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Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 18 - Jahrgang 2018

Der Dübener Wochenspiegel vom 26. September 2018 mit den Sonderthemen "Fahrzeugwelt" und "Steuern & Recht"

Der Dübener Wochenspiegel vom 26. September 2018 mit den Sonderthemen "Fahrzeugwelt" und "Steuern & Recht"

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<strong>Dübener</strong><br />

<strong>Wochenspiegel</strong><br />

Steuern und Recht<br />

26. September 20<strong>18</strong> 17<br />

Diese Anzeigen sind ausschließlich in der Printausgabe sichtbar.<br />

Der nächste <strong>Dübener</strong> <strong>Wochenspiegel</strong> erscheint am 10. Oktober.<br />

Anzeige<br />

Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung richtig?<br />

(Wsp). Eine Kündigung ist in vielen<br />

Fällen ein schmerzhafter Einschnitt<br />

im Leben des betroffenen<br />

Arbeitnehmers und seiner Familie.<br />

Nicht selten steht die Sicherung<br />

der wirtschaftlichen Existenz auf<br />

dem Spiel, sodass gut überlegt<br />

sein sollte, ob und gegebenenfalls<br />

welche rechtlichen Schritte einzuleiten<br />

sind. Hier kommt es wesentlich<br />

auf den Willen des Betroffenen<br />

an, doch oft kann man den<br />

erst bilden, wenn man über seine<br />

Rechte informiert ist.<br />

Bereits bei Ausspruch einer Kündigung<br />

können erste rechtliche<br />

Hürden bestehen. Wichtig ist dabei,<br />

dass eine Kündigung stets<br />

schriftlich zu erfolgen hat. Bei<br />

einer Kündigung handelt es sich<br />

um eine einseitige empfangsbedürftige<br />

Willenserklärung, sodass<br />

es maßgeblich auf deren Zugang<br />

beim Empfänger ankommt. Erst<br />

dann entfaltet eine Kündigung<br />

ihre rechtliche Wirkung. Wenn<br />

dem Arbeitnehmer diese persönlich<br />

übergeben wird, wird oft vom<br />

Arbeitgeber eine Quittierung des<br />

Empfangs verlangt. Dem kann<br />

der Arbeitnehmer ohne Weiteres<br />

nachkommen, sofern er lediglich<br />

den Erhalt der Kündigung und dessen<br />

korrektes Datum quittiert. Auf<br />

keinen Fall sollte der Arbeitnehmer<br />

etwas anders quittieren, weshalb<br />

die Erklärung genau zu lesen<br />

ist. Fehlt es an der Schriftform,<br />

so ist die Kündigung unwirksam.<br />

Gleichwohl sollten Sie sich auch<br />

dann rechtlich beraten lassen, da<br />

eine mögliche Unwirksamkeit<br />

nicht immer eindeutig erkennbar<br />

ist und auch dann Handlungsbedarf<br />

bestehen kann.<br />

Wenn die Form gewahrt und auch<br />

der Zugang korrekt erfolgt ist, ist<br />

zu prüfen, ob die Kündigungsfristen<br />

(einzel- oder tarifvertragliche,<br />

gesetzliche) eingehalten sind<br />

und ein Kündigungsgrund besteht.<br />

Die Benennung eines<br />

Kündigungsgrundes<br />

in<br />

der Kündigung<br />

selbst<br />

ist nicht vorgeschrieben.<br />

Jedoch muss<br />

der Arbeitgeber<br />

auf Nachfrage<br />

Auskunft geben.<br />

Bei ordentlichen<br />

Kündigungen ist<br />

zu unterscheiden zwischen betriebsbedingten,<br />

personenbedingten<br />

und verhaltensbedingten<br />

Kündigungen. Die Kenntnis des<br />

Kündigungsgrundes ist für die<br />

Bewertung etwaiger Folgen einer<br />

Kündigung entscheidend. In<br />

Fällen einer verhaltensbedingten<br />

Kündigung führt dies – wie bei<br />

Aufhebungsverträgen oder Eigenkündigungen<br />

– zudem in der Regel<br />

zu einer Sperrzeit seitens der Bundesagentur<br />

für Arbeit (Ruhen des<br />

Anspruches auf Arbeitslosengeld<br />

für i.d.R. 3 Monate). Auch dies<br />

sollte man im Blick haben, weshalb<br />

es sich dann erst recht lohnt,<br />

sich Rat einzuholen und hiergegen<br />

vorzugehen.<br />

Nach Erhalt einer Kündigung müs-<br />

KÜNDIGUNG<br />

sen Sie schnell sein, da ab diesem<br />

Zeitpunkt die dreiwöchige Frist<br />

zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage<br />

zu laufen beginnt.<br />

Nach Ablauf dieser Drei-Wochen-<br />

Frist wird auch eine unberechtigte<br />

Kündigung wirksam. In einem solchen<br />

Fall haben Sie weder einen<br />

Anspruch auf Weiterbeschäftigung<br />

noch<br />

etwa die Möglichkeit,<br />

eine Abfindung zu<br />

erhalten.<br />

Wobei der „Anspruch<br />

auf eine<br />

Abfindung“ ein<br />

weit verbreiteter<br />

Rechtsirrtum ist,<br />

da es im Wesentlichen<br />

keinen<br />

gesetzlich verankerten<br />

Anspruch auf eine Abfindung gibt.<br />

In der Praxis enden gleichwohl<br />

zahlreiche Kündigungsschutzklagen<br />

mit der Zahlung einer Abfindung,<br />

da der Arbeitgeber sich mit<br />

dieser Zahlung eine einvernehm-<br />

„Ärger<br />

liche Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

erkaufen kann, um<br />

etwaige Prozessrisiken zu vermeiden.<br />

Ob und in welcher Höhe<br />

eine Abfindung verhandelbar ist,<br />

hängt nicht nur von der Dauer der<br />

Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers<br />

ab, sondern auch vom<br />

konkreten Grund der Kündigung,<br />

der Beweislage und der Risikobereitschaft<br />

der Parteien.<br />

Um die Erfolgsaussichten eines<br />

Kündigungsrechtsstreites oder die<br />

Möglichkeit einer Abfindungszahlung<br />

richtig bewerten zu können,<br />

ist eine umfassende Kenntnis des<br />

Kündigungsschutzrechts notwendig,<br />

da die Materie oft sehr komplex<br />

ist. Insofern ist es ratsam, sich<br />

professionell beraten zu lassen. Die<br />

Rechtsanwälte Kühn & Schreiber<br />

übernehmen dies gern. Nehmen<br />

Sie einfach Kontakt mit uns auf.<br />

Für Rechtsanwälte<br />

Kühn & Schreiber<br />

RAin Elisa Rudolph als freie<br />

Mitarbeiterin<br />

§ ?<br />

„Ärger mit dem<br />

mit dem Chef“?<br />

Rechtsanwälte Kühn & Schreiber<br />

04849 Bad Düben<br />

Neuhofstr. 23 • Tel.: 03 42 43 / 2 88 65 • Fax: 2 88 66<br />

www.ra-nks.de • kontakt-bd@ra-nks.de<br />

Rechtsanwältin Elisa Rudolph als freie Mitarbeiterin

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