i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
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<strong>Die</strong> Antragstellerin hat nämlich ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet, dass die<br />
Planfeststellungsunterlagen derzeit nicht überschritten werden. Denn es ist zu<br />
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rah-<br />
erwarten, dass an meinem Anwesen Überschreitungen der Grenzwerte der 16.<br />
menbedingungen in <strong>Teningen</strong> gerade noch eingehalten werden. Daher führt be-<br />
BImSchV eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />
reits eine geringfügige Veränderung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine<br />
Lärmbelastung angepasst wurden.<br />
grundlegende Überarbeitung des Schallschutzkonzepts erforderlich wird.<br />
<strong>Die</strong> Antragstellerin hat nämlich ihr Schallschutzkonzept so ausgestaltet, dass die<br />
Ich fordere, dass nach dem überarbeiteten Schallschutzkonzept die Immissions-<br />
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rah-<br />
grenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwesen … auch zur Nachtzeit in vol-<br />
menbedingungen in Bottingen gerade noch eingehalten werden. Daher führt be-<br />
lem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />
reits eine geringfügige Veränderung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine<br />
grundlegende Überarbeitung des Schallschutzkonzepts erforderlich wird.<br />
4. Unzureichender Lärmschutz in den Gewerbegebieten „Rohrlache I und III“<br />
Ich fordere, dass nach dem überarbeiteten Schallschutzkonzept die Immissions-<br />
Einwendungsbaustein für Grundstückseigentümer und Anwohner in den<br />
grenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwesen … auch zur Nachtzeit in vol-<br />
Gewerbegebieten „Rohrlache I und III“<br />
lem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.<br />
Ich fordere, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an meinem Anwe-<br />
3. Unzureichender Lärmschutz im Ortsetter <strong>Teningen</strong>.<br />
sen … auch zur Nachtzeit in vollem Umfang durch aktive Lärmschutzmaßnah-<br />
men eingehalten werden. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu einem verbesserten aktiven<br />
Einwendungsbaustein für Grundeigentümer und Anwohner der Gebäude<br />
Lärmschutz ergibt sich aus dem Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor Maß-<br />
im Teninger Neubaugebiet „Kalkgrube“ in der ersten Baureihe entlang der<br />
nahmen des passiven Lärmschutzes (§ 42 Abs. 2 BImSchG). Danach darf akti-<br />
Riegeler Straße<br />
ver Lärmschutz nur unterbleiben, soweit die Kosten der Schutzmaßnahmen au-<br />
Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung mein Anwesen … rich-<br />
ßer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.<br />
tigerweise als WA und nicht als GE eingestuft wird. Tatsächlich ist dieser Be-<br />
<strong>Die</strong> Notwendigkeit des Vorrangs aktiver Schallschutzmaßnahmen folgt in tat-<br />
reich im Bebauungsplan „Kalkgrube/Westrandstraße 1. Änderung“, der am … in<br />
sächlicher Hinsicht aus dem besseren Schutz der Betroffenen bei geöffneten<br />
Kraft getreten ist, als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />
Fenstern und im Außenwohn- bzw. -arbeitsbereich. Geöffnete Fenster gewähr-<br />
Einwendungsbausteine für alle Grundeigentümer und Anwohner im Ortset-<br />
leisten eine bessere und schnellere Durchlüftung der dahinter liegenden Räume,<br />
ter <strong>Teningen</strong><br />
was besonders an warmen Sommerabenden mit erst spät einsetzender Abküh-<br />
lung erhebliche Bedeutung hat. Nur aktiver Schallschutz vermag auch den Au-<br />
Ich fordere, dass die Schalltechnische Untersuchung noch einmal grundlegend<br />
ßenwohnbereich angemessen zu schützen, von Gartengrundstücken über Ter-<br />
überarbeitet wird, da sie von falschen Rahmenbedingungen ausgeht, auch wenn<br />
rassen bis zu Balkonen, denen allen für die Wohn- und Lebensqualität jedenfalls<br />
die gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV für mein Wohnhaus nach den<br />
außerhalb der Winterzeit gerade in Südbaden mit seinen gegenüber dem Rest<br />
Planfeststellungsunterlagen derzeit nicht überschritten werden. Denn es ist zu<br />
der Republik meist deutlich höheren Temperaturen besondere Bedeutung zu-<br />
erwarten, dass an meinem Anwesen Überschreitungen der Grenzwerte der 16.<br />
kommt.<br />
BImSchV eintreten, wenn die Rahmenbedingungen für die Beurteilung der<br />
Lärmbelastung angepasst wurden.