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Berliner Zeitung 15.12.2018

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Immobilienwelten Nr. 50, Ausgabe 15./16. Dezember 2018 / 10<br />

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RECHT<br />

EXPERTEN ANTWORTEN<br />

Fenster auf oder Fenster zu in der Waschküche? ImStreitfall muss eine<br />

Hausordnung her –doch dafür gibt es auch wieder Regeln<br />

Bild:Gettyimages/piovesempre<br />

§<br />

Ein Mieter schließt regelmäßig ohne<br />

Rücksprache mit der Hausverwaltung<br />

die Waschküchenfenster. Erbehauptet,<br />

sonst würde seine darüber liegende<br />

Wohnung kalt. Kann der Verwalter per<br />

Aushang verfügen, dass die Fenster bei<br />

laufenden Wasch- und Trocknergeräten<br />

und während der Zeit der zum Trocknen<br />

aufgehängten Feuchtwäsche generell<br />

offenbleiben müssen? Nur so kann die<br />

Raumfeuchtigkeit entweichen.<br />

Zunächst sollte geklärt werden, ob eine Regelung<br />

hierzu in der Gemeinschaftsordnung<br />

enthalten ist oder diese den Verwalter ermächtigt,<br />

eine Hausordnung aufzustellen.<br />

Auf der Grundlage einer Hausordnung könnten<br />

Regelungen durch Aushänge getroffen<br />

werden. Falls derartige Regelungen fehlen,<br />

könnte die gewünschte Gebrauchsregelung<br />

der Waschküche in einer Hausordnung geregelt<br />

werden, die durch Mehrheitsbeschluss<br />

der Miteigentümer aufgestellt werden kann.<br />

Voraussetzung: Die Waschküche im Keller ist<br />

Gemeinschaftseigentum. Gibt es keine Hausordnung,<br />

kann jeder Miteigentümer verlangen,<br />

dass eine aufgestellt wird. Durch Mehrheitsbeschluss<br />

kann sie auch geändert oder<br />

aufgehoben werden.<br />

§<br />

Ich bin Eigentümer einer Erdgeschosswohnung<br />

mit Terrasse. Neben<br />

der Terrasse des Nachbarn befindet sich<br />

ein ein Meter breiter Streifen Gartenfläche.<br />

Das Sondernutzungsrecht endet bei<br />

den Terrassen. Die restlichen Flächen sind<br />

Gemeinschaftseigentum. Die etwa drei<br />

Meter lange trennende Hecke müsste erneuert<br />

werden. Der neue Verwalter meinte,<br />

die Kosten für die neue Hecke müssten<br />

von meinem Nachbarn und mir je zur Hälfe<br />

getragen werden. Zudem sollte in der Eigentümerversammlung<br />

ein Grundsatzbeschluss<br />

gefasst werden. Gibt es nicht auch<br />

ein Bestandsrecht?<br />

Ist die Fläche, auf der sich die Hecke befindet,<br />

Teil des Gemeinschaftseigentums,<br />

dann kann und muss die Eigentümergemeinschaft<br />

die Hecke gegebenenfalls erneuern.<br />

Nämlich dann, wenn sie tatsächlich<br />

erneuerungsbedürftig ist. In der Eigentümerversammlung<br />

sollte ein Mehrheitsbeschluss<br />

darüber gefasst werden, unter<br />

welchen Voraussetzungen die gärtnerische<br />

Erneuerung von Gemeinschaftsflächen<br />

künftig erfolgen soll und wie die Kosten<br />

verteilt werden.<br />

Stephan J. Bultmann ist Fachanwalt für<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin.<br />

www.bps-recht.de<br />

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