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i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

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<strong>Die</strong> Antragstellerin hat nämlich ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet, dass die<br />

Planfeststellungsunterlagen derzeit nicht überschritten werden. Denn es ist zu<br />

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rah-<br />

erwarten, dass an meinem Anwesen Überschreitungen der Grenzwerte der 16.<br />

menbedingungen in <strong>Teningen</strong> gerade noch eingehalten werden. Daher führt be-<br />

BImSchV eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />

reits eine geringfügige Veränderung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine<br />

Lärmbelastung angepasst wurden.<br />

grundlegende Überarbeitung des Schallschutzkonzepts erforderlich wird.<br />

<strong>Die</strong> Antragstellerin hat nämlich ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet, dass die<br />

Ich fordere, dass nach dem überarbeiteten Schallschutzkonzept die Immissions-<br />

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rah-<br />

grenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwesen … auch zur Nachtzeit in vol-<br />

menbedingungen in Bottingen gerade noch eingehalten werden. Daher führt be-<br />

lem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />

reits eine geringfügige Veränderung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine<br />

grundlegende Überarbeitung des Schallschutzkonzepts erforderlich wird.<br />

4. Unzureichender Lärmschutz in den Gewerbegebieten „Rohrlache I und III“<br />

Ich fordere, dass nach dem überarbeiteten Schallschutzkonzept die Immissions-<br />

Einwendungsbaustein für Grundstückseigentümer und Anwohner in den<br />

grenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwesen … auch zur Nachtzeit in vol-<br />

Gewerbegebieten „Rohrlache I und III“<br />

lem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />

Ich fordere, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwe-<br />

3. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter <strong>Teningen</strong>.<br />

sen … auch zur Nachtzeit in vollem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnah-<br />

men eingehalten werden. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu einem verbesserten aktiven<br />

Einwendungsbaustein für Grundeigentümer und Anwohner der Gebäude<br />

Lärmschutz ergibt sich aus dem Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor Maß-<br />

im Teninger Neubaugebiet „Kalkgrube“ in der ersten Baureihe entlang der<br />

nahmen des passiven Lärmschutzes (§ 42 Abs. 2 BImSchG). Danach darf akti-<br />

Riegeler Straße<br />

ver Lärmschutz nur unterbleiben, soweit die Kosten der Schutzmaßnahmen au-<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung mein Anwesen … rich-<br />

ßer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.<br />

tigerweise als WA und nicht als GE eingestuft wird. Tatsächlich ist dieser Be-<br />

<strong>Die</strong> Notwendigkeit des Vorrangs aktiver Schallschutzmaßnahmen folgt in tat-<br />

reich im Bebauungsplan „Kalkgrube/Westrandstraße 1. Änderung“, der am … in<br />

sächlicher Hinsicht aus dem besseren Schutz der Betroffenen bei geöffneten<br />

Kraft getreten ist, als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />

Fenstern und im Außenwohn- bzw. -arbeitsbereich. Geöffnete Fenster gewähr-<br />

Einwendungsbausteine für alle Grundeigentümer und Anwohner im Ortset-<br />

leisten eine bessere und schnellere Durchlüftung der dahinter liegenden Räume,<br />

ter <strong>Teningen</strong><br />

was besonders an warmen Sommerabenden mit erst spät einsetzender Abküh-<br />

lung erhebliche Bedeutung hat. Nur aktiver Schallschutz vermag auch den Au-<br />

Ich fordere, dass die Schalltechnische Untersuchung noch einmal grundlegend<br />

ßenwohnbereich angemessen zu schützen, von Gartengrundstücken über Ter-<br />

überarbeitet wird, da sie von falschen Rahmenbedingungen ausgeht, auch wenn<br />

rassen bis zu Balkonen, denen allen für die Wohn- und Lebensqualität jedenfalls<br />

die gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus nach den<br />

außerhalb der Winterzeit gerade in Südbaden mit seinen gegenüber dem Rest<br />

Planfeststellungsunterlagen derzeit nicht überschritten werden. Denn es ist zu<br />

der Republik meist deutlich höheren Temperaturen besondere Bedeutung zu-<br />

erwarten, dass an meinem Anwesen Überschreitungen der Grenzwerte der 16.<br />

kommt.<br />

BImSchV eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />

Lärmbelastung angepasst wurden.

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