15.12.2012 Aufrufe

i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

i Die Verwaltung informiert - Gemeinde Teningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

13<br />

� Aus- und Neubau der Rheintalbahn Karlsuhe-Basel<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung der gesamte Ortsetter<br />

grenzwerte der 16. BImSchV bei den vor ihr angenommenen Rahmenbedingungen<br />

Bottingen richtigerweise als WA und nicht (teilweise) als MI eingestuft wird.<br />

in großen Bereichen des Gebiets der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> gerade noch eingehalten<br />

werden (z.B. in Bottingen und in <strong>Teningen</strong>), führt bereits eine geringfügige Verände-<br />

Zwar ist der Ortsetter Bottingen im Flächennutzungsplan „Teilplan-Süd“ der<br />

rung der Rahmenbedingungen dazu, dass eine grundlegende Überarbeitung des<br />

<strong>Verwaltung</strong>sgemeinschaft Emmendingen teilweise als Mischbaufläche darge-<br />

Schallschutzkonzepts erforderlich wird. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen<br />

stellt. Nach der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> am 20.6.2007 durchgeführten Be-<br />

anzupassen:<br />

standserhebung, die Ihnen vorliegt, ist jedoch der gesamte Ortsetter nach der<br />

tatsächlichen Nutzung nach § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet anzuse-<br />

1. Berichtigung der Gebietseinstufung<br />

hen. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere auch für die Gebäude Dorfstraße 12 (IP 100), Nim-<br />

burger Straße 3 (IP 102) und Nimburger Straße 11 (IP 103).<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Nim-<br />

burg<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Tenin-<br />

gen<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung folgende Gebiete im<br />

Ortsetter Nimburg richtigerweise als WA und nicht als MI eingestuft werden:<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Gebäude im Tenin-<br />

ger Neubaugebiet „Kalkgrube“ in der ersten Baureihe entlang der Riegeler Stra-<br />

der Bereich westlich des Plangebiets des Bebauungsplans „Glotterstraße“ bis<br />

ße richtigerweise als WA und nicht als GE eingestuft werden. Tatsächlich ist<br />

zur Bottinger Straße,<br />

dieser Bereich im Bebauungsplan „Kalkgrube/Westrandstraße 1. Änderung“, der<br />

die Gebäude südlich der Glotterstraße einschließlich der Gebäude Bottinger<br />

am 5.7.2006 in Kraft getreten ist, als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />

Straße 1 (Immissionspunkt 79) und 3,<br />

2. Berücksichtigung des Industriegebiets „Rohrlache III“<br />

der gesamte Bereich südlich der Burgstraße einschließlich des Gebäudes Burg-<br />

straße 18 (Immissionspunkt 89) und<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer im Industriegebiet „Rohrlache III“<br />

(insbes. für die Fa. Graf)<br />

die Gebäude beidseits der Bottinger Straße einschließlich des Gebäudes Bottin-<br />

ger Straße 55 (Immissionspunkt 92) südlich der Abzweigung Burgstraße.<br />

Ich fordere, dass in der Schalltechnischen Untersuchung das Plangebiet des am<br />

6.10.2005 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Rohrlache III“ einbezogen wird.<br />

Zwar ist der Ortsetter Nimburg in dem zur Trasse liegenden Bereich im Flächen-<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ausnahmsweise auch Wohnungen für Auf-<br />

nutzungsplan „Teilplan-Süd“ der <strong>Verwaltung</strong>sgemeinschaft Emmendingen als<br />

sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter<br />

Mischbaufläche dargestellt. Nach der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Teningen</strong> am<br />

zugelassen werden können, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm ge-<br />

23.5.2007 durchgeführten Bestandserhebung, die Ihnen vorliegt, sind jedoch je-<br />

genüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.<br />

denfalls die genannten Gebiete des Ortsetters nach der tatsächlichen Nutzung<br />

nach § 34 BauGB als Allgemeines Wohngebiet (WA) anzusehen.<br />

3. Falscher Prognosehorizont für die Schalltechnische Untersuchung<br />

Einwenderbaustein für Grundeigentümer und Anwohner im Ortsetter Bottin-<br />

Ich fordere, dass als Prognosehorizont für die Schalltechnische Untersuchung<br />

gen<br />

das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Jahre 2025 – 2030 gewählt wird.<br />

Ausweislich Seite 18 Tabelle 2 der Schalltechnischen Untersuchung wurde das

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!