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4 Dissertationen und Habilita- tionen / Dissertations and Ha- bilitations

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DISSERTATIONEN UND HABILITATIONEN DISSERTATIONS AND HABILITATIONS<br />

der Gegenwart stellt eine eigene Rechtskultur dar, die<br />

im Sinne der Rechtsvergleichungstheorie nach den<br />

determinierenden Kriterien von Constantinisco als<br />

eine Rechtsfamilie per se bezeichnet <strong>und</strong> betrachtet<br />

wird. Dabei stellt die Tribalität, welche sich durch die<br />

kollektive <strong>Ha</strong>ftung der Solidargruppe zeigt, zusammen<br />

mit dem Ausgleich nach dem �aqq-Prinzip, also dem<br />

„subjektiven Recht“-Prinzip, die entscheidenden Unterscheidungskriterien<br />

nach René David für die<br />

Rechtsfamilie des beduinischen Rechts dar. Trotzdem<br />

war das Recht der arabischen tribalen Gemeinschaften<br />

in der Neuzeit alles <strong>and</strong>ers als vereinheitlicht. Im<br />

Laufe ihrer Geschichten entwickelten sich die Stammesgemeinschaften<br />

<strong>und</strong> das von ihnen praktizierte<br />

Recht je nach Bedarf <strong>und</strong> eigenen Voraussetzungen.<br />

Sie bildeten dadurch kleinere<br />

unterschiedliche Rechtskreise innerhalb der beduinischen<br />

Rechtsfamilie.<br />

- These II: Die Interaktion zwischen beduinischem<br />

<strong>und</strong> islamischem Recht ist vielschichtig. Zum Rechtswesen<br />

der Zeit der Entstehung des islamischen Rechts,<br />

gehörten die tribalen Rechtsh<strong>and</strong>lungen der Altaraber<br />

mit ihren Normen <strong>und</strong> Praktiken sowie die religiösen<br />

Rechtsauffassungen der Juden <strong>und</strong> Christen von Arabien.<br />

Alles floss in einen Korpus. Im islamischen<br />

Recht sind daher Elemente der verschiedenen beeinflussenden<br />

Rechtssysteme wiederzuentdecken. So<br />

vereinigte das islamische Recht die Idee des Rechtsausgleiches<br />

der Altaraber <strong>und</strong> Beduinen „�aqq“ mit<br />

dem Prinzip der Buße „kaff�ra“ des religiösen Rechts,<br />

indem die kaff�ra als Ausgleich für die verletzten<br />

Rechte Gottes (�aqq All�h) interpretiert <strong>und</strong> damit die<br />

Stiftung objektiven strafrechtlichen Sinns (�aq�ba/<br />

�ud�d) legitimiert wird.<br />

Die Auffassung von Strafe als Buße <strong>und</strong> Individualität<br />

der Schuld sind die entscheidenden Unterscheidungskriterien<br />

für das islamische Recht, die der Autor<br />

als Merkmale der Islamität der Rechtsanwendung<br />

betrachtet. Diese Merkmale harmonisieren aber nicht<br />

selbstverständlich mit der Rechtstribalität des beduinischen<br />

Rechts, welches unter <strong>and</strong>erem dem Zusammenhalt<br />

des tribalen Verb<strong>and</strong>s dienen soll. Daher ist<br />

der Autor der Meinung, dass eine Form der Beduinisierung<br />

bzw. Tribalisierung der Rechtsanwendung<br />

bei der Übersetzung islamischer Normen durch die<br />

Beduinen stattf<strong>and</strong>.<br />

- These III: Die Rechtstransforma<strong>tionen</strong>, welche<br />

arabische Stammesgemeinschaften der Neuzeit in der<br />

Zentralregion <strong>und</strong> bei den Awl�d �Al� erlebten, stehen<br />

in enger Verbindung zur Bildung tribaler Neuorganisa<strong>tionen</strong><br />

durch Spaltungen oder Fusionen begleitet<br />

von der zunehmenden Neuschaffung von vertraglichen<br />

Rechtsräumen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb einer Genealogie.<br />

Gegen vielfache Auffassung war das Recht der Beduinen<br />

auf dem Gebiet des heutigen Jordaniens, Palästinas,<br />

Israels <strong>und</strong> Ägyptens zwischen dem 17. <strong>und</strong> 20.<br />

Jahrh<strong>und</strong>ert alles <strong>and</strong>ere als statisch. Deutlichster<br />

Ausdruck der veränderlichen Rechtsverhältnisse war<br />

die Aufteilung ihrer beduinischen Rechtsfamilie in<br />

neue Rechtskreise. Diese ging nicht in erster Linie auf<br />

äußere Einflüsse zurück, sondern entsprang der Eigendynamik<br />

der beduinischen Stammesgesellschaft.<br />

Diese Eigendynamik als Quelle von Rechtstransforma<strong>tionen</strong><br />

best<strong>and</strong> wesentlich in inter- <strong>und</strong> transtribalen<br />

Begegnungen <strong>und</strong> Konfronta<strong>tionen</strong>; dies war auch<br />

in früheren Zeiten möglich – <strong>und</strong> wahrscheinlich.<br />

Ausführliche Zusammenfassung unter http://drahme<br />

dabdelsalam.blogspot.com/.<br />

� � �<br />

Christiane Fröhlich: Der israelischpalästinensische<br />

Wasserkonflikt. Diskursanalytische<br />

Betrachtungen. – Abgeschlossene Dissertation<br />

am Zentrum für Konfliktforschung der Philipps-<br />

Universität Marburg. Erstbetreuer Prof. Dr. Berthold<br />

Meyer)<br />

Dem Wasserkonflikt zwischen Israelis <strong>und</strong> Palästinensern<br />

liegen f<strong>und</strong>amental unterschiedliche Wahrnehmungen<br />

von Knappheit zugr<strong>und</strong>e. Zwar bilden die<br />

geografischen, hydrogeologischen <strong>und</strong> demographischen<br />

Gegebenheiten in der Region die Basis des<br />

israelisch-palästinensischen Wasserkonflikts. Der<br />

Begriff Wasser steht jedoch nicht nur für diese „objektiven“<br />

Daten, sondern auch für zahllose soziale,<br />

materielle <strong>und</strong> symbolische Vermittlungsprozesse, die<br />

verschiedenen Funk<strong>tionen</strong> der Ressource Wasser<br />

sowie die mit ihnen verb<strong>und</strong>enen Nutzungsinteressen.<br />

Diese Ambivalenz führt dazu, dass sich Kommunikation<br />

über Wasser auf sehr unterschiedliche Gegenstände<br />

beziehen kann; meist liegt der Fokus dabei<br />

nicht auf dem eigentlichen Stoff Wasser, sondern auf<br />

seiner Nutzung <strong>und</strong> den Kontexten, in denen er zu<br />

finden ist.<br />

Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf<br />

die politischen, sozialen <strong>und</strong> symbolischen Vermittlungsprozesse<br />

in der israelischen <strong>und</strong> der palästinensischen<br />

Gesellschaft, die dafür sorgen, dass Wasserknappheit<br />

dort als Konfliktgr<strong>und</strong> wahrgenommen<br />

wird. Sie äußern sich in konfliktiven Diskursstrukturen,<br />

etwa der diskursiven Versicherheitlichung von<br />

Wasserknappheit für verschiedene Referenzobjekte.<br />

Beide Seiten konstruieren Wasser zum Konfliktgegenst<strong>and</strong>,<br />

der emotional stark aufgeladen ist: „Nothing is<br />

more basic, more vital, than water, <strong>and</strong> few issues stir<br />

as much emotion.“ Wasserknappheit wird diskursiv<br />

versicherheitlicht, doch die Motiva<strong>tionen</strong> hinter diesen<br />

Versicherheitlichungen sowie ihr Referenzobjekt sind<br />

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