i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
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� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />
Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung der gesamte Ortsetter<br />
grenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rahmenbedingungen<br />
Bottingen richtigerweise als WA und nicht (teilweise) als MI eingestuft wird.<br />
in großen Bereichen des Gebiets der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> gerade noch eingehalten<br />
werden (z.B. in Bottingen und in <strong>Teningen</strong>), führt bereits eine geringfügige Verände-<br />
Zwar ist der Ortsetter Bottingen im Flächennutzungsplan „Teilplan-Süd“ der<br />
rung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine grundlegende Überarbeitung des<br />
<strong>Verwaltung</strong>sgemeinschaft Emmendingen teilweise als Mischbaufläche darge-<br />
Schallschutzkonzepts erforderlich wird. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen<br />
stellt. Nach der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> am 20.6.2007 durchgeführten Be-<br />
anzupassen:<br />
standserhebung, die Ihnen vorliegt, ist jedoch der gesamte Ortsetter nach der<br />
tatsächlichen Nutzung nach § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet anzuse-<br />
1. Berichtigung der Gebietseinstufung<br />
hen. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere auch für die Gebäude Dorfstraße 12 (IP 100), Nim-<br />
burger Straße 3 (IP 102) und Nimburger Straße 11 (IP 103).<br />
Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Nim-<br />
burg<br />
Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Tenin-<br />
gen<br />
Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung folgende Gebiete im<br />
Ortsetter Nimburg richtigerweise als WA und nicht als MI eingestuft werden:<br />
Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Gebäude im Tenin-<br />
ger Neubaugebiet „Kalkgrube“ in der ersten Baureihe entlang der Riegeler Stra-<br />
der Bereich westlich des Plangebiets des Bebauungsplans „Glotterstraße“ bis<br />
ße richtigerweise als WA und nicht als GE eingestuft werden. Tatsächlich ist<br />
zur Bottinger Straße,<br />
dieser Bereich im Bebauungsplan „Kalkgrube/Westrandstraße 1. Änderung“, der<br />
die Gebäude südlich der Glotterstraße einschließlich der Gebäude Bottinger<br />
am 5.7.2006 in Kraft getreten ist, als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />
Straße 1 (Immissionspunkt 79) und 3,<br />
2. Berücksichtigung des Industriegebiets „Rohrlache III“<br />
der gesamte Bereich südlich der Burgstraße einschließlich des Gebäudes Burg-<br />
straße 18 (Immissionspunkt 89) und<br />
Einwenderbaustein für Grundeigentümer im Industriegebiet „Rohrlache III“<br />
(insbes. für die Fa. Graf)<br />
die Gebäude beidseits der Bottinger Straße einschließlich des Gebäudes Bottin-<br />
ger Straße 55 (Immissionspunkt 92) südlich der Abzweigung Burgstraße.<br />
Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung das Plangebiet des am<br />
6.10.2005 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Rohrlache III“ einbezogen wird.<br />
Zwar ist der Ortsetter Nimburg in dem zur Trasse liegenden Bereich im Flächen-<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausnahmsweise auch Wohnungen für Auf-<br />
nutzungsplan „Teilplan-Süd“ der <strong>Verwaltung</strong>sgemeinschaft Emmendingen als<br />
sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter<br />
Mischbaufläche dargestellt. Nach der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> am<br />
zugelassen werden können, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm ge-<br />
23.5.2007 durchgeführten Bestandserhebung, die Ihnen vorliegt, sind jedoch je-<br />
genüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.<br />
denfalls die genannten Gebiete des Ortsetters nach der tatsächlichen Nutzung<br />
nach § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet (WA) anzusehen.<br />
3. Falscher Prognosehorizont für die Schalltechnische Untersuchung<br />
Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Bottin-<br />
Ich fordere, dass als Prognosehorizont für die Schalltechnische Untersuchung<br />
gen<br />
das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Jahre 2025 – 2030 gewählt wird.<br />
Ausweislich Seite 18 Tabelle 2 der Schalltechnischen Untersuchung wurde das