />

b Landratsamt EM, Forstrevier Vierdörferwald<br />

Brennholzaufarbeitung im <strong>Gemeinde</strong>wald<br />

Alle Brennholzselbstwerber, die ein Schlagraum (Kronenholz)<br />

erworben haben, werden gebeten, die Sägearbeiten, das Aufspalten<br />

und Aufsetzen des Holzes bis zum 30. April 2009 abzuschließen.<br />

Der Abtransport des Holzes über die Schleifgassen<br />

kann auch später erfolgen. <strong>Die</strong> Abfuhr sollte jedoch nur bei trockener<br />

Witterung durchgeführt werden. Auch die Käufer von<br />

„Brennholz in langer Form“ (Polterholz) sollten die Aufarbeitung<br />

ihres Holzes am Waldweg bis Ende April abschließen, um<br />

das Brüten der Singvögel nicht mehr als notwendig zu stören.<br />

b Schwarzwaldverein <strong>Teningen</strong><br />

Am Sonntag durch das Spirzental<br />

Mit Wanderführerin Renate Geisert findet am kommenden<br />

Sonntag, 3. Mai, eine für jedermann bequem zu gehende Wanderung<br />

durch das Spirzental statt. Vom Thurner führt die Route<br />

leicht abwärts zur Mathisenmühle-Bartelshäuslekapelle-Sägewerk<br />

Dold in Buchenbach zum Bahnhof Himmelreich. Einkehr<br />

in Buchenbach. Gehzeit zirka vier Stunden. Gäste sind wie immer<br />

herzlich willkommen. Fahrt mit Bahn und Bus. Treffpunkt<br />

um 8.30 Uhr Bahnhof Emmendingen. Anmeldung ist erforderlich<br />

bei Wanderführerin Renate Geisert, Telefon 07641 / 41783.<br />

b TuS <strong>Teningen</strong>, Abteilung Turnen<br />

Gymnastik für Frauen<br />

Während der Schließung der Ludwig-Jahn-Halle findet die<br />

Gymnastik für Frauen mit Angelika Lowinski weiterhin zur gewohnten<br />

Zeit am Montag von 20 bis 21 Uhr in der Zehntscheuer<br />

statt.<br />

b Schulkameraden Jahrgang 1933/34<br />

Morgen ist Stammtisch<br />

Morgen, Donnerstag, 30. April, trifft sich der Jahrgang 1933/34<br />

um 18.30 Uhr mit Partnern zum Stammtisch im Gasthaus Sonne<br />

in <strong>Teningen</strong>.<br />

b Theodor-Frank-Realschule <strong>Teningen</strong><br />

Anmeldung am 7. Mai<br />

Am Donnerstag, 7. Mai, können in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die<br />

Grundschüler mit einer Gemeinsamen Bildungsempfehlung<br />

und die Hauptschüler der Klassen 5 an der Theodor-<br />

Frank-Realschule <strong>Teningen</strong> angemeldet werden. Es wird gebeten,<br />

bei der Anmeldung die Gemeinsame Bildungsempfehlung<br />

der Grundschule oder die Bildungsempfehlung der Hauptschule<br />

mitzubringen.<br />

Sollte zu diesen Zeiten aus irgendwelchen Gründen die Anmeldung<br />

nicht möglich sein, so wird auch um telefonische Rücksprache<br />

gebeten unter 07641 / 95557-50 beim Sekretariat der<br />

Theodor-Frank-Realschule.<br />

b Jahrgang 1938<br />

Am Freitag Stammtisch<br />

Der nächste Stammtisch ist an diesem Freitag, 1. Mai, um 19 Uhr<br />

in der „Sonne“.<br />

Passend zur Spargelzeit:<br />

Schweineschnitzel<br />

verschieden paniert<br />

seit 1933<br />

1 kg d 7,90<br />

Außerdem am Samstag, den 2.5.09:<br />

Hackfleisch 1 kg d 3,99<br />

Wir haben ein neues Büro bezogen in<br />

so dass es Ihnen jetzt noch leichter fällt<br />

mit uns ins Gespräch zu kommen. Wie<br />

Sie wissen, begleiten wir unsere Kunden<br />

in allen finanziellen Fragen – jetzt und in<br />

Zukunft. Denn für uns ist Finanzberatung<br />

kein kurzfristiger Service; sie ist Teil Ihrer<br />

Lebensplanung. Weil dabei immer eins ins<br />

andere greift, berücksichtigen wir immer<br />

Ihre gesamte, persönliche Situation. Nur<br />

so lassen sich langfristig die richtigen<br />

Entscheidungen treffen.<br />

Sprechen Sie mit mir. Ich freue mich auf<br />

Ihren Besuch.<br />

Jürgen Engler<br />

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Do. von 8–12 Uhr auf dem Markt in <strong>Teningen</strong><br />

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12 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

LUST AUF<br />

SCHÖNE SCHUHE<br />

b Kulturverein<strong>Teningen</strong><br />

5. Kunstausstellung<br />

Restaurant JahnStube<br />

RosenStüble<br />

79331 <strong>Teningen</strong><br />

Am Kronenplatz<br />

Reetzenstr. 3<br />

Tel. 0 76 41 / 88 80<br />

Ludwig-Jahn-Straße 6 79331 <strong>Teningen</strong> Telefon 0 76 41 / 9 33 50 26<br />

– Direkt an der Ludwig-Jahn-Halle –<br />

Am Freitag, 1. Mai + Sonntag, 3. Mai<br />

SPARGEL-BÜFETT-ESSEN SATT<br />

inkl. Suppe, Beilagen, Salat und Dessert z 19.50<br />

Reservierung erforderlich!<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Alle Angebote unter www.jahnstube.de<br />

Lust auf<br />

Bogenschießen?<br />

<strong>Die</strong> Bogen-Sport-Gemeinschaft Riegel veranstaltet<br />

am 1. Mai ein Schnupperschießen für jedermann<br />

auf dem Bogenplatz hinter der ehemaligen Brauerei in Riegel.<br />

Bei Kaffee und Kuchen sowie gekühlten Getränken und<br />

einem kleinen Imbiss wollen wir Interessierten das Schießen<br />

mit Pfeil und Bogen näher bringen. Der Weg ist ab<br />

der Brauerei ausgeschildert.<br />

Auf Ihr Kommen freut sich die BSG Riegel<br />

Anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Kulturvereins <strong>Teningen</strong><br />

findet in den diesjährigen Herbstferien, vom 24. Oktober<br />

bis 1. November, die 5. Kunstausstellung des Kulturvereins<br />

<strong>Teningen</strong> statt.<br />

Alle in der Gesamtgemeinde <strong>Teningen</strong> wohnhaften Berufsund<br />

Laienkünstler/Innen können sich beteiligen. Dazu sind<br />

Künstler/Innen, die in <strong>Teningen</strong> geboren sind oder einen längeren<br />

Zeitraum hier gewohnt haben, herzlich eingeladen.<br />

Um ein vielseitiges Bild über das Kunstschaffen in <strong>Teningen</strong><br />

bieten zu können, sollen alle Ausdrucksformen künstlerischen<br />

Schaffens – insbesondere Malerei, Drucktechnik Skulpturen,<br />

Kunstschmiedearbeiten Keramik und Töpferei – gezeigt werden.<br />

Der Kulturverein <strong>Teningen</strong> würde sich freuen, wenn möglichst<br />

viele Kunstausübende an dieser Ausstellung teilnehmen<br />

würden. <strong>Die</strong> endgültige Form der Veranstaltung wird mit den<br />

Teilnehmern nach Eingang aller Anmeldungen besprochen.<br />

Zur Deckung der anfallenden Kosten erbittet der Kulturverein<br />

den Betrag von 10 Euro.<br />

<strong>Die</strong> Ausstellung findet im Foyer der Theodor-Frank-Hauptschule<br />

<strong>Teningen</strong> statt.<br />

In der Anmeldung sollten neben Namen und Anschrift auch<br />

die Art der auszustellenden Werke genannt sein.<br />

Anmeldungen bitte an Ulrike Klingberg-Kiefer, Albrecht-<br />

Dürer-Straße 34, 79331 <strong>Teningen</strong>, E-Mail: klingberg_kiefer@<br />

yahoo.de, Telefon 07641 / 55454. Anmeldeschluss: 11. Mai.<br />

b SpoFunnis <strong>Teningen</strong><br />

Kindergartensportfest<br />

In Kooperation mit den Teninger Kindergärten führen die Spo-<br />

Funnis seit Jahren mit den Schulanfängern das „Fitte Kids“-Programm<br />

durch. Das Hauptanliegen dieses Programms ist die Förderung<br />

der physischen und sozialen Kompetenzen der Vorschulkinder.<br />

Durch sportliche Aktionen erlernen die Kinder<br />

koordinative Fähigkeiten, gepaart mit Teamfähigkeit und Fair<br />

Play.<br />

Ein Höhepunkt dabei ist das nun schon zur Tradition gewordenejährlicheKindergartensportfest,andemsichdieKinderan<br />

verschiedensten Stationen sportlich ausprobieren können. <strong>Die</strong>ses<br />

Jahr am morgigen Donnerstag, 30. April, in der Ludwig-<br />

Jahn-Halle von 9 bis 12 Uhr.<br />

Im Rahmen eines weiteren wichtigen SpoFunnis Kooperationsprogramms<br />

- „Soziales Erlebnislernen“ in den Schulen - wird<br />

dieses Kindergartensportfest von Schülern der 5. Klasse der<br />

Theodor-Frank–Hauptschule organisiert und gemeinsam mit<br />

SpoFunnis-Mitarbeitern durchgeführt. Es werden zirka 120<br />

Schulanfänger, 25 Schüler, Erzieherinnen, Lehrer, Eltern und<br />

Medienvertreter erwartet. Dank der Unterstützung durch die<br />

Firmen Schlör und Getränke Schneider, Freiamt sowie Gemüseim-Abo,<br />

Gundelfingen, gibt es kostenfreie Getränke und Obst<br />

für die Kindergartenkinder.<br />

Mehr Infos zu allen SpoFunnis-Aktivitäten, ihren Zielen und<br />

Aufgaben sowie den SpoFunnis-Shop gibt es auf der Homepage<br />

www.spofunnis.de oder können unter Telefon 07641 / 9379999<br />

erfragt werden.<br />

b Reitverein <strong>Teningen</strong>-Köndringen<br />

4. Breitensportturnier am 9./10. Mai<br />

Am 9. und 10. Mai veranstaltet der Reitverein <strong>Teningen</strong>-Köndringen<br />

sein 4. Breitensportturnier auf der Reitanlage in Köndringen<br />

an der Elz. Hierbei zeigen Reiterinnen und Reiter in den<br />

unterschiedlichsten Prüfungen, wie sie mit ihrem Freund dem<br />

Pferd harmonieren. Neben den klassischen Dressur- und Springprüfungen<br />

werden Aufgaben aus dem Geländereiten wie Fun-<br />

Parcours, Action-Parcours, Westerntrail und Hunterklasse, einer<br />

Geländespringprüfung, zu absolvieren sein. Ein besonderes<br />

Highlight wird die Kostümkür sein, bei der sicher wieder fantasievolleKostümezusehenseinwerden.UnddaPferdeundHunde<br />

zusammengehören, verspricht auch die letzte Prüfung des<br />

Tages „Horse and Dog“ interessante Unterhaltung. Hierbei<br />

müssen Reiter und Pferd einen Hindernisparcours überwinden,<br />

anschließend muss der Parcours vom Reiter zu Fuß mit seinem<br />

Hund absolviert werden. Gewertet wird diese Prüfung nach<br />

FehlerundZeit.BeginnderWettkämpfeistam9.Maium13Uhr,<br />

am Sonntag, 10. Mai, starten die Veranstaltungen bereits um 10<br />

Uhr. Der Verein mit seinem bewährten Bewirtungsteam hofft<br />

an beiden Tagen auf viele Zuschauer.<br />

t nur Lerno<br />

örderkreis der Schule für da g<br />

n Klettergerüst zur Verfügung gestellt. Spend<br />

unter der Konto-Nummer 36436409 bei der Volksbank Breisg<br />

eKücheam<br />

ethe“vorgestellt<br />

Unsere<br />

endingen. Am vergange-<br />

Donnerstag wurde im Beivon<br />

Elternbeiratsvorsitzen-<br />

Karl Kuhn, Benjamin Gerig<br />

in Freunde des Gymnasi-<br />

) nd Klaus<br />

„Gemeinsamsindwirstark“<br />

GroßprojektsollSchulsozialarbeitunterstützen<br />

drei J<br />

trifft<br />

von<br />

935<br />

dem<br />

Sta<br />

m<br />

c<br />

n<br />

g<br />

<strong>Teningen</strong>. <strong>Die</strong> Schulsozialarbeit ist Schüler werden sich für das Projekt<br />

einäußerstwichtigerBausteininder eine Tätigkeit suchen (im häuslichen<br />

Bildungsarbeitundnichtmehr weg- Umfeld, bei Verwandten, Nachbarn,<br />

zudenken. Um so unverständlicher, in Betrieben), wofür sie eine Gegen-<br />

dass keinerlei öffentlicheGelderfür leistung von mindestens 10 Euro er-<br />

diesebereitstehen.<br />

halten werden. Bürgermeister Hermann<br />

Jäger und das Diakonische<br />

Mit dem Großprojekt „Gemeinsam Werk Emmendingen haben die<br />

sindwir stark!“, dasam 4. April statt- Schirmherrschaft für das Projekt<br />

findet, soll zunächst eine Sicherung übernommen.<strong>Die</strong>gesamte Organisa-<br />

und Erweiterung der Schulsozialartion wird ehrenamtlich geleistet, sobeit<br />

ander Theodor Frank Haupt-und dass der Gesamterlös zu 100 Prozent<br />

Realschule erreicht werden. <strong>Die</strong> der Schulsozialarbeit zugutekommt.<br />

Foto<br />

Ausgaben im Internet: www.wzo.de


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 13<br />

b FC <strong>Teningen</strong> (FCT) Jugend<br />

DFB-Aktionstag „mitspielen kickt!“ rund<br />

um den Soccerplatz am Muttertag<br />

Am Muttertag, 10. Mai, veranstaltet die FCT-Jugend mit der<br />

Theodor-Frank-Schule ab 10 Uhr einen DFB-Aktionstag „mitspielen<br />

kickt!” rund um das Minispielfeld am Friedrich-Meyer-<br />

Stadion.<br />

Wasist„mitspielenkickt!“?<strong>Die</strong>FCT-JugendunddieTheodor-Frank-Schule<br />

veranstalten in Kooperation mit dem Deutschen<br />

Fußball-Bund einen DFB-Aktionstag „mitspielen kickt!“.<br />

Der DFB hatte nach Einrichtung von 1.000 Minispielfeldern im<br />

Bundesgebiet die Idee, auf diesen in diesem Frühjahr Veranstaltungen<br />

zu unterstützen, die im Vordergrund das Thema Migration<br />

beziehungsweise Mädchen und Fußball haben. <strong>Die</strong> FCT-<br />

Jugend und die Theodor-Frank-Schule finden beide Themen<br />

wichtig und spannend, haben sich aber entschieden, das Thema<br />

Mädchen in den Vordergrund zu stellen.<br />

Warum? – Weil die Einbindung ausländischer Kinder mit einemMigrationshintergrundindenTeningerSportvereinenund<br />

Schulen im Alltag gut verankert ist. <strong>Die</strong> Integration in Verein<br />

und Schule ist gelebter Alltag. – Mädchen im Fußball zeigen inzwischen,<br />

dass diese Sportart nicht mehr nur Jungensache ist,<br />

sondern von beiden Geschlechtern selbstverständlich gespielt<br />

wird. So sollen an diesem Tag Jungen und Mädchen in Teams zusammenspielen,<br />

sich selbst und allen Besuchern zeigen, dass<br />

Sport in jedweder Form für jeden da ist (Wer ist denn eigentlich<br />

derzeit Fußballweltmeister, die Frauen oder die Männer?).<br />

Was wird veranstaltet? Auf dem Soccerplatz finden ab<br />

10UhrvierJugend-undKinderturniereinverschiedenenAltersklassen<br />

statt. <strong>Die</strong> Altersklassen sind aufgeteilt bis zehn, zwölf,<br />

14 und 16 Jahre. Natürlich dürfen auch jüngere Kinder in den<br />

älterenJahrgängenmitspielen.DerClouist,dassinjedemangemeldeten<br />

Team Mädchen und Jungen zusammenspielen sollen.<br />

Dann gibt es noch rund um den Soccerplatz Spiel und Spaß für<br />

Alle. Das klassische Torwandschießen für jede Altersgruppe, die<br />

Hüpfburg für die Kleinen und Spielstationen, an der sich vom<br />

Enkel bis zu den Großeltern jede Altersklasse treffen und messen<br />

kann. Eine kleine Überraschung für die Mütter wird es<br />

natürlich auch geben.<br />

Wieso am Muttertag? Ehrlich gesagt, war kein anderer<br />

Termin mehr frei. Aber wenn Mama, Papa und Kinder etwas zusammen<br />

oder auch alleine machen wollen, werden genügend<br />

Möglichkeiten geboten, eine unterhaltsame Zeit rund um den<br />

Soccerplatz zu verbringen. Das kulinarische Angebot wird umfangreich<br />

sein, vom klassischen Schnitzel mit Pommes frites bis<br />

zur reichhaltigen Kuchentheke, vor allem auch leckere Burger<br />

vom Rind, extra getrennt vom anderen Grillgut, gebraten. Und<br />

der Eiswagen wird auch dabei sein.<br />

Wie kann ich am Fußballturnier teilnehmen? Teilnehmen<br />

kann jedes Mädchen, jeder Junge. Keiner muss in einem<br />

Verein sein oder auf die Theodor-Frank-Schule gehen. Man<br />

muss einfach nur Spaß am Fußballspielen haben, Gleichgesinnte<br />

finden und ein gemischtes Team bilden.<br />

Das Anmeldeformular ist erhältlich bei Herrn Liebs von der<br />

Theodor-Frank-Schule, beim FCT-Jugendleiter Thomas Hodel,<br />

Telefon 07641 / 7795, oder ganz einfach von der Homepage des<br />

FC <strong>Teningen</strong> unter www.fc-teningen.de/Infos-mitspielen-kickt.<br />

html auszudrucken oder herunterzuladen. <strong>Die</strong> aktuellen Infos<br />

rundumdieVeranstaltungsindaufderHomepagedesFC<strong>Teningen</strong><br />

zu finden.<br />

„mitspielen kickt!“ – DFB-Aktionstag rund um den Minisoccer<br />

b <strong>Verwaltung</strong>sstelle Köndringen<br />

Fundsachen<br />

Bei der <strong>Verwaltung</strong>sstelle Köndringen wurde ein City-Roller als<br />

Fundsache abgegeben.<br />

b Freiwillige Feuerwehr <strong>Teningen</strong>, Abt. Köndringen<br />

Am Montag Feuerwehrprobe<br />

Am Montag, 4. Mai, findet eine Feuerwehrprobe für alle ausgebildeten<br />

Maschinisten statt. Treffpunkt: 20 Uhr am Gerätehaus.<br />

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Inhaber: Michael Czakalla<br />

Hauptstraße 63<br />

79331 <strong>Teningen</strong><br />

Tel.: 0 76 41/23 59<br />

Fax: 0 76 41/4 84 78<br />

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Tel. 0 76 41 / 13 13, Fax 17 01<br />

Gefl ügelverkauf, Montag, 4.5.09 und 8.6.09<br />

7.00 Uhr Köndringen Feuerwehrh., 7.10 Uhr <strong>Teningen</strong> Zehntscheuer<br />

Renchtalgefl ügelhof Bienek, Oberkirch, Tel. 07802/7446


14 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

b Evangelische Kirchengemeinde Köndringen<br />

Kommenden Sonntag Gottesdienst<br />

zur Jubiläumskonfirmation<br />

Herzliche Einladung an alle <strong>Gemeinde</strong>mitglieder zur Jubiläumskonfirmation<br />

mit Feier des Heiligen Abendmahls am<br />

kommenden Sonntag, 3. Mai, um 9.30 Uhr in der evangelischen<br />

Kirche Köndringen. Der Gottesdienst wird musikalisch umrahmtdurchdenKirchenchorunddenMännerchordesGesangvereins.<br />

b Winzerkapelle Köndringen<br />

Concerto Automobile<br />

Bereits zum zweiten Mal präsentiert sich die Winzerkapelle<br />

Köndringen, am Samstag, 16. Mai, um 20 Uhr in den Verkaufsräumen<br />

von Autohaus Ernst + König mit einem anspruchsvollen<br />

Konzertprogramm. Besonders das Autohaus-Ambiente mit<br />

dem einzigartigen Flair hat die Winzerkapelle bewogen, dieses<br />

Jahr wieder ein Konzert im Autohaus Ernst + König zu geben.<br />

Nach dem großartigen Erfolg 2007 konnte auch in diesem Jahr<br />

die Starpianistin Elizabeth Mendieta-Contreras aus Santiago de<br />

Chile für diesen Abend gewonnen werden. „Es macht einfach<br />

Spaß, mit den Musikern der Winzerkapelle zusammen zu spielen“,<br />

so die Künstlerin, die sich seit Mitte April zusammen mit<br />

der Winzerkapelle auf das Konzert vorbereitet. Mit dem Klavierkonzert<br />

„Three Movements“, ein Solostück für Piano und<br />

Orchester, zeigen die Musiker und Musikerinnen ihre gesamte<br />

Palette gehobener symphonischer Blasmusik. Mit den Stücken<br />

„The Lion King“, „Batmann“ und „Huckleberry Finn Suite“ hat<br />

Dirigent Alfredo Mendieta auch einige bekannte Stücke gewählt.<br />

Weitere Informationen und Kartenreservierung unter www.<br />

winzerkapelle.de.<br />

b Gesangverein Köndringen<br />

Maihock im Zehnthof<br />

Am 1. Mai laden die Sängerinnen und Sänger des Gesangverein<br />

Köndringen ab 11 Uhr zum geselligen Hock im Zehnthof ein.<br />

Auf der Speisekarte stehen Nudelsuppe und Rindfleisch mit Beilagen,<br />

für den kleinen Hunger gibt es Pommes, Grill- und Currywürste.<br />

Im Getränkeangebot ist auch Köndringer Dorfbräu. <strong>Die</strong><br />

Kaffeestube bietet Kaffee sowie selbst gemachte Kuchen und<br />

Torten. Über zahlreiche Besucher zum Maihock freut sich der<br />

Gesangverein Köndringen.<br />

Überall erklingen Lieder – Frühjahrskonzert<br />

am 9. Mai<br />

Am Samstag, 9. Mai, 20 Uhr, findet in der Winzerhalle in Köndringen<br />

das Frühjahrskonzert der Chöre des Gesangverein<br />

Köndringen statt.<br />

Das Programm bietet ein vielfältiges Repertoire von Liedern<br />

für Jung und Alt, aus aller Welt. <strong>Die</strong> Männer der Chorkooperation<br />

„Eintracht“ Köndringen mit der Sängerrunde „Hochberg“<br />

Emmendingen, die Chöre Quintessenz und Juke Boxx und die<br />

Kinder von Lollipop freuen sich über viele Zuhörer an diesem<br />

Konzertabend.<br />

b Bürgerinitiative IGEL<br />

Bürger-Einwendungen zum<br />

3./4. Gleis der Rheintalbahn<br />

Seit 23. März 2009 liegen die Pläne für das 3./4. Gleis der Rheintalbahn<br />

entlang der Autobahn A5 im Rathaus <strong>Teningen</strong> für alle<br />

Bürger zur Einsicht aus. Damit hat die Frist für Einwendungen<br />

gegen die Planungen der Deutschen Bahn AG begonnen. Wer<br />

bis zum 20. Mai 2009 keinen Einspruch einlegt, kann zukünftig<br />

keinerlei rechtliche Ansprüche gegenüber der DB AG geltend<br />

machen.<br />

In den IGEL-Beratungsstellen hilft man gerne bei der Erstellung<br />

individueller Einwendungen gegen die Bahnplanungen.<br />

Immer donnerstags von 17.30 bis 20 Uhr und samstags von<br />

11.30 bis 14 Uhr in den IGEL-Beratungsstellen in Nimburg im<br />

Rathaus und in Bottingen im Kindergarten „Sonnenschein“<br />

(Hintereingang). Bitte die Rechte wahrnehmen – mitmachen!<br />

Weitere Informationen unter www.igel-breisgau.de und<br />

telefonisch unter 0157 / 75757799.<br />

Amtsblatt auch jeden Mittwoch unter<br />

www.teningen.de


Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsruhe-Basel<br />

Planfeststellungsbereich 8.1 / Riegel-March<br />

><br />

23.03.09<br />

Beginn Offenlage<br />

Kalenderwoche<br />

13/2009<br />

Kalenderwoche<br />

14/2009<br />

Kalenderwoche<br />

15/2009<br />

Kalenderwoche<br />

16/2009<br />

Kalenderwoche<br />

17/2009<br />

Kalenderwoche<br />

18/2009<br />

Kalenderwoche<br />

19/2009<br />

Es verbleiben noch ca. 3 Wochen um Einwendungen vorzubringen !!!<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong>,<br />

Kalenderwoche<br />

20/2009<br />

im Auftrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> haben Fachgutachter verschiedener Disziplinen die<br />

offengelegten Planfeststellungsunterlagen im Bereich des Teninger <strong>Gemeinde</strong>gebietes detailliert<br />

untersucht und ausgewertet.<br />

<strong>Die</strong> nachfolgend abgedruckten „Einwendungsbausteine“ sind Ergebnis der<br />

Untersuchungsarbeiten.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> möchte auf diesem Wege der gesamten Bürgerschaft diese<br />

Einwendungsbausteine zur Verfügung stellen.<br />

Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Baumaßnahme möchte ich Sie hiermit nochmals<br />

eindringlich bitten Ihre Betroffenheiten zu prüfen. Den beiliegende Einwendungsschriftsatz<br />

gegen das Bauvorhaben stellen wir Ihnen als Service zur Verfügung, um Ihre qualifizierten<br />

Einwendungen vorbringen zu können und Ihre Interessen zu wahren.<br />

Bitte gehen Sie wie folgt vor :<br />

1.- Durchsicht des Schriftsatzes<br />

2.- Eventuelles Streichen oder herausnehmen für Ihre Belange nicht zutreffender Passagen<br />

3.- Vornehmen individueller Ergänzungen in den dafür vorgesehenen Bereichen.<br />

(Platzhalter beachten).<br />

4.- Eintragen Ihrer Adresse/Postanschrift (Absender) , in den dafür vorgesehenen Bereichen.<br />

5.- Unterzeichnung des Einwendungsschreibens mit Ort, Datum und Unterschrift am Ende<br />

des Schriftsatzes.<br />

6.- Abgabe des unterzeichneten Schriftsatzes im Rathaus <strong>Teningen</strong> oder bei den<br />

Beratungsstellen von<br />

IGEL e.V.<br />

Alternativ dazu können Sie den unterzeichneten Schriftsatz auch direkt an das<br />

Regierungspräsidium Freiburg unter der angegebenen Empfängeradresse übersenden.<br />

Einwendungen können bis zum 20.05.2009 vorgebracht werden !!!<br />

<strong>Die</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sowie die Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft gegen Lärm und<br />

Umweltbelastungen (IGEL e.V.)“ stehen zur Erläuterung der Pläne und zur Beratung bei der<br />

Abfassung von Einwendungen zur Verfügung.<br />

<strong>Die</strong> „IGEL“-Beratungsstellen in der Zehntscheuer <strong>Teningen</strong>, im Rathaus Nimburg und im<br />

Kindergarten Bottingen sind wie folgt geöffnet :<br />

Jäger, Bürgermeister<br />

29.04.09<br />

DONNERSTAG, 17.30 bis 20.00 Uhr<br />

SAMSTAG, 11.30 bis 14.00 Uhr<br />

06.05.09<br />

Ende Offenlage<br />

20.05.09<br />

Ende Einwendungsfrist<br />

Kalenderwoche<br />

21/2009


II<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

I<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Bekämpfung von Umgebungslärm i.V.m. §§ 47 a – 47 f BImSchG sowie<br />

i.V.m. der 34. BImSchV 26<br />

12. Berücksichtigung der externen Kosten bei der Ausgestaltung des<br />

Schallschutzkonzepts 27<br />

II. Lärmschutz 30<br />

1. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter Nimburg 30<br />

a) Unzutreffende Gebietseinstufung 30<br />

b) Vollständige Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an meinem<br />

Anwesen durch aktive Schallschutzmaßnahmen 31<br />

2. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter Bottingen 36<br />

3. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter <strong>Teningen</strong>. 37<br />

4. Unzureichender Lärmschutz in den Gewerbegebieten „Rohrlache I und<br />

III“ 38<br />

5. Unzureichender Lärmschutz im Industriegebiet „Waidplatz“ 40<br />

III. Ergänzende Einwendungen zum Schallschutz 41<br />

1. Lückenschlüsse der vorgesehenen Lärmschutzwände 41<br />

2. Aufbau- und Nachbesserungsfähigkeit der Lärmschutzwände 41<br />

3. Gekröpfte Wand 41<br />

4. Beidseitige Absorptionsbeläge für die Schallschutzwände 41<br />

5. Beidseitige Absorptionsbeläge für die Fledermausschutzwände 41<br />

6. Auflagen zu Anforderungen an das rollende Material 42<br />

7. Lärmschutzmaßnahmen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik<br />

42<br />

8. Gewährleistung dauerhafter Wirksamkeit der Schallschutzwände 42<br />

9. Frühzeitige Errichtung der Lärmschutzwände 43<br />

10. Nachmessungen nach Inbetriebnahme 43<br />

11. Stellungnahme des Ingenieurbüros Dröscher 43<br />

a) Fehlende Nachvollziehbarkeit des verwendeten topographischen<br />

Modells 43<br />

b) Widerspruch zwischen Anlage 1.3 und Anlage 1.4 44<br />

12. Außenwohnbereichsentschädigung 44<br />

13. Entschädigung für Mietminderung bei Überschreitung der Grenzwerte<br />

der 16. BImSchV 44<br />

IV. Schallschutz während der Bauzeit 45<br />

V. Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall 46<br />

1. Berücksichtigung des Plangebiets des Bebauungsplans „Rohrlache III“<br />

46<br />

2. Erschütterungsschutz während der Bauzeit 46<br />

VI. Staub und Feinstaub 47<br />

1. Staub und Feinstaub während der Bauzeit 47<br />

2. Staub und Feinstaub in der Betriebsphase 47<br />

VII. Sicherheits- und Rettungskonzept 47<br />

VIII. Verkehrsanlagen, Straßen und Wege 48<br />

1. Anbindung sämtlicher Gebäude während der Bauzeit 48<br />

2. Keine Vollsperrung der L 114 48<br />

3. Zeitliche Abfolge der Baustellen 48<br />

4. Wiederherstellung der Straßen und Wege nach Abschluss der<br />

Baumaßnahme 48<br />

5. Keine Baustraße durch den Ortsteil Nimburg 49<br />

Vorbemerkung für alle Einwender<br />

<strong>Die</strong> nachfolgend aufgelisteten Bausteine erfassen ausschließlich typische<br />

Fallgestaltungen. Sie können schon deshalb nicht auf alle Fälle „blind“<br />

übertragen werden und sind zwangsläufig nicht abschließend. Soweit nicht<br />

anders vermerkt, sind die Bausteine grundsätzlich für alle Einwender geeignet.<br />

<strong>Die</strong> Bausteine sind keine verbindliche Rechtsberatung, sondern ausschließlich<br />

ein freiwilliger Service der <strong>Gemeinde</strong> für ihre Bürger. Eine individuelle<br />

Rechtsberatung im Einzelfall wird hierdurch nicht ersetzt.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

A) Betroffenheit 5<br />

I. Betroffenheit als Grundstückseigentümer 5<br />

II. Lärmbetroffenheit 5<br />

1. Lärmimmissionen in der Betriebsphase 7<br />

2. Steigerungspotential 8<br />

III. Beeinträchtigungen während der Bauzeit 8<br />

1. Lärmbeeinträchtigung während der Bauzeit 8<br />

2. Beeinträchtigung durch Erschütterungen während der Bauzeit 10<br />

3. Beeinträchtigung durch Staub während der Bauzeit 11<br />

4. Beeinträchtigungen von Verkehrsbeziehungen und Wegeverbindungen<br />

während der Bauzeit 11<br />

IV. Sonstige Betroffenheit 12<br />

1. Akustische Beeinträchtigung der Erholungslandschaft 12<br />

2. Unterbrechung des Radwegs zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel 12<br />

B) Einwendungen gegen die offengelegte Planfeststellungstrasse<br />

12<br />

I. Anpassung der Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />

Lärmbelastung 12<br />

1. Berichtigung der Gebietseinstufung 13<br />

2. Berücksichtigung des Industriegebiets „Rohrlache III“ 14<br />

3. Falscher Prognosehorizont für die Schalltechnische Untersuchung 14<br />

4. Berücksichtigung der auf der Trasse technisch maximal möglichen<br />

Zugzahlen 16<br />

5. Länge der Güterzüge 17<br />

6. Keine Anwendung des Schienenbonus 18<br />

7. Keine Anwendung des BüG 23<br />

8. Lärmberechnung auf der Grundlage der Entwurfsgeschwindigkeit VE 24<br />

9. Berücksichtigung von Maximalpegeln 24<br />

10. Lärmschutz unterhalb der Grenzwerte der 16. BImSchV 25<br />

11. Berücksichtigung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

III<br />

Absender :<br />

Name : ......................................................<br />

Straße : ......................................................<br />

Ort : ......................................................<br />

Empfänger :<br />

6. Radweg zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel 49<br />

IX. Natur- und Landschaftsschutz 50<br />

1. Natura2000-Verträglichkeit 50<br />

2. Besonderer Artenschutz 51<br />

3. Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope sowie Klima 52<br />

X. Sonstige Einwendungen 52<br />

1. Absenkung im Bereich K 5140/AS <strong>Teningen</strong> 52<br />

2. Integriertes Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BOVEK)<br />

53<br />

3. Beschwerdemanagement 53<br />

4. Cart-Bahn 53<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

Referat 24<br />

Kaiser-Joseph-Straße 167<br />

79098 Freiburg<br />

<strong>Teningen</strong>, den ....<br />

Az.: 15-3824/01-8.0 TÖB Nr.: 6<br />

ABS/NBS Karlsruhe-Basel; Streckenabschnitt 8.1 (<strong>Teningen</strong>-March)<br />

Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG i.V.m. §§ 72 ff LVwVfG<br />

hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen<br />

Sehr geehrter Herr Kowohl,<br />

ich erhebe<br />

Einwendungen<br />

gegen die Planfeststellung für die ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 8.1 (<strong>Teningen</strong>-<br />

March).<br />

Begründung:


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

8<br />

7<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />

- Zuglänge,<br />

den Planfeststellungsunterlagen überschritten. <strong>Die</strong>se Überschreitungen der<br />

- Zuggeschwindigkeit,<br />

Grenzwerte der 16. BImSchV werden sich noch verschärfen, wenn die Rahmen-<br />

bedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung angepasst wurden, insbe-<br />

- Zuggewicht.<br />

sondere wenn die tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen höher sind als die in<br />

den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten Zugzahlen oder wenn der<br />

Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />

„Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />

ten. Eine Veräußerung oder Verpachtung meines Grundstücks wird zusätzlich<br />

erschwert. Insgesamt führt das Vorhaben zu einem erheblichen merkantilen<br />

Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte nicht überschrit-<br />

Minderwert des Gesamtgrundstücks. Im Einzelnen:<br />

ten werden<br />

Baustein 3 für Mieter/Pächter:<br />

<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />

den Planfeststellungsunterlagen derzeit zwar nicht überschritten. Es ist jedoch<br />

Ich bin Mieter/Pächter in dem Gebäude (Str.), <strong>Teningen</strong>.<br />

nicht ausgeschlossen, dass Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV<br />

Meine Wohnung/Betriebsstätte wird durch das Vorhaben über den schon vor-<br />

eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung<br />

handenen Lärm von der Bundesautobahn A 5 hinaus erheblichen zusätzlichen<br />

angepasst wurden. Eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte kommt<br />

Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Das Vorhaben ermöglicht umfangreicheren<br />

danach insbesondere dann in Betracht, wenn die tatsächlich zu erwartenden<br />

und für die Umgebung noch wesentlich mehr belastenden Schienenverkehr, und<br />

Zugzahlen höher sind als die in den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten<br />

zwar durch die Erhöhung/Vergrößerung von<br />

Zugzahlen oder wenn der „Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />

- Zugzahl,<br />

2. Steigerungspotential<br />

- Zugdichte,<br />

Dabei besteht sogar ein Steigerungspotential noch weit über den jetzt gewählten<br />

Prognosehorizont 2015 hinaus. <strong>Die</strong> durch die Bundesautobahn A 5 sowie den<br />

- Zuglänge,<br />

vorhandenen Bahnbetrieb ohnehin bestehenden Beeinträchtigungen für die Bür-<br />

- Zuggeschwindigkeit,<br />

ger im PfA 8.1 werden damit potenziert, und zwar wenigstens teilweise trotz vor-<br />

gesehener Schutzmaßnahmen. Aufgrund der absehbaren weiteren Zunahme<br />

- Zuggewicht.<br />

über die jetzt schon prognostizierten Beeinträchtigungen hinaus werden auch<br />

Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />

die jetzt vorgesehenen Schutzmaßnahmen auf längere Sicht nicht ausreichen.<br />

ten. Im Einzelnen:<br />

III. Beeinträchtigungen während der Bauzeit<br />

1. Lärmimmissionen in der Betriebsphase<br />

1. Lärmbeeinträchtigung während der Bauzeit<br />

Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte überschritten<br />

werden (insbes. Ortsetter Nimburg und Gewerbegebiet „Rohrlache I“, In-<br />

In besonderer Weise werde ich während der immerhin ca. 4 Jahre dauernden<br />

Bauzeit von Lärmbelastungen betroffen sein. Es liegt auf der Hand, dass wäh-<br />

dustriegebiete „Rohrlache III“ und „Waidplatz“)


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

8<br />

7<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />

- Zuglänge,<br />

den Planfeststellungsunterlagen überschritten. <strong>Die</strong>se Überschreitungen der<br />

- Zuggeschwindigkeit,<br />

Grenzwerte der 16. BImSchV werden sich noch verschärfen, wenn die Rahmen-<br />

bedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung angepasst wurden, insbe-<br />

- Zuggewicht.<br />

sondere wenn die tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen höher sind als die in<br />

den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten Zugzahlen oder wenn der<br />

Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />

„Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />

ten. Eine Veräußerung oder Verpachtung meines Grundstücks wird zusätzlich<br />

erschwert. Insgesamt führt das Vorhaben zu einem erheblichen merkantilen<br />

Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte nicht überschrit-<br />

Minderwert des Gesamtgrundstücks. Im Einzelnen:<br />

ten werden<br />

Baustein 3 für Mieter/Pächter:<br />

<strong>Die</strong> gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus werden nach<br />

den Planfeststellungsunterlagen derzeit zwar nicht überschritten. Es ist jedoch<br />

Ich bin Mieter/Pächter in dem Gebäude (Str.), <strong>Teningen</strong>.<br />

nicht ausgeschlossen, dass Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV<br />

Meine Wohnung/Betriebsstätte wird durch das Vorhaben über den schon vor-<br />

eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung<br />

handenen Lärm von der Bundesautobahn A 5 hinaus erheblichen zusätzlichen<br />

angepasst wurden. Eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte kommt<br />

Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Das Vorhaben ermöglicht umfangreicheren<br />

danach insbesondere dann in Betracht, wenn die tatsächlich zu erwartenden<br />

und für die Umgebung noch wesentlich mehr belastenden Schienenverkehr, und<br />

Zugzahlen höher sind als die in den Planfeststellungsunterlagen prognostizierten<br />

zwar durch die Erhöhung/Vergrößerung von<br />

Zugzahlen oder wenn der „Schienenbonus“ von 5 dB(A) entfällt.<br />

- Zugzahl,<br />

2. Steigerungspotential<br />

- Zugdichte,<br />

Dabei besteht sogar ein Steigerungspotential noch weit über den jetzt gewählten<br />

Prognosehorizont 2015 hinaus. <strong>Die</strong> durch die Bundesautobahn A 5 sowie den<br />

- Zuglänge,<br />

vorhandenen Bahnbetrieb ohnehin bestehenden Beeinträchtigungen für die Bür-<br />

- Zuggeschwindigkeit,<br />

ger im PfA 8.1 werden damit potenziert, und zwar wenigstens teilweise trotz vor-<br />

gesehener Schutzmaßnahmen. Aufgrund der absehbaren weiteren Zunahme<br />

- Zuggewicht.<br />

über die jetzt schon prognostizierten Beeinträchtigungen hinaus werden auch<br />

Besondere Lärmbelästigungen sind außerdem während der Bauphase zu erwar-<br />

die jetzt vorgesehenen Schutzmaßnahmen auf längere Sicht nicht ausreichen.<br />

ten. Im Einzelnen:<br />

III. Beeinträchtigungen während der Bauzeit<br />

1. Lärmimmissionen in der Betriebsphase<br />

1. Lärmbeeinträchtigung während der Bauzeit<br />

Einwenderbaustein für Bürger, bei denen die Grenzwerte überschritten<br />

werden (insbes. Ortsetter Nimburg und Gewerbegebiet „Rohrlache I“, In-<br />

In besonderer Weise werde ich während der immerhin ca. 4 Jahre dauernden<br />

Bauzeit von Lärmbelastungen betroffen sein. Es liegt auf der Hand, dass wäh-<br />

dustriegebiete „Rohrlache III“ und „Waidplatz“)


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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

werden. Nicht erfasst sind Sekundärluftschallimmissionen,<br />

die innerhalb von Gebäuden beispielsweise<br />

beim Tunnelvortrieb entstehen können.<br />

rend der gesamten Bauzeit mit erheblichen Lärmbelastungen der gesamten<br />

Einwohner von <strong>Teningen</strong> zu rechnen ist. Auf der Grundlage der Massenangaben<br />

auf Seite 117 des Erläuterungsberichts ist zu erwarten, dass mindestens<br />

200.000 m 3 Schüttmaterial anzuliefern sind. <strong>Die</strong>s wird je nach Einbauart und<br />

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen muss<br />

gewährleistet werden, dass die Immissionsrichtwerte,<br />

das heißt die Anforderungswerte der AVV<br />

Baulärm, eingehalten oder unterschritten werden.<br />

Transportweg zu erheblichen Belastungen für mich als betroffenen Anwohner<br />

führen.<br />

In dem Erläuterungsbericht wird dazu wie folgt ausgeführt:<br />

Das in Verkehr bringen von Baumaschinen im<br />

Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2000/14EG<br />

des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 08. Mai 2000 ist in der 32. Verordnung zur<br />

Durchführung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />

– 32. BImSchV) geregelt.<br />

<strong>Die</strong>se Verordnung ist neben der AVV Baulärm<br />

zu beachten.<br />

„<strong>Die</strong> Schallimmissionen aus dem Baubetrieb<br />

(Baulärm) sind nach der „Allgemeinen <strong>Verwaltung</strong>svorschrift<br />

zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen“<br />

(AVV-Baulärm vom 1. September<br />

1970) zu beurteilen. In dieser Vorschrift<br />

sind der Geltungsbereich und die zu berücksichtigenden<br />

Immissionsrichtwerte festgelegt. Näheres<br />

hierzu wird unter Punkt 15.2 „Schallimmissionsschutz<br />

während der Durchführung der Baumaßnahmen“<br />

ausgeführt.<br />

<strong>Die</strong> ausführenden Firmen werden dahingehend<br />

verpflichtet, lärmarme Bauverfahren und Baumaschinen<br />

einzusetzen, so dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />

verhindert werden, die nach<br />

dem Stand der Technik vermeidbar sind, und<br />

nach dem Stand der Technik unvermeidbare<br />

schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß<br />

beschränkt werden.“<br />

Vgl. Erläuterungsbericht, Ordner 1, Bd. 1, S. 31.<br />

Unter Punkt 15.2 heißt es:<br />

Vgl. Erläuterungsbericht, Ordner 1, Bd. 1,<br />

S. 174f.<br />

2. Beeinträchtigung durch Erschütterungen während der Bauzeit<br />

Es ist zu erwarten, dass während der ca. 4 Jahre dauernden Bauphase erhebli-<br />

che Erschütterungen auftreten werden. Zu den baubedingten Erschütterungen<br />

heißt es im Erläuterungsbericht unter anderem:<br />

„Geräuschimmissionen, die durch den Betrieb<br />

von Baumaschinen auf Baustellen hervorgerufen<br />

werden, unterliegen der Beurteilung durch die<br />

Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift zum Schutz<br />

gegen Lärm (AVV Baulärm), Ausgabe 1970. Zu<br />

den Baumaschinen gehören auch die auf der<br />

Baustelle betriebenen Kraftfahrzeuge. Eine Baustelle<br />

im Sinne des Regelwerkes ist der Bereich,<br />

in dem Baumaschinen zur Durchführung von<br />

Bauarbeiten Verwendung finden, einschließlich<br />

der Plätze, auf denen Baumaschinen zur Herstellung<br />

von Bauteilen und zur Aufbereitung von<br />

Baumaterial für bestimmte Bauvorhaben betrieben<br />

werden. Hierzu zählen auch Verkehrswege,<br />

die ausschließlich dem Baulogistikverkehr zur<br />

Verfügung stehen.<br />

„Um sicherzustellen, dass keine baubedingten<br />

Beeinträchtigungen vorhandener Anlagen/Gebäude<br />

entstehen, wird seitens der Vorhabensträgerin<br />

ein Beweissicherungsverfahren<br />

durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird<br />

der Zustand der bestehenden Bausubstanz im<br />

Geräuschimmissionen im Sinne der AVV Baulärm<br />

sind Primärschallimmissionen, die durch<br />

Baumaschinen auf einer Baustelle hervorgerufen


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

12<br />

11<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Schulbusverbindung (SWEG) Kaiserstuhl-Emmendingen.<br />

IV. Sonstige Betroffenheit<br />

Einwirkbereich überprüft und festgehalten, um<br />

evtl. baubedingte Schäden feststellen zu können.<br />

<strong>Die</strong> Vorhabensträgerin ist für nachgewiesene<br />

baubedingte Schäden zum Ersatz/Entschädigung<br />

verpflichtet.“<br />

1. Akustische Beeinträchtigung der Erholungslandschaft<br />

Vgl. Erläuterungsbericht, Ordner 1 Bd. 1, S. 33<br />

Weite Teile der auch von mir genutzten Erholungsbereiche der <strong>Gemeinde</strong> Te-<br />

ningen haben durch die NBS eine ganz erhebliche Schall-Zusatzbelastung von<br />

3. Beeinträchtigung durch Staub während der Bauzeit<br />

mehr als 5,0 dB(A) zu erwarten. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus der Differenzlärmkarte<br />

„Veränderung der Gesamtverkehrslärmbelastung im Tagzeitraum nach den An-<br />

Es liegt auf der Hand, dass es während der Bauphase entlang der Baustraßen<br />

forderungen an den Schallschutz im Städtebau (DIN 18005), Prognose-Planfall<br />

mit aktivem Schallschutz abzüglich Prognose-Nullfall“, Anlage 14.3, Blatt 1. Da-<br />

zu erhöhten Staubbelästigungen kommen wird. Im Erläuterungsbericht heißt es<br />

hierzu auf Seite 38, dass durch den Baustellenverkehr im Umfang des Baufeldes<br />

durch wird die Funktion der Landschaft als Erholungsraum erheblich beeinträch-<br />

tigt.<br />

sowie entlang der Baustraßen mit erhöhten bauzeitlichen Staub- und Abgasimmissionen<br />

zu rechnen ist. <strong>Die</strong> temporäre Belastung könne durch geeignete<br />

Maßnahmen (Beregnungseinrichtungen, Einsatz von Maschinen und Fahrzeu-<br />

2. Unterbrechung des Radwegs zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel<br />

gen nach dem Stand der Technik, z.B. mit Partikelfiltern) reduziert werden.<br />

Der landschaftspflegerische Begleitplan, Ordner 7, Anlage 4 Blatt enthält über<br />

4. Beeinträchtigungen von Verkehrsbeziehungen und Wegeverbindungen während<br />

eine Länge von 400 m eine Entfernung des südseiteigen (linken) Elzdammes<br />

der Bauzeit<br />

einschließlich Dammentfernung und Vorlandabtrag. Auf dem Hochwasserdamm<br />

verläuft der wichtige Radweg zwischen Emmendingen/ <strong>Teningen</strong> und Riegel, All-<br />

Während der Bauzeit wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen des ÖPNV und<br />

tags- und Freizeitverkehr. <strong>Die</strong>se zügige Verbindung, zugleich Bestandteil des<br />

des Individualverkehrs kommen. Betroffen ist in erster Linie die auch von mir<br />

touristischen Radwegenetzes (Villé - Elzach), ersetzt zugleich die Notwendigkeit<br />

genutzte L 114, die die NBS bei Bau-km 190,339 überquert. <strong>Die</strong> L 114 dient ne-<br />

eines Radweges im Zuge der K 5114. Den Planfeststellungsunterlagen lässt<br />

ben ihrer Funktion als regionale Verbindungsstraße zwischen <strong>Teningen</strong> und<br />

sich nicht entnehmen, was mit dem Radweg bei einer Entfernung des Hochwas-<br />

Eichstetten bzw. March dem Zubringerverkehr zur BAB 5, AS <strong>Teningen</strong>. Wäh-<br />

serdamms geschieht.<br />

rend der Bauzeit der Eisenbahnüberführung kann es ausweislich des Erläute-<br />

rungsberichts Seite 87 zu Sperrungen einzelner Fahrspuren und den Verkehr<br />

behindernden Baubetriebszuständen kommen.<br />

B) Einwendungen gegen die offengelegte Planfeststellungstrasse<br />

Beeinträchtigt sind während der Bauzeit folgende auch von mir genutzte Busli-<br />

I.<br />

nien des ÖPNV:<br />

Anpassung der Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Lärmbelastung<br />

Linie 105 (SWEG) nach Bahlingen oder Eichstetten,<br />

Ich fordere, dass die Schalltechnische Untersuchung noch einmal grundlegend<br />

überarbeitet wird, da sie von falschen Rahmenbedingungen ausgeht. Da die An-<br />

Citybus Linie 8 (SWEG) Nimburg-Emmendingen,<br />

tragstellerin ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet hat, dass die Immissions-<br />

Linie 201 (Binninger) Nimburg-Freiburg,


14<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

13<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung der gesamte Ortsetter<br />

grenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rahmenbedingungen<br />

Bottingen richtigerweise als WA und nicht (teilweise) als MI eingestuft wird.<br />

in großen Bereichen des Gebiets der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> gerade noch eingehalten<br />

werden (z.B. in Bottingen und in <strong>Teningen</strong>), führt bereits eine geringfügige Verände-<br />

Zwar ist der Ortsetter Bottingen im Flächennutzungsplan „Teilplan-Süd“ der<br />

rung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine grundlegende Überarbeitung des<br />

<strong>Verwaltung</strong>sgemeinschaft Emmendingen teilweise als Mischbaufläche darge-<br />

Schallschutzkonzepts erforderlich wird. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen<br />

stellt. Nach der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> am 20.6.2007 durchgeführten Be-<br />

anzupassen:<br />

standserhebung, die Ihnen vorliegt, ist jedoch der gesamte Ortsetter nach der<br />

tatsächlichen Nutzung nach § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet anzuse-<br />

1. Berichtigung der Gebietseinstufung<br />

hen. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere auch für die Gebäude Dorfstraße 12 (IP 100), Nim-<br />

burger Straße 3 (IP 102) und Nimburger Straße 11 (IP 103).<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Nim-<br />

burg<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Tenin-<br />

gen<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung folgende Gebiete im<br />

Ortsetter Nimburg richtigerweise als WA und nicht als MI eingestuft werden:<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Gebäude im Tenin-<br />

ger Neubaugebiet „Kalkgrube“ in der ersten Baureihe entlang der Riegeler Stra-<br />

der Bereich westlich des Plangebiets des Bebauungsplans „Glotterstraße“ bis<br />

ße richtigerweise als WA und nicht als GE eingestuft werden. Tatsächlich ist<br />

zur Bottinger Straße,<br />

dieser Bereich im Bebauungsplan „Kalkgrube/Westrandstraße 1. Änderung“, der<br />

die Gebäude südlich der Glotterstraße einschließlich der Gebäude Bottinger<br />

am 5.7.2006 in Kraft getreten ist, als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />

Straße 1 (Immissionspunkt 79) und 3,<br />

2. Berücksichtigung des Industriegebiets „Rohrlache III“<br />

der gesamte Bereich südlich der Burgstraße einschließlich des Gebäudes Burg-<br />

straße 18 (Immissionspunkt 89) und<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer im Industriegebiet „Rohrlache III“<br />

(insbes. für die Fa. Graf)<br />

die Gebäude beidseits der Bottinger Straße einschließlich des Gebäudes Bottin-<br />

ger Straße 55 (Immissionspunkt 92) südlich der Abzweigung Burgstraße.<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung das Plangebiet des am<br />

6.10.2005 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Rohrlache III“ einbezogen wird.<br />

Zwar ist der Ortsetter Nimburg in dem zur Trasse liegenden Bereich im Flächen-<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausnahmsweise auch Wohnungen für Auf-<br />

nutzungsplan „Teilplan-Süd“ der <strong>Verwaltung</strong>sgemeinschaft Emmendingen als<br />

sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter<br />

Mischbaufläche dargestellt. Nach der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> am<br />

zugelassen werden können, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm ge-<br />

23.5.2007 durchgeführten Bestandserhebung, die Ihnen vorliegt, sind jedoch je-<br />

genüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.<br />

denfalls die genannten Gebiete des Ortsetters nach der tatsächlichen Nutzung<br />

nach § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet (WA) anzusehen.<br />

3. Falscher Prognosehorizont für die Schalltechnische Untersuchung<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Bottin-<br />

Ich fordere, dass als Prognosehorizont für die Schalltechnische Untersuchung<br />

gen<br />

das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Jahre 2025 – 2030 gewählt wird.<br />

Ausweislich Seite 18 Tabelle 2 der Schalltechnischen Untersuchung wurde das


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

16<br />

15<br />

In der Regel ist es danach nicht ausreichend, wenn der kürzest mögliche Prog-<br />

Verkehrsaufkommen auf der Neubaustrecke im Prognose-Planfall 2015 zugrun-<br />

nosezeitraum zugrundegelegt wird. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus § 75 Abs. 3 S. 2 Hs. 2<br />

de gelegt.<br />

VwVfG. Danach sind Anträge auf eine nachträgliche Planergänzung ausge-<br />

Der in den Planfeststellungsunterlagen zugrunde gelegte Prognosehorizont<br />

schlossen, wenn nach Herstellung des dem Plan entsprechenden Zustands 30<br />

2015 genügt den an ihn zu stellenden Anforderungen nicht. Der Prognosehori-<br />

Jahre verstrichen sind. Es liegt auf der Hand, dass zwischen der Prognoseent-<br />

zont beträgt danach nur wenig mehr als 5 Jahre und greift deutlich zu kurz. <strong>Die</strong>s<br />

scheidung des Planungsträgers und der Fristbestimmung des § 75 Abs. 3 S. 2<br />

ergibt sich bereits daraus, dass das geplante Vorhaben im Hinblick auf die nur<br />

Hs. 2 VwVfG ein innerer Zusammenhang besteht. <strong>Die</strong> gesetzgeberische Wertung<br />

des § 75 Abs. 3 S. 2 HS 2 VwVfG darf damit bei der Beantwortung der in<br />

äußerst schleppend zur Verfügung gestellten Finanzmittel erst nach dem Jahre<br />

2015 fertiggestellt und in Betrieb genommen sein wird. <strong>Die</strong> Prognose der An-<br />

der 16. BImSchV offen gebliebenen Frage nach der Bemessung des Prognose-<br />

tragstellerin ist damit auf einen Zeitraum ausgelegt, in dem das Vorhaben aller<br />

zeitraums nicht außer Acht gelassen werden. Im vorliegenden Fall ist deshalb<br />

Voraussicht nach nicht einmal abgeschlossen sein wird. <strong>Die</strong> Prognose kann den<br />

mindestens ein Prognosehorizont von 15 Jahren in Ansatz zu bringen.<br />

Dabei ist davon auszugehen, dass sich die Zugzahlen bis zum Jahr 2025 ge-<br />

ihr zugedachten Zweck, das mögliche Verkehrsaufkommen bei Benutzung des<br />

fertig gestellten Vorhabens zu prognostizieren, daher schon jetzt offenkundig<br />

genüber dem Prognosehorizont 2015 noch einmal spürbar erhöhen. Nach dem<br />

nicht erfüllen. Mindestbedingung eines jeden Prognosehorizonts ist es, über den<br />

vom Land Baden-Württemberg beauftragten Gutachten des Ingenieurbüros BVU<br />

Fertigstellungszeitpunkt deutlich hinauszugehen. Folglich reicht im vorliegenden<br />

„Nachfrageprognose 2025 für den Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr<br />

auf der Oberrheinstrecke“ aus dem Jahr 2008 werden für den Gü-<br />

Fall ein Horizont von wenig mehr als 5 Jahren nicht aus, um eine sinnvolle<br />

Prognose zu gewährleisten. Statt dessen ist von einem Zeitraum von mindes-<br />

terverkehr im PfA 8.1 in der Nachtzeit für das Jahr 2025 165 Güterzüge im<br />

tens 15 - 20 Jahren auszugehen. <strong>Die</strong> zu treffende Prognose hat deshalb nicht<br />

Vergleich zu 155 Güterzügen im Jahr 2015 prognostiziert. <strong>Die</strong> Zahl der in der<br />

nur das mögliche Verkehrsaufkommen im Jahre 2015, sondern auch das der<br />

Nacht verkehrenden Güterzüge steigt damit um 10.<br />

Jahre 2025 – 2030 zu berücksichtigen. Nur dann kann von einer zulässigen,<br />

auch die Interessen der Betroffenen hinreichend berücksichtigenden Prognose<br />

Eine Begründung der Antragstellerin für den kurzen Prognosehorizont 2015 ent-<br />

hält weder der Erläuterungsbericht noch die Schalltechnische Untersuchung.<br />

gesprochen werden. Der Prognosezeitraum ist daher im vorliegenden Fall unzulässig<br />

verkürzt und als Grundlage für die Dimensionierung des Schall- und Er-<br />

Dabei lässt die Antragstellerin außer acht, dass diese Prognoseunsicherheit ein-<br />

schütterungsschutzes unzureichend.<br />

seitig zulasten der Betroffenen geht und diese gegenüber weiteren Betriebszu-<br />

nahmen dann weitgehend schutzlos sind. Nach den Ermittlungen des Ingenieur-<br />

Der entsprechende Ausbau- und Betriebszustand wird binnen weniger Jahre<br />

büros Dr. Dröscher erhöhen sich die Emissionspegel nachts im Jahr 2005 im<br />

nach Fertigstellung der Maßnahme erreicht sein. Gegenüber weiteren Betriebs-<br />

Vergleich zum Jahr 2015 immerhin um 0,3 dB(A).<br />

zunahmen sind die Betroffenen dann weitgehend schutzlos.<br />

4. Berücksichtigung der auf der Trasse technisch maximal möglichen Zugzahlen<br />

<strong>Die</strong> 16. BImSchV enthält zwar keine ausdrückliche Regelung über den zu wäh-<br />

lenden Prognosezeitraum. In der Begründung zur 16. BImSchV findet sich je-<br />

Ich fordere, der Schalltechnischen Untersuchung die auf der Trasse technisch<br />

doch der Hinweis, dass die Prognosewerte „im allgemeinen erst nach 10 bis 20<br />

maximal möglichen Zugzahlen zu Grunde zu legen, um eine worst-case-<br />

Jahren erreicht“ werden.<br />

Betrachtung zu ermöglichen. Anderenfalls würden steigende Zugzahlen einseitig<br />

zulasten der Betroffenen gehen.<br />

Vgl. BR-Drucks. 661/89, S. 37.


18<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel 17<br />

In der trinationalen Studie „Strategische Gesamtplanung Basel – Verkehrsfüh-<br />

Angesichts der Einbettung der NBS Karlsruhe-Basel in das europäische Eisen-<br />

rung im Raum Basel“ ist sogar eine Verlängerung der Güterzüge auf den Zulei-<br />

bahnnetz und aufgrund der Eigenschaft der NBS als Zulaufstrecke für Neue Ei-<br />

tungsstrecken von Appenweier bis Basel von derzeit 600 Meter auf bis zu<br />

senbahn Alpen-Transversale (NEAT) ist über die Prognosezahlen 2025 hinaus<br />

1.500 Meter vorgesehen.<br />

mit einer erheblichen Zunahme des Güterverkehrs auch im vorliegenden PfA 8.1<br />

zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausweislich des Gutachtens des<br />

Der Schalltechnischen Untersuchung ist daher bei einer realistischen Betrach-<br />

vom Land beauftragten Ingenieurbüros BVU „Nachfrageprognose 2025 für den<br />

tung eine Güterzuglänge von mindestens 1.200 Meter, bei einer worst-case-<br />

Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr auf der Oberrheinstre-<br />

Betrachtung sogar von 1.500 m zu Grunde zu legen.<br />

cke“ im PfA 8.1 unter Berücksichtigung von NBS und ABS im Jahr 2025 lediglich<br />

eine Trassenauslastung von 77 % erreicht wird. D.h., dass auch für die NBS<br />

6. Keine Anwendung des Schienenbonus<br />

noch ein erhebliches Steigerungspotential besteht.<br />

Ausweislich der Planfeststellungsunterlagen ermittelt die Antragstellerin den ent-<br />

Aufgrund der Liberalisierung des Güterverkehrs auf EU-Ebene liegt es auf der<br />

lang der NBS im PfA 8.1 erforderlichen Lärmschutz unter Berücksichtigung des<br />

Hand, dass die Antragstellerin als privates Wirtschaftsunternehmen bestrebt<br />

„Schienenbonus“ gemäß § 3 Abs. 1 der 16. BImSchV i.V.m. Anlage 2 zur 16.<br />

sein wird, die nach dem Bau der Neubaustrecke vorhandene Streckenkapazität<br />

BImSchV in Höhe von 5 dB(A).<br />

in vollem Umfang zu nutzen. Da im Planfeststellungsbeschluss keine Begren-<br />

Ich fordere, dass der Schienenbonus von 5 dB(A) nicht in Ansatz gebracht wird.<br />

zung der Zugzahlen festgelegt werden kann, sind der Schalltechnischen Unter-<br />

Zwar hat die Rechtsprechung des BVerwG und der Oberverwaltungsgerichte<br />

suchung im Sinne einer worst-case-Betrachtung die technisch maximal mögli-<br />

den Schienenbonus noch angewendet und die vom Verordnungsgeber ange-<br />

chen Zugzahlen zu Grunde zu legen.<br />

nommene geringere Störwirkung von Schienenverkehrslärm als noch von des-<br />

sen Beurteilungsspielraum gedeckt angesehen. Denn es sei nicht Aufgabe der<br />

5. Länge der Güterzüge<br />

Genehmigungsbehörde oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren der Ge-<br />

In den schalltechnischen Berechnungen wird nur von einer Länge der Güterzüge<br />

richte, die dem Verordnungsgeber zugewiesene Risikoermittlung und -<br />

von 600 Meter im Prognosefall 2015 ausgegangen. Ich fordere, dass der Schall-<br />

einschätzung durch eine eigene Bewertung zu ersetzen.<br />

technischen Untersuchung eine Länge der auf der NBS verkehrenden Güterzü-<br />

Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der<br />

ge von mindestens 1.200 m zugrunde gelegt wird.<br />

Verordnungsgeber verpflichtet bleibt, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsfor-<br />

Ausweislich des Gutachtens des vom Land beauftragten Ingenieurbüros BVU<br />

schung zu beobachten, insoweit den Schienenbonus unter Kontrolle zu halten<br />

„Nachfrageprognose 2025 für den Schienengüter- und den Schienenpersonen-<br />

und ggf. entstehende neue Erkenntnisse zu bewerten und zu gewichten.<br />

fernverkehr auf der Oberrheinstrecke“ ist in jedem Fall von einer Zuglänge von<br />

Vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2003 – 9 B 49/02 –,<br />

zitiert nach juris, cd-rom, <strong>Verwaltung</strong>srecht<br />

mindestens 750 m auszugehen. Bei realistischer Betrachtung ist jedoch von ei-<br />

ner Zuglänge von 1.200 m auszugehen. Denn gegenüber der ursprünglichen<br />

Planung weisen die nun offengelegten Planunterlagen geringere Steigungen der<br />

Ein Abweichen der Genehmigungsbehörde oder der Gerichte von dieser norma-<br />

Gradiente auf. So ist beispielsweise in Freiburg eine Steigung von ursprünglich<br />

tiven Vorgabe des Verordnungsgebers ist erst dann veranlasst, wenn eine Er-<br />

12,5 Promille auf 6,5 Promille reduziert worden. Auf einer solchen Flachland-<br />

kenntnislage hinsichtlich physiologischer Lärmwirkungen vorliegt, die den Ver-<br />

bahn werden derzeit Zuglängen von 1.200 m erprobt.<br />

ordnungsgeber dazu zwingt, seine Erkenntnisse in Bezug auf den Schienenbo-


20<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel 19<br />

Damit ist der tragende Grund für die pauschale Annahme des Verordnungsge-<br />

nus zu überdenken. <strong>Die</strong>s ist der Fall, wenn der in der Verordnung angelegte<br />

bers, wonach „Verkehrsgeräusche, die von Schienenwegen ausgingen, als we-<br />

Maßstab gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse negiert oder in unvertretba-<br />

niger lästig und störend empfunden [werden] als die von Straßen verursachten“,<br />

rer Weise fehlgewichtet.<br />

weggefallen.<br />

Vgl. VGH München, Urt.v. 23.2.2007 – 22 A<br />

01.40089 –, ZUR 2007, S. 540 m.w.N.<br />

So aber der Verordnungsgeber im Jahre 1990 in<br />

der Begründung des Schienenbonus, BR-Drucks.<br />

661/89, S. 37.<br />

Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, ist die Genehmigungsbehörde<br />

auch ohne eine Änderung der 16. BImSchV durch den zuständigen Verord-<br />

Insbesondere ist die Annahme, dass der Schienenverkehrslärm aufgrund des<br />

nungsgeber berechtigt und verpflichtet, den Schienenbonus nicht mehr anzu-<br />

gegenüber anderen Verkehrsarten langsameren An- und Abschwellen des<br />

wenden.<br />

Lärmpegels als weniger lästig und störend empfunden werde, angesichts der<br />

veränderten tatsächlichen Rahmenbedingungen des Schienenverkehrs überholt.<br />

Ich bin der Auffassung, dass der Verordnungsgeber mit dem seit 1990 und damit<br />

Denn Schienenverkehr findet jedenfalls heutzutage mit mindestens denselben<br />

seit knapp 19 Jahren unveränderten Schienenbonus den ihm durch § 43 Abs. 1<br />

Geschwindigkeiten wie Straßenverkehr statt. <strong>Die</strong>s zeigt sich in besonderer Deut-<br />

Satz 2 BImSchG gesetzten Rahmen überschreitet. Zudem verstößt der Verord-<br />

lichkeit am Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr, der mit Geschwindigkeiten<br />

nungsgeber durch den unverändert fortbestehenden Schienenbonus gegen hö-<br />

von bis zu 300 km/h nahezu explosionsartig in Erscheinung tritt. Nichts anderes<br />

herrangiges Verfassungsrecht. Denn der Schienenbonus verstößt sowohl gegen<br />

gilt für den Güterschienenverkehr, der heutzutage ebenfalls mit Geschwindigkei-<br />

die Pflicht des Staates zum Schutz des Gesundheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG<br />

ten von bis zu 160 km/h durchgeführt wird.<br />

als auch gegen Art. 3 Abs. 1 GG. <strong>Die</strong>s gilt jedenfalls dann, wenn es sich wie hier<br />

im PfA 8.1 um eine reine Güterstrecke handelt. Hierzu hat der Regionalverband<br />

Im Zeitpunkt des Erlasses der 16. BImSchV im<br />

Jahre 1990 gab es weder Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr<br />

noch derart rasch durchgeführten<br />

Güterschienenverkehr.<br />

Südlicher Oberrhein bei Prof. Dr. med. Mersch-Sundermann von der Universität<br />

Freiburg ein lärmmedizinisches Gutachten zur Evaluierung der gesundheitlichen<br />

Wirkungen bei Exposition gegenüber Schienenlärm unter besonderer Berück-<br />

sichtigung der DB-Trasse Basel – Offenburg in Auftrag gegeben, dessen Ergeb-<br />

Bei diesen Geschwindigkeiten kann nicht mehr von einem gegenüber anderen<br />

nisse noch in diesem Jahr erwartet werden. Ich gehe davon aus, dass das Gut-<br />

Verkehrsarten „langsameren“ An- und Abschwellen des Lärmpegels ausgegan-<br />

achten die Erkenntnislage hinsichtlich physiologischer Lärmwirkungen so verän-<br />

gen werden. Vielmehr ist ein etwa gegenüber dem Straßenverkehr auf Landes-<br />

dern wird, dass der Verordnungsgeber gezwungen sein wird, seine Erkenntnisse<br />

oder Bundesstraßen erheblich schnelleres An- und Abschwellen des Lärmpe-<br />

in Bezug auf den Schienenbonus zu überdenken.<br />

gels anzunehmen.<br />

Bereits im Vorgriff auf die Ergebnisse des lärmmedizinischen Gutachtens ist aus<br />

Hinzu kommt, dass konventionelle Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Schall-<br />

meiner Sicht Folgendes zu berücksichtigen:<br />

schutzwände in Anbetracht der im Schienenverkehr heutzutage möglichen und<br />

üblichen Geschwindigkeiten regelmäßig an ihren Enden zu besonders störenden<br />

Nachtlärmbedingte Schlafstörungen sind grundsätzlich erhebliche Belästigungen<br />

Lärmbelastungen führen. Denn in diesem Bereich tritt der von einem Zug aus-<br />

und damit schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG.<br />

gehende Lärm bei den gefahrenen Geschwindigkeiten entweder explosionsartig<br />

auf oder er verstummt schlagartig. Bei nur streckenweise abgeschirmtem Schie-<br />

Vgl. bereits Koch, Aktuelle Probleme des Lärmschutzes,<br />

NVwZ 2000, S. 490, 491 m.w.N.


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

22<br />

21<br />

(Fluglärmgesetz) Rechnung. <strong>Die</strong>s zeigt sich besonders deutlich in dem Vorblatt<br />

nenverkehr und insbesondere bei nächtlichem Schienenverkehr kommt es des-<br />

des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung<br />

halb zu Lärmbelastungen, die der von nah und lästig vorbeiratternden LKW ver-<br />

von Flugplätzen. Darin heißt es:<br />

gleichbar sind. <strong>Die</strong>s gilt vor allem für den Güterverkehr, der aufgrund des<br />

schlechteren rollenden Materials regelmäßig deutlich lauter ist als Personenver-<br />

„Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, das<br />

aus dem Jahr 1971 stammt und seither nahezu<br />

unverändert blieb, ist mittlerweile veraltet. Das<br />

Gesetz entspricht nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen<br />

der Lärmwirkungsforschung und entfaltet<br />

kaum noch Wirkung, da die Lärmschutzzonen<br />

oftmals nur wenig über das Flugplatzgelände<br />

hinaus reichen. Es ist damit weder in der Lage,<br />

die Siedlungsentwicklung im Umland der größeren<br />

Flugplätze unter Lärmschutzgesichtspunkten<br />

wirksam zu steuern, noch vermittelt es angemessene,<br />

den heutigen Erkenntnissen über Fluglärmwirkungen<br />

Rechnung tragende Ansprüche<br />

auf passiven Schallschutz für die von Fluglärm<br />

betroffenen Flugplatzanwohner.“<br />

kehr. <strong>Die</strong>s folgt insbesondere daraus, dass das rollende Material im Güterver-<br />

kehr in der Regel noch mit den älteren, deutlich lauteren Graugussklotzbremsen<br />

ausgestattet ist anstatt mit Verbundbremsen aus Kunststoff (sogenannte „K-<br />

Sohlen“), die geräuscharmer sind und keine bzw. nur eine geringe „Verriffelung“<br />

der Räder verursachen. Ferner ist das ältere rollende Material im Güterverkehr<br />

regelmäßig nicht mit Radschallabsorbern oder Geräusch dämpfenden Federun-<br />

gen versehen.<br />

Ferner wird der Schienenverkehr heutzutage auf modernen Trassen in hoher<br />

Frequenz abgewickelt. Aus diesem Grund verbleiben zwischen den einzelnen<br />

Zügen allenfalls noch kurze Unterbrechungen, so dass nicht mehr von einem<br />

„langsamen An- und Abschwellen“ des Lärmpegels, sondern eher von einem<br />

<strong>Die</strong>s wird bestätigt durch die vom europäischen Gesetzgeber erlassene Richtli-<br />

konstanten Grundlärmpegel auszugehen ist, der jeweils am Beginn und am En-<br />

nie 2002/49/EG vom 25 Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von<br />

Umgebungslärm. Einen Schienenbonus enthält die Umgebungslärmrichtlinie<br />

de einer Schallschutzwand durch ein abruptes An- und Abschwellen des Lärm-<br />

pegels verstärkt wird.<br />

nicht, d.h. der europäische Gesetzgeber unterscheidet bei der Beurteilung der<br />

Schädlichkeit des Lärms nicht zwischen unterschiedlichen Verkehrslärmquellen.<br />

Nach alledem unterscheidet sich ein moderner Schienenweg kaum von einer<br />

entsprechend frequentierten Fernstraße für Kraftfahrzeuge. <strong>Die</strong>s zeigt sich bei-<br />

Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und insbesondere neuer, we-<br />

spielhaft an der NBS im PfA 8.1, für die die Antragstellerin selbst von bis zu 284<br />

sentlich anderen Betriebsformen im Schienenverkehr ist der Schienenbonus<br />

Güterzügen in 24 Stunden und von 155 Güterzügen in der Nachtzeit von 22 – 6<br />

entweder erheblich auszudifferenzieren oder ganz abzuschaffen und die 16.<br />

Uhr ausgeht. Danach müssen in der Nachtzeit stündlich im Schnitt knapp 20 Gü-<br />

BImSchV entsprechend fortzuschreiben und anzupassen. Insbesondere dem<br />

Gleichheitsgebot wird nur dadurch Rechnung getragen, dass stark befahrene<br />

terverkehrseinheiten auf der NBS im PfA 8.1 abgewickelt werden. Zu einer wei-<br />

teren Privilegierung der Bahn aufgrund früher bestehender Besonderheiten des<br />

Güterverkehrsstrecken, normal befahrene Strecken im Mischbetrieb, reine Per-<br />

von Schienenverkehr ausgehenden Lärms besteht daher kein Anlass mehr.<br />

sonenverkehrsstrecken ohne Hochgeschwindigkeitsverkehr, reine Hochge-<br />

Auch die Rechtfertigung für eine fiskalisch motivierte Besserstellung des Schie-<br />

schwindigkeitsstrecken unterschiedlich behandelt werden und nicht einer pau-<br />

nenverkehrs ist spätestens seit der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn<br />

schalen Bonusregelung unterliegen.<br />

entfallen.<br />

Ich fordere hilfsweise, den Schienenbonus für den PfA 8.1 zumindest so lange<br />

Den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung trägt der Bundesge-<br />

nicht mehr anzuwenden, bis der Gesetzgeber eine Überprüfung und Korrektur<br />

des Schienenbonus unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und unter Be-<br />

setzgeber inzwischen auch durch das am 7. Juni 2007 in Kraft getretene Gesetz<br />

zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

24<br />

23<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

nach den Planfeststellungsunterlagen in den „Schutzabschnitten“ vorgesehene<br />

rücksichtigung des von Prof. Mersch-Sundermann vorzulegenden Gutachtens<br />

„Besonders überwachte Gleis“ im täglichen Betrieb auch tatsächlich besonders<br />

vornimmt.<br />

zu überwachen. Durch eine Auflage in dem Planfeststellungsbeschluss ist si-<br />

cherzustellen, dass das BüG die angekündigte besondere Gleispflege erfährt.<br />

7. Keine Anwendung des BüG<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> ist regelmäßig über die Durchführung der besonderen<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin bezieht in die Lärmprognose – anders als noch in Vorplanun-<br />

Gleispflege Bericht zu erstatten. Sie ist über alle Einzelheiten der Überwa-<br />

chungsmaßnahmen jeweils unverzüglich zu informieren.<br />

gen, die der <strong>Gemeinde</strong> im Jahr 2006 öffentlich vorgestellt wurden – einen Abschlag<br />

von 3 dB(A) für das sog. "besonders überwachtes Gleis" ein. <strong>Die</strong>ses<br />

sehr umstrittene Verfahren wurde zwar vom Bundesverwaltungsgericht grund-<br />

8. Lärmberechnung auf der Grundlage der Entwurfsgeschwindigkeit VE<br />

sätzlich anerkannt.<br />

Bei der Schalltechnischen Untersuchung hat die Antragstellerin für Güterzüge<br />

(G) nur eine Geschwindigkeit von 120 km/h angesetzt, obwohl die Entwurfsge-<br />

Vgl. BVerwG, Urt.v. 15.3.2000 – 11 A 42.97 –,<br />

BVerwGE 110, S. 370<br />

schwindigkeit für Güterzüge mit VE(GV) = 160 km/h beträgt.<br />

Da es sich bei dem Streckenabschnitt 8.1 um eine reine Güterumfahrungsstre-<br />

Ich fordere, dass jeweils die Entwurfsgeschwindigkeit bei der Immissionsbe-<br />

cke handelt, fordere ich, auf den Korrekturfaktor des besonders überwachten<br />

rechnung zu Grunde gelegt wird. Selbst wenn die zulässige Geschwindigkeit für<br />

Gleises zu verzichten und stattdessen wieder den vollen baulichen aktiven<br />

Güterzüge zurzeit nur 120 km/h betragen sollte, sollte den Berechnungen im<br />

Lärmschutz im Sinne eines Vollschutzes vorzusehen.<br />

Hinblick auf die technische Weiterentwicklung bis zur Inbetriebnahme der Stre-<br />

cke die maximal mögliche Geschwindigkeit von 160 km/h zu Grunde gelegt werden.<br />

Hilfsweise fordere ich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Auflage<br />

Jedenfalls ist der von der Antragstellerin zugrunde gelegte Abschlag von 3 dB(A)<br />

im Planfeststellungsbeschluss mit 120 km/h festzuschreiben.<br />

auf höchstens 1 dB(A) zu reduzieren. Das BVerwG hat in seinem Urteil vom<br />

15.3.2000 einen Abschlag von 2 dB (A) zugrunde gelegt. Dabei handelte es sich<br />

– anders als hier – jedoch nicht um eine reine Güterzugstrecke. Zwar darf bei<br />

9. Berücksichtigung von Maximalpegeln<br />

der Bestimmung des Lärmminderungseffekts des BüG grundsätzlich nicht auf<br />

Ich fordere, bei der Ermittlung der entlang der NBS im PfA 8.1 erforderlichen<br />

die „ungünstigste“ Zugart (RE/SE, GZ) und ihren Anteil an der konkreten Stre-<br />

Schallschutzmaßnahmen Maximalpegel zu berücksichtigen. Nur auf diese Wei-<br />

ckenbelastung abgestellt werden. <strong>Die</strong>s kann jedoch nicht gelten, wenn die un-<br />

se kann ermittelt werden, durch welche Schallschutzmaßnahmen unzumutbare<br />

günstigste Zugart – wie hier – zugleich die einzige Zugart ist. Denn in seinem Ur-<br />

Aufwachreaktionen sicher auszuschließen sind.<br />

teil vom 15.3.2000 geht auch das BVerwG davon aus, dass der Lärmminde-<br />

Zwar sieht die 16. BImSchV – anders als die übrigen untergesetzlichen Regel-<br />

rungseffekt des akustischen Schienenschleifens eine Abhängigkeit von den<br />

Zugarten aufweist. Es ist anerkannt, dass der Lärmminderungseffekt bei Güter-<br />

werke – eine Berücksichtigung von Maximalpegeln nicht vor. <strong>Die</strong>s ist für den<br />

zügen im Vergleich zu den anderen Zugarten am niedrigsten ist. Zudem hat das<br />

nächtlichen Eisenbahnverkehr lärmphysiologisch und lärmmedizinisch jedoch<br />

Umweltbundesamt inzwischen nachgewiesen, dass für den Güterverkehr allen-<br />

fehlerhaft, da hierbei Aufwachreaktionen außer Betracht bleiben.<br />

falls ein Abschlag von 1 dB(A) gerechtfertigt ist.<br />

So zutreffend Koch, NVwZ 2000, S. 490, 497;<br />

ebenso Sparwasser/Engel/Voßkuhle, Umweltrecht,<br />

5. Aufl. 2003, § 10 Rn. 344, auch wenn es<br />

Im Falle der Berücksichtigung eines Abschlags für das BüG in der Schalltechni-<br />

schen Untersuchung fordere ich, dass der Antragstellerin aufgegeben wird, das


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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

25<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

leitplanung ist die <strong>Gemeinde</strong> nämlich grundsätzlich gehalten, die niedrigeren<br />

Werte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – sicherzustellen.<br />

vom Verordnungsgeber so gewollt sein mag, vgl.<br />

BVerwGE 104, S. 123, 132; BVerwG, NVwZ<br />

1998, 1071, 1072.<br />

11. Berücksichtigung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und<br />

Genauso wie beim Fluglärm beruht die Störwirkung nächtlicher Verkehrsgeräu-<br />

des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-<br />

sche auf der Aufwachreaktion. Insoweit besteht aber lärmphysiologisch und<br />

bungslärm i.V.m. §§ 47 a – 47 f BImSchG sowie i.V.m. der 34. BImSchV<br />

lärmmedizinisch kein Unterschied zwischen nächtlichem Flugverkehr und nächt-<br />

Ich fordere, dass die Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG des Europäi-<br />

lichem Eisenbahn-, insbesondere Güterzuglärm.<br />

schen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und<br />

Soweit die 16. BImSchV daher Maximalpegel nicht vorsieht, handelt es sich um<br />

Bekämpfung von Umgebungslärm i.V.m. §§ 47 a – 47 f BImSchG sowie i.V.m.<br />

eine unzureichende Umsetzung der gesetzlichen Ermächtigung und des Rege-<br />

der 34. BImSchV im Planfeststellungsbeschluss in vollem Umfang berücksichtigt<br />

lungsauftrags des Gesetzes. <strong>Die</strong> Verordnung verstößt damit gegen das sog. Un-<br />

werden und insbesondere der in dieser Richtlinie nicht vorgesehene Schienen-<br />

termaßverbot und wird der gesetzlichen, verfassungsrechtlich im Gesundheits-<br />

bonus außer Betracht bleibt. Nach Art. 14 Abs. 1 Richtlinie 2002/49/EG hatten<br />

schutz des Art. 2 Abs. 2 GG begründeten Schutzpflicht des Gesetzgebers nicht<br />

die Mitgliedstaaten bis zum 18. Juli 2004 die Rechts- und <strong>Verwaltung</strong>svorschrif-<br />

gerecht.<br />

ten in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um die Richtlinie 2002/49/EG umzu-<br />

setzen. <strong>Die</strong>se europarechtliche Pflicht wurde in Deutschland durch Gesetz vom<br />

Im Ergebnis ist daher die Rechtsprechung zu nächtlichem Fluglärm ergänzend<br />

24. Juni 2005 (BGBl. I, S. 1794) umgesetzt. Mit Wirkung vom 16. März 2006 er-<br />

heranzuziehen. Danach sind Lärmwerte durch aktiven, hilfsweise passiven<br />

gänzte und konkretisierte die 34. BImSchV die gesetzlichen Vorgaben im Rah-<br />

Schallschutz auszuschließen, die ein mehr als sechsmaliges Aufwachen in der<br />

men der Verordnungsermächtigung nach § 47 f BImSchG.<br />

Nacht bewirken.<br />

In den Planfeststellungsunterlagen heißt es zur Berücksichtigung der genannten<br />

Einzelheiten bei Sparwasser/Engel/Voßkuhle,<br />

Umweltrecht 5. Aufl. 2003, § 10 Rn. 295 m.w.N.<br />

europa- und bundesgesetzlichen Vorschriften lediglich:<br />

„Bis die Verwendung von gemeinsamen Bewertungsmethoden<br />

für die Bestimmung der Lärmindizes<br />

[durch eine auf der Grundlage von § 47 f<br />

BImSchG zu erlassenden Rechtsverordnung, d.<br />

Verf.] verbindlich vorgeschrieben wird, können<br />

die bestehenden nationalen Lärmindizes gemäß<br />

Art. 5 der EU-Richtlinie von den Mitgliedstaaten<br />

weiter verwendet werden. Insbesondere wird in<br />

Art. 5 (3) verwiesen, dass für die akustische Planung,<br />

d.h. den vorbeugenden Lärmschutz durch<br />

geplante Maßnahmen wie Raumordnung, Verkehrsplanung<br />

usw. oder die Festlegung von Gebieten<br />

bestimmter akustischer Qualität von den<br />

Mitgliedstaaten andere Lärmindizes als die in der<br />

EU-Richtlinie benannten verwendet werden können.<br />

<strong>Die</strong> Beurteilung neu zu bauender oder wesentlich<br />

zu ändernder Verkehrswege nach den<br />

Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

Ich fordere daher, der Antragstellerin im Planfeststellungsbeschluss aufzugeben,<br />

durch geeignete und hinreichend bestimmte Schallschutzmaßnahmen zu ge-<br />

währleisten, dass unzumutbare Aufwachreaktionen ausgeschlossen werden.<br />

10. Lärmschutz unterhalb der Grenzwerte der 16. BImSchV<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin geht davon aus, über die Gewährleistung der Werte der<br />

16. BImSchV hinaus Lärmschutz nicht zu schulden. <strong>Die</strong> in § 2 der 16. BImSchV<br />

aufgeführten Grenzwerte bilden nur die untere Grenze des zu gewährenden<br />

Lärmschutzes. Ein weitergehender Schallschutz ist hierdurch nicht ausgeschlos-<br />

sen. Ich fordere, dass die Planung die Lärmwerte der DIN 18005 – Schallschutz<br />

im Städtebau – wie Grenzwerte einhält. Nur so ist gewährleistet, dass die Pla-<br />

nungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> nicht empfindlich eingeschränkt wird. Bei ihrer Bau-


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

28<br />

27<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

die nachteiligen Auswirkungen auf die Immobilienwerte im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Teningen</strong>.<br />

(16. BImSchV) bleibt daher nach derzeitiger<br />

Rechtslage von der EU-Umgebungslärmrichtlinie<br />

unbeeinflusst.“<br />

Unter „externen Kosten“ versteht man die Kosten, die der Allgemeinheit entste-<br />

hen, ohne dass sie im betrieblichen Rechnungswesen bzw. in der Wirtschafts-<br />

Vgl. Schalltechnische Untersuchung, Ordner 8,<br />

Band 1, S. 49f.<br />

rechnung der privaten und öffentlichen Haushalte als Kosten auftauchen. Der<br />

Trend vor allem in der Umweltpolitik geht dahin, externe Kosten als Kosten des<br />

<strong>Die</strong>se Ausführungen stehen im Widerspruch zu Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie<br />

Produkts darzustellen, z.B. über eine CO2-abhängige Besteuerung. Vorreiter ist<br />

2002/49/EG. Denn Art. 5 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie 2002/49/EG erlaubt lediglich<br />

hierbei die EU. Nach ihrer Auffassung<br />

die vorüber gehende Verwendung nationaler Lärmindizes, wenn diese bereits<br />

bestehen. Schon daran fehlt es hier jedoch. <strong>Die</strong> Grenzwerte der 16. BImSchV<br />

„sollten deren Preise die Kosten widerspiegeln,<br />

die der Gesellschaft daraus entstehen, und zwar<br />

auch die externen Kosten, die durch die Umweltschäden<br />

verursacht werden, welche aus der<br />

Ausbeutung, Nutzung und Entsorgung resultieren.<br />

<strong>Die</strong>s wird den Unternehmen, den Bürgern<br />

und den Mitgliedsstaaten einen Anreiz bieten,<br />

sich anzupassen und innovative Lösungen anzustreben.“<br />

sind keine nationalen Lärmindizes im Sinne von Art. 5 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie<br />

2002/49/EG. <strong>Die</strong>s ergibt sich schon daraus, dass der Anwendungsbereich der<br />

16. BImSchV auf den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Stra-<br />

ßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen be-<br />

schränkt ist. <strong>Die</strong> 16. BImSchV ist deshalb auf eine isolierte Betrachtung des je-<br />

weiligen Verkehrswegs fokussiert. Etwaiger sonstiger Lärm bleibt außer Be-<br />

tracht.<br />

Empfehlung des Rates vom 26.06.2003 zu den<br />

Grundzügen der Wirtschaftspolitik, ABl. L. 195<br />

vom 01.08.2003, 1 (11).<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen in den Planfeststellungsunterlagen stehen auch in Wider-<br />

spruch zu den §§ 47 a – 47 f BImSchG. <strong>Die</strong>se Vorschriften enthalten keine Re-<br />

<strong>Die</strong> externen Kosten sind auch in die Abwägung einzubeziehen. Denn nach<br />

gelung, dass sie bis zu dem Erlass von Rechtsverordnungen auf der Grundlage<br />

Art. 172 Abs. 2 EGV zielt die Umweltpolitik der Gemeinschaft auf ein hohes<br />

von § 47 f BImSchG nicht anwendbar seien. § 47 f BImSchG ermächtigt die<br />

Schutzniveau und beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung,<br />

Bundesregierung nicht dazu, über den Zeitpunkt des „faktischen Inkrafttretens“<br />

dem Ursprungs- sowie dem Verursacherprinzip. <strong>Die</strong>se Handlungsgrundsätze<br />

von §§ 47 a – 47 e BImSchG selbstständig zu entscheiden. Vielmehr erschöpft<br />

sind als Rechtsprinzipien rechtlich verbindlich (Klöpfer, Umweltrecht, 3.<br />

sich § 47 f BImSchG in der Ermächtigung, „weitere Regelungen zur Umsetzung<br />

Aufl. 2004, § 9 Rdnr. 100). Nach dem gemeinschaftsrechtlichen Verursacher-<br />

der Richtlinie 2002/49/EG in deutsches Recht zu erlassen.“<br />

prinzip hat grundsätzlich derjenige, der die Umwelt „direkt oder indirekt belastet<br />

12. Berücksichtigung der externen Kosten bei der Ausgestaltung des Schallschutz-<br />

oder eine Bedingung für die Umweltbelastung setzt“ (ABl. EG 1975 L 194, 1 (2))<br />

konzepts<br />

die Kosten für die Vermeidung, die Beseitigung und den Ausgleich von Umwelt-<br />

belastungen zu tragen (Calliess in: Ders./Ruffert, EUV/EGV, 3 Aufl. 2007,<br />

Ich fordere, dass die Antragstellerin bei der Überarbeitung der Schalltechnischen<br />

Art. 174 EGV, Rdnr. 134).<br />

Untersuchung die externen Kosten bei der Ausgestaltung des Schallschutzkon-<br />

zepts angemessen berücksichtigt. <strong>Die</strong> Antragstellerin lässt in der vorliegenden<br />

Externe Kosten sind aber in der planerischen Abwägung als öffentlicher und pri-<br />

vater Belang dem Kosteninteresse des Vorhabenträgers gegenüberzustellen:<br />

Schalltechnischen Untersuchung die negativen volkswirtschaftlichen Effekte au-<br />

ßer acht, die ihr Projekt zu Lasten Dritter verursacht. Das gilt insbesondere für


30<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

29<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

bereich dieser Entschädigungsregelung hinaus<br />

durch ein Planvorhaben ausgelöst werden, rechtlich<br />

irrelevant sind. <strong>Die</strong> Beachtung des § 74 Abs.<br />

2 S. 3 Bbg VwVfG entbindet nicht von der Pflicht,<br />

planbedingte Wertverluste gegebenenfalls als<br />

private Belange im Rahmen der Abwägung zu<br />

berücksichtigen.“<br />

vgl. BVerwG, Urt.v. 16.03.2006, 4 A 1075/04,<br />

Rdnr. 404.<br />

„Es entspricht dem Zweck des Abwägungsgebots,<br />

dass der Kreis der vom Vorhaben berührten<br />

öffentlichen und privaten Belange nicht eng gezogen<br />

wird. Sie beschränken sich insbesondere<br />

nicht auf allein diejenigen Belange, in die zur<br />

möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich<br />

vorgegebenen Planungsaufgabe unmittelbar<br />

eingegriffen werden muss, sondern umfassen<br />

auch solche Belange, auf die sich das (…-) Vorhaben<br />

nur mittelbar auswirkt.“<br />

Zur Quantifizierung des Wertverlustes von Immobilien als Folge von Lärmbeein-<br />

BVerwGE 58, 154 (156); vgl. auch BVerwGE 52,<br />

237 (245)<br />

trächtigungen sind verschiedene Verfahren entwickelt worden, die zu unter-<br />

schiedlichen Parametern gelangen. Allen Untersuchungen ist jedoch gemein,<br />

Demzufolge hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen, dass<br />

dass sie bereits bei zusätzlichen Lärmbeeinträchtigungen unterhalb der für<br />

auch ökonomische Interessen betroffener Dritter, die nicht als Eigentum i.S.d.<br />

Wohnnutzung geltenden gesetzlichen Grenzwerte Immobilienwertverluste im<br />

Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützt sind, abwägungserheblich sein kön-<br />

Prozentbereich festgestellt haben, abhängig von der jeweiligen Lärmzunahme.<br />

nen:<br />

Unterstellt man demzufolge nur wenige Prozente an Immobilienwertverlusten als<br />

Folge des Lärms der Antragstrasse, beläuft sich der gesamte Immobilienwert-<br />

verlust in der Region auf eine Summe, die in der Abwägung mit erheblichem<br />

Gewicht einzustellen ist.<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin blendet in der schalltechnischen Untersuchung ferner die<br />

„Fehlt es insoweit an einer gesicherten Rechtsposition<br />

des Grundeigentümers, schließt dies<br />

selbstverständlich nicht aus, dass die Planfeststellungsbehörde<br />

im Rahmen der Abwägung der<br />

öffentlichen und privaten Belange Wertminderungen<br />

zu bedenken hat, die das Vorhaben auslösen<br />

wird.“<br />

nachteiligen Auswirkungen der Antragstrasse auf die Landwirtschaft aus.<br />

BVerwG, NJW 1997, 142 (143<br />

II.<br />

Lärmschutz<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin hat bei der Ausgestaltung des Schallschutzkonzepts fehler-<br />

haft die zu erwartenden erheblichen Immobilienwertverluste nicht mit einbezo-<br />

1. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter Nimburg<br />

gen. <strong>Die</strong>se Kosten sind als externe Folgekosten des Vorhabens in die Abwä-<br />

Einwendungsbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter<br />

gung mit einzubeziehen und deshalb auch bei der Ausgestaltung des Schall-<br />

Nimburg<br />

schutzkonzepts zu berücksichtigen. Denn nach neuerer Rechtsprechung des<br />

Bundesverwaltungsgerichts sind vorhabenbedingte Verkehrswertminderungen<br />

a) Unzutreffende Gebietseinstufung<br />

als private Belange in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

(dieser Teilaspekt gilt nicht für Grundeigentümer und Anwohner im Gel-<br />

tungsbereich des Bebauungsplans „Glotterstraße“)<br />

„Aus der Tatsache, dass ein finanzieller Ausgleich<br />

nur unter den in § 74 Abs. 2 S. 3 Bbg<br />

VwVfG genannten Voraussetzungen zwingend<br />

geboten ist, lässt sich freilich nicht folgern, dass<br />

Verkehrswertminderungen, die über den Schutz-


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

32<br />

31<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwände kann auch nicht<br />

Ich fordere, dass mein Anwesen in der schalltechnischen Untersuchung richti-<br />

als unverhältnismäßig eingestuft werden. <strong>Die</strong> genannten Maßnahmen sind an-<br />

gerweise als WA und nicht als MI eingestuft wird. <strong>Die</strong> Bewertung der schalltech-<br />

gesichts der Vielzahl der Lärmbetroffenen nicht nur zulässig, sondern geboten.<br />

nischen Untersuchung für mein Anwesen geht von einer fehlerhaften Ge-<br />

<strong>Die</strong> Kosten-Nutzen-Relation der genannten verbesserten aktiven Lärmschutz-<br />

bietseinstufung aus. Als maßgeblichen Gebietstyp für mein Anwesen hat die<br />

maßnahmen ist nicht unverhältnismäßig. <strong>Die</strong>s ergibt sich bereits daraus, dass im<br />

Bereich <strong>Teningen</strong>-Nimburg eine relativ stark verdichtete Bebauung gegeben ist,<br />

schalltechnische Untersuchung ein Mischgebiet (MI) zugrunde gelegt. Zwar ist<br />

dieser Bereich im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche (M) dargestellt.<br />

bei der sich mit einer Erhöhung der Lärmschutzwände ein „Vollschutz“ erzielen<br />

Nach der tatsächlichen Nutzung auf der Grundlage von § 34 BauGB ist jedoch<br />

lässt. <strong>Die</strong> schalltechnische Untersuchung räumt selbst ein, dass sich im Ortset-<br />

die nähere Umgebung meines Anwesens als Allgemeines Wohngebiet (WA) an-<br />

ter Nimburg die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Sinne eines „Voll-<br />

zusehen. <strong>Die</strong>s ergibt sich aus der Bestandserhebung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong><br />

schutzes“ durch folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen einhalten lassen:<br />

vom 23.05.2007, die Ihnen vorliegt.<br />

Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,5 m über SO ohne „BüG“<br />

b) Vollständige Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an meinem Anwesen durch<br />

Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,0 m über SO mit „BüG“.<br />

aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

Vgl. Schalltechnische Untersuchung, Ordner 8<br />

Band 1, S. 39.<br />

Ich fordere, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwe-<br />

sen auf der Grundlage der richtigen Gebietseinstufung als Allgemeines Wohn-<br />

gebiet auch zur Nachtzeit in vollem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnah-<br />

Zugleich weist die schalltechnische Untersuchung zu Recht darauf hin, dass im<br />

men eingehalten werden. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu einem verbesserten aktiven<br />

Regelfall eine bis zu 3,0 m hohe Schallschutzwand als ein Standard anzusehen<br />

Lärmschutz ergibt sich aus dem Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor Maß-<br />

ist, der wegen des Vorrangs des aktiven Lärmschutzes keines besonderen<br />

nahmen des passiven Lärmschutzes (§ 42 Abs. 2 BImSchG). Danach darf akti-<br />

Nachweises bedarf, wonach die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum<br />

ver Lärmschutz nur unterbleiben, soweit die Kosten der Schutzmaßnahmen au-<br />

Schutzzweck stehen.<br />

ßer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.<br />

Vgl. Schalltechnische Untersuchung, Ordner 8<br />

Band 1, S. 34 unter Hinweis auf EBA Pr. 4 F<br />

vom 29.11.1995.<br />

<strong>Die</strong> Notwendigkeit des Vorrangs aktiver Schallschutzmaßnahmen folgt in tat-<br />

sächlicher Hinsicht aus dem besseren Schutz der Betroffenen bei geöffneten<br />

Fenstern und im Außenwohn- bzw. -arbeitsbereich. Geöffnete Fenster gewähr-<br />

Gleichwohl sieht die schalltechnische Untersuchung für den Ortsetter Nimburg<br />

leisten eine bessere und schnellere Durchlüftung der dahinter liegenden Räume,<br />

lediglich eine Schallschutzwand mit einer Länge von 1.000 m und einer Höhe<br />

was besonders an warmen Sommerabenden mit erst spät einsetzender Abküh-<br />

von 1,5 m über SO mit „BüG“ vor, obwohl sie selbst einräumt, dass „Restkonflik-<br />

te“ an schätzungsweise 46 Wohneinheiten des Wohngebiets „Glotterstraße<br />

lung erhebliche Bedeutung hat. Nur aktiver Schallschutz vermag auch den Außenwohnbereich<br />

angemessen zu schützen, von Gartengrundstücken über Ter-<br />

verbleiben. <strong>Die</strong> niedrige Höhe der Schallschutzwand von 1,5 m über SO be-<br />

rassen bis zu Balkonen, denen allen für die Wohn- und Lebensqualität jedenfalls<br />

gründet die schalltechnische Untersuchung damit, die Betroffenheiten blieben<br />

außerhalb der Winterzeit gerade in Südbaden mit seinen gegenüber dem Rest<br />

bei einer Erhöhung oder Verlängerung der Schallschutzwand unverändert, wäh-<br />

der Republik meist deutlich höheren Temperaturen besondere Bedeutung zu-<br />

rend der Kostenanteil ansteige. <strong>Die</strong>se Zunahme sei im Sinne von „Sprungkos-<br />

kommt. <br />

ten“ zu bewerten.


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

34<br />

33<br />

„Ob die Kosten einer Schutzmaßnahme außer<br />

Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck<br />

stehen, hängt davon ab, welcher Erfolg dem aktiven<br />

Lärmschutz zuzuschreiben ist. <strong>Die</strong>ser Erfolg<br />

ist aber nicht an der Einsparung von Kosten für<br />

den passiven Lärmschutz zu messen. <strong>Die</strong> insoweit<br />

zu erzielenden Einsparungen haben keinen<br />

unmittelbaren Bezug zum Schutzzweck, den<br />

der Gesetzgeber als Maßstab für die Verhältnismäßigkeitsprüfung<br />

gewählt hat. Hierfür ist vielmehr<br />

die Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch Verkehrslärm (vgl. § 41<br />

Abs. 1 BImSchG) ausschlaggebend. “<br />

Vgl. Schalltechnische Untersuchung, Ordner 8<br />

Band 1, S. 43.<br />

<strong>Die</strong>se Erläuterungen zu dem Schallschutzkonzept für den Ortsetter Nimburg<br />

stehen in doppeltem Widerspruch zu den eigenen Vorgaben der schalltechni-<br />

schen Untersuchung: Zum einen führt die schalltechnische Untersuchung selbst<br />

aus, dass sich die Grenzwerte der 16. BImSchV im Ortsetter Nimburg durch eine<br />

Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,5 m über SO ohne „BüG“ bzw. durch ei-<br />

ne Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,0 m über SO mit „BüG“ vollständig<br />

einhalten lassen. Mit anderen Worten: Bei einer solchen Dimensionierung der<br />

Schallschutzwand verbleiben im Ortsetter Nimburg gerade keine „Restkonflikte“<br />

Vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2000 – 11 A 42/97 –,<br />

BVerwGE 110, S. 370, 390 f.<br />

mehr, die dann noch eines ergänzenden passiven Schallschutzes bedürfen.<br />

Zum anderen beruft sich die schalltechnische Untersuchung bei einer Erhöhung<br />

Danach ist es unzulässig, die Verhältnismäßigkeitsprüfung mit der Ermittlung ei-<br />

der bislang nur 1,5 m hohen Schallschutzwand über SO auf „Sprungkosten“,<br />

nes „Schwellenwertes“ zu verknüpfen, der mit dem gesetzlichen Schutzzweck<br />

nichts zu tun hat. Ebenso wenig lässt sich dem Gesetz entnehmen, dass bei<br />

obwohl sie vorher selbst zutreffend darstellt, dass im Regelfall eine bis zu 3,0 m<br />

hohe Schallschutzwand als ein Standard anzusehen ist, der wegen des Vor-<br />

Überschreitung eines bestimmten Verhältnisses der Kosten von aktiven und<br />

rangs des aktiven Lärmschutzes keines besonderen Nachweises bedarf, wo-<br />

passiven Schallschutzmaßnahmen eine „Verhältnismäßigkeitsschwelle“ erreicht<br />

nach die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzweck stehen.<br />

sei.<br />

<strong>Die</strong> hier geforderte Erhöhung und Schließung führt nicht zu „Sprungkosten“, die<br />

Vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2000 – 11 A 42/97 –,<br />

BVerwGE 110, S. 370, 391.<br />

einen überproportional hohen Kostenanstieg und damit unverhältnismäßig hohe<br />

Mehrkosten verursachen würden.<br />

Es steht somit auch nicht mit der Rechtsprechung in Einklang, fixe Verhältnis-<br />

Der Begriff „Sprungkosten“<br />

werte zu bilden für die Beziehung von Kosten weiterer aktiver Schallschutzmaßnahmen<br />

und angestrebtem Schutzzweck.<br />

vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2000 – 11 A 42/97 –,<br />

BVerwGE 110, S. 370 ff.<br />

<strong>Die</strong> Ausführungen in den Planfeststellungsunterlagen lassen erkennen, dass die<br />

Antragstellerin weiteren aktiven Schallschutz ausschließlich an der „Kostenrela-<br />

darf nicht ausschließlich auf das Verhältnis zwischen den Kosten des aktiven<br />

tion von aktivem und passivem Schallschutz“ gemessen hat.<br />

und den Kosten des passiven Schallschutzes reduziert werden. Nach § 41<br />

Abs. 2 BImSchG ist aktiver Schallschutz nur dann ausgeschlossen, wenn die<br />

Vgl. Schalltechnische Untersuchung, Ordner 8,<br />

Bd. 1, S. 43.<br />

Kosten für aktiven Schallschutz außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck<br />

stehen würden. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu wiederholt<br />

Ein solches Vorgehen hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich bean-<br />

ausgeführt:<br />

standet.


36<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

35<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

die Gebäude beidseits der Bottinger Straße einschließlich des Gebäudes<br />

Vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2000 – 11 A 42/97 –,<br />

BVerwGE 110, S. 370, 391.<br />

Bottinger Straße 55 (Immissionspunkt 92) südlich der Abzweigung Burgstra-<br />

ße.<br />

Richtigerweise ist bei der gebotenen schutzzielorientierten Abwägung der Ge-<br />

<strong>Die</strong>s ergibt sich aus der Bestandserhebung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> vom<br />

samtumfang der von dem Verkehrsweg ausgehenden Belastung anzusetzen.<br />

23.05.2007, die Ihnen vorliegt. Danach verbleiben also an einer wesentlich hö-<br />

<strong>Die</strong> Zahl der von dem Lärm betroffenen Personen muss daher das wichtigste<br />

heren Anzahl von Wohneinheiten als den zugrundegelegten 46 Wohneinheiten<br />

Kriterium für die Verhältnismäßigkeit des Aufwands der Schutzmaßnahmen sein.<br />

„Restkonflikte“. Nach den Angaben des Einwohnermeldeamts der <strong>Gemeinde</strong><br />

Je mehr Wohnhäuser und Personen dem Verkehrslärm ausgesetzt sind, desto<br />

<strong>Teningen</strong> sind von diesen „Restkonflikten“ damit zusätzlich zu den 46 Wohnein-<br />

höher dürfen und müssen auch die Aufwendungen für den Lärmschutz sein. Der<br />

heiten im Bebauungsplan „Glotterstraße“ ca. 200 Einwohner betroffen. Es liegt<br />

Schutzzweck des § 41 Abs. 1 BImSch fordert nicht die Realisierung der billigsten<br />

damit auf der Hand, dass der Vorrang des aktiven Lärmschutzes im Sinne eines<br />

„Vollschutzes“ für den Ortsetter Nimburg vor Maßnahmen des passiven Lärm-<br />

Variante, sondern die Realisierung einer Variante, die dem Schutzzweck entspricht. <br />

schutzes (§ 42 Abs. 2 BImSchG) hier uneingeschränkt Anwendung findet. <strong>Die</strong>s<br />

Selbst nach der insoweit unzutreffenden Annahme der schalltechnischen Unter-<br />

hat zur Folge, dass die geplante 1,5 m hohe Schallschutzwand in voller Länge<br />

suchung wird danach für immerhin 46 Wohneinheiten im Allgemeinen Wohnge-<br />

auf 3,5 m über SO bzw. jedenfalls auf 3,0 m über SO (mit „BüG“) zu erhöhen ist.<br />

biet „Glotterstraße“ ein „Vollschutz“ nicht erreicht.<br />

2. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter Bottingen<br />

Erschwerend hinzu kommt, dass die Bewertung der schalltechnischen Untersu-<br />

Einwendungsbaustein für alle Grundeigentümer und Anwohner im Ortset-<br />

chung für die anderen Bereiche des Ortsetters Nimburg (außer dem Plangebiet<br />

ter Bottingen<br />

des als WA festgesetzten Bebauungsplans „Glotterstraße“) überwiegend von ei-<br />

ner fehlerhaften Gebietseinstufung ausgeht. Als maßgeblichen Gebietstyp für<br />

Ich fordere, dass mein Anwesen … in der schalltechnischen Untersuchung rich-<br />

den gesamten anderen Bereich des Ortsetters Nimburg hat die schalltechnische<br />

tigerweise als WA und nicht als MI eingestuft wird. <strong>Die</strong> Bewertung der schall-<br />

technischen Untersuchung für mein Anwesen … geht von einer fehlerhaften Ge-<br />

Untersuchung ein Mischgebiet (MI) zugrunde gelegt. Zwar ist dieser Bereich im<br />

Flächennutzungsplan als Mischbaufläche (M) dargestellt. Nach der tatsächlichen<br />

bietseinstufung aus. Als maßgeblichen Gebietstyp für mein Anwesen hat die<br />

Nutzung auf der Grundlage von § 34 BauGB sind jedoch mindestens folgende<br />

schalltechnische Untersuchung ein Mischgebiet (MI) zugrunde gelegt. Zwar ist<br />

Teilbereiche als Allgemeines Wohngebiet (WA) anzusehen:<br />

der Ortsetter Bottingen im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche (M) darge-<br />

stellt. Nach der tatsächlichen Nutzung auf der Grundlage von § 34 BauGB ist je-<br />

der Bereich westlich des Bebauungsplans „Glotterstraße“,<br />

doch der gesamte Ortsetter Bottingen und damit auch die nähere Umgebung<br />

die Gebäude südlich der Glotterstraße einschließlich der Gebäude Bottinger<br />

meines Anwesens als Allgemeines Wohngebiet (WA) anzusehen. <strong>Die</strong>s ergibt<br />

sich aus der Bestandserhebung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> vom 20.06.2007, die<br />

Straße 1 (Immissionspunkt 79) und 3,<br />

Ihnen bereits vorliegt.<br />

der gesamte Bereich südlich der Burgstraße einschließlich des Gebäudes<br />

Burgstraße 18 (Immissionspunkt 89) und<br />

Ich fordere, dass die Schalltechnische Untersuchung noch einmal grundlegend<br />

überarbeitet wird, da sie von falschen Rahmenbedingungen ausgeht, auch wenn<br />

die gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus nach den


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

38<br />

37<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin hat nämlich ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet, dass die<br />

Planfeststellungsunterlagen derzeit nicht überschritten werden. Denn es ist zu<br />

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rah-<br />

erwarten, dass an meinem Anwesen Überschreitungen der Grenzwerte der 16.<br />

menbedingungen in <strong>Teningen</strong> gerade noch eingehalten werden. Daher führt be-<br />

BImSchV eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />

reits eine geringfügige Veränderung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine<br />

Lärmbelastung angepasst wurden.<br />

grundlegende Überarbeitung des Schallschutzkonzepts erforderlich wird.<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin hat nämlich ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet, dass die<br />

Ich fordere, dass nach dem überarbeiteten Schallschutzkonzept die Immissions-<br />

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rah-<br />

grenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwesen … auch zur Nachtzeit in vol-<br />

menbedingungen in Bottingen gerade noch eingehalten werden. Daher führt be-<br />

lem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />

reits eine geringfügige Veränderung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine<br />

grundlegende Überarbeitung des Schallschutzkonzepts erforderlich wird.<br />

4. Unzureichender Lärmschutz in den Gewerbegebieten „Rohrlache I und III“<br />

Ich fordere, dass nach dem überarbeiteten Schallschutzkonzept die Immissions-<br />

Einwendungsbaustein für Grundstückseigentümer und Anwohner in den<br />

grenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwesen … auch zur Nachtzeit in vol-<br />

Gewerbegebieten „Rohrlache I und III“<br />

lem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />

Ich fordere, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwe-<br />

3. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter <strong>Teningen</strong>.<br />

sen … auch zur Nachtzeit in vollem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnah-<br />

men eingehalten werden. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu einem verbesserten aktiven<br />

Einwendungsbaustein für Grundeigentümer und Anwohner der Gebäude<br />

Lärmschutz ergibt sich aus dem Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor Maß-<br />

im Teninger Neubaugebiet „Kalkgrube“ in der ersten Baureihe entlang der<br />

nahmen des passiven Lärmschutzes (§ 42 Abs. 2 BImSchG). Danach darf akti-<br />

Riegeler Straße<br />

ver Lärmschutz nur unterbleiben, soweit die Kosten der Schutzmaßnahmen au-<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung mein Anwesen … rich-<br />

ßer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.<br />

tigerweise als WA und nicht als GE eingestuft wird. Tatsächlich ist dieser Be-<br />

<strong>Die</strong> Notwendigkeit des Vorrangs aktiver Schallschutzmaßnahmen folgt in tat-<br />

reich im Bebauungsplan „Kalkgrube/Westrandstraße 1. Änderung“, der am … in<br />

sächlicher Hinsicht aus dem besseren Schutz der Betroffenen bei geöffneten<br />

Kraft getreten ist, als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />

Fenstern und im Außenwohn- bzw. -arbeitsbereich. Geöffnete Fenster gewähr-<br />

Einwendungsbausteine für alle Grundeigentümer und Anwohner im Ortset-<br />

leisten eine bessere und schnellere Durchlüftung der dahinter liegenden Räume,<br />

ter <strong>Teningen</strong><br />

was besonders an warmen Sommerabenden mit erst spät einsetzender Abküh-<br />

lung erhebliche Bedeutung hat. Nur aktiver Schallschutz vermag auch den Au-<br />

Ich fordere, dass die Schalltechnische Untersuchung noch einmal grundlegend<br />

ßenwohnbereich angemessen zu schützen, von Gartengrundstücken über Ter-<br />

überarbeitet wird, da sie von falschen Rahmenbedingungen ausgeht, auch wenn<br />

rassen bis zu Balkonen, denen allen für die Wohn- und Lebensqualität jedenfalls<br />

die gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus nach den<br />

außerhalb der Winterzeit gerade in Südbaden mit seinen gegenüber dem Rest<br />

Planfeststellungsunterlagen derzeit nicht überschritten werden. Denn es ist zu<br />

der Republik meist deutlich höheren Temperaturen besondere Bedeutung zu-<br />

erwarten, dass an meinem Anwesen Überschreitungen der Grenzwerte der 16.<br />

kommt.<br />

BImSchV eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />

Lärmbelastung angepasst wurden.


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

40<br />

39<br />

che I“ gerade keine „Restkonflikte“ mehr, die dann noch eines ergänzenden<br />

Der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwände kann auch nicht<br />

passiven Schallschutzes bedürfen.<br />

als unverhältnismäßig eingestuft werden. Immerhin sind 7 Objekte mit schutz-<br />

würdigen Nutzungen während des Nachtzeitraums von Grenzwertüberschrei-<br />

Zum anderen stellt die schalltechnische Untersuchung selbst zutreffend dar,<br />

tungen betroffen. Im Gewerbegebiet „Rohrlache I“ sind ausweislich der Angaben<br />

dass im Regelfall eine bis zu 3,0 m hohe Schallschutzwand als ein Standard an-<br />

des LEWIS-Auftragsdiensts insgesamt 29 Einwohner gemeldet.<br />

zusehen ist, der wegen des Vorrangs des aktiven Lärmschutzes keines beson-<br />

deren Nachweises bedarf, wonach die Kosten in einem angemessenen Verhält-<br />

<strong>Die</strong> Kosten-Nutzen-Relation der genannten verbesserten aktiven Lärmschutz-<br />

nis zum Schutzweck stehen.<br />

maßnahmen ist auch nicht unverhältnismäßig. <strong>Die</strong> schalltechnische Untersu-<br />

chung räumt selbst ein, dass sich im Gewerbegebiet „Rohlrlache“ die Immissi-<br />

5. Unzureichender Lärmschutz im Industriegebiet „Waidplatz“<br />

onsgrenzwerte der 16. BImSchV im Sinne eines „Vollschutzes“ durch eine<br />

800 m lange Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,0 m über SO ohne „BüG“<br />

Einwendungsbaustein für Grundstückseigentümer und Anwohner in dem<br />

einhalten lassen.<br />

Industriegebiet „Waidplatz“<br />

Ich fordere, dass die Schalltechnische Untersuchung noch einmal grundlegend<br />

Vgl. Schalltechnische Untersuchung, Ordner 8<br />

Band 1, S. 43.<br />

überarbeitet wird, da sie von falschen Rahmenbedingungen ausgeht, auch wenn<br />

die gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus nach den<br />

<strong>Die</strong> schalltechnische Untersuchung weist zu Recht darauf hin, dass im Regelfall<br />

Planfeststellungsunterlagen derzeit nicht überschritten werden. Denn es ist zu<br />

erwarten, dass an meinem Anwesen Überschreitungen der Grenzwerte der 16.<br />

eine bis zu 3,0 m hohe Schallschutzwand als ein Standard anzusehen ist, der<br />

wegen des Vorrangs des aktiven Lärmschutzes keines besonderen Nachweises<br />

BImSchV eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />

bedarf, wonach die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Schutz-<br />

Lärmbelastung angepasst wurden.<br />

zweck stehen.<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin hat nämlich ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet, dass die<br />

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rah-<br />

Vgl. Schalltechnische Untersuchung, Ordner 8<br />

Band 1, S. 34 unter Hinweis auf EBA Pr. 4 F<br />

vom 29.11.1995.<br />

menbedingungen im Industriegebiet „Waidplatz“ gerade noch eingehalten wer-<br />

den. Daher führt bereits eine geringfügige Veränderung der Rahmenbedingun-<br />

Gleichwohl sieht die schalltechnische Untersuchung für das Gewerbegebiet<br />

gen dazu, dass eine grundlegende Überarbeitung des Schallschutzkonzepts er-<br />

„Rohrlache I“ lediglich einen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen vor.<br />

forderlich wird.<br />

<strong>Die</strong>se Erläuterungen zu dem Schallschutzkonzept für das Gewerbegebiet „Rohr-<br />

Ich fordere, dass nach dem überarbeiteten Schallschutzkonzept die Immissions-<br />

lache I“ stehen in Widerspruch zu den eigenen Vorgaben der schalltechnischen<br />

grenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwesen auch zur Nachtzeit in vollem<br />

Untersuchung. Denn die schalltechnische Untersuchung führt selbst aus, dass<br />

Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />

sich die Grenzwerte der 16. BImSchV im Gewerbegebiet „Rohrlache I“ durch ei-<br />

ne 800 m lange Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,0 m über SO ohne<br />

„BüG“ vollständig einhalten lassen. Mit anderen Worten: Bei einer solchen Di-<br />

mensionierung der Schallschutzwand verbleiben im Gewerbegebiet „Rohrla-


42<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

41<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Schallschutz ist. <strong>Die</strong>s muss für sämtliche Fledermausschutzwände in die Plan-<br />

III. Ergänzende Einwendungen zum Schallschutz<br />

feststellungsunterlagen eingearbeitet werden. <strong>Die</strong>se Maßnahme ist geeignet,<br />

das Schallschutzkonzept der Antragstellerin mit verhältnismäßig geringem finan-<br />

1. Lückenschlüsse der vorgesehenen Lärmschutzwände<br />

ziellen Aufwand spürbar zu verbessern.<br />

Ich fordere die entstehenden Lücken zwischen den vorgesehenen Lärmschutz-<br />

wänden auf Teninger <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu schließen und eine durchgehend min-<br />

6. Auflagen zu Anforderungen an das rollende Material<br />

destens 3,5 m hohe Lärmschutzwand zu errichten. Nur bei durchgezogenen<br />

Bei europarechtskonformer Auslegung der gesetzlichen Grundlagen hat die<br />

Lärmschutzwänden in dieser Höhe kann ein optimaler Schutz der Bewohner in<br />

Planfeststellungsbehörde in weitaus größerem Umfang als bisher die Möglich-<br />

<strong>Teningen</strong> gewährleistet werden.<br />

keit, entsprechende Auflagen festzusetzen. <strong>Die</strong>se Auflagen können sich auch<br />

auf das rollende Material beziehen. Das bedeutet, dass in den Auflagen des<br />

2. Aufbau- und Nachbesserungsfähigkeit der Lärmschutzwände<br />

Planfeststellungsbeschlusses auch verbindliche Anforderungen an das Fahrwerk<br />

Ich fordere, dass die Schallschutzwände aufbau- und nachbesserungsfähig sind.<br />

bzw. die Bremsen gestellt werden können. Hier kann Lärmbekämpfung effizient<br />

<strong>Die</strong> Schallschutzwände sollen also so ausgeführt werden, dass sie auch nach-<br />

und ohne Beeinträchtigung von Landschaft, Menschen, Natur und Umwelt erfol-<br />

träglich noch erhöht und in anderer Weise verbessert werden können, z.B. als<br />

gen. Bis zur Inbetriebnahme der Strecke ist sicherzustellen, dass nur umgerüs-<br />

abgekröpfte Lärmschutzwand. <strong>Die</strong>s muss für sämtliche Schallschutzwände in<br />

tete Güterzüge die Strecke benutzen dürfen.<br />

die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet werden.<br />

7. Lärmschutzmaßnahmen nach dem jeweils neuesten Stand der Technik<br />

3. Gekröpfte Wand<br />

Ich fordere, in einer Auflage im Planfeststellungsbeschluss festzusetzen, dass<br />

Soweit technisch möglich und insgesamt zumutbar, ist eine gekröpfte Schall-<br />

sämtliche Lärmschutzmaßnahmen nach dem jeweils neuesten Stand der Tech-<br />

schutzwand vorzusehen, deren oberer Teil zur Trasse hin abknickt, wenn damit<br />

nik auszuführen sind.<br />

ein zusätzlicher Schallschutz (und womöglich auch Staubschutz) zu erreichen<br />

ist. <strong>Die</strong>s muss in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet werden.<br />

8. Gewährleistung dauerhafter Wirksamkeit der Schallschutzwände<br />

Ich fordere, der Antragstellerin im Planfeststellungsbeschluss aufzugeben, die<br />

4. Beidseitige Absorptionsbeläge für die Schallschutzwände<br />

dauerhafte Wirkung der Schallschutzwand in regelmäßigen Abständen, mindes-<br />

Ich fordere, dass die Schallschutzwände mit beidseitigen Absorptionsbelägen<br />

tens aber im Jahresrhythmus zu überprüfen, ihre Wirksamkeit nachzuweisen,<br />

versehen werden. <strong>Die</strong>s muss für sämtliche Schallschutzwände in die Planfest-<br />

diese Ergebnisse der <strong>Gemeinde</strong> mitzuteilen und erforderlichenfalls kurzfristig<br />

stellungsunterlagen eingearbeitet werden. <strong>Die</strong>se Maßnahme ist geeignet, das<br />

den ursprünglich vorgesehenen Schallschutz wieder oder auf andere Art zu ge-<br />

Schallschutzkonzept der Antragstellerin mit verhältnismäßig geringem finanziel-<br />

währleisten. <br />

len Aufwand spürbar zu verbessern.<br />

Denn die vorgesehenen Schallschutzwände sind keine Bauwerke für die Ewig-<br />

keit. Zumindest in Teilen unterliegen sie auch bei ordnungsgemäßer Unterhal-<br />

5. Beidseitige Absorptionsbeläge für die Fledermausschutzwände<br />

tung einer Abnutzung. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere für die teilweise vorgesehenen<br />

Ich fordere, dass die vorgesehenen Fledermausschutzwände mit beidseitigen<br />

hoch absorbierenden Schichten, die durch besondere Ausgestaltung der Wand-<br />

Absorptionsbelägen versehen werden, auch wenn ihr primäres Ziel nicht der


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

44<br />

43<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

b) Widerspruch zwischen Anlage 1.3 und Anlage 1.4<br />

oberfläche einen zusätzlichen Schallschutz bewirkt. Ich befürchte eine Abnahme<br />

dieser Schallschutzwirkung im Laufe der Zeit.<br />

<strong>Die</strong> Isophone in Anlage 1.3 der schalltechnischen Untersuchung wurden in einer<br />

Höhe von 6,3 m über Grund ermittelt. Dagegen erfolgte die Darstellung der Ge-<br />

9. Frühzeitige Errichtung der Lärmschutzwände<br />

biete mit Anspruch auf passiven Schallschutz in Anlage 1.4 der schalltechni-<br />

schen Untersuchung in einer Höhe von 9,1 m über Grund. <strong>Die</strong>s hat zur Folge,<br />

Ich fordere, dass die vorgesehenen Schallschutzwände so früh wie möglich er-<br />

dass die in Anlage 1.4 dargestellten Flächen mit Anspruch auf passiven Schall-<br />

richtet werden, damit sie auch schon während der Bauphase die Lärmbelastung<br />

schutz überwiegend deutlich größer sind als die Flächen, die – je nach baulicher<br />

reduzieren können.<br />

Nutzung – durch die maßgeblichen Isophonen in Anlage 1.3 begrenzt werden.<br />

<strong>Die</strong> schalltechnische Untersuchung hat die Anzahl der betroffenen Wohneinhei-<br />

10. Nachmessungen nach Inbetriebnahme<br />

ten in den Kapiteln 8.3.6 bis 8.3.9 anhand der Schallisophonen der Anlage 1.3<br />

Weiter fordere ich, in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufzuneh-<br />

(6,3 m Höhe) bestimmt. Ich fordere, dass die Anzahl der betroffenen Wohnein-<br />

men, wonach nach Inbetriebnahme der Strecke im PfA 8.1 in angemessenen<br />

heiten für die Höhe von 9,1 m über Grund festgelegt wird. Es ist mit hoher<br />

zeitlichen Abständen Nachmessungen auf Einhaltung der prognostizierten Lärm-<br />

Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass sich hierdurch die Zahl der betroffenen<br />

und Erschütterungswerte vorzunehmen sind. Für den Fall der Überschreitung ist<br />

Wohneinheiten, bei denen Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts der 16.<br />

in dem Planfeststellungsbeschluss ein Vorbehalt für Nachbesserungen und/oder<br />

BImSchV auftreten, erhöhen wird.<br />

Entschädigungszahlungen aufzunehmen.<br />

12. Außenwohnbereichsentschädigung<br />

11. Stellungnahme des Ingenieurbüros Dröscher<br />

Ich fordere, für sämtliche Gebäude, bei denen auf Grund der zu überarbeitenden<br />

Im Übrigen verweise ich auf die Ihnen bereits vorliegende Prüfung der Schall-<br />

Schalltechnischen Untersuchung der Tagwert der einschlägigen Grenzwerte<br />

technischen Untersuchung durch das Ingenieurbüros für Technischen Umwelt-<br />

nach § 2 der 16. BImSchV überschritten wird, bereits im Planfeststellungsbe-<br />

schutz Dr.-Ing. Dröscher vom April 2009. Ich mache mir die dortigen Einwen-<br />

schluss einen Anspruch auf Außenwohnbereichsentschädigung festzusetzen.<br />

dungen in vollem Umfang zu eigen. Insbesondere weise ich auf folgende Aspek-<br />

Für die Höhe der jeweiligen Entschädigung ist festzusetzen, dass sie unter ent-<br />

te hin:<br />

sprechender Anwendung des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau Nr.<br />

26/1997 vom 2. Juni 1997 (Verkehrsblatt 1997, S. 434) zu ermitteln und mit dem<br />

a) Fehlende Nachvollziehbarkeit des verwendeten topographischen Modells<br />

Eigentümer zu vereinbaren ist.<br />

In der schalltechnischen Untersuchung ist das verwendete topographische Mo-<br />

13. Entschädigung für Mietminderung bei Überschreitung der Grenzwerte der<br />

dell der Schallquellen, schirme, des Geländes und der Immissionsorte nicht do-<br />

16. BImSchV<br />

kumentiert. Damit sind die Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung<br />

nicht hinreichend nachvollziehbar. Denn das topographische Modell ist u.a. von<br />

Ich fordere, in dem Planfeststellungsbeschluss eine Entschädigung für Mietmin-<br />

Bedeutung für die Schallabstrahlung von den Gleisen, für die Wirksamkeit der<br />

derung für die Gebäude festzusetzen, in denen die Grenzwerte der 16. BImSchV<br />

Schallschirme und in Form von Geländeeffekten für die Schallausbreitung. Ich<br />

bei aktiven Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können.<br />

fordere, dass die schalltechnische Untersuchung entsprechend überarbeitet<br />

wird.


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

46<br />

45<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Verwendung ausschließlich geräuscharmer Baumaschinen,<br />

IV. Schallschutz während der Bauzeit<br />

Anwendung geräuscharmer Bauverfahren,<br />

Ich fordere, dass die von der Antragstellerin auf S. 174f. des Erläuterungsbe-<br />

richts bereits angekündigte Verpflichtung der bauausführenden Unternehmen<br />

Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Baumaschinen.<br />

zum Einsatz lärmarmer Bauverfahren und Baumaschinen für die gesamte mehr-<br />

In dem Planfeststellungsbeschluss ist ferner festzusetzen, dass die vorgenann-<br />

jährige Bauphase als Auflage in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen<br />

ten Maßnahmen zugleich wesentlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterla-<br />

wird. Schon nach dem Erläuterungsbericht soll die Bauzeit 3 bis 4 Jahre dauern.<br />

Tatsächlich befürchte ich eine deutlich längere Bauzeit. In den Planfeststel-<br />

gen für die zu beauftragenden Baufirmen werden.<br />

lungsabschnitten 8.3 und 9.0 veranschlagt die Antragstellerin nach den jeweili-<br />

<strong>Die</strong>s ist umso dringlicher, als die Antragstellerin bei laufenden Unterhaltungsar-<br />

gen Erläuterungsberichten eine Bauzeit von jeweils 5 bis 6 Jahren. Es ist kein<br />

beiten in der Vergangenheit die AVV-Baulärm oftmals nicht eingehalten hat.<br />

Grund erkennbar, weshalb die Bauzeit für den PfA 8.1 in solchem Maße kürzer<br />

sein soll als in den PfA 8.3 und 9.0.<br />

f) Anordnung für eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Lärmwerte<br />

gem. AVV-Baulärm durch die zuständige Behörde in dem Planfeststellungsbeschluss.<br />

Ich fordere außerdem, dass die Auflagen zum Lärmschutz in der Bauzeit wie<br />

folgt konkretisiert werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungswerte der<br />

AVV Baulärm auch tatsächlich eingehalten oder unterschritten werden:<br />

V. Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall<br />

a) Keinerlei Baumaßnahmen in dem Nachtzeitraum gem. AVV-Baulärm von<br />

1. Berücksichtigung des Plangebiets des Bebauungsplans „Rohrlache III“<br />

20.00 Uhr bis 07.00 Uhr,<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Industriegebiet<br />

„Rohrlache III“ insbes. für die Fa. Graf<br />

b) Keine Baumaßnahmen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen,<br />

c) Vorlage einer Untersuchung beim Regierungspräsidium vor Beginn der Bau-<br />

Ich fordere, dass das unmittelbar an die NBS angrenzende Plangebiet des Be-<br />

maßnahmen, aus der sich ergibt, dass und durch welche konkreten Maßnahmen<br />

bauungsplans „Rohrlache III“ in die erschütterungstechnische Untersuchung<br />

die einschlägigen Lärmwerte der AVV-Baulärmfür den Baubetrieb ohne Stre-<br />

einbezogen wird.<br />

ckenbau in vollem Umfang eingehalten werden.<br />

2. Erschütterungsschutz während der Bauzeit<br />

d) Erstattungsfähigkeit der passiven Schallschutzmaßnahmen schon vor Baube-<br />

ginn.<br />

Ich fordere, dass bereits in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufge-<br />

nommen wird, wonach die Antragstellerin verpflichtet wird, vor Beginn der Bau-<br />

e) Anordnung folgender Maßnahmen zur Minderung der Geräusche während der<br />

arbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um sicherzustellen,<br />

Bauphase:<br />

dass keine baubedingten Beeinträchtigungen vorhandener Anlagen/Gebäude<br />

Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle,<br />

entstehen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist der Zustand der bestehenden Bau-<br />

substanz im Einwirkbereich zu überprüfen und festzuhalten, um evtl. baubeding-<br />

Abschirmung der Baustelle,<br />

te Schäden feststellen zu können. <strong>Die</strong> Antragstellerin ist im Planfeststellungsbe-<br />

Maßnahmen an Baumaschinen,


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48<br />

47<br />

VIII. Verkehrsanlagen, Straßen und Wege<br />

schluss zu verpflichten, für nachgewiesene baubedingte Schäden Ersatz oder<br />

Entschädigung zu leisten.<br />

1. Anbindung sämtlicher Gebäude während der Bauzeit<br />

VI. Staub und Feinstaub<br />

Ich fordere, dass mein Anwesen und sämtliche Gebäude in der <strong>Gemeinde</strong> in je-<br />

der Phase der Bauzeit in vollem Umfang angebunden sind und eine Erreichbar-<br />

1. Staub und Feinstaub während der Bauzeit<br />

keit zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem Auto jederzeit gewährleistet ist.<br />

Ich fordere, dass bereits in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufge-<br />

2. Keine Vollsperrung der L 114<br />

nommen wird, wonach die Antragstellerin verpflichtet wird, die temporäre Belas-<br />

tung durch Staub und Feinstaub in der Bauzeit durch geeignete Maßnahmen<br />

Ich fordere, in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufzunehmen, wo-<br />

nach eine Vollsperrung der L 114 im Zuge der Bauarbeiten für die NBS im PfA<br />

(Beregnungseinrichtungen, Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen nach dem<br />

Stand der Technik, z.B. mit Partikelfiltern) zu reduzieren. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere<br />

8.1 nicht zulässig ist. <strong>Die</strong>s ist aufgrund der Funktion der L 114 geboten, die als<br />

im Bereich des Baugebiets „Rohrlache III“. In diesem Bereich stehen die<br />

regionale Verbindungsstraße zwischen <strong>Teningen</strong> und Eichstetten bzw. March<br />

Brauchwasseranlagen der Fa. Graf offen, so dass dort erhebliche Beeinträchti-<br />

dient sowie dem Zubringerverkehr zur BAB 5, AS <strong>Teningen</strong>. Daher darf der Ver-<br />

gungen zu erwarten sind.<br />

kehr auf der L 114 während der gesamten Bauzeit der NBS allenfalls in der Weise<br />

eingeschränkt werden, dass einzelne Fahrspuren vorübergehend gesperrt<br />

2. Staub und Feinstaub in der Betriebsphase<br />

werden oder es zu den Verkehr lediglich behindernden Baubetriebszuständen<br />

kommt.<br />

Ich fordere, bereits in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufzuneh-<br />

men, wonach die Antragstellerin verpflichtet wird, durch geeignete Maßnahmen<br />

3. Zeitliche Abfolge der Baustellen<br />

sicherzustellen, dass Stäube in den Hohlräumen des Schotterbetts eingelagert<br />

und festgesetzt werden, um das Risiko von Staubaufwirbelungen zu minimieren.<br />

Ich fordere, bereits im Planfeststellungsbeschluss soweit wie möglich verbindliche<br />

Festlegungen zur zeitlichen Abfolge der einzelnen Baustellen zu treffen, um<br />

VII. Sicherheits- und Rettungskonzept<br />

eine höhere Planungssicherheit über die zu erwartenden Verkehrsbeschränkun-<br />

gen und -bedingungen während der Bauzeit zu erhalten.<br />

Ich fordere, bereits in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufzunehmen,<br />

wonach die Antragstellerin verpflichtet wird, die Anordnung und Ausführung der Zu-<br />

4. Wiederherstellung der Straßen und Wege nach Abschluss der Baumaßnahme<br />

wegungen so zu gestalten, dass die Bahnanlage jederzeit durch Feuerwehr und<br />

Krankenwagen mit normgerechter Ausstattung und vertretbarem Aufwand erreicht<br />

Ich fordere, dass sämtliche im Zuge der Herstellung der NBS benutzten <strong>Gemeinde</strong>-<br />

und <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen sowie sämtliche nicht rückzubauen-<br />

werden kann.<br />

den Wirtschaftswege nach Abschluss der Baumaßnahme in ihren ursprüngli-<br />

chen Zustand ohne Kosten für die <strong>Gemeinde</strong> wiederhergestellt werden, wenn<br />

durch die Baumaßnahme Schäden an diesen Verkehrswegen verursacht wer-<br />

den. <strong>Die</strong>s gilt auch für Wirtschaftswege, die erst im Zuge der Baumaßnahme er-<br />

stellt bzw. ertüchtigt werden.


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50<br />

49<br />

IX. Natur- und Landschaftsschutz<br />

Zu diesem Zweck fordere ich, dass in den Planfeststellungsbeschluss folgende<br />

Auflage aufgenommen wird:<br />

<strong>Die</strong> ersten beiden Einwenderbausteine sind im Hinblick auf ein eventuelles<br />

Klageverfahren vor allem für Eigentumsbetroffene wichtig<br />

1. Natura2000-Verträglichkeit<br />

Im Bereich des PfA 8.1 sind die Beeinträchtigungen des europäischen Schutz-<br />

gebietsnetz Natura 2000 schwerwiegender als von der Antragstellerin im Rah-<br />

men der FFH-Verträglichkeitsstudie „Glotter und nördlicher Mooswald“ einge-<br />

„<strong>Die</strong> Vorhabenträgerin hat unter Hinzuziehung neutraler<br />

Sachverständiger eine Beweissicherung an den<br />

gemäß den Planfeststellungsunterlagen als Baustraßen<br />

vorgesehenen <strong>Gemeinde</strong>- und <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen<br />

sowie den Wirtschaftswegen durchzuführen;<br />

die beweiszusichernden Verkehrswege werden<br />

in den Unterlagen im einzelnen bestimmt.<br />

<strong>Die</strong> Beweissicherung muss sich zumindest auf den<br />

baulichen Zustand vor Beginn und nach Ende der<br />

Bauarbeiten erstrecken.“<br />

schätzt. Entgegen der Bewertung der Antragstellerin sind erhebliche Beeinträch-<br />

tigungen nicht nur für das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus, son-<br />

5. Keine Baustraße durch den Ortsteil Nimburg<br />

dern auch für die Helm-Azurjungfer, die Kleine Flussmuschel und den Hirschkä-<br />

fer zu erwarten.<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Nim-<br />

burg<br />

<strong>Die</strong> Gründe für die fehlerhafte Einschätzung der Antragstellerin sind die fehler-<br />

hafte Beurteilung hinsichtlich der Erheblichkeit von Flächeninanspruchnahmen<br />

Ich fordere, das Baustraßenkonzept in der Weise zu ändern, dass die von der<br />

der Habitate von Arten des Anhangs II sowie weiterer Beeinträchtigungen dieser<br />

L 114 abzweigende Bottinger Straße bis zur Waldstraße im Ortsteil Nimburg<br />

Arten. Zudem sind zahlreiche von der Antragstellerin geplante Maßnahmen<br />

nicht als Baustraße genutzt wird. Ausweislich des Übersichtsplans „Baustra-<br />

rechtlich und fachlich nicht geeignet um erhebliche Beeinträchtigungen auszu-<br />

ßenkonzept“, Ordner 4, Anlage 11.1 soll diese Straße auch als Baustraße ge-<br />

schließen. <br />

nutzt werden. <strong>Die</strong> Bottinger Straße verläuft mitten im Ortsetter von Nimburg.<br />

Ausweislich Anlage 2 befinden sich entlang der Bottinger Straße zahlreiche<br />

Ich fordere deshalb, dass zumutbare Maßnahmen der Schadensbegrenzung im<br />

Wohngebäude, deren Bewohner bei der zu erwartenden ca. 4-jährigen Bauzeit<br />

Sinne der EU-Kommission in die Planung integriert werden, um erhebliche Be-<br />

mit erheblichen Lärmbelastungen durch Baustellenverkehr zu rechnen haben.<br />

einträchtigungen der Schutzziele des FFH-Gebiets zu vermeiden. Notwendig<br />

<strong>Die</strong> Wohnbebauung darf durch die Baustraßen so wenig wie möglich beeinträch-<br />

sind<br />

tigt werden.<br />

eine geringere Flächeninanspruchnahme durch Trassenoptimierung,<br />

6. Radweg zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel<br />

ein erhöhter Kollisionsschutz und Lärmminderung durch Schutzwände<br />

Ich fordere, dass die Radwegeverbindung zwischen <strong>Teningen</strong> und Riegel auch<br />

und bessere Gewässerschutzmaßnahmen.<br />

bei der vorgesehenen Entfernung des Hochwasserdamms umwegfrei erhalten<br />

bleibt.<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Konkretisierung ergibt sich aus der Stellungnahme zu Natu-<br />

ra2000 und Besonderem Artenschutz des Büros faktorgrün vom April 2009, das<br />

ich mir auch im Übrigen vollinhaltlich zu eigen mache. Falls die genannten Maß-<br />

nahmen zur Schadensbegrenzung nicht ausreichen um erhebliche Beeinträchti-


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

52<br />

51<br />

und Besonderem Artenschutz des Büros faktorgrün vom April 2009, das ich mir<br />

gungen auszuschließen, sind im Rahmen eines FFH-Ausnahmeverfahrens zu-<br />

auch im Übrigen vollinhaltlich zu eigen mache.<br />

mutbare Alternativen, die zu geringeren Beeinträchtigungen führen, zu prüfen<br />

und erforderliche Kohärenzsicherungsmaßnahmen zu entwickeln.<br />

Falls derartige Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen nicht ausrei-<br />

chen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 42 Abs. 1 BNatSchG<br />

2. Besonderer Artenschutz<br />

zu verhindern, wäre die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8<br />

BNatSchG erforderlich.<br />

<strong>Die</strong> Belange des Artenschutzes gemäß §§ 42, 43 und 62 BNatSchG werden le-<br />

diglich im Rahmen der UVS und des LBP nur stichpunktartig behandelt, eine<br />

3. Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und Biotope sowie Klima<br />

darüber hinaus reichende, textliche Auseinandersetzung mit dem Thema findet<br />

nicht statt. <strong>Die</strong> von der Antragstellerin in den Artenschutzblättern vorgenommene<br />

Ich verweise auf die Ihnen vorliegende Landschaftsplanerische Prüfung durch<br />

Beurteilung bezüglich des Eintretens von Verbotstatbeständen nach § 42 Abs.1<br />

das Büro faktorgrün vom April 2009. Ich mache mir die dortigen Einwendungen<br />

BNatSchG ist zudem fehlerhaft. Weitergehende Vermeidungsmaßnahmen und<br />

in vollem Umfang zu eigen. Insbesondere fordere ich, dass der durch die ge-<br />

definitionskonforme CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality), die<br />

plante Umfahrung der Strommasten und des bestehenden Walls östlich der A 5<br />

bereits zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein müssen, so dass die Funktion<br />

verursachte erhöhte Flächenbedarf vermieden wird. Der zusätzliche Flächen-<br />

des betroffenen Bereichs ohne Unterbrechung gewahrt werden kann, werden<br />

verbrauch im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> beträgt immerhin ca. 1,5 ha. Der<br />

nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt.<br />

Abstand von der NBS zur BAB 5 beläuft sich in diesem Bereich nicht wie sonst<br />

auf 17 bis 18 m, sondern auf ca. 60 m; der Abstand von der NBS zum Damm<br />

<strong>Die</strong> fehlerhafte Beurteilung ergibt sich vor allem daraus, dass nicht zulässige<br />

östlich der BAB 5 beträgt bis zu 30 km. Eine engere Bündelung mit spürbar ge-<br />

CEF-Maßnahmen sowie nicht ausreichend abgesichert und teilweise in ihrer<br />

ringerem Flächenverbrauch ist möglich, wenn der Damm nach Osten verlegt<br />

Wirkung unzureichende Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Ent-<br />

wird. Zwar ist hiermit ein gewisser finanzieller Mehraufwand verbunden. <strong>Die</strong>ser<br />

gegen der Einschätzung der Antragstellerin ist daher auf der Basis der derzeiti-<br />

bewegt sich jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der damit<br />

gen Planung die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG für al-<br />

voraussichtlich zu vermeidenden ökologischen Folgen.<br />

le in den Artenschutzblättern aufgeführten Arten erforderlich, da entsprechend<br />

den Angaben der Antragstellerin bei diesen Arten CEF-Maßnahmen als notwen-<br />

X. Sonstige Einwendungen<br />

dig erachtet werden, die geplanten Maßnahmen aber keine CEF-Maßnahmen im<br />

Sinne der FFH-Richtlinie darstellen.<br />

1. Absenkung im Bereich K 5140/AS <strong>Teningen</strong><br />

Ich fordere deshalb, zumutbare Vermeidungsmaßnahmen und ggf. notwendige<br />

Ich fordere, dass die Trasse im Bereich K 5140/AS <strong>Teningen</strong> um bis zu 2,50 m<br />

CEF-Maßnahmen in die Planung zu integrieren. Entsprechend den Möglichkei-<br />

abgesenkt wird. <strong>Die</strong> Antragstellerin hat die geforderte Trassenabsenkung im Be-<br />

ten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzzwecks des<br />

reich K 5140/AS <strong>Teningen</strong> nicht wegen fehlender technischer Machbarkeit, son-<br />

betroffenen FFH-Gebiets kommen auch bezüglich des speziellen Artenschutzes<br />

dern allein aufgrund eines ungünstigen Kosten-/Nutzen-Verhältnisses abgelehnt.<br />

Maßnahmen in Frage, die eine geringere Flächeninanspruchnahme, einen er-<br />

Eine Absenkung in diesem Bereich macht aber eine Anhebung der querenden<br />

höhten Kollisionsschutz und einen besseren Gewässerschutz gewährleisten. <strong>Die</strong><br />

K 5140 nicht erforderlich und löst weniger Umbauaufwendungen an den Ram-<br />

erforderliche Konkretisierung ergibt sich aus der Stellungnahme zu Natura2000<br />

pen der Anschlussstelle aus.


� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

2. Integriertes Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BOVEK)<br />

………………………………<br />

Ich fordere, dass aufgrund der hohen zu bewegenden und zu transportierenden<br />

Massen für die Baumaßnahme ein Integriertes Bodenverwertungs- und Entsor-<br />

(Unterschrift)<br />

gungskonzept aufgestellt wird. <strong>Die</strong>s ist auch bei anderen Maßnahmen der An-<br />

tragstellerin üblich.<br />

3. Beschwerdemanagement<br />

Ich fordere, bereits in den Planfeststellungsbeschluss eine Auflage aufzuneh-<br />

men, wonach die Antragstellerin verpflichtet wird,<br />

einen ständigen Ansprechpartner (mit Telefonnummer) für tagesaktuelle<br />

oder sonstige Beschwerden zu benennen,<br />

sicherzustellen, dass für Notfälle jederzeit (d.h. auch in der Nachtzeit und am<br />

Wochenende) ein Verantwortlicher der Antragstellerin telefonisch erreichbar<br />

ist und<br />

die <strong>Gemeinde</strong> über sämtliche auftretenden Bau- und Betriebsstörungen von<br />

sich aus unverzüglich zu informieren.<br />

4. Cart-Bahn<br />

Einwenderbaustein für den Betreiber der Cart-Bahn<br />

Ich fordere, dass die erforderliche Anpassung der Cart-Bahn ausschließlich auf<br />

Kosten des Vorhabenträgers erfolgt. Außerdem fordere ich, dass die Art und<br />

Weise der Ausführungen der Anpassung der Cart-Bahn bereits im Planfeststel-<br />

lungsbeschluss verbindlich festgelegt wird und nicht erst einer späteren Ausfüh-<br />

rungsplanung vorbehalten bleibt. Einer solchen Konfliktverlagerung in die Aus-<br />

führungsplanung könnte ich nur dann akzeptieren, wenn in dem Planfeststel-<br />

lungsbeschluss ausdrücklich festgesetzt wird, dass die Ausführungsplanung<br />

meiner Zustimmung und der Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> bedarf.<br />

Ergänzender Vortrag im Erörterungstermin wird hiermit angekündigt.<br />

<strong>Teningen</strong>, den ….....................


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 43<br />

b Fundbüro Nimburg<br />

Fundsachen<br />

Bei der <strong>Verwaltung</strong>sstelle Nimburg wurde ein Autoschlüssel<br />

„Audi“ mit drei Schlüsseln an einem Schlüsselbund sowie ein<br />

schwarz-rotes Jugendrad der Marke „Schneider“ abgegeben.<br />

b Seniorenstammtisch Nimburg-Bottingen<br />

Heute ist Stammtisch mit Vortrag<br />

<strong>Die</strong> Kollegen vom Seniorenstammtisch und ihre Frauen treffen<br />

sich heute Mittwoch, 29. April, 18 Uhr, im Restaurant Rebstock<br />

inBottingen.DerpraktischeArztDr.GerdScheuhälteinVortrag<br />

über das Thema „Impfungen im Alter“.<br />

Zum Vortrag, der um 19.30 Uhr beginnt, sind Freunde und<br />

Gäste herzlich willkommen.<br />

b Nimburger Felsetrieber<br />

10. Walpurgisnacht in Nimburg<br />

<strong>Die</strong> Vorstandschaft der Nimburger Felse-Trieber lädt alle Interessierten<br />

zur diesjährigen Walpurgisnacht nach Nimburg ein.<br />

Wie bereits vor zehn Jahren wird hierbei der Maibaum gestellt<br />

und der Hl. Walpurga gedacht, zu deren Ehren dieser Tag benannt<br />

wurde.<br />

Auch in diesem Jahr gibt es als kleine Verköstigung selbst gemachter<br />

Flammenkuchen und einen kleinen Umtrunk zum<br />

Selbstkostenpreis. Beginn ist um 19 Uhr an der Volksbank in<br />

Nimburg.<br />

Nimburger Felsetrieber beim Maibaum stellen.<br />

b Tischtennisclub (TTC) Nimburg<br />

Am 1. Mai Volkswanderung<br />

„Rund um den Nimberg“<br />

Wie jedes Jahr findet auch an diesem 1. Mai wieder die vom<br />

Tischtennisclub Nimburg ausgerichtete große Volkswanderung<br />

„Rund um den Nimberg“ statt. Mit rund 13 Kilometern Länge<br />

und zahlreichen Versorgungsstationen bietet die Strecke wieder<br />

ein Erlebnis der besonderen Art: landschaftliche reizvolle<br />

Aussichten ermöglichen den Blick auf das Panorama des<br />

Schwarzwaldes, der Vogesen und auf den Kaiserstuhl. <strong>Die</strong> Streckenführung<br />

ist so gewählt, dass selbst bei Regen das Wandern<br />

problemlos möglich ist. Doch nicht nur Wanderfreunde kommen<br />

auf ihre Kosten. Beim Strecken-Quiz können alle Wanderinnen<br />

und Wanderer mit einer Streckenkarte teilnehmen.<br />

Startmöglichkeiten sind von 9 bis 13 Uhr an der Nimberghalle,<br />

Zielschluss ist dort gegen 16 Uhr.<br />

<strong>Die</strong> Sieger und Erstplatzierten erhalten wertvolle Preise im<br />

Rahmen der Preisverleihung zwischen 16.30 und 17 Uhr.<br />

Wer hat auf dem Spielplatz in Nimburg (Schule)<br />

Schlüssel mit schwarzem Band gefunden.<br />

Finderlohn! Telefon 0 76 63 / 26 32<br />

Es ist soweit<br />

Hofl ädele Violante<br />

öffnet am 2. Mai 2009<br />

Wir bieten<br />

Brot, Weckle...<br />

Ein Projekt des Sozialen Hilfsfonds<br />

im Landkreis Emmendingen e.V.<br />

www.sozialer-hilfsfonds.de<br />

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Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

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bietet täglich 2 Menü<br />

zur auswahl<br />

Nimburg · Siemensstr.10<br />

Gut zu wissen wo man isst<br />

Mo.–Fr. 8.00–16.00 Uhr<br />

<strong>Die</strong> Startgebühr beträgt für Kinder 1 Euro, für Erwachsene<br />

2Euro.ZusätzlicheAnreizegibtesfürdenältestenundjüngsten<br />

Teilnehmer, die größte Gruppe und die größte Familie: sie werden<br />

mit besonderen Ehrenpreisen ausgezeichnet.<br />

Unterwegs sind drei Kontrollpunkte eingerichtet, an denen<br />

nichtnurregistriert,sondernauchverpflegtwird.Undwernicht<br />

wandern möchte oder kann, wird in der Nimberghalle aufs<br />

Beste versorgt werden, bis seine Angehörigen oder Freunde das<br />

Ziel wieder erreicht haben. Hier wartet ein deftiges Mittagessen,aberaucheinegroßeAuswahlanKuchen,KaffeeundTee<br />

auf die Gäste.<br />

Höhepunkt wird auch dieses Mal die große Tombola sein,<br />

deren Lose bereits seit einigen Tagen von den Aktiven des TTC<br />

Nimburg zum Kauf angeboten werden. Man kann auch noch<br />

zusätzlich in der Nimberghalle Lose kaufen.<br />

Der diesjährige Hauptpreis ist ein Flachbild-Fernseher. Daneben<br />

wartet eine Vielzahl weiterer interessanter und wertvoller<br />

Preise auf die Wanderer. Der Reinerlös kommt wie jedes<br />

Jahr vorrangig der Jugendarbeit des TTC Nimburg zugute.<br />

AlleAktivendesTischtennisvereinsfreuensichaufzahlreiche<br />

Teilnehmer.


44 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

b Kirchengemeinde Nimburg<br />

Nachmittagsfahrt am Montag, 11. Mai<br />

Es wird herzlich eingeladen zu einer Nachmittagsfahrt für Senioren<br />

und alle Interessierten am Montag, 11. Mai, nach Meißenheim.<br />

Dort gibt es eine ausführliche Führung durch Herrn Oberle<br />

aus Mundingen in der schönen Barockkirche und musikalische<br />

Kostproben auf der Silbermann-Orgel werden auch zu hören<br />

sein. Man erfährt auch einiges über Goethe und seine Jugendgeliebte<br />

Friederike Brion aus Seesenheim, die in Meißenheim<br />

gestorben ist und auf dem Friedhof der Barockkirche begraben<br />

ist. Anschließend ist dann eine gemütliche Kaffee-/Vesper-Einkehr.<br />

Fahrpreis: 11 Euro. Abfahrt: 12.50 Uhr Bottingen Bushaltestelle,<br />

13 Uhr Nimburg Rathaus. Rückkehr gegen 19 Uhr.<br />

Anmeldungen: Pfarramt (Telefon 2260), Frau Ahhy (Telefon<br />

1639) und bei Gisela Mick (Telefon 6932).<br />

Kinderbetreuung während des<br />

Konfirmationsgottesdienstes<br />

Das Kindergottesdienstteam wird am kommenden Sonntag,<br />

3. Mai, im <strong>Gemeinde</strong>haus Nimburg eine Kinderbetreuung während<br />

des Gottesdienstes in der Bergkirche anbieten.<br />

Beginn: 10 Uhr. Ende: Gottesdienstschluss in der Bergkirche.<br />

Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus Nimburg, Breitackerweg 1.<br />

UmAnmeldungbismorgigenDonnerstag,30.April,imPfarramt<br />

(Telefon 07663 / 2260) wird gebeten.<br />

b FV Nimburg (FVN)<br />

Generalversammlung am 15. Mai<br />

Der FV Nimburg lädt am Freitag, 15. Mai 2009, zu seiner jährlichen<br />

Generalversammlung um 20 Uhr ins Clubheim ein. Alle interessierten<br />

Bürger sind herzlich eingeladen.<br />

Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht<br />

des Vorstandes; 4. Bericht aus den Abteilungen; 5. Bericht des<br />

Rechners; 6. Bericht des Kassenprüfers; 7. Wahl des Wahlleiters<br />

und Entlastung des Vorstandes; 8. Neuwahlen; 9. Anträge;<br />

10. Ehrungen und Danksagungen.<br />

fFür Nimburg und Bottingen:<br />

Schnelle Hilfe<br />

Feuerwehrnotruf<br />

0 76 41 / 89 80<br />

Sicher befindet sich auch in Ihrer unmittelbaren Nähe<br />

ein Altglas-Container. Denken Sie beim Entsorgen an<br />

die direkten Anwohner!<br />

Benutzungszeiten von Glascontainern<br />

Mo - Sa von 8 - 13 und 15 - 20 Uhr<br />

Bitte halten Sie die Benutzungszeiten ein, um<br />

Anwohner so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.<br />

Einladung zur Platzeröffnung<br />

des Streethockey-Vereins Nimburg Crocodiles<br />

am Sonntag, 10.5.2009 gegenüber der Nimberghalle<br />

10:00 Uhr Jugendfreundschaftsspiel<br />

Nimburg Crocodiles - Blue Arrows Sasbach<br />

11:00 Uhr Ansprache und Ehrungen<br />

Thomas Hügle (1. Vorsitzender)<br />

Hermann Jäger (Bürgermeister)<br />

Roland Mayer (Vorsitzender Südbadischer Rollsportverband)<br />

13:30 Uhr Landesligaspiel<br />

Nimburg Crocodiles - Blue Arrows Sasbach<br />

Anschließend gemütlicher Ausklang!<br />

Für den musikalischen Rahmen sorgt der Musikverein Nimburg-Bottingen<br />

Für das leibliche Wohl ist gesorgt!<br />

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29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 45<br />

b Ortschaftsamt Heimbach<br />

Vandalismus im Dorf –<br />

Aufruf an die Heimbacher Bevölkerung<br />

Insbesondere im Bereich Rathaus, Schule, Anton-Götz-Halle<br />

sowie Spielplatz Kreuzbrünnele kamen in den letzten Wochen<br />

folgende Sachbeschädigungen zur Anzeige:<br />

In der Nacht vom 20. auf 21. April wurde die Haustürscheibe<br />

beim Anwesen Köndringerstraße 5c eingeschlagen. In der gleichen<br />

Nacht wurde eine Sandstein-Skulptur in der Riedstraße 1<br />

erheblich beschädigt. In der Schule in Heimbach wurde eine<br />

Scheibe eingeschlagen.<br />

Man bittet vor allem die umliegend wohnende Bevölkerung<br />

um vermehrte Aufmerksamkeit. Nach Einbruch der Dunkelheit<br />

darf sich auf dem Kreuzbrünnele-Spielplatz niemand aufhalten.<br />

Bei Beobachtungen bittet man um Anruf bei der Polizei –<br />

auch nachts – unter der Rufnummer 5820.<br />

b Bücherei St. Gallus, Heimbach<br />

Kommen, schnuppern, ausleihen<br />

Ausleihe immer dienstags von 18 bis 20 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Heimbach. Motto im Mai: Was wäre die Welt ohne Bücher!<br />

b Freiwillige Feuerwehr <strong>Teningen</strong>, Abteilung Heimbach<br />

Nächste Probe am Montag<br />

AmkommendenMontag,4.Mai,findetum19.30Uhrdienächste<br />

Probe der Abteilung Heimbach als Einsatzübung statt. Interessierte<br />

sind herzlich willkommen.<br />

b Heimbacher Waldteufel<br />

Hochzeit von Nicole und Frank<br />

Zur Hochzeit von Nicole und Frank treffen sich die Waldteufel<br />

am kommenden Samstag, 2. Mai, um 14 Uhr vor der St. Galluskirche<br />

in Heimbach.<br />

b Bürgerverein Heimbach – 1250-Jahrfeier<br />

Öffentlicher Workshop am 5. Mai<br />

Der nächste öffentliche Workshop des Bürgervereins findet am<br />

<strong>Die</strong>nstag, 5. Mai, um 19 Uhr im Bürgersaal statt.<br />

Über eine zahlreiche Teilnahme würde sich der Bürgerverein<br />

wiederum freuen.<br />

b Der Bürgerverein Heimbach <strong>informiert</strong><br />

Geschichte und Natur informativ<br />

und spielerisch erleben<br />

Der Ausschuss „Führungen und Vorträge“ traf sich Mitte April,<br />

um die Ergebnisse für das Sonntagsprogramm am 21. Juni anlässlich<br />

der 1250-Jahrfeier in Heimbach zusammenzutragen.<br />

<strong>Die</strong> im Workshop gemeinsam formulierten Ziele wurden von<br />

Heimbacher Bürgerinnen und Bürgern im Ausschuss kreativ<br />

umgesetzt, sodass mit viel bürgerschaftlichem Engagement an<br />

den historischen Plätzen sowie in Höfen und Straßen von Heimbach<br />

ein vielfältiges Programm für Jung und Alt angeboten<br />

werden kann.<br />

Vom Sternenplatz bis zum Alten Schloss wird es eine Spielstraße<br />

geben, wo zum Beispiel unter anderem vorgeführt wird,<br />

wiemanTanzknöpfleundGeißelnausHolz,SteckenundSchnur<br />

herstellt. Tanzknöpfeln, eines der beliebtesten Kinderspiele der<br />

früheren Zeit, wird an diesem Tag als Wettspiel angeboten.<br />

Der Kindergarten lädt zu einem Kasperletheater und zum<br />

freien Spielen auf seinem Spielplatz ein.<br />

Vieles zu Sehen und zu Hören gibt es unter anderem durch<br />

die Gruppen „der Bunte Haufen“ mit Schaukämpfen, die Bigband<br />

„Ohne Filter“, die Winzerkapelle Köndringen sowie die<br />

Musik- und Feuerwehrkapelle <strong>Teningen</strong>.<br />

Gezeigt wird auch, wie das Leben auf dem Bauernhof vor etwa<br />

100 Jahren aussah, welche Tätigkeiten Bäuerin und Bauer<br />

neben der Feld- und Waldarbeit noch zu verrichten hatten sowie<br />

das „Knitschen“ und „Kämmen“ des Hanfes zur Gewinnung<br />

von Seilen und Stoffen. Ebenso wird auch das Herstellen<br />

von Rahm und Butter, das Flechten von Strohschuhen und Weidekörben<br />

sowie das Hafnern von Häfelchen und Schüsseln aus<br />

Lehm vorgeführt.<br />

Angeboten werden zudem Führungen zum Steinbruch, aus<br />

dem viele Steine des Freiburger Münsters stammen, zum Hermannsbrunnen,<br />

einer früheren Gerichtsstätte und im Dorfkern<br />

mit vielen Häusern, Torbögen und Brunnen aus Buntsandstein,<br />

bei denen die Besucherinnen und Besucher vieles über die Geschichte<br />

des Dorfes erfahren können.<br />

Des Weiteren lädt die Heimbacher Bären-Mühle zum Besichtigen<br />

ein. Hier wird auf Schautafeln und durch Mahlgegenstände<br />

zu sehen sein, wie unter anderem Körner zu Schrot und Mehl<br />

verarbeitet werden.<br />

Einer der Höhepunkte werden die „Historischen Szenen“ im<br />

Park des Neuen Schlosses, gespielt von Heimbacher Bürgerinnen<br />

und Bürgern, sein. Eigens für das Jubiläumsfest schrieb<br />

Sigismund Freiherr von Elverfeldt diese Szenen, bei der die Geschichte<br />

von Heimbach in acht Szenen mit 100 Rollen vorgetragen<br />

wird.<br />

Der Abschluss des Festwochenendes bildet ein großes Feuerwerk,<br />

das das Dorf mit seinen Hügeln, Wäldern und bunten<br />

Sandsteinen traumhaft verzaubern wird.<br />

<strong>Die</strong> Besucherinnen und Besucher werden eingeladen, eine<br />

Zeitreise in die Vergangenheit zu machen sowie das heutige<br />

Heimbach zu erleben.


46 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

b Katholischer Frauenbund Heimbach<br />

Mai-Wallfahrt am 7. Mai<br />

<strong>Die</strong> diesjährige Mai-Wallfahrt des Frauenbundes findet am<br />

Donnerstag,7.Mai,statt.ZielistzunächstdieKircheinBreitnau,<br />

wo die Maiandacht und daran anschließend eine Führung stattfindet.NachdiesengeistlichenImpulsengeht'szurKaffeepause<br />

ins Hofgut Himmelreich. Dazu sind alle interessierten Frauen<br />

herzlich eingeladen. Abfahrt: 13.30 Uhr beim Schloßcafe, Zusteigemöglichkeit<br />

in Köndringen und <strong>Teningen</strong>, Rückkehr gegen<br />

19 Uhr. Anmeldung erforderlich bei Julia Hügle, Telefon<br />

7367, oder Gerda Bär, Telefon 7098.<br />

b Katholisches Bildungswerk Heimbach<br />

Informationen<br />

<strong>Die</strong>YogagruppetrifftsichnochamDonnerstag,30.April, 7. und<br />

14. Mai im <strong>Gemeinde</strong>haus Heimbach, danach ist Sommerpause.<br />

Der Nähkurs am Montag, 11. Mai, findet voraussichtlich im<br />

Nähzentrum Seidel in Emmendingen statt. Info bei Christel<br />

Stelzer, Telefon 07641 / 51692, oder bei Bettina Brozio, Telefon<br />

07663 / 4027.<br />

<strong>Die</strong> Kräutergruppe trifft sich am Montag, 11. Mai, um 19 Uhr<br />

vor dem <strong>Gemeinde</strong>haus Heimbach, bei Regen im Katholischen<br />

<strong>Gemeinde</strong>zentrum St. Marien in Köndringen.<br />

i Allgemeines<br />

b Landesfamilienrat Baden-Württemberg<br />

Tagung zur Pflege am 17. Juli<br />

Tagungseinladung: „Zwischen Bürostuhl und Pflegebett. Rahmenbedingungen<br />

– Konzepte“.<br />

<strong>Die</strong> Versorgung von älteren, hilfsbedürftigen oder behinderten<br />

Familienangehörigen erfordert das Engagement der Familie.<br />

Über zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause<br />

durch ihre Angehörigen betreut, nur eine Minderheit unterstützt<br />

von professionellen <strong>Die</strong>nsten. Ganz überwiegend sind es<br />

Frauen,welchealsEhefrauen,TöchteroderMütterdieAngehörigen<br />

in der häuslichen Umgebung versorgen. Angesichts der<br />

demografischen Entwicklung, einer steigenden Frauenerwerbsquote<br />

und der Veränderung soziologischer Daten ist die<br />

bisher stillschweigend vorausgesetzte Selbstverständlichkeit<br />

der privat geleisteten Pflege zunehmend in Frage gestellt. Dabei<br />

finden sich Beschäftigte, welche sowohl Verantwortung für<br />

ihreKinderalsauchfürpflegebedürftigeAngehörigetragen,in<br />

einer besonderen „Sandwichsituation“. Unterstützende Rahmenbedingungen<br />

für die Vereinbarkeit von Familienarbeit und<br />

Erwerbstätigkeit sind daher dringend erforderlich. <strong>Die</strong> gesellschaftliche<br />

Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige<br />

ist im Gegensatz zur Frage der Betreuung und Erziehung von<br />

Kindern noch wenig im Blick. Dabei ist sie ein wichtiges Zukunftsthema<br />

der Familienpolitik, der kommunalen Versorgungsstrukturen<br />

und nicht zuletzt von Arbeitsmarkt, Betrieben<br />

und <strong>Verwaltung</strong>en.<br />

Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg wendet sich mit<br />

seiner Tagung an Verantwortliche aus verschiedenen Bereichen,<br />

die mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf befasst sind. Angesprochen und eingeladen sind<br />

Fachleute und Interessierte aus dem Bereich der Frauen- und<br />

Familienpolitik, des Gesundheitswesens, der Städte, Kreise und<br />

Kommunen sowie der Wirtschaft und der Arbeitswelt. Sie sind<br />

Herzlichen Dank<br />

sagen wir allen,<br />

auch im Namen<br />

unserer Eltern,<br />

für die Gebete,<br />

Glückwünsche<br />

und Geschenke<br />

zur Feier unserer<br />

KONFIRMATION.<br />

Besonderen<br />

Dank Herrn<br />

Pfarrer Bordne<br />

und allen, die<br />

zur Vorbereitung<br />

und würdigen<br />

Gestaltung<br />

der Konfi rmation<br />

beigetragen<br />

haben.<br />

herzlich eingeladen! Eine rasche Anmeldung ist nicht nur<br />

preisgünstiger (15 Euro „Frühbucherrabatt“ bei Anmeldung bis<br />

15. Mai!), sondern vermutlich auch ratsam, denn die Zahl der<br />

Teilnehmer ist begrenzt.<br />

Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg stellt einen Zusammenschluss<br />

von Verbänden und Organisationen dar, die<br />

landesweit in der Arbeit für und mit Familien engagiert sind. Er<br />

versteht sich als unabhängiger und weltanschaulich neutraler<br />

Anwalt und Partner für die Belange von Familien und beteiligt<br />

sich aktiv an der Meinungsbildung politischer Entscheidungsträger.<br />

Dabei ist es ein erklärtes Ziel, die Lebensqualität und damit<br />

die Rahmenbedingungen für Familien und das Leben mit<br />

Kindernzuverbessern.Dazusollendiegesellschaftlicheundpolitische<br />

Öffentlichkeit für die Anliegen von Familien sensibilisiert<br />

und alle Maßnahmen der Politik und Wirtschaft auf ihre<br />

Familien- und Kinderverträglichkeit hin überprüft werden.<br />

b Deutsches Rotes Kreuz (DRK)<br />

Blutspender gesucht<br />

<strong>Die</strong> Konfi rmanden<br />

von Köndringen,<br />

Heimbach und Mundingen<br />

Sarah Adler<br />

Thalia Fix<br />

Maxi Heisler<br />

Anna Hepp<br />

Nicole Mimietz<br />

Luise Nickola<br />

Aileen Oberle<br />

Denise Oberle<br />

Selina Oberle<br />

Swantje Sexauer<br />

Laura Trautmann<br />

Maria Zügel<br />

Niklas Baumert<br />

Marc Beise<br />

Philipp Bordne<br />

Andreas Engler<br />

Tobias Engler<br />

Tobias Engler<br />

Tobias Ingra<br />

Lorenz Lang<br />

Aleksej Maul<br />

Hannes Nutto<br />

Philip Ritz<br />

Tanjo Schomas<br />

Niclas Stöcklin<br />

Philipp Waizmann<br />

Iron Ziebold<br />

Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bittet<br />

um viele Blutspender am Freitag, 8. Mai, von 15.30 bis<br />

19.30 Uhr, in der Ludwig-Jahn-Halle, Ludwig-Jahn-Straße 4,<br />

79331 <strong>Teningen</strong>. Gratis von „easy Sports“: Gutscheine für<br />

Schnuppertag, Wellnessdrink und Saunabesuch. Mit Kinderspiel-<br />

und Schminkecke.<br />

BlutspendenkannjederGesundezwischen18und68Jahren,<br />

Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 59 Jahre sein. Das DRK<br />

bittet, zur Blutspende den Personalausweis mitzubringen.<br />

Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der<br />

Blutentnahme eine ärztliche Untersuchung. <strong>Die</strong> eigentliche<br />

Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung<br />

und anschließendem Imbiss sollte eine gute Stunde<br />

Zeit eingeplant werden. Eine Stunde Zeit, die ein ganzes Leben<br />

retten kann.<br />

Weitere Informationen zur Blutspende sind im Internet erhältlich<br />

unter www.blutspende.de und bei der kostenlosen<br />

Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter Tel. 0800 / 1194911<br />

(montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr).


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 47<br />

b Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)<br />

RVF-Information auf dem Wochenmarkt<br />

in <strong>Teningen</strong><br />

Der RVF <strong>informiert</strong> am morgigen Donnerstag, 30. April, von<br />

8 bis 12 Uhr auf dem Parkplatz am Sportstadion, Ludwig-Jahn-<br />

Straße.<br />

Interessierte erfahren alles Wissenswerte zum öffentlichen Personennahverkehr<br />

in der gesamten Regio:<br />

- Verbindungen mit Bussen und Bahnen<br />

- Interessante Angebote des RVF<br />

- Fahrplanauskunft<br />

- Infos zum AboSystem der RegioKarte und zum HandyTicket<br />

Fragen werden gern beantwortet.<br />

b Gymnasium Kenzingen<br />

53. Offene Bühne am 5. Mai<br />

Am <strong>Die</strong>nstag, 5. Mai, findet die 53. Offene Bühne am Gymnasium<br />

Kenzingen statt. Das Programm wird vom Neigungskurs<br />

Musik unter Leitung von Musiklehrerin Eva Woebcken sowie<br />

von Chorsängerinnen und Sängern der Oberstufe gestaltet. <strong>Die</strong><br />

Schülerinnen und Schüler des Musikneigungskurses 13 haben<br />

ein gemischtes Programm vorbereitet. Stücke aus dem klassischen<br />

Bereich, Jazzstandards sowie Solo- und Gruppenbeiträge<br />

werden zu hören sein. Dabei kommen die unterschiedlichen<br />

Instrumente der Schüler zum Einsatz: unter anderem Klavier,<br />

Klarinette, Posaune, E-Bass und Akkordeon. <strong>Die</strong> Eine-Welt-AG<br />

wird in der Pause im Atrium Getränke, Speisen und einen Bazar<br />

anbieten. Außerdem wird Frau Hunger anwesend sein und in<br />

der Pause über das Tibetprojekt sprechen, für das ein Teil der<br />

Spenden, die an diesem Abend eingenommen werden, bestimmt<br />

sind.<br />

Außerdem werden die langjährigen Projekte in Afrika und<br />

Peru unterstützt. <strong>Die</strong> Veranstaltung beginnt um 19.30 in der<br />

Aula des Gymnasiums Kenzingen. Über einen regen Besuch<br />

würden sich alle Beteiligten freuen.<br />

b Nikolaus-Christian-Sander-Schule Köndringen<br />

Sammlung für Schulfest-Tombola<br />

In der Woche vom 29. April bis 6. Mai werden Schüler der Nikolaus-Christian-Sander-Schule<br />

Spenden für die Tombola des<br />

Schulfestes am 9. Mai sammeln.<br />

Alle Sammler müssen sich durch eine Sammelliste mit Schulsiegel<br />

ausweisen können.<br />

<strong>Die</strong> Spender sollten bitte Verständnis dafür haben, dass für<br />

eine Schul-Tombola kein Alkohol entgegengenommen werden<br />

kann, Geld- oder Sachspenden werden gerne entgegengenommen.<br />

Alle Geldspenden und wertvollen Sachspenden bitte in<br />

derSammellisteeintragen.<strong>Die</strong>SchülerInnenunddasLehrerkollegium<br />

bitten um freundliche Aufnahme der SammlerInnen<br />

und bedanken sich sehr herzlich für alle Spenden.<br />

Einladung zum Schulfest: Am Samstag, 9. Mai, findet von<br />

11.30 bis 17 Uhr an der Schule in Heimbach das traditionelle<br />

Schulfest statt. In diesem Jahr steht es anlässlich der 1250-Jahr-<br />

Feier in Heimbach unter dem Motto: Mittelalterlicher Markt.<br />

Es wird ein Quiz zum Mittelalter, Ring-Faust-Kampf, mittelalterlicheJongleureundeineTombolageben.Ausstellungenzum<br />

Steinbruch,demFreiburgerMünster,KräuternundHeimbacher<br />

Straßennamen runden das Programm ab.<br />

Herzlich eingeladen sind alle Eltern, Verwandten und selbstverständlich<br />

alle Bürger der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Selbstverständlich werden die Besucher von den Eltern mit<br />

Speisen und Getränken verwöhnt. Angeboten werden Stände<br />

mit Süßigkeiten, Suppen, Brot und Kräuterpasten, eine Salatbar,<br />

Pommes frites und heiße Würstchen.<br />

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b Polizeirevier Emmendingen<br />

Bahnschranke abgefahren<br />

Am Donnerstagabend hat der bislang unbekannte Fahrzeugführer<br />

eines dunklen Kleinwagens gegen 18 Uhr eine Halbschranke<br />

am Bahnübergang zwischen Nimburg und Eichstetten<br />

beschädigt. Der Unfallverursacher fuhr weiter in Richtung Eichstetten,<br />

ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.<br />

In diesem Zusammenhang sucht die Polizei insbesondere zwei<br />

Radfahrer, die das Unfallgeschehen beobachtet haben dürften.<br />

Polizeirevier Emmendingen, Telefon: 07641 / 582-0.<br />

b Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV)<br />

Informationsveranstaltung am 7. Mai<br />

Zum Thema „Einwendungen für landwirtschaftliche Betriebe<br />

zu Planungen für den Planungsabschnitt 8.1 (Riegel – March)<br />

der Deutschen Bahn“ gibt es am Donnerstag, 7. Mai, um 20 Uhr<br />

eine Informationsveranstaltung im Gasthaus Sonne in <strong>Teningen</strong>.<br />

Der BLHV hofft auf zahlreiches Erscheinen.<br />

Wichtige Notrufnummern<br />

110 Notruf Polizei<br />

112 Notruf Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst<br />

19222 Rufnummer Krankentransport<br />

01805-19292-320<br />

Rufnummer Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst<br />

(außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen)<br />

01803-222555-70<br />

Rufnummer Zahnärztlicher Notfalldienst<br />

(an Wochenenden und Feiertagen)


48 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

Kanzlei im Rathaus<br />

– Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft –<br />

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➞ Verkehrsrecht<br />

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Sven Meier<br />

Sachbearbeiter<br />

Schwerpunkte:<br />

➞ Arbeitsrecht<br />

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b Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

Haus- und Straßensammlung<br />

für Menschen mit Behinderung<br />

<strong>Die</strong> Zahl der Menschen mit Behinderung, die Beratung und Unterstützung<br />

benötigen, nimmt in Baden-Württemberg stetig<br />

zu. Rund 730.000 schwerbehinderte Menschen, das entspricht<br />

einem Anteil von sieben Prozent an der Landesbevölkerung,<br />

leben hier. Ob in der Schule, im Beruf oder in der Freizeit: Menschen<br />

mit Behinderung müssen ihre Ansprüche an ein barrierefreies<br />

Leben mühselig erkämpfen. Häufig ist ein einzelner<br />

Mensch dafür zu schwach.<br />

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter hilft<br />

Menschen, die durch Unfall, Krankheit oder von Geburt an<br />

behindert sind, durch Beratung in Selbsthilfegruppen und<br />

Informationsbroschüren.<br />

Um diese wichtigen Aufgaben zu erledigen, ist der BSK auf<br />

Spenden angewiesen und führt von 18. bis 29. Mai eine Hausund<br />

Straßensammlung durch. Auch in <strong>Teningen</strong> sind freiwillige<br />

Helfer mit Ausweisen und Sammeldosen unterwegs.<br />

Rechtsanwalt<br />

Meinrad F. Hirt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Schwerpunkte:<br />

➞ Scheidung<br />

➞ Unterhalt<br />

➞ Sorgerecht<br />

➞ Vermögensauseinandersetzung<br />

➞ Umgangsrecht<br />

Der Behindertenverband bittet die Bevölkerung um Unterstützung<br />

seiner Aktion durch eine Spende.<br />

Natürlich sind die Sammelhelfer nicht überall anzutreffen<br />

deshalb hat der BSK ein Spendenkonto eingerichtet: Bank für<br />

Sozialwirtschaft, Stichwort „Haus- und Straßensammlung<br />

2009“, Konto 1955, BLZ 601 205 00. <strong>Die</strong> Sammlung ist vom<br />

Regierungspräsidium Tübingen mit Bescheid vom 12. November<br />

2008 genehmigt.<br />

Informationen über seine Arbeit erteilt der BSK unter der Telefonnummer06294/4281-0oderimInternet:www.bsk-ev.org.<br />

b Im Rahmen der Flurbegehung Baum gepflanzt<br />

Ginkgo für die „Ewigkeit“<br />

Schon für die Dinos war der Ginkgo Nahrung und auch aus<br />

Anlass der 1250-Jahrfeier von Heimbach wurde jetzt ein Ginkgo<br />

aufgestellt,gestiftetvonThomasHügle,derihninAnwesenheit<br />

der Flurbegehungsteilnehmer vor dem Rathaus in die Erde<br />

pflanzte und auch eine Information über diesen Baum gab: Er<br />

habe schon den Dinosauriern als Futterquelle gedient. Aufmerksam<br />

hörten Ortsvorsteher Bernhard Kradepohl und Bürgermeister<br />

Hermann Jäger zu, der überzeugt war, dass dieser<br />

Baum noch bei der 1500-Jahrfeier von Heimbach stünde, würde<br />

dochder„Ginkgobiloba“sehralt,undwieHügleausführte,selten<br />

unter Krankheit oder Pilzbefall zu leiden haben. Selbst im<br />

Einflussbereich der Atombombe von Hiroshima waren die dort<br />

stehenden Bäume ein Jahr später wieder grün, was wohl auch<br />

der Grund ist, dass diese Pflanze immer mehr im Bereich der<br />

Städte Eingang findet.<br />

Foto:KarlernstLauffer


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 49<br />

b www.industriestandort-<strong>Teningen</strong>.de<br />

Schulen und Wirtschaftsbetriebe wurden<br />

total vernetzt<br />

In Anwesenheit von Regierungspräsident Julian Würtenberger<br />

stellte das Industrie-Team der „Teninger Zukunftswerkstatt“<br />

das Projekt „Datenbank Gewerbestandort <strong>Teningen</strong>“ vor. Mit<br />

diesem Portal sind jetzt schon über 300 Teninger Firmen, die<br />

Theodor-Frank-Schule und die Köndringer Hauptschule miteinander<br />

vernetzt, sodass die Firmen über alle Kernkompetenzen<br />

der anderen Wirtschaftsbetriebe <strong>informiert</strong> sind und bezüglich<br />

Praktika und Lehrstellen mit den Schulen in elektronischem<br />

Kontakt stehen.<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung dieses Ereignisses wurde unterstrichen durch<br />

die Anwesenheit von Regierungspräsident Julian Würtenberger,<br />

der zu seinem ersten Besuch nach <strong>Teningen</strong> kam und nachdem<br />

er sich ins Goldene Buch der <strong>Gemeinde</strong> eingetragen hatte,<br />

über das Thema „Bildung<br />

als Motor für Wirtschaft<br />

und Innovation“ referierte.<br />

Ausgangspunkt seiner<br />

Ausführungen war die<br />

Überlegung, dass heute<br />

die Weichen gestellt werden<br />

für unsere Wirtschaft<br />

in der Zukunft. Es gelte zu<br />

fragen, wie und wovon<br />

leben wir in 20 Jahren.<br />

Wir würden zwar heute in<br />

dieser Region einen ökonomischen<br />

Vorsprung haben,<br />

weil wir innovativ<br />

seien, doch in unserer<br />

Umgebung – jenseits des<br />

Schwarzwalds und jenseits des Rheins – seien diese Wirtschaftsgebiete<br />

auch aktiv. Sein Regierungsbezirk hätte zu 100 Prozent<br />

Elite-Unis, nämlich Freiburg und Konstanz, doch da wäre heute<br />

die Frage: Wird genug getan, dass diese Aussage in vier Jahren<br />

noch richtig wäre. Stillstand dürfe nicht sein. Deshalb habe man<br />

die Fachhochschule Furtwangen, die auch in Schwenningen beheimatet<br />

sei, gleichzeitig in Tuttlingen installiert, um die dortige<br />

Wirtschaft zu fördern.<br />

Würtenberger sprach von der gemeinsamen Verantwortung<br />

von Land, Kommunen und Wirtschaft und definierte als Grundlage<br />

aller Ausbildung die Arbeit im Kindergarten. Dabei müsse<br />

aber auch durch die soziale Brille geschaut werden, denn es gelte,<br />

alle Kinder bei der Ausbildung mitzunehmen. Hier seien in<br />

der Vergangenheit Fehler gemacht worden. Man könne durch<br />

die Verbesserung der Schulreifeprüfungen und der sprachlichen<br />

Hilfestellungen „den richtigen Eingangspunkt“ finden.<br />

Wichtig sei die Weiterführung des dualen Systems und die enge<br />

Zusammenarbeit von Wirtschaft und Schule. Hier wäre <strong>Teningen</strong><br />

ein sehr gutes Beispiel. So würde es möglich, auch den<br />

Schwächeren zu helfen und alles zu tun, damit es keinen Fachkräftemangel<br />

gibt.<br />

Bürgermeister Hermann Jäger hatte zuvor in seiner Begrüßungsrede<br />

diese Grundgedanken schon angedeutet, als er von<br />

der qualifizierten Betrachtung der Wirtschaft sprach. Auch in<br />

<strong>Teningen</strong> habe man sich von der rein quantitativen Reflexion<br />

der Wirtschaft entfernt. Der Bürgermeister, der die <strong>Gemeinde</strong><br />

in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung vorgestellt hatte, meinte,<br />

dass <strong>Teningen</strong> stolz auf seine Entwicklung sein dürfe. Er sprach<br />

von einer guten Zusammenarbeit von Kommune, Schule und<br />

Gewerbe und von erfreulichen Rahmenbedingungen für die<br />

weitere wirtschaftliche Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong>. Doch könne<br />

man nicht alle Probleme selbst lösen. So brauche man Hilfe<br />

von außen vor allen Dingen bei der Verkehrsinfrastruktur. Hier<br />

bat Jäger das Regierungspräsidium um Unterstützung bei der<br />

Aufnahme der Wünsche <strong>Teningen</strong>s in die Verkehrsplanung von<br />

Land und Bund.<br />

Der Unternehmer Werner Thieme, der Leiter des Projekt-<br />

Teams Industrie und Schule in der „Teninger Zukunftswerkstatt“<br />

ist, lobte die Teilnehmer, die vor zwei Jahren begonnen<br />

haben, das Thema Schule/Wirtschaft in <strong>Teningen</strong> zu verbessern.<br />

Deshalb freue er sich auch darüber, dass es jetzt diesen gemeinsamen<br />

Internet-Auftritt gebe. Thieme stellte aber auch die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Teningen</strong> und deren Wirtschaft in den großen Weltzusammenhang<br />

einschließlich der jetzigen Krise und sah die <strong>Gemeinde</strong><br />

gefordert für die Zukunft, besonders bezogen auf die<br />

Energie, die in der weiteren Zukunft nur noch von der Sonne<br />

kommen könne.<br />

DatenbankGewerbestandort<strong>Teningen</strong>: Auch die vierte Rede<br />

an diesem Abend war sehr komprimiert und in ihr führte der<br />

Rektor der Theodor-Frank-Schule, Markus Felder, an das HauptereignisdesAbendsinderMensaimSchulzentrumheran,andie<br />

„Vernetzung von Unternehmen zur Gewinnung von ProjektundKooperationspartnern“.<strong>Die</strong>zuschaffendeDatenbanksollte<br />

den Teninger Firmen untereinander helfen, in der <strong>Gemeinde</strong><br />

bei Bedarf jene Kompetenzen zu finden, die innerhalb des Unternehmens<br />

nicht vorhanden seien. <strong>Die</strong> dann erstellte Datenbank<br />

diene den Schülern, Lehrern und Eltern bei der Suche nach<br />

Praktikums- und Ausbildungsplätzen.<br />

<strong>Die</strong> Entstehungsgeschichte umriss der Rektor in drei Schritten:<br />

So habe man einen Fragebogen entworfen, der an 900 Gewerbetreibende<br />

in <strong>Teningen</strong> verschickt worden sei. <strong>Die</strong> Firmen<br />

waren gebeten, die Daten einzutragen, die für einen solchen<br />

Datenbestand wichtig sind. Bei diesen Überlegungen war auch<br />

stets Gabriela Bernauer eingeschaltet, die mit ihrer Firma Bernauer<br />

Consult wichtige Beratungsfunktion für die „Teninger<br />

Zukunftswerkstatt“ hat.<br />

Im zweiten Schritt, der im November 2007 gegangen wurde,<br />

machten sich 120 Schülerinnen und Schüler auf den Weg, um in<br />

allen Ortsteilen bei den Firmen anzuklopfen, die den Fragebogen<br />

noch nicht zurückgesandt hatten, wobei sie unterstützt<br />

wurdenvonUnternehmen,LehrkräftenundVertreterndesRathauses,<br />

macht eine solche Datenbank doch nur Sinn, wenn die<br />

Informationen möglichst vollständig sind.<br />

Man hat mit 300 Firmen und Gewerbetreibenden eine gute<br />

Basis für dieses Projekt gefunden. Um die Daten für eine sinnträchtige<br />

Verarbeitung aufzubereiten, bedurfte es aber noch<br />

der Nacharbeit durch Bettina Ruf, Lehrerin an der Realschule,<br />

die in ihren großen Ferien diese Arbeit erledigte. Der endgültige<br />

Aufbau und die Funktion der Datenbank schlug sich dann in<br />

einem Pflichtenheft nieder, das Bernhard Burger, auch Lehrer<br />

an der Theodor-Frank-Schule, erstellte als Grundlage für die<br />

Programmierung. Dass er eine ausgezeichnete Arbeit machte,<br />

bewies die anschließende Demonstration dieses „tollen Portals“,<br />

bei dem nicht einmal das Programm Schwächen zeigte,<br />

sondern nur die abgelieferten Informationen aus der Wirtschaft<br />

noch zu vervollständigen sind.<br />

Unter der Internet-Adresse www.industriestandort-teningen.de<br />

können sich aber nicht nur die Firmen informieren sondern<br />

auch die Schüler und Eltern, die dort erfahren, dass es 180<br />

Arbeitsplätze der 300 bis jetzt eingetragenen Firmen gibt und<br />

es werden wohl noch mehr Unternehmen, wie es sich an diesem<br />

Abend zeigte, als im Anschluss die Projektleiter Bettina Ruf und<br />

Bernhard Burger Interessenten schon gleich in die Datenbank<br />

„Industriestandort <strong>Teningen</strong>“ speicherten.<br />

Sie haben entscheidend die Entstehung der Datenbank<br />

„Industriestandort <strong>Teningen</strong>“ beeinflusst: (von links) Bettina<br />

Ruf, Markus Felder und Bernhard Burger.


50 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

b 20 Jahre Seniorentanz beim DRK<br />

Besondere Ehrung für Hanna Schneider<br />

Hanna Schneider ist 1981 in das<br />

DRK <strong>Teningen</strong> eingetreten und<br />

hat im gleichen Jahr die Seniorengymnastik<br />

eingeführt, eine<br />

Aktivität, die beim Roten Kreuz<br />

im Rahmen seiner Sozialdienste<br />

stattfindet.<br />

<strong>Die</strong>se Seniorengymnastik ist<br />

inzwischen auf über 70 Teilnehmer<br />

angewachsen. Zusätzlich<br />

hat Hanna Schneider im Jahr<br />

1989 noch eine Seniorentanz-<br />

Gruppe ins Leben gerufen. <strong>Die</strong><br />

Gymnastik hat sie inzwischen in jüngere Hände gelegt. Bei den<br />

Dankesworten an die Übungsleiterin für das 20-jährige Bestehen<br />

des Seniorentanzes wurde auch die Behauptung aufgestellt,<br />

dass das Programm international sei: mit Walzer aus<br />

Österreich, Samba aus Brasilien und Rumba aus Kuba.<br />

Claire Moll die Regionalreferentin für Seniorenarbeit im<br />

Kreisverband des Roten Kreuzes würdigte die Tätigkeit von<br />

Hanna Schneider genauso wie der Vorsitzende des Teninger<br />

DRK, Rolf Heitzmann, der sich daran erinnerte, dass die unermüdliche<br />

DRK-Frau auch über ein Vierteljahrhundert mit ihrem<br />

Mann zusammen jedes Jahr beim Wohltätigkeitsbasar mitgewirkt<br />

hat.<br />

In der gemütlichen kleinen Feier nach dem Seniorentanz<br />

machten zahlreiche Dankesworte der Teilnehmer deutlich, was<br />

die Geehrte zum Wohlergehen ihrer Schützlinge beiträgt.<br />

b Seelsorgeeinheit Emmendingen-<strong>Teningen</strong><br />

Erste heilige Kommunion<br />

Am Sonntag, 19. April, feierten in der Marienkirche in Köndringen19KinderderPfarrgemeindeSt.Gallus<strong>Teningen</strong>-Heimbach<br />

den Empfang der Ersten heiligen Kommunion unter dem Leitsatz<br />

„Mit meinem Gott überspringe ich Mauern“.<br />

Vorbereitet und begleitet wurden die vier Gruppen von Pfarrer<br />

Christen, <strong>Gemeinde</strong>assistentin Regina Wangler und sechs<br />

Katechetinnen.DerFestgottesdienst,dervondenKommunionkindern<br />

gestaltet wurde, zelebriete Pfarrer Christen.<br />

Kleinanzeigen einfach online aufgeben:<br />

www.wzo.de<br />

b Ausstellungseröffnung wird zur Hommage<br />

Richard Braun zeigt seine Aquarelle und<br />

Zeichnungen im Teninger Rathaus<br />

60Reisebilder,StilllebenundPortraitsvonRichardBraunsindim<br />

Teninger Rathaus ausgestellt und die <strong>Gemeinde</strong> und der Kulturverein<br />

hatten in den Bürgersaal zur Eröffnung eingeladen.<br />

Doch diese Vernissage wurde zu einer Hommage für Richard<br />

Braun, der in einem langen Leben in <strong>Teningen</strong> und Umgebung<br />

zu einem Begriff der Malkunst geworden ist.<br />

DassdieseFeieretwasBesonderessei,spürtemanschonbeim<br />

Betreten des Bürgersaals, wo auch der letzte Platz besetzt war,<br />

als das Duo Michaela Hüttich (Violine) und Anton Illenberger<br />

(Klavier) musikalisch diesen Morgen eröffnete. Bürgermeister<br />

Hermann Jäger meinte, dass die Zurverfügungstellung des Rathauses<br />

für diese Ausstellung auch Ausdruck der Anerkennung<br />

<strong>Teningen</strong>s für Richard Braun und sein Werk sei. Es gebe gute<br />

Gründe dafür, sei doch der Köndringer Bürger für sein langjähriges<br />

Wirken in der <strong>Gemeinde</strong> geachtet und auch bekannt.<br />

Seine musischen Vorstellungen hätten sich nicht nur in vielen<br />

Bildern niedergeschlagen, sondern auch im täglichen Alltag. So<br />

seien die Briefköpfe der <strong>Gemeinde</strong> von ihm geschaffen und die<br />

Verdienstmedaillen entworfen worden. Ja, selbst die AmtskettedesBürgermeistershätteBraunkonzipiertundauchverschiedene<br />

Bühnenbilder in den Teninger Hallen wurden von ihm<br />

erarbeitet. Manches Gebäude ziere seinen Entwurf, wie zum<br />

Beispiel der St.-Anna-Kindergarten in Heimbach. Braun habe<br />

auch die Intarsien-Arbeit im Bürgersaal entworfen, die die ganze<br />

Rückseitenwand ziere. <strong>Die</strong> nüchternen Fakten des Lebens<br />

undWirkensdesam2.April1926inSingengeborenenKünstlers<br />

trug Manfred Scherble vom Kulturverein vor, der an die großen<br />

Ausstellungen von 1996 und 2006 aus Anlass des 80. Geburtstages<br />

erinnerte. Braun habe sich auch als Gründungsmitglied des<br />

Kulturvereins, der in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum feiert,<br />

verdient gemacht. Als Beirat gehört er diesem Verein bis<br />

2001 an und arbeitet heute noch als Ehrenbeirat. Ursprünglich<br />

Maschinenschlosser war Braun von 1957 bis 1985 Grafikdesigner<br />

bei Tscheulin und während dieser Zeit und auch danach habe<br />

er zeichnend und malend ganz Europa bereist.<br />

Auf das über ein halbes Jahrhundert sich erstreckende Wirken<br />

des Richard Braun, der auch als Dozent für Aquarell und<br />

Zeichnung bei der VHS sich große Verdienste erworben habe,<br />

ging Peter Haas ein, der von der „eigenen Wahrheit des Künstlers“<br />

sprach, der nicht fotografisch zeichne, sondern sein Denken<br />

und Fühlen in das Werk integriere. Das spannungsreiche<br />

Wirken dieses Künstlers würde besonders deutlich, wenn man<br />

sich zwei seiner Schwerpunkte – Aquarell und Zeichnung – vor<br />

Augen halte. Zeige das eine in flüchtiger Großzügigkeit das Gesehene,<br />

so fordere das andere die Präzision im Detail. Das gelte<br />

unabhängig von den Motiven, die Braun überall fand, in der<br />

Landschaft, in Menschen oder bei Segelregatten und verfallenden<br />

Türen. <strong>Die</strong> Ausstellung mit 60 Bildern im ersten Stock des<br />

Rathauses kann bis zum 17. Mai 2009 während der <strong>Gemeinde</strong>öffnungszeiten<br />

besucht werden.<br />

Zu einer eindrucksvollen Demonstration für das Werk von<br />

Richard Braun wurde die Ausstellungseröffnung im Bürgersaal<br />

des Rathauses: (von links vordere Reihe) Laudator Peter Haas,<br />

Bürgermeister Hermann Jäger, Richard Braun und Pater Donatus<br />

Leicher.


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 51<br />

b Teninger Erholungslandschaft pflegen<br />

Flurbegehung in Nimburg und Heimbach<br />

auf dem Pferdefuhrwerk<br />

Vor einigen Wochen wurden die Gemarkungen von Köndringen<br />

mit Landeck und die von <strong>Teningen</strong>-Ort kritisch begangen.<br />

Jetzt waren noch Feld und Hag von Nimburg-Bottingen und<br />

Heimbach zu überprüfen.<br />

Erwin Mick beschrieb die Zielrichtung der Flurbegehung in<br />

Nimburg treffend, als er beim Abschlussgespräch im „Adler“ in<br />

Bottingen meinte, dass es „wichtig wäre, dass man sich einmal<br />

im Jahr trifft“, um die Erholungslandschaft der Gemarkung im<br />

Auge zu behalten und, wenn nötig, Mängel zu beseitigen. Mick<br />

erinnerte auch daran, dass vor 40 Jahren der damalige <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

in Nimburg zusammen mit Bürgermeister Hermann Jäger<br />

die Flurbegehung ins Leben gerufen habe.<br />

Das Wort „Flurbegehung“ war in Nimburg-Bottingen zu einer<br />

Flurbefahrung mit Pferdefuhrwerk geworden, womit man<br />

auch die Besonderheit dieser Begehung unterstreichen wollte,<br />

war es doch die letzte, an der Hermann Jäger als Bürgermeister<br />

teilnahm. <strong>Die</strong> 20 Teilnehmer hatten wieder einen Wunschzettel<br />

zusammengestellt, der aber nicht sehr lang war, Beweis dafür,<br />

dass die Begehungen früherer Jahre ihre Ziele erreicht haben.<br />

Auch dieses Mal begann die Veranstaltung im Rathaus, um<br />

auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Christian Walber<br />

vom Bauamt (für den Tiefbau verantwortlich) berichtete über<br />

die Art und Weise der Erledigung der letztjährigen Mängelliste.<br />

Unterhalb der L 114 Richtung Bahlingen konnte sich vor allen<br />

Dingen Rolf Bergmann vom Bauhof freuen, denn seine Mannschaft<br />

hatte alle notwendigen Reinigungen der Gräben durchgeführt<br />

und diese in volle Funktionsfähigkeit versetzt. Jetzt hat<br />

der Bauhof nur zwei Aufträge mitgenommen: Am Lehleweg<br />

müssen die Hecken und Bäume zurückgeschnitten und im Gewann„Eichmatten“dieSchlaglöchereinesFeldwegesgeschlossen<br />

werden. Ein Weg muss noch im Rahmen der Baumaßnahmen<br />

am Hochbehälter eingeebnet werden. Große Probleme<br />

waren nicht zu entdecken.<br />

Auch die Heimbacher Landwirte und Vertreter der Jägerei<br />

hatten mit ihren kritischen Augen nicht viele kritikwürdige<br />

Punkte aufzulisten, Beleg dafür, dass jährlich alle anstehenden<br />

Probleme angeschnitten und zur Lösung gebracht werden.<br />

<strong>Die</strong>se Kontinuierlichkeit der Pflege der Erholungslandschaft<br />

und der für die Landwirtschaft so wichtigen Feldwege wurde<br />

deutlich durch den Vortrag von Christian Walber, der über keinen<br />

offenen Punkt aus der letztjährigen Begehung berichten<br />

musste. Alle Probleme waren gelöst und bearbeitet außer dem<br />

Mit dem Pferdefuhrwerk inspizierten 20 Vertreter von Landwirtschaft,<br />

der Jägerei und andere Bürger des Ortes die Gemarkungen<br />

von Nimburg und Bottingen.<br />

„Hüttenproblem“, für das aber primär das Landratsamt zuständigist,gehtesdochhierimmerumbaubehördlicheDinge.Auch<br />

dieses Mal gab es Diskussionen, weil man das Gefühl hat, dass<br />

vonseiten der Aufsichtsbehörde oft mit zweierlei Maß gemessen<br />

würde.<br />

<strong>Die</strong> Hütten sind nicht nur mit Freude verbunden. So verwüsteten<br />

vor einiger Zeit zehn Jugendliche (einer von ihnen aus<br />

Heimbach) eine Hütte mit Türe kaputt machen und Scheiben<br />

einwerfen, aber in Heimbach guckt man hin und so sind jetzt<br />

alle zehn Buben und Mädchen zu gemeinnütziger Arbeit „verdonnert“<br />

worden, wie Bernhard Kradepohl betonte.<br />

Zweieinhalb Stunden dauerte der Rundgang, der – wie der<br />

Ortsvorsteher meinte – „auf dem schönsten Bergweg von Heimbach“begann,woaberauchschondieoftauftretendenProbleme<br />

von solchen Wegen am Berg deutlich wurden, drückt doch<br />

dieservonoben;dadurchverengensichdieWegeunddieseErdverschiebung<br />

wird oft noch verstärkt durch die extreme Bepflanzung<br />

bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze. Da galt es, auf<br />

Schlaglöcher hinzuweisen, die – früh genug behandelt – weitere<br />

Erosionen vermeiden und so Geld sparen. Da sind aber auch<br />

Probleme zu lösen, wenn auf der einen Seite der Schäfer seine<br />

Herde einzäunt und auf der anderen dadurch Wege geschlossen<br />

werden und man nicht mehr „quer Gras ein“ laufen kann,<br />

Probleme aber, die bei solchen Gesprächen gelöst werden können.<br />

<strong>Die</strong> Heimbacher seien mit den Ergebnissen der Flurbegehung<br />

sehr zufrieden und Kradepohl stellte diese Zufriedenheit<br />

auch in Bezug zum scheidenden Bürgermeister Hermann Jäger,<br />

der „nie gefehlt habe“ in all den Jahren, seit diese Flurbegehung<br />

1975 eingeführt worden sei.<br />

Fast am Ende der zweieinhalbstündigen Rundtour in Heimbach sammelten sich die Flurbegeher auf der neuen Brücke über den<br />

Gallenbach zum Erinnerungsfoto. – Im Zusammenhang mit dieser Flurbegehung wurde auch im Hinblick auf das 1250-jährige<br />

Jubiläum von Heimbach ein Baum beim Rathaus gepflanzt.


52 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

Sport<br />

b SG Köndringen/<strong>Teningen</strong><br />

Dritter Sieg in Folge für Handballer<br />

SG – SG Kronau/Östringen II 29:27 (14:12): SG-Aufstellung:<br />

Holz, Guillium, Hefter (10/3), Blank (5), Ehrler (3), Hirling (3),<br />

Wenning (2), Rösch (2), Radina (2), Rascher (1), Danner (1). Zuschauer:<br />

500.<br />

Dritter Sieg in Folge für die Regionalliga-Handballer der SG<br />

Köndringen/<strong>Teningen</strong>. Am vergangenen Samstag gewann die<br />

Mannschaft von Trainer Wolfgang Ehrler vor etwa 500 Zuschauern<br />

knapp aber hochverdient mit 29:27 (14:12) gegen die SG<br />

Kronau/Östringen II („Rhein Neckar Löwen“). „Wir haben uns<br />

eindrucksvoll für die 21:34-Hinspielniederlage revanchiert. Das<br />

waren wir unseren tollen Fans schuldig. Wir sind aus einem intensivenSpielalsverdienterSiegerhervorgegangen“,soEhrler.<br />

Da der Klassenerhalt bereits vor dieser Partie definitiv gesichert<br />

war,konntedieSGrelativunbeschwertindiesesvorletzteHeimspiel<br />

gehen. Nach verschlafenem Start (1:4) dominierten die<br />

Gastgeber das Geschehen auf dem Spielfeld. Gestützt auf eine<br />

aggressive und laufstarke Defensive und einem überragenden<br />

Torhüter Andreas Holz konnte man zur Pause eine 14:12-Führung<br />

herausschießen. Doch die junge und spielstarke Gästemannschaft<br />

war nicht gewillt, die Punkte kampflos in <strong>Teningen</strong><br />

zu lassen. Bis in die Schlussphase hinein blieb die Partie äußert<br />

spannend und umkämpft. <strong>Die</strong> Gäste versuchten es schon früh<br />

mit einer offenen Manndeckung, was die Gastgeber kurzzeitig<br />

aus dem Konzept brachte. Doch zwei starke Paraden von Andreas<br />

Holz in den Schlussminuten und Christian Hefters zehntes<br />

Tor zum 29:26 stellten die „Weichen“ letztendlich auf Sieg.<br />

Valo stellte sich vor: Nach der Partie stellten sich nicht nur die<br />

beiden Trainer Rolf Bechtold und Wolfgang Ehrler im Rahmen<br />

der Pressekonferenz den Fragen von SG-Pressesprecher Detlef<br />

SG-Pressesprecher Detlef Berger (rechts) stellte im Rahmen der<br />

Pressekonferenz vor der WZO-Wand Neuzugang Martin Valo<br />

vor.<br />

SG-Spielmacher Andreas Blank (5 Tore) wurde am Samstag zum<br />

„Spieler des Abends“ gewählt.<br />

Berger, sondern auch Neuzugang Martin Valo (HR Ortenau).<br />

Unter dem Jubel der SG-Fans meinte er: „Ich freue mich riesig<br />

aufdiesereizvolleAufgabein<strong>Teningen</strong>“.NebenValohatdieSG<br />

außerdem Denis Michelbach (TuS Oberhausen), Yannick Grothe<br />

undSebastianGroh(beideTuSSchutterwald),ChristophKlinger<br />

(TB Kenzingen) sowie Philipp Grange (TSG Söflingen) für die<br />

kommende Saison verpflichtet.<br />

Das letzte Auswärtsspiel dieser Saison führt die SG (27:29<br />

Punkte) am morgigen Donnerstag, 30. April, 20 Uhr, zum Lokalrivalen<br />

HSG Konstanz (29:27 Punkte). „Wir werden alles in die<br />

Waagschale werfen und um die Vorherrschaft im südbadischen<br />

Handball kämpfen“, so Ehrler. Der Fanbus fährt um 17.15 Uhr<br />

vor der Halle ab. Es gibt noch freie Plätze. Anmeldungen bei Karin<br />

Ehrler (Telefon 07663 / 3566).<br />

SG II schafft den Klassenerhalt: Ebenfalls den Klassenerhalt<br />

in der Landesliga gesichert hat die zweite Mannschaft durch einen<br />

schwer erkämpfen 28:27-Heimsieg am Samstag gegen die<br />

HSG Konstanz II. Am kommenden Samstag, 2. Mai, 20 Uhr, will<br />

man die Saison mit einem Sieg gegen Absteiger Altdorf erfolgreich<br />

abrunden.<br />

<strong>Die</strong> bereits als Landesliga-Absteiger feststehende Damenmannschaft<br />

verlor mir 21:26 in Engen. Anstelle des scheidenden<br />

Trainers Oliver Röderer werden die SG-Damen künftig von Ralf<br />

Schöngarth (Damen I) und Heino Steiniger (Damen II) betreut.<br />

Weitere Ergebnisse: Emmendingen I – SG III 26:19, SG ME –<br />

Heitersheim 4:18, SG E – Freiburg 35:2 (Meister mit 42:2<br />

Punkten und 692:247 Tore!!), SG MC – Heitersheim 46:23, Damen<br />

II – Herbolzheim I 24:20, HSG Freiburg – SG B 31:44, HSG<br />

Freiburg - SG A 40:33.<br />

Vorschau: Donnerstag, 30.4., 20 Uhr: Konstanz I – SG I (Fanbusabfahrt17.15Uhr!!),Samstag,2.5.,12.10Uhr:Heitersheim–SG<br />

ME, 20 Uhr: SG II – Altdorf I.


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 53<br />

b FC <strong>Teningen</strong> (FCT)<br />

Niederlage im Spitzenspiel<br />

SV Munzingen - FC <strong>Teningen</strong> 2:1 (1:0): FCT-Aufstellung :<br />

Ernst, Ivancic, Zele, Grafmüller, Hederer (50. Ay), Minke (74. Bekir),<br />

Sautner, Backhaus, Saggiomo, Lo Jacono, Dufner (64.<br />

Schmidt). Tore: 1:0 (12.), 2:0 (47.), 2:1 (52.) Lo Jacono.<br />

Eine verdiente Niederlage musste der Tabellenführer FC <strong>Teningen</strong><br />

beim Dritten SV Munzingen hinnehmen, wodurch man<br />

die Tabellenführung an den Gegner verloren hat.<br />

<strong>Die</strong> ersten vier Mannschaften liegen in der Tabelle jetzt nur<br />

noch einen Punkt auseinander, was ein spannendes Saisonfinale<br />

verspricht.<br />

Im Spiel beim neuen Tabellenführer SV Munzingen musste<br />

der FC <strong>Teningen</strong> bereits früh einen Rückstand hinnehmen. <strong>Die</strong><br />

Gastgeber waren einfach bissiger und hatten den größeren Siegeswillen.<br />

Aufseiten des FCT hat man seit einigen Wochen die<br />

spielerische Linie der Vorrunde verloren und auch in diesem<br />

Spiel konnte man daran nichts ändern. Erst nach dem zweiten<br />

Treffer für Munzingen spürte man ein aufbäumen, aber mehr<br />

als der Anschlusstreffer war an diesem Tage einfach nicht drin.<br />

AmEndehattendieGastgebernocheinigeguteKonterchancen<br />

und vergaben auch noch einen Foulelfmeter und fast hätte der<br />

FCT im direkten Gegenzug sogar noch den Ausgleich geschafft,<br />

was aber letztendlich nicht verdient gewesen wäre. Es blieb am<br />

Ende beim verdienten Sieg der Gastgeber und dem FCT bleibt<br />

nur, sich auf die restlichen Spiele der Saison zu konzentrieren<br />

und vielleicht wieder die abhanden gekommene spielerische<br />

Linie zu finden, die man in der Vorrunde hatte.<br />

Bereits am morgigen Donnerstag, 30. April, um 18.30 Uhr,<br />

wartet die nächste schwere Aufgabe auf den FC <strong>Teningen</strong>,<br />

wenn man beim FV Herbolzheim anzutreten hat. Um weiter<br />

im Meisterschaftsrennen mitzusprechen, sollte auch wieder<br />

einmal auswärts voll gepunktet werden. Dass dies keine<br />

leichte Aufgabe wird, das wissen die Mannen von Trainer Claus<br />

Kraskovic. Man darf gespannt sein, wie sich die Mannschaft,<br />

nach einigen schwächeren Spielen, in Herbolzheim präsentieren<br />

wird.<br />

<strong>Die</strong> zweite Mannschaft des FC <strong>Teningen</strong> verlor zu Hause gegen<br />

den SV Gottenheim mit 2:4 Toren. Am kommenden Sonntag,<br />

3. Mai, ist man um 15 Uhr zu Gast bei der SG Freiamt-Ottoschwanden.<br />

Vereinsheim am 1. Mai geöffnet!<br />

Am Feiertag, 1. Mai hat das Vereinsheim „Allmend-Treff“ ab<br />

9.30 Uhr geöffnet. Für Speis und Trank ist für alle Wanderer und<br />

Radfahrer gesorgt und bei schönem Wetter wird auf der schön<br />

gelegenen Terrasse gegrillt. Der FC <strong>Teningen</strong> freut sich auf<br />

regen Besuch!<br />

Einladung zur Generalversammlung<br />

<strong>Die</strong> Generalversammlung des FC <strong>Teningen</strong> findet am Freitag,<br />

15. Mai, um 19.30 Uhr im Vereinsheim des FC <strong>Teningen</strong> („Allmend-Treff“)<br />

statt.<br />

Hierzu lädt der FC <strong>Teningen</strong> alle Mitglieder, Freunde und<br />

Gönner recht herzlich ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Totengedenken<br />

3. Bericht Spielausschuss 1. Mannschaft<br />

4. Bericht Spielausschuss 2. Mannschaft<br />

5. Bericht der Jugendabteilung<br />

6. Bericht des Kassenwarts<br />

7. Bericht der Kassenprüfer<br />

8. Entlastung des Kassenwarts<br />

9. Ehrungen<br />

10. Wünsche und Anträge<br />

11. Schlussworte<br />

Anträge an die Versammlung sind spätestens acht Tage vor<br />

der Generalversammlung, schriftlich beim Vorstand einzureichen.<br />

b FC <strong>Teningen</strong> (FCT), Jugend<br />

Ergebnisse und Termine<br />

Vor zahlreichen Zuschauern mussten sich die E1 Junioren im<br />

Spitzenspiel gegen den SV Hochdorf mit 0:2 geschlagen geben.<br />

<strong>Die</strong> C und D Juniorinnen sind aus Windenreute ohne Punktgewinn<br />

zurückgekehrt, die B1 Juniorinnen haben ihre Punkte<br />

daheim abgegeben. Erfolgreicher waren dagegen die E2 Junioren<br />

sowie die C1 und C2 Junioren mit klaren Siegen. <strong>Die</strong> D Junioren<br />

verhinderten mit einem spannenden 2:2 in Mundingen den<br />

Gastgebern den Sprung an die Tabellenspitze.<br />

Am Donnerstag erwartet die C1 Junioren das nächste Spitzenspiel.<br />

Nachdem man kürzlich den Verfolger Kollnau in die<br />

Schranken verwies, kann man nun mit einem Auswärtssieg<br />

beim Tabellenersten SG Wasser/Kollmarsreute von diesem die<br />

Tabellenführung übernehmen. Das verspricht ein spannendes<br />

Spiel zu werden.<br />

Ergebnisse:<br />

SG Wyhl/Weisweil - A Junioren 4:3, FV Windenreute - D Juniorinnen<br />

3:2, FV Windenreute - C Juniorinnen 4:1, SG Reute/Vörstetten<br />

- C1 Junioren 1:5, E2 Junioren - SC March 6:2, E1 Junioren<br />

- SV Hochdorf 0:2, C2 Junioren - SG Weisweil 3:0, SG Mundingen<br />

- D Junioren 2:2, B1 Juniorinnen - SG March 0:3, FV Herbolzheim<br />

- B Junioren 4:0, A Junioren - SC Holzhausen 1:4.<br />

<strong>Die</strong> nächsten Spieltermine:<br />

Mi.,29.4.,18Uhr:CJuniorinnen-FCWolfenweiler;18Uhr:SG<br />

Vörstetten - B1 Juniorinnen; 18.30 Uhr: B Junioren - SG Prechtal.<br />

Do., 30.4., 17.30 Uhr: SG Wasser/Kollmarsreute - C1 Junioren.<br />

Sa., 2.5., 10 Uhr: FC Sexau - E2 Junioren; 11 Uhr: SC March - E1<br />

Junioren; 10 Uhr: D Junioren - Bahlinger SC; 11.15 Uhr: D Juniorinnen<br />

- FC Buchholz; 13 Uhr: SG RW Glottertal - C2 Junioren;<br />

13.30 Uhr: SG Sulzburg/Seefelden - B1 Juniorinnen; 15 Uhr: SG<br />

Heuweiler - B Junioren. So., 3.5., 15 Uhr: B1 Juniorinnen - DJK<br />

Heuweiler; 13 Uhr: A-Junioren - SG Ottoschwanden. Mi., 6.5.,<br />

18.15 Uhr: B Junioren - SC March.<br />

Weitere Informationen rund um die FCT-Jugend im Internet<br />

unter www.fc-teningen.de/jugend-news.<br />

b TV Köndringen (TVK), Abteilung Fußball<br />

Sprung an die Tabellenspitze verpasst<br />

TV Köndringen – SV Kirchzarten 0:1 (0:1): TVK-Aufstellung:<br />

Arndt, Braun, Büchner, Grässle, Bärwald (46. Weber), Grundel<br />

(60. C. Fischer), Sedicino, Schneider, Oberkirch, D. Fischer (82.<br />

Guth). Tore: 0:1 (21.) Behringer, 0:2 (55.) Haxhija, 1:2 (63.) D. Fischer.<br />

Zuschauer: 300. Rote Karte: Gräßle (35./Köndringen).<br />

Der SV Kirchzarten begann das Spitzenspiel beim TVK glänzend<br />

eingestellt. Aggressiv in den Zweikämpfen und sehr ballsicher<br />

gelang es den Gästen, den TVK nicht ins Spiel kommen zu<br />

lassen. Lange Zeit waren Torchancen Mangelware. Köndringen<br />

vergab eine davon nach zwölf Minuten durch <strong>Die</strong>tmar Fischer.<br />

DerGasthattenach21MinutenmehrGlückundkamdurchBehringer<br />

nach einem Eckball frei zum Kopfball. Dabei war Arndt<br />

im Tor ohne Chance. Aufregung dann nach 35 Minuten. Nach<br />

einerharmlosenAktionimStrafraumentschiedderSchiedsrichter<br />

auf Strafstoß und Rot für Gräßle und das, obwohl der LinienrichterschonaufWeiterspielenangezeigthatte.Zwarverschoss<br />

der Gast den Strafstoß, aber der TVK war danach in Unterzahl.<br />

Als Munzingen in der 55. Minute auf 2:0 erhöhen konnte,<br />

schien das Spiel entschieden. Aber der TVK zeigte wieder einmal,<br />

wie viel Moral in der Truppe steckt. Man lockerte die Defensive<br />

und suchte den offenen Schlagabtausch und das mit Erfolg.<br />

<strong>Die</strong>tmar Fischer gelang der Anschlusstreffer (63.) und läutete<br />

damit die Schlussoffensive ein. Natürlich hatte der Gast<br />

jetzt mehr Raum für Konter, konnte diese aber nicht nutzen. So<br />

blieb die Frage, ob dem TVK noch der Ausgleich gelingen könnte.<br />

Er gelang nicht, auch weil der Gästetorhüter sowohl gegen<br />

Schneider als auch Guth glänzend reagierte. <strong>Die</strong> letzte Möglichkeit<br />

hatte Braun, doch sein Kopfball strich knapp am Tor vorbei.


54 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

Köndringen zeigte gegen einen sehr starken Gegner eine<br />

kämpferisch großartige Leistung, hatte aber in den entscheidenden<br />

Momenten kein Glück.<br />

FC Weisweil – TV Köndringen II 4:0 (3:0): TVK-Aufstellung:<br />

Saum, Förschler, Drumm, D. Schröder (17. Grandpair), T.<br />

Trautmann, Noiosi, Kranzer, Bührer, Atilgan (66. Voigt), Storz,<br />

Selani (58. Mehmeti).<br />

<strong>Die</strong> Reise der Reserve ging zum Tabellenführer FC Weisweil.<br />

<strong>Die</strong>GastgebermusstenindieserSaisonersteineNiederlagehinnehmen<br />

und waren zu Hause noch ungeschlagen. Am Anfang<br />

der Woche war man noch guter Dinge, denn sowohl die 1. als<br />

auch 2. Mannschaft hatte keine verletzten Spieler und so konnte<br />

man von einer guten Aufstellung ausgehen. Doch wer sich zu<br />

früh freut.... Felix Germer, Christian Fischer, Tim Hoffmann und<br />

Lars Renk fielen aus und zu allem musste auch noch der starke<br />

DominikSchrödernach20Minutenverletztausgewechseltwerden.<br />

Bis dahin stand es nämlich 0:0 und die Jungs hielten dagegen<br />

und hatten sogar selbst zwei gute Möglichkeiten in Führung<br />

zu gehen. Doch die Umstellung in der Abwehr und im Mittelfeld<br />

durch die Verletzung von Dominik waren nicht mehr zu<br />

kompensieren. So konnten die Gastgeber bis zur Pause drei einfache,<br />

man könnte auch sagen geschenkte, Tore vorlegen. Damit<br />

war das Spiel entschieden und es ging in Hälfte zwei darum,<br />

Schadensbegrenzung zu betreiben. Das taten die TVK-Jungs,<br />

denn obwohl die Klasse fehlte, hielt man mit Kampf dagegen<br />

und musste so nur noch einen Treffer in der 88. Minute hinnehmen.<br />

Vorschau: Sa., 2.5., 15 Uhr: TVK II – SC Kiechlinsbergen. So.,<br />

3.5., 15 Uhr: SV Opfingen – TVK.<br />

b TV Köndringen (TVK), Jugend<br />

Ergebnisse und Termine<br />

A-Jugend SG Köndringen/<strong>Teningen</strong>:<br />

SG – SC Holzhausen 1:4.<br />

Vorschau: So., 3.5., 13 Uhr: SG – SG Ottoschwanden/Freiamt in<br />

Köndringen.<br />

B-Jugend SG Köndringen/<strong>Teningen</strong>/Heimbach:<br />

FV Herbolzheim – SG 4:0.<br />

Vorschau: Mi., 29.4., 18.30 Uhr: SG – Prechtal in Köndringen.<br />

Sa., 2.5., 15 Uhr: SG Heuweiler/Glottertal - SG in Heuweiler.<br />

C1-Jugend SG <strong>Teningen</strong>/Köndringen/Heimbach:<br />

SG Reute/Vörstetten – SG 1:5.<br />

Vorschau: Do., 30.4., 17.30 Uhr: SG Wasser/Kollmarsreute/Windenreute<br />

– SG in Kollmarsreute.<br />

C2–Jugend SG <strong>Teningen</strong>/Köndringen/Heimbach:<br />

SG – SG Weisweil/Forchheim/Wyhl 3:0<br />

Vorschau: Sa., 2.5., 13 Uhr: SG RW Glottertal/Heuweiler – SG in<br />

Glottertal.<br />

D1-Jugend SG Köndringen/Heimbach:<br />

SG Reute/Vörstetten – SG 4:1.<br />

Vorschau: Sa., 2.5., 13.30 Uhr: SG - SV Waldkirch in Köndringen.<br />

D2-Jugend SG Köndringen/Heimbach:<br />

FV Sasbach-SG 4:1.<br />

Vorschau: Do., 30.4., 17.30 Uhr: SG Wasser/Kollmarsreute/<br />

Windenreute - SG in Kollmarsreute.<br />

E1-Jugend TV Köndringen:<br />

TVK – SV Mundingen 7:1.<br />

Vorschau:Sa.,2.5.,14Uhr:SGRheinhausen-Oberhausen–TVK.<br />

E2-Jugend TV Köndringen:<br />

SV Forchheim – TVK 1:9.<br />

Vorschau: Sa., 2.5., 13 Uhr: TVK – FV Herbolzheim in Heimbach.<br />

F-Jugend TV Köndringen:<br />

Vorschau:So.,10.5.,F-JugendturnierinNimburg,Beginn12.15<br />

Uhr.<br />

G-Jugend TV Köndringen:<br />

Vorschau: So., 3.5., G-Jugendturnier beim SV Ottoschwanden,<br />

Beginn 11 Uhr.<br />

Weitere Informationen unter www.tv-koendringen-fussball.de.<br />

b FV Nimburg (FVN)<br />

Punkteteilung in Riegel<br />

SC Riegel – FV Nimburg 2:2 (1:0): FVN-Aufstellung: Kovacevic,<br />

Weikert (52. Milardinovic), Radovanovic, Reifsteck, Sexauer,<br />

Forsbach (52. Kuske), Hajdini, Schmidt (75. Vendemia), Minke,<br />

Blazkow, Jovanovic. Tore: 1:0 (7.) Hummel, 2:0 Truöl (48.), 2:1<br />

(49/ET) Krämer, 2:2 (70.) Jovanovic.<br />

ImDerbygegenRiegelkamderFVNamletztenSonntagnicht<br />

über ein 2:2-Unentschieden hinaus.<br />

Bereits nach sieben Minuten musste der FV Nimburg den<br />

Rückstand zum 0:1 hinnehmen, nachdem man in der Abwehr zu<br />

schläfrig agierte. Riegel versuchte es meist mit langen Bällen,<br />

welche sie auf die Sturmspitzen schlugen, Nimburg über die<br />

spielerische Variante, was bei den äußerst schlechten Platzverhältnissen<br />

auch nicht von Erfolg gekrönt war. Trotz optischen<br />

Übergewichts gelang es nicht, bis zur Pause etwas an diesem Ergebnis<br />

zu ändern.<br />

Nur drei Minuten nach dem Wiederanpfiff folgte mit der<br />

zweiten gefährlichen Aktion der Riegeler prompt das 2:0 für<br />

den Gastgeber. Doch fast im Gegenzug erzielte der FVN, welcher<br />

die komplette zweite Halbzeit nun viel zwingender agierte,<br />

den Anschlusstreffer durch ein Eigentor in höchster Not. In<br />

der Folgezeit versuchte Nimburg den Ausgleich zu erzielen und<br />

setzte Riegel mehr und mehr unter Druck. 20 Minuten vor SpielendewaresJovanovic,dernachVorarbeitvonBlazkowausgleichen<br />

konnte. <strong>Die</strong> weiteren Bemühungen, noch den Sieg zu erkämpfen,<br />

blieben unbelohnt. Einen Kopfball von Radovanovic<br />

parierte Riegels Schlussmann mit einer tollen Parade und nachdem<br />

zuerst Sexauer vor dem 2:0 am Aluminium scheiterte, war<br />

es nun Reifsteck, dem das Gebälk den Torerfolg verhinderte.<br />

So blieb es beim Remis, mit welchem Riegel alles in allem leben<br />

kann, das aber für Nimburg im Endeffekt zu wenig ist. Mit<br />

der Einstellung und dem Engagement der zweiten Spielhälfte<br />

über die gesamten 90 Minuten hätte dies wohl anders ausgesehen<br />

und die Mannschaft muss diese Leistung kommenden<br />

Sonntag zu Hause gegen March permanent abrufen, um die<br />

drei zu vergebenen Punkte zu Hause zu behalten!<br />

Vorschau: So., 3.5., 15 Uhr: FV Nimburg – SC March; 13 Uhr:<br />

Spiel der Reserven.<br />

b FV Nimburg (FVN), Jugendabteilung<br />

Unverdiente 1:6-Niederlage<br />

<strong>Die</strong>B-JugendmusstesichtrotzeinesgroßartigenSpielsamEnde<br />

mit 1:6 gegen Holzhausen geschlagen geben.<br />

Vorschau: Sa., 2.5., 11 Uhr: FC Bötzingen E – FV Nimburg; SV<br />

Waldkirch D2 - SG Mundingen/Nimburg D2; 14 Uhr: SG Hecklingen/Malterdingen<br />

D1 - SG Mundingen/Nimburg D 1.<br />

Bergkirche in Nimburg


29.April2009 TENINGERNACHRICHTEN 55<br />

b Sportverein Heimbach (SVH)<br />

Serie gerissen<br />

FV Laufenburg - SV Heimbach 1:0 (1:0): SVH-Aufstellung:<br />

Kunkler, Kopp, Strittmatter, Kioschus (50. Frings), Fritzsche (59.<br />

Bührer), Kanzler, Bickel, Rees , Link, Mühlemann (82. Ringwald),<br />

Schillinger.<br />

Mit dem ersten Angriff gingen die Gastgeber in Führung. Ein<br />

Freistoß über die gesamte Heimbacher Abwehr hinweg landete,<br />

begünstigt durch einen Stellungsfehler, bei einem freistehenden<br />

Angreifer, der keine Mühe hatte den Ball zu verwandeln.<br />

Erst danach schien der SVH aufzuwachen. <strong>Die</strong> nicht immer<br />

sicher wirkende Laufenburger Abwehr wurde unter Druck gesetzt<br />

und zu Fehlern gezwungen. Was allerdings fehlte, war der<br />

erfolgreiche Abschluss. In Hälfte eins vergab Heimbach nicht<br />

weniger als fünf gute Möglichkeiten. Auch in der zweiten Halbzeit<br />

hatte der SVH Vorteile. Allerdings bestimmten hektische<br />

Aktionen das Heimbacher Spiel. Durchdachte Spielzüge waren<br />

eher selten.<br />

Nachdem ein Laufenburger Spieler wegen einer Notbremse<br />

die Rote Karte bekam und die Gastgeber umstellen mussten,<br />

brachte dies dem SVH wenig Vorteile. Trotzdem lag der Ausgleich<br />

mehrfach in der Luft. In der Schlussphase überschlugen<br />

sich die Ereignisse. Nach einem Handspiel auf der Linie musste<br />

ein weiterer Laufenburger Spieler das Feld verlassen. Den fälligen<br />

Strafstoß donnerte dann Frings an die Torlatte. Laufenburg<br />

rettete den knappen Vorsprung, unter anderem begünstigt<br />

durch übertriebenes Zeitspiel, über die Zeit.<br />

Vorschau: So., 3.5., 15 Uhr: SV Heimbach – SV Munzingen;<br />

12.30 Uhr: SV Heimbach II – SC Kiechlinsbergen II.<br />

b TV Köndringen (TVK), Abteilung Karate<br />

Karatekas bei Hessenmeisterschaft<br />

Zur Hessenmeisterschaft der WKA (World Karate and Kickboxing<br />

Assosiation) 2009 fanden sich am letzten Wochenende<br />

rund 750 Athleten in Lauterbach bei Schramberg ein. Darunter<br />

befanden sich unter anderem die Karatekas des TV Bötzingen:<br />

Tom Waibel, Julia Fingerle und der schon erfolgreiche Karateka<br />

des TV Köndringen, Ramin Farhatyar. <strong>Die</strong>se drei Athleten bildeten<br />

eine Kampfgemeinschaft. Trainer Jochen Wiesler konnte<br />

wegen einer Parallelveranstaltung nicht dabei sein. Obwohl<br />

diese Meisterschaft Hessenmeisterschaft genannt wurde, traf<br />

man auch auf Athleten aus Berlin, Rostock oder vom Bodensee.<br />

Beim Anmelden und Wiegen konnte man gewohnte Szenen<br />

verfolgen: das lange Anstehen, Athleten, die um ein paar<br />

Gramm feilschten, um ihre Gewichtsklasse noch zu erreichen<br />

und Athleten, die Selbiges durch Ausziehen, kurzfristiges Joggen<br />

gehen oder wiederholtes Besuchen der Toilette zu schaffen<br />

gedachten. Um im Verhältnis zum letzten Turnier mehr Zeit einsparen<br />

zu können, wurde das Jeder-gegen-Jeden-Prinzip diesmal<br />

schon ab einer sehr geringen Teilnehmerzahl vom KO-System<br />

abgelöst. <strong>Die</strong>s wurde Ramin Farhatyar und Tom Waibel leider<br />

zum Verhängnis. Tom stand bereits im ersten Kampf einem<br />

sehr starken und überlegenen Gegner gegenüber und ehe er<br />

sich’s versah, war der Kampf auch schon verloren. Da Tom bereits<br />

im ersten Kampf dermaßen überrumpelt wurde, hatte er<br />

leider keine Chance das Finale erreichen zu können. Doch da er<br />

ansonstentechnischundtaktischüberzeugendkämpfte,sicherte<br />

er sich den 3. Platz bei den Kindern -35kg. Assistenztrainer<br />

Ramin fiel ebenfalls dem KO-System zum Opfer. Trotz einer ausgezeichneten<br />

Technik und einem sehr guten Kampf verlor er<br />

knapp gegen seinen ersten Gegner, wodurch auch Ramin das Finale<br />

nicht mehr erreichen konnte. Ramin zeigte sich aber wie<br />

Tom nach diesem ersten Kampf sehr stark und sicherte sich dadurchebenfallsden3.PlatzinseinerAlters-undGewichtsklasse.LeiderwurdeRaminvonseinem3.PlatzinderKlasse-70kgüberrascht,<br />

da ihm nicht klar war, dass er genügend Gegner hatte,<br />

dass das KO-System bereits eingesetzt wurde. Dadurch war er<br />

immer noch auf seinen nächsten Kampf fixiert, als man ihn<br />

schon zur Siegerehrung bat. Einzig Julia Fingerle schaffte es<br />

durch eine überzeugende Technik und dem guten taktischen<br />

Coaching von Betreuer Ramin Farhatyar bis ins Finale der Mädchenab60kg.DorttrafsieaufeineGegnerin,derenStärkenund<br />

Schwächen ihr und Betreuer Ramin schon bekannt waren. <strong>Die</strong>se<br />

bekannten Schwächen ausnutzend, erkämpfte sich Julia den<br />

1. Platz der Hessenmeisterschaft 2009.<br />

Mit den gesammelten Wertungspunkten von dieser Meisterschaft<br />

und dem letzten Turnier sicherten sich Julia und Ramin<br />

die Qualifikation und ein Ticket zu WKA-Weltmeisterschaft<br />

2009. Alle drei Karatekas konnten mit ihren erneut überzeugenden<br />

Leistungen ihren Platz im Nationalkader der WKA festigen.<br />

Ein großes Dankeschön für diese guten Platzierungen geht<br />

an den Betreuer der Wettkampfteilnehmer und Assistenztrainer<br />

Ramin Farhatyar sowie an den Karatetrainer des TV Köndringen,<br />

Jochen Wiesler, der seine Karatekas so weit gebracht<br />

hat!<br />

Trainingszeiten Karate:<br />

Montags / Schulsporthalle Köndringen: 19 bis 20.30 Uhr: Erwachsen<br />

ab 15 Jahre Anfänger, „<strong>Die</strong> 2.Chance für die Bruce Lee<br />

Generation“.<br />

<strong>Die</strong>nstags / Sport- und Winzerhalle Köndringen: 15 bis<br />

16 Uhr: Kids 6 bis 9 Jahre, Anfänger / Neuer Kurs. Einstieg immer<br />

möglich; 16 bis 17 Uhr: Schüler 10 bis 15 Jahre, Fortgeschrittene<br />

/ auch Anfänger. Neuer Kurs. Einstieg immer möglich.<br />

Freitags / Schulsporthalle Köndringen: 15 bis 16 Uhr: Schüler<br />

8 bis 13 Jahre, Fortgeschrittene.<br />

b SHC Nimburg Crocodiles<br />

Südbadischer Jugend-Cup in Nimburg<br />

Spannende Spiele der Jüngsten konnten die Zuschauer am<br />

Samstag auf dem Inlinehockeyplatz in Nimburg sehen. Bei herrlichem<br />

Wetter hatten in der Altersklasse der Schüler die Spielgemeinschaft<br />

Nimburg-Bräunlingen und die Mannschaft aus Freiburg<br />

die Nase vorn. Aber auch die Mannschaften aus Spaichingen<br />

und Landau lieferten sehenswerte Spiele. Bei der Jugend<br />

gab es für den Nimburger Nachwuchs einen Erfolg gegen Kollnau<br />

sowie eine Niederlage gegen Merdingen. Der Verein bedankt<br />

sich bei den teilnehmenden Mannschaften, den zahlreichen<br />

Zuschauern sowie allen Helfern.<br />

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56 TENINGERNACHRICHTEN 29.April2009<br />

Gottesdienste<br />

Kirchen<br />

Nachrichten<br />

Evangelische Gottesdienste<br />

Kirchengemeinde <strong>Teningen</strong><br />

Ev. Pfarrbüro: Telefon 9334580. Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi.<br />

und Fr. von 9 bis 12 Uhr.<br />

<strong>Gemeinde</strong>diakonin: Telefon 9596016.<br />

Gottesdienste und Veranstaltungen:<br />

Sa., 2.5., 18 Uhr: Abendandacht zur Konfirmation, es spielt eine<br />

Jugendband der <strong>Gemeinde</strong>. So., 3.5., 9.30 Uhr: Konfirmation<br />

mit Abendmahl, es spielt die Musik- und Feuerwehrkapelle.<br />

Mo., 4.5., 20 Uhr: Kirchenchorprobe. Di., 5.5., 19.30 Uhr: Kirchengemeinderatssitzung.<br />

Mi., 6.5., 16 Uhr: Abschlusstreffen<br />

des Konfirmandenjahrganges 2008/2009; 19 Uhr: Teenkreis im<br />

Evangelischen <strong>Gemeinde</strong>haus.<br />

Landeskirchliche Gemeinschaft des Evang. Vereins für<br />

Innere Mission A.B.<br />

Do., 30.4., 9.30 Uhr: Allianz-Gebetskreis bei Krayer. So., 3.5., 11<br />

Uhr: Gottesdienst in Emmendingen, Moltkestraße 4. Di., 5.5.,<br />

19.30 Uhr: Bibelstunde bei Krayer. Mi., 6.5., 14.45 Uhr: Kinderstunde<br />

ab 5 Jahren; 16 Uhr: Jungschar ab 9 Jahren bei Krayer. Es<br />

wird zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen.<br />

Evang. Kirchengemeinde Köndringen<br />

Evang. Pfarramt Köndringen, Telefon 8535<br />

<strong>Die</strong>nstag von 14 bis 17 Uhr, Donnerstag von 10 bis 12 Uhr<br />

Sprechzeiten Pfr. Bordne: <strong>Die</strong>nstag von 17 bis 18 Uhr<br />

Gottesdienste und Veranstaltungen:<br />

So., 3.5., 9.30 Uhr: Gottesdienst zur Jubiläumskonfirmation mit<br />

dem Kirchenchor und dem Männerchor des Gesangvereins,<br />

Feier des Hlg. Abendmahls. Mo., 4.5., 9.30 Uhr: Spielgruppe, 15<br />

bis 18 Uhr: Ausleihe Bücherei; 19 Uhr: Frauenkreis. Mi., 6.5., 20<br />

Uhr: Kirchenchorprobe.<br />

Kirchengemeinde Nimburg<br />

Sprechzeiten im Pfarramt Nimburg, Breisacher Straße 24: Telefon<br />

07663 / 2260, Fax: 07663 / 940712. Mittwoch von 10 bis 12<br />

Uhr und 17 bis 18 Uhr. Freitag von 10 bis 12 Uhr. <strong>Die</strong> Gottesdienste<br />

stehen auch im Internet unter www.Nimburg.de, E-Mail: kirchenimburg@t-online.de.<br />

Gottesdienste und Veranstaltungen:<br />

Do.,30.4.,17bis19Uhr:Bücherei;19Uhr:offenerJugendabend;<br />

20 Uhr: Kirchenchorprobe. Sa., 2.5., 18 Uhr: Konfirmandengespräch<br />

in der Bergkirche. Es singt der Jazzchor Chorissimo. So.,<br />

3.5., 9 Uhr: Dankandacht Untere Kirche; 10 Uhr: Konfirmationsgottesdienst<br />

in der Bergkirche mit Abendmahl. Es spielt der Musikverein<br />

Nimburg-Bottingen, zeitgleich Kindergottesdienst in<br />

der Unteren Kirche (mit Kinderbetreuung, siehe Nimburger<br />

Rundschau). Mo., 4.5., 15 Uhr: Spielgruppe im Jugendraum, Info:<br />

Ellen Mutschler, Telefon 3921; 17 Uhr: Jüngere Mädchenjungschar;18bis19Uhr:Bücherei;18.30Uhr:Girls-Club.Di.,5.5.,<br />

14 Uhr: Handarbeitskreis; 20 Uhr: Bibelkreis.<br />

Katholische Gottesdienste<br />

Pfarrbüro St. Gallus, Heimbach:<br />

Telefon 07641 / 46889-60, Fax: 07641 / 46889-69<br />

E-Mail: buero-st.gallus@se-emmendingen.de<br />

Internet: www.se-emmendingen.de<br />

Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Montag und Donnerstag<br />

von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 16 bis 18 Uhr.<br />

Sprechzeiten: Pfarrer Gianluca Carlin: Mittwoch 17 bis<br />

18 Uhr und nach Vereinbarung.<br />

Büro <strong>Gemeinde</strong>referentin im <strong>Gemeinde</strong>zentrum Köndringen<br />

Telefon 07641 / 46889-50, Fax: 07641 / 46889-59.<br />

E-Mail: r.wangler@se-emmendingen.de<br />

Das Pfarrbüro Heimbach ist am Mittwoch, 6. Mai geschlossen.<br />

Gottesdienste und Veranstaltungen:<br />

Do., 30.4., St. Marien, 18.30 Uhr: Rosenkranz; 19 Uhr: Hl. Messe;<br />

Gedenken an Bernd Lettao, Großeltern und deren Angehörige;<br />

St. Gallus, 19 Uhr: Eucharistische Anbetungsstunde für die Vertiefung<br />

und Weitergabe des Glaubens. Fr., 1.5., St. Gallus, 19<br />

Uhr: Hl. Messe zur Eröffnung des Marienmonats Mai. Sa., 2.5.,<br />

St. Gallus, 14 Uhr: Trauung von Frank Zuckschwert und Nicole<br />

Götz; 17.30 Uhr: Beichtgelegenheit im Pfarrhaus (Kooperator<br />

Christen); 18.30 Uhr: Vorabendmesse; Gedenken an Bernhard<br />

und Elisabeth Bär (Jahrtag) und Angehörige. So., 3.5., St. Gallus,<br />

19 Uhr: Feierliche Maiandacht; St. Marien, 10 Uhr: Hl. Messe<br />

(Kinderkirche). Di., 5.5., St. Gallus, 19 Uhr: Maiandacht. Mi., 6.5.,<br />

St. Gallus, 8.15 Uhr: Hl. Messe anschl. Rosenkranz. Do., 7.5., St.<br />

Marien, 18.30 Uhr: Rosenkranz; 19 Uhr: Hl. Messe; St. Gallus, 19<br />

Uhr: Eucharistische Anbetungsstunde für die Vertiefung und<br />

Weitergabe des Glaubens.<br />

Kinderkirche in Köndringen<br />

Am kommenden Sonntag, 3. Mai, Kinderkirche um 10 Uhr. Es<br />

sind alle Kinder zwischen drei und neun Jahren herzlich eingeladen.<br />

Katholischer Frauenbund Heimbach<br />

Am Montag, 4. Mai, um 20 Uhr sind zur Schriftlesung im <strong>Gemeinde</strong>hausalleFrauenrechtherzlicheingeladen.ImAnschluss<br />

daran, treffen sich die Vorstandsmitglieder zur Vorstandssitzung.<br />

Bibel teilen am Donnerstag, 7. Mai, um 19.45 Uhr<br />

Nach dem Gottesdienst im <strong>Gemeinde</strong>zentrum St. Marien. Bibelstelle<br />

Joh. 15., 1-8. Jede/r ist herzlich willkommen.<br />

Frühstück im <strong>Gemeinde</strong>zentrum St. Marien am Sonntag,<br />

10. Mai<br />

Der Förderverein Katholisches <strong>Gemeinde</strong>zentrum lädt zwischen<br />

8.30 und 10 Uhr zu einem gemütlichen Frühstück ins <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

St. Marien in Köndringen ein.<br />

Unkostenbeitrag: Erwachsene 3,50 Euro, Kinder 2 Euro.<br />

Liebenzeller Gemeinschaft Köndringen<br />

Alle Veranstaltungen finden im Haus der Liebenzeller Gemeinschaft,AmKindergarten8,statt.<strong>Die</strong>LiebenzellerGemeinschaft<br />

lädt ganz herzlich zu ihren Veranstaltungen ein. Internet:<br />

www.emmendingen.lgv.org.<br />

Neuapostolische Kirche<br />

Gottesdienste sind am Sonntag um 9.30 Uhr und am Donnerstag<br />

um 20 Uhr, jeweils in <strong>Teningen</strong>-Köndringen, Am Hungerberg<br />

21. <strong>Die</strong> Neuapostolische Kirche lädt hierzu herzlich ein.<br />

Informationen unter www.nak-freiburg.de.<br />

Zeugen Jehovas<br />

Versammlung <strong>Teningen</strong> im<br />

Königreichssaal in der Ramiestraße<br />

74, 79312 Emmendingen,<br />

Einfahrt zurzeit über die<br />

Franz-Josef-Baumgartner-Straße.<br />

Zusammenkünfte:<br />

Do., 30.4., 19 Uhr: Versammlungsbibelstudium,theokratische<br />

Predigtdienstschule und<br />

<strong>Die</strong>nstzusammenkunft im Gedenken<br />

an den Tod Jesu.<br />

So., 3.5., 17.30 Uhr: Öffentlicher<br />

Vortrag „Das Leben hat<br />

doch einen Sinn“; 18.05 Uhr:<br />

Wachtturmstudium.

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